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Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft etc.

Hier findest du Infos zu allen möglichen lustigen Dingen, die in deinen Briefkasten flattern könnten: Gebührenbescheide, Kostenrechnungen, Vorladungen oder Anhörungen, Jugendgerichtshilfe, Strafbefehle, Anklageschriften, Bußgeldbescheide, oder Nachricht von einer Gerichtsvollzieherin. 

Gebührenbescheid

  • direkt an die E-Mail-Adresse legal@raz-ev.org schicken - gerne direkt mit folgenden Infos: Aktionsort, Aktionstag, Aktionsart, Datum des Gebührenbescheides, geforderte Geldhöhe, Mailadresse für Rückfragen.
  • Wichtig: Ein Widerspruch hat bezüglich der Aktivist*innen betreffenden Gebührenbescheide meist keine aufschiebende Wirkung. Also muss das Geld erstmal gezahlt werden und sofern du erfolgreich Rechtsmittel eingelegt hast, bekommst du das Geld wieder zurück.
  • RAZ kann nicht versprechen, dass ein Vorgehen gegen Gebührenbescheide Erfolg haben wird, aber wir können es zumindest versuchen und oft stehen die Chancen gar nicht mal schlecht!
  • Der aktuelle Umgang ist von Bundesland zu Bundesland und teilweise auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Auch gibt es manchmal kurzfristige Änderungen hierzu.
  • Alle Infos zu Gebührenbescheiden finden sich hier und
    auf den weiteren Seiten des Gebührenbescheide-Ordners.

Kostenrechnungen

Verfahrensgebühren über Gerichtsentscheidung von Unterbindungsgewahrsam 

  • Kostenabrechnungen hierzu sind momentan als rechtmäßig eingeschätzt und müssen dementsprechend bezahlt werden.
  • Falls du diesen Betrag nicht zahlen kannst, schau gerne mal hier und hier.

Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr

Widerspruch ist sinnvoll. Eine Vorlage für NRW findest du hier. Da es hier um Landesrecht geht ist vermutlich für jedes Bundesland ein eigenes Schreiben nötig. Melde dich bei Fragen gerne unter legal@raz-ev.org

Vorladungen & Anhörungen

Vorladung von der Staatsanwaltschaft

Hier musst du erscheinen. Falls du dieser Aufforderung nicht Folge leistet, kann es zu einer Zwangsvorladung kommen. Wenn du wenig Erfahrung mit Recht und Vorladungen hast, kontaktiere uns gerne im Vorfeld (legal@raz-ev.org). Gemeinsam können wir dann klären, wie du dich in dieser Situation am Besten verhälst.

Anhörungsbogen/Vorladung von der Polizei

Mit einem Anhörungsbogen will dir die Polizei die Möglichkeit geben, dich (schriftlich oder mündlich) zu dem Vorwurf zu äußern/neue Dinge herausfinden, bevor sie das Verfahren zur Entscheidung über die Eröffnung an die Staatsanwaltschaft abgibt.

Wir empfehlen einen Anhörungsbogen von der Polizei komplett zu ignorieren. Die Polizei ist dazu da, um gegen uns zu ermitteln, jegliche Aussage kann zu unserem Nachteil genutzt werden. Alles, was gut für dich ist, können wir auch immer noch in einem eventuellen Gerichtsprozess, bzw. in dessen Vorfeld einbringen :) Wenn du dir aber unsicher bist, schick ein PDF sehr gerne ans RAZ über legal@raz-ev.org.

Wenn du zu einer mündlichen Anhörung geladen wurdest und die Polizei nicht nerven willst, spricht aber auch nichts dagegen, der Polizei kurz mitzuteilen, dass du nicht erscheinen wirst. Du kannst das einfach formlos per Mail machen und sagen, dass du dich ohne Akteneinsicht nicht zu den Vorwürfen äußern wirst.

Sollte der Anhörungsbogen grobe Fehler enthalten, kannst du das auch mitteilen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn du einen Anhörungsbogen für etwas erhälst, was du nicht getan hast und ein Verfahren verhindern willst. Es gibt keine Garantie, dass das klappt, aber wenn du die Polizei auf ihren Fehler hinweist, kann es sein, dass das nochmal überprüft wird, bevor ein Verfahren eröffnet wird. Du kannst den Fehler aber auch erst im Verfahren vorbringen. Wenn du etwas angibst, sei dir bewusst, dass du damit möglicherweise andere Menschen belastet und spricht das im Zweifelfall besser mit uns ab. Wenn du zum Beispiel beschuldigt wirst, Graffiti gesprüht zu haben, du aber nur daneben standest und gefilmt hast und das so angibst, wird die Polizei wahrscheinlich nochmal ermitteln, wer denn dann gesprüht hat.

Oft steht in Anhörungsbögen, mensch müsste gewisse Angaben machen und das sei sonst eine Ordnungswidrigkeit. Der Fakt, dass die Polizei den Anhörungsbogen zustellen konnte zeigt allerdings schon, dass sie die wichtigen Daten haben. Uns ist kein Fall bekannt, in dem das Ignorieren eines Anhörungsbogen ein Problem dargestellt hat.

Solche Bögen können auch mit folgenden Betreffzeilen betitelt sein: „Belehrung / schriftliche Äußerung im Strafverfahren“, „Vorladung“, oder „Anhörung“.

Jugendgerichtshilfe 

Schau dafür voll gerne hier vorbei & meld dich bei uns per Mail :)

Strafbefehle

Hier direkt Einspruch einlegen und deinen Befehl per Mail an legal@raz-ev.org schicken. Wir werden uns dann bei dir melden bezüglich der weiteren Schritte, Unterstützungsangeboten (ob emotional oder Prozessvorbereitung), und den nächsten Infos!

Frag auch gerne direkt nach Akteneinsicht - Vorlagen.

Strafbefehle kommen meist in gelben Briefumschlägen.

Wenn du direkt mehrere Verfahren zusammenlegen lassen magst, z.B. weil da noch 10 weitere Verfahren mit ähnlichen Fällen und Vorwürfen auf dich warten, kannst du auch beantragen, dass diese miteinander verbunden werden. Schau auch dafür bei den Vorlagen vorbei.

Bußgeldbescheid

Bei einem Bußgeldbescheid empfehlen wir, innerhalb der kurzen Frist von zwei Wochen nach Zustellung (Zustellungsdatum steht auf dem gelben Briefumschlag) Einspruch einzulegen! Pass voll gerne diese Vorlage auf deinen Fall an. Das ergibt Sinn, weil der Einspruch jederzeit wieder zurückgezogen werden kann und so alle Möglichkeiten offen bleiben. Wenn du keinen Einspruch einlegst innerhalb dieser zwei Wochen, wird das Bußgeld rechtskräftig. Du „akzeptierst“ die Strafe sozusagen und kannst dich danach auch nicht nochmal umentscheiden. Es ist also wichtig, dass das schnell passiert! Relevant für die Frist ist nämlich der Zugang deines Briefes bei Gericht und nicht wann du ihn losschickst.

Schick auf jeden Fall einen Scan an legal@raz-ev.org

Sollte dein Einspruch erfolgreich sein, wird es entweder zu einem Gerichtsprozess kommen oder das Verfahren eingestellt. Mit einem Gerichtsprozess können wir kreativ und aktiv den Widerstand in den Gerichten fortführen und nutzen, um das System noch weiter zu stören und die Gesellschaft aufzurütteln! 

Anklageschriften

Hier auch bitte direkt per Mail bei legal@raz-ev.org melden und wir gehen die nächsten Schritte mit dir, wie zum Beispiel Prozessvorbereitung. 

Hier kann kein Einspruch eingelegt werden. Die Anklageschrift führt direkt zur Hauptverhandlung zu der du dann nochmal geladen wirst, wenn die Ladung noch nicht gemeinsam mit der Anklageschrift bei dir im Briefkasten gelandet ist. 

Ladung zur ED-Behandlung

Sehr selten kommt es vor, dass du zu einer ED-Behandlung geladen wirst. Was das genau ist, findest du hier. Wenn die Ladung von der Polizei kommt, kannst du sie wie eine Vorladung von der Polizei einfach ignorieren oder, wenn du nett sein willst, kurz Bescheid geben, dass du nicht erscheinen wirst.

Sollte die Ladung zur ED-Behandlung mit Gerichtsbeschluss kommen, dann musst du erscheinen. Falls dem so ist, melde dich gerne per Mail unter legal@raz-ev.org bei uns und wir schauen gemeinsam, ob es eine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen.

Gerichtsvollzieher*in

Es kann durchaus vorkommen, dass dir per Post angedroht wird, dass ein*e Gerichtsvollzieher*in vorbeikommen würde. Tatsächlich sogar schon bei sehr kleinen Geldforderungen. Teilweise bleibt es einfach bei diesem Brief zur Einschüchterung, um dich doch noch zur Zahlung zu bewegen. 

Allerdings kannst du auch einen Brief mit einem Termin erhalten. 

  • Falls du keine Zeit hast zum angegebenem Zeitpunkt, solltest du anrufen und den Termin verschieben.
  • Wenn die gerichtsvollziehende Person ein zweites Mal bei dir Zuhause vorbeikommt und du nicht da sein solltest, hat sie theoretisch das Recht, die Tür aufzubrechen und sich selbst Zugang zu verschaffen.