# Rentenversicherung

= Rentenversicherung =

Die Rentenversicherung ist Teil der staatlichen [[Datenbanken anderer Behörden|Behörden]], welche im Bedarfsfall Auskunft an die Sicherheitsbehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] geben. Formale Zugriffsrechte der Polizei sind nicht bekannt. Auskunftsrechte der Betroffenen richten sich i.A. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB); hier insb. § 83 SGB X.

An sich sind die Rentenversicherungsdaten insbesondere im präventiven/geheimpolizeilichen Bereich höchst interessant; aus ihnen gehen etwa Erwerbsbiographien (mithin Qualifikationen) oder Streikbeteiligungen hervor.

== Rentenversicherungsdaten ==

Für den Rentenbescheid speichert die Rentenversicherung die Einzahlungen
während des Arbeitslebens.

=== Datenzulieferung vom Zoll ===

<<BtDS(17/8544)>>, S. 22, beschreibt, wie Daten aus der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (vgl. [[Datenbanken des Zoll]]) "zur weiteren Bearbeitung 
(Prüfung, Schadensberechnung, Erteilung von Beitragsbescheiden)
übermittelt" werden.


== ELENA ==

ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Das System sollte dazu dienen, die bisher vom Arbeitgeber auf Papier erstellten Gehaltsbescheinigungen in Verfahren vor [[Datenbanken Sozialamt|Sozialbehörden]] elektronisch zur Verfügung zu stellen.  Es war im Rahmen der Hartz-Reformen von der Schröder-Regierung auf den Weg gebracht worden in der Erwartung, den Unternehmern rund 500 Millionen Euro pro Jahr zu sparen.

Das Verfahren war seit 2010 mehr oder minder am Laufen, war aber von
Datenschutz- wie auch von Unternehmerseite auf starke Kritik gestoßen,
nicht zuletzt, weil der Umfang der zu übertragenden Datensätze gigantisch
war -- 
[[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-beschliesst-Aus-fuer-Elena-1347406.html|Heise online, 21.9.20122]] erwähnt 700 Millionen Datensätze in Elena während der ja noch relativ kurzen Laufzeit.  Es wurde deswegen im Sommer 2011 eingestellt. Die Daten wurden
jedoch von den meisten Arbeitgebern noch bis zur Aufhebung des Gesetzes
am 01.01.2012 weiterhin an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt
und dort gespeichert.

Am 16.4.2012 berichtet der BfDI in
[[http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2012/09_AlleELENADatenSindGeloescht.html|der Pressemitteilung "Alle ELENA-Daten sind gelöscht!"]],
er habe sich überzeugt, die während ELENA gesammelten personenbezogenen
Daten seien zumindest an den Stellen gelöscht, an denen sie gesammelt
wurden.

=== Gesetzesgrundlage ===

Die gesetzliche Grundlage des ELENA-Verfahrens waren die im Gesetz über
das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
(ELENA-Verfahrensgesetz) vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2009
beschlossenen Regelungen zur Änderung der §§ 95ff. des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IV). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, für
jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung
nach dem ELENA-Verfahren zu erstatten
([[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__97.html|§ 97 SGB IV]]).
Eine Meldepflicht besteht nur nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus
einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach
[[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html|§ 8a SGB IV]] erzielt
werden.

Inzwischen sind die entsprechenden Regelungen aufgehoben; es gibt dazu
auch ein Gesetz über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes,
das Anfang Dezember 2011 in Kraft trat.

=== Herunterfahren von ELENA ===

Im Juli 2011 verkündeten dann die zuständigen Ministerien eine Einstellung
von ELENA, vorgeblich, weil die digitale Signatur keine Verbreitung findet
und daher der Datenschutz nicht gewährleistet sei.  Dass das Virtuelle
Datenschutzbüro in [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5011|seiner Presemitteilung zur ELENA-Einstellung]] diesen offentlichlichen Humbug zu rationalisieren versucht, ist unterhaltsam.

Ein
[[http://www.unwatched.org/20110719_Einstellung_ELENAs_ist_bloss_ein_Ablenkungsmanoever|Beitrag auf unwatched.org vom 19.7.2011]] 
kritisiert, diese Einstellung von ELENA stelle
lediglich ein Ablenkungsmanöver dar. Denn ELENA werde zwar abgeschafft,
doch die zuständigen Minister hätten gleichzeitig die Erarbeitung eines
neuen Konzepts für ein „einfaches und unbürokratischeres Meldeverfahren
zur Sozialversicherung“ angekündigt. Dabei werde das massenhafte Sammeln
und Verknüpfen von Daten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
eine tragende Rolle spielen, wodurch sich am Grundkonzept des Verfahrens
nichts ändern werde.

Im September 2011 wird die Absprache der Ministerien vom Kabinett abgesegnet.  Der [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-beschliesst-Aus-fuer-Elena-1347406.html|Heise-Artikel dazu]] nennt als Eckpunkte:

 * Das ELENA-Einstellungsgesetz soll rasch durchs Parlament gebracht werden, bevor im Januar 2012 "Phase 2" von ELENA die Abrufbarkeit der Daten mit sich bringen würde.
 * In weniger als 24 Monaten hat ELENA ca. 700 Millionen Datensätze gesammelt. Diese sollen, ebenso wie alle, während der Restlaufzeit noch anfallen, erst Anfang 2012 gelöscht werden.
 * Die Investitionen in ELENA sollen in ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" fließen, das "neue  Wege zum Datenaustausch" "erforschen" soll.

=== Big Brother Award für ELENA ===

2008 hat der damalige Wirtschaftsminister Michael Glos den [[http://www.bigbrotherawards.de/2008/.pol?set_language=de|Big Brother Award]] für ELENA bekommen.

=== Weitere Infos ===

 * [[http://www.bfdi.bund.de/cln_134/DE/Schwerpunkte/ELENA/Artikel/HaeufigeFragenZuELENA.html|FAQ vom BfDI]] zu ELENA