3. Infos zum Nachschlagen 3. Infos zum Nachschlagen In diesem Teil gehen wir genauer auf einzelne Aspekte und häufige Fragen im Bezug auf GemÖks ein. Manches davon, wie die Frage nach der Konto-Organisation, wird für die meisten relevant sein. Anderes ist sehr spezifisch und nur in bestimmten Situationen wichtig. Dieser Teil ist also als Nachschlagewerk zu verstehen – nehmt euch hier was ihr braucht und spart euch den Rest für den Tag, an dem ihr die Infos wirklich benötigt. 3.1 Finanzierung der GemÖk Finanzierungskonzepte von Gemeinsamen Ökonomien sind sehr unterschiedlich. Bei manchen gehen alle Mitglieder einer ·Lohnarbeit· nach, andere beziehen Sozialleistungen und wieder andere versuchen mit möglichst wenig Geld zu leben. In jedem Fall kann die GemÖk ein Ort sein, um mit Formen der Finanzierung zu experimentieren und gemeinsam Lösungen zu finden, die möglichst gut zu den Bedürfnissen der Mitglieder passen. 3.1.1 Lohnarbeit Auch mit einer GemÖk im Rücken kann es notwendig sein, einer Lohnarbeit nachzugehen. Der große Vorteil ist allerdings, dass sich eine spielerische Leichtigkeit im Umgang damit einstellen kann. Denn wer gemeinsam kreativ überlegt, welche Möglichkeiten es zum Füllen der Finanzierungslücke gibt, kommt mit Sicherheit auf schöne und lustige Ideen. Wie wäre es mit einer Runde Straßenmusik mit der GemÖk? Oder mit einem Ferienjob, den alle gemeinsam machen? Vielleicht gibt es auch diese eine Fabrik, die ihr sowieso mal von innen sehen wolltet, um die nächste Aktion zu planen? Eine GemÖk gibt euch mehr Freiheit bei der Wahl der Arbeit. Weil ihr Einkommensausfälle gemeinsam tragt, könnt ihr mithilfe der GemÖk ausbeuterischen Jobs mit blödem Chef und schlechten Arbeitsbedingungen leichter eine Absage erteilen. Mit gestärktem Rücken kannst du deine Arbeitszeit verkürzen oder eine Lohnarbeit finden, die dich erfüllt statt ausbeutet. Was ist dein Traum, was willst du beitragen in der Welt? Lässt sich damit Geld verdienen? Vielleicht bist du auch glücklich damit, mit deinem Normalo-Job einen wichtigen Beitrag zur GemÖk zu leisten, damit die anderen ohne Geldsorgen die Welt verändern können? Vielleicht gibt es für das, was du beitragen kannst und möchtest gar kein Geld? Dann sind Sozialleistungen vielleicht eine gute (Übergangs-)Lösung. 3.1.2 Sozialleistungen Engagement »für alle« sowie ·Sorgearbeit· werden in der Wirtschaft kaum entlohnt, während Management-Jobs in der IT-, Hightech- und Finanzbranche die meiste Kohle abwerfen. Wer mit seiner Arbeit möglichst konsequent seinem Gewissen folgen will, dem droht deshalb oft ein persönlicher Geldmangel. Eine Möglichkeit ist deswegen die Perspektive »Sozialleistungen sind da, um genutzt zu werden!«. Sozusagen im Sinne eines »Staatlichen Grundeinkommens« für gesellschaftliches Engagement. Einige Möglichkeiten, die finanzielle Lage der GemÖk durch Sozialleistungen aufzupeppen sind: BaföG, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld. Zur rechtlichen Lage bei Sozialleistungen in Verbindung mit GemÖk findest du mehr bei 3.9 GemÖk und Sozialleistungen . 3.1.3 Fördergelder Je nachdem, welcher Tätigkeit und welchen Projekten du nachgehst, könnten auch Fördergelder für dich in Frage kommen. Viele Stiftungen sowie staatliche Stellen fördern bspw. politische Projekte. Dabei ist es oft auch möglich, projektbezogene Honorare auszuzahlen. Für Studierende kommt möglicherweise auch ein Stipendium in Frage. 3.1.4 Geldfreier leben Die GemÖk stellt auch einen Gegenentwurf zu einer Lebensweise dar, in der wir unsere Bedürfnisse vor allem durch Kaufen erfüllen. Ein wichtiger Aspekt kann also darin liegen, gemeinsam Wege zu finden, um weniger abhängig von Geld zu sein. Suffizient leben – Was brauchst du wirklich? Mal ehrlich: Brauchst du alles, was du kaufst? Bestimmt fällt dir die eine oder andere Sache ein, für die du eigentlich unnötig Geld bezahlst, z.B. weil du versuchst, mit materiellem ·Besitz· ein Gefühl von Zufriedenheit oder Zugehörigkeit zu erfüllen. In vielen Lebensbereichen haben wir uns auf eine kostenaufwendige Bedürfnisbefriedigung eingestellt, weil unser Umfeld sie als ·Norm· vorgibt. Fährst du zum Beispiel mit dem eigenen Auto zur Arbeit, nur um dort genug Geld zu verdienen, um das Auto abzubezahlen? Stell dir vor, du verabschiedest dich von dem Anspruch, dieser Norm zu entsprechen. Trampen, Bahnfahren oder ein Fahrrad sind günstiger und oft stressfreier. Finde heraus, was du wirklich für ein gutes Leben brauchst. Wenn sich z.B. rausstellt, dass es mehr arbeitsfreie Zeit ist, um dich für sinnvolle Projekte engagieren zu können, dann unternimm Schritte in die gewünschte Richtung. Teilen statt kaufen Dinge wie ein Auto oder einen Akkuschrauber kannst du mit anderen teilen und pflegen, anstatt dass sich jede Person in deinem Umkreis ein privates Exemplar kaufen muss. Das ist nicht nur ressourcenschonend und effizient; wenn alle alles teilen, ist für alle auch mehr da. Gemeinsam statt einsam – Solidarisch organisieren In Kooperation mit anderen kannst du viel besser deine eigenen Finanzbedarfe reduzieren. Ein Beispiel dafür sind ·Commons· wie z.B. ein Hausprojekt mit spendenbasierter Mietzahlung oder ein schnell aufgebautes Umsonstregal für Kleidung an einem belebten Ort. Im Teil 4. Ausblick erfährst du mehr zu diesen Themen. 3.2 Konten und co. – Logistik des Geldteilens Eins vorweg: Am wichtigsten ist es, das Gefühl zu kreieren, dass das Geld, mit dem ihr umgeht, nicht »meins«, sondern »unsers« ist. Dabei kann ein geteiltes Konto oder eine gemeinsame Buchhaltung helfen. Aber auch wenn alle noch ihr eigenes Konto benutzen, kann sich dieses Gefühl einstellen. Ein paar Möglichkeiten, die dieses Gefühl unterstützen könnten, sind: Sich gegenseitig Zugriff zum Online-Banking geben Gemeinsam Geld abheben und unter den Mitgliedern verteilen Gemeinsam Geld ausgeben Bank- und Kreditkarten rotieren Austausch, Austausch, Austausch! Einfach darüber reden. Kommen wir nun zu einer (unvollständigen) Übersicht von konkreten logistischen Lösungsansätzen: Bargeld-Topf Privatkonto als Hauptkonto Gemeinschaftskonto Verteilte Konten Jede GemÖk hat hier andere Anforderungen und in der Regel wird es eine Kombination aus verschiedenen Lösungen geben. 3.2.1 Bargeld-Topf Die GemÖk trifft sich regelmäßig in Präsenz oder wohnt zusammen. Alle heben dann einmal im Monat ihr gesamtes Einkommen ab und schmeißen das Bargeld in einen Topf. Aus diesem nehmen sich dann alle das raus, was sie (bis zum nächsten Treffen) brauchen. Tipp: Bargeld ist immer eine gute Option, um zu vermeiden, dass Behörden Geldflüsse nachvollziehen können. 3.2.2 Privatkonto als »Hauptkonto« Das persönliche Bankkonto eines Mitglieds wird zum Hauptkonto der GemÖk. Die anderen Mitglieder nutzen ihre persönlichen Konten bei Bedarf nur als Zwischenstation für das gemeinsame Geld und für individuelles Vermögen, das nicht Teil der GemÖk ist. Die Ausgaben werden wenn möglich alle vom Hauptkonto getätigt. Wie Einnahmen auf das Hauptkonto kommen Direkt aufs Hauptkonto Du gibst allen, die dir Geld überweisen – also z.B. deinem Arbeitgeber – die Daten des Hauptkontos anstatt deines persönlichen Kontos. Manche werden sich wundern, warum sie das Geld an jemand anderen überweisen sollen – eine super Gelegenheit über das Prinzip GemÖk in den Austausch zu kommen und andere zu inspirieren! Einnahmen weiterleiten Einnahmen fließen weiterhin aufs persönliche Konto und werden dann per Überweisung auf das Hauptkonto geschickt. Das geht als regelmäßiges To-Do, oder bei gleichbleibendem Einkommen auch als Dauerauftrag. Wie alle Ausgaben vom Hauptkonto tätigen können Wenn ihr euch dafür entscheidet, ein persönliches Konto zum GemÖk-Konto zu erklären, ist die naheliegende nächste Frage: Wie kommen denn jetzt auch alle Mitglieder ans gemeinsame Geld ran? Es ist schließlich ziemlich unpraktisch, wenn eine Person sämtliche Überweisungen, Online-Käufe und Kartenzahlungen erledigen muss. Deswegen hier eine Ideensammlung zum Zugriff-Teilen: Regelmäßige Ausgaben Umziehen Du teilst allen, die per Lastschrift Geld bei dir einziehen, die neue Kontoverbindung mit und richtest Daueraufträge über das Online-Banking des Hauptkontos neu ein. Regelmäßige Ausgaben Bilanzieren Du machst es wie beim Punkt »Einnahmen weiterleiten«, überweist aber nur dein Einkommen abzüglich der monatlichen Ausgaben wie Miete, Strom, Handyvertrag, etc. auf das Hauptkonto. Ist dein monatliches Einkommen niedriger als deine monatlichen Ausgaben, machst du es einfach andersherum: du überweist den fehlenden Betrag vom Hauptkonto auf dein Privatkonto. Online-Banking-Zugang teilen Alle bekommen die Zugangsdaten des Hauptkontos. So können alle Kontostand und Umsätze einsehen. Für Überweisungen braucht es allerdings eine 2-Faktor-Bestätigung, also eine TAN. Leider ist es selten möglich, mehr als 3 Geräte zum Generieren von TANs einzurichten. Konto-Vollmachten Mensch kann recht unkompliziert Vollmachten für das Hauptkonto ausstellen. Die Bevollmächtigte bekommt dann einen eigenen Online-Banking-Zugang und eine Girokarte. Manchmal wird das Konto, für das die Vollmacht gilt, sogar direkt ins eigene Online-Banking hinzugefügt. Da Vollmachten eigentlich für den Notfall und nicht für den Alltagsgebrauch gedacht sind, kann es aber auch sein, dass ihr bei manchen Banken auf Unverständnis stoßt und die Situation etwas erklären müsst. PayPal PayPal ist deutlich weniger restriktiv, was die gemeinsame Nutzung eines Accounts angeht. Dort kann mensch sehr viele Telefonnummern für die 2-Faktor-Authentifizierung hinterlegen. Für Online-Ausgaben (Bahn, Vinted, Kleinanzeigen…) ist das auf jeden Fall ein angenehmer Weg. Zu beachten ist, dass Paypal in der Regel nicht mit einem Pfändungsschutzkonto genutzt werden kann. Mit dem Smartphone zahlen Ebenfalls über PayPal, teilweise auch direkt über die Bank, kann mensch mehrere Smartphones für kontaktloses Zahlen einrichten. Das ermöglicht allen Mitgliedern das Zahlen an der Kasse vom Hauptkonto. Bei vielen Supermärkten ist es damit auch möglich, bis zu 200€ Bargeld abzuheben. Taschengeld Eine Art Zwischenlösung ist das »Taschengeld«. Vom Hauptkonto wird Geld auf dein persönliches Konto überwiesen, welches du dann für deine Ausgaben nutzt. Sobald es leer ist, wird eine neue Runde Taschengeld überwiesen. 3.2.3 Gemeinschaftskonto Gemeinschaftskonten gibt es Stand 2025 in Deutschland leider nur für 2 Personen. Aber es gibt einen Workaround, den Verein oder die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Verein oder GbR Falls ihr euch entscheidet, eure GemÖk als Verein oder GbR rechtlich abzusichern, könnt ihr eure Satzung bei der Bank einreichen und damit ein Geschäfts- oder Vereinskonto eröffnen. So können alle einen Zugang und eine Karte für das Konto bekommen. In dieser Variante ist das Geld auf dem gemeinsamen Konto dann wirklich auch auf dem Papier ·kollektiver· Besitz, anders als bei den Varianten 1-3. Mehr Infos zu Rechtsformen bei 3.10 Rechtsformen gründen . 3.2.4 Verteilte Konten (ohne Hauptkonto) Viele GemÖks nutzen Systeme, mit denen sie sich auch ohne Hauptkonto ihr Geld teilen können. In der einfachsten Variante benutzen alle weiterhin ihre eigenen Konten und schieben sich bei Bedarf, also auf Anfrage Geld hin und her. Dazu kommt vielleicht noch eine Chatgruppe oder ein Online-Dokument, in der regelmäßig der private Kontostand mitgeteilt wird, um ein wenig Transparenz über die finanzielle Lage der GemÖk zu schaffen. Es gibt auch sogenannte »Multi-Banking«-Dienste, also Banking-Apps und -Portale, bei denen mehrere Konten von unterschiedlichen Personen und Banken auf einmal angezeigt und verwaltet werden können. Ähnlich funktioniert es mit Vollmachten: Wenn alle Konten bei derselben Bank sind, können alle Konten mit erteilter Vollmacht direkt im eigenen Online Banking angezeigt werden. Für einen genaueren Überblick, mehr Transparenz und einen gemeinsamen Kontostand eignet sich das »virtuelle Gemeinschaftskonto«. Das virtuelle Gemeinschaftskonto Logisch funktioniert das so: Wenn alle Einnahmen und Ausgaben an einer Stelle stehen, lässt sich der Gesamtkontostand der GemÖk errechnen. Was dabei von welchem Konto oder Bargeldstapel bezahlt wird, ist zunächst egal. Denn solange durch die Buchhaltung sichergestellt ist, dass nicht mehr Geld ausgegeben als eingenommen wird, muss das Geld sich irgendwo befinden. Bei Bedarf oder regelmäßig kann das »echte« Geld dann dorthin verteilt werden, wo es gerade gebraucht wird. Eine einfache Variante des virtuellen Gemeinschaftskontos ist eine Online-Tabelle (»Excel-Datei«). Diese kann entweder online, also direkt im Browser bearbeitet werden (z.B. über Cryptpad) oder über einen Cloud-Dienst (z.B. Nextcloud) zwischen allen Mitgliedern synchronisiert werden, sodass alle immer die aktuelle Version haben. In diese Tabelle tragen alle Mitglieder ihre Einnahmen und Ausgaben ein. Ihr könnt euch in der Gruppe überlegen, wie kleinteilig die Buchführung sein soll: von »Bilanz Februar: +140€« bis »jede Ausgabe mit Beschreibung einzeln eintragen« ist alles denkbar. Überblicks-Liebhaber*innen können sich praktische Funktionen als Formeln einrichten. Wie wäre es mit einer monatlichen Einnahmen- und Ausgaben-Bilanz, verschiedenen Ausgaben-Kategorien oder virtuellen Spar-Töpfen? Die meisten Online-Tabellen können Informationen auch grafisch als Diagramme darstellen. Das virtuelle Gemeinschaftskonto bringt einige Vorteile: Sofort loslegen können, ohne irgendwas an der realen Kontosituation ändern zu müssen Einen super Überblick über die Ausgaben und Einnahmen Die Möglichkeit, Einnahmen anteilig in verschiedene Töpfe zu sparen Regelmäßige Interaktion mit dem virtuellen Konto und ein gemeinsamer Kontostand helfen dem Gemeinschaftsgefühl Ein möglicher Nachteil daran ist, dass alle Ausgaben und Einnahmen eingetragen werden müssen. Außerdem passt in der Praxis der virtuelle Kontostand manchmal aufgrund von Fehlern in der Buchhaltung doch nicht ganz zur realen Geldsituation. Es lohnt sich also, ab und zu einen Kassensturz zu machen und zu prüfen, ob der virtuelle Kontostand tatsächlich stimmt. Wer es genau nimmt, geht dann bei Abweichungen auf Fehlersuche (»ah! Ich hatte ja noch 50€ von Oma zugesteckt bekommen, die ich nicht eingetragen habe.«). Wer es nicht so genau nimmt, lässt den Fehler einfach im System oder korrigiert ihn nur in der digitalen Buchhaltung, ohne dem Ursprung auf den Grund zu gehen. 3.3 Schulden und Vermögen Um den Start in die GemÖk möglichst niedrigschwellig zu gestalten, beschränken sich die meisten zunächst darauf, alltägliche Einnahmen und Ausgaben zu teilen. Bereits angehäuftes Vermögen bleibt zunächst im privaten Besitz und auch Schulden werden zunächst nicht kollektiviert. Diese Art der GemÖk wird auch als »gemeinsame Einkommensökonomie« oder »gemeinsame Alltagsökonomie« bezeichnet – in Abgrenzung zur »gemeinsamen Vermögensökonomie«. 3.3.1 Vermögen und Macht Wichtig beim gemeinsamen Umgang mit Vermögen sind die potenziellen Ungleichheiten und Unsicherheiten, die auftreten können, wenn einige Mitglieder Zugriff auf Erspartes und andere kein Vermögen oder sogar Schulden haben. Es beeinflusst das individuelle Sicherheitsgefühl in der GemÖk erheblich, ob ich im Notfall mehrere Monate (oder sogar Jahre) ohne Einkommen überbrücken könnte. Außerdem ist es ein Privileg, unabhängig von der GemÖk Ausgaben tätigen zu können, indem ich auf mein privates Vermögen zurückgreife. Um solche Unterschiede abzumildern, entscheiden sich manche GemÖks dafür, private Ersparnisse »einzufrieren«, das heißt sie gar nicht oder nur mit gemeinsamer Absprache zu verwenden, solange die GemÖk besteht. Bei Schulden ist Einfrieren in der Regel keine Option, doch da gibt es andere Möglichkeiten, die Ungerechtigkeiten zu adressieren: 3.3.2 Schulden Viele sagen: »Bevor ich in eine GemÖk gehen kann, muss ich meine Schulden abbezahlen«. Das stimmt auf keinen Fall! Auch bei Schulden kann man solidarisch füreinander einstehen und sie zu einer gemeinsamen Herausforderung machen. Zum Beispiel dadurch, dass mit dem Vermögen des einen GemÖk-Mitglieds die Schulden des anderen getilgt werden. Oder dadurch, dass eine monatliche Schuldenrückzahlung als feste gemeinsame Ausgabe eingeplant wird. Für viele mag es undenkbar sein, dass Andere die eigenen Schulden mittragen. Das liegt vermutlich daran, dass verschuldet zu sein sehr stigmatisiert ist und das Thema dadurch oft mit vielen negativen Gefühlen wie Schuld und Scham einhergeht. Gerade um das aufzubrechen lohnt es sich sehr, den Schritt trotzdem zu gehen und mit der Gruppe über die emotionale und gesellschaftliche Ebene dieses Themas zu reden. Mit der emotionalen und finanziellen Last von Schulden nicht mehr alleine dazustehen, kann eine riesige Befreiung sein! Übrigens: Ein ganz anderer Ansatz zum Umgang mit Schulden ist der »organisierte Bankrott«. Dazu gibt es ein paar Infos unter 3.8 GemÖk und Pfändung und detaillierter unter weitere Infos und Texte 3.3.3 Grenzfälle zwischen privat und kollektiv In einigen Fragen ist es gar nicht so leicht, zwischen Vermögensökonomie und Einkommensökonomie zu unterscheiden. Was ist z. B., wenn Teile des alltäglichen Gelds angespart werden? Dann hat die Alltagsökonomie eben doch ein gemeinsames Vermögen. Und wenn von diesem Vermögen nun eine große (private) Anschaffung wie ein Auto getätigt wird, geht diese dann ins Eigentum der Nutzer*in über, oder wird es zum gemeinsamen Eigentum der GemÖk? Wenn ich eine kleine Geldsumme erbe, ist das dann eine alltägliche Einnahme oder schon Vermögen? Und wie verhält es sich, wenn ich eine große Summe oder eine Briefmarkensammlung erbe? Auf diese Fragen braucht es Antworten, die zur speziellen Situation der Gruppe und den Bedürfnissen ihrer Mitglieder passen. Sich grundsätzlich über Vermögen auszutauschen ist sicher hilfreich, aber manche Dinge können auch erst besprochen werden, wenn die konkrete Situation da ist. Da kann jede Gruppe ihre eigene Balance finden. Tipp: Gerade beim Vermögen empfiehlt es sich, Absprachen aufzuschreiben, um Missverständnisse zu vermeiden und Sicherheiten zu geben. Praktische Lösungen: Trennung von privatem Vermögen Wenn ihr angespartes Geld auf einem Konto habt, das nicht in die GemÖk einfließen soll, muss das irgendwie vom Alltagsgeld der GemÖk getrennt werden. Dazu gibt es ein paar Möglichkeiten: Die neue Null Ihr haltet den Kontostand von vorher fest und betrachtet diesen als 0. Das Geld parken Ihr könnt das private Geld auf ein anderes Konto schieben, Verwandten überweisen oder abheben und sicher lagern. Anlegen/Tagesgeldkonto Bei vielen Banken gibt es die Möglichkeit, neben dem Girokonto noch weitere Sparkonten oder Tagesgeldkonten anzulegen. Oft sogar ohne zusätzliche Gebühren. So kann privates Vermögen unabhängig vom Alltagsgeld gelagert werden.3.3.4 Die Vermögensökonomie Manche Gruppen entscheiden sich irgendwann dazu, ihr gesamtes Vermögen (inklusive Schulden) zu kollektivieren. Das geht entweder ganz formell und rechtlich abgesichert, beispielsweise als Spende oder Schenkung an einen GemÖk-Verein. Es kann aber auch die informelle Entscheidung sein, über Vermögen, welches offiziell noch Einzelpersonen gehört, gemeinsam zu verfügen. Auch dabei gibt es Abstufungen: Geht es nur um finanzielles Vermögen, oder auch um wertvolle Dinge wie Instrumente oder Häuser? Es wird klar: Die Übergänge sind fließend, und es ist an euch, Absprachen zu finden, die sich stimmig anfühlen. Tipp: Ihr könnt euch auch auf eine stufenweise Übertragung des Vermögens einigen, um das auch für neu einsteigende GemÖk-Mitglieder niedrigschwelliger zu gestalten. Beispiel: 20% des finanziellen Vermögens fließt pro Jahr an einem festgelegten Tag in die GemÖk, bis 100% erreicht sind. 3.4 Ausstieg und Ausstiegsvereinbarungen Manchmal braucht es Klarheit über den Weg raus, um den ersten Schritt hinein wagen zu können. Deshalb sprechen viele GemÖks schon bei der Gründung über Ausstiegs- und Auflösungsszenarien. Allerdings kann es zu Beginn eines solchen Abenteuers auch demotivierend oder schlicht fehl am Platz sein, schon über sein mögliches Ende zu sprechen. Schaut für euch, an welchem Punkt ihr wie viel darüber reden und festlegen wollt. Für den Fall, dass man sich wider erwarten doch in einem starken Konflikt trennt, ist es sinnvoll, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, damit man sich später darauf berufen kann. Aspekte, über die ihr vielleicht nachdenken und Vereinbarungen treffen wollt: Prozess: Wie soll ein Ausstiegsprozess laufen? Wünscht ihr euch, dass Zweifel erst gemeinsam besprochen werden, bevor jemand für sich alleine entscheidet zu gehen? Soll es bei einem Ausstieg so etwas wie emotionale Nachsorge oder Reflexion geben? Darf die Gruppe entscheiden, dass jemand aussteigen muss bzw. ausgeschlossen wird? Zeitpunkt: Erfolgt ein Ausstieg immer zu einem Stichtag, z.B. zum Monatsanfang (macht die Abrechnung leichter)? Gibt es eine Art »Kündigungsfrist« für die Ausstiegsentscheidung, damit sich alle darauf einstellen können? Finanzielles: Erhält die aussteigende Person eine Auszahlung als Absicherung für den Übergang ins individuelle Wirtschaften? Einen festgelegten Betrag oder einen festen Anteil des aktuellen GemÖk-Geldbesitzes? Muss Geld dafür zurückgelegt werden, damit im Ernstfall so eine Auszahlung auch wirklich gemacht werden kann? Vor allem bei dem letzten Punkt kann es sehr sinnvoll sein, individuelle Ausstiegsvereinbarungen zu treffen und aufzuschreiben. Dann kann nämlich berücksichtigt werden, wie sicher sich jede Person fühlt wieder alleine klar zu kommen (z.B. wegen Jobperspektiven oder eingefrorenem Privatvermögen) und wie groß der Bedarf für eine Übergangsabsicherung eigentlich ist. In individuellen Verträgen kann auch festgelegt werden, ob während der GemÖk angeschaffte Wertgegenstände bei der Gruppe bleiben oder bei der Person, die es sich gekauft hat. Erfahrungsbericht – Gedanken zum Ausstieg L. (ehemals obl‘obl) | 8 Menschen | damals 2 Jahre alt Es ist nun ziemlich genau 1 Jahr her, dass ich nach 2 Jahren GemÖk ausgestiegen bin. Wir waren bei meinem Ausstieg frisch zu acht, die GemÖk bestand schon ein Jahr, bevor ich dazugestoßen bin. Aus einer GemÖk Aussteigen fühlt sich an wie Schluss machen mit den ans Herz gewachsenen Menschen, führt unweigerlich zu Verletzungen und zum Verlust von guten Freunden. Das ist eine Sache, die ich am Konzept GemÖk nicht mag, auch wenn sie für mich immer eine der Hauptgründe für die GemÖk war: Freundschaft bleibt nicht aus, GemÖk ist Beziehungsarbeit. Ein starker Bezug zueinander ist von großem Vorteil, erleichtert das ineinander einfühlen und damit das gemeinsame Treffen von Geldentscheidungen. Wir haben uns alle 2 Monate für unsere GemÖk Treffen gesehen, teils mit weiter Anreise. Es waren meist schöne Treffen, mit viel Lachen, gemeinsam kochen, die gegenseitigen Zuhause-Orte von uns kennenlernen. Durchaus auch anstrengend, der bürokratische Aufwand des Geld Teilens frisst viel Zeit und Kapazitäten. Wir entwickelten ein Buddy-System, um die Zeit zwischen unseren Treffen zu überbrücken. So waren die Reaktionen auf meinen Ausstieg verständlicherweise mit Enttäuschung, Trauer und Wut verbunden und die Verhandlung darüber, mit wie viel Geld ich aus der GemÖk gehen sollte, für beide Seiten emotional und aufreibend. Trotzdem kann ich im Rückblick sagen, dass wir den Prozess gut gemeistert haben und ich persönlich, aber bestimmt auch die GemÖk gestärkt daraus hervorgeht. Ich habe den Ausstieg an sich nie bereut, am meisten schmerzt der Verlust toller Menschen. Umso mehr freue ich mich über Briefaustausche und zaghafte Kontakte, die zeigen, dass man aneinander denkt. Mein Bezug zum Thema Geld hat sich wenig verändert, meine Ausgaben und Einnahmen kaum. Schon aber mein Umgang damit, ich verwalte meine Buchhaltung nicht mehr monatlich und schaue selten auf mein Konto. Das entspannt mich, auch in Bezug auf »unnötige« Ausgaben, wie die für die Ausbildung meines Hundes oder abgefahrene Autospiegel, die ich vor niemandem rechtfertigen muss. Es ist lächerlich, denn ich weiß, während ich das schreibe, dass man in einer guten Gemök wie ich sie hatte, über all das reden kann und es keinen Grund gibt, sich für Ausgaben zu schämen. Und doch kennen wir alle diese Gefühle, es war eine intensive Zeit der Auseinandersetzung damit und doch bin ich froh, sie nicht mehr alltäglich zu haben. 3.5 Rechtliches – Ist Geldteilen erlaubt? Da wir in einer kapitalistischen Eigentumsgesellschaft leben, kannst du frei entscheiden, was mit dem Geld passiert, das dir »gehört«. Du kannst es sparen, ausgeben oder verschenken. Grundsätzlich spricht also juristisch nichts dagegen, es mit anderen zu teilen. An der ein oder anderen Stelle will der Staat aber doch mitreden, z.B. durch Besteuerung oder Bedingungen für Sozialleistungen. Der Staat hat viele Regelungen und Kategorien für das gemeinsame Wirtschaften entwickelt, die theoretisch für eine GemÖk Anwendung finden könnten. Es ist also (wie auch beim »Alleine-Wirtschaften«) hilfreich und sinnvoll, wenn ihr euch mit den gesetzlichen Grundlagen eurer individuellen Umstände auskennt. Oder als Frage formuliert: »Was könnte das Finanzamt, die Ausländerbehörde, das Jobcenter, das BAföG-Amt, das Gericht, usw. dagegen haben, wenn wir das soundso machen?« »Oh oh, jetzt wirds kompliziert«, denkt ihr euch? Keine Sorge – mit der richtigen Einstellung und ein paar einfachen Tricks lässt sich das Behörden-Spiel kinderleicht spielen. Denn weder das Finanzamt noch irgendeine andere Institution haben in ihren Computern die Kategorie »GemÖk« zur Auswahl. Ihr könnt also nirgendwo anrufen und sagen: »Hallo, ich möchte eine GemÖk anmelden!« Dadurch entsteht glücklicherweise auf Seiten der Behörden viel Verwirrung und Interpretationsspielraum, den wir nutzen können. Neue Spielregeln Eine GemÖk versucht mit den kapitalistischen Spielregeln von Vereinzelung, Misstrauen, ökonomischem Druck, Konkurrenz und Angst zu brechen und durch neue zu ersetzen. An dessen Stelle kommen Vertrauen, freie Vereinbarungen, Verbindlichkeit, Verantwortung, Solidarität. Soweit zumindest die Idee. Natürlich ist es ein langer Weg dorthin, auf dem viel gelernt und viel verlernt werden darf. Das alles aufzubauen braucht Zeit und Sicherheit. Rechtliche Absicherung der GemÖk Gerade deshalb scheint es manchen Personen oder Gruppen naheliegend, Vereinbarungen auch formaljuristisch abzusichern. Rechtssichere Verträge abzuschließen, Rechtsformen zu gründen, Notartermine wahrzunehmen und sicherzustellen, dass das Geld auch auf dem Papier allen gehört. Entweder aus Struktur-Liebe oder aus Angst, dass doch jemand das Vertrauen missbraucht. Doch ist es wirklich nötig, uns auf diese Weise mithilfe des Staates »voreinander zu schützen?« Ist das nicht Teil von genau der Logik, die wir hinter uns lassen wollen? Oder anders gefragt: Möchte ich wirklich in einer GemÖk sein, in der im Zweifel vor Gericht entschieden wird, wem nun was zusteht? Wenn es uns gelingt, die Spielregeln des Systems so gut wie möglich aus der GemÖk rauszuhalten und Vertrauen zueinander jenseits von Institutionen herzustellen, entsteht die Möglichkeit, als Kollektiv besser mit den (ungerechten) Regeln des Systems umzugehen. Vorteile von strategischen Rechtskonstrukten Unsere bevorzugte Einstellung beim Rechtskonstrukte-Basteln ist also Folgende: Es geht nicht darum, die Realität abzubilden oder sich voreinander zu schützen. Stattdessen sollten sie uns den besten Umgang mit den Regeln des Systems ermöglichen. So können beispielsweise verschuldete Menschen Geld in der GemÖk sparen, solange es auf dem Papier jemand anderem gehört. Sozialleistungen empfangen ist kein Problem, solange die Person offiziell alleine wirtschaftet. Und vielleicht lohnt es sich langfristig auch, innerhalb der GemÖk zu heiraten, um Steuern oder Krankenversicherung zu sparen? Ob und welche strategischen Rechtskonstrukte sinnvoll sind, hängt von vielen Faktoren ab. Wichtig ist aber immer, die beiden Ebenen »unsere Vereinbarungen untereinander« und »was erzählen wir offiziellen Stellen« im Kopf klar getrennt zu halten. Dabei gilt es auch zu bedenken, dass man sich der Wirkmächtigkeit juristischer Rahmenbedingungen nicht vollständig entziehen kann. Sollte es in irgendeiner Form zu einem Gerichtsverfahren kommen, würde eine GemÖk vor Gericht sehr wahrscheinlich als GbR betrachtet werden. Dann kämen die allgemeinen Regeln zur Anwendung, wie sie im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) definiert sind, sofern nicht andere Regeln in einer formalen Satzung festgelegt wurden. Außerdem kann es bei internen Konflikten im schlimmsten Fall eben doch eine Auswirkung auf die Gruppendynamik haben, zu wissen, wer im Zweifel vor Gericht gewinnen würde und wer nicht — selbst wenn niemand ernsthaft vorhat, vor Gericht zu ziehen. Ist das nicht illegal? Wir wollen niemanden dazu auffordern, Straftaten zu begehen. Das ist auch gar nicht unbedingt nötig, da die Behörden, wie gesagt, selbst gar nicht so genau wissen, wie sie die GemÖk einordnen sollen. Da gibt es also auf jeden Fall eine Grauzone. Und die meisten Amtsträger*innen nehmen es dankbar an, wenn wir ihnen zuvorkommen und einen Vorschlag machen, wie denn dieser oder jener Sachverhalt in eine ihrer vorgefertigten Kategorien passen könnte. Es empfiehlt sich also, genauer zu verstehen, welche Behörde sich wann für was interessieren könnte und ihnen im besten Fall zuvorzukommen. Das bedeutet entweder zu vermeiden, dass sie überhaupt erst auf etwas aufmerksam werden, oder eben bereits eine gute Erklärung parat zu haben. Wichtig ist hier natürlich ein gemeinsames Grundverständnis, dass man in einem Boot sitzt und im Fall des Falles bei der gemeinsam vereinbarten Rechtsauffassung bleibt und sich nicht gegenseitig bei Behörden in Schwierigkeiten bringt. Aus der Praxis können wir sagen: Auf diese Weise funktioniert es erstaunlich gut, in einer GemÖk zu leben, ohne von Behörden geplagt zu werden. Zumindest wenn man weiß, was es zu beachten gibt. Im Folgenden gibt es deshalb einen kleinen Abriss der wichtigsten Fallstricke und Good Practices im Umgang mit verschiedenen Behörden. Erfahrungsbericht – Zwischen Erbe und Excel Über das Altwerden mit der Finanzcoop Kerstin von »Finanzcoop« | besteht seit 1998 | 7 Erwachsene (+ Kinder) Die Hausmitbewohnerin – noch keine 40 – teilt kürzlich beim Hoffest mit, dass sie sich jetzt mit Altersvorsorge beschäftigt und mit der Frage, ob sie ihren Partner nicht doch heiraten soll. »Kann man ja schon mal machen, grade wegen der Altersgeschichte – und ausserdem sind wir echt lange zusammen«. Einige nicken wissend, ich suche hektisch nach einem anderen Gesprächsgegenstand. Ich verweigere mich einfach gerne wider besseren Wissens einer Vostellung der näheren Zukunft, in der alles plötzlich ganz anders ist. – Krankheiten, Unfälle, Ausfälle. Der einzige Ort, an dem ich es gerade so ertrage, über Rentenmodelle und Altersarmut in einer sachlichen und pragmatischen Weise (!) zu sprechen ist meine Finanzcoop (=GemÖk). Wie wir in unserem Buch »Revolution in Zeitlupe« erzählen, hat das Thema da zwischendrin durchaus immer wieder enorm für Zündstoff gesorgt – Stichworte: Spießertum, Privilegien vs Angst vor Altersarmut, Sicherheiten – auch für Kinder und andere nahestehende Personen. Die gute Nachricht: in kleinen Häppchen serviert, geht das über Jahre ganz gut und es lässt sich immer wieder sehr empathisch wenden – anstatt dass es zu Zerwürfnissen führt, die nicht so leicht wieder zu reparieren sind. Annäherung findet statt. Oder sagen wir: Der Punkt »Rente« wurde stoisch immer wieder auf die Tagesordnung gehievt, manchmal ignoriert, bestöhnt, im besten Fall kurz gefasst. Als Beispiel: Es gibt Menschen bei uns, die werden wahrscheinlich ein Einfamilienhaus erben, welches sie ebenso wie die Gegend, in der es steht, eigentlich gern vergessen möchten. Sie sind froh, dass sie sich dank Finanzcoop damit nicht alleine damit befassen müssen, sondern ihnen andere mit Wissen und Vorschlägen zur Seite stehen. Was ich, auch dank der FC lernen durfte: Vorbereitungen für den Fall des Falles treffen, gerade solche, die auch immer noch verändert werden können, ist ziemlich empfehlenswert. Zum Beispiel: Vorsorgebevollmächtigungen ausfüllen und sich gemeinsam mit anderen nahestehenden Personen darüber informieren, wer da welche Rolle übernehmen kann. Testamente schreiben, Menschen berücksichtigen, die zur Wahlfamilie gehören, die der Staat aber niemals anerkennen würde. Von Eltern eine Erbteilsverzichtserklärung erbitten. Das mag manchen morbide und manchen albern vorkommen. Das mal anzugehen ist aber zumindest für den deutschen Staat, der ein hoch kompliziertes Erbrecht hat, tendenziell weniger einträglich. Oder andersrum: Es dauert einen halben Tag, sich drum zu kümmern und spart einen Haufen Steuern. Bezüglich Rente haben wir uns über die Jahre auf folgendes geeinigt: Alle, die nicht über ihre Berufsverbände Rentenzahlungen erhalten werden, schließen eine freiwillige Rentenversicherung mit einem für alle ähnlichen Betrag ab. Und weil es dazu ab und zu neue Zahlen gibt, tippen wir die dann in eine Excel-Tabelle (kann auch Spaß machen) und sehen so die gemeinsame Altersversorgung vor uns. Excel-Tabellen, die den Eingang und Ausgang und das verfügbare Geld aktuell und in Zukunft visualisieren, sind eine hilfreiche Variante, um sich auch als Gruppe sicher zu sein darüber, was finanziell geht oder nicht. Und wieder eine gute Nachricht: Wenn man es erstmal geregelt hat, ist das alles gar nicht mehr so schlimm. 3.6 Grundsätzliche Strategien im Umgang mit Behörden Bevor es um konkrete Probleme und Fallstricke geht, wollen wir euch einen (unvollständigen) Baukasten voller kreativer Strategien im Umgang mit Behörden an die Hand geben. Er soll als Impuls- und Ideenspende dienen, sodass ihr euch eure ganz eigene Lösung zusammenbasteln könnt. 3.6.1 Auf dem Papier alleine wirtschaften Für viele Szenarien, insbesondere wenn Sozialleistungen involviert sind, ist Geldteilen von Nachteil. Denn Geldeingänge werden oft standardmäßig als Einkommen gewertet und auch Zugriff auf Geld von anderen kann zu Problemen führen. In solchen Fällen ist es am einfachsten, wenn alles danach aussieht, dass man alleine wirtschaftet. So vermeidet man nervige Rückfragen, Leistungskürzungen und ewiges Hin und Her. Tipps, um scheinbar alleine zu wirtschaften Für alltägliche Einnahmen und Ausgaben ein persönliches Konto nutzen Eine Lösung mit verteilten Konten anstatt einem Hauptkonto nutzen ( 3.2.4 Verteilte Konten ) Keine Überweisungen von anderen Konten auf das persönliche Konto Keine (regelmäßigen) Überweisungen vom persönlichen Konto auf andere Konten Transferzahlungen in Bar machen oder gut begründen ( 3.6.3 Gegenleistung simulieren ) Statt offiziellen Vollmachten für andere Konten inoffizielle Wege nutzen, z.B. PayPal oder Online-Banking Log-Ins teilen Wichtig: Verschiedene Behörden sind unterschiedlich streng, weshalb nicht in jedem Fall alle diese Tipps befolgt werden müssen. 3.6.2 Sonderfall: Zusammen wohnen Bei manchen Sozialleistungen wird es deutlich schwieriger, sobald GemÖk-Mitglieder zusammenwohnen. Denn wer in einem Haushalt lebt und wirtschaftlich füreinander aufkommt, bildet aus Sicht der Behörden meistens eine Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft. Die Folge davon ist meist mehr Bürokratie und weniger Geld. Hier lohnt es sich häufig, dagegen vorzugehen bzw. gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, dass man gemeinsam wirtschaftet. Ein paar Ideen dazu: Eigene (Unter-) Mietverträge haben Darauf pochen, dass es sich um eine »normale Wohngemeinschaft« handelt Sich auf Datenschutz berufen So wenig Angaben wie möglich zu den Mitbewohnenden machen Dokumente (z.B. Mietverträge) anonymisieren3.6.3 Gegenleistungen simulieren Um zu vermeiden, dass Geldeingänge als Einkommen oder Schenkung gewertet werden, kann eine Gegenleistung erfunden werden. Ein paar Beispiele für Verwendungszwecke: »Rückzahlung Urlaub« (Am besten sollte man dann schon im Urlaub gewesen sein) »Danke!« (kann alles heißen) »Kamera« (Ist leider direkt nach Kauf verloren gegangen) »Rückzahlung Leihgabe« (die war natürlich in Bar) Wer es richtig ernst meint, kann auch Rechnungen, Verträge oder Quittungen erstellen. 3.6.3 Gegenleistungen simulieren Um zu vermeiden, dass Geldeingänge als Einkommen oder Schenkung gewertet werden, kann eine Gegenleistung erfunden werden. Ein paar Beispiele für Verwendungszwecke: »Rückzahlung Urlaub« (Am besten sollte man dann schon im Urlaub gewesen sein) »Danke!« (kann alles heißen) »Kamera« (Ist leider direkt nach Kauf verloren gegangen) »Rückzahlung Leihgabe« (die war natürlich in Bar) Wer es richtig ernst meint, kann auch Rechnungen, Verträge oder Quittungen erstellen. Darlehen Eine besondere Form der Gegenleistung ist das Darlehen. Hier wird ein Vertrag aufgesetzt, der belegt, dass das Geld nur geliehen ist. Das kann man zur Not auch erst im Fall des Falles rückdatiert machen. Theoretisch muss das Geld dann zwar irgendwann zurückgezahlt werden, praktisch kann das aber auch erst in ein paar Jahrzehnten passieren oder die Schulden werden einfach erlassen. Für Sozialleistungen ist das nicht so hilfreich, aber für das Umgehen von Schenkungssteuer schon. Achtung: Das Erlassen von Schulden/Zinsen kann als Schenkung gewertet werden. 3.7 GemÖk und Steuern 3.7.1 Einkommenssteuer Für Angestellte bereitet die GemÖk wenig Probleme bei der Einkommenssteuer. Durch die Lohnsteuer kennt das Finanzamt über den Arbeitgeber schon das Gehalt (und hat eine Vorauszahlung bekommen). Somit spricht eigentlich auch nichts dagegen, den Lohn direkt auf ein Gemeinschaftskonto überweisen zu lassen. Für Selbstständige empfiehlt es sich in den meisten Fällen, ihre Arbeit über ein Privatkonto abzurechnen, da für die Berechnung der Einkommenssteuer gegenüber dem Finanzamt die Einnahmen detailliert offengelegt werden müssen. Hier könnte es bei einer Prüfung zu Problemen mit dem Gemeinschaftskonto kommen, da dort auch noch andere Einnahmen landen als die aus der eigenen Selbstständigkeit. Allerdings ist das eher eine Sache, die sich mit etwas Aufwand auch klären ließe. 3.7.2 Schenkungssteuer Schenkungssteuer fällt immer dann an, wenn eine Person A einer Person B im Zeitraum von 10 Jahren mehr als 20.000 € schenkt (bei Verwandtschaft oder Ehepaaren ist der Betrag höher). Das gilt auch für die meisten juristischen Personen wie Vereine. Als Schenkung zählt dabei jede Überweisung zwischen einzelnen Privatkonten, die ohne Gegenleistung erfolgt und streng genommen auch materielle Geschenke (z.B. wenn A für B einen Fernseher kauft). Gerade bei GemÖks, die ein Hauptkonto haben, sind die 20.000 € recht schnell überschritten. Allerdings zeigt die Erfahrung aus sehr vielen GemÖks, dass die alltäglichen Geldtransfers in einer Einkommensökonomie kein Finanzamt interessieren. Beim Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz geht es nämlich eigentlich um Steuerhinterziehungen und Vermögensübertragungen. Da sind die Geldflüsse einer GemÖk einfach unter dem Radar. Uns ist sogar ein Fall bekannt, in dem das Finanzamt von der (Vermögens-) GemÖk weiß und trotzdem keine Schenkungssteuer berechnen will. Das könnte auch daran liegen, dass die Rechtslage im Fall »GemÖk« wirklich nicht sehr eindeutig ist und es an sich schon fraglich ist, ob man da juristisch gesehen überhaupt von Schenkungen ohne Gegenleistung sprechen kann. Schließlich geht es nicht darum, sich Geld zu schenken, sondern um eine Solidargemeinschaft zur Absicherung der Lebenshaltungskosten. Es gibt bisher keinen Präzedenzfall, aber vermutlich könnte man mit so einer Argumentation sogar einen Rechtsstreit gewinnen. Für die Vorsichtigen unter euch wollen trotzdem ein paar Ideen aufzählen, um Stress mit dem Finanzamt unwahrscheinlicher zu machen: Ideen zu Schenkungssteuer Transferzahlungen in Bar machen Eine Lösung mit verteilten Konten anstatt einem Hauptkonto nutzen ( 3.2.4 Verteilte Konten ) Inhaber*in des Hauptkontos wechseln, bevor die Schenkungsgrenze überschritten ist Gegenleistungen simulieren, insb. Darlehensverträge Rechtsformen oder Verträge aufsetzen, die die Gegenseitigkeit und den Zweck »gegenseitige Absicherung der Bedarfsdeckung« festhalten (geht auch rückdatiert) Gemeinnützige Rechtsform gründen ( 3.10 GemÖk als Verein ) Vermögensökonomie und Schenkungssteuer Wenn ihr eine Vermögensökonomie gründen und dabei Vermögen auch rechtssicher auf alle übertragen wollt, wird Schenkungssteuer wahrscheinlich relevant für euch. In diesem Fall empfehlen wir, sich zur individuellen Situation von Profis beraten zu lassen. 3.8 GemÖk und Pfändung Um Schulden oder sogenannte »zivilrechtliche Forderungen« wie Schadenersatz, Gebührenbescheide, Gerichtskosten, Kredite, usw. nicht zahlen zu müssen, entscheiden sich manche Menschen für ein verschuldetes Leben unterhalb der Pfändungsgrenze. Das bedeutet grob runtergebrochen, dass mensch kein großes Vermögen haben und nur 1500 € (Stand: 2025) monatlich verdienen kann. Alles darüber hinaus wird von Gläubigern »weggepfändet«. Eine GemÖk kann sich sehr gut in ein solches Konzept einfügen. Schließlich soll diese ein solidarisches Netz sein, das dich vor Armut und Vereinzelung schützt. Doch wie lässt sich verhindern, dass Mitglieder sich strafbar machen oder dass das gemeinsame Vermögen gepfändet wird? Die wichtigste Regel für ein pfändungssicheres Leben in der GemÖk lautet: Alle verschuldeten Mitglieder dürfen nur Geldbeträge unterhalb der Pfändungsgrenze »in ihrem Namen« besitzen und einnehmen. Verschuldet sein ist ein großer Schritt (heraus aus dem bürgerlichen Leben). Wer darüber nachdenkt, sollte sich gut informieren und mögliche Konsequenzen abwägen. Einen guten Einstieg bietet der Reader »Von uns bekommt ihr nix!«. Eine Online-Version des Readers gibt es auf vonunsbekommtihrnix.noblogs.org . Da dort allerdings nicht explizit von der Kombination »Pfändung + GemÖk« gesprochen wird, sammeln wir weitere Informationen dazu unter weitere Infos und Texte . Tipps für Pfändung + GemÖk Auf dem Papier alleine wirtschaften Verein gründen 3.9 GemÖk und Sozialleistungen Wenn du Sozialleistungen beantragst, prüft der Staat meistens, ob du deinen finanziellen Bedarf nicht auch woanders decken kannst, bevor er dir Geld gibt. Das kann auch für GemÖks relevant sein. Hier haben wir diesbezüglich nur die allerwichtigsten Grundlagen zu den häufigsten Sozialleistungen gesammelt. Achtung: Die gesetzlichen Regelungen ändern sich hier regelmäßig, zukünftig werden sie sich wohl eher verschärfen. Bürgigeld (SGB II) Es gibt ein paar Fallstricke beim Umgang mit Jobcenter und GemÖk, die Kombination ist aber absolut machbar und Alltag vieler GemÖks. Rein auf Grundlage der Gesetzestexte hat die GemÖk keinen Einfluss auf den Anspruch auf Sozialleistungen für Bürgigeld-Beziehende. Eine Bedarfsgemeinschaft liegt nämlich erst dann vor, wenn neben der gegenseitigen finanziellen Unterstützung auch ein gemeinsamer Haushalt besteht. Falls ihr mit (Teilen) der GemÖk zusammen wohnt, müsste die Gruppe allerdings schon vorrangig einspringen, bevor es Geld vom Amt gibt. Leider neigen Jobcenter dazu, einem aus allem einen Strick zu drehen und in der GemÖk in jedem Fall erst mal eine Bedarfsgemeinschaft zu vermuten, wenn sie davon erfahren. Klärungsprozesse sind langwierig, deshalb ist es gut zu wissen, was mensch dem Jobcenter mitteilen muss und was sie nichts angeht. Lösungen zu Bürgigeld Auf dem Papier alleine wirtschaften Geldeingänge auf dem persönlichen Konto sollten unbedingt vermieden werden Mehr Infos zu GemÖk und Bürgigeld sammeln wir unter weitere Infos und Texte . Wohngeld Bei Wohngeld sind die Regelungen analog zum SGB II (Bürgigeld). Sozialhilfe (SGB XII) Bei Sozialhilfe sind die Regelungen ähnlich wie beim Bürgigeld. Allerdings wird, wenn Menschen zusammen wohnen, immer davon ausgegangen, dass sie eine Haushaltsgemeinschaft bilden und gemeinsam wirtschaften. Beziehende müssen dann eben das Gegenteil beweisen, also nachweisen, dass sie nicht gemeinsam wirtschaften (z.B. durch getrennte Konten, Mietverträge, Kühlschrankfächer etc.). Lösungen zu Sozialhilfe Auf dem Papier alleine wirtschaften Geldeingänge auf dem persönlichen Konto sollten vermieden werdenLeistungen nach dem AsylbLG Leistungen nach diesem Gesetz können erst beansprucht werden, wenn sämtliches verfügbares Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen aufgebraucht ist. Die Bedingungen sind damit noch härter als beim Bürgergeld und die Behörden sicher auch noch mal strenger und ambitionierter, Leistungen zu versagen. Lösungen zu AsylbLG Auf dem Papier alleine wirtschaften Geldeingänge auf dem persönlichen Konto sollten vermieden werden Achtung: Für Menschen mit gefährdetem Aufenthaltsstatus sollte das Risiko von Strafverfahren und Abschiebung genau abgewogen werden. BAföG Im Falle von BAföG ist finanzielle Bedürftigkeit ein Kriterium, allerdings richtet es sich hier primär nach dem Einkommen der Eltern. Beziehende selbst dürfen allerdings auch nur begrenzt dazu verdienen, ohne Abzüge zu kassieren. Im Normalfall bis zur Minijob-Grenze. Lösungen zu BAföG (für Eltern und Beziehende) Auf dem Papier alleine wirtschaften Nur das eigene Einkommen sollte auf dem persönlichen Konto landen Ausgaben und Überweisungen auf andere Konten sind hingegen unproblematisch, da es ja nur um Einnahmen geht Unproblematische Sozialleistungen Sozialleistungen, bei denen es für GemÖks nichts zu beachten gibt sind: Kindergeld Arbeitslosengeld (ALG 1) 3.10 Rechtsformen gründen Wenn Behörden und Gerichte sich für euch interessieren, zum Beispiel um Sozialleistungen zu prüfen, Pfändungen durchzusetzen oder Steuern einzutreiben, werden sie versuchen, eure Finanzflüsse in die Logik zivilrechtlicher Konstrukte wie GbR, Bruchteilsgemeinschaft, Schenkungsverträge usw. einzuordnen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, dem vorzugreifen und selbst eine Rechtsform für die GemÖk zu wählen. Zwei gängige Möglichkeiten dafür sind die GbR und der Verein. GemÖk als GbR Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine einfache Personengesellschaft mit gemeinsamen Zweck, die auch durch mündliche oder stillschweigende Verträge entstehen kann. Das heißt, durch die Praxis des Geldteilens könnt ihr als GemÖk als GbR gewertet werden, ohne es zu wollen und wissen. Der gemeinsame Zweck könnte dann, falls nichts vereinbart ist, z.B. darin bestehen, für ein gutes, auskömmliches Leben für alle Beteiligten zu sorgen. Dann gelten formal die allgemeinen Bestimmungen in §705 – §740 BGB. Diese Standard-Bestimmungen sind jedoch im Grunde recht nah an der Realität vieler GemÖks. Wenn ihr die Gründung einer GbR selbst formal angeht, können abweichende Vereinbarungen festgehalten werden, was mehr Handlungsspielraum mit sich bringt, wie die Möglichkeit ein Bankkonto zu eröffnen oder Immobilien zu kaufen. Zur Gründung genügt es, einen Gesellschaftsvertrag miteinander abzuschließen, vielleicht habt ihr ja ohnehin schon Werte, Entscheidungsverfahren oder ähnliches festgehalten. Bei Ein- oder Austritten wird dann einfach der Vertrag geändert oder neu gefasst. Eine Registrierung ist nur nötig, wenn ihr z.B. im Grundbuch stehen wollt. Dann werdet ihr zu einer eGbR. Manche Menschen schrecken vor einer GbR zurück, weil diese vorsieht, dass jede Person mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht wird. Das stimmt, gilt allerdings nur für Rechtsgeschäfte, die im Namen der GbR eingegangen werden — nicht für das, was Einzelne als Privatperson tun. Konkret heißt das: man haftet nicht für Schäden oder Schulden der anderen Mitglieder. Die private Haftung greift nur, wenn ihr ein gemeinsames Rechtsgeschäft als GbR eingeht, z.B. einen Kredit aufnehmt. Vorteile einer GbR Rechtliche Absicherung der Vereinbarungen Geschäftskonto als GemÖk-Konto Gemeinsame Definition im Gesellschaftsvertrag kann das Gefühl für die GemÖk stärken Eigentum kann rechtssicher ·kollektiviert· werden Juristische Gleichrangigkeit der Mitglieder Nachteile einer GbR Bürokratischer Aufwand (z.B. bei der Steuererklärung) »Einlagen« sind nicht sicher vor Pfändung Private Haftung für die GbR selbstGemÖk als Verein Ein Verein ist ähnlich wie eine GbR recht unkompliziert zu gründen. Laut den allgemeinen Bestimmungen (§21 – §79a BGB) müssen dabei bestimmte Vorschriften beachtet werden; insbesondere braucht es mindestens sieben Mitglieder, eine Satzung und einen Vorstand, der von der protokollierten Mitgliederversammlung gewählt wird und nach außen Entscheidungen für den Verein treffen kann. Im Gegensatz zur GbR gibt es hier also eine Logik der Repräsentation und die Grundidee, dass die Rechtsstruktur unabhängig existiert, selbst wenn die Mitglieder sich ändern. Die Ungleichheit zwischen Mitgliedern und Vorstand kann verringert werden, indem z.B. einfach alle in den Vorstand gewählt werden, per Satzung soweit möglich alle Entscheidungen der Mitgliederversammlung übertragen werden, oder in der Praxis ·Konsensentscheidungen· mit allen gelten. Wer die Mitglieder sind und wer im Vorstand sitzt, ist im Grunde auch egal; es ist denkbar und gängig, dass Menschen außerhalb der GemÖk den Verein gründen und sogar im Vorstand sind, z.B. um Vereinsgeld besser vor Pfändung zu schützen, oder wenn die GemÖk weniger als sieben Mitglieder hat. Bei einem Verein haftet, im Gegensatz zur GbR, nur der Vorstand mit Privatvermögen und nur im Falle von »grob fahrlässigem Verhalten«. Da ist das Risiko also ziemlich gering, für irgendwelche Dinge privat belangt zu werden. Wenn geklärt ist, wer in den Verein kommt, braucht es nur noch eine formal korrekte Satzung sowie ein Gründungsprotokoll und der Verein ist offiziell gegründet. Verein eintragen Es gibt die Möglichkeit, einen Verein eintragen zu lassen — allerdings bringt das einige bürokratische Anforderungen mit sich. Vorteile sind eine größere Rechtssicherheit, da ein nicht eingetragener Verein unter bestimmten Bedingungen vor Gericht auch als GbR betrachtet werden könnte. Außerdem kann der Verein nach der Eintragung die Gemeinnützigkeit beantragen, was zwar bürokratisch anspruchsvoll ist, aber einen Haufen steuerrechtlicher und finanzieller Vorteile mit sich bringt. Hierfür braucht es dann eine kreative Begründung, warum die Ausgaben der GemÖk einem der Zwecke aus §52 der Abgabenordnung entsprechen, also das Allgemeinwohl fördern. Insbesondere, wenn eure GemÖk ohnehin nach außen wirkende Projekte umsetzt, könnte es sich anbieten, diese Projekte im Rahmen eines (gemeinnützigen) Vereins zu machen . Der wirtschaftliche Verein Alternativ zur Eintragung kann ein Verein auch die Rechtsfähigkeit von einer Behörde verliehen bekommen. Dann ist es ein w.V. nach § 22 BGB. Diese Rechtsform ist eigentlich für GemÖks sehr passend, da sie genau für die Situationen gedacht ist, in denen ein Verein eben nicht ideelle Zwecke verfolgt, sondern die Mitglieder gemeinsam wirtschaften. Allerdings darf er nur verwendet werden, wenn keine andere Rechtsform in Frage kommt. Das muss mit einer Behörde ausgehandelt werden. Es gibt einige Beispiele, bei denen das funktioniert hat, für die meisten Behörden ist das aber neu. Vorteile eines Vereins Rechtliche Absicherung der Vereinbarungen Vereinskonto als GemÖk-Konto Gemeinsame Definition des Vereinszwecks kann das Gefühl für die GemÖk stärken Eigentum kann rechtssicher kollektiviert werden Ein gängiger Weg, um Geld vor Pfändung zu schützen Beschränkte private Haftung der Mitglieder Bei Gemeinnützigkeit: Keine Schenkungssteuer! Nachteile eines Vereins Bürokratischer Aufwand Der Verein ist für ideelle Zwecke gedacht. Das gemeinsame Wirtschaften darf eigentlich nur eine Nebensache sein. Offizielle ·Hierarchie· zwischen den Mitgliedern Bei Gemeinnützigkeit Mehr dauerhafte Buchhaltung notwendig Geld muss Satzungskonform ausgegeben werden Weitere Rechtsformen Es gibt noch eine Reihe weiterer Rechtsformen, die in einzelnen Fällen sinnvoll sein können. Meist ist der Aufwand aber so groß, dass es sich nur lohnt, wenn ihr größere Projekte zusammen angeht oder wenn ihr eine übergeordnete Struktur für mehrere GemÖks bauen wollt. Die Genossenschaft wurde eigentlich genau dafür entwickelt, gleichberechtigt gemeinsam zu wirtschaften. Leider waren die Versuche, die Gesetze so zu ändern, dass auch ohne Prüfungsverbände, Bilanzen usw. gestartet werden kann, noch nicht erfolgreich. Eine Stiftung kann auch interessant sein. Dabei entwickelt das gemeinsame Vermögen quasi auf Dauer ein Eigenleben. Auch hier ist es möglich, ohne Eintragung oder ähnliches zu starten. Eine solche Treuhandstiftung kann aber nicht selbst handeln, sondern muss von z.B. einem Verein verwaltet werden. Denkbar wäre z.B. einen Verein o.ä. zu schaffen, der dann für mehrere GemÖks das Vermögen besitzt und rechtlich für sie handelt. Das Bundesministerium der Justiz plant seit 2024 die Einführung der Institution der Verantwortungsgemeinschaft , mit der es bis zu sechs Menschen rechtlich erleichtert wird, sich gemeinsam zu organisieren. 3.11 Fazit: Klärt das Nötigste und legt los! Ob Geldteilen nun erlaubt ist oder nicht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Genauso wenig wie die Frage, ob das überhaupt relevant ist. Vielmehr geht es um eine Abwägung: Wann ist welches Rechtskonstrukt sinnvoll? Was sind eure Bedürfnisse, eure GemÖk rechtlich abzusichern? Was sind Vor- und Nachteile welches Rechtskonstrukts? Wie tief in die Grauzone wollt ihr eintauchen? Welche konkreten Schritte braucht es? Wie immer gibt es also viel zu besprechen. Unser Tipp zum Schluss: Kümmert euch, um alles was ihr braucht, damit ihr gut schlafen könnt und lasst den Rest einfach sein! Erfahrungsbericht – Geldteilen über die GemÖk hinaus L. von »GönnÖk« | 3 Personen | besteht seit 3 Jahren Wir sind seit zwei Jahren zu dritt in unserer GemÖk und es ist sehr schön! Wir haben uns über den Aktivismus kennengelernt, erst kam die Aktion, dann die Freund*innenschaft, dann die GemÖk. Den Großteil unserer Lebenszeit verbringen wir mit selbstorganisierter politischer Arbeit, für die es oft kein Geld gibt. Wir lohnarbeiten daneben aber auch in Jobs, die uns sinnvoll erscheinen, nämlich in der politischen Bildung und der Betreuung von Geflüchteten. Das machen wir nicht nur fürs Geld, sondern auch, um Struktur in unser Leben zu holen, um mal aus der Bubble rauszukommen, und ja, auch für die gesellschaftliche Anerkennung, die ein richtiges Anstellungsverhältnis mit sich bringt. Zusammen mit einem konsumkritischen Lebensstil und dem Zugang zu vielen Kollektivstrukturen bleibt dabei mehr Geld übrig, als wir im Alltag ausgeben. Es sammeln sich also wachsende Geldbeträge auf unseren Konten, was in ziemlichen Widerspruch zu unserer antikapitalistischen politischen Überzeugung steht, nach der privates Vermögen gesellschaftliche Ungerechtigkeiten schürt. Um nicht einfach endlos Geld anzuhäufen, haben wir deswegen nach einem Jahr in der GemÖk einen Maximalbetrag für unser Vermögen festgelegt. Dafür haben wir zuerst überlegt, wie viel Geld wir brauchen, wenn eine Person für ein Jahr garkeine Einnahmen hat, aber gestiegene Ausgaben, zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit. Mit einem zusätzlichen anfänglichen »Wohlfühl-Puffer« liegt unser Maximalbetrag damit bei 15.000€. (I know: Das ist verdammt viel Geld, und damit sind wir deutlich reicher als viele GemÖks in unserem Umfeld.) Einmal im Quartal schauen wir jetzt auf unsere Gesamtbilanz, also das gesamte Geld, das wir als GemÖk haben. Liegen wir damit über dem Maximalbetrag, spenden wir alles darüber an politische Organisationen oder Einzelpersonen, die das Geld gerade gebrauchen können. Liegen wir darunter, passiert nichts. Meine bisherige Erfahrung damit: Es ist ein cooles Gefühl große Summen zu spenden. Gleichzeitig beobachte ich kritisch, wie schnell mich dabei ein »·White Savior·-Gefühl« oder ein bürgerliches gutes Gewissen einholen können. Um unsere gemeinsamen Finanzen zu verwalten, haben wir einen Verein gegründet, der sich nach Satzung der Unterstützung selbstorganisierter politischer Arbeit verschrieben hat. Über das Vereinskonto können wir jetzt Geldbeträge abseits der Privatkonten verwalten. Das ist auch ein hilfreiches Konstrukt, um nach einer Privatinsolvenz gut und solidarisch leben zu können. Der Verein hilft mir persönlich außerdem dabei, das GemÖk-Geld weniger als »privat« anzusehen. Weil der Verein politische Arbeit fördern soll, fällt es mir damit viel leichter, mit dem Geld auf dem Vereinskonto Aktivistis und politischen Projekten außerhalb der GemÖk Geld zu geben. Letztendlich entscheiden aber trotzdem ausschließlich wir drei GemÖk-Mitglieder über das Geld, und gerade die ersten aufkommenden Sorgen über eine Altersvorsorge schränken die utopischen Ansprüche schon wieder ein, bevor sie sich richtig etabliert haben. Es bleibt also eine andauernde Aufgabe für uns auch in der GemÖk zwischen den äußeren Zwängen, den eigenen Ängsten und Sorgen und den politischen Ansprüchen zu vermitteln. Weiter zu Teil 4 „Ausblick“ →