# Staatstrojaner

<<TableOfContents>>

Ein Staatstrojaner ist ein Spionage-Programm, welches heimlich auf dem Rechner des Betroffenen von den Sicherheitsbehörden installiert wird, um dessen Computeraktivitäten auszuspionieren.


= Geschichte =

Die Diskussion über Staatstrojaner begann mit der Novellierung des
Verfassungsschutzgesetzes in [[NRW]], das Einbrüche in Rechner unter
recht liberalen Voraussetzung erlaubte.  Das Bundesverfassungsgericht
verwarf diese großzügige Regelung mit
[[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html|Urteil vom 27.2.2008 (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07)]].
Das Urteil machte durch die Definition eines "Grundrecht[s] auf
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme" fast Rechtsgeschichte, doch erlaubte es
gleich einige Verletzungen des frisch geschaffenen Grundrechts.

Damit konnte im Rahmen der Novellierung des BKA-Gesetzes 2008
(<<Rellink(/gc/bkag.pdf,RHZ-Artikel dazu)>>) das BKA in §20k die Befugnis zum
Einbrechen in Rechner erhalten.  Einige Ländergesetze haben diesen
Schritt nachvollzogen.  Sowohl [[BKA]] als auch [[Länder]]
dürfen den Staatstrojaner nur zur Gefahrenabwehr -- also bei
Unverdächtigen -- einsetzen, nicht aber im Strafverfahren -- also bei
Personen, bei denen zumindest ein Anfangsverdacht besteht.  Dies mag
merkwürdig erscheinen, entspricht aber der eigentlichen
Rechtskonstruktion.

Tatsächlich beriefen sich bis 2012 jedoch alle öffentlich bekannten
Trojanereinsätze auf Eingriffsbefugnisse aus der LawfulInterception
(d.h. Überwachung der Kommunikation des Rechners und nicht von Inhalten
auf dem Rechner selbst).  Das war natürlich Propaganda und flog auf
vgl. unten beim [[#DigiTask-Skandal]].

Wie weit die Befugnis zur eigentlichen "Onlinedurchsuchung" nach §20k
tatsächlich schon eingesetzt wurde oder wird ist vorläufig unklar.  In
der Logik der Geheimpolizei verweigert die Regierung in
<<BtDS(17/6079)>> (2011) die Auskunft zur Frage, wie weit sie bereits
eingesetzt wurde (vgl. auch
[[http://www.golem.de/1106/84298.html|golem.de: "Regierung verweigert Informationen..."]]).

In einem <<Doclink(2012-bfdi-trojaner.pdf,BfDI-Bericht zum Digitask-Skandal)>>
steht dazu:

{{{#!blockquote
Tatsächlich habe das BKA dieses Modul [des
Digitask-Trojaners, nämlich zur Onlinedurchschung nach §20k] niemals
abgerufen [...] Für Maßnahmen der Onlinedurchsuchung setze das BKA
ohnehin eine andere Software ein" (S. 12).
}}}

Damit dürfte feststehen,
dass das [[BKA]] sich auch im unbegrenzten Zugriff auf Privatrechner übt.

Zur Frage, wie der Staatstrojaner auf die Maschinen gelangt, formuliert
der [[BfDI]]-Digitask-Bericht, das Betreten von Wohnungen zur Installation
würde gegen Art. 13 Abs. 2 GG verstoßen, und er habe keine
entsprechenden Fälle feststellen können.
Auch die Methode, den Trojaner bei einer offenen Maßnahme heimlich
aufzuspielen (so dokumentiert in
[[http://ijure.org/wp/archives/727|Patrick Schladt: Einer der Trojaner des CCC...]])
hält der BfDI für unverträglich mit StPO und Grundgesetz.

Infolge der katastrophalen Evaluationsergebnisse für den Trojaner des
BKA-Hauslieferanten Digitask beschließt das BKA, selbst einen
"gesetzeskonformen" Trojaner zu entwickeln und richtet, im Groben nur
dafür, ein "Kompetenzzentrum Informationstechniche Überwachung" ("CC
ITÜ") ein.

Im Januar 2013 sickert ein
<<Doclink(2012-bund-trojanersachstand.pdf,Bericht zum Sachstand)>> (vgl. auch [[https://netzpolitik.org/2013/geheimes-dokument-bundeskriminalamt-kauft-international-bekannten-staatstrojaner-finfisherfinspy-von-gamma/|netzpolitik.org dazu]]) in
Sachen CC ITÜ durch, der frecherweise als VS-NfD eingestuft war.  Aus
ihm geht hervor, dass sich bis 10/2012 lediglich Beteiligungen aus
Bayern, Hessen und vom Zollkriminalamt -- mithin also aus den
schwärzesten Datenschutzhöllen der Republik -- an dem BKA-Projekt
beteiligt hatten.  Der Trojaner soll bis Ende 2014 fertig sein, die
Eigenschaften dabei durch eine "Standardisierte Leistungsbeschreibung"
beschrieben werden, wobei etwa das "Verschlüsselungsverfahren, der
Schlüsselaustausch oder technische Maßnahmen zur Gewährleistung, dass
ausschließlich laufende Kommunikation erfasst wird" (S. 3) spezifiziert sein
sollen.  Dieses Dokument ist, soweit bekannt, keinen unabhängigen und
kompetenten Personen offiziell zugänglich.

Der Sachstandsbericht verkündet außerdem, das BKA habe "für den Fall
eines erforderlichen Einsatzes ein kommerzielles Produkt der Firma
Elaman/Gamma beschafft" (S. 4), als den FinFisher.  Mehr zu diesem Hoflieferanten der
Diktatoren dieser Welt unter [[Hersteller]] -- das BKA ist da in der
allerbesten Gesellschaft.

2020 veröffentlichte das BMJ den [[https://www.heise.de/downloads/18/3/0/2/5/1/1/5/Uebersicht_TKUE_2019.pdf_jsessionid_BFFE11C37E1F166C1094DA87B3F7996D.2_cid393.pdf|Bericht zu Maßnahmen nach §100a StPO]] und behauptete, der Staatstrojaner sei 2019 satte 380 Mal zum Einsatz gekommen, was angesichts der Digitask-Erfahrungen extrem erschien, und schon deswegen unplausibel war, weil etwa das kleine Bremen Bremen 94 Mal Staatstrojaner beantragt haben und damit in 11 Fällen durchgekommen sein will, während sich das üblicherweise autoritäre Maßstäbe setzenden Bayern gerade mal 3 beantragte Versuche (und 3 Erfolge) berichtete.

Es stellte sich heraus ([[https://www.heise.de/news/Falsch-angekreuzt-Justiz-rudert-bei-Staatstrojaner-Statistik-zurueck-5019148.html|Heise online 2020-01-08]]):

{{{#!blockquote
Die gemeldeten Fälle seien überprüft worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass ein Dezernent "die Bögen offenbar missinterpretiert hat. Wir haben im Ergebnis keine Umsetzung." Auch in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen teilten Staatsanwaltschaften mit, sie hätten tatsächlich keine solchen Überwachungen veranlasst. Die hessischen und sächsischen Justizressorts äußerten erhebliche Zweifel an den Zahlen und wollten eine Revision veranlassen. Aus dem Saarland hieß es, es handele sich um eine "fehlerhafte statistische Erfassung". Die dortigen Zuständigen hatten zunächst 12 Anordnungen gemeldet, von denen 24 durchgeführt worden seien, was keinen Sinn ergibt.
}}}

Die großen Erfolgszahlen wären auch insoweit bemerkenswert gewesen, als das BKA 2021 einräumte, es habe seinen für ca. 5 Millionen Euro entwickelten eigenen Staatstrojaner zwischen 2017 und 2020 nicht in einem einzigen Verfahren mit Erfolg einsetzen können ([[https://www.heise.de/news/BKA-hat-Bundestrojaner-seit-2017-kein-einziges-Mal-erfolgreich-eingesetzt-5062346.html|heise online dazu]]).  Das ist bemerkenswert, weil das BKA Ermittlungskompetenzen eben in den Bereichen hat, mit denen die Menschenrechtsverletzung hauptsächlich begründet wurde, „Terrorismus“ und „organisiserte Kriminalität“ (was immer das dann auch sein mag).

Im August 2022 urteilt das fürs BKA zuständige VG Wiesbaden (6 K 924/21.WI), dass eine IFG-Auskunft zum finfisher-Trojaner viel zu stark geschwärzt war.  Damit ist klar, dass im BKA-Etat 325.666 Euro für den Trojaner auftauchen (die Arbeitszeit, die mit dem Ding verspielt wurde, wird das wohl nicht dabei sein).

== Staatstrojaner zur Lawful Interception ("Quellen-TKÜ") ==

In der zweiten Hälfte der 2000er Jahre setzten verschiedene
Polizeibehörden Staatstrojaner unter dem Vorwand der Überwachung der
Telekommunikation ein.  Ziel war wohl vor allem die proprietäre
VoIP-Software Skype, was der Operation angesichts einer vermutlich
authentischen
[[http://cryptome.org/isp-spy/skype-spy.pdf|Anleitung von Skype für "Bedarfsträger"]]
zusätzlichen Vorwands-Hautgout gibt.

Zur (propagandistisch interessanten) Frage der Abhörschnittstelle von
Skype vgl. auch [[http://ijure.org/wp/archives/808|Ulf Buermeyer: Skype dürfte eine Abhörschnittstelle bieten]]
sowie die Aussage des BfDI
<<Doclink(2012-bfdi-trojaner.pdf,seinem Bericht zum Digitask-Skandal)>>
2012, Italien hätte mit Skype einen Vertrag zur LawfulInterception.
Wie auch ein [[http://www.internet-law.de/2011/10/die-quellen-tku.html|Blogeintrag des Anwaltes Thomas Stadler]]
erläutert, würde damit insbesondere jeder Angriff mit dem Ziel,
Skype-Gespräche abzuhören, unverhältnismäßig.  Dementsprechend leugnet
auch die niedersächsische Regierung in
[[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/4501-5000/16-4545.pdf|Landtagsdrucksache 16/4545]]
(2012) die Fähigkeit von Skype selbst, eine Abhörschnittstelle
bereitzustellen.

Die Anordnung der Maßnahmen erfolgt nach §100a/b StPO (vgl.
LawfulInterception).
Allerdings können diese Normen eigentlich lediglich Eingriffe
in die Telekommunikationsfreiheit (Art. 10 Abs. 1 GG) rechtfertigen,
nicht aber in die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer
Systeme, wie etwa der Richter Ulf Buermeyer in [[http://ijure.org/wp/archives/756|"Quellen-TKÜ – ein kleines Einmaleins"]] darlegt.

Da nicht zu erkennen ist, wie ein Trojaner auf einen Rechner gebracht werden
und dort laufen kann, ohne Integrität und Vertraulichkeit es Gesamtsystems
zu verletzen, hat  die [[http://www.humanistische-union.de/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/instrumente-zeigen-humanistische-union-fordert-stopp-der-onlineueberwachung-und-offenlegung-aller-ue/|Humanistische Union im Oktober 2011 erklärt]],
sämtliche Anordnungen und ihre Umsetzungen in der vom CCC bekannt gemachten
Form einer "Quellen-TKÜ" rechtswidrig und strafbar seien.

= Zahlen =

Über die Trojaner-Einsätze nach StPO muss die Regierung jährlich
berichten; Anfang der der 2020er Jahre sind das eignige Dutzend pro
Jahr, die zu vielleicht 2/3 erfolgreich sind.  Da inzwischen diverse
Ländergesetze ihren Polizeien Trojanereinsatz mit anderen
Rechtsgrundlagen erlauben, könnten die wahren Zahlen etwas höher liegen.
Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Ländergesetze meist eher als
Submissionsgeste gegenüber der Polizei erlassen wurden und der
präventive Einsatz von Staatstrojanern sehr überschaubar ist.

 * 2021: 55 Versuche, 33 erfolgreich; 35 (23 erfolgreich) waren „Quellen-TKÜ“, 20 (9 erfolgreich) „Online-Durchsuchung“ ([[https://www.bundesjustizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2023/20230822.html?nn=39384|Erklärung des BMJ]])
 * 2020: 50 Versuche, 22 erfolgreich.  Besonders unterhaltsam: das Bundesamt für Justiz hat [[https://netzpolitik.org/2022/justizstatistik-2020-polizei-setzt-staatstrojaner-alle-zwei-wochen-ein/|die Auskunft völlig vermurkst]]
 * 2019: 52 Versuche, 15 erfolgreich ([[https://netzpolitik.org/2021/justizstatistik-2019-polizei-nutzt-staatstrojaner-vor-allem-bei-erpressung-und-drogen/|Netzpolitik vom 18.2.2021]])

= DigiTask-Skandal =

In einer
[[http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner|Pressemitteilung vom Oktober 2011]],
berichtet der CCC, ihm sei der Binärcode eines Trojaners
zugespielt wurde.  Der CCC hat die Software analysiert und einerseits
festgestellt, dass der Trojaner nicht nur Web-Browser und IM-Programme
per Screenshot ausspäht und Code zum Zugriff auf das
Rechner-Mikrofon enthält, sondern auch das Nachladen beliebigen weiteren
Codes unterstützt.  Dies alles war gegen jeglichen Zugriff praktisch
nicht gesichert.

Der Trojaner sei von der Firma [[Hersteller#Digitask|Digitask]] gekauft
worden. Hinweise auf fallspezifische Anpassungen ergaben sich nicht.


Das Bundesinnenministerium dementierte zunächst,
Ausgangsort des Trojaners zu sein
([[http://www.faz.net/aktuell/politik/nach-enttarnung-des-staatstrojaners-innenministerium-trojaner-nicht-eingesetzt-11487583.html|FAZ-Bericht vom 9.10.2011]]).

Nach und nach gaben dann etliche Bundesländer den Einsatz des Trojaners
durch ihre LKA zu, etwa [[Bayern]], [[Baden-Württemberg]],
[[Niedersachsen]], [[Brandenburg]], [[Hessen]], [[Rheinland-Pfalz]],
[[NRW]] und [[Schleswig-Holstein]] (vgl
[[http://blog.fefe.de/?ts=b06d8be5|fefes Blog]]).

Eine
[[http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/35235/2128673/pol-hb-nr-0418-informationen-zum-einsatz-einer-bundestrojaner-software/|Pressemitteilung der Polizei in Bremen (12.10.2011)]]
räumt  ein, der Trojaner sei 2007 in einem [[129a Verfahren]]
verwendet haben.

[[http://www.heise.de/tp/blogs/8/150615|Peter Mühlbauer berichtet am 12.10.2012 auf telepolis]] weiter,
der Digitask-Trojaner sei auch in [[Österreich]] und der [[Schweiz]]
im Einsatz gewesen.  Weiter gibt er an, deutsche Behörden hätten ihn in
Vefahren gegen eine Online-Apotheke und gegen Betrug beim Online-Verkauf
eingesetzt.

Im Februar 2012 hat der BfDI einen
<<Doclink(2012-bfdi-trojaner.pdf,Bericht zum Digitask-Skandal)>>
vorgelegt (vgl.
[[http://linksunten.tachanka.org/de/node/54960|linksunten.indymedia.org von 2012]]
zu dessen etwas obskurem Weg an die Öffentlichkeit), der leider aufgrund
von Geheimhaltungsrechten des BKA stark unvollständig ist.  Auch lag
nicht einmal dem BfDI der Quellcode des Digitask-Trojaners vor, und da
die Mehrzahl der Einbrüche im Auftrag von Länder-Staatsanwaltschaften
nach StPO vorgenommen wurden, waren sie nicht Gegenstand der
Untersuchung.  Dennoch gibt der Bericht einige Einsichten, etwa:

(1) Das BKA hat 23 Einbrüche verübt, davon vier in Amtshilfe (für Hessen
und Rheinland-Pfalz, in Verfahren wg. Drogen, Diebstahl und Raub).  Von den
BKA-eigenen Einbrüchen waren 11 und damit die Mehrheit gegen
Menschen gerichtet, gegen die kein hinreichender Anfangsverdacht bestand
("zur Gefahrenabwehr").  Das Zollkriminalamt hat 16 Einbrüche
vorgenommen, davon 12 für die Zollfahndungsämter.  Von den
ZKA-Einbrüchen fanden nur drei zur Gefahrenabwehr statt, die anderen
nach StPO, und es ging bei allen um Skype.  Die Bundespolizei hat nur
einen Einbruch vornehmen lassen, und zwar vom Bayrischen
Landeskriminalamt in einem Fall von "Menschenhandel" (§97 Abs.
2 Aufenthaltsgesetz).

(2) Für die Einbrüche ist eine BKA-Abteilung namens KI 25 zuständig, die
die Bedarfsträger "berät".  Über den Modus Operandi der Einbrüche will das BKA
nichts berichtet wissen (wahrscheinlich ist ihnen die
[[http://ijure.org/wp/archives/727|Amtshilfe des Zolls]] peinlich).

(3) Die strafrechtlichen Maßnahmen orientierten sich in der Tat an
§100a/b StPO; es ging bei den Verfahren um §129 (wohl etwas konstruiert,
sie waren hinter Phishern her), §129b (no surprises), §89a
("staatsgefährdende Gewalttat", der Gedanke an Anti-Bundeswehr-Aktionen
liegt nicht fern) und §263 (Betrug) StGB sowie zwei Mal §29a BtMG (also
Drogenkisten).  Bei der Gefahrenabwehr (Befugnis nach §20l BKAG
(Abhören), ''nicht'' §20k (Einbruch)) waren es "Hinweise auf
Gefahrenlagen aus dem Phänomenbereich des internationalen
Terrorismus".  Die ZKA-Verfahren gingen um Schmuggel von Arzneimitteln,
Zigaretten und anderen Drogen.

(4) Es wurden Tonaufzeichnungen von Gesprächen (nicht aber eigenständig vom
Raum-Mikrofon) sowie Mitschnitte von Chats gespeichert.  Screenshots hat
der BfDI weder beim BKA noch beim ZKA gefunden.

(5) Zitat aus dem Bericht (es geht um ein Ermittlungsverfahren in einer
BTM-Kiste des BKA):

{{{#!blockquote
Anhand der von uns eingesehenen schriftlichen Aufzeichnungen der
Gespräche fanden sich u.a. folgende Zusammenfassungen zu Gesprächen
zwischen dem Beschuldigten und seiner Freundin in Südamerika:

 * "kurzes erotisches Gespräch...",  20.11.09, 14:31:54
 * "Gespräch übers Wetter und initime Angelegenheiten", 20.11.2009, 15:43:24
 * "..Liebesbeteuerungen...", 4.12.2009, 15:46:31; weiterer Wortlaut: "...Danach Sexgespräch (Anm. Übers. Ab 15:52:20 bis 16:01:00 finden offensichtlich Selbstbefriedigungshandlungen statt)...", "...weiter privat über Liebe..."

Die Tondateien zu diesen Gesprächen lagen noch vor.  Das BKA führte aus,
die Staatsanwaltschaft habe verfügt, die Dateien nicht zu löschen.
Begründet wurde dies damit, dass eine Teillöschung technisch nicht
möglich gewesen sei.
}}}

(6) Nur bei sieben der 12 Einbrüche im Auftrag der ZFÄ hat der Trojaner
am Ende auch Daten geliefert.  Bei keinem der drei Verfahren zur
Gefahrenabwehr durch das [[ZKA]] hat der Trojaner Daten geliefert.

(7) Das Nachladen von Software durch die von staatlicher Seite
aufgebrachte Malware war integraler Bestandteil der Einbrüche des BKA.  Zitat:

{{{#!blockquote
[Nach einer durch konventionelle TKÜ gelieferten Systemübersicht] wird [von
Digi``Task] eine Software ohne Aufzeichnungsfunktion geliefert.  Diese
hat nur die Nachladefunktion und eine Funktion zur Auflistung der
Software des infizierten Rechners.  Mit einem ebenfalls von Digi``Task
bezogenen Programm werden die IP-Adresse eines externen Proxy-Systems
und ggf. die sogenannte U-Nummer [...] als Identifizierungsmerkmal in
die Binärdatei eingefügt. [...]  Anschließend wird diese erste
Komponente der Überwachungssoftware auf den bzw. die Zielrechner
aufgebracht. [...]  Nach der Rückmeldung des Zielrechners mit seiner
MAC-Adresse [..] prüft das BKA per Fernzugriff die Softwarekonfiguration
des Zielrechners [...]  Anschließend wird Software mit den eigentlichen
Überwachungsfunktionen [...] in Form eines Updates nachgeladen.
}}}

Das ZKA hingegen hat gleich einen Trojaner mit Vollüberwachung
aufgebracht.

(8) Die Prüfung des BfDI war erstaunlich oberflächlich.  Immerhin hat er
sich die Mühe gemacht, die vom CCC angegebenen Schlüssel bzw. Kennungen
in der BKA-Software zu identifizieren.  Zur Möglichkeit der Aufzeichnung
von Raumgesprächen sagt der BfDI nur:

{{{#!blockquote
Ich habe die Funktionsweise der Quellen-TKÜ-Software mit Skype kurz
getestet.  Hinweise darauf, dass die Überwachungssoftware zur
Überwachung von Raumgesprächen bei nicht aktivier Skype-Kommunikation
erfolgen kann, haben sich bei der Prüfung nicht ergeben.
}}}

(9) Auch der BfDI ist entsetzt über die erkennbare technische Stümperei
sowie über die Wurstigkeit der Behörden, die nicht mal den Versuch
unternommen haben, die Software zu auditieren oder auditieren zu lassen.

= Trojaner-Einsätze durch Landesbehörden =

== Niedersachsen ==

[[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/4501-5000/16-4545.pdf|Landtagsdrucksache 16/4116 aus Niedersachsen]]
beschreibt drei Trojanereinsätze zum Angriff auf Skype mittels einer Angriffssoftware der Firma Syborg.

== Berlin ==

Laut einer [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5256|Meldung des Virtuellen Datenschutzbüros vom 2.2.12]]
hat Berlin für 280000 Euro Einbruchs- und Spähsoftware von Syborg gekauft
(vermutlich "Hermes").  In dem Artikel wird Innensenator Henkel
Folgendes in den Mund gelegt:

{{{#!blockquote
  Die Software soll heimlich auf dem Rechner des Nutzers installiert
  werden und könne alles aufzeichnen, was auf dem Gerät gemacht werde.
  Mit dem Gesetz zur Quellentelekommunikationsüberwachung soll dies
  möglich sein.
}}}

Wenn Henkel irgendetwas in der Art gesagt haben sollte, hat er klar
dokumentiert, dass er selbst überhaupt nicht versteht, wo der Trick
bei der Propaganda von Quellen-TKÜ wäre.