Das Konzept der Definitionsmacht Von wem geht die Definition aus, eine Handlung als rassistisch_antisemitisch,  ableistisch, sexistisch oder sonst diskriminierend zu bestimmen?  Unter Definitions”macht” verstehen wir, dass die Definition, ob eine sexualisierte  und/oder anderweitig diskriminierende Grenzverletzung vorgefallen ist, einzig und  allein bei der betroffenen Person liegt. Jede betroffene Person von solch  diskriminierender Gewalt kann nur von sich selbst sagen, was mensch wann als  Gewalt empfindet und wie mensch diese individuell erlebte Gewalt wahrnimmt.  Gewalt wird aufgrund der persönlichen Geschichte, Gegenwart und Erfahrung von  Betroffenen unterschiedlich erlebt, eingeordnet und eingeschätzt. So kann es zum  Beispiel sein, dass ein Übergriff erst nach längerer Zeit von Betroffenen als solcher  definiert wird — Definitionsmacht verjährt nicht. Das heisst, unabhängig davon, wie  z.B. der sexualisierte Übergriff aussah: wenn eine betroffene Person eine  Vergewaltigung oder einen sexualisierten Übergriff so bezeichnet, dann entspricht das  genau ihrer Wahrnehmung und ist somit als diese Bezeichnung zu akzeptieren. Dabei geht es um eine individuelle Wahrnehmung und nicht um die Wahrheit.  Dieser Unterschied scheint uns massgeblich dafür zu sein, wenn wir das ganze in einen nicht  autoritären Prozess und eine Veränderung der Gesellschaft eindenken.