4. Risiken
Zum einen gilt in der Gerichtsverhandlung das Verschlechterungsverbot nicht. Das heißt, in der Verhandlung kann theoretisch auch eine höhere Geldbuße herauskommen. Es ist bereits dazu gekommen, dass sich die Geldbuße erhöht hat, es ist allerdings die krasse Ausnahme.
Zum anderen gibt es ein Kostenrisiko. Das Einspruchsverfahren kostet nichts, wenn dem Einspruch aber nicht stattgegeben wird (was die Regel ist), kommt es zur Gerichtsverhandlung. Wenn die Verhandlung dann durch Urteil (außer Freispruch) entschieden wird, kostet es zusätzlich 10% der Geldbuße, mindestens und idR 55€ (Nr 4410 der Anlage 1 zum GKG). Dazu kommen noch notwendige Auslagen der Zeugen. Wenn das Verfahren eingestellt wird kommen auch Kosten auf dich zu. Wenn der Einspruch nach Eingang der Akten bei Gericht und vor Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen wird, kostet es idR 17€ (Nr. 4111). Wenn der Einspruch noch während des Einspruchsverfahrens zurückgenommen wird, bevor die Akten bei Gericht landen, kostet es nichts.
Es ist allerdings unsere Erfahrung, dass es sich in der Regel sehr lohnt, die Verfahren zu führen, da die Chancen, ganz ohne Kosten (Freispruch oder Einstellung) rauszugehen, sehr hoch sind und in den übrigen Fällen sich die Höhe häufig zumindest reduziert.
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