# Datenbank Innere Sicherheit

<<bkamig()>>

Eine Verbunddatei von [[INPOL]] (vgl. [[Datenbanken BKA]]) zur Speicherung von Daten aus dem
Staatssicherheits-Bereich, auch als IFIS bekannt.  <<BtDS(16/13563)>> zählt 
auf, gespeichert werden sollten Daten von:

 * Beschuldigten und Verdächtigen (§ 8 Absatz 1 und 2 BKAG),
 * ­Kontakt- und Begleitpersonen von Beschuldigten oder Verdächtigen, soweit dies zur Verhütung oder Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 BKAG),
 * sonstigen Personen, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 8 Absatz 5 BKAG),
 * Häftlingen (soweit die richterliche Häftlingsüberwachung angeordnet ist),
 * Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie Opfer einer künftigen Straftat werden können, soweit dies zur Verhütung oder Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist (grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person, § 8 Absatz 4 BKAG),
 * Opfern einer Straftat, soweit sie der Speicherung zugestimmt haben (§§ 4, 4a BKAG),
 * Opfern von Tötungsdelikten,
 * Deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland eine Straftat begangen haben oder einer Straftat verdächtig sind, die auch im Inland zu einer Speicherung in der Datei geführt hätte,
 *­ Personen, die Besuchs-, Post- oder Telefonkontakt zu den unter Spiegelstrich 4 genannten Personen haben, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 Satz 1 BKAG).

Leider sind die wirklich angewandten Regeln, KPMD-PMK
(Richtlinien für den
kriminalpolizeilichen Meldedienst, politisch motivierte Kriminalität, 
bis 2001 KPMD-S, „Staatsschutzsachen”)
geheim (VS-NfD), was bisherige Versuche, sie per IFG einzusehen, vereitelte.
Zum Übergang von KPMD-S auf KPMD-PMK kommentiert <<Doclink(2005-bayern-ltds15_4430.pdf,Landtags-Drucksache 15/4430 aus Bayern)>>:

{{{#!blockquote
Durch die Einführung des Definitionssystems,
das nun auf dem Begriff „Politisch motivierte Straftat“ mit
Unterscheidung in die Phänomenbereiche „links“, „rechts“,
„Ausländer“ und „Sonstige/nicht zuzuordnen“ basiert, wurde 
eine geeignetere Grundlage zur Sicherstellung einer 
bundesweit einheitlichen Informationsbasis im Bereich 
Staatsschutz eingerichtet.
}}}

Einen Hauch von Transparenz im Hinblick auf die KPMD-PMK vermittelt dabei der
[[http://www.thm.de/zaftda/tb-bundeslaender/doc_download/84-tb-lfd-berlin-2003-152|Tätigkeitsbericht des LfD Berlin für 2003]] (PDF-Seite 51),
der die Voraussetzungen für eine Speicherung vor 2001 so zitiert:

{{{#!blockquote
- Zuordnung der Straftaten zum Katalog der Staatsschutzdelikte,
- zu anderen Straftaten, sofern wegen der Angriffsrichtung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation der Verdacht besteht, dass mit der Tat Ziele im Sinne von Nr. 1 der KPMD-S [FDGO und Bestand und Sicherheit des Bundes oder der Länder oder Beeinträchtigung der Amtsführung] verfolgt werden,
- Straftatvorwürfe gegen ein Objekt (Person, Institution oder Sache), aus denen sich der Verdacht ergibt, dass der Betroffene Ziele im Sinne von Nr. 1 der KPMD-S verfolgt und keine Erkenntnisse vorliegen, die eine Erfassung wegen des Motivs des Täters ausschließen würden.
}}}

– damit hätte also immer nachgewiesen werden müssen, warum eine
Castorblockade oder eine Hausbesetzung tatsächlich staatsgefährdend
hätten sein sollen.  Das ist natürlich auch damals nicht passiert.
Statt dann aber den damaligen Datenbestand zu bereinigen, wurde in Nr. 2
KPMD-PMK eine Regelung getroffen, die der LfD Berlin wie folgt
zusammenfasst:

{{{#!blockquote
[Es sind] insbesondere Straftaten, die in Würdigung der Umstände, der
Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass
sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der
Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen
die Realisierung politischer Entscheidungen richten, meldepflichtig.
}}}

Konkreter formuliert die bayerische Staatsregierung in 
<<Doclink(2005-bayern-ltds15_4430.pdf,Landtags-Drucksache 15/4430 aus Bayern)>>
(und bestätigt gleich noch die Einschätzung, dass die 
Staatsgefährungskriterien aus der KPMD-S vor 2001 auch nicht so eng
gesehen wurden):

{{{#!blockquote
Hierunter sind auch
Straftaten im Zusammenhang mit Protesten gegen die 
Nutzung der Kernenergie, der Tierhaltung oder der Gentechnologie 
zu subsumieren. Aus diesem Grunde werden Straftaten
im Sinne der schriftlichen Anfrage in aller Regel als politisch
motivierte Kriminalität, hier Sachbeschädigung gemäß § 303
StGB, verfolgt. Im Übrigen war bereits vor Einführung des
KPMD-PMK zum 01.01.2001 in Abstimmung mit dem BKA
bundesweit festgelegt, dass bei Straftaten im Zusammenhang
mit Gentechnologie von Staatsschutzdelikten ausgegangen
wird.
}}}

Was wirklich in der KPMD-PMK steht, bleibt dennoch unklar, aber natürlich auch
irrelevant, weil sich die Polizei ohnehin zu genehmigen scheint, was
immer sie will (dennoch gibt es regelmäßig erfolgreiche Löschungen aus
der Inneren Sicherheit; zumindest das Übermaßverbot bleibt selbst in 
Staatsschutzsachen auch beim BKA gültig).

Die Datei wurde 1980 als APIS eingerichtet und ist also eine der ältesten Spezialdateien
überhaupt.

2006 enthielt sie fast 1.5 Millionen Datensätze
(<<BtDS(16/2875)>>), am 10.6.2009
dann 1572915 Datensätze (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>) incl. Sachdaten.  

Ende 2011 waren nach <<BtDS(17/7307)>> 86955 Personen erfasst, Anfang
2012 nach <<BtDS(17/8263)>> (S. 21) dann 84374, davon 45196 (also
demnach über die Hälfte!) aus dem "Phänomenbereich PMK rechts".

Im November 2019 gibt <<BtDS(19/15346)>> für die IFIS 101744 Personen und 9284 organisationen, die die verschiedenen Polizeien als die innere Sicherheit gefährdend sieht.

Laut <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. TB LfD BaWü)>>, 2.1/1.1 war sie die Hauptquelle für Daten, die das BKA an die [["Anti-Terror-Datenbank"]] geliefert hat. 

Vor der Umstellung auf INPOL-neu hieß diese Daten APIS und war für zahlreiche Skandale gut.

== „Relevante Personen” ==

Die IFIS diente schon immer gerne zur Speicherung von „Gefährdern”,
Menschen also, die zwar unbequem sind, denen aber mit dem Stafrecht
nicht beizukommen ist.

Aktuell kommen zu dieser Kategorie noch „relevante Personen”.
Laut <<BtDS(18/10340)>> sind

{{{#!blockquote
Mit Stand vom 7. November 2016 sind bundesweit 651 relevante Personen ein-
gestuft.
Davon entfallen 125 auf PMK -links-, 108 auf PMK -rechts-, 64 auf PMAK und
354 auf den religiös motivierten internationalen Terrorismus.
3.
}}}

Dabei war die Wachstumsrate relevanter Personen im Linksbereich 2015/16 genau
null, der Schwerpunkt lag klar auf „religiös motiviertem internationalen
Terrorismus”.

Mehr zu den Begrifflichkeiten bietet <<BtDS(16/3570)>> sowie 
<<BtDS(17/5136)>>, die ausführt:

{{{#!blockquote
verwiesen.
Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn
 * sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder
 * es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a StPO, handelt.
}}}

Im Hinblick auf „objektiven Hinweise” bzw. „bestimmten Tatsachen” (es ist 
unklar, ob die Abweichung von dieser Terminologie in 17/5136 etwas bedeutet),
die es für die Einstufung als Gefährder bzw. relevante Person braucht,
fasst <<BtDS(18/10340)>> die Rechtsprechung – vielleicht als Service für
Löschverlangen – so zusammen:

{{{#!blockquote
Der Begriff „bestimmte Tatsachen“ entspricht einer vielfach in der
Strafprozessordnung (StPO) und den Polizeigesetzen des Bundes und der
Ländern genutzten Formulierung im Rahmen von Eingriffstatbeständen.
Tatsachen sind konkrete Geschehnisse oder Zustände, die sinnlich
wahrnehmbar in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich
sind. Durch die Voraussetzung der Tatsachen einerseits und der
zusätzlichen Betonung der Bestimmtheit dieser Tatsachen andererseits,
wird gewährleistet, dass sich die zu treffende Prognose nicht auf vage
Anhaltspunkte, bloße Vermutungen oder Gerüchte, sondern auf eine
hinreichend sichere Tatsachenbasis stützt, welche bereits ein gewisses
Maß an Konkretisierung und Verdichtung erreicht haben muss.
}}}

Die „Kletteraktivistin”, von der in der Drucksache die Rede ist, hat
auch eine
[[http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/de/rep/ueberwachung.html#relevant|eigene Seite zu ihrer Relevanz]].

= Skandale =

== Aus APIS-Zeiten ==

In [[INPOL-Alt]] hieß der Datenbestand noch "Arbeitsdatei PIOS - Innere Sicherheit" (APIS; das ist von der Bundesregierung in <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>
bestätigt) und war in diesem Zusammenhang für zahlreiche Skandale gut (TODO: ein paar sammeln, google müsste reichen).

Der Datenschutzbeauftragte von Berlin beschreibt in seinem
[[http://www.thm.de/zaftda/tb-bundeslaender/doc_download/84-tb-lfd-berlin-2003-152|Tätigkeitsbericht für 2003]] (PDF-Seite 51) die Prüfung eines Falles,
bei dem es "um zwei Verfahren aus den
Jahren 1997 und 2000 wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Plakat-
Entrollen auf dem Vordach einer Gebäudeeingangshalle) und Hausfriedensbruch (Er-
klettern des Berliner Fernsehturmes und Versuch, ein Zelt aufzubauen
bzw. ein Plakat aufzuhängen)" ging -- Petent war ein ein Robin
Wood-Aktivist gewesen.  Bemerkenswert die Stellungnahme des
Polizeipräsidenten:

{{{#!blockquote
Der Polizeipräsident hat die Meldungen an das BKA damit gerechtfertigt,
dass der Betroffene offensichtlich zu Mitstreitern der
Umweltorganisation Robin Wood gehört [...] In den von Robin Wood
aufgegriffenen Themenfeldern wie Anti-AKW- bzw.  Anti-Castor-Protesten
ist es in der Vergangenheit zu Überschneidungen mit der militanten,
linksextremistischen Szene [...] gekommen.  
}}}

Die Argumentation ist sozusagen doppelte Gedankenpolizei: Die
Speicherung erfolgte, weil das Opfer Sympathisant einer Organisation
ist, die ihrerseits mit Staatsfeinden "Überschneidungen" hatte.

An der Speicherung änderte sich trotz Einspruch des LfD nichts:

{{{#!blockquote
Anhaltspunkte für eine staatsfeindliche oder gar terroristische
Motivation des Betroffenen bei der Begehung der vorliegenden Straftaten
waren nicht erkennbar. Der Betroffene wollte mit seinen Aktionen auf
angebliche Missstände im Bereich der Castor-Transporte aufmerksam machen
bzw. über den Bau eines umweltpolitisch diskutablen Staudamm-Projektes
in Spanien informieren.

Der Polizeipräsident hat ohne weitere Begründung erklärt, dass die
weitere Speicherung zulässig ist, weil nach Würdigung der Umstände
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie der Erreichung oder Verhinderung
politischer Ziele dienen.
}}}


Ein ähnlicher Fall der Speicherung von Öko-AktivistInnen aus
dieser Zeit wird im 
[[https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/17_DIB/17__Datenschutz-_und_Informationsfreiheitsbericht.pdf|17.  TB des LfD NRW (2003/04)]]
(PDF-Seite 90) referiert:

{{{#!blockquote
Um auf eine umweltpolitische Forderung aufmerksam zu machen, entrollten
fünf Personen auf einer Rheinbrücke ein Transparent. Zu diesem Zweck
seilten sich drei von ihnen von der Brücke ab. Ein Vorgang, der einem 
Beteiligten nicht nur eine Strafanzeige wegen eines möglichen Verstoßes 
gegen das Versammlungsgesetz einbrachte, sondern auch eine vom 
Landeskriminalamt veranlasste Erfassung in der beim Bundeskriminalamt 
bundesweit geführten Verbunddatei APIS (Arbeitsdatei PIOS-Innere Sicherheit)
als politisch motivierter Straftäter. [...]

Auch die nur zwei Wochen später erfolgte Einstellung des
Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen durch die Staatsanwaltschaft
änderte nichts an dessen Erfassung in APIS. Hier ist nicht nur ein
Betroffener vorschnell mit dem Etikett eines politischen Straftäters versehen
worden. Vielmehr offenbarte der Einzelfall gleichzeitig erhebliche
organisatorische Mängel, da die zuständige Polizeibehörde einräumen
musste, es sei nicht mehr nachzuvollziehen, wann und wie der Sachverhalt
an wen mit der Folge der Erfassung in der beim Bundeskriminalamt
geführten bundesweiten Datei gemeldet worden sei.
}}}


== Reporter von Polizistin über den Haufen gerannt: Sperrung ==

Beim 2017er G20-Gipfel in Hamburg wird der Journalist Florian Boillot zunächst
akkreditiert, dann aber aufgrund von Sicherheitsbedenken des BKA doch gesperrt.
Hintergrund ist, dass das BKA die Anzeige einer Polizistin wegen Widerstands in
der IFIS gespeichert hatte – diese hatte ihn im März 2016 am Rande eines
Fascho-Aufmarschs über den Haufen gerannt und war dann aufgebracht, weil
er sich nicht schnell genug aus dem Staub gemacht hatte.

Die Speicherung wurde auch nach einem Freispruch im Mai 2017 aufrecht
erhalten; das ist nicht ganz untypisch, wenn auch in der Form nicht
völlig Routine (wie die Weiterspeicherung nach 170 (2)-Einstellungen).

[[https://blog.ard-hauptstadtstudio.de/vom-fotojournalisten-zum-sicherheitsrisiko/|Die Geschichte im Blog des ARD-Hauptstadtstudios]]