Instanzen und Rechtsmittel: Übersicht

Auf dieser Seite werden unterschiedliche Instanzen und Rechtsmittel kurz beschrieben.

Vorlagen und Informationen dazu, wie ihr Rechtsmittel (Berufung und Revision) einlegt, findet ihr hier. Es ist sehr wichtig, das innerhalb der Frist zu machen.

Du wirst es zu Beginn vorallem mit dem Amtsgerichten an dem Ort, wo eine Aktion stattgefunden haben, zu tun haben. Falls du nach einem Urteil ein Rechtsmittel (Berufung oder Revision) einreicht, kann das Verfahren auf die nächsthöhere Ebene (Instanz) gebracht werden. 

Rechtsmittel

Berufung

Berufung ist eines der möglichen Rechtsmittel, die du sowie auch die Staatsanwaltschaft nach einem getroffenen Urteil des Amtsgerichts einlegen können. Dies führt dazu, dass der Prozess am Landgericht noch einmal aufgerollt wird und alle Beweise neu erhoben werden. Wenn (nur oder auch) die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, kann dies dazu führen, dass die Strafe höher wird. Wenn allerdings nur die angeklagte(n) Person(en) Berufung einlegen, kann dies nicht zur Erhöhung der Strafe führen. Bei einer Höhe der Strafe bis einschließlich 15 Tagessätzen, muss die Berufung nach § 313 StPO angenommen werden. Die besten Aussichten dann eine erfolgreiche Berufungsbegründung zu liefern, ist dem Berufungsgericht zu erklären, dass etwas am Amtsgericht in tatsächlicher Hinsicht nicht richtig festgestellt wurde.

Revision

Das Rechtsmittel der Revision bezieht sich auf Rechtsfehler, die im Laufe der Prozessführung passiert sind. Dementsprechend findet hier keine neue Beweisaufnahme statt. Das verantwortliche Gericht hierfür (Revisionsgericht) ist bei Verfahren, die in erster Instanz beim Amtsgericht starten, das Oberlandesgericht (in Berlin heißt es Kammergericht). Das Revisionsgericht schaut sich an, was die Vorinstanz (z.B. Amtsgericht oder Landgericht) falsch gemacht hat. Dies muss ihm über eine entsprechende Begründung vorgebracht werden. Das Revisionsgericht selbst kann keine eigenständige Strafe aussprechen, sondern die Sache aufgrund von Rechtsfehlern an das Ausgangsgericht zurückverweisen oder aber die Revision verwerfen und damit das ursprüngliche Urteil bestätigen. 

Wenn gegen ein Urteil des Amtsgerichts direkt Revision eingelegt wird (die Berufung beim Landgericht also übersprungen), spricht man vom "Sprungrevision".

Übersicht: Hierarchie der Instanzen

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Amtsgericht (AG) 

Landgericht (LG) 

Oberlandesgericht (OLG)

Bundesgerichtshof (BGH)

Neben der Revision, die uns an die nächsthöhere Instanz bringt, gibt es auch noch die Sprungrevision gegen Urteile des Amtsgerichtes. Damit wird eine Zwischeninstanz übersprungen und unsere Berufungsinstanz fällt somit weg. 

Für das Einlegen von Rechtsmitteln gibt es Frist ab Urteilsverkündung. Vorlagen und Infos zur Einlegung findest du hier.

Bundesverfassungsgericht/Verfassungsbeschwerde 


Version #2
Erstellt: 2025-06-16 19:09:49 UTC von RAZ Migration Bot
Zuletzt aktualisiert: 2025-07-05 15:49:17 UTC von RAZ Migration Bot