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Relevante Rechtsbereiche

Polizeirecht

  • Präventivrecht
  • bestimmt was die Polizei tun darf, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.
  • härtestes Mittel hier ist die Unterbindungsgewahrsamnahme.
  • Landesrecht = 16 unterschiedliche Gesetze

Strafrecht 

  • Bundesrecht

Strafprozessordnung (StPO)

  • definiert Vorgangsweisen, wie den Ablauf eines Gerichtsverfahrens.
  • beinhaltet viele Nebengesetze, wie zum Beispiel Richtlinien für Straf- und Bußverfahren.

Strafgesetzbuch (StGB)

  • definiert Verbote und die Höhe von möglichen Strafen.
  • Hier sind vorallem die Kommentare wichtig und ausschlaggebend für die Lesart der Gesetzeslage.
  • Vorparagraphen: rechtfertigender Notstand.

Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG)

  • z.B. das Nicht-Entfernen von einer aufgelösten Versammlung lässt sich hier als klassischer Vorwurf verorten.

Gerichtsverfassungsgesetz 

  • Ergänzungsgesetz
  • Hier ist festgeschrieben, wie genau Gerichtsverfahren ablaufen müssen, z.B. dass sie öffentlich sein müssen.

Versammlungsrecht

  • Landesrecht
  • fast alle Aktionen betreffen auch immer diesen Rechtsbereich.
  • steht auf höchster Ebene zum Beispiel über dem Polizeirecht und der Straßenverkehrsordnung.
  • Versammlung = ab 2 Personen, mit politischer Außenwirkung (z.B. Banner, Sprüche)
  • siehe auch: Ordner zum Versammlungsrecht

Vorteile von Nutzung des Versammlungsrechtes 

  • Hierarchie des Gesetzes: Es kann sein, dass die Polizei rechtswidrig in eine Versammlung eingreift, zum Beispiel bei vergessener Auflösung der Versammlung.