5.3 Nach dem Prozess (Rechtsmittel)
Nach deinem Prozess teile uns gerne das Ergebnis deines Verfahrens mit. Da vermutlich viele Menschen dasselbe Verfahren haben, sammeln wir zu den einzelnen Aktionen die Ausgänge. Teile uns gerne auch die Gründe für den Ausgang mit und einen kurzen Bericht zu deiner Erfahrung mit der Richter*in (legal@raz-ev.org). Falls du ein Urteil bekommst und wir es geschwärzt nutzen dürfen, schicke uns dies auch gerne.
Du hast das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde. Es ist mit der Revision aus dem Strafrecht vergleichbar. Bei einer Geldbuße von unter 250€ muss die Zulassung beantragt werden. Wie bei der Revision muss die Begründung von einer Verteidiger*in (Rechtsanwalt oder nach §138 StPO zugelassene Verteidiger) unterschrieben werden. Die Kosten für das Verfahren sind 55€ (oder 10% der Buße, je nachdem was höher) für ein Verfahren ohne Hauptverhandlung oder 110€ (oder 20% des Bußgeld) für ein Verfahren gegen ein Urteil, wenn eine Hauptverhandlung angesetzt wird (Anlage 1 zum GKG, Teil 4, Abschnitt 4). Ob eine Verhandlung angesetzt wird, richtet sich nach §79 V OWiG, wobei eine Verhandlung ohne Hauptverhandlung die Regel sein dürfte. Das größere Problem dürfte sein, die Begründung von einer Verteidiger*in, wenn dies durch eine Rechtsanwält*in erfolgt kommen hier deutlich höhere Kosten zustande, als die Verfahrenskosten. Daher lohnt es sich nur, wenn es sehr konkrete Punkte gibt, die nicht vom Gericht beachtet wurden. Du hast 1 Woche Zeit Rechtsbeschwerde einzulegen und dann 1 Monat nach Übersendung des Urteils eine Begründung durch eine Verteidiger*in einzureichen. Ähnlich wie bei der Revision wird es sich leider nur in Ausnahmefällen lohnen, das Verfahren so weit zu führen.
Die konkreten Schritte sind also:
- Binnen einer Woche nach Urteilsverkündung:
- Einlegen der Rechtsbeschwerde
- Stellen des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
- Binnen einem Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils:
- Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde unterschrieben von einer Verteidiger*in
- Begründung der Rechtsbeschwerde unterschrieben von einer Verteidiger*in
- Das kann wie hier auch im gleichen Schreiben erfolgen
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