Das Konzept der Definitionsmacht
Von wem geht die Definition aus, eine Handlung als rassistisch_antisemitisch,
ableistisch, sexistisch oder sonst diskriminierend zu bestimmen?
Unter Definitions”macht” verstehen wir, dass die Definition, ob eine sexualisierte
und/oder anderweitig diskriminierende Grenzverletzung vorgefallen ist, einzig und
allein bei der betroffenen Person liegt. Jede betroffene Person von solch
diskriminierender Gewalt kann nur von sich selbst sagen, was mensch wann als
Gewalt empfindet und wie mensch diese individuell erlebte Gewalt wahrnimmt.
Gewalt wird aufgrund der persönlichen Geschichte, Gegenwart und Erfahrung von
Betroffenen unterschiedlich erlebt, eingeordnet und eingeschätzt. So kann es zum
Beispiel sein, dass ein Übergriff erst nach längerer Zeit von Betroffenen als solcher
definiert wird — Definitionsmacht verjährt nicht. Das heisst, unabhängig davon, wie
z.B. der sexualisierte Übergriff aussah: wenn eine betroffene Person eine
Vergewaltigung oder einen sexualisierten Übergriff so bezeichnet, dann entspricht das
genau ihrer Wahrnehmung und ist somit als diese Bezeichnung zu akzeptieren.
Dabei geht es um eine individuelle Wahrnehmung und nicht um die Wahrheit.
Dieser Unterschied scheint uns massgeblich dafür zu sein, wenn wir das ganze in einen nicht
autoritären Prozess und eine Veränderung der Gesellschaft eindenken.