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Beweisanträge

Auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zum Thema Beweisanträge sowie Beispielanträge zu finden.

Dieser Artikel befindet sich gerade in Überarbeitung. Die Beweisanträge in den Tabellen wurden überprüft und aktualisiert. Die weiter unten aufgelisteten sind etwas uneinheitlich, teilweise fehlerhaft und weniger aktuell.
Feedback & Vorschläge gerne an legal@raz-ev.org.

Allgemeines zu Beweisanträgen

Mit einem Beweisantrag kannst du beantragen, dass das Gericht zu einer bestimmten Tatsache Beweis erhebt.

Ein Beweisantrag kann auch schon zur Vorbereitung auf einen Gerichtsprozess gestellt werden, wird aber in der Regel beim Gerichtstermin (Hauptverhandlung) direkt vor Ort gestellt. Er wird dann während der Beweisaufnahme gestellt. Die Beweisaufnahme beginnt in der Regel mit der Befragung von Zeug:innen und endet mit der Verlesung des Auszugs aus dem Bundeszentralregister (BZR). Spätestens wenn das Gericht ankündigt, dass es mit der Beweisaufnahme aus seiner Sicht fertig ist, sind Beweisanträge zu stellen.

Beweisanträge werden in der Hauptverhandlung gestellt, indem sie (meistens) vollständig verlesen werden. Sie sollten außerdem ausgedruckt und unterschrieben mitgebracht werden, um sie dann abgeben zu können, damit sie ins Protokoll aufgenommen werden.

Welchen Sinn haben Beweisanträge?

  • Gleich vorweg: du musst keine Beweisanträge stellen, um einen erfolgreichen Prozess zu führen. Du kannst damit verschiedene Dinge erreichen und kannst dir überlegen, ob du das machen willst:
  • Der vom Gesetz vorgesehene Zweck eines Beweisantrags ist, zu erreichen, dass das Gericht auf eine bestimmte Art und Weise Beweis erhebt. Das z.B. eine Sachverständige geladen und angehört wird, dass ein Zeuge vernommen wird oder dass ein Zeitungsartikel als Urkunde verlesen wird. Das muss immer auf die Ermittlung einer bestimmten Tatsache abzielen, wie z.B. was genau ist einem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit passiert, ist ziviler Ungehorsam wirksam, wie weit ist die Klimakatastrophe vorangeschritten. Wenn ihr eine solche Beweiserhebung erreichen wollen, habt ihr dafür bessere Chancen, wnen der Beweisantrag zulässig formuliert ist. Dafür gelten (leider) strenge, formale Regeln.
  • Ein Beweisantrag kann auch dann sinnvoll sein, wenn das Gericht ihn ablehnen wird. Für eine Ablehnung gibt es verschiedene mögliche Begründungen. Z.B. kann das Gericht einen Beweisantrag ablehnen und die Tatsache, die ihr im Antrag behauptet habt, als wahr unterstellen. Dann ist es daran gebunden und darf sich nicht im Urteil widersprechen. Es könnte den Beweisantrag auch mit der Begründung ablehnen, dass die Tatsache nicht für den Prozess relevant ist – dadurch könntet ihr der Richter:in aber eine Begründung dazu entlocken, wieso es nicht für relevant gehalten wird.
    • Die verschiedenen Ablehnunsgründe findet ihr in § 244 Abs. 3 StPO. In beschleunigten Verfahren kann das Gericht die Beweisanträge auch ablehnen, ohne dass es an diese Ablehnungsgründe gebunden ist.
  • Ein Beweisantrag kann auch einfach eine super Gelegenheit sein, nochmal selbst ein neues Thema in den Prozess einzubringen. Oft geht es bei der Befragung von Zeug:innen viel um Themen wie Länge des Staus, Durchsagen der Polizei, etc. Dann kann ein Beweisantrag zu einem Thema, das euch wichtig ist, nochmal den Fokus darauf lenken (z.B. auf Erfolgschancen durch ungehorsame Proteste oder die unzureichenden Maßnahmen der Regierung). Außerdem kann es ein sehr bestärkendes und gutes Gefühl geben, einen langen, vorformulierten Antrag vorzulesen und das Gericht zu einer Entscheidung hierzu zu zwingen.
  • Ein weiterer möglicher Grund von Beweisanträgen könnte sein, den Prozess in die Länge zu ziehen. Wenn ihr euch unwohl damit fühlt, dass die Verhandlung schnell vorbei geht, können Beweisanträge das Ende der Verhandlung etwas nach hinten schieben.

Das Gericht muss jeden Beweisantrag durch einen begründeten Gerichtsbeschluss ablehnen, wenn es die beantrage Beweiserhebung nicht durchführen will. Leider fällt die Begründung oft sehr kurz aus. Wenn ihr mehrere Beweisanträge stellt kann das Gericht entscheiden, ob es nach jedem Beweisantrag einzeln eine Entscheidung dazu trifft oder sich erst alle anhört und dann die Entscheidungen verkündet.

Vorschlag für Aufbau eines Beweisantrags

Aktenzeichen

Überschrift “Beweisantrag

**“**In der Strafsache gegen … (Name)"

“beantrage ich”

Beweismittel:

Als Beweismittel kommen nur in Betracht: Zeug:innen, Sachverständige, Urkunden, Augenscheinsobjekte

  • Zeug*innen und Sachverständige mit ladefähiger Anschrift
    • Formulierungsbeispiel: … , ladungsfähige Anschrift …, als Zeuge zu laden und zu vernehmen.
  • Urkunden: Zeitungsartikel, Geschäftsberichte, Protokolle – am besten ausgedruckt mitnehmen. Sie werden beantragt zu verlesen.
    • Formulierungsbespiel: “… den hiermit dem Gericht übergebenen Zeitungsartikel (…) als Urkunde zu verlesen”.
  • Augenscheinsobjekte: Bilder, Grafiken, Gegenstände, Orte – Bilder und Grafiken mitnehmen
    • Formulierungsbeispiel: “… das Lichtbild (…) in Augenschein zu nehmen”, “… die Kreuzung (…) im Rahmen einer Ortsbegehung in Augenschein zu nehmen”

Beweisbehauptung ("zum Beweis der Tatsache, dass…")

  • Was soll bewiesen werden
  • Konkrete, vollständige faktische Aussage ohne wertende Sprache

Begründung (üblicherweise als Zwischenüberschrift):

  • Rechtlich wichtig: Was macht die Beweismittel geeignet, um die Tatsache zu belegen? kann eingeleitet werden mit “Das Beweismittel ist geeignet, um die zu beweisende Tatsache zu bestätigen.”
  • Warum ist die zu beweisende Tatsache wichtig für die Wahrheitsfindung im Prozess?
  • Was haben wir sonst noch so dazu zu erzählen oder vorzulesen?
  • Relevanz: kann eingeleitet werden mit “Die zu beweisende Tatsache ist auch für die Entscheidung von Bedeutung.”
    • Wieso ist die Beweiserhebung relevant für das vorliegende Strafverfahren?
    • Verweis auf Paragraphen, bestimmte Vorfwürfe oder Entschuldigungsgründe

Name, Datum, Unterschrift

Beispielanträge

Achtung: Bei einigen Beweisanträgen müssen Dinge für das konkrete Verfahren eingetragen oder angepasst werden. Diese Stellen sind in gelb und ggf. durch Kommentare am Dokument markiert.

Viele beziehen sich konkret auf Protestformen der Letzten Generation, können aber für andere Proteste angepasst werden.

Ankleben kein Widerstand

Titel Anwendungsgebiet Anmerkungen Download Stand
Freisprüche § 113 Straßenblockade mit Ankleben, Vorwurf § 113   BewA
Anhang
03.07.25
Freisprüche § 113 – ohne Anhang Straßenblockade mit Ankleben, Vorwurf § 113 Version ohne Verweise auf den Anhang, falls du nicht so viel drucken möchtest BewA 03.07.25
Ankleben charakteristisches Merkmal Ankleben, Vorwurf § 113   BewA
Anhang
20.04.25
Klimakleber*in gängiger Begriff Ankleben, Vorwurf § 113   BewA
Anhang
20.04.25
Ankleben steigert Hemmschwelle Straßenblockade mit Ankleben, Vorwurf § 113   BewA 20.04.25
Polizei zieht Menschen direkt weg Straßenblockade mit Ankleben, Vorwurf § 113   BewA 20.04.25
Hände abreißbar „normales“ Ankleben mit Sekundenkleber, Vorwurf § 113   BewA
Anhang
20.04.25
keine Gewalthandlungen Ankleben, Vorwurf § 113   BewA 20.04.25
keine Gewalthandlungen – Stellungnahme Ankleben, Vorwurf § 113 kein Beweisantrag, sondern Stellungnahme nach Zeugibefragung
Zeugi fragen, ob aktiven Handlungen unternommen wurden, um das Ablösen zu erschweren & woraus der körperliche Aufwand für ablösende Beamti genau bestand
BewA 20.04.25

Weitere Beweisanträge mit optionalem Bezug auf § 113 StGB findest du unter Versammlungsfreiheit.

Zweite-Reihe-Rechtsprechung

Titel Anwendungsgebiet Anmerkungen Download Stand
Menschen kein physisches Hindernis Straßenblockade, Vorwurf § 240   BewA
Anhang
03.07.25

Ausweichmöglichkeiten

Gab es am Blockadeort Ausweichmöglichkeiten? Das spricht gegen eine Nötigung, unabhängig davon, ob sie genutzt wurden.

Titel Anwendungsgebiet Anmerkungen Download Stand
Wendemöglichkeit gegeben Straßenblockade, Vorwurf § 240 Autos konnten wenden & über die Gegenfahrbahn wegfahren BewA 03.07.25
Wendemöglichkeit genutzt Straßenblockade, Vorwurf § 240 Autos haben tatsächlich gewendet BewA 03.07.25
Grünstreifen befahrbar Straßenblockade, Vorwurf § 240 angrenzender Grünstreifen war theoretisch befahrbar (über 3,00 m breit & nicht baulich abgegrenzt), inkl. ausführlicher Erklärung der 2.-Reihe-Rechtsprechung BewA 03.07.25
Grünstreifen befahren Straßenblockade, Vorwurf § 240 angrenzender Grünstreifen wurde tatsächlich befahren
nach „Grünstreifen befahrbar“ stellen
BewA 03.07.25
Bürgersteig befahrbar Straßenblockade, Vorwurf § 240 angrenzender Bürgersteig war theoretisch befahrbar (über 3,00 m breit & nicht baulich abgegrenzt)
inkl. ausführlicher Erklärung der 2.-Reihe-Rechtsprechung
optional danach „Menschen kein physisches Hindernis“ stellen
BewA 03.07.25
Bürgersteig befahren Straßenblockade, Vorwurf § 240 angrenzender Bürgersteig wurde tatsächlich befahren
nach „Bürgersteig befahrbar“ stellen
BewA 03.07.25

Verwerflichkeitsprüfung Nötigung

Bisherige Rechtsprechung

Die Beweisanträge werden wahrscheinlich alle wegen Nicht-Relevanz abgelehnt werden. Es kann trotzdem Sinn ergeben, sie zu stellen, um aufzuzeigen, dass Blockaden durchaus als nicht-verwerflich i.S.d. § 240 Abs. 2 StGB eingestuft werden können, auch bei deutlicher Verkehrsbeeinträchtigung. Außerdem zeigen die Urteile, welche Kriterien bei einer Verwerflichkeitsprüfung berücksichtigt werden müssen und bringen Richter*innen hoffentlich dazu, sich dabei etwas mehr Mühe zu geben.

Titel Anwendungsgebiet Anmerkungen Download Stand
Freisprüche § 240 Straßenblockade, Vorwurf § 240   BewA
Anhang
20.04.2025
Freisprüche § 240 – ohne Anhang Straßenblockade, Vorwurf § 240 Version ohne Verweise auf den Anhang, falls du nicht so viel drucken möchtest BewA 20.04.2025
keine Verwerflichkeit bei 6h Blockade Straßenblockade/Schilderbrücke, Vorwurf § 240   BewA
Anhang
23.04.2025
Freispruch Leipzig Straßenblockade, Vorwurf § 240 in Teilen in „Freisprüche § 240“ enthalten BewA
Anhang
23.04.2025
Ablehnung Strafbefehl Berlin Straßenblockade, Vorwurf § 240 in Teilen in „Freisprüche § 240“ enthalten BewA
Anhang
23.04.2025

Versammlungsfreiheit

Straßenblockaden stehen in der Regel bis zur Auflösung unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit. Mit diesen Beweisanträgen kannst du das Gericht daran erinnern, dies auch wirklich zu berücksichtigen.

Titel Anwendungsgebiet Anmerkungen Download Stand
politische Versammlung Straßenblockade, Vorwurf § 240
optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113
  BewA 03.07.25
Friedlichkeit der Versammlung Straßenblockade, Vorwurf § 240
optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113
  BewA
Anhang
03.07.25
Autobahn geeigneter Versammlungsort Straßenblockade auf Autobahn, Vorwurf § 240   BewA
Anhang
03.07.25
kein Stau bei Auflösung Straßenblockade, Vorwurf § 240   BewA 03.07.25
Versammlungsauflösung

Für eine rechtmäßige Versammlungsauflösung muss die Polizei einige Kriterien erfüllt haben. Wenn dies nicht der Fall war, kannst du mit diesen Beweisanträgen argumentieren, dass der Schutz der Versammlungsfreiheit die gesamte Zeit bestand. Falls mehrere Kriterien nicht erfüllt wurden, kann es sich lohnen, alle in einen Beweisantrag zusammenzubasteln, da sich sonst Beweismittel und Relevanz wiederholen.

Titel Anwendungsgebiet Anmerkungen Download Stand
Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt Straßenblockade, Vorwurf § 240
optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113
  BewA 03.07.25
körperliche Unversehrtheit nicht gefährdet Straßenblockade, Vorwurf § 240
optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113
  BewA
Anhang
03.07.25
keine Einzelfallprüfung Straßenblockade, Vorwurf § 240
optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113
schnelle & vorformulierte Beschränkung & Auflösung BewA 03.07.25
keine Frage nach Versammlungsleitung Straßenblockade, Vorwurf § 240
optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113
keine Frage nach Versammlungsleitung vor beschränkender Verfügung BewA 03.07.25
kein Kooperationsgespräch Straßenblockade, Vorwurf § 240
optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113
es wurde kein Kooperationsgespräch angeboten BewA 03.07.25
keine beschränkende Verfügung Straßenblockade, Vorwurf § 240
optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113
keine beschränkende Verfügung vor Auflösung BewA 03.07.25
Auflösung nicht begründet Straßenblockade, Vorwurf § 240
optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113
Begründung der Auflösung wurde nicht an alle kommuniziert BewA 03.07.25
keine Versammlungsauflösung Straßenblockade, Vorwurf § 240
optionaler Bezug auf Ankleben, Vorwurf § 113
Versammlung wurde ohne Auflösung geräumt BewA 03.07.25

Ankündigung

Die meisten Straßenblockaden der Letzten Generation wurden zumindest allgemein für einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Stadt angekündigt. Das sollte in der Verwerflichkeitsprüfung berücksichtigt werden, da Autofahrende die Möglichkeit hatten in diesen Zeiträumen auf andere Verkehrsmittel auszuweichen.

Titel Anwendungsgebiet Anmerkungen Download Stand
Ankündigung Januar 2022 Straßenblockade, Vorwurf § 240 „Essen retten – Leben retten“, Berlin BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung 18.03.2022 Straßenblockade, Vorwurf § 240 „100. Tag der neuen Bundesregierung“, Berlin BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung April 2022 Straßenblockade, Vorwurf § 240 „Stoppt den fossilen Wahnsinn“, Frankfurt a.M. BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung Juni 2022 Straßenblockade, Vorwurf § 240 Berlin BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung Oktober 2022 Straßenblockade, Vorwurf § 240 Berlin BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung November 2022 Straßenblockade, Vorwurf § 240 München BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung Dezember 2022 Straßenblockade, Vorwurf § 240 Berlin + München BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung 05.12.2022 Straßenblockade, Vorwurf § 240 Stachus München BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung 20.12.2022 Straßenblockade, Vorwurf § 240 Stachus München BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung April 2023 Straßenblockade, Vorwurf § 240 „Stadtstillstand“, Berlin BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung August 2023 Nürnberg Straßenblockade, Vorwurf § 240 „100 für Bayern“, Nürnberg BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung August 2023 Regensburg Straßenblockade, Vorwurf § 240 „100 für Bayern“, Regensburg BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung August 2023 München Straßenblockade, Vorwurf § 240 „100 für Bayern“, München BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung September 2023 Straßenblockade, Vorwurf § 240 „Wendepunkt“, Berlin BewA
Anhang
30.04.2025
Ankündigung Straßenblockade, Vorwurf § 240 Dein Protest ist nicht dabei? Dann such selbst Beweismittel und füll diese Vorlage aus. BewA 30.04.2025

Ausweichmöglichkeiten

Hier geht es nicht darum, ob Autos auf der blockierten Straße die Blockade umfahren konnten (die gibt's hier), sondern ob es die Möglichkeit gab über andere Straßen ans Ziel zu kommen.

Titel Anwendungsgebiet Anmerkungen Download Stand
Umfahrbarkeit Straßenblockade, Vorwurf § 240   BewA 03.07.2025

Rechtfertigender Notstand: Wirksamkeit von Straßenblockaden

Rechtfertigender Notstand: Klimakrise & politisches Versagen

Beispielanträge Nötigung

Beispielanträge Widerstand (§113 Stgb)

Beispielanträge Versammlungsrecht

Beispielanträge Banken Kleistern

Beispielanträge Pipeline-Verfahren

Beispielanträge Vorwurf Versammlungsleitung

Sonstige Beispielanträge