Pfändung
Auf dieser Seite findest du erste Infos zum Thema Pfändung, wie das Ganze abläuft, und worauf es zu achten gilt.
Weitere wichtige Infos erfährst du in diesem Reader und beim Besuch eines Pfändungsworkshops vom Legal Team.
Schau dir am besten die Aufnahmen von einem Pfändungsworkshop an: https://youtu.be/XddGaWzv0m8
Die Notizen auf dieser Wikiseite beziehen sich darauf und sind nicht komplett vollständig (:
Ablauf einer Pfändung

- Mahnung(en): Die Landesoberkasse (LOK) entscheidet, ob es hier nur eine oder mehrere Mahnung gibt.
- Gerichtsvollzieher:in (GV) kommt unangekündigt bei dir Zuhause vorbei. Wenn du da bist, darf GV sich in der Wohnung umsehen, diese aber nicht durchsuchen. Wenn du nicht da bist, wird ein Zettel in deinen Briefkasten geworfen. Daraufhin solltest du möglichst direkt anrufen und einen Termin ausmachen, der in der Regel innerhalb von zwei Wochen stattfindet.
- Die Akte wird vom GV an die LOK zurückgeschickt mit einem Vermerk zur (Nicht-)Pfändung von Gegenständen o.ä.
Wann genau darf gepfändet werden?
Strafrechtliche Forderungen
- LOK und/oder die Staatsanwaltschaft (StA) hat die Möglichkeit eine Vermögensauskunft zu erfragen. Diese muss allerdings nicht beantwortet werden. Auch der Arbeitgeber muss nicht genannt werden - bei Beantwortung gibt es die Gefahr der Gehaltspfändung, da dann ermittelt werden kann, wieviel genau du wo verdienst.
- Die Staatsanwaltschaft darf eigentlich keine Konten filzen - dies passiert aber zum Teil trotzdem. Dies wird aber selten genutzt, wenn einfache Geldstrafen im Raum stehen und Erfolgsaussichten eines solchen Filzens unklar sind.
- Die Vollstreckung ist beendet, wenn statt der Geldforderung, eine Haft verbüßt wird.
Zivilrechtliche Forderungen des Staates
- Hier ist die LOK die zuständige Behörde.
- Zu zivilrechtlichen Forderungen des Staates gehören z.B. Ordnungsgelder und Gebührenbescheide.
- Wenn du diese Forderungen nicht zahlst, drohen dir entweder Ordnungshaft oder das Gericht verlangt eine Vermögensauskunft.
- Dies kann bei hohen Forderungen teuer werden.
- Der Ablauf einer solchen Vermögensauskunft hängt davon ab, wie modern die Justiz im jeweiligen Bundesland, aber grob ist dieser wie folgt:
- Unterschriften in Anwesenheit des GV
- Eid unter Zeug:innen (eine Falschangabe führt zu einem strafbaren Mein-eid)
- Hier ist es wichtig, sich vorher einen guten Überblick zu schaffen, um keine Falschangaben zu machen.
- Wenn du keine Vermögensauskunft gibst, ist eine Erzwingungshaft bis zu sechs Monaten zur Abgabe der Vermögensauskunft möglich. Danach besteht deine Schuld allerdings weiter, aber der Staat hat keine Vollstreckungsmöglichkeit mehr. Diese Schuld wird wenn dann nach langer Zeit weiterverfolgt.
Zivilrechtliche Forderungen von Privaten
- Grober Ablauf: Antrag auf Vermögensauskunft, Vollstreckung durch GV - wenn dies verweigert wird, ist Erzwingungshaft möglich. Der Gläubiger zahlt in diesem Fall dann die Gerichts- und Haftkosten.
- Dem privatem Gläubiger ist es erlaubt, Gegenstände zu verkaufen, deren Wert über der Forderung liegt und die Differenz herauszugeben. Dies ist z.B. dem staatlichem Gläubiger nicht erlaubt.
Formen der Pfändung
Sachpfändung
- Hier gibt es eine Pflicht zur Lagerung von einem Monat. In dieser Frist bleibt die Zahlungsmöglichkeit bestehen.
- Eine öffentliche Versteigerung erzielt in der Regel ein Drittel des Neupreises. Da durch eine solche Versteigerung folgende Kosten gedeckt werden müssen: Gerichtskosten, Gebühren (Mahnungen, sowie das Gehalt des GV), die Lagerung, sowie das Gehalt des Auktionärs. Wenn diese Kosten nicht gedeckt werden können durch den Werte des zu möglicherweise pfändbaren Gegenstandes, wird dieser in der Regel nicht gepfändet.
Vermögenspfändung
- siehe nicht pfändbaren Dingen für Einschätzung der Grenzen.
- Hier kann alles über den Grenzen gepfändet werden.
Grundstückspfändung
- Um eine Pfändung von Grundstücken rentabel für den Staat zu gestalten, muss eine wirklich hohe Schuld bestehen: Zwischen Schuld und Grundstückswert sollte es einen verhältnismäßigen Vergleich geben.
- Es muss Zeit eingeräumt werden, damit die Person eine andere Wohnung finden kann.
- Genossenschaftsanteile sind nicht pfändbar.
Kontopfändung
- Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist wichtig, damit nicht plötzlich alles (auch die letzten 5.000 €) gepfändet werden.
- Es ist zu empfehlen auch mit einem Pfändungsschutzkonto alle 2-3 Monate einmal komplett auf Null zu kommen.
Nicht pfändbar:
- Alles, was zum normalen Leben notwendig ist. (z. B. Laptop, Fernseher, Handy)
- Alles, was für Beruf & Ausbildung notwendig ist. (z. B. Fahrrad, PC, etc.)
- Ein besonderes Erbstück.
- Vermögen bis 5.000 €. Vermögen von Firmen sind auch nicht pfändbar - auch wenn es sich um Personengesellschaften oder Unternehmensgesellschaften handelt von der nur eine Person selbst lebt.
- Einkommen bis circa 1339,99 € brutto für ledige Menschen, die keine Unterhaltsverpflichtung haben. Dies ändert sich jedes Jahr. Dies kannst du dir relativ schnell im Internet raussuchen.
- Tabelle vom 1. Juli 2022: /oeffentlich/Legal-Wiki/pfaendungsfreigrenzen_arbeitseinkommen_juli2022.pdf
- Im Internet gibt es auch Tipps dazu, wie diese gelesen werden kann, z.B.: https://www.finanztip.de/pfaendungstabelle/
- Schenkungen.
- Eine Schenkungskette, die verhindert, dass Gegenstände bei der Schuldnerin gepfändet werden können, muss aus mindestens 3 Gliedern bestehen: Schenker - Zwischenstation - Endstation.