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5.1 Vor dem Prozess

Du musst Einspruch gegen das Bußgeld einlegen, wenn du möchtest, dass über die Ordnungswidrigkeit verhandelt wird. Eine Vorlage findest du hier (im Link unten): https://wiki.aktivismus.org/books/vorlagen-zXn/page/einspruch-bei-strafbefehlen-bussgeldbescheiden. Sonst wird das Bußgeld rechtskräftig. Ab der Zustellung bei dir hast du 2 Wochen Zeit, bis der Einspruch bei dem Gericht angekommen sein muss. Häufig lohnt es sich, den Einspruch per Fax zu schicken. Das geht beispielsweise über PDF24 FAX versenden. Schreibe gerne in den Einspruch den Antrag auf Akteneinsicht mit rein (wie in Vorlage). Wichtig ist, dass der Einspruch unterschrieben ist. 

Spätestens wenn du eine Ladung erhältst, solltest du dem RAZ eine Email schreiben (legal@raz-ev.org). Wir bereiten das Verfahren dann mit dir vor.

Du solltest dir Gedanken darüber machen, was dir bei deinem Prozess wichtig ist. Mehr dazu in Kapitel 2 Strategische Überlegungen.

Wie in Kapitel 3 dargelegt, kannst du eine Einstellung im Vorhinein beantragen.