Allgemeines
Was ist ein Gebührenbescheid?
Ihr habt Post bekommen, in der euch Handlungen des Staates in Rechnung gestellt werden.
Hierbei handelt es sich um einen Gebührenbescheid.
Andere Begriffe hierfür sind
- Bescheid für Dienstleistung
- Heranziehungsbescheid
- Kostenbescheid
- Kostenerhebung
- Kostenfestsetzungsbescheid
- Kostenrechnung
- Leistungsbescheid
Wofür werden Kosten erhoben?
Der Bescheid sollte Aufschluss darüber geben, wofür Kosten erhoben werden.
Dies sind typischerweise Dinge wie
- Anwendung unmittelbaren Zwangs
- Dienstleistung der Feuerwehr
- Ersatzvornahme
- Gewahrsam
- Lösen
- Polizeieinsatz
- Polizeiliche Amtshandlungen
- Präventivhaft
- Unterbringung
Informationen an RAZ
Wie in Strafsachen geht dem eigentlichen Bescheid auch in Gebührensachen häufig eine Anhörung voraus. Diese könnt ihr ignorieren. In Einzelfällen kann es trotzdem sinnvoll sein auf eine Anhörung einzugehen, um Verfahrenskosten zu sparen. Sprecht das aber bitte vorher mit eurer Ansprechperson vom RAZ e.V. ab.
Sobald ihr aber den wirklichen Gebührenbescheid bekommen habt, solltet ihr ihn schnellstmöglich zusammen mit einem Foto des Umschlags, in dem der Bescheid euch erreicht hat, an die E-Mail-Adresse legal@raz-ev.org schicken - gerne direkt mit folgenden Infos:
- Aktionsort
- Aktionstag
- Aktionsart
- Datum des Gebührenbescheides
- Geforderte Betrag
- Mailadresse für Rückfragen
- Geplantes Vorgehen / Konkrete Fragen zum weiteren Vorgehen
Vorgehen gegen Gebührenbescheide
Im Optimalfall habt ihr euch über diese und die weiteren Wiki-Seiten im Ordner Gebührenbescheide bereits einen Überblick verschafft und wisst, wie mit eurem Gebührenbescheid umzugehen ist. Da die Gebührenbescheide auf Landesrecht basieren, ist es dafür wichtig, dass ihr euch die Seite des Landes anseht, aus dem euer Gebührenbescheid stammt. Sofern dort angegeben ist, dass Zahlung nötig ist, oder noch keine Information dazu vorliegt, zahlt die Gebühr zunächst (außer ihr seid pfändungsbereit). Sofern ihr erfolgreich Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid einlegt, bekommt ihr die Gebühr zurück.
Rechtsmittel Einlegen
Mit den Dokumenten, die wir zur Verfügung stellen, solltet ihr in der Lage sein selbständig gegen euren Gebührenbescheid vorzugehen. Es ist aber festzuhalten, dass es in allen Bundesländern erstmal grundsätzlich möglich ist Handlungen der Polizei oder anderer Behörden den verursachenden Menschen in Rechnung zu stellen. Für die Erfolgsaussichten des Vorgehens gegen die Gebührenbescheide ist daher besonders relevant, ob es Unregelmäßigkeiten im Handeln der Polizei gegeben hat. Ein paar allgemeine Kriterien, ob sich das auch lohnt sind unter anderem
- Eigene Kapazitäten (Zeit, Nerven etc)
- Erfolgsaussichten, dafür relevant
- Passende Rechtsgrundlage angewendet?
- Sachverhalt korrekt dargestellt?
- Versammlung korrekt aufgelöst?
- Ankündigung der konkreten Maßnahme mit Hinweis auf Kosten?
- Höhe des Gebührenbescheids
- weitere (Verfahrens-)Kosten
In einigen Bundesländern haben wir aber schon eine klare Strategie, sodass ihr euch über die Kriterien nicht mehr unbedingt Gedanken machen müsst.
Wichtig ist, dass mit dem Einlegen von Rechtsmitteln Verfahrenskosten anfallen, die von der unterlegenen Seite zu tragen sind. Es kann also passieren, dass sich für euch die Kosten letztlich erhöhen.
Informationen zur Kostenerstattung in Härtefällen findet ihr hier.
Haltet das RAZ Team bitte über legal@raz-ev.org auf dem Laufenden, ob ihr Rechtsmittel eingelegt, oder euch dagegen entschieden habt.
Es ist okay den Widerspruch / die Klage zunächst mal ohne Begründung einzureichen (außer auf der Unterseite für euer Bundesland steht dazu etwas Abweichendes).
Ihr beantragt mit unseren Vorlagen Akteneinsicht und behaltet euch die Begründung bis diese ermöglicht wurde vor.
Aber übersendet zusammen mit eurem Widerspruch / eurer Klage am Besten eine Kopie des Gebührenbescheids.
Verfahrenskosten
Beim Widerspruch und Klagen gegen Gebührenbescheide fallen weitere Verfahrenskosten an. Die Kosten für einen Widerspruch sind abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Die Verfahrenskosten einer Klage richten sich bundesweit nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und sind abhängig vom Streitwert des Verfahrens. In Anlage 2 ist die Abhängigkeit von Verfahrenskosten zum Streitwert in einer Tabelle dargestellt.

Im Normalfall liegen die Gebührenbescheide unter 500€, es fällt also eine Grundgebühr von 38€ an. Allerdings ist den Verwaltungsgerichten nicht immer klar, wogegen sich eine Klage richtet, da sie mit dem Gebührenbescheid von Polizei oder Feuerwehr vorher noch nichts zu tun hatten. Wenn den Gerichten der Streitwert unklar ist, wird standardmäßig ein Streitwert von 5.000€ angenommen und die Grundgebühr erhöht sich damit von 38€ auf 116€. Daher ist es sinnvoll mit Einreichen der Klage auch direkt eine Kopie vom ursprünglichen Gebührenbescheid mit zu schicken, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Grundgebühr muss anschließend noch mit einem Faktor multipliziert werden, der in Anlage 1 des GKG festgelegt ist. Für ein Verwaltungsrechtsverfahren liegt dieser Faktor bei 3 (Nr. 5110), die Grundgebühr von 38€ wird also mit 3 multipliziert und es entstehen Verfahrenskosten von 114€. Diese müssen erstmal überwiesen werden, damit das Gericht die Klage weiter bearbeitet. Falls die Klage aber frühzeitig, also vor Durchführung der mündlichen Verhandlung, zurückgenommen wird, reduziert sich der Faktor auf 1 (Nr. 5111) und ihr bekommt die Differenz (76€) zurückerstattet. Das Einreichen einer Klage bedeutet also mindestens ein Kostenrisiko von 38€ und erfordert das vorzeitige Auslegen der 114€ Verfahrenskosten zu Beginn. Falls der Streitwert höher liegen sollte, ändert sich das Rechenbeispiel entsprechend der oben gezeigten Tabelle.
Weitere Post: RAZ Informiert halten
Nachdem ihr Rechtsmittel eingelegt habt, werdet ihr typischerweise weitere Post bekommen, die ihr ebenfalls an legal@raz-ev.org schicken solltet, damit wir um das Stadium eures Verfahrens wissen. Falls ihr zu einem Schreiben Fragen habt, stellt sie bitte so konkret wie möglich.
- Sofern ihr euer Rechtsmittel unbegründet eingelegt habt, werdet ihr aufgefordert eine Begründung zu ergänzen und bekommt dafür eine Frist gesetzt. Hier ist ganz wichtig, dass ihr euch unverzüglich meldet.
- Bis ihr nach eurer Begründung einen tatsächlichen Widerspruchsbescheid, also eine Entscheidung über euren Widerspruch, bekommt (den ihr uns natürlich ebenfalls zuschicken solltet), kann es sein, dass ihr weitere Post bekommt:
- Ein Schreiben, dass euer Widerspruch zur Entscheidung an die Widerspruchsbehörde übergeben wird. Oft wird im gleichen Schreiben der Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung abgelehnt. Das bedeutet einfach nur, dass ihr tatsächlich zunächst zahlen müsst. Über euren Widerspruch ist damit noch nicht entschieden.
- Ein Schreiben, dass euer Rechtsmittel nicht zur Entscheidung angenommen wurde, da es nicht zugeordnet werden konnte oder ähnliches. Falls ihr selbst erkennt, dass ihr etwas falsch gemacht habt, korrigiert dies am Besten selbständig durch Anruf bei der Behörde / Nachreichen fehlender Dokumente etc. Manchmal liegt es aber auch gar nicht in euch, sondern bei der Behörde ist etwas durcheinander gekommen. Bei Unklarheiten fragt gerne per Mail nach.
Längere Dauer von Verwaltungsrechtsverfahren
Im Verwaltungsrecht dauern Widerspruchsverfahren oder Klagen oft deutlich länger als Strafverfahren, lasst euch davon nicht verunsichern. Die Gerichte behandeln Klagen gegen Gebührenbescheide meist mit geringerer Priorität und es ist normal, dass ihr nach einen Widerspruch oder einer Klage erstmal monatelang nichts mehr dazu hört.
Falls ihr anwaltlichen Beistand für die Klage haben möchtet, kann es sinnvoll sein die Person schon vorab zu mandatieren, weil die Ladungen für die Verhandlungen zu Verwaltungsrechtsklagen teilweise relativ kurzfristig kommen. Dies sollte allerdings unbedingt mit eurer Ansprechperson vom RAZ e.V. abgesprochen werden, da Rechtsbeistände der größte Faktor für Verfahrensgebühren sind und die Finanzierung erst geklärt werden muss.
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