# Gesellschaft und Selbstsbestimmung

## Gefahr für die Gesellschaft 

- Die Polizei gibt vor, unpolitisch und rein ausführenden Kraft zu sein. 
- **ABER** Der Zweck des Rechts und der Zweck des Polizeilichen Handelns fallen oft auseinander
  - Das bedeutet: Polizeifunktionär*innen und Polizei“gewerkschaften“ verfolgen ein (fast) immer rechtes politisches Programm

**Es birgt eine besondere Gefahr, dass die Polizei als eben politischer Akteur mit besonderen Befugnissen ausgestattet ist (z.B. Anwendung von Gewalt)**

- Polizei drängt darauf ihren Ermessungsspielraum zu erweitern
- Daduech wird die Gefahr wird immer größer

##### Arbeitsweise
- Formell geben Gesetzte und Verordnungen das Handeln vor
- Die Polizei arbeitet aber immer in einer Grauzone zwischen Erlaubt und Unerlaubt
- ->Muss also oft situativ entscheiden und gestaltet durch diese Entscheidungen das soziale Gefüge aktiv mit

**Beispiel Polizeikessel**
- Polizeikessel sind in den meisten Fällen illigal - Die Polizei wird sie trotzdem immer wieder einsetzten, da sie nützlich sind, funtionieren und sie dies situativ im akiven Moment als gerechtfertigt sehen können

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## Gefahr für die Selbstbestimmung 
- Jede Interaktion mit der Polizei prägt, wie Menschen sich durch die Welt bewegen 
- In jeder Interaktion kommt es Drauf an, wie die Polizei Betroffene adressiert:
- [x] Teil der Schützenden Dominanzgesellschaft 
- [x] „Fremdkörper“
- [x] Gefahrenquelle
- [x] Feind

- Wer ist Fremdkörper, Gefahrenquelle oder Feind?
<p class="callout warning">
Wir erinnern uns: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, also bestimmt dieser, wer dazu gehört und wer nicht.
Die Teilung begründet der Staat damit, dass sich Staaten auf ein Volk begründet, welches wiederum auf Nationalistischen Gedanken aufgebaut ist.
Um z.B. aus diesen Gedanken her zu erklären, dass die eigene Nation nicht an der Spitze der Welt steht, obwohl das "Volk" ja das beste ist, denn es macht die Nation aus, werden in dem Volkskörper schädliche Gruppen ausgemacht
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**Beispiele**
- Diese Gruppen waren z.B. im Nationalsozialismus die Jüd*innen, Kommunisti*innen usw.,
- in den 60ern die Gastarbeiter
- und ab 2015 die Flüchtlinge oder Trans Menschen 

**Polizei greift aktiv in Selbstbestimmung ein und produziert bestimmte Subjektivität**
- Diese Subjektivierung ist die Grundlage des Racial Profilings in der Polizei
  - Dabei verstärken und legitimieren sich institutioneller, struktureller und Alltags- Rassismus gegenseitig. 
  - Bei Kategorien wie Gender verhält es sich ähnlich

##### Kriminalitätsbelastete Orte 
- Polizei hat auch Definitionsmacht über Bezeichnungen wie „kriminalitätsbelastete Orte“ und schafft so besondere Befugnisse
- Das hat direkte Auswirkung auf die dort lebenden Menschen

**Durch Erhöhte Cop-Präsenz, Kontrollen und Durchsuchungen
Besonders an öffentlichen Orten (Bahnhof) werden Menschen gedemütigt und rassistischer Bilder reproduziert**

- Bestimmte Orte werden wegen traumatischer Erfahrungen nicht mehr aufgesucht (z.B. im Görli in Berlin) 

- Der Dominanzgesesellschaft wird vermittelt die „Gute Seite“ zu sein, während die Polizei gegen die „böse Seite“ arbeitet