3.8 GemÖk und Pfändung
Um Schulden oder sogenannte »zivilrechtliche Forderungen« wie Schadenersatz, Gebührenbescheide, Gerichtskosten, Kredite, usw. nicht zahlen zu müssen, entscheiden sich manche Menschen für ein verschuldetes Leben unterhalb der Pfändungsgrenze. Das bedeutet grob runtergebrochen, dass mensch kein großes Vermögen haben und nur 1500 € (Stand: 2025) monatlich verdienen kann. Alles darüber hinaus wird von Gläubigern »weggepfändet«.
Eine GemÖk kann sich sehr gut in ein solches Konzept einfügen. Schließlich soll diese ein solidarisches Netz sein, das dich vor Armut und Vereinzelung schützt. Doch wie lässt sich verhindern, dass Mitglieder sich strafbar machen oder dass das gemeinsame Vermögen gepfändet wird?
Die wichtigste Regel für ein pfändungssicheres Leben in der GemÖk lautet: Alle verschuldeten Mitglieder dürfen nur Geldbeträge unterhalb der Pfändungsgrenze »in ihrem Namen« besitzen und einnehmen.
Verschuldet sein ist ein großer Schritt (heraus aus dem bürgerlichen Leben). Wer darüber nachdenkt, sollte sich gut informieren und mögliche Konsequenzen abwägen. Einen guten Einstieg bietet der Reader »Von uns bekommt ihr nix!«. Eine Online-Version des Readers gibt es auf
vonunsbekommtihrnix.noblogs.org.
Da dort allerdings nicht explizit von der Kombination »Pfändung + GemÖk« gesprochen wird, sammeln wir weitere Informationen dazu unter weitere Infos und Texte.
Tipps für Pfändung + GemÖk
- Auf dem Papier alleine wirtschaften
- Verein gründen