# 2-Während # Ablauf eines Gerichtsprozesses

Was ist die Strafprozessordnung?

Der Ablauf des Strafprozesses richtet sich nach der Strafprozessordnung:

Sie “Regelt das Prozessrecht, d. h. den formellen Weg der Urteilsfindung im Strafrecht. Die heute geltende S. beruht auf einer S. aus dem Jahr 1877 und hat aufgrund technischer Entwicklung viele Ergänzungen erfahren, da Medien, die erst erfunden bzw. verbreitet wurden (z. B. Telefon, Computer) zur Begehung von Straftaten genutzt werden. Auch wurden Regelungen geschaffen, die zur Aufklärung und Bekämpfung organisierter Kriminalität notwendig erschienen. Der Gesetzgeber ist regelmäßig bemüht, die StPO den zeitlichen Entwicklungen anzupassen, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten.” Quelle: BPB 

Ablauf der Gerichtsverhandlung 

Eine Übersichtgrafik findet ihr hier.

Einlasskontrollen 

1. Aufruf zur Sache und Formalia 

2. Reinkommen des Gerichtes

3. Feststellung von Anwesenheit

4. Feststellung der Personalien 

5. Verlesung der Anklage 

6. Einlassung 

Achtung: Sobald du hier sagst, dass du die Tat begangen hast, kann das Gericht den Prozess einfach für beendet erklären! 

Also lieber sagen, dass du “erst einmal” über die Tatumstände sprechen möchtest. Dann geht das Gericht tendenziell weiter davon aus, dass du vielleicht noch etwas zu der tatsächlichen Tat sagen magst - während du diesen Zeitpunkt nutzen kannst, um über die Klimakatastrophe zu reden, die politische Untätigkeit, oder darüber, dass du den Vorgang der Nötigung eben nicht als “verwerflich” ansiehst. 

7. Vernehmung der angeklagten Person 

Nach der Einlassung, wird die beschuldigte Person befragt. Hier wird das Gericht und die Staatsanwaltschaft versuchen den Fokus, der nach der Einlassung tendenziell auf der inhaltlichen Ebenen liegt, wieder zurück auf den Sachverhalt (also auf den Vorgang der Tat) zu bringen.

Auch hier kann die Aussage verweigert werden und es kann in bestimmten Fällen klug sein, hier auch wirklich von diesem Recht Gebrauch zu machen. Insbesondere dann, wenn du unverteidigt bist und dich nicht in der Lage siehst spontan entscheiden zu können, ob du auf eine Frage antworten solltest oder nicht. Falls du keine Fragen nach der Einlassung beantworten möchtest, bietet es sich an das direkt zum Ende der Einlassung zu sagen (z.B. “Ich werde keine weiteren Fragen beantworten.”)

Wenn die Aussage zu einzelnen Fragen verweigert wird, kann dies allerdings unter Umständen als Teileinlassung auch negativ ausgelegt werden. Wenn sie sich beschuldigte Person zur Sache äußert, wird sie selbst zu einem Beweismittel und unterliegt damit dann auch der Beweiswürdigung des Gerichts. Wenn also erst Aussagen zu einer Tat getroffen werden und dann bei einzelnen Fragen die Aussage verweigert wird, kann das Gericht dies also auch negativ auslegen. Zum Beispiel wenn es um die Leitung einer unangemeldeten Versammlung geht, Fragen zur Wahl des Aktionsortes und der Kommunikation untereinander beantwortet wurden, aber dann die Aussage darüber verweigert wird, wer die Entscheidung getroffen hat sich plötzlich gemeinsam hinzusetzen. Es gibt allerdings auch ein paar Einschränkungen zur Teileinlassung:

 

 8. Beweisaufnahme 

Die Beweisaufnahme ist der Kern der Gerichtsverhandlung. Hier muss vom Gericht festgestellt werden, was genau passiert ist und ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffend sind. Das Gericht muss den Umfang der Beweisaufnahme dabei nach § 244 Abs. 2 StPO auf alle Aspekte erstrecken, die für die Wahrheitsfindung von Bedeutung sind. Dazu kommen verschiedene Beweismittel wie Zeugen, Fotos und Videos oder auch Presseberichte und Gutachten infrage. 

8.1 Zeugenbefragung

Es ist auch (je nach Richteri) möglich schon vor der Zeugibefragung eigene Beweisanträge zu stellen oder zu beantragen, dass selbst geladene Zeugis zuerst gehört werden.

In der Beweisaufnahme werden zuerst die vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladenen Zeugis befragt, die auch in eurer Ladung aufgelistet sind. Dies erfolgt wieder in der Reihenfolge Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bzw. angeklagte Person, ihr sei also erst am Ende an der Reihe. Es ist sinnvoll sich gut auf die Zeugenbefragung vorzubereiten, weil sie ein wesentlicher Teil der Verhandlung ist und die Gleichzeitigkeit vom Stellen der passenden Fragen und Mitschreiben der Antworten durchaus anspruchsvoll sein kann. Für die Vorbereitung einer Zeugenbefragung können folgende Punkte relevant sein:

Bereitet diese Fragen gut vor. Die Zeugis sind in der Ladung aufgeführt und sollten irgendwie in der Akte eine Rolle gespielt haben. Hier habt ihr z.B. auch die Möglichkeit Polizisti ordentlich in die Zange zu nehmen :) 

Weitere wichtige Infos und Tipps findet ihr hier.

8.2 Beweisanträge

Beweisanträge sind eine Möglichkeit aus eurer Sicht wichtige Aspekte mit in die Verhandlung einzuführen und so den inhaltlichen Fokus der Beweisaufnahme zu beeinflussen. Sie sind insbesondere dazu geeignet für euch entlastende Punkte anzusprechen, können aber auch eher politischer Natur sein und euch die Möglichkeit geben bestimmte Themen anzusprechen.

Ob es sinnvoll ist Beweisanträge zu stellen, kann nicht pauschal sonder nur im Einzelfall entschieden werden und hängt von euren Prozesszielen und der Beweislage über Fotos in der Akte und geladenen Zeugis ab. Falls ihr Beweisanträge stellen möchtet, ist es sinnvoll diese gut vorzubereiten, weil es relativ strenge Vorgaben zur Form gibt. Ausführliche Infos zu Beweisanträgen und viele Vorlagen findet ihr hier.  

8.3 Pausen! 

Eine Beweisaufnahme kann sehr umfangreich sein und lange dauern. Seid euch nicht zu schade zwischendurch Pausen zu beantragen, damit ihr dem Prozess weiterhin gut folgen könnt. Ihr seid in einer Ausnahmesituation und da ist es ganz normal, dass mensch sich zwischendurch auch Mal erholen muss. Falls das Gericht euch eine Pause verwehren sollte, beantragt zusätzlich einen Gerichtsbeschluss. Dann wird die Entscheidung des Gerichts im Protokoll festgehalten und sie überlegen es sich vielleicht zweimal euch die Pause nicht zu gewähren.

8.4 Schließung der Beweisaufnahme

Achtung! Passt gut auf, dass ihr diesen Moment nicht verpasst, denn hinterher dürfen keine Beweise mehr vorgebracht werden. Falls ihr also noch Beweise einbringen wollt und diesen Ausdruck vom Gericht hört, müsst ihr sofort Intervenieren und darauf bestehen noch vor der Schließung der Beweisaufnahme eure Anträge stellen zu können.

 9. Plädoyers 

Das Plädoyer ist eine Einordnung und rechtliche Bewertung der Feststellungen aus der Beweisaufnahme. Es spricht zuerst die Staatsanwaltschaft und anschließend die Verteidigung und beide Seiten machen deutlich, warum aus ihrer Sicht eine Verurteilung notwendig ist oder nicht. Diese Wortbeiträge werden nicht ins Protokoll aufgenommen, aber spielen für die Urteilsfindung des Gerichts eine wichtige Rolle. Wenn ihr euch selbst verteidigt, könnt ihr natürlich auch ein Plädoyer halten. Das Gericht bezeichnet es häufig nicht so, sondern erteilt euch das Letzte Wort, aber ihr könnt Plädoyer und Letztes Wort getrennt voneinander vortragen. Dazu kann es für eine optische Trennung sinnvoll sein wie die Staatsanwaltschaft für das Plädoyer aufzustehen und sich für das Letzte Wort wieder hinzusetzen.

Vorlagen zu Plädoyers findet ihr hier. An dieser Stelle nur eine kurze Übersicht zu den Inhalten eines Plädoyers:

1. Zusammenfassung der Ergebnisse der Beweisaufnahme
2. Tatbestandsmerkmale und Definitionen
3. Subsumtion
4. Strafzumessung
5. Antrag

 10. Letztes Wort 

Die angeklagte Person darf nun ein sogenanntes letztes Wort an das Gericht richten. Hierbei darf diese im Prinzip nicht unterbrochen werden und ihr habt sowohl was den Umfang als auch den Inhalt des Plädoyers angeht sehr große Freiheiten. Es wurden schon letzte Worte über mehrere Stunden gehalten und Menschen haben aus Büchern vorgelesen oder Gedichte vorgetragen. Ihr solltet euch aber überlegen ob und wie das letzte Wort zu euren Prozesszielen beitragen kann. Natürlich ist es auch möglich gar nichts zu sagen.

Normalerweise hat das letzte Wort kaum noch Relevanz für die Urteilsfindung des Gerichts, weil es ganz am Ende stattfindet und das Gericht in der Regel sich im Rahmen der Beweisaufnahme schon ein Urteil gebildet haben wird. Aber falls mensch sich doch noch schuldig bekennen oder andere Aussagen zur Sache machen möchte, ist dies hier immer noch möglich. Es ist grundsätzlich auch möglich, dass das Gericht für das letzte Wort oder danach nochmal in die Beweisaufnahme einsteigt.

Ein paar wenige Beispiele für letzte Worte findet ihr ebenfalls hier.

 11. Das Urteil 

Das Urteil besteht aus zwei Teilen: dem Urteilstenor und der Urteilsbegründung. Der Urteilstenor wird vom Gericht im Stehen verkündet und dabei müssen auch die angeklagte Person und das Publikum aufstehen. er beginnt mit den Worten “Im Namen des Volkes …” und legt fest, ob es eine Verurteilung gibt und wenn ja, wie hoch diese ausfällt.

Zur Urteilsbegründung wird sich wieder hingesetzt und hier spricht das Gericht dann etwas freier über die Gründe für die Entscheidung und geht im besten Fall auch auf die von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vorgebrachten rechtlichen Argumente ein. Diese mündliche Urteilsbegründung wird dann anschließend innerhalb von maximal fünf Wochen verschriftlicht und es kann sein, dass in der mündlichen Begründung auch persönliche Meinungen und Bewertungen des/der Richter*in vorkommen, die sich dann in der schriftlichen Urteilsbegründung nicht mehr finden.

Als angeklagte Person seid ihr nicht verpflichtet der Urteilsbegründung zuzuhören und könnt nach Verlesung des Tenors den Gerichtssaal auch verlassen. Das ist eine Möglichkeit die eigene Unzufriedenheit mit dem Ablauf des Verfahrens auszudrücken, wird aber von den Richter*innen meist nicht gerne gesehen. 

Dinge, die zwischendurch passieren (können)

Pausen 

Unterbrechungen 

Aussetzung 

Verfahrenseinstellung 

Nach dem Prozess?

Prozessfalafel

Direkt aus dem Gericht geht es traditionell gemeinsam zum nächsten Falafel-Laden.

Rechtsmittel

Wenn du mit dem Urteil nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb von einer Woche schriftlich Rechtsmittel einlegen.

Für genauere Infos schau mal hier.

Verfassungsbeschwerde 

Reflektion und Aufarbeitung 

 

# Zeug:innenbefragung

Aufbau Zeug:innen­befragungung

Vom Ablauf her fragt zuerst die Richterin, dann die Staatsanwaltschaft und als letztes die Verteidigung. Tendenziell gehen Gericht und Staatsanwaltschaft auf die Kriterien des Nötigungsvorwurfes ein. Deswegen können wir uns bei unseren Fragen auf die Aspekte konzentrieren, die wir persönlich hervorheben möchten oder die noch nicht klar geworden sind. Eine sehr langatmige Befragung kann Spannung rausnehmen während es sich auch gut anfühlen kann, Polizist:innen ausfragen zu dürfen ;) 

Allgemein dürfen keine rhetorischen Fragen gestellt werden. Ich darf z.B. nicht fragen “Ich war also komplett friedlich, richtig?”. Stattdessen sollten Fragen eher offen formuliert sein - also “Wie können Sie mein Verhalten beschreiben? War dies aggressiv? Oder eher friedlich?”. 

Mögliche Fragen 

Klimablockaden:

# Tipps & Tricks für den Gerichtsprozess

Ablehnung von Anträgen

Persönliche Erklärungen

Tipp: Mensch kann diesen Fehler abwarten und ersten nach dem zweiten Mal darauf hinweisen, diesen Fehler rügen und dann selbst etwas sagen.

Stellen von Befangenheitsanträgen

Falls ihr keinen vorbereitet dabei habt im Prozess, beantragt sofort eine Pause zum Schreiben eines unaufschiebbaren Antrags und schreibt den Befangenheitsantrag.