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Bundesländer

Zu allgemeinen Informationen zur GeSa und was eine Vorführung vor Gewahrsamrichter*innen bedeutet schau mal hier: https://wiki.raz-ev.aktivismus.org/de/Rechtshilfe/Repression/Gesa/Gewahrsamnahmebooks/repression/page/gewahrsamnahme-gesa

Die Angaben sind immer die maximal mögliche Zeit. Das bedeutet nicht, dass ihr in jedem Fall so lang in Gewahrsam sein werdet.

Baden-Württemberg

  • Bis 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 14 Tage

Bayern

  • bis 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 1 Monat mit Möglichkeit auf Verlängerung um noch einen Monat
  • Rechtsbeistand verpflichtend

Berlin

  • Bis 24 Uhr des Folgetages
  • Gewahrsam zur Identitätsfeststellung: 12 Stunden
  • Gerichtsbeschluss nur aufgrund anderer Gesetze möglich

Brandenburg

  • bis 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 4 Tage

Bremen

  • bis 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 4 Tage
  • bei Beantragung über 24 Stunden Gewahrsam wird eine Rechtsbeistand beigeordnet

Hamburg

  • bis 24 Uhr des Folgetages
  • zur Identitätsfeststellung höchstens 12 Stunden

nach Gerichtsbeschluss

  • 10 Tage

Hessen

  • 24 Stunden nach Ergreifung
  • zur Identitätsfeststellung höchstens 12 Stunden

nach Gerichtsbeschluss

  • 6 Tage
  • (10 Tage wären bei Terrorismusverdacht möglich)

Mecklenburg-Vorpommern

  • 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 10 Tage (wenn Gefahr der Begehung einer Straftat besteht)

Niedersachsen

  • 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 10 Tage bei einer bevorstehenden Straftat
  • 14 Tage bei einer bevorstehenden terroristischen Straftat
  • sonst: 6 Tage

Nordrhein-Westfalen

  • 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 14 Tage, wenn eine Straftat bevorsteht, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird ("Verbrechen"). Kann noch einmal um 14 Tage verlängert werden
  • sonst 7 oder 10 Tage je nach fall

Rheinland-Pfalz

  • 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 7 Tage

Saarland

  • 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 8 Tage

Sachsen

  • 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 14 Tage (bei bevorstehender Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erheblicher Bedeutung)
  • sonst 2 Tage

Sachsen-Anhalt

  • 24 Uhr des Folgetages
  • Zur Feststellung der Identität höchstens 12 Stunden

nach Gerichtsbeschluss

  • 4 Tage

Schleswig-Holstein

  • 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • nicht festgelegt

Thüringen

  • 24 Uhr des Folgetages

nach Gerichtsbeschluss

  • 10 Tage