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Das Konzept der Definitionsmacht

Von wem geht die Definition aus, eine Handlung als rassistisch_antisemitisch, 
ableistisch, sexistisch oder sonst diskriminierend zu bestimmen? 

Unter Definitions”macht” verstehen wir, dass die Definition, ob eine sexualisierte 
und/oder anderweitig diskriminierende Grenzverletzung vorgefallen ist, einzig und 
allein bei der betroffenen Person liegt. Jede betroffene Person von solch 
diskriminierender Gewalt kann nur von sich selbst sagen, was mensch wann als 
Gewalt empfindet und wie mensch diese individuell erlebte Gewalt wahrnimmt. 
Gewalt wird aufgrund der persönlichen Geschichte, Gegenwart und Erfahrung von 
Betroffenen unterschiedlich erlebt, eingeordnet und eingeschätzt. So kann es zum 
Beispiel sein, dass ein Übergriff erst nach längerer Zeit von Betroffenen als solcher 
definiert wird — Definitionsmacht verjährt nicht. Das heisst, unabhängig davon, wie 
z.B. der sexualisierte Übergriff aussah: wenn eine betroffene Person eine 
Vergewaltigung oder einen sexualisierten Übergriff so bezeichnet, dann entspricht das 
genau ihrer Wahrnehmung und ist somit als diese Bezeichnung zu akzeptieren.

Dabei geht es um eine individuelle Wahrnehmung und nicht um die Wahrheit. 

Dieser Unterschied scheint uns massgeblich dafür zu sein, wenn wir das ganze in einen nicht 
autoritären Prozess und eine Veränderung der Gesellschaft eindenken.