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Rechtskräftige Verurteilung

Repressionen

Der Duden definiert Repression als „(gewaltvolle) Unterdrückung von Kritik, Widerstand, politischen Bewegungen, individueller Entfaltung und individuellen Bedürfnissen“. Im Kontext der Letzten Generation und anderer radikaler Protestbewegungen werden Gebührenbescheide, Bußgelder und Gerichtsprozesse eingesetzt, um es den politischen Bewegungen und ihren Inhalten schwerer zu machen in der Bevölkerung für Gehör und Akzeptanz zu sorgen. Der politische Charakter von Repressionen gegen Klimaaktivist*innen zeigt sich beispielsweise darin, dass Teilnehmende der so genannten Bauern-Proteste oftmals gar nicht oder zumindest weniger hart bestraft werden.

Aber Repressionen beginnen nicht erst mit einem rechtskräftigen Urteil, sondern meistens schon deutlich früher. Schon die oftmals rechtswidrigen Beschränkungen und Auflösungen von Versammlungen und die daran anschließenden Räumungen sind Teil der Repression. Und nach dem Protest können z.B. Briefe von der Polizei eintreffen, du wirst zu einer Anhörung geladen oder musst dich mit Gerichtsterminen befassen. Dabei müssen oftmals Fristen eingehalten werden und die Bearbeitung der ganzen Briefe und Termine ist ein nicht zu vernachlässigender zeitlicher Aufwand. Vielleicht kannst du deswegen auch weniger an weiteren Aktionen teilnehmen oder musst dich im persönlichen Umfeld um das Sammeln von Spenden kümmern. Das Ganze kann auch emotional sehr belastend sein. Wenn du Unterstützung brauchst, kannst du dich jederzeit an das Team des Emotional-Psychologischen-Support wenden und du musst nicht alleine damit bleiben.

Repressionen sollen uns verunsichern, Angst machen und uns abschrecken, das ist ihr Zweck. Wir können Repressionen aber auch als strategisches Mittel für uns nutzen. Durch Protest soll auf Missstände und Ungerechtigkeiten hingewiesen werden. Werden wir für diese friedlichen Proteste bestraft in Form von Repressionen, kann uns dies helfen, weiter auf die Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen und auch zu zeigen, wie Unverhältnismäßig die Justiz, aber auch zum Teil die Politik mit Menschen umgeht, die sich engagieren. Das wird auch „repression backfiring effect“ genannt. Wir können also nicht nur darüber nachdenken, wie wir am besten bzw. kostengünstigsten wieder aus den Verfahren rauskommen, sondern auch darüber was diese Verfahren letztendlich politisch bedeuten und wie aus Sicht der Bewegung strategisch genutzt werden können. Welche Möglichkeiten sich da in deinem konkreten Fall bieten, sprichst du am besten mit deiner Kontaktperson vom RAZ e.V. ab oder wendest dich per Mail an legal@raz-ev.org.

 

Was ist ein rechtskräftiges Urteil?

Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn eine Verurteilung durch Gericht erfolgt ist und entweder keine weiteren Rechtsmittel möglich sind (Ablehnung einer Revision) oder es wurden keine Rechtsmittel (fristgerecht) gegen die Entscheidung eingelegt. Auch ein Strafbefehl ist eine rechtskräftige Verurteilung, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch erhoben wird. Bei Bußgeldbescheiden (Ordnungswidrigkeit) und Gebührenbescheiden tritt die Rechtskraft ebenfalls nach Ablauf einer Frist ein und kann durch einen Widerspruch oder Klage angewendet werden. Nähre Infos zu den jeweiligen Verfahrenstypen findet ihr in den spezifischen Wiki-Artikeln.

Die im Urteil festgelegte Strafe wird damit rechtskräftig und die verurteilte Person ist verpflichtet die Strafe abzuleisten (i.d.R. mehrere verschiedene Möglichkeiten) und die Kosten des Verfahrens sind ebenfalls zu tragen. Dabei müssen Gefängnisstrafen ohne Bewährung immer im Gefängnis abgesessen werden und bei Geldstrafen bleiben euch mehr Möglichkeiten damit umzugehen. Dieser Artikel bezieht sich auf den Umgang mit rechtskräftigen Geldstrafen. Bei Fragen zu Haftstrafen, meldet euch bitte direkt bei der Gefängnis AG vom RAZ e.V. über die Mailadresse legal@raz-ev.org.

 

Was habe ich für Möglichkeiten?

Sobald du ein rechtskräftiges Urteil zu einer Geldstrafe hast, gibt es verschiedene Möglichkeiten damit umzugehen:

 

Geldstrafe bezahlen

Du wirst einige Wochen nach dem Urteil ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen, in welchem zu dazu aufgefordert wirst die Geldstrafe und die Gerichtskosten zu bezahlen. Dort wird dann auch die zugehörige Bankverbindung und das Kassenzeichen angegeben. Wenn du die Geldstrafe üerweist, solltest du das Kassenzeichen direkt mit angeben, damit deine Überweisung auch richtig zugeordnet werden kann.

Die Geldstrafe zu bezahlen ist der einfachste und schnellste Weg die Strafe zu begleichen und den Umgang mit den Repressionen in diesem Einzelfall abzuschließen. Allerdings könnte ein schnelles Begleichen der Strafe eventuell nachteilig für eine spätere (nachträgliche) Gesamtstrafenbildung sein, weil darin nur die noch nicht vollständig beglichenen Strafen vergangener Verurteilungen mit einbezogen werden. Falls du in Zukunft noch weitere Verurteilungen erwartest, könnte es also sinnvoll sein die Strafe nicht komplett zu bezahlen und einen Teil so lange offenzuhalten, bis die Gesamtstrafenbildung durch das Gericht abgeschlossen ist. Mehr Infos dazu findest du im Wiki-Artikel zur Gesamtstrafenbildung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, falls du die Strafe möglichst bald begleichen möchtest, aber das Geld dafür nicht komplett selbst aufbringen kannst:

  • Familie, Freunde und Bekannte: Du kannst in deinem persönlichen Umfeld fragen, ob Menschen dich beim Umgang mit den Repressionen finanziell unterstützen möchten. Dies kann ein Anlass sein, um auch in deinem persönlichen Umfeld die Klimakrise und die Notwendigkeit von radikalen Maßnahmen zu thematisieren. 
     
  • Spendenkampagne: Eine Online-Spendenkampagne ist eine Möglichkeit auch über deinen unmittelbaren Freundeskreis Menschen zu erreichen, z.B. indem du den Link zu der Kampagne über dein Social-Media-Profil teilst. Außerdem machst du für eine noch größere Gruppe an Menschen die Repression aufgrund der Proteste sichtbar. Der Umgang der Repressionen kann dann auch als Teil der Öffentlichkeitsarbeit gesehen werden. Beim Aufsetzen solch einer Kampagne kannst du auch Unterstützung vom RAZ e.V. bekommen.
     
  • Rote Hilfe: Die Rote Hilfe e.V. ist ein Verein, der schon sehr lange linke Aktivist*innen im Umgang mit Repressionen unterstützt. Da sie dezentral organisiert sind, musst du mit der Ortsgruppe in deiner Stadt absprechen, ob sie bereit sind dein Verfahren finanziell zu unterstützen. Am einfachsten ist es sich die nächstgelegene Orstgruppe [https://rote-hilfe.de/ortsgruppen] rauszusuchen, einfach Mal bei einem Treffen vorbeizuschauen und den Anliegen vorzubringen.
     
  • Ausnahmefälle: Der RAZ e.V. hat finanzielle Mittel, die in Ausnahmefällen auch für Repressionen genutzt werden können. Vor allem dann, wenn ansonsten eine Ersatzfreiheitsstrafe zeitnah droht und sich die betroffene Person aber gar nicht vorstellen kann ins Gefängnis zu gehen. Falls du dringend Hilfe brauchst und keine der vorher genannten Möglichkeiten passend erscheint, wende dich an den RAZ e.V. (legal@raz-ev.org).
     


Ratenzahlung

Wenn du die Geldstrafe nicht am Stück zahlen kannst oder möchtest (z.B. wegen einer noch ausstehenden Gesamtstrafenbildung), gibt es auch die Möglichkeit eine Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen. Manchmal wird die Möglichkeit der Ratenzahlung auch schon im Urteil der mündlichen Verhandlung direkt als Möglichkeit gewährt, das muss aber nicht so sein.

Die Staatsanwaltschaft möchte aus verschiedenen Gründen vermeiden, dass Menschen ihre Strafe nicht zahlen und als Ersatzfreiheitsstrafe ableisten. Dafür spricht beispielsweise, dass sie damit mehr Arbeit haben und dass eine Person im Gefängnis Geld kostet anstatt über die Strafe Geld zu zahlen. Außerdem sind die Gefängnisse in Deutschland tendenziell eher überfüllt und es besteht das Interesse diese Situation zu entspannen. Aus diesen Gründen habt ihr relativ gute Chancen eine Ratenzahlung durch die Staatsanwaltschaft genehmigt zu bekommen und auch Einflussmöglichkeiten auf die Höhe der Ratenzahlung. Am besten ist es von sich aus einen Betrag der monatlichen Rate (z.B. 20€ pro Monat) vorzuschlagen und darauf zu warten, wie die Staatsanwaltschaft darauf reagiert. Meistens werden sie deinem Vorschlag zustimmen oder sonst ein Gegenangebot machen, wo du dir dann überlegen musst, ob du die Höhe der Monatsraten akzeptieren möchtest oder weiter verhandeltst. Häufig wird von Seiten der Staatsanwaltschaft darauf Wert gelegt, dass sich das Bezahlen der Strafe selbst bei Ratenzahlung nicht länger als ein Jahr hinzieht. Es ist aber natürlich nicht ausgeschlossen, dass dir das nach einer Diskussion trotzdem gewährt wird.

Wenn du die Geldstrafe über Ratenzahlungen ableisten möchtest, solltest du aber drauf achten keine monatliche Zahlung zu verpassen. Sobald du es in einem Monat versäumst, erlischt die Möglichkeit der Ratenzahlung leider und der restliche Betrag wird im darauffolgenden Monat komplett fällig.

 

Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln lassen

Wenn du die Strafe gar nicht zahlen kannst oder möchtest, gibt es auch die Möglichkeit sie in Sozialstunden umwandeln zu lassen. Theoretisch geht das nicht einfach so und du musst der Staatsanwaltschaft gegenüber erklären, dass du nicht die finanziellen Mittel hast die Strafe zu zahlen. In der Praxis kommt es aber vor, dass die Staatsanwaltschaft sich da nicht die Mühe macht nochmal nachzuprüfen und deine Angabe akzeptiert. Deswegen ist die Empfehlung einfach erstmal zu behaupten, dass du die Strafe nicht zahlen kannst. Falls sie sich damit nicht zufrieden geben sollten, wird i.d.R. nochmal nachgefragt und dann kannst du immer noch die geforderten Belege wie z.B. einen Kontoauszug nachreichen. Hier gilt ähnlich wie bei der Ratenzahlung, dass eine Ableistung der Strafe über Sozialstunden der Staatsanwaltschaft deutlich lieber ist als über eine Ersatzfreiheitsstrafe und sie deshalb ein Interesse haben mit euch eine Lösung zu finden.

Dabei wird dann die Geldstrafe in die Anzahl der Sozialstunden umgerechnet. Dies kann je nach Bundesland auch etwas variieren, aber du kannst damit rechnen, dass pro Tagessatz etwa sechs Sozialstunden fällig werden und zwar unabhängig davon, wie hoch der einzelne Tagessatz bei dir angesetzt wurde. So müssten beispielsweise für eine realtiv geringe Geldstrafe von 30 Tagessätzen bereits 180 Sozialstunden geleistet werden. Es handelt sich also um eine Option, welche eher für Menschen interessant ist, die wenig Geld aber dafür mehr Zeit haben.

Deinen Willen die Geldstrafe über Sozialstunden abzuleisten musst du der Staatsanwaltschaft über einen Antrag deutlich machen. Dabei kannst du auch selbst Stellen vorschlagen, wo du die Sozialstunden ableisten möchtest und wo es sich für dich im besten Fall auch noch sinnvoll anfühlt. Einige geeignete Stellen liegen bei der Staatsanwaltschaft in Listen vor, aber es ist auch möglich eigene Vorschläge darüber hinaus anzubringen. Die Voraussetzung ist dabei, dass die geleistete Arbeit gemeinnützig sein muss, aber nicht unbedingt die Stelle, wo die Arbeit geleistet wird. Bei als gemeinnützig anerkannten Vereinen ergibt sich die Gemeinnützigkeit der Arbeit schon aus der Stelle und die Staatsanwaltschaft muss das nicht extra prüfen, daher sind hier die Erfolgsaussichten zur Akzeptanz deines Vorschlages größer. Die Auswahl der Stelle liegt letztendlich in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft und du hast leider keinen Anspruch darauf die von die vorgeschlagene Stelle auch zugewiesen zu bekommen. Bei der Beantragung der Sozialstunden und der Auswahl einer geeigneten Stelle, können Menschen vom RAZ e.V. im Einzelfall Hilfestellung geben.

Vorlagen für einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in Sozialstunden sowohl für das Erwachsenen- als auch das Jugendstrafrecht findest du hier.

 

Ersatzfreiheitsstrafe

Falls eine Geldstrafe weder bezahlt noch durch Sozialstunden beglichen wird, bleibt die Ersatzfreiheitsstrafe als letzte Möglichkeit. Dabei wird die Geldstrafe durch eine Inhaftierung beglichen und der Zeitraum der Haftstrafe richtet sich nach der Anzahl der Tagessätze aus der Verurteilung. Seit Februar 2024 entspricht dabei ein Tag in Haft zwei Tagessätzen aus der Geldstrafe, aber nur wenn dein Urteil nach Februar 2024 rechtskräftig geworden ist. Ansonsten bleibt es bei einem Tag Gefängnis für einen Tagessatz Geldstrafe. Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen würde also nach der aktuellen Regelung 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe bedeuten. Dabei zählt ab sieben Tagen bereits ein angebrochener Tag als ganzer Tag und unter sieben Tagen wird in Stunden gerechnet und nur volle 24 Stunden zählen als ganzer Tag.

Wie bei der Umwandlung in Sozialstunden, muss auch beim Absitzen in der Ersatzfreiheitsstrafe eigentlich nachgewiesen werden, dass die Geldstrafe tatsächlich nicht bezahlt werden kann. Normalerweise kommt deswegen ein Gerichtsvollzieher bei dir zu Hause vorbei und schaut zunächst, ob die Geldstrafe nicht durch Pfändung von Wertgegenständen beglichen werden kann. Dies ist in der Vergangenheit bei Menschen von der Letzten Generation allerdings auch ausgeblieben und es kam die Ladung zum Haftantritt ohne vorherigen Besuch des Gerichtsvollziehers, nachdem die Geldstrafe nicht gezahlt worden ist.

Im Gegensatz zu einer Haftstrafe kann die Ersatzfreiheitsstrafe jederzeit durch das Bezahlen des noch offenen Betrags beendet werden. So kann beispielsweise eine Person, die wegen 30 Tagessätzen zu je 20€ (gesamt 600€) ins Gefängnis gegangen ist, nach 10 Tagen für die Zahlung der noch offenen 200€ freigekauft werden und das Gefängnis sofort verlassen (10 Tage Knast = 20 Tagessätze; 10 Tagessätze x 20€ = 200€). Die Möglichkeit sich freikaufen zu lassen, kann den Gefängnisaufenthalt im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe erträglicher machen, weil du bei gefährlichen oder belastenden Situationen die Möglichkeit des Freikaufens hast. Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass ein Freikaufen aus dem Gefängnis nicht sofort funktioniert, sondern in der Regel mehrere Stunden dauert. Du musst erst einer Person draußen Bescheid geben, diese muss mit dem Geld zum Gefängnis kommen und im Gefängnis brauchen die Abläufe ebenfalls seine Zeit. Die Möglichkeit sich freikaufen zu lassen muss also in jedem Fall gut organisiert sein. Außerdem musst du dich also drauf einstellen auch in sehr herausfordernden Situationen nicht sofort aus dem Gefängnis rauskommen zu kommen und trotzdem bietet es die Möglichkeit die Haftstrafe vergleichsweise schnell wieder beenden zu können.

An dieser Stelle soll noch darauf verwiesen werden, dass Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht leichtfertig machen sollten. Gefängnisse sind gewaltvolle Orte und niemand wird dir garantieren können, dass du dort keine körperliche oder psychische Gewalt erleiden wirst. In jedem Fall wird die Zeit im Gefängnis emotional herausfordernd sein und du solltest dir gut überlegen, ob du dich dieser Extremsituation aussetzen möchtest, wenn du auch die Möglichkeit hast das zu vermeiden. Auf der anderen Seite bietet eine Ersatzfreiheitsstrafe aber natürlich auch einerseits die Möglichkeit Hafterfahrung zu sammeln mit der Möglichkeit sich freikaufen zu lassen und andererseits kann eine Ersatzfreiheitsstrafe auch für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Wenn du überlegst eine Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe abzuleisten, gibt es die dringende Empfehlung sich im Vorfeld mit der Gefängnis AG des RAZ e.V. in Verbindung zu setzen. Diese bieten dir eine individuelle Vorbereitung und Begleitung der Haftzeit und Trainingsprogramme als Vorbereitung auf die Ersatzfreiheitsstrafe.

 


Wie wirkt sich eine Geldstrafe auf das Führungszeugnis aus?

Auch eine Verurteilung zu einer Geldstrafe kann im Führungszeugnis landen, allerdings erst wenn sie die Höhe von 90 Tagessätzen überschreitet oder zwei Geldstrafen rechtskräftig geworden sind, die nicht zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden können. Solltest du also nur eine Verurteilung erwarten und diese liegt bei maximal 90 Tagessätzen, brauchst du dir um dein Führungszeugnis erstmal keine Sorgen zu machen. Falls du mehrere Verurteilungen erwartest, besteht die Möglichkeit, dass sie zu einer Gesamtstrafe von maximal 90 Tagessätzen zusammengefasst werden und nicht im Führungszeugnis landen. Erst darüber hinaus oder bei mehreren Verurteilungen ohne Gesamtstrafenbildung landen sie im Führungszeugnis

Die Strafen müssen dann automatisch nach fünf Jahren wieder aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden und tauchen dann auch nicht mehr im Führungszeugnis auf. Sollte aber beispielsweise nach zwei Jahren noch eine andere Verurteilung, auch wegen einer komplett anderen Sache (z.B. Ladendiebstahl), dazukommen, beginnt der 5-Jahres-Zeitraum bis zur Möglichkeit der Löschung wieder neu zu laufen.