EStA

Das Register '''Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten''' ist eine der [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts]] in Köln.

Das Register sammelt alle von einschlägigen BRD-Behörden (davon gab es laut [[http://www.bva.bund.de/nn_490478/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/RegisterEStA/Register__EStA-node.html|BVA-Info]] im Jahr 2011 fast 600) getroffenen Entscheidungen zu Fragen der Staatsangehörigkeit seit 2007.

== Rechtsgrundlage ==

§ 33 [[http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html|Staatsangehörigkeitsgesetz]]

Das ist extrem dünn; der BfDI bemängelt im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. TB (2011)>> (8.4., S 98f), es fehlten unter anderem

== Inhalt ==

Nach §33 Staatsangehörigkeitsgesetz speichert ESta:

  1. Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsurkunden,
  2. Entscheidungen zum gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit,
  3. Entscheidungen zu Erwerb, Bestand und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, die nach dem 31. Dezember 1960 und vor dem 28. August 2007 getroffen worden sind.

Die Behörden, die solche Entscheidungen treffen, übermitteln diese über das TESTA-Netzwerk an das BVA.

== Fragen und Antworten ==

„Könnte es möglich sein, daß das Register EStA im zusammenhang mit dem ESTA Formular steht, welches zur Einreise in die USA benötigt wird?“ – Nein. Das US-System wird von den USA für die USA betrieben, EStA ist ein deutsches System. In der Tat betreibt aber die EU ab 2023 ein eigenes ESTA (großes T)-System im Zusammenhang mit dem [[EES]]. Das allerdings läuft bei LISA, nicht beim BVA.


Version #1
Erstellt: 2025-10-27 22:39:45 UTC von Datenschmutz Migration Bot
Zuletzt aktualisiert: 2025-10-27 22:39:45 UTC von Datenschmutz Migration Bot