6. Rechtfertigender Notstand §16 OWiG
Wie auch im Strafrecht, gibt es den rechtfertigenden Notstand bei Owi’s (16 OWiG). Auch hier sind die Aussichten, dass du wegen des Vorliegen eines rechtfertigen Notstandes freigesprochen wirst, gering, aber es ist ein sehr guter Weg, die Klimakrise und die Effektivität von Aktivismus in den Prozess zu integrieren. Wenn es dein Hauptziel ist, im Prozess darzulegen, wie dramatisch die Klimakatastrophe ist und die Effektivität des Aktivismus in den Mittelpunkt stellen willst, kannst du es gut machen, indem du über den rechtfertigenden Notstand redest. Er ist identisch zum Strafrecht.
Die wesentliche Punkte sind:
Notstandslage: Es muss (durch die Klimakrise) eine gegenwärtige Gefahr für das Leben (oder andere Rechtsgüter) vor dir oder anderen geben. Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn der Eintritt eines Schadens (oder eine Vertiefung des Schadens) zu befürchten ist, wenn nicht jetzt Abwehrmaßnahmen getroffen werden. Unter dem Punkt kannst du anbringen, wie die Lage um die Klimakatastrophe ist und warum jetzt (mehr) Gegenmaßnahmen nötig sind. Von der Notstandslage kann man relativ häufig die Gerichte überzeugen.
Notstandshandlung: Deine Handlung muss geeignet und erforderlich sein, um die Gefahr abzuwehren (oder zu mildern). Hier musst du darlegen, dass der Aktivismus wirkt und andere Aktivismusformen nicht den nötigen Wandel herbeigeführt haben. Bei der Geeignetheit und Erforderlichkeit steigen die Gerichte in der Regel aus.
Wesentliches Überwiegen: Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegen. Hier kannst du darlegen, wie gravierend die Folgen der Klimakatastrophe sein werden und wie im Verhältnis dazu eine Beeinträchtigung des Verkehrs hinnehmbar ist.
Angemessenheit: Dein Verhalten darf keinen übergeordneten Wertungen der Rechts- und Verfassungsordnung entgegenstehen, sonst wäre es kein unangemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Diesen Punkt gibt es im Wesentlichen, um Verhalten gegen besondere Rechtsgüter zu schützen (z.B.: erzwungene Blutspende).
Notstandswille: Du musst Kenntnis der rechtfertigenden Umstände (Kenntnis über Klimakatastrophe) und zur Gefahrenabwehr (wolltest Klimakatastrophe abwehren) gehandelt haben.
Wenn du möchtest kannst du deine Argumentation mit Beweisanträgen unterfüttern. Du findest Beispiele im RAZ Wiki unter Beweisanträge. Im Ordnungswidrigkeitsverfahren hat es das Gericht etwas leichter Beweisanträge abzulehnen, da es dabei den Umfang der Beweisaufnahme selbst bestimmen darf und dabei die Bedeutung der Sache berücksichtigen darf (77 OWiG).
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