Relevante Paragraphen übersetzt
Paragraphen zur Begründung unserer ‘Rechte’ bei/vor Gericht
§147 StPO - Akteneinsicht
(4) Auf Antrag sollen dem Verteidiger, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen, die Akten mit Ausnahme der Beweisstücke zur Einsichtnahme in seine Geschäftsräume oder in seine Wohnung mitgegeben werden.
(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erfoderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Rechtfertigungsgründe
Um ein abschließendes Urteil über eine Tat/Handlung vor Gericht zu fällen, muss die Rechtswidrigkeit festgestellt werden. Das heißt, dass es keine Rechtfertigung für die Tat gäbe.
Gründe für eine solche Rechtfertigung der Tat lassen sich nicht an einem bestimmten ‘Ort’ oder einer Stelle im Gesetz finden. Sie können also aus der Ganzheit der Rechtsordnung stammen.
In diesem Abschnitt haben wir ein paar mögliche Gründe zur Rechtfertigung von Taten Zivilem Ungehorsams zusammengetragen.
§34 StGB (rechtfertigender Notstand)
Paragraph:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr (z. B. Klimakrise) für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat (z. B. Baumbesetzung) begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen (z. B. Klimaschutz durch Erhalt der Bäume vs. Freiheit eine neue Straße zu bauen) , namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse (z. B: Klima) das beeinträchtigte (z. B. Freiheit Straßen zu bauen) wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat (z. B. Baumbesetzung) ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§32 I StGB (Notwehr/Nothilfe)
- beruht auf 2 Grundprinzipien: 1) dem Individualschutz und 2) der Rechtsbewährung.
- Notwehrrecht = Schutzrecht, das tief in unserer Rechtsüberzeugung verwurzelt ist.
- Allerdings sind Rechtsgüter der Allgemeinheit bisher nicht als notwehrfähig gesehen worden, sondern nur Individualrechtsgüter.
- Rechtsbewährungsgedanke: Indem eine einzelne Person ihr Notwehrrecht ausübt, verteidigt sie das Recht gegen das Unrecht und tritt so für den Bestand der Rechtsordnung ein.
§35 StGB Abs. 2 (entschuldigender Notstand)
- Wenn das Gericht nicht der Argumentation, des rechtfertigenden Notstandes (§34 StGB) folgt, also die Aktion nicht als angemessen ansieht um die Klimakrise zu stoppen, diese aber als Gefahr anerkennt, kann mit dem entschuldigenden Notstand auf Milderung, also eine geringere Strafe, plädiert werden.
- Das Gesetz sieht dann eine Milderung vor, wenn der/die Täter*in im Irrtum angenommen hat, die Tat könnte die Gefahr stoppen und diesen Irrtum nicht verhindern konnte.
- Im Fall Klimakrise heißt das, der/die Täter/in hat irrtümlich angenommen mit einer gewissen Aktion zur Bekämpfung der Klimakrise beitragen zu können und konnte diesen Irrtum nicht verhindern (z. B. weil ähnliche Aktionen in der Geschichte erfolgreich waren oder Protestforscher dem Protest Wirkung zugesprochen haben)
- Ob man diesen Paragraphen nutzen möchte ist auch eine strategische Frage, da es so wirken kann, als würde mensch zugeben, dass die Aktion nicht sinnvoll war
§16 OWiG (rechtfertigender Notstand)
- Dieser Paragraph hat die selbe Bedeutung wie der Paragraph §34 StGB, nur dass er auf Ordnungswidrigkeiten und nicht auf Straftaten bezogen ist
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