1. Einleitung
Du hast gegen das „Fossile Weiterso“ Widerstand geleistet und erfährst jetzt dafür Repressionen oder bereitest dich in der Zukunft darauf vor. Nimm dir gerne einen Moment, um dich noch einmal damit zu verbinden, warum du diesen Protest geleistet hast oder für wichtig erachtest.
Bei Ordnungswidrigkeiten sind die Möglichkeiten, des Gerichts das Verfahren einzustellen deutlich größer (47 OWiG) und die Akten sehr viel dünner. Auch werden die Voraussetzungen des Versammlungsrechts intensiver geprüft (kein strafrechtlicher Rechtmäßigkeitsbegriff), so dass unsere Aussicht ohne Repressionen aus einer von uns gut vorbereiteten Verhandlung sehr gut stehen (erfahrungsgemäß weit über 50%). Häufig sind für die Gerichtsprozesse nur 20-30 Minuten geplant und keine Zeug*innen geladen. Die Richter*in möchte das Verfahren auch in der Regel in dieser Zeit abarbeiten, da die Richter*in sonst Überstunden machen muss. Daher sind viele Richter*innen bereit, die Verfahren einzustellen, sobald wir Fragen aufwerfen.
Versammlungsrecht ist Ländersache, daher gilt in vielen Bundesländern (z.B.: Berlin) nicht das bundesweite Versammlungsrecht. Da vom Bundesverfassungsgericht extrem viel bereits aus dem Grundgesetz gefolgert wird, sind die Unterschiede gering. Es ist lediglich verschieden, wo es steht, dass etwas gilt, so haben beispielsweise einige Bundesländer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bereits ins Versammlungsrecht geschrieben und andere nicht.
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