# Gebührenbescheide # Kostenerstattung

Weitere Informationen zu Kostenerstattungen finden sich hier.

Konstellationen

Dies sind die Fälle, in denen es Sinn ergibt, Kostenerstattungen zu beantragen

Optionen

Im folgenden Abschnitt, wird euch erklärt, was ihr tun könnt, wenn eine der oben genannten Konstellationen auf euch zutrifft 

Rote Hilfe

Wir haben uns mit dem Bundesverband der Roten Hilfe verständigt, dass es grundsätzlich möglich ist, über deren Ortsverbände Erstattungen von Kosten zu beantragen, die in Verwaltungssachen angefallen sind.

Schreibt dafür eine Mail an die Ortsgruppe eures Wohnorts und schildert euren Fall:
https://www.rote-hilfe.de/ueber-uns/adressen

Spendenkampagne

Ihr wendet euch an die Repressionskostenhilfe von RAZ legal@raz-ev.org und konzipiert zusammen einen Spendenaufruf.

Alle weiteren Infos dazu finden sich hier.

Umwelttreuhandfonds (UTF)

Ausführliche Infos zum UTF findest du hier.

Die Mittel, die der UTF bereitstellen kann sind begrenzt, weswegen ihr diese nur in Ausnahmefällen und nur nachrangig zu den ersten beiden Optionen in Anspruch nehmen solltet.

Um deine Gebührenbescheide, wie “Klebekosten” oder “Gesakosten” erstatten zu lassen, schreib bitte eine Mail an utf@posteo.de und setze legal@raz-ev.org in den CC. Dann schick eine zusammenhängende PDF-Datei (wirklich wichtig, damit die Bearbeitung funktioniert!) als Anhang der Mail mit:

Darüber hinaus können grundsätzlich auch die Verfahrenskosten vom UTF übernommen werden, aber auch hier gilt natürlich das Kriterium der Bedürftigkeit. Wenn eure Verfahrenskosten vom UTF getragen wurden und ihr einen Teil der Kosten nach frühzeitiger Rücknahme der Klage zurück bekommt, solltet ihr die zurückerstatteten Kosten dann auch wieder an den UTF weitergeben. In der Standard-Fallkonstellation würde das bedeuten, dass ihr erst die 114€ Verfahrensgebühr vom UTF erstattet bekommt, euch nach Rücknahme der Klage 76€ vom Gericht wieder erstattet werden und ihr diesen Betrag dann anschließend an den UTF spenden sollt. Wir bitten euch dabei ehrlich zu sein und gegenüber dieser sehr hilfreichen Struktur nicht den eigenen finanziellen Vorteil zu priorisieren.

Prozesskostenhilfe

Dies ist eine Möglichkeit, mit der ihr sofern ihr die im Formular aufgeführten Voraussetzungen erfüllt und euer Antrag genehmigt wird, nur die Kosten für euer Rechtsmittelverfahren, aber nicht die eigentlichen Gebühren an sich erstatten lassen könnt.

prozesskostenhilfe-antrag.pdf

# Begründungen für Rechtsmittel bei Straßenblockaden

Die Zusammenfassungen sollen euch Orientierung geben, in welchen Begründungen sich Argumente finden lassen, die ihr in eurem eigenen Verfahren nutzen könnt. Lest euch diese Begründungen durch und passt die Argumentationen mit Hilfe der Akten, die ihr beantragt habt, eurem Gedächtnisprotokoll und der Begründung des Gebührenbescheids auf euren eigenen Fall an. Für alle hier hinterlegten Begründungen ist das Bundesland, in dem sie genutzt wurden mit angegeben. Argumente, die für das jeweilige Bundesland spezifisch und somit nicht direkt auf andere Länder übertragbar sind, sind in der Zusammenfassung markiert. Prüft dennoch gerne, ob die gleiche Argumentation vielleicht auch für die in eurem Bundesland herangezogene Rechtsgrundlage gültig ist.

 

Bundesland Rechtsmittel Argumente Datei
Bayern Klage
  • geringer Stau
  • keine korrekte Versammlungsauflösung
  • Art. 16 Abs. 5 BayKG Kosten nur für gerechtfertigte Handlungen 
  • Unverhältnismäßigkeit der Ausübung unmittelbaren Zwangs
    Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Nötigung?
    Milderes Mittel
  • Kostenfestsetzung nicht begründet
Klage Gebührenbescheid Bayern 1
Bayern Klage
  •  Ersatzvornahme statt unmittelbarer Zwang gemäß Art. 75 Abs. 3 BayPAG
  • Unverhältnismäßigkeit der Ausübung unmittelbaren Zwangs
    Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Nötigung?
    Milderes Mittel
  • Kostenfestsetzung nicht begründet
Klage Gebührenbescheid Bayern 2
Bund (Flughafen) Widerspruch
  • Gebühren keine individuell zurechenbaren Leistungen: Polizeiliche Maßnahmen nicht zum Schutz der Klimaaktivisti
  • Bestimmtheit: Gebühren nicht den individuell veranlassten Leistungen zuordenbar
Widerspruch Gebührenbescheid Flughafen 1
Hamburg Klage
  • Keine unmittelbare Ausführung i.S.v. § 7 Abs. 1 SOG: Inanspruchsnahme als Störer war möglich
  • Berechnung der Kosten für Polizeikräfte
  • (Berechnung von) Kosten für Einsatz von Gerätegruppenkraftwagen
  • Zu- / Berechnung der zurückgelegten Strecke der Fahrzeuge mit den lösenden Polizeikräften
  • Berechnung der Kosten für Verbrauchsmaterial
  • Keine Rechtsgrundlage für Geltendmachung von Feuerwehrkosten
  • Verhältnismäßigkeit: Keine Kosten für Feuerwehreinsatz, der objektiv ex-post nicht erforderlich
Klage Gebührenbescheid Hamburg 1
Hessen  Klage
  • Bedeutung des Versammlungsrechts
    Nichtauflösung der Versammlung
  • Aussetzung bis zur Entscheidung im Strafverfahren
  • Unrichtige Berechnung der Kosten für die Anwesenheit eines Arztes
  • Kosten für Transport bei Durchführung von ED-Behandlung
  • Kosten für Unterbringung im Gewahrsam
  • Nicht begründete Kosten für Verbrauchsmaterial zum Lösen
  • Kosten für Gewahrsamsfähigkeitsuntersuchung
Klage Gebührenbescheid Hessen 1
Hessen Klage
  • Keine Gefahr und kein Wille Gefahr zu erzeugen
    Unausreichende Angaben in Bescheid: Worin, wodurch, für wen?
  • Vor Polizeisperre Protestmarsch, keine Sitzblockade
  • Ermessensfehler durch Aufhalten des Protestmarschs mittels polizeilicher Straßensperre und darauf folgendem unmittelbarem Zwang
    Polizeilicher Schutz der Versammlung auch durch weniger einschneidende Maßnahmen möglich
  • Ausgestaltung einer Versammlung bei Versammelnden, nicht polizeilichem Einsatzleiter 
  • Platzverweis erst nach Räumen
  • Nicht geeignete Ermächtigungsgrundlage 
    § 6 Abs. 1 HSOG
    §11 Abs. 1 Nr. 1 HVwKostG
  • Keine ausreichende Aufklärung über genutzte Rechtsgrundlage
    Potentielle Rechtswidrigkeit dieser
  • Vorgehen der Polizei und Erlass des Gebührenbescheids mit Darstellung von Protestierenden als Gefahr schwerer Eingriff in Versammlungsfreiheit mit Abschreckungsintention
Klage Gebührenbescheid Hessen 2
Sachsen Widerspruch
  • Verbringen von Straße strafprozessuale, nicht gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme
  • Kosten für Dienstfahrzeuge nicht berechtigt: Kein Hilfsmittel für unmittelbaren Zwang in Form von einfacher körperlicher Gewalt
  • Kosten für sich schon vor Ort befindliche Polizeikräfte nicht berechtigt
  • Kosten für den Einsatz von unmittelbarem Zwang in Form von einfacher körperlicher Gewalt durch Polizeibedienstete nicht berechtigt
Widerspruch Gebührenbescheid Sachsen 1
# Allgemeines

Was ist ein Gebührenbescheid?

Ihr habt Post bekommen, in der euch Handlungen des Staates in Rechnung gestellt werden.
Hierbei handelt es sich um einen Gebührenbescheid.
Andere Begriffe hierfür sind

Wofür werden Kosten erhoben?

Der Bescheid sollte Aufschluss darüber geben, wofür Kosten erhoben werden.
Dies sind typischerweise Dinge wie

Informationen an RAZ

Wie in Strafsachen geht dem eigentlichen Bescheid auch in Gebührensachen häufig eine Anhörung voraus. Diese könnt ihr ignorieren. In Einzelfällen kann es trotzdem sinnvoll sein auf eine Anhörung einzugehen, um Verfahrenskosten zu sparen. Sprecht das aber bitte vorher mit eurer Ansprechperson vom RAZ e.V. ab.

Sobald ihr aber den wirklichen Gebührenbescheid bekommen habt, solltet ihr ihn schnellstmöglich zusammen mit einem Foto des Umschlags, in dem der Bescheid euch erreicht hat, an die E-Mail-Adresse legal@raz-ev.org schicken - gerne direkt mit folgenden Infos

Vorgehen gegen Gebührenbescheide

Im Optimalfall habt ihr euch über diese und die weiteren Wiki-Seiten im Ordner Gebührenbescheide bereits einen Überblick verschafft und wisst, wie mit eurem Gebührenbescheid umzugehen ist. Da die Gebührenbescheide auf Landesrecht basieren, ist es dafür wichtig, dass ihr euch die Seite des Landes anseht, aus dem euer Gebührenbescheid stammt. Sofern dort angegeben ist, dass Zahlung nötig ist, oder noch keine Information dazu vorliegt, zahlt die Gebühr zunächst (außer ihr seid pfändungsbereit). Sofern ihr erfolgreich Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid einlegt, bekommt ihr die Gebühr zurück.

Rechtsmittel Einlegen

Mit den Dokumenten, die wir zur Verfügung stellen, solltet ihr in der Lage sein selbständig gegen euren Gebührenbescheid vorzugehen. Es ist aber festzuhalten, dass es in allen Bundesländern erstmal grundsätzlich möglich ist Handlungen der Polizei oder anderer Behörden den verursachenden Menschen in Rechnung zu stellen. Für die Erfolgsaussichten des Vorgehens gegen die Gebührenbescheide ist daher besonders relevant, ob es Unregelmäßigkeiten im Handeln der Polizei gegeben hat. Ein paar allgemeine Kriterien, ob sich das auch lohnt sind unter anderem

In einigen Bundesländern haben wir aber schon eine klare Strategie, sodass ihr euch über die Kriterien nicht mehr unbedingt Gedanken machen müsst.

Wichtig ist, dass mit dem Einlegen von Rechtsmitteln Verfahrenskosten anfallen, die von der unterlegenen Seite zu tragen sind. Es kann also passieren, dass sich für euch die Kosten letztlich erhöhen.
Informationen zur Kostenerstattung in Härtefällen findet ihr hier.

Haltet das RAZ Team bitte über legal@raz-ev.org auf dem Laufenden, ob ihr Rechtsmittel eingelegt, oder euch dagegen entschieden habt.

Es ist okay den Widerspruch / die Klage zunächst mal ohne Begründung einzureichen (außer auf der Unterseite für euer Bundesland steht dazu etwas Abweichendes).
Ihr beantragt mit unseren Vorlagen Akteneinsicht und behaltet euch die Begründung bis diese ermöglicht wurde vor.
Aber übersendet zusammen mit eurem Widerspruch / eurer Klage am Besten eine Kopie des Gebührenbescheids.

Verfahrenskosten

Beim Widerspruch und Klagen gegen Gebührenbescheide fallen weitere Verfahrenskosten an. Die Kosten für einen Widerspruch sind abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Die Verfahrenskosten einer Klage richten sich bundesweit nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und sind abhängig vom Streitwert des Verfahrens. In Anlage 2 ist die Abhängigkeit von Verfahrenskosten zum Streitwert in einer Tabelle dargestellt.

Tabelle aus Anlage 2 des GKG.

Im Normalfall liegen die Gebührenbescheide unter 500€, es fällt also eine Grundgebühr von 38€ an. Allerdings ist den Verwaltungsgerichten nicht immer klar, wogegen sich eine Klage richtet, da sie mit dem Gebührenbescheid von Polizei oder Feuerwehr vorher noch nichts zu tun hatten. Wenn den Gerichten der Streitwert unklar ist, wird standardmäßig ein Streitwert von 5.000€ angenommen und die Grundgebühr erhöht sich damit von 38€ auf 116€. Daher ist es sinnvoll mit Einreichen der Klage auch direkt eine Kopie vom ursprünglichen Gebührenbescheid mit zu schicken, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Grundgebühr muss anschließend noch mit einem Faktor multipliziert werden, der in Anlage 1 des GKG festgelegt ist. Für ein Verwaltungsrechtsverfahren liegt dieser Faktor bei 3 (Nr. 5110), die Grundgebühr von 38€ wird also mit 3 multipliziert und es entstehen Verfahrenskosten von 114€. Diese müssen erstmal überwiesen werden, damit das Gericht die Klage weiter bearbeitet. Falls die Klage aber frühzeitig, also vor Durchführung der mündlichen Verhandlung, zurückgenommen wird, reduziert sich der Faktor auf 1 (Nr. 5111) und ihr bekommt die Differenz (76€) zurückerstattet. Das Einreichen einer Klage bedeutet also mindestens ein Kostenrisiko von 38€ und erfordert das vorzeitige Auslegen der 114€ Verfahrenskosten zu Beginn. Falls der Streitwert höher liegen sollte, ändert sich das Rechenbeispiel entsprechend der oben gezeigten Tabelle. 

Weitere Post: RAZ Informiert halten

Nachdem ihr Rechtsmittel eingelegt habt, werdet ihr typischerweise weitere Post bekommen, die ihr ebenfalls an legal@raz-ev.org schicken solltet, damit wir um das Stadium eures Verfahrens wissen. Falls ihr zu einem Schreiben Fragen habt, stellt sie bitte so konkret wie möglich.

 

Längere Dauer von Verwaltungsrechtsverfahren

Im Verwaltungsrecht dauern Widerspruchsverfahren oder Klagen oft deutlich länger als Strafverfahren, lasst euch davon nicht verunsichern. Die Gerichte behandeln Klagen gegen Gebührenbescheide meist mit geringerer Priorität und es ist normal, dass ihr nach einen Widerspruch oder einer Klage erstmal monatelang nichts mehr dazu hört. 

Falls ihr anwaltlichen Beistand für die Klage haben möchtet, kann es sinnvoll sein die Person schon vorab zu mandatieren, weil die Ladungen für die Verhandlungen zu Verwaltungsrechtsklagen teilweise relativ kurzfristig kommen. Dies sollte allerdings unbedingt mit eurer Ansprechperson vom RAZ e.V. abgesprochen werden, da Rechtsbeistände der größte Faktor für Verfahrensgebühren sind und die Finanzierung erst geklärt werden muss. 

 

# Vorlagen

Vorlagen für Rechtsmittel gegen Gebührenbescheide finden sich hier.