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Begründungen für Rechtsmittel bei Straßenblockaden

Die Zusammenfassungen sollen euch Orientierung geben, in welchen Begründungen sich Argumente finden lassen, die ihr in eurem eigenen Verfahren nutzen könnt. Lest euch diese Begründungen durch und passt die Argumentationen mit Hilfe der Akten, die ihr beantragt habt, eurem Gedächtnisprotokoll und der Begründung des Gebührenbescheids auf euren eigenen Fall an. Für alle hier hinterlegten Begründungen ist das Bundesland, in dem sie genutzt wurden mit angegeben. Argumente, die für das jeweilige Bundesland spezifisch und somit nicht direkt auf andere Länder übertragbar sind, sind in der Zusammenfassung markiert. Prüft dennoch gerne, ob die gleiche Argumentation vielleicht auch für die in eurem Bundesland herangezogene Rechtsgrundlage gültig ist.

 

Bundesland Rechtsmittel Argumente Datei
Bayern Klage
  • geringer Stau
  • keine korrekte Versammlungsauflösung
  • Art. 16 Abs. 5 BayKG Kosten nur für gerechtfertigte Handlungen 
  • Unverhältnismäßigkeit der Ausübung unmittelbaren Zwangs
    Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Nötigung?
    Milderes Mittel
  • Kostenfestsetzung nicht begründet
Klage Gebührenbescheid Bayern 1
Bayern Klage
  •  Ersatzvornahme statt unmittelbarer Zwang gemäß Art. 75 Abs. 3 BayPAG
  • Unverhältnismäßigkeit der Ausübung unmittelbaren Zwangs
    Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Nötigung?
    Milderes Mittel
  • Kostenfestsetzung nicht begründet
Klage Gebührenbescheid Bayern 2
Bund (Flughafen) Widerspruch
  • Gebühren keine individuell zurechenbaren Leistungen: Polizeiliche Maßnahmen nicht zum Schutz der Klimaaktivisti
  • Bestimmtheit: Gebühren nicht den individuell veranlassten Leistungen zuordenbar
Widerspruch Gebührenbescheid Flughafen 1
Hamburg Klage
  • Keine unmittelbare Ausführung i.S.v. § 7 Abs. 1 SOG: Inanspruchsnahme als Störer war möglich
  • Berechnung der Kosten für Polizeikräfte
  • (Berechnung von) Kosten für Einsatz von Gerätegruppenkraftwagen
  • Zu- / Berechnung der zurückgelegten Strecke der Fahrzeuge mit den lösenden Polizeikräften
  • Berechnung der Kosten für Verbrauchsmaterial
  • Keine Rechtsgrundlage für Geltendmachung von Feuerwehrkosten
  • Verhältnismäßigkeit: Keine Kosten für Feuerwehreinsatz, der objektiv ex-post nicht erforderlich
Klage Gebührenbescheid Hamburg 1
Hessen  Klage
  • Bedeutung des Versammlungsrechts
    Nichtauflösung der Versammlung
  • Aussetzung bis zur Entscheidung im Strafverfahren
  • Unrichtige Berechnung der Kosten für die Anwesenheit eines Arztes
  • Kosten für Transport bei Durchführung von ED-Behandlung
  • Kosten für Unterbringung im Gewahrsam
  • Nicht begründete Kosten für Verbrauchsmaterial zum Lösen
  • Kosten für Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchung
Klage Gebührenbescheid Hessen 1
Hessen Klage
  • Keine Gefahr und kein Wille Gefahr zu erzeugen
    Unausreichende Angaben in Bescheid: Worin, wodurch, für wen?
  • Vor Polizeisperre Protestmarsch, keine Sitzblockade
  • Ermessensfehler durch Aufhalten des Protestmarschs mittels polizeilicher Straßensperre und darauf folgendem unmittelbarem Zwang
    Polizeilicher Schutz der Versammlung auch durch weniger einschneidende Maßnahmen möglich
  • Ausgestaltung einer Versammlung bei Versammelnden, nicht polizeilichem Einsatzleiter 
  • Platzverweis erst nach Räumen
  • Nicht geeignete Ermächtigungsgrundlage 
    § 6 Abs. 1 HSOG
    §11 Abs. 1 Nr. 1 HVwKostG
  • Keine ausreichende Aufklärung über genutzte Rechtsgrundlage
    Potentielle Rechtswidrigkeit dieser
  • Vorgehen der Polizei und Erlass des Gebührenbescheids mit Darstellung von Protestierenden als Gefahr schwerer Eingriff in Versammlungsfreiheit mit Abschreckungsintention
Klage Gebührenbescheid Hessen 2
Sachsen Widerspruch
  • Verbringen von Straße strafprozessuale, nicht gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme
  • Kosten für Dienstfahrzeuge nicht berechtigt: Kein Hilfsmittel für unmittelbaren Zwang in Form von einfacher körperlicher Gewalt
  • Kosten für sich schon vor Ort befindliche Polizeikräfte nicht berechtigt
  • Kosten für den Einsatz von unmittelbarem Zwang in Form von einfacher körperlicher Gewalt durch Polizeibedienstete nicht berechtigt
Widerspruch Gebührenbescheid Sachsen 1