# Datenbanken Niedersachsen

<<TableOfContents>>

= Rechtsgrundlagen =

 * [[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SOG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true|Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)]]
 * [[https://www.voris.niedersachsen.de:443/jportal/?quelle=jlink&query=VerfSchG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true|Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz NVerfSchG]]
 * [[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true|Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)]]

Zum 7.7.2021 hat der Verfassungsschutz von der SPD-CDU-Regierung und dem
Parlament das Recht geschenkt bekommen, die Auskunft global zu verweigern (in
der üblichen Formulierung, es müsse auf einen konkreten Sachverhalt und
ein besonderes Interesse verwiesen werden).  Nun, ein Menschenrecht
weniger.  Schade, dass niemand den autoritären Reflexen nach dem Skandal
um VS-Präsidentin Brandenburger (vgl. unten) widerstehen konnte.

= Auskunftssysteme der Polizei (POLAS) =

Niedersachsen betreibt als [[Nachweissystem]] eine [[POLAS]]-Instanz. 

Nach einer [[http://web.archive.org/web/20030923023515/http://www.intel.com/deutsch/eBusiness/casestudies/lowersaxonypolice/|Pressemitteilung von Intel aus dem Jahr 2003]] gab es damals 11600 Computer-Plätze in Niedersachsen, die eine nicht näher beschriebene Polizeidatenbank – nach Lage der Dinge muss es sich wohl um POLAS gehandelt haben – abfragen können.

== Sexualstraftäterdatei ==
Niedersachsen betreibt offenbar auch eine HEADS-Instanz, wie [[Bayern]] als [[Sexualstraftäterdatei]]. Dieses ist als K.U.R.S in Nivadis intregriert (vgl [[#Themenbezogene Sammlungen in Nivadis]].

== SKB-Datei ==

Auch Niedersachsen unterhält eine [[SKB-Datenbank]] gegen Fußballfans.
2016
[[https://www.heise.de/newsticker/meldung/OVG-Niedersachsen-Polizei-darf-Daten-gewaltbereiter-Fussballfans-speichern-3492122.html|zitiert heise online]]
„Polizeiangaben” dahingehen, dass bei den Präsidien in Hannover (750),
Braunschweig (250) und Wolfsburg (200) insgesamt 1200 Personen erfasst sind.

Im November 2016
[[http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160020279&st=null&showdoccase=1|urteilt das OVG Lüneburg (11 LC 148/15)]],
die SKB-Dateien würden im Einklang mit Datenschutz- und Polizeigesetzen
geführt.  Das ist ein wenig originell, weil die Polizei die Dinger seit
2005 mit einer völlig unzureichenden Errichtungsanordnung (hier:
„Verfahrensbeschreibung”) hat und erst, als es im Zusammenhang mit der
Klage brenzlig wurde, 2014 eine Errichtungsanordnung geliefert hat, die
etwas mit der Realität zu tun hatte; wie üblich haben Rechtsverstöße der
Polizei also keine Folgen.

Atemberaubend auch die Bereitschaft des Gerichts, die Speicherung von
„Kontakt- oder Begleitperson[en]” – also auch nach Polizeieinschätzung
völlig unschuldigen – zu erlauben, und zwar durch schlichtes Abpinnen
einer kreuzlahmen Ausrede der Polizei:

{{{#!blockquote
Nach den Angaben der Beklagten [also der Polizei] tragen die in der Arbeitsdatei
gespeicherten Erkenntnisse [hier speziell zu Kontakt- und
Begleitpersonen] auch dazu bei, für präventiv-polizeiliche
Maßnahmen den Kräftebedarf abzuschätzen und die Einsatztaktik
festzulegen. Die Arbeitsdatei dient damit der gefahrenabwehrenden
Tätigkeit der Polizei.
}}}

– beeindruckend dünn angesichts einer Verletzung elementarer
Bürgerrechte.

Angesichts dieser bürgerrechtlichen Unbesorgtheit ist auch
bemerkenswert, dass das Gericht die Weiterspeicherung zweier
Gewahrsamnahmen absegnet, da sich die Klägerin nicht im Nachhinein gegen
sie gewehrt hat:

{{{#!blockquote
Ob der Eintrag zu löschen ist, wenn die Rechtswidrigkeit der von der
Polizei ergriffenen Maßnahmen feststeht, kann auf sich beruhen. Die
Klägerin hat nachträglichen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die
Ingewahrsamnahmen offenkundig nicht in Anspruch genommen.
}}}

Das Gericht wollte nicht mal die Speicherung einer „Gefährderansprache”
(die in Wirklichkeit offenbar eher eine Personalienkontrolle war) als
rechtswidrig erkennen.

= Vorgangsbearbeitung NIVADIS =

Nivadis ist das Niedersächsische [[Vorgangsbearbeitung]]s-, Analyse-,  Dokumentations- und Informationssystem (vgl. [[http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.01.04-000/|Heise-Newsticker 2004 zu Nivadis]]).  Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert (vgl [[http://www.pro-linux.de/news/2003/5977.html|pro-linux.de von 2003]]).  

== Historie ==

2014 gab es sehr konkrete Pläne, Nivadis im Rahmen einer Rückmigration auf Windows abzuschalten ([[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-Niedersachsen-will-von-Linux-zurueck-zu-Microsoft-2440829.html|Heise-Newsticker vom 1.11.2014]]).  Wir tippen mal: Die werden zu was von rola migrieren.
Auskünfte von 2019 zufolge verwenden sie aber weiter NIVADIS als Vorgangsbearbeitung.

2010 beschreibt das Innenministerium Niedersachsen folgende tolle Features in ihrer Vorgangsbearbeitung (vgl [[http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=14962&article_id=62624&_psmand=33|IM zu NIVADIS]]):

{{{#!blockquote
Durch die hervorragende Datenqualität können einmal eingegebene Daten (unter Berücksichtigung strenger datenschutzrechtlichen Vorgaben) für sämtliche folgenden Bearbeitungsprozesse sowie die Auswertung und Statistik automatisiert verarbeitet werden. Sie können per Mausklick für weitere Vorgänge übernommen und mit externen Datenquellen abgeglichen werden. [...] Alle Vorgangsdaten werden zentral gespeichert. Dies hat zur Folge, dass jeder Anwender, soweit es seine Berechtigung zulässt, landesweit auf alle Vorgangsdaten zugreifen kann. [...] Von jedem NIVADIS-Arbeitsplatz aus wird der Zugriff auf polizeiliche Informationssysteme, wie [[INPOL]], [[SIS|Schengener-Informations-System]], [[AZR|Ausländer-Zentralregister]] und [[ZEVIS]] (Zentrales Verkehrs- und Informations-System) gewährleistet.
}}}

Weil ein Ausfall beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie 2010 zu einem zweitägigen Ausfall von Nivadis  führte, dürfte die zentrale Komponente eben 
dort angesiedelt sein. vgl [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-Niedersachsen-Serverfehler-sorgt-fuer-NIVADIS-Ausfall-1101909.html|Heise-Newsticker]]

== Datenbankfelder ==

Es werden unter anderem folgende Informationen zu einzelnen NIVADIS-Vorgängen gespeichert:

 * Vorgangsnummer
 * Polizeidirektion
 * Dienststelle
 * Delikt
 * Kurzsachverhalt
 * Tatort-PLZ
 * Tatort
 * PMK-Meldung
 * Rolle (zB Beschuldigter, Verursacher, betroffene Person)
 * Geschehenszeitraum ab
 * Endabgabedatum
 * Datenschutzstatus (archiviert, aktiv)
 * Anonymisierungsdatum
 * Löschfrist in Jahren
 * Löschdatum Datensatz 
 * Name, Vorname
 * Geburtsdatum, Geburtsort
 * Adresse

== Zugriffe und Löschung von Daten ==

Auf aktive Vorgänge darf jede*r Polizist zugreifen.

Bei Strafsachen wird ein Vorgang irgendwann mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft endabgegeben. Das setzt dann das Endabgabedatum entsprechend. 
Die Archivierung (Datenschutzstatus) erfolgt dann nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft über den Ausgang des Verfahrens, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Endabgabe.
Bei anderen Vorgängen erfolgt die Archivierung drei Tage nach der Endabgabe. 

Erst sobald ein Vorgang archiviert wird, wird die Löschfrist gesetzt und zwar auf dann in der entsprechenden Anzahl Jahren. Das scheinen üblicherweise 10 Jahre bei Straftaten zu sein und 5 Jahre bei anderen Vorgängen. 

Die Polizeidirektion Osnabrück schreibt zu archivierten Vorgängen und Zugriffsrechten:
  
  Zu den archivierten Vorgängen ist ein Zugang rechtlich beschränkt. 
  Er ist zulässig zu Zwecken der auch nachträglichen Dokumentation behördlichen Handelns, der Vorgangsverwaltung und dem Vorgangsnachweis. Ein darüberhinausgehender, zweckdurchbrechender Zugang ist unter den Voraussetzungen des § 39 Abs 2 Niedersächsiches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zulässig, u.a. zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben oder zur Verfolgung von wenigstens gleichwertigen Straftaten, jeweils unter der Voraussetzung der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch eine Vorgesetzte oder einen Vorgesetzten.

Es gibt auch ein Anonymisierungsdatum, praktisch hat das jedoch eher keine Relevanz, da lediglich anonymisiert wird, welche Rolle die Person im Vorgang hatte, aber nicht die Beziehung der Person zum Vorgang. Das heißt wohl eher, dass die Polizei dann immer davon ausgeht, die Person wäre Beschuldigte gewesen. Die Polizeidirektion Osnabrück dazu:

  Nach Ablauf des Anonymisierungsdatums wird bei einem Treffer zu einer Personensuche lediglich der Kurzsachverhalt des Vorgangs angezeigt. Daraus kann die oder der Suchende schließen, dass die abgefragten Personendaten in irgendeinem Zusammenhang mit dem Vorgang stehen. Zugriff auf die Daten hat jede oder jeder Angehörige der Polizei mit Zugang zu NIVADIS.

== Themenbezogene Sammlungen in Nivadis ==

Laut einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011 sind in Nivadis Themenbezogene Sammlungen (TBS) in Nivadis integriert. Die TBS dienen als ermittlungsbegleitende Anwendungen, für spezielle Analysen bzw. Auswertungen zu unterschiedlichen, polizeilich relevanten Phänomenbereichen. U.a. gibt es TBS K.U.R.S. „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Straftätern“, TBS Wasserschutzpolizei Seeschiffkontrollen, TBS Fahrradbesitzerdatei Niedersachsen, und TBS Milieu Menschenhandel/Rotlichtmilieu.


= Fallbearbeitung/Analysesystem =

== SAFIR ==

„Software zur Analyse, Fallbearbeitung, Informationsverarbeitung und Recherche“ (Safir) heißt nach einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011 das System zur [[operativen Fallbearbeitung]].

Wie üblich in Fallbearbeitungen gibt es offenbar langlebige, tief eingreifende Datensammlungen.  Die Anfrage von 2011 erwähnt Safir-Castor, eine Landesanwendung zur anlassbezogenen Abwicklung des Castortransportes.

Auskünfte von 2019 erwähnen eine ähnliche Datensammlung namens „PD
Hannover-PMK-Links“, also eine Datei des Staatsschutzes Hannover, in der
zehn Jahre alte Vorgänge erfasst waren.  Dementsprechend langlebig wird
die Sammlung wohl auch sein, was angesichts der recht feingranularen
Informationen (wie andernorts auch) sehr fragwürdig ist.

== DAMASKUS ==
Damaskus ist nach einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011 „Datei zur Massenauswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen und sonstigen Daten“.

== ISAS ==
Castortransporte - ISAS - jetzt Landesanwendung „Castortransporte - ISA (Informations-,
Sammel- und Auswertestelle) laut einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011

= Elektronische Kriminalakte =

Auch Niedersachsen betreibt ein System zur elektronischen Führung der
Kriminalakte namens ELKA. Die Polizei (LKA) erteilt die Auskunft, dass die ELKA existiert (und speichert den Hinweis im Kriminalaktenindex KAI) und grob, welche Inhalte enthalten sind. Eine Einsichtnahme verweigert sie jedoch. 

= Verfassungsschutz =

Der Verfassungsschutz betreibt neben [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] laut  einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011 eine Amtsdatei und eine G10-Datei (d.h. vermutlich Personen welche auf Grund des G10-Gesetzes überwacht werden). Daneben gibt nach der Antwort in Niedersachsen ein „Gemeinsames Informations- und Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz“ (GIAZ).

Seit 2021 besteht auch beim Niedersächsischen VS (wie zuvor schon in Bund, BaWü, Bayern und einer wachsenden Zahl von Ländern) kein Auskunftsrecht mehr (vgl. [[#Menschenrechte_aus.2BAPw-ben_ist_.2BIB4-Treiben.2BIBw-|unten]]).

== VS-Amtsdatei ==

Hauptquelle zur Amtsdatei des Landesamts für Verssungsschutz ist ein
<<Doclink(2014-nds-vsreport.pdf,Bericht der Task Force Verfassungsschutz (2014))>> (im Folgenden TF-Bericht).

=== Inhalte ===
Demnach führt der LfV zunächst – wie wohl alle LfVen in der BRD –
ausschließlich „Sachakten”, also vielleicht „Der Göttinger AK Castor”
oder „Antifa-Umtriebe in Lemgo”, nicht aber das Äquivalent von
Kriminalakten (die normalerweise konkreten Personen zugeordnet sind).
Die Amtsdatei kreuzreferenziert nun Erwähnungen von Personen in diesen
Akten.  Es kann natürlich passieren, dass es mal ein-Mensch-Gruppen
gibt.

Dabei werden Personen nach „Verdachtsfällen” und „Beobachtungsfällen”
unterschieden, wobei letztere VS-offiziell bestätigte „Extremisten”
sind.  Offenbar gibt es für letztere noch die Unterscheidung nach
„gewalttätig” und „nicht gewalttätig”, was aber wohl keine
nachvollziehbaren Konsequenzen hat.

Für diese sieht die Amtsdatei vor die Speicherung

{{{#!blockquote
biographischer Daten,
der Zugehörigkeit zu Organisationen sowie der sogenannten Erkenntnistexte
(EKT). Diese Erkenntnistexte dienen der Speicherung von zusammengefassten
Ergebnissen aus der Auswertung von Informationen.  [...] Die Gesamtheit
aller zu einer Person oder einer Organisation gespeicherten
Erkenntnistexte wird in einem sogenannten Hinweisblatt (HIBL)
zusammengefasst. Dieses (elektronische) Hinweisblatt bietet damit einen
umfassenden Überblick über die zu einer Person gespeicherten
Erkenntnisse.  (TF-Bericht, S. 5)
}}}

– es werden also offenbar beliebige Volltexte im Rechner gespeichert,
was schon mal allen nichtgeheimdienstlichen Vorstellungen von
Datenschutz Hohn spricht.

Entsprechend furchtbar stellen sich dann auch die Quellen dar.  Der
TF-Bericht äußert als Beispiele:

{{{#!blockquote
[Es] wurden im vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachteten
Bereich der autonomen Szene beispielsweise Erstspeicherungen aufgrund
der Benennung auf Mitglieder- oder E-Mail-Verteilerlisten vorgenommen.
(TF-Bericht, S. 26)
}}}

– das fand die Task Force auch erstmal in Ordnung.  Etwas weniger
zufrieden war sie mit blinden Abfragen beim Meldeamt:

{{{#!blockquote
Die Task Force hat die Löschung von personenbezogenen Speicherungen
empfohlen, die darauf basierten, dass die Personen Bewohnerinnen oder
Bewohner sogenannter „Szeneobjekte“ waren, also von Wohnhäusern, die
nach polizeilicher Einschätzung von Personen der politisch
linksorientierten Szene bewohnt sind. Im Zuge einer Meldedatenabklärung
der „Szeneobjekte“ wurden Personen als Verdachtsfälle in der Amtsdatei
neu erfasst. [... allerdings, später, für den Fall, dass wer schon
Hoffnung geschöpft hat:] Die Task Force beanstandet das grundsätzliche
Vorgehen einer Meldedatenerhebung in Bezug auf derartige Szeneobjekte
zur Ermittlung von Personen nicht. Dies schließt auch die
Personenabklärung mittels einer Vorlage von Lichtbildern bei einer
Quelle mit ein. (TF-Bericht, S. 26f)
}}}

Schon fast unzufrieden war sie mit der summarischen Speicherung von
Leuten beim Freitagsgebt – Religionsfreiheit ist gerade im autoritären
Bereich ein hohes Gut:

{{{#!blockquote
In der bisherigen Speicherpraxis wurden regelmäßige Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an den in extremistisch eingestuften Moscheen durchgeführten
Freitagsgebeten in der Amtsdatei gespeichert. Je nach Relevanz des
Objekts erfolgte zunächst eine Aufnahme als Verdachtsfall oder aber eine
Einstufung als Extremist. Letzteres hat regelmäßig eine automatische
Verlängerung der Wiedervorlagefrist von fünf Jahren auf Basis der
letzten zugespeicherten Erkenntnis, also auch jeder weiteren Teilnahme
an einem Freitagsgebet, zur Folge. [...] Die Task Force sieht indes eine
dauerhafte Speicherung von Moscheebesucherinnen und -besuchern allein
aufgrund der regelmäßigen Teilnahme am Freitagsgebet [..] als für die
Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes nicht erforderlich an.
}}}

=== Speicherfristen ===

Laut Auskunft der Task Force vergibt der VS ohne nachweisbare
Einzelprüfung immer die maximal zulässige Wiedervorlagefrist (so heißt
die Speicherfrist bzw. Aussonderungsprüffrist beim VS in Niedersachsen);
das sind fünf Jahre für „Extremisten” und zwei Jahre für Verdachtsfälle.
Wirklich relevant ist das aber wohl in der Regel nicht, weil der VS die
Prüfung eh nicht durchführt --

{{{#!blockquote
Die Task Force hat wiederholt festgestellt, dass Wiedervorlagefristen
von Speicherungen zum Zeitpunkt der Überprüfung durch die Task Force
bereits in teilweise erheblichem Umfang abgelaufen waren. Erklärt
wurde dies mit den konkreten organisatorischen Abläufen bei der
Abarbeitung der Wiedervorlagen.  (TF-Bericht, S. 22)
}}}

Selbst wenn eine Wiedervorlage stattfindet, sind die Hürden für eine
Weiterspeicherung nicht hoch.  Das VS-Gesetz nennt allerdings Fristen
von 10 (Systemgegnerschaft ohne Gewalt) bzw. 15 Jahren (mit Gewalt 
oder internationalem Bezug), nach denen ein
Personeneintrag gelöscht werden muss, wenn sich keine Zuspeicherung
konstruieren lässt.

Wie auch bei der Polizei häufig üblich, lässt eine Zuspeicherung die
Fristen aller Eintragungen neu anlaufen.  Das führ beim
Niedersächsischen VS, der offensichtlich weitgehend wahllos alles
speichert (also nicht nur Ermitlungsverfahren, wie es bei der Polizei
üblich ist), zu besonders geheimdienstgemäßen Situaionen:

{{{#!blockquote
Ferner hat die Task Force festgestellt, dass die Wiedervorlagefrist
vielfach an Tatsachen anknüpft, die nicht verlängerungsrelevant sind.
Nicht verlängerungsrelevant sind solche Erkenntnisse, die keinen
extremistischen Kontext oder sogar einen entlastenden Inhalt haben.
Beispiele hierfür sind die Erfassung allgemeiner Personendaten oder
Erkenntnisse darüber, dass sich eine Person von einer extremistischen
Bestrebung gelöst hat. (TF-Bericht, S. 21)
}}}

Neben einer generellen Schwäche bei der Achtung der Verfassung liegt die
weite Verbreitung dieses Phänomens in der Amtsdatei des Verfassungsschuzes
auch an der Technik:

{{{#!blockquote
Die Eingabemaske zur Erfassung und Speicherung von Erkenntnissen
beinhaltet ein Feld zur automatischen Verlängerung der Wiedervorlage um
fünf Jahre. Dieses Feld ist bei einem Aufruf der Eingabemaske
automatisch aktiviert.
}}}

Wer hat sich das wohl ausgedacht?

=== Zahlen ===

Die von der Task Force überprüfen Personeneinträge mögen oder mögen
nicht einen guten Eindruck vom Gesamtinhalt der Amtsdatei geben –
jedenfalls sah die Vereilung auf die vom VS ausgemachen
„Phänomenbereiche” 2013 so aus:

|| Links || Ausland || Rechts ||
|| 1792  || 3025    || 2363   ||

= Weiteres =

== Liberalisierungen unter Rot-Grün? ==

Unter der Rot-Grünen Koalition in den 90-zigern wurden die Befugnisse von Polizei und [[Geheimdienste]]n erheblich zurückgeschraubt. Mit daran beteiligt war Rolf Gössner, der dazu einen
[[http://www.infolinks.org/medien/cilip/ausgabe/45/ngefag.htm|Artikel in Cilip 45]] geschrieben hat. Nach dem Wechsel zu Gelb-Schwarz wurde dagegen die Reform zurückgenommen und die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten erheblich ausgebaut (s.u.).

== Polizeiliches Lamentieren 2003 ==

Oberflächliche Einblicke in die EDV gewährt ein Leserbrief im Polizei Extrablatt (vgl [[http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2661905_L20.pdf|Polizei-Extrablatt 11/2003]](pdf)). Interessant ist hierbei die Erwähnung von "Mikado"  und der Umstand.  Dann heißt es dort: "Jetzt wird die Emulation gestartet und wenn ich
Glück habe, ist eine POLAS-Session frei", was wohl bedeutet, dass POLAS damals noch über ein klassisches Terminal angesprochen wurde.  Und: "POLAS/INPOL [kann ich] mit dem Windows-Rechner
nicht erreichen [...] und mit dem
Nivadis-Rechner [können keine] keine Datenbanken aufgerufen werden."  Das klingt einerseits erfreulich, weil Auskunft und Vorgangsbearbeitung getrennt sind, wie sich das gehört, andererseits aber bedenklich, weil POLAS als Landes- und INPOL als Bundessystem eigentlich getrennt sein sollten.  Wer mehr Licht ins Dunkel bringen kann -- go ahead.



= Skandale =

== Detektei nutzt POLAS ==

1992/93 bekam eine Detektei Auskünfte aus POLAS (wenn auch wohl nur negative), weil sie so gerissen war, ein paar Polizeibeamte zu beschäftigen.  Der Haupttäter bekam ein Disziplinarverfahren und wurde mit einer ganz stattlichen Pension aus dem Polizeidienst entfernt. vgl [[http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020040000031+NDH+L|urteil ovg niedersachsen]] 

== Göttinger Überwachungsskandal ==

Ein [[http://politische-justiz.org/48|Göttinger Anti-AKW Aktivist]] wurde 2004, wegen seiner Tätigkeit als Sprecher des Anti-Atom-Plenums Göttingen vor dem Castor-Transport pausenlos überwacht. Dafür gab es dann auch einen Big Brother Award.
Weitere Skandale in Niedersachsen sind auf der Webseite [[http://politische-justiz.org/|politische justiz]] zu finden. (und warten auf Auswertung ...)

== Polizeigesetz wird vom Verfassungsgericht kassiert ==

Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem „modernsten Polizeigesetz der Welt” profilieren.  In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich [[Geheimdienste]] angehen, erlaubt.  Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert.

In diesem Zusammenhang wirft die [[http://www.cilip.de/terror/lt-nds-14-3429.pdf|Antwort der damaligen Landesregierung]] auf eine
Anfrage zur [[Rasterfahndung]] 2001 ein aufschlussreiches Licht auf das
entsprechende Rechtsverständnis.

== Rechtswidrige Dauerobservation einer Kletteraktivistin ==

Eine Kletteraktivistin wurde im Jahre 2006 vor einem Castoreinsatz wochenlang vom mobilen Einsatzkommand (MEK)
[[Observation|observiert]]. Dagegen hat sie Klage vorm
Verwaltungsgericht eingereicht. Um die Klage abzuwenden, hat die Polizei 
die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Observationsmaßnahme schriftlich
anerkannt.  Obwohl die Daten rechtswidrig erhoben wurden, hat die Polizei die Daten jedoch nicht gelöscht.

[[http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/ueberwachung.html#mek|Mehr von der Betroffenen]]

== Staatsanwaltschaft in Göttingen ordnet DNA-Entnahme wegen Böllerwurf an ==

Ein Göttinger Antifa-Aktivist wurde von der Staatsanwaltschaft Göttingen anfang 2011 verpflichtet wegen eines angeblichen Böllerwurfes eine [[DNA]]-Probe abzugeben.
Die Beschwerde dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Womit das letzte Rechtsmittel gegen die Entnahme erfolglos war und die Speichelprobe abgeben werden musste (vgl http://monsters.blogsport.de/2011/01/04/verfassungsgericht-erlaubt-dna-entnahme/). Von dem Tatvorwurf wurde er dann laut http://monsters.blogsport.de/2011/07/04/freispruch-fuer-martin-r/ im Sommer 2011 freigesprochen. 

== Big Brother Award für Drohnen-Einsatz ==
Der Innenminister von Niedersachsen Uwe Schünemann bekam 2011 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2011/.pol|Big Brother Award]] für den Einsatz von [[#Drohnen_mit_Kameras|Überwachungsdrohen]] bei den Demonstrationen zum Castor-Transport im Herbst 2010.

== Beobachtung eines Journalisten durch den Verfassungsschutz ==
Ein Göttinger Journalist eines Lokalradios erfuhr 2011, nachdem er ein AuskunftErsuchen an das [[LfV]] geschickt hatte, dass er seit 14 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird. U.a. wurde die Teilnahme an legalen Demos vom Verfassungsschutz registriert (vgl [[http://www.taz.de/Niedersaechsische-berwachung-/!79681/|taz]]).
Einige Daten sind vermutlich durch die Polizei übermittelt worden, denn im Nachhinein hat die Polizei Göttingen zugegeben, dass sie bei einem AuskunftErsuchen gespeicherte Daten verschwiegen hatte (bzw vor dem Abschicken der Antwort gelöscht hatte).  Weiteres unter http://monsters.blogsport.de/2011/11/07/nichts-genaues-weiss-man-nicht-auch-goettinger-polizeidirektion-ueberwachte-journalisten/.

== Beobachtung eines Grünen-Landtagskandidaten ==
Ein Kandidat der Grünen für die Landtagswahl 2013 hat im Sommer 2012 die Auskunft vom LfV, dass er vom LfV beobachtet wird. U.a. wird von ihm ein Platzverweis, Teilnahme an Protesten gegen Moorburg und die Teilnahme an einer Kurden-Demo vorgeworfen. Wobei er zu Zeitpunkt der letzteren auf einer Parteiveranstaltung war.
Weiteres unter http://www.taz.de/Oppositions-Bespitzelung/!98824/

== 40% der VS-Daten rechtswidrig gespeichert ==

Die Zustände bei der Amtsdatei des Verfassungsschutzes
in Niedersachsen waren 2013 so haarsträubend, dass
selbst ein autoritärer Scharfmacher wie der damalige 
Innenminister Boris Pistorius
nicht umhin kam, eine „Task Force” einzusetzen, die die
Speicherpraktiken des niedersächsischen VS untersuchen sollte.  
Diese Kommission war im Wesentlichen mit Leuten des VS selbst und des
Innenministeriums besetzt, also gewiss keiner überschießenden
Menschenrechtsliebe verdächtig; das dokumentiert etwa ihre Einschätzung,
dass der VS eigentlich zunächst erstmal alles speichern kann:

{{{#!blockquote
Ebenfalls phänomenbereichsübergreifend lässt sich in diesem Zusammenhang
feststellen, dass wiederholt Personen über einen erheblichen Zeitraum
gespeichert wurden, die zwar einen möglichen Bezug zu einer
extremistischen Bestrebung aufweisen, im Ergebnis aber unbedeutend für
die Bestrebung bleiben.  Die Erstspeicherung dieser Personen ist
zunächst unproblematisch, da ihre Bedeutung für die Bestrebung in der
Regel noch nicht zu überblicken ist, so dass die Speicherung zur Klärung
eben dieser Frage erforderlich ist.
(<<Doclink(2014-nds-vsreport.pdf,Abschlussbericht)>>, S. 18)
}}}


Trotz dieses Herz-Jesu-Bürgerrechtsverständnisses kommt der
<<Doclink(2014-nds-vsreport.pdf,Abschlussbericht der Kommission)>> zu ziemlich
vernichtenden Ergebnissen:  21% der 9004 untersuchten Speicherungen waren so
missbräuchlich, dass sie als sofort löschpflichtig angesehen wurden,
weitere 18% sind mit normalen Prozeduren zu löschen.  Nicht auszudenken,
zu welchen Ergebnissen Personen mit mehr bürgerrechtlicher Street Cred
gekommen wären.

Innenminister Pistorius sah
[[http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=124497&_psmand=33|sich zu folgendem Eingeständnis genötigt]]:

{{{#!blockquote
Das ist erschreckend, weil es nicht um Versehen oder individuelle Fehler
einiger weniger Mitarbeiter geht, sondern weil das System offenbar
versagt hat und es keine Absicherung gab. Nach diesen Ergebnissen liegt
ein Fall von Organisationsverschulden vor."
}}}

Ein Ärgernis am Rande ist, dass die Task Force riet, von einer Information der 
Speicheropfer über das an ihnen verübte Unrecht abzusehen, und zwar mit
der bemerkenswerten Argumentation:

{{{#!blockquote
Angesichts der Zahl der Löschempfehlungen besteht nach Auffassung der Task
Force die begründete Befürchtung, dass hierdurch die Arbeitsweise des
Niedersächsischen Verfassungsschutzes aufgedeckt werden könnte. Insofern kann
die Task Force eine derartige Information Betroffener nicht empfehlen.
}}}

– also: Das Unrecht ist so verbreitet, dass deutlich werden könnte, dass es
Methode hat.  Klassiker geheimheimdienstlicher Zirkelschlüsse, Nummer 7.

== 511 von 512 gespeicherten Veranstaltungen rechtswidrig ==

2016 wird bekannt, dass die Polizei [[https://freiheitsfoo.de/2016/12/17/illegale-demodatenspeicherung-polizei-nds/|in NIVADIS „Verlaufberichte” zu 512 Demonstrationen]]
samt Anmelder_innen, Ordner_innen usf. gespeichert hat.  Eine Prüfung durch
den LfD ergab, dass satte 511 dieser Speicherungen rechtswidrig waren,
denn:

{{{#!blockquote
Die Polizei kann mittels der NIVADIS-Speicherungen jederzeit wissen, wer an
Demonstrationen teilgenommen hat. Das ist genau das Gegenteil von staatsfreier
Grundrechtsausübung.
}}}

(„staatsferne Grundrechtsausübung” ist ein zentraler Begriff aus dem
Brokdorf-Urtei des BVerfG, das wesentliche Eckpfeiler des
Versammlungsrechts festklopfte).  Im Rahmen der Aufklärung wurde auch
ein <<Doclink(2016-niedersachsen-verlaufsbericht.pdf,Beispiel für einen Verlaufsbericht)>>
(mit Schwärzungen) befreit.

== Automatische Schwärzungen bei VS-Auskünften ==

2018 tritt die VS-Präsidentin Brandenburger im Gefolge einer Auskunft zurück.
In Kürze: jemand hat eine verweigerte Auskunft angefochten, in Vorbereitung
auf den Prozess hat der VS weniger geschwärzte Akten ans Gericht gegeben, die
der Klägerin mit den Prozessakten zugänglich wurden.  Mit diesen Daten
konnte ein VS-Spitzel in der Göttinger Linken enttarnt werden.

Der eigentlich Skandal wird etwas vorher [[https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Niedersaechsischer-Verfassungsschutz-Druck-auf-Praesidentin-Brandenburger-nach-V-Mann-Enttarnung-waechst|in der HAZ vom 18.11.2018]] berichtet:

{{{#!blockquote
Der Verfassungsschutz hat ein neues elektronisches System eingeführt, das sensible Stellen wie Namen in den Akten automatisch schwärzt. Anschließend überprüft ein Mitarbeiter, ob es nicht trotzdem noch für V-Männer heikle Passagen gibt, die dann per Hand aussortiert werden müssen.
}}}

– dass offenbar kategorisch und maschinell geschwärzt wird, mithin also 
potenziell erhebliche Grundrechtseingriffe ohne Einzelfallprüfung
vorgenommen werden, das wäre eigentlich ein guter Grund für einen Rücktritt
gewesen.

== Menschenrechte ausüben ist „Treiben“ ==

2021 schafft die Rot-Schwarze Koalition in Niedersachsen das Auskunftsrecht
beim Verfassungsschutz ab, mit einer Regelung die das nicht vorhandene
Auskunftsrecht im Bund noch unterbindet (es wird auch ein besonderes
Interesse verlangt, die Auskunft aber zudem auf einen speziellen Anlass
beschränkt).  Anlass der Abschaffung des Grundrechts war
eingestandnermaßen seine Nutzung.  So
[[https://www.merkur.de/niedersachsen/landtag-gibt-verfassungsschutz-mehr-spielraum-zr-90845642.html|schreibt der Münchner Merkur am 7.7.2021]]:

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Damit soll der Verfassungsschutz entlastet werden. Massenhafte Anfragen
insbesondere aus der linken Szene hatten dem Amt in der Vergangenheit viel
Arbeit beschert. Eine Panne bei einer Abfrage führte 2018 zum Rücktritt der
vorherigen Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger. „Wir setzen diesem
Treiben jetzt ein Ende“, sagte der CDU-Abgeordnete Sebastian Lechner.
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