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BKA-Aktennachweis

<<bkamig()>>

Der BKA-Aktennachweis ist eine INPOL-Zentraldatei (vgl. [[Datenbanken BKA]]), die Daten zu Personen enthält, die in Kriminalakten des BKA auftauchen.

= Rechtsgrundlage =

<<Doclink(2013-bka-bkaanerrao.pdf,Errichtungsanordnung Stand 2013)>>

= Inhalt =

Der BKA-AN ist parallel zum [[KAN]] gestrickt; der Unterschied ist, dass letzterer Daten der Landespolizeien zu deren Nutzung enthält („Verbunddatei”), während das BKA-AN Daten des BKA zur Nutzung durch die Landespolizeien enthält („Zentraldatei”).

Der BKA-AN spielt eine besondere Rolle, weil er inzwischen die [[elektronische Kriminalakte]] des BKA implementiert – er ist also längst kein „Nachweis” mehr.

Im <<Doclink(2015-BfDI-tb25.pdf,25. TB)>> (2015) moniert die BfDI, dass das BKA doch bitte den Speichergrund – das muss in der Regel eine Negativprognose sein, also eine auf Tatsachen gestützte Argumentation, warum gegen den_die Gespeicherte_n in Zukunft ein Verfahren zu führen sein wird – zwischend im BKA-AN mitspeichern soll.

= Umfang =

Erstaunlich ist, dass das BKA größenordnungsmäßig genauso viele Menschen in ihren Akten hat wie die Landespolizeien (die ihren Kram in der Verbunddatei [[KAN]] speichern):

2006: 2.4 Millionen Datensätze 2009: 2.2 Millionen Datensätze