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Gesellschaft und Selbstsbestimmung

Gefahr für die Gesellschaft

  • Die Polizei gibt vor, unpolitisch und rein ausführenden Kraft zu sein.
  • ABER Der Zweck des Rechts und der Zweck des Polizeilichen Handelns fallen oft auseinander
    • Das bedeutet: Polizeifunktionär*innen und Polizei“gewerkschaften“ verfolgen ein (fast) immer rechtes politisches Programm

Es birgt eine besondere Gefahr, dass die Polizei als eben politischer Akteur mit besonderen Befugnissen ausgestattet ist (z.B. Anwendung von Gewalt)

  • Polizei drängt darauf ihren Ermessungsspielraum zu erweitern
  • Daduech wird die Gefahr wird immer größer
Arbeitsweise
  • Formell geben Gesetzte und Verordnungen das Handeln vor
  • Die Polizei arbeitet aber immer in einer Grauzone zwischen Erlaubt und Unerlaubt
  • ->Muss also oft situativ entscheiden und gestaltet durch diese Entscheidungen das soziale Gefüge aktiv mit

Beispiel Polizeikessel

  • Polizeikessel sind in den meisten Fällen illigal - Die Polizei wird sie trotzdem immer wieder einsetzten, da sie nützlich sind, funtionieren und sie dies situativ im akiven Moment als gerechtfertigt sehen können

Gefahr für die Selbstbestimmung

  • Jede Interaktion mit der Polizei prägt, wie Menschen sich durch die Welt bewegen

  • In jeder Interaktion kommt es Drauf an, wie die Polizei Betroffene adressiert:

  • Teil der Schützenden Dominanzgesellschaft

  • „Fremdkörper“

  • Gefahrenquelle

  • Feind

  • Wer ist Fremdkörper, Gefahrenquelle oder Feind?

Wir erinnern uns: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, also bestimmt dieser, wer dazu gehört und wer nicht. Die Teilung begründet der Staat damit, dass sich Staaten auf ein Volk begründet, welches wiederum auf Nationalistischen Gedanken aufgebaut ist. Um z.B. aus diesen Gedanken her zu erklären, dass die eigene Nation nicht an der Spitze der Welt steht, obwohl das "Volk" ja das beste ist, denn es macht die Nation aus, werden in dem Volkskörper schädliche Gruppen ausgemacht

Beispiele

  • Diese Gruppen waren z.B. im Nationalsozialismus die Jüdinnen, Kommunistiinnen usw.,
  • in den 60ern die Gastarbeiter
  • und ab 2015 die Flüchtlinge oder Trans Menschen

Polizei greift aktiv in Selbstbestimmung ein und produziert bestimmte Subjektivität

  • Diese Subjektivierung ist die Grundlage des Racial Profilings in der Polizei
    • Dabei verstärken und legitimieren sich institutioneller, struktureller und Alltags- Rassismus gegenseitig.
    • Bei Kategorien wie Gender verhält es sich ähnlich
Kriminalitätsbelastete Orte
  • Polizei hat auch Definitionsmacht über Bezeichnungen wie „kriminalitätsbelastete Orte“ und schafft so besondere Befugnisse
  • Das hat direkte Auswirkung auf die dort lebenden Menschen

Durch Erhöhte Cop-Präsenz, Kontrollen und Durchsuchungen Besonders an öffentlichen Orten (Bahnhof) werden Menschen gedemütigt und rassistischer Bilder reproduziert

  • Bestimmte Orte werden wegen traumatischer Erfahrungen nicht mehr aufgesucht (z.B. im Görli in Berlin)

  • Der Dominanzgesesellschaft wird vermittelt die „Gute Seite“ zu sein, während die Polizei gegen die „böse Seite“ arbeitet