Gerichtsverfahren - Anträge-vor-dem-Prozess

Vorlagen Akteneinsicht

Akteneinsicht beantragen - Wie geht das?

Die Akteneinsicht muss von dir beantragt und dann entsprechend auch durch das Gericht bewilligt werden.
Für die Einsicht bei Gericht braucht es oft eine vorherige Terminabsprache, damit die Akte auch tatsächlich für deine Akteneinsicht bereit liegt und du alles hast um sie einzusehen.

Welche Arten von Akteneinsicht kann man beantragen?

  1. Du kannst beantragen die Akte vor Ort bei Gericht zu sichten
  2. Du kannst die Aktenübersendung an deinen Wohnort beantragen

(Achtung (!): Bei der Aktenübersendung können erhebliche Kopie- und Portokosten anfallen!
Wenn du deinen Antrag auf Akteneinsicht selbst schreibst, dann kommuniziere klar, dass du mit einer Kostenübernahme durch dich selbst nicht einverstanden bist, um nicht aus Versehen in die Kostenfalle zu tappen; 
Das ist in unseren Vorlagen 1 und 2 berücksichtigt!

 

Für die Antragstellung hast du verschiedene Möglichkeiten.
Du kannst:

  1. Einfach anrufen und die Akteneinsicht mündlich beantragen. Wenn du Glück hast klappt das und du kannst sogar direkt dann noch am Telefon den Termin vereinbaren.
  2. Schriftlich einen Antrag auf Akteneinsicht vor Ort/Übersendung stellen (und später telefonisch oder auch schriftlich nach der Bewilligung einen Termin für die Akteneinsicht vor Ort vereinbaren)
     

Vorlagen zu den einzelnen Möglichkeiten findest du, wenn du weiterscrollst.

 

Einfach anrufen

Zum Vereinbaren von Akteneinsicht am Amtsgericht Berlin Tiergarten einfach die 030 9014 6000 anrufen und im Sprachmenü die 1 für Rechtsanwaltis nehmen. Termin machen, fertig.

Vorlage 1 (Übersendung der Verfahrensakte)

Aktenzeichen 

Antrag auf Übersendung der Verfahrensakte 

Hiermit beantrage ich auf Grundlage des §147 IV StPO die Übersendung sämtlicher Verfahrensakten nebst Beiakten, Bildbänden und Video-CDs zum Zwecke der Einsichtnahme an folgende Adresse: XXX. 

Sollte die Übersendung der Akte aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich sein stimme ich einer kostenfreien Übersendung einer Aktenzweitschrift oder einer Einsichtnahme am Amtsgericht XXY im Zuge der Amtshilfe zu. 

Unterschrift

Vorlage 2 (ausführlicher) - auch Übersendung der Verfahrensakte

[Name]

[Adresse]

[Postleitzahl und Stadt]

 

An das Amtsgericht [Name des Amtsgerichtes]

[Adresse]

[Postleitzahl und Stadt]

[Ort, Datum]

 

Sehr geehrte [Anrede],

hiermit beantrage ich im Verfahren gegen [Dein Name] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] als unverteidigter Angeklagter Akteneinsicht nach §147 Abs. IV StPO, da eine angemessene Verteidigung nur mit Kenntnis der Akte möglich ist. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Akteneinsicht gewährt werden muss, wenn sie notwendig für die Verteidigung ist und der Vorwurf zu gering für eine Pflichtverteidigung ist (Meyer-Goßner/Schmitt, 58. Auflage, §147 Rn. 4). Es handelt sich also explizit nicht um eine Ermessensentscheidung des Gerichts. 

[Variante 1]

Da ich in [Heimatstadt] lebe und der zeitliche und finanzielle Aufwand einer Akteneinsicht in [Prozess-Stadt] vor dem Prozesstag für mich nicht zu leisten ist, möchte ich Sie bitten die Akte zum Amtsgericht in [Heimatstadt] zu senden. Ich werde anschließend vor Ort einen Termin ausmachen und die Akteneinsicht wahrnehmen. Falls durch das Versenden der Akten Kosten für mich entstehen sollten, bitte ich Sie mir diese vorher mitzuteilen.

[Variante 2]

Da ich in [Heimatstadt] lebe und der zeitliche und finanzielle Aufwand einer Akteneinsicht in [Prozess-Stadt] vor dem Prozesstag für mich nicht zu leisten ist, möchte ich Sie bitten mir eine Kopie der Akte zuzusenden. Bitte teilen Sie mir vor Zusenden der Kopie mit, welche Kosten dafür entstehen würden.

[Variante 3]

Ich kann zu Ihnen an das Amtsgericht [Name des Gerichts] kommen, um mein Recht auf Akteneinsicht wahrzunehmen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich einen Termin ausmachen kann. Ich möchte Sie vorab darauf hinweisen, dass ich als juristischer Laie nicht in der Lage bin die Inhalte der Akte schnell zu verstehen. Daher habe ich vor Fotos von der Akte zu machen, um sie mir im Verlauf der weiteren Vorbereitung ansehen zu können. Ich bin mir bewusst, dass dieses Vorgehen im Umgang mit Anwält*innen standardmäßig angewendet wird und es erschließt sich mir nicht, warum ich als selbstverteidigter Angeklagter anders behandelt werden sollte. 

Ich bitte Sie um eine möglichst zeitnahe Rückmeldung auf meinen Antrag auf Akteneinsicht.

Mit freundlichen Grüßen,

[Elektronische Unterschrift]

Vorlage 3 - Antrag auf Akteneinsicht plus Einspruch Strafbefehl

Vorlage in der der Einspruch gegen den Strafbefehl zusammen mit einem Antrag auf Akteneinsicht verbunden wird: hier

Vorlage 4 - Antrag auf Akteneinsicht durch Abfotografieren am Heimatgericht

Diese Vorlage ist für den Fall formuliert, dass, obwohl du es schon beantragt hast, die Akteneinsicht trotzdem nicht an einer näheres Gericht zur Akteneinsicht übersandt wurde oder du die Akte nicht abfotografieren darfst. Schau die die Vorlage an und passe sie auf deinen Fall an :) Hier findest du die Vorlage. Wenn das Gericht nach diesem Antrag weiterhin die Aktensicht, wie du sie beantragt hast, ablehnt, melde dich beim RAZ (legal@raz-ev.org)

Verlegung von Gerichtsterminen

Verbindung von Gerichtsverfahren

Wenn du mehrere Anklageschriften aus der selben Stadt erhälst, kannst du beantragen, dass diese zusammen verhandelt werden und eine Gesamtstrafe gebildet wird. Das hat den Vorteil, dass diese geringer ausfällt, als alle Einzelstrafen addiert ergäben. Zudem bedeutet es für dich weniger Stress, weniger Gerichtskosten und weniger Belastung für unsere Anwält/innen, da es nur einen Termin gibt.

Die Verbindung von Verfahren kannst du entweder beim Gerichtsverfahren beantragen (allerdings nur bei Verfahren deren Anklageschriften du schon erhalten hast) oder generell bei der Staatsanwaltschaft darauf hinwirken, dass alle Verfahren die im Zusammenhang zueinander stehen verbunden werden. Am Besten beantragst du gleich beides. Wenn du die Verbindung von Gerichtsverfahren erfolgreich beim Gericht beantragt hast und später noch neue Anklageschriften erhälst, kannst du auch beantragen, dass das neue Verfahren mit den alten auch noch verbunden wird.

 

Antrag auf Verbindung bei Gericht: entwurf_verbindung.docx

Antrag auf Verbindung bei der Staatsanwaltschaft: /legal/entwurf_verbindung_sta.docx

Antrag auf Aussetzung wegen den Beschwerden vor dem BVerfG

Antrag auf Aussetzung der Verhandlung zu Aktenzeichen XYZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Strafverfahren mit dem Aktenzeichen XYZ vor dem Amtsgericht XYZ beantrage ich, die Verhandlung auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen BvR 2317/24 entschieden hat, denn dann wird § 31 BVerfGG auch auf dieses Verfahren wirken. Die Beschwerde wurde vom BVerfG angenommen. Die Annahme der Verfassungsbeschwerde wurde der Beschwerdeführerin Irma Trommer und ihrem Anwalt Dr. Lukas Theune mündlich mitgeteilt. Ein gesonderter Annahmebeschluss wird nach Aussage des Gerichts nicht erfolgen.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verurteilung einer Aktivistin der Gruppe Letzte Generation vor den Kipppunkten, Irma Trommer, nach den §§ 240 Abs. 1, 113 Abs. 1 StGB. In dieser Beschwerde wird gerügt, dass die Gerichte in der bisherigen Entscheidung die Grundrechte der Beschwerdeführerin aus Art. 8 Abs. 1 GG (Versammlungsfreiheit) sowie die grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 103 Abs. 1 und Abs. 2 GG (rechtliches Gehör und Bestimmtheitsgrundsatz) verletzt haben.

Insbesondere wird geltend gemacht, dass die Gerichte sowohl bei der Auslegung von § 240 StGB als auch von § 113 Abs. 1 StGB die Reichweite der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG nicht in verfassungsgemäßer Weise berücksichtigt haben. Auch die Wertungen des Art. 20a GG sowie des Art. 8 EMRK wurden hierbei nicht ausreichend beachtet. Darüber hinaus wird gerügt, dass die Gerichte bei der Anwendung des § 113 Abs. 1 StGB gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstoßen haben, indem sie das Verhalten der Beschwerdeführerin unzulässigerweise unter den Tatbestand des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit Gewalt“ subsumiert haben, obwohl der Wortlaut des Gesetzes dies nicht eindeutig erfasst. Dieses Vorgehen verstößt gegen das Verschleifungsverbot. Außerdem wurde der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG dadurch verwehrt, dass ihre diesbezüglichen Argumente im bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt wurden.

Der Ausgang der Verfassungsbeschwerde ist von zentraler Bedeutung für das hiesige Verfahren, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbare Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung der hier verfahrensgegenständlichen Taten haben wird.

Mit freundlichen Grüßen, Vorname Nachname Unterschrift