Gesa
Bundesländer
Zu allgemeinen Informationen zur GeSa und was eine Vorführung vor Gewahrsamrichter*innen bedeutet schau mal hier: https://wiki.aktivismus.org/books/repression/page/gewahrsamnahme-gesa
Die Angaben sind immer die maximal mögliche Zeit. Das bedeutet nicht, dass ihr in jedem Fall so lang in Gewahrsam sein werdet.
Baden-Württemberg
- Bis 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 14 Tage
Bayern
- bis 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 1 Monat mit Möglichkeit auf Verlängerung um noch einen Monat
- Rechtsbeistand verpflichtend
Berlin
- Bis 24 Uhr des Folgetages
- Gewahrsam zur Identitätsfeststellung: 12 Stunden
- Gerichtsbeschluss nur aufgrund anderer Gesetze möglich
Brandenburg
- bis 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 4 Tage
Bremen
- bis 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 4 Tage
- bei Beantragung über 24 Stunden Gewahrsam wird eine Rechtsbeistand beigeordnet
Hamburg
- bis 24 Uhr des Folgetages
- zur Identitätsfeststellung höchstens 12 Stunden
nach Gerichtsbeschluss
- 10 Tage
Hessen
- 24 Stunden nach Ergreifung
- zur Identitätsfeststellung höchstens 12 Stunden
nach Gerichtsbeschluss
- 6 Tage
- (10 Tage wären bei Terrorismusverdacht möglich)
Mecklenburg-Vorpommern
- 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 10 Tage (wenn Gefahr der Begehung einer Straftat besteht)
Niedersachsen
- 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 10 Tage bei einer bevorstehenden Straftat
- 14 Tage bei einer bevorstehenden terroristischen Straftat
- sonst: 6 Tage
Nordrhein-Westfalen
- 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 14 Tage, wenn eine Straftat bevorsteht, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird ("Verbrechen"). Kann noch einmal um 14 Tage verlängert werden
- sonst 7 oder 10 Tage je nach fall
Rheinland-Pfalz
- 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 7 Tage
Saarland
- 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 8 Tage
Sachsen
- 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 14 Tage (bei bevorstehender Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erheblicher Bedeutung)
- sonst 2 Tage
Sachsen-Anhalt
- 24 Uhr des Folgetages
- Zur Feststellung der Identität höchstens 12 Stunden
nach Gerichtsbeschluss
- 4 Tage
Schleswig-Holstein
- 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- nicht festgelegt
Thüringen
- 24 Uhr des Folgetages
nach Gerichtsbeschluss
- 10 Tage
Gewahrsamnahme (Gesa)
Gewahrsamnahme durch die Polizei
Zu einer Gewahrsamnahme kommt es nach vieler aktivistischer Aktionen, um zu eure Identität festzustellen oder euch von weiteren Aktionen abzuhalten.
Es kann auch sein, dass die Polizei euch einen Platzverweis für ein bestimmtes Gebiet für eine bestimmte Zeit erteilt. Um rechtskräftig zu sein, muss der Platzverweis hinreichend genau sein - also zeitlich und örtlich begrenzt. Dieser muss euch nicht schriftlich ausgehändigt werden.
Generell gilt: Einen Platzverweis zu missachten ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit (nur in einzelnen Bundesländern gibt es entsprechende OWi-Tatbestände), die Polizei kann euch aber in Gewahrsam nehmen, um den Platzverweis durchzusetzen.
Voraussetzung hierfür ist außerdem die Unerlässlichkeit als Ausdruck des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes. Wenn also die Einhaltung des Platzverweises durch eine mildere Maßnahme durchsetzbar wäre, müsste zuerst diese Maßnahme ergriffen werden. Außerdem ist eine solche Durchsetzung des Platzverweises erst rechtlich gerechtfertigt, wenn dadurch eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit verhindert wird.
Gründe für Polizeigewahrsam
- Durchsetzung einer Maßnahme (z.B. Platzverweis)
- Gefahrenabwehr, Verhinderung von Straftaten, Ordnungswidrigkeit (z.B. Autobahnblockaden bei der IAA)
- Feststellung der Identität
- Gefahr für das eigene Leben (z.B. starke Alkoholisierung)
Oft wird Polizeigewahrsam allerdings auch als MIttel der Abschreckung/Einschüchterung genutzt und unverhältnismäßg lang und mit sehr schlechten Gewahrsambedingungen angewendet.
Was genau ist eine Gefangenensammelstelle (Gesa)?
Die Gesa ist im Prinzip jeder Ort, an dem du gegen deinen Willen von der Polizei festgehalten wirst, um den Zweck der Gewahrsamnahme zu erfüllen. Dies kann zum Beispiel eine Gesazelle auf einer Polizeistelle sein, ein Fusßballstadion, aber auch das bloße Festhalten an einem bestimmten Ort, wie ein Polizeikessel unter freiem Himmel.
Hier findet ihr gesammelte Tipps & Tricks für den Gesa-Aufenthalt.
Kommunikation mit der Polizei
Allgemein
Generell, musst du gar nicht mit der Polizei kommunizieren. Über die (dir oder anderen) vorgeworfenen Straftaten solltest du nie eine Aussage machen (siehe unten “Was du nicht musst”). Es gibt jedoch einige Aussagen, die Einfluss auf die Länge des Gewahrsam haben können und deswegen sinnvoll sein können:
Wenn du schnell wieder aus der GeSa entlassen werden willst:
- “Ich werde mich heute an keiner weiteren Aktion beteiligen.”
- “Ich werde mich in den nächsten Tagen an keiner weiteren Aktion mehr beteiligen.”
- “Wenn ich entlassen werde fahre ich direkt wieder nach Hause nach…”
- “Ich habe heute noch einen wichtigen Termin XY und werde deshalb keine weitere Aktionen heute mehr machen.”
- “Ich habe um XY Uhr einen Zug nach Hause gebucht den ich nehmen werde, sobald Sie mich entlassen.”
Alle diese Aussagen sind vor allem bei längeren Aktionsphasen sinnvoll, wo die Polizei davon ausgeht, dass du dich wieder an Aktionen beteiligen könntest.
Wenn du Dokumente hast, die beweisen können, dass du heute an keinen weiteren Aktionen mehr teilnehmen wirst (Zum Beispiel ein Zugticket), dann nimm das gerne mit. Natürlich nur wenn du deine Identität angeben willst.
Wenn du aus strategischen Gründen länger in der GeSa bleiben willst:
- "Sobald ich frei bin, werde ich direkt an der nächsten Aktion teilnehmen."
- “Ich werde morgen wieder an einer Aktion teilnehmen.”
Für beides gibt es keine Garantie, dass es funktioniert, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit. Wie lang ihr in der GeSa bleibt ist immer sehr unterschiedlich. Ihr seid auch nicht dazu verpflichtet der Polizei die Wahrheit zu sagen. Bedenkt aber, dass auch an anderen Personen eurer Bewegung unter Umständen weniger geglaubt wird, wenn ihr nicht die Wahrheit sagt.
Kommunikation im Polizeikessel
Häufig verbringt ihr nach Auflösung einer Aktion viel Zeit im Polizeikessel (die Polizei umstellt euch, damit ihr nicht weggehen könnt).
Hier werdet ihr häufig (nicht immer) von der Polizei gefragt was ihr heute und morgen noch so vor habt. Damit meinen sie, ob ihr nochmal protestieren wollt. Um euch an weiteren Aktion zu hindern nehmen sie euch öfters mit in die Gesa (Gefangenensammelstelle; Polizeigewahrsam). Je nach Aussage, die ihr bei der Frage macht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ihr in die Gesa kommt. Je nach Bundesland variiert die maximale Länge der Ingewahrsamnahme. In Berlin geht das maximal bis um 24Uhr des Folgetages. Je nach präferiertem Ergebnis könnt ihr unterschiedliche Antworten geben:
Wenn du aus strategischen Gründen länger in der GeSa bleiben willst:
- "Sobald ich frei bin, werde ich direkt an der nächsten Aktion teilnehmen."
- “Ich werde morgen wieder an einer Aktion teilnehmen.”
Wenn du schnell wieder aus der GeSa entlassen werden willst:
- “Ich werde mich heute an keiner weiteren Aktion beteiligen.”
- “Ich werde mich in den nächsten Tagen an keiner weiteren Aktion mehr beteiligen.”
- “Wenn ich entlassen werde fahre ich direkt wieder nach Hause nach…”
- “Ich habe heute noch einen wichtigen Termin XY und werde deshalb keine weitere Aktionen heute mehr machen.”
- “Ich habe um XY Uhr einen Zug nach Hause gebucht den ich nehmen werde, sobald Sie mich entlassen."
Leider gibt es keine Garantie dafür ob es klappt. Manchmal nehmen sie einfach alle Personen mit, manchmal niemanden und manchmal unterscheiden sie nach Aussage. Die Aussagen erhöhen nur die Wahrscheinlichkeit für das gewünschte Ergebnis. Wenn du noch eine Aktion machen willst kann es sinnvoll sein „keine Aussage“ zu machen, aber es gibt da auch keine Garantie freigelassen zu werden. Es kann auch von Vorteil sein die Aussagen von sich aus bei der Polizei zu machen, wenn sie nicht fragen. Wir empfehlen, euch an eure Aussagen zu halten, damit die Aussagen anderer Aktivist*innen auch als wahrheitsgemäß angesehen werden. Ihr seid grundsätzlich nicht verpflichtet die Wahrheit zu sagen, wenn ihr aber zum Beispiel angebt, nicht nochmal in Aktion gehen zu wollen und dann noch einmal festgenommen werdet, schadet das natürlich eurer Glaubwürdigkeit und auch in Gerichtsprozessen kann Unehrlichkeit euch potenziell negativ ausgelegt werden.
Länge?
Für die spezifische Länge einer Gewahrsamnahme kommt es ein bisschen auf das Bundesland an, in dem du in Aktion gehst. Im Allgemeinen lässt sich die Grundsatzlänge als bis zu 24 Uhr des Folgetages festhalten - dies geht ohne einen richterlichen Beschluss. Allerdings muss dieser nach §128 I StPO möglichst schnell eingeholt werden.
Ein Gewahrsam kann richterlich auch verlängert werden. Da kommen in den einzelnen Bundesländern wieder sehr unterschiedliche Gesetze zum Einsatz. Für eine Übersicht darüber schau mal hier: https://wiki.raz-ev.org/de/Rechtshilfe/Repression/Gesa/Bundesl%C3%A4nder
Typischer Ablauf auf der Gesa
- Durchsuchen von Kleidung und Taschen
- In Zelle warten
- Mehrere Stunden möglich ohne Beschäftigungsmöglichkeiten (auch als Schikane verwendet)
- In die Zelle darf nur die unmittelbare Kleidung mitgenommen werden
- Gürtel, Schnürsenkel und manchmal auch Brillen müssen abgegeben werden
- Erkennungsdienstliche Behandlung - möglicherweise (aber nicht immer) bestehend aus folgenden Dingen: Nackt ausziehen (sehr selten bisher in der Kurz-Gesa, aber mensch sollte mental hierauf eingestellt sein), Größe messen und wiegen, Fotos aus verschiedenen Winkeln (Grimassen schneiden und Augen zumachen meist akzeptiert, wenn nicht in die Kamera geschaut wird, wird meist Zwang angewendet), Finger- und Handabdrücke, DNA-Entnahme (möglich, aber unwahrscheinlich & richterlicher Beschluss notwendig)
- Eventuell Vorführung vor eine/n Gewahrsamsrichter/in oder Haftrichter/in
Erkennungsdienstliche (ED-) Behandlung
- Die ED-Behandlung wird angewendet, um deine Identität festzustellen, oder um Informationen über dich zu sammeln, die in Zukunft bei der Feststellung deiner Identität hilfreich sein können.
- ED-Behandlungen können aus folgenden Elementen bestehen: Nackt ausziehen (sehr selten bisher in der Kurz-Gesa, aber mensch sollte mental hierauf eingestellt sein), Größe messen und wiegen, Fotos aus verschiedenen Winkeln, Finger- und Handabdrücke (sehr selten auf Fuß- oder Ohrabdrücke), DNA-Entnahme (möglich, aber unwahrscheinlich & richterlicher Beschluss notwendig).
- Du bist nicht dazu verpflichtet bei einer ED-Behandlung aktiv zu kooperieren (z.B. Finger auf Scangerät legen), wenn du nicht kooperierst, kann aber Zwang angewendet werden, um die ED-Behandlung zu ermöglichen. Achte aber darauf gewaltfrei zu bleiben, damit dir keine Widerstand/tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werden kann.
- Manche Aktivist*innen versuchen ihre Identität bei Aktionen nicht preiszugeben und treffen Maßnahmen um bei einer ED-Behandlung nicht identifiziert zu werden. Strategische, rechtliche und praktische Überlegungen zu Identitätsverweigerung von Ende Gelände findest du hier. Beachte aber, dass das Verweigern der Angabe deiner Identität eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Deine Rechte in der Gesa!
Du hast bestimmte Rechte im Polizeigewahrsam, die dir Sicherheit geben können und die du auf jeden Fall einfordern solltest!
Ein erfolgreicher Anruf (=EA)!
- Es kann durchaus sein, dass dir dein Wunsch nach einem Anruf manchmal nicht gewährt wird. Bleib hier hartnäckig und kündige gerne am Anfang an, dass du gerne eine Vertrauensperson anrufen würdest sobald klar ist, wieso du hier bist und wie lange du da bist.
- Mit diesem Anruf solltest du am besten den Ermittlungsausschuss (EA) deiner Bewegung anrufen, damit dieser Bescheid weiß und dich im Blick haben kann. Der EA leitet euch durch das Gespräch. Wichtig ist vor allem, dass du nicht direkt sagst, was du (nicht) gemacht habt, sondern nur, was dir tatsächlich vorgeworfen wird.
- Punkte: Name/Pseudonym, Wie geht es dir?, In welcher Gesa bist du?, Was wird dir vorgeworfen? Wer ist noch mit dir da?
Körperliche Unversehrtheit
- Hierzu zählt zum Beispiel auch der Toilettengang, Wasser, Essen (nach ein paar Stunden), sowie eine Deckte, bzw. Kälteschutz.
Was du nicht machen musst
Du musst im Beisein der Polizei keine Aussagen machen. Mit Aussagen können immer andere Aktivisti belastet werden oder die Strukturen eurer Bewegung offengelegt werden. Also achte darauf wirklich nur Smalltalk zu machen und auf keinen Fall etwas zu internen Absprachen, deiner genauen Rolle etc. zu sagen. Selbst wenn du z.B. nur Support warst und das sagst, belastet das die anderen und gibt der Polizei die Möglichkeit im Ermittlungsverfahren besser zu begründen, warum du trotzdem bestraft werden solltest, während du sonst vor Gericht einfach sagen könntest: “aber ich saß doch gar nicht auf der Straße”, falls die Polizei aufgrund mangelnder Infos dir das vorwirft.
Manchmal ist es aus strategischen Gründen sinnvoll offenzulegen, dass du sobald du entlassen wirst, wieder in Aktion gehen wirst. Dadurch lässt sich in der Regel ein längerer Gewahrsam erreichen und das kann durchaus gewollt sein.
Auch unterschreiben musst du nichts. Und wir würden auch raten, nichts zu unterschreiben. Einfach aus dem Grund, dass es in einer so aufregenden Situation manchmal schwierig sein kann alles ordentlich durchzulesen oder zu verstehen.
Zudem musst du nicht kooperieren. Wenn die Polizei zum Beispiel will, dass du mit zur ED-Behandlung kommst, kannst dich weigern. Dies führt in der Regel dazu, dass Maßnahmen unter Zwang (zum Beispiel Tragen oder Schmerzgriffe) durchgesetzt werden. Achte aber darauf gewaltfrei zu bleiben, damit dir keine Widerstand/tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werden kann.
Immer widersprechen :)
Wenn du in irgendwelchen Maßnahmen der Polizei bist, solltest du möglichst immer Widerspruch einlegen (zum Beispiel, indem du einfach sagst:
"Ich möchte dieser Maßnahme widersprechen",
"Ich widerspreche dieser ED-Behandlung / der Fingerabdrucknahme…").
Meistens wird diesem Widerspruch zwar nicht stattgegeben, aber du schaffst Arbeit, verzögerst den Prozess, und erwirkst am Ende sogar eine bessere rechtliche Position.
Wieder draußen
Du bist wieder draußen und wirst hoffentlich vom Gesa-Support deiner Bewegung in die Arme geschlossen. Jetzt solltest du dich noch einmal beim EA (sofernes einen gibt) melden und angeben, dass du nicht mehr in der Gesa bist und wie es dir geht. Außerdem ist jetzt das Schreiben eines Gedächtnisprotokoll nicht zu vergessen. Mehr dazu hier.
Vorführung vor eine/n Gewahrsamrichter/in
Die maximale Zeit, wie lang ihr in Gewahrsam sein könnt, variiert von Bundesland zu Bundesland. Um diese Zeit zu verlängern kann die Polizei bei einem Gericht verlängerten Gewahrsam beantragen. Im Regelfall geschieht dies, weil die Polizei davon ausgeht, dass du weitere relevante Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen wirst. Wie lang der Gewahrsam verlängert werden kann variiert von Bundesland zu Bundesland. Für eine Übersicht schau mal hier. Vor dem/der Richter/in, kanns du den selben Leitfaden zur Kommunikation benutzen, wie mit der Polizei (s. oben).
In Manchen Bundesländern brauchst du für jede Vorführung vor eine/n Gewahrsamrichter/in eine anwaltliche Vertretung. Entweder wird dir eine Pflichtverteidigung beigeordnet oder du hast eine eigene Verteidigung, die schnell genug vor Ort sein kann. Im Regelfall, darfst du vor der Vorführung einen Anruf tätigen, um (zum Beispiel über den EA) eine Anwaltsperson zu kontaktieren. Sollte dir dieser Anruf verweigert werden, kannst du zum Beispiel jegliche Kooperation verweigern und immer wieder darauf bestehen. Falls dir eine Verteidigung beigeordnet wird, stelle aufjedenfall im vorherigen Gespräch sicher, das die Person weiß, was dein Ziel in der Vorführung ist.
Langer Gewahrsam im Gefängnis
Wenn vom Gericht längerer Gewahrsam angeordnet wird, kann es sein, dass du für diese Zeit in eine Justizvollzugsanstalt überführt wirst. Dort erwarten dich oft wesentlich angenehmere Haftbedingungen.
Vorführung vor eine/n Haftrichter/in
Im Unterschied zu Gewahrsamsrichter/innen entscheiden Haftrichter/innen nicht über verlängerten Gewahrsam, sondern über Untersuchungshaft (U-Haft).
U-Haft kommt bei Aktivist/innen extrem selten vor, ist aber theoretisch möglich. U-Haft wird verhängt, wenn eine Person dringend einer schweren Straftat dringend tatverdächtigt, ein Haftgrund vorliegt und die U-Haft als verhältnismäßig gesehen wird. Über die Verhängung von U-Haft. entscheidet immer ein Gericht. Haftgründe sind:
- Flucht
- Fluchtgefahr
- Verdunkelungsgefahr (es besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte auf Beteiligte oder Beweismittel einwirkt und somit die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft gefährdet).
- Wiederholungsgefahr (bei schweren Straftaten)
- Identitätsverweigerung (wenn die Person sonst nicht angeklagt werden kann, da die Identität nicht bekannt ist)
U-Haft kann direkt nach deiner In-Gewahrsamsnahme bei einer Aktion beantragt werden oder auch später. In jedem Fall hast das Recht auf anwaltliche Vertretung und kannst mit den Anwält/innen das weitere Vorgehen besprechen.
U-Haft wird gegen Aktivist/innen meist zur Einschüchterung eingesetzt und um Druck auszuüben, um eine Identitätsangabe zu erreichen. Normalerweise musst du dir darüber aber keine Gedanken machen :)
Tipps & Tricks für die Gesa
What to wear am Aktionstag
- Schuhe ohne Schnürsenkel anziehen, damit das Ein- & Ausfädeln erspart bleibt. Manchmal kann mensch dann sogar die Schuhe mit in die Zelle nehmen.
- Hose ohne Gürtel :)
- Extra Corona-Maske dabeihaben als Haargummiersatz.
- Pullis ohne Schnüre tragen.
Angenehmer Schlafen
- Dunkle FFP2-Maske dabeihaben, um diese als Schlafmaske zu nutzen.
- Streifen aus der Gesa-Decke abreißen, um diese als Schlafmaske zu nutzen.
- Zwei Pullis anhaben, um einen als Kissen nutzen zu können.
- Die erste Gesa-Decke unter der Pritsche verstecken und dann nochmal nach einer Decke fragen.
- Knäckebrotverpackungen mit Papierschnipseln ausstopfen und damit Knie/Hüfte polstern beim Liegen.
- Wärmepflaster von DM.
Medikamente & Co
- Ärztliche Bescheinigungen für Medikamente dabeihaben, sowie für Brille, Hörgeräte, Zahnschiene etc.
Zeitvertreib in der Gesa
- Origami aus Knäckebrotverpackungen falten.
- Buch dabeihaben und bei der Durchsuchung wiederholt nachfragen. Oder auch Buchseiten & Magazine unter Einlegesohlen in den Schuhe dabeihaben.
- Singen, so laut es geht!
- Essen in kleine Stücke zerkleinern & bewusst langsam essen.
- Aktion verarbeiten und reflektieren.
- Tanzeeeeen!
- Vorher Widerstandslieder lernen :) Die Akustik ist super in den Zellen!
- Wenn der Geldbeutel mit reingenommen werden darf, kann mensch mit den Münzen super kleine Nachrichten in die Zellentür oder ins Holz ritzen.
- Sticker mit reinschmuggeln & an schönen Orten hinterlassen.
Rechte erstreiten
- frühzeitig, schon direkt nach der Ankunft, nach Toilettengang fragen.
- auf der Toilette ordentlich Wasser aus dem Hahn trinken.
- Mensch kann nach Fenster öffnen oder schließen fragen.