3.4 Ausstieg und Ausstiegsvereinbarungen
Manchmal braucht es Klarheit über den Weg raus, um den ersten Schritt hinein wagen zu können. Deshalb sprechen viele GemÖks schon bei der Gründung über Ausstiegs- und Auflösungsszenarien.
Allerdings kann es zu Beginn eines solchen Abenteuers auch demotivierend oder schlicht fehl am Platz sein, schon über sein mögliches Ende zu sprechen. Schaut für euch, an welchem Punkt ihr wie viel darüber reden und festlegen wollt.
Für den Fall, dass man sich wider erwarten doch in einem starken Konflikt trennt, ist es sinnvoll, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, damit man sich später darauf berufen kann.
Aspekte, über die ihr vielleicht nachdenken und Vereinbarungen treffen wollt:
- Prozess: Wie soll ein Ausstiegsprozess laufen? Wünscht ihr euch, dass Zweifel erst gemeinsam besprochen werden, bevor jemand für sich alleine entscheidet zu gehen? Soll es bei einem Ausstieg so etwas wie emotionale Nachsorge oder Reflexion geben? Darf die Gruppe entscheiden, dass jemand aussteigen muss bzw. ausgeschlossen wird?
- Zeitpunkt: Erfolgt ein Ausstieg immer zu einem Stichtag, z.B. zum Monatsanfang (macht die Abrechnung leichter)? Gibt es eine Art »Kündigungsfrist« für die Ausstiegsentscheidung, damit sich alle darauf einstellen können?
- Finanzielles: Erhält die aussteigende Person eine Auszahlung als Absicherung für den Übergang ins individuelle Wirtschaften? Einen festgelegten Betrag oder einen festen Anteil des aktuellen GemÖk-Geldbesitzes? Muss Geld dafür zurückgelegt werden, damit im Ernstfall so eine Auszahlung auch wirklich gemacht werden kann?
Vor allem bei dem letzten Punkt kann es sehr sinnvoll sein, individuelle Ausstiegsvereinbarungen zu treffen und aufzuschreiben. Dann kann nämlich berücksichtigt werden, wie sicher sich jede Person fühlt wieder alleine klar zu kommen (z.B. wegen Jobperspektiven oder eingefrorenem Privatvermögen) und wie groß der Bedarf für eine Übergangsabsicherung eigentlich ist. In individuellen Verträgen kann auch festgelegt werden, ob während der GemÖk angeschaffte Wertgegenstände bei der Gruppe bleiben oder bei der Person, die es sich gekauft hat.
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