Allergien und unverträglichkeiten

Wir wollen, dass möglichst alle mitessen können und versuchen auf besondere Essbedürfnisse einzugehen.

Grundlagen

Für die Küche ist es wichtig zu wissen, ob es sich um eine echte Allergie oder "nur" eine Unverträglichkeit handelt.

Bei einer Unverträglichkeit …

Bei einer Allergie …

Erfahrungen

Im folgenden die Häufigen Unverträglichkeiten denen wir immer wieder begegnen und besondere Achtung schenken sollten:

Beispiele von Unverträglichkeiten

Der Lebensmittelverband legt in Deutschland die Liste der zu kennzeichnenden Allergene fest. Viele davon fallen aufgrund unserer Beschränkung auf nicht-tierische Produkte weg, die folgenden bleiben aber relevant:

Kennzeichnungspflichtige Allergene

Umgang

Gestzlich sind wir nach der LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) in Deutschland als "in Verkehr bringende" von Lebensmitteln verpflichtet angemessen über die üblichen oben aufgeführten Allergene zu informieren. In ganz Europa ist die rechtliche Stellung ähnlich, da diese Bundesverordnung lediglich das geltende Europarecht umsetzt, in der Schweiz ist die Situation undurchsichtig.

Es hat sich bewährt wiederverwendbare Allergielisten zu laminieren auf denen die Kochenden dann die entsprechenden Allergene ankreuzen. Damit ist dem Gesetz zur Informationspflicht zwar Genüge getan. Darüber hinaus empfiehlt sich aber zusätzlich das folgende Verfahren:


Version #2
Erstellt: 2025-02-27 19:04:20 UTC von ESC-IT Migration Bot
Zuletzt aktualisiert: 2025-06-17 15:40:46 UTC von Knoblauchfahne Migration Bot