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3.9 GemÖk und Sozialleistungen

Wenn du Sozialleistungen beantragst, prüft der Staat meistens, ob du deinen finanziellen Bedarf nicht auch woanders decken kannst, bevor er dir Geld gibt. Das kann auch für GemÖks relevant sein. Hier haben wir diesbezüglich nur die allerwichtigsten Grundlagen zu den häufigsten Sozialleistungen gesammelt. Achtung: Die gesetzlichen Regelungen ändern sich hier regelmäßig, zukünftig werden sie sich wohl eher verschärfen.

Bürgigeld (SGB II)

Es gibt ein paar Fallstricke beim Umgang mit Jobcenter und GemÖk, die Kombination ist aber absolut machbar und Alltag vieler GemÖks. Rein auf Grundlage der Gesetzestexte hat die GemÖk keinen Einfluss auf den Anspruch auf Sozialleistungen für Bürgigeld-Beziehende. Eine Bedarfsgemeinschaft liegt nämlich erst dann vor, wenn neben der gegenseitigen finanziellen Unterstützung auch ein gemeinsamer Haushalt besteht.

Falls ihr mit (Teilen) der GemÖk zusammen wohnt, müsste die Gruppe allerdings schon vorrangig einspringen, bevor es Geld vom Amt gibt.

Leider neigen Jobcenter dazu, einem aus allem einen Strick zu drehen und in der GemÖk in jedem Fall erst mal eine Bedarfsgemeinschaft zu vermuten, wenn sie davon erfahren. Klärungsprozesse sind langwierig, deshalb ist es gut zu wissen, was mensch dem Jobcenter mitteilen muss und was sie nichts angeht.

Lösungen zu Bürgigeld

  • Auf dem Papier alleine wirtschaften
  • Geldeingänge auf dem persönlichen Konto sollten unbedingt vermieden werden

Mehr Infos zu GemÖk und Bürgigeld sammeln wir unter weitere Infos und Texte.

Wohngeld

Bei Wohngeld sind die Regelungen analog zum SGB II (Bürgigeld).

Sozialhilfe (SGB XII)

Bei Sozialhilfe sind die Regelungen ähnlich wie beim Bürgigeld. Allerdings wird, wenn Menschen zusammen wohnen, immer davon ausgegangen, dass sie eine Haushaltsgemeinschaft bilden und gemeinsam wirtschaften. Beziehende müssen dann eben das Gegenteil beweisen, also nachweisen, dass sie nicht gemeinsam wirtschaften (z.B. durch getrennte Konten, Mietverträge, Kühlschrankfächer etc.).

Lösungen zu Sozialhilfe

  • Auf dem Papier alleine wirtschaften
  • Geldeingänge auf dem persönlichen Konto sollten vermieden werdenLeistungen nach dem AsylbLG

Leistungen nach diesem Gesetz können erst beansprucht werden, wenn sämtliches verfügbares Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen aufgebraucht ist. Die Bedingungen sind damit noch härter als beim Bürgergeld und die Behörden sicher auch noch mal strenger und ambitionierter, Leistungen zu versagen.

Lösungen zu AsylbLG

  • Auf dem Papier alleine wirtschaften
  • Geldeingänge auf dem persönlichen Konto sollten vermieden werden

Achtung: Für Menschen mit gefährdetem Aufenthaltsstatus sollte das Risiko von Strafverfahren und Abschiebung genau abgewogen werden.

BAföG

Im Falle von BAföG ist finanzielle Bedürftigkeit ein Kriterium, allerdings richtet es sich hier primär nach dem Einkommen der Eltern. Beziehende selbst dürfen allerdings auch nur begrenzt dazu verdienen, ohne Abzüge zu kassieren. Im Normalfall bis zur Minijob-Grenze.

Lösungen zu BAföG (für Eltern und Beziehende)

  • Auf dem Papier alleine wirtschaften
    • Nur das eigene Einkommen sollte auf dem persönlichen Konto landen
    • Ausgaben und Überweisungen auf andere Konten sind hingegen unproblematisch, da es ja nur um Einnahmen geht
    Unproblematische Sozialleistungen

Sozialleistungen, bei denen es für GemÖks nichts zu beachten gibt sind:

  • Kindergeld
  • Arbeitslosengeld (ALG 1)