Datenschmutz.de
Datenbanken
- Überblick (Rechtslage, Hersteller, Überwachungstechnik, Skandale, ...)
- Datenbanken auf Länderebene (LKAs, lokale Polizeibehörden)
- Datenbanken der Bundespolizeien (BKA, Bundespolizei, ...)
- Datenbanken der Dienste (Verfassungsschutz, BND, ...)
- Datenbanken EU (Europol, Schengener Informationssystem, ...)
- Datenbanken der Staatsanwaltschaften (Bundeszentralregister, ...)
Die Repressionsbehörden greifen entweder mit spezieller gesetzlicher Grundlage oder im Wege der Sicherstellung/Beschlagnahme auf eine Vielzahl von Datenbanken zu, die von Dritten geführt werden.
- AiutoVarie
- WikiKurs
- 11 Absätze
- 23 Aktionen
- 30 Der grafische Editor
- 02 Finden von Informationen
- 04 Anmelden beim Wiki
- 52 Struktur im Wiki
- 22 Parser
- 19 Symbole
- 06 Die eigene Homepage im Wiki
- 50 Wiki-Etikette
- 15 Tabellen
- 51 Anwendungen
- 07 Der Text-Editor
- 05 Benutzer-Einstellungen
- 17 Externe Links
- 03 Auf dem Laufenden bleiben
- 21 Makros
- 12 Überschriften
- 20 Dynamische Inhalte
- 01 Was ist ein MoinMoin-Wiki?
- 10 Textgestaltung mit Wiki-Markup
- 08 Tastenkombinationen
- 14 Text-Stil
- 13 Listen
- 16 Wiki-interne Links
- 40 Anlegen von weiteren Seiten
- 18 Anhänge
- HilfeZumEditieren
- Europol
- HelpOnParsers
- AuskunftErsuchen
- HilfeAllgemein
- WikiCourse
- 13 Lists
- 03 Staying up to date
- 02 Finding information
- 17 External links
- 50 Wiki etiquette
- 12 Headlines
- 18 Attachments
- 14 Text styles
- 40 Creating more pages
- 19 Symbols
- 04 Creating a wiki account
- 22 Parsers
- 06 Your own wiki homepage
- 11 Paragraphs
- 16 Wiki internal links
- 07 The text editor
- 21 Macros
- 52 Structure in the wiki
- 20 Dynamic content
- 05 User preferences
- 15 Tables
- 30 The graphical editor
- 10 Text layout with wiki markup
- 23 Actions
- 08 Hot Keys
- 51 Applications
- 01 What is a MoinMoin wiki?
- EventStats
- Datenbanken der Dienste
- HelpOnConfiguration
- HelpOnAuthentication
- HelpOnSlideShows
- ZStV
- HelpOnMacros
- Datenbanken EU
- HelpOnMoinCommand
- HelpOnEditing
- RechtsLage
- HelpOnParsers - ReStructuredText
- HelpOnActions
- HilfeZuAktionen
- HelpOnLinking
- HilfeZurKonfiguration
- action - show
- Datenbanken BKA
- HilfeZuMakros
- HilfeZuParsern
- SIS
- Bundeszentralregister
- VeranstaltungsMaterial
- KategorieVorlage
- sTesta
- Vorratsdatenspeicherung
- Datenbanken der Bundespolizeien
- Glossar
- Datenbanken
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- HilfeIndex
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- BrugerIndstillinger
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- Datenbanken der Staatsanwaltschaften
- WikiHomePage
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- Datenbanken Gesundheitsamt
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- Überblick
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- MissingHomePage
- ERKENNUNGSDIENST
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- SIRENE
AiutoVarie
DomandePosteFrequentemente
##language:it '''Indice''' <<TableOfContents>>
== Domande su "Cosa è un Wiki?" == === Cosa è un ''Wiki''? ===
Il termine ''Wiki'' è un'abbreviazione di Wiki''''''Wiki''''''Web. Un Wiki è un insieme di pagine che possono essere modificate in collaborazione con altre persone utilizzando un browser web.
=== Cosa è un ''MoinMoin''? ===
Un Moin''''''Moin è un wiki implementato dal programma Moin''''''Moin, scritto in Python.
=== A cosa può servire? ===
Ad essere onesto, è utile per qualsiasi scopo vada bene per te. Su [[http://www.lineo.com/|Lineo]] viene usato un wiki nella rete locale con moltissime pagine, che descrivono i vari progetti, le architetture, le idee e così via a disposizione delle persone che vogliono contribuire dei commenti. Alcune pagine sono puramente informative, altre sono un invito alla discussione e al confronto.
In generale, un wiki è uno strumento molto versatile, il cui valore dipende dall'uso che se ne fa. Ad esempio, una pagina in un wiki può servire allo stesso scopo di un verbale di una discussione. Puoi usare una pagina wiki per collaborare con altri ad un progetto.
Svariati Wiki vengono usati internamente dal gruppo di sviluppatori di [[http://www.zope.org/|Zope]] per tener traccia delle varie idee e dei progetti.
=== Quali sono le principali funzionalità di un Wiki? ===
Queste sono alcune delle principali caratteristiche:
- Modificabile da chiunque - Una pagina wiki è modificabile da chiunque con un web browser
- Possibilità di vedere le modifiche recenti
- Svariati modi di effettuare ricerche
- E' molto facile aggiungere nuove pagine
- Possibilità di vedere la storia delle revisioni di un documento
- E' possibile contribuire nuove informazioni, o correggere quelle presenti
=== Come si confronta con altri strumenti di gruppo, come Notes? ===
Un Wiki è in grado di svolgere alcuni compiti in maniera semplice, ma ci sono cose che non può fare. La mancanza più sentita è la possibilità di controllare l'accesso al sito, per consentire solo ad un certo gruppo di persone di modificare le informazioni.
=== E sulla sicurezza? Non è un Wiki soggetto a cancellazioni complete o vandalismi di un sabotatore? ===
Questa è una domanda importante. In generale, i Wiki '''NON''' offrono nessuna sicurezza. (Proprio così!). Pertanto, esiste la possibilità che, sia accidentalmente che volutamente, il wiki venga distrutto o comunque danneggiato in qualche sua parte.
Ci sono due maniere per danneggiare un wiki. Una è la cancellazione, l'altra la manomissione. Il problema della cancellazione non è poi così grave, dal momento che viene mantenuto sia un registro delle modifiche che un archivio delle versioni precedenti di ogni pagina, in un luogo non accessibile agli utenti web. Quando una pagina presenti delle cancellazioni o danneggiamenti, può essere rapidamente ripristinata dall'ultima sua versione precedente in buono stato.
La manomissione esplicita e intenzionale è invece un problema un po' più difficile da trattare. Esiste la possibilità che qualcuno possa inserire delle informazioni scorrette su una pagina, o che intenzionalmente manometta le informazioni su una pagina esistente (ad esempio, una persona può cambiare le attribuzioni di una pagina in modo tale che risulti sia stato qualcun altro a inserire una certa informazione, oppure alterare il contenuto di un paragrafo in modo da travisarne il significato). Gran parte dei sistemi di collaborazione soffrono di questo problema. Nei Wiki, il problema è ancora maggiore data la totale mancanza di sicurezza. Nella realtà però, i casi di vandalismi sui wiki sono estremamente rari, e possono essere facilmente individuati attivando la notifica via email ad ogni nuovo contributo al sito.
In altre parole, la filosofia del wiki è quella di intervenire manualmente nei rari (ed eccezionali) casi di sabotaggio, piuttosto che studiare e inserire le funzionalità e il sovraccarico (sia nell'implementazione che nell'utilizzo) necessari a prevenire il possibile danno causato da un vandalo.
== Domande sul come usare questo Wiki == === Scovare e accedere alle informazioni contenute nel Wiki === ==== Come posso fare una ricerca nel Wiki? ====
Ci sono veramente tante maniere di effettuare ricerche:
- Clicca sull'icona con la lente di ingrandimento. Ti porterà nella pagina CercaPagina, dove potrai cercare per parola sia nei titoli sia nel contenuto delle pagine, con possibilità di usare espressioni regolari per esprimere i vincoli della tua ricerca.
- Clicca su IndiceDeiTitoli. Ti mostrerà un elenco in ordine alfabetico dei titoli di tutte le pagine.
- Clicca su IndicePerParola. Questo crea un elenco di tutte le parole presenti nei titoli di ogni pagina.
- Clicca su {{{LikePages}}} in fondo alla pagina. Questo mostra le pagine che hanno nel loro titolo parole simili a quelle della pagina corrente.
- Clicca sul titolo della pagina in alto. Questo ti mostra quali pagine si riferiscono alla pagina corrente (ti può aiutare per trovare le pagine correlate all'argomento che stai leggendo).
==== Come posso vedere che cosa è stato modificato di recente? ====
Clicca sul link ModificheRecenti presente in cima a tutte le pagine.
==== Che cosa sono quei StraniLinkRossi che continuo a trovare un po' dappertutto? ====
Qualsiasi parola formata da un mix di lettere maiuscole e minuscole che non abbia una pagina associata verrà presentato come un collegamento scritto in rosso.
=== Aggiunta di informazioni al Wiki ===
==== Come posso aggiungere qualche cosa al wiki, o correggere un'informazione sbagliata? ====
Se vedi qualche cosa su cui vorresti dire la tua, o che vorresti aggiungere o modificare, basta che clicchi sul link {{{ModificaIlTesto}}} in fondo alla pagina, oppure sull'icona <<Icon(moin-edit.gif)>> in alto. Il contenuto della pagina ti verrà presentato in una pagina del tuo browser, dove potrai effettuare le modifiche che desideri. Il formattatore wiki generalmente "farà la cosa giusta" con qualunque testo ti inserisca. Se vuoi fare le cose eleganti, puoi utilizzare gran parte delle tipologie di formattazione offerte dall'HTML. Vedi la pagina AiutoSuFormattazione per suggerimenti e esempi.
==== Ci sono convenzioni particolari che dovrei seguire quando aggiungo del materiale? ====
Veramente non molte. Aiuta molto mantenere una certa consistenza nella formattazione di certe informazioni. Una importante convenzione che aiuta in questo è l'utilizzo delle pagine "Modello".
Il Wiki ha una funzionalità chiamata "Modelli" che ti viene proposta quando crei una nuova pagina. Se tu clicchi su uno dei modelli proposti alla creazione della pagina, allora quella pagina avrà una struttura simile alle altre dello stesso tipo. Ad esempio, quando crei la tua homepage Wiki, dovresti utilizzare la PaginaPersonaleModello.
==== Come posso aggiungere materiale non testuale al Wiki? ====
Se quanto vuoi aggiungere è già disponibile su un sito web, aggiungi semplicemente un link appropriato alla pagina wiki. Segui queste indicazioni
- Ottieni l'URL del documento
- Modifica la pagina wiki (vai sulla pagina interessata e clicca su
ModificaIlTestoin basso) - Inserisci il link dove desideri
- Salva le modifiche. Il wiki trasformerà in un link ipertestuale il testo che hai inserito.
Puoi abbellire il link inserendo delle parole descrittive dentro le parentesi quadre. Queste parole saranno visualizzate nel link stesso, che sarà comunque associato all'URL prescelto. Ecco un esempio: {{{ [http://il.tuo.link/acaso.html Questo sarà il testo del link] }}} produce:
[[http://il.tuo.link/acaso.html|Questo sarà il testo del link]]
==== Come faccio ad aggiungere un'immagine a una pagina? ====
Puoi includere l'URL dell'immagine nella pagina. Esempio: {{{ http://c2.com/sig/inter/wikibase.gif }}} produce
{{http://c2.com/sig/inter/wikibase.gif}}
==== Come inserire documenti residenti in una rete locale (intranet) ====
Se stai usando MoinMoin in una intranet, può essere utilile inserire dei link a documenti condivisi disponibili a chiunque acceda al tuo wiki. Ad esempio: {{{ [file://nomeserver/path/completo/al/file/nomefile.txt Clicca qui per leggere nomefile.txt]}}}
Puoi anche collegare dei file il cui nome contiene degli spazi, inserendo manualmente nell'URL il codice dello spazio secondo le specifiche HTML ({{{%20}}}): {{{ [file://nomeserver/path/completo/al/file/nomefile%20con%20spazi.txt Clicca qui per leggere nomefile con spazi.txt]}}}
Altra opzione, forse ancora più interessante da utilizzare, è l'azione {{{AttachFile}}}, presente dalla versione 0.11 di MoinMoin.
==== Dovrei ''firmare'' le mie modifiche? ====
Se sono significative, o se desideri che gli altri sappiano che le hai aggiunte tu, allora si. Metti semplicemente il tuo nome o l'indirizzo email dopo il tuo commento. E' pratica comune far rientrare il tuo contributo in modo tale che sia chiaro a quale paragrafo ti stai riferendo. Inoltre, aiuta rendere in ''italico'' la tua affermazione, in modo tale che risalti di più nella pagina.
In altri casi però è più appropriato lasciare anonima la tua modifica. La correzione di errori di sintassi, di formattazione o comunque alterazioni banali sono esempi per i quali non è necessario (e addirittura scoraggiato) firmare la propria modifica.
=== Aggiungere altri formati al Wiki === ==== Posso inserire codice HTML nel Wiki? ====
Se vuoi aggiungere una singola riga di HTML, usa la macro HTML. Per farlo, passa l'istruzione HTML come parametro della macro HTML, tipo:
{{{[[HTML(Carattere più grande)]]}}}
This would show up on the page as: [[HTML(Carattere più grande)]]
E' anche possibile inserire un documento HTML in una pagina aggiungendo {{{#format html}}} come prima riga della pagina. Se quella riga è presente allora l'intera pagina verrà interpretata come HTML (rendendo perciò un tantino più difficile inserire dei link alle altre pagine!). Assicurati di inserire solo la porzione BODY della pagina (senza alcun header HTML o qualsiasi altra cosa fuori dal BODY, inclusa la tag <BODY> stessa).
/!\ Tutto questo funziona solo se sono state installate le estensioni HTML (macro HTML e parser).
== Installazione & Configurazione ==
(!) Vedi AiutoSuAmministrazione per informazioni sull'argomento.
=== Perché la funzione "diff" non funziona? ===
La funzione "diff" necessita di due cose per poter funzionare correttamente:
- La directory "''datadir''{{{/backup}}}" deve esistere
- Devi avere '''GNU diff''' installato sul tuo webserver, in una directory inclusa nella variabile d'ambiente PATH. Attenzione che la PATH del webserver potrebbere essere diversa da quella usata dalla tua shell.
=== Come posso attivare l'opzione "DeletePage"? ===
"Delete''''''Page" non è attivata di default, dal momento che viene usata prevalentemente in ambienti intranet, ed è un pochino pericolosa su un wiki pubblico. Per consentire questa e altre azioni considerate pericolose, aggiungi qualcosa di simile al tuo {{{moin_config.py}}}: {{{ allowed_actions=['DeletePage'] }}}
== Amministrazione del Wiki == === Cosa devo fare per amministrare il Wiki? ===
C'è un sacco di informazioni amministrative nella pagina ModificheRecenti, incluso il numero di pagine, di macro e di azioni installate.
Io di solito creo una pagina "Admin''''''Page" dove metto delle macro a questo scopo, così come informazioni relative alla posizione fisica effettiva delle pagine, le macro per scovare le PagineOrfane e altre cose utili all'amministratore del wiki.
=== Posso ripristinare una versione precedente di una certa pagina? ===
Non direttamente. E' facile farlo (se hai i permessi di scrittura sulla directory dove sono tenute fisicamente le pagine wiki). Di solito però dovrai richiedere all'amministratore di ripristinare la pagina per te. Questo allo scopo di prevenire l'improbabile caso di qualcuno che tenti di sabotare il wiki.
Per chi sta leggendo questa pagina (che non è probabilmente il tuo sabotatore), ecco un modo per ripristinare una pagina:
- clicca sulla piccola "i" nell'angolo superiore destro ({{{PageInfo}}}).
- clicca si "mostra" della versione che vuoi ripristinare.
- sostituisci, nell'indirizzo mostrato dal browser, il testo "action=recall" con "action=raw".
- Copia il testo che ti viene mostrato e incollalo nella pagina desiderata dopo aver cliccato su "{{{ModificaIlTesto}}}".
=== Come creo una nuova pagina modello? ===
I modelli sono pagine che ti vengono proposte automaticamente quando crei un nuova pagina. Qualunque pagina il cui nome termini con la parola Modello verrà automaticamente aggiunta alla lista. Così, se vuoi avere una certa uniformità in un certo tipo di pagine (intestazioni, organizzazione, ecc.), crea semplicemente una pagina con il nome che termina con Modello: quando creerai pagine di questo tipo, seleziona il modello desiderato: il wiki inserirà il contenuto iniziale della pagina, che potrai quindi completare a piacere. Le pagine Modello sono a tutti gli effetti pagine wiki, modificabili nella solita maniera.
Per creare una pagina Modello, crea una nuova pagina chiamata Modello.
WikiKurs
11 Absätze
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:WikiCourse/11 Paragraphs ##master-date:2007-12-15 19:14:57 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Absätze =
Die einfachste Art, Text in ein Wiki einzugeben, ist ähnlich wie in einer Textverarbeitung:
Man schreibt einfach drauf los. :)
Die einzige Besonderheit dabei ist, dass man für einen Absatz ''zweimal'' auf die Eingabetaste tippen muss:
== Eingabe im Editor-Formular == {{{ Erster Absatz. Immer noch erster Absatz.
Zweiter Absatz.
Dritter Absatz. }}}
== Anzeige ==
Erster Absatz. Immer noch erster Absatz.
Zweiter Absatz.
Dritter Absatz.
= Trennlinien = == Eingabe == {{{ Erster Teil.
Zweiter Teil. }}}
== Anzeige ==
Erster Teil.
Zweiter Teil.
23 Aktionen
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:WikiCourse/23 Actions ##master-date:2007-12-15 20:26:41 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Aktionen = Einige Beispiele eingebauter Aktionen:
- die Info-Aktion (siehe Navigationsbereich)
- ein Teil der Suchfunktion
- Datei-Anhänge (!AttachFile-Aktion)
- und weitere im Aktions-Menü
30 Der grafische Editor
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:WikiCourse/30 The graphical editor ##master-date:2007-12-15 20:31:14 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Der grafische Editor = Alternativ zur Eingabe von Wiki-Markup per einfachem Text-Editor bietet MoinMoin auch einen grafischen WYSIWYG-Editor an, der von der Oberfläche und Bedienung an normale Textverarbeitungen erinnert.
Technische Voraussetzung: Browser Mozilla/Firefox/Netscape oder IE in aktueller Version + Javascript aktiviert.
Welcher Editor angeboten bzw. persönlich bevorzugt wird, kann man in den <<Action(userprefs, BenutzerEinstellungen)>> einstellen. Man kann im Editor auch jeweils in den anderen Editor umschalten (Text-Modus vs. GUI-Modus).
Vorteile grafischer Editor:
- hübscher
- einfacher
Nachteile grafischer Editor:
- lädt langsamer
- weniger flexibel
- Implementierung ist noch nicht fehlerfrei
02 Finden von Informationen
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:WikiCourse/02 Finding information ##master-date:2007-12-15 12:45:24 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Finden von Informationen = !MoinMoin bietet viele Möglichkeiten, Informationen im Wiki zu finden: == Suchfunktion ==
(!) Die Titelsuche kann auch als schnelle Sprungfunktion verwendet werden, wenn man den Seitennamen nur so ungefähr weiß.
Weitergehende Informationen finden sich auf der Hilfeseite HilfeZumSuchen.
== Orientierung im Wiki ==
- AktuelleÄnderungen: Die neuesten Änderungen
- SeiteFinden: Inhalte finden, das Wiki erkunden.
04 Anmelden beim Wiki
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:WikiCourse/04 Creating a wiki account ##master-date:2007-12-16 18:49:40 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Anmelden beim Wiki = Die Benutzung eines Wiki ist oft ohne Anmeldung möglich (dies hängt von den Sicherheitseinstellungen ab).
Allerdings ist selbst dann die Benutzung ''mit Anmeldung'' komfortabler:
- man kann auf AktuelleÄnderungen ein zeitliches Lesezeichen setzen
- man kann die Navigation persönlich anpassen
- man kann seine Zeitzone einstellen
- man kann Seiten abonnieren und sich bei Änderung benachrichtigen lassen
- u.v.m.
Die Anmeldung erfolgt über den Link '''Anmelden''' im Navigationsbereich. Man muss dann folgendes eingeben:
- Name - es empfiehlt sich
VornameNachname - Passwort (nicht zu einfach!)
- Passwort-Wiederholung (um Vertipper zu vermeiden)
- E-Mail-Adresse (für Benachrichtigungen oder auch wenn man sein Passwort vergessen hat...)
- /!\ Auf '''Benutzer anlegen''' klicken! /!\
Damit wird das Benutzerkonto angelegt und man kann sich danach dann mit Name/Passwort beim Wiki anmelden.
(!) Dass man angemeldet ist, sieht man dadurch, dass der Benutzername im Navigationsbereich angezeigt wird.
52 Struktur im Wiki
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:WikiCourse/52 Structure in the wiki ##master-date:2007-12-15 21:08:55 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Struktur im Wiki = == Hierarchie-Ebenen == Viele konventionelle Webseiten verwenden weit verzweigte Baumstrukturen mit vielen Hierarchie-Ebenen.
Im Wiki wird sehr stark und gerne verlinkt. Der Einfachheit halber wird daher oft eine flachere Struktur verwendet:
- alle wichtigen Themen werden auf Hauptseiten angelegt
- nur wenn ein Thema viele Unterthemen hat (die aber keine Hauptthemen darstellen), werden dazu Unterseiten benutzt.
(!) Unterseiten legt man einfach als
HauptSeite/UnterSeitean.
== Konventionen == Wiki lässt den Benutzern viele Freiheiten - es gibt keine Eingabemasken wie bei Datenbankanwendungen, sondern man kann im Prinzip machen was man will und wie man es will.
Natürlich sollte man vermeiden, dass es ein komplettes Chaos gibt. B-)
Daher ist es üblich, in der Startphase eines Wikis sich verstärkt Gedanken zu Struktur und Konventionen zu machen:
- Anlage einer Grundstruktur von Seiten
- Definitionen von Namenskonventionen für Seitennamen
- Festlegung Camel``Case vs. Free Link-Verwendung
- Definition von wichtigen Kategorien
In Wikis, die schon eine Weile laufen, ist es üblich, vorhandene Strukturen einfach weiterzuführen.
22 Parser
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:WikiCourse/22 Parsers ##master-date:2007-12-15 20:25:04 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Parser = == Eingabe == {{{{ {{{#!highlight python def hallo(name): print "Hallo %s" % name }}} }}}} == Anzeige == {{{#!highlight python def hallo(name): print "Hallo %s" % name }}}
19 Symbole
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:WikiCourse/19 Symbols ##master-date:2007-12-15 20:00:14 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Symbole, Smileys =
MoinMoin unterstützt auch einige graphische Symbole, sowie die in E-Mail und Chat üblichen sog. ''Smileys'':
|| {1} {2} {3} || {1} {2} {3} ||
|| /!\ (!) (./) {X} {i} {OK} || /!\ (!) (./) {X} {i} {OK} ||
|| {*} {o} || {*} {o} ||
|| :) B-) :( X-( || :) B-) :( X-( ||
Weitere siehe HilfeZuSmileys.
06 Die eigene Homepage im Wiki
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:WikiCourse/06 Your own wiki homepage ##master-date:2007-12-15 13:58:23 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Die eigene Wiki-Homepage = Nach Anmeldung erscheint im Navigationsbereich der eigene Name und das Wiki verlinkt diesen auf eine gleichnamige Seite im Wiki - Ihre persönliche Homepage!
Wenn man auf diesen Link klickt, sieht man erstmalig eine Besonderheit von Wikis: anstatt eine nicht existierende Seite mit ''404 not found'' zu quittieren, kommt einem das Wiki entgegen und unterstützt einem beim Anlegen dieser Seite.
Wenn man einfach den Anweisungen dort folgt, bekommt man schließlich eine Vorlage zur eigenen Homepage in einem Formular angezeigt.
Man kann dann einfach sinngemäß die Vorgabe abändern, einen optionalen Kommentar eingeben und dann mit dem Knopf '''Speichern''' die Seite abspeichern.
50 Wiki-Etikette
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##master-page:WikiCourse/50 Wiki etiquette ##master-date:2007-12-15 20:51:45 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Wiki-Etikette = Vor allem in öffentlichen Wikis, wo sehr viele Leute zusammenarbeiten (die sich auch oft nicht anderweitig kennen), sollte man immer von wohlwollendem Verhalten der Anderen ausgehen, solange nicht das Gegenteil erwiesen ist.
Wenn also jemand einen Satz einfach löscht, den man selbst geschrieben hat, könnte es sein, dass dieser einfach falsch war oder nicht auf diese Seite gepasst hat.
Ebenso sollte man natürlich auch wohlwollendes eigenes Verhalten an den Tag legen, also z.B. nicht Meinungsäußerungen anderer verfälschen. Ebensowenig sollte man nicht etwas löschen oder ändern, wenn man sich nicht wirklich sicher ist.
Die persönliche Homepage sollte i.d.R. als "Eigentum" des entsprechenden Benutzers betrachtet und dort keine Änderungen außer z.B. Nachrichten an den Benutzer gemacht werden.
15 Tabellen
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##master-page:WikiCourse/15 Tables ##master-date:2007-12-15 19:33:11 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Tabellen = == Einfachste Tabelle == {{{ || eins || zwei || drei || || vier || fünf || sechs || }}}
|| eins || zwei || drei || || vier || fünf || sechs ||
== Allgemeines Tabellen-Layout == {{{ ||||||<tablewidth="80%">'''Kopfzeile'''|| ||Zelle 1||Zelle 2||Zelle 3|| ||<rowspan=2> Zeilen-übergreifend||||<bgcolor="#AAAAFF"> 2 Spalten übergreifend|| ||<rowbgcolor="#FFFFAA">Zelle 2||Zelle 3|| }}}
||||||<tablewidth="80%">'''Kopfzeile'''|| ||Zelle 1||Zelle 2||Zelle 3|| ||<rowspan=2> Zeilen-übergreifend||||<bgcolor="#AAAAFF"> 2 Spalten übergreifend|| ||<rowbgcolor="#FFFFAA">Zelle 2||Zelle 3||
== Zellenbreite == {{{ || schmal ||<:99%> breit || }}} || schmal ||<:99%> breit ||
== Übergreifende Zeilen und Spalten == {{{ ||<|2> 2 Zeilen || Zeile 1 || || Zeile 2 || ||<-2> Zeile 3, 2 Spalten übergreifend || }}} ||<|2> 2 Zeilen || Zeile 1 || || Zeile 2 || ||<-2> Zeile 3, 2 Spalten übergreifend ||
== Ausrichtung == {{{ ||<(50%> links ||<^|3> oben ||<v|3> unten || ||<:> mittig || ||<)> rechts || }}} ||<(50%> links ||<^|3> oben ||<v|3> unten || ||<:> mittig || ||<)> rechts ||
== Farben == {{{ ||<#FF0000> rot ||<#00FF00> grün ||<#0000FF> blau || }}} ||<#FF0000> rot ||<#00FF00> grün ||<#0000FF> blau ||
51 Anwendungen
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##master-page:WikiCourse/51 Applications ##master-date:2007-12-15 20:57:22 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Anwendungen = Wiki ist dadurch, dass nur wenig Vorgaben gemacht werden und Freitext eingegeben werden kann, für sehr viele Anwendungen verwendbar. Man kann es für alles benutzen, was sich durch verlinkte Text-Seiten abbilden lässt.
== Beispiele ==
- persönliche Notizen (statt "Zettelwirtschaft")
- Besprechungs-Protokolle
- !ToDo-Listen
- Nachrichten auf Wiki-Homepage, asynchrone Kommunikation
- gemeinsame Dokumentations-Erstellung
- Brainstorming
- persönliche und gemeinsame Linklisten
- effiziente Alternative zu E-Mail / Telefon
- u.v.m.
07 Der Text-Editor
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##master-page:WikiCourse/07 The text editor ##master-date:2007-12-15 17:07:17 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Der textbasierte Editor =
Wir haben ihn soeben gerade beim Anlegen der eigenen Homepage bereits kennen gelernt: den text-basierten Editor von MoinMoin. Man kann ihn natürlich nicht nur dafür verwenden, sondern auch um beliebige andere Seiten im Wiki zu bearbeiten.
Man klickt dazu einfach auf '''Editieren''' bzw. '''Editieren (Text)''' im Navigationsbereich und schon bietet einem MoinMoin die aktuelle Seite zur Bearbeitung an.
(!) Man kann nichts kaputt machen, denn die vorherige Version des Text wird immer gesichert und kann ggf. auch wieder hergestellt werden.
Wichtig ist, während der Bearbeitung einer Seite öfters mal die '''Vorschau'''-Funktion zu benutzen, denn MoinMoin legt dabei eine interne Sicherungskopie des aktuellen Editorinhalts an.
Wenn man die Änderungen abgeschlossen hat, sollte man ggf. auch noch einen passenden Kommentar eingeben (erscheint dann auf AktuelleÄnderungen und in der Historie der Seite) und dann auf '''Speichern''' klicken.
Sollten mal zwei Leute gleichzeitig eine Seite bearbeiten, kann der Erste dieses problemlos tun. Der Zweite erhält eine Warnung und sollte die Änderungen des Ersten mit seinen eigenen zusammenführen. Wenn man eine Seite alleine bearbeiten will, sollte man dies an ihrem Anfang vermerken.
(!) Man sollte nach dem Speichern ''nicht'' mit dem "Zurück"-Knopf des Browsers wieder auf die Editorseite zurückblättern (dies kann zu merkwürdigen Edit-Konflikten führen), sondern den von MoinMoin angeboten ''Editieren''-Link erneut anklicken.
Falls man nicht speichern will, sondern die Änderungen verwerfen will, sollte man auf '''Abbrechen''' klicken, damit MoinMoin weiß, dass man mit Editieren fertig ist.
Weiteres siehe auf HilfeZumEditieren.
05 Benutzer-Einstellungen
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##master-page:WikiCourse/05 User preferences ##master-date:2007-12-16 18:45:51 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Benutzer-Einstellungen =
Nach dem Anlegen ihres Benutzerkontos und der Anmeldung können Sie Ihre Benutzereinstellungen anpassen. Klicken Sie hierzu auf <<Action(userprefs, Einstellungen)>>. (Klicken Sie auf den Link Einstellungen oben auf der Seite)
Die meisten Einstellungen kann man auf den Vorgabewerten belassen, folgende will man aber ggf. ändern:
- Zeitzone (zum korrekten Umrechnen der internen UTC-Zeit)
- Größe des Texteingabefelds (hängt von Bildschirmauflösung / Fonteinstellung ab)
- ggf. bevorzugte Sprache (bei richtig konfiguriertem Browser unnötig)
Danach unten auf '''Speichern''' klicken.
17 Externe Links
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page was renamed from WikiKurs/17 externe Links
##master-page:WikiCourse/17 External links ##master-date:2007-12-15 19:52:22 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Externe Links = Man kann natürlich auch auf externe Inhalte verlinken (z.B in's Internet oder auf andere Intranet-Seiten).
== Eingabe == {{{ http://example.net/
[[http://moinmoin.wikiwikiweb.de/|MoinMoin Wiki]]
ftp://example.org/pub/
{{http://moinmoin.wikiwikiweb.de/wiki/common/moinmoin.png}} }}} == Anzeige ==
http://example.net/
[[http://moinmoin.wikiwikiweb.de/|MoinMoin Wiki]]
ftp://example.org/pub/
{{http://moinmoin.wikiwikiweb.de/wiki/common/moinmoin.png}}
(!) Wie man sieht, setzt [[...]] einen Link zum Zielobjekt, {{...}} bettet das Zielobjekt ein (z.B. Bilder).
03 Auf dem Laufenden bleiben
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##master-page:WikiCourse/03 Staying up to date ##master-date:2007-12-15 13:11:05 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Auf dem Laufenden bleiben = In einem Wiki kann sich in kurzer Zeit viel ändern - jeder kann ja jede Seite ändern, Seiten hinzufügen oder Seiten löschen.
Deshalb kann man auf der Seite '''AktuelleÄnderungen''' alle diese Änderungen effektiv mitverfolgen.
Es wird dort zu jeder Änderung aufgelistet:
- ein Link zu einer Differenzdarstellung
- ein Link zur geänderten Seite (sowie zur Info-Funktion dieser Seite)
- wann die Änderung erfolgte
- wer die Änderung gemacht hat
- ein Kommentar, der bei der Änderung eingegeben wurde
(!) Wenn man im Wiki angemeldet ist, kann man auf dieser Seite auch ein zeitliches ''Lesezeichen'' setzen. Damit merkt sich das Wiki für jeden Benutzer, bis wann er die Änderungen bereits gelesen hat und zeigt ihm danach nur noch die Neuigkeiten danach an.
21 Makros
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##master-page:WikiCourse/21 Macros ##master-date:2007-12-15 20:18:56 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Makros =
Ein Makro wird durch "<<Makroname(Parameter)>>" aufgerufen. Parameter sind von Makro zu Makro unterschiedlich und können auch ganz wegfallen.
== Eingabe ==
{{{
<<TableOfContents>>
|| <<MonthCalendar>> || <<MonthCalendar(,2000,1)>> ||
Ein bestimmter Zeitpunkt - weltweit: <<DateTime(2006-01-26T23:03:25Z)>>
Etwas Text mit einer Fußnote.<<FootNote(Hier eine Fußnote.)>> }}} == Anzeige == <<TableOfContents>>
|| <<MonthCalendar>> || <<MonthCalendar(,2000,1)>> ||
Ein bestimmter Zeitpunkt - weltweit: <<DateTime(2006-01-26T23:03:25Z)>>
Etwas Text mit einer Fußnote.<<FootNote(Hier eine Fußnote.)>>
12 Überschriften
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##master-page:WikiCourse/12 Headlines ##master-date:2007-12-15 19:20:45 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Überschriften =
== Eingabe == {{{ = erste Überschriftsebene mit =-Zeichen = == zweite == === dritte === ==== vierte ==== ... (bis zu 6 möglich) }}}
== Anzeige ==
= erste Überschriftsebene mit =-Zeichen = == zweite == === dritte === ==== vierte ==== ... (bis zu 6 möglich)
(!) Wenn eine Überschrift nicht richtig dargestellt wird, liegt es i.d.R. an einem dieser Punkte:
- es folgen nach den abschließenden =-Zeichen noch ("unsichtbar") Leerzeichen
- die Anzahl der =-Zeichen vorne und hinten stimmt nicht überein
20 Dynamische Inhalte
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##master-page:WikiCourse/20 Dynamic content ##master-date:2007-12-18 20:30:10 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>>
(!) ''Die folgenden vier Kapitel behandeln fortgeschrittene Details. Wenn Sie das nicht interessiert, können Sie sie auch einfach [[../30 Der grafische Editor| überspringen]].''
= Dynamische Inhalte = MoinMoin ist sehr modular aufgebaut und durch Plugins in seinen Funktionen erweiterbar. Makros, Parser, Aktionen usw. können entweder eingebaut, mitgeliefert oder als Plugin selbst installiert werden.
== Makros == Ein Makro wird als Wiki-Markup eingegeben und verarbeitet einige wenige Parameter und erzeugt daraus eine Ausgabe, die im Content-Bereich angezeigt wird.
== Parser == Ein Parser wird als Wiki-Markup eingegeben und verarbeitet einige wenige Parameter und einen i.d.R. mehrzeiligen Block von Textdaten und erzeugt daraus eine Ausgabe, die im Content-Bereich angezeigt wird.
== Aktion == Eine Aktion wird meist aus dem Menü aufgerufen (oder durch ein Macro) und erzeugt eine komplette HTML-Seite selbst.
##(!) Beispiele folgen auf den nächsten Seiten...
01 Was ist ein MoinMoin-Wiki?
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##master-page:WikiCourse/01 What is a MoinMoin wiki? ##master-date:2007-12-14 18:19:24 #acl -All:write Default #format wiki #language de <<Navigation(slides)>> = Was ist ein Wiki? = Ein Wiki (auch !WikiWiki oder !WikiWikiWeb genannt) ist eine Sammlung von Webseiten, die nicht nur gelesen, sondern auch von den Benutzern direkt und einfach geändert werden können. ''Wikiwiki'' ist Hawaiisch und bedeutet „schnell“.
Das erste !WikiWikiWeb wurde 1995 von Ward Cunningham entwickelt und in Betrieb genommen. Die Idee, dass Inhalte im WWW editierbar sein sollen, geht dabei bis auf die ursprünglichen Ideen des Erfinders des World Wide Web, Tim Berners-Lee zurück.
== Der Wiki-Weg ==
- offen und kooperativ: oft darf jeder alles ändern
- einfach, schnell und flexibel: man kann beliebige Inhalte eingeben und speichern, sie sind sofort danach verfügbar. Inhalt steht vor Aussehen.
- sicher: MoinMoin merkt sich alle alten Seitenversionen
- vernetzt: die Informationen im Wiki sind sehr stark miteinander verknüpft
- erreichbar: man braucht nur einen Browser und eine Netzwerkverbindung zum Wiki
- flexibel: in einem Wiki lassen sich Informationen vieler Arten speichern, z.B. Schulungen, Folienvorträge und Brainstorming
= Was ist MoinMoin? = MoinMoin ist eine Software, mit der man ein Wiki betreiben kann.
Sie ist unter GPL-Lizenz frei verfügbar und in der Programmiersprache Python implementiert und damit auch erweiterbar.
10 Textgestaltung mit Wiki-Markup
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##master-page:WikiCourse/10 Text layout with wiki markup ##master-date:2007-12-15 17:18:02 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Textgestaltung mit Wiki-Markup =
Wiki verwendet ''nicht'' einfach HTML (die normalerweise für Webseiten verwendete ''!HyperText Markup Language''), sondern eine eigene, vereinfachte '''!MoinMoin-Wiki Markup Language''', also einer eigenen Konvention für die Eingabe von Inhalten.
== HTML == {{{
Überschrift
Dies ist ein Link zu meiner Homepage: VornameNachname
Eine Liste:
- bla
- blubb
== MoinMoin-Wiki == {{{ = Überschrift = Dies ist ein Link zu meiner Homepage: VornameNachname
Eine Liste:
- bla
- blubb }}}
(!) Das MoinMoin-Wiki Markup wird auf den folgenden Seiten noch genauer erklärt.
08 Tastenkombinationen
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##master-page:WikiCourse/08 Hot Keys ##master-date:2007-12-15 17:11:12 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Tastenkombinationen =
Im Editor funktionieren die üblichen Tastenkombinationen:
- Shift-Cursortasten für ''Selektieren''
- Strg-C für ''Kopieren''
- Strg-X für ''Ausschneiden''
- Strg-V für ''Einfügen''
- Strg-Z für ''Rückgängig machen''
- Strg-Y für ''Wiederholen''
= Maus = Ebenso kann man natürlich mit der Maus selektieren und die entsprechenden Menüpunkte des Browsers verwenden.
(!) Linux / X11: Ein Doppelklick links ''selektiert'' und ''kopiert'' ein Wort, ein Klick auf die mittlere Maustaste ist ''einfügen''.
14 Text-Stil
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##master-page:WikiCourse/14 Text styles ##master-date:2007-12-15 19:29:17 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Text-Stil =
|| Wiki-Markup Eingabe || Anzeige ||
|| {{{''betont (kursiv)''}}} || ''betont (kursiv)'' ||
|| {{{'''stark betont (fett)'''}}} || '''stark betont (fett)''' ||
|| {{{'''''fett und kursiv'''''}}} || '''''fett und kursiv''''' ||
|| {{{unterstrichen}}} || unterstrichen ||
|| {{{--(durchgestrichen)--}}} || --(durchgestrichen)-- ||
|| {{{Festbreitenschrift}}} || Festbreitenschrift ||
(!) Weitere auf HilfeZumFormatieren.
13 Listen
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##master-page:WikiCourse/13 Lists ##master-date:2007-12-15 19:26:19 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Listen =
== Punktelisten == === Eingabe === {{{ Meine Haustiere:
- Hund
- Katze
- Maus }}} === Anzeige === Meine Haustiere:
- Hund
- Katze
- Maus
== Aufzählungen == === Eingabe === {{{ Noch zu erledigen:
- Hund füttern
- Katze füttern
- Maus raus }}} === Anzeige === Noch zu erledigen:
- Hund füttern
- Katze füttern
- Maus raus
(!) !MoinMoin kann selbst zählen!
(!) Die Anzahl der führenden Leerzeichen bestimmt die Hierachiestufe der Liste.
Es gibt noch weitere Listen, siehe HilfeZuListen.
16 Wiki-interne Links
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##master-page:WikiCourse/16 Wiki internal links ##master-date:2007-12-16 04:16:12 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Wiki-interne Links = Eine der wichtigsten Funktionen im Wiki ist das Verlinken auf andere Wiki-Seiten - deshalb geht dies auch sehr einfach.
== WikiNamen ("CamelCase") == Wenn man !WorteZusammenschreibt wie z.B. bei !VornameNachname oder CamelCase oder MoinMoin, so dass in einem Wort mindestens 2 Wechsel Großbuchstabe-Kleinbuchstabe(n) vorkommen, so verlinkt MoinMoin dieses Wort automatisch zu der gleichnamigen Seite.
Dies geht sehr einfach, es ist kein Wiki-Markup notwendig. Aber die ungewöhnliche Schreibweise ist nicht jedermanns Sache, daher gibt es eine weitere Alternative, die sog. "free links".
=== Eingabe === {{{ CamelCase !CamelCaseAberNichtVerlinkt }}}
=== Anzeige ===
CamelCase !CamelCaseAberNichtVerlinkt
== Freie Links == Möchte man Seiten verlinken, die nicht CamelCase sind oder wenn man einfach kein CamelCase mag, kann man wie folgt verlinken: === Eingabe === {{{ Ein [[freier Link]] und [[andere Seite|eine andere Seite]]. }}}
=== Anzeige ===
Ein [[freier Link]] und [[andere Seite|eine andere Seite]].
= Rückwärtsverfolgung von Links = Wenn man auf den Seitennamen im Navigationsbereich klickt, sucht das Wiki nach Seiten, die auf diesen Seitennamen verlinken.
Dies wird z.B. für sogenannte Wiki-Badges (Wiki-Sticker) verwendet. Man schreibt einfach irgendwo hin:
ToDo: Kunden XY zurückrufen wegen ...
ToDo ist CamelCase und verlinkt daher auf eine gleichnamige Seite, was nicht weiter aufregend ist. :)
Man kann aber auf der Seite ToDo einfach auf den Seitennamen klicken und siehe da, man findet alle Seiten, auf denen es noch irgendetwas "zu tun" gibt! (!)
40 Anlegen von weiteren Seiten
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##master-page:WikiCourse/40 Creating more pages ##master-date:2007-12-15 20:37:38 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Weitere Seiten anlegen = Neue Seiten legt man am Einfachsten und Besten so an:
- man überlegt sich zuallererst einen ''guten'' Seitennamen
- dann editiert man eine geeignete bereits vorhandene Seite und setzt dort einen Link auf die neue Seite und speichert ab
- auf der Seite erscheint nun ein Link zu der neuen Seite, den man anklickt
- nun erscheint der Hinweis, dass diese Seite nicht existiert und ob und wie man sie anlegen möchte:
- als leere Seite
- unter Verwendung einer Vorlage, eine Liste von Vorlagen wird links angeboten
- (!) rechts wird übrigens eine Liste mit ähnlichen Seitennamen angezeigt. Hier sollte man schauen, ob es nicht bereits eine leicht anders benannte Seite zum gleichen Thema gibt
- dann wird der Editor aufgerufen und man kann die Seite mit Inhalten füllen und zuguterletzt speichern
(!) Diese Methode hat den Vorteil, dass neue Seiten immer von bereits existierenden Seiten per Link erreichbar sind.
18 Anhänge
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##master-page:WikiCourse/18 Attachments ##master-date:2007-12-15 19:58:36 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Datei-Anhänge = MoinMoin bietet die Möglichkeit, Dateien direkt an eine Wikiseite "anzuhängen".
== Eingabe == {{{ [[attachment:brief.txt]]
{{attachment:foto.jpg}} }}}
== Anzeige ==
[[attachment:brief.txt]]
{{attachment:foto.jpg}}
(!) Solange die Dateien noch nicht hochgeladen wurden, erscheint die Aufforderung hierzu:
- bei Links erscheint der Link in grau (wie bei Links auf nicht-existierende Wikiseiten)
- bei eingebetteten Bildern erscheint ein Ersatzbild (z.B. Büroklammer)
Man kann dann einfach draufklicken und die Datei per Browser aus dem Dateisystem des Rechners in's Wiki hochladen. Dann erscheint die normale Darstellung:
- bei Links erscheint der Link in blau
- bei eingebetteten Bildern erscheint das Bild
HilfeZumEditieren
UnterSeiten
##language:de ##master-page:HelpOnEditing/SubPages ##master-date:2002-01-24 15:59:57 HilfeInhalt > HilfeZumEditieren
== Unterseiten anlegen ==
Unterseiten sind Gruppen von Seiten, die einen gemeinsamen Präfix teilen, der selbst eine andere Seite ist. Obwohl dies auch mit dem "klassischen" Wiki möglich ist - nämlich durch Verwendung von Wikinamen wie {{{EinThemaUnterThema}}} - erlaubt die Benutzung von {{{EinThema/UnterThema}}} bessere Navigations-Unterstützung. Sie können dann auch den gemeinsamen Präfix weglassen, wenn Sie von der Elternseite auf die Kindseite verweisen.
Durch die Verwendung von "/", um mehrere WikiName``n zusammenzufügen, können Sie beliebig tiefe Hierarchien aufbauen (innerhalb gewisser Grenzen, insbesondere der maximalen Länge von Dateinamen des Hostsystems). In Wirklichkeit sind Unterseiten auch normale Seiten, die einen "/" im Namen enthalten und daher neben allen anderen Seiten im Dateisystem gespeichert werden. Unterseiten sind eine konfigurierbare Eigenschaft, sie sind allerdings standardmäßig eingeschaltet und es wird empfohlen, daß Sie das auch so beibehalten, da die Hilfeseiten auch diese Eigenschaft benutzen.
Verweise zu benachbarten Unterseiten fangen mit "../" an, z.B. ../UnterSeiten (ein Verweis auf diese Seite).
=== Beispiel === {{{
- HilfeZumEditieren/UnterSeiten
- [wiki:HilfeZumEditieren/UnterSeiten genau diese Seite]
- [wiki:Self:HilfeZumEditieren/UnterSeiten genau diese Seite]
- /DritteEbene
- [wiki:/DritteEbene eine Seite unterhalb dieser hier]
- ../UnterSeiten
- ["../"] (anonymer Verweis zur übergeordneten Seite) }}}
=== Anzeige ===
- HilfeZumEditieren/UnterSeiten
- [[HilfeZumEditieren/UnterSeiten|genau diese Seite]]
- [[HilfeZumEditieren/UnterSeiten|genau diese Seite]]
- /DritteEbene
- [[/DritteEbene|eine Seite unterhalb dieser hier]]
- ../UnterSeiten
- [[../]] (anonymer Verweis zur übergeordneten Seite)
/!\ Bitte tun Sie uns allen einen Gefallen und erzeugen Sie die /DritteEbene Seiten ''nicht'' einfach nur zum Ausprobieren!
Europol
AuskunftsPraxis
== 2022 ==
Anfrage im Juni, auf im Juli datierte Auskunft kam im Oktober. Text der Negativauskunft:
{{{#!blockquote We have received your request via the Federal Criminal Police Office regarding access to any personal data relating to you stored within Europol on 08/07/2022.
In accordance with the procedure stipulated in Article 36 of Regulation 2022/9911 and Article 80 of Regulation 2018/17252, I would like to inform you that based on your request, checks of Europol's systems took place.
Following the legal obligation set in Article 80 of Regulation (EU) 2018/1725 to inform you whether or not operational personal data concerning you are processed by Europol, I would like to inform you that '''no data concerning you are processed at Europol'''.
If you have any further questions, please do not hesitate to contact me. Yours sincerely,
On behalf of the Europol Data Protection Officer }}}
HelpOnParsers
ReStructuredText
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:Unknown-Page
##master-date:Unknown-Date
#acl -All:write Default
#format wiki
#language en
= ReStructuredText Parser =
<<TableOfContents>>
ReStructuredText is an easy-to-read, what-you-see-is-what-you-get plaintext markup syntax and parser system. It is useful for in-line program documentation (such as Python docstrings), for quickly creating simple web pages, and for stand-alone documents. ReStructuredText is designed for extensibility for specific application domains. ReStructuredText is a revision and re-interpretation of the Structured``Text and Setext lightweight markup systems.
People new to Wikis often find the ReStructuredText markup more natural and easier to learn than the default markup of MoinMoin.
== Installation ==
Before you can use it, you need to install the Python docutils package, which provides the additional ReStructuredText support that MoinMoin needs.
The docutils version you will need depends on the MoinMoin version. If you are reading this text here as part of your MoinMoin installation, you probably have MoinMoin 1.5 or newer, which currently (as of January 2006) needs docutils 0.4.0 or newer, or a recent 0.3.10 snapshot. If you are using MoinMoin on Linux, docutils is probably already available as part of your Linux distribution. For example on Debian GNU/Linux you simply need to type {{{apt-get install python-docutils}}}. Other Linux distributions use other means to install packages: See the documentation of your Linux distribution.
== The Parser in MoinMoin == The parser supports the same features that are supported by the docutils HTML writer. However, some aspects have been slightly modified to work well with MoinMoin. These areas are outlined below.
== Using ReST in MoinMoin ==
=== Example ===
{{{#!rst This is a very simple example. If you see two asterisks around the word "very" in the previous sentence, then the module docutils is improperly installed (or not installed at all). When the module docutils is there, the word is displayed in italics and this whole block of text is not displayed in a special source-code-like format, but like a normal part of the page. }}}
=== Unknown Targets ===
Unknown targets are used to create wiki links. Typically an unknown target would cause an error in a reStructuredText document. To enable wiki like behavior, unknown targets now create links to wiki pages using the target name as the name of the wiki page. For example: {{{{ {{{#!rst Here is a link to a MoinMoin page named SecondPage_. }}} }}}}
{{{#!rst Here is a link to a MoinMoin page named SecondPage_. }}}
The above contains a reStructuredText reference to "SecondPage". The reference would typically cause an unknown target error from the docutils parser. This is because there isn't a target in the document named "SecondPage". However, with the MoinMoin parser, the "SecondPage_" reference instead creates a link to a MoinMoin page named "SecondPage".
=== Support for MoinMoin-specific link schemes ===
MoinMoin-specific link schemes are supported when used in a reStructuredText explicit hyperlink target. For example:
{{{{ {{{#!rst Here is a link to a page attachment__.
__ attachment:Attachment.zip }}} }}}}
{{{#!rst Here is a link to a page attachment__.
__ attachment:Attachment.zip }}}
The above creates a link to an attachment named Attachment.zip. If the attachment for the page does not exist, the link text will be replaced with the typical MoinMoin replacement text for uploading an attachment. Supported MoinMoin-specific link schemes are:
* {{{wiki:}}}
* {{{attachment:}}}
* {{{inline:}}}
* {{{drawing:}}}
=== Inline Images ===
Docutils image directives, that are not urls, are converted to MoinMoin {{{inline:}}} links. This produces the expected behavior of inserting the image into the document. If the image attachment does not exist, the typical MoinMoin upload new attachment message will be displayed instead. For example:
{{{{ {{{#!rst Here is the picture I took yesterday |image|
.. |image| image:: Yesterday.jpg }}} }}}}
{{{#!rst Here is the picture I took yesterday |image|
.. |image| image:: Yesterday.jpg }}}
The above will insert the image "Yesterday.jpg" in place of {{{|image|}}}.
=== Experimental Features ===
The include and macro directives are considered experimental due to lack of testing. They are expected to work but have not been used extensively.
==== Include Support ====
The reStructuredText include directive is supported with some restrictions. The directive allows including wiki pages from the same wiki (page attachments are not candidates for the include directive). Included pages must be formatted using reStructuredText (wiki formatted pages will produce improperly formatted documents). For example, the following would insert the pages header and footer surrounding the page contents.
{{{{ {{{#!rst .. include:: header
The sole document sentence.
The number of included documents is limited to ten. This is to prevent denial of service attacks using recursive include directives.
==== Macro Support ====
The MoinMoin reStructuredText parser adds a new MoinMoin specific macro directive. The directive allows access to MoinMoin macros from within a reStructuredText document. For example:
{{{{ {{{#!rst Use the title search macro to insert a search box to search through page titles.
.. macro:: <<TitleSearch>> }}} }}}}
{{{#!rst Use the title search macro to insert a search box to search through page titles.
.. macro:: <<TitleSearch>> }}}
=== Known Issues ===
- Docutils and MoinMoin use different sets of css directives. Some directives overlap, while others do not. For example, the note directive is not displayed with any special formatting. This issue is most severe when using the rightsidebar theme with the docutils sidebar directive. The docutils sidebar will replace the MoinMoin sidebar. It is currently recommended that the sidebar directive not be used with MoinMoin.
- Features related to external URL and local file retrieval are unsupported by the parser in order to guarantee local security. Besides that, raw roles and other features that might support the user to output raw HTML are disallowed, too.
=== Links ===
- [[http://docutils.sourceforge.net/rst.html|reStructuredText]]
- [[http://docutils.sourceforge.net/docs/user/rst/quickref.html|Quick Reference]]
- [[http://docutils.sourceforge.net/|Docutils]]
- [[HelpOnParsers/ReStructuredText/RstPrimer|A ReStructuredText Primer]]
AuskunftErsuchen
en
The following is a first rough translation of the RoA generator's introductory text as of 2009-12. see also the [[http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft|German RoA generator]]:
Translators: Please fix/adapt as you like. This is only a suggestion.
== Generator for Right of Access requests ==
This web page lets you generate Right of Access (RoA) letters for various authorities (primarily police). Their purpose is to request information on the data they store on you [insert a sentence or two on the national situation on RoA in your country: who as RoA against whom? What are reasons for them to refuse RoA?].
To generate an RoA request, fill out the fields below, check the authorities you want letters generated for and click "Generate". You should receive a PDF with A4 pages that you can print, shove into windowed envelopes, and send off (you will usually need to provide postage, though).
Some answers to questions frequently asked up front:
'''Is my data safe on this site?''' All data you enter here is only stored for the instant we need to generate your PDF. We do not even log your IP. If you still do not trust us, you can just leave the fields blank. The letters will then contain place holders that you can fill in by hand. If you are concerned about your data while it traverses the net, just access this page using https (change the URL in your address bar if necessary). You will have to accept our certificates (or [[http://wiki.cacert.org/wiki/ImportRootCert|install CACert's root certificate]]), though, which may look a bit scary but actually is not, in this case.
'''Won't the police only become suspicious because of the RoA request?''' Well, everything's possible, but
- Official abuse of data can, in the end, only be controlled by public scrutiny. Making this possible far outweighs possible risks.
- If they store something about you, an RoA request is not a very exciting piece of information any more ("X worries about data protection" -- Whoa!). If they don't have anything on you, they certainly cannot open a criminal file or anything like that. Of course, they will ususally keep your letter for a year or so, but police out on the streets or at the border will not see that.
- The fact that someone filed an RoA request becomes less informative even to shady intelligence agencies if more people file them. So, tell your friends to file them as well. There really is no way to tell anarchists from geeks from civil rights persons from concerned citizens from an RoA request.
- However you should '''never''' give any reasons for your RoA request. Don't make deals with the police -- see below.
'''What happens if I mail out the stuff?''' [Translators: Please send a test letter, see what happens, and write a few words; there's really nothin one can say here that's valid for all countries]
'''They want reasons?!''' RoA is not about dealing with the police ("I give you some of mine if you give me some of yours"). RoA is about exercising fundamental rights. All authorities we generate letters for are requried by law to answer your RoA requests, and are not allowed to ''require'' you to give reasons. Some of them are sleazy enough to try just that. Don't let them get away with it. Rather, contact us, and we'll see what we can work out.
'''Help us.''' Tell us of your experiences (good or bad), either by mail or possibly even on this wiki page [Translators: I'll insert a link here]. In particular, please contact us immediately if you notice one of our letters has gone out of date.
== The Form ==
{{{ First Name _______________________ Last Name ___________________________ Street Address ______________________________________ ZIP Code _____ Place ____________________________________ Date of Birth ______ Place of Birth __________________________
Generate letters for:
[Generate]
}}}
[Translators: If necessary, one can categorize; the German case has federal, European, and state-level authorities. We'll need to work out if and what is necessary in your country.]
ro
Romanian draft:
GENERATOR PENTRU CERERE PRIVIND DREPTURILE DE ACCES [LA INFORMAŢIE]
Această pagină te ajută să generezi cereri pentru a sprijini drepturile tale de acces, către diferite autorități (în special poliție). Scopul acestor cereri este de a pretinde informații privind datele stocate de aceste autorități despre TINE (....some info will be inserted later....)
Pentru a genera o cerere privind drepturile de acces, trebuie să completezi câmpurile de mai jos, să bifezi autoritățile cărora le adresezi cererea, apoi să apeși pe "GENEREAZĂ". Ar trebui să primești un document printabil ".pdf" în format A4, pe care, după printare, îl poţi pune într-un plic şi-l vei putea trimite mai departe (de obicei aici mai apar şi taxe postale, cum ar fi timbre etc...).
Iată câteva răspunsuri la cele mai frecvent adresate întrebări:
Sunt datele mele în siguranţă pe acest site?
Toate datele tale sunt stocate pe acest site NUMAI pentru momentul în care îţi generăm documentul ".pdf". Nici măcar nu ţinem loguri cu adresa IP pe care o foloseşti. Dacă în continuare nu eşti sigur că poţi avea incredere, te rugăm să laşi GOALE câmpurile ce urmau a fi completate. Astfel, scrisoarea ta (documentul pdf) va conţine spaţii goale în locul datelor ce le puteai introduce direct, spaţii pe care le poţi umple mai târziu, după generare. Iar dacă te îngrijoreaza doar faptul că datele tale traversează internetul şi cineva ar putea avea acces (voit sau accidental) la ele, te sfătuim să foloseşti o conexiune de tip HTTPS în loc de http (poţi schimba asta prin adaugarea unui ”S” după “http” în bara de adrese a browser-ului tău). În acest caz, va trebui să accepţi un certificat de securitate, care iţi va apărea în browser ( sau poti să instalezi cerificatul direct de la http://wiki.cacert.org/wiki/ImportRootCert ). Pentru unii poate parea mai delicat, dar dacă citeşti cu atenţie, te vei convinge că nu e, ci e chiar folositor.
Oare nu voi genera suspiciuni poliţiei din cauza cererii de exercitare a drepturilor la acces?
Hmm, orice este posibil, dar:
- Abuzul autorităţilor / oficialităţilor în ce priveşte datele poate fi controlat doar prin scrutin public. Făcând acest lucru posibil depăşeşte cu mult orice risc posibil.
- Dacă autorităţile au stocat date despre tine, atunci aflarea acestora nu mai este un lucru atat de entuziasmant ( în genul: X se îngrijorează despre dreptul său la accesul la informaţii - Uaaaa! ). Dacă nu au nimic despre tine, sigur nu au niciun motiv nici acum să-ţi facă dosar penal sau alt fel de dosar. Desigur, îţi vor ţine probabil un an (sau ceva în genul) scrisoarea la ei, dar poliţiştii de pe stradă sau de la frontieră nu au acces la cerera ta, deci nu va fi vizibilă şi pentru ei.
- Cu cât mai multe cereri sunt completate, cu atât mai putină informaţie acestea vor furniza (la rândul lor) autorităţilor, fie ele şi servicii secrete de informaţii. Aşadar, SFĂTUIEŞTE-ŢI PRIETENII să completeze şi ei cereri şi, la rândul lor, să sfătuiască şi pe alţii acelasi lucru. NU există niciun mod prin care, din această simplă cerere, să poţi spune dacă cel care a scris-o e anarhist, sau militant pentru drepturi civice, sau o persoană îngrijorată, sau doar un simplu om care formulează o cerere privind drepturile sale.
- Cu toate acestea, în niciun caz nu ar trebui să dai cererii tale vreun motiv. Te sfătuim sa nu intri în cercul vicios al încercării de a cădea la învoieli cu poliţia -- motivele pentru care îţi zicem asta le poti citi mai jos.
Ce se întamplă dacă trimiţi aceste cereri?
(info to be detailed later)
Vor avea autorităţile nevoie de motive?
- Drepturile de acces la informaţii nu se referă la târguri cu poliţia (sau alte autorităţi), în genul: "Hai să-ţi dau şi eu ceva, ca să-mi dai şi tu". Cererile privind drepturile de acces sunt exercitarea unor drepturi fundamentale pe care le ai. Toate autorităţile către care înaintăm aceste scrisori sunt obligate prin lege să răspundă cererilor privind Dreptul de Acces la informaţie, însă nu li se permite să te oblige să le înaintezi şi un motiv pentru cererea ta... Unele din aceste autorităţi pot fi într-atât de josnice în manifestare, încât să încerce să te forţeze să le spui motivele acestor cereri. NU CEDA, nu le lăsa satisfacţia de a scăpa basma-curată din asta. Mai degrabă, contactează-ne! Şi noi te vom ajuta să găsim cea mai bună soluţie PENTRU TINE de a rezolva asta.
AJUTĂ-NE!
Povesteşte-ne experienţele tale (bune sau rele) prin mail (mailto:...) sau prin această pagină de tip wiki(link). În mod special, va rugăm să ne contactaţi imediat ce observaţi ca vreuna dintre aceste formulare nu mai este de actualitate.
FORMULAR
NUME:_______________________ = last name
PRENUME:_________________________ = first name
Adresa completă: (somehow the following are compulsory fields, otherwise people might insert inaccurate or might miss/forget inserting some info...)
Strada:_____________________ Număr:_____ Bloc:_____ Scara:_____ Apartament:_____
Cod Poştal:__________ (6 numbers)
Localitate:____________________________
Judeţ:_______________________ = county
Data naşterii:__________________
Locul naşterii:_____________________________
(SOMETIMES - most of the time...- AUTHORITIES MIGHT REQUIRE YOUR PERSONAL IDENTIFICATION CODE, WHICH ALSO CONTAINS YOUR BIRTH INFO, CALLED "CNP" in romanian. Would it be ok to insert a line for that as well??)
Se vor genera cereri pentru următoarele instituţii: [ ] [ ] [ ] [ ]
--GENEREAZĂ-- = input/generate button
HilfeAllgemein
FragenUndAntworten
##language:de ##master-page:HelpMiscellaneous/FrequentlyAskedQuestions ##master-date:2002-03-13 15:10:29
'''Index''' <<TableOfContents>>
== "Was ist ein Wiki?"-Fragen == === Was ist ein ''Wiki''? ===
Die Bezeichnung ''Wiki'' ist eine Abkürzung des Ausdrucks Wiki''''''Wiki''''''Web. Ein Wiki ist eine Datenbank, in der Seiten gespeichert werden, die kollaborativ mit irgendeinem Web-Browser editiert werden können.
=== Was ist ein ''MoinMoin''? ===
Ein Moin''''''Moin ist ein Wiki, das vom Python-Wiki-Programm "Moin''''''Moin" zur Verfügung gestellt wird.
=== Wozu ist das gut? ===
Um ehrlich zu sein, es ist überall gut, wo Sie vorhaben, es einzusetzen. Bei [[http://www.lineo.com|Lineo]] haben wir ein Wiki in unserer internen Website eingerichtet. In diesem Wiki gibt es zahlreiche Seiten, die unsere verschiedenen Projekte, Architekturen, Ideen, etc. beschreiben, und es erlauben, dass andere Leute ihre Kommentare dazu abgeben. Manche Seiten stehen herum und geben Informationen her. Andere enthalten eine Einladung zur offenen Diskussion und fordern die Benutzer dazu auf, ihre Meinung zu sagen. Wir haben sogar ein Wiki für eine einfache Skills-Datenbank eingerichtet.
Generell ist ein Wiki ein Freiform-Werkzeug, dessen Wert aus dem Zweck kommt, zu dem es eingesetzt wird. Zum Beispiel kann ein Wiki die selbe Aufgabe erfüllen, wie ein Diskussionsfaden. Sie könnten eine Wiki-Seite benutzen, um kollaborativ an einem Projekt zu arbeiten.
Wikis werden intern von den Leuten eingesetzt, die [[http://www.zope.org/|Zope]] machen, um ihre Ideen und Projekte zu koordinieren.
=== Was zeichnet ein Wiki aus? ===
Hier haben wir ein paar wichtige Eigenschaften von Wikis gesammelt:
- Editierbar durch jeden - eine Wiki-Seite kann von jedem, der einen Web-Browser bedienen kann, editiert werden.
- Die Möglichkeit, AktuelleÄnderungen anzusehen
- Die Möglichkeit, auf verschiedenste Arten nach Seiten zu suchen.
- Die Möglichkeit, neue Seiten sehr einfach einzufügen.
- Die Möglichkeit, die Versionshistorie einer Seite zu betrachten
- Die Möglichkeit, neue Information hinzuzufügen oder bestehende Informationen zu verändern.
=== Wie verhält sich Wiki im Vergleich zu anderen Kollaborations-Werkzeugen, wie z.B. Notes? ===
Mit einem Wiki kann man verschiedene Aufgaben sehr einfach erledigen, wohingegen andere Aufgaben nicht so einfach oder gar nicht realisierbar sind. Das größte fehlende Feature ist irgendeine Art der Zugriffskontrolle, um nur bestimmten Gruppen zu erlauben, Information zu betrachten und zu verändern.
=== Wie steht's mit der Wiki-Security? Werden Wikis nicht von Saboteuren heimgesucht, die Seiten löschen oder sonstigen Unfug treiben? ===
Dies ist eine wichtige Frage. Generell bieten Wikis '''KEINE''' Sicherheit. (Das ist wahr!) Deswegen besteht die Möglichkeit, dass zufällig oder bewusst ein Teil des Wikis korrumpiert oder zerstört wird.
Es gibt zwei Wege, die es ermöglichen, ein Wiki wertlos zu machen. Der eine Weg ist das Löschen, der andere Weg ist das Stören der Daten. Mit gelöschten Seiten wird man einfach fertig, da die vorherigen Revisionen einer Seite an einem Ort aufgehoben werden, der einem Web-Benutzer nicht zugänglich ist. Sobald jemand eine gelöschte Seite bemerkt (was generell ziemlich schnell passiert), kann die alte, funktionierende Revision wieder eingespielt werden.
Mit absichtlicher Störung der Daten im Wiki ist etwas schwieriger fertig zu werden. Es ist möglich, dass jemand Falschinformation in eine Seite eingibt, oder Seiten derart editiert, dass sie Falschinformation enthalten (zum Beispiel kann man eine Seite editieren, und einen Kommentar so aussehen lassen, als ob jemand anders diesen Kommentar abgegeben hätte; oder jemand könnte den Inhalt eines Absatzes so ändern, dass die Aussage eine ganz andere ist, als die vom Autor beabsichtigte). So ziemlich jedes kollaborative System hat dieses Problem. In einem Wiki kann es nur einfacher ausgenützt werden, weil es in einem Wiki überhaupt keine Sicherheit gibt. In der Praxis ist die Zerstörung eines Wikis ein sehr seltenes Ereignis, und eines, das man sehr schnell und einfach wieder ausbügeln kann, und zwar mittels der sogenannten "Notification", einem Hinweis, der einem festgelegten Auditor geschickt wird, sobald sich etwas auf einer Seite ändert.
In anderen Worten, es ist die Philosophie eines Wikis, dass man händisch mit (selten auftretenden) Problemen fertig wird, anstatt mehr Features und Aufwand (in der Implementierung und der Benutzung gleichermaßen) in das Wiki aufzunehmen, um Schaden durch einen Saboteur zu verhindern.
== Fragen zur Benutzung dieses Wikis == === Finden von und Zugreifen auf Informationen im Wiki === ==== Wie kann ich das Wiki durchsuchen? ====
Es gibt viele Wege, das Wiki zu durchsuchen:
- Auf das Lupen-Icon klicken. Damit kommen Sie auf die SeiteFinden-Seite, wo Sie nach Sie nach Stichworten in Titeln, per Volltextsuche, mit normalen Worten oder mit Wildcards (regulären Ausdrücken) suchen können.
- Klicken Sie auf TitelIndex. Dies zeigt Ihnen eine alphabetische Liste aller Seiten, nach Titel sortiert.
- Klicken Sie auf WortIndex. Dies zeigt Ihnen eine alphabetische Liste von jedem Einzelwort in jedem Seitentitel (d.h. eine Seite namens Blue''Tooth ist sowohl unter B / Blue als auch unter T / Tooth aufgeführt).
- Klicken Sie auf {{{LikePages}}} im Fußbereich der Seite. Dies zeigt Ihnen Seiten, die Worte in Ihren Titeln haben, die ähnlich zur aktuellen Seite sind.
- Klicken Sie auf den Seitentitel im Kopfbereich der Seite. Dies zeigt Ihnen, welche Seiten auf die aktuelle Seite verweisen (was Ihnen hilft, verwandte Seiten zu finden).
==== Wie sehe ich, was sich im Wiki in letzter Zeit getan hat? ====
Klicken Sie auf den AktuelleÄnderungen-Link oben auf jeder Seite.
==== Was hat es mit diesen KomischenRotenLinks auf sich, die ich überall gesehen habe? ====
Jedes gemischt gross/klein-geschriebene Wort, zu dem keine Seite existiert, wird als roter Verweis angezeigt.
=== Hinzufügen von Informationen in das Wiki ===
==== Wie fügt man etwas in's Wiki hinzu oder ändert etwas, was falsch ist? ====
Wenn Sie etwas sehen, was Sie gerne kommentieren, wo sie etwas hinzufügen oder ändern würden, klicken Sie einfach auf den {{{Editieren}}}-Link unter jeder Seite oder klicken Sie auf das <<Icon(moin-edit.gif)>>-Icon oben auf der Seite. Die Seite wird dann in einem Editierfeld Ihres Browsers angezeigt und Sie können die Änderung dann einfach machen. Der Wiki-Formatierer wird im allgemeinen "das Richtige tun" mit jeglichem Text, den Sie eingeben. Wenn Sie es hübsch machen wollen, können Sie ähnliche Arten von Formatierungen machen, wie es Ihnen auch HTML erlauben würde. Siehe die HilfeZumFormatieren-Seite für einige Tips und Beispiele.
==== Gibt es Konventionen, denen ich folgen sollte, wenn ich Informationen hinzufüge? ====
Nicht sehr viele. Es hilft, wenn man bestimmte Arten von Informationen auf konsistente Art formatiert. Eine wichtige Konvention ist die Verwendung von Schablonen-Seiten, um die Konsistenz zu wahren.
Im Wiki gibt es sog. "Schablonen", die angeboten werden, wenn Sie eine neue Seite erzeugen. Wenn Sie auf eine davon klicken, wenn Sie eine neue Seite anlegen, wird diese Seite eine Struktur ähnlich der anderen Seiten dieses Typs haben. Zum Beispiel können Sie, wenn Sie Ihre eigene Wiki-Homepage anlegen, die Schablone HomepageTemplate verwenden, die Ihnen beim Erzeugen angeboten wird.
==== Wie kann ich nicht-textuelle Informationen zum Wiki hinzufügen? ====
Wenn es diese Inhalte schon auf einer Webseite gibt, fügen Sie einfach einen Link hinzu zu der Wiki-Seite. Verfahren sie wie folgt:
- stellen Sie die URL des Dokuments fest,
- editieren Sie die Wiki-Seite (gehen Sie zu der Seite und klicken Sie auf den Editiere''''''Text-Link)
- geben Sie die URL dort ein, wo sie auf der Seite stehen soll
- speichern Sie die Änderungen. Das Wiki wird dann automatisch einen Hypertext-Link aus der eingegebenen URL erzeugen.
Sie können den Verweis noch etwas hübscher machen, indem Sie einige beschreibende Wort für den Link in Klammern eingeben. Die beschreibenden Worte werden auf der Seite sichtbar sein, aber der Link wird den Benutzer zu der URL verweisen, sobald er darauf klickt. Ein Beispiel: {{{ [http://www.ihreseite.de/wasauchimmer.html Dies wird der Link-Text sein] }}} ergibt:
[[http://www.ihreseite.de/wasauchimmer.html|Dies wird der Link-Text sein]]
==== Wie füge ich ein Bild einer Seite hinzu? ====
Sie können die URL einfach auf die Seite schreiben. Beispiel: {{{ http://c2.com/sig/inter/wikibase.gif }}} ergibt
{{http://c2.com/sig/inter/wikibase.gif}}
==== Hinzufügen von Dokumenten im Intranet ==== Wenn Sie MoinMoin in einem Intranet benutzen, kann es nützlich sein, Links zu erstellen auf Dokumente auf Dateifreigaben, die im Netz verfügbar sind. Zum Beispiel: {{{ [file://servername/voller/pfad/zur/datei.txt Klicken Sie hier um datei.txt zu lesen] }}}
Sie können auch auf Dateien mit Leerzeichen im Dateinamen verweisen, indem Sie manuell die URL-Kodierung für Leerzeichen ({{{%20}}}): {{{ [file://servername/voller/pfad/zur/datei%20mit%20leerzeichen.txt Klicken Sie hier um datei mit leerzeichen.txt zu lesen ]}}}
Eine andere naheliegende Möglichkeit ist, die Aktion {{{AttachFile}}} zu verwenden, die in Version 0.11 hinzugekommen ist.
==== Soll ich meine Änderungen ''unterschreiben''? ====
Wenn sie signifikant sind oder wenn Sie wollen, dass bekannt wird, dass Sie sie gemacht haben, dann sollten Sie signieren. Hängen Sie einfach Ihren Namen oder Ihre email-Adresse hinter Ihren Kommentar an. Es ist nicht unüblich, Kommentare unterhalb des originalen Textes, den Sie kommentieren, einzurücken. Es hilft auch, eigene Kommentare ''kursiv zu schreiben'', um Sie vom Haupt-Text abzuheben, den Sie kommentieren.
In einigen Fällen ist es aber auch angemessen, einfach anonym Änderungen zu machen. Rechtschreibkorrekturen, Formatierung, triviale Wortänderungen sind einige Beispiele, wo es nicht notwendig ist (und sogar unerwünscht ist), Änderungen zu signieren.
=== Andere Dokumentenformate dem Wiki hinzufügen === ==== Kann ich HTML dem Wiki hinzufügen? ====
Wenn Sie eine einzelne Zeile HTML hinzufügen wollen, benutzen Sie das HTML-Makro. Übergeben Sie einfach Ihren HTML-Text als Parameter dem HTML-Makro, so wie hier:
{{{[[HTML(Dies ist ein grosser Font)]]}}}
Dies sieht dann auf der Seite so aus: [[HTML(Dies ist ein grosser Font)]]
Es ist auch möglich, ein HTML-Dokument auf eine Seite zu platzieren, indem Sie {{{#format html}}} als erste Zeile auf die Seite schreibe. Wenn diese Zeile vorhanden ist, wird die ganze Seite als HTML interpretiert (und dadurch werden auch Verweise auf andere Seiten etwas schwieriger!). Stellen Sie sicher, dass Sie nur den "body"-Anteil der Seite hinzufügen (nicht die HTML-Header oder etwas anderes ausserhalb des body, inklusive dem <BODY>-Tag selbst).
/!\ Dies alles funktioniert nur, wenn die HTML-Erweiterungen (HTML-Makro und -Parser) installiert sind.
== Installation & Konfiguration ==
(!) Siehe HilfeZurAdministration für allgemeine Hilfe zu diesem Thema.
=== Wieso tun die "diff"s nicht? ===
Damit sog. "Diffs" (Differenzen) richtig arbeiten, sind 2 Dinge notwendig:
- Das Verzeichnis "''datadir''{{{/backup}}}" muss existieren.
- Sie benötigen ein "GNU diff"-Programm im PATH Ihres Webservers. Beachten Sie, dass der PATH Ihres Webserver viel kürzer sein kann als der PATH, den Sie von Ihrer Shell gewohnt sind.
=== Wie aktiviere ich die "DeletePage"-Option? ===
"Delete''''''Page" ist nicht standardmäßig aktiviert, da es meist nur in Intranets benutzt wird und in öffentlichen Wikis etwas gefährlich ist. Um diese und andere gefährliche Aktionen zu erlauben, fügen Sie sie wie folgt hinzu zur {{{moin_config.py}}}: {{{ allowed_actions=['DeletePage'] }}}
== Administrieren des Wiki == === Wie administriere ich das Wiki? ===
Es gibt viele administrative Informationen auf der Seite AktuelleÄnderungen, mitunter die Anzahl der Seiten, sowie die installierten Makros und Aktionen.
Ich erstelle üblicherweise eine "Admin''''''Seite", wo ich Makros für dieselben hineinstelle, wie auch Informationen über den wahren physikalischen Speicherort der Seiten und Makros für VerwaisteSeiten und andere und andere Dinge, die sich ein Administrator möglicherweise ansehen will.
=== Kann ich eine alte Version einer Seite wiederherstellen? ===
Nicht direkt. Es ist einfach zu machen (wenn Sie Berechtigungen dort haben, wo die eigentlichen Wiki-Daten gespeichert werden. Normalerweise müssen Sie den Wiki-Administrator fragen, damit er die Seite für Sie wiederherstellt. Dies wird als Schutz getan gegen den unwahrscheinlichen Fall, dass jemand versucht, das Wiki zu sabotieren.
Für Leute, die diese Hilfeseite lesen (was vermutlich der durchschnittliche Angreifer nicht tut), gibt es eine Methode, eine Seite wiederherzustellen:
- klicken Sie auf das kleine "i" oben rechts in der Ecke ({{{PageInfo}}}).
- klicken Sie auf "anzeigen" bei der Version, die Sie wieder herstellen wollen.
- ersetzen Sie in der URL-Zeile Ihres Browsers "action=recall" durch "action=raw".
- übernehmen Sie mit Cut&paste den Text in das Editierfeld dieser Seite, nachdem Sie auf "{{{Editieren}}}" geklickt haben.
=== Wie kann ich eine neue Schablonenseite anlegen? ===
Schablonen sind Seiten, die automatisch zur Auswahl angeboten werden, wenn man eine neue Seite anlegt. Jede Seite, die mit dem Wort "Template" aufhört, wird automatisch in dieser Liste angezeigt. Wenn Sie also gewisse Typen von Seiten in einem ähnlichen Format haben wollen (ähnliche Überschriften, Seitenaufbau, etc.), definieren Sie einfach eine Seite, die auf "Template" endet - und wenn Sie Seiten dieses Typs generieren, wählen Sie diese Schablone und editieren sie. Das Wiki füllt dann den anfänglichen Inhalt für Sie ein. Schablonen ("Templates") sind editierbare Wiki-Seiten wie jede andere auch.
Um eine Schablonenseite anzulegen, erzeugen Sie einfach eine neue Seite namens <Irgendwas>Template
WikiCourse
13 Lists
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Lists =
== Bulleted ==
=== Input === {{{ My pets:
- Dog
- Cat
- Mouse }}} === Display === My pets:
- Dog
- Cat
- Mouse
== Numbered == === Input === {{{ To do:
- Feed dog
- Feed cat
- Let out mouse }}} === Display === To do:
- Feed dog
- Feed cat
- Let out mouse
(!) !MoinMoin can count on its own!
(!) The number of leading spaces defines the hierarchical level of the list.
There are more examples of lists at HelpOnLists.
03 Staying up to date
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Staying up to date = In a wiki, lots of things can change in a short time, since anyone can edit, add, or remove pages at any time.
For this reason you can easily follow these changes on the page '''RecentChanges'''.
Listed for every change is:
- a link to a page showing differences.
- a link to the changed page (as well as the information for this page).
- when the change was made.
- who made the change.
- a comment made for the change.
(!) If you are logged in to the wiki, you can set a temporal ''bookmark'' using this page. In that case, the wiki will remember which changes you have already seen and will only display the new ones after that.
02 Finding information
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page was renamed from WikiCourse/02 Find information
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Finding information = !MoinMoin has many ways to find information in the wiki: == Searching ==
- '''Search field in the navigation area on the top of the page'''
- For a title search, type in the search keywords and hit "Enter" (or click on '''<<GetText(Titles)>>''').
- For a full-text search, type in the search keywords and click on '''<<GetText(Text)>>'''.
- Menu item '''FindPage'''
- Includes indexes of all pages sorted by page names and words in the page name.
- Advanced search functions.
(!) The title search can also be used to quickly navigate to pages that you only roughly know the title of.
You can find further information on the help page HelpOnSearching.
- RecentChanges: The latest changes made to the wiki.
- FindPage: find content or explore the wiki.
17 External links
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = External links = You can, of course, also link to external content on the internet.
== Input == {{{ http://example.net/
[[http://moinmoin.in/|MoinMoin Wiki]]
ftp://example.org/pub/
{{http://static.moinmo.in/logos/moinmoin.png}} }}} == Display ==
http://example.net/
[[http://moinmoin.in/|MoinMoin Wiki]]
ftp://example.org/pub/
{{http://static.moinmo.in/logos/moinmoin.png}}
(!) As you can see, [[...]] sets a link to the target, {{...}} embeds the target, which is especially useful for pictures.
50 Wiki etiquette
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Wiki etiquette = It is important that in public wikis, where many people work together (that often don't know each other), you always act benevolently to others, as long as no one has acted in the opposite way to you.
So, if someone deletes a sentence you wrote yourself, it might be that it was simply wrong or should not have been on that page.
In the same way, you should, of course, also exhibit benevolent behaviour yourself, and not do things like falsifying other's opinions. You should not change or delete anything unless you are sure about it.
The personal homepage should normally be considered as "property" of the particular user and should not be changed, apart from things like messages to the user.
12 Headlines
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Headlines =
== Input == {{{ = First headline level with =-character = == Second == === Third === ... (up to "Fifth") }}}
== Display == {{{#!wiki = First headline level with =-character = == Second == === Third === ... (up to "Fifth") }}}
(!) If a headline isn't displayed correctly, it is usually because:
- there are invisible (whitespace) spaces after the concluding =-character (they can be deleted manually or with "<<GetText(Remove trailing whitespace from each line)>>" edit option).
- the number of =-characters at the front and at the back doesn't match.
18 Attachments
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Attachments = With MoinMoin you can directly append files to a wiki page.
== Input == {{{ [[attachment:letter.txt]]
{{attachment:foto.jpg}} }}}
== Display ==
[[attachment:letter.txt]]
{{attachment:foto.jpg}}
(!) As long as the files aren't uploaded:
- the links are grey (like links to non-existent wiki pages).
- an alternate image, like a paper clip, is displayed for non-existent embedded pictures.
You can click on it and upload the file from your computer's file system to the wiki using your browser. Then the design is regular and:
- links are blue.
- the image appears.
Further informations on HelpOnActions/AttachFile
14 Text styles
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Text styles =
|| Wiki markup input || Display ||
|| {{{''accentuated (italics)''}}} || ''accentuated (italics)'' ||
|| {{{'''strongly accentuated (bold)'''}}} || '''strongly accentuated (bold)''' ||
|| {{{'''''bold italics'''''}}} || '''''bold italics''''' ||
|| {{{underlined}}} || underlined ||
|| {{{--(crossed out)--}}} || --(crossed out)-- ||
|| {{{monospace}}} || monospace ||
(!) More at HelpOnEditing.
40 Creating more pages
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Creating more pages = The easiest and best way to create more pages is to:
- think of a ''good'' page name.
- edit an appropriate page, add a link to the new page, and save it.
- click on the link to the new page
- prepare to edit using:
- an empty page.
- a page template (a list of templates is displayed on the left).
- (!) the list of similar page names shown to ensure that there isn't any slightly different named page on the same topic.
- start editing, fill the page with content, and save it.
(!) This method makes sure that new pages are always accessible from links on already existing pages.
19 Symbols
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Symbols =
MoinMoin also supports some graphical symbols, like the so called ''smileys'' that frequently appear in e-mails and chats:
<<ShowSmileys>>
For more see HelpOnSmileys.
04 Creating a wiki account
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Creating a wiki account =
Using a wiki is often possible without creating an account (this depends on the security preferences).
However, using the wiki ''with an account'' is easier and better, because you can:
- set a temporal bookmark on RecentChanges.
- customize and personalize the navigation.
- set your time zone.
- subscribe to pages and get informed when a change is made.
- do much more.
To create an account, use the link ''<<Action(newaccount,you can create one now)>>'' on <<Action(login,login page)>>. Then you will have to enter:
- a name (it is a good idea to use
FirstnameLastname). - a password (not too simple!).
- the password again (to avoid typing errors).
- an e-mail address (for notifications or if you forgot your password)
/!\ Then click on '''<<GetText(Create Profile)>>'''. /!\
The account will be created and you can log in to the wiki using your user name and password.
(!) You are logged in if you see the user name in the navigation area.
22 Parsers
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page was renamed from WikiCourse/22 Parser
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Parsers = == Input == {{{{ {{{#!highlight python def hello(name): print "Hello %s" % name }}} }}}}
== Display == {{{#!highlight python def hello(name): print "Hello %s" % name }}}
06 Your own wiki homepage
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page was renamed from WikiCourse/06 The own homepage in the wiki
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Your own wiki homepage = After creating an account you can see your own name in the navigation area, which is linked to a page of the same title: your personal homepage!
If you click on this link, you can see one of the unique characteristics of wikis for the first time: instead of getting a ''[[RFC:2616|404 not found]]'' error when a non-existent page is called, the wiki helps you create the page.
After following the instructions displayed, the wiki will display a template of your own homepage in a form.
You can change this template, give an optional comment, and then save the page by clicking '''<<GetText(Save Changes)>>'''.
11 Paragraphs
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Paragraphs =
The simplest way to enter text into a wiki is similar to doing so in a a word processor.
You just start writing. :)
The only anomaly is that you have to hit "enter" ''twice'' for a paragraph:
== Input in the editor form == {{{ First paragraph. Still first paragraph.
Second paragraph.
Third paragraph. }}}
== Display ==
First paragraph. Still first paragraph.
Second paragraph.
Third paragraph. = Dividing rules = == Input == {{{ First part.
Second part. }}}
== Display ==
First part.
Second part.
16 Wiki internal links
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page was renamed from WikiCourse/16 Wiki-intern links
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Wiki internal links = One of the most important features of the wiki is the internal linking to other wiki pages, therefore it is quite simple.
== WikiNames ("CamelCase") == If you !WriteWordsTogether like !FistnameLastname or CamelCase or MoinMoin, so that there are at least two changes between capital letters and lower case letters, MoinMoin will automatically link this word to the page of the same name.
This is quite simple, because wiki markup isn't necessary. But the unusual syntax isn't everyone's cup of tea, so there is one more alternative, the so-called "free link".
=== Input === {{{ CamelCase !CamelCaseButNotLinked }}}
=== Display ===
CamelCase !CamelCaseButNotLinked
== Free links == If you want to link pages, which aren't in CamelCase or if you just don't like CamelCase, you can also link this way:
=== Input === {{{ A [[free link]] and [[other page|another page]]. }}}
=== Display ===
A [[free link]] and [[other page|another page]].
= Tracing backwards from links = If you click on the page name in the navigation area, the wiki looks for pages which link to this page name.
This can be used for so-called wiki badges. You just write somewhere:
ToDo: Call costumer foobar regarding ...
ToDo is CamelCase, so it links to a homonymous page, which isn't very exciting. :)
(!) But you can click on the page name on the page ToDo and lo and behold, you find every page that also includes a ToDo.
07 The text editor
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = The text editor =
We just met it while creating your own homepage: the text-based editor of MoinMoin. You are, of course, not limited to only using it for that, because you can also use it to change any other page in the wiki.
You can do that simply by clicking on '''edit''' or '''edit (text)''' in the navigation area and MoinMoin will bring you to the text editor for the current page.
(!) You can't mess anything up, because the previous version of the page is always saved and can be restored if needed.
It is important to frequently use the '''preview''' function while editing a page, since using it will tell MoinMoin to create a backup of the editor's current content.
When you're done, you should enter an appropriate comment (which will then appear on RecentChanges and in the history of the page) and click '''save'''.
Should there be two people editing a page at the same time, the first person can save without problems. The second person will get a warning and should merge the first person's changes with his own. If you want to edit a page on your own, you should state that on the top of the page, so other people will read it.
(!) You should ''not'' go back to the editor page with the "back" button of the browser after editing, because this can lead to strange editing conflicts. Just use MoinMoin's ''edit'' button again.
If you do not want to save, but instead discard the changes, you should click '''cancel''', so that MoinMoin knows that you are done editing the page.
Further information can be found at HelpOnEditing.
21 Macros
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Macros =
A macro is called using "<<macroname(parameter)>>". Parameters vary from macro to macro and are sometimes not used.
== Input == {{{ <<TableOfContents>>
Some text with a footnote.<<FootNote(This is the footnote.)>>
|| <<MonthCalendar>> || <<MonthCalendar(,2000,1)>> ||
A certain moment - world wide: <<DateTime(2006-01-26T23:03:25Z)>>
}}} == Display == <<TableOfContents>>
Some text with a footnote.<<FootNote(This is the footnote.)>>
|| <<MonthCalendar>> || <<MonthCalendar(,2000,1)>> ||
A certain moment - world wide: <<DateTime(2006-01-26T23:03:25Z)>>
52 Structure in the wiki
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page was renamed from WikiCourse/52 Strucure in the wiki
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Structure in the wiki = == Hierarchy levels == Many conventional websites use very branched structures with many hierarchy levels.
In wikis linking is heavily used. A simpler structure is often used to simplify matters:
- all important topics are located in main pages.
- only if a topic has many subtopics (which aren't main topics), subpages are used.
(!) Sub pages are named as
MainPage/SubPage
== Conventions == A wiki gives much freedom to the users; there aren't input masks like in database applications, but you can, in principle, do whatever you want and do it however you want.
Of course, you should avoid that to prevent complete chaos. B-)
That's why it's usual for new wikis to think about structures and conventions, such as the:
- creation of a basic structure of pages.
- definitions of name conventions for page names.
- decision to use !CamelCase or free links?.
- definitions of important categories.
It's usual for older wikis to simply carry on using existing structures.
20 Dynamic content
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>>
(!) ''The following four chapters are about advanced details. If you don't care about this, you can just [[../30 The graphical editor|skip]] them.''
= Dynamic content = MoinMoin is built in a quite modular way, so its functions are expandable by using plug-ins. Macros, parsers, actions, etc. can either be built-in, included, or installed as a plug-in.
== Macros == A macro is entered as wiki markup and it processes a few parameters to generate an output, which is displayed in the content area.
== Parsers == A parser is entered as wiki markup and it processes a few parameters and a multiline block of text data to generate an output, which is displayed in the content area.
== Actions == An action is mostly called using the menu (or a macro) and generates a complete HTML page on its own.
##(!) Examples are on the following pages...
05 User preferences
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = User preferences =
After account creation and login, you can change your user preferences and <<Action(userprefs, settings)>> (click on the link <<GetText(Settings)>> at the top of the page).
The default values should be fine for most of the preferences, but you might want to change:
- the time zone (to convert the UTC time to your current time).
- the size of the editor input box (depends on your screen resolution and font preferences).
- maybe the preferred language (not necessary with a correctly configured browser).
Then click on the '''<<GetText(Save)>>''' button at the bottom of the page.
15 Tables
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Tables = == Simplest table == {{{ || one || two || three || || four || five || six || }}}
|| one || two || three || || four || five || six ||
== General table layout == {{{ ||||||<tablewidth="80%">'''Headline'''|| ||Cell 1||Cell 2||Cell 3|| ||<rowspan=2> Two lines||||<bgcolor="#AAAAFF"> Two columns|| ||<rowbgcolor="#FFFFAA">Cell 2||Cell 3|| }}}
||||||<tablewidth="80%">'''Headline'''|| ||Cell 1||Cell 2||Cell 3|| ||<rowspan=2> Two lines||||<bgcolor="#AAAAFF"> Two columns|| ||<rowbgcolor="#FFFFAA">Cell 2||Cell 3||
== Cell width == {{{ || Narrow ||<:99%> Broad || }}} || Narrow ||<:99%> Broad ||
== Spanning rows and columns == {{{ ||<|2> 2 lines || line 1 || || line 2 || ||<-2> line 3, 2 columns broad || }}} ||<|2> 2 lines || line 1 || || line 2 || ||<-2> line 3, 2 columns broad ||
== Alignment == {{{ ||<(50%> left ||<^|3> up ||<v|3> down || ||<:> mid || ||<)> right || }}} ||<(50%> left ||<^|3> up ||<v|3> down || ||<:> mid || ||<)> right ||
== Colors == {{{ ||<#FF0000> red ||<#00FF00> green ||<#0000FF> blue || }}} ||<#FF0000> red ||<#00FF00> green ||<#0000FF> blue ||
30 The graphical editor
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = The graphical editor = As an alternative to the input of wiki markup using the simple text editor, MoinMoin also offers a graphical WYSIWYG (what you see is what you get) editor, which is similar to usual word processing.
Technical requirements: an up-to-date version of Mozilla/Firefox/Netscape or Internet Explorer with !JavaScript activated.
You can set the preferred editor in your user preferences, but you can also switch to the other editor while editing.
Advantages of the GUI editor are that it is:
- prettier.
- simpler.
Disadvantages of the GUI editor are that it:
- takes longer to load.
- is less flexible.
- is not yet error free.
10 Text layout with wiki markup
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page was renamed from WikiCourse/10 Text layout with wiki-markup
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Text layout with wiki markup =
MoinMoin does ''not'' simply use HTML (the ''!HyperText Markup Language'' usually used for websites), but its own, simplified '''!MoinMoin Wiki Markup Language''', MoinMoin's convention for the input of content<<FootNote(MoinMoin also supports other markup languages, such as [[HelpOnCreoleSyntax|creole]], HTML and many others, see HelpOnParsers)>>.
== HTML == {{{
Headline
This is a link to my own homepage: FirstnameLastname
A list:
- foo
- bar
== MoinMoin wiki == {{{ = Headline = This is a link to my own homepage: FirstnameLastname
A list:
- foo
- bar }}}
(!) The MoinMoin wiki markup will be explained in more detail on the following pages.
23 Actions
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Actions = Some examples of built-in actions:
- the <<Action(info)>> action (in the navigation area).
- a part of the search function.
- file attachments (action "<<Action(AttachFile)>>").
- anything in the action menu.
08 Hot Keys
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Hot keys =
The usual hot keys work in the editor:
- Shift + arrow for ''select''
- Ctrl + C for ''copy''
- Ctrl + X for ''cut''
- Ctrl + V for ''insert''
- Ctrl + Z for ''undo''
- Ctrl + Y for ''repeat'' (available only in case of no other edits occur since last ''undo'')
= Mouse = Of course you can also select with the mouse and use your browser's editing features.
(!) Linux and other UNIX OSes / X11: A left doubleclick ''selects'' and ''copies'' a word, and a click on the middle mouse key is ''insert''.
51 Applications
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Applications =
A wiki is usable for number of applications. There are few requirements to use it and the content can be anything. You can use it for everything that can be displayed by linked text pages.
== Examples ==
- personal notes (instead of wasting paper)
- conference protocols
- to-do lists
- news on wiki homepage, asynchronous communication
- community creation of documentation
- brainstorming
- personal or collective link lists
- efficient alternative to e-mail or phone
- much more
01 What is a MoinMoin wiki?
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page was renamed from WikiCourse/01 What is a MoinMoin-wiki?
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en <<Navigation(slides)>> = What is a wiki? = A wiki (also called !WikiWiki or !WikiWikiWeb) is a collection of websites, which not only can be read, but can also be edited by the users directly and simply. ''wikiwiki'' is Hawaiian and means "fast".
The first !WikiWikiWeb was developed and put into operation by Ward Cunningham in 1995. The idea of editable content in the World Wide Web dates from the original ideas of the inventor of the World Wide Web, Tim Berners-Lee.
== The wiki-way ==
- open and cooperative: on many sites, everyone may change everything.
- simple and fast: you can enter and save any content, which is available at once. Content is more important than design.
- safe: MoinMoin remembers all old page versions.
- cross-linked: the information in the wiki is highly linked.
- accessible: you only need a browser and a network connection to access the wiki.
- flexible: in a wiki you can save many kinds of information, e. g. training courses, transparency lectures and brainstorming.
= What is MoinMoin? = MoinMoin is software to run a wiki.
It is available under the GPL and implemented in the programming language Python. Contributions can be made by also using the GPL and Python.
EventStats
Languages
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##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en <<StatsChart(languages)>>
HitCounts
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##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en <<StatsChart(hitcounts)>>
UserAgents
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##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en <<StatsChart(useragents)>>
Datenbanken der Dienste
NADIS
<<TableOfContents>>
= Die Verbunddatei NADIS =
NADIS ist eine Verbunddatei für alle [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] des Bundes und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]].
== Was wird gespeichert? ==
NADIS ist im wesentlichen eine Nachweisdatei, d.h. es zusätzlich zu den Daten der Person (inklusive Identifizierungsmerkmalen) nur vermerkt, ''ob'' Erkenntnisse vorliegen und wenn ja, bei welchem Geheimdienst und in welcher Akte (Aktennummer).
Ein Personeneintrag kann lediglich auf eine Sachakte verweisen; das heißt, ein NADIS-Eintrag kann entstehen, ohne dass ein Geheimdienst eine Person tatsächlich zur Zielperson erklärt hat und für diese eine eigene Akte angelegt hat. Dies wäre relevant, wenn es gegen Handlungen von Geheimdiensten effektiven Rechtsschutz gäbe, denn natürlich ist in solchen Fällen noch schwieriger zu prüfen, wie eine Speicherung zustandekam. Da Geheimdienste ohnhin im Wesentlichen ohne Gesetzeskontrolle operieren, kommt es darauf eigentlich auch nicht mehr an.
Dementsprechend ist das Urteil 16 A 845/08 Oberverwaltungsgerichts Münster (2009) zwar begrüßenswert, aber vermutlich weitgehend wirkungslos. Das Gericht führt aus:
{{{#!blockquote Das BfV führt zur Ordnung der bei ihm gespeicherten Informationen sowohl Sach- als auch Personenakten. In den Sachakten werden die Informationen zusammengefasst geführt, die das BfV im Hinblick auf einzelne Beobachtungsfelder (z. B. Organisationen) für bedeutsam erachtet. Wenn eine Sachakte Informationen enthält, der das BfV auch im Hinblick auf eine Person Bedeutung beimisst, wird in dem behördeninternen elektronischen Informationssystem (NADIS) ein Datensatz zu dieser Person angelegt und eine Verknüpfung zwischen der Person und der Fundstelle hergestellt. Für personenbezogene Informationen in Sachakten, die das BfV - bezogen auf diese Person - für unerheblich hält, wird keine Verknüpfung vorgenommen. Wenn es dem BfV aufgrund der in NADIS zu einer Person erfassten Informationen geboten erscheint, wird zusätzlich eine Personenakte angelegt, in der nur die diese Person betreffenden Informationen zusammengefasst geführt werden. }}}
In gewisser Weise erhält damit der LfD Hessen späte Satisfaktion, der in seinem [[http://www.datenschutz-hessen.de/_old_content/tb31/k08p03.htm|31. TB (1999), 8.3]], schildert, wie er mit einem Versuch, Personeneinträge aus Sachakten in NADIS abzustellen, scheiterte.
=== Geplante Volltextsuche ===
2010 werden Pläne diskutiert, die (vermutlich ohnehin zu guten Stücken digital vorliegenden) Akten selbst zu indizieren. Das würde den Charakter der Datenbank vom Indexsystem zum Analyse-, Mining- und Vorgangssystem ändern ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragte-warnen-vor-Volltextsuche-bei-Verfassungsschutz-und-Polizei-1131172.html|Telepolis: Datenschutzbeauftragte warnen vor Volltextsuche bei Verfassungsschutz und Polizei, 5.11.2010]]).
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 3./4. November 2010 in Freiburg hat dieses in einer [[http://www.datenschutz.hessen.de/k80.htm|Pressemitteilung]] ebenfalls kritisiert:
{{{#!blockquote Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, volltextbasierte Dateisysteme nur innerhalb der sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen auszugestalten.Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder (Verfassungsschutz, Polizei) bauen zurzeit ihre elektronischen Dateisysteme aus. Dabei beziehen sie auch Daten mit ein, die bisher nur in Akten vorhanden sind, und streben eine umfassende Volltextverarbeitung mit Suchmöglichkeiten an. Nach jedem in einem Dokument vorkommenden Wort oder Datum kann elektronisch gesucht werden, weil das Dokument als Ganzes erfasst wird. Dies hat gravierende Folgen: In Akten befinden sich auch Daten von Personen, gegen die sich die behördlichen Maßnahmen nicht als Zielperson richten. Auch wer als unbescholtene Bürgerin oder unbescholtener Bürger unwissentlich Kontakt mit einer Zielperson hatte und beiläufig in den Akten genannt wird, wird nun gezielt elektronisch recherchierbar. }}}
=== Gefährdereintrag ===
Auf der Innenministerkonferenz am 1. Juli 2004 in Saarbrücken ist in der so genannten [[http://www.innen.saarland.d/index_10824.htm|"Saarbrücker Erklärung"]] beschlossen worden, dass NADIS noch expliziter den [[Gefährder]]-Begriff reflektieren soll:
{{{#!blockquote Modernisierung des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS: Das antiquierte NADIS-System weist erhebliche Defizite auf. Der Bund hat deshalb die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu einer grundlegenden Modernisierung dieses auf der Datenbankarchitektur der 70-er Jahre beruhenden NADIS-Systems zu schaffen. Künftig müssen zu Personen und Objekten die Sachinformationen, die eine Gefährdungseinschätzung ermöglichen, beim Zugriff unmittelbar ersichtlich sein. }}}
== Auskunftsrecht ==
Bei den [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] des Bundes ist das Auskunftsrecht durch [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__15.html|§15 VVerfschG]] eingeschränkt:
{{{#!blockquote (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. }}}
Einige Länder, wie [[Datenbanken Bayern|Bayern]], [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]] und [[Datenbanken Thüringen|Thüringen]] haben ein ähnlich eingeschränktes Auskunftsrecht. Die Rote Hilfe empfiehlt wegen der Angabe des konkreten Sachverhaltes keinen Antrag auf Auskunft zu stellen.
Die andere [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] haben dagegen ein unkompliziertes Auskunftsrecht auch beim Verfassungsschutz, so dass dort ein Standardbrief genügt.
In seinem Urteil [[http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2009/06_090213/index.php|16 A 845/08]] hat das OVG Münster ausgeführt, es bestehe kein Auskunftsrecht auf in Sachakten gespeicherte personenbezogene Daten, wenn diese nicht von einem Personen-Datensatz in NADIS referenziert werden. Da die Sachakten inzwischen elektronisch gespeichert sind und so Personenbezug recht leicht hergestellt werden kann, ist dies zumindest fragwürdig.
Nebenbei: Beim [[http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2009/06_090213/index.php|zitierten Urteil]] ging es eigentlich um die Beobachtung von Bodo Ramelow; laut OVG Münster hätte er nicht mehr vom VS beobachtet werden dürfen, weil sein Status als Parlamentarier ihm Extraschutz gebe; selbst diese "Gnade" hat das Bundesverwaltungsgericht dann später kassiert ([[http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/6a93b40f22617e23c45c01f32847f311,62ea507365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133323038093a095f7472636964092d093133333333/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html|BVerwG 6 C 22.09]] (2010)).
Siehe auch [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsrecht]]
== Anzahl der gespeicherten Personen ==
- 2000 - 908.328
- 2001 - 972.915
- 2002 - 925.650
- 2003 - 942.350
- 2004 - 985.300
- 2005 - 1.003.959
- 2006 - 1.034.514 davon 57,4% [[Sicherheitsüberprüfungen]]
- 2007 - 1.047.933 davon 57,1% Sicherheitsüberprüfungen
- 2008 - 1.172.797 davon 52,7% Sicherheitsüberprüfungen
- 2009 - 1.349.258 davon 68,5% Sicherheitsüberprüfungen
- 2010 - 1.388.992 davon 70,0% Sicherheitsüberprüfungen
- 2011 - 1.482.504 davon 72,8% Sicherheitsüberprüfungen
- 2012 - 1.507.168 davon 74,4% Sicherheitsüberprüfungen
- 2013 - 1.597.968 davon 75,2% Sicherheitsüberprüfungen
- 2014 - 1.713.094 davon 75,2% Sicherheitsüberprüfungen
- 2015 - 1.807.023 davon 76,2% Sicherheitsüberprüfungen
- 2016 - 1.851.584 davon 75,9% Sicherheitsüberprüfungen
Quelle: Verfassungsschutzberichte des BfV, verfügbar etwa von der Homepage des BfV (www.verfassungsschutz.de -- die Behörde wertet die Logs ihres Webservers eigenstandenermaßen offensiv aus; wir machen keinen Link, damit die dort zumindest nicht sehen, dass ihr von hier kamt; vgl. auch z.B. die refcontrol-Erweiterung für Firefox).
Die Daten des Verfassungsschutzes sind nur zu einem Teil "Extremist_innen", enthalten sind etliche hunderttausend Personen, die [[Sicherheitsüberprüfungen]] über sich ergehen lassen mussten (z.B. in der RüstungsindustriearbeiterInnen, AKW-ArbeiterInnen, Flughafenpersonal, Leute, die mit Verschlusssachen umgehen).
== Storys ==
=== Kopplung von NADIS und INPOL in den 70-gern ===
NADIS war in den 70er Jahren direkt mit der Verbund-Polizeidatenbank [[INPOL]] beim [[BKA]]s gekoppelt. Diese Kopplung wurde nach Intervention des damaligen [[BfDI]] 1980 aufgelöst, bis heute werden Queranfragen offenbar per Telex abgewickelt ([[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/9/9704/1.html|Telepolis: "Rasterfahndung in Deutschland"]], 2001). Mit der [["Anti-Terror-Datenbank"]] wird die Kopplung der Datenbanken von Geheimdiensten und Polizeien auf breiterer Basis, wenn auch etwas kontrollierter, wieder hergestellt.
=== NADIS-Speicherung wegen eines Denunzianten ===
Eine Person war nach dem [[http://www.datenschutz-bremen.de/pdf/13_Bericht_1991.pdf|13. Tätigkeitsbericht LfD Bremen (1990)]] 1990 immer noch in NADIS gespeichert, wegen eines Blockwart als Nachbar. Die Person bekam nach Auskunft des [[Bremen|Bremer]] [[Datenschutzbeauftragten]] einen NADIS-Eintrag wegen eines Ermittlungsverfahrens im Jahre 1975, dass wegen eines Nachbar in einer Hochhausanlage eingeleitet wurde, der ihn denunziert hatte . Dieser Nachbar war zur Polizei gegangen, weil die Person häufig undurchsichtige Gestalten als Gäste gehabt hätte. Statt den Denunzianten sofort wieder nach Hause zu schicken, hat die Bremer Polizei allerdings ein [[Ermittlungverfahren]] gegen den Denunzierten eröffnet (und nicht gegen den Blockwart). Dieses blieb ergebnislos und der Denunzierte wurde über das Verfahren nicht informiert. Trotzdem wurde nach Beendigung des [[Ermittlungsverfahren]]s die ganze Akte zum [[Bremen|Bremer]] [[LfV]] geschickt. Dieses hat daraufhin einen NADIS Eintrag für die Person eingerichtet. Da die Person ein paar Jahre später einen Brief an einen RAF-Gefangenen geschrieben hatte, wurde die Akten und der NADIS-Eintrag wegen der [[Zuspeicherung]] behalten. Eine weitere [[Zuspeicherung]] gab es dann 1982, weil die Person auf einer Adressenliste war, die der [[LfV]] [[Bayern]] bei der DKP gefunden hatte. Nach Auskunft des damaligen LfD wurde der NADIS-Eintrag nach seiner Intervention dann im Jahre 1990 gelöscht.
=== Intime Details bei Sicherheitsüberprüfungen ===
Bei Sicherheitsüberprüfungen werden Dossiers angelegt, die zum größten Teil sehr persönliche Daten enthalten, wie der [[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13692463.html|Spiegel 1993 berichtete]]. Die Dossiers, die beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) lagern, enthalten zum Teil Intimdaten etwa über Alkoholgewohnheiten und Liebesaffären, oftmals unüberprüfbaren Klatsch, der mit Akribie gesammelt und über Jahrzehnte aufbewahrt wird.
=== Fußball WM 2006 ===
Fußball-WM 2006 -- Im Vorfeld der Fußball WM wird NADIS zur Überprüfung von ca 200.000 Personen (Bauarbeiter, Techniker, Hausmeister oder Würstchenverkäufer) herangezogen; vgl. [[Sicherheitsüberprüfung#Zuverlässigkeitsprüfung]].
=== Der Fall Thilo Weichert ===
Im [[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13679277.html|Spiegel-Artikel "Blaues Wunder" vom 6.04.1992]] ging der Verfassungsschutz recht freizügig mit der Weitergabe von Daten aus NADIS und den korrelierenden Sach- und Personalakten um. U.a. wurden die Einträge von dem jetzigen [[ULD]] [[http://de.wikipedia.org/wiki/Thilo_Weichert|Thilo Weichert]] an eine brandenburgische FDP-Abgeordnete weitergegebn, als er sich um das dortige Amt des [[Datenschutzbeauftragten]] beworben hatte. Der Artikel-Titel "Blaues Wunder" bezieht sich auf Behörden-Slang für die internen VS-Richtlinien für [[V-Leute]].
=== Der Fall Rolf Gössner ===
Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von [[http://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_G%C3%B6ssner|Rolf Gössner]] eingestellt. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut Stern hatte der Bundesbeauftragte für [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutz]] die Beobachtung nicht beanstandet.
- [[http://www.ilmr.de/2008/11/18/geheimdienstliche-langzeit-beobachtung-von-rolf-gossner-mit-sofortiger-wirkung-eingestellt|ILMR PM: Geheimdienstliche Langzeit-Beobachtung von Rolf Gössner mit sofortiger Wirkung eingestellt! ]]
- [[http://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-schlapphuete-sehen-rot-612872.html|Stern: Schlapphüte sehen rot ]]
Im Februar 2011 wurde vom Kölner Verwaltungsgericht eindeutig festgestellt, dass die gesamte Beobachtung rechtswidrig war:
{{{#!blockquote Es wird festgestellt, dass die Beobachtung des Klägers bis zum 13.11.2008 einschließlich der während dieses Zeitraumes erfolgten Erhebung und -Speicherung von Daten zu seiner Person rechtswidrig gewesen ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. }}}
(TODO: Urteil verlinken oder wenigstens genaues Dokument von http://www.rolf-goessner.de)
WDR_Feature_VS
WDR5 Serie 2008 Top Secret Geheimdienste: Das Bundesamt für Verfassungsschutz
Man: Gaby Weber Take: Atmo „Bürgerrechte sind keine ... Rolf_goessner_atmo – 50 ́ ́ Erzählerin: Die Bundesrepublik wird ein Überwachungsstaat, warnen Bürgerrechtler in der Berliner Humboldt-Universität. Die Polizeigesetze werden verschärft, Demokratie und Menschenrechte sind in Gefahr. Es häufen sich die Skandale über Bespitzelung und Amtsmißbrauch.
Sprecher: Der Staat wappnet sich. Online-Durchsuchungen. Trojaner. Das neue BKA-Gesetz. Flächendeckend können Emails und Telephonate überwacht werden, warnt der Chaos Computer Club.
Take: „Bei der Post ist es ähnlich, da werden seit 2002 Informationen über alle Sendungen im Vorfeld weiter gegeben. D.h. wer schickt wem ein Paket. Das illustriert natürlich, an welchen Daten die Dienste interessiert sind.“ Chaos6 – 14 ́ ́ ABBLENDEN
Erzählerin: Auch der Verfassungsschutz soll weitere Aufgaben erhalten, das Trennungsverbot zwischen Polizei und Nachrichtendienst wird ausgehöhlt, so Rolf Goessner, Vizepräsident der Liga für Menschenrechte.
Take: „Er hat fast schon polizeiliche Befugnisse bekommen. Nämlich er kann Auskunft verlangen bei Telekommunikationsunternehmen, bei Reiseunternehmen, Kreditinstituten, wer hat wann was überwiesen, wieviel, in welcher Höhe, an wen, oder ist verreist, wohin, wie lange, mit wem, und dergleichen mehr“. Rolf_goessner4 – 20 ́ ́
Erzählerin: Obwohl bundesweit mobilisiert wurde, ist das Audimax spärlich besetzt. Gekommen sind die, die immer kommen: Rechtsanwälte, Jura-Studenten und Journalisten. Das gemeine Volk scheint die Verwandlung der Republik in einen Überwachungsstaat nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Sie haben resigniert, so Rechtsanwalt Manfred Gnjidic:
Take: „Es ist einfach so, daß gespürt wird, wir haben nicht viel zu sagen, wir haben nichts zu kontrollieren, wir haben nichts nachzufragen, wir haben zu machen und zu gehorchen. Und das ist der Grund, warum sich viele Leute stückweise aus der Politik verabschieden und sagen, wir haben nicht wirklich dort einen Einfluß. Weil: dumm sind die nicht. Die merken das an jedem Punkt. Daß über die agiert wird und nicht mit dem Volk agiert wird.“ Gnjidic6 –24 ́ ́
Erzählerin: Sind die Geheimdienste dabei, unter dem Deckmantel der Sicherheit uns alle als Verdächtige zu katalogisieren und zu überwachen? Und selbst, wenn sie noch mehr Befugnisse erhalten: Können sie unsere Sicherheit garantieren? Oder wird durch die Dienste nicht nur das politische Klima vergiftet?
Erzählerin: Der Berliner Verfassungsrechtler Eggert Schwan, langjähriges Mitglied der CDU, möchte alle Geheimdienste abschaffen:
Take: „Der Verfassungsschutz ist die größte Gefahr für den Gedanken des Verfassungsschutzes und letztlich auch für die freiheitlich- demokratische Grundordnung. Diese Gefahr geht aus von der Art und Weise, wie diese Behörde tätig wird und von ihren Methoden, die mit dem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren sind. Schwan_11 – 8 ́ ́
Erzählerin: Hans Halter, Autor des Buches „Krieg der Gaukler“ und langjähriger Redakteur beim „Spiegel“, berichtet nicht viel Gutes über Spione, Agenten und Späher.
Take: "Nutzen tun Geheim- und Nachrichtendienste in aller Regelsowieso wenig. Die Politiker versprechen sich davon in der Regel zweierlei: einerseits daß die Bevölkerung überwacht wird und man Bestrebungen, das Regime zu stürzen oder zu beschädigen rechtzeitig erkennt. Und gleichzeitig, dass man über eine genaue Nachrichtenlage des jeweiligen Gegners verfügt. Das ist aber in aller Regel ein Irrtum". H_halter7 - 27 ́ ́
Sprecher: Der Volksmund nennt sie „Spitzel“, „Plattfüße“, „Schlapphüte“ und „Schnüffler“. Alle haben sie, niemand mag sie, doch kaum jemand will sich von ihnen trennen. Selten wird eine Kosten- Nutzen-Rechnung aufgemacht. Lohnt sich der Aufwand? Oder ist der Preis, den die Gesellschaft für sie zahlt, nicht viel zu hoch?
Erzählerin: Das Bundesamt für Verfassungsschutz, steht seit seiner Gründung im Zwielicht, so Buchautor Halter:
Take: "Zum Beispiel sind alle 5 Chefs, die zuerst das Bundesamt für VS geleitet haben, alle 5 sind vor Ende ihrer Amtszeit entlassen worden, und der eine, Otto John, ist sogar in den Knast und hat 4 Jahre abgebrummt". H_halter12 - 15 ́ ́
Erzählerin: Das BfV hat seinen Sitz in Köln und soll, so verrät seine homepage, Informationen sammeln zu .... :
Zitator: Rechtsextremismus. Linksextremismus. IslamistischerTerrorismus und Spionageabwehr.
Sprecher: Nummer Eins: Rechtsextremismus: Erzählerin: Kein Zweifel, die rechtsradikale Szene ist unterwandert. Aber:hat das der NPD geschadet?
Sprecher: Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag auf ihr Verbot ab, weil das von den Verfassungsschutzämtern zusammen getragene Beweismaterial mangelhaft war und weil die Karlsruher Richter nicht festzustellen konnten, welche Parteimitglieder aus eigenem Antrieb handelten und welche auf der Lohnliste des Verfassungsschutzes standen – in jedem Falle zu viele. O-Ton aus der Parteizentrale der NPD.
Take: „Wir haben noch nie vor dem VS gezittert. Weil die Tätigkeit desVS uns keine Angst einjagt. Npd-schwert1 – 5 ́ ́
Sprecher: Zweite Aufgabe: die Spionageabwehr. Erzählerin: Während des Kalten Krieges saßen in den Schaltstellen der westdeutschen Geheimdienste die „Kundschafter“ des Ministeriums für Staatssicherheit. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz hingegen gelang es nie, die andere Seite zu unterwandern. Den Gegner – das MfS - bezifferte es mit 20.000 Mitarbeitern. In Wahrheit waren es fünf Mal mehr. Hätten das Amt die Fensterscheiben des MfS gezählt, wäre es der Wahrheit näher gekommen.
Sprecher: Da war das Berliner Landesamt professioneller. Es hatte nämlich die Fensterscheiben in der Normannenstraße gezählt, um so auf die Büros und das Personal zu schließen. „Rückpeilung“ nennt man so was.
Erzählerin: Das MfS war ungleich schneller. Jeder neu eingestellter Verfassungsschützer erhielt nach maximal vierzehn Tagen einen Anruf bei sich zu Hause, mit einem Anwerbungsangebot.
Sprecher: Drittens: der Linksextremismus. Erzählerin: Jahrelang sind autonome Gruppen observiert worden. Hat dieserAufwand ein Ergebnis erbracht? Der Berliner Autonome Hauke Benner lächelt müde.
Take: „Sie haben z.b. sehr stark darauf abgehoben, daß es Führungskader gibt. Autonome ticken anders, und wenn sie sich zu irgendwelchen nächtlichen Aktionen verabreden, dann brauchen sie dafür keine Chefs und keine Führungskader, sondern das machen die selber. Das ist ein Beispiel dafür und das hat ja auch was erfreuliches, dass der VS nur noch wenig Einblick und Durchblick hat, in das wie Autonome heute politisch ticken und handeln“. Benner6 – 23 ́ ́
Sprecher: Aufgabe Nummer vier: islamistische Terroristen. Erzählerin: Von diesem Phänomen sind die Ämter überrascht worden. Bis heute fehlt Fachpersonal mit Sprachkenntnissen. Man wolle in Zukunft Islamwissenschaftler von den Universitäten abwerben, heißt es.
Sprecher: Ihr eigentliches Ziel sei die Bespitzelung des politischen Gegners, glaubt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken. So beurteilt das BfV auf seiner homepage „das Gedenken an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht“ als, so wörtlich „Traditionselement des Linksextremismus“. Jahrelang wurde das Berliner „Sozialforum“ überwacht, ein Zusammenschluß sozialer Bewegungen. Auch ihre Partei, die in der Bundeshauptstadt in der Regierung sitzt, wird beobachtet., so die Abgeordnete:
Take: „Es gibt mindestens 12, 13 Leute, die kontinuierlich überwacht werden. Abgeordnete. Es gibt ne Klage vom Bodo Rammelow, der ja gewonnen hat, daß er nicht mehr überwacht werden darf. Trotzdem erklären die VS-Behörden, sie werden ihn weiter überwachen. Also, man hält sich auch nicht an Gesetze. Und von daher ist es für uns kein Thema, daß der VS, so wie er heute besteht, muß weg.“ Ulla-jelpke3 – 23 ́ ́
Sprecher: Zahlen über die Budgets des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz sind rar. Zwischen sieben- und zehntausend hauptamtliche Mitarbeiter soll es geben, dazu ein nicht zu bezifferndes Heer von Zuträgern. Auch der Haushalt ist nicht zu beziffern. Unseren Wunsch nach einem Interview lehnte das Bundesamt ab.
Erzählerin: Zu einem Gespräch bereit war die Leiterin des Berliner Amts, Claudia Schmidt. Und die verstand gar nicht, wie man am Sinn ihrer Behörde zweifeln könne:
Take: „Wir haben hier einen modernen Verfassungsschutz in Berlin aufgebaut, der keinerlei Verbindung hat, was in früheren Zeiten passiert ist. Darauf lege ich Wert. Und wir arbeiten hier nach Recht und Gesetz. Und wir haben Befugnisse, die uns das Parlament zur Verfügung gestellt hat, die wir anwenden, im Rahmen des Zulässigen. Und dazu gehört natürlich auch, Geld auszugeben“. ABBLENDEN C_Schmidt6 – 22 ́ ́
Erzählerin: Ja, die „früheren Zeiten“ des Berliner Landesamtes ... Die sind der ehemaligen Datenschützerin und seit Ende 2000 obersten Verfassungsschützerin Berlins peinlich. Das Landesamt war durch einen Skandal derart erschüttert, daß laut über seine Auflösung nachgedacht worden ist.
Sprecher: Der Skandal begann im Jahr 1974. Da wurde in der Nacht des 4. Juni, im Grunewald, ein junger Mann erschossen aufgefunden. Ulrich Schmücker. Für die Polizei kein Unbekannter, war er zuvor schon als mutmaßliches Mitglied der linksradikalen „Bewegung 2. Juni“ verhaftet worden. Da er auspackte, kam er mit einer geringen Gefängnisstrafe davon.
Erzählerin: Seine Genossen sahen ihn als Verräter an, er wurde in der Szene geschnitten. Daß nur sie als Mörder in Frage kamen, ermittelte nicht die Polizei. Es war der Verfassungsschutz, der eine Gruppe um die Wolfsburgerin Ilse Jandt beschuldigte. Da war die Leiche noch nicht kalt.
Sprecher: Rechtsanwalt Bernd Häusler verteidigte einen der Hauptbeschuldigten und schrieb ein Buch „Der unendliche Kronzeuge“:
Take: „das Merkwürdige an den Ermittlungsakten war, daß gleich die ersten Seiten des Ermittlungsbandes voll waren mit schriftlichen Hinweisen des Verfassungsschutzes. Also eigentlich eine Behörde, die verdeckt und versteckt arbeitet, die hier ganz offen vorgegangen ist und dem ermittelnden Staatsschutz gesagt haben, in welcher Richtung sie ermitteln müssen.“ Bernd_haeussler1 – 21 ́ ́
Sprecher: Nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus, als unter dem Dach des Reichssicherheitshauptamtes Geheimdienste und Polizei Hand in Hand arbeiteten, gilt in der Bundesrepublik das Trennungsgebot. Danach besitzt der Geheimdienst keine Polizeibefugnisse und ist nicht für Strafverfolgung zuständig. Dies und die Gefahrenabwehr ist Aufgabe der Polizei. Das Trennungsgebot hat Verfassungsrang. Im Fall Schmücker zog aber von Anfang an der Verfassungsschutz im Strafverfahren die Fäden.
Erzählerin: Mehrere Spitzel, so Häusler, waren in den Mordfall verwickelt,darunter ein Jürgen Bodeux aus Köln Porz....
Take: „... der angeblich die Waffe beschafft haben will. Die Kriminalpolizei in Porz meint allerdings, daß er in einen anderen Mordfall verwickelt sei, die Informationen hätten sie vom Bundesamt für VS damals bekommen“. Bernd_haeussler5 – 12 ́ ́ ABBLENDEN
Sprecher: In Häuslers Kanzlei arbeitete der V-Mann Christian Hain alias Flach.
Take: „Christian Hain war Rechtspraktikant in der Kanzlei in der ich damals war. Er hatte Zugang zur Kanzlei, er hatte Zugang zu den Akten. Er stand unter dem Siegel der Verschwiegenheit und hat aber diese Vertrauensstellung mißbraucht und dem VS berichtet.“ Bernd_haeussler4 – 12 ́ ́
Erzählerin: Und dann war da der verkrachte Schriftsteller Götz Tilgener, der dem VS Informationen verkaufte und unter ungeklärten Umständen ums Leben kam. Und schließlich Volker Weingraber:
Take: „Weingraber war ein bezahlter V-Mann des VS und Weingraber will die Tatwaffe vom Tatschützen übernommen haben und noch in der Mordnacht dem VS ausgehändigt haben“. Bernd_haeussler2 – 12 ́ ́
Sprecher: Der Verfassungsschutz versteckte die Tatwaffe jahrelang. Erst die vom sozialdemokratischen Innensenator Erich Pätzold eingesetzte „Projektgruppe Verfassungsschutz“ fand sie im Sommer 1989 im Panzerschrank des LfV. Der „Spiegel“ berichtete.
Take: „Daraufhin gaben sie auch die Waffe heraus, aber nicht eine sondern drei Waffen mit einem Begleitschreiben, das besagte: wir haben hier drei Waffen zur Mordsache Schmücker, wir wissen aber nicht, welche als Tatwaffe davon in Betracht kommt“. Berndhaeussler3 – 11 ́ ́
Erzählerin: Mehrere Male versuchte das Berliner Landgericht, die Täter zu verurteilen. Das Verfahren zog sich durch mehrere Instanzen. Immer wieder rügte der Bundesgerichtshof, daß Aussagegenehmigungen nicht erteilt wurden und die Rolle des Verfassungsschutzes nicht aufgeklärt werden konnte.
Take: „Der Mord ist nicht aufgeklärt, bis heute nicht. Das LG Berlin hat das Verfahren nach § 260, Abs. 3 StPO eingestellt, es ist ein faires Verfahren nicht mehr möglich. Dann bleibt die Sache ungesühnt. Die Frage ist natürlich: warum ist es nicht mehr möglich durchzuführen?“ bernd-Haeussler6 – 15 ́ ́
Sprecher: Laut Gerichtsakten hat der Verfassungsschutz nichts getan, um den Mord zu verhindern. Frage an den Rechtsanwalt, ob Schmücker noch am Leben wäre, hätte es die Verfassungsschützer nicht gegeben? Wahrscheinlich, meint er. Sicher sei, daß der Geheimdienst die Strafverfolgung behindert habe. Alle haben gelitten:
Take: „Auch die Eltern von Schmücker. Ich habe noch die Mutter vor Augen. Das ist alles äußerst tragisch. Aber auch die jugendlichen Angeklagten – egal was da nun wirklich gewesen ist – die sind eigentlich fürs Leben gezeichnet“. Bernd_häussler0 – 12 ́ ́
Sprecher: Lothar Jachmann war damals in leitender Stellung im Berliner Verfassungsschutz tätig. Heute lebt der Pensionär in Bremen. Natürlich erinnert er sich an Schmücker. Ein peinlicher Fall.
Erzählerin: Froh ist er, dem Metier den Rücken gekehrt zu haben. Das mit den Berufsverboten sei „falsch“ gewesen, jene Regelanfrage über einen Bewerber im öffentlichen Dienst, ob gegen ihn beim Verfassungsschutz „Erkenntnisse“ vorlägen. Aber grundsätzlich zweifelt er nicht am Sinn seiner früheren Tätigkeit, „menschliche Quellen“eien notwendig., also Infiltration.
Take: „Was ist ein guter V-Mann? Natürlich einer der ehrlich ist. Der sich in dem betreffenden Aufklärungsobjekt unauffällig verhalten kann. Was sicherlich die größte Schwierigkeit ist, denn er kann ja da nicht nur stumm herumsitzen sondern muß sich zum Teil auch aktiv daran beteiligen. An Aktionen und Vorhaben, die als terroristisch zu definieren sind. Und hierbei gewisse Grenzen einhalten. Er darf nicht zum Agent provokateur werden“. L-Jachmann1 – 26 ́ ́
Erzählerin: Aber muß ein V-Mann, wenn er im Geschäft bleiben und Geld kassieren will, nicht ständig die Gefahr übertreiben, vielleicht auch erfinden, wenn nicht genügend „Bedrohungspotential“ vorhanden ist? So schrieb schon Reichskanzler Otto von Bismarck:
Zitator: „Diese Leute lügen und übertreiben wegen Mangel an Stoff ganz unverantwortlich. Da kommen schlechte Objekte unter ihnen, denn gute übernehmen solche Posten nicht, leicht auf den Gedanken: Machen andere Leute keine Attentate, so müssen wir nachhelfen. Denn können sie nicht melden, daß etwas geschieht, so werden sie überflüssig, und das wollen sie natürlich nicht“.
Erzählerin: Ex-Verfassungsschützer Jachmann nickt. Die Gefahr sei real, das habe auch der Fall Schmücker bewiesen.
Sprecher: Die Leiterin des Berliner Landesamtes möchte über den Schmücker-Mord nicht reden. „Das sei so lange her“, meint sie.
Erzählerin: Es war aber ihr Amt, das mit den Geld-Forderungen der V-Leute befaßt war. Von „Schweigegeldern“ war die Rede. Allein Weingraber hatte zum Aufbau einer neuen Existenz 450.000 Mark aus dem Staatssäckel erhalten. Daß er das Geld statt dessen in den Ausbau seines Weingutes in der Toscana gesteckt hatte, war selbst der Berliner Senatsverwaltung zuviel.
Take: „Es läuft ein Prozess, den die Finanzverwaltung führt, wo es um die Rückforderung von Geld geht. Er ist noch anhängig“. C_schmidt7 – 7 ́ ́
Erzählerin: Das kann nicht sein. Der Prozeß wurde verloren, das Urteil ist rechtskräftig.
Sprecher: Der Berliner Landesrechnungshof rügte die Zahlung an den V-Mann. Ein Interview lehnte die Behörde aber ab:
Zitator: „Aus Rechtsgründen ist es nicht möglich, sich zu Prüfungsinhalten und Ergebnissen öffentlich zu äußern“.
Erzählerin: Als Lehre aus dem Schmücker-Skandal versuchte der Landesrechnungshof, das Personal des VS auf ein Minimum zu reduzieren. Aber keine andere öffentliche Verwaltung wollte die Verfassungsschützer übernehmen. Die hatten ihre Karriere damit gemacht, Spitzel für Meldungen zu entlohnen, die niemand auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfte. Gesetze und Verordnungen, Effizienz und Kontrolle waren ihnen fremd, und viele hatten Probleme mit der Rechtschreibung. Und die wenigen, die doch ihren Hut nehmen mußten, sollen, so heißt es, umgehend von der Berliner Dependance des Kölner Bundesamtes übernommen worden sein. In der Welt von Top Secret scheint vieles möglich.
Sprecher: Frage an die Leiterin des Berliner Verfassungsschutzes, was dem Land fehlen würde, wenn es ihr Amt nicht mehr gäbe?
Take: „Der Gesetzgeber und hier in Berlin jedenfalls die Gesellschaft und die Politik, möchte Informationen über die NPD. Sie möchte auch informiert werden über die Dinge, die nicht in der Zeitung stehen und die nicht offensichtlich sind und die nicht in den Presseerklärungen der NPD sind“. c_schmidt13 – 5 ́ ́
Sprecher: Dafür müsse der Verfassungsschutz „hinter die Kulissen“ blicken.
Erzählerin: Manchmal baut er diese Kulisse mit auf. Diesen Verdacht hat nicht nur das Bundesverfassungsgericht geäußert. Kenner der Neonazi-Szene haben beobachtet, daß einige Spitzel mit dem Segen der Parteiführung neben ihren Hartz-Vier-Bezügen ein paar hundert Euro im Monat schwarz kassieren. Auch für die Partei fällt dabei genug ab, vermutet Eckhart Spoo, Herausgeber der Zeitschrift „Ossietzky“: Take: „Ich bin bei allen Neonazi-Aktivitäten sehr mißtrauisch, ob nicht in Wirklichkeit der VS dahintersteckt. Und als es jetzt um das Verbot der NPD geht, war ja dann das Argument des Bundesverfassungsgerichts : nein, wir wissen ja gar nicht, wer da für was verantwortlich ist und in höchsten Positionen bei der NPD sitzen V-Leute des VS, was kann man da der Partei eigentlich zurechnen, unter diesen Umständen kann man sie eigentlich gar nicht verbieten“. Spoo56 – 24 ́ ́ Sprecher: Für die NPD ist der Verfassungsschutz nicht selten eine Art Rückversicherung. Landet einer der ihren im Gefängnis, sorgt er dafür, daß seine Haftstrafe verkürzt oder ausgesetzt wird, falls der Nazi zur „Kooperation“ bereit ist. Erzählerin: So geschehen im Fall von Carsten Szczepansky. Er hatte einen Nigerianer zuerst gefoltert und dann in einem See ertränken wollen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordversuchs zu acht Jahren. Die verbüßte er nur teilweise, da er auf Betreiben des VS vorzeitig auf freien Fuß gesetzt und fortan mit 1000 Mark monatlich alimentiert wurde. Er brachte es bis zum Kreisvorsitzenden der NPD und verteilte Waffen. Dann flog er auf, und seitdem fehlt von ihm jede Spur. Sprecher: Waffen bei der NPD? Damit habe seine Partei nichts zu tun, behauptet Frank Schwerdt aus dem Parteipräsidium: Take: „Der Herr Szczepansky war beauftragt von der Partei, dort einen Verband aufzubauen und kurze Zeit später flog er auf als agent provokateur für den VS. Das hatte zur Folge, daß einige der guten jungen Leute dann also vor Gericht standen, wegen Waffenbesitzes oder wegen Waffenhandels, weil die also gutgläubig waren und auf Angebote von Herrn Szczepansky eingegangen sind. Der hat denen sicherlich auch Zugang zu Waffen verschafft und hat sie ihnen auch gegeben. Das haben die jungen Leute ausgesagt und das stand dann auch in den Zeitungen, als der Szczepansky aufflog.“ Npd-schwert3 – 33 ́ ́ ́ Erzählerin: In Brandenburg stellte sich der Inhaber eines Musikladens, der anti-semitische und gewaltverherrlichende DVDs verkaufte, als V-Mann heraus. Schwerdts Stellvertreter, Tino Brandt, hatte vom Thüringer VS für sieben Jahre Spitzeltätigkeit 200.000 Mark bekommen. Davon sei wenig in die Partei geflossen. Man sei nicht „fremdgesteuert“. Sprecher: Heute arbeiten im Berliner Landesamt noch 188 Personen, so die Leiterin Schmidt. Darin seien sie selbst, das Wachpersonal und die Sekretärinnen eingeschlossen. Wer den Geheimdienst abschaffen will, müsse wissen, daß dann die Polizei diese Aufklärung im Vorfeld übernehmen wird. Damit sei das Trennungsgebot in Gefahr. Erzählerin: Aber arbeiten nicht längst in gemeinsamen Terror Abwehr Zentrum, GTAZ, Nachrichtendienste, Polizei und Staatsanwaltschaft unter einem Dach? Auch das GTAZ hatte uns den Besuch verwehrt. Erzählerin: Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten wird offenbar immer wieder umgangen. Das belegen etwa die Ermittlungen gegen die Aktivisten der Kampagne gegen das G-8- Treffen in Heiligendamm. Am 9. Mai 2007 durchsuchte die Polizei zahlreiche Wohnungen von Autonomen. Hauke Benner war einer der Hauptbeschuldigten. Take: „Insgesamt 1000 Beamte haben damals, ich glaub, 18 Privatwohnungen durchsucht, es ging um 20 Beschuldigte zirka. Und uns wurde vorgeworfen, ne militante Kampagne gegen den G8-Gipfel vorbereitet zu haben“. Benner1 – 9 ́ ́ Erzählerin: Die Bundesanwaltschaft ermittelte wegen zwölf unaufgeklärter Brandanschlägen. Da sie bei den Durchsuchungen keine Beweise fand, bat sie das BfV um Amtshilfe, das die Beschuldigten seit vielen Jahren observierte. Take: „Ermittelt wurde in den ersten Jahren hauptsächlich durch den Verfassungsschutz, oder ausnahmslos durch den VS. Und zwar bis zum Jahr 2005. Der VS hat permanent meinen Telefonverkehr und Emailverkehr, und nicht nur meinen sondern auch von den anderen 4 Hauptbeschuldigten überprüft und abgehört und hat daraus eine eigenständige Ermittlung gemacht und hat sich die Erlaubnis bei der parlamentarischen Kontrollkommission, der G10-Kommission, geholt, daß seine Ermittlungstätigkeit geheim bleibt, und daß er das auch machen darf, und die haben daraus konstruiert, daß wir seit dem Jahr 2000 eine Kampagne vorbereiten.“ Benner2 – 35 ́ ́ Erzählerin: Das Kölner Amt übersandte Bericht von Observationen, der abgehörten Wohnungen, Telefonate und Emails. Take: „... daraus haben die dann geschlußfolgert, daß, wenn wir am Telefon sagen, wir wollen was zum G8-Gipfel machen, daß wir dann was militantes, was illegales, machen wollen“. benner5 – 12 ́ ́ Erzählerin: Auch mit dem Material der Verfassungsschützer ließ sich nur belegen, was Benner nicht bestreitet: daß er und seine Freunde Globalisierungs-Gegner sind. Take: „Und wir haben uns verabredet, den Aktionstag gegen die globale Landwirtschaft während des G8-Gipfels in Rostock zu organisieren. Das hat der VS mitbekommen, der VS meinte aber, wir machen nicht nur Demonstrationen sondern auch militante Aktionen. Aber das ist die Phantasie der Verfassungsschützer gewesen, aber das war nicht unsere Planung. Wir haben weltweit Bauern eingeladen und wir haben eine große Demonstration gemacht, wir haben ein Genfeld besucht, das war von der Polizei so umstellt, dass wir nicht auf das Genfeld drauf konnten, aber wenn das Betreten von Genfeldern schon die Verfassung der BRD gefährdet, ok, dann waren wir insofern verdächtig, aber ....“ Benner3 – 36 ́ ́ ABBLENDEN Sprecher: Der Bundesgerichtshof erklärte die Durchsuchungen für rechtswidrig. Ein schwacher Trost für die Betroffenen. Für die bei der Durchsuchung eingetretene Haustür wurde Benner entschädigt. Nur für die Tür, nicht für die Bespitzelung. Auch nicht dafür, daß er als Bombenleger verdächtigt wurde. In zwei Jahren will er in den Vorruhestand gehen, die meisten der damals Beschuldigten sind schon auf Rente. Seine Haare sind grau, der Rücken schmerzt – keine idealen Voraussetzungen für einen Attentäter. Das hätten auch die Staatsschützer merken können. Erzählerin: Benner hat sich, auf seine alten Tage, an seine Überwacher gewöhnt. Sie sind „lästig“, sagt er. Man wird sie nicht los, aber sie behindern kaum in der Lebensplanung. Einige Regeln sind zu beachten: Emails und Festplatte lassen sich verschlüsseln, ein Handy muß nicht sein, private Daten werden auf Computern gespeichert, die nie ans Netz gehen. Sprecher: Rechtsanwalt Goessner von der Liga für Menschenrechte hingegen hat in eigener Sache Klage erhoben. Er ist seit 1970 praktisch ununterbrochen beobachtet worden: Take: „Wann, wo ich aufgetreten bin, bei Veranstaltungen, mit Veranstaltern die ihrerseits unter Beobachtung stehen. Oder in Publikationen publiziert habe, Interviews gegeben habe, über mich berichtet worden ist“. Rolf_goessner2 – 12 ́ ́ ABBLENDEN Sprecher: Er stellte einen Antrag auf Akteneinsicht und erhielt ein umfangreiches aber lückenhaftes Dossier. Jetzt klagt er vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das BfV auf vollständige Auskunft. Und er hat den Bundesrechnungshof zur Prüfung aufgefordert, ob 38 Jahre Beobachtung nicht eine immense Verschleuderung von Steuergeldern sei. Take: „Der Bundesrechnungshof der sagt da noch gar nichts. Der wird wahrscheinlich das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Köln abwarten, um dann zu einem Ergebnis zu kommen“. Rolf_goessner3 – 11 ́ ́ Erzählerin: Zu einem Interview war der Bundesrechnungshof nicht bereit. Alles sei geheim, so die Begründung. Auch der Bund der Steuerzahler, der „die sparsame Verwendung von Steuergeldern“ überwachen will, teilte auf unsere Anfrage mit, daß er zum Thema Geheimdienste „keine Meinung“ habe. Sprecher: Laut Gesetz kontrolliert der Rechnungshof, ob der Verfassungsschutz die Haushaltsposten korrekt verbucht,und ob die Ausgaben entsprechend belegt sind. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Prüfung der Effizienz und der Verhältnismäßigkeit. Aber in den entscheidenden „operativen Bereich“ erhält er keinen Einblick. Er kann also nicht kontrollieren, ob ein Spitzel den angegebenen Betrag erhalten hat, ob die Bewirtung eines Informanten notwendig war und ob ein Bürgerrechtler 38 Jahre auf Kosten des Steuerzahlers überwacht werden darf. Take: „Ich sitze im parl. Kontrollgremium für die Geheimdienste seit 1999“. Stroebele2 – 6 ́ ́ Sprecher: ... so Hans Christian Ströbele von den Grünen. Das Parlamentarische Kontrollgremium soll die Geheimdienste beaufsichtigen, aber von Prüfung kann nicht die Rede sein, gibt Ströbele zu. In die Sitzungen darf er weder einen Kugelschreiber noch einen Assistenten mitnehmen. Auch das Archiv der Geheimdienste dürfe er nicht betreten. Er könne lediglich Akten anfordern, aber die Herausgabe liege in den Händen der Dienste. Auch die Bundesregierung erhalte von den Nachrichtendiensten nur das, was sie erhalten soll, und das viel zu spät. Take: „Deshalb ist es in aller Regel so, dass es erst in der Zeitung steht und wir dann beantragen, daß sich das Gremium auch damit beschäftigt, und dann hören wir dazu die Bundesregierung und Vertreter der Dienste, um die Sachen aufzuklären“. Stroebele3 – 15 ́ ́ Erzählerin: Selten können das Kontrollgremium oder ein Untersuchungsausschuß einen Sachverhalt aufklären. Akten werden nicht komplett herausgegeben und Aussagegenehmigungen verweigert. Für den Journalisten Spoo gibt es nur eine wirksame Möglichkeit, die Verfassung zu schützen: Take: „Ich halte die Arbeit der recherchierenden Journalisten, es gibt nicht wirklich viele davon, auch weil überall Personal in den Redaktionen abgebaut wird, aber einzelne zum Teil auf eigene Rechnung recherchierende Journalisten gibt’s ja, deren Arbeit halte ich für viel viel wichtiger für die Demokratie als die Geheimdienste. Aller Erfahrung nach bekommen die Journalisten was raus aber nicht die Geheimdienste, die haben oft gar kein Interesse, etwas herauszubekommen, jedenfalls nicht, wenn es gegen rechts geht. Der wirkliche Verfassungsschutz ist Öffentlichkeit und die Öffentlichkeit wird durch Journalisten hergestellt.“ Spoo7 – 33 ́ ́ Erzählerin: Top Secret! – Geheimdienste. Das Bundesamt Verfassungsschutz. Von Gaby Weber. Es sprachen: Krista Posch, Hartnut Stanke und Gregor Höppner Musik : Dirk Leyers Technische Realisation : Ilse Siewecke und Anne Lucht Regieassistenz : Dirk Leyers Regie : Christoph Pragua . Eine Produktion des Westdeutschen Rundfunks 2008 Redaktion : Ulrich Horstmann
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|| user_form_disable || [] || a list of form field names to be disabled in the user preferences. A disabled field is displayed greyed out and uses the default value set in user_form_defaults.||
|| user_form_fields || [...] || list of user preferences form items. ||
|| user_form_remove || [] || a list of form field names to be removed from user preferences. A removed form field uses the default value set in user_form_defaults.||
The possible keys / clear text explanations are found in MoinMoin/config/multiconfig.py:
||<tablewidth="100%"rowbgcolor="#ffffcc"25%>'''Variable''' ||'''Description''' || || mailto_author || Publish my email (not my wiki homepage) in author info || || edit_on_doubleclick || Open editor on double click || || remember_last_visit || After login, jump to last visited page || || show_comments || Show comment sections || || show_nonexist_qm || Show question mark for non-existing pagelinks || || show_page_trail || Show page trail || || show_toolbar || Show icon toolbar || || show_topbottom || Show top/bottom links in headings || || show_fancy_diff ||Show fancy diffs || || wikiname_add_spaces || Add spaces to displayed wiki names || || remember_me || Remember login information || || want_trivial || Subscribe to trivial changes || || disabled || Disable this account forever ||
So you could do, for example:
user_checkbox_remove = ['edit_on_doubleclick', 'show_nonexist_qm', 'show_toolbar', 'show_topbottom', 'show_fancy_diff', 'wikiname_add_spaces', 'remember_me', 'disabled',]
user_form_remove = ['password', 'password2', 'css_url', 'logout', 'create', 'account_sendmail', 'aliasname',]
SurgeProtection
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en = Surge Protection = <<TableOfContents>> Especially on an internet wiki sometimes the cpu and disk load gets quite high because the wiki has to process many requests. A high load makes the wiki slow or unusable for its legitimate users.
This is caused by:
- some bad guys (spammers, vandals, ...) trying to put spam or trash on your pages
- some less-bad guys (people just ''mirroring'' the wiki, without thinking about the load and the lots of useless requests and high traffic they cause)
- some bots, indexing the wiki content for some search engine
== What can we do? == MoinMoin tracks requests by user name (if logged in) or IP address (if not logged in).
If the request count goes beyond some configured limit in some configured time interval, it will start to warn you (you will see a surge protection warning message instead of the expected wiki output). If you see this warning, just read it and do what it tells.
You should stop doing those requests for a minute in that case (just read the stuff you already got, drink some water, ...). You will have no problems if you continue a while later (just slow down a bit, so you won't go beyond the limit again).
If you don't pause and ignore the warnings and the requests don't stop hammering the wiki server, the wiki will think you are doing something nasty and will lock you out for some configurable amount of time.
== Configuration == Configuration is done as usual: in your wikiconfig. These are the built-in default values:
{{{#!python surge_action_limits = { # allow max. requests per
secs # Format: # action: (count, dt) 'all': (30, 30), # all requests (except cache/AttachFile action) count for this limit 'default': (30, 60), # default limit for actions without a specific limit 'show': (30, 60), 'recall': (10, 120), 'raw': (20, 40), # some people use this for css 'diff': (30, 60), 'fullsearch': (10, 120), 'edit': (30, 300), # can be lowered after making preview different from edit 'rss_rc': (1, 60), # The following actions are often used for images - to avoid pages with lots of images
# (like photo galleries) triggering surge protection, we assign rather high limits:
'AttachFile': (300, 30),
'cache': (600, 30), # cache action is very cheap/efficient
# The following actions are often abused by spambots, trying to create and login into accounts:
'newaccount': (4, 4000),
'login': (4, 400),
}
surge_lockout_time = 3600 # secs you get locked out when you ignore warnings
}}}
== Hints == === Big proxy or firewall === If you happen to be behind a big proxy or firewall (china? big company network?) you might get trouble with surge protection because all requests come from a single IP address, looking like a really nasty user or bot.
But you can easily work around that by just logging in, so it really counts ''your'' requests (it uses your name in that case to count requests, not your proxy/firewall IP).
You will also have no problem, if your proxy uses the 'x-forwarded-for' header with your real IP.
=== Disabling surge protection === (!) It is not advised to do that. If it triggers too fast, adjust the limits to your needs. Even in an intranet wiki, it is no good if a single user can make the wiki unusable for everybody by firing up some leech tool at it.
If you want to do it nevertheless:
{{{ surge_action_limits = None # disable surge protection }}}
SecurityPolicy
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##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en = Security Policy Configuration = <<TableOfContents>>
SecurityPolicy is a config option that allows wiki admins to dynamically enable or disable certain key actions in a MoinMoin wiki, most notably editing and deleting content. See also HelpOnAccessControlLists for an easier way.
== Mechanics ==
Security restrictions in a MoinMoin wiki work by the interface defined in the MoinMoin.security module.
The Permissions class implements the basic interface for user permissions and system policy. If you want to define your own policy, inherit
from that base class, so that when new permissions are defined, you get the defaults.
Then either assign your new class to Config.SecurityPolicy in wikiconfig.py (and I mean the class, not an instance of it), or define your class as a member of class Config in wikiconfig.py and name it SecurityPolicy.
== Anti-Spam protection ==
If you enable the "antispam" utility your wiki will fetch the page BadContent from MoinMaster:BadContent and keep it automatically in sync. Do not edit it, because your edits will be overwritten.
{{{ # add this within Config class, be careful with indentation: from MoinMoin.security.antispam import SecurityPolicy }}}
== SSL-only Write ==
If you want for security reasons that users do not edit the wiki without using SSL you should add:
{{{ # add this within Config class, be careful with indentation: from MoinMoin.security import Permissions class SecurityPolicy(Permissions): def write(self, pagename): # make wiki only writeable via SSL return (self.request.is_secure and Permissions.write(self, pagename) }}}
== Samples ==
For samples on using this mechanism, see MoinMoin:SecurityPolicy.
== See also ==
- HelpOnAutoAdmin when you want to give some users or user groups admin rights on some pages.
FileAttachments
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##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en = File Attachments Configuration =
The [[HelpOnActions/AttachFile|AttachFile action]] enables a page to have multiple attached files. Since file uploads could be abused for DoS (Denial of Service) attacks, AttachFile is an action that may be disabled by the wiki administrator (by adding actions_excluded = ['AttachFile'] to wikiconfig).
This is all you usually need to do for configuration.
== How attachments are handled ==
Attachments are stored "privately" in the data/pages/ directory (with paths like data/pages/<pagename>/attachments/<filename>) and can only be retrieved by using the Attach''''''File action (via URLs like http://example.org/mywiki/<SomePage>?action=AttachFile&do=get&target=filename.ext).
/!\ The direct serving method (deprecated since long) was finally removed in moin 1.7.0. If you have used it until now (attachments = {...}), please copy your attachments into your data directory (and make sure they arrive at the right location there).
EmailSupport
mail_import_secret = u"do_not_choose_a_too_short_secret_or_it_wont_work"
The target URL
mail_import_url = u"http://localhost:81/?action=xmlrpc2" }}}
After you have configured the settings explained above, you should be able sending yourself mails. The actual usage is explained below.
From :: We check the From: header if it is from a valid wiki user. Of course this is no real security, but maybe better than nothing.
:: When we create a mail overview table, we use the email address part of From: to try to lookup a wiki user account with that email address. In case we find some, we will link to his homepage from the From: column of the table. If we don't find a matching user account, we just list the realname part in the From: column.
To / Cc :: To: is (as usual) made of 2 parts, like TEMPLATE <wiki@example.org>. We use the "realname" part to make up the target page name template (can contain special chars, blanks etc.) and the email address part to get it to the right destination. The simplest form of a target page name template is just a pagename like WikiSandBox.
:: See the example for the 2 different modes of operation.
:: When we create a mail overview table, we process To: and Cc: for the To: column in the same way we do it for the From: column (see above). We do not include the address of the wiki server (and if we only have the wiki server email, we just display "-").
Subject :: The page name template can also be extracted (and also removed) from the first occurance of mail_import_pagename_regex within the subject.
:: Examples: {{{ Subj: [[TargetPageName]] will work if you put it either at the beginning or the end of the subject. Subject: bla bla bla [[PageName/$date]] }}}
:: The text of mails with such subject will be added to the pages {{{ TargetPageName or PageName/2006-07-20T14:48:27 }}}
:: The full subject will also be used to build the change comment, prefixed with "Mail: "; variables are not replaced there.
Mail body :: The new page content is made from old page content (if any) plus the content of the email appended at the end. Page content will never get overwritten. Mails that are sent as alternative are shown with their HTML body on the page which is processed by a HTML parser.
:: E-Mail attachments will get put into page attachments under the page where the content will be put. Attachments will never get overwritten. The attachments will be linked from the content page (e.g. from a list of attachments at the end).
Generated content :: If requested by a leading +-sign (e.g. + PageName/), Moin adds a table item to the parent page listing details about the e-mail.
Pagename generation :: The placeholders $from (containing the name of the sender), $date (the date) and $subject (subject line) are supported.
:: The pagename is generated like explained below:
- Check if one of the mail target addresses (to, cc, ...) is in mail_import_wiki_addrs
- Process TO/SUBJECT in order as given by mail_import_pagename_search until we have found a pagename or have to give up:
- Try to get the pagename template from the target addrs, or
- Try to extract the pagename from the subject (explained above).
- If we didn't find a pagename, use mail_import_subpage_template as last resort.
- Apply mail_import_pagename_envelope to (optionally) extend the pagename.
- If the pagename ends with a slash, append the configuration setting
email_subpage_template(see above) to the pagename. - Expand the pagename template to get the actual pagename.
SupplementationPage
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##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en = Supplementation Page = Supplementation pages are just additional pages that can be associated with your normal wiki pages by a link in the theme.
One usage of this feature is to have one "discussion page" in addition to each of your wiki pages. Then each wiki page will have a link to the "discussion page" by default.
== Configuration by the wiki admin ==
A wiki administrator can choose to enable this feature for all pages by putting this into wikiconfig: {{{ supplementation_page = True # default is False }}}
The name of the supplementation page and the template used for these pages can be set like this: {{{ supplementation_page_name = u'Discussion' # this is the default supplementation_page_template = u'DiscussionTemplate' # this is the default }}}
== Control by the wiki user == A wiki user can control if he wants to have the supplementation feature on a per-page basis by using a processing instruction at the top of the page content: {{{ #pragma supplementation-page on }}}
Usage with '''off''' disables the feature on that page.
== Hints for using supplementation pages ==
- Clean pages vs. good context:
- You can use this to keep your wiki pages clean from discussions or comments (they will be put on the supplementation page).
- Separating discussions / comments also has some negative impact as you will have to provide context. If you don't do this, it might be unclear to what you are referring. If you could just comment ''near'' the context you are commenting, it would be less clean, but somewhat clearer/easier.
- There is only one ''fixed'' supplementation_page_name (default: 'Discussion'):
- If you just have a single language in your wiki, this is no big issue, you just set that page name to whatever you want. Either keep the default english name 'Discussion' or choose it wisely.
- If you have multiple languages in your wiki, it is recommended to use a pagename that everybody can understand and be happy with (e.g. the english name 'Discussion', just keep the default).
There is also another, quite different "commenting feature" described on HelpOnComments.
HelpOnAuthentication
ExternalCookie
This is some sample code you might find useful when you want to use some
external cookie (made by some other program, not moin) with moin.
See the +++ places for customizing it to your needs. Copy this
code into your farmconfig.py or wikiconfig.py by pasting it over the current:
class Config(DefaultConfig):
OR
class FarmConfig(DefaultConfig):
from MoinMoin.config.multiconfig import DefaultConfig from MoinMoin.auth import BaseAuth
This is included in case you want to create a log file during testing
import time def writeLog(*args): '''Write an entry in a log file with a timestamp and all of the args.''' s = time.strftime('%Y-%m-%d %H:%M:%S ',time.localtime()) for a in args: s = '%s %s;' % (s,a) log = open('/somelogfile', 'a') # +++ location for log file log.write('\n' + s + '\n') log.close() return
these 2 methods are examples of how to "authenticate" the other application cookie
import MySQLdb def verifySession(sidHash): # +++ to use this, uncomment a procedure call below in ExternalCookie """Return True if sidHash value exists (meaning user is currently logged on), false otherwise.
If you are not a MySQL user, find another way to store this information. ActiveSession is a two-column table
containing a hashed cookie value (sidHash) plus a date-time stamp (tStamp).
Your other application must add an entry to this table each time a user logs on and delete the entry when the user logs off.
"""
db = MySQLdb.connect(db='mydb',user='myid',passwd='mypw') #+++ user ID needs read access
c = db.cursor()
q = 'select sidHash from ActiveSession where sidHash="%s"' % sidHash
result = c.execute(q)
c.close()
if result == 1:
return True
return False
def verifySessionPlus(sidHash,timeout=3600*4): # +++ to use this, uncomment a procedure call below in ExternalCookie """Return True if sidHash value exists (meaning user is currently logged on), false otherwise.
This version of verifySession deletes entries inactive for more than 4 hours and
updates the tStamp field with each moin transaction. If performance is
important, find another way to delete inactive sessions.
"""
db = MySQLdb.connect(db='mydb',user='myid',passwd='mypw') # +++ user ID needs write access
c = db.cursor()
q = 'delete from ActiveSession where tStamp<"%s"' % int(time.time() - timeout) # delete inactive entries
result = c.execute(q)
q = 'update ActiveSession set tStamp=%s where sidHash="%s"' % (int(time.time()),sidHash)
result = c.execute(q)
c.close()
if result == 1:
return True
return False
def __init__(self, autocreate=False):
self.autocreate = autocreate
BaseAuth.__init__(self)
def request(self, request, user_obj, **kw):
"""Return (user-obj,False) if user is authenticated, else return (None,True). """
# login = kw.get('login') # +++ example does not use this; login is expected in other application
# user_obj = kw.get('user_obj') # +++ example does not use this
# username = kw.get('name') # +++ example does not use this
# logout = kw.get('logout') # +++ example does not use this; logout is expected in other application
import Cookie
user = None # user is not authenticated
try_next = True # if True, moin tries the next auth method in auth list
otherAppCookie = "MoinAuth" # +++ username, email,useralias, session ID separated by #
try:
cookie = Cookie.SimpleCookie(request.cookies) #moin 1.9
except Cookie.CookieError:
cookie = None # ignore invalid cookies
if cookie and otherAppCookie in cookie: # having this cookie means user auth has already been done in other application
import urllib
if sys.version_info[:2] > (2, 5):
cookievalue = cookie[otherAppCookie].value # moin 1.9 & python 2.6
else:
cookievalue = cookie[otherAppCookie] # moin 1.9 & python 2.5
# writeLog('cookievalue',cookievalue)
# +++ decode and parse the cookie value - edit this to fit your needs.
#~ cookievalue = urllib.unquote(cookievalue) # cookie value is urlencoded, decode it moin 1.9
#~ cookievalue = cookievalue.decode('iso-8859-1') # decode cookie charset to unicode moin 1.9
cookievalue = cookievalue[1: -1] # strip leading and ending quotes moin 1.9
# writeLog('cookievalue',cookievalue)
cookievalues = cookievalue.split('#') # cookie has format loginname#email#aliasname#sessionid
email = aliasname = sessionid = ''
try: # extract fields from other app cookie
auth_username = cookievalues[0] # the wiki username
email = cookievalues[1] # email is required for user to change and save userpreferences
aliasname = cookievalues[2] # aliasname is useful only if auth_username is not wiki-like
sessionid = cookievalues[3] # optional other app session ID -- a unique timestamp or random number
except IndexError:
pass # do not need aliasname or sessionid unless you uncomment lines below
# writeLog('auth_username',auth_username)
# writeLog('email',email)
# writeLog('aliasname',aliasname)
# writeLog('sessionid',sessionid)
# +++ any hacker can create a cookie, uncomment these lines to verify the cookie was created by the other application
if auth_username:
import hashlib # +++ python 2.5; see http://code.krypto.org/python/hashlib for 2.3, 2.4 download
sidHash = hashlib.md5(cookievalue).hexdigest() # moin 1.9
# writeLog('sidHash',sidHash)
sidOK = verifySession(sidHash) # verify user is currently logged on to the other application +++ or use verifySessionPlus
if not sidOK:
auth_username = None
# writeLog('auth_username after verifySession',auth_username)
if auth_username:
# we have an authorized user, create the moin user object
from MoinMoin.user import User
# giving auth_username to User constructor means that authentication has already been done.
user = User(request, name=auth_username, auth_username=auth_username, auth_method=self.name)
changed = False
if email != user.email: # was the email addr externally updated?
user.email = email ;
changed = True # yes -> update user profile
# if aliasname != user.aliasname: # +++ was the aliasname externally updated?
# user.aliasname = aliasname ;
# changed = True # yes -> update user profile
if user:
user.create_or_update(changed)
if user and user.valid:
try_next = False # have valid user; stop processing auth method list
# writeLog(str(user), try_next)
return user, try_next
from MoinMoin.config import multiconfig, url_prefix_static
class Config(multiconfig.DefaultConfig):
class FarmConfig(multiconfig.DefaultConfig):
auth = [ExternalCookie(autocreate=True)] # only way to login is external application # autocreate parameter new in 1.8.0
# +++ these are suggested changes to the user preferences form if the external_cookie is the only auth method
user_form_disable = ['name', 'aliasname', 'email',] # don't let the user change these, but show them:
user_form_remove = ['password', 'password2', 'css_url', 'logout', 'create', 'account_sendmail','jid'] # remove completely:
#~ user_autocreate = True # +++ Moin will autocreate new user ID if none exists
cookie_lifetime = (12, 12) # (anonymous,logged-in) default (0,12) page trails for anonymous users moin 1.9
+++++++++++++++ end of external_cookie example, your custom configurations continue below
}}}
== Initial Testing ==
If you use the Firefox browser and have the Web Developer addon extension installed, initial testing will be fast and painless. Log on to your other application and click on Tools... Web Developer... Cookies... View Cookie Information. You will probably find at least one cookie that looks like a session identifier created by your application at login, usually these will have a value with a large random number and perhaps a time stamp.
Next, click on Tools... Web Developer... Cookies... Add Cookie. Give the cookie a name of ''Moin``Auth'' (case sensitive). Set the value to yourname#youremail@yourprovider.com with no spaces, and be sure to use the '''#''' character as a separator. If your other application and the wiki run on the same host, set the host to the same value used by your other application (if not, omit the host from the domain name to share cookies across hosts). Set the path value to "/" without the quotes. Click the ''Session Cookie'' check box and click save.
Open a second browser window and load your starting wiki page. The wiki should recognize you as a logged in user. Do a quick test to verify that you can edit and save a wiki page and verify that you can change your User Preferences.
== Changing the Other Application ==
The example external_cookie method expects the cookie value to contain several pieces of information separated with the '''#''' character:
- the wiki user id -- always required
- the user's email address -- needed if the user is to be able to update and save MoinMoin User Preferences
- user alias -- usually not required, used to override user IDs that are not wiki-like user names
- unique session ID -- a big random number or timestamp and random number
Your application must store the Moin``Auth cookie with a path set to '/'. Setting the path to '/' is normally not recommended because it presents a small security risk. It allows an application to read the cookies created by a different application. In this case, that is exactly our intent -- MoinMoin must be able to read the cookies set by the other application.
As you have already demonstrated to yourself above, any user with the skill to install the Firefox Web Developer addon could easily create a cookie and hack his way into the wiki using someone else's ID.
To prevent this from happening, MoinMoin will need to validate the cookie value against an entry in a secure shared storage area created by the other application.
We want to avoid creating a potential new security issue by building a cross-reference of user ID to session ID or even a list of session IDs that might be of use to a hacker. A better way is for your application to hash (not encrypt) the Moin``Auth cookie value and store the result in a secure shared storage area. Add a timestamp to each entry so obsolete entries can be removed later.
There is commented out code in the example wikiconfig.py to perform a hash of the cookie contents and validate the result against a MySQL table. In addition, there is alternative commented out code that will delete entries from the My``SQL table that are more than 4 hours old, validate the hashed cookie value against the table and update the timestamp. A better method is to modify the other application to remove obsolete entries from the table, perhaps each time a user logs in.
As you begin to modify your application almost all of your testing can be done with the Firefox Web Developer extension. Before you login to the other application there should be no MoinAuth cookie, after login there should be a MoinAuth cookie, after logout there should be no cookie. In addition, the shared storage area should be updated with a new hashed cookie value after login and cleared after logout. Accessing a wiki page after you are logged in will cause moin to create a MOIN_SESSION cookie.
== Modifying themes ==
The next step is to modify the login and logout links in the navigation area of wiki pages. If you limit your users to one theme, modify the code below to point to your other application's login and logoff pages. If you allow users to choose from among several themes, it may be easiest to modify the /Moin``Moin/theme/init.py script directly.
If you always log on to your other application before accessing a wiki page, this modification and the one following are not required. If you comment out the login_inputs and logout_possible variables near the top of the External``Cookie class, then your wiki pages will not contain login and logout hyperlinks.
The code below is for moin 1.9.
{{{#!python def username(self, d): """ Assemble the username / userprefs link
@param d: parameter dictionary
@rtype: unicode
@return: username html
"""
request = self.request
_ = request.getText
userlinks = []
# Add username/homepage link for registered users. We don't care
# if it exists, the user can create it.
if request.user.valid and request.user.name:
interwiki = wikiutil.getInterwikiHomePage(request)
name = request.user.name
aliasname = request.user.aliasname
if not aliasname:
aliasname = name
title = "%s @ %s" % (aliasname, interwiki[0])
# link to (interwiki) user homepage
homelink = (request.formatter.interwikilink(1, title=title, id="userhome", generated=True, *interwiki) +
request.formatter.text(name) +
request.formatter.interwikilink(0, title=title, id="userhome", *interwiki))
userlinks.append(homelink)
# link to userprefs action
if 'userprefs' not in self.request.cfg.actions_excluded:
userlinks.append(d['page'].link_to(request, text=_('Settings'),
querystr={'action': 'userprefs'}, id='userprefs', rel='nofollow'))
if request.user.valid:
if request.user.auth_method in request.cfg.auth_can_logout:
userlinks.append('<a href="https://wiki.raz-ev.org/myapp/Logout">%s</a>' % _('Logout', formatted=False)) # +++ other app logout page
else:
query = {'action': 'login'}
# special direct-login link if the auth methods want no input
if request.cfg.auth_login_inputs == ['special_no_input']:
query['login'] = '1'
if request.cfg.auth_have_login:
userlinks.append('<a href="https://wiki.raz-ev.org/myapp/Login">%s</a>' % _("Login", formatted=False)) # +++ other app login page
userlinks = [u'<li>%s</li>' % link for link in userlinks]
html = u'<ul id="username">%s</ul>' % ''.join(userlinks)
return html
}}}
== Modifying the Application Login Page ==
As a final touch, you may want to consider modifying your login page for wiki users who decide to login from a wiki page. This depends upon your choice of web servers, but most will pass something similar to an HTTP_REFERER field which will contain the prior URL.
Check this value to determine if the referrer page was a wiki page, if so save the URL and at the end of a successful logon either redirect the current page back the referring wiki page or open a new window with the URL of the referring page.
HelpOnSlideShows
900 Last but not least: Running your presentation
Please edit system and help pages ONLY in the master wiki!
For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off
= Running your presentation =
Well, it is easy: just visit the main page (like HelpOnSlideShows) of your presentation and hit '''<<GetText(Start)>>'''.
You can use '''<<GetText(Slideshow)>>''' and '''<<GetText(Wiki)>>''' on the main page to toggle between:
- Wiki mode (small fonts) and
- Dia``Show mode (large fonts for beamer presentation, uses a different CSS).
|| ''' >> ''' || next page || || ''' >>| ''' || last page || || ''' << ''' || previous page || || ''' |<< ''' || first page || || ''' ^ ''' || up to main page ||
100 Creating the slides
Please edit system and help pages ONLY in the master wiki!
For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off = Creating the slides =
Put a headline on top of your page (as you see above) because in <<GetText(DiaShow)>> mode, the wiki page title won't be visible (as the whole wiki frame stuff won't be visible, only the page contents).
If you do not want to enumerate your headlines, use #pragma section-numbers off at top of your page.
(!) Don't forget to fill in some valuable content.
For your convenience, there is a SlideTemplate - use it.
000 Introduction
Please edit system and help pages ONLY in the master wiki!
For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en #pragma section-numbers off = Introduction =
You can use all wiki markup for making your slides - just keep the following in mind:
- for a Dia``Show, a bigger font will be used, so don't put too much on a slide or you will have to scroll
- if you use colours, keep contrast in mind - especially if you want to make a printout.
- presentation will look different on the beamer and on paper as on your screen.
- if you use graphics, use thicker line width or they will be hardly visible.
ZStV
AuskunftsPraxis
Stand der Dinge ist, dass das [[ZStV]] in seinen Antworten
{{{#!blockquote Über die Erteilung einer Auskunft entscheidet die Registerbehörde im Einvernehmen mit der Stelle, die die personenbezogenen Daten zur Eintragung in das Verfahrensregister mitgeteilt hat. [...] Vor diesem Hintergrund teile ich folgenden Inhalt des ZStV mit: Keine Eintragung. }}}
schreibt. Was das konkret heißt, können wir nicht beurteilen: Würde da ein anderer Text stehen, wenn sie was gespeichert hätten, das aber nicht sagen „dürfen“, weil die speichernde Staatsanwaltschaft das nicht zulässt? Angesichts der Paranoia von BMJ und StAen vor Transparenz gegenüber den Bürger_innen ist das jedenfalls denkbar (um das naheliegendere „wahrscheinlich“ zu vermeiden.
Mitte 2022 war die Laufzeit für eine Negativauskunft von Mitte August bis Mitte Oktober, als rund zwei Monate.
HelpOnMacros
EmbedObject
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##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en
= EmbedObject = <<TableOfContents>>
This macro is used to Embed an Object into a wiki page-- objects being things usually handled by plug-ins, such as Flash, PDF, or movies. Optional size of the object could be adjusted. Further keywords are dependent on the kind of application.
If the attachment file isn't uploaded yet the attachment line will be shown.
(!) New in 1.6: MoinMoin has new (for some target types rather experimental) transclusion syntax like this: {{target|desc|params}}.
== Enabling EmbedObject ==
!EmbedObject is an included standard moin macro. However, for security reasons, mimetypes have to be specifically enabled in your wikiconfig.py to enable !EmbedObject.
-
In your wikiconfig.py file, under the "Content options" section, add the following lines: {{{ mimetypes_xss_protect = ['text/html', 'application/x-shockwave-flash', 'application/xhtml+xml',]
mimetypes_embed = ['application/x-dvi', 'application/postscript', 'application/pdf', 'application/ogg', 'application/vnd.visio', 'image/x-ms-bmp', 'image/svg+xml', 'image/tiff', 'image/x-photoshop', 'audio/mpeg', 'audio/midi', 'audio/x-wav', 'video/fli', 'video/mpeg', 'video/quicktime', 'video/x-msvideo', 'chemical/x-pdb', 'x-world/x-vrml',] }}}
-
You should specifically add and/or remove content types from the {{{mimetypes_embed}}} to only those you need to use on your site. For example, if you need Flash, move the {{{'application/x-shockwave-flash'}}} from the {{{mimetypes_xss_protect}}} to the {{{mimetypes_embed}}} line.
'''supported mimetypes:''' . application/x-shockwave-flash . application/x-dvi . application/postscript . application/pdf . application/ogg . application/vnd.visio
. image/x-ms-bmp . image/svg+xml . image/tiff . image/x-photoshop
. audio/mpeg . audio/midi . audio/x-wav
. video/fli . video/mpeg . video/quicktime . video/x-msvideo
. chemical/x-pdb
. x-world/x-vrml
== Syntax & Usage ==
{{{ <<EmbedObject(attachment[,option][,option])>> }}}
'''Keyword Parameters:'''
Dependent on the mimetype class a different set of keywords is used from the defaults:
{{{ width = None, float height = None, float pagename = None, unicode align = middle alt = '' play = False loop = False quality = high op = True repeat = False autostart = False menu = True hidden = False }}}
All mimetypes support width & height parameters.
(!) Since 1.7 MoinMoin supports parsing of units. Known units for the parameter width and height are px, em, pt, in, mm and %.
If you don't give a unit the default of px will be used.
Additionally: . {{{'video'}}} supports {{{ repeat, autostart, menu, op }}} . {{{'audio'}}} supports {{{ play, repeat, autostart, op, hidden }}} . the default width is 60 and default height is 20 . {{{'application'}}} supports {{{play, menu, autostart }}}
== Examples ==
Basic examples: {{{ <<EmbedObject(example.swf)>> <<EmbedObject(example.pdf)>> <<EmbedObject(example.svg)>> }}}
Realistic examples: {{{ <<EmbedObject(testpdf.pdf,width=100%,height=600px)>> <<EmbedObject(example.swf,width=637px,height=392px,play=true,loop=true)>> }}}
MonthCalendar
Please edit system and help pages ONLY in the master wiki!
For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en
= MonthCalendar = <<TableOfContents>>
This macro is for those who want to use MoinMoin as a Personal Information Manager and need a calendar wiki integration.
== Usage ==
<<MonthCalendar(BasePage,year,month,monthoffset,monthoffset2,height6,anniversary,template)>>
||<rowbgcolor="#ffffcc"> '''Parameter name''' || '''Possible values''' || '''Default value''' || '''Description''' ||
|| !BasePage || Page name || current page || Base page for calendar entry pages. ||
|| year || Integer number || current year || Year to display on calendar. ||
|| month || 1..12 || current month || Base month using for displaying calendar. See also monthoffset, monthoffset2. ||
|| monthoffset || Integer number || 0 || Offset added to month for displaying. ||
|| monthoffset2 || Integer number || 0 || Offset added to month for navigation links (previous/next month/year). ||
|| height6 || 0 or 1 || 0 || When this parameter set to 1, calendar aligned at height of 6 lines. ||
|| anniversary || 0 or 1 || 0 || Year calendar (no year in page links). ||
|| template || Page name || — || Template page used for calendar event pages creation. ||
Each parameter can be empty and then defaults to currentpage or currentdate or monthoffset=0
When an event is entered on a date, that date will be highlighted on the calendar, which you can also mouse over and get a javascript pop-up. To get a summary in that pop-up, put the summary in a heading 1 case, like {{{= Big Birthday Today! =}}}
== Examples ==
=== Show Single Month ===
The simplest version looks like this:
||<bgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' ||<bgcolor="#ffffcc"> '''Result''' ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar>> || <<MonthCalendar>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
||||||<style="border:none; text-align:left"> <<BR>>The previous month's calendar for page "!OtherUser" looks like that: ||
||<bgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' ||<bgcolor="#ffffcc"> '''Result''' ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(OtherUser,,,-1)>> || <<MonthCalendar(OtherUser,,,-1)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
||||||<style="border:none; text-align:left"> <<BR>>Calendar of Page !SampleUser, this year's December: ||
||<bgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' ||<bgcolor="#ffffcc"> '''Result''' ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(SampleUser,,12)>> || <<MonthCalendar(SampleUser,,12)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
||||||<style="border:none; text-align:left"> <<BR>>Calendar of current Page, this year's December: ||
||<bgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' ||<bgcolor="#ffffcc"> '''Result''' ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(,,12)>> || <<MonthCalendar(,,12)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
||||||<style="border:none; text-align:left"> <<BR>>Calendar of December, 2001: ||
||<bgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' ||<bgcolor="#ffffcc"> '''Result''' ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(,2001,12)>> || <<MonthCalendar(,2001,12)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
||||||<style="border:none; text-align:left"> <<BR>>Calendar of the month two months after December, 2001 (maybe doesn't make much sense, but is possible) ||
||<bgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' ||<bgcolor="#ffffcc"> '''Result''' ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(,2001,12,+2)>> || <<MonthCalendar(,2001,12,+2)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
=== Entire Year Calendar === Calendar of year 2002 (every month padded to height of 6):
==== Markup ==== {{{ ||||||||<bgcolor="#ffffcc"> '''Year 2002''' || || <<MonthCalendar(,2002,1,,,1)>> || <<MonthCalendar(,2002,2,,,1)>> ||<<MonthCalendar(,2002,3,,,1)>> || || <<MonthCalendar(,2002,4,,,1)>> || <<MonthCalendar(,2002,5,,,1)>> ||<<MonthCalendar(,2002,6,,,1)>> || || <<MonthCalendar(,2002,7,,,1)>> || <<MonthCalendar(,2002,8,,,1)>> ||<<MonthCalendar(,2002,9,,,1)>> || || <<MonthCalendar(,2002,10,,,1)>> || <<MonthCalendar(,2002,11,,,1)>> ||<<MonthCalendar(,2002,12,,,1)>> || }}}
==== Result ==== {{{#!wiki dashed ||||||||<bgcolor="#ffffcc"> '''Year 2002''' || || <<MonthCalendar(,2002,1,,,1)>> || <<MonthCalendar(,2002,2,,,1)>> ||<<MonthCalendar(,2002,3,,,1)>> || || <<MonthCalendar(,2002,4,,,1)>> || <<MonthCalendar(,2002,5,,,1)>> ||<<MonthCalendar(,2002,6,,,1)>> || || <<MonthCalendar(,2002,7,,,1)>> || <<MonthCalendar(,2002,8,,,1)>> ||<<MonthCalendar(,2002,9,,,1)>> || || <<MonthCalendar(,2002,10,,,1)>> || <<MonthCalendar(,2002,11,,,1)>> ||<<MonthCalendar(,2002,12,,,1)>> || }}}
=== Current Month Calendar ===
Current calendar of me, also showing entries of A and B:
||<bgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' ||<bgcolor="#ffffcc"> '''Result''' ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(MyPage*TestUserA*TestUserB)>> || <<MonthCalendar(MyPageTestUserATestUserB)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
=== SubPage Calendar ===
||<bgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' ||<bgcolor="#ffffcc"> '''Result''' ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(MyName/CalPrivate)>> || <<MonthCalendar(MyName/CalPrivate)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(MyName/CalBusiness)>> || <<MonthCalendar(MyName/CalBusiness)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(MyName/CalBusiness*MyName/CalPrivate)>> || <<MonthCalendar(MyName/CalBusiness*MyName/CalPrivate)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
=== Anniversary Calendar ===
No year data.
||<bgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' ||<bgcolor="#ffffcc"> '''Result''' ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(Yearly,,,+1,,1,1)>> || <<MonthCalendar(Yearly,,,+1,,1,1)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
=== Using a Template === This creates calendars of the format Yearly/MM-DD. By leaving out the year, you can set birthdays, and anniversaries in this calendar and not have to re-enter each year.
This creates a calendar which uses !MonthCalendarTemplate for directly editing nonexisting day pages:
||<bgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' ||<bgcolor="#ffffcc"> '''Result''' ||<style="border:none; width:99%"> ||
|| <<MonthCalendar(,,,,,,,MonthCalendarTemplate)>> || <<MonthCalendar(,,,,,,,MonthCalendarTemplate)>> ||<style="border:none; width:99%"> ||
see also: HelpOnMacros
MailTo
Please edit system and help pages ONLY in the master wiki!
For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en <<Navigation(siblings)>> = MailTo = <<TableOfContents>>
Using the '''MailTo'''-Macro helps you putting your email address into a wiki in a rather safe way without having to fear that it gets collected by spam bots (robots collecting email addresses) and abused by some spammer.
== Usage ==
<<MailTo(Firstname DOT Lastname AT example DOT net)>>
or
<<MailTo(Firstname DOT Lastname AT example DOT net, link text)>>
== What does it do? ==
We have to differentiate between logged-in and anonymous users (which includes spam bots).
Logged-in users are assumed to have the right to read and easily use the email address via a single click (otherwise, one would not publish it in a wiki).
Regarding anonymous users things get more critical - those could be "normal" users, but also someone or something (like a spam bot) collecting email addresses to abuse them by sending unsolicited commercial email to them (this is a very general problem in the internet).
=== Logged-in users ===
They will get the following: Firstname.Lastname@example.net
So they get a directly readable and clickable mailto: link.
=== Anonymous users ===
Anonymous users (like spam bots and other bots) will only get the literal argument text as passed to the macro:
Firstname DOT Lastname AT example DOT net
Pure text, no mailto: link. An intelligent human being will be able to interpret that and enter that email address manually into an email client.
But an automatic bot hopefully can't make anything out of that and will simply miss it (except if it is an especially bright bot, for that case see below) - and the macro has fulfilled its purpose, avoiding spam.
== How it works and more samples ==
For anonymous users, the macro simply outputs the literal argument text as passed to the macro.
For logged-in users, the macro processes the parameter string as follows:
- The following ALL-UPERCASE words will be replaced:
|| AT || @ ||
|| DOT || . ||
|| DASH || - ||
-
Other ALL-UPPERCASE words like e.g. NO SPAM NOSPAM WHATEVER I DONT WANT SPAM etc. will simply be dropped (replaced by an empty string).
-
All blanks get removed.
-
A clickable
mailto:link is generated.
There is of course some danger of an especially bright spam bot recognizing usual spam protection words like AT, DOT and NOSPAM and converting them correctly. This is made more unlikely if you sprinkle in ''arbitrary'' words and blanks. A spam bot who can even recognize that has well earned your email address. ;)
You can easily see the effects of MailTo by comparing these examples for logged-in and anonymous users:
||<rowbgcolor="#ffffcc"> '''Markup''' || '''Result''' ||
|| <<MailTo(Firstname DOT Lastname AT example DOT net)>> || <<MailTo(Firstname DOT Lastname AT example DOT net)>> ||
|| <<MailTo(Firstname . Lastname AT exa mp le DOT n e t)>> || <<MailTo(Firstname . Lastname AT exa mp le DOT n e t)>> ||
|| <<MailTo(Firstname I DONT WANT SPAM . Lastname@example DOT net)>> || <<MailTo(Firstname I DONT WANT SPAM . Lastname@example DOT net)>> ||
|| <<MailTo(First name DOT I Lastname DONT AT WANT SPAM example DOT n e t)>> || <<MailTo(First name DOT I Lastname DONT AT WANT SPAM example DOT n e t)>> ||
|| <<MailTo(Firstname DOT Lastname AT example DOT net, "Me, Myself, and I")>> || <<MailTo(Firstname DOT Lastname AT example DOT net, "Me, Myself, and I")>> ||
(!) Given the ability to add CAPS words, each user can raise the obstacles for both bots and humans as they desire. If you make it hard for human readers, you will get less mail. ;)
Include
Please edit system and help pages ONLY in the master wiki!
For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en
= Include =
This macro includes the formatted content of the given local wiki page(s), following recursive includes if encountered. If the recursion generates any cycles, this is detected and prevented! == Usage == {{{ <<Include(pagename, heading, level, from="regex", to="regex", sort=ascending|descending, items=n, skipitems=n, titlesonly, editlink)>> }}}
pagename:: Name of the page to include, if it starts with a caret "^", a regex of pages to include.
heading:: Text for the generated heading which will link to the included page (optional).
level:: Level (1..5) of the generated heading (optional).
from:: Partial include start marker (optional).
to:: Partial include end marker (optional).
sort:: Sorting order when pagename is a regex, i.e. starts with a caret (optional).
items:: Maximum number of pages to include.
skipitems:: Number of initial pages to skip over (optional).
titlesonly:: Only include a link to the page, not page content (optional).
editlink:: add a footer with links to the included page, both normal and edit (optional).
All parameters except pagename are optional, but you have to follow the given order! Leave the second and third parameters empty if the heading is not wanted and keyword parameters are specified.
from and to recognise the pattern in comments as well. So watch out for comments that stop the include unexpectedly.
== Examples ==
- Include the text of page
FooBarin the current paragraph: {{{ <<Include(FooBar)>> }}} - Add a linked H1 of 'Foo Bar' followed by the text: {{{ <<Include(FooBar,"Foo Bar" )>> }}}
- Add a H2 of 'All about Foo Bar': {{{ <<Include(FooBar, 'All about Foo Bar', 2)>> }}}
- Only include content after first horizontal rule: {{{ <<Include(FooBar, , from="^----$")>> }}}
- Only include content until first horizontal rule: {{{ <<Include(FooBar, , to="^----$")>> }}}
- Sort the page list in descending order: {{{ <<Include(^FooBar/.*, , sort=descending)>> }}}
- Include a maximum of three pages: {{{ <<Include(^FooBar/.*, , items=3)>> }}}
- Show at most a week of a blog: {{{ <<Include(^BlogBase/.*,, to="^----$", sort=descending, items=7)>> }}}
- Show the previous week with titles only: {{{ <<Include(^BlogBase/.*,, to="^----$", sort=descending, items=7, skipitems=7, titlesonly)>> }}}
- You can use these with ../MonthCalendar for blogging:
- Show 3 items out of a month calendar: {{{ <<Include(^FirstnameLastname/20..-..-..,,to="^----",sort=descending,items=3)>> }}}
- Show next 4 items only with titles: {{{ <<Include(^FirstnameLastname/20..-..-..,,to="^----",sort=descending,items=4,skipitems=3,titlesonly)>> }}}
Datenbanken EU
Geschichte
In den 1970-iger Jahren haben die EU-Staaten die TREVI-Gruppe eingerichtet,
eine informelle Zusammenarbeit der Innenministerien und Polizeien im
Terrorbereich. Sie stand außerhalb jeglicher parlamentarischer Kontrolle.
Die TREVI-Zusammenarbeit wurde in den 1980-zigern auf die [[OK]] erweitert.
Um einen legalen Rahmen für die Zusammenarbeit zu bekommen, wurde mit
dem Maastricht-Vertrag von 1991 die polizeilich-justizielle Zusammenarbeit
als "dritte Säule" in die EU eingegliedert.
Diese Rechtskonstruktion schien wünschenswert, da insbesondere [[UK]]
in diesem Bereich nicht vom EuGH kontrolliert werden wollte.
Mit der Öffnung der EU-Binnengrenzen durch das Schengen-Abkommen gaben die Mitgliedsstaaten Souveränitätsrechte an den Grenzen auf (Verhinderung der Ein- und Ausreise z.B. von Auslännder``Innen oder gesuchten Staatsbürgern). Daher sah der Vertrag für den Austausch von Fahndungsdaten vor und etablierte in seinem Durchführungsübereinkommen das Schengener Informations-System [[SIS]] (1993).
Der Beschluss zur Gründung von [[Europol]] wurde 1991 gefasst. Auf Grund des EU-Gerangels nahm Europol allerdings erst 1999 seine wirkliche Arbeit auf.
Im Zuge des [[Lissabon-Vertrag]]es wurde die dritte Säule in die EU überführt und kann somit auch vom EU-Parlament und vom EUGH kontrolliert werden. Eine Einklagung individueller Rechte beim EUGH ist allerings weiter nicht möglich.
= Fünfjahrespläne =
Im Bereich der Repressionspolitik operiert die EU seit 1999 nach bewährtem Muster mit Fünfjahresplänen, die jeweils zu Gipfeltreffen deklarieren, wohin es in den nächsten Jahren gehen soll. Vieles von dem, was jeweils drinsteht, geht zum Glück im EU-Gerangel unter, aber etliches auch nicht.
== Tampere-Programm (2000-2005) ==
- [[http://www.europarl.europa.eu/summits/tam_de.htm|europa.eu: Tampere EU-Rat, Schlußfolgerungen des Vorsitz]]
== Haager Programm (2005-2010) ==
Das Haager-Programm beinhaltete die [[Vorratsdatenspeicherung]], die Einführung von [[Biometrie|biometrischen]] Pässen ([[E-Perso]]) und [[EURODAC]] und stand unter dem Motto der Verfügbarkeit von Daten.
- <<Doclink(HaagerProgramm.pdf,Deutsche Fassung)>> (pdf)
- [[http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Programm| Wikipedia-Artikel zum Haager Programm]]
== Stockholm-Programm (2010-2015) ==
Das Stockholm-Programm soll den Datenaustausch in Europa automatisieren. Dazu gehören u.a. die [[Schwedische Initiative]] zum Austausch von allen möglichen Ermittlungsdaten, das Flugastdaten erfassen für EU-Inlands und Auslandsflüge ([[EU PNR]]), das [[SWIFT]]-Abfrage von EU-Staaten. Es steht unter dem Motto des Zugriffs auf Daten.
- [[http://de.wikipedia.org/wiki/Stockholmer_Programm|Wikipedia-Artikel zum Stockholm Programm]]
- <<Ratsdokument(16484/09)>>
- [[http://euro-data.noblogs.org/|euro-data: Kampagne zu EU-Datenbanken]] anlässlich des heraufdämmernden Stockholm-Programms
- [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31144/1.html|Telepolis zur Debatte ums Stockholm Programm]]
- [[http://www.netzpolitik.org/2009/stockholm-programm-debatte-ueber-innere-sicherheit-in-der-eu-spitzt-sich-zu/|Netzpolitik: Betrachtung vor der Verabschiedung]]
HelpOnMoinCommand
ExportDump
Please edit system and help pages ONLY in the master wiki!
For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en = Creating a HTML dump of wiki content = <<TableOfContents>> "moin export dump" is an HTML export utility to create static HTML dumps of wiki content.
(!) You can dump the entire wiki, a single page, or several pages matching a regular expression.
== Example ==
To execute moin export dump, use the command line interface to execute the moin script utility. The trailing backslash characters indicate line continuation in the example below. If your OS does not support command line continuation, key the entire command on a single line.
{{{
moin --config-dir=/mywiki
--wiki-url=www.myorg.org/mywiki/
export dump
--page=WikiSandBox
--target-dir=/home/myname/outputdir
--username=MyName
}}}
The --config-dir parameter is required and must point to the directory containing your wikiconfig.py script.
The --wiki-url parameter is required and must point to the starting URL of your wiki.
The export dump parameters are required and indicate moin.py should execute the dump.py script in the export subdirectory.
The --page parameter is optional and will dump pages matching the pagename. This may be a regex to select multiple matching pages. If omitted, the contents of the entire wiki will be dumped, excluding the underlay pages.
The --target-dir specifies the output directory and is required.
The --username parameter is optional. With the parameter, the output is limited by ACL rules to pages that can be read by the username. Without the parameter, the output is limited to pages that can be read by ''all''.
Note the --page, --target-dir, and --username parameters must follow the export dump parameters.
== Example with --page parameter using regular expression ==
This example exports all pages beginning with the paths:
- Templates/Documentation/CSSGuide
- Templates/Documentation/HtmlGuide
- Templates/Documentation/TemplateGuide
Each of the above has several sub-pages, which are all exported, eg. Templates/Documentation/TemplateGuide/GenericTemplate
{{{
python /pathToPython/site-packages/MoinMoin/script/moin.py
--config-dir=/pathToPython/site-packages/wiki/config/
--wiki-url=http://www.myorg.org/mywiki/
export dump
--page "Templates/Documentation/(CSSGuide|HtmlGuide|TemplateGuide).*"
--target-dir=/home/myname/outputdir
}}}
== Output ==
The output directory will be populated with HTML pages corresponding to each page in your wiki, or as limited by the --page option and ACL rules.
An index.html file will be created with the contents of your Front``Page or the first page selected by the --page option. An attachments subdirectory will be created and all page attachments will be copied. An error.log file will be created.
If the --page parameter is not supplied, the TitleIndex.html and WordIndex.html pages will be created.
== Copy CSS Files and PNG Icons ==
The output pages will contain references to the .CSS and .PNG files defined within your wiki's default theme. To make these files available, locate the Moin htdocs subdirectory and copy the entire subdirectory of your default theme to the output directory. For example, if your default theme is modern and the output directory specified by the --target-dir is mywikiexport then the output directory structure should look like:
{{{ mywikiexport attachments modern css img }}}
== Known limitations ==
- No theme support, a very simple hardcoded theme is used.
- Hardcoded "theme" has links to
FrontPage,TitleIndex, andWordIndexon every page. - None of the above pages are created when only selected pages are dumped.
- Hardcoded "theme" has links to
- No selection of user language (UI).
show_section_numbers=1is not supported.- Hyperlinks on some system pages do not work correctly.
- Attachments hyperlinks and '' show system pages'' on
TitleIndexandWordIndexpages are invalid.
- Attachments hyperlinks and '' show system pages'' on
HelpOnEditing
SubPages
##language:en HelpContents > HelpOnEditing
== Creating Subpages ==
Subpages are groups of pages that share a common prefix, which itself is another page. While this is also possible with "classic" wiki, by using names like {{{SomeTopicSubTopic}}}, the use of {{{SomeTopic/SubTopic}}} allows better navigational support, and you can omit the common prefix when linking from the parent page to the child page.
Thus, by using "/" to concatenate several WikiName''''''s, you can create arbitrarily deep hierarchies (within limits, especially the length of filenames on your system). In reality, subpages are normal pages that contain a "/" in their name, and thus they are stored besides all other pages in the file system. Subpages are a configurable feature, but they're on by default and it's recommended that you keep it that way, since the help pages themselves use this feature.
Links to sibling pages start with "../", for example ../SubPages (a link to this page).
=== Example === {{{
- HelpOnEditing/SubPages
- [wiki:HelpOnEditing/SubPages This very page]
- [wiki:Self:HelpOnEditing/SubPages This very page]
- /ThirdLevel
- [wiki:/ThirdLevel A page below this one]
- ../SubPages
- ["../"] (anonymous parent link)
- [:../:free parent link] }}}
=== Display ===
- HelpOnEditing/SubPages
- [[HelpOnEditing/SubPages|This very page]]
- [[HelpOnEditing/SubPages|This very page]]
- /ThirdLevel
- [[/ThirdLevel|A page below this one]]
- ../SubPages
- [[../]] (anonymous parent link)
- [[../|free parent link]]
/!\ Please do all of us a favour and don't create the /ThirdLevel pages, it's just an example!
RechtsLage
Auskunftsrecht
<<TableOfContents>>
Ein Eckpfeiler des durch das [[RechtsLage#VZU|Volkszählungsurteil]] definierten Datenschutzkanons ist ein relativ weitgehendes Auskunftsrecht der in den Datenbanken erfassten Personen. Die generische Regelung steht in §19 BDSG, der verlangt, dass auf Antrag kostenfrei Auskunft gegeben wird über gespeicherte Daten, deren Herkunft, eventuelle Übermittlungen und den Zweck der Speicherung (was idR auch die Rechtsgrundlage umfassen wird). In §19 (2) BDSG gibt es dann zahlreiche Ausnahmetatbestände; so kann Auskunft verweigert werden, wenn die Funktion der Behörde oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre.
Landesdatenschutzgesetzte, Polizeigesetze und viele weitere überschreiben die BDSG-Regelung (z.B. [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__491.html|§491 StPO ]], [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__15.html|§15 VerfschG]]); da die BDSG-Formulierung allerdings kaum mehr als das verfassungsmäßig gebotene Minimum kodifiziert, können sie kaum dahinter zurückbleiben.
In der Praxis ist Auskunftsverweigerung bei den Polizeien eher selten; passiert sie doch, können Daten von Spitzeln im Spiel sein, es kann aber auch nur eine Familienpackung Ermittlungstaktik oder hohldrehende Polizei vorliegen. In jedem Fall ist eine polizeiliche Auskunftsverweigerung eine Ausnahme. Wer eine bekommt, sollte damit in aller Regel zum/r zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Anders ist die Situation bei etlichen Geheimdiensten, namentlich bei denen des Bundes (BND, MAD und [[BfV]]) sowie den Landesämtern „für” Verfassungsschutz von BaWü, Thüringen und Bayern. Für sie ist per (verfassungsrechtlich nicht so arg genau überprüftem) Gesetz das Auskunftsrecht faktisch ausgesetzt. In den Gesetzen ist dann meist die Rede von „Angabe von Gründen”. Dagegen vorzugehen lohnt sich nur mit ''sehr'' langem Atem, und der ist wahrscheinlich besser investiert in Arbeit für die Auflösung dieser Behörden.
Das heißt nicht, dass verschiedene Polizeien sich nicht doch regelmäßig das Auskunftsrecht behindern; in [[Thüringen]] beispielsweise kam um 2010 herum regelmäßig eine Rückfrage nach „Gründen” für die Anfrage, in [[NRW]] hat sie es durch Konfusionierung versucht, indem im Jahresrhythmus auskunftsgebene Stellen und Umfang der Auskunft geändert wurde und (eingestandenermaßen) auf lokaler Ebene geführte [[Datenbanken NRW#SKB-Datenbanken]] vom LKA nicht beauskunftet wurden. Wer solchen Zumutungen ausgesetzt ist, ist herzlich willkommen, gemeinsam mit uns dagegen vorzugehen.
Noch schlimmer ist Auskunfthandhabung allerdings auf Europäischer Ebene. [[Europol]] und [[SIS]] haben sehr niedrige Hürden zur Auskunftsverweigerung und lassen insbesondere zu, dass in bestimmten (oder allen) Fällen auch die Tatsache einer Speicherung vor den Anfragenden geheim zu halten ist; mithin kann dort gelogen werden. In der BRD ist uns bisher kein Fall bekannt geworden, in dem die Behörden bewusst gelogen hätten (es kommt aber schon vor, dass sie selbst nicht verstehen, was sie gespeichert haben).
== Auskunftsgenerator ==
Als kleine Hilfe beim Stellen von Auskunftsersuchen gibt es auf dieser Webseite einen [[/auskunft|Auskunfts-Generator]]. Vgl. auch AuskunftErsuchen.
== Auskunftsverweigerung ==
Eine gerade im [[Staatsschutz]]-Bereich mit häufigen Spitzeleinsätzen kommen Auskunftsverweigerungen vor; nicht alle Auskunftsverweigerungen deuten aber gleich auf Polizeispitzel hin, es kann auch einfach nur Polizeitaktik dahinterstecken. In einigen Fällen, in denen Auskunftsverweigerungen erfolgreich angefochten werden konnten, hatten sie z.B. die Sorge, ihre eigenen Strukturen könnten ausgeforscht werden. Der Albernheit behördlicher Fantasie in diesen Fragen sind keine Grenzen gesetzt, und so kann sich eine Anfechtung von Verweigerungen durchaus lohnen.
Wir empfehlen nach wie vor, eine solche Anfechtung über den/die zuständige Datenschutzbeauftrage_n zu machen. Die werden zwar immer zahnloser, funktionieren aber doch dann und wann noch.
In einem bekannt gewordenen Fall um 2010 herum hatte die Polizei das Umfeld der "Freiheit statt Angst"-Demos beobachtet hat. Sie verweigerte einem Anfrager aus diesem Spektrum die Auskunft, weil sie vorbrachte, es gebe da eine "kriminelle Vereinigung", die losschlagen oder in den Untergrund abtauchen könnte, wenn sie wüsste, dass ihr das BKA auf der Spur ist. Hier half die Intervention des BfDI.
Auch im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] wird von einer erfolgreichen Anfechtung berichtet:
{{{#!blockquote Bereits vor mehreren Jahren hatte der Petent sich an mich gewandt, da eine Sicherheitsüberprüfung bei ihm nicht erfolgreich verlaufen war. Das Bundeskriminalamt (BKA) erteilte ihm keine Auskunft. Meine Überprüfung hatte ergeben, dass er polizeilich seit mehreren Jahrzehnten und beim BKA seit 1998 als sogenannte Kontakt- und Begleitperson in einer Datei gespeichert ist. […] Das BKA hatte mir keine tragfähigen Gründe benannt, nach denen die Aufgabenerfüllung und die öffentliche Sicherheit durch die Erteilung der Auskunft gefährdet wären. }}}
In der Folge dieses Falles klagen das Innenministerium, das die ein Vierteljahrhundert Speicherung ohne ersichtlichen Grund – es ist ja nicht zu Straftaten gekommen in all der Zeit – klasse findet und sich hier vom BfDI nicht reinreden lassen möchte und der BfDI gegeneinander.
Der Klageweg gegen Auskunftsverweigerung steht natürlich auch Einzelpersonen offen, sowohl gegen Auskunftsverweigerung als auch gegen die Speicherung selst. Das kostet aber ernsthaft Geld, wenn ihr verliert und braucht einiges an juristischer Technik. Wenn das System der Datenschutzbeauftragten weiter so abbaut bzw. von den Innenbehörden sabotiert wird, wird sich irgendwer drum kümmern müssen, dass der Gang vors Verwaltungsgericht irgendwie erleichtert wird.
Bei Datenbanken der Staatsanwaltschaften wird regelmäßig die Auskunft verweigert, soweit laufende Verfahren betroffen sind. Das dürfte, jedenfalls ohne Einzelfallabwägung, rechtswidrig sein, aber soweit bekannt hat da noch niemand ein Verfahren führen wollen. Leider treibt die Polizei gelegentlich auch solche Spiele; die Polizei Hamburg etwa macht 2011 eine entsprechende Ansage ([[http://auskunftsersuchen.info/2011/02/03/die-antworten-der-letzten-woche/|Antwort LKA Hamburg, Februar 2011]]), die sich aber ziemlich klar nicht mit der Auskunftspraxis deckt.
== Sanktionen bei Verstößen ==
Wenn die Polizei eine Auskunft verschlafen oder gar bewusst unterschlagen hat (oft kommt es ja anderweitig raus), hat sie ordnungswidrig gehandelt; §43 (1) Nr. 8a bis 8c sind da trotz wirklich beeindruckender Veweiseritis, recht klar:
{{{#!blockquote Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...]
8a. entgegen § 34 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, entgegen § 34 Absatz 1a, entgegen § 34 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder entgegen § 34 Absatz 2 Satz 5, Absatz 3 Satz 1
8b. entgegen § 34 Abs. 2 Satz 3 Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt,
8c. entgegen § 34 Abs. 2 Satz 4 den Betroffenen nicht oder nicht rechtzeitig an die andere Stelle verweist, }}}
-- als Bußgeldgrenze bietet das Gesetz 50000 Euro an.
Es ist nicht bekannt, dass mal wer auf diese Weise Geld bekommen hätte, aber wenn mal wer einen guten Fall hat, wäre es einen Versuch wert.
== Identitätsprüfung ==
Vlg. [[AuskunftErsuchen#Ausweisfragen]].
== BVerfG und xfDI zum Auskunftsrecht bei Geheimdiensten ==
Die Entscheidung [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20001010_1bvr058690.html|1 BvR 586/90 und 1 BvR 673/90]] des BVerfG zum Auskunftsrecht vom 10.10.2000 hat die grundsätzliche Grundgesetzkonformität von §15 BVerfSchG (Angabe von Gründen) festgestellt. In der Entscheidung gibt es allerdings gleichzeitig eine genaue Handhabung, wie die Norm zu interpretieren sei. Danach sind auch Auskunftsersuchen ohne Angabe eines konkreten Sachverhaltes nicht pauschal abzulehnen. Desweiteren wird gesagt, dass die Auskunft bei Angabe eines konkreten Grundes nur in gravierenden Ausnahmefällen zu verweigern sei.
Der BfDI kritisiert in seinem <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht (2011))>>, 7.5.2 (S. 93), das BfV stelle zu hohe Anforderungen an den im Gesetz verlangten konkreten Sachverhalt stellt. Zudem würde das [[BfV]] bei einer Auskunftsverweigerung, keine angemessene und in den Akten nachvollziehbar dokumentierte Einzelfallabwägung vorgenommen, sondern die Auskunft pauschal verweigert und somit nicht nach der Entscheidung des BVerfG handelt.
In seinem [[http://www.fh-giessen-friedberg.de/zaftda/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,6/Itemid,9/|36. TB (2008) Kapitel 1/5.3.4 ]] äußert sich der LfD Hessen relativ zufrieden über die Auskunftspraxis des [[LfV]] in Hessen
== Missbrauch des Auskunftsrechts ==
=== "Erweiteres Führungszeugnis" ===
Zeitweise war es insbesondere bei Firmen im "Sicherheitsbereich" (Söldner, Schwarze Sherriffs) üblich, von Bewerbern die Ergebnisse eines Auskunftsersuchen zu fordern. Nicht selten hat die betreffende Firma den Papierkram selbst erledigt. Fälle dieser Art sind beschrieben im [[Irre Geschichten#Begehrlichkeiten|entsprechenden Abschnitt unserer Irren Geschichten]].
=== Auskunftsrecht statt Benachrichtigung für Gefährder ===
Völlig verquere Logik und ein alarmierendes Rechtsverständnis legte die Bundesregierung 2011 an den Tag, als sie in der Antwort auf Frage 5 in <<BtDS(17/4833)>> zur Begründung einer nicht vorhandenen Benachrichtigungspflicht von als "[[Gefährder]]n" gespeicherten Personen ausführte:
{{{#!blockquote Nach den Erfahrungen des BKA machen überwiegend Betroffene von diesem grundlegenden Datenschutzrecht [dem Auskunftsersuchen] Gebrauch, deren personenbezogene Daten auch tatsächlich gespeichert sind. Dies bestätigt die Grundannahme des Gesetzgebers, dass durch die gesetzlichen Vorschriften hinreichend erkennbar ist, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten durch die Polizei verarbeitet werden dürfen. }}}
Die Argumentation nochmal in Zeitlupe:
(1) Fast alle, die fragen, sind auch gespeichert -- ''das ist nach Erfahrungen der Datenschutzgruppe eher unwahrscheinlich, aber soll das mal so sein''
(2) Daher können sich die Leute, die gespeichert werden, eh ausrechnen, was los ist -- ''dieser Schluss könnte vielleicht dann gemacht werden, wenn fast alle, die gespeichert sind, auch anfragen würden; aber (1) sagt etwas ganz anderes, und so ist das kein Argument, sondern leere Rhetorik.''
(3) Daher müssen diese Leute auch nicht benachrichtigt werden -- ''selbst wenn (2) wahr wäre, wäre dieser "Schluss" immer noch unzulässig, denn beim Rechtsschutz geht es ja gerade darum, den "Unschuldigen", die mithin also gar nicht zu der in (1) stipulierten Gruppe gehören, eine Chance zu geben, sich gegen Rechtsmissbräuche oder Fehler zu wehren.''
Dass weder der Autor der Antwort noch der für ihn zuständige Minister für so horrenden Quatsch Probleme bekommen haben, erlaubt tiefe Einblicke in den Zustand der "demokratischen Kontrolle" der Exekutive.
Datensammeln
<<TableOfContents>>
= Die RechtsLage zum Datensammeln =
Es gibt massenhaft Gesetzesvorschriften nach denen [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] und Polizeien des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] Daten erheben und sich übermitteln lassen können. Bei Straftaten dürfen die Polizeibehörden dieses nach der [[#Strafprozessordnung|Strafprozessordnung]]. Im präventiven Bereich, bei der Annahme das irgend jemand Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, dürfen die Polizeibehörden auch recht viel. Die meisten Kompetenzen zum Datensammeln haben natürlich die [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]].
== BKA Gesetz ==
Datenerhebung durch Abhörmaßnahmen oder Verdeckte Ermittler und V-Leute des [[Datenbanken BKA|BKA]]s werden nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/BJNR165010997.html#BJNR165010997BJNG003001377|§ 20 folgende]] des BKA-Gesetzes geregelt. Diese Maßnahmen können danach bei Personen (und Kontaktpersonen) ergriffen werden wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Personen Straftaten gemäß [[http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__4a.html|§ 4a Abs. 1 Satz 2]] (d.h. terroristische Straftaten) begehen werden.
== Strafprozessordnung ==
[[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNG000902301|§94-§111 StPO]] regelt das Datensammeln.
== Bundesverfassungsschutzgesetz ==
[[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__18.html|§ 18 BverfschG]] regelt die Übermittlung von Informationen von staatlichen [[Datenbanken anderer Behörden|Behörden]] an die [[Datenbanken der Dienste|Verfassungsschutzbehörden]]. Abhören durch Wanzen, Bildaufzeichnungen und der Einsatz von IMSI-Catchern (siehe [[Überwachungstechnik]] sind unter [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__9.html|§ 9 BVerfschG]] geregelt. Der Zugriff auf die Kontodaten, Überweisungen und Abhebungen ist nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8a.html|§ 8a]] BverfSchG geregelt. Ebenso ist dort der Zugriff auf die [[TK-Verkehrsdaten]] und die Daten der Postdientsleister geregelt.
[[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__18.html|§ 8]] BverfSchG regelt die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Erhebung und Übermittlung allgemein, danach ist der Verfassungsschutz recht frei bei der Datensammlung:
{{{ §8 BVerfchG
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. Ein Ersuchen des Bundesamtes für Verfassungsschutz um Übermittlung personenbezogener Daten darf nur diejenigen personenbezogenen Daten enthalten, die für die Erteilung der Auskunft unerlässlich sind. Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. }}}
== Zollgesetz ==
Der [[Datenbanken des Zoll|Zoll]] darf auch bei vermuteten Straftaten von erheblicher Bedeutung in ihrem Aufgabenbereich tätig werden. Auf Grund des Zuständigkeitsbereiches des Zoll dürften dieses harmloseren Fällen als wie bei Polizei sein. Die Rechtsvorschriften zum Abhören stehen in [[http://www.gesetze-im-internet.de/zfdg/BJNR320210002.html#BJNR320210002BJNG001201301|§ 23 folgende]] des Zollfahndungsdienstgesetzes. Die Vorschriften für [[V-Leute]] stehen in [[http://www.gesetze-im-internet.de/zfdg/__21.html|§ 21 ZfDG]], die für Wanzen in [[http://www.gesetze-im-internet.de/zfdg/__20.html|§ 20]] ZfDG und in [[http://www.gesetze-im-internet.de/zfdg/__19.html|§19 ZfDG]] die Videoaufnahmen außerhalb der Wohnung.
== Polizeigesetzte der Länder ==
Die [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] haben meist recht ähnlichlautende Gesetze. Es seien hier einige Länder beispielhaft angeführt:
=== Polizeigesetz NRW ===
In NRW wird die Datenübermittlung an die Polizei durch § 30 (2) des Polizeigesetzes NRW geregelt.
{{{ § 30 Polizeigesetz NRW
(2)Die Polizei kann an öffentliche Stellen Ersuchen auf Übermittlung von personenbezogenen Daten stellen, soweit die Voraussetzungen für eine Datenerhebung vorliegen. Die ersuchte öffentliche Stelle prüft die Zulässigkeit der Datenübermittlung. Wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, prüft sie nur, ob das Ersuchen im Rahmen der Aufgaben der Polizei liegt, es sei denn, im Einzelfall besteht Anlass zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Ersuchens. Die Polizei hat die zur Prüfung erforderlichen Angaben zu machen. Die ersuchte öffentliche Stelle hat die Daten an die Polizei zu übermitteln, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. }}}
D.h. die öffentliche Behörde hat die Gesetzesmäßigkeit der Anfrage zwar offiziell zu prüfen und notfalls zu beanstanden. Real wird dieses wohl kaum passieren.
Observieren, Verdeckte Ermittler und V-Leute und technische Abhörmaßnahmen darf sie einsetzen wenn § 4 Polizeigesetz voliegt (d.h. die Person angeblich eine Gefahr verursacht).
HelpOnParsers - ReStructuredText
RstPrimer
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##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en {{{#!rst
A ReStructuredText Primer
.. contents::
The text below contains links that look like "(quickref__)". These
are relative links that point to the Quick reStructuredText_ user
reference. If these links don't work, please refer to the master quick reference_ document.
__ .. _Quick reStructuredText: quickref.html .. _master quick reference: http://docutils.sourceforge.net/docs/user/rst/quickref.html
Structure
From the outset, let me say that "Structured Text" is probably a bit of a misnomer. It's more like "Relaxed Text" that uses certain consistent patterns. These patterns are interpreted by a HTML converter to produce "Very Structured Text" that can be used by a web browser.
The most basic pattern recognised is a paragraph (quickref__). That's a chunk of text that is separated by blank lines (one is enough). Paragraphs must have the same indentation -- that is, line up at their left edge. Paragraphs that start indented will result in indented quote paragraphs. For example::
This is a paragraph. It's quite short.
This paragraph will result in an indented block of
text, typically used for quoting other text.
This is another one.
Results in:
This is a paragraph. It's quite short.
This paragraph will result in an indented block of
text, typically used for quoting other text.
This is another one.
__ quickref.html#paragraphs
Text styles
(quickref__)
__ quickref.html#inline-markup
Inside paragraphs and other bodies of text, you may additionally mark
text for italics with "*italics*" or bold with
"**bold**".
If you want something to appear as a fixed-space literal, use
"double back-quotes". Note that no further fiddling is done
inside the double back-quotes -- so asterisks "*" etc. are left
alone.
If you find that you want to use one of the "special" characters in
text, it will generally be OK -- reStructuredText is pretty smart.
For example, this * asterisk is handled just fine. If you actually
want text *surrounded by asterisks* to not be italicised, then
you need to indicate that the asterisk is not special. You do this by
placing a backslash just before it, like so "\*" (quickref__), or
by enclosing it in double back-quotes (inline literals), like this::
``\*``
__ quickref.html#escaping
Lists
Lists of items come in three main flavours: enumerated, bulleted and definitions. In all list cases, you may have as many paragraphs, sublists, etc. as you want, as long as the left-hand side of the paragraph or whatever aligns with the first line of text in the list item.
Lists must always start a new paragraph -- that is, they must appear after a blank line.
enumerated lists (numbers, letters or roman numerals; quickref__) __ quickref.html#enumerated-lists
Start a line off with a number or letter followed by a period ".", right bracket ")" or surrounded by brackets "( )" -- whatever you're comfortable with. All of the following forms are recognised::
1. numbers
A. upper-case letters
and it goes over many lines
with two paragraphs and all!
a. lower-case letters
3. with a sub-list starting at a different number
4. make sure the numbers are in the correct sequence though!
I. upper-case roman numerals
i. lower-case roman numerals
(1) numbers again
1) and again
Results in (note: the different enumerated list styles are not always supported by every web browser, so you may not get the full effect here):
- numbers
A. upper-case letters and it goes over many lines
with two paragraphs and all!
a. lower-case letters
3. with a sub-list starting at a different number
4. make sure the numbers are in the correct sequence though!
I. upper-case roman numerals
i. lower-case roman numerals
(1) numbers again
- and again
bulleted lists (quickref__) __ quickref.html#bullet-lists
Just like enumerated lists, start the line off with a bullet point character - either "-", "+" or "*"::
* a bullet point using "*"
- a sub-list using "-"
+ yet another sub-list
- another item
Results in:
-
a bullet point using "*"
-
a sub-list using "-"
- yet another sub-list
-
another item
-
definition lists (quickref__) __ quickref.html#definition-lists
Unlike the other two, the definition lists consist of a term, and the definition of that term. The format of a definition list is::
what
Definition lists associate a term with a definition.
*how*
The term is a one-line phrase, and the definition is one or more
paragraphs or body elements, indented relative to the term.
Blank lines are not allowed between term and definition.
Results in:
what Definition lists associate a term with a definition.
how The term is a one-line phrase, and the definition is one or more paragraphs or body elements, indented relative to the term. Blank lines are not allowed between term and definition.
Preformatting (code samples)
(quickref__)
__ quickref.html#literal-blocks
To just include a chunk of preformatted, never-to-be-fiddled-with
text, finish the prior paragraph with "::". The preformatted
block is finished when the text falls back to the same indentation
level as a paragraph prior to the preformatted block. For example::
An example::
Whitespace, newlines, blank lines, and all kinds of markup
(like *this* or \this) is preserved by literal blocks.
Lookie here, I've dropped an indentation level
(but not far enough)
no more example
Results in:
An example::
Whitespace, newlines, blank lines, and all kinds of markup
(like *this* or \this) is preserved by literal blocks.
Lookie here, I've dropped an indentation level
(but not far enough)
no more example
Note that if a paragraph consists only of "::", then it's removed
from the output::
::
This is preformatted text, and the
last "::" paragraph is removed
Results in:
::
This is preformatted text, and the
last "::" paragraph is removed
Sections
(quickref__)
__ quickref.html#section-structure
To break longer text up into sections, you use section headers.
These are a single line of text (one or more words) with adornment: an
underline alone, or an underline and an overline together, in dashes
"-----", equals "======", tildes "~~~~~~" or any of the
non-alphanumeric characters = - ` : ' " ~ ^ _ * + # < > that you
feel comfortable with. An underline-only adornment is distinct from
an overline-and-underline adornment using the same character. The
underline/overline must be at least as long as the title text. Be
consistent, since all sections marked with the same adornment style
are deemed to be at the same level::
Chapter 1 Title
Section 1.1 Title
Subsection 1.1.1 Title
Section 1.2 Title
-----------------
Chapter 2 Title
===============
This results in the following structure, illustrated by simplified
pseudo-XML::
<section>
<title>
Chapter 1 Title
<section>
<title>
Section 1.1 Title
<section>
<title>
Subsection 1.1.1 Title
<section>
<title>
Section 1.2 Title
<section>
<title>
Chapter 2 Title
(Pseudo-XML uses indentation for nesting and has no end-tags. It's
not possible to show actual processed output, as in the other
examples, because sections cannot exist inside block quotes. For a
concrete example, compare the section structure of this document's
source text and processed output.)
Note that section headers are available as link targets, just using
their name. To link to the Lists_ heading, I write "``Lists_``". If
the heading has a space in it like `text styles`_, we need to quote
the heading "```text styles`_``".
Document Title / Subtitle
`````````````````````````
The title of the whole document is distinct from section titles and
may be formatted somewhat differently (e.g. the HTML writer by default
shows it as a centered heading).
To indicate the document title in reStructuredText, use a unique adornment
style at the beginning of the document. To indicate the document subtitle,
use another unique adornment style immediately after the document title. For
example::
================
Document Title
================
----------
Subtitle
----------
Section Title
=============
...
Note that "Document Title" and "Section Title" above both use equals
signs, but are distict and unrelated styles. The text of
overline-and-underlined titles (but not underlined-only) may be inset
for aesthetics.
Images
------
(quickref__)
__ quickref.html#directives
To include an image in your document, you use the the ``image`` directive__.
For example::
.. image:: images/biohazard.png
results in:
.. image:: images/biohazard.png
The ``images/biohazard.png`` part indicates the filename of the image
you wish to appear in the document. There's no restriction placed on
the image (format, size etc). If the image is to appear in HTML and
you wish to supply additional information, you may::
.. image:: images/biohazard.png
:height: 100
:width: 200
:scale: 50
:alt: alternate text
See the full `image directive documentation`__ for more info.
__ ../../ref/rst/directives.html
__ ../../ref/rst/directives.html#images
What Next?
----------
This primer introduces the most common features of reStructuredText,
but there are a lot more to explore. The `Quick reStructuredText`_
user reference is a good place to go next. For complete details, the
`reStructuredText Markup Specification`_ is the place to go [#]_.
Users who have questions or need assistance with Docutils or
reStructuredText should `post a message`_ to the `Docutils-Users
mailing list`_. The `Docutils project web site`_ has more
information.
.. [#] If that relative link doesn't work, try the master document:
http://docutils.sourceforge.net/docs/ref/rst/restructuredtext.html.
.. _reStructuredText Markup Specification:
../../ref/rst/restructuredtext.html
.. _post a message: mailto:docutils-users@lists.sourceforge.net
.. _Docutils-Users mailing list:
http://lists.sourceforge.net/lists/listinfo/docutils-users
.. _Docutils project web site: http://docutils.sourceforge.net/
}}}
HelpOnActions
AttachFile
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##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language en = Attach File Action = == Disabling the AttachFile action ==
The AttachFile action lets a page have multiple attached files.
Since file uploads could be abused for DoS (Denial of Service) attacks, AttachFile is an action that can be disabled by the wiki administrator. See [[HelpOnConfiguration#file-attachments|Configuration of MoinMoin]] for details.
== Creating attachments ==
To create a new attachment, you can either add an attachment link to any page (see below on how to do that), or click on the AttachFile link at the bottom of the page. In the first case, you will see an Upload new attachment link after saving the page. Clicking on it will lead you to the upload page, just like directly clicking on the AttachFile link.
The upload form consist of two fields. In addition to the file input there is an optional field (Rename to), used to give the file a different name than on your own computer.
Existing attachments may be viewed, downloaded, or removed, depending on the configuration of the wiki and the access rights of the user. For example, an attachment cannot be deleted if the user doesn't have the delete permission on the particular page.
Any upload or deletion of attachments is reflected on RecentChanges and thus subject to peer review. Unlike page changes, there is no history though, so ''keep a local copy of files'' so you can revert possible vandalism.
== Listing and information about attachments ==
Two macros are defined which give information about attachments on a page. The {{{<<AttachInfo>>}}} macro gives a short sentence about any attachments:
<<AttachInfo>>
The {{{<<AttachList>>}}} macro lists files attached to a page:
<<AttachList>>
It has three optional parameters:
<<AttachList(pagename)>>lists the attachments of the page with the given pagename.<<AttachList(pagename,mimetype)>>lists the attachments of that page, but only those that have the given mimetype.<<AttachList(,mimetype)>>lists attachments of the current page that are of the given mimetype.<<AttachList(,,searchterm)>>lists attachments of the current page that match a search pattern. == Linking to attachments ==
To refer to attachments on a page, use [[attachment:a file with blanks.txt]].
Do '''not''' use the URL of the [get] link you can see on the attachments upload page, since these links are subject to change and can break easily on reconfiguration of the wiki. To refer to files attached to other pages, use [[attachment:WikiName/filename.ext]].
== Embedding of attachments ==
If you like to transclude/inline/embed the target, use the {{attachment:image.png}} syntax. When using transclusion, some target file types might get pretty rendering (e.g. syntax highlighting), depending on the support moin has for that mimetype.
== Editing vector drawings ==
An embedding looking like {{drawing:picturename}} will allow you to ''interactively'' edit vector diagrams via the built-in Java applet. The applet will then store three attachments, "picturename.draw", "picturename.png" and "picturename.map". After you first saved a drawing, the generated PNG picture is displayed for the {{drawing:picturename}} markup. The MAP is used to activate parts of the image as links. This means that you only need Java enabled for editing, while displaying the results works with any browser.
To edit a drawing after the first save, click on AttachFile and use the [edit] link that is displayed instead of [view] for the .draw attachment. You can also click on the invisible 5 pixel border around the picture to reach the edit mode. Saving a drawing is reflected in RecentChanges.
/!\ Note: the applet is not WikiName sensitive. You need to supply actual (either relative or absolute) URLs as links.
/!\ Note: drawings containing non-ascii characters in their name are not supported currently.
For details on using the drawing applet, see TWiki:Plugins/TWikiDrawPlugin.
== Installing packages == See HelpOnPackageInstaller.
== Unzipping files == To get access to the unzip feature you need the following rights on the page:
- read
- write
- delete
e.g. {{{ #acl UserName:admin,read,write,delete All:read }}}
We implemented some protection for the server against abuse of this feature. Zip files in a Zip file are dropped by unzipping them. By definition of the configuration option {{{unzip_attachments_space}}}, only this total amount of bytes can be used to unzip files. If there are already files in the directory, the amount of them are subtracted from this number. The size of a single file in the archive which will be extracted can be limited using the configuration option {{{unzip_single_file_size}}}. By {{{unzip_attachments_count}}} you could restrict the number of files which are extracted from the zip file.
The rules for unzipping are implemented in the same way as for uploading one file. It is not allowed to overwrite an existing file by unzipping a file.
By unzipping a zip file only files from the first layer are unzipped. Files in directories are ignored.
A valid zip file could be created this way:
{{{ zip example.zip *.jpg }}}
=== Uploading a zip file === After you have uploaded a zip file, you can see the {{{unzip}}} link. {{attachment:unzip1.png}}
=== No rights to unzip === If you have not enough rights, you only see the usual dialogue. {{attachment:unzip7.png}}
=== Not enough free space free === If the resulting unpacked files exceed the limit of filespace for attachments, you get this warning. {{attachment:unzip2.png}} ''This behaviour is controlled by the variable:'' {{{unzip_attachments_space}}}
=== Successfully unzipped === {{attachment:unzip3a.png}} <<BR>> {{attachment:unzip3b.png}}
=== Extracted files would be too large === If a file in the archive exceeds the defined {{{unzip_single_file_size}}} then it is not unzipped. {{attachment:unzip5.png}}
= move a file = A "move" action link will be shown for each attachment file if you have "delete" rights on the wiki page it is attached to.
{{attachment:move_example1.png}}
Just click on "move" to get to this dialogue:
{{attachment:move_example2.png}}
Now you can either just rename the file (keeping it attached to the current page) or move the file to a different page (and even rename it, if you like). You need "write" rights on the target page (and the target page must be an already existing page).
HilfeZuAktionen
DateiAnhänge
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For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:HelpOnActions/AttachFile ##master-date:2002-03-05 18:43:17 #acl -All:write Default #format wiki #language de
== Aktivieren der AttachFile-Aktion ==
Die AttachFile-Aktion ermöglicht es, mehrere Dateien an eine Seite anzuhängen. Da das Hochladen von Dateien aber für sog. DoS(Denial of Service)-Attacken missbraucht werden kann, ist AttachFile eine Aktion, die vom Wiki-Administrator aktiviert werden muss. Siehe HilfeZurKonfiguration für weitere Details.
== Erzeugen von Anhängen ==
Um einen neuen Anhang zu erzeugen, können Sie entweder einen Verweis auf einen Anhang zu einer beliebigen Seite hinzufügen (wie das geht siehe unten) oder auf AttachFile unten auf der Seite klicken. Im ersten Fall bekommen Sie nach Speichern der Seite einen Upload new attachment-Verweis angezeigt. Wenn Sie darauf Klicken, werden Sie auf die Hochlade-Seite geleitet, genau wie wenn Sie direkt auf den AttachFile-Verweis klicken.
Das Hochlade-Formular besteht aus drei Feldern, zusätzlich zur Eingabe für den Dateinamen gibt es zwei optionale Felder - eines, um den MIME-Typ der Datei anzugeben (was ansonsten automatisch detektiert wird), das zweite, um die Datei unter einem anderen Namen zu speichern, als auf Ihrem eigenen Computer.
Eine hochgeladene Datei überschreibt niemals eine existierende Datei. Wenn es zu einem Namenskonflikt kommt, müssen Sie die hochzuladende Datei umbenennen. Ansonsten, wenn das "Rename to"-Feld leer ist, wird der originale Dateiname verwendet.
Jedes Hochladen oder Löschen von Anhängen spiegelt sich in AktuelleÄnderungen wieder und unterliegt daher der allgemeinen Begutachtung. Anders als bei Seitenänderungen gibt es allerdings keine Historie, also behalten Sie ''lokale Kopien der Dateien'', so dass Sie möglichen Vandalismus rückgängig machen können.
== Verweisen auf Anhänge ==
Um auf Anhänge auf einer Seite zu verweisen, benutzen Sie [[attachment:filename.ext]].
Verwenden Sie '''nicht''' die URL des [get]-Links, den Sie auf der Hochlade-Seite sehen, da sich diese Links ändern und daher leicht brechen könnten, wenn das Wiki umkonfiguriert wird.
Um auf die angehängten Dateien einer anderen Seite zu verweisen, verwenden Sie [[attachment:WikiName/filename.ext]].
Anstatt von attachment: können Sie auch inline: benutzen, was versucht, den Dateiinhalt des Anhangs einzubetten. Bei Bildern macht dies keinen Unterschied. Bei Python-Programmquellcode (d.h. Anhängen mit .py-Erweiterung) werden sie eingefärbt angezeigt. Bei allen anderen Dateien ist das Verhalten genauso wie bei einfachen attachment:-Verweisen.
Der dritte Typ von Verweisen ist drawing: (Zeichnung) und wird im nächsten Abschnitt erklärt.
== Einbetten von Anhängen ==
Um Anhänge einzubetten (anzuzeigen, zu ''transcluden''), benutzen Sie die {{attachment:bild.png}}-Syntax. Wenn Sie Transclusion benutzen, werden manche Ziele hübsch dargestellt (z.B. mit Syntax-Hervorhebung) - dies ist abhängig davon, ob moin Unterstützung für den MIME-Typ dieser Datei hat.
== Editieren von Vektorgrafiken ==
Eine Transclusion in der Art {{drawing:bildname}} ermöglicht es Ihnen, ''interaktiv'' Vektorgrafiken zu editieren mit Hilfe des eingebauten Java-Applets. Das Applet speichert dann drei Anhänge, "bildname.draw", "bildname.png" und "bildname.map". Nachdem Sie das erste mal eine Zeichnung abgespeichert haben, wird das erzeugte PNG-Bild anstatt des {{drawing:bildname}}-Markups angezeigt. Die MAP-Datei wird benutzt um Bereiche des Bildes als Verweise zu aktivieren. Das bedeutet, dass Sie Java nur anschalten müssen, um zu editieren, während das Anzeigen der Bilder mit jedem Browser funktioniert.
Um eine Zeichnung nach dem erstmaligen Speichern zu editieren, klicken Sie auf AttachFile und benutzen Sie den [edit]-Link, der anstatt von [view] angezeigt wird, wenn es sich um einen .draw-Anhang handelt. Alternativ können Sie auch auf den unsichtbaren, 5 Punkte schmalen Rahmen klicken um den Bearbeiten Modus zu erreichen. Das abspeichern einer Zeichnung wird in AktuelleÄnderungen vermerkt.
/!\ Hinweis: das Applet kennt keine WikiNamen. Sie müssen echte (entweder relative oder absolute) URLs als Links verwenden.
Details zur Benutzung des Vektorgrafik-Applets siehe TWiki:Plugins/TWikiDrawPlugin.
HelpOnLinking
NotesLinks
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##master-page: ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language en = Notes Linking =
== Versions and Enabling ==
Notes linking is enabled in 1.6.3 and 1.7. For older releases follow the instructions in HelpOnConfiguration for "url_schemas". Add the word "notes" in lowercase to the schemas.
== Creating Notes Links ==
-
In Notes, select the document and open document properties
{{attachment:docprop.jpg}}
-
On the tab: <+>, there is an identifier field
-
Copy the contents of the identifier field to the clipboard.
-
Paste the contents into the wikipage
{{{ Notes://GunganCen/CA256992000B94BF/BC4B9A3C3F7C5458CA256A6C001A64F1/B0558F2B9DDB41C3CA25741900006827 }}}
-
You can do the normal linking markup for example, add some square brackets and some override text: {{{ [[Notes://GunganCen/CA256992000B94BF/BC4B9A3C3F7C5458CA256A6C001A64F1/B0558F2B9DDB41C3CA25741900006827 | TA Branch Meeting]] }}}
-
It is best practice to remove the server name. This means that if the server name changes, or the content moves to another server, the link should still work. When you remove the server name ensure that there are 3 forward-slashes between "Notes:" and the replica ID {{{ [[Notes:///CA256992000B94BF/BC4B9A3C3F7C5458CA256A6C001A64F1/B0558F2B9DDB41C3CA25741900006827]] }}}
-
Change "Notes:", at the beginning of the line to lowercase. MoinMoin will only recognise it as a link if it is lowercase:
{{{ [[notes:///CA256992000B94BF/BC4B9A3C3F7C5458CA256A6C001A64F1/B0558F2B9DDB41C3CA25741900006827 | TA Branch Meeting]] }}}
HilfeZurKonfiguration
EmailUnterstützung
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##master-page:HelpOnConfiguration/EmailSupport ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language de #redirect HelpOnConfiguration/EmailSupport
action - show
FrontPage
##master-page:HelpTemplate ##master-date: #format wiki #language de == Vorlage für Hilfeseiten == Text.
=== Beispiel === {{{ xxx }}}
=== Anzeige === xxx
Datenbanken BKA
Apparat
= Das BKA =
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Standorten in Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin und Meckenheim (da ist der Sitz der [[Staatsschutz]]-Abteilung). Zusammen mit der [[Bundespolizei]] und dem [[Zoll]] ist es eine der drei [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]].
== Aufgaben des BKA ==
Die Aufgaben des Bundeskriminalamtes leiten sich aus den Artikel 73 Nr. 10 und Artikel 87 GG ab. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über „[…] die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei“ sowie die „[…] Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung“. Zu diesem Zweck kann der Bund durch Gesetz „[…] Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen“ errichten. Konsenterweise ist das BKA schon traditionell der größte Datenmoloch auf polizeilicher Seite in der BRD (vgl. [[Datenbanken BKA]]).
In den 2000er Jahren hat sich das BKA von den verschiedenen Regierungen zahlreiche neue Komptenzen übertragen lassen, insbesondere Rechte, zur Gefahrenabwehr tätig zu werden und in etlichen Gremien (z.B. GTAZ) eng mit Geheimdiensten zusammenzuarbeiten.
== NS-Vergangenheit des BKA ==
Ende 1945 wurden von den alliierten Besatzungsmächten erste regionale Kriminalämter eingerichtet. Die Landesregierungen fassten in Abstimmung mit den Alliierten die regionalen Kriminalämter zu „Landeskriminalpolizeiämtern“ zusammen. Das Grundgesetz bestätigte, dass die Polizeihoheit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. Dem Bund wurde lediglich die Befugnis zugebilligt, ein zentrales Kriminalpolizeiamt zu unterhalten (Art. 73, 87 GG).
Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage trat am 15. März 1951 das Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (BKAG) in Kraft. Die Behörde entstand aus Kreisen des ehemaligen Reichssicherheitshauptamts (in dem SS, Gestapo und Kriminalpolizei zusammengefasst war) und wies bei ihrer Gründung logischerweise einen ungewöhnlich hohen Anteil von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP und Angehörigen der SS auf. Aufgebaut wurde sie unter der Leitung der Kriminalkommissare und ehemaligen SS-Angehörigen Paul Dickopf und Rolf Holle. Noch 1959 hatten nur zwei von 47 leitenden Beamten des BKAs keine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer; dies und mehr findet sich im aufschlussreichen Buch [[http://www.perlentaucher.de/buch/8414.html|Die braunen Wurzel des BKA]] von des BKA-Ausstigers Dieter Schenk.
Die NS-Vergangenheit bedingte Schenk zufolge auch die Halbherzigkeit bei der Bekämpfung neonazistischer Umtriebe. Der Begriff Rechtsterrorismus wird bei der Polizei vermieden – man spricht vom Linksterrorismus und vom Rechtsradikalismus. Über Jahrzehnte hat das BKA 30 Bedienstete im Kampf gegen Rechts und 300 im Kampf gegen Links eingesetzt (z.B. [[http://jungle-world.com/artikel/2005/50/16573.html|Jungle World 2005: Kameraden im Dienst]]).
=== Weiteres zur Geschichte ===
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/60-Jahre-BKA-Von-der-mechanisierten-Verbrechensbekaempfung-zu-INPOL-neu-1203978.html|Eine kurze Geschichte des BKA]] lieferte Heise online zum 60. der Behörde.
HilfeZuMakros
Include
##language:de ##master-page:HelpOnMacros/Include ##master-date:2003-10-11 18:35:26 <<Navigation(siblings)>>
Dieses Makro fügt den formatierten Inhalt der angegebenen Seite(n) ein und macht dabei ggf. auch rekursive Include-Aufrufe. Wenn die Rekursion einen Zyklus generieren würde, wird dies bemerkt und verhindert!
'''Benutzung:''' {{{ [[Include(pagename, heading, level, from="regex", to="regex", sort=ascending|descending, items=n, skipitems=n, titlesonly)]] }}}
pagename:: Name der Seite, die eingefügt werden soll - wenn er mit einem "^" anfängt, ein regulärer Ausdruck von Seiten, die eingefügt werden sollen.
heading:: Text für die generierte Überschrift (optional).
level:: Ebene (1-5) der generierten Überschriften (optional).
from:: Start-Markierung für teilweises Einlesen (optional).
to:: End-Markierung für teilweises Einlesen (optional).
sort:: Sortierreihenfolge, wenn pagename ein regulärer Ausdruck ist, also mit einem "^" anfängt (optional).
items:: Maximale Anzahl der einzufügenden Seiten (optional).
skipitems:: Anzahl der vom Start her zu überspringenden Seiten (optional).
titlesonly:: Nur einen Link zur Seite einfügen, keinen Seiteninhalt (optional).
Alle Parameter außer pagename sind optional, Sie müssen aber die angegebene Reihenfolge einhalten! Wenn Sie "heading" auslassen wollen, müssen Sie den zweiten Parameter leer lassen.
'''Beispiele:'''
[[Include(FooBar)]]-- fügt den Text der SeiteFooBarin den aktuellen Absatz ein[[Include(FooBar, )]]-- hinzufügen einer H1 namens 'Foo Bar' gefolgt vom Text[[Include(FooBar, , 2)]]-- hinzufügen einer H2 namens 'Foo Bar'[[Include(FooBar, 'Alles über Foo Bar', 2)]]-- hinzufügen einer H2 namens 'Alles über Foo Bar'[[Include(FooBar, , from="^----$")]]-- nur den Inhalt nach dem ersten Horizontaltrenner einfügen[[Include(FooBar, , to="^----$")]]-- nur den Inhalt bis zum ersten Horizontaltrenner einfügen[[Include(^FooBar/.*, , sort=descending)]]-- die Seitenliste absteigend sortieren[[Include(^FooBar/.*, , items=3)]]-- maximal drei Seiten einfügen[[Include(^BlogBase/.*,, to="^----$", sort=descending, items=7)]]-- Anzeigen maximal einer Woche eines Blogs[[Include(^BlogBase/.*,, to="^----$", sort=descending, items=7, skipitems=7, titlesonly)]]-- nur die Titel der vorhergehenden Woche anzeigen- Sie können dies mit MoinMoin:MonthCalendar zum sog. ''Blogging'' benutzen:
[[Include(^FirstnameLastname/20..-..-..,,to="^----",sort=descending,items=3)]]-- 3 Einträge eines Monatskalenders anzeigen[[Include(^FirstnameLastname/20..-..-..,,to="^----",sort=descending,items=4,skipitems=3,titlesonly)]]-- die nächsten 4 Einträge nur mit Titeln anzeigen
MailTo
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##master-page: HelpOnMacros/MailTo ##master-date: #acl -All:write Default #format wiki #language de <<Navigation(siblings)>>
Mit Hilfe des '''MailTo'''-Makros kann man E-Mail-Adressen recht sicher in ein Wiki einbringen, ohne befürchten zu müssen, dass sie leicht durch Spam-Bots (automatische E-Mail-Adressen-Sammelroboter) gefunden und missbraucht wird.
= Benutzung =
{{{ <<MailTo(Vorname DOT Nachname AT example DOT net)>> }}}
oder
{{{ <<MailTo(Vorname DOT Nachname AT example DOT net, Link-Text)>> }}}
= Was passiert dann? =
Es wird unterschieden zwischen ''angemeldeten'' und ''anonymen'' Benutzern.
Bei angemeldeten Benutzern wird davon ausgegangen, dass sie diese E-Mail-Adresse lesen und benutzen dürfen (sonst würde man sie ja nicht im Wiki veröffentlichen).
Bei anonymen Benutzern ist die Lage kritischer - denn das können einerseits zwar auch "normale" Benutzer sein, es besteht aber auch genauso die Möglichkeit, dass hier jemand oder etwas (ein Spam``Bot) Mailadressen einsammelt, um deren Besitzer nachher mit unerwünschter kommerzieller Werbung zu beglücken (dies ist ein ganz allgemeines Problem im Internet).
== Angemeldete Benutzer ==
Diese bekommen Folgendes zu sehen: Vorname.Nachname@example.net
Also einen direkt lesbaren und anklickbaren mailto:-Link.
== Anonyme Benutzer ==
Bei anonymen Benutzern (ebenso wie bei Spam-Bots und anderen Robots) zeigt das Makro den Text einfach so an, wie er als Parameter dem Makro übergeben wurde:
Vorname DOT Nachname AT example DOT net
Also reinen Text, ohne mailto:-Link. Ein intelligenter menschlicher Leser kann sich dann einen Reim darauf machen und die E-Mail-Adresse dann von Hand in sein E-Mail-Programm eingeben.
Ein automatischer Spam-Bot kann aber vermutlich mit diesem Text nichts anfangen, er "überliest" ihn (es sei denn, es ist ein besonders schlauer, dazu siehe unten) und das Makro hat seinen Zweck erfüllt, nämlich unnötigen Spam zu verhindern.
= Funktionsweise und weitere Beispiele =
Bei anonymen Benutzern gibt das Makro den Text so aus, wie er als Parameter übergeben wurde.
Bei angemeldeten Benutzern verarbeitet das Makro die übergebene Zeichenkette:
- Folgende komplett groß geschriebene Worte werden ersetzt:
|| AT || @ || || DOT || . || || DASH || - ||
-
Andere komplett groß geschriebene Worte wie z.B. NO SPAM NOSPAM WASAUCHIMMER ICH WILL KEINEN SPAM usw. werden einfach weggeworfen (also durch einen Leerstring ersetzt).
-
Danach werden die Leerzeichen entfernt.
-
Zuguterletzt wird daraus ein anklickbarer
mailto:-Link generiert.
Es besteht natürlich die Gefahr, dass ein besonders ''schlauer'' Spam-Bot vielleicht übliche Sachen wie AT und DOT und NOSPAM auch schon erkennen kann und entsprechend umformt.
Was aber die Sache wirklich schwierig macht, ist, dass man ''beliebige'' Worte einstreuen kann und auch beliebig Leerzeichen einstreuen kann.
Der Spam-Bot, der das noch erkennen kann, hat sich die E-Mail dann quasi redlich verdient. ;)
Man kann die Funktionsweise von Mail``To gut sehen, wenn man diese Beispiele als angemeldeter und nicht angemeldeter Benutzer vergleicht:
-
<<MailTo(Vorname DOT Nachname AT example DOT net)>>ergibt: <<MailTo(Vorname DOT Nachname AT example DOT net)>> -
<<MailTo(Vorname . Nachname AT exa mp le DOT n e t)>>ergibt: <<MailTo(Vorname . Nachname AT exa mp le DOT n e t)>> -
<<MailTo(Vorname ICH WILL KEINEN SPAM . Nachname@example DOT net)>>ergibt: <<MailTo(Vorname ICH WILL KEINEN SPAM . Nachname@example DOT net)>> -
<<MailTo(Vor name ICH Nachname WILL AT KEINEN SPAM example DOT n e t)>>ergibt: <<MailTo(Vor name ICH Nachname WILL AT KEINEN SPAM example DOT n e t)>> -
<<MailTo(Vorname DOT Nachname AT example DOT net, "Ich, meinereiner und ich selbst")>>ergibt: <<MailTo(Vorname DOT Nachname AT example DOT net, "Ich, meinereiner und ich selbst")>>
/!\ Wieviel jeder Eigentümer einer Mailadresse den nicht-angemeldeten ''menschlichen'' Benutzern zumuten will, sei jedem selbst überlassen. Wer es selbst für den menschlichen Leser schwierig macht, bekommt eben weniger E-Mail. ;)
HilfeZuParsern
ReStructuredText
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##master-page:HelpOnParsers/ReStructuredText ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default #format wiki #language de = Was ist ReStructuredText? =
!ReStructuredText ist ein leicht lesbares Textauszeichnungsverfahren und
Verarbeitungs-System. Es eignet sich für EMails, Programm-Dokumentationen,
um schnell einfache Web-Seiten zu erzeugen und für für sich stehende Dokumente.
!ReStructuredText ist erweiterbar auf spezielle Anwendungsgebiete.
Mit !ReStructuredText wurde das aus [[http://www.zope.org|Zope]] bekannte
Textauszeichungsverfahren !StructuredText formal spezifiziert und neu implementiert.
Die Auszeichnung (engl. ''markup'') mit !ReStructuredText wird von Menschen, die neu auf Wikis stossen, oft als natürlicher und einfacher zu erlernen empfunden.
= ReStructuredText Parser =
== Installation ==
Bevor !ReStructuredText benutzt werden kann, muss das Python docutils Paket installiert sein, welches die von MoinMoin für !ReStructuredText benötigten Funktionen zur Verfügung stellt.
Die benötigte Version des docutils-Paketes hängt von der MoinMoin Version ab. Wenn Du diesen Text im Rahmen Deiner MoinMoin Installation liest, hast wahrscheinlich MoinMoin 1.5 oder neuer installiert, was zur Zeit (Januar 2006) die Version docutils 0.4.0 oder neuer oder einen aktuellen Schnappschuß von 0.3.10 voraussetzt. Unter Linux ist docutils wahrscheinlich als Teil der Linux-Distribution bereits vorhanden. Zum Beispiel in Debian GNU/Linux reicht es aus das Kommando {{{apt-get install python-docutils}}} auszuführen. Andere Distributionen benutzen andere Methoden um Pakete zu installieren: Siehe Dokumentation der Linux Distribution.
== Der Parser in MoinMoin ==
Der Parser-Baustein bietet die gleichen Möglichkeiten wie der in docutils enthaltene HTML Generator (engl. ''writer''). Allerdings mussten für die Integration in MoinMoin einige Aspekte geringfügig modifiziert werden. Diese Bereiche werden weiter unten skizziert.
== ReST in MoinMoin benutzen ==
=== Beispiel ===
{{{#!rst
Dies ist ein sehr einfaches Beispiel. Falls das Wort "sehr" im vorigen Satz
in zwei Sternchen eingeschlossen erscheint, dann wurde der Modul docutils nicht
richtig installiert (oder sogar ganz vergessen). Wenn der Modul docutils
vorhanden ist, wird das Wort kursiv dargestellt und dieser Absatz wird nicht
im speziellen Quelltext-Format ausgegeben, sondern wie ein normaler Teil der
Seite.
}}}
=== Unbekannte Verweisziele ===
Verweise auf unbekannte Ziele werden benutzt, um neue Wiki-Seiten zu erzeugen. Normalerweise würde ein Verweis z.B. auf eine nicht vorhandene Überschrift in !ReStructuredText einen Fehler hervor rufen. Ein Beispiel:
{{{ #!rst
Hier ist ein Verweis auf eine MoinMoin Seite namens NochNeSeite_. }}}
{{{#!rst
Hier ist ein Verweis auf eine MoinMoin Seite namens NochNeSeite_. }}}
Das obige enthält einen !ReStructuredText Verweis auf "NochNeSeite". Dieser Verweis würde normalerweise einen ''unknown target'' Fehler im docutils Parser hervor rufen.
=== Unterstützung MoinMoin spezifischer Verweise ===
MoinMoin-specific link schemes are supported when used in a reStructuredText explicit hyperlink target. For example:
{{{ #!rst Here is a link to a page attachment__.
__ attachment:Attachment.zip }}}
{{{#!rst Here is a link to a page attachment__.
__ attachment:Attachment.zip }}}
The above creates a link to an attachment named Attachment.zip. If the attachment for the page does not exist, the link text will be replaced with the typical MoinMoin replacement text for uploading an attachment. Supported MoinMoin-specific link schemes are:
* {{{wiki:}}}
* {{{attachment:}}}
* {{{inline:}}}
* {{{drawing:}}}
=== Bilder einfügen ===
Docutils Bilddirektiven, die keine URLs sind, werden in MoinMoin {{{inline:}}}-Verweise umgewandelt. Dadurch können Bilder in das Dokument eingefügt werden. Falls das Bild nicht existiert, wird statt dessen die normale MoinMoin meldung zum Hochladen eines Bildes angezeigt. Ein Beispiel:
{{{ #!rst Hier das Foto, was ich gestern aufgenommen habe |foto|
.. |foto| image:: Gestern.jpg }}}
{{{#!rst Hier das Foto, was ich gestern aufgenommen habe |foto|
.. |foto| image:: Gestern.jpg }}}
Das obige ersetzt {{{|foto|}}} durch das Bild "Gestern.jpg".
=== Experimentelle Möglichkeiten ===
Die ''include'' und ''macro'' Direktiven werden als experimentell angesehen, da sie nicht sonderlich getestet wurden. Es wird erwartet, dass sie funktionieren, sie wurden aber noch nicht umfassend benutzt.
==== Include Unterstützung ====
Die !ReStructuredText include Direktive wird mit einigen Einschränkungen unterstützt.
Die {{{include}}} Anweisung erlaubt das Einfügen von Seiten aus demselben Wiki (ausgenommen Dateianhänge). Auf diese Weise eingefügte Seiten müssen dann aber auch mit Hilfe von !ReStructuredText ausgezeichnet sein. Mit MoinMoin Auszeichnung versehene Seiten würden unpassend formatiert ausgegeben. Zum Beispiel das folgende würde die Seiten {{{kopf}}} und {{{fuss}}} um den Inhalt der Seite herum einfügen.
{{{ #!rst .. include:: kopf
Der eigentliche Inhalt des Dokumentes hier.
.. include:: fuss }}}
Die Anzahl der so eingefügten Dokumente ist auf zehn begrenzt. Dies dient dazu, eine sogenannte ''Denial of service'' Attacke durch rekursive {{{include}}}-Anweisungen zu verhindern.
==== Makro Unterstützung ====
Der MoinMoin !ReStructuredText parser fügt eine neue MoinMoin spezifische Makro Direktive hinzu. Mit dieser Direktive kann aus dem !ReStructuredText Dokument auf MoinMoin Makros zugegriffen werden. Zum Beispiel:
{{{ #!rst Benutze das title search Makro um ein Sucheingabefeld zum Durchsuchen der Seitentitel in die Seite einzufügen.
.. macro:: [[TitleSearch]] }}}
{{{#!rst Benutze das title search Makro um ein Sucheingabefeld zum Durchsuchen der Seitentitel in die Seite einzufügen.
.. macro:: [[TitleSearch]] }}}
=== Bekannte Probleme ===
-
Die Pakete Docutils und MoinMoin benutzen CSS (''Cascading style sheets'') zur HTML-Formatierung. Einige Direktiven überschneiden sich in den Namen, andere nicht. Zum Beispiel die ''note'' Direktive wird ohne spezielle Formatierung angezeigt. Dieses Problem stört am meisten zusammen mit dem ''rightsightbar'' Thema und der ''docutils'' ''sidebar'' Direktive.
Momentan wird empfohlen, die ''sidebar'' Direktive nicht zusammen mit MoinMoin zu benutzen. -
Die Möglichkeiten bezüglich des Aufrufs externer URLs oder lokaler Dateien werden vom Parser aus Gründen der Sicherheit nicht unterstützt. Außerdem werden auch sogenannte ''raw roles'' und einige andere Möglichkeiten, die es dem Benutzer erlauben würden, reine HTML auszugeben, verboten.
=== Referenzen ===
- [[http://docutils.sourceforge.net/rst.html|reStructuredText]]
- [[http://docutils.sourceforge.net/docs/user/rst/quickref.html|Quick Reference]] (Spickzettel)
- [[http://docutils.sourceforge.net/|Docutils]]
- [[HelpOnParsers/ReStructuredText/RstPrimer|A ReStructuredText Primer]]
SIS
page was renamed from SIS II
<<TableOfContents>>
Das seit 1995 laufende Schengener Informationssystem SIS ist immer noch Herzstück der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit auf EU-Ebene (<<Ratsdokument(15810/16)>>: „the most relevant security platform in Europe”).
SIS wurde ursprünglich eingerichtet, um die durch die Abschaffung der Grenzkontrollen im Schengenland verursachten Nachteile bei der Auffindung von Straftätern zu kompensieren. Die Idee war, Kfz-Diebstahl und flüchtige Straftäter durch Aufnahme in einer Datenbank überall in der EU auffindbar zu machen. De facto wird das System vor allem für die Kontrolle von Migrant_innen eingesetzt
Am SIS nehmen alle EU-Mitgliedstaaten teil, ferner sind Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz angeschlossen.
Das heute laufende SIS ist eine am 9.4.2013 (geplant: 2006) in Betrieb gegangene, ursprünglich als SIS II bezeichnete Überarbeitung des ursprünglichen SIS; Informationen dazu (die auch helfen, das aktuelle SIS zu verstehen) finden sich unter [[SIS-alt]]. Die wesentlichsten Neuerungen von SIS II gegenüber dem alten SIS ist die Möglichkeit, [[Biometrie|biometrische]] Daten (Fingerabdruck, Fotos) und "Anhänge" (z.B. Prozessakten) zu speichern; 2022 gab es z.B. über 36'000 Fingerabdruck-Treffen beim Abgleich mit BRD-Behörden (<<BtDS(20/5781)>>). Zudem können "Verbindungen" zwischen Ausschreibungen (z.B. "Dieser Mensch mit Einreiseverbot hat was mit folgenden als gestohlen gemeldeten Autos zu tun") verarbeitet werden.
= Rechtsgrundlagen =
Die <<Doclink(2006-euparl-sisII.pdf,SIS-II-Verordnung)>> ist Rechtsgrundlage für das SIS II in Bezug auf Ausschreibungsverfahren, die unter Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (der ehemalige erster Pfeiler, d.h Wirtschaftpolitik) fallen; das sind im Wesentlichen Einreiseverbote, also die ehemaligen Artikel 96-Fälle. Im Folgenden werden Artikel aus der Verordnung mit P(Zahl) zitiert (P wie Parlament, das das verabschiedet hat).
Sie wird durch einen <<Doclink(2007-eurat-sisII.pdf,Ratsbeschluss über Ausschreibungsverfahren)>>, die unter Titel VI des Vertrags über die Europäische Union (der ehemals dritter Pfeiler, d.h. polizei-justizielle Zusammenarbeit) fallen, ergänzt; das sind u.a. Ausschreibung zur ggf. verdeckten Beobachtung (ehemals Artikel 99), aber auch Aufenthaltsermittlung, Festnahme sowie die Unmengen an Sachdaten. Im Folgenden werden Artikel aus dem Ratsbeschluss mit C(Zahl) zitiert (C wie Council, Rat).
Der Rest der [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:42000A0922(02):DE:HTML|Schengener Durchführungs-Übereinkunft]] behält seine Gültigkeit.
Die EU hat eine [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/l14544_de.htm|Sammlung der Rechtsakte zu SIS und SIS II]] zusammengestellt.
Rund um SIS gibt es eine ganze Reihe weiterer Normen:
- <<Ratsdokument(EU 2016/0409V)>> (COD) – SIS in der polizeilichen Zusammenarbeit (in Kraft seit 2019-01)
- <<Ratsdokument(EU 2016/0408V)>> (COD) – erweiterter Einsatz von SIS bei Grenzkontrollen (in Kraft seit 2019-01)
- <<Ratsdokument(EU 2016/0407V)>> (COD) – SIS als Hilfsmittel bei Abschiebungen (in Kraft seit 2019-01)
= Strukturelles =
SIS II hat die Struktur einer zentralen Datenbank (C-SIS) mit nationalen Spiegeln von [[SIS-alt]] übernommen. Neu ist ein Rückfallsystem fürs C-SIS, zusätzlich zur Zentrale in Strasbourg läuft ein zweites C-SIS in St. Johann im Pongau in [[Österreich]].
Die Verordnung ist jetzt viel expliziter als der ursprüngliche SDÜ, was die Schnittstelle zwischen C-SIS un den N.SIS II genannten nationalen Systemen angeht; sie wird NI-SIS genannt. Offenbar soll zugelassen werden, dass Staaten direkt mit NI-SIS arbeiten, also keine nationalen Spiegel mehr unterhalten. Etwas mehr dazu steht in <<Ratsdokument(1104/2008)>>, insbesondere:
{{{#!blockquote The N.SIS II may replace the national section referred to in Article 92 of this Convention, in which case the Member States need not hold a national data file. [...] The central SIS II database shall be available for the purpose of carrying out automated searches in the territory of each Member State. }}}
Ob und wie das mit den Möglichkeiten des Flagging (vgl. unten) zusammengeht, ist unklar.
Neu gegenüber dem [[SIS-alt]] ist weiter ein N.SIS II-Büro (Art 7 (1)), das im Gegensatz zur [[SIRENE]] eher als Systemadministration angelegt ist. Es soll auch aufpassen, dass alles legal abläuft; insbesondere sollen die Ausschreibungen über dieses Büro laufen. Da aber die zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung nötigen Zusatzdaten nach wie vor nur bei der SIRENE auflaufen, ist offenbar daran gedacht, dass die nationale SIRENE beim N.SIS II-Büro die tatsächliche Speicherung in Auftrag gibt.
'''Flagging''': Ausschreibungen nach C26, C32 und C36 können von einzelnen Staaten "geflaggt" (als unwirksam markiert; C24f und Einzelregelungen) werden. Geflaggte Ausschreibungen werden im betreffenden Land dann nicht oder anders durchgeführt. Hintergrund dieser Möglichkeit ist, dass verschiedene Staaten verschiedene Rechtsgrundlagen haben und daher z.B. eine Festnahme nach nationalem Recht rechtswidrig wäre. Das Flagging wird vorgenommen von den SIRENEn, die Prozeduren für SIS II dürften denen im <<Doclink(2003-SIRENE-Handbuch.pdf,2003er SIRENE-Handbuch)>> recht weitgehend entsprechen.
Amusant ist C24 (3): Wenns total dringend und wichtig ist, darf der ausschreibende Staat einen flaggenden Staat dringend ersuchen, das Flag zurückzuziehen.
P24-Ausschreibungen (zur Einreiseverweigerung) können nicht geflaggt werden ("gemeinsame Migrationspolitik").
Art. P31 (2) legalisiert das Ziehen von '''Spiegeln''' (für bis zu 48 Stunden, Abs. 3); sowas wurde in Österreich schon eine Weile gemacht, Streifen in Zügen hatten SIS-Abzüge dabei. Die explizite Nennung einer Frist darf wohl interpretiert werden als Reaktion auf u.U. steinalte Kopien, die wenigstens früher wohl recht regelmäßig in Konsulaten oder Botschaften am Start gewesen sein müssen.
= Inhalt =
Artikel P3 definiert als SIS-relevante Daten:
- Ausschreibung (alert): Grunddaten innerhalb von SIS (vgl. unten)
- Zusatzinformation/supplementary information: Daten, die zu verschiedenen Anlässen (vgl. unten) durch die [[SIRENE]]n übertragen und dort ggf. auch gespeichert werden; sie sind bei SIS-Abfragen nicht einsehbar
- Ergänzende Daten/additional data: Innerhalb von SIS zusätzlich zu den Grunddaten gespeicherte Daten (das ist neu, das gabs bei SIS I nicht). Sie werden im Trefferfall mit ausgegeben.
Neu gegenüber SIS I sind neben biometrischen Daten und den ergänzenden Daten auch "Verknüpfungen", die unterschiedlicher Personen und Objekte zu Gruppen zusammenführen (Art. P37). Bei den Verknüpfungen dürfte daran gedacht sein, die Mitglieder einer "Bande" oder z.B. gestohlene Autos mit den mutmaßlichen Tätern zusammenzubringen.
P20 definiert die Daten einer Ausschreibung ("alert") als
- Namen, inklusive alte Namen und Aliase, Geburtstag und -ort, Geschlecht, Staatsbürgerschaft
- Unveränderbare Kennzeichen
- Fotos (ohne weitere Einschränkung)
- Fingerabdrücke
- [[PHW]]: Bewaffnet, Gewalttätig, Flüchtig
- Grund der Ausschreibung
- Auschreibende Behörde
- Verweis auf die Entscheidung, die zur Ausschreibung geführt hat
- Zu treffende Maßnahme
- Verweise auf andere Ausschreibungen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen
- ggf. Typ des Verbrechens (C20)
- ggf. der europäische Haftbefehl evtl. in mehreren Sprachen (C27)
Art. P36 regelt zusätzlich, dass Menschen, die etwa Opfer eines Identitätsdiebstahls waren oder die anderweitig ständigen Verwechslungen an den Grenzen ausgesetzt sind, Zustimmung geben können, dass Daten über sie in eine P24-Ausschreibung (einer anderen Person!) zugespeichert werden. Die sollen die "negative consequences of misidentification" lindern helfen. Es muss da wohl finstere Geschichten gegeben haben -- kennt die wer?
Für Sachen (C38) gibts im Wesentlichen keine Beschränkungen zu den gespeicherten Daten.
Dabei sind die biometrischen Daten nach C22 (b) vorerst ''nicht'' zur Identifikation von Spuren vorgesehen, d.h., sie sollen nur zur Verifikation von "konventionell" erzielten Treffern dienen. "as soon as this becomes technically possible" sollen aber die Fingerabdrücke (nicht aber die Fotos, C22 (c)) auch zur Identifikation von Personen dienen (d.h., Fingerabdruckscanner liefert SIS-Records; eine Nutzung zum Abgleich mit Tatortspuren ist aber immer noch nicht erlaubt). <<Ratsdokument(15810/16)>> berichtet, dass das 2015 noch nicht funktioniert (Abschnitt 4.3.5: „the planned automated fingerprint identification functionality should be added to SIS II with all due speed.”).
P23 fordert, dass jede P24-Ausschreibung mindestens Name, Geschlecht, Verweis auf Ausschreibungsentscheidung und die gewünschte Maßnahme enthalten muss. Mithin sind Spurenausschreibungen ("Der Mensch mit diesem Fingerabdruck darf nicht einreisen") erstmal nicht vorgesehen. Analoge Regelungen existieren für Personenausschreibungen im Ratsbeschluss.
== P24-Ausschreibungen (96SDÜ) ==
Ausschreibung zur Einreiseverweigerung, vorgenommen durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden gemäß nationalem Recht. Hier geht es nur um EU-AusländerInnen. Das für [[SIS#Art._96|Art. 96 SDÜ gesagte]] gilt weiter, d.h., P24er-Ausschreibungen werden unter den Personenausschreibungen auf absehbare Zeit die häufigste Kategorie sein.
Zur Ausschreibung muss es in jedem Fall eine nationale Entscheidung geben. Insbesondere kann sich diese stützen auf die Verurteilung wegen oder den Verdacht auf eine(r) Straftat, die mit Haft über ein Jahr bestraft wird. Ausweisung etc. sind aber auch ok. Obwohl sich die Ausschreibung auf nationales Recht stützt, kann vor jedem EU-Gericht gegen 96er-Ausschreibung geklagt werden.
Nach P26 sollen Menschen auf der [[Terrorlisten]] von EU oder UN auch 96er-Ausschreibungen bekommen. Weil das im Bereich der Geheimpolizei spielt, gilt P23 nicht, d.h., für die Ausschreibung müssen ''keine'' Gründe angegeben werden, und klar, damit kann auch nicht dagegen geklagt werden (hofft das EU-Parlement); vgl. aber [[Datenbanken EU#Schwarze_Liste_von_Terrorverd.2BAOQ-chtigen]]).
== C26-Ausschreibungen (ex 95SDÜ) ==
Festnahme zur Übergabe oder Auslieferung. Das ist eng verwandt mit dem Europäischen Haftbefehl, man kann aber auch zur Auslieferung ausschreiben, wenn der nicht läuft. C26-Ausschreibungen sind immer gerichtlich angeordnet. Wenn es einen gibt, wird der Europäische Haftbefehl immer in der Ausschreibung mitgespeichert (ergänzende Daten).
Ohne Europäischen Haftbefehl wird bei C26-Ausschreibungen nach Art. C29 an alle SIRENEn ein Datensatz übertragen, in dem u.a. ein Haftbefehl, eine "rechtliche Würdigung" sowie "Beschreibung der Umstände" der Straftat incl. ihrer Folgen enthalten sind. Damit der Kram nicht zu normenklar wird, sollen auch "alle sonstigen Informationen, die für die Vollstreckung der Ausschreibung von Nutzen oder erforderlich sind" mitgeschickt werden. Sinn der Sache ist, dass alle Staaten die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung für sich prüfen können und die Ausschreibung ggf. flaggen. Diese Daten dürfen von den Empfängerländern natürlich eigentlich nicht gespeichert werden und stehen auch nicht im SIS.
In Ländern, in denen eine C26-Ausschreibung geflaggt ist, wird sie als C34-Ausschreibung behandelt.
== C32-Ausschreibungen (ex 97SDÜ) ==
Ausschreibung von Vermissten; gedacht ist das für Ausreißer_innen (C32 (4): "insbesondere für Minderjährige") und Verwirrte. Die Ausgeschriebenen können bei Bedarf auch eingefahren werden, entweder zu deren Schutz oder zur Gefahrenabwehr. Die Ausschreibung kann vermutlich durch die Polizei selbst vorgenommen werden ("competent authority").
Die Ausschreibung wird in der Regel beim Auffinden der Person gelöscht.
== C34-Auschreibungen (ex 98SDÜ) ==
Aufenthaltsermittlung im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren. Ausgeschrieben werden können Zeug_innen, vorgeladene Beschuldigte, Menschen, denen Ladungen, Urteile o.ä. zugestellt werden sollen, und Leute, die vor einer Haftstrafe geflohen sind. Bei einem Treffer bekommt der ausschreibende Staat den Aufenthaltsort mitgeteilt.
== C36-Ausschreibungen (ex 99SDÜ) ==
Verdeckte oder gezielte Kontrolle. Ausgeschrieben werden können natürlich Menschen, aber auch Fahrzeuge, Flugzeuge oder Container -- niemand hätte erwartet, dass die "spanische Initiative" zu SIS zurückgenommen werden könnte.
Zulässig sind diese Ausschreibungen gegen Verurteilte wie auch auf bloßen Verdacht hin. Ausschreiben können Polizei- und andere Staatssicherheitsbehörden.
Im Trefferfall soll an die [[SIRENE]] des ausschreibenden Staats übermittelt werden
- Ort und Zeit des Antreffens
- Anlass der Kontrolle
- Reiseweg und -ziel
- Begleitpersonen/Insassen (soweit "begründeterweise davon ausgegangen werden kann, dass sie mit den betreffenden Personen in Verbindung stehen")
- benutzte Fahrzeuge
- mitgeführte Sachen
- nähere Umstände
Im Fall verdeckter Kontrolle sollen die Behörden aufpassen, "dass die Kontrollmaßnahme verdeckt bleibt." (C37 (3)). Bei einer gezielten Kontrolle dürfen die Opfer gefilzt werden, es sei denn, das wäre nach nationalem Recht unzulässig; in dem Fall wird automatisch auf eine verdeckte Kontrolle (C37 (4)) zurückgefallen. Das ist gegenwärtig in der BRD grundsätzlich so, auch wenn immer mehr Länder die Rechtsgrundlagen für gezielte Kontrollen (a.k.a. beliebiges Filzen) in ihre Polizeigesetze schreiben.
2018 [[https://andrej-hunko.de/presse/3990-secret-alerts-are-increasing-rapidly-why|äußert MdB Andrej Hunko]] Besorgnis, weil die Zahl der C36-Ausschreibungen explodiert. Diese lag (als Artikel 99-Ausschreibungen) 2010 noch bei gut 36000, wuchs sie in in den sieben Jahren bis 2017 auf 96000, also um rund 12% pro Jahr.(fun fact: auch bei dieser Wachstumsrate wären binnen 80 Jahre alle EU-Bürger_innen zur verdeckten Beobachtung ausgeschrieben). Anfang 2018 aber gab es dann plötzlich 130000 C36-Ausschreibungen in SIS (bei konstanter Wachstumsrate wären dann 2034 alle EU-Bürger_innen zur Beobachtung ausgeschrieben). Am 1. Juli 2018 waren dann bereits 144.742 personen nach C36 ausgeschrieben ([[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Verdeckte-Personenfahndung-im-Schengen-Raum-nimmt-rasant-zu-4120243.html|Heise-Newsticker vom 25.7.2018]]).
Hunko spekuliert, die Inflation könnte auf massenhafte Ausschreibung mutmaßlicher Kontaktpersonen von „Gefährdern“ zurückzuführen sein.
Zur Orientierung: Hier eine Aufschlüsselung der C36-Ausschreibungen nach Mitgliedsstaaten
||Austria||741||241|| ||Belgium||1,868||47|| ||Iceland||1|| || ||Germany||2,664||1,621|| ||Spain||12,305||186|| ||France||75,917||2,702|| ||Greece|| ||56|| ||Italy||3,267||3,901|| ||Denmark||330||153|| ||Luxemburg||6||21|| ||Netherlands||712||435|| ||Norway||41||39|| ||Portugal||37||68|| ||Sweden||880||450|| ||Finland||133||106|| ||Czech Republic||897||75|| ||Estonia||4||8|| ||Latvia||14||11|| ||Lithuania||347||10|| ||Hungary||805||1|| ||Malta||27||1|| ||Poland||2,953||89|| ||Slovenia||18|| || ||Slovakia||189||94|| ||United Kingdom||15,753||1,238|| ||Switzerland||148||75|| ||Bulgaria||328||56|| ||Romania||2,582||1|| ||Liechtenstein||2|| || ||Croatia||1||4||
Zur relativ niedrigen Zahl der Ausschreibungen aus der BRD vgl. auch [[SIS-alt#Art.99.28polizeiliche_Beobachtung.29|die vernichtenden Ergebnisse]] einer konzertierten Kontrolle der deutschen Ausschreibungspraxis Mitte der Nullerjahre, die hier vielleicht noch nachwirkt.
== C38-Ausschreibungen (ex. 100 SDÜ) ==
Sachfahndung zur Sicherstellung oder Beweissicherung.
Daten über Pässe werden sollen mit Interpol ausgetauscht werden; dazu soll es aber ein Abkommen geben, das u.a. regeln soll, dass "die ausgetauschten Daten nur Interpol-Mitgliedern aus solchen Staaten zugänglich sind, in denen ein angemessener Schutz personenbezogener Daten sichergestellt ist." Feststellen soll das ausgerechnet die Kommission...
= Zusatzinformationen/Supplementary Information =
Zusatzinformation (SI) kann im Wesentlichen alles sein; es sind einfach Daten, die zwischen den [[SIRENE]]n ausgetauscht werden, wenn (C3 (b))
- eine Ausschreibung eingegeben wird,
- es einen Treffer gab,
- der auslösende Staat die gewünschte Handlung nicht ausführen kann,
- "Qualität" gesichert werden soll,
- zur Klärung der Priorität unvereinbarer Ausschreibungen (das wird erst nach Lektüre des <<Doclink(2003-SIRENE-Handbuch.pdf,SIRENE-Handbuchs)>> verständlich.
- bei Auskunftsersuchen (um Gründe zur Ablehnung zu finden)
Ein wüster Aspekt dabei ist, dass die SI nach C53 in den nationalen SIRENEn gespeichert wird, und zwar noch bis zu ein Jahr, nachdem der Datensatz aus SIS gelöscht wurde. Offenbar werden diese Daten nicht regelmäßig abgefragt und sind -- schon mangels Strukturierung -- vermutlich auch nicht gut indiziert, doch entsteht trotzdem so ein zusätzlicher umfangreicher Datenbestand quer durch die EU.
= Datenschutz =
'''Zugriff''' auf P24-Daten haben (Art. P27): Grenz-, Zoll- und Polizeibehörden (Abs. 1), Justizbehörden (Abs. 2) und Behörden, die Visa und Aufenthaltsgenehmigungen ausstellen. Für die anderen Fallgruppen ist der Zugriff in Art. C40 geregelt (in ähnlicher Weise). Europol greift nach C41 auf C26-, C36- und C38-Daten zu und ist dabei quasi seine eigene SIRENE. Die nationalen Mitglieder von Eurojust greifen auf das komplette SIS zu, aber sie dürfen SIS nicht mit ihren eigenen Systemen vernetzen (Art. C42).
'''Aussonderungsprüffrist''': In der Regel drei Jahre (für P24 in P29 geregelt, für die anderen in C44), nur C36-Ausschreibungen haben ein Jahr Aussonderungsprüffrist. Der Mechanismus ist eigentlich nett (P29, C44 (5)): Der ausschreibende Staat muss explizit bestellen, dass verlängert werden soll. Aber klar, CS-SIS sagt vier Monate vorher Bescheid, und das wird dann wohl wieder den Charakter von "welche sollen wir löschen" haben (vgl. [[SIS#Speicherfirsten|existierende Praxis für SIS]). Sachfahndung 10 Jahre (C38) oder fünf Jahre (C36).
'''Zweckbindung''' -- in der Regel dürfen die Mitgliedsstaaten Daten, die ihnen per SIS oder SI an sie kommen, nicht in nationale Systeme oder gar an Drittstaaten (P39) übertragen (die BRD hat das zumindest ein den 90er Jahren unter Hinweis auf ein "Weltrecht" trotzdem gemacht). Es gibt aber allerlei Ausnahmen, z.B. dürfen sowohl ausschreibender als auch meldender Staat bei einer Treffer Daten in nationalen Datenbanke speichern (P38 (3)).
'''Auskunftsrecht''' aus Art. C58/P41 -- Das de facto-Vetorecht der ausschreibenden Staaten im Hinblick auf eine Auskunft bleibt. Weitere Möglichkeiten, die Auskunft zu verweigern (Abs 4): Durchführung einer rechtmäßigen Aufgabe im Zusammenhang mit einer Ausschreibung, Schutz der Rechte und ''Freiheiten'' Dritter (wer da keinen Grund findet...). Es gibt aber immerhin eine 60-Tage-Frist für die Antwort.
'''Aufsicht''': Der JSB ist offenbar abgeschafft. Stattdessen sind die nationalen Aufsichtsbehörden für N.SIS II zuständig, der Europäische Datenschutzbeauftragte für CS-SIS; sie treffen sich aber zwei Mal im Jahr, und sie sollen alle zwei Jahre einen gemeinsamen Bericht einreichen. Alle Zugriffe, sowohl national als auch zentral, werden zu Prüfzwecken geloggt.
= Zahlen =
Vgl. auch noch [[SIS-alt#Zahlen]].
Der 2016er-Evaluationsbericht (<<Ratsdokument(15810/16)>>) gibt in Abschnitt 4.2.1 einen Überblick über die Nutzung 2014/15:
- 2.9 Milliarden Abfragen 2015 (das dürften zum allergrößten Teil automatische Abfragen abei Ein- oder Ausreise gewesen sein; dennoch sagt der Bericht in 4.3.3, dass SIS bei nationalen Abfragen nicht automatisch beteiligt ist, und in 4.3.4, dass aufgrund technischer Probleme oder Entspanntheit der GrenzerInnen auch bei Einreisen SIS nicht immer abgefragt wird.
- 2015 enthielt das System 69 Millionen Ausschreibungen; 20.7 Millionen davon wurden während des Jahres irgendwie angefasst (erzeugt, gelöscht, verändert)
- Zwischen 4/2013 und 12/2015 gab es in SIS 371000 Hits (also 370/Tag), davon
- 79000 Einreiseverweigerungen (P24; +18% gegen 2014)
- 25000 Festnahmen zur Auslieferung (C26; +27% gegen 2014)
- 12000 gefundene Vermisste (C32; +44% gegen 2014)
- 83000 Aufenthaltsermittlungen (C34; +10% gegen 2014)
- 72000 verdeckte oder gezielte Kontrollen (C36; +43% gegen 2014)
- 97000 Sachen nach C38 (+18% gegen 2014)
Für 2022 nennt <<BtDS(20/5781)>> Zahlen. So waren zum 1.1.2023 1.000.300 Personen und 85.398.322 Sachen ausgeschrieben. Bei den Personen lag Frankreich mit fast 300'000 vor Italien mit rund 210'000, die BRD abgeschlagen auf Platz 3 mit etwas über 100'000.
Die deutschen Fahndungen waren knapp 60'000 nach P24, ca. 6000 nach C26, über 20'000 nach C34, gut 4'000/720 nach C36 (verdeckt/gezielt).
Bei den besonders gemeinen C36-Ausschreibungen führt wieder Frankreich einsam mit über 100'000 – die C36-Ausschreibung ist in Frankreich seit Jahrzehnten Routine. An zweiter Stelle kommt seltsamerweise Spanien mit 1200/27000; offenbar ist die gezielte Kontrolle dort irgendwie Routine geworden. Danach kommt schon die BRD mit den erwähnten 4000/720. Auffällig ist noch Schweden, das fast 3000 Personen zur verdeckten Kontrolle ausgeschrieben hat und damit relativ weit vorne liegt.
Umgekehrt schreibt Schweden (wie etwa auch Österreich, Portugal, Ungarn oder Kroatien) überhaupt niemanden zur gezielten Kontrolle aus. Ob das an Begrenzungen des nationalen Rechts bezüglich der Einschüchterung von Bürgern liegt oder eher an Zweifeln an der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen, wäre mal eine interessante Recherche. Insgesamt: 76.548/78.262 (verdeckt/gezielt) C36-Ausschreibungen in SIS am 31.12.2022.
= Zugriff =
SIS II-Daten stehen auch [[Europol]] und Eurojust zur Verfügung. Europol soll Daten hinzufügen, abändern oder löschen können. Die StaatsanwältInnen von Eurojust werden über SIS II Zugriff auf den Europäischen Haftbefehl erhalten, der dort gespeichert ist und der an die Polizei entweder über ein [[SIRENE]]-Büro oder Interpol übermittelt werden soll. Behörden, die für AsylbewerberInnen zuständig sind, sowie Einwohnemelderämter, die für die Ausgabe von Identitätsausweisen zuständig sind, sollen auf SIS II zugreifen können, außerdem Kraftfahrzeugämter und Kreditanstalten im Zuge der grenzüberschreitenden Betrugsbekämpfung.
Auch Inlandgeheimdiensten soll der Zugriff zur geplanten "Terroristen-Datenbank" möglich sein.
Jede SIS II-Suche soll dokumentiert werden -- wie das wohl mit den Geheimdiensten zusammengeht?
= Sonstiges =
Putzig sind Art 19 der Verordnung und des Ratsbeschlusses -- darin ist festgelegt, dass es "Informationskampagnen" zu SIS II für die Bürger geben soll, durchgeführt von den Datenschutzbehörden und der Kommission. Bemerkenswert, wie hier schon im Gesetz die Notwendigkeit von Propaganda anerkannt wird.
= Hersteller =
Auf kommerzieller Seite sind die Hauptkontraktoren Steria Frankreich und HP Belgien, aus der BRD kommt vor allem Mummert und Partner dazu. Urspünglich sollten ihnen [[http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/04/1300&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de|für die Entwicklung 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen]].
Bis 2009 sollen etwa 60 Millionen Euro für SIS II verbraten worden sein. Steria und Mummert sind zwischenzeitlich offenbar fusioniert (wer hat pikante Details?). 2010 gibt [[http://www.statewatch.org/news/2010/sep/eu-com-sis-II-update-10.pdf|Kommissions-Bericht SEC(2010) 1138]] Gesamtausgaben von rund 63 ME an, die der Aufschlüsslung nach (32 ME Entwicklung, 17.5 ME "Netzwerk") größtenteils die Bilanzen der Kontraktoren gerettet haben dürften. Kurz vor der Inbetriebnahme 2013 schätzt eine [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/SIS-II-beginnt-am-9-April-trotz-weiterhin-vorhandener-Maengel-1824520.html|heise.de-Tickermeldung (18.03.2013, 10:26)]], insgesamt seien 160 Millionen Euro in das Projekt geflossen, versucht aber keine Schätzung, wie viel davon in die Kassen von Steria-Mummert geflosen ist. Die Kostenschützung zum Aufbau wiederholt die Kommission in <<Ratsdokument(15810/16)>> (Abschnitt 4.6), wo „152 961 319” als „budget on building Central SIS II during the period 2002 to 2013” angegeben wird (und noch eingeworfen wird, das sei doch ein Schnäppchen, da auch mach 175 Millionen budgetiert waren).
Als laufende Kosten nennt <<Ratsdokument(15810/16)>> übrigens 7.8 Mio Euro 2014 und 5.6 Mio Euro 2015, während das Hochziehen eines NSIS auf 16.6 Millionen veranschlagt wird.
Das Netzwerk, über das SIS-Nachrichten laufen, wurde jedenfalls 2010 ausweislich der .de/.at-Kritik in <<Ratsdokument(10833/10)>> von Orange betrieben.
= Murks = Das Projekt stand vom Start an untern heftigem politischen Beschuss, da mit SIS II auch die Verantwortung für das System und dessen Weiterentwicklung an die EU hätte übergeben werden müssen. Insbesondere Deutschland, Österreich und Frankreich könnten durch SIS II so deutlich an Einfluss auf das zentrale Fahndungssystem in Eropa verlieren. Bei den folgenden Punkten kann der politische Hintergrund nur erahnt werden.
Die Inbetriebnahme 2007 wurde abgesagt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/75922), angeblich auch wegen des Widerstands verschiedener Datenschutzbeauftragter (angesichts des Umstands, dass deren Bedenken auch sonst immer gern ignoriert werden, dürfte es aber vor allem an technischen Schwierigkeiten gelegen haben; es gab in der Folge auch Rechtsstreitigkeiten der beteiligten Privatfirmen).
Aufgrund des EU-typischen Softwaremurkses begann schon kurz nach dem Durchwinken des Vorhabens im EU-Parlement (25.10.2006) die Rede von einer (parallelen) [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/82080/|schrittweisen Erweiterung von SIS I]].
Im Mai 2009 hat die Kommission [[http://www.statewatch.org/news/2009/jun/eu-sis-II-report-10005-09.pdf|einen Bericht]] vorgelegt, der eine Weiterenwicklung von SIS ("SIS I+ RE") mit einer Fertigstellung von SIS II vergleicht.
Daraufhin hat im Juni 2009 der Rat [[http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33183.htm|beschlossen]], dass SIS II eingestellt werden soll, wenn bis Ende 2009 keine funktionierenden Testläufe nachgewiesen werden können. [[http://www.heise.de/newsticker/SIS-II-weiter-in-der-Schwebe--/meldung/140035|Einschätzungen]] liefen damals darauf hinaus, dass SIS II, wenn überhaupt, frühestens 2011 starten würde.
Im Dezember 2009 deutet <<Ratsdokument(16514/09)>> an, dass es 2010 nichts mehr wird mit SIS II, und das, obwohl inzwischen ein Gremium mit dem vielversprechenden Namen "Global Programme Management Board" wöchentlich tagt (nein, keine Chance, Klischees zu entkommen). Drum werden die Verjährungsfristen der Migrationsgesetze gestreckt.
Im März 2010 zirkuliert <<Ratsdokument(7580/10)>>, das einerseits sagt, dass man das bisherige SIS II vielleicht lieber aufgeben soll und eine Weiterentwicklung des bestehenden SIS SIS II nennen solle, andererseits, dass das bisherige SIS II am 31.12.2011 aber ''wirklich'' laufen müsse, die Weiterentwicklung des SIS bis spätestens 31.12.2013. Die Kommission, aus Schaden weise geworden, wollte diese Fristen lieber nicht haben.
Im April 2010 legt der Rat ein <<Ratsdokument(7579/1/10)>> vor, das auf das Ende des Projekts SIS II vorbereiten soll, zumal bei der vorangegangenden Innenministertagung die Delegationen der BRD und Österreichs massiv für eine Abwicklung geworben hatten. Der Ausbau des originalen SIS wird jetzt als "alternatives technisches Szenario" gehandelt; der für SIS II vorgesehene Grundrechteabbau soll auch dem Ergebnis des Ausbaus ("SIS 1+RE") gestattet werden.
Im Juni 2010 legen die Ratsdelegationen der BRD und Österreichs <<Ratsdokument(10833/10)>> vor, in der sie SIS II vernichtend kritisieren. Im einzelnen stören sich die Staaten an:
- die Kosten sind um 1000% gestiegen; es gibt weder einen "comprehensive professional project plan" (die Delegationen entblöden sich nicht "Work Packages" anzumahnen, statt sich zu wundern, wie die Leute ohne Projektpläne das Disaster fertigbekomemn haben) noch eine glaubhafte Finanzplanung
- die neuen Anforderungen (30 Minuten für Anlegen, Aktualisieren und Löschen eines Datensatzes), die fürs Bestehen der Meilensteintests definiert wurden, machen SIS II langsamer als SIS I, obwohl die SIS II-Rechtsakte überlegene Leistung fordern
- Schnittstellen im System und zu den nationalen Systemen sind entweder schlecht definiert oder wurden ohne ersichtliche Gründe geändert
- der Netzwerkbetreiber Orange kann den kompletten SIS II-Netzwerkverkehr mitlesen, inklusive die geheimpolizeilichen Artikel 99-Daten ("The serious security gap concerning the Network (the network provider Orange has in principle access to the clear data of the SIS II, including alerts following article 99 CISA) is after two years of discussions still not closed.
Im September 2010 gibts den [[http://www.statewatch.org/news/2010/sep/eu-com-sis-II-update-10.pdf|Kommissions-Bericht SEC(2010) 1138]], der allerlei Ausreden für das SIS II-Chaos anbringt (lecker z.B.: die gesetzliche Grundlage wurde erst vier Jahre nach Projektstart geschaffen) und dabei den Datenwahn den EU recht gut illustriert: 2001 war SIS II für 15 Millionen Datensätze bestellt werden, inzwischen werden 100 Millionen verlangt. Das Dokument enthält den schönen Satz
{{{#!blockquote "Thanks to a collaborative approach with Member States and transparent information exchange towards the European Parliament, and on the basis of commonly agreed definitive requirements, the Commission is now in a position to confirm the global schedule and present the budgetary plan for the entire project. }}}
Auf dieser Basis verspricht die Kommission ein funktionierendes SIS II für Anfang 2013.
Damit wurde es dann auch tatsächlich was. Im März 2013 wird in <<Ratsdokument(7215/13)>> die Presse über das 3228. Treffen der Justiz- und Innenminister informiert, das als eines der Hauptergebnisse hatte:
{{{#!blockquote Home affairs ministers adopted two decisions concerning the establishment, operation and use of the second generation Schengen Information System (SIS II). These decisions fix the date of application of decision 2007/533/JHA and regulation 1987/2006 as 9 April 2013. }}}
Eine [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/SIS-II-beginnt-am-9-April-trotz-weiterhin-vorhandener-Maengel-1824520.html|heise.de-Meldung (18.3.2013, 10:26) dazu]] spekuliert, bis dahin seien 160 Millionen Euro in das Projekt geflossen. Außderdem seien "noch Anfang März mehrere 10.000 Fehlermeldungen bei der Konvertierung der Datenbestände von SIS I+" aufgetreten. Entsprechend hat sich die deutsche Seite bei dem Beschluss, mit SIS II am 9.4. loszulegen, zurückgehalten.
Jedoch bedauert ein Kommissionsbericht (<<Ratsdokument(15810/16)>>) auch im Dezember 2016 noch zahlreiche Defizite im SIS-Betrieb, so etwa:
- Ausfälle, vor allem, wo Staaten direkt NI-SIS abfragen (Abschnitt 4.3.2)
- Unzureichende Integration mit nationalen Systemen (Abschnitt 4.3.3); schlechte UIs und schlechte Ausbilder der Bediener_innen (4.3.8)
- Lässige oder unfähige Grenzbeamte, die auch Nicht-EU-Bürger ohne SIS-Abfrage einreisen lassen (4.3.4); dazu kommen uneinheitliche Regeln, so dass manche Staaten auch P20-Ausgeschriebene einreisen lassen, wenn sie die Ausschreibung sehen (4.3.9)
- Unzureichende nationale Umsetzung, so dass z.B. Fotos und Fingerabdrücke nicht mitgespeichert werden können oder Teile des SIS-Records nicht im Rechner sichtbar sind (4.3.5)
- Schlechte „Datenqualität”, insbesondere unvollständige Namen oder, kaum zu glauben, „a name instead of a document number”; 4.3.6). Zusammen mit nicht implementierter Unterstützung von unvollständigen Anfragen sorgt das dafür, dass bestimmte Ausschreibungen aus verschiedenen Ländern gar nicht gefunden werden können (Abschnitt 4.3.7)
- Auch viele Staaten sind verwirrt über den Überlapp von Europäischem Haftbefehl (EAW) und C26-Ausschreibunen und verlangen für jeden EAW auch eine SIS-Ausschreibung, was die SIRENEn als „unnecessary and inefficient work” empfinden (Abschnitt 4.4.1)
Ende 2016 verrät der <<Doclink(2016-hlexperts-report3.pdf,3. Bericht der expert group on information systems)>>, dass wohl weiter vieles im Argen liegt. Neben SIS wird auch für [[VIS]] und [[EURODAC]] die „schlechte Datenqualität” beklagt. Konkrete Beispiele werden zwar nicht genannt, aber die Kommentare der „Experten” (S. 3) sprechen für sich:
{{{#!blockquote
- Need to be specific in defining 'data quality'. [das lässt hässlichen Streit hinter den Kulissen ahnen]]
- Improvements in data quality must be made in the short-term. [was andeuten dürfte, dass verschiendene Partien die augenblickliche Nutzbarkeit bezweifeln]
- Data warehouse not a priority for some but for others worth examining.
- Training at national level is too often neglected, and should also be promoted at European level. Training should also focus on feeding systems.
[...]
The chair concluded that data quality would be noted as a priority action in his interim report, taking account of the comments made. }}}
= Skandale und Anekdoten =
''viele dieser Geschichten beziehen sich noch auf [[SIS-alt]] und benutzen demnäch auch dessen Diktion''
== Klage der Mun-Sekte gegen Einreiseverbot ==
Der Mun-Sekten-Mun wurde 1995 vom Grenzschutz in Koblenz nach Art. 96 wegen Gefährdung der Jugend nach Art. 95 ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde regelmäßig verlängert. Nach zwölf Jahren (2007) hatte Mun das Einreiseverbot weggeklagt; er war dazu zwei Mal bis vors BVerfG gegangen. Darauf brachte die BRD Frankreich dazu, ihn auszuschreiben. Das war den Franzosen bei genauerer Überlegung wohl doch zu peinlich, und so haben sie die Ausschreibung recht schnell wieder zurückgenommen.
Die Geschichte hat noch ein paar mehr Windungen. Die Mun-Anwälte haben sich in dem Fall gern auf Religionsfreiheit berufen,
was einerseits doof ist, andererseits aber auch geschickt, weil sie so Menschenrechte von EU-BürgerInnen ins Spiel brachten statt "nur" der von KoreanerInnen. Das BVerfG hat aber am Ende aufgrund der absurden Begründung der Ausschreibung entschieden.
<<Doclink(2008-brouwer-mun.pdf,Brouwer)>> (pdf)
== Massenhaft fehlerhafte Ausschreibungen in BaWü ==
In seinem [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_1|27. Tätigkeitsbericht (2008), 2.1.1]] berichtet der LfD BaWü von einer Überprüfung der SIS-Ausschreibungen beim LKA. Bei einem Vergleich mit nationalen Ausschreibungen zur verdeckten Registrierung ergab sich, dass Bawü 80% seiner 468 entsprechenden Ausschreibungen in [[INPOL]] ins SIS gestellt hatte, Bayern aber nur 15% seiner überwältigenden 2208. Der LfD hat ein wenig nachgesehen, woher die vielen Fälle aus Bawü kommen; darunter waren 63 Personen, die eine Ermittlungsgruppe "Mobile Kinderbanden" ausgeschrieben hat. Ansonsten gab es 62 Fälle, die bereits seit mehr als zwei Jahren in SIS waren (also mindestens zwei Mal verlängert worden waren; eine Ausschreibung war schon seit 2000 gelaufen). Alle diese Fälle kamen aus dem "Staatsschutz"-Bereich, waren also politisch motiviert. Erwartungsgemäß hatte die Polizei munter "Kontaktpersonen" ausgeschrieben oder sich noch nicht mal die Mühe gemacht, irgendwelche Gefahren schwerer Straftaten zusammenzufantasieren. Außerdem wurden einfach gleich mal alle namentlich bekannten Funktionäre verschiedener Gruppen in SIS ausgeschrieben.
== Ideen zur Ausschreibung von Troublemakern ==
Ein Memorandum der [[EU]]- Kommission von 2009 schlägt eine Erweiterung der Regeln im [[#SDÜ|SDÜ]] vor, um "violent troublemakers" (d.h. auffällig gewordenen PolitaktivistInnen) in größerem Umfang speichern zu können.
[[http://gipfelsoli.org/Repression/Strasbourg_Baden-Baden_2009/7219.html|Gipfelsoli über Troblemakers]]
== SIS Auschreibungen zu Genua und Göteburg ==
Warum es so doof ist, dass nationale Stellen am Schluss "verantwortlich" bleiben, illustriert gut die Anfrage von Marco Cappato an den Rat (3.8.2001) zur Rolle von SIS bei der Repression anlässlich der Gipfel in Göteborg und Genua. In der Antwort schreibt der Rat, er könne zur Nutzung von SIS nichts sagen, da das Sache der schwedischen und italienischen Behörden sei.
[[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:92001E2364:DE:HTML|die schriftliche Anfrage P-2364/01]]
== Datenabgleich von Hotelgästen mit SIS ==
Im [[http://www.datenschutz.hessen.de/tb39k02.htm#entry3357|39 Tätigkeitsbericht (2.3.4)]] des hessischen LfDI wird dargelegt, dass die Daten von gemeldeten Hotelgästen in vielen Staaten generell mit der SIS-Datenbank abgeglichen würden (nicht nur in der [[Schweiz]], wo es öffentlich bekannt wurde). Nach der Meinung der [[JSA]] von Schengen darf dieses nicht generell geschehen, sondern nur wenn der Verdacht besteht, dass eine verdächtige Person sich vermutlich in der Gegend aufhält.
== Ausschreibung gegen G20-Aktivisten ==
Ein russischer Anarchist war im Juli 2017 nach den Anti-G20-Protesten in Hamburg vier Monate in deutscher Untersuchungshaft. Als Folge hatte die Hamburger Ausländerbehörde eine fünfjährige P24-Ausschreibung gegen ihn erwirkt, natürlich ohne, dass es irgendeine Verurteilung gegeben hätte.
Nach einem ausgesprochen harten Urteil gegen gegen Asat Miftachow in Russland (vgl. [[https://taz.de/Gefaengnis-fuer-russischen-Oppositionellen/!5741846/|taz vom 19.1.2021]]) floh der Betroffene in die EU und wurde bereits am Flughafen abgefangen und in Haft genommen. In der Haft kam es dann zu einer gruseligen Szene, als zwei Herren ihn zum Gespräch baten. Eine Soligruppe berichtet:
{{{#!blockquote Was er glaube was man für ihn tuen könnte, was Putin nicht für ihn tuen könne, was er beim G20 in Hamburg zu suchen gehabt hätte, ob er Kontakte zu Anarchisten in dem Land hätte, überhaupt Kontakte und vor allem wenn er denn Anarchist sei, warum er dann nicht nach Afrika ginge. Nachdem sie ihm gedroht haben ihn mit einem Stuhl zu verprügeln, da er sie stur an seine Anwältin verwies, zogen sie wieder ab. Was für Herren das genau waren, konnte auch die Anwältin nicht ermitteln. }}}
Nach neun Tagen im Flughafenknast konnte die Einreisesperre durch beherzte Intervention einer Anwältin aufgehoben werden.
= Weitere Links =
- [[http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/ libe/20021203/com(2001)0720_de.pdf|Kommissionsmitteilung zu SIS II von 2001]]
- Das Britische Parlament [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/86338|kritisierte im März 2007 SIS II]]
- [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st15/st15068.de09.pdf|Fortscrittsbericht Jan-Jun 2009]], großer Unterhaltungswert
Bundeszentralregister
Das Bundeszentralregister ist eine der [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften]]. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz. Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das [[http://bundesrecht.juris.de/bzrg|Bundeszentralregistergesetz]] (BZRG). Im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt.
Die Datenbank wird betrieben vom Bundesamt für Justiz.
= Inhalt =
Verzeichnet werden rechtskräftige Entscheidungen, d.h. nach einer rechtskräftigen Verurteilung werden die Daten vom [[ZStV]] ins Bundeszentralreigister verschoben. Die Art der Daten ist nach [[http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__3.html|§ 3]] BZRG geregelt.
Polizeiliche Führungszeugnisse werden aus den Einträgen im Bundeszentralregister erstellt; dabei führt eine einzelne Verurteilung von bis zu 90 Tagssätzen noch nicht zu einem Eintrag im „normalen“ Führungszeugnis, meist aber durchaus zwei kleinere Verurteilungen.
== Zahlen ==
Zahlen [[http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZR__node.html|vom BMJ]]:
2008: 15.3 Millionen Datensätze von 6.3 Millionen Personen, 10000 neue Datensätze pro Tag, 40000 Auskünfte pro Tag.
== Internationale Vernetzung ==
Seit 2005 gab es eine [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401|Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]]. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut, um das [[ECRIS|Europäisches Strafregister]] zu errichten.
Verurteilungen von in der BRD lebenden oder geborenen Personen im Ausland werden nach §54 normalerweise ins BZR aufgenommen (nämlich dann, wenn die deutsche Justiz von ihnen erfahren und wenn sie auch nach deutschem Recht hätten verurteilt werden können.
VeranstaltungsMaterial
Vielleicht helfen euch die folgenden Materialien bei eigenen Veranstaltungen helfen -- sie sind in dem Zustand, in dem sie waren, als wir die jeweilige Veranstaltung zum letzten Mal gehalten haben. Wir kommen mit diesen (oder ähnlichen) Veranstaltungen auch in euren Ort – schickt uns bei Interesse einfach eine Mail.
Wir verteilen den Kram unter [[http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/|CC-0]]; die Texte sind von uns, so dass auch wirklich niemand ein Urheberrecht einfordert. Ein paar von den Bildern hätten wahrscheinlich Copyright-Inhaber_innen, die da Wert drauf legen (die NSA, das BKA); aber das müsst ihr dann mit euch ausmachen.
- <<Rellink(/li/PIAV/folien.pdf,Folien zu PIAV)>> und <<Rellink(/li/PIAV/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/salami/folien.pdf,Folien zur Menschenrechts-Salami)>> und <<Rellink(/li/salami/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/fremde/folien.pdf,Folien zu Datenbanken gegen Nichtdeutsche)>> und <<Rellink(/li/fremde/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/waskann/folien.pdf,Folien zu Fähigkeiten und Grenzen der Geheimdienste)>> und <<Rellink(/li/waskann/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/eu/folien.pdf,Folien zu EU-Datenbanken)>> und <<Rellink(/li/eu/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/cell/pop.pdf,Folien zur Cellphones und Überwachung)>> und <<Rellink(/li/cell/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/ATD/folien.pdf,Folien zur Anti-Terror-Datei)>> und <<Rellink(/li/ATD/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/PGP/folien.pdf,Folien zu PGP)>> und <<Rellink(/li/PGP/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/poldaten/folien.pdf,Folien zur Polizeidatenbanken)>> und <<Rellink(/li/poldaten/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/selbst/folien.pdf,Folien zu Datenschutz in Selbsthilfe)>> und <<Rellink(/li/selbst/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/para/folien.pdf,Folien zu Technologie im autoritären Staat)>> und <<Rellink(/li/para/skript.pdf,Skript dazu)>>.
- <<Rellink(/li/vorrat/folien.pdf,Folien zur Vorratsdatenspeicherung)>> und <<Rellink(/li/vorrat/skript.pdf,Skript dazu)>>.
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sTesta
= sTesta =
Die Datenabfragen auf der Grundlage von des [[Vertrag von Prüm]], die Abfragen der Asylbewerber-Fingerabdruckdatenbank [[EURODAC]], das [[Europol]]-Informationssystem und, das Visa-Informationsssystems [[VIS]], die Abfragen beim geplante Schengen-Informationssystem [[SIS II]], die Kommunuaktion des [[CECIS]] und die Abfragen von [[FIU.net]] geschehen über dem privaten Netzwerk sTESTA (secured Trans European Services for Telematics between Administrations).
== Privates Netzwerk ==
sTesta ist ein privates Netzwerk mit eigenen Leitungen außerhalb des Internets, das 2008 das alte TESTA-Netz ablöste. Realisiert wurde sTesta von HP (Equant/Hewlett Packard). Um Abhören zu Verhindern wird zusätzlich das Protokoll IPsec verwendet (siehe [[VerSchlüsselung]]).
== Quellen ==
- [[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/1301| PM der EU-Komission zu sTesta]]
- [[http://ec.europa.eu/idabc/en/document/2097.html| Offizielle Beschreibung von sTesta]]
- [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29013/1.html|Telepolis-Artikel: Die Vernetzung polizeilicher DNA-Datenbanken nach Prüm]]
- [[http://www.riseproject.eu/_fileupload/RISE%20Conference/Presentations/Reinhard%20Schmid.pdf|Vortrag über internationalen DNA-Austausch]]
Vorratsdatenspeicherung
<<TableOfContents>>
Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden in vielen Ländern der EU (derzeit aber nicht von Staats wegen in der BRD) von Telekommunikationsunternehmen [[TK-Verkehrsdaten]] 6 Monate bis 2 Jahre gespeichert.
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine der [[Privat-Öffentliche Datenbanken]] welche für die Sicherheitsbehörden von [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] zur Verfügung gestellt werden müssen.
== Begriffserklärung ==
Vorratsdatenspeicherung heißt verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikation-Verkehrsdaten von allen Personen auf Vorrat. Bei Bedarf soll dann auf dieses zugegriffen werden; zum Zugriff auf ohnehin gespeicherte Daten vgl. [[TK-Verkehrsdaten]]. Die Vorratsdatenspeicherung ist natürlich keine Datenbank von [[Datenbanken BKA|BKA]] oder der [[Datenbanken auf Länderebene|Länderpolizeien]], da die eigentliche Datenhaltung von privaten Stellen vorgenommen wird. Allerdings sollen die Telekommunikationsdienstleister die Vorratsdatenspeicherung für die Repressionsorgane vornehmen, damit diese bei Bedarf darauf zugreifen können. Dieses geht auf eine [[Datenbanken EU|EU-Richtlinie]] zurück, die dieses für alle EU-Länder vorschreibt.
== Was soll gespeichert werden? ==
Die Internetprovider sollen bei der Vorratsdatenspeicherung sämtliche IP-Verbindungen von allen Bürger_innen speichern. Die Mobilfunkbetreiber müssen sämtliche Verbindungsdaten (d.h. Funkzelle bei einem Gespräch, wer mit wem (d.h. die WikiPedia:IMSI) telefoniert und wie lange, ansonsten die Stadt wo das Handy gerade ist und die Gerätenummer (WikiPedia:IMEI) des Handys) von allen Bürger_innen speichern. Bei Internetprovidern sollen die Dauer der Internetverbindung und die zugewiesene WikiPedia:IP Adresse gespeichert werden. Bei E-Mail Diensten sollen die Empfänger und Sender von Emails samt und Absendezeiten gespeichert werden. Dazu soll noch die IPs geseichert werden von wo die eMails abgeschickt wurde.
Siehe auch:[[http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/78/86/lang,de/|Ak Vorrat Hintergrundinformationen]]
== Auswirkungen der Speicherungen ==
=== Erstellung eines Bewegungsprofils mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung ===
Um zu zeigen, was durch die Vorratsdatenspeicherung alles enthüllt werden kann, hat der Grünenpolitiker Malte Spitz sich entschlossen, seine Vorratsdaten aus dem Zeitraum August 2009 bis Februar 2010 zu veröffentlichen. Die Daten hat er ZEIT-Online zur Verfügung gestellt und von der ZEIT wurde mit Hilfe von Tweets und Blogeinträgen ein Bewegungsprofil erstellt
[[http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-02/vorratsdaten-malte-spitz?page=all|ZEIT-Online: Was Vorratsdaten über uns verraten]]
=== Daten zur Überwachung von politischen Oppositionellen === In einer geleakten [[http://www.wikileaks.org/spyfiles/files/0/188_201106-ISS-ELAMAN3.pdf|Werbe-Broschüre]] der Firma [[Hersteller#Elamann|Elamann]] wird eine Analysesoftware ([[Data Mining]]) angepriesen mit welcher sich mit der Vorratsdatenspeicherung oppositionelle überwachen lassen (vgl [[http://blog.fefe.de/?ts=b01edd52|Fefes blog vom 8.12.2011]]).
=== Honeypots in politischen Verfahren ===
Das BKA hat mehrfach IP-Adressen bei Zugriffen auf präparierte Webseiten geloggt und versucht, sie aufzulösen. Das war zwar in keinem bekannten Fall wirksam, hat aber jedenfalls im mg-Verfahren mindestens 120 Menschen in den Fokus von BKA-Ermittlungen gerückt (die das BKA aber durchweg wieder in Ruhe lassen musste). Näheres bei [[Datenbanken BKA#Honeypots]].
== Geschichte ==
Die Frühgeschichte der VDS haben wir ein einem <<Rellink(/gc/vorrat.html,get connected von 2007)>> beleuchtet.
Was folgte, waren permanente Versuche von Politik und Repressionsorganen, den Kram durchzusetzen und auszuweiten, und recht stringente Zurückweisungen durch Gerichte – weit mehr, als wir hier nachvollziehen wollen. Nur ein paar Punkte:
- [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html|Pressemitteilung des BVerfG]] zum Stopp der VDS 2011
- [[http://www.nachdenkseiten.de/?p=4668|Die Nachdenkseiten dazu]]
- [[http://www.nrv-net.de/main.php?id=171&stellung_id=95&lv_id=88&fg_id=|Setellungnahme der Neuen Richter-Vereinigung]] zu Plänen des Justizministeriums, die Vorgaben des BVerfG zu umgehen.
- [[http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bmj_2009-03-24.pdf|Laut BMJ]] wurde von August 2008 bis Februar 2009 in 1.946 Ermittlungsverfahren auf Daten aus der VDS zugegriffen
- In einem besonders originellen Winkelzug hat die Regierung in [[Frankreich]] 2011 [[http://www.netzpolitik.org/2011/vorratsdaten-in-frankreich-auch-passworter-werden-gespeichert/|dekretiert]], auch Zugangsdaten und Passwörter müssten von Dienstebetreibern in Frankreich gespeichert werden. In [[Frankreich]] ist die Speicherfrist generell ein Jahr.
- In [[Österreich]] hat sich Ende März 2011 der [[http://www.unwatched.org/20110329_Datenschutzrat_einstimmig_gegen_Vorratsdatenspeicherung_in_Europa|Datenschutzrat einstimmig gegen Vorratsdatenspeicherung]] in Europa ausgespochen. Die Einstimmigkeit erstaunt, finden sich unter den Mitgliedern des Datenschutzrates doch auch etliche Vertreter der ÖVP, die immer vehement für besonders scharfe Varianten der Vorratsdatenspeicherung eingetreten ist.
- Ende 2011 schreibt eine Arbeitsgruppe der Kommission in [[http://www.statewatch.org/news/2012/jan/eu-mand-ret-com-consult-18620-11.pdf|Ratsdokument 18620/11]] (geleakt bei Statewatch weil "limite"), es gebe "no monitoring system", das die Bürger_innen vom Nutzen der augenblicklichen Direktive überzeugen könnte Außerdem würden zu viele Daten gespeichert, die Begriffe seien unklar, sowohl, was "serious crime" sei als auch was alles unter Verkehrsdaten fallen solle (endlich fällt auch dort auf, dass es etwas wie instant messaging gibt), was auch zu Unsicherheit in der Industrie führt, die Behörden fragen endlos an, ohne ein Gefühl für die Kosten zu haben (schockierend, dass gerade das Argument sie zu bürgerrechtskonformem Verhalten bringen soll!). Die Kommission soll im Juli 2012 einen Vorschlag vorlegen, wie das alles repariert wird, denn obwohl alles Bruch sei, sei es doch nützlich.
- Nachdem der EuGH bereits im Laufe der 2010er Jahre mehrfach bestehende Regelungen zur VDS als menschenrechtswidrig kassiert hatte, macht er mit Urteil vom 02.03.2021 - C-746/18 klar, dass in jeden Fall nicht die Staatanwaltschaft den Zugriff auf diese Daten kontrollieren darf ([[http://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=200&Ge=EUGH&Az=C74618&D=20210302|bei beck-online]]).
Vgl. auch [[http://www.vorratsdatenspeicherung.de|AK Vorrat]].
Datenbanken der Bundespolizeien
page was renamed from Datenbanken BRD
= Datenbanken der Polizeibehörden auf Bundesebene =
Hier sticht das BKA hervor, die in dem Bereich vermutlich kompetenteste und aktivste Behörde der BRD. Das BKA führt die gemeinsame Verbunddatei [[INPOL]] in die auch Polizeibehörden der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] Daten eingeben. Aber auch die Bundespolizei (der ehemalige BGS) hat im Politbereich, etwa durch die Castor-Geschichten, ein paar knackige Datenhäppchen auf den Platten.
- [[Datenbanken BKA]]
- [[Datenbanken der Bundespolizei]]
- [[Datenbanken des Zoll]]
- [[Bundestagspolizei]]
== Anti-Terror-Datei ==
Die [["Anti-Terror-Datenbank"]] ist eine gemeinsame Datenbank von Bundes- und [[Datenbanken auf Länderebene|Länderpolizeien]] sowie der [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]]; sie wird vom [[BKA]] geführt.
== Datenaustausch mit der EU und Drittstaaten ==
Innerhalb der [[Datenbanken EU|EU]] geschieht der Datenaustausch nach dem [[Vertrag von Prüm]], im Rahmen von [[Europol]] und weiterer Vereinbarungen und Datenbanken, wie z.B. [[SIS]]. Datenaustausch mit nicht europäischen Staaten wird nach vielfältigen Beschlüssen im Rahmen der [[Datenbanken EU|EU]] und im Rahmen von [[Interpol]] praktiziert.
''TODO: Der Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten sowie Daten zu "Terroristen" mit den USA:
- http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613123.pdf
- http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613124.pdf ''
Glossar
= Abkürzungen und Begriffe =
Wenn eine Abkürzung hier nicht erklärt ist, könnte eine Volltextsuche helfen:
<<FullSearch>>
AEUV:: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, derzeit in der [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0047:0199:DE:PDF|Lissabon-Fassung]] gültig.
AFSJ:: "European area of freedom, security and justice", [[Neusprech]] für europäischer Raum von Überwachung, Kontrolle und Repression.
Amtsdatei:: Innerhalb von [[INPOL]] eine Datei zur internen Verwendung des BKA
Auskunftssystem:: Eine Polizeidatenbank, die Daten zu Verbrechen (oder jedenfalls vermuteten Verbrechen) zum Zweck der Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten speichert; dies umfasst die "klassischen" Polizeidatenbanken im Gegensatz zu Vorgangsverwaltungen
AWF:: Analysis Work Files [[AWF]] sind sozusagen Spudok-Dateien auf Europäischer Ebene. Vgl. [[Europol]]
BAW:: Bundesanwaltschaft, populäre Bezeichnung für GbA
BDSG:: Gesetz über den Datenschutz in der BRD
BfD:: Hier entweder generisch „Beauftrage_r für Datenschutz“ oder speziell der_die Bundesbeauftragte_r. Für Letzteres bitte BfDI verwenden.
BfDI:: [[http://www.bfd.de|Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit]]
BfV:: Offizielle Abkürzung für [[Datenbanken der Dienste|Bundesamt für Verfassungsschutz]]
Big Brother Award:: Die [[http://www.bigbrotherawards.de|Big Brother Awards]] sind ein Negativpreis für Datenkraken
BtD:: Bundestags-Drucksache, d.h. Anfragen der Oppositionparteien. Sie bieten häufig Infos zu den Überwachungen der Behörden. Sie sind durch Suchen auf http://www.bundestag.de zu finden
COREPER:: Oft in EU-Dokumenten zu finden; der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (deutsch AStV); das ist quasi der EU-Ministerrat, solange er nicht tagt.
Data-Mining:: Aufbereitung und Erkenntnissgewinn aus Datenbanken
Data Retention Directive:: Englische Bezeichnung für [[Vorratsdatenspeicherung]]
Datenbanken:: Computerprogramm zum besseren Auffinden von elektronischen Daten
Datenschutzbeauftragter: vgl. [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragte]]
DSGVO:: Die Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679
JI-RL:: Die Richtline (EU) 2016/680 zum Datenschutz bei Polizei und anderen Repressionsorganen; das ist das Komplement der DSGVO in Bereichen, in denen sich die Mitgliedsstaaten Souveränität ausbedungen haben. Die (inoffizielle, aber inzwischen wohl allgemein akzeptierte) Abkürzung steht wohl für „Justiz und Inneres-Richtlinie“.
ED:: Erkennungsdienstliche Behandlung (der dabei entstehende Datensatz umfasst Fotos, Fingerabdrücke, bislang nur eventuell genetische Daten)
EDPS:: European Data Protection Supervisor, in [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:008:0001:0022:EN:PDF|EU-Verordnung 45/2001]] europäischer [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragter]]. Vgl. auch JSB für [[SIS]] und [[Europol]].
Errichtungsanordnung:: Eine [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen und Verfahrensverzeichnisserrichtungsanordnung|Errichtungsanordnung]] beschreibt was und wie lange in einer Datenbank steht
Falldaten:: verknüpfte Informationen zu Tatorten, Tatzeiten und Delikten
FKS:: Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Abteilung bei den Hauptzollämtern
GAST:: Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
GbA:: Die Generalbundesanwaltscjaft ist die oberste Staatsanwaltschaft der BRD, ist u.a. für [[129a Verfahren]] zuständig.
GKI:: Gemeinsame Kontrollinstanz, Deutsche Übersetzung von JSB, der Datenschutzkontrolle von [[Datenbanken EU|EU]]-Behörden
GF:: Genetic Fingerprint
IS:: Innere Sicherheit
JSB:: Joint Supervisory Body, [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzkonstrukt]] im [[Datenbanken EU|EU]]-Bereich, etwa für [[SIS]] and [[Europol]]
LfD:: Landesbeauftragter für den Datenschutz
LI:: LawfulInterception (Staatliches Abhören)
ME:: Millionen Euro
OK:: "Organisierte Kriminalität"
PHW:: personengebundener Hinweis, meist etwas wie "geisteskrank", "drogenabhängig", "bewaffnet und gefährlich" o.ä.
Prüffristen:: Nach einer Prüfrist müssen die Behörden ob eine Datei zu löschen sei (siehe RechtsLage).
PNR:: Passenger Name Record, Fluggastdaten. vgl. [[PNR]], [[EU-PNR]], [[DE-PNR]]
Polizeigesetze:: Alle [[Datenbanken auf Länderebene|Bundesländer]] haben eigene Polizeigesetze, wo dann meist recht ähnlich drinsteht, was die Polizei alles darf
Spudok:: Spurendokumentation, etwas aus der Mode gekommener Begriff für Datenbanken, die "weiche" Daten, etwa Beobachtungen oder Spekulationen der Polizei, speichern
Staatsschutz:: Der [[Staatsschutz]] ist eine Abteilung der Polizei, die für politische Straftaten zuständig ist. Offiziell unterscheidet sich der Aufgabenbereich somit vom VS.
TB:: Tätigkeitsbericht, hier zumeist von Datenschutzbeauftragten. Wo der Bericht nicht ohnehin verlinkt ist, ist er auf [[https://www.zaftda.de/|ZAfTDA]] zu finden.
TEU:: Treaty on the European Union, deutsch EUV
TFEU:: Treaty on the Functioning of the European Union, deutsch AEUV
TK-Daten:: [[TK-Verkehrsdaten]] sind Telekommunikationsdaten, d.h. Verbindungsdaten
TKÜ:: Telekommunikationsüberwachung
Verbunddatei:: Innerhalb von [[INPOL]] eine Datei, die von dritten mit Daten versorgt wird und allen INPOL-Teilnehmern offen steht.
Vorgangsverwaltung:: Die [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsverwaltung]] ist ein Polizeiliche Informationssysteme, die die Abwicklung der Polizeiarbeit erleichtern sollen; idR enthalten sie eine Datenbankkomponente, in der Vorgänge aller Art normalerweise auch z.B. nach Namen recherchiert werden können. Viele Länder setzen [[ComVor]] ein.
Vorratsdatenspeicherung:: Die [[Vorratsdatenspeicherung]] ist Speicherung aller [[TK-Verkehrsdaten]] auf Vorrat für 6 Monate
VS:: populäre Abkürzung für Verfassungsschutz oder amtsdeutsch für Verschlussache; im letzteren Fall sollte dann noch eine Einstufung kommen, z.B. NfD ("nur für den Dienstgebrauch").
Zentraldatei:: Innerhalb von [[INPOL]] eine Datei, in die das BKA Daten speist, die aber alle [[INPOL]]-Teilnehmern abfragen dürfen.
ZFD:: Zollfahndungsdienst
ZKA:: Zollkriminalamt
''Anmerkung: Bitte neue Begriffe alphabetisch korrekt einfügen.''
Datenbanken
= Datenbanken =
Datenbanken sind gespeicherte Daten welche mittels eines Computerprogramm (Datenbankmanagementsystem) schnell nach bestimmten Kriterien gefunden werden können.
== Relationale Datenbanken ==
Die populärsten Datenbanksystem sind momentan immer noch relationale Datenbanken in welchen die Daten in Tabellen aufgeteilt werden und die Eintragungen mit entsprechenden Befehlen verknüpft werden können.
=== Organisation bei der Polizei ===
Bei der Polizei steht z.B. in einer Tabelle ("Personen") Friedrich Schmidt, in einer anderen ("Taten") was von illegalem Plakatieren, einer Sitzblockade und einer Demoteilnahme. Dass all diese Verbrechen gerade Friedrich Schmidt zur Last gelegt werden, geht aus einer weiteren Tabelle hervor, die Personen und Taten verbindet. Die bekannteste Datenbank bei der Polizei ist vermutlich die beim [[BKA]] geführte Verbund-Datei [[INPOL]]. Auf europäischer Ebene gibt es das Schengener Informationssystem [[SIS]] und die Datenbanken [[AWF]] und [[IS]] von [[Europol]]. Zudem führen alle [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] noch eigene Datenbanken, wie z.B. [[POLAS]].
vgl [[Länderübergreifende Software]]
== Weitere Infos ==
[[http://de.wikipedia.org/wiki/Datenbanken|Wikipedia-Artikel zu Datenbanken]]
WortIndex
##language:de ##master-page:WordIndex ##master-date:2001-11-30 14:40:08 Hier ist ein Index aller Worte, die in Seitentiteln vorkommen.
Siehe auch:
- TitelIndex -- ein kürzerer Index
- AktuelleÄnderungen
<<WordIndex>>
PIAV
Unter PIAV – Polizeilicher Informations- und Aufgabenverbund – läuft die aktuelle Neuauflage des Computersystems des BKA (vgl. [[Datenbanken BKA]]).
Inzwischen hat sich wegen der üblichen Verzögerungen in der offiziellen Darstellung einige Konfusion eingestellt; es scheint, dass als „PIAV“ gegenwärtig im Wesentlichen alles bezeichnet wird, was beim BKA unter rsCase läuft, während die hier beschriebene Vereinheitlichung von Bundes- und Landesdatenbanken zwischenzeitlich mal als „Polizei 2020“ gehandelt wurde und, nachdem 2020 glücklicherweise wenig passiert war, inzwischen (2023) wohl als „P 20“ (vgl. [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]], S. 62ff). Weil wir nicht jeder Umetikettierung folgen wollen und können, bezeichnet „PIAV“ ''hier'' weiterhin das große Ding, also „P20“.
Im Unterschied zum klassischen [[INPOL]] (was in Wirklichkeit ein recht heterogenes Sammelsurium von verschiedenen Einzelanwendungen war) soll hier die Vision eines einheitlichen, fast alle BKA-aktivitäten umfassenden Informationssystems umgesetzt werden. Insbesondere soll es keine Einzeldatenbanken mehr geben.
Die Einzeldatenbanken haben bisher ein Mindestmaß an Zweckbindung ermöglicht; wer in einer Datenbank zur Geldwäsche recherchierte, kam in der Regel nicht mit Daten eine_r Schwarzfahrer_in in Berührung. Das ist in der neuen Architektur nicht mehr vorgesehen und ist ersetzt durch den Kunstgriff der „hypothetischen Neuerhebung“, den das BVerfG dem BKA geschenkt hat: Dabei soll die Nutzung von Daten auch dann legal sein, wenn ihre Neuerhebung zu dem neuen Zweck legal wäre.
Mensch kann nur hoffen, dass nicht private Betreiber_innen auch auf diesen Trichter kommen; vom Datenschutz wäre dann auch dort nicht mehr viel übrig. Fürs BKA, das von Datenschutz nie viel gehalten hat, ändert sich vielleicht gar nicht so schrecklich viel.
Die andere große Änderung ist, dass die Länder weit stärker als zuvor in PIAV einbezogen sein sollen. War vorher der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern häufig noch durch Ausdrucken und Wiedereintippen realisiert, weil Vorstöße wie die BLOS nicht recht angenommen wurden, sollen die Länder jetzt ebenfalls mit der PIAV-Basissoftware arbeiten.
= Stand der Einführungsphase =
Im Mai 2016 haben Bund und Länder die PIAV-Verfahren für den Deliktbereich „Waffen- und Sprengstoffkriminalität” (ca. 0.4% der Straftaten laut [[https://police-it.org/themenseiten_piav_uebersicht/aktueller-status-fertigstellungv-fertig-sein|Artikel bei police-it.org]]) angeworfen, was nach [[https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%2520Anfragen/17_0014863.pdf|Landtagsdrucksache 17/14863]] aus Bayern auch funktioniert haben soll.
Die zweite Stufe, „Gewaltdelikte / Gemeingefährliche Straftaten und Rauschgiftkriminalität“, hätte im Februar 2018 an den Start gehen sollen. Laut <<BtDS(19/15346)>> war es tatsächlich im Juni 2018 soweit, auch wenn [[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/polizeilicheInformationssysteme_node.html|Datenbankseite des BKA]] hat noch im Januar 2019 nur von „Vorbereitungen” dazu gesprochen hat.
Im November 2019 hofft die Regierung in <<BtDS(19/15346)>> noch, bis Mitte 2020 »„Cybercrime“, „Dokumentenkriminalität“, „Schleusung/Menschenhandel/Ausbeutung“, „Sexualdelikte“ und „Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte“« in PIAV umgesetzt zu haben.
[[https://police-it.org/themenseiten_piav_uebersicht/aktueller-status-fertigstellungv-fertig-sein|Eine Abhandlung Stand Ende 2016]] sah die weiteren Stufen nach Sprengstoff und Btm noch so:
- 2018: Eigentumsdelikte, Sexualdelikte, Cybercrime
- 2019: Schleusung, Menschenhandel, Dokumente
- 2020: Wirtschaftskriminalität, Falschgeld, Korruption
- 2021: Politisch motivierte Kriminalität
- 2022: Organisierte Kriminalität
Dass gerade Rauschgift relativ früh umgezogen wurde, überrascht etwas, denn noch November 2016 hatte die 92. Konferenz der Datenschutzbeauftragten [[https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/DSK/2016/2016-DSK-Falldatei-Rauschgift.pdf|gravierende Mängel in der FDR]] gefunden und schloss: „Die Daten aus der FDR dürfen nicht pauschal übernommen werden.“
Ein <<Rellink(/gc/piav.html,Artikel zu PIAV)>> erschien in RHZ 4/17.
Zumindest das Ausrollen von PIAV in die Länder bezeichnet das BKA (jedenfalls manchmal) auch als „Polizei 2020“: [[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Polizei2020/Polizei2020_node.html|BKA-Erklärung von Nov 2018]], [[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Polizei2020/Polizei2020_node.html|White Paper von 2018]].
Zu Polizei 2020 erzählt der BfDI in seinem 28. TB (2019) folgende Schnurre:
{{{#!blockquote Anfang des Jahres wurde ich zu einer Veranstaltung des BKA eingeladen, um an der Erprobung des Datenhauses (sog. Proof of Concept/PoC Datenkonsolidierung) teilzunehmen. Konkret wurde mir eine Datenverarbeitung unterhalb der Schwelle der nach dem BKAG geforderten Verbundrelevanz dargestellt. Diese frühzeitige Initiative des BKA begrüße ich außerordentlich. Nachdem ich jedoch erhebliche Einwände gegen das der Erprobung zu Grunde liegende System geäußert hatte, wurde ich für künftige Termine vom BMI zu meinem Bedauern nicht mehr eingeladen. (S. 50) }}}
Am gleichen Ort berichtet er, Teil von Polizei 2020 sei auch die Zentralisierung der Vorgangsverwaltungen und Fallbearbeitungssysteme, während PIAV im Kern ja nur Nachweissysteme betraf; das reflektiert wohl unsere Einsicht aus dem oben zitierten Artikel in RHZ 4/17, allein die enge Integration von Vorgangsverwaltung und Nachweissystem in vielen Ländern dürfte PIAV problematisch machen.
In [[https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%2520Anfragen/17_0014863.pdf|Landtagsdrucksache 17/14863]] aus Bayern ist einwenig zur Einführung von Stufe 1 in Bayern zu erfahren. Als Erfolgskriterium setzt die Bayrische Staatsregierung an, das die Nutzungshäufigkeit „bundesweit um ca. 30 Prozent gesteigert“ wurde; das kann wohl als besondere Form von Ehrlichkeit gelten.
= Umsetzung =
Erste Signale, dass etwas funktioniert, kommen aus <<BtDS(19/15346)>> (2019), wo die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] berichtet, sie habe Datenbestände „PIAV Gewaltdelikte/gemeingefährliche Straftaten“ und „PIAV Rauschgiftkriminalität“ (jeweils mit 100..1000 Personen und ~10000 Datensätzen), die sie irgendwie zum BKA „spiegeln“. Nichts davon klingt nach anwendungsunabhängiger Einfacherfassung oder einem „Datenhaus“.
Im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] ist die Rede von „ersten Softwareandwendungen“ und „drei Testinstallationen“ (S. 62), was ebenfalls zu unterstreichen scheint, dass das, was in der Realität als „PIAV“ verkauft wurde, bislang (2023) mit den großen Plänen nichts zu tun hat.
= Strategische Komponente =
Wie schon das originale INPOL-Neu mit seiner „dispositiven“ Komponente soll auch PIAV etwas wie „Data Mining“ (oder heute eher: KI können). In unserer <<Rellink(/li/PIAV/skript.pdf,Verstaltung zu PIAV)>> hatten wir folgendes Beispiel, wie das dann aussehen könnte, wobei W., Y. Z., A. und B. Personen bezeichnen, und jeder Klammerausdruck („RDF-Tripel“ im Jaron des Semantic Web) eine „Tatsache“ aus dem Polizeicomputer wäre:
{{{ (W,, ist-doof-weil, linksradikal) (W., hatte-mal, Mobiltelefon 39932) (Y., hat-verhehlt, Mobiltelefon 39932) (Y., ist-bruder-von, Z.) (Z., hat-dna-hinterlassen-auf, Gebetsteppich 231223) (A., gehört, Gebetsteppich 231223) (A., kifft-heimlich-mit, B.) (B., ist-verurteilt-wegen, Terrorausbildung) }}}
– auf diese Weise kann der Rechner auf Zusammenhänge zwischen Linksradikalen Und Islamisten schließen, wenn er und seine Bediener_innen das dann wollen.
Mensch ahnt aber, dass das leichter fantasiert als getan ist, schon, weil die „Prädikate“ in diesen Tripeln (das Ding in der Mitte) sorgfältig gewählt werden müssen (z.B. wird es sicherlich kein kifft-heimlich-mit geben) und, wenn das angesichts der generellen Sorgfalt der Computerleute der Polizei nicht in völligem Chaos enden soll, auch die Typen der Argumente einschränken sollten; so darf z.B. ein Gebetsteppich keinen Bruder haben, und während das Subjekt von hat-verhehlt sicher eine Person sein muss, ist nicht klar, ob die Semantik von dem Ding nicht verlorengeht, wenn mensch das auch im Objekt zulässt.
Die Regelsysteme, die sowas tun, heißen Ontologien, und am Schaffen von sinnvollen und funktionalen Ontologien sind schon viele Projekte dieser Art gescheitert..
<<BtDS(19/15346)>> vom November 2019 jedenfalls sagt dazu:
{{{#!blockquote Die strategische Komponente des PIAV schafft die Grundlagen sowohl für operative Schwerpunktsetzungen und Maßnahmenkonzepte als auch die Beratung der polizeilichen und politischen Führungs- und Entscheidungsebene. Der Start des Pilotbetriebs ist mit ersten Teilnehmern Anfang 2020 vorgesehen. Der Beginn des Wirkbetriebes wird für Sommer 2021 avisiert. }}}
= Schnipsel =
- [[https://heise.de/-4504042|Heise online vom 25.8.2019]] spekuliert über „Polizei 2030“ und berichtet, Erlöse aus der 5G-Auktion sollten in die Entwicklung von PIAV und Umgebung gesteckt werden.
- [[|https://heise.de/-6211210|Heise online vom 07.10.2021]] berichtet von einem Online-Symposium mit BKA-Chef Münch zum Thema, in dem er insbesondere öffentlich von einer „Polizeikontrolle mit Kennzeichenüberprüfung per Smartphone und einem Abgleich erhobener persönlicher Daten inklusive Fingerabdruck und Gesichtsfoto“ träumt
IgaSt
<<bkamig()>>
IgaSt steht für "International agierende gewaltbereite Störer", sollte sich also gegen Menschen richten, die im Zusammenhang mit "Gipfelprotesten" polizeibekannt geworden sind.
Es handelte um eine Zentraldatei innerhalb von [[INPOL]] (das [[Datenbanken BKA|BKA]] pflegt die Datenbank auch für die anderen Polizeien); in einem ähnlichen "Phänomenbereich" betrieb das BKA einige Jahre lang auch noch eine Amtsdatei (d.h. Zugriff hatte nur das BKA) namens [[Global]].
<<TableOfContents>>
IgaSt wurde 2011 eingestellt, wohl hauptsächlich, weil das BKA entsprechende Dateien auf die technische Plattform b.case der Firma rola stellen wollte. Den Zweck von IgaSt und potenziell mehr deckt jetzt die Datei [[PMK-links-Z]] ab.
IgaSt hatte einige Berühmtheit erlangt, weil seit Mitte der 2000er daraus regelmäßig vor Gipfeln und ähnlichen Veranstaltungen Ausreiseverbote, Meldeauflagen oder [[Gefährder]]-Anschreiben generiert wurden und diese Daten auch in andere Staaten verschoben wurden, so etwa zum NATO-Jubiläum in Strasbourg/Kehl 2009 nach [[Frankreich]].
== Inhalt ==
Die <<Doclink(IgaSt.pdf,Errichtungsanordnung von IgaSt)>> sieht vor, dass das [[Datenbanken BKA|BKA]] hier potenziell alles (auch durch "aktive Informationsbeschaffung" gewonnene Informationen) speichert, was ihm zu AktivistInnen im vom BKA mit "Globalisierung" umschriebenen Themenbereich einfällt.
Enthalten sein dürfen wie üblich Beschuldigte, Verdächtige, Hinweisgeber, Zeugen, Kontaktpersonen sowie sonstige "Personen [...], wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden". Im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht des BfDI (2011))>> (7.2.2, S. 88) allerdings wird ausgeführt, Zeugen oder Kontaktpersonen ("tatferne Personen") seien dezeit nicht gespeichert. Stattdessen finde eine der Errichtungsanordnung zuwiderlaufende Einteilung der Gespeicherten nach "harter Kern" (zur Übertragung ins Ausland vorgesehen) und "noch zu prüfen" (werden erstmal nicht übertragen) statt. Zu dieser Einordnung führt der BfDI aus:
{{{#!blockquote Ich habe auch nicht den Eindruck gewonnen, dass hinreichend klar bestimmt ist, bei wem es sich nach Auffassung des BKA um einen „international agierenden gewaltbereiten Störer“ handelt, insbesondere in den Fällen, in denen die betreffende Person zwar in der Datei gespeichert, aber nicht dem „harten Kern“ gewaltbereiter Störer zugerechnet wird. Auch die Faktenbasis, auf der das BKA seine Prognoseentscheidung treffen muss, erschien mir häufig unsicher, zumal das BKA hier auf teilweise sehr lückenhafte Informationen aus dem Ausland bzw. aus den Ländern angewiesen ist. }}}
Die dürftigen Auskünfte der Bundesregierung in <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>, 3c bezüglich. der Zahl der Kontakt- und Begleitpersonen darf angesichts der Auskünfte des BfDI ruhig als Missachtung des Parlaments gewertet werden. Dass die Anfragenden Jahre später vom BfDI erfahren, es seien gar keine Kontaktpersonen gespeichert, dürfte diese wenig erfreuen.
Gespeichert werden Personen mit
- Name, Geburtsort und -datum, Geschlecht
- "Volks"zugehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Familienstand
- Beruf/Funktion, Sprachen, Deck-/Spitznamen
- Größe, "Scheinbares Alter", "Typ/Erscheinung/Kleidung", "Eigenart/Accesoires", Körperliche Merkmale
- Das unvermeidliche Freitextfeld, eingeschränkt auf die Erläuterung der Items (was bestimmt auch Prozessakten sein können...)
- Vermutlich auch Kontaktdaten wie Telefonnummern, jedenfalls wird die für Kontaktpersonen, Hinweisgeber, Zeugen usf. gespeichert.
Dazu speichert das BKA Daten zu
- Organisationen (mit Name, Art, Sitz, Gründungsland, "Nationaler Zugehörigkeit", für Firmen noch Stammkapital und einiges weitere)
- Sachen (mit u.a. "Anreicherungsgrad (%)" sowie Wert in DM und Euro...); hierunter fallen auch Waffen, für die das BKA weitere, nicht näher bezeichnete Daten speichern will.
- Autos (natürlich mit Kennzeichen, damit das gut zu scannen ist)
- Telefon- und andere Kommunikationsanschlüsse (mit Feld "Fake-Account", was nicht weiter erläutert wird).
- Konten
- Falschgeld
- Ereignisse, besonders Straftaten, inklusive "Lagerelevanz", "Bewertung" und "Transportmittel"
- Örtlichkeiten
- Beziehungen (mit Beziehungsart, Beziehung zu, Typ, Beziehungszeitraum, Bewertung); dabei ist vermutlich nur in zweiter Linie an Romantik gedacht.
- Dokumente (vermutlich vor allem auf gefälschte Ausweispapiere bezogen, weniger auf Fluggis)
- Spuren (sieht eher nach einer Nachweistabelle aus, dürfte also nicht viel inhaltliche Information enthalten)
- Hinweise (klar)
- Daten zu Verfahren und Vorgängen (inklusive "Text" -- hier ist dann also alles drin).
Mithin darf IgaSt als Antiterrordatei light gelten. Das BKA kann hier speichern, was es will.
== Modalitäten ==
Laut Errichtungsanordnung soll der Zugriff nur über das Referat ST 11 des [[Datenbanken BKA|BKA]] möglich sein. Dies scheint zunächst unplausibel, wie weit über kreative Rechtskonstrukte online-Zugriff für [[Datenbanken auf Länderebene|Landespolizeien]] realisiert wird, würden wir gerne wissen.
Aussonderungsprüffristen sind im Regelfall [[INPOL]]-typisch zehn Jahre bei Erwachsenen, fünf bzw. zwei Jahre bei Jugendlichen bzw. Kindern. Bei nicht unmittelbar Beschuldigten sind die Zeiten etwas reduziert.
== Zahlen ==
Laut <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>> waren im Juni 2009 knapp 3000 Personen in IgaSt gespeichert.
In [[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701284.pdf|BtD 17/1284]] sagt die Bundesregierung, anlässlich des Klimagipfels von Kopenhagen 2009-12 seien Daten zu 240 Personen übertragen worden, die in IgaSt als "potenziell gewaltbereite Störer" gespeichert waren. Das dürfte jedenfalls eine brauchbare Orientierung für den Umfang der Datenbank sein.
Bemerkenswert an der Geschichte ist, dass nach Kenntnis der Regierung nur zwei dieser 240 Personen in [[Dänemark]] auch in Gewahrsam genommen wurden, also nicht mal ein Prozent. Unter solchen Umständen erscheinen [[Zweckbindung]] und Datensparsamkeit jedenfalls fraglich, von Verhältnismäßigkeit ganz zu schweigen.
Im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht des BfDI (2011))>> wird berichtet, Personen, die im "nackten Block" oder in einer Menschenkette an Straßenblockaden teilgenommen haben sollen, seinen in IgaSt gespeichert gewesen.
== Position des BfDI ==
In seinem <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht (2011))>> führt der BfDI zu IgaSt aus (7.2.2, S. 88):
{{{#!blockquote Ungeachtet der juristischen Frage, inwieweit die Handlungen von Demonstranten strafrechtlich unter den umstrittenen Begriff der „Gewalt“ subsumiert werden können, sollte eine Speicherung in der Datei nur dann erfolgen, wenn die gewählte Form des politischen Protests zu erkennen gibt, dass Menschen verletzt oder Sachwerte in nicht unerheblichem Umfang zerstört werden sollen. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch provokante Formen des politischen Protests zulässig bleiben. Auch wenn in diesen Fällen die Namen der Betroffenen nicht ins Ausland übermittelt wurden, führt allein die Speicherung in der Datei „IgaSt“ zu einem Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. }}}
Zweifellos eine schöne Vorlage für Löschersuchen.
== Auflösung bzw Umbenennung von IgaSt ==
Nach <<BtDS(17/7018)>> ist die IgaSt 2011 aufgelöst worden. Ihre Funktion als BKA-Zentraldatei gegen Linksradikale und mit fast unbeschränkten Speicherungsmöglichkeiten deckt jetzt die [[PMK-links-Z]] ab; die Bundesregierung gibt aaO selbst an, dass der "relevante Bestand" von IgaSt in die PMK-links-Z überführt wurde; wie viele der 3000 gespeicherten Personen das betraf, ist indes unklar, zumal die Vermutung naheliegt, dass die Übertragung per Hand und damit nach und nach passierte. Auch das rasante Wachstum der PMK-links-Z in den ersten Jahren ihres Bestehens nährt derartige Vermutungen.
IMSI-Catcher
<<TableOfContents>>
= IMSI-Catcher =
WikiPedia:IMSI-Catcher sind kleine inoffizielle GSM-Funkzellen. Sie spiegeln Mobiltelefonen in der unmittelbaren Umgebung (10 bis 100 Metern) einen starken Sendemast vor. Telefone, die nicht vom Netz gemanagt werden (also im Groben solche, mit denen gerade nicht telefoniert wird) versuchen sich daraufhin, sich auf die "gefälschte" Funkzelle einzubuchen. Da dies einen Location Update bewirkt, kann der IMSI-Catcher die [[https://de.wikipedia.org/wiki/International_Mobile_Subscriber_Identity|IMSI]] (also die Teilnehmerkennung) der im betroffenen Netz aktiven Telefone auslesen. Auch das Mithören von Mobilfunktelefonaten ist möglich. Dabei werden allerdings auch Daten Unbeteiligter im Funknetzbereich des IMSI-Catchers erfasst, ohne dass diese es erfahren.
Der IMSI-Catcher legt darüber hinaus unter Umständen den gesamten Mobilfunkverkehr der betroffenen Mobiltelefone lahm, sodass auch Notrufe nicht möglich sind. IMSI-Catcher werden hauptsächlich zur Bestimmung des Standortes und zum Erstellen eines Bewegungsprofils von Personen benutzt. Eingesetzt werden IMSI-Catcher hauptsächlich von Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten, können aber mittlerweile leider auch für wenig Geld [[http://heise.de/-1048919|nachgebaut]] werden. Eigenkonstruktionen werden von [[https://firstlook.org/theintercept/article/2014/02/10/the-nsas-secret-role/|Kriminellen in China]] zum Beispiel schon lange dazu genutzt, um SPAM-SMS zu verschicken.
Die krasseste Verwendung erfolgt jedoch durch die NSA, welche mit IMSI-Catchern ausgestattete Drohnen dazu nutzt um Menschen vollautomatisch und ohne jegliche menschliche Nachkontrolle auf Basis von Metadaten zu töten - siehe [[https://firstlook.org/theintercept/article/2014/02/10/the-nsas-secret-role/|NSA’s Secret Role in the U.S. Assassination Program]]. Dabei sterben nicht nur die Zielpersonen, sondern auch unzählige Zivilisten. Da IMSI-Catcher im Prinzip nichts anderes tun, als still und heimlich die Daten der Telefone von Zielpersonen massenhaft abzugreifen und ihnen dann durch die weiteren Maßnahmen der Behörden Schaden zuzufügen, ist die Open-Source Community aktiv geworden und entwickelt eine App für Android als Gegenmaßnahme. Sicherheitsbewusste Android-Entwickler werden gebeten, mit Ihrem Code und Engagement im Projekt die Welt zum Besseren zu verändern. Siehe [[http://www.datenschmutz.de/moin/IMSI-Catcher#Nachweis_eines_IMSI-Catchers|Nachweis eines IMSI-Catchers]].
== Einsatzgebiete von IMSI-Catchern ==
Die Bedarfsträger können dies auf zwei Arten nutzen:
- Feststellen, ob sich ein gesuchtes Telefon innerhalb der Reichweite befindet
- Ermittlung der IMSI von unbekannten Telefonen.
Die Lokalisierung von Telefonen scheint derzeit der Haupteinsatzzweck zu sein. Dies ist z.B. relevant, um eine Hausdurchsuchung zur Ergreifung von Flüchtlingen zu rechtfertigen.
Die Ermittlung von IMSIs kommt als Gegenmaßnahme für auf falsche Namen registrierte Telefone in Betracht. Dabei wird der IMSI-Catcher an zwei verschiedenen Orten gegen eine observierte Person eingesetzt; die beiden Datensätzen gemeinsame IMSI ist die des von der Person mitgeführten Telefons.
== Funktionsweise von IMSI-Catchern ==
IMSI-Catcher funktionieren so nur im GSM-Netz. UMTS-Telefone fallen allerdings meist auf GSM zurück, wenn es ein starkes GSM-Signal gibt, so dass sie derzeit meist noch gegen IMSI-Catcher anfällig sind.
Wie ein IMSI-Catcher 2011 aussieht, ist aus dem <<Doclink(2011-elaman-katalog.pdf,Elaman-Katalog von 2011)>> zu entnehmen (PDF-Seite 12); die dort versprochene Funktion, auch in UMTS-Netzen die Funktionalität von IMSI-Catchern bereitszustellen, bezieht sich aber nur auf die Lokalisierung von Endgeräten, nicht auf die Aufzählung von IMSIs in der Umgebung.
Während ein IMSI-Catcher läuft, sind betroffene Telefone nicht anrufbar und können idR auch selbst keine Gespräche anfangen (da der IMSI-Catcher ja keine echte Verbindung zum Netz hat). Der Ausfall beschränkt sich aber auf allenfalls wenige Minuten pro Netz. Laufende Telefongespräche werden nicht beeinflusst, da Telefone im dedicated mode die Funkzellen vom Netz zugewiesen bekommen und das Netz die vom IMSI-Catcher vorgetäuschte Funkzelle nicht kennt.
== Nachweis eines IMSI-Catchers ==
Es ist im Prinzip denkbar, die Aktivität eines IMSI-Catchers durch Beobachtung der vom Telefon bevorzugten Zelle festzustellen. Die Cell- und LA-ID lässt sich bei manchen Telefonen anzeigen. Programme wie [[http://www.gnokii.org/|gnokii]] erlauben dies bei Anschluss an den Rechner. [[http://www.opencellid.org/|opencellid.org]] erlaubt, nachzusehen, ob die Zelle plausibel ist.
Wer das per Hand machen will: Nach Aufbau einer seriellen Verbindung zum Telefon schickt man zunächst AT+CREG=2 an das Telefon. Das Kommando AT+CREG? gibt dann Location Area und Cell ID zurück. Mit Freier Baseband-Firmware wie [[http://bb.osmocom.org/trac/|osmocom]] lassen sich da noch weit bessere Systeme bauen.
Ein großartiges open-source Projekt auf GitHub zur Enttarnung von IMSI-Catchern sowie [[https://de.wikipedia.org/wiki/Stille_SMS|stillen SMS]] ist der sogenannte [[http://secupwn.github.io/Android-IMSI-Catcher-Detector/|Android IMSI-Catcher Detector (AIMSICD)]]. Dieses mutige Projekt sucht dringend noch sicherheitsbegeisterte Android-Entwickler und Tester. Teilt den Link in allen sozialen Netzwerken!
== Weiteres ==
-
Für die geplante Beschaffung von IMSI-Catchern gab es 2000 einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.pol|Big Brother Award]] für Eckart Werthebach als damaligen Innensenator von Berlin.
-
Im Zusammenhang der [[TK-Verkehrsdaten#Sachsen-Sumpf|19/2-Verfahren in Dresden]] ([[Sachsen]]) wurden IMSI-Catcher eingesetzt, um zwei Verdächtige des [[129a Verfahren|129er-Verfahrens]] zu orten.
-
[[Überwachungstechnik]]
STADA
= Staatsangehörigkeitendatei =
Eine vom [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts|Bundesverwaltungsamt]] seit 1982 (und bis ca. 2006 ohne Rechtsgrundlage, vgl. <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, 7.1.1, S. 94) betriebene Datei, die offenbar zu Personen ihre Staatsangehörigkeiten enthält, insbesondere offenbar auch für Inländer, wie [[http://www.bva.bund.de/nn_385228/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/FAQ/Sonstige/02__Sonstige.html|diese Antwort des BVA]] nahelegt:
''Ich möchte für mich ein Staatsangehörigkeitsverfahren durchführen und bin auf der Suche nach Angaben zu meinen deutschen Vorfahren. Können Sie mir weiterhelfen und kostet das etwas? Was muss ich tun?''
''Sie können eine Anfrage an die Staatsangehörigkeitsdatei (STADA) des Bundesverwaltungsamtes richten (E-Mail: staatsangehoerigkeit@bva.bund.de). Sie erhalten dann Auskunft darüber, ob über die von Ihnen genannten Vorfahren Informationen zur Staatsangehörigkeit vorliegen und welcher Art diese sind. Die Anfrage ist gebührenfrei.''
<<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, 7.1.1, S. 94, spricht davon, dass es mittlerweile eine Rechtsgrundlage dafür gibt. TODO: Rausfinden, welche das ist -- google ist eher uninformativ, wahrscheinlich will mensch in der Bundestags-Doku sehen, wo AZR zuletzt geregelt wurde.
Datenbanken Austria
<<TableOfContents>>
= Datenbanken Austria =
Österreich ist eines der [[Datenbanken EU|EU]]-Staaten mit denen die [[Datenbanken der Bundespolizeien|Deutsche Polizei]] u.a. im Rahmen von [[Europol]] und [[SIS]] Daten austauscht. Österreich scheint sich bei den Ideen für neue Überwachungsmöglichkeiten sehr an den Piefkes zu orientieren. Der ehemalige Innenminister Günther Platter wurde für seine Kopierten Überwachungsphantasien von [[Schäuble-Katalog|Wolfgang Schäuble]] 2008 für den [[http://www.bigbrotherawards.at/2008/Nominierungen#G.C3.BCnther_Platter_.5B.C3.96VP.5D:Kopierte.C3.9Cberwachungsphantasien_von_Wolfgang_Sch.C3.A4uble|Big Brother Award]] nominiert.
== Polizeiliche Datenbanken ==
=== Rechtsgrundlage ===
Das Sicherheitspolizeigesetz wurde 2007 nach dem Deutschen Vorbild durch weitgehende präventive Befugnisse erweitert. Dafür gab es dann auch einen österreichischen Big Brother Award. Die Klage vor Österreichischen Verfassungsgericht wurde abgewiesen, deswegen wurde laut [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreich-Sicherheitspolizeigesetz-vor-Menschenrechtsgerichtshof-Update-909383.html|Heise-Newsticker]] Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschrechte eingelegt.
[[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005792|Sicherheitspolizeigesetz]]
=== EKIS ===
Das EKIS ([[http://de.wikipedia.org/wiki/EKIS|Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem]]) ist eine Zusammenfassung von elf Datenbanken des österreichischen Innenministeriums. Diese sind das Strafregister, KFZ - Fahndungsdatei, Personenfahndungsdatei, Sachenfahndungsdatei, Kriminalpolizeilicher Aktenindex und ED-Behandlungen samt Fingerabdrücke. Im Kriminalpolizeilichen Aktenindex werden laut [[http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=78115gwe|Arge Daten]] alle Kontakte einer Person mit der Polizei aufgezeichnet werden, bis hin zu völlig haltlosen Anzeigen durch Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen und werden praktisch nie gelöscht. Der Zugriff wurde missbraucht, deswegen wurde 2009 ein angeblich verbessertes System entwickelt. Die Zugriffe werden Stichprobenhaft protokolliert und es gibt inzwischen die Möglichkeit haltlose Anzeigen im Kriminalpolizeilichen Aktenindex zu löschen. Die Bürgerrechtsorganisation [[http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=75834nhc|Arge-Daten]] meint allerdings das durch die Reform nur die rechtlichen Mindestanforderungen erfüllt seien.
[[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Datenschutz/ekis/start.aspx/|Infoseite des Österreichischen BMI zu EKIS]]
=== IPOS/PAD === Die Vorgangsverwaltung IPOS/PAD (Integriertes polizeiliches Sicherheitssystem/Protokollieren-Anzeigen-Daten) wird seit Anfang 2007 eingesetzt (siehe [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/86188|Heise-Newsticker]]). Hier werden auch Daten von eingestellten Verfahren nicht gelöscht, die Datenschutzkomission fand dieses auch nicht beanstandennswert, da aus der Akte die Unschuld ja hervorgehen würde (vgl [[http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=64220bcb|Arge Daten]]). Löschfristen scheint es ansonsten nicht zu geben.
== Datenschutzkontrolle ==
Die Datenschutzkomission ist für die Datenschutzkontrolle zuständig, sie ist dem Kanzleramt angegliedert und deswegen vermutlich nicht wirklich unabhängig. Die seit 1982 bestehende Bürgerrechtsorganisation [[http://www2.argedaten.at|Argedaten]] hat deswegen Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen mangelhafter Umsetzung der Datenschutzrichtlinie eingelegt. Daraufhin hat die Europäische Kommission gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet.
[[http://www.dsk.gv.at/|Webseite der Österreichischen Datenschutzkomission]]
== Datenbanken des Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ==
Das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Verfassungsschutz_und_Terrorismusbek%C3%A4mpfung|BVT]] hat in Österreich im Gegensatz zum Deutschen [[BfV]] auch polizeiliche Befugnisse. Offiziell ist das BVT daher auch nicht für Gesinnungsbekämpfung (wie das [[BfV]]) zuständig. Das BVT trägt maßgebliche Mitverantwortung für den Österreichischen Tierschutzprozess, Ein [[129a Verfahren|Mafiaverfahren]] gegen Tierschützer, bei welchen inzwischen alle frei gesprochen wurden. Das BVT betreibt eine Datenbank in welcher Personen mit dem Hinweis EX für Extremismus gespeichert werden. Ein ehemalige Vorsitzende der [[http://www.de.wikipedia.org/wiki/|ÖH]] (Österreichische Hochsschulschaft) hat diesen Eintrag wegen Werfen von Flyern im Österreichischen Parlament bekommen (vgl [[http://www.studium.at/144143-ehemalige-oeh-vorsitzende-extremismusliste-des-verfassungsschutzes|www.studium.at]]).
=== Auskunftersuchen ===
- [[http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=46505nvp| Musterbrief von Arge-Daten ]] für AuskunftErsuchen für EKIS und anderes
- [[http://www.gras.at/service/wasweissderstaat/|Musterbriefe von GRAS]] (Grüne Alternative Studenten) für AuskunftErsuchen
== Weitere Infos ==
- [[http://www.ueberwachungsstaat.at|Überwachungsstaat]] -- Webseite zur Kritik an der Überwachung von den Österreichischen Grünen
- [[http://www.unwatched.org| Blog Unwatched ]]
- [[http://www.ueberwacht.at/| www.ueberwacht.at]] Kampagnenseite gegen die geplante Anti-Terror-Pakt Erweiterung 2011
HilfeIndex
Please edit system and help pages ONLY in the master wiki!
For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:HelpIndex ##master-date:2002-01-03 12:02:54 #acl -All:write Default #format wiki #language de Es folgt ein automatisch erstellter Index aller Hilfeseiten: <<PageList(regex:^Hilfe.*)>>
Datenbanken Niedersachsen
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SOG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true|Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)]]
- [[https://www.voris.niedersachsen.de:443/jportal/?quelle=jlink&query=VerfSchG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true|Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz NVerfSchG]]
- [[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true|Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)]]
Zum 7.7.2021 hat der Verfassungsschutz von der SPD-CDU-Regierung und dem Parlament das Recht geschenkt bekommen, die Auskunft global zu verweigern (in der üblichen Formulierung, es müsse auf einen konkreten Sachverhalt und ein besonderes Interesse verwiesen werden). Nun, ein Menschenrecht weniger. Schade, dass niemand den autoritären Reflexen nach dem Skandal um VS-Präsidentin Brandenburger (vgl. unten) widerstehen konnte.
= Auskunftssysteme der Polizei (POLAS) =
Niedersachsen betreibt als [[Nachweissystem]] eine [[POLAS]]-Instanz.
Nach einer [[http://web.archive.org/web/20030923023515/http://www.intel.com/deutsch/eBusiness/casestudies/lowersaxonypolice/|Pressemitteilung von Intel aus dem Jahr 2003]] gab es damals 11600 Computer-Plätze in Niedersachsen, die eine nicht näher beschriebene Polizeidatenbank – nach Lage der Dinge muss es sich wohl um POLAS gehandelt haben – abfragen können.
== Sexualstraftäterdatei == Niedersachsen betreibt offenbar auch eine HEADS-Instanz, wie [[Bayern]] als [[Sexualstraftäterdatei]]. Dieses ist als K.U.R.S in Nivadis intregriert (vgl [[#Themenbezogene Sammlungen in Nivadis]].
== SKB-Datei ==
Auch Niedersachsen unterhält eine [[SKB-Datenbank]] gegen Fußballfans. 2016 [[https://www.heise.de/newsticker/meldung/OVG-Niedersachsen-Polizei-darf-Daten-gewaltbereiter-Fussballfans-speichern-3492122.html|zitiert heise online]] „Polizeiangaben” dahingehen, dass bei den Präsidien in Hannover (750), Braunschweig (250) und Wolfsburg (200) insgesamt 1200 Personen erfasst sind.
Im November 2016 [[http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160020279&st=null&showdoccase=1|urteilt das OVG Lüneburg (11 LC 148/15)]], die SKB-Dateien würden im Einklang mit Datenschutz- und Polizeigesetzen geführt. Das ist ein wenig originell, weil die Polizei die Dinger seit 2005 mit einer völlig unzureichenden Errichtungsanordnung (hier: „Verfahrensbeschreibung”) hat und erst, als es im Zusammenhang mit der Klage brenzlig wurde, 2014 eine Errichtungsanordnung geliefert hat, die etwas mit der Realität zu tun hatte; wie üblich haben Rechtsverstöße der Polizei also keine Folgen.
Atemberaubend auch die Bereitschaft des Gerichts, die Speicherung von „Kontakt- oder Begleitperson[en]” – also auch nach Polizeieinschätzung völlig unschuldigen – zu erlauben, und zwar durch schlichtes Abpinnen einer kreuzlahmen Ausrede der Polizei:
{{{#!blockquote Nach den Angaben der Beklagten [also der Polizei] tragen die in der Arbeitsdatei gespeicherten Erkenntnisse [hier speziell zu Kontakt- und Begleitpersonen] auch dazu bei, für präventiv-polizeiliche Maßnahmen den Kräftebedarf abzuschätzen und die Einsatztaktik festzulegen. Die Arbeitsdatei dient damit der gefahrenabwehrenden Tätigkeit der Polizei. }}}
– beeindruckend dünn angesichts einer Verletzung elementarer Bürgerrechte.
Angesichts dieser bürgerrechtlichen Unbesorgtheit ist auch bemerkenswert, dass das Gericht die Weiterspeicherung zweier Gewahrsamnahmen absegnet, da sich die Klägerin nicht im Nachhinein gegen sie gewehrt hat:
{{{#!blockquote Ob der Eintrag zu löschen ist, wenn die Rechtswidrigkeit der von der Polizei ergriffenen Maßnahmen feststeht, kann auf sich beruhen. Die Klägerin hat nachträglichen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ingewahrsamnahmen offenkundig nicht in Anspruch genommen. }}}
Das Gericht wollte nicht mal die Speicherung einer „Gefährderansprache” (die in Wirklichkeit offenbar eher eine Personalienkontrolle war) als rechtswidrig erkennen.
= Vorgangsbearbeitung NIVADIS =
Nivadis ist das Niedersächsische [[Vorgangsbearbeitung]]s-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem (vgl. [[http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.01.04-000/|Heise-Newsticker 2004 zu Nivadis]]). Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert (vgl [[http://www.pro-linux.de/news/2003/5977.html|pro-linux.de von 2003]]).
== Historie ==
2014 gab es sehr konkrete Pläne, Nivadis im Rahmen einer Rückmigration auf Windows abzuschalten ([[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-Niedersachsen-will-von-Linux-zurueck-zu-Microsoft-2440829.html|Heise-Newsticker vom 1.11.2014]]). Wir tippen mal: Die werden zu was von rola migrieren. Auskünfte von 2019 zufolge verwenden sie aber weiter NIVADIS als Vorgangsbearbeitung.
2010 beschreibt das Innenministerium Niedersachsen folgende tolle Features in ihrer Vorgangsbearbeitung (vgl [[http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=14962&article_id=62624&_psmand=33|IM zu NIVADIS]]):
{{{#!blockquote Durch die hervorragende Datenqualität können einmal eingegebene Daten (unter Berücksichtigung strenger datenschutzrechtlichen Vorgaben) für sämtliche folgenden Bearbeitungsprozesse sowie die Auswertung und Statistik automatisiert verarbeitet werden. Sie können per Mausklick für weitere Vorgänge übernommen und mit externen Datenquellen abgeglichen werden. [...] Alle Vorgangsdaten werden zentral gespeichert. Dies hat zur Folge, dass jeder Anwender, soweit es seine Berechtigung zulässt, landesweit auf alle Vorgangsdaten zugreifen kann. [...] Von jedem NIVADIS-Arbeitsplatz aus wird der Zugriff auf polizeiliche Informationssysteme, wie [[INPOL]], [[SIS|Schengener-Informations-System]], [[AZR|Ausländer-Zentralregister]] und [[ZEVIS]] (Zentrales Verkehrs- und Informations-System) gewährleistet. }}}
Weil ein Ausfall beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie 2010 zu einem zweitägigen Ausfall von Nivadis führte, dürfte die zentrale Komponente eben dort angesiedelt sein. vgl [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-Niedersachsen-Serverfehler-sorgt-fuer-NIVADIS-Ausfall-1101909.html|Heise-Newsticker]]
== Datenbankfelder ==
Es werden unter anderem folgende Informationen zu einzelnen NIVADIS-Vorgängen gespeichert:
- Vorgangsnummer
- Polizeidirektion
- Dienststelle
- Delikt
- Kurzsachverhalt
- Tatort-PLZ
- Tatort
- PMK-Meldung
- Rolle (zB Beschuldigter, Verursacher, betroffene Person)
- Geschehenszeitraum ab
- Endabgabedatum
- Datenschutzstatus (archiviert, aktiv)
- Anonymisierungsdatum
- Löschfrist in Jahren
- Löschdatum Datensatz
- Name, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Adresse
== Zugriffe und Löschung von Daten ==
Auf aktive Vorgänge darf jede*r Polizist zugreifen.
Bei Strafsachen wird ein Vorgang irgendwann mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft endabgegeben. Das setzt dann das Endabgabedatum entsprechend. Die Archivierung (Datenschutzstatus) erfolgt dann nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft über den Ausgang des Verfahrens, spätestens jedoch zwei Jahre nach der Endabgabe. Bei anderen Vorgängen erfolgt die Archivierung drei Tage nach der Endabgabe.
Erst sobald ein Vorgang archiviert wird, wird die Löschfrist gesetzt und zwar auf dann in der entsprechenden Anzahl Jahren. Das scheinen üblicherweise 10 Jahre bei Straftaten zu sein und 5 Jahre bei anderen Vorgängen.
Die Polizeidirektion Osnabrück schreibt zu archivierten Vorgängen und Zugriffsrechten:
Zu den archivierten Vorgängen ist ein Zugang rechtlich beschränkt. Er ist zulässig zu Zwecken der auch nachträglichen Dokumentation behördlichen Handelns, der Vorgangsverwaltung und dem Vorgangsnachweis. Ein darüberhinausgehender, zweckdurchbrechender Zugang ist unter den Voraussetzungen des § 39 Abs 2 Niedersächsiches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zulässig, u.a. zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben oder zur Verfolgung von wenigstens gleichwertigen Straftaten, jeweils unter der Voraussetzung der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch eine Vorgesetzte oder einen Vorgesetzten.
Es gibt auch ein Anonymisierungsdatum, praktisch hat das jedoch eher keine Relevanz, da lediglich anonymisiert wird, welche Rolle die Person im Vorgang hatte, aber nicht die Beziehung der Person zum Vorgang. Das heißt wohl eher, dass die Polizei dann immer davon ausgeht, die Person wäre Beschuldigte gewesen. Die Polizeidirektion Osnabrück dazu:
Nach Ablauf des Anonymisierungsdatums wird bei einem Treffer zu einer Personensuche lediglich der Kurzsachverhalt des Vorgangs angezeigt. Daraus kann die oder der Suchende schließen, dass die abgefragten Personendaten in irgendeinem Zusammenhang mit dem Vorgang stehen. Zugriff auf die Daten hat jede oder jeder Angehörige der Polizei mit Zugang zu NIVADIS.
== Themenbezogene Sammlungen in Nivadis ==
Laut einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011 sind in Nivadis Themenbezogene Sammlungen (TBS) in Nivadis integriert. Die TBS dienen als ermittlungsbegleitende Anwendungen, für spezielle Analysen bzw. Auswertungen zu unterschiedlichen, polizeilich relevanten Phänomenbereichen. U.a. gibt es TBS K.U.R.S. „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Straftätern“, TBS Wasserschutzpolizei Seeschiffkontrollen, TBS Fahrradbesitzerdatei Niedersachsen, und TBS Milieu Menschenhandel/Rotlichtmilieu.
= Fallbearbeitung/Analysesystem =
== SAFIR ==
„Software zur Analyse, Fallbearbeitung, Informationsverarbeitung und Recherche“ (Safir) heißt nach einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011 das System zur [[operativen Fallbearbeitung]].
Wie üblich in Fallbearbeitungen gibt es offenbar langlebige, tief eingreifende Datensammlungen. Die Anfrage von 2011 erwähnt Safir-Castor, eine Landesanwendung zur anlassbezogenen Abwicklung des Castortransportes.
Auskünfte von 2019 erwähnen eine ähnliche Datensammlung namens „PD Hannover-PMK-Links“, also eine Datei des Staatsschutzes Hannover, in der zehn Jahre alte Vorgänge erfasst waren. Dementsprechend langlebig wird die Sammlung wohl auch sein, was angesichts der recht feingranularen Informationen (wie andernorts auch) sehr fragwürdig ist.
== DAMASKUS == Damaskus ist nach einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011 „Datei zur Massenauswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen und sonstigen Daten“.
== ISAS == Castortransporte - ISAS - jetzt Landesanwendung „Castortransporte - ISA (Informations-, Sammel- und Auswertestelle) laut einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011
= Elektronische Kriminalakte =
Auch Niedersachsen betreibt ein System zur elektronischen Führung der Kriminalakte namens ELKA. Die Polizei (LKA) erteilt die Auskunft, dass die ELKA existiert (und speichert den Hinweis im Kriminalaktenindex KAI) und grob, welche Inhalte enthalten sind. Eine Einsichtnahme verweigert sie jedoch.
= Verfassungsschutz =
Der Verfassungsschutz betreibt neben [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] laut einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Antwort der Landesregierung]] auf eine Anfrage der Linken von 2011 eine Amtsdatei und eine G10-Datei (d.h. vermutlich Personen welche auf Grund des G10-Gesetzes überwacht werden). Daneben gibt nach der Antwort in Niedersachsen ein „Gemeinsames Informations- und Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz“ (GIAZ).
Seit 2021 besteht auch beim Niedersächsischen VS (wie zuvor schon in Bund, BaWü, Bayern und einer wachsenden Zahl von Ländern) kein Auskunftsrecht mehr (vgl. [[#Menschenrechte_aus.2BAPw-ben_ist_.2BIB4-Treiben.2BIBw-|unten]]).
== VS-Amtsdatei ==
Hauptquelle zur Amtsdatei des Landesamts für Verssungsschutz ist ein <<Doclink(2014-nds-vsreport.pdf,Bericht der Task Force Verfassungsschutz (2014))>> (im Folgenden TF-Bericht).
=== Inhalte === Demnach führt der LfV zunächst – wie wohl alle LfVen in der BRD – ausschließlich „Sachakten”, also vielleicht „Der Göttinger AK Castor” oder „Antifa-Umtriebe in Lemgo”, nicht aber das Äquivalent von Kriminalakten (die normalerweise konkreten Personen zugeordnet sind). Die Amtsdatei kreuzreferenziert nun Erwähnungen von Personen in diesen Akten. Es kann natürlich passieren, dass es mal ein-Mensch-Gruppen gibt.
Dabei werden Personen nach „Verdachtsfällen” und „Beobachtungsfällen” unterschieden, wobei letztere VS-offiziell bestätigte „Extremisten” sind. Offenbar gibt es für letztere noch die Unterscheidung nach „gewalttätig” und „nicht gewalttätig”, was aber wohl keine nachvollziehbaren Konsequenzen hat.
Für diese sieht die Amtsdatei vor die Speicherung
{{{#!blockquote biographischer Daten, der Zugehörigkeit zu Organisationen sowie der sogenannten Erkenntnistexte (EKT). Diese Erkenntnistexte dienen der Speicherung von zusammengefassten Ergebnissen aus der Auswertung von Informationen. [...] Die Gesamtheit aller zu einer Person oder einer Organisation gespeicherten Erkenntnistexte wird in einem sogenannten Hinweisblatt (HIBL) zusammengefasst. Dieses (elektronische) Hinweisblatt bietet damit einen umfassenden Überblick über die zu einer Person gespeicherten Erkenntnisse. (TF-Bericht, S. 5) }}}
– es werden also offenbar beliebige Volltexte im Rechner gespeichert, was schon mal allen nichtgeheimdienstlichen Vorstellungen von Datenschutz Hohn spricht.
Entsprechend furchtbar stellen sich dann auch die Quellen dar. Der TF-Bericht äußert als Beispiele:
{{{#!blockquote [Es] wurden im vom Niedersächsischen Verfassungsschutz beobachteten Bereich der autonomen Szene beispielsweise Erstspeicherungen aufgrund der Benennung auf Mitglieder- oder E-Mail-Verteilerlisten vorgenommen. (TF-Bericht, S. 26) }}}
– das fand die Task Force auch erstmal in Ordnung. Etwas weniger zufrieden war sie mit blinden Abfragen beim Meldeamt:
{{{#!blockquote Die Task Force hat die Löschung von personenbezogenen Speicherungen empfohlen, die darauf basierten, dass die Personen Bewohnerinnen oder Bewohner sogenannter „Szeneobjekte“ waren, also von Wohnhäusern, die nach polizeilicher Einschätzung von Personen der politisch linksorientierten Szene bewohnt sind. Im Zuge einer Meldedatenabklärung der „Szeneobjekte“ wurden Personen als Verdachtsfälle in der Amtsdatei neu erfasst. [... allerdings, später, für den Fall, dass wer schon Hoffnung geschöpft hat:] Die Task Force beanstandet das grundsätzliche Vorgehen einer Meldedatenerhebung in Bezug auf derartige Szeneobjekte zur Ermittlung von Personen nicht. Dies schließt auch die Personenabklärung mittels einer Vorlage von Lichtbildern bei einer Quelle mit ein. (TF-Bericht, S. 26f) }}}
Schon fast unzufrieden war sie mit der summarischen Speicherung von Leuten beim Freitagsgebt – Religionsfreiheit ist gerade im autoritären Bereich ein hohes Gut:
{{{#!blockquote In der bisherigen Speicherpraxis wurden regelmäßige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den in extremistisch eingestuften Moscheen durchgeführten Freitagsgebeten in der Amtsdatei gespeichert. Je nach Relevanz des Objekts erfolgte zunächst eine Aufnahme als Verdachtsfall oder aber eine Einstufung als Extremist. Letzteres hat regelmäßig eine automatische Verlängerung der Wiedervorlagefrist von fünf Jahren auf Basis der letzten zugespeicherten Erkenntnis, also auch jeder weiteren Teilnahme an einem Freitagsgebet, zur Folge. [...] Die Task Force sieht indes eine dauerhafte Speicherung von Moscheebesucherinnen und -besuchern allein aufgrund der regelmäßigen Teilnahme am Freitagsgebet [..] als für die Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes nicht erforderlich an. }}}
=== Speicherfristen ===
Laut Auskunft der Task Force vergibt der VS ohne nachweisbare Einzelprüfung immer die maximal zulässige Wiedervorlagefrist (so heißt die Speicherfrist bzw. Aussonderungsprüffrist beim VS in Niedersachsen); das sind fünf Jahre für „Extremisten” und zwei Jahre für Verdachtsfälle. Wirklich relevant ist das aber wohl in der Regel nicht, weil der VS die Prüfung eh nicht durchführt --
{{{#!blockquote Die Task Force hat wiederholt festgestellt, dass Wiedervorlagefristen von Speicherungen zum Zeitpunkt der Überprüfung durch die Task Force bereits in teilweise erheblichem Umfang abgelaufen waren. Erklärt wurde dies mit den konkreten organisatorischen Abläufen bei der Abarbeitung der Wiedervorlagen. (TF-Bericht, S. 22) }}}
Selbst wenn eine Wiedervorlage stattfindet, sind die Hürden für eine Weiterspeicherung nicht hoch. Das VS-Gesetz nennt allerdings Fristen von 10 (Systemgegnerschaft ohne Gewalt) bzw. 15 Jahren (mit Gewalt oder internationalem Bezug), nach denen ein Personeneintrag gelöscht werden muss, wenn sich keine Zuspeicherung konstruieren lässt.
Wie auch bei der Polizei häufig üblich, lässt eine Zuspeicherung die Fristen aller Eintragungen neu anlaufen. Das führ beim Niedersächsischen VS, der offensichtlich weitgehend wahllos alles speichert (also nicht nur Ermitlungsverfahren, wie es bei der Polizei üblich ist), zu besonders geheimdienstgemäßen Situaionen:
{{{#!blockquote Ferner hat die Task Force festgestellt, dass die Wiedervorlagefrist vielfach an Tatsachen anknüpft, die nicht verlängerungsrelevant sind. Nicht verlängerungsrelevant sind solche Erkenntnisse, die keinen extremistischen Kontext oder sogar einen entlastenden Inhalt haben. Beispiele hierfür sind die Erfassung allgemeiner Personendaten oder Erkenntnisse darüber, dass sich eine Person von einer extremistischen Bestrebung gelöst hat. (TF-Bericht, S. 21) }}}
Neben einer generellen Schwäche bei der Achtung der Verfassung liegt die weite Verbreitung dieses Phänomens in der Amtsdatei des Verfassungsschuzes auch an der Technik:
{{{#!blockquote Die Eingabemaske zur Erfassung und Speicherung von Erkenntnissen beinhaltet ein Feld zur automatischen Verlängerung der Wiedervorlage um fünf Jahre. Dieses Feld ist bei einem Aufruf der Eingabemaske automatisch aktiviert. }}}
Wer hat sich das wohl ausgedacht?
=== Zahlen ===
Die von der Task Force überprüfen Personeneinträge mögen oder mögen nicht einen guten Eindruck vom Gesamtinhalt der Amtsdatei geben – jedenfalls sah die Vereilung auf die vom VS ausgemachen „Phänomenbereiche” 2013 so aus:
|| Links || Ausland || Rechts || || 1792 || 3025 || 2363 ||
= Weiteres =
== Liberalisierungen unter Rot-Grün? ==
Unter der Rot-Grünen Koalition in den 90-zigern wurden die Befugnisse von Polizei und [[Geheimdienste]]n erheblich zurückgeschraubt. Mit daran beteiligt war Rolf Gössner, der dazu einen [[http://www.infolinks.org/medien/cilip/ausgabe/45/ngefag.htm|Artikel in Cilip 45]] geschrieben hat. Nach dem Wechsel zu Gelb-Schwarz wurde dagegen die Reform zurückgenommen und die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten erheblich ausgebaut (s.u.).
== Polizeiliches Lamentieren 2003 ==
Oberflächliche Einblicke in die EDV gewährt ein Leserbrief im Polizei Extrablatt (vgl [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2661905_L20.pdf|Polizei-Extrablatt 11/2003]). Interessant ist hierbei die Erwähnung von "Mikado" und der Umstand. Dann heißt es dort: "Jetzt wird die Emulation gestartet und wenn ich Glück habe, ist eine POLAS-Session frei", was wohl bedeutet, dass POLAS damals noch über ein klassisches Terminal angesprochen wurde. Und: "POLAS/INPOL [kann ich] mit dem Windows-Rechner nicht erreichen [...] und mit dem Nivadis-Rechner [können keine] keine Datenbanken aufgerufen werden." Das klingt einerseits erfreulich, weil Auskunft und Vorgangsbearbeitung getrennt sind, wie sich das gehört, andererseits aber bedenklich, weil POLAS als Landes- und INPOL als Bundessystem eigentlich getrennt sein sollten. Wer mehr Licht ins Dunkel bringen kann -- go ahead.
= Skandale =
== Detektei nutzt POLAS ==
1992/93 bekam eine Detektei Auskünfte aus POLAS (wenn auch wohl nur negative), weil sie so gerissen war, ein paar Polizeibeamte zu beschäftigen. Der Haupttäter bekam ein Disziplinarverfahren und wurde mit einer ganz stattlichen Pension aus dem Polizeidienst entfernt. vgl [[http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020040000031+NDH+L|urteil ovg niedersachsen]]
== Göttinger Überwachungsskandal ==
Ein [[http://politische-justiz.org/48|Göttinger Anti-AKW Aktivist]] wurde 2004, wegen seiner Tätigkeit als Sprecher des Anti-Atom-Plenums Göttingen vor dem Castor-Transport pausenlos überwacht. Dafür gab es dann auch einen Big Brother Award. Weitere Skandale in Niedersachsen sind auf der Webseite [[http://politische-justiz.org/|politische justiz]] zu finden. (und warten auf Auswertung ...)
== Polizeigesetz wird vom Verfassungsgericht kassiert ==
Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem „modernsten Polizeigesetz der Welt” profilieren. In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich [[Geheimdienste]] angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert.
In diesem Zusammenhang wirft die [[http://www.cilip.de/terror/lt-nds-14-3429.pdf|Antwort der damaligen Landesregierung]] auf eine Anfrage zur [[Rasterfahndung]] 2001 ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis.
== Rechtswidrige Dauerobservation einer Kletteraktivistin ==
Eine Kletteraktivistin wurde im Jahre 2006 vor einem Castoreinsatz wochenlang vom mobilen Einsatzkommand (MEK) [[Observation|observiert]]. Dagegen hat sie Klage vorm Verwaltungsgericht eingereicht. Um die Klage abzuwenden, hat die Polizei die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Observationsmaßnahme schriftlich anerkannt. Obwohl die Daten rechtswidrig erhoben wurden, hat die Polizei die Daten jedoch nicht gelöscht.
[[http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/ueberwachung.html#mek|Mehr von der Betroffenen]]
== Staatsanwaltschaft in Göttingen ordnet DNA-Entnahme wegen Böllerwurf an ==
Ein Göttinger Antifa-Aktivist wurde von der Staatsanwaltschaft Göttingen anfang 2011 verpflichtet wegen eines angeblichen Böllerwurfes eine [[DNA]]-Probe abzugeben. Die Beschwerde dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Womit das letzte Rechtsmittel gegen die Entnahme erfolglos war und die Speichelprobe abgeben werden musste (vgl http://monsters.blogsport.de/2011/01/04/verfassungsgericht-erlaubt-dna-entnahme/). Von dem Tatvorwurf wurde er dann laut http://monsters.blogsport.de/2011/07/04/freispruch-fuer-martin-r/ im Sommer 2011 freigesprochen.
== Big Brother Award für Drohnen-Einsatz == Der Innenminister von Niedersachsen Uwe Schünemann bekam 2011 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2011/.pol|Big Brother Award]] für den Einsatz von [[#Drohnen_mit_Kameras|Überwachungsdrohen]] bei den Demonstrationen zum Castor-Transport im Herbst 2010.
== Beobachtung eines Journalisten durch den Verfassungsschutz == Ein Göttinger Journalist eines Lokalradios erfuhr 2011, nachdem er ein AuskunftErsuchen an das [[LfV]] geschickt hatte, dass er seit 14 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird. U.a. wurde die Teilnahme an legalen Demos vom Verfassungsschutz registriert (vgl [[http://www.taz.de/Niedersaechsische-berwachung-/!79681/|taz]]). Einige Daten sind vermutlich durch die Polizei übermittelt worden, denn im Nachhinein hat die Polizei Göttingen zugegeben, dass sie bei einem AuskunftErsuchen gespeicherte Daten verschwiegen hatte (bzw vor dem Abschicken der Antwort gelöscht hatte). Weiteres unter http://monsters.blogsport.de/2011/11/07/nichts-genaues-weiss-man-nicht-auch-goettinger-polizeidirektion-ueberwachte-journalisten/.
== Beobachtung eines Grünen-Landtagskandidaten == Ein Kandidat der Grünen für die Landtagswahl 2013 hat im Sommer 2012 die Auskunft vom LfV, dass er vom LfV beobachtet wird. U.a. wird von ihm ein Platzverweis, Teilnahme an Protesten gegen Moorburg und die Teilnahme an einer Kurden-Demo vorgeworfen. Wobei er zu Zeitpunkt der letzteren auf einer Parteiveranstaltung war. Weiteres unter http://www.taz.de/Oppositions-Bespitzelung/!98824/
== 40% der VS-Daten rechtswidrig gespeichert ==
Die Zustände bei der Amtsdatei des Verfassungsschutzes
in Niedersachsen waren 2013 so haarsträubend, dass
selbst ein autoritärer Scharfmacher wie der damalige
Innenminister Boris Pistorius
nicht umhin kam, eine „Task Force” einzusetzen, die die
Speicherpraktiken des niedersächsischen VS untersuchen sollte.
Diese Kommission war im Wesentlichen mit Leuten des VS selbst und des
Innenministeriums besetzt, also gewiss keiner überschießenden
Menschenrechtsliebe verdächtig; das dokumentiert etwa ihre Einschätzung,
dass der VS eigentlich zunächst erstmal alles speichern kann:
{{{#!blockquote Ebenfalls phänomenbereichsübergreifend lässt sich in diesem Zusammenhang feststellen, dass wiederholt Personen über einen erheblichen Zeitraum gespeichert wurden, die zwar einen möglichen Bezug zu einer extremistischen Bestrebung aufweisen, im Ergebnis aber unbedeutend für die Bestrebung bleiben. Die Erstspeicherung dieser Personen ist zunächst unproblematisch, da ihre Bedeutung für die Bestrebung in der Regel noch nicht zu überblicken ist, so dass die Speicherung zur Klärung eben dieser Frage erforderlich ist. (<<Doclink(2014-nds-vsreport.pdf,Abschlussbericht)>>, S. 18) }}}
Trotz dieses Herz-Jesu-Bürgerrechtsverständnisses kommt der <<Doclink(2014-nds-vsreport.pdf,Abschlussbericht der Kommission)>> zu ziemlich vernichtenden Ergebnissen: 21% der 9004 untersuchten Speicherungen waren so missbräuchlich, dass sie als sofort löschpflichtig angesehen wurden, weitere 18% sind mit normalen Prozeduren zu löschen. Nicht auszudenken, zu welchen Ergebnissen Personen mit mehr bürgerrechtlicher Street Cred gekommen wären.
Innenminister Pistorius sah [[http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=124497&_psmand=33|sich zu folgendem Eingeständnis genötigt]]:
{{{#!blockquote Das ist erschreckend, weil es nicht um Versehen oder individuelle Fehler einiger weniger Mitarbeiter geht, sondern weil das System offenbar versagt hat und es keine Absicherung gab. Nach diesen Ergebnissen liegt ein Fall von Organisationsverschulden vor." }}}
Ein Ärgernis am Rande ist, dass die Task Force riet, von einer Information der Speicheropfer über das an ihnen verübte Unrecht abzusehen, und zwar mit der bemerkenswerten Argumentation:
{{{#!blockquote Angesichts der Zahl der Löschempfehlungen besteht nach Auffassung der Task Force die begründete Befürchtung, dass hierdurch die Arbeitsweise des Niedersächsischen Verfassungsschutzes aufgedeckt werden könnte. Insofern kann die Task Force eine derartige Information Betroffener nicht empfehlen. }}}
– also: Das Unrecht ist so verbreitet, dass deutlich werden könnte, dass es Methode hat. Klassiker geheimheimdienstlicher Zirkelschlüsse, Nummer 7.
== 511 von 512 gespeicherten Veranstaltungen rechtswidrig ==
2016 wird bekannt, dass die Polizei [[https://freiheitsfoo.de/2016/12/17/illegale-demodatenspeicherung-polizei-nds/|in NIVADIS „Verlaufberichte” zu 512 Demonstrationen]] samt Anmelder_innen, Ordner_innen usf. gespeichert hat. Eine Prüfung durch den LfD ergab, dass satte 511 dieser Speicherungen rechtswidrig waren, denn:
{{{#!blockquote Die Polizei kann mittels der NIVADIS-Speicherungen jederzeit wissen, wer an Demonstrationen teilgenommen hat. Das ist genau das Gegenteil von staatsfreier Grundrechtsausübung. }}}
(„staatsferne Grundrechtsausübung” ist ein zentraler Begriff aus dem Brokdorf-Urtei des BVerfG, das wesentliche Eckpfeiler des Versammlungsrechts festklopfte). Im Rahmen der Aufklärung wurde auch ein <<Doclink(2016-niedersachsen-verlaufsbericht.pdf,Beispiel für einen Verlaufsbericht)>> (mit Schwärzungen) befreit.
== Automatische Schwärzungen bei VS-Auskünften ==
2018 tritt die VS-Präsidentin Brandenburger im Gefolge einer Auskunft zurück. In Kürze: jemand hat eine verweigerte Auskunft angefochten, in Vorbereitung auf den Prozess hat der VS weniger geschwärzte Akten ans Gericht gegeben, die der Klägerin mit den Prozessakten zugänglich wurden. Mit diesen Daten konnte ein VS-Spitzel in der Göttinger Linken enttarnt werden.
Der eigentlich Skandal wird etwas vorher [[https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Niedersaechsischer-Verfassungsschutz-Druck-auf-Praesidentin-Brandenburger-nach-V-Mann-Enttarnung-waechst|in der HAZ vom 18.11.2018]] berichtet:
{{{#!blockquote Der Verfassungsschutz hat ein neues elektronisches System eingeführt, das sensible Stellen wie Namen in den Akten automatisch schwärzt. Anschließend überprüft ein Mitarbeiter, ob es nicht trotzdem noch für V-Männer heikle Passagen gibt, die dann per Hand aussortiert werden müssen. }}}
– dass offenbar kategorisch und maschinell geschwärzt wird, mithin also potenziell erhebliche Grundrechtseingriffe ohne Einzelfallprüfung vorgenommen werden, das wäre eigentlich ein guter Grund für einen Rücktritt gewesen.
== Menschenrechte ausüben ist „Treiben“ ==
2021 schafft die Rot-Schwarze Koalition in Niedersachsen das Auskunftsrecht beim Verfassungsschutz ab, mit einer Regelung die das nicht vorhandene Auskunftsrecht im Bund noch unterbindet (es wird auch ein besonderes Interesse verlangt, die Auskunft aber zudem auf einen speziellen Anlass beschränkt). Anlass der Abschaffung des Grundrechts war eingestandnermaßen seine Nutzung. So [[https://www.merkur.de/niedersachsen/landtag-gibt-verfassungsschutz-mehr-spielraum-zr-90845642.html|schreibt der Münchner Merkur am 7.7.2021]]:
{{{#!blockquote Damit soll der Verfassungsschutz entlastet werden. Massenhafte Anfragen insbesondere aus der linken Szene hatten dem Amt in der Vergangenheit viel Arbeit beschert. Eine Panne bei einer Abfrage führte 2018 zum Rücktritt der vorherigen Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger. „Wir setzen diesem Treiben jetzt ein Ende“, sagte der CDU-Abgeordnete Sebastian Lechner. }}}
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Vertrag von Prüm
<<TableOfContents>> = Vertrag von Prüm =
Unter dem Label „Vertrag von Prüm” firmiert ein Mechanismus zur Vernetzung nationaler Polizeidatenbanken innerhalb der [[EU]]. Er erlaubt vor allem den Austausch von DNA-Spuren und Fingerabdrücken zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten, die dann zunächst nur mit „Haben wir” oder „Haben wir nicht” (Hit/No Hit) reagieren. Daneben geht es auch um den Austausch von Daten z.B. bei Gipfelprotesten und von Fahrzeugdaten.
Das Prüm-System ist zwar Teil des EU-Acquis, krankte aber über viele Jahre an einer schleppenden Einführung und technischen Problemen.
<<Ratsdokument(2012/735)>> erzählt folgende Geschichten zur Illustration des Prüm-Prozesses:
{{{#!blockquote A man was found stabbed to death in an apartment in a German city. A fingerprint was found on a doorframe. An automated Prüm search led to a hit in the Bulgarian database. Follow-up information requested from Bulgaria the next day was submitted within 3 hours and immediately entered into the Schengen Information System (SIS – see below). The next day the individual concerned was arrested in Austria.
In 2007, at the start of Prüm exchanges, equipment was stolen from a police car in Vienna. A DNA trace from the car was matched in the Austrian database with a trace from a similar case, but it was a Prüm hit in the German database that led to the identification of a Polish serial burglar. An EAW was issued in Austria. The suspect was arrested in Poland (due to a hit on an SIS alert) and was later convicted in Austria. }}} .
== Rechtsgrundlage ==
Prüm war ursprünglich ein zwischenstaatlicher Vertrag ([[http://www.bmj.de/cln_164/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Pruemer_Vertrag.html;jsessionid=EEC570BB4176C3A6BB06D61A2FDA666D|Vertrag von Prüm auf der Webseite des Bundesministerium für Justiz]])
2008 wurden die Regelungen im Wesentlichen in Gemeinschaftsrecht überführt:
- <<Doclink(2008-Rat-pruemaquis.pdf,2008/615/JHA)>>
- <<Doclink(2008-Rat-pruemaquis2.pdf,2008/616/JHA)>>
Die einzelnen Bestimmungen werden unten einzeln diskutiert.
=== Prümer Vertragsgesetz ===
Für die BRD setzt das [[http://www.gesetze-im-internet.de/pr_mvtrag/index.html|Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm]] die Regelungen in natrionales Recht um. Im einzelnen regelt es:
- Das [[BKA]] ist nationale Kontaktstelle für DNA- und Fingerabdruckdaten
- Das Kraftfahrt-Bundesamt ist (als Betreiber von [[ZEVIS]]) nationale Kontaktstelle für ausgehende KfZ-Daten, während Anfragen in andere Länder vom [[BKA]] durchgeführt werden.
- Das [[Datenbanken BKA|BKA]] darf nach Maßgabe des Prümer Vertrags über die Verletzung der [[Zweckbindung]] von Daten entscheiden, bei Daten, die es von Dritten bekommen hat, im [[Einvernehmen]] mit diesen.
- Bei der Abfragen der BKA-Gendatenbank [[DAD]] müssen alle Abfragen protokolliert werden und der Abfragende eindutug gekennzeichnet werden -- kaum zu glauben: EU-Gesetze erzwingen eine Stärkung des [[DatenSchutz|Datenschutzes]]
- Die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt die Stelle, die das [[BKA]] mit der Abfrage betraut hat.
- Für die Datenschutzkontrolle im Bereich der BRD ist der [[BfDI]] zuständig
== Biometrie ==
Der Vertrag von Prüm sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten Datebanken für [[Biometrie|Biometrische Daten]], insbesondere [[DNA]] und daktyloskopische Fingerabdrücke, führen. In diesen können dann alle beteiligten Staaten ohne unabhängig suchen. Sie bekommen aber im Fall eines Treffers zunächst nur eine pseudonyme Kennung und eine grobe Einordnung zurück.
Bei einem Treffer in der Datenbank wird der Staat, dem die Daten gehören, informiert und er übermittelt dann "nach innerstaatlichem Recht" weitere Daten, d.h. Personendaten und Falldaten. Zuständig für die Übermittlung ist die nationale Kontaktstelle. Biometrische Daten dürfen dabei nur weitergeben werden, wenn die Datenerfassungs für den betreffenden Vorfall in beiden Staaten rechtmäßig wäre.
<<Ratsdokument(15870/09)>> enthält im Dezember 2009 verabschiedete Normen, was europäische Polizeien an Markern für DNA-Daten übertragen sollen, nämlich den "ESS" ("Europäischer Standardsatz"). In dessen ursprünglicher Definition von 2001 (Entschließung 2001/C 187/01) waren sieben Stellen vorgesehen, was angesichts der Flut von DNA-Profilen zu jeder Menge falscher Treffer geführt hat. Deswegen gibt es seit 2010 zwölf Marker für DNA-Daten.
== Großereignisse und Datenaustausch im Rahmen von Prüm ==
Artikel 14 des Vertrages von Prüm erwähnt extra "Tagungen des europäischen Rats"; zu solchen und ähnlichen Anlässen sollen Daten von "Gefährdern" sowohl aus "auf Ersuchen als auch aus eigener Initiative" zwischen den Staaten ausgetauscht werden. Die empfangenden Staaten dürfen diese bis zu einem Jahr behalten (sollen sie aber löschen, wenn sie sie nicht mehr brauchen). Übertragen werden wohl, ähnlich wie im "Terrorismus"-Bereich (Art. 16 Vertrag von Prüm) neben Identifikationsdaten auch weitere "Tatsachen" ("haben wir mal bei einer Demo erwischt").
=== Austausch von Verbindungsbeamten bei Großereignisse ===
Bei Großereignissen wie WMs oder Gipfelprotesten werden regelmäßig sogenannre szenekundige [[Verbindungsbeamte]] in den Staat entsand, wo das Ereigniss staatfindet. Sie haben allerdings nur Beobachter-Status und keine exekutiven Befugnisse. Dies basiert allerdings auf Vereinbarungen über Prüm hinaus.
In diesem Zusammenhang bemerkenswert ist der in [[http://euro-police.noblogs.org/2010/11/ausleihe-prugelnder-polizisten-bald-gangige-praxis/|"Ausleihe prügelnder Polizisten bald gängige Praxis"]] berichtete Fall: Während des Castor-Tansportes 2010 hatte ein [[Frankreich|französischer]] Beamter sich über die Einsatzbeschärnkungen hinweggesetzt. Es wurde deswegen ein Verfahren wegen Amtsanmaßung gegen ihn eingeleitet. Der Ausgang ist unbekannt.
== Technische Umsetzung ==
<<Iimage(2007-pruemStructure.jpg,Ablauf einer Prüm-Anfrage)>>
Abgewickelt wird der Datenabgleich über die Kommunkationsinfrastruktur "Secured Trans European Services for Telematics between Administrations" ([[sTESTA]]), die Anfang 2007 das alte TESTA-Netz ablöste. Die Kommunikation im sTESTA-Netz funktioniert dabei mit einem auf XML-basierten Austauschprotokoll, während die nationalen Behörden mit der Schnittstelle zum sTESTA-Netz durch verschlüsselte Mail kommunizieren.
Kurios und ein wenig bezeichnend für die Schwierigkeiten polizeilicher Kooperation ist die in <<Ratsdokument(6077/10/11)>> (S. 2) festgelegte Prozedur, Aktualisierungen zur Umsetzung seien per E-Mail an prum@consilium.europa.eu zu kommunizieren.
== Datenschutz ==
Die Datenschutzregelungen zeigen deutlich eine "deutsche" Handschrift (etwa, was Löschung, Berichtigung oder Zweckbindung angeht). Angesichts des "Zwecks" der Übung ist allerdings die Zweckbindung nicht viel wert. Die teilnehmenden Behörden müssen zudem sämtliche Übermittlungen protokollieren.
Um am Prüm-System teilzunehmen, müssen die Mitgliedsstaaten ein ausreichendes Datenschutzniveau nachweisen. Das geschieht durch Ausfüllen eines an Ratsdokument 6661/1/09 angehängten Fragebogens (geheim, klar; macht jemand ein FoI?) und seiner Einsendung an prum@consilium.europa.eu. Das ist keine Erfindung und kein Witz, sondern an vielen Stellen (u.a. <<Ratsdokument(6077/10/11)>>, S. 3) so beschrieben.
Wer auf ein AuskunftErsuchen Mitteilungen entsprechender Übermittlungen erhält, möge sich bei datenschutzgruppe@rote-hilfe.de melden.
=== Kritik am mangelnden Datenschutz ===
Eric Töpfers Telepolis-Artikel [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29013/1.html|Die Vernetzung polizeilicher DNA-Datenbanken nach Prüm]] referiert die Kritik von Bürgerrechtler_innen und [[Datenschutzbeauftragten|Datenschützer_innen]] am Vertrag von Prüm und seiner Überführung in den europäischen Rechtsrahmen. Dabei geht es nicht nur um das intransparente Verfahren und die unzureichenden Öffentlichkeit, sondern auch um den mangelhaften Schutz von Grundrechten. Zwar schreibt der Vertrag eine umfassende Protokollierungspflicht und eine Zweckbindung der Datenbankabrufe vor, allerdings trifft die Harmonisierung der polizeilichen Befugnisse bislang lediglich auf die EU-Datenschutzrichtlinie. Ansonsten gilt für Datenbankabrufe und -abgleiche innerstaatliches Recht, das äußerst unterschiedlich ist. Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx bezeichnete den [[EU]]-weiten Informationsaustausch als einen "Alptraum" und beklagte das Fehlen von verbindlichen Datenschutzstandards für die polizeilich- und justizielle Zusammenarbeit in der [[EU]]
=== Auskunftsrecht ===
Das [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsrecht]] wird in Artikel 40 des Vertrages von Prüm geregelt. Die Auskunft soll insbesondere enthalten "Herkunft, Empfänger oder Empfängerkategorien, den vorgesehenen Verarbeitungszweck und die Rechtsgrundlage". Auskunftsersuchen sind zu stellen an die nationalen Kontaktstellen. Für die [[Datenbanken der Bundespolizeien|BRD]] ist die nationale Kontaktsetelle das das [[BKA]].
== Geschichte und Umsetzung ==
Der Prümer Vertrag wurde 2007 offenbar aus Unzufriedenheit über die
schleppenden Fortschritte bei [[SIS II]] zwischen der
[[Datenbanken der Bundespolizeien|BRD]], [[Datenbanken Spanien|Spanien]],
[[Datenbanken Frankreich|Frankreich]], [[Datenbanken Austria|Österreich]]
und den
Beneluxstaaten geschlossen. Ende 2009 hatten laut
<<Doclink(2009-bundestag-1614150.pdf,Bt-DS 16/14150)>> 14 EU-Staaten
Prüm unterzeichnet.
Durch einige Ratsbeschlüsse aus dem Jahre 2008 (<<Doclink(2008-Rat-pruemaquis.pdf,2008/615/JHA)>> und <<Doclink(2008-Rat-pruemaquis2.pdf,2008/616/JHA)>>) wurden größere Teile des Prüm-Vertrags für alle Staaten verbindlich gemacht ("Acquis").
Das <<Ratsdokument(15567/10)>> ("Draft discussion paper on the state of play on [...] Prüm Decisions") von 2010 berichtet:
- DNA-Kreuzabfragen laufen zwischen Belgien, BRD, Spanien, [[Frankreich]], Luxemburg, Niederlande, [[Österreich]], Rumänien, Slowenien, und Finnland
- Fingerabdruck-Abfragen laufen zwischen BRD, Spanien, Österreich, Luxemburg und Slowenien
- KFZ-Kennzeichen-Abfragen laufen zwischen Belgien, BRD, Spanien, [[Frankreich]], Luxemburg, Niederlande, und [[Österreich]]
Das Dokument zitiert auch Begründungen, weshalb einige der Staaten die EDV noch nicht umgesetzt hätten:
{{{#!blockquote problems mentioned the most were IT and financial problems. But logistic, legal and political (decision making) problems as well as shortage in personnel were also very common }}}
Zudem werden Vorschläge gemacht um mit den Problemen fertig zu werden: Die BRD hätte gern ein "Mobile Competence Team", Österreich einen "Prüm Helpdesk", der bei [[Europol]] angesiedelt sein soll.
Selbst dort, wo Prüm im Prinzip funktionierte, legten die eifrigen Anfragen aus den großen Mitgliedsstaaten die Server der kleineren Staaten lahm. Dies führte bereits 2008 zur [[http://www.statewatch.org/news/2009/aug/eu-prum-databases.pdf|Ratsmitteilung 148885/08]], die versucht, Regeln aufzustellen, die die Prüm-Abfragen zahlenmäßig begrenzen sollen (vgl. den [[http://www.statewatch.org/news/2009/aug/03eu-databases.htm|Statewatch-Kommentar dazu]]).
2010 war die Situation so weit eskaliert, dass der Rat in der <<Ratsdokument(5860/5/10)>> recht enge Richtwerte für die Anzahl der Datenbankabfragenn bekannt gibt. Von der Größenordnung her wollen kleinere Staaten nicht mehr als 10 Anfragen pro Tag und Staat haben, während Staaten wie die BRD typischerweise 100 Anfragen pro Tag und Staat zulassen.
Ende 2011 berichtet <<Ratsdokument(6077/10/11)>> vom Stand der Umsetzung. Zusammengefasst:
- Im DNA-Bereich sind NL und AT besonders fleißig und tauschen mit bis zu 10 Partnern Daten aus. Überblicksmäßig funktioniert das System nirgends voll, in 12 Ländern teilweise, in 7 Ländern fast, 6 haben mit der Umsetzung glaubhaft angefangen, und drei Länder haben im wesentlichen nichts vorzuweisen. Irland war zu dem Zeitpunkt das einzige Land, das noch keine DNA-Datenbank betrieben hat -- eigentlich erstaunlich in einem "Raum der Freiheit".
- Aus den genannten Gründen ist es im Fingerabdruck-Bereich schwieriger (die Ausreden ab S. 14 aaO sind lesenswert); wieder gibt es kein System, das mit allen laufenden Systemen austauschen könnte, 9 Länder haben partiell funktionierende Software, drei scheinen ernsthaft am Testen zu sein, 15 haben nichts vorzuweisen oder zeigen allenfalls marginal glaubhafte Versuche der Implementation
- Im Autobereich baut Prüm offenbar vor allem auf EUCARIS auf; trotzdem haben nur 11 Staaten laufende Systeme, die auch nicht durchweg austauschen. 6 Staaten haben Systeme, die glaubhaft laufen könnten, 9 haben nichts, was absehbar laufen könnte.
Bemerkenswert am 2011er Stand ist die extrem unkooperative Haltung des UK, inbesondere angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen im Datenbankbereich im UK-Inneren ("Auf den Rechten unserer Bürger trampeln nur ''wir'' rum"?).
Im Jahr 2015 gibt <<Ratsdokument(5010/3/15)>> eine Übersicht über den "State of Play", also den Stand der Fähigkeiten zum Datenaustausch. Die Austauschmatritzen (für DNA S. 16, Fingerabdrücke S. 23, Autos S. 28) füllen sich langsam auf, vor allem, wenn mensch die notorischen Trödler wie be, el, hr, ie, it, uk rausrechnet.
== Zahlen ==
<<Doclink(2009-bundestag-1614150.pdf,BtD 16/14150)>> hat Tabellen mit Statistiken zu Prüm-Aktivitäten. Danach gab es bis 2009-09 rund 5000 DNA-Treffer bei Prüm-Abfragen. Fast alle davon lagen im Bereich von Trivialkriminalität oder Migrationskontrolle (rund 4800 der Treffer sind keiner der aufgeführten Bereiche von Schwerkriminalität zugeordnet). Zuordnungen von Spuren zu Personen sind dabei ungefähr so häufig wie Zuordnungen von Spuren zu Spuren ("hier haben wir eine Serie"). Viel seltener werden Personen Spuren aus dem Ausland zugeordnet.
Bei Fingerabdrücken hat die [[Datenbanken der Bundespolizeien|BRD]] einen Außenhandelsüberschuss, d.h. [[Datenbanken Austria|Österreich]] hat viel mehr Treffer aus deutschen Datenbanken als die BRD aus österreichischen. Auch dabei dominiert Trivialkriminalität und Migrationskontrolle (unter den 325 Treffern, die die BRD aus [[Datenbanken Austria|Österreich]] bekommen hat, waren 1 Vergewaltigung, 3 Straftaten gegen das Leben, 1 Misshandlung Schutzbefohlener, 3 schwerer Raub; dafür aber auch Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte...).
[[http://www.statewatch.org/news/2009/nov/eu-council-prum-implementation-16623-09.pdf|Österreich gibt 2009 an]], seit 2006 6930 Prüm-Treffer im DNA-Bereich, seit 2007 2490 Treffer bei Fingerabdrücken und seit 2008 614 Treffer im Kfz-Bereich gehabt zu haben, jeweils für Anfragen von Österreich in andere Staaten. Österreich selbst habe 6820 Anfragen ''bekommen''. Aus wie vielen was geworden ist, sagen sie nicht.
Zahlen für 2014: <<Ratsdokument(5503/2/15)>>.
== Weitere Infos ==
- [[http://www.heise.de/newsticker/Warnungen-vor-Superdatenbank-der-Sicherheitsbehoerden--/meldung/83870|Heise-Meldung von 2007]]: Bunyan, Alvaro und andere warnen bei einer Veranstaltung in Berlin vor der Entwicklung von Prüm zu einer Superdatenbank (vgl. [[EPRIS]]).
PNR
<<TableOfContents>>
Passenger Name Records sind umfangreiche Datensätze über Flugpassagiere, die bei den Fluggesellschaften anfallen und von zahlreichen staatlichen Stellen in großen Mengen und für lange Zeiten gespeichert werden.
Diese Seite beschäftigt sich vor allem mit bilateralen Abkommen der EU mit Drittstaaten zum Austausch dieser Daten. Zur eigenen PNR-System der EU vgl. [[EU-PNR]], das neue (ab 2018) deutsche System wird unter [[DE-PNR]] beschrieben. Auch „Erkenntnisse”, die aus den hier behandelten Systemen kommen, können aber durchaus an Europol oder nationale Polizeien zurückfließen.
Von PNR zu unterscheiden sind die [[API]]-Daten. Dies sind typischerweise die Daten, die maschinenlesbar auf Identitätsdokumenten stehen (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) plus Daten zum Verkehrsmittel (etwa Flugnummer und -gesellschaft, Abflug- und Zielort). Im Vergleich zu den manuell erfassten PNR-Daten haben sie typischerweise höhere Qualität, weil sie frei von Tippfehlern und ähnlichem sind; sie sind aber auch weit weniger umfangreich und stehen erst deutlich später zur Verfügung.
= Allgemeines zu PNR mit Drittstaaten =
Der Begriff PNR kam auf im Zusammenhang mit Übertragungen umfangreicher Datensätze von Fluggesellschaften an das Department of Homeland Security in den USA. Die Zielstaaten gleichen die Daten mit nationalen Datenbanken ab und versuchen ansonsten, mit Data Mining oder einfachem Raten, unerwünschte Menschen rauszufiltern.
Für Flüge, die eine Schengengrenze überschreiten, fühlte sich die EU-Kommission berufen (vgl. [[#Geschichte]]), den Datenaustausch zu regulieren. Das Ergebnis war ein Satz von Abkommen und „Understandings”, die eher beschreiben als beschränken, was da gemacht wird. Im „Gegenzug” sollte v.a. [[Europol]] Informationen aus den „Erkenntnissen” zurück erhalten, welche die USA aus den PNR-Daten erhalten wollten.
Dieses Grundprinzip ist inzwischen etwas verrechtlicht und wird zumindest auch für Australien und Kanada ähnlich angewandt.
Die PNR-Daten werden von den Empfängerländern über viele Jahre gespeichert, in den USA etwa für Jahrzehnte beim Department of Homeland Security.
Es gibt Zusagen der Empfängerländer zu den Zwecken – Terror ist immer dabei, dann natürlich die unvermeidbare „Organisierte Kriminalität” oder auch „serious crime”, ohne dass dieses im Einzelnen konkretisiert würde; im Fall von Australien fand sich zeitweise sogar ein „significant public health risk” unter den Fahndungszielen, der es so allerdings nicht in die EU-Vereinbarung geschafft hat.
== Datensatz ==
Im Brief an die EU-Kommission (<<BtDS(16/6750)>>, S. 11) beschreibt das US-DHS den PNR-Datensatz wie folgt (vgl. unten für den Australischen Datensatz):
- PNR-Buchungscode (Record Locator)
- Datum von Reservierung bzw. Ausgabe des Flugtickets
- Die vorgesehenen Reisedaten
- Passagiernamen
- Verfügbare Informationen über Vielflieger- und andere Bonusprogramme sowie weitere Rabatte
- Andere Namen innerhalb des PNR, einschließlich der Anzahl der Reisenden, die der PNR betrifft
- Alle verfügbaren Kontaktinformationen
- Alle verfügbaren Rechnungs- und Zahlungsinformationen, mit Ausnahme anderer Transaktionsdetails, die eine Kreditkarte betreffen und nicht mit den Reisetransaktionen zu tun haben
- Reiseablauf für den jeweiligen PNR
- Reisebüro, bei dem die Reise für den jeweiligen PNR gebucht wurde
- Informationen zu eventuellem Code-Sharing
- Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung
- Reisestatus des Passagiers, einschließlich von Buchungsbestätigungen und Informationen über den Check-in
- Ticket-Informationen einschließlich Flugscheinnummer, Infos über One-Way-Tickets und zur automatischen Tarifabfrage
- Alle Informationen über das aufgegebene Gepäck
- Informationen zum Sitzplatz einschließlich Sitzplatznummer
- Allgemeine Informationen, einschließlich aller Angaben zu Service-Anforderungen wie OSI, SSI, SSR (Other Service Request, Special Service Information, Special Service Request); diese können alles mögliche sein, etwa "Fahrrad dabei", "Säugling dabei", "Koscheres Essen", "Rollstuhl" usf. Wie Gus Hosein [[http://www.publications.parliament.uk/pa/ld200607/ldselect/ldeucom/108/7022803.htm|vor dem UK House of Lords ausführt]], ist Terminologie und Inhalt dieser Felder weitgehend abhängig von der Fluggesellschaft. Saftige Stückchen sind in jedem Fall dabei.
- Sofern erfasst und verkünpft, [[API]]-Daten (die überschneiden sich zwar in der Regel, sind aber weniger anfällig gegen Tippfehler, Schreibvarianten etc).
- Änderungsgeschichte des kompletten Datensatzes
Der zitierte Brief enthält auch folgenden Datenschutzbarock:
{{{#!blockquote Soweit sensible EU-PNR-Daten (d.h. personenbezogene Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie Daten über Gesundheit oder Sexualleben einer Person) [...] in den oben genannten Arten von EU-PNR-Daten enthalten sind, verwendet das DHS ein automatisiertes System, das diese sensiblen PNR-Codes und -Bezeichnungen herausfiltert, und nutzt derartige Informationen nicht. Das DHS löscht die sensiblen EU-PNR-Daten unverzüglich, sofern nicht in einem Ausnahmefall (siehe folgenden Absatz) auf sie zugegriffen wird. }}}
Die Ausnahmeklausel ist „Leben [...] gefährdet oder ernsthaft beeinträchtigt werden” – was natürlich immer konstruierbar ist; dann ist auch der Zugriff auf weitere verfügbare Daten erlaubt. Immerhin soll das DHS, wenn es zusätzliche Daten dieser Art verwendet, etwas ernsthafter protokollieren und der EU-Kommission berichten, wenn es so etwas tut. Ob es einen solchen Bericht je gab, ist unbekannt; da allerdings die EU-Kommission als Wahrerin von Menschenrechten ohnehin kaum glaubwürdig ist, kommt es darauf vielleicht auch nicht an.
Daten dieser Art werden über viele Jahre gespeichert, zur Beruhigung naiver EU-Parlamentarier_innen auch mal „ruhend” (was heißt, dass der Personenbezug etwas schwerer herzustellen ist). Die ersten Verträge sagten noch nichts zu Datensatz und Speicherfristen aus, Entsprechendes wurde in relativ informellen Selbstverpflichtungen der Vertragspartner geregelt, die damit ihr „ausreichendes Datenschutzniveau” dokumentieren sollen. Am Beispiel Kanadas, dessen erster Vertrag 2010 noch angewandt wurde, obwohl die Datenschutzregelungen verletzt waren (vgl. unten), lässt sich illustrieren, dass darauf nicht viel zu geben ist.
== Zahlen ==
Jedenfalls anfangs wurden bei weitem nicht sämtliche PNRs auch wirklich übertragen; im Groben waren die PNR-Systeme anfänglich wohl einfach nur Zugriffsmöglichkeiten der Repressionsbehörden auf die Passagierinformationssysteme der Fluggesellschaften (edel als „Pull-Zugriff” bezeichnet). Welcher Anteil der möglichen PNRs von den jeweiligen Staaten wirklich verarbeitet wird und wie viele Menschen deswegen Ärger bekommen, ist nicht bekannt.
In einem [[http://www.statewatch.org/news/2008/jun/eu-pnr-uk-hol-report.pdf|Untersuchungsbericht des britischen House of Lords von 2008]] (PDF-Seite 37) beschreibt Meg Hillier vom UK-Innenministerium die großen Erfolge des UK-PNR-Systems; so wurden im Untersuchungszeitraum 38 Millionen PNR-Datensätze verarbeitet. Dies ist sicher nur ein überschauberer Teil der Daten, die im UK ingesamt verarbeitet werden sollen. Eine 95%-Abdeckung der Flugbewegungen erwartete Hillier für Ende 2010.
Die 38 Millionen PNRs haben demnach zu 17000 „Alerts” geführt. Diese wiederum hätten zu 1400 Festnahmen geführt, womit die Effizienz des Verfahrens erwiesen sei, weil immerhin einer von zwölf Belästigten zu Recht belästigt worden sei. Dass bereits eine polizeiliche Verhaftung als Schuldnachweis gilt, illustriert recht schön das Rechtsverständnis dieser Leute.
Für das US-PNR-System berichtet [[http://euobserver.com/9/31731|ein Artikel auf euobserver.com von 2011]] über Aussagen eines anonymen US-Beamten, der angab, von den 80 Millionen Menschen, die 2008 in die USA einreisten, seien 1800 aufgrund von PNR-Daten abgewiesen worden. Wiederum gibt es keine Erwähnung möglicher gerichtlicher Prüfungen.
In einer [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-segnet-Fluggastdaten-Transfer-in-die-USA-ab-1542874.html|heise-Meldung vom 19.4.2012]] wird die Berichterstatterin zum PNR-Abkommen mit den USA, Sophie in't Veld, mit der Angabe zitiert, schon „derzeit zögen US-Behörden täglich bis zu 82.000-mal am Tag Daten aus den Reservierungssystemen der Fluglinien ab.” Was das bedeutet, ist völlig unklar, zumal ja zu diesem Zeitpunkt die Fluggesellschaften ihre Daten in aller Regel schon an die Repressionsbehörden „pushen” sollten und nicht diese „pullen”.
Kanadische Behörden berichten in einem [[http://www.oag-bvg.gc.ca/internet/English/parl_oag_200710_05_e_23829.html|Papier von 2012]] (Abschnitt 5.47), 37% der API und PNR-Records hätten sich bei einem Test im Jahr 2006 als so schlecht erwiesen, dass für Repressionszwecke nicht getaugt hätten.
= PNR EU-US =
Das PNR-Abkommen zwischen den USA und der EU war das erste, und die USA waren führend in der Nutzung von PNR-Daten zu Repressionszwecken. Wie in [[#Geschichte]] dargestellt, war zunächst alles geheim, die USA versuchten, Regelungen möglichst zu vermeiden. Nach viel Grummeln von europäischer Seite ist ab 2009 ein halbwegs öffentliches Verfahren zur Aushandlung eines immerhin offiziell bekannten Vertrags im Gange; auch hier versuchten die Regierungen noch rumzuspooken, etwa, indem ein [[http://papersplease.org/wp/wp-content/uploads/2011/11/eu-us-pnr-2011-de.pdf|Vertragsentwurf]] laut [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Entwurf-fuer-transatlantisches-Abkommen-zum-Fluggastdaten-Transfer-steht-1386435.html|heise.de-Meldung vom 28.11.11]] den Parlamentsabgeordneten zunächst nur in einem „Leseraum” hätte zugänglich sein sollen.
== Speicherdauer ==
Die US-Behörden versprechen in einem Brief an die EU-Kommission (<<BtDS(16/6750)>>, S. 13, Artikel VII) folgendes Verfahren: Die Daten werden in den USA generell 15 Jahre gespeichert, wobei nach sieben Jahre nur durch einen „hochrangigen, vom US-Heimatschutzminister benannten DHS-Beamten zugegriffen werden” können soll (der DHS-Jargon ist „ruhend”). Daten, die zu einer Ermittlung gehören, dürfen die US-Behörden weitgehend beiliebig speichern und verarbeiten.
== Rechtsgrundlage ==
Rechtsgrundlage für die Übermittlung von PNR-Daten aus der BRD an die USA ist <<Ratsdokument(17434/11)>> sowie umsetzende BRD-Gesetze, für die Übertragungen in die USA derzeit das "Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS)", abgedruckt in <<BtDS(16/6750)>>.
Auf EU-Ebene ist das Analogon der (ausgerechnet vom schillernden Tom Ridge mitunterschriebenen) [[http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?val=340489:cs&lang=en&list=340546:cs,340545:cs,340489:cs,340544:cs,402655:cs,340690:cs,340689:cs,340688:cs,340687:cs,340686:cs,&pos=3&page=1&nbl=24&pgs=10|Vertrag mit den USA]] und entsprechende Dokumente für Kanada und Australien. Diese Verträge definieren allerdings kaum wirksam Rechte, Pflichten und Prozesse.
Die datenschutzrechtlich interessanten Vereinbarungen sind in begleitenden Briefwechseln enthalten; für die USA ist dieser in <<BtDS(16/6750)>>, S. 10ff zu finden. Dass diese quasi in Seitenprotokollen abgehandelt werden, lässt schon ahnen, dass sie eher Vorschlagscharakter haben, und das DHS ist kaum bekannt für behutsamen Umgang mit Menschenrechten.
= PNR EU-Kanada =
Besonders pikant an der Vereinbarung mit Kanada ist, dass der <<Doclink(2010-eu-overview.pdf,EU-Überblick von 2010)>> (S. 17) zwar einräumt, auch nach Ansicht der Kommission sei spätestens seit September 2009 nicht mehr von einem ausreichenden Datenschutzniveau in Kanada auszugehen, das PNR-Abkommen aber weiterhin als gültig ansieht.
Nach Darstellung des <<Doclink(2010-eu-overview.pdf,EU-Überblicks von 2010)>> (S. 18) werden in Kanada die Daten 72 Stunden aktiv und 3.5 Jahre ruhend.
= PNR EU-Australien =
Zur PNR in Australien hat die Kommission 2011 <<Ratsdokument(10093/11)>> vorgelegt, den Vertrag mit Australien, das, nach Maßstäben dieses Geheimdienstgeschäfts, relativ umfangreicht spezifiziert, was gemacht werden soll; diese relativ große Offenheit ist vermutlich recht heftigen Interventionen des Parlaments geschuldet, das sich gerade im Fall Australien besonders geschnitten gefühlt hat.
'''Zweck''': Australien darf die Daten für Terror und „schwerwiegende transnationale” Verbrechen, in Ausnahmefällen auch bei Gesundheitsgefahren für Einzelpersonen verwenden. Der Vertrag bemüht sich, ie Begriffe in Art. 3 (2) und (3) genauer zu bestimmen.
'''Terrordefinition''': Dabei umfasst Terror auch Geldbeschaffung oder Rechtshilfe für Organisationen, die eine Regierung oder internationale Organisation einschüchtern oder zu Handlungen zwingen wollen und dabei Schaden an Eigentum riskieren – mithin ist eigentlich jede politische Aktivität bei Bedarf erfassbar. Schwerkriminalität wird über Australisches Recht definiert (Höchststrafe mindestens vier Jahre), transnational heißt ein Verbrechen, das entweder grenzüberschreitend geplant oder durchgeführt wird, grenzüberschreitende Wirkungen hat oder von einer grenzüberschreitenden Gruppe begangen wird. Auch hier ist also nicht viel ausgeschlossen.
'''Rückflussgebot''': Art. 6 sieht vor, dass aus EU-PNR-Daten gewonnene Informationen an die EU-Behörden (der Länder oder Europol oder Eurojust) zurückfließen sollen, wenn diese zuständig sind, und dass Datenwünsche für jeweils bestimmte Fälle aus dem Bereich Schwerkriminalität und „Terrorismus” erfüllt werden.
'''Weitergabe''': Die PNR-Daten können nach Art. 18 und 19 recht frei übertragen werden, insbesondere an eine durch Regierungsdekret erweiterbare Liste von australischen Behörden. Speziell für maskierte Daten gibt es keine nennenswerte Beschränkung (z.B. auf Einzelfälle), zumal im üblichen Bock-Gärtner-Paradigma die Grenzbehörden selbst die Recht- und Verhältnismäßigkeit von Anfragen prüfen soll. An Drittstaaten soll aber grundsätzlich nur fallbezogen übertragen werden. Weiter im Bock-Gärtner-Paradigma sollen die zuständigen Behörden von EU-Ländern informiert werden, wenn Daten eines Bürgers ihrer Staaten übertragen werden (Art 19 (1f)).
'''Auskunftsrecht''': Artikel 12 regelt das Auskunftsrecht unter Verweis auf australisches FoI-Recht, zuständige Stelle sind die australischen Grenzbehörden; insbesondere soll „without undue constraint or delay” auch Auskunft über Übertragungen der Daten gegeben werden. Wie üblich kann die Auskunft aus vielen Gründen verweigert werden („safeguard the prevention, detection, investigation, or prosecution...”); immerhin sollen die Grenzbehörden (anders als Europol) nicht lügen dürfen, der Umstand, ''dass'' gespeichert wird und eine Auskunft unterbleibt, muss also mitgeteilt werden, und Opfer können sich an den Information Commissioner in Australien wenden. In Artikel 14 wird sogar Schadenersatz angeboten, wenn dabei rauskommen sollte, dass Daten missbräuchlich verarbeitet wurden. Wir alle warten auf die erste Anwendung ''dieser'' Regel.
'''Speicherfrist''' (Art. 16): 5.5 Jahre, wobei in den letzten 2.5 Jahren der volle Datensatz „maskiert” werden soll (Art 16 (a): Namen, Kontaktinfo, Teile von OSI, SSI, SSR, Teile von API-Daten werden zwar weiter gespeichert, aber normalerweise nicht genutzt). Konfus dabei: Die Daten sollen grundsätzlich zur Identifikation von „potential persons of interest” dienen können. Dies scheint sich eben nicht nur auf Terror und Schwerverbrechen zu beziehen, denn das wird speziell nochmal für die demaskierten Daten in 16 (1b) gefordert. Letztlich wird aber ohnehin niemand die Australier daran hindern, mit einmal übertragenen Daten zu tun, was immer sie wollen.
'''Datensatz''' für Australien
- PNR-Identifier
- Datum der Reservierung, Reisetermine, geplante Strecke
- Namen (auch etwa von Begleitpersonen), augenblicklicher Status (Rückbestätigung, Check-In usf)
- Infos zu Bonusprogrammen
- Alle Kontaktinformationen
- Alle Informationen zur Bezahlung
- Alle Informationen zum Gepäck
- Informationen zum Ticket (Nummer, One-way, ...), Sitznummer
- Reisebüro
- Infos zu Codesharing (evtl, weil bei Codeshare-Flügen zwei PNRs anfallen?)
- Split/divided information (?)
- OSI, SSI, SSR, weitere "allgemeine Bemerkungen"
- Informationen aus APIS
- Changelog
Wie auch bei den PNR-Daten für die USA sollen „sensible Daten” (s.o.) rausgefiltert und „nicht verwendet” werden. Angesichts eines Mangels an Details in dieser Hinsicht ist nicht damit zu rechnen, dass aus dieser Vorschrift irgendeine praktische Einschränkung für den Datensatz ergibt.
= Geschichte =
''In chronologischer Reihenfolge, neuer Kram kommt unten hin''
Kurz nach 9/11 wollen die USA PNR-Daten für Flüge in die USA und bekommen sei wohl auch. Es beginnen Verhandlungen, um diese Datenübertragungen und -speicherungen zu legalisieren. Auch UK, Kanada und Australien fangen an, mit PNR-Systemen zu experimentieren.
Wenig später beginnt in der EU die Diskussion über eigene europäische PNR-Systeme; Streitfragen sind die Architektur -- ein zentrales vs. ein PNR-System pro Mitgliedsstaat --, Umfang -- nur Flüge, die die Schengrenzen überschreiten, auch solche, die Staatengrenzen überschreiten, überhaupt alle Flüge oder auch noch gleich Schiffe und Züge --, Zweck -- reiner Terror oder auch verschiedene Sorten von Verbrechen oder Ordnungswidrigkeiten -- sowie nachrangig Datenschutzfragen wie Speicherfristen und Bestandteile des Datensatzes.
2003 legt die britische Regierung einen [[http://www.statewatch.org/news/2003/nov/10952.en03.pdf Forderungskatalog]], der humanitäre Einsätze rechtfertigt hätte, im Jahr darauf gibt es dann einen [[http://www.statewatch.org/news/2004/jan/spain-pnr-7161-03.pdf|ersten Richtlinienentwurf der spanischen Regierung]]. Die Monstrosität der Pläne sorgt für nachhaltige Ablehnung, wann immer funktionierende Gremien beschäftigt werden.
Die daraus entstehende Situation wird in einem [[http://www.statewatch.org/news/2008/jun/eu-pnr-uk-hol-report.pdf|2008er Bericht des UK House of Lords]] (PDF-Seite 20) wie folgt umrissen:
{{{#!blockquote Of the six largest Member States, Germany shared the view of the United Kingdom that flights between Member States should be covered, France was doubtful, while Italy, Spain and Poland (and nearly all the smaller States) wanted the Framework Decision restricted to flights to and from third countries. Spain and France wanted, like the United Kingdom, to include both sea and rail transport, while Germany, Italy and nine smaller Member States wanted in due course to include sea transport but not rail. Poland and the remaining Member States which replied wanted the Framework Decision restricted to air travel}}}
2007 steht die Association of European Airlines (mit Mitgliedern wie Lufthansa, BA, Air Fance oder KLM) auf und sprecht sich [[http://www.statewatch.org/news/2007/nov/eu-pnr-airlines-reactions.pdf|in einer Erklärung]] (bei statewatch gespiegelt) gegen die dann aktuellen Pläne aus. Ihre Skepsis bezieht sich aber nicht auf die bürgerrechtliche Implikationen, sondern nur darauf, dass sie in einem Modell mit PNR-Systemen der Einzelstaaten fürchterliche Bürokratie hätten.
Das EU-Parlament äußert sich immer mal wieder eher menschenrechtsfreudlich. In einer [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:015E:0046:0050:EN:PDF|Stellungnahme zum Vertrag mit Australien (OJ C15E/46ff)]] etwa außert es sich u.a. folgendermaßen:
- Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Parlament sei missachtet worden, weil das Parlament von den Geheimverhandlungen nichts gewusst habe, und so fehle dem Vertrag demokratische Legitimation, abgesehen davon, dass unklar sei, warum die Kommission eigentlich mit einer Sache beschäftigt sei, die exklusiv die innere Sicherheit eines Drittstaates angeht
- PNR ist sehr wohl grundrechtsrelevant
- Das Abkommen hat uneinheitliche Terminologie und nennt an verschiedenen Stellen verschiedene Zwecke (Einführung vs. Art. 5(1)(iii) vs. Art 5(2) vs. Art. 5(3)), so dass die Zweckbestimmung "totally inadequate" sei
- Während immerhin erfreulich ist, dass EU-Büger_innen keine schlechteren Datenschutzrechte haben als Australier_innen, sollte doch EU-Recht die Verarbeitung der Daten von EU-Bürger_innen bestimmen
- Die Beteiligung von Datenschutzorganen ist so schwammig spezifiziert, dass unklar ist, ob überhaupt so etwas stattfindet
- 5.5 Jahre Speicherfrist ist nicht verhältnismäßig
- Die im PNR-Geschäft übliche Praxis, in diplomatischen Briefe die Details der Verarbeitung festzulegen, ist nicht geeignet, den Datenschutz zu gewährleisten
- Das breite Spektrum der übertragenen Datentypen ist nicht verhältnismäßig
Schließlich lehnt das EU-Parlament im November 2008 die Abstimmung über [[http://www.statewatch.org/news/2009/apr/eu-pnr-council-5618-rev1-09.pdf|einen letzten Entwurf]] ab, was Hoffnungen nährte, der Spuk könnte vorüber sein.
Leider sterben Pläne zum Bürgerrechtsabbau nicht, und im Stockholm-Programm (vgl. [[Datenbanken EU#Fünfjahrespläne]]) kam ein eigenes EU-PNR-System als Wiedergänger.
Die Kommission hat daraufhin am 2.2.2011 [[http://www.statewatch.org/news/2011/feb/eu-com-eu-pnr-com-32-11.pdf|Kommissionsdokument 2011/0023]] vorgelegt, in dem vorgeschlagen wird, zur Bekämpfung aller möglichen Sorten von Kriminalität (neben politischer auch Drogen u.ä) PNR-Daten von Flügen, die über eine Schengen-Außengrenze führen.
Nicht faul, hat die UK-Delegation [[http://www.statewatch.org/news/2011/feb/eu-pnr-uk-proposals-6359-11.pdf|Ratsdokument 6359/11]] nachgelegt, in dem PNR-Daten "for the prevention, detection, investigation and prosecution of terrorist offences and serious crime" auch dann verwendet werden sollen, wenn die Flüge innerhalb der EU stattfinden.
Im April 2011 stocken die Verhandlungen über die PNR-Übertragung in die USA laut einer Mitteilung auf dem Webportal der Datenschutzbeauftragten [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4886|datenschutz.de]], weil diese sich die Nutzung der PNR-Daten im Zusammenhang mit fast allen Verbrechen genehmigen wollen (statt bisher nur für TerroristInnen) und dazu eine Speicherfrist von 22 Jahren vorsehen (statt bisher 15). Im Wissen, dass solche Maßnahmen in der [[EU]] kaum durchsetzbar sein werden, verweigert selbst die kaum als datenschutzfreundlich bekannte EU-Innenkommissarin "Zensilia" Malmström die Zustimmung.
2011 berichtet [[http://www.unwatched.org/20110524_Flugastdaten_EU_Plaene_verfassungswidrig|ein Artikel auf unwatched.org vom 24.5.]] von einem geheimen Gutachten des juristischen Dienstes des Rates der Mitgliedsstaaten zur PNR-Verarbeitung der EU selbst. Das Gutachten wurde offenbar an die Financial Times Deutschland geleakt, die am [[http://www.ftd.de/politik/europa/:juristisches-gutachten-eu-plaene-fuer-fluggastdaten-nicht-verfassungsgemaess/60056184.html|24.5.2011 berichtet]] (kostenpflichtiger Artikel), die Gutachter seien zur "Auffassung [gelangt], dass die Richtlinie in der vorgeschlagenen Form das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten dermaßen einschränkt, dass sie (...) vor Gericht angefochten werden könnte."
Im Ende 2011 kommt viel Bewegung in die Vertragsprozesse mit Australien und den USA. Zunächst winkt der EU-Rat den Vertragsentwurf mit Australien durch ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Rat-verabschiedet-Abkommen-zum-Fluggastdaten-Transfer-nach-Australien-1348739.html|heise.de vom 22.9.2011]]). Dann wird der von deutlich mehr Geheimhaltungswahn umschwebte [[http://papersplease.org/wp/wp-content/uploads/2011/11/eu-us-pnr-2011-de.pdf|Vertragsentwurf für US-EU-PNR]] geleakt, den die EU-Parlamentarier_innen eigentlich nur in einem "Leseraum" hätten studieren dürfen ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Entwurf-fuer-transatlantisches-Abkommen-zum-Fluggastdaten-Transfer-steht-1386435.html|heise.de vom 28.11.2011]]). Dieser Entwurf wurde dann wenig überraschend im Dezember vom EU-Rat abgesegnet ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Rat-winkt-Passagierdaten-Abkommen-durch-1394801.html|heise.de vom 13.12.2011]]).
Ende 2011 stehen damit die Verträge mit Australien und den USA kurz vor der parlamentarischen Beratung.
Im März 2012 winkt der Innenausschuss des EU-Parlaments das US-PNR-Abkommen mit immerhin relativ knappen 31:23 durch, bemerkenswerterweise gegen die Empfehlung der Berichterstatterin Sophie in't Veld (ALDE), die danach von eeinem "schweren Schlag für die bürgerlichen Freiheiten" sprach ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-Innenausschuss-billigt-Fluggastdaten-Abkommen-1484415.html|heise.de vom 27.3.2012]]):
Im April 2012 nickt das EU-Parlament einen neuen Vertrag mit den USA ab ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-segnet-Fluggastdaten-Transfer-in-die-USA-ab-1542874.html|heise-Meldung 19.4.2012]], der für oberflächlich pseudonymisierte Daten unendliche Speicherfrist vorsieht; im Effekt werden die USA nie irgendwelche im Rahmen des PNR-Programms erhobene Daten löschen müssen. Vor der Entscheidung hatte die Parlamentsberichterstatterin Sophie in't Veld aufgrund der monströsen Grundrechtseingriffe Ablehnung gefordert, selbst die für
Nach längerem Widerstand gegen die EU-Pläne, ein eigenes PNR-System zu installieren (vgl. unten), kippt das EU-Parlament unter dem Eindruck des Angriffs auf die Charlie-Hebdo-Redaktion 2015 um. Zuvor hatte die Kommission bereits die Entwicklung nationalstaatlicher PNR-Systeme mit eigenen Mitteln gefördert (vgl. <<Doclink(2015-bfdi-tb.pdf,25. TB BfDI (2015))>>, S. 70).
Im Juli 2015 bewegt heftiger Druck verschiedener Regierungen das LIBE (Menschenrechte und Freiheiten)-Kommittee des EU-Parlaments, seinen Widerstand gegen ein eigenes EU-PNR-System aufzugeben. "[R]espect for the law appears not to be a concern when adopting law enforcement measures,” [[https://edri.org/ep-pushes-for-more-surveillance-and-profiling-of-eu-citizens/|kommentiert Joe McNamee von EDRI]] das Umfallen des Menschenrechtskommittees.
Schließlich verabschiedet das EU-Parlament am 14.4.2016 ein eigenes EU-PNR-System.
<<Ratsdokument(2017/29)>> ist ein Bericht der EU-Kommission zum US-PNR und ist beeindruckend zahnlos. Der offenbar weitgehend unkontrollierte Zugang zur PNR-Sammlung auf US-Seite wird kritisiert als:
{{{#!blockquote In relation to Article 5, the number of personnel with access rights to PNR data has increased since the previous review in 2013. Whilst the EU team is satisfied with the oversight mechanisms in place, DHS is invited to continue to monitor the number of staff with access rights to PNR data to ensure that only those with an operational need to use and view the data can do so. }}}
Es wird auch berichtet, dass es offenbar Artikel 2-overrides gibt, ohne dass das DHS darüber vernünftig Rechenschaft ablegen könnte („DHS need to record detailed reasons of why overrides have been used”).
Nach unseren Erfahrungen schlicht falsch ist die Behauptung der Kommission, das DHS erteile PNR-Auskünfte:
{{{#!blockquote DHS continues to implement its commitments in relation to passenger rights, in particular as regards providing appropriate information to passengers and implementing the right to access without any exemptions as provided for under Articles 11, 12 and 13. }}}
Soweit uns bekannt (wir wissen von einer runden Handvoll Anfragen), hat das DHS noch keine diesbezügliche Anfrage aus Europa je beantwortet.
An harter Information kommt aber immerhin heraus, dass die USA am 25.9.2015 Vollzug gemeldet haben fürs Pushen aller Fluggesellschaften.
Im Juli 2017 befindet der EuGH, dass der [[#PNR EU-Kanada|Vertrag mit Kanada]] die Bürgerrechte recht massiv verletzt. Zwar sei, so der EuGH in einer [[https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-07/cp170084de.pdf|Erklärung zum Urteil]], die Bekämpfung des Terrorismus ein eminent wichtiger Zweck und die PNR-Daten dazu auch geeignet [TODO: Mal nachsehen, ob es im Urteil irgendein Argument für diese eigenartige Behauptung gibt], doch hapere es bei vielen Regelungen an der Erforderlichkeit. Das betrifft insbesondere die Nutzung nach der Einreise, die der EuGH mit einem Gerichtsvorbehalt versehen will, sowie die fünfjährige Weiterspeicherung nach der Ausreise (und in der Tat muss mensch sich fragen, wie das auch nur eineR der Parlamentarier_innen, die dafür die Hand gehoben hat, ernsthaft für grundrechtskonform hat halten können).
Außerdem fordert der EuGH klarere Bestimmungen über Natur und Nutzungen der PNR-Daten, ihrer Weitergabe durch Kanada sowie einer Pflicht zur Benachrichtung der Opfer für den Fall der Nutzung der Daten nach der Einreise.
Nach Verkündung des Urteils erhob sich der erwartbare Bocksgesang von autoritärer Seite, die klar machte, dass sie an PNR-Systemen, insbesondere auch [[EU-PNR|denen der EU]], strikt festhalte.
(Geschichte ab 2016 für EU unter [[EU-PNR#Geschichte]].
== Weiteres ==
- [[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Passenger_Name_Record|PNR-Kampagne des AK Vorrat]]
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Heikle-Hilfestellung-zur-Weitergabe-von-Fluggastdaten-158879.html|Heise-Newsticker:]] Heikle Hilfestellung zur Weitergabe von Fluggastdaten
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Staaten-sollen-Flugpassagierdaten-13-Jahre-lang-speichern-192244.html|Heise-Newsticker:]] EU-Staaten sollen Flugpassagierdaten 13 Jahre lang speichern
- [[http://www.zeit.de/reisen/2010-09/edward-hasbrouck[|Zeit-Artikel:]] „In dieser Datenbank steht, wer mit wem schläft”
Datenbanken der Staatsanwaltschaften
= Datenbanken der Staatsanwaltschaften =
Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung des [[Ermittlungsverfahren]]s, die Erhebung der Anklage beim Strafgericht und die Vertretung der Anklage. Die Polizei von [[Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Ländern]] erfüllt dabei im Prinzip nur die Aufgabe des Hilfsbeamten, auch wenn der Begriff inzwischen offiziell abgeschafft wurde.
== Datenbanken der Staatsanwaltschaften ==
Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien]] haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene [[Datenbanken]] mit eigenem Fokus (d.h. vor allem [[Ermittlungsverfahren]]). In der Regel sind die [[RechtsLage|Auskunftsrecht|Auskunftspraktiken]] dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, denn die Staatsanwaltschaften meinen über laufende [[Ermittlungsverfahren]] keine Auskunft zu erteilen müssen, da dies den Ermittlungserfolg gefährden könnte.
- [[ZStV]] (Laufende und Eingestellte Verfahren)
- [[Bundeszentralregister]] (Rechtskräftige Verurteilungen)
- [[SISY]] (geplante Datenbank für alle eingeleiteten Verfahren)
- [[MESTA]] ([[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsbearbeitung]] der Staatsanwaltschaften auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länderebene]])
- [[ECRIS]] geplantes Zentralregister auf [[Datenbanken EU|EU]]-Ebene
== Organisation der Staatsanwaltschaften ==
Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Staatsanwaltschaft sind in erster Linie die StPO und das [[http://dejure.org/gesetze/GVG|Gerichtsverfassungsgesetz]] (GVG). Die Staatsanwaltschaften haben ihren Sitz dort, wo auch die Landgerichte, die Oberlandesgerichte (dort mit der Bezeichnung Generalstaatsanwaltschaft) und der Bundesgerichtshof (dort mit der Bezeichnung Bundesanwaltschaft) bestehen.
=== Generalbundesanwaltschaft ===
Der Generalbundesanwalt ist nicht vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften der Länder. Er steht in seiner Funktion als Anklagevertreter bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sowie als Ermittlungsbehörde in bestimmten – gesetzlich geregelten – Fällen des strafrechtlichen Staatsschutzes neben den Landesstaatsanwaltschaften.
Bis zum 31. Dezember 2006 war der Generalbundesanwalt auch für die Führung verschiedener Register (Bundeszentralregister, Erziehungsregister, Gewerbezentralregister und zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister) sowie für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im internationalen Familienrecht zuständig. Diese Aufgaben wurden zum 1. Januar 2007 auf das neu errichtete Bundesamt für Justiz übertragen.
vgl [[http://de.wikipedia.org/wiki/Generalbundesanwalt_beim_Bundesgerichtshof|Wikipedia-Artikel GbA]]
== Rückmeldung der Staatsanwaltschaften hinsichtlich polizeilicher Informationssysteme ==
Einer Stellung nahme von Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden ([[http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung14/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_05.pdf|Ausschussdrucksache 17(4)367 E]]) ist dazu folgendes zu entnehmen:
{{{#!blockquote [...] sei der Hinweis aus der Praxis gestattet, dass doch Zweifel an einer zeitigen und ordnungsgemäßen Übermittlung durch die Staatsanwaltschaften bestehen. Sind diese nach meiner praktischen Erfahrung schon heute nicht in der Lage, die notwendigen Informationen über den Ausgang eines Verfahrens an die Polizeibehörden zur ordnungsgemäßen Pflege ihrer polizeilichen Informationssysteme zu liefern, geschweige denn in hoher Qualität. }}}
= TODO =
TODO: Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften, ca. 2005 (Regeln zum gegenseitigen Zugriff von Polizei und StA auf die jeweiligen Datenbanken).
- BZR-Abfrage in Berlin; siehe z.B. http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-15636.pdf
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CategoryHomepage
API
= Vorabinformation über Flugreisende =
Unter Advance Passenger Information (API) firmiert ein relativ schmaler Datensatz (das, was maschinenlesbar auf dem Ausweisdokument steht), der Flugpassagieren in viele Zielstaaten vorausgeht.
Auf EU-Ebene wurde das API-Verfahren 2004 durch die <<Doclink(2004-eu-api.pdf,Ratsrichtline 2004/82/EG)>> (im Windschatten der Zuganschläge von Madrid von Spanien gepusht) eingeführt. Die Richtline verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Beförderungsunternehmen (also Fluglinien oder Fährbetreiber) zu verpflichten, Daten über Menschen, die eine Schengen-Außengrenze überschreiten, an die Grenzbehörden weiterzugeben. Der vorgesehene Datensatz entspricht ziemlich genau dem, [[#Umfang_der_Daten|was in der BRD vorgesehen ist]].
Artikel 1 der Richtlinie legt fest, Zweck der Übermittlung sei "die Grenzkontrollen zu verbessern und die illegale Einwanderung zu bekämpfen." Versteckt am Ende von Artikel 6.1 genehmigen sich die Mitgliedsstaaten außerdem, "die personenbezogenen Daten gemäß Artikel 3 Absatz 1 [das ist der komplette Datensatz] auch zu Strafverfolgungszwecken verwenden." Bemerkenswert ist, dass hier nicht explizit mit "Terrorismus" operiert wird, obwohl die Präambel der Richtlinie sie explizit mit einer Ratserklärung begründet, in der API zur Terrorismusbekämpfung gefordert wird und der Grundrechtsabbau weitgehend ohne Widerspruch ablief, weil alle noch Betroffenheit wegen der Zuganschläge vom 11.3.2004 markieren konnten. Dies könnte auch daran liegen, dass API-Informationen schon vorher gegen [[Terrorlisten]] abgeglichen wurden.
Die Daten sollen beim Check-In übertragen und dürfen bis zu 24 Stunden gespeichert werden; merken die Grenzbehörden, dass sie die Daten zur Wahrnehmung ihrer gesetzmäßigen Aufgaben oder zur Strafverfolgung (Artikel 6.1, gegen Ende) brauchen, dürfen sie sie auch länger speichern.
Beförderungsunternehmen, die API nicht oder noch teilweise übertragen, sollen mit nicht unter 3000 Euro pro fehlendem Datensatz bestraft werden.
In der BRD bekommt die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] die Daten.
Der <<Doclink(2010-eu-overview.pdf,EU-Überblick von 2010)>> weiß zu API (S. 8):
{{{#!blockquote Auf die Initiative Spaniens hin erließ der Rat im Jahr 2004 die Richtlinie über die Verpflichtung von Luftfahrtunternehmen, Grenzkontrollbehörden erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information – API) zu übermitteln. Zweck dieses Instruments ist die Verbesserung der Grenzkontrollen und die Bekämpfung der illegalen Migration. Auf Anfrage müssen die Luftfahrtunternehmen diesen Behörden Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Abflugort und die Grenzübergangsstelle von Fluggästen mitteilen, die aus Drittländern in die EU einreisen. Diese personenbezogenen Daten werden üblicherweise dem maschinenlesbaren Teil der Pässe der Fluggäste entnommen und den Behörden nach der Abfertigung übermittelt. Nach Ankunft des Fluges dürfen die Behörden und die Luftfahrtgesellschaften die API-Daten 24 Stunden aufbewahren. Das API-System arbeitet dezentral im Wege des Informationsaustauschs zwischen den privaten Unternehmen und den staatlichen Behörden. Im Rahmen dieses Instruments können keine Fluggastdaten zwischen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Allerdings können Strafverfolgungsbehörden, sofern es sich nicht um den Grenzschutz handelt, zum Zweck der Strafverfolgung Zugang zu diesen Informationen beantragen. Die personenbezogenen Daten dürften lediglich von staatlichen Behörden zum Zweck der Grenzkontrolle und der Bekämpfung der illegalen Migration verwendet werden und sind nach Maßgabe der Richtlinie 95/46/EG zu verarbeiten. Dieses Instrument ist zwar EU-weit in Kraft, wird jedoch nur von wenigen Mitgliedstaaten angewendet. Die Kommission wird die Richtlinie 2011 überarbeiten. }}}
== Umfang der Daten ==
In der BRD wird API geregelt von [[http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__31a.html|§31 a BPolG]]; es sieht vor, folgende Daten zu übertragen:
- Name, Geburtsdatum, Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- die Nummer und die Art des mitgeführten Reisedokuments
- die Nummer und der ausstellende Staat des erforderlichen Aufenthaltstitels oder Flughafentransitvisums
- die für die Einreise in das Bundesgebiet vorgesehene Grenzübergangsstelle
- die Flugnummer, die planmäßige Abflug- und Ankunftszeit und die Flugroute.
== Skandale ==
=== Spanien untersucht auch EU-Flüge ===
Gemäß einer [[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+P-2007-4788+0+DOC+XML+V0//EN|Anfrage der britischen EU-Abgeordneten Sarah Ludford von 2007]] hat Spanien -- dessen Regierungen die EU-API-Direktive eingebracht hatten -- unter Hinweis auf das EU-Recht auch von Passagieren aus UK API-Daten gefordert. Die [[http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=P-2007-4788&language=EN|Antwort der Kommission]] dementiert zumindest nicht das grundsätzliche Vorgehen und wieselt ansonsten herum.
=== Praktisch nicht genutzt ===
Nach Aussage der Kommission (<<Doclink(2010-eu-overview.pdf,EU-Überblick von 2010)>>, S.8) wird API "nur von wenigen Mitgliedstaaten angewendet". Dies wirft natürlich ein besonderes Licht auf die gewohnten alarmistischen Phrasen des Typs "...ist es von grundlegender Bedeutung, dass sich alle Mitgliedstaaten einen Regelungsrahmen..." oder "Es ist wichtig, ein Vakuum bei den Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu vermeiden", die sich auch in der <<Doclink(2004-eu-api.pdf,API-Ratsrichtline 2004/82/EG)>> finden.
Eine konkrete Evaluation der Anwendung von API (als solcher) ist jedenfalls für die EU nicht zu finden.
== Siehe auch ==
- [[PNR]] -- umfangreichere Datensätze, die z.B. an die USA in einem API-ähnlichen Verfahren übertragen werden
- [[Entry-Exit-System]] -- eine Groß-Datenbank zur längeren Vorhaltung API-ähnlicher Daten
- [[Terrorlisten]] -- die Prüfung gegen Terrorlisten baut schon lange auf API-ähnlichen Verfahren auf
- Das US-APIS wird laut einer [[https://www.eff.org/issues/foia/automated-targeting-system-report|Kurzstudie der EFF zu ATP]] als Datenquelle zum Data Mining nach Terrorverdächtigen genutzt.
LocalSpellingWords
##language:* 1st 2nd Abend Checkbox Diffs Guten Haltet Hermann Homepage Info Jürgen Morgen Perl Platt Plattdeutsch Rechtschreibprüfung Spellchecker Zeitstempel automagically backtick blockquote browser calendaring distutils doesn email english folgendes foo german html http hyperlinks info internet lowercase markup may moin moinmoin morphed navigational preformatted renumbered shouldn spam uppercase wiki wikis www überschneidet übersetzen Administratoren Hauptkopie Hilfeseiten Standardverhalten auch auf benutzt bitte dann das dem der diese diesen durch ein eine einem einer erklärt erzeugt finden für gehen haben hinzufügen ist keine lesen mehr müssen neu nur oder wenn werden
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angeschaltet optionale
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Webservers dieses geklickt hübscher jedes kollaborativ löschen ob paar richtig schreibe schwieriger selbst treiben triviale tut unsere unterhalb verschiedenste vorhaben welche wichtige wiederherzustellen ziemlich
allgemeinen definieren dessen einfache einzelne einzurücken er erstelle existiert folgen gelöschten gestellt hineinstelle hinzufüge händisch ich jedem kleine konsistente kursiv könnten mittels org würde
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cgi funktionsfähig updaten upgraden
Wortdatei Wortdateien Wortzahl
Mailinglisten Softwareentwickler
Konflikten lästigen nachpflegen Warnsystem zähneknirschend
abbrechen Ablaufzeit anklickt Bearbeiter Browserfenster durchbekommen editierbar Editierens Editiersitzung Editiersperren Editiervorgang Editiervorgangs gleichzeitiges hinweist Schlusszeit Sperreigenschaft Sperrens Sperrsystems Warnhinweis Wikiseite Zeitnahme Zeitnehmer Zwischensicherung
Sperrmechanismus
indiziert Quellcodes
Akten
DOLPHIN
DOLPHIN ist eine seit 2003 im Politbereich angesiedelte Analysedatei ([[AWF]]) von [[Europol]], die <<BtDS(17/5146)>> wie folgt beschreibt:
{{{#!blockquote EUROPOL „Arbeitsdatei zu Analysezwecken Dolphin“ („AWF Dolphin“) Die AWF Dolphin ist eine Arbeitsdatei zu Analysezwecken. In ihr werden – mit Ausnahme der Straftaten des islamistischen Terrorismus – Straftaten der politisch motivierten Kriminalität und damit auch der PMK-links gespeichert, wenn es sich um eine schwere Straftat handelt, internationale Bezüge erkennbar sind und die Übermittlung/Speicherung auch nach nationalem Recht zulässig ist. Die Verwaltung obliegt EUROPOL. Nur die Analytiker von Europol sind befugt, Daten in die AWF einzugeben und diese Daten zu ändern. Alle Teilnehmer der jeweiligen Analysegruppe, zu denen auch Verbindungsbeamte oder Experten der Mitgliedstaaten zählen können, können Daten aus der AWF abrufen.
Im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion übermittelt das BKA die einschlägigen, in der Regel von den Ländern erhobenen Daten. Abfragen der deutschen Polizeidienststellen werden ebenfalls über das BKA an Europol geleitet. }}}
DOLPHIN hat insbesondere im Bereich von Tierrechtsaktivitäten einige Berühmtheit erlangt. Die Regierung führt in <<BtDS(17/3143)>> aus:
{{{#!blockquote uropol hat die AWF "Dolphin" eingerichtet, in welcher Straftaten u. a. mit Bezug zu militanten Tierschützern auswertet werden. Deutsche Strafverfolgungsbehörden übermitteln Informationen zu diesen Straftaten über das Bundeskriminalamt an die AWF ,,Dolphin", sofern zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten von der Straftat betroffen sind und aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der Straftat ein gemeinsames Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist. }}}
Insbesondere dürfte DOLPHIN bei der Verstrickung von Europol in den §278a-Skandal rund um die österreichische Soko Bekleidung eine wesentliche Rolle gespielt haben. Einen guten Eindruck von den Ermittlungspraktiken in diesem Geschäft gibt der [[http://www.peterpilz.at/Polizei.htm|Bericht der Verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand”]].
Visadatei
Menschen mit Visa für die BRD oder den Schengenraum werden bereits in etlichen Dateien gespeichert, insbesondere [[VIS]] (als Teil von Schengen) und [[AZR]] in der BRD. Dazu hatten die Auslandsvertretungen schon seit langem jeweils eigene Dateien mit Visaverweigerungen und möglicherweise weiterem.
Im Zuge eines Untersuchungsausschusses zu mutmaßlich missbräuchlichen Visaerteilungen in der Ukraine ("Visa-Affäre 2005") die Idee einer Spezialdatei zu "Visabetrug" zu lancieren, in der speziell auch Menschen und Organisationen aus der BRD selbst gespeichert werden sollten, die regelmäßig in Visaverfahren auftraten, etwa als Einlader_in oder Bürge. Vgl. [[#Visa-Warndatei]].
Außerdem wurde im Zuge der AZR-Reform 2012 beim Bundesverwaltungsamt die "Visadatei" eingerichtet, die ähnlich wie [[VIS]] die Daten von Visa-Antragsteller_innen speichert. TODO: Warum die Doppelstruktur, ausgerechnet, als VIS online ging?
== Visadatei ==
In der Visadatei wird ein mäßig umfangreicher Datensatz über alle Menschen gehalten, die ein Visum für die BRD beantragen. Wie das in Zeiten von Schengenvisa genau geht, wissen wir nicht.
=== Rechtsgrundlage ===
[[http://www.gesetze-im-internet.de/azrg|Gesetz über das Ausländerzentralregister]], Kapitel 3
=== Inhalt ===
Gespeichert werden (§29 AZRG):
- Ein numerischer Schlüssel und ein BAMF-Aktenzeichen
- Behörde, bei der der Antrag gestellt wurde, Datum der Speicherung, entscheidende Behörde, Datum der Entscheidung
- Foto
- Entscheidung, ggf. Art und Gültingkeit des Visums
- ggf. Art, Nummer und enthaltene Details von gefälschen Dokumenten, mit denen es der/die Antragsteller_in versucht hat
- Entscheidungen de BA für Arbeit zu möglicher Arbeitserlaubnis.
- Für "bestimmte Staaten": Passart und -nummer sowie ausstellender Staat
Siehe auch: https://www.verwaltungsdaten-informationsplattform.de/SharedDocs/Register/Visadatei.html?nn=1828220
Die Daten werden von Botschaften, Konsulaten sowie Grenz- und Ausländerbehörden direkt in der Datenbank erfasst. Wie im [[AZR]] kann auch hier nur auf Grundlage eines Fotos gesucht werden, so „Zweifel an der Identität des Ausländers” bestehen.
=== Teilnehmer ===
Über die einspeichernden Behörden hinaus haben Zugriff auf die Daten:
- Polizeien und Justiz
- Träger der Sozialhilfe, Jobcenter, Abwickler von Asylbewerberleistungen
- Geheimdienste
- BA für Arbeit und Zollverwaltung (die Dinge wie Mindestlohn und Schwarzarbeit überwachen)
- oberste Bundes- und Landesbehörden, die sich mit Ausländerrecht beschäftigen
Im Gegensatz zum AZR selbst sind hier keine Übertragungen an private Stellen oder ausländische Behörden vorgesehen.
== Visa-Warndatei ==
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ([[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706643.pdf|Bt-DS 17/6643]]) soll die Visa-Warndatei "Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit Täuschungen oder Täuschungsversuchen" bei der Erteilung von Visa vermeiden (§1 (1), 1) und die "Prüfung von Verpflichtungserklärungen" (etwa zur Übernahme von Kosten; §1 (1), 2) erleichtern. Gespeichert werden bestimmte Antragsteller_innen, vor allem aber auch Einlader_innen, Referenzpersonen und andere BRD-Bürger, die von dem bisherigen Migrationskontrollregime nicht erfasst wurden. [TODO: Fertiges Gesetz nochmal ansehen]
Die Datei ging am 1.6.2013 in Betrieb und wird wie das [[AZR]] vom Bundesverwaltungsamt betrieben (vgl. [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts]]).
=== Inhalt der Datei ===
Genauer werden gespeichert (§2) Personen,:
- wegen diverser Straftaten aus dem Bereich der Migrationskontrolle (Aufenthaltsgesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Menschenhandel, -raub, Drogenschmuggel) verurteilt wurden,
- bei Visumanträgen irgendwie betrogen oder dabei mitgeholfen haben (z.B. Fälschungen vorgelegt oder hergestellt haben oder auch einfach nur geflunkert)
- geflunkert haben oder ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, wenn sie als Inländer an Visumverfahren beteiligt waren, also insbesondere
- Ausländer_innen eingeladen,
- sich zur Übernahme von Unterhalt oder Ausreisekosten verplichtet oder
- einen Aufenthaltszweck ("nimmt an unserer Konferenz teil"; "wird bei unserer Kirchweih mitsingen") bestätigt haben
- Organisationen, in deren Namen beim Einladen geflunkert wurde.
Außerdem können sich Menschen freiwillig speichern lassen; der Gedanke hier ist, dass häufige Einlader_innen, etwa von Firmen, quasi eine Unbedenklichkeit in die Visa-Warndatei eintragen lassen können, wenn ihnen dauernde Nachfragen zu nervig werden. Nebenbei ist das ein bemerkenswerter Plan: Wir nerven euch so lange, bis ihr freiwillig auf eure informationelle Selbstbestimmung verzichtet.
Da die Fallgruppen 1 und 2 fast durchweg bereits anderweitig und teilweise mehrfach gespeichert sind, darf die Fallgruppe 3 als Hauptziel der Visa-Warndatei gelten.
Zu diesen Personen werden gespeichert (§3):
- die üblichen Grundpersonalien (Namen incl. Varianten und frühere Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, -ort, Staatsangehörigkeit) bzw. für Organisationen deren Bezeichnung, Anschrift, Sitz, Registerstandort und -nummer
- für Organisationen deren "Aufgaben- oder Wirkungsbereich" (hier wären Beispiele für Einträge mal aufschlussreich)
- eine Identifikationsnummer
- der Anlass bzw. der Tatbestand, der zur Speicherung führt sowie bei Urteilen das Datum des Urteils und ob die Strafe unterhalb von 90 Tagessätzen lag
- die speichernde Stelle
=== Teilnehmende Stellen ===
Diese Daten sollen (tatsächlich "müssen" sie nach §4) kommen von allen Behörden, die etwas mit der Erteilung von Visa zu tun haben (Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, ggf. Zoll usf) und natürlich den Staatsanwaltschaften, soweit es um Straftaten geht.
Die Daten gehen an die Visa erteilenden Stellen zurück, insbesondere an Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, die Verpflichtungserklärungen prüfen oder Visa verlängern oder Grenzpolizeien, die Schnellvisa ausstellen oder Menschen abschieben. Im <<Doclink(2015-bfdi-tb.pdf,25. TB BfDI (2015))>> ist die Rede von rund 1000 teilnehmenden öffenlichen Stellen (S. 108).
Dabei gibts ausgerechnet im Bereich der verurteilten Straftäter_innen etwas Datenschutzbarock, denn ihre Daten werden äquivalent zur Regelung aus dem [[Bundeszentralregister]] ("Führungszeugnis") behandelt. Die weit spekulativeren und mit weniger Rechtsschutzmöglichkeiten versehenen Speicherungen wegen Flunkerei werden hingegen beliebig liberal zwischen den Behörden verschoben.
Neckisch ist auch das Verfahren in §8 (4): Wenn das Bundesverwaltungsamt nämlich eine Anfrage zu einer Person bekommt, aber aus den übermittelten Daten nicht schließen kann, welcher gespeicherten Person sie entspricht, übermittelt sie einfach mal die Personalien aller ungefähr passenden Einträge zur Klärung. In Wirklichkeit dürfte diese Regelung eine Art Wildcard-Suche sein, denn praktisch alle teilnehmenden Stellen werden den automatisierten Abruf nach §9 nutzen.
Der wahrscheinlich größte Klopfer der Visa-Warndatei ist allerdings im Aufenthaltsgesetz enthalten: Dieses erhält einen neuen §72a, nach dem die Visa-Warndatei mit der [["Anti-Terror-Datenbank"]] abgeglichen wird, jedenfalls, soweit "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass sich Treffer ergeben; hier ist die konkrete Handhabung noch überhaupt nicht abzusehen. Jedenfalls werden bei einem Treffer in der ATD alle darin speichernden Behörden von dem Visumantrag ihrer Ziel- oder Kontaktpersonen benachrichtigt, damit sie ggf. Einwände gegen die Erteilung des Visums erheben können oder sich geeignet auf die Einreise der schlimmen Finger vorbereiten können.
=== Datenschutz ===
Das Auskunftsrecht ist in §12 geregelt und weitgehend Standard, insbesondere, was großzügige Ausnahmetatbestände betrifft ("die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen")
Ärgerlicherweise besteht das BVR aber (Stand 2015) auf dem irren System, das sie für die Auskunftserteilung aus dem [[AZR]] ersonnen haben. Dazu stellen sie [[http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/Visa_Warndatei/Antraege/Antraegei-node.html|auf einer eigenen Webseite]] spezielle Auskunftsformulare zur Verfügung, die mensch dann beglaubigen lassen muss. Das ist, speziell hier, wo die Auskunftssuchenden im Gegensatz zum AZR in der Regel einen deutschen Personalausweis haben werden, natürlich obszön. Es wäre klasse, wenn jemand diesen Quatsch gelegentlich mal wegklagen würde.
Alle Zugriffe auf die Datei werden geloggt (incl. Zweck der Abfrage; §11); die Logdateien bleiben für ein Jahr erhalten und sind explizit Auskunftsansprüchen zugänglich.
=== Geschichte ===
- 2004/05 stilisieren ausländerfeindliche Politiker eine leichte Humanisierung der BRD-Migrationskontrolle aus dem Jahr 2000 zu einer [[https://de.wikipedia.org/wiki/Visa-Affäre|Visa-Affäre]] hoch und bringen die Idee einer Datei gegen mögliche Helfer_innen von Migrant_innen ins Spiel.
- Im November 2011 [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Visa-Warndatei-ist-beschlossen-1387849.html|passiert der Gesetzentwurf zur Visadatei den Bundestags-Innenausschuss]]
=== Weiteres zur Warndatei ===
Ein schöner Verriss eines Entwurfs des Gesetzes zur Visa-Warndatei ist in einer <<Doclink(2011-schild-visaverriss.pdf,Stellungnahme zum Gesetz von Hans-Hermann Schild)>> an den Bundestag enthalten.
MdB Ulla Jelpke sagte in einer [[http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=2044|Rede im Bundestag im September 2011]] zur Visa-Warndatei:
{{{#!blockquote Wer in dieser Datei landet, hat zukünftig keine Chance mehr auf ein Visum, aber auch keine Chance jemanden aus dem Ausland einzuladen. Als ob diese neue Datenhaufen nicht schon genug wäre, werden die Daten aus Visumsverfahren außerdem noch mit der Anti-Terrordatei abgeglichen. Den Beweis für die Notwendigkeit dieses neuen Beschäftigungsprogramms für die IT-Abteilungen der Sicherheitsbehörden bleibt die Bundesregierung schuldig. }}}
CellPhone
Diskussion des Skriptes zu Cellphones / GSM Telefon [[http://www.datenschmutz.de/li/cell/skript.pdf|Skript zu Cellphones]]
''Das Anschalten eines abgeschalteten Telefons durch ”Fernbefehl“ ist nicht möglich und wird es nie sein. Allenfalls wäre zu befürchten, dass richtig fiese Leute dem Cellphone beibringen sich ausgeschaltet zu ”stellen“.''
Hinweis: zB Alcatel & Siemens bieten das feature EIN- AUS- Autarkie, d.h. man kann schaltuhrmässig die EIN / AUS Zeiten programmieren. Die unbemerkte Veränderung dieser Schaltzeiten per "smart SMS" ist absolut denkbar.
Richtig -- die Aufwachzeit ggf. auch aus der Ferne zu bestimmen, während das Telefon läuft, ist natürlich kein Problem, wenn mensch das Telefon bereits übernommen (also etwa einen Bundestrojaner installiert) hat. Das ist das Szenario, das in dem Abschnitt beschrieben ist. Das "Aufwachen" aus dem abgeschalteten Zustand beherrschen eigentlich alle Telefone, die eine Weckerfunktion haben. -- DSG
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Sicherheitsüberprüfung
Staatliche und private Stellen können für den Zugang zu bestimmten Berufen "Sicherheitsüberprüfungen" vorsehen. Geregelt ist das in Sicherheitsüberprüfungsgesetzen, die jeweils auf Landesebene erlassen werden, sowie dem [[http://bundesrecht.juris.de/s_g/index.html|Sicherheitsüberprüfungsgesetz]] auf Bundesebene.
Sicherheitsüberprüfungen führen durchweg zu weit gespannten Datenbankabfragen. Die Verhältnisse in Berlin – andere Länder dürften sich kaum unterscheiden – werden in <<Doclink(2008-berlin-sueb.pdf,Hinweisen zur Sicherheitsüberprüfung)>> (2008) erläutert. Es drei Stufen der Sicherheitsüberprüfung, SÜ1 bis SÜ3:
{{{#!blockquote
- Bei allen Sicherheitsüberprüfungen: * Anfragen an das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, das Bundeszentralregister, an Meldebehörden und an Polizeibehörden (zum Betroffenen) * Anfragen an das "Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS)" der Verfassungsschutzbehörden (zum Betroffenen und zum Ehegatten oder Lebenspartner).
- Bei der SÜ 2 werden zusätzlich durchgeführt: * Prüfung der Identität des Betroffenen mit Hilfe der Pass- oder Personalausweisnummer oder durch Befragung geeigneter Personen unter Vorlage eines Lichtbildes * Anfragen an die Grenzschutzdirektion und Nachrichtendienste des Bundes (zum Betroffenen). * Alle unter 1. genannten Maßnahmen zum einzubeziehenden Ehegatten oder Lebenspartner.
- Bei der SÜ 3 werden zusätzlich die vom Betroffenen angegebenen Referenzpersonen befragt.
- Zusätzlich können je nach Lage im Einzelfall folgende Maßnahmen durchgeführt werden. * Maßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung mit Zustimmung des Betroffenen und der gegebenenfalls einzubeziehenden Person. * Gespräch(e) mit dem Betroffenen über seine persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint.) }}}
Sicherheitsüberprüfungen werden insbesondere durchgeführt für Menschen
{{{#!blockquote die eine Tätigkeit ausüben sollen, bei der sie Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten erhalten oder sich verschaffen können und ihrer Sicherheitsüberprüfung zugestimmt haben (siehe § 2 und § 8 Abs. 2 BSÜG). Hierzu gehören z.B. Bearbeiter von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTAULICH oder höher, aber auch Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind. ''(aaO)'' }}}
Die Klausel zur Zustimmung ist hier natürlich noch weniger wert als in Ausnahmeregelungen zum [[Richtervorbehalt]] – wer nicht zustimmt, wird nicht eingestellt bzw. ggf. gefeuert.
== Praxis der SÜ ==
Im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] (S. 95) wird unter der Überschrift »Viel „bad practice“ und ein wenig „best practice“« über eine Kontrolle der SÜ-Praxis bei acht Behörden und vier privaten Stenllen berichtet.
Die festgestellten Mängel dürften nicht überraschen:
{{{#!blockquote Zu den häufigsten Mängeln gehörte ein unzureichender Informationsfluss zwischen Geheimschutz- und Sabotageschutzbeauftragten bzw. Sicherheitsbevollmächtigten einerseits und der Personalstelle anderseits. Ebenso führten Mängel bei der Wiedervorlage wiederholt zur Missachtung von Vernichtungs- und Löschfristen. Des Weiteren habe ich immer wieder unzulässige Inhalte in den Sicherheitsakten festgestellt, wie beispielsweise Kopien von Bundespersonalausweisen, Pässen und Aufenthaltstiteln sowie Dokumente mit personenbezogenen Daten unbeteiligter Dritter, die gar nicht oder unzureichend geschwärzt waren. }}}
== Sicherheitsüberprüfungen und der VS ==
Ein guter Teil der Speicherungen von Personen im Haupt-Datenbanksystem der BRD-Geheimdienste, [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] sind Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen beschäftigt sind ("Sicherheitsüberprüfung"). Diese werden grundsätzlich so lange gespeichert,wie die Person in dem Bereich arbeitet, um spätere Erkenntnisse korrelieren zu können. Eingeführt wurde die Sicherheitsüberprüfung auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges Anfang der sechziger Jahre, als die Bundesregierung Gewissheit über die Zuverlässigkeit jener Beschäftigten haben wollte, die sie für relevant für die Staatssicherheit (die eigene und die der DDR) hielt.
Bei der Sicherheitsüberprüfung gaben die Betroffenen zunächst Selbstauskunft und nannten bereits damals Referenzzeugen. Die Behörde sollte die Angaben überprüfen, zusätzliche Auskünfte etwa bei der Polizei und beim Strafregister einholen und notfalls weitere "Auskunftspersonen" befragen. Diese Prozedur, an der damals der Verfassungsschutz lediglich "mitwirken" sollte, hat sich mittlerweile zu einer der Hauptaufgaben dieser Geheimdienste entwickelt. Sie treten dabei offiziell als "mitwirkende Behörde" auf, formal liegt die Verantwortung für die Sicherheitsüberprüfung bei einem "Geheimschutzbeauftragten" der beschäftigenden Behörde.
Ein paar Ratschläge zum Verhalten bei Sicherheitsüberprüfungen finden sich im <<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>, S. 82.
Übrigens: Vorsicht bei Bewerbungen beim VS (aber wer würde das auch machen?): Im 28. TB (2019) berichtet der LfDI, der VS habe die Daten, die bei Sicherheitsüberprüfungen von Bewerber_innen angefallen sind, noch lange nach ablauf der Löschfristen behalten (S. 57); dass, wie der BfDI berichtet, der VS die zahlreichen Datenschutzverstöße erstmal korrigiert hat, dürfte nach Erfahrungen mit dem VS nicht viel heißen (vgl. die Übertragung von Anmelder_innendaten an den VS in Baden-Württemberg, die auch schon mindestens drei Mal eingestellt wurden...).
= Zuverlässigkeitsprüfung =
Für einige problematische Bereiche sehen einige Rechtsnormen eine Art kleine Sicherheitsüberprüfung statt; das heißt dort „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (§12 b Atomgesetz, §7 Luftsicherheitsgesetz).
Nach allgemeiner Einschätzung (z.B. <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf, 30. TB LfD BaWü (2011))>>, S. 115) außergesetzlich werden inzwischen oft ebenfalls als Zuverlässigkeitsüberprüfung bezeichnete Datenabfragen weit über diese Bereiche hinaus eingesetzt. Sie basieren auf einer analogen Erpressung: Stimme einer breiten Abfrage zu, sonst wirst du nicht akkreditiert oder eingestellt.
Außerhalb von AKWs und Flughäfen wurden Zuverlässigkeitsüberprüfungen in der BRD zum ersten Mal breit bei der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006 breit eingesetzt. Dabei wurde das komplette Stadionpersonal ebenso überprüft wie Journalist_innen. Der BfDI disktutiert das Verfahren in seinem <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB (2006))>> (S. 71): {{{#!blockquote Unter Beteiligung der Polizei und des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder sowie des Bundesnachrichtendienstes wurden mit Einwilligung der Betroffenen insgesamt 148 351 Datensätze auf die Zuverlässigkeit der davon Betroffenen überprüft. Zu 2 055 Personen wurde eine ablehnende Empfehlung gegenüber dem OK FIFA WM 2006 ausgesprochen. [...] Im Zentrum der Kritik stand dabei die Beteiligung der Verfassungsschutzbehörden. [...] Denn eine fehlende Aufgabenzuweisung kann im Sicherheitsbereich nicht durch eine Einwilligung der betroffenen Personen ersetzt werden. }}}
2006 wurde behauptet, es handele sich um eine Ausnahme; der BfDI ließ sich eingedenk desen <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,a.a.O.)>> (S. 71) auch zur Einlassung hinreißen, die "datenschutzrechtlichen Prüfungen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei den verfahrensbeteiligten Behörden ergaben keinen Anlass für grundlegende Bedenken". So kann er kaum überrascht gewesen sein, dass wenig später die bayrische Polizei bei einem Papstbesuch wiederum Zuverlässigkeitsprüfungen durchführte, wenn auch unter Aussparung des VS. “Ich halte dies nicht für verhältnismäßig.“ konnte der BfDI dazu nur sagen.
Danach waren alle Dämme gebrochen, das polizeiliche Veto gegen z.B. Journalist_innen zu Anlässen wie Castortransporten oder dem NATO-Jubiläum 2008 in Kehl/Strasbourg gilt inzwischen als freiheitlich-demokratisch grundgeordnet.
Der LfD BaWü berichtet in seinem
<<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf, 30. TB (2011))>>, (S. 114) von
Übertragungen des LKA BaWü an das LKA NRW, das für die Veranstalter der Frauen-Fussball-WM tätig war. Dabei hatte NRW 106 Personen von BaWü überprüfen lassen wollen, von
denen 27 im Catering, 3 bei der medizinischen Versorung und eine als
Hostess hätten arbeiten sollen. Das LKA Ba``Wü hat „Erkenntnisse“ zu
48 Personen übertragen. Dazu erwähnt er, auch bei der einfachen
Zuverlässigkeitsprüfung sei der Verfassungsschutz in zwei Fällen
„beteiligt“ worden.
Leider ist die Übermittlung von Daten an Private häufig durch Klauseln in den Polizeigesetzen gedeckt, in Ba``Wü etwa durch §44 (2) PolG:
{{{#!blockquote
Die Polizei kann auf Antrag von Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs personenbezogene Daten übermitteln, soweit der Auskunftsbegehrende
- ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, daß der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluß der Übermittlung hat oder
- ein berechtigtes Interesse geltend macht, offensichtlich ist, daß die Datenübermittlung im Interesse des Betroffenen liegt, und kein Grund zu der Annahme besteht, daß er in Kenntnis der Sachlage seine Einwilligung verweigern würde. }}}
== Weiteres zu Zuverlässigkeitsprüfungen ==
- [[http://www.taz.de/pt/2006/01/20/a0234.1/text.ges,1|TAZ-Artikel von 2006 zu WM-Zuverlässigkeitsprüfungen]]
- [[Irre Geschichten#Begehrlichkeiten]] für weitere Beispiele von Zuverlässigkeitsprüfungen und ähnlichem
- [[https://freiheitsrechte.org/polizeidatenbanken/|2022 führt die GFF ein Verfahren]], weil einem Betroffenen noch nicht mal gesagt wird, auf welchen Spekulationen das Nichtbestehen einer Sicherheitsüberprüfung wohl basieren mag.
WikiTipOfTheDay
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APIS
"Arbeitsdatei PIOS - Innere Sicherheit" des BKA; seit der Umstellung von [[INPOL-Alt]] auf [[INPOL]]-Neu heißt das jetzt [[Datenbank Innere Sicherheit]]; weiteres zu APIS bitte dort unterbringen.
Vorgangsverwaltung
<<TableOfContents>>
= Polizeiliche Vorgangsverwaltung =
Ein [[Überblick#Typen|Typ polizeilicher EDV]], der zur Dokumentation des Arbeitsaltags der Polizei dient. In VVen wird alles gespeichert, was die Polizeibeamten aufnehmen, beispielsweise "Max Mustermann ist mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone gefahren" oder "Marina Mustermann hat Aufkleber auf eine Laterne geklebt". Dazu kann dann in einem Freitextfeld noch stehen, Max Mustermann habe es an Respekt für die Einsatzkräfte fehlen lassen. Natürlich werden alle Anzeigen unabhängig vom Wahrheitsgehalt gespeichert, immerhin nach Anzeigender_m und Angezeigtem_r. Auch Telefonkontakte, vor allem zu 110, finden sich normalerweise in VVen wieder.
In aller Regel sind Vorgangsverwaltungen so geschrieben, dass Einträge an Personen gebunden sind und durch Suche nach Namen auf gefunden werden.
Vorgangsverwaltungen kamen mit der Ablösung der schreibmaschinenbasierten Büroorganisation der Polizeibehörden Ende der 90er Jahre auf und wurden breit ausgerollt, als zwischen Terrorhysterie und Budgetnot niemand über Menschenrechte nachdenken wollte. Daher waren die VVen ein Schlachtfeld von Datenschutz-Irrsinn, Missbrauch und Konfusion. Für viele hat sich das über Jahre nicht geändert.
VVen sind praktisch allen Beamt``Innen frei zugänglich. Ein Bewusstsein für die Brisanz dieser Tatsache scheint sich nur langsam zu entwickeln, allenfalls gelegentlich beschweren sich Datenschutzbeauftragte bescheiden über die namentliche Recherchierbarkeit bestimmter Vorgänge.
VVen basieren meist clientseitig auf haarsträubenden Hacks auf der Basis von Office-Systemen (Formularwesen mit Word usf). Angesichts der überschießenden Featureitis und der Präferenz von Bequemlichkeit gegenüber Sicherheit in diesem EDV-Segment ist weiter mit scheunentorgroßen Lücken zu rechnen, über die Beamt_innen oder dritte jedenfalls einzelne Dokumente abziehen können. Andererseits funktionieren VVen damit häufig nicht besonders gut...
VVen waren und sind häufig mit noch heikleren Systemen integriert, die unter [[Fallbearbeitung]] laufen; es scheint, dass letztere in aller Regel Daten der VVen integrieren.
Etwas angestaubt, aber schon im Hinblick auf die Etablierung von Begriffen immer noch nützlich ist das <<Doclink(1996-sh-artusloesch.pdf,Löschkonzept für @rtus)>> in Schleswig-Holstein von 1996. Wer sich wundert, wie murksig die polizeiliche Datenhaltung oft ist, findet in den konfusen Flussdiagrammen auf Seite acht den einen oder anderen Hinweis.
== Speicherfristen ==
Die Speicherfristen in den Vorgangsverwaltungen waren zunächst meist nicht (oder nur ungenau) geregelt. In [[Bayern]] waren z.B. Meldungen vom Typ "Vor meinen Haus plärrt seit 30 Minuten eine Auto-Alarmanlage" noch nach über fünf Jahren über den Namen des/der Meldenden recherchierbar. Inzwischen ist die Speicherfrist auf 1-5 Jahre "fest"gelegt, 110-Anrufe sollen meist "nur" noch 3 Monate gespeichert werden.
Im Gegensatz zu den meisten Ländern, die solche Fragen immer noch in obskuren und unzugänglichen Verwaltungsverordnungen Regeln, hat Hamburg Speicherfristen für seine Vorgangsverwaltung (das dort entwickelte [[ComVor]]) ins [[http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/service/downloads/0601-sog-poldvg-pdf|Hamburger PolDvG]] geschrieben. Danach ist nach § 24 die Speicherfrist fünf Jahre für Beschuldigte (d.h. eine Straftat), drei Jahre für Betroffene (d.h. eine Begeher einer Ordnungswidrigkeit), drei Jahre für Geschädigte, Anzeigende, Zeugen, Vermisste und drei Monate für Angehaltene (i.a. Personenkontrollen).
== Auskunftsrecht ==
Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) und somit auch ComVor auskunftspflichtig sind. Der [[LfdI]] von [[Hessen]] stellt in seinem [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37 Tätitigkeitsbericht]] klar, dass auch für Vorgangsdaten eine Auskunftspflicht besteht.
== Beurteilung ==
Primär werden in VVen riesige Datenberge praktisch unkontrolliert aufgehäuft und auch indiziert. Im Gegensatz zu den noch halbwegs geregelten Auskunfssystemen herrscht bei Vorgangsverwaltungen kompletter Wildwuchs, es gibt keine Trivialitätsgrenzen für gespeicherte Information (sogar Telefonkontakte werden erfasst) -- analog eben zur alten Zettelwirtschaft. Im Gegensatz zum Zettelkasten sind die Daten VVen aber auch wieder auffindbar, und zwar normalerweise von allen Beamten im Land. Der nette Polizist im Amt wird also noch nach Monaten sehen, dass sich ein Nachbar über euch beschwert hat, ihr in eine Personalienkontrolle auf einer Demo geraten seid oder vor der Tür einer Kneipe rauchen wart.
Der <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. Tätigkeitsbericht LfDI BaWü)>> (2008) illustriert recht schön, dass die übliche Argumentation, Vorgangsverwaltungen wären vergleichsweise harmlos, weil sie nicht zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung eingesetzt werden, auch dann unsinnig wäre, wenn sie tatsächlich nicht nach Namen oder anderen personenbezogenen Eigenschaften durchsuchbar wären:
{{{#!blockquote Dass die Qualität der [polizeilichen Datenspeicherung verbessert werden kann, ist nach einem mir zugegangenen Evaluationsbericht dieser Gruppe kaum zu bestreiten. Hierzu soll auch die Realisierung des Projektes ComVor, also die Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems, welches Quelldatenbank für die verschiedenen polizeilichen Informationssysteme werden soll, beitragen. }}}
-- die verschiedenen polizeilichen Informationssysteme sind eben nicht abgeschottet, es findet permanenter und prinzipiell praktisch nicht kontrollierbarer Austausch statt.
== Weiteres == Siehe auch [[Länderübergreifende Software]]
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<<WordIndex>>
Biometrie
Biometrie ist laut [[http://www.ccc.de/de/biometrie|CCC-Webseite]] die Vermessung des menschlichen Körpers, die in der letzten Zeit von Computern, biometrische Systeme genannt, übernommen wird. Diese Meßdaten, die ein vereinfachtes Modell des vermessenen Menschen darstellen, können wie andere Daten auch vom Computer gespeichert, komprimiert, übertragen und mit vorher gespeicherten biometrischen Daten verglichen werden. Neben den auch von Menschen erkennbaren Merkmalen wie dem Gesicht, der Stimme, dem Gang oder der Handschrift können speziell konzipierte Computer auch mit Meßgeräten für dem menschlichen Auge verborgene Größen ausgestattet werden. Dazu gehören die Schweißrillen auf den Fingerkuppen (Fingerabdrücke), die Struktur von Netzhaut und Iris oder die chemische Zusammensetzung des Atems.
== Probleme der Biometrie ==
Biometrische Systeme haben laut [[http://www.ccc.de/de/biometrie|CCC-Webseite]] wie alle informationselektronischen Produkte Stärken und Schwächen, und wie bei anderen elektronischen Systemen ist Wissen darüber, in welchen Bereichen man sie als Werkzeug sinnvoll einsetzen kann, essentiell für eine Einsatzentscheidung. Beispielsweise ist das Modell, das aufgrund der Vermessung gewonnen wird, nie einmalig – schließlich können auch Menschen andere Menschen verwechseln. Auf der anderen Seite können auch zwei zu unterschiedlichen Zeiten gewonnene Meßdaten derselben Person nicht als identisch erkannt werden, genau wie auch Menschen andere Menschen unrasiert, mit Brille, im Dunkeln oder nach einem Urlaub nicht wiedererkennen, beim genauen Hinschauen lassen sich Menschen jedoch nicht so leicht durch angeklebte Bärte, eine verstellte Stimme oder ein vor das Gesicht gehaltenes Bild überlisten. Öffentlichwirksam hat dieses der CCC 2008 gezeigt als es einen Abdruck von dem damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble von einem Wasserglas genommen hat und diesen in seiner Vereinszeitung Datenschleuder zum Nachmachen und Weiterverwenden zu Verfügung gestellt hat (vgl [[http://www.ccc.de/de/updates/2008/schaubles-finger|www.ccc.de/de/updates/2008/schaubles-finger]]).
== Verwendung ==
In <<BtDS(17/9003)>> (2012) reflektiert die Regierung (S. 11) über [[AFIS]], das Gesichtserkennungssystem [[GES]] und die [[DAD]] als die Datensysteme des BKA, die zu dem Zeitpunkt biometrische Daten verarbeitet haben.
Die Regierung erwähnt auch das EasyPASS-Verfahren, mit dem an Grenzen („innerhalb von drei Sekunden“) ein Livebild mit dem auf dem Pass gespeicherten Bild abgeglichen wird und betont, dass Datenbanken dabei keine Rolle spielen (die Regierung verschweigt bescheiden, dass sie mit den biometrischen Fotos in den [[Meldedaten]] und dem polizeilichen Zugriff auf diese (allerdings noch nicht zum Massenabgleich) schon fleißig vorgebaut hat.
=== E-Pass und E-Perso ===
Am 1. November 2005 wurde in Deutschland ein neuer Reisepaß ([[E-Pass]]) eingeführt. Er enthält erstmals als biometrisches Datum das Bild des Paßinhabers in elektronischer Form. Diese Information wird auf einem Funk-Mikrochip (RFID) gespeichert. Seit dem Jahr 2007 wird zusätzlich der elektronische Fingerabdruck aufgenommen. Seit 2010 ist der Personalausweis [[E-Perso]] ebenfalss mit biometrischen Daten ausgestattet.
=== EURODAC ===
Von Asylsuchenden werden bei ihrer Einreise in die [[EU]] die Abdrücke aller 10 Finger erfasst. Mit Hilfe der zentralen [[EURODAC]]-Datenbank kann dann festgestellt werden, ob ein Asylsuchender bereits von einem anderen EU-Land abgewiesen wurde.
=== SIS II ===
Die Erweiterung des Schengener Informationssystem [[SIS]] zu [[SIS II]] beinhaltet die Aufname biometrischer Daten, wie biometrische Fotos und Fingerabdrücke.
== Weiteres ==
Im dystopischen Jugendbuch [[http://cwoehrl.de/files/lbdt_v1.pdf|Little Brother (pdf)]] welches einen Überwachungsstaat in den USA nach einem islamistischen Terroranschlag handelt, wird beschrieben wie Biometrie überlistet werden kann. Der Held des Buches packt sich z.B. Steine in die Schuhe um die Schritterkennung zu überlisten.
Korpsgeist
= Korpsgeist =
Korpsgeist (oder auch Cop-Culture) bei der Polizei wird durch Kameraderie, innerpolizeilichen Druck, falscher Loyalität und gruppenpsychologische Aspekte erklärt. Mitunter findet sich ein solcher Korpsgeist bis hinauf zu Polizeiführung und Innenbehörden.
== Ursachen von Korpsgeist ==
Ein Erklärungsansatz ist der, das die PolizistInnen sich als „Frontkämpfer“ im Einsatz gegen das gesellschaftliche Chaos fühlen und sich dabei aufeinander verlassen müssen. Dabei werden der Rahmen der legitimen Handlungen nicht nach offiziellen Vorgaben bestimmt, sondern werden intern von den PolizeibeamtInnen weitgehend selbst definiert. Korpsgeist entsteht dann, weil die Loyalität untereinander wichtiger empfunden wird als Integrität. Das Gruppengefühl der PolizistInnen untereinander artet so meist mehr in Gruppenzwang aus. Das zeigt sich darin, dass Polizeibeamte die sich dem Korpsgeist widersetzen und Fehlverahlten anprangern oder gar Anzeige erstatten innerhalb der Polizei mit Schikanen zu rechnen haben. Dieses beginnt bei Mobbing der gleichrangigen KollegInnen und geht teilweise bis zur Führungsebene und dem Innenministerium, was sich in beruflichen Bemachteiligung des unangepassten Polizeibeamten zeigt.
== Anzeigen gegen Polizeibeamte ==
Der Korpsgeist zeigt sich regelmäßig bei Anzeigen gegen PolizistInnen. Es finden sich dann in der Regel keine Beamten, die bereit sind gegen die Kollegen auszusagen. Im Gegenteil lässt sich hingegen häufig beobachten, dass Polizisten zugunsten ihrer Kollegen aussagen und deren Fehlverhalten decken.
Auch die Staatsanwaltschaften sind in der Regel Teil dieses Kartells, oder sie können trotz guten Willens angesichts der Beweislage (nicht gekennzeichnete Polizist``Innen in Robocop-Outfit) tatsächlich nur einstellen. Entsprechend sehen die Zahlen für 2008 in der BRD aus (vgl. [[http://www.cilip.de/ausgabe/95/singelnstein_polizisten-gericht.htm|Singelnstein (2010)]]:
- es gab 2.314 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt (das sind also schon die argen Missbräuche)
- es gab nur 94 Gerichtsverfahren aus diesem Bereich
- es gab nur 32 Verurteilungen in diesem Bereich
Natürlich sind das verschiedene Verfahren, aber die Zahlen ändern sich nicht so stark von Jahr zu Jahr; Als Faustregel kann deshalb gelten, dass weit über 95% der Verfahren gegen gewalttätige Polizist``Innen schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden und nur gut 1% überhaupt zu einem Urteil führen.
Zu Bedenken ist noch, dass die Kläger``Innen in der Regel mit reichlich beliebigen Gegenklagen überzogen werden (Widerstand, Körperverletzung etc). Diese Gegenklagen haben weit größere Aussichten, zu Verurteilungen zu führen. Insofern muss jede Klage gegen die Polizei ''sehr'' gut vorbereitet werden, wenn sie nicht dramatisch nach hinten losgehen soll.
== Gegenmittel unabhängige Kontrolle ==
Als Mittel zur besserern Kontrolle und der Durchbrechung des Korpsgeistes empfehlen Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen seit Jahren eine unabhängige [[Polizeikommission]]. In einigen Staaten, wie z.B. [[UK]] gibt es so etwas schon. In der BRD gab es dieses nur einmal kurzfristig in [[Hamburg]].
Dringend nötig ist außerdem eine Kennzeichnung der Polizist``Innen. Erste Schritte dazu wurden in Berlin gemacht, die entsprechende Verordnung scheint jedoch von der Polizei weitgehend ignoriert zu werden.
== Weitere Infos ==
- [[http://www.amnesty-polizei.de| Amnesty Sektion Polizei ]]
- [[http://www.grundrechte-kampagne.de/sites/default/files/Reader_Demokratisierung_der_Polizei.pdf|Demokratisierung der Polizei, Beiträge zu einer Fachtagung der Fraktion DIE LINKE in HH]]
- [[http://www.forum-recht-online.de/hp/0701_behrens-steinke.html|Forum-Recht:Der Umgang der deutschen Justiz mit Polizeigewalt]]
Beispiel Auskunftsbegehren Löschbegehren Person V
<<TableOfContents>>
== Vorgeschichte == 2021 habe [[AuskunftErsuchen#Person_V|ich]] durch eine Akteneinsicht in einem Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, die mich verletzt hatten, erfahren, dass die Polizei umfangreich ermittelt hat, was gegen mich vorliegt. Das LKA beschrieb in Prosa alle 25 Vorgänge, in denen ich irgendwie als Unschuldiger auftauchte, und zwar als Zeuge, als Opfer, als Anmelder von Demonstrationen, als Auskunftsperson, als Hinweisgeber. Strafrechtlich lag nichts gegen mich vor. Das weckte meine Neugier, was die Polizei alles aufgrund welcher Rechtsgrundlage über mich gespeichert hat. Ich fragte detaillierter nach und nutze auch den hiesigen [[https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft|Auskunftsgenerator]], um [[AuskunftErsuchen|Auskunfts-Ersuchen]] an weitere Behörden zu stellen, was diese über mich gespeichert haben.
== Rumpfdaten der Vorgänge in @rtus (Schleswig-Holstein) == Mein Auskunftsbegehren vom 02.11.2021 wurde tatsächlich bereits nach drei Wochen am 24.11.2021 mit einer Excel-Liste mit den Rumpfdaten der zu mir gespeicherten Daten beantwortet.
FrontPage
#REDIRECT Datenschmutz.de
Datenbanken Drittstaaten
<<TableOfContents>>
= Datenbanken in EU-Staaten und anderswo =
== Belgien ==
In Belgien wurde von Anarchisten laut [[http://ovl.indymedia.org/news/2011/05/31487.php|Indymedia Belgien (Mai 2011)]] eine versteckte [[Überwachungstechnik#Kameras_in_der_Wohnung|Kamera]] in der Wohnung entdeckt, welche den Küchentisch filmte.
== Frankreich ==
Die [[Datenbanken Frankreich]] besitzen erst seit ein paar Jahren Rechtsgültigkeit, vorher gab es auch kein Auskunftsrecht. Das Auskunftsrecht geht in Frankreich bei der Polizei sowieso nur [[indirektes Auskunftsrecht|indirekt]] über den nationalen [[Datenschutzbeauftragten]].
vgl [[Datenbanken Frankreich]]
== Niederlande ==
Laut einem Artikel in der [[http://diepresse.com/home/panorama/welt/664235/Big-Brother-ist-in-den-Niederlanden-Realitaet|Presse]] vom Mai 2011 werden in den Niederlanden mehr Telefone abgehört als in den USA.
Alle Bahnhöfe und Innenstädte sind mit [[Videoüberwachung|Kameras]] überwacht.
Der Niederländische Minister für Arbeit und Soziales erhielt laut [[http://www.unwatched.org/EDRigram_9.5_Big_Brother_Awards_Niederlande|unwatched]] 2011 den niederländischen [[https://www.bigbrotherawards.nl/|Big Brother Award]] für den Vorschlag, Behörden dazu zu ermächtigen, die Privatwohnungen aller Sozialhilfeempfänger zu kontrollieren, ohne dass ein Verdacht auf Sozialhilfebetrug vorliegt.
== Österreich ==
In [[Datenbanken Austria|Österreich]] gibt es keine Lösch- oder Prüffrist für einige Polizeidaten. Ansonsten scheint sich Österreich in den Plänen zum weiteren Ausbau der Überwachung sehr an Deutschland zu orientieren, wie z.B. die Wünsche für eine Gewalttäter Sport Datei zeigen.
vgl [[Datenbanken Austria]]
== Schweiz == vgl. [[Datenbanken Schweiz]]
== Spanien ==
vgl. [[Datenbanken Spanien]]
== United Kingdom ==
[[Datenbanken UK|Großbritannien]] ist der Spitzenreiter in Bezug auf Überwachung. Sie wurde während des Nordirlands-Konfliktes laut [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/6/6759/1.html|Telepolis]] ohne großen Protest ausgebaut und seit der Beendigung suchen sich die seitdem arbeitslose Repressionsorgane neue Betätigungsfelder, wie z.B. den Tierschutz.
vgl [[Datenbanken UK]]
== Interpol ==
[[Interpol]] ist die Kurzbezeichnung für Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO). Der vollständige englische Name der Organisation lautet The International Criminal Police Organization – Interpol. Interpol ist eine weltweit tätige Polizei-Organisation mit Sitz in Lyon/Frankreich und nationalen Zentralbüros in jedem Mitgliedstaat, für Deutschland beim [[Datenbanken BKA|BKA]]. Interpol wurde 1923 in Wien gegründet. Auch [[Interpol]] speichert jede Menge Daten, teilweise redundant, teilweise hat [[Interpol]] Zugriff auf nationale Datenbanken. Außerdem gibt es ein Abkommen zwischen [[Europol]] und [[Interpol]].
vgl [[Interpol]]
== USA ==
Die USA ist vor allem interressant, da es zahlreiche Abkommen der [[Datenbanken EU|EU]] für die Weitergabe von Daten mit der USA gibt.
vgl. [[Datenbanken USA]].
== Weißrussland ==
In Weißrussland wurden 2011 Oppositionelle auf Grund von [[TK-Verkehrsdaten]], auf die auch in Weißrussland per automatischer Schnittstelle zugegriffen werden kann, wegen Demonstrationen gegen die Regierung verurteilt. Denn ihre Teilnahme an den Demonstrationen wurde ihnen dadurch nachgewisen, dass sie ihre Handys zu dem Zeitpunkt am Demonstrationsort eingeloggt waren. Es fand vermutlich eine sogenannte [[Überwachungstechnik#Handy-Funkzellen_Datenbanken|Funkzellenauswertung]] statt.
[[http://www.unwatched.org/20110526_Weissrussland_Oppositionelle_durch_Zugriff_auf_Handydaten_in_Haft|www.unwatched.org:Weissrussland Oppositionelle durch Zugriff auf Handydaten in Haft]]
== Mexiko ==
Mexiko hat wohl als erster Staat eine [[Biometrie|biometrische]] Datenbank mit Stimm-Profilen. Folie 12 im [[http://www.riseproject.eu/_fileupload/RISE%20Conference/Presentations/Alexey%20Khitrov.pdf|Vortrag zu Voice Biometrics von Alexey Khitrov]] bei der [[http://www.riseproject.eu/news/presentations-available-for-rise-conference-dec-9-10.123.html|RISE Conference 9./10.12.2010]] nennt als Kenngrößen: 600000 Profile mit Wachstum auf 1000000, bei 300000 Vergleichen pro Minute. Natürlich soll der Kram schon zur Aufklärung von Entführungsfällen geführt haben, klar.
== Saudi-Arabien ==
Im Sommer 2011 sucht die staatliche Entwicklungsorganisation [[http://www.gtz.de/en/karriere/stellenmarkt/25007.asp?ac=jobad&language=1&id=7638|GTZ]] der BRD einen Telekommunikationsexperten für die Entwicklungshilfe in technischer Überwachung in der Diktatur Saudi-Arabien (vgl [[http://www.papdan.com/|Melbourne Web Developer]] [[http://annalist.noblogs.org/post/2011/09/07/gtz-sucht-uberwachungsexpertinnen-fur-saudi-arabien/|annalist]]).
== Iran ==
Der Iran betreibt laut einem Artikel von [[http://netzpolitik.org/2011/iran-gelingt-es-erneut-tor-zu-blockieren/|netzpolitik vom 16.09.2011]] Deep Packet Inspection [[DPI]] (d.h. das Mitlesen des Inhalts der IP-Paket). Dabei ist es dem Iran gelungen Tor-Pakete anhand der Gültigkeitsdauer der SSL-Zertifikate zu identifizieren.
Datenbanken Schweiz
<<TableOfContents>>
= Datenbanken Schweiz =
Die Schweiz scheint nur beim Bankgeheimnis wert auf Datenschutz zu legen, ansonsten hat sie keine Probleme Menschen generelle zu kontrollieren und auch keine Problem mit der Zusammenarbeit mit deutschen [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] zu haben.
== Polizei == Das Bundesamt für Polizei (fepol) ist der Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt und für die Koordination zwischen den Kantonspolizeien, so wie auch für die Koordinierung der Zusammenarbeit mit ausländische Polizeidienststellen zuständig.
=== Datenbanken von fedpol ===
Das Bundesamt für Polizei fedpol verwaltet folgende [[Datenbanken]], je nach Aufgabenbereich gibt es unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Behörden. Die Staatsschutzdatei ISIS ist seit 2008 beim Geheimdienst (NDB) angesiedelt.
- JANUS (Datenbank für Zusammenarbeit der Bundeskriminalpolizei mit Strafverfolgungsbehörden und Kriminalpolizeien der Kantone sowie mit ausländischen Behörden im Kampf gegen internationale und organisierte Kriminalität,ca 120000 Personen)
- IPAS (Register über alle Personen, über die bei einer Sektion der fedpol Daten bearbeitet werden und Personen des Interpolschriftverkehrs, ca 650000 Personen)
- RIPOL (Personen-, Sach- und Fahrzeugfahndung, Register ungeklärter Straftaten, ca 130000 Personen)
- AFIS (automatisches Fingerabdruck-Identifizierungssystem, Abdrücke von Flüchtlingen, Straftätern und Verdächtigen; Abgleichen neuer Fingerabdrücke mit vorhandenen Daten, ca 600000 Fingerabdrücke)
- VOSTRA (Strafregister, 450000)
- ZAR (Erfassung und Kontrolle aller visumspflichtigen Ausländer in der Schweiz, ca 4.8 Millionen Persoen)
- IDK (zur Verhindern von Mehrfachausstellungen der Identitätsausweise)
- AUPER (Asylkontrolle, 660.000 Personen)
Quelle: [[http://www.lorraine.ch/genua/datenbanken.shtml|www.lorraine.ch]]
=== Schengener Informationssystem ===
Die Schweiz ist am Schengener Informationssystem [[SIS]] beteiligt.
==== Im Kanton werden alle Hotelgäste im SIS überprüft ====
Im Kanton Zürich sammelt die Polizei im Jahre 2011 in allen Hotels täglich die Daten der Gäste ein und überprüft sie mit den Fahndungssystemen [[#Datenbanken von fedpol|Ripol]] und [[SIS]]. Anschliessend werden die Gästedaten aufbewahrt und stehen den Ermittlern während zehn Jahren für Recherchen zur Aufklärung von Delikten oder für die Eruierung von vermissten Personen zur Verfügung. vgl [[http://www.grundrechte.ch/2011/aktuell08012011.shtml|www.grundrechte.ch]]
=== Staatsschutzdatenbank des Geheimdienstes ===
Seit Anfang 2010 heißt der Inlandsnachrichtendienst des Bundes (NDB) und er ist für den [[Staatsschutz]] in der Schweiz zuständig. Im Sommer 2010 enthielt die teils von dem alten Geheimdienst DAP udn von fedpol übernommene Datenbank ISIS 200.000 Personensätze.
[[http://www.grundrechte.ch/2010/aktuell30062010.shtml|grundrechte.ch]]
== Datenschutzkontrolle ==
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB):
[[http://www.edoeb.admin.ch/|www.edoeb.admin.ch]]
=== Auskunftsrecht ===
In der Schweiz gibt es nur ein [[indirektes Auskunftsrecht]], der Schweizer [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftrate]] EDÖB beschreibt dieses folgendermaßen:
{{{#!wiki note Eine Person kann Auskunft darüber verlangen, ob die Bundeskriminalpolizei Daten über sie im oben Informationssystem bearbeitet. Das fedpol schiebt diese Auskunft auf, wenn betreffend die bearbeiteten Daten überwiegende Interessen der Strafverfolgung an einer Geheimhaltung bestehen. Die Auskunft wird ebenfalls aufgeschoben, wenn über die Person keine Daten bearbeitet werden. Das fedpol teilt der gesuchstellenden Person den Aufschub der Auskunft mit und weist sie darauf hin, dass sie das Recht hat, vom EDÖB zu verlangen, dass er prüfe, ob sie betreffende Daten rechtmässig bearbeitet werden und ob überwiegende Geheimhaltungsinteressen den Aufschub rechtfertigen. Der EDÖB führt auf Verlangen der gesuchstellenden Person die Prüfung durch und teilt ihr mit, dass entweder in Bezug auf sie keine Daten unrechtmässig bearbeitet werden oder dass er im Falle von Fehlern bei der Datenbearbeitung oder betreffend den Aufschub der Auskunft eine Änderungsempfehlung an das fedpol gerichtet hat. Er weist die betroffene Person auch darauf hin, dass sie vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) verlangen kann, diese Mitteilung oder den Vollzug der Empfehlung zu überprüfen. }}}
Quelle: [[http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00445/00509/01255/01268/index.html?lang=de|Tätigkeitsbericht 2007/2008 des EDÖB]]
=== Musterbrief zum Auskunftrecht ===
[[http://www.grundrechte.ch/2010/Musterbrief_Ficheneinsicht.pdf|Musterbrief Ficheneinsicht]] (pdf)
== Skandale ==
=== Eine 65-Jährige als Mitglied des Black Block in der Staatsschutzdatei ===
Eine 65-Jährige landete wegen ihrer Tätigkeit für Flüchtlinge in der [[Datenbank]] auf Grund der Anfrage eines ausländischen Geheimdienstes, welcher ihre Telefonnummer bei islamistischen Gruppierungen gefunden hatte. Später kam sie in Verdacht, dass sie dem «Schwarzen Block» angehöre, weil ebenfalls auf Grund von Informatioen eines ausländischen Geheimdienstes (vermutlich dem [[BfV]]), Kontakte zu angeblichen Mitgliedern des schwarzen Blocks bestehen würden. Zwar kamen die Staatsschützer dann doch zum Schluss, dass die Frau eine «sehr gutmütige, grosszügige Person ohne jegliche kriminelle Neigungen, trotzdem wurde sie in der Datenbank als mutmaßliche Angehörige des Schwarzen Blocks registriert.
'''vgl''' [[http://www.grundrechte.ch/2010/bericht_gpdel_isis_2010.pdf|Bericht der GDPl vom 21 Juni 2010]]
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indirektes Auskunftsrecht
= Indirektes Auskunftsrecht =
In vielen europäischen Staaten, wie [[Frankreich]], [[Schweiz]] und Belgien gibt es statt dem Auskunftsrecht wie in der BRD, bei den Sicherheitsbehörden nur eine indirektes Auskunftsrecht. Dieses geschieht über den [[Datenschutzbeauftragten]], der nur mitteilen darf das keine Datenschutzrechtlichen Verstöße vorliegen.
== Beschreibung des indirekten Auskunftsrecht ==
In einem Bericht der Schweizer Datenschutzkontrollkomission wird das indirekte Auskunftsrecht folgendermaßen beschrieben:
{{{#!wiki note Nach Artikel 18 Absatz 1 BWIS kann jede Person beim Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) verlangen, dass dieser prüft, ob in ISIS Daten über sie rechtmässig bearbeitet werden. Nach der Prüfung teilt der EDÖB der gesuchstellenden Person in einer stets gleich lautenden Antwort mit, dass in Bezug auf sie entweder keine Daten unrechtmässig bearbeitet würden oder dass er bei Vorhandensein allfälliger Fehler in der Datenbearbeitung eine Empfehlung zu deren Behebung an den DAP gerichtet habe. Aufgrund dieser Mitteilung weiss die betroffene Person jedoch nicht, ob über sie Einträge in ISIS vorliegen oder nicht. Sie erhält nur die Gewissheit, dass der EDÖB ihr Gesuch geprüft und bei allfälligen Unrechtmässigkeiten eine Empfehlung zu deren Behebung abgegeben hat. }}}
Quelle: [[http://www.grundrechte.ch/2010/bericht_gpdel_isis_2010.pdf|vgl Bericht der GDPl vom 21 Juni 2010]]
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EditierenViaSSL
= Seiten verändern auf datenschmutz.de =
== Textchas ==
Es ist überraschend, wie viele Spammer sich die Mühe machen, ihre Links in Wikis zu bekommen. Wir können gar nicht so viel aufräumen, wie die Seiten kaputt machen, und daher müsst ihr leider beim Editieren einer Seite immer "grummel" in das Feld über der Box schreiben. Der lästige Nerv tut uns leid, und wir sind jahrelang damit durchgekommen, Edits nur über https zuzulassen -- es ist ja ohnehin eine gute Idee, https zu verwenden --, aber leider sind die Spammer schlau genug geworden, um das auch zu bedienen.
Wenn ihr das Wort mal vergessen oder falsch eingegeben habt oder so: Euer Edit ist nicht weg, euer Browser hat ihn noch – geht einfach eine Seite zurück.
Ebenfalls wegen der Spammer (und weil es eigentlich keinen Grund gibt, sich hier einzuloggen – wir speichern eh keine IPs) haben wir das Anlegen von Accounts abgeschaltet. Es war nicht lustig, jeden Monat ein per Skript hunderte Fake-Accounts wegputzen zu müssen und nicht sicher zu sein, ob nicht doch irgendwer dabei war, der/die nachher sauer ist und meint, wir hätten ihn/sie „rausgeworfen”.
== Extra-Features dieses Wikis ==
=== Doclinks ===
Die Erfahrung vieler Jahre zeigt, dass externe Ressourcen auch und gerade bei eher gesetzten Behörden wie etwa Datenschutzbeauftragten verschwinden oder jedenfalls ihre Lage ändern. Deshalb spiegeln wir einige Dokumente (<<Rellink(/li/docs/,Liste)>>. Das sind entweder Dokumente, die häufig zitiert werden (bei denen Änderungen der URLs wirklich viel Arbeit wären) oder Dokumente, die vermutlich bald verschwinden werden.
Um sie aus dem Wiki-Text zu zitieren, gibt es das Doclink-Makro, das im ersten Argument den Dateinamen hat, im zweiten den Ankertext (als das, was im Text steht). Beispiel:
{{{<<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf, 28. TB LfD BaWü (2008))>>}}} wird zu <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf, 28. TB LfD BaWü (2008))>>.
Wer Dokumente gespiegelt haben will, möge sie einfach hier eintragen, jemand mit Schreibrecht sollte das in absehbarer Zeit sehen:
- Beispiel-Dokument: http://sample.url/somewhere (für eine Beispielseite)
=== Links auf Regierungsdokumentation ===
Wir vermuten stark, dass Parlamentsdoku und ähnliches noch lange im Netz verfügbar sein wird. Daher spiegeln wir sowas in der Regel nicht hier.
Allerdings werden sich die Links zu diesen Geschichten dann und wann ändern. Daher sollten Links auf EU-Ratsdokumente und Bundestags-Drucksachen über die entsprechenden Makros gemacht werden (und beschwert euch, wenn die nicht richtig funktionieren; wir haben nur geraten, wie das geht, eine richtige API zu diesen Dingen ist uns nicht bekannt):
- Ratsdokument(nummer, lang="en") -- Gibt einen PDF-Link auf EU-Dokumentation. Das betrifft inzwischen auch Beschlüsse und Kommissionsmitteilungen, der Name ist also nicht mehr ganz toll. Die Beispiele unten sollten immer dokumentieren, was gerade geht. Optional kann hinten noch eine Sprache als ISO-Ländercode angegeben werden, Default ist Englisch, weil es das wohl für alle Drucksachen gibt. Aber Vorsicht: Beim Rat ist viel Geheim. Bereits geleakte Geheimdokumente würden wir ggf. spiegeln.
- BtDS(drucksachennummer) -- Gibt einen PDF-Link auf eine Bundestags-Drucksache zurück. Bundestagsdrucksachen haben immer die Form (legislaturperiode)/(dokumentnummer). Wahrscheinlich geht das noch nicht für ältere Drucksachen. Wenns das mal braucht, bauen wir das noch ein.
Beispiel:
{{{ <<BtDS(17/4833)>>
<<Ratsdokument(EU 2016/679)>> (verabschiedete Richtlinie)
<<Ratsdokument(EU 2016/680V)>> (verabschiedete Verordnung – unsere Maschine braucht das V manuell angegeben, der Link bricht, wenn es für eine Verordnung fehlt)
<<Ratsdokument(10827/1/11)>> (Ratsdokument mit Version)
<<Ratsdokument(10827/1/11, "de")>> (Ratsdokument mit Version, auf Deutsch)
<<Ratsdokument(15870/09)>> (Ratsdokument ohne Version)
<<Ratsdokument(2009/315/JI)>> (Parlamentsbeschluss)
<<Ratsdokument(2009/315/OJ)>> (Veröffentlichung im Official Journal)
<<Ratsdokument(COM(2012) 735)>> (Kommissionsmitteilung)
}}}
wird zu
<<BtDS(17/4833)>>
<<Ratsdokument(EU 2016/679)>> (verabschiedete Richtlinie)
<<Ratsdokument(EU 2016/680V)>> (verabschiedete Verordnung)
<<Ratsdokument(10827/1/11)>> (Ratsdokument mit Version)
<<Ratsdokument(10827/1/11, "de")>> (Ratsdokument mit Version, auf Deutsch)
<<Ratsdokument(15870/09)>> (Ratsdokument ohne Version)
<<Ratsdokument(2009/315/JI)>> (Parlamentsbeschluss)
<<Ratsdokument(2009/315/OJ)>> (Veröffentlichung im Official Journal)
<<Ratsdokument(COM(2012) 735)>> (Kommissionsmitteilung)
Die dann und wann gesehene Form COM/2012/735 für Ratsmitteilungen finden wir doof, und drum geht sie hier nicht.
=== Rellinks ===
Einige Features von datenschmutz.de liegen außerhalb des Wikis (<<Rellink(/auskunft,Auskunftsgenerator)>>, <<Rellink(/gc,Get connected-Archiv)>>). Da die Seite mit http, https und als hidden service erreichbar ist, will mensch relative Links dorthin setzen, was aber mit der üblichen Moin-Syntax nicht geht. Stattdessen haben wir Rellinks, die ziemlich direkt in Anker-Elemente übersetzt werden und in jedem Fall für Links auf get connect-Artikel verwendet werden sollten. Beispiel:
{{{ Ein <<Rellink(gc/html/burger.html,Artikel zu schlechten Argumenten im bürgerlichen Datenschutz)>> erschien in RHZ 3/14. }}}
wird zu:
{{{#!blockquote Ein <<Rellink(gc/html/burger.html,Artikel zu schlechten Argumenten im bürgerlichen Datenschutz)>> erschien in RHZ 3/14. }}}
=== Blockquotes ===
Leider hat Moinmoin selbst kein Markup für "längeres Zitat". Weil längere Zitatblöcke hier länger vorkommen, haben wir eine eigene Erweiterung dafür gemacht, den blockquote-Parser. Das sieht so aus:
{{{example {{{#!blockquote Dieses ist ein Zitat, das zeigen ''soll'', dass innerhalb von Blockquotes Wiki-Syntax erlaubt ist. Insofern gehen auch die
#. nicht nur in der EU #. durchaus beliebten #. Aufzählungen. }}} example}}}
Gerendert wird das derzeit so (besseres CSS dafür ist willkommen):
{{{#!blockquote Dieses ist ein Zitat, das zeigen ''soll'', dass innerhalb von Blockquotes Wiki-Syntax erlaubt ist. Insofern gehen auch die
- nicht nur in der EU
- durchaus beliebten
- Aufzählungen. }}}
=== Iimages ===
Das Iimage-Makro sollte für alle Bilder auf diesem Wiki verwendet werden (zur Verwendung von Bildern allgemein vgl. unten, da erklären wir auch, warum wir Links zu externen Bildern nicht gerne sehen). Es hat die Form
{{{Iimage(Dateiname,titel und alt)}}}
Der Dateiname hat dabei immer die Form Jahr-beschreibung.ext, also etwa 2006-pruemStructure.jpg. "titel und alt" bezeichnet hier ein paar Worte zu dem, was auf dem Bild zu sehen ist. Dieser Text wird gezeigt, wenn das Bild nicht geladen werden kann oder soll sowie z.B. als "Tooltip" in grafischen Browsern.
Bild-Dateien einrichten können nur die Server-Betreiber. Wenn ihr ein Bild hier drin aben wollt, schreibt eine Bestellung hierhin:
- Beispiel-Bild: http://von.irgendwoh.er/bild.gif, soll 2011-beispielbild.jpg heißen.
Irgendwer sollte sich dann relativ schnell drum kümmern. Wenn ihr das Iimage-Makro verwendet habt, wird zunächst der Ersatztext gezeigt, danach, wenn wir das Bild verarztet haben, automatisch das Bild.
== Stil-Wünsche ==
Natürlich sind uns Beiträge in jedem Stil willkommen, die Erfahrung einiger Jahre (oder Präferenzen der Datenschutzgruppe) führen allerdings zu folgenden Wünschen:
=== Quellenangaben inline ===
Wenns geht, haben wir Quellenangaben und Verweise lieber inline:
Laut [[http://some.url|23. Bericht Verschwörungsbeauftragten aus Absurdistan]] werden seit 2011 Melderegister und ZEVIS mit Reisedaten der Bahn und Payback zusammengeführt.
als:
Inzwischen werden Melderegister und ZEVIS mit Reisedaten der Bahn und Payback zusammengeführt.
Quelle: [[http://some.url|23. Bericht Verschwörungsbeauftragten aus Absurdistan]]
Das erste Format ist robuster gegenüber Edits, entspricht besser den Gepflogenheiten des Web und verbindet Aussage und Beleg enger. Ähnliches gilt für das Footnote-Makro -- in Hypertexten haben Fußnoten eigentlich nicht viel verloren, und in der Regel ist es auch angenehmer, gleich im Text zu sehen, woher eine Information kommt. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Aufzählungen von Quellen sind recht als genau das, Aufzählungen von
vermischten oder noch nicht wirklich ausgewerteten Quellen.
Auch dann ist ein kurzer Kommentar für spätere Nutzer_innen hilfreich:
- http://some.url/?doc=xy -- Herstellerdokumentation zum Streaming von Videoüberwachungsdaten in Datenbanktabellen.
==== Diskussion dazu ====
Pro: Ich halte nicht alle Wikipedia-Dogmen für sinnig. Aber Footnotes erlauben die genauere Referenzierung und ermöglichen es erstmal zu überlegen, ob mensch den Link anklickt oder nicht, wogegen bei [[http://verfassungsschmutz.de|allen möglichen Links]] nicht klar ist, ob ich jetzt eine Webseite von Polizei oder Verfassungsschutz anklicke. D.h. durch Footnites ist es sehr genau möglich zu beschreiben worum es sich handelt, im Fließtext dagegen nicht.
Es gibt fraglos Fälle, in denen eine Inline-Quellenangabe nicht sinnvoll ist, etwa, wenn die Quelle nur entfernt was mit dem diskutierten Inhalt zu tun hat. Die Frage der "Erwartbarkeit" aber hat damit nichts zu tun. Für sie ist relevant, dass der Anker-Text den Link möglichst genau beschreibt ("NADIS-Bericht des Verfassungsschutzes (2005)", "Bundestagsdrucksache 2348/17", "Statement der Aktionsgruppe"), was in Hypertexten ohnehin stark anzustreben ist, unabhängig davon, ob der Link in einer Fußnote steht oder nicht. Und dann sollte der Browser die Ziel-URL natürlich auch an geeigneter Stelle einblenden, klar.
Footnotes erschweren die Lesbarkeit des Quelltextes, auch wenn sie vielleicht ein schönerer Stil sind.
=== Commit-Kommentare ===
Wenns geht, schreibt doch was in das "Kommentar"-Feld beim Abschicken einer Änderung. Sowas macht die Anzeige von AktuelleÄnderungen viel informativer... === Lieber weniger Seiten ===
Es gibt natürlich viel zu lange Seiten ([[Europol]] ist ein Beispiel), aber generell sollte eine Entscheidung "soll ich Inhalt X auf eine eigene Seite ausgliedern" immer mit einer Vorliebe für "in der Seite bleiben" fallen. Das Wiki ist erstmal schon unübersichtlich genug, und es ist einfacher, auf einer Seite hoch- und runterzuscrollen als zwischen vielen Seiten zu navigieren. Außerdem geht auch nicht so leicht verloren, dass ein Thema schon behandelt ist.
Bei der Gelegenheit: Wir haben hier das Unterseiten-Feature von moin (Seite/Unterseite) viel zu wenig genutzt. Es wäre z.B. gewiss ein Gewinn, die Teildatenbanken von INPOL unter INPOL (oder, wahrscheinlich besser, unter [[Datenbanken BKA]]) zu gruppieren. Wer möchte, dann das gerne besser machen.
=== Bilder lieber nicht ===
Bitte fügt Bilder nur ein, wenn sie wirklich was bringen, nicht aus nur ästhetischen Gründen.
Grundsätzlich wollen wir alle Bilder, die aus unserem Wiki referenziert werden, auch bei uns speichern, schon, um externen Log-Einträgen vorzubeugen. Seht also bitte, dass wir dafür keinen Ärger kriegen, die Rechte auf Bildern abzuklären würde uns ziemlich nerven.
Die Alternative, nämlich Attachments erlauben, klingt immer noch zu gruselig.
Vgl. auch oben zum Iimage-Makro.
== Auskunfts-Erfahrungen ==
Um besser nachvollziehen zu können, wie sich die Praktiken über die Jahre entwickeln, wäre es klasse, wenn wenigstens gelegentlich mal Leute, die Auskünfte kriegen, (anonymen) Feedback geben würden, und zwar auf Unterseiten der jeweiligen Behörden. Ein Beispiel, wie wir uns das vorstellen, ist auf [[Europol/AuskunftsPraxis]]: Wesentliche Angaben sind der zeitliche Ablauf und die zitierten Rechtsgrundlagen sowie bei Negativauskünften der konkrete Wortlaut.
Natürlich solltet ihr hier nicht wirkliche Einträge veröffentlichen; es geht vor allem um den Rahmentext, wobei natürlich auch wenig (ok: die Behörden wissen dann, dass ihr hier geschrieben habt) dagegen spricht, besonders obszöne Speicherungen („Infostand von vor 15 Jahren“) zu erwähnen.
Um Feedback zu geben, sucht auf der jeweiligen Behördenseite nach „Auskunftspraxis“. Wenn ihr das findet, ändert die entsprechende Seite (in der Sidebar ist ein Link dafür).
Wenn es den Auskunftspraxis-Link noch nicht gibt, wird es etwas komplizierter:
(1) Editiert die Behördenseite; am besten im Abschnitt zur Rechtslage, schreibt etwas wie
{{{ [[NNNNN/AuskunftsPraxis]] }}}
wo NNNNN der Name der Seite ist, auf der ihr gerade seid.
(2) Speichert das und sucht auf der geänderten Wikiseite den neuen Link, den ihr gerade gemacht habt.
(3) Klickt auf diesen Link; das legt die neue Seite an
(4) Schreibt eure Erfahrungen rein; Muster wäre wieder [[Europol/AuskunftsPraxis]]
Danke!
== Allgemeine Hilfe zum Editieren ==
Eine allgemeine Hilfe zum Editieren gibt es unter HilfeZumEditieren, wer erstmal spielen will, kann das in der WikiSandBox tun.
SIS-alt
page was renamed from SIS
<<TableOfContents>>
[[SIS]] hat eine lange Geschichte; auf dieser Seite sammeln wir die Informationen von SIS nach dem originalen Schengener Durchführungs-Übereinkommen (SDÜ). Das heutige SIS (ex SIS II), geregelt nach dem Lissabon-Vertrag, ist auf einer [[SIS|separaten Seite]] beschrieben. Für aktuelle(re) Infos siehe dort.
= Rechtsgrundlage =
== Übersicht über alle Rechtsakte zu Schengen ==
- [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/l14544_de.htm| europa.eu: Rechtsakte zu SIS und SIS II]]
== SDÜ ==
Vor dem [[Lissabon-Vertrag]] war die Rechtsgrundlage von SIS <<Doclink(SDUe-KapIV.pdf,Kapitel IV des Schengener-Durchführungsabkommens)>> (SDÜ, engl. Convention Implementing the Schengen Agreement, CISA; [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006R1987:DE:NOT|SDÜ komplett]]) sowie seine nationalen Umsetzungsgesetze.
De facto regelt das SDÜ auch 2011 noch den Betrieb von SIS. Die Lissabon-kompatiblen Nachfolgegesetze beziehen sich alle auf SIS II, und das ist noch nicht fertig.
Eine Ausweitung der SIS-Kompetenzen wurde durch <<Doclink(2002-spanischeIni.pdf,Spanische Initiative)>> (2002) geregelt.
== Nationale Umsetzung des SDÜ ==
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/sisiig/BJNR122600009.html|SIS-II-Gesetz]] (html)
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/sch_bkd_bkg/BJNR101020993.html|Gesetz zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990]] (html)
== SIRENE-Handbuch ==
Die verantwortlichen nationalen Stellen heißen [[SIRENE]]n. Ihre Zusammenarbeit wird in Form des zwischenstaatlich ausgehandelten <<Doclink(2003-SIRENE-Handbuch.pdf,SIRENE-Handbuchs)>> geregelt; es ist quasi ein Protokoll zum SDÜ.
= Technische Struktur =
Physisch existiert eine zentrale Datenbank C-SIS in Straßburg. Artikel 92 [[#SDÜ|SDÜ]] sieht vor, dass Spiegel davon jeweils bei den nationaln Stellen vorgehalten werden ("N-SIS"). C-SIS hat (Artikel 92 SDÜ) neben der Funktion als Synchronisationsserver noch die Aufgabe, gelöschte Daten für ein Jahr weiter zu speichern, um eine datenschutzrechtliche Prüfung nach Artikel 113 SDÜ zu erlauben.
Jeder Schengen-Staat unterhält ein [[SIRENE]]-Büro (in der BRD ist das das [[BKA]]), das die für Kommunikation mit SIS verantwortlich ist und wohl und den nationalen Spiegel N-SIS unterhält. Lokale Polizeibehörden fragen SIS-Daten über den nationalen Spiegel N-SIS beim [[BKA]] ab. Einspeicherungen geschehen mit Unterstützung des BKAs.
Die Datenbank [[SIS II]] soll über das private [[sTesta]] Netzwerk der [[EU]] angebunden werden. 2006 wurde die EDV-Infrastruktur mit Blick auf SIS II für 27 Millionen aktualisiert (vgl [[http://web.archive.org/web/20050106150903/http://archiv.vol.at/tmh/zr/national/newswelt/APS_News_Welt-149317.shtm|Newswelt]]).
= Inhalt von SIS =
Die SIS Datenbank enthält vor allem Daten über Einreiseversuche von Menschen, die nicht aus der [[EU]] kommen. Zudem gibt es Fahndungs- und Ausschreibungsdaten von Personen und Gegenständen.
== Errichtungsanordnung ==
Nach Artikel 94 (3) [[#SDÜ|SDÜ]] werden folgende Personendaten gespeichert:
- Name, Vorname (Alias macht normalerweise extra-Record)
- Erkennungszeichen
- Geburtsort und -datum,
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeit,
- [[PHW]] bewaffnet/gewalttätig,
- Ausschreibungsgrund (nach SDÜ),
- Maßnahme (Registrierung, Festnahme, Ausweisung, etc)
Die [[#Spanischen Initiative|Spanische Initiative]] weitete die strafbaren Handlungen aus, die zu SIS-Ausschreibungen führen können, aus. Bei Ausschreibungen nach Artikel 95 (Festnahme) und 99 (polizeiliche Beoabchtung) [[#SDÜ|SDÜ]] soll weiter ein Flag zeigen, ob der/die Gesuchte aus der Haft entflohen ist.
In <<Ratsdokument(5635/1/12)>> (2012) beklagt sich die tschechise Delegation allerdings, dass speziell die PHW nicht sehr konsistent gesetzt sind.
== Auschreibungsarten nach SDÜ ==
=== Artikel 95 (Festnahme) ===
Ausschreibung zur Festnahme müssen gerichtlich angeordnet werden und die Gerichte müssen nach Artikel 95 [[#SDÜ|SDÜ]] prüfen, ob die Festnahme in den Zielländern legal wäre.
Bei der 95er Ausschreibung werden an die [[SIRENE|SIRENEN]] nähere Infos zur Tat übertragen ("Beschreibung der Umstände", "Art der Täterschaft", "Folgen");
95er Ausschreibungen können von den Einzelstaaten bis zu eine Woche "geprüft" werden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Die Zweifel an der Rechtsmäßigkeit müssen begründet werden, außer es ist ihr eigener Staatsbürger. Als Gründe kommen insbesondere auch Opportunitätswerwägungen in Frage. Der Aufenthalt des Betroffenen muss auch bei rechtswidriger Ausschreibung weitergegeben werden.
==== Vorgehensweise nach dem SIRENE-Handbuch ====
Das [[#SIRENE-Handbuch|SIRENE-Handbuch]] erläutert das Vorgehen bei 96er Ausschreibungen etwas konkreter. Für diese Fallgruppe soll ''bei der Ausschreibung'' eine "Rechtliche Würdigung" und eine "Beschreibung des Sachverhalts" inklusiv seiner "Folgen" mitgeliefert werden, um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung zu ermöglichen (d.h. diese Daten werden nicht gespeichert, sondern nur von den [[SIRENE]]-Leuten daraufhin geprüft, ob sie rechtliche Einwände gegen die Ausschreibung haben).
Weiter steht im SIRENE-Handbuch, dass der widersprechende Staat eine Ausschreibung entweder in seinem nationalen Spiegel (N-SIS) unterlassen kann oder den Datensatz in seinem Spiegel als nicht gültig kennzeichen kann.
=== Artikel 96 (Einreiseverweigerung) ===
Ausschreibung zur Einreiseverweigerung werden durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden gemäß nationalem Recht vorgenommen bei Nicht EU-BürgerInnen vorgenommen. Sie werden bei versuchter (illegaler) Einreise oder beim abgeschobenen Straffälligen vorgenommen. Zudem kann die Einreise verweigert werden, wenn angenommen wird, dass die Person schwere Straftaten begehen würde. Hält die Person sich schon in Schengenstaat auf, darf sie keine Aufenthaltsgenehmigungen bekommen und muss abgeschoben werden.
Hier sind allerdings Fälle bekannt, in denen nationale Behörden SIS-Ausschreibungen angefochten haben, insbesondere, wenn die Betroffenen sich schon in dem anfechtenden Staat aufhielten.
Wenn Einreiseversuche von einem Schengenstaat bei 96er Ausschreibungen festgestellt wurden muss im Gegensatz zu anderen Ausschreibungen, nicht an das ausschreibende Land benachrichtigt werden.
==== Gerichtsurteile zu 96er Ausschreibungen ====
Das VG München hat in der Entscheidung M 21 k 05.2136 vom 19.12.2006 festgehalten, dass auch nach einer Abschiebung eine Einzelfallprüfung erfolgen muss und nicht automatisch eine 96er-Ausschreibung erfolgen darf.
Ein belgisches Urteil (2006-12-07, Cour d'Appel de Bruxelles, 2006/KR/223) sagt, dass zumindest die dortigen Behörden nicht einfach nur aufgrund einer 96er-Ausschreibung die Einreise verwehren dürfen, sondern sie in jedem Einzelfall die Gründe für die Ausschreibung prüfen üssen.
==== Erfahrungen der LfDIs mit Einreiseverweigerungen ====
Der hessische [[LfDI]] berichtet in seinem [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], die Behörden hätten Personen nach Artikel 96 SDÜ ausgeschrieben, weil sie sie zum Verlassen der BRD aufgefordert und dann aus den Augen verloren hätten. Desweitern berichtet er von einer Prüfung der 96er-Ausschreibungen aus dem Kreis Bergstraße. Danach waren im Jahre 2008 fünf von 25 mindestens ein Mal verlängerten worden und hatten noch nicht mal die Ausschreibungsvoraussetzungen erfüllt. In 13 Fällen war nicht ersichtlich, dass irgendeine Prüfung zur Löschung vorgenommen worden wäre. In nur zwei Fällen wurde ordnungsgemäße Prüfung und dann auch eine Löschung verfügt.
Im <<Doclink(2004-LfDBaWue-TB25.pdf,25. TB des LfD BaWü)>> wird von einer Untersuchung von 96er-Ausschreibungen aus Ba``Wü berichtet. Ungefähr alles dabei war falsch und verletzte elementare datenschutzrechtliche Bestimmungen. Die Ausschreibungen in SIS hatten teilweise überhaupt keine Grundlage, da die Betroffenen weder ausgewiesen noch abgeschoben worden waren. In diesem Fall hatten die Behörden aber ein Einsehen, als sie merkten, was sie getan hatten und löschten die betreffenden r immerhin nicht in die DV-Anlagen gelangten, soweit das zu erkennen ist).Einträge umgehend. Dazu wurden mit den Anforderungen zur Ausschreibung regelmäßig auch Bescheide mit hochvertraulichen Daten übersandt.
=== Art. 97 (Vermisste) ===
Ausschreibung zum vorläufigen Gewahrsam zum eigenen Schutz oder zur Gefahrenabwehr. Diese Ausschreibungen werden durch nationalen Gerichte oder Behörden (Psychatrie) verfügt. Bei 97er-Ausschreibungen können von Einzelstaaten nach Art. 94 in ihren nationalen Spiegeln (N-SIS) als unwirksam markiert werden.
=== Art. 98 (Vorladung) ===
Ausschreibung von Menschen, die vor Gericht erscheinen müssen (Zeugen, Angeklagte). Die Ausschreibungen werden von [[Staatsanwaltschaften]] vorgenommen.
=== Art. 99 (polizeiliche Beobachtung) ===
Ausschreibung zur verdeckten oder offenen Beobachtung von Personen und Fahrzeugen. Dieses muss nach der [[#Spanischen Initiative|Spanischen Initiative]] nach nationalen Recht erfolgen.
Da es in der BRD keine länderübergreifende
Rechtsgrundlage für eine offene Beobachtung gibt werden alle Ausschreibungen nach Artikel 99 [[#SDÜ|SDÜ]] im nationalen Spiegel N-SIS in verdeckte Beobachtung umgewandelt.
Praktisch werden bei den 99er Ausschreibungen bei Kontrollen, der Ort, die Zeit, der Reiseweg und Ziel, die Begleitpersonen, das Fahrzeug und mitgeführte Sachen an den ausschreibenden Staat gemeldet werden.
99er Ausschreibungen dürfen nur bei Planung von "außergewöhnlich schweren" Straftaten" oder ungünstiger Gesamtbeurteilung oder Bedenken der Staatssicherheitsorgane erfolgen. Auch 99er Ausschreibungen dürfen nach Artikel 94 [[#SDÜ|SDÜ]] in einzelnen nationalen Spiegeln (N-SIS) mit Begründung ausgesetzt oder als unwirksam markiert werden.
Nationale Rechtsgrundlage für solche Ausschreibungen ist im Strafverfahren §163e StPO (mit etwas geringeren rechtlichen Hürden) oder, für Menschen, gegen die es zum Strafverfahren nicht reicht ("StPO-Unschuldige") diverse Regelungen zur präventiven Ausschreibung zur Beobachtung (z.B. §17 HSOG in Hessen; §25 PolG in Baden-Württemberg, etc). Letztere setzen idR eine Prognose von "Straftaten von erheblicher Bedeutung" voraus. Diese kann auch allein aus "Tatsachen" abgeleitet sein, es muss also keine Verurteilungen gegeben haben.
==== Empfehlungen der Ratspräsidentschaft zu 99er Ausschreibungen ====
Die [[EU]]-Ratspräsidentschaft hat im Jahr 2009 im [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st07/st07557.en09.pdf|Ratsdokument 7557/09]] einen großzügigen Umgang mit 99er-Ausschreibungen propagiert:
{{{#!blockquote As the Best Practice, it is recognized that use of an Article 99 alert should always be one of the measures considered when dealing with serious crimes and/or threats to public order or as a supportive measure when dealing with searches for dangerous criminals. }}}
==== Erfahrungen der LfDIs mit 99er Ausschreibungen ====
Wie 99er-Ausschreibungen in der Praxis aussehen, zeigt der <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. Tätigkeits des LfD BaWü)>>. Der LfDI hat zunächst die Ausschreibungen von 2006 geprüft und 376 99er-Ausschreibungen aus Ba``Wü in SIS gefunden. Die 67 Fälle, bei denen Leute bereits länger als zwei Jahre ausgeschrieben waren, kamen alle aus dem [[Staatsschutz]]-Bereich ([[Staatsschutz]] aus [[Datenbanken Baden-Württemberg|BaWü]] insgesamt 118). Die Prüfung des LfDI ergab, dass z.B. widerrechtlich Kontaktpersonen ausgeschrieben waren und blind verlängert wurde. Nach der Prüfung waren noch 249 Personen in SIS, über die Hälfte der [[Staatsschutz]]-Fälle (nämlich 67) mussten gelöscht werden. Dabei wurden einige Löschungen verzögert, weil das LKA auf [[SIS II]] mit seinen niedrigeren Anforderungen hoffte. Daraus wurde bekanntermaßen nichts und so musste die Polizei doch noch nach Gesetz löschen. Übrig blieben 74 Ausschreibungen, davon waren 22 von Justizbehörden und ''keine'' mehr durch den [[Staatsschutz]].
Demgegenüber äußerte sich sein hessischer Kollege in seinem <<Doclink(2011-LfDHessen-TB35,35. TB (2006))>>, S.30f, über allem zufrieden mit den Ausschreibungen aus Hessen (von denen es zum Prüfzeitpunkt immerhin noch insgesamt 55 gab).
==== Ausschreibungen zur verdeckten Registrierung durch das BfV, BND und MAD ====
Seit dem [[Schäuble-Katalog]] (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) von 2007 ist es nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__17.html|§ 17 BVerfSchG]] den [[Geheimdienste]]n des Bundes der BRD möglich Personen zur verdeckten Beobachtung in SIS auszuschreiben.
=== Art. 100 (Sachfahndung) ===
Ausschreibung von Gegenständen zur Sicherstellung oder Beweissicherung, wie z.B. Autos, Feuerwaffen, Identitätspapier und Banknoten.
= Datenschutz =
== Technische Datenschutzkontrolle durch JSA ==
Wie die meisten [[Datenbanken EU]] wird auch das SIS durch einen [[JSB|JSA]] ([[http://www.schengen-jsa.dataprotection.org/|offizielle Webseite]]) kontrolliert. Beim SIS ist die JSA für die technische Kontrolle zuständig und soll auftretenden Anwendungs- und Auslegungsschwierigkeiten untersuchen. Außerdem hat die JSA nach eigener Darstellung die Aufgabe, Stellungnahmen abzugeben und die Rechtsprechung und Rechtsauslegung auf nationaler zu harmonisieren.
Ausweislich der relativ inhaltsleereren JSA-Berichte ist das allerdings eine große Behauptung. So kritisiert auch <<Doclink(2008-brouwer-mun.pdf,Brouwer 2008)>> (S. 14) die vernachlässigbare Rolle der JSA bei den verschiedenen Skandalen rund um SIS-basierte Einreiseverweigerungen.
Aus der BRD senden sowohl der [[BfDI]] als auch die [[LfDI]]s je einen Vertreter in den JSA.
== Inhaltliche Kontrolle durch die Nationalen Datenschutzbeauftragten ==
Im Durchführungsübereinkommen ist festgelegt, dass jede Vertragspartei eine nationalen [[Datenschutzbeauftragten]] mit der unabhängigen Kontrolle zu beauftragen hat. In der BRD ist das der [[BfDI]].
== Datenschutzkritik ==
Ein grundsätzlicher Webfehler an SIS ist Artikel 105 [[#SDÜ|SDÜ]], nach dem die datenschutzrechtliche Verantwortung beim speichernden Staat liegt. D.h. das die Änderung oder Löschung von Daten nur durch Herkunftsstaat erfolgen kann und dieser auch Einspruch bei einem [[AuskunftErsuchen]] hat. D.h., dass nationale Polizeien nach Daten handeln, über die sie keine [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunft]] geben dürfen.
Artikel 102 [[#SDÜ|SDÜ]] verbietet zwar das Kopieren ausländischer Daten in nationale Datenbanken und sieht (nach nationalem Recht) [[Zweckbindung]] vor, erlaubt aber eine Umkategorisierung ''bestehender'' Daten (im Gegensatz zur ebenfalls Möglichen Neuausschreibung, die nach komplizierten Regeln bestehende Ausschreibungen überschreiben könnte) und zwar bei [[Staatsschutz]]-Delikten oder Straftaten von "erheblicher Bedeutung".
Einige Sicherheitsangehörige weisen beim Thema Datenschutz darauf hin, dass bisher weder Ethnie, politische Überzeugungen, Gesundheitsprobleme noch sexuelle Orientierung gespeichert werden. Angesichts der drakonischen Wirkungen einer Ausschreibung durch Einreiseverweigerung oder verdeckte Registrierung ist dieses allerdings unerheblich. Eher im Gegenteil, denn wenn die prüfende Stelle sieht nur, dass eine Ausschreibung vorliegt, weiß sie nicht, ob die Ausschreibung wegen eines Polizistenmordes oder wegen einer Teilnahme an einer politischen Demonstration vorgenommen wurde.
Personen die in der SIS-Datenbank ausgeschrieben sind sollten eigentlich auch in den jeweiligen nationalen Datenbanken ausgeschrieben sein, mittlerweile wird aber auch direkt und ausschließlich in SIS gespeichert. Obwohl die SIS-Bestimmungen anderes vorsehen.
== Teilweise fehlende Rechtsgrundlage in Deutschland ==
Einer Stellung nahme von Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden ([[http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung14/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_05.pdf|Ausschussdrucksache 17(4)367 E]]) ist dazu folgendes zu entnehmen:
{{{#!blockquote Dabei fällt auf, dass bereits die Umsetzung des Schengener Informationssystems große Probleme bereitet hatte und das Bundeskriminalamt, das Nationale Schengener Informationssystem (N-SIS) als Teil der beim BKA geführten Verbunddatei führte, obwohl dies der Gesetzgeber bis zum 18.06.2009 gerade nicht geregelt hatte. Bis heute fehlen Regelungen zur Ausschreibung der Ausländerbehörden im N-SIS; führen diese doch die Polizeibehörden der Länder wohl immer noch in der Form der Amtshilfe aus, wobei die Verantwortlichkeiten verschwimmen. }}}
= Auskunft =
Geregelt wird das Auskunftsrecht nach Artikel 109 [[#SDÜ|SDÜ]] und [[http://www.gesetze-im-internet.de/sch_bkd_bkg/art_5.html|Artikel 5 SchÜbkDG]]. Maßgeblich für die Auskunft ist danach das Recht des Staates, in dem das [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsrecht]] beansprucht wird.Dieses ist bezüglich der Daten relativ nutzlos, weil die einstellenden Staaten einer Auskunft zustimmen müssen (und dafür keine Gründe angeben müssen) und Ausschreibungen zur verdeckten Beobachtung nie zugegeben werden.
[[AuskunftErsuchen]] sind an ein nationales [[SIRENE]]-Büro zu richten (d.h. in der BRD das [[BKA]]). Artikel 114 [[#SDÜ|SDÜ]] erlaubt auch Anfragen an die Nationale Kontrollinstanz (in der BRD der [[BfDI]]; da die aber ohnehin überlastet sind, sollte mensch aber eher davon absehen).
Nähere Regelungen dazu sind im <<Doclink(2003-SIRENE-Handbuch.pdf,SIRENE-Handbuch)>> beschrieben. Auch hier bleiben die Dinge jedoch vage. Die angefragte [[SIRENE]] überprüft ob es Datenspeicherungen gibt und falls ja erbittet sie die ausschreibenden [[SIRENE]] um "Standpunkte" dazu. Zudem gibt es Verweise auf das nationale Recht des fragenden Staates. Was passiert, wenn der "Standpunkt" mit nationalem Recht nicht vereinbar sein sollte, bleibt allerdings offen.
<<Ratsdokument(16807/14)>> berichtet über eine Umfrage unter den Datenschutzbehörden zu Auskunftspraktiken in den Mitgliedsstaaten. Aus ihm geht u.a. hervor, dass es 2010 und 2011 aus dem ganzen Schengenraum nur 6072 Anfragen gab (es ist aber unklar, ob Anfragen, die z.B. in der BRD über das BKA statt über den BfDI laufen, mitgezählt sind), von denen 371 Löschersuchen waren; eine Person ersuchte um "Korrektur" (die Details würden uns interessieren...). 4161 Ersuchen wurden gewährt, davon 328 Löschersuchen -- die relativ große Rate erfolgreicher Löschersuchen darf wohl getrost als Ermutigung gelten.
Bemerkenswert an der Übersicht ist auch, das 18 von 24 Antworten sagen, dass die Auskünfte die Form einer "Zusammenfassung" haben, eine Praxis, die auch national sehr ärgerlich ist -- natürlich sollte "Auskunft" eigentlich genau das umfassen, was auch Polizist_innen sehen. Niemand beauskunftet routinemäßig die tatsächliche Ausschreibung, was schon etwas erschütternd ist.
Vgl. auch [[http://www.bfdi.bund.de/cln_136/DE/EuropaUndInternationales/PolZusarb/Artikel/LeitfadenAuskunftsrechtSIS.html;jsessionid=E7A4701BE17F5387F75DF4C386AD74A7?nn=408908|Leitfaden SIS Auskunftrecht vom BfDI]]
= Speicherfristen =
Artikel 112 [[#SDÜ|SDÜ]] sieht Aussonderungsprüffristen in SIS von drei Jahre für Ausschreibungen nach Artikel 96 (Einreiseverweigerung) und ein Jahr für Ausschreibungen nach Artikel 99 (polizeiliche Beobachtung) vor.
Die Speicherfristen sind derzeit weitgehend Makulatur, weil Ausschreibungen offenbar in aller Regel automatisch verlängert werden. Auch im 99er-Bereich ist Verlängerungen an der Tagesordnung. Von 376 Ausschreibungen aus Bawü im Jahre 2006 fand der LfDI 62, die länger als zwei Jahre in SIS gewesen waren. ([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2004/tb-2.htm#t2_1_2_6|25. Tätigkeitsbericht des LfDI BaWü, 2.2.6]]).
Die Fristüberwachung ist Aufgabe der zentralen Stelle (C-SIS). Dieses sendet offenbar regelmäßig Listen mit zu prüfenden Datensätzen an die nationalen SIRENE-Büros der ausschreibenden Staaten. Dabei ist eine Löschung bedeutend aufwändiger als eine Weiterspeicherung, weswegen die Löschung meistens unterbleibt.
Die Löschpraxis von 2007 beschreibt der hessische LfDI in seinem [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. Tätigkeitsbericht]]. Dabei ging bei der ersten Prüfung ein Opt-out-Formular (die Behörde muss reagieren, damit gelöscht wird), bei der zweiten Prüfung ein Opt-in-Formular vom BKA an die ausschreibende Behörde. Entsprechend haben sich jede Menge unrechtmäßige Ausschreibungen.
= Zugriffsberechtigte =
Laut Artikel 101 [[#SDÜ|SDÜ]] haben Grenzkontrollbeamte, Polizei, Zoll und für 96er-Daten (Einreiseverbote) auch die nationale Pass- und Ausländerbehörden Zugriff auf die Daten. Die Abfrage erfolgt jeweils über die nationalen Spiegel N-SIS.
Laut Artikel 101 SDÜ sollen die Mitgliedsstaaten zudem eine Liste der berechtigten Behörden beim "Exekutivausschuss" (das ist heute wohl der Rat) eine Liste der im jeweiligen Staat zugriffsberechtigten Behörden (samt der für sie "freigeschalteten" Tatbestände) einreichen. Diese Liste wird dann und wann veröffentlicht. <<Doclink(2011-sis-comptetent-authorities.pdf,Die Liste von 2011)>> (Ratsdokument 7214/1/11) sieht immer noch Ausweitungen des Kreises der Zugriffsberechtigten in vielen Ländern vor. Für die BRD werden dort angegeben (mit Fallgruppen nach SDÜ):
- BKA (alle)
- LKAen (alle außer Staatssicherheit)
- Bundespolizei, -direktion (dito)
- Parlamentspolizei (dito)
- Zollkriminalamt, -fahndungsdienst (95, 98, 99 außer Stasi, 100)
- Einwanderungsbehörden der Länder und des diplomatischen Dienstes (96, einige 100)
- BA Asyl (96, einige 100)
- Hauptzollämter (alle außer Stasi)
- Kfz-Zulassungsbehörden, Flensburg (einige 100)
- Generalbundesanwalt, Staatsanwaltschaften (95, 98)
Die Zusammenstellung ist auch ganz nützlich als Gruselkabinett, was es überall so an furchtbar klingenden Behörden gibt.
Ursprünglich sollte jede 10. Abfrage geloggt werden und für sechs Monate gespeichert werden. Die Spanische Initiative (vgl. [[#SDÜ]]) sieht die Speicherung sämtlicher Abfragen für 12 Monate vor.
== Zugriff durch Europol ==
Mit der Spanische Initiative bekam auch [[Europol]] Direktzugriff auf Daten nach Artikel 95 (Fahndung), 99 (polizeiliche Beobachtung) und 100 (Sachfahndung) SDÜ. [[Europol]] protokolliert seine Zugriffe selber, darf aber keinen eigenen Spiegel betreiben.
= Zugriff auf KFZ-Daten per SIS =
Der Zugriff der nationalen Zulassungsstellen auf Kfz-Daten war eine Weile in der Diskussion und wurde mit der Verordnung 1160/2005 ab Anfang 2006 zugelassen (siehe [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2005:0250:FIN:EN:PDF|eine Weile in der Diskussion]]).
Die Erfahrungen damit bis 2009 beschreibt [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st17/st17432.de09.pdf|Ratsdokument 17432/09]]. Illustrativ für das Datenschutzverständnis der zuständigen Behörden ist Punkt 15 (S. 4) aus diesem Dokument:
{{{#!blockquote Darüber hinaus hatten einige Mitgliedstaaten (z.B. BE, DE) vor Inkrafttreten des Artikels 102a eine interne Lösung gefunden, um neu ausgestellte Zulassungsbescheinigungen im Hinblick auf SIS-Ausschreibungen durch die Behörden überprüfen zu lassen, die bereits Zugang zum SIS hatten. Dies könnte die Schwierigkeit erklären, einen wahrscheinlichen, auf die Anwendung des Artikels 102a zurückzuführenden Anstieg der Anzahl von Ausschreibungen und Treffern sichtbar zu machen. }}}
= Berichtigung und Löschung der Daten =
Art. 111 [[#SDÜ|SDÜ]] erlaubt, in beliebigen Mitgliedsstaaten auf Löschung oder Korrektur in SIS gespeicherter Daten zu klagen. Es ist die Aufgabe der einzelner Mitgliedstaaten, zu benennen, wer das ist. Wenn so ein Gericht feststellen sollte, dass eine Speicherung in SIS rechtswidrig war, muss der Staat, in dem das Gericht steht, versuchen, den speichernden Staat zur Löschung zu
bewegen.
So etwas ist wirklich mal passert, etwa im Fall Van Straaten gegen die Niederlande, der vom Europäischen Gerichtshof endete. Italien musste
daraufhin eine von einem niederländischen Gericht verhängte Löschung durchführen.
= Zahlen =
Ein zusammenfassender Überlick zu den Jahren 2007 bis 2009 findet sich im Anhang von [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0385:FIN:DE:HTML|52010DC0385]].
== Überblick ==
Stand 1.September 2016:
- 818.217 Einträge zu Personen
- 66.287.759 Einträge zu Sachen
Davon sind 74.444 Einträge zu Personeneinträge und 9.981.497 Einträge zu Sachen aufgrund deutscher Ausschreibung. Quelle: [[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809762.pdf|18/9569]]
== Nach Kategorien ==
Für 2011 gibt <<BtDS(17/7307)>> die Verteilung von in der BRD nicht maskieren Personenausschreibungen ("NSIS-Personenfahndung") wie folgt:
|| 95 || 30387 || || 96 || 701029 || || 97 || 52011 || || 98 || 88089 || || 99 || 32257 ||
[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st09/st09938.en11.pdf|Ratsdokument 9938/11]] hat eine Übersicht über die Verteilung erfolgreicher Anfragen ("hits") nach totalen Fallzahlen 1997-2010:
|| || Art 95 || Art 96 || Art 97 || Art 98 || Art 99 || Art 100/Autos || Art 100/Ausweise || Art 100/Waffen || Summe || || Hits || 32 218 || 253 640 || 22 096 || 79 211 || 46 300 || 114 428 || 76 130 || 1 993 || 625 220 || || Anteil || 5.15% || 40.56% || 3.53% || 12.66% || 7.4% || 18.30% || 12.17% || 0.31% || 100% ||
== Bericht der EU-Präsidentschaft 2011 ==
[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st09/st09938.en11.pdf|Ratsdokument 9938/11]] enthält SIS-Statistiken für 2010.
Highlights daraus: 91351 SIS-Anfragen waren 2010 insgesamt erfolgreich, +7% gegenüber dem Vorjahr, +429% seit 1997; 35.7 Millionen Ausschreibungen insgesamt (+12.9% gegenüber Vorjahr).
Die Ausschreibungszahlen sind nach Fallgruppen:
|| Fallgruppe || #2009 || #2010 || Veränderung || || 95 || 28666 || 31535 || +10% || || 96 || 736868 || 716797 || -2.7% || || 97 || 52319 || 50773 || -3% || || 98 || 78869 || 82676 || +4.8% || || 99 || 32824 || 36478 || +11.1% ||
== Ausschreibungen nach Art. 99 in der BRD ==
In seinem [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_1|27. Tätigkeitsbericht (2006), 2.1.1]] berichtet der LfD BaWü, Anfang 2006 seien von BRD-Behörden 1104 Personen nach Art. 99 (damals noch immer verdeckte Registrierung, da für die offene Kontrolle keine Rechtsgrundlage bestand). Für einzelne Bundesländer sah die Verteilung so aus:
||Land||Ausschreibungen||pro Mill. Einwohner|| ||Baden-Württemberg||376||35|| ||Bayern||348||28|| ||Nordrhein-Westfalen||83||4.6|| ||Hessen||67||11|| ||Rheinland-Pfalz||26||21|| ||Niedersachsen||18||2.3||
Im <<Doclink(2011-LfDHessen-TB35,35. TB des LfD Hessen (2006))>>, S.30, berichtet dieser von seiner Überprüfung der 99er-Ausschreibungen aus Hessen; er fand nur noch 55 davon (ggü. den 67, die der LfD BaWü in der Tabelle oben gibt). Er untersuchte 30 Fälle genauer. Von diesen waren 27 "präventiv", d.h. gegen StPO-Unschuldige gerichtet (§17 HSOG), 3 gegen Verdächtige im Sinne der StPO (§163e) gerichtet. Alle Ausschreibungen liefen für die Maximalfrist von einem Jahr, in immerhin zwei Fällen soll die unmittelbare Gefahrensituation über dieses eine Jahr hinaus vorgelegen haben. Der LfD erklärt sich mit der hessischen Praxis durchweg einverstanden.
== Anzahl Ausschreibungen für 2008 insgesamt ==
CILIP 92 (1/2009), S. 83 hat eine aus den Ratsdokumenten 5239/06, 6178/07, 5441/08 und 5764/09 zusammengestellte Übersicht des Datenbestandes von SIS publiziert:
||'''Artikel SDÜ'''||'''Fahndungszweck'''||1.1.2006||1.1.2007||1.1.2008||1.1.2009|| ||95||Festnahme||15.460||16.047||19.119||24.560|| ||96||Einreiseverweigerung||751.954||752.338||696.419||746.994|| ||97||Vermisste||39.011||42.500||47.501||48.559|| ||98||Aufenthaltsermittlung||45.189||50.616||64.684||72.958|| ||99||Beobachtung||31.013||33.275||31.577||34.247|| || - ||Personen gesamt||882.627||894.776||859.300||927.318|| ||100||Banknoten||252.442||241.062||177.327||168.982|| ||100||Blankodokumente||403.900||386.440||390.306||360.349|| ||100||Schusswaffen||297.021||294.490||314.897||332.028|| ||100||Ausweise||11.353.906||13.752.947||17.876.227||22.216.158|| ||99/100||Kraftfahrzeuge||1.469.378||1.731.115||3.012.856||<|2>3.618.199|| ||99/100||Wohnwagen||3.153||3.063||2.984|| || - ||Sachen gesamt||13.779.800||16.409.117||21.774.597||26.695.716||
== Anzahl übermittelter Daten ==
Übersicht über die Zahl der Hits eigener Ausschreibungen ("Import") und von an ausschreibende Mitgliedsstaaten übermittelte Hits ("Export") zusammen mit der Zahl der Beschäftigten in den SIRENEn für 2008:
||'''Mitgliedsstaat'''||'''Hits Import 2008'''||'''Hits Export 2008'''||'''Leute bei SIRENE 2008'''|| ||AUSTRIA||4641||3697||28|| ||BELGIUM||1800||2792||43|| ||DENMARK||379||285||25|| ||FINLAND||252||335||32|| ||FRANCE||4307||3498||20|| ||GREECE||1711||1532||34|| ||GERMANY||9091||10173||66|| ||ITALY||14012||4426||39|| ||ICELAND||6||7||11|| ||LUXEMBURG||233||684||10|| ||THE NETHERLANDS||2600||4099||70|| ||NORWAY||422||233||14|| ||PORTUGAL||863||1274||31|| ||SWEDEN||674||644||10|| ||SPAIN||6522||2252||39|| ||CZECK REPUBLIC||2615||4072||19|| ||HUNGARY||1133||2446||26|| ||ESTONIA||189||228|| || ||LATVIA||141||292||16|| ||LITHUANIA||955||963||23|| ||MALTA||0||0||18|| ||POLAND||1725||9278||44|| ||SLOVAKIA||4189||3327||17|| ||SLOVENIA||249||6869||17|| ||TOTAL||58709||63406||652||
== Personenausschreibungen von 2008 nach Ländern ==
||it||de||fr||hu||es||gr||cy||cz||at||pl|| ||436000||130000||109085||70000||69875||53240||40175||28360||24370||22200||
Quelle: <<Doclink(2009-eurat-sisstat.pdf,Ratsdokument 5171/09)>>
= Technisches =
C.SIS (in Straßburg) läuft 2011 auf einer IBM pSeries mit AIX 5.3. Die Software, gepflegt von Atos Origin, setzt auf IBM Websphere MQ 6 auf.
Die nationalen SISe bauen offenbar auch auf zentral von Atos gepflegter Software auf -- wie weit das auf die nationale Seite geht, ist nicht klar. Dabei nutzen verschiedene Staaten verschiedene Plattformen, etwa (für 2011) AIX auf pSeries (z.B. Österreich, Finnland, Frankreich), Red Hat Linux auf i386 (z.B Belgien), HP-UX auf PA-Risc (BRD, Niederlande), HP-UX auf Itanium (z.B. Spanien), Solaris auf Sparc (Italien)
= Anekdoten =
Umgezogen nach [[SIS#Skandale und Anekdoten]].
= Weitere Quellen =
- [[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/083/1308385.pdf|BTD 13/8385]] -- Bundestags-Anfrage von 1995 mit lustigen Infos aus der Frühzeit.
- [[http://eur-lex.europa.eu/Result.do?direct=yes&lang=de&where=EUROVOC:006626&whereihm=EUROVOC:Schengen-Informationssystem|Papierkram des EU-Parlaments zu SIS]]
- [[http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Informationssystem|Wikipedia-Artikel zu SIS]]
- [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52008DC0502:DE:HTML|EU Bericht]] über Passdaten in SIS und [[Interpol]] -- Lustige Zahlen und eine Umfrage, die zeigt, dass es die Gegenseite auch nicht immer leicht hat.
ExtremistInnen
<<TableOfContents>>
= ExtremistInnen =
== Extremismustheorie ==
ExtremistInnen ist eine umstrittene Bezeichnung für Personen im Rahmen der Extremismustheorie, die verfassungsfeindlich seien. Grundkritik an dem Extremismusbegriff ist, dass dadurch die Singularität des Nationalsozialismus in Frage gestellt wird und er somit verharmlost wird. Andererseits werden damit rassistische und demokratiefeindliche Positionen der so genannten "Mitte" negiert oder zumindest verharmlost. Desweiteren ist der Begriff weder soziologisch noch legaldefiniert - die Zuschreibung/Definition erfolgt stattdessen durch staatliche Behörden und/oder unkritische WissenschaftlerInnen.
=== Verbindungen Verfassungsschutz und Extremismustheorie ===
In einem Artikel in der [[http://www.jungewelt.de/2012/01-02/054.php|Jungen Welt vom Januar 2011]] wird die Verbindung zwischen Extremismustheorie und Verfassungsschutz aufgezeigt. So wird die Extremismustheorie vor allem durch den »Veldensteiner Kreis zur Geschichte und Gegenwart von Extremismus und Demokratie« propagiert, dessen Anhänger sich seit 1990 zweimal im Jahr treffen. Dort trat auch der der deutsch-französische Parteienforscher Patrick Moreau auf. Dieser trat auch mehrfach auf Veranstaltungen des [[Thüringen|Thüringer]] Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) auf und veröffentlichte in der Heron-Verlagsgesellschaft, einem Tarnunternehmen des Verfassungsschutzes, die 1997 vom damaligen Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Helmut Roewer unter dem Decknamen Stephan Seeberg gegründet worden war.
== Links ==
[[http://inex.blogsport.de| inex.blogsport.de]] Blog zur Kritik des Extremismus Begriffes
[[http://www.endstation-rechts.de/index.php?option=com_k2&view=itemlist&task=tag&tag=Extremismustheorie&Itemid=840| endstation-rechts.de |]] SPD-naher Blog, der den Extremismusbegriffes teils befürwortet.
HilfeAllgemein
##language:de ##master-page:HelpMiscellaneous ##master-date:2002-02-25 18:40:24
= Andere MoinMoin-Hilfethemen =
'''Unterthemen'''
- /FragenUndAntworten
'''Inhalt''' <<TableOfContents>>
== Deutsche Seiten zum Thema Wikis ==
Folgende Verweise führen zu Seiten, die weitere Informationen zum Thema Wikis in deutscher Sprache enthalten:
- Wiki:WikiInEinerMinute
- [[DseWiki:StartSeite|DseWiki]]: DseWiki:WikiInEinerMinute, DseWiki:WarumWiki, DseWiki:WikiQuizz
== Besondere Features für Wiki-Farmen und Intranets ==
Die folgende Anleitung zeigt, wie Sie Ihre Konfiguration optimieren, so dass Sie mehrere Wikis auf einem Rechner laufen lassen oder MoinMoin in einem Intranet einsetzen können.
=== Zentralisierte Einstellungen ===
- farm_config.py
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- gemeinsame Codebasis und Icons
=== URLs umleiten ===
Die Konfigurationsvariable "url_mappings" kann hierfür verwendet werden. Dies ist eine Tabelle von URL-Präfixen (ein dict von {{{'Präfix':'Ersetzung'}}}). URLs umzuleiten hilft besonders in Intranets, in denen ganze Bäume von extern untergebrachten Dokumenten verschoben werden.
== TODO ==
<!> TODO: Do TODO (-:
CategoryCategory
##language:en A category is a WikiName that exploits [[Wiki:WikiWiki|WikiWiki]]'s reverse linking. If you click on the title of a category page, you'll get a list of pages belonging to that category. To get a list of all categories, click above on the Category''''''Category title.
Here is a list of all categories known to this wiki: <<PageList(^Category.*)>>
Here is a list of all pages containing the CategoryCategory wiki tag: <<FullSearch>>
To be consistent with the C2 category scheme, all categories start with the word "Category". For more information, see Wiki:AboutCategoriesAndTopics''''''.
AFIS
<<bkamig()>>
Das Automatisierte Fingerabdruck-Indentifizierungssytem wird als Verbunddatei vom BKA innerhalb von [[INPOL]] betrieben.
Aus Zweckbindungsgründen ist AFIS aufgeteilt in Fingerabdrücke, die von Ausländer_innenbehörden kommen (AFIS-A) und solche, die von den Polizeien kommen (AFIS-P).
Ein Nachweis wenigstens der Daten in AFIS-P erfolgt über die Verbunddatei [[ERKENNUNGSDIENST]].
<<Doclink(2005-bka-afispea.pdf,Errichtungsanordnung zu AFIS-P von 2005)>>
== Inhalt ==
[[http://www.bka.de/pressemitteilungen/hintergrund/hintergrund2.html|Selbstdarstellung des BKA]] nennt 2006 3.200.000 Fingerabdruckblätter, 510.000 Handabdrücke und 150.000 Spuren.
<<BtDS(17/7307)>> hat für Oktober 2011 2774961 Einträge zur Gefahrenabwehr in AFIS-P.
Laut [[http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3986344_REF1_NAV_BAB,00.html|Tagesschau]] vom 13. April 2005 sind ca. 13 Mio Fingerabdrücke in AFIS gespeichert (das muss kein Widerspruch sein, da ein Blatt mehrere Abdrücke enthalten kann).
Für 2022 nennt <<BtDS(20/5781)>> 6.8 Millionen Personendatensätze, davon 1.9 Millionen mit Handflächen. Dazu kommen fast 0.5 Millionen Tatortspuren.
== Weiteres ==
Bisher wurden die Fingerabdrücke manuell mit Druckerschwärze auf Fingerabdruckblätter genommen und diese dann gescannt. Ab März 2005 begann der Versuch, die Fingerabdrücke direkt zu scannen ([[http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_662928/Internet/Content/Nachrichten/Archiv/Pressemitteilungen/2005/03/fast__identification.html|Projekt Fast-ID]]) und mit lokalen Daten zu vergleichen. Laut BKA läuft das Projekt im Januar 2006 erfolgreich und es ist geplant, eine Onlineabfrage der 3.2 Mio Fingerprints in AFIS einzurichten [[http://www.bka.de/pressemitteilungen/2006/pm110106.html|BKA-Pressemeldung 11.1.2006]].
Afis wird von der Firma '''DERMALOG Identification Systems GmbH''', Mittelweg 120, 20148 Hamburg hergestellt http://www.dermalog.de
== Skandale ==
Der "Probebetrieb" (d.h. ohne Einrichtungsanordnung) von AFIS [[http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_07.html|dauerte acht Jahre]].
2005 und 2006 hat das BKA im Rahmen eines "Pilotprojekts Fast Identification" Fingerabdruckscanner am Frankfurter Flughafen aufgebaut und die dort rauskommenden Daten mit AFIS abgegelichen. Im <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> wird beklagt, dass das BKA mal wieder wenig über Menschenrechte nachgedacht hat. Zu den datenschutzrechtlichen Aspekten sagt er:
''Bedeutsam erscheinen mir insbesondere die Fragen, bei welcher Gelegenheit das neue System zum Einsatz kommen soll und wie der betroffene Personenkreis abgegrenzt wird. Auf keinen Fall wäre es hinzunehmen, dass allein wegen der verbesserten technischen Abgleichsmöglichkeiten der Umfang verdachtsloser Personenkontrollen ausgeweitet würde. Außerdem ist zu gewährleisten, dass die Personalien und Fingerabdruckdaten von kontrollierten Personen im Nichttrefferfall gelöscht werden.''
Es ist bemerkenswert, dass sich der BfDI genötigt sieht, die Löschung von Nichttreffern zu verlangen -- und dass er sich mit den verdachtslosen Personenkontrollen, und dann noch mit Fingerabdruckprüfungen, offenbar schon abgefunden hat.
Terrorlisten
= Terrorlisten =
Verschiedene Institutionen geben "Terrorlisten" heraus. Dabei handelt es sich um geheimdienstliche oder regierungsamtliche Einschätzungen von Gruppen oder Einzelpersonen, gegen die kein Rechtsschutz vorgesehen ist. Sie gehören mithin in den Bereich extralegaler Repression.
Terrorlisten werden in jedem Fall geführt von
- diversen US-Behörden (diese sind typischerweise geheim und führen in jedem Fall zu Flugverboten und ähnlichem)
- den UN
- der EU
== EU-Terrorliste ==
Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afghanischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1).
Das [[http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050402&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET|Urteil C-402/05 P des EUGH (03.09.2008)]] sowie das [[http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050415&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET|Urteil C-415/05 P des EUGH]] haben diese Verfügung aufgehoben. Das Gericht hat sie sie als willkürlich befunden und bemängelte das Fehlen von Rechtsschutzmöglichkeiten.
Der Rat verabschiedet dennoch regelmäßig neue Terrorlisten, auf denen immer mehr Organisationen und Personen zu finden sind. Die [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:023:0037:0042:EN:PDF|Terrorliste vom Januar 2009]] enthielt 59 Personen und 47 Organisationen.
Für die EU-Terrorliste [[http://www.bigbrotherawards.de/2008/.eu|gab es 2008 einen Big Brother Award]].
== US-Terrorliste ==
Die US-Regierung hat die Mutter aller Terrorlisten am 1.12.2003 einrichten lassen. Schon damals befanden sich erstaunlich 120'000 Menschenauf ihr.
Laut einer [[https://www.cbsnews.com/news/us-terrorist-watchlist-grows/|CBS-Recherce von 2024]] war die Liste Ende 2023 auf 2'000'000 Personen angewachsen. Aus diesem Artikel:
{{{#!blockquote Government policy says agents must have "reasonable suspicion" to put a person on the watchlist. But it does not disclose what those suspicions are based on, and the government will neither confirm nor deny whether an individual is on the list. }}}
== Skandale ==
=== Mitnahmeverweigerung von Canadian Airlines wegen eines Jahre zurückliegenden Vorstellungsgespräch im Yemen ===
Ein Brite hatte sich vor Jahren für einen Job als Sprachlehrer im Yemen beworben. Angenommen hat er den Job nicht. Statt dessen führt er ein Leben zwischen seiner englischen Heimat Sheffield und dem kanadischen Toronto, woher seine Ehefrau stammt und wo auch die drei gemeinsamen Kinder leben.Kürzlich machte er sich wieder einmal mit seiner Familie auf den Weg von Toronto nach England, wo ein längerer Aufenthalt geplant war. Doch ein Mitarbeiter der Air Transat teilte ihm mit, er dürfe nicht an Bord. Auch Air Canada und British Airways verweigerten dem Briten in der Folge die Beförderung in seine englische Heimat. Hepplewhite führt das auf den seinerzeitigen Besuch im Yemen zurück. Schließlich hätten ihn – einen "weißen" Moslem – die britischen Behörden schon damals, nach seiner Rückkehr beiseite genommen und hochnotpeinlich zu seinem Besuch im Yemen befragt.
[[http://www.unwatched.org/Blueten_der_Terrorfahndung|Unwatched:Die seltsamen Blüten der Terrorfahndung]]
=== Spitzeln um von der No-Fly-Liste entfernt zu werden === In den [[USA]] führen die PNR-Daten auch dazu, dass bestimmte Personen nicht mehr fliegen dürfen. Einer von ihnen ist ein Ex-Marine, der einen überwachten islamischen Geistlichen um Rat bei der Erziehung seiner Kinder gefragt hatte. Ihm wurde angeboten wieder fliegen zu dürfen, wenn er stattdessen für das FBI spitzeln würde.
[[http://www.gulli.com/news/fbi-spioniere-f-r-uns-und-wir-l-schen-dich-von-der-no-fly-liste-2011-03-25|gulli.com: FBI: Spioniere für uns und wir löschen dich von der No-Fly-Liste]]
== Sonstiges ==
- In der taz vom 1.7.2011 findet sich ein Bericht (nicht online? ggf. Link nachtragen) von einer [[http://www.tenyears.eu|Konferenz über zehn Jahre Terrorkrieg]] mit dem Titel "Kafkaesker Ausnahmedauerzustand". Darin wird berichtet, Amir Attan von der Uni Ottawa habe mit bezug auf die Terrorlisten formuliert: "Die Vereinten Nationen gehören heute zu den größten Menschenrechtsverletzern der Welt"
WegWeiser
##language:de ##master-page:SiteNavigation ##master-date:2002-02-22 07:34:12 WegWeiser ist der zentrale Ausgangspunkt, um dieses Wiki zu erkunden. MoinMoin unterstützt diese Indizierungsschemata (MeatBall:IndexingScheme''''''s):
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Datenbanken BKA
<<bkamig()>>
<<TableOfContents>>
Das BKA ist der Schrittmacher im Bereich repressiver Datenbanken weit über die BRD hinaus. Neben einer großen Zahl eigener Datenbanken (als "[[INPOL]]" bekannt) betreibt das BKA auch die [["Anti-Terror-Datenbank"]] und fungiert als Kontaktstelle und Antreiber für [[Datenbanken EU|Polizei-EDV auf EU-Ebene]].
Mehr zum BKA als Institution auf [[Datenbanken BKA/Apparat]].
== Rechtsgrundlage ==
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/index.html|BKA-Gesetz]], insbes. §11
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/index.html|StPO]], insbesondere §§483ff
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html|Bundesdatenschutzgesetz]]
- <<Doclink(2010-bundesrat-bkavo.pdf,Verordnung für die Dateien nach dem BKA-Gesetz)>> (speziell für vom BKA betriebene Verbunddateien, vgl. [[#Verbunddateien-Verordnung]]
== Nachweissysteme ==
Das BKA bezeichnet seine Nachweissysteme gerne kollektiv als polizeiliches Informationssystem ([[INPOL]]); an ihm sind angeschlossen das BKA selbst, die Landeskriminalämter, sonstige Polizeibehörden der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]], die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]], Dienststellen der [[Datenbanken des Zoll|Zollverwaltung]] -- soweit sie grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen -- und das Zollkrimialamt beteiligt.
Das ist insoweit relevant, weil sich daraus eine Aufteilung der in INPOL enhaltenen Datenbestände ergibt, nämlich in
- Verbunddateien -- hier speichern und löschen die Teilnehmer in eigener Verantwortung für alle anderen Teilnehmer, das BKA fungiert in erster Linie als Systemadministrator
- Zentraldateien -- hier speichert das [[Datenbanken BKA|BKA]] selbst eigene und fremde Daten, die anderen Teilnehmer können je nach Bedarfslage lesen
- Amtsdateien -- Daten, die nur dem [[Datenbanken BKA|BKA]] gehören und die den anderen Teilnehmern in der Regel nicht zugänglich sind.
An irgendeiner Stelle (spätestens <<BtDS(16/2875)>>, 2006) hat das BKA angefangen, den Begriff INPOL-Z auf die drei Dateien KAN, Erkennungsdienst und Personenfahndung anzuwenden. Insbesondere ''sollten'' keine Personen in INPOL stehen, die nicht in einer der drei Dateien stehen (was allerdings auch 2012 noch nicht so ist).
Beim Gebrauch des Wortes "Datei" in diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass wohl tatsächlich alle Daten in ''einer'' physikalischen Datenbank vorhanden sind und nur logisch in die verschiedenen Bereiche aufgeteilt sind.
Übersichten über vom BKA betriebene Datenbanken geben fast schon regelmäßig Antworten auf Bundestagsanfragen der PDL:
- 2006: <<BtDS(16/2875)>>
- 2009: <<BtDS(16/13563)>>
- 2010: <<BtDS(17/2803)>>
- 2011: <<BtDS(17/7307)>> (Das BKA gibt hier nur Zahlen zur Gefahrenabwehr, so dass die Zahlen bei manchen Dateien nicht vergleichbar sind)
- 2013: <<BtDS(17/14810)>>
=== Einzeldateien ===
INPOL ist aufgeteilt in zahlreiche Teildatenbanken, die jeweils eigene [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] haben und zum Teil -- z.B. [[ViCLAS]] -- auch ganz eigene Infrastruktur mitbringen. Wir versuchen hier, einen Überblick die länger bestehenden Datenbanken zu geben.
-
Verbunddatei KAN: [[KAN]] ist der Kriminalaktennachweis, das Herzstück der Datenbank und zwischenzeitlich deutlich mehr als nur ein Nachweissystem
-
Verbunddatei Datenbank Innere Sicherheit: [[Datenbank Innere Sicherheit]] ehem. APIS, jetzt dann und wann auch unter dem Kürzel IFIS laufend; die Datei über Staatsfeinde ist der große Klassiker von INPOL.
-
Verbunddatei bzw. Zentraldatei AFIS: [[AFIS]], d.h. Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem
-
Verbunddatei DAD: [[DAD]], d.h. DNS-Auskunftsdatei oder "Gendatenbank"
-
Verbunddatei FIT: [[FIT]], d.h. Fundstellennachweis islamischer Terrorismus
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Verbunddatei ViCLAS: [[ViCLAS]], Violent Crime Analysis System, eine [[Data Mining]]-Anwendung, die das BKA aus Kanada gekauft hat
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Verbunddatei APOK: Aufklärung/vorbeugende Bekämpfung im Bereich organisierte Kriminalität (Okt 2006: 280000 Datensätze, 2009: 270000, 2011: 58947 Personen zur Gefahrenabwehr)
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Verbunddatei APR: Aufklärung/Verhütung von Straftaten im BtmG-Bereich (Okt 2006: 550000 Datensätze)
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Verbunddatei Datenbank für digitalisierte Fingerabdrücke-A: digitalisierte Fingerabdrücke von allen Asylbewerber
Innen und möglicherweise anderen AusländerInnen; vgl. auch [[EURODAC]], geliefert vom BAMF. Juni 2009: 266000 Datensätze, Oktober 2011: 244757 Datensätze aus dem Präventionsbereich -
Verbunddatei "Datenbank für digitalisierte Finger- und Handflächenabdrücke-P": digitale Biometrie von Händen und Fingern, die von Polizeien und Zoll aufgenommen wurden. [[AFIS]] speichert demgegenüber offenbar nur die extrahierten Merkmale. 2006 zusammen mit den Daten von Ausländer``Innen ca. 1.3 Millionen Datensätze, 2009 2.2 Millionen, 2011 2495780 aus dem Präventionsbereich
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Verbunddatei DOMESCH ("Dokumente/Menschenhandel/Schleusung): 2001 eingerichtet zur Bekämpfung von "Schleusungs- und Dokumentenkriminalität" (Okt 2006: 1200000 Einträge -- diese Zahl ist wohl nur zu erklären, wenn man vermutet, dass gestohlen gemeldete Reisedokumente o.ä. hier gespeichert sind). Okt 2011 sind 240926 Personen gespeichert.
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Verbunddatei ERKENNUNGSDIENST: [[ERKENNUNGSDIENST]] ist eine Sammlung aller Erkennungsdientslicher Behandlungen
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Verbunddatei FDR: [[FDR]] "Falldatei Rauschgift"
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Verbunddatei Auswertung Rauschgift: siehe unter [[FDR]]
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Verbunddatei FUSION: "Bekämpfung der Rockerkriminalität" (no shit!). Eingerichtet nicht etwa 1960, sondern 2000. Kam 2006 auf knapp 40000 Datensätze, 2009 dann auf 58000. 2011 waren 30354 Datensätze zur Prävention gespeichert.
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Verbunddatei Fedok: 2000 zur Unterstütztung Finanzermittlungen bei BKA und [[Zoll]] eingerichtet. 2009 7000 Datensätze; 2011 152 zur Prävention gespeicherte Personen.
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Verbunddatei [[Gewalttäter Links]] ("Limo")
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Verbunddatei Aumo: "Gewalttäter politisch motivierte Ausländerkriminalität", eingerichtet Jan 2001, enthielt 2006 lächerliche 300 Datensätze, 2009 nur noch 154 (<<BtDS(16/13563)>>), 2011 dann 257 aus dem Präventionsbereich; offenbar operieren die Polizeien in dem Bereich bevorzugt mit der Zentraldatei DABIS; 2019 hatte die Polizei hier 3939 Personen gespeichert (<<BtDS(19/15346)>>).
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Verbunddatei "Gewalttäter rechts", eingerichtet Jan 2001, enthielt 2006 rund 1800 Datensätze, 2009 noch 1300, 2011 1013 im Präventionsbereich, Anfang 2012 nach <<BtDS(17/8263)>> 929 Personen. <<BtDS(17/8263)>> gibt darüber hinaus auf S. 33 eine Übersicht der "Fahndungen" in der Datei, die einen Höchststand im Jahr 2005 (2573 Personen) erkennen lassen. <<BtDS(19/15346)>> hat für 2019 dann wieder 19703 Personen.
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Verbunddatei "Gewalttäter politisch motivierte Kriminalität nicht zuzuordnen". Klingt komisch, gibts aber seit 2019 und datte da bereits 859 Personen (<<BtDS(19/15346)>>).
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Verbunddatei "Gewalttäter politisch motivierte Kriminalität religiöse Ideologie". Eine 2019 begonnene Auskopplung aus der AUMO, startete bereits mit 1954 Personen.
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Verbunddatei Kinderporno: Eingerichtet 1995, Juni 2009 satte 477000 Datensätze, 2011 73099 Datensätze im Präventionsbereich
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Verbunddatei Gewalttäter Sport: siehe [[Gewalttäter Sport|eigene Seite]]
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Verbunddatei Gewalttäter Personenschutz. Das geht nicht etwa gegen Security-Unternehmer, sondern soll Straftaten gegen "gefährdete Personen" vorbeugen. Eingerichtet 2004, 2011 mit 94 Einträgen aus dem Präventionsbereich.
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Verbunddatei HAFTDATEI: Verzeichnis der Personen, die sich in "behördlichem Gewahrsam" befinden sollen, seit 1993. 2006 waren etwa 100000 Datensätze enthalten, 2009 500000, 2011 251015 im Präventionsbereich (was auch immer "Prävention" bei der Haftdatei bedeuten soll). Um die Haftdatei gab es vor allem Skandale wegen verzögerter Löschung mit denkbar katastrophalen Folgen.
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Zentraldatei „Übersicht offener Haftbefehle PMK“: Seit 2013 geführte „Tabellarische Übersicht von Grundinformationen [...] zu Fahndungen von Personen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben und zu denen ein offener Haftbefehl besteht“; zu diesen speichert das BKA insbesondere Personalien, den letzten Aufenthaltsort und Angaben zum Haftbefehl. Dass Leute, die das BKA für politisch hält, bei damit nicht in Zusammenhang stehender Strafverfolgung eine Sonderbehandlung erhalten, hat schon auch ein spezielles Geschmäckle. Laut BKA betrifft das „ca. 4000 bis 6000“ Personen.
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Verbunddatei KINDERPORNOGRAFIE: enthielt 2006 rund 320000 Einträge. Interessant mag diese Datei sein, weil auch Menschen, die sich für anonyme Kommunikation im Netz einsetzen, dort landen könnten (z.B. Betrieb von TOR-Servern oder Freenet-Knoten)
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Verbunddatei NSIS-PERSONENFAHNDUNG: effektiv ein Spiegel der entsprechenden Daten aus [[SIS]], 2006 ca. 1.3 Millionen Datensätze; 2009 angeblich insgesamt nur ca. 110000, 2011 mit Personenbezug 908773 (dabei sind alle SIS-Fallgruppen offenbar unter "Prävention" subsumiert worden...). Warum 2011 nur eine Auswahl der SIS-Einträge enthalten gemeldet wurde, ist unklar.
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Verbunddatei NSIS-SACHFAHDNUNG: effektiv ein Spiegel der entsprechenden Daten aus [[SIS]], 2006 ca. 15.5 Millionen Datensätze; 2009 nur 4.3 Millionen. Wie bei NSIS-PERSONENFAHNDUNG ist unklar, warum ein Großteil der SIS-Daten wegfällt.
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Verbunddatei PERSONENFAHNDUNG: Fahndung nach Personen zur Festnahme, Ingewahrsamnahme, Aufenthaltsermittlung, polizeilichen Beobachtung; dazu Überwachung bei Führungsaufsicht (Bewährungsauflagen!) und nach zollrechtlichen Bestimmungen. 2006 ca. 900000 Datensätze (vermutlich größtenteils aus Führungsaufsicht), 2009 4.4 Millionen Datensätze; 2011 3975584 im Präventionsbereich
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Verbunddatei SACHFAHNDUNG: seit 1985, 2006 waren 10.6 Millionen Datensätze gespeichert (gibt es da keine Speicherfrist?), 2009 17 Millionen.
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Verbunddatei DEO ("DOK Europa Ost"), "Aufklärung und Verhütung von Straftaten überörtlich agierender osteuropäischer Täter im Bereich der Eigentumskriminalität". 2011 mit 80057 zur Gefahrenabwehr gespeicherten Personen.
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Verbunddatei Falschgeld, eingerichtet 2001; 2011 49281 zur Prävention gespeicherte Personen
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Verbunddatei FUZ ("Fälschung unbarer Zahlugnsmittel"). Eingerichtet 2004, 2011 14004 Datensätze aus dem Präventionsbereich
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Verbunddatei Geldwäsche-Datei. Eingerichtet 2006 zur Verfolgung von Fällen, in denen §§261, 129a,b tangiert sind. 2011 mit 17804 Datensätzen aus dem Präventionsbereich
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Verbunddatei IuK (Informations- und Kommunikationskriminalität). Errichtet 2007, 2011 17804 Datensätze im Präventionsbereich
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Verbunddatei KfZ ("internationale Kfz-Kriminalität", also wohl Autodiebstahl). Errichtet 2000, 2011 4545 Datensätze aus dem Präventionsbereich
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Verbunddatei Korruption. Errichtet 1997, 2011 4781 Datensätze aus dem Präventionsbereich
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Verbunddatei SÄM-ÜT ("Straftaten gegen ältere Menschen - überörtliche Tätere"). Das richtet sich offenbar gegen Haustürbetrüger von schwerwiegender oder bundesweiter Bedeutung. Eingerichtet 2007, 2011 14499 Datensätze aus dem Präventionsbereich
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Verbunddatei VermiUTot ("Vermisste und unbekannte Tote"). Errichtet 1983, 2011 immerhin 14660 Einträge zur Gefahrenabwehr (für die unbekannten Toten?)
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Verbunddatei WiKri ("Wirtschaftskriminalität"). Errichtet 1997, 2011 mit 2587 Einträgen aus dem Präventionsbereich
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Verbunddatei "ST TRIO": Eingerichtet 2011 zur Verfolgung der zuvor als "Dönermorde" verharmlosten Nazimorde. Zunächst erwähnt in <<BtDS(17/8263)>>.
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ehemalige Verbunddatei [[Schläfer]] zur Abwicklung der Post 9/11-Rasterfahndung
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Zentraldatei [[DORIS]] („Dokumentations-, Recherche- und Informationssystem”)
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Zentraldatei [[PMK-links-Z]]
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Zentraldatei PMK-rechts-Z ("Erkenntnisse" des BKA zu Nazis zur Verwendung in den Ländern); 2011 610 Personen, nach <<BtDS(17/8263)>> Anfang 2012 681 Personen
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Zentraldatei PMK Finanz-Z ("Bekämpfung der Finanzierung der politisch motivierten Kriminalität"). 2009 eingerichtete Datei, die 2011 gerade mal 124 Personen enthielt.
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Zentraldatei Spionage/Tec-Z ("Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität aus den Bereich Spionage, illegaler Technologie- und Warentransfer, Proliferation und ABC-Kriminalität" -- steht so in <<BtDS(17/7307)>>, samt "politisch motiviert"). Eingerichtet 2008, hatte 2011 2106 Einträge.
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Zentraldatei EGE-Ausland-Z ("Entführungen, Geiselnahmen und herausragende Erpressungen im Ausland). 2010 eingerichtet (der Anlass ist nicht bekannt), hatte 2011 8 Datensätze zur Gefahrenabwehr gespeichert.
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Zentraldatei GS ("Gewalt- und Schwerkriminalität"). Eingerichtet 1989, 2011 mit 4784 Einträgen aus dem Präventionsbereich
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Zentraldatei G8: Sammlung und Auswertung von Informationen zur Bekämpfung des Widerstands gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm. Eingerichtet 2006, im Oktober 2006 gerade mal 162 Datensätze. 2009 wieder gelöscht.
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ehemalige Zentraldatei IgaSt: Sammlung und Auswertung zur Bekämpfung des Widerstands gegen "Globalisierung". Eingerichtet 2003, eingestellt 2011
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Zentraldatei ABC: Kriminalität, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen und ihrer Herstellung stehen könnten (2006: 4000 Einträge, 2009: 4000)
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Zentraldatei [[BKA-Aktennachweis]]: Nachweis der Kriminalakten bei BKA, quasi die Zentralversion von KAN (2006: 2.4 Millionen Datensätze; 2009: 2.2. Millionen)
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Zentraldatei DABIS: eingerichtet 2002, dient der "Bekämpfung islamistischen Terrorismus. 2006 Nachweis von 22000 Personen und knapp 4000 (!) Organisationen; 2009 9000 Personen, 3000 Organisationen.
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Zentraldatei DAREX: Seit 2003 bestehende Auswertedatei zur Verfolgung der Verbreitung aus politischen Gründen zensierter Medien (von Handschriften bis DVDs), offenbar spezifisch gegen Faschokram. 2009 4200 Datensätze. Anfang 2012 849 Personen (<<BtDS(17/8263)>>), Ende 2019 1563 Datensätze, aber laut <<BtDS(19/15346)>> keine Personen.
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Zentraldatei MDB-DAREX: Eine seit 2015 bestehende Begleitung von DAREX (MDB könnte „Mediendatenbank“ sein?), in der offenbar die Medien selbst gehalten werden („Bereitstellung von Publikationsinhalten“, <<BtDS(19/15346)>>). Ende 2019 3741 Einträge; woher bei der vermuteten Funktion die 170 Personen kommen, die sich darunter befinden sollen, bleibt unklar.
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Zentraldatei MDB-Links: „Bereitstellung von Publikationsinhalten mit direkten oder indirekten [sic] Bezug zur politisch motivierten Kriminalität (PMK-links)“ (<<BtDS(19/15346)>>). Ende 2019 2773 Einträge, dabei im Gegensatz zu den Angaben für MDB-DAREX keine Personen.
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Zentraldatei FIU-Datei: Sammlung und Auswertung von Meldungen nach dem [[http://bundesrecht.juris.de/gwg/index.html|Geldwäschegesetz]].
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Zentraldatei InTE-Z: Bekämpfung des "internationalen Terrorismus", 2006 sind knapp 8000 "Objekte" und 17000 "Beziehungen" gespeichert, 2009 13700 Datensätze insgesamt, 2011 dann 17070 Records allein zur Gefahrenabwehr
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Zentraldatei LANDESVERRAT: Erst 2006 eingerichtet, als längst niemand mehr Geld aus Moskau bekommen hat. Startete aber schon mit 180000 Datensätzen, 2009 70000 Objekte, 12300 Personen und 7300 Vorgänge, 2011 2845 Datensätze zur Gefahrenabwehr
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Zentraldatei PERSONENLISTE ST-32: Übersicht über "aktuelle [[Gefährder]]" im bereich des "islamistischen Terrorismus". 2006 eingerichtet, Juni 2009 432 Personen.
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Zentraldatei TATMITTELMELDEDIENST: Sammlung von Daten über Sprengstoff- und Branddelikte seit 1998, 2009 54000 Objekte, 7700 Personen.
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Zentraldatei TC: Sammlung und Auswertung zu Proliferation und illegalem Technologietransfer seit 1988; 2009 14600 Objekte, 880 Personen, 1800 Vorgänge.
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Zentraldatei ReKa: "Rechtsextremistische Kameradschaften". 2001 eingerichtet, Juni 2009 magere 241 Einträge; wenn die BKA-Datenhaltung hier die Realität wiedergäbe, wärs natürlich nicht schlecht. <<BtDS(17/8263)>> (2012; S. 23) berichtet, die Datei sei gelöscht worden, nachdem sich in den "letzten Jahren des Bestehens" "aufgrund des Fehlens entsprechender Erkenntnisse der Bestand der Datei" deutlich reduziert habe -- nun, das rechte Auge...
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Zentraldatei Bilddatenbank Kinderpornographie: Eingerichtet 2002, Juni 2009 7500 Datensätze
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Zentraldatei Operation Baleno: Eingerichtet 2006 zur "Verbreitung von Kinderpornographie im Internet", Juni 2009 69 Datensätze; analoge Zentraldateien zu "Operation Candyman", "Operation Falcon", "Operation Icebreaker", "Operation Marktplatz", "OperationNieve", in vergleichbarem Umfang, größtenteils wieder gelöscht.
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Zentraldatei [[LAPOS]] -- Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten
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Ermittlungsdatei (?) "GED TRIO": Eingerichtet 2011 zur Verfolgung der zuvor als "Dönermorde" verharmlosten Nazimorde. Zunächst erwähnt in <<BtDS(17/8263)>>.Vermutlich bezieht sich die zuvor nicht bekannte Bezeichnung "Ermittlungsdatei" auf die neue Vorgangsverwaltungssoftware des BKA von rola.
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Amtsdatei PMK-rechts-S ("Erkenntnisse" des BKA zu Nazis zur Verwendung in eignen Verfahren)
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Amtsdateien "Internationaler Terrorismus -- Gefahrenabwehrsachverhalte" und "Internationaler Terrorismus -- Gefahrenermittlungssachverhalte". Ende 2011 eingerichtete Dateien, in die das BKA offenbar eigene Terrorgeschichten speichern will. Die Abwehrdatei startete mit 1105 Datensätzen, der Umfang der Ermittlungsdatei ist nicht klar (tauchte zum ersten Mal in <<BtDS(17/7307)>> auf).
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Amtsdatei "ST-Libi" (nämlich: Lichtbilder im Staatsschutzbereich) zum biometrischen Abgleich von Fotos von Staatsfeinden. 2022-02-11 mit 3571 Fotos (<<BtDS(20/5781)>>)
Noch etwa 15 weitere Zentraldateien mit teilweise eher abseitigen Zwecken oder Namen ("Operation Icebreaker", eine Datei zu offenen Haftbefehlen in der "Region Thailand"; "Angie" über die Weiterveräußerung gestohlener Navigationsgeräte) existierten 2006. Darunter sind auch TANFOGLIO zum Umbau von Schreckschusspistolen zu scharfen Wafen oder CAMOUFLAGE generell zum Umbau von Waffen. Der Wildwuchs deutet auf konfligierende Bürokratien innerhalb der EU-Polizeibehörden hin. Auch hier dürfte sich inzwischen eine Absetzbewegung in Richtung der schwächer regulierten Fallbearbeitungen ergeben haben.
<<BtDS(19/15346)>> nennt etliche weitere Zentraldateien, die vermutlich größtenteils kurzlebig sein werden. So etwa die „Analysedatei KhAD“ mit 250 Menschen und 23 Organisationen, die in Afghanistan in politische Morde verwickelt sein sollen, die „Auswertung ISA Reise“, die schon seit 2012 Reisebewegungen von Islamist_innen verfolgen soll (mit 6 Einträgen wohl nicht sehr erfolgreich), die Zentraldatei „MDB-AIMI“, die seit 2015 „Publikationsinhalte mit direktem oder indirektem Bezug zum islamischen Terrorismus“ sammelt (und dabei immerhin fast 1000 Leute speichert).
Dazu kommen fast 100 Amtsdateien, in die sich das BKA nur ungern reingucken lässt. Ihre Zwecke umfassen von Mord und Totschlag über [[129a Verfahren|§129, §129a, §129b]], Schleusung, Nineeleven, Rauschgift, Geldwäsche, Untreue, Menschenhandel, Menschenraub, Kreditbetrug, Kindesmissbrauch, Personenschutz bis hin zu Urheberrecht und Anlagebetrug alles, was man sich so vorstellen kann. Der Datenumfang bewegt sich zwischen einigen wenigen und einigen tausend Einträgen, ihre Lebensdauer ist typischerweise kurz (einige Jahre), auch wenn eine 129a-Amtsdatei unbekannten Namens immerhin schon seit 1995 am Start ist. Eine bekannte Amtsdatei war [[Global]] zur Beobachtung von Globalisierungkritiker_innen.
== Fallbearbeitung ==
<<BtDS(17/8544)>> nennt als Fallbeabeitungen "INPOL-Fall" und rsCase (vgl. [[Länderübergreifende Software]], beim BKA auch bCase oder b-case genannt; seit 2005). Die Regierung erläutert nicht das Verhältnis der beiden Systeme (abgesehen davon, dass rsCase auf INPOL-Fall über BLOS zugreift und ggf. Daten über BLDS zurückliefert), insbesondere nicht, ob die Regelung, das BKA solle keine Daten zu Personen speichern, die nicht in INPOL-Z stehen, auch für rsCase durchgesetzt wird. Es scheint, dass einfach ein bestimmter Satz von Dateien (2012: EGE Ausland-S, EGE Ausland-Z, IntTe-Gefahrenabwehrsachverhalte, IntTE-Gefahrenermittlungssachverhalte, IntTE-S, IntTE-Z, PMK-Finanz-Z, PMK-links-S, PMK-links-Z, PMK-rechts-S, PMK-rechts-Z, Spionage/Tec-S, Spionage-Tec-Z) auf der technischen Basis von rsCase betrieben werden.
<<BtDS(17/11130)>> gibt an, die "Analysesoftware" Analyst's Notebook könne aus bCase exportierte Daten lesen.
INPOL-Fall dürfte sich aus den alten Strafverfolgungsdateien bzw. dem Fallbereich von INPOL entwickelt haben; <<BtDS(17/8544)>> beschreibt (S. 26), das BKA selbst habe das Programm 2002 (also wohl im Zuge der Migration weg vom alten INPOL) aus der Länder-Fallbearbeitung Crime (Hamburg, Hessen) geforkt, habe sich aber inzwischen weit weg von Crime entwickelt.
INPOL-Fall bedient auch die Fallbearbeitung der Bundespolizei (<<BtDS(17/8544)>>, S. 21).
Das BKA führt INPOL-Fall in seiner Eigenschaft als Strafverfolgungsbehörde, was u.a. durch die Berufung auf §483 StPO (und nicht in erster Linie das BKAG) angezeigt wird wird. Laut <<BtDS(16/2875)>> können diese als Verbunddateien (also von Landespolizeien fütter- und abfragbar) geführt werden, müssen es aber natürlich nicht. Die Theorie hinter diesen Dateien ist grundsätzlich, dass das BKA dann und wann für Staatsanwaltschaften tätig ist und Daten, die mit dieser Tätigkeit in Verbindung stehen, auch irgendwo liegen müssen. Mit dem Abschluss des entsprechenden Strafverfahrens werden die Strafverfahrensdateien gelöscht; ob es Regelungen zu einer Migration von für Gefahrenabwehr oder Aufklärung künftiger Straftaten geeignet scheinender (also weiterspeicherbarer) Daten gibt, ist nicht bekannt.
<<BtDS(17/4833)>> berichtet in diesem Zusammenhang von einer "Strafverfahrensdatei PMK-links-S" (Antwort auf 11.). Die Regierung erklärt: "Das BKA speichert die im Rahmen seiner Zuständigkeit gewonnenen Daten in der Datei 'PMK-links-S'. Andere Polizeidienststellen, bei denen Spuren und Hinweise eingehen, liefern die Daten auf konventionellem Wege an".
Ebenfalls in den Bereich der Fallbearbeitung gehört eine Software namens Netwitness, die in <<BtDS(17/8544)>> (S. 27) als 2009 vom BKA erworben erwähnt wird. Sie dient zur Analyse von Mitschnitten von Netzwerkverkehr.
Seit 2019 betreibt das BKA auch eine [[Funkzellendatenbank]] mit 2023 ca. 50 Millionen Datensätzen, offenbar als Teil der Fallbearbeitung der Länder.
== Vorgangsverarbeitung ==
<<BtDS(17/8544)>> (S. 20) gibt an, das BKA verwende eine Eigenentwicklung als VBS. Das ist ausweislich 28. TB BfDI (der im übrigen die Tatsache der Eigenentwicklung lobt, da Datenschutz-Vorgaben so vergleichsweise schnell umgesetzt werden konnten) auch 2019 noch so. Dort (S. 55f) bemängelt der BfDI auch, dass VBS nicht hinreichend zwischen tatsächlicher Vorgangsbearbeitung, Verbrechensbekämpfung und Dokumentation unterscheidet. Er erwähnt insbesondere eine Funktion „Dateienrundlauf“, die nicht nur über Daten im VBS recherchiert, sondern auch noch über etliche weitere Bestände wie INPOL oder das BZR.
Der BfDI kommentiert das sehr explizit „Das VBS darf deshalb nicht als umfassendes Recherchesystem genutzt werden“ – und es wäre schön, wenn sich das auch bei den Landespolizeien herumsprechen würde.
Bemerkenswert an dem BfDI-Bericht ist noch, dass offenbar große Teile der Vorgangsabwicklung schlicht im Dateisystem liegen („Ein Großteil des Schriftverkehrs und der Vermerke sind lediglich als Dateien in den Gruppenlaufwerken gespeichert“). Wie das in der Realität aussieht und wie die Dateien wieder verschwinden sollen, wenn sie nicht mehr gespeichert werden dürfen, will mensch sich nicht vorstellen (weshalb der BfDI auch diese Praxis beanstandet hat).
Weiter führt er aaO an, dass das BKA kriminaltaktische Anfragen (KTA) der Länder im VBS speichert; Personen werden also dort einfach nur dehalb gehalten, weil irgendwer sich mal beim BKA über sie erkundigt hat. Der BfDI dazu: „Es ist zweifelhaft, was damit genau dokumentiert werden soll.”
Wie üblich bei Vorgangsverwaltungen fand der BfDI auch Wildwuchs bei den Speicherfristen. Offenbar hat das BKA dazu noch weniger Regelungen als die den Bereich ebenfalls gerne chaotisierenden Länder (vgl. [[Vorgangsverwaltung#Speicherfristen]]).
auch im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] bleibt er unzufrieden mit dem VBS:
{{{#!blockquote (vgl. 29. TB Nr. 9.5.3). Mehrfach habe ich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) darum gebeten, mir einen Zeit- und Maßnahmenplan zukommen zu lassen, wie und wann das BKA die von mir festgestellten Datenschutzverstöße beseitigen wird. Meinem Anliegen ist bislang nicht entsprochen worden. }}}
Darüber hinaus werden für das Kriminaltechnische Institut noch genannt das Kriminaltechnisches Informationssystem (KISS) und Forensisches Informationssystem Handschriften (FISH), hergestellt von einer Firma namens GFaI (Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik). Beide Verfahren wurden auch schon mal als Teile von INPOL geführt. Sie haben jedoch offenbar keine Kopplung mit dem Rest der BKA-EDV (<<BtDS(17/8544)>>, S. 21).
== Weitere beim BKA angesiedelte EDV ==
- [["Anti-Terror-Datenbank"]]
- Das BKA betreibt das deutsche N-[[SIS]] und ist Kontaktstelle für ein- und ausgehende Anfragen an SIS ("[[SIRENE]]")
- Das BKA ist die nationale Kontaktbehörde zu [[Europol]]
- Das BKA führt inzwischen auch [[Elektronische Kriminalakte]]n
=== BLOS und BLDS ===
BLOS (Bund-Länder-Online-Schnittstelle, Hochladen) und BLDS (Bund-Länder-Datei-Schnittstelle, Runterladen) sind Protokolle zum Datenaustausch zwischen INPOL-Fall und Länderpolizeien. <<BtDS(17/8544)>> definiert (S. 25):
{{{#!blockquote Die BLDS erlaubt es den Inpol-Teilnehmern, im jeweiligen Landesbestand vorliegende, verbundrelevante Daten oder im Zusammenhang mit Großschadenslagen gewonnene Daten automatisiert an Inpol-Fall zu übertragen. Die BLDS-Schnittstelle kann durch jeden Inpol-Teilnehmer nach entsprechendem Freigabeverfahren genutzt werden.
Über die BLOS können Recherchen aus einem Fremdsystem an Inpol-Fall gestellt und das Ergebnis der Anfrage von Inpol-Fall an das Fremdsystem zurückübermittelt werden. Der Umfang der Nutzung wird durch den jeweiligen Inpol-Teilnehmer entsprechend der für ihn eingerichteten Rechte bestimmt. }}}
BLDS ist ein Erbe der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006, BLOS wurde 2007 in Betrieb genommen.
Allerdings haben die Länder offenbar die Investition fürs Anflanschen entsprechender Schnittstellen an ihre EDV gescheut. Jedenfalls berichtet <<BtDS(18/8533)>> (2016), lediglich Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein nutzten die Möglichkeit zum digitalen Austausch, während die anderen Länder weiter „manuell“ erfassten (also wohl: Abtippen).
=== ZaRD === Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen. Zunächst eine "menschliche Netzstreife" mit deutlichem Fokus auf Pornografie und verwandte Verbrechen -- nach Kinderpornografie an zweiter Stelle waren bei den Verdachtsmeldungen laut [[http://md.hudora.de/jura/ZaRD/ZaRD-Zahlen2001.pdf|Zahlen von 2001]] aber immerhin schon "Staatschutzdelikte" mit 8.2% bzw. 89 Meldungen.
Ganz offensichtlich konzentriert sich ZaRD aber auf halbwegs öffentliche Quellen (Usenet, IRC, WWW, Filesharing in dieser Reihenfolge). Angesichts der im Vergleich zu den tatsächlichen einschlägigen Delikten winzigen Zahl von 1086 Meldungen fragt mensch sich allerdings, was die Leute tun und wonach sie suchen. Immerhin lassen etwa die [[http://www.artikel5.de/artikel/bka-2000.html|Vorträge bei einer Infoveranstaltung des BKA zur Kriminalität im Internet im Februar 2000]] schon ahnen, dass die ZaRD-Leute Größeres vorhatten.
Im September 2004 kündigt das BKA an ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/51185|Heise-Newsticker dazu]]), auch hier mit Datenbanktechnik Doppelermittlungen vermeiden zu wollen -- die Datenbank soll mit [[Zoll]], [[Bundespolizei]] und [[LKA]]s geteilt werden.
=== Honeypots ===
Das BKA hat mehrfach eingestanden, die eigenen Webseiten als Honeypots eingesetzt zu haben. Dabei wurden Inhalte, die die BKA-Leute nach "kriminalistischen Erfahrung" für Zielpersonen relevant hielten ins Netz gestellt und dann versucht, über die IP-Adressen der Seitenbesucher``Innen zu bestimmen -- Ermittlungspraxis dieser Art ist sicher ein Grund für das Bestehen des BKA auf der [[Vorratsdatenspeicherung]], denn bei einigen Verfahren hat das mit dem Auflösen der Adressen nicht furchtbar gut geklappt.
Diese Praktiken kamen zuerst im Rahmen des Verfahrens gegen die "militante gruppe" ans Tageslicht. [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Honeypot-www-bka-de-209903.html|heise-Online vom 27.3.2009: "BKA-Honeypot www.bka.de"]] beschreibt dabei das Verfahren, in dem ein Verweis auf eine BKA-Seite in die interim eingeschleust wurde. Erfreulicherweise konnte das BKA die meisten der 417 daraufhin erbeuteten IP-Adressen nicht auflösen, lediglich (ausgerechnet) die Telekom lieferte 120 Namen, die, so musste das BKA eingestehen, allesamt irrelevant waren.
Angesichts der so dokumentierten Streubreite ist eigentlich schon klar, dass das nicht geht, und tatsächlich "verbot" das Innenministerium dem BKA entsprechende Methoden (vgl. [[http://heise.de/-208339|heise.de 21.3.2009: "Innenministerium stoppt Überwachung der BKA-Seite"]]) aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in das Telekommunikationsgeheimnis. Warum das Innenministerium erst nach dem Bekanntwerden solcher Methoden zu solchen Schlüssen kam, ist nicht bekannt.
Bei der Untersuchung der behördlichen Verstrickung in die Aktivitäten der NSU kamen weitere BKA-Einsätze von Honeypots ans Tageslicht; vgl. [[http://www.gulli.com/news/19608-bka-nutzte-mehr-honeypots-als-bekannt-2012-09-07|gulli.com 7.9.2012: "BKA nutzte mehr Honeypots als bekannt"]].
== Rechtliche Einzelfragen ==
=== Die Verbunddateien-Verordnung ===
Die <<Doclink(2010-bundesrat-bkavo.pdf,Verordnung für die Dateien nach dem BKA-Gesetz)>> wurde 2010 vom Bundesrat verabschiedet, nachdem durch etliche Instanzen hindurch ein rechtwidriger Betrieb der INPOL-Verbunddateien -- konkret der [[Gewalttäter Sport]] -- gerichtlich moniert worden war und bereits eine Löschung im Raum stand. Leider war die gerichtliche Kritik im Groben lediglich, die Länder müssten selbst eine Rechtsgrundlage für eine gemeinsame Datenhaltung schaffen; das könne aus Gründen föderativen Barocks nicht das BKAG alleine leisten (mehr dazu in einem [[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/06/eine-schublade-fur-jeden-von-uns/|Lawblog-Artikel vom 6.6.2010]]). Menschenrechtsfragen spielten keine Rolle.
Die Verordnung ist ein Beispiel, warum rein legalistisches Vorgehen nicht weit führt, wiederholt sie doch blind die Regelungen aus dem BKAG. Auch der [[BfDI]] zeigt sich in seinem <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht 2011)>> (S. 87) enttäuscht:
{{{#!blockquote Leider wurde die Chance vertan, die zu speichernden Datenarten auf das erforderliche Maß zu beschränken. Mit den Verordnungsregelungen wurde der durch die §§ 8, 9 BKA-Gesetz gesteckte gesetzliche Rahmen vollständig ausgeschöpft. So bin ich mit meiner Forderung, den Satz an „Grunddaten“ zu erfassten Personen zu beschränken, nicht durchgedrungen. Meine Anregung, in dem Verordnungstext die Regelung des § 8 Absatz 5 BKAG zu „sonstigen Personen“ weiter zu konkretisieren, ist ebenso nicht aufgegriffen worden. }}}
Ein [[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/06/eine-schublade-fur-jeden-von-uns/|Artikel auf Lawblog vom 6.6.2010]] weist noch auf folgenden Aspekt hin:
{{{#!blockquote ...wenn eventuelle Straftaten sowohl in Düsseldorf als auch in Hamburg begangen werden und irgendein Zusammenhang besteht (zum Beispiel, weil Verdächtige miteinander telefonieren, mailen oder gar eine Ländergrenze überqueren). Bemerkenswert ist auch, dass die Straftaten nicht länderübergreifend und von erheblicher Bedeutung sein müssen. Nein, in der Verordnung steht ein “oder”. Mit anderen Worten: Es sind auch Dateien für Bagatellen, leichte und mittlere Kriminalität denkbar – “politische” Delikte selbstverständlich eingeschlossen. }}}
=== Zuverlässigkeitsüberprüfungen ===
Im Gegensatz zu "Sicherheitsüberprüfungen", die rechtlich geregelt von Geheimschutzbeauftragten und Geheimdiensten durchgeführt werden und noch aus der Kommunistenhysterie des kalten Krieges stammen, sind "Zuverlässigkeitsprüfungen" eine Erfindung der Post-9/11-Hysterie. Erfunden wurden sie für die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006 und sollten angeblich auf diese beschränkt bleiben. Wenig überraschend ist die ZÜ inzwischen von einmaliger Grundrechtsverletzung zu einem "Standardinstrument" (so der BfDI 2011 in seinem <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht)>>, S. 88) geworden (z.B. NATO-Jubiläum 2009, Ski-WM 2011).
Bei der ZÜ müssen Menschen, die bei Großveranstaltungen arbeiten wollen (von Journalist_innen bis Würstlbrater_innen), freiwillig das Einverständnis geben, ihre Daten mit den BKA-Datenbanken abzugleichen. Das Spannungsfeld zwischen "müssen" und "freiwillig" macht schon klar, dass das Verfahren eigentlich nicht haltbar ist. Das hat auch das VG Wiesbaden am 6.10.2010 (6 K 280/10.WI) festgestellt.
Im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht des BfDI 2011)>>, 7.2.3 (S. 88) wird daraus (leider) abgeleitet, statt eines grundsätzlichen Verbotes bedürfe es einer "normenklaren Rechtsgrundlage, die die Voraussetzungen und Begrenzungen eines solchen Verfahrens regelt".
=== Speicherung von Unbeteiligen ===
Bei Straftaten von erheblicher Bedeutung können nach dem BKA-Gesetz auch Daten von sogenannten Kontakt- und Begeleitpersonen gespeichert werden. Schon [[INPOL-Alt]] enthielt Daten von Personen, gegen die kein Ermittlungsverfahren lief. Im [[http://www.bfd.bund.de/information/tb9798/kap11/11_09.html|17. Tätigkeitsbericht des BfDI]] (1998) steht dazu Folgendes:
{{{#!blockquote In der Projektgruppe INPOL-neu gab es in Anlehnung an die bisherige INPOL-Praxis Überlegungen, auch personenbezogene Daten von nicht beschuldigten und nicht verdächtigen Personen im Rahmen der INPOL-Neukonzeption zu speichern. Das können Daten von Personen sein, die z. B. im Zusammenhang mit der Beschlagnahme eines Notizbuches gefunden werden, die sich nicht auf die beschuldigte oder verdächtige Person beziehen, jedoch auch prima facie nicht eindeutig als irrelevant bewertet werden können. }}}
Die [[#Verbunddateien-Verordnung]] hat das weiter verrechtlicht.
=== Auftrags-DV für die Länder ===
Ein pikanter Aspekt der vom BKA immer wieder betriebenen Zentralisierung der polizeilichen DV ist die Auftrags-DV des BKA für einige Länder im Rahmen von INPOL-Land. Dabei ließen in der Vergangenheit einige Länder ihre Nachweissysteme auf [[BKA]]-Rechnern laufen, was damals verschiedentlich für datenschutzrechtlich bedenklich gehalten wurde. Inzwischen ist der Betrieb von Nachweissystemen so einfach und billig, dass das wohl nicht mehr gemacht wird.
Die Auftrags-DV (bei der das Landes-''System'' beim BKA lief) ist natürlich etwas ganz anderes als die Speicherung in Verbund- und Zentraldateien (bei denen das BKA ''für'' die Länder speichert).
=== Zuständigkeit der BKA-EDV ===
Da Polizeidinge in der BRD zunächst Ländersache ist, sind an eine Speicherung beim BKA an sich spezielle Anforderungen zu stellen, es muss also ein über die normale Polizeiarbeit hinausgehender Zweck verfolgt werden. Die Standardformulierung ist, das BKA werde zuständig, wenn es sich um Straftaten von länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung (oder ihre Abwehr) handelt. In der Praxis speichert das BKA aber natürlich Bagtelldelikte -- schöne Beispiele sind da [[Datenbanken Baden-Württemberg#Geschichten_von_PAD|alte Kamellen aus PAD]], bei denen etwa um 1996 in der Landstadt Balingen 66% der Speicherungen im Landessystem BKA-würdig gewesen sein sollen (u.a. Klau von Kirschbaumholz im Wert von 100 Mark).
Während solche Speicherungen damals wie heute unrechtmäßig waren, können auch Trivialdelikte nach ständiger Rechtsprechung in BKA-Systemen liegen, wenn diese "gewohnheitsmäßig" begangen werden oder die Polizeien länderübergreifende Zusammenhänge wittern.
Das BKA darf weiter auch Kontaktpersonen speichern (vgl. [[#Speicherung von Unbetiligten]]).
=== Freitexte, Anlagen ===
INPOL beherrscht mittlerweile Freitexte und Anlagen zu Datensätzen, was zumindest in Arbeits- und Falldateien auch genutzt wird. Auch wenn Freitexte vielleicht manchmal nicht indiziert werden, erlauben solche Möglichkeiten natürlich die Aushebelung von Beschränkungen der speicherbaren Merkmale, wie sie in Errichtungsanordnungen festgelegt werden. Im <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> (S. 67f) steht dazu folgendes:
{{{#!blockquote Arbeits- und Falldateien setzen sich aus einzelnen Objekten zusammen (z. B. "Sachen", "Personen", "Ereignis"), an die jeweils auch Bilder oder importierte Textdateien wie z. B. Vernehmungsprotokolle angehängt werden können. Alle Informationsobjekte einer Datei lassen sich zudem über beliebige Beziehungen verknüpfen und erlauben eine entsprechende Auswertung der dabei gewonnenen Erkenntnisse. }}}
Der [[BfDI]] ließ sich damals vom Innenministerium versichern, in Anhängen seien "nur Daten zu Personen enthalten, zu denen nach Maßgabe des [[BKA]]-Gesetzes ein Personendatensatz angelegt wurde", "anderweitige personenbezogene Daten" würden daraus entfernt. Dies scheint allein angesichts des dabei anfallenden Arbeitsaufwands schwer vorstellbar.
Es dürfen "Lichtbilder nur zu Beschuldigten, Verdächtigen und 'sonstigen Personen' im Sinne von § 8 Abs. 5 BKA-Gesetz"" gespeichert werden. Der BfDI ist weiter besorgt über die Inflation von Freitextfeldern.
=== Berechtigungssystem ===
Die Anlage von INPOL-Neu war, alle Daten in einer großen Datenbank zu halten ("anwendungsunabhängige Einfacherfassung"). Die Zugriffskontrolle erfolgt über Zugriffsbeschränkungen auf einzelne Tabellen. Auf welcher Ebene Rollen und damit "Berechtigungsbereiche" in der Datenbank vergeben werden (einzelne Beamte, Dienststellen, Programmschnittstellen) ist nicht bekannt.
Das BKA spricht von einem "komplexen Berechtigungssystem", d.h. es gibt einige Bereiche auf die alle Polizist_innen Zugriff haben und andere Bereiche auf die nur die mit Ermittlungen beschäftigten Kriminalbeamt_innen Zugriff haben.
Bekannte Berechtigungsbereiche sind nach [[http://chaosradio.ccc.de/media/ds/ds082.pdf|Datenschleuder 82]]:
- Grundbereich: Personen-, Sachfahnung, [[ED-Daten|ED-Behandelte]], Haftdaten, [[PHW]]s und Personenbeschreibungen, [[KAN]]. Auf diesen niedrigst priorisierten Bereich haben alle Nutzer_innen (d.h. sämtliche Polizeibeamt_innen der BRD) Zugriff auf diese Daten; schon dies umfasst haarsträubende Einschätzungen wie "linksmotivierter Gewalttäter".
- Fallbereich: Ex-[[PIOS]]-Daten, Fallanwendungen mit Ausnahme Organisierte Kriminalität ([[OK]]), Geldwäsche, "Innere Sicherheit"
- "Organisierte Kriminalität" ([[OK]]), "Geldwäsche" und "Innere Sicherheit": Analog Fallbereich, nur eben auf die genannten Felder bezogen.
- Temporäre Fallanwendungen: Offenbar für Sonderkommissionen und ähnliches gedacht, um diesen weitergehende Rechte auf bestimmte Untermengen der Daten geben zu können.
== Geschichte ==
INPOL wurde 1972 die zentrale Datenbank des BKA (vgl. [[Datenbanken BKA]]) genannt; inzwischen werden kurzerhand die Datenhaltungen des BKA insgeamt als INPOL ("Polizeiliches Informationssystem") bezeichnet.
Das System kam im Rahmen einer Großreform des BKA durch den damaligen [[BKA]]-Chef und technophilen Sonnenstaats-Theoretiker Horst Herold, mit der der SPD-Mann den, freundlich gesagt, altbackenen und technophoben Nachfolgeapparats des Reichssicherheitshauptamts zu einer Art kleinen großen Bruder umgestalten wollten.
Im Laufe des Ausbaus der Überwachungsgesellschaft während der 70er und 80er Jahre wurden das System mit immer neuen Aufgaben betraut, es entstand eine unüberschaubare Menge von Einzel- und Unterdateien, die niemand mehr recht durchschaute. Erschwerend kam hinzu, dass das System auf dem proprietären Betriebssystem BS-1000 von Siemens anfing und zwar noch auf den Nachfolger BS-2000 portiert werden konnte, ein Umstieg auf zeitgemäßere Systeme aber ohnehin erheblichen Aufwand verursacht hätte.
So wurde 1990 das Projekt INPOL-neu zum kompletten Umbau auf den Weg gebracht. Als wichtigstes neues Prinzip sollte INPOL-neu die "anwendungsunabhängige Einfacherfassung" im Gegensatz zur anwendungsbezogenen, potenziell mehrfachen Erfassung von INPOL-alt bringen.
Im Jahr 2000 hätte das alles bei Kosten von knapp 20 Millionen Mark fertig sein sollen, doch wurde da nichts draus, wohl vor allem wegen des bei öffentlicher Softwareentwicklung üblichen Wasserkopfs von Bürokratie in Verbindung mit den Reibungsverlusten beim Outsourcing (die Entwicklung wurde vor allem von Debis betrieben).
Nachdem über die 90er Jahre hinweg der damalige Generalkontraktor Debis (zunächst eine Tochter von Daimler, dann von T-Systems) schon gegen 100 Millionen Mark verbrannt hatte, war der damalige Bundesinnenminister [[Otto-Katalog|Otto Schily]] im Juli 2001 zu einer Inspektion hereingerauscht. Weil vergessen worden war, ein paar Indizes über die Datenbank laufen zu lassen, war das Antwortverhalten katastrophal, und es wurde laut [[http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9834/1.html|Heise-Newsticker]] die Unternehmensberatung KPMG geholt. Die vergessenen Indizes waren indessen zu einer nach einem [[http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109038a.html|Bundestagprotokoll]] zu einer Haupt- und Staatsaktion geworden.
Die KPMG verriss in einem Gutachten das dem Vernehmen nach eigentlich schon ganz ordentlich laufende System, so dass die Arbeit eingestampft und das Projekt unter Federführung der KPMG selbst neu aufgesetzt wurde. Die KPMG-Leute schmissen alle anspruchsvollen Elemente aus INPOL-neu raus, importierten die alten Daten in eine Oracle-Datenbank, übernahmen ein paar Elemente aus der Landesentwicklung [[POLAS]] und bekamen die [[http://www.gpec.de/pressemitteilung/01b1f493ed13d1816.html|laut PM]] die Inbetriebnahme zum 16.8.2003 hin.
Mehr zum alten INPOL unter [[INPOL-Alt]].
== Operativ und Dispositiv ==
Das ursprüngliche INPOL-neu sollte "[[operativen Fallbearbeitung|operative]]" (Erkenntnisabfragen und Co) und "dispositive" (Analyse, "[[Prävention]]") Elemente integrieren ([[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node125.html|BFD TB2001/02]]). Im Zuge des Projektneustarts wurden die dispositiven Elemente zunächst gestrichen und werden erst nach und nach implementiert.
"Operativ" sind dabei anfragen wie: "Was liegt gegen Herrn X vor?" oder "Kennen wir das Fahrzeug mit der Nummer Y". Anfragen an den dispositiven Teil von INPOL hätten dann sein können: "Welcher Zusammenhang besteht zwischen Herrn X und dem Fahrzeug mit der Nummer Y?" Das ursprüngliche INPOL-Neu enthielt eine recht komplexe [[WikiPedia:Ontology_(information_science)|Ontologie]], um solche Anfragen bearbeiten zu können. Über den gegenwärtigen Stand der Umsetzung ist nichts Gewisses bekannt, klar ist, dass die KPMG bei der Übergabe die Nachrüstung entsprechender Funktionen zugesagt hat.
== Technik ==
INPOL wird weiterentwickelt, offenbar u.a. um die zwischenzeitlich aufgegebenen dispositiven Elemente nachzurüsten, aber gewiss auch zur weiteren Integration [[Biometrie|biometrischer]] Daten. Bekannt ist u.a. der Einsatz der Report und Analysesoftware [[http://www.innovations-report.de/profile/cognos/referenz.php|COGNOS]] ausgestattet.
INPOL lief von Beginn an auf einem Cluster von HP-UX-Systemen; das BKA möchte aber dem Vernehmen nach davon wegmigrieren.
== Skandale ==
Weitere Skandale finden sich auf den von [[INPOL]] aus verlinkten Seiten zu INPOL-Einzeldateien, z.B. [[AFIS]], [[FDR]] usf.
=== Viele AusländerInnen rechtswidrig in KAN und SIS ===
Im <<Doclink(2004-LfDBaWue-TB25.pdf,25. Tätigkeitsbericht des LfD BaWü)>>, 2.1/2 wird von
einer Untersuchung von Ausschreibungen von AusländerInnen aus BaWü berichtet,
die in [[SIS]] oder in [[KAN]] zur Fahndung ausgeschrieben wurden.
Dabei kam unter anderem heraus:
- Zu vielen der Ausschreibungen zur Festnahme gab es keinen richterlichen Haftbefehl
- Ausschreibende Behörden hatten häufig keine Speicherfristen angegeben, die eingebenden Behörden hatten dann einfach völlig absurde 10 Jahre eingetragen
=== BKA hilft NATO gegen polnische Presse ===
Im Vorfeld des NATO-Jubiläums 2009 hat das BKA nicht nur belgische Datensätze nach Frankreich verschickt, sondern wegen einer [[INPOL]]-Auskunft auch die Akkreditierung eines Mitarbeiters der polnischen Ausgabe von Le Monde Diplomatique sowie eines des Neuen Deutschland verhindert; dabei ging es jedenfalls in zweiterem Fall um irgendwelche halbverschimmelten Ermittlungsverfahren, in ersterem Fall ist die Datengrundlage jedenfalls hier nicht bekannt. Es entspann sich eine umfangreiche Auseinandersetzung, die [[http://www.labournet.de/diskussion/grundrechte/komm/nato09.html|Labournet|Labournet dokumentiert]]. Die Maßnahme selbst wurde [[http://www.vg-wiesbaden.justiz.hessen.de/irj/VG_Wiesbaden_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Wiesbaden_Internet/sub/c71/c71208b9-366d-7b21-79cd-aae2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm|im Oktober 2010 vom Verwaltungsgericht Wiesbaden gerügt]], allerdings nicht, weil das BKA die Daten nicht hätte haben dürfen oder sollen, sondern weil es keine Rechtsgrundlage für die Übertragung an die NATO gab.
=== "Gewalttäter"-Dateien ===
Laut einer in <<Ratsdokument(5450/09)>> dokumentierten Umfrage im Auftrag des EU-Rates von 2009 war die BRD das einzige Land der [[Datenbanken EU|EU]] war, die Datenbanken für "Gewalttäter" (bzw. "Troublemaker") hatte. Schon eine rechtliche Definition des Begriffs gab es nur noch in Dänemark.
Das BKA lässt unterdessen eifrig für entsprechende Kategorien werben, insbesondere im Zusammenhang mit Initiativen zu [[ECRIS]] und [[EPRIS]].
Inzwischen gibt es Dateien für „Gewalttäter“ in allen möglichen Bereichen von Sport bis Links, einschließlich „politisch nicht zuzuordnen“.
=== Staatsschutzdelikte aus Brandenburg komplett ===
Der LfD Brandenburg bemängelt im [[http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=132565&template=themen_e|13. TB (2004/05), Abschnitt 5]], dass sämtliche Straftaten aus dem [[Staatsschutz]]-Bereich in INPOL übernommen werden, selbst wenn die Details nicht den INPOL-Kriterien entsprechen.
=== Big Brother Award 2002: „Gewalttäter“-Dateien ===
Das BKA bekam den Big Brother Award für 2002 für die Errichtung der INPOL-Teildatenbanken LIMO (linksmotivierte Straftaten), REMO (Rechtsmotivierte Straftaten) und AUMO (Ausländermotivierte Straftaten). Vgl. dazu die [[http://www.bigbrotherawards.de/2002/.gov|Laudatio von Rolf Gößner]].
=== Unakkreditierungen beim 2017er G20-Gipfel ===
Noch während G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 hat das BKA aufgrund von gewohnt obskuren Datenbankeinträgen die Akkreditierung von mindestens 30 Journalist_innen aufgrund von „Sicherheitsbedenken” zurückgezogen. Eine Momentaufnahme der für Verhältnisse der BKA-Kritik relativ scharfen Debatte, die sich daraus ergab ist [[https://www.heise.de/newsticker/meldung/G20-Akkreditierungsentzug-Journalistenverbaende-beklagen-Versagen-und-Willkuer-der-Behoerden-3808806.html|dieser heise-online-Artikel vom 21.8.2017]].
== Weiteres ==
- [[http://www.nadir.org/nadir/initiativ/linksrhein/dokus/innen/inpol/index.htm|Eine knapp 20 Jahre alte Übersicht]] über Inpol(alt) und dessen Umgebung.
- [[http://www.bka.de/profil/profil5.html|Infos vom BKA]]
Toll Collect
= Toll Collect =
Die im Rahmen der Autobahnmaut für Lastwagenfahrer bei Toll Collect anfallenden Daten werden beim [[http://www.bag.bund.de/|Bundesamt für Güterverkehr]] gespeichert.
Dabei werden im Jahr 2006 Kennzeichen drei, Bilder bis zu sechs Jahre gespeichert (siehe [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/76270| Heise-Newsticker]]).
Derzeit dürfen diese Daten weder repressiv noch präventiv von den Polizeien genutzt werden (§4 Abs. 2 und §7 Abs 2 Autobahnmautgesetz).
TODO: Mehr zur Rechtsgrundlage, wie probieren Polizeien und StAen trotzdem an die Sachen zu kommen, http://www.bag.bund.de/cln_008/DE/Navigation/Mautdienst/mautdienst_node.html
eFBS
Das eFBS, das einheitliche Fallbearbeitssystem, ist ein Projekt im Rahmen von „Polizei 2020“, das neben dem Auskunftssystem [[PIAV]] eine zentrals [[Fallbearbeitung]] beim BKA schaffen soll und mithin existierende Systeme bei den einzelnen Behörden ersetzen soll. Laut <<BtDS(19/15346)>> waren 2019 bereit BKA, Bundespolizei, Bandenburg, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg mit dabei.
Da die bestehenden Fallbearbeitungen ohnehin bereits auf irgendwie hingefummelnten [[bcase]]-Adaptionen basieren dürten, klingt das für Außenstehende vom technischen Aufwand und der menschenrechtlichen Eingriffstiefe her eher überschaubar; allerdings könnten auf der technischen Seite länderspezifische Fummeleien an der Software Kopfzerbrechen bereiten, während von der menschenrechtlichen Seite eine potenzielle Proliferation der in der Regel sehr heikeln Daten in den Fallbearbeitungen über Ländergrenzen hinweg bedenklich ist.
Polizeikommission
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= Polizeikommission =
Der Europarat, die Menschenrechtskomission der UN und Amnesty International empfehlen Deutschland die Einrichtung einer Polizeikomission. Damit es verbesserte Aufklärung von Strafvorwürfen gegen Polizeiangehörige gibt und dem [[Korpsgeist]] entgegen gewirkt werden kann.
== Polizeikommission zur Untersuchung von polizeilichen Fehlverhalten ==
Da Polizei und Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen PolizistInnen in der Regel recht unambitioniert ermitteln, haben andere europäische Länder, wie [[UK]], Norwegen und Irland unabhängige Untersuchungskommissionen bei Vorwürfen gegen Polizisten für objektive Aufklärung eingesetzt. In der BRD gab es dieses nur einmal kurzfristig in [[Hamburg]], wurde aber durch den Rechtspopulisten Schill nach der Abwahl von Rot-Grün sofort wieder aufgelöst.
== Weitere Infos ==
[[http://www.amnesty-polizei.de/2010/12/europaratskommissars-fur-menschenrechte-hammarberg-wunscht-sich-erneut-eine-kennzeichnungspflicht-und-einen-unabhangigen-untersuchungsmechanismus-fur-die-brd/|AI: Europaratskommissars für Menschenrechte wünscht sich erneut einen unabhängigen Untersuchungsmechanismus für die BRD]]
[[http://www.amnesty-polizei.de/2009/03/stellungnahme-des-europaratskommissars-fur-menschenrechte-zum-thema-polizeiunabhangiges-beschwerdesystem/|AI: Stellungnahme des Europaratskommissars für Menschenrechte zum Thema polizeiunabhängiges Beschwerdesystem]]
[[http://www.amnesty-polizei.de/d/wp-content/uploads/demokratisierung-polizei_wrocklage.pdf|AI: Demokratisierung der Polizei]] (pdf)
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RechtsLage
<<TableOfContents>>
= Grundlegende Normen =
Der rechtliche Rahmen für Datenbanken von Staatsicherheits- und
Repressionsbehörden wird abgesteckt von den staatlichen Interessen an
Verfügung über und Kontrolle der Bevölkerung sowie an Repression
unerwünschten Verhaltens auf der einen Seite und den Prinzipen des
[[DatenSchutz]]es, die Einzelnen Schutzrechte gegenüber solchen
Ansprüchen einräumen auf der anderen (mehr zu dieser Abwägung in
<<Rellink(gc/html/burger.html,RHZ 3/14)>>.
Diese Abwägung wird jedenfalls in
der Rechtstheorie durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorgenommen.
Im Datenschutz werden aus grundrechtlichen Erwägungen hehre Prinzipien von Datensparsamkeit, Zweckbindung und Transparenz. Näher geregelt wird die Umsetzung dieser Prinzipien außerhalb des Sicherheitsbereichs in der Datenschutzgrundverordnung der EU (<<Ratsdokument(EU 2016/679V)>>) sowie in diversen nationalen Anpassungen (Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen). Diese sind aber durchweg subsidiär. Ihre Garantien werden also von anderen Gesetzen überschrieben (z.B. G10-Gesetz, TKÜV, Melderegistergesetz usf).
== Repressiv vs. Präventiv ==
Im Sicherheitsbereich konnte sich die EU nicht auf direkt geltendes Recht einigen, hat aber, damit die Daten auch unter den entsprechenden Behörden frei fließen können, <<Ratsdokument(EU 2016/680)>> (kurz JI-Richtlinie oder JI-RL) verabschiedet; diese setzt einen Rechtsrahmen, der dann in nationale Gesetze umgesetzt werden muss. In der BRD geschieht das in erster Linie durch das Bundesdatenschutzgesetz, nachrangig aber auch durch die Polizeigesetze der Länder, das BKAG usf.
Ansprüche gegen den Datenschutz aus Strafverfolgungskreisen sind prototypisch in §484 StPO niedergelegt:
{{{#!blockquote (1) Strafverfolgungsbehörden dürfen für Zwecke künftiger Strafverfahren
- die Personendaten des Beschuldigten und, soweit erforderlich, andere zur Identifizierung geeignete Merkmale,
- die zuständige Stelle und das Aktenzeichen,
- die nähere Bezeichnung der Straftaten, insbesondere die Tatzeiten, die Tatorte und die Höhe etwaiger Schäden,
- die Tatvorwürfe durch Angabe der gesetzlichen Vorschriften,
- die Einleitung des Verfahrens sowie die Verfahrenserledigungen bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht nebst Angabe der gesetzlichen Vorschriften in Dateien speichern, verändern und nutzen.
(2) Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und Tatbeteiligten dürfen sie in Dateien nur speichern, verändern und nutzen, soweit dies erforderlich ist, weil wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder Tatbeteiligten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass weitere Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu führen sind. Wird der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt, so ist die Speicherung, Veränderung und Nutzung nach Satz 1 unzulässig, wenn sich aus den Gründen der Entscheidung ergibt, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begange hat.
(3) Das Bundesministerium der Justiz und die Landesregierungen bestimmen für ihren jeweiligen Geschäftsbereich durch Rechtsverordnung das Nähere über die Art der Daten, die nach Absatz 2 für Zwecke künftiger Strafverfahren gespeichert werden dürfen. Dies gilt nicht für Daten in Dateien, die nur vorübergehend vorgehalten und innerhalb von drei Monaten nach ihrer Erstellung gelöscht werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die zuständigen Landesministerien übertragen.
(4) Die Verwendung personenbezogener Daten, die für Zwecke künftiger Strafverfahren in Dateien der Polizei gespeichert sind oder werden, richtet sich, ausgenommen die Verwendung für Zwecke eines Strafverfahrens, nach den Polizeigesetzen. }}}
Auch zur „Gefahrenabwehr” oder noch schlimmer dem praktisch unbestimmten „Schutz der öffentliche Sicherheit und Ordnung“ darf der Staat in die informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Dies ist gemäß föderalistischer Arbeitsteilung in den Polizeigesetzen der Länder (dann und wann auch Sicherheits- und Ordnungsgesetz o.ä. genannt) geregelt (oder eben nicht). Durch BKA, Zoll, „Verfassungsschutz” und Co genehmigt sich aber auch der Bund einige Gefahrenabwehr. Dass die konkreten Regelungen kaum zu unterscheiden sind von denen zur Strafverfolgung darf als Hinweis gelten, dass die Normen weitgehend Wunschzetteln der Behörden entstammen.
== Verhältnismäßigkeit ==
Da die Gesetze die Behörden praktisch nicht mehr beschränken, ist das wesentliche Mittel gegen, nun, übermäßige Polizei-EDV das Übermaßverbot. Nach diesem muss, unabhängig von allen anderen legalen Erwägungen, ein Eingriff in ein Grundrecht (und angesichts des Gedanken des [[DatenSchutz]]es ist praktisch jeder EDV-Einsatz bei der Polizei über die Ausführung von Solitaire hinaus ein Grundrechtseingriff) zur Erreichung eines (hoffentlich überhaupt formulierten) Zwecks
- ''geeignet'' sein, d.h. tatsächlich dazu führen, dass das Ziel erreicht wird. Daher ist nach allen ernstzunehmenden Untersuchungen etwa Videoüberwachung nicht verhältnismäßig zur Verbrechensreduzierung, da sich eine solche mit noch so viel Videoüberwachung nicht einstellt.
- ''erforderlich'' sein. Das heißt, dass ohne den Eingriff das Ziel nicht erreicht werden kann. In Gesetzestexten wird meist noch ein "oder erheblich erschwert" hinzugefügt, womit Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist. Beispielsweise sind Reihen-DNA-Tests nicht verhältnismäßig, da auch ohne sie die Aufklärungsquote bei einschlägigen Verbrechen sehr hoch ist.
- ''angemessen'' sein. Damit ist gemeint, dass die Schwere des Eingriffs in einem, nun, angemessenen Verhältnis zum intendierten Zweck steht. So ist beispielsweise die [["Anti-Terror-Datenbank"]] nicht verhältnismäßig, weil die Vertiefung eines geheimpolizeilichen Komplexes die Gesellschaft umkrempelt, während Terrorismus in der BRD verglichen mit z.B. Kettensägen, Trittleitern oder Ski eine praktisch vernachlässigbare Bedrohung für Leben und Gesundheit darstellt.
== Speichergründe ==
Wenn die Polizei Daten speichert, muss sie dafür Gründe angeben. Praktisch alle einschlägigen Gesetze folgen der StPO in der Angabe von zwei Kategorien:
- Gefahrenabwehr, "Prävention" (z.B. Anlegen von Terrorlisten, so dass die Leute nicht fliegen können; Listen von bekannten Linksradikalen, die dann vor Großereignissen mit "Gefährderansprachen" eingeschüchtert werden können; die berühmten Sport-Dateien zur Aufrechterhaltung von Stadionverboten; die meisten Speicherungen unter diesem Label sind allerdings kaum wirklich erklärbar)
- Aufklärung künftiger Straftaten (z.B. Fingerabdruck-, DNA-Datenbanken, aber auch Kram wie KAN, unter dem Motto „Round up the usual suspects“).
In beiden Fällen muss die Polizei eine „Negativprognose“ stellen, also belegen, dass Daten Personen betreffen, von denen tatsächlich eine Gefahr ausgeht, der durch die Speicherung wirksam begegnet werden kann bzw. die tatsächlich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begehen, bei deren Aufklärung die Daten helfen können.
Im <<Doclink(2015-bfdi-tb.pdf, 25. TB (2015))>> (S. 90) weist die BfD noch
einmal darauf hin, dass diese Negativprognose nicht formal sein darf (dazu gibt
es auch umfangreiche Rechtssprechung, die allerdings die Latte eher tief hängt).
Aber: "Ein bloßer fortbestehender Verdacht genügt für die Speicherung nicht" (BfDI). Sie fand bei ihrer Prüfung des [[KAN]] druchweg keine adäquate
Dokumentation der Negativprogonose, auch wenn das BKA auf Nachfrage immer etwas
produzieren konnte, das sie zufriedenstellte (sie sieht also "strukturellen
Verbesserungsbedarf").
Fazit: Nachfragen bezüglich der Negativprognose sind sicher keine schlechte Idee; mensch muss bei den Antworten allerdings mit Bullshit rechnen.
= Realitäten bei der Polizei =
Natürlich sind diese Dinge in der "Verfassungspraxis" nur fromme Wünsche, aber es ist doch tröstend, um die Verfassungswidrigkeit polizeilichen Handelns zu wissen. Beispiele aus der Gesetzgebung dazu:
- Das Erforderlichkeitsprinzip wird mit großer Kreativität vom 2008er Polizeigesetz in BaWü verhöhnt. Es sieht vor, dass die Polizei für zwei Jahre ''beliebige'' Daten speichern darf, also nicht mal mehr probieren muss, irgendwelche "Gefahrenprognosen" zusammenzustöpseln, aus denen der Zweck ([[Prävention]] oder Aufklärung d.h. Strafverfolgung) ableitbar wäre. Zwar kräht auch andernorts kein Hahn nach diesen Zwecken, aber dort stehts wenigstens nicht im Gesetz.
- Die Zweckbindung wird zu einer Farce, wenn z.B. Ausschreibungen in [[SIS]] "wenn es die Staatssicherheit verlangt" in nationale Datenbanken übernommen werden.
- Von Transparenz kann natürlich nicht mehr annähernd die Rede sein, wenn Bürger``Innen bei der [["Anti-Terror-Datenbank"]] anfangs rund 40 Behörden hätten fragen müssen, um rauszukriegen, ob sie gespeichert sind. Inzwischen übernimmt das zwar im Prinzip das BKA, viele Geheimdienste entziehen sich aber nach wie vor ihrer Auskunftspflicht (und haben dafür auch eine Rechtsgrundlage).
- Darüber hinaus dokumentieren rasche Blicke in Datenschutzberichte oder Pressemitteilungen der Innenministerien, dass selbst die schon verfassungswidrigen Gesetze von den Behörden häufig zuungunsten der Bevölkerung gebrochen werden. Immerhin lässt sich da dann aber manchmal noch was reparieren, wenn es rauskommt.
- Ein makaberes Beispiel zur Zweckbindung und ihrer Verletzung aus Opportunitätsgründen hat der [[LfDI]] [[Sachsen]] in seinem <<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB (2009))>>, 5.9.3: Eine HIV-positive Blutspenderin begeht Selbstmord, in ihrem Notizbuch finden sich Namen von acht Männern, mit denen sie in den vergangenen drei Monaten Sex hatte. Die lokale Blutbank fragt die Polizei nach diesen acht Namen; der [[LfDI]] sagt, die Änderung des "Speicherzwecks" (in dem Fall dürften die Namen noch nicht mal in der [[Vorgangsverwaltung]] aufgetaucht sein, aber grundsätzlich ist sowas ein klassischer Fall von "sonstiger Person") sei ok, aber im vorliegenden Fall (Daten zu Gesundheit und Sexualität) nur mit Zustimmung der Betroffenen.
= Verfahrensverzeichnisse =
Bis zur EU-DSGVO (und PIAV) war es in den meisten Ländern und Polizeien üblich, dass jede Datenbank eine Errichtungsanordnung hatte, aus der die Zweckbestimmung, die Typen der gespeicherten Daten, die Zielgruppe, die Lese- und Schreibberechtigten usf. hervorgingen. Mit der DSGVO dürfte das ein Ende haben; <<Ratsdokument(EU 2016/680)>> (JI-RL) sieht in Artikel 24 stattdessen die Führung eines Verfahrensverzeichnisses vor, und §70 BDSG (im dritten Teil, also für Sicherheitsbehörden gedacht) schließt sich dem an.
In Errichtungsanordnungen waren traditionell fast immer einzusehen, meist per IFG-Anfrage, gelegentlich auch mal per Klage (vgl. auch <<Rellink(/gc/html/errao.html, get connected 2/15)>>. Die Post-DSGVO-Regelungen sagen dazu nichts Explizites. §70 Abs. 4 BDSG lässt allerdings nichts Gutes ahnen: „Verantwortliche und Auftragsverarbeiter haben auf Anforderung ihre Verzeichnisse der oder dem Bundesbeauftragten zur Verfügung zu stellen.“
Im Sicherheitsbereich ist das ein deutlicher Rückschritt gegenüber der vorherigen Zustand; zwar wurden die Errichtungsanordnungen auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwischen Polizei und Innenministerien ausgehandelt, doch war eine Beteiligung des [[BfDI]] oder [[LfDI]] in der Regel vorgeschrieben.
Um einen Eindruck zu geben, was wir das so verloren haben (dürften): <<Doclink(IgaSt.pdf,Errichtunganordnung Igast)>> beim BKA (ist inzwischen aufgelöst und in [PMK links-Z] aufgegangen); <<Doclink(FIT_anordnung.pdf,Errichtungsanordnung FIT)>> („Fundstellennachweis islamischer Terrorismus”, ebenfalls BKA).
= Merkwürdigkeiten =
- Wenn es kein Verfahrensverzeichnis gibt, ist nur das Datenschutzgesetz verletzt, was nach Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (11 UE 2982/02, 16.12.2004) aber nicht schadet, wenn irgendwann mal ein Waschzettel nachgereicht wird.
- Eine parlamentarische Befassung findet nur dann statt, wenn die geltende Rechtslage die Einrichtung einer bestimmten Datenbank nicht hergibt; dies war etwa bei der [[DAD]] (DNA-Auskunftsdate) oder der [["Anti-Terror-Datenbank"]] der Fall.
- Dazu laufen Datenbanken gerne auch über lange Zeit im "Probebetrieb" ohne Errichtungsanordnung (vgl. z.B. [[AFIS]], Automatisierte Fingerabdruck-Indentifizierungssytem)
- Das BKA-Gesetz sieht vor, dass das Innenministerium (ggf. im [[Benehmen]] mit dem Bundesrat) die Natur der zu speichernden Daten per Rechtsverordnung (die veröffentlicht wird) genau spezifizieren muss. Unter Hinweis auf diese Regelung hat etwa das (typischerweise recht progressive) VG Hannover (10 A 2412/07) 2008 geurteilt, die Datei "Gewalttäter Sport" (analog wohl die übrigen Gewalttäter-Dateien) werde rechtswidrig betrieben. Leider stehen dem Urteile etwa des VG Mainz (1 K 363/08.MZ) ebenfalls von 2008 entgegen, die finden, die Rechtsverordnung sei "deklaratorisch" und nicht "konstitutiv" (also: Es braucht sie nur, damit was gesagt ist).
= Speicherfristen =
Grundsätzlich folgt aus der Zweckbindung, dass Daten zu löschen sind, wenn der Grund ihrer Erhebung und Speicherung nicht mehr besteht; dazu kommt eine Analogie zur Verjährung, die ihrerseits auf Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes zurückgeführt wird – im Groben muss jedeR eine zweite, dritte, vierte und fünfte Chance bekommen, weil er/sie ein Mensch ist. Deswegen gibt es in allen Datenbanken "Aussonderungsprüfungsfristen" vorgesehen, nach denen ein Datensatz ''angesehen'' werden ''muss''. Er muss aber normalerweise nicht gelöscht werden, wenn ein Grund gefunden werden kann, warum der Zweck seiner Speicherung doch weiter besteht.
== Speicherfristen bei der Polizei ==
Für eine polizeiliche Datenbanken wie [[INPOL]] oder [[POLAS]] auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länderebene]] werden je nach Fallgruppe Prüffristen festgelegt; typischerweise liegen sie bei fünf bis zehn Jahren. Im BKA-Gesetz ist für die Löschung und Sperrung von Daten [[http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__32.html|§32 BKA Gesetz]] zuständig. Danach sind für Erwachsene in der Regel 10 Jahre Speicherdauer und 5 Jahre Speicherdauer bei Jugendlichen vorgesehen.
Das heißt natürlich nicht, dass eine vorherige Löschung ausgeschlossen ist; zu jeder Zeit muss die Polizei sagen können, welchen Zweck sie mit der Speicherung verfolgt und die Geeignetheit der Speicherung für diesen Zweck glaubhaft machen können. Die Maßstäbe sind da gewiss nicht streng, aber vorzeitige Löschungen sind nach Intervention nicht unüblich. Eine (etwas mickrige) Statistik gibt es in <<BtDS(17/9003)>> (S. 9): So gab es für die (rund 250) Einträge der Bundespolizei in der [[Gewalttäter Sport]] zwischen 2005 und 2012 26 Löschersuchen, von denen 14, also über 50% ohne weiteres nachgekommen werden musste; das umfasst noch nicht Löschungen, die nach Gerichtsverfahren o.ä. vorgenommen werden mussten.
Hintergrund solcher Zahlen ist einerseits, dass die Polizei den (meist) offiziellen Begriff für Speicherfrist, „Aussonderungsprüffrist“, Ernst nimmt und vorher eben nicht nachsieht, ob sie die Daten noch braucht (ein Auskunftsersuchen sorgt allerdings auch dafür).
Andererseits liegt es natürlich auch an der Verachtung und Ignoranz in Datenschutzdingen auf Seiten der Polizei. Dies illustriert eine Anekdote aus dem 29 TB des LfD Bayern (S. 28):
{{{#!blockquote [Bei Gelegenheit] wurde ich bezüglich einer Speicherung von einem Polizeipräsidium mit der überraschenden Aussage konfrontiert, dass man „sofern“ die betroffene Person „zum heutigen Zeitpunkt eine Löschung beantragen sollte“ den Sachverhalt neu bewerten könne, da die Speicherung aus polizeilicher Sicht nicht mehr notwendig sei. }}}
(was leider nur eine milde Mahnung durch den LfD zur Folge hatte).
=== Sonderfall Zuspeicherung ===
Weiter laufen die Speicherfristen normalerweise bei "Zuspeicherung" (d.h. neuen Einträgen bei anderen Verfahren) neu an (das wurde dann und wann auch von Gerichten kritisiert, aber nie endgültig verurteilt).
Was genau eine Zuspeicherung darstellt, obliegt natürlich einem weiten Ermessenspielraum. Dass nun die Speicherfrist fürs Plakatieren neu anläuft, wenn Friedrich Schmidt in der Nähe eines AKWs wandernd aufgefunden wurde (um eine Speicherung zu ermöglichen, kann immer mal kurz ein 129a-Verfahren eröffnet werden), ist eigentlich nicht klar, wird aber üblicherweise so gehandhabt.
Die übliche Begründung dafür ist, dass all die mit Friedrich Schmidt zusammenhängenden Vergehen zur [[Prävention]] oder Aufklärung künftiger Straftaten hilfreich sein können (das ist ja der "Zweck", an den sie gebunden sind) und jede Zuspeicherung dokumentiert, dass dies auch weiter der Fall ist ("hätte Schmidt nicht weiter Staatsfeindliches im Sinn, wäre er woanders spazieren gegangen").
Eine besonders kafkaeske Variation der Fristverlängerung beschreibt der LfD BaWü im <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30 TB (2011))>>, S. 92: Dabei hat das BKA die "Eigentümerschaft" eines erkennungsdienstlichen Datensatzes aus Baden-Württemberg übernommen, nachdem die entsprechenden Daten in Baden-Württemberg gelöscht worden waren (eine Praxis, die für sich schon sehr zweifelhaft ist). Als allerdings in Baden-Württemberg die Aussonderungsprüfung für andere Daten zum Betoffenen gekommen war, war der Umstand der Speicherung beim BKA Grund für den Sachbearbeiter, die Speicherung um drei Jahre zu verlängern.
=== Sonderfall PKS ===
Besonders kitzlig ist die Frage bei Speicherungen in der PKS (Polizeiliche Kriminalitäts-Statistik), wie sie im <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB LfD BaWü)>>, 2.1/2.2.3, diskutiert werden. Diese Speicherungen dienen zur polizeilichen Kriminalstatistik, werden aber trotzdem im Auskunftssystem [[POLAS]] geführt.
=== Vorgangsverwaltungen ===
[[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsverwaltungen]] speichern alles, was beim Polizeialltag so passiert, d.h. auch Ordungswidrigkeiten oder ggf. sogar Personenkontrollen. Dafür gibt es in der Regel (d.h.je nach Bundes- oder Länderregelung) eine Speicherfrist von ein bis fünf Jahren. Danach sollten die Daten in gelöscht werden. Bei einer Neueröffnung eines alten Vorganges können damit verbundene Daten länger gespeichert werden (siehe [[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.2|21. Tätigkeitsbericht LfD Bayern, 7.2]]).
Fristverlängerungen bei Zuspeicherung sollte es bei Vorgangsverwaltungen nicht geben; es wäre aber überraschend, wenn es sie nicht trotzdem gäbe.
=== 170 (2)-Einstellungen ===
Im Prinzip sollen Daten, die nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html|§170 (2) StPO]] eingestellt wurden, gelöscht werden. Da nach §170 (2) die Staatsanwaltschaft vor einer Klageerhebung vor Gericht abgesehen hat. Bei [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html|§153 StPO]] ist das schon schwieriger, denn dort wurden die Verfahren erst vor dem Gericht eingestellt.
Mehr dazu bei [[Eingestellte Verfahren]].
== Staatsanwaltschaften ==
In Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, erfolgt die Löschung aus dem [[ZStV]] bei gleichzeitiger sofortiger Eintragung der Urteilsdaten in das [[Bundeszentralregister]]. Wird der Beschuldigte freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, sind sie Daten nach zwei Jahren zu löschen. Wird in dieser Zeit jedoch ein weiteres Verfahren eröffnet, bleiben die alten Daten bis zur Löschung auch der neueren erhalten ([[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__493.html|§ 493 StPO]]).
== Verfassungsschutz ==
In der Regel sollen die Daten 5 Jahre (Prüffrist), 10 Jahre (Zwingende Löschung, Weiterspeichung nur dbei OK des Chefs) oder 15 Jahre (Zwingende Löschung bei Agententätigkeit oder islamischen Terrorismus) nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__12.html|§12 Bundesverfassungsschutzgesetz]] nach dem letzten Eintrag gelöscht werden. D.h. nach den 5, 10 oder 15 Jahren wird der [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]]-Eintrag gelöscht, die korrespondierenden Sachakten werden in der Regel nicht vernichtet (denn da stehen noch andere Personen drin). Sogar die korrespondierenden Personenakten werden nur als Sachakten umbenannt, falls dort noch andere Personen erwähnt werden (zumindestens nach dem [[http://www.deutschesfachbuch.de/info/detail.php?isbn=3415037738|Handbuch des Verfassungsschutzrechts]] geschrieben von einer ehemaligen leitenden Mitarbeiterin des [[Datenbanken der Dienste|BfV]]).
= Auskunftsrecht =
Vgl. [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsrecht]].
= Datensammeln =
Die Strafprozessordnung, die Polizeigesetze, die Außenwirtschafts- und Zollgesetze, die Geheimdienstgesetze und das Gesetz zu Artikel 10 GG bieten eine Vielzahl von Gesetzenvorschriften zum [[/Datensammeln]], aufgrund derer Sicherheitsbehörden und Geheimdienste nicht nur Täter, sondern auch Personen, die vermeintlich dem Täterumkreis zugeordnet werden, (auch [[Prävention|präventiv]]) überwacht werden können. Die Überwachung geschieht dabei mit technischen Hilfsmitteln (siehe [[Überwachungstechnik]] ) oder klassisch durch [[Observation]], [[Verdeckte Ermittler]] und [[V-Leute]]. Ganz besonders viele Rechte haben die Repressionsbehörden bei angeblichem Terrorismus, d.h. [[129a Verfahren]].
Gerichtsvorbehalt
Gerichtsvorbehalt oder (vor der Strafrechts-Genderisierung) Richtervorbehalt bezeichnet eine Regelung, in der ein polizeilicher Eingriff in Bürgerrechte in irgendeiner Weise von einer/m Richter_in begutachtet werden muss. In aller Regel resultieren Gerichtsvorbehalte aus dem Bewusstsein der Autor_innen von Gesetzen, ihre Regelungen seien eigentlich grundrechtswidrig, gepaart mit der Entschlossenheit, sie dennoch durchzusetzen.
Das größte Problem am Gerichtsvorbehalt ist seine [[#Wirkungslosigkeit]] im Hinblick auf den Rechtsschutz bzw. auf wirksame Beschränkung der Grundrechtsverletzungen.
Berühmte Eingiffsbefugnisse mit Gerichtsvorbehalt sind etwa:
- Abhören von Telefonen (§§100a/b StPO)
- Funkzellenabfrage (§§100g/h StPO)
- Hausdurchsuchung (§§102-110 StPO)
- Erstellung von DNA-Profilen (§§81e/f StPO)
Analoge Regelungen im Bereich der Gefahrenabwehr, wie sie sich immer mehr in Polizeigesetze der Länder eingeschlichen haben, haben manchmal einen Gerichtsvorbehalt, manchmal dürfen schon Polizeipräsident_innen Maßnahmen anordnen, die nach StPO einem Gerichtsvorbehalt unterliegen.
== Wirkungslosigkeit ==
Aus einer ganzen Reihe von Gründen können Gerichtsvorbehalte Grundrechtsverletzungen durch Gesetze weder verhindern noch auch nur mildern:
- Mangelnde Sorgfalt der Gerichte
- Gefahr-im-Verzug-Regelungen
- Freiwilligkeitsklauseln
=== Mangelnde Sorgfalt der Gerichte ===
Die Gerichte, die die Anträge der Staatsanwaltschaften überprüfen sollen (idR Amtsgerichte) sind die, die jeden Tag mit den Staatsanwält_innen über Einstellungen oder Urteile verhandeln. Schon angesichts daraus entstehender persönlicher Beziehungen ist eine gewissenhafte Überprüfung in dieser Konstellation erschwert.
Dazu kommt, dass die Staatsanwaltschaften den Beschlüsse normalerweise vorformulieren und das nicht selten sogar bereits mit dem Briefkopf des Gerichts tun (so wird das z.B. für Dresden im <<Doclink(2011-LfDSachsen-funkzellen.pdf,Bericht des LfD zum Funkzellenskandal 2011)>> berichtet). Ein_e Richter_in muss damit nur unterschreiben, um den Antrag zu genehmigen, im Ablehnungsfall aber ernsthaft Arbeit investieren. Auch weil die überprüfenden Richter_innen auch noch anderes zu tun haben und sich eben nicht speziell um die Vertretbarkeit von Menschenrechtsverletzungen kümmern, ist kein böser Wille nötig, um aus diesem Verfahren eine Neigung zum Durchwinken abzuleiten.
Die Erwartung kaum vorhandener Kontrolle bestätigt sich in empirischen Untersuchungen.
Ein Klassiker ist hier "Wer kontrolliert die Telefonüberwachung? Eine empirische Untersuchung zum Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung." von Otto Backes/Christoph Gusy unter Mitarbeit von Meik Begemann, Siiri Doka und Anja Finke, erschienen als Peter Lang Verlag Frankfurt (Bielefelder Rechtsstudien Band 17). Eine [[http://hp.kairaven.de/miniwahr/telekom3.html|schöne Zusammenfassung dazu]] kommt von Kai Raven. Der wesentlichste Punkt dabei: Eine formal korrekte Anordnung zur Telefonüberwachung ''muss'' eingehen auf:
- Die Katalogtat (aus §100b StPO), zu deren Aufklärung die Maßnahme beitragen soll,
- tatsachenbezogene Ausführungen, warum gerade die abzuhörenden Anschlüsse zur Aufklärung beitragen können
- die Verhältnismäßigkeit, d.h. insbesondere, warum weniger menschenrechtsverletzende Maßnahmen aussichtslos oder jedenfalls weniger erfolgversprechend sind
Die Backes/Gusy-Untersuchung von 500 Beschlüssen aus dem Bereich der Telekommunikation fand, dass nur 21.1% der Anträge in diesem Sinn formal korrekt waren. 9.4% der Beschlüsse gingen auf keinen der genannten Punkte ein. Mithin hätte nur jede fünfte tatsächlich genehmigte Maßnahme überhaupt inhaltlich geprüft werden können. Dass auch dabei noch Einwände kommen können, illustrieren ganz schön die ablehnenden Beschlüsse, zu denen es dann und wann doch kommt (im Fall der Funkzellenabfrage auf [[TK-Verkehrsdaten#Rechtspraxis]] diskutiert).
Auch die Prognose der Neigung zum Abzeichnen bestätigt sich. Backes/Gusy fanden, die Gerichte hätten staatsanwaltliche Vorlagen in 92.3% der Fälle voll, in 7.7% teilweise übernommen.
Im Zusammenhang mit dem Abzeichnen besonders furchtbar ist eine BGH-Entscheidung von 1996 (StV 1996, 357f), nach der das Gericht keine Verpflichtung hat, sich inhaltlich mit einer Anordnung auseinanderzusetzen. Im Fall hatte ein Richter ein vorausgefülltes Formular nicht nur einfach unterschrieben, sondern auch noch ein Kreuz an einer offensichtlich falschen Stelle gemacht; es war damit klar, dass er den Inhalt des Antrags nach §100a nicht zur Kenntnis genommen hat. Der BGH lehnte ein Beweisverwertungsverbot dennoch ab.
=== Gefahr-im-Verzug-Klauseln ===
Fast alle Gerichtsvorbehalte sind durch eine Gefahr-im-Verzug-Klausel weiter relativiert, die der Polizei einen Einsatz der fragwürdigen Mittel aus eigener Machtvollkommenheit (bzw. nach Anordnung der Staatsanwaltschaft) erlaubt. Zwar gibt es im Nachhinein Möglichkeiten zum Rechtsschutz, doch da ernsthafte Konsequenzen über ein Beweisverwertungsverbot für den (nicht unüblichen) Fall einer nachträglichen Missbilligung der Maßnahme nicht üblich sind, ist Gefahr-im-Verzug in Summe billig und wird insbesondere bei Hausdurchsuchungen breit eingesetzt.
=== Freiwilligkeitsklauseln ===
Einige Maßnahmen können auch ohne Gerichtsbeschluss vorgenommen werden, wenn die Betroffenen "freiwillig" zustimmen. Besonders drastisch ist das im Fall ds §81f StPO, der Genanalyse (siehe auch [[DAD#Gerichtsvorbehalt]]). Eigentlich hätte dem Gesetzgeber klar sein können, dass es während einer ED-Behandlung in der Gewalt der Polizei keine Freiwilligkeit geben kann; das Gesetz wurde aber dennoch so geschrieben. Die Ergebnisse überraschen nicht: Laut <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. TB des LfD BaWü(2007))>> (S. 29) werden um die 90% der Speicherungen "freiwillig" (also mit Einwilligung der Opfer) vorgenommen.
[[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.9|Kapitel 7.9 des 21. TB des LfD Bayern (2005)]] wird sogar noch etwas konkreter. Danach hatte die bayrische Polizei Verdächtige im Rauschgiftbereich zu 98% innerhalb von 15 Minuten zur freiwilligen Abgabe ihrer DNA "überredet". Der Rest bleibt der Fantasie überlassen.
=== Einfriedungsversuche ===
Angesichts der offensichtlichen Wertlosigkeit des Gerichtsvorbehalts hat das BVerfG in einer [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090522_2bvr028709.html|Entscheidung vom 22.5.2009]] zwei Gerichte gerügt, die in der üblichen Manier einfach formal Anordnungen zur DNA-Analyse abgenickt haben. Di Fabio und Kollegen bestehen dort für jeden Einzelfall auf einer "Darlegung positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe, dass wegen der Art oder Ausführung der bereits abgeurteilten Straftaten, der Persönlichkeit des Verurteilten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind." Erhebet die Herzen.
=== Mehr dazu ===
- [[http://www.heise.de/tp/artikel/30/30020/1.html|Telepolis-Artikel "Euphemismus Hausdurchsuchung"]] von 2009 über Anordnungen zur Hausdurchsuchung
- Roggan, F., Handbuch zum Recht der Inneren Sicherheit, Bonn: Pahl-Rugenstein 2003, beschäftigt sich in Abschnitt 3.3 ausführlich mit dem Gerichtsvorbehalt und schließt, er sei "in der Verfahrenspraxis also praktisch [eine] Farce".
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Datenbanken Saarland
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/PolG_SL.htm|Saarländisches Polizeigesetz (SPolG)]]
- [[http://www.justiz-soziales.saarland.de/justiz/medien/inhalt/205-4(1).pdf|Saarländisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Saarländisches Datenschutzgesetz - SDSG)]]
- [[http://www.innen.saarland.de/medien/inhalt/mfis_lfv_SVerfSG032003.pdf|Saarländisches Verfassungsschutzgesetz (SVerfSchG)]]
= Auskunftssysteme der Polizei =
(Soweit bekannt, teilen sich Rheinland-Pfalz und Saarland ihre Datenbanksysteme)
= Vorgangsbearbeitung =
(Soweit bekannt, teilen sich Rheinland-Pfalz und Saarland ihre Datenbanksysteme) = Verfassungsschutz =
Nutzt [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]], wie alle Behörden.
= Weiteres =
= Skandale =
TestSeite
Bla
DNA
= DNA =
Die Desoxyribonukleinsäure (Des|oxy|ribo|nukle|in|säure; kurz DNS, englisch WikiPedia:DNA) (lat.-fr.-gr. Kunstwort) ist ein in allen Lebewesen und DNA-Viren vorkommendes Biomolekül und die Trägerin der Erbinformation.
== DNA Merkmale ==
Der Bauplan von Lebewesen befindet sich in der jeweilige Desoxyribonukleinsäure (engl. Abk. DNA). Die DNA hat man sich laut [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/dna.htm|Cilip]] als in sich verdrehte, strickleiterartige Verkettung vier verschiedener Aminobasen vorzustellen. Dieser Strang besteht aber nicht allein aus ‘Blaupausen’ für den jeweiligen Zellaufbau, sondern zu einem überwiegenden Teil (ca. 90%) aus Abschnitten, die aus heutiger Sicht als ‘nicht-codierend’, also ohne spezifische Erbinformation, angesehen werden. In diesen ‘blinden’ Abschnitten zwischen den Genen wiederholen sich bestimmte Kombinationen der Aminobasen in charakteristischer Weise – und zwar je nach Individuum unterschiedlich. Gelingt es nun, diese typischen Abschnitte aus dem DNA-Strang herauszulösen, kann man unter Anwendung bestimmter Nachweisverfahren quantifizieren, wieviel davon bei dem einen Individuum im Unterschied zu anderen vorliegt. Diese Anzahl von Aminobasen in den "blinden" Abschnitten der DNA werden als Merkmale für die DNA-Datenbank genommen. Diese Merkmale ergeben – in Analogie zum ebenfalls individuellen Fingerabdruck – den sogenannten DNA-Fingerabdruck. Welche und wie viele Abschnitte für die Erstellung eines DNA-Fingerabdrucks einbezogen werden, unterscheidet sich laut [[http://fingerwegvonmeinerdna.blogsport.eu/faq/|fingerwegvonmeinerdna]] von Land zu Land. Deutsche Polizeibehörden erfassen jeweils acht solcher DNA-Abschnitte, geplant ist eine Erweiterung auf zwölf Stellen. Außerdem wird die Angabe des chromosomalen Geschlechts der Person gespeichert.
== Datenbanken für DNA ==
Bundesweit werden die DNA-Profile in der beim [[BKA]] angesiedelten [[INPOL]]-Teildatenbank [[DAD]] gespeichert. Daneben habe einige [[Länder]] auch eigene Datenbanken.
'''vgl [[DAD]]'''
== Gewinnung der DNA ==
Die DNA kann aus Proben von Speichel oder Blut von einem Tatort, oder eventuell auch aus Mikrospuren gewonnen werden, die beim Anfassen von Objekten haften geblieben sind.
=== Rechtsgrundlage der Speicherung ===
Laut [[http://fingerwegvonmeinerdna.blogsport.eu/faq/|fingerwegvonmeinerdna]] durften bis 2005 durften in der DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamtes ([[BKA]]) nur DNA-Profile von Personen erfasst werden, die eine erhebliche Straftat begangen haben. Was als erheblich galt, wurde in einem Straftatenkatalog festgelegt. Die Speicherung musste in jedem Fall durch einen Richter/eine Richterin angeordnet werden. Mit der Änderung der Strafprozessordnung im Jahr 2005 ist die Beschränkung auf den Straftatenkatalog weggefallen. Nach der derzeitig gültigen Fassung ist Voraussetzung für eine solche richterliche Anordnung, dass eine Straftat insgesamt als „erheblich“ beurteilt wird und für die Zukunft Wiederholungstaten angenommen werden. Wenn bereits wiederholt eine Straftat begangen wurde, reichen auch geringe Vergehen wie Diebstahl oder Beleidigung für eine Speicherung aus (§ 81g StPO). Ebenfalls seit 2005 kann die Polizei die DNA-Untersuchung und Speicherung von DNA-Profilen ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn die Person freiwillig zustimmt. Für die Speicherung müssen zwar immer noch die rechtlichen Mindestkriterien gegeben sein.
=== Europäischer Austausch ===
Im Rahmen des [[Vertrag von Prüm|Vertrages von Prüm]] können [[EU|europäische]] Polizeibehörden DNA-Profile von Verdächtigen und Tatorten austauschen.
== Weitere Infos ==
- [[http://fingerwegvonmeinerdna.blogsport.eu|fingerwegvonmeinerdna.blogsport.eu]]
- [[http://www.gen-ethisches-netzwerk.de|www.gen-ethisches-netzwerk.de]]
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Datenbanken Gesundheitsamt
= Gesundheitsamt =
Das Gesundheitsamt ist eine von vielen [[Datenbanken anderer Behörden|Behörden]] im nicht Repressionsbereich auf die die Polizeibehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene]] Länder im Zweifels Falle zugreifen.
== Aufgaben des Gesundheitsamtes ==
Das Aufgabenspektrum eines Gesundheitsamts moderner Prägung ist breit gefächert. Neben den "klassischen" Aufgaben wie beispielsweise der Seuchenbekämpfung obliegen ihm die Gesundheitsförderung und -prävention sowie Gesundheitsberichterstattung und epidemiologische Untersuchungen. Dazu gehören die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen von Kindern, die Ausstellung von amtlichen Zeugnissen im Hinblick auf bestimmte gesundheitliche Vorkommnisse sowie die Begutachtung von Personen bei deren Aufnahme ins Beamtenverhältnis zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes. Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung, die einem Schwangerschaftsabbruch vorausgehen muss.
=== Sozialpsychiatrischer Dienst ===
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes kümmert sich um Personen mit angeblichen psychischen Auffälligkeiten, die angeblich eine immer wiederkehrende Betreuung benötigen. Dafür werden umfangreiche Unterlagen erstellt. In der [[http://www.antipsychiatrie.de/|Antipsychiatrie-Bewegung]] sind die Sozialpsychiatrischen Dienste als soziales Kontrollinstrument in der Kritik.
== Datenspeicherung ==
Das Gesundheitsamt speichert Patientenakten aus seinem umfassenden Aufgabenbereich und scheint es dabei mit dem DatenSchutz nicht besonders ernst zu nehmen.
== Weitere Links ==
- [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-3.htm#t3_1_2| LFD Baden-Württemberg: ]] Datenschutz beim Gesundheitsamt - ein Kontrollbesuch
- [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/1998/tb2.htm#t2_2_2_2| LfD Baden-Württemberg: ]] Das übereifrige Gesundheitsamt
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Poliks
= Poliks =
POLIKS ist ein Datenbanksystem der [[Datenbanken Berlin|Berliner]] Polizei, welches sowohl [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsdaten]] als auch die Daten von Beschuldigten, Verdächtigen oder Betroffenen speichert.
== Poliks als Generalsystem ==
POLIKS bedeutet "Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung". Es handelt sich dabei um ein IT-Verfahren, das der Berliner Polizei als zentrales IT-Verfahren für alle Bereiche der Vollzugspolizei und als Schnittstelle zu anderen IT-Verfahren des Landes und des Bundes, wie [[INPOL]], Kraftfahrt-Bundesamt-Verfahren [[ZEVIS]], Ausländerzentralregister [[AZR]] , [[Bundeszentralregister]], [[Melderegister]], BIDAVIS (ein erkennungsdienstliches System), CASA (Fallbearbeitung?) sowie einem WikiPedia:Datawarehouse (d.h. die Vorbereitung der Daten fürs eigentliche [[Data Mining]] ) dient.
Die Aufbewahrungsfristen für die in POLIKS gespeicherten Daten sind in einer erlassenen Errichtungsanordnung geregelt. Für die meisten Daten gilt hiernach eine Frist von 3 Jahren.
== Eigenschaften ==
POLIKS enthält eine "Phonetische Suche" zur Abfrage von Personendaten.
== Weitere Infos ==
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/POLIKS-System-der-Berliner-Polizei-goes-mobile-7595.html|Heise-Newsticker 2009:]] POLIKS-System der Berliner Polizei goes mobile
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Polizei-mit-neuem-IT-System-auf-Verbrecherjagd-149258.html|Heise-Newsticke 2005:]] Berliner Polizei mit neuem IT-System auf Verbrecherjagd
- [[http://de.wikipedia.org/wiki/POLIKS|Wikipedia über Poliks]]
FAQ
''Fragen und Antworten zu Polizeidatenbanken, Auskunftsersuchen und verwandten Themen aus der Überwachungsbranche''
== Werden Polizei und Verfassungsschutz durch die Anfrage nicht erst auf mich aufmerksam? ==
Möglich ist das sicher, aber:
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Der behördliche Missbrauch von Datenbanken ist letztlich nur durch Herstellung von Öffentlichkeit zu beschränken. Der Nutzen überwiegt ein möglicherweise vorhandenes Restrisiko bei weitem.
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Wenn gegen euch etwas vorliegt, ist das Auskunftsersuchen sicher kein aufregendes Datum für die Behörden mehr (“X sorgt sich um informationelle Selbstbestimmung” — Wow!). Liegt nichts gegen euch vor, ist nicht damit zu rechnen, dass eigens ein Datensatz eingerichtet wird, schon, weil so etwas allenfalls in den kühnsten Spudok-Dateien auch nur im Entferntesten zu rechtfertigen wäre (und die Behörde aufs Dach bekommen würde, wenn der/die zuständige Datenschutzbeauftragte dahinterkäme — ok, dieser Einwand ist schwach…)
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Die Information, dass jemand ein Auskunftsersuchen gestellt hat, wird für die Behörden um so uninteressanter, je mehr Leute Auskunftsersuchen stellen (zumal die Trennung zwischen Geeks, Anarchos, Bürgerrechtler_innen, Ultras usf. auch nicht einfach sein wird).
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Der behördliche Missbrauch von Datenbanken ist letztlich nur durch Herstellung von Öffentlichkeit zu beschränken. Der Nutzen überwiegt ein möglicherweise vorhandenes Restrisiko bei weitem.
== Sollte ich nicht eine Begründung für meine Anfrage beilegen? ==
Nein, auf keinen Fall. Die Auskunft ist nicht eine Gnade, die die Behörden euch erweisen, sie ist der Preis, den sie dafür bezahlen müssen, dass sie in eure Grundrechte eingreifen. Dementsprechend müssen sie begründen, warum sie das tun und nicht umgekehrt. Ausnahmen sind im [[https://datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft|Auskunftsersuchengenerator]] gekennzeichnet, und für diese können keine Ersuchen generiert werden. Wer viel Zeit und Kraft hat, könnte die Vereinbarkeit von Regelungen des Typs “besonderes Interesse muss angegeben werden” mit der Verfassung prüfen lassen. Wir würden bei so einem Prozess helfen, so gut wir können. Dazu kommt natürlich, ohne alle Menschenrechtsprosa, dass Aussagen bei der Polizei immer ein Fehler sind.
== Was ist, wenn die Behörden eine beglaubigte oder bestätigte Ausweiskopie haben wollen? ==
Bestätigte und/oder beglaubigte Kopien bekommt ihr bei vielen Verwaltungsstellen und der Polizei. Erstere wollen in der Regel Geld für die Beglaubigung, die Polizei sollte für die Bestätigung (wenn ihr die Kopien mitbringt) nichts verlangen. Manche Polizeidienststellen versuchen immer noch, auf ahnungslos zu machen ("was sollen wir hier tun?"). Für diese Fälle nehmt den Schrieb der Behörde mit und sagt, sie sollen ggf. bei der Telefonnummer anrufen, die da drauf steht.
== Ist die Sache mit der bestätigten Ausweiskopie nicht eine fiese Schikane? ==
Grenzwertig. Es soll natürlich tatsächlich nicht jedeR an die Polizeidaten rankommen -- wo so viele saftige Daten auf einem Haufen sind, fehlt es nicht an Interessenten, vgl. [[Irre Geschichten#Begehrlichkeiten|aller Tricks zur Abfrage]].
Andererseits ist eine Bestätigung unter Umständen schon eine erhebliche Hürde, und zumindest für eine Negativauskunft finden wir das auch übertrieben. Die Datenschutzbeauftragten finden es aber in Ordnung.
== Muss ich das Auskunftsersuchen als Einschreiben verschicken? ==
Die Behörden brauchen manchmal ein bisschen, aber Ausreden mit "verlorenen" Briefen sind uns nie zu Ohren gekommen. In dem Sinn könnt ihr euch das Geld für ein Einschreiben wahrscheinlich sparen.
== Nach welcher Zeitspanne kommen Anfragen in der Regel zurück? ==
Zwischen ein paar Tagen und ein paar Wochen ist alles drin. Länger dauerts insbesondere dann, wenn die Behörden darüber nachdenken, ob sie bestimmte Infos aus Quellenschutzgründen nicht rausrücken oder ob sie Daten lieber löschen als zuzugeben, dass sie sowas gespeichert haben.
Als Faustregel sollten sich Behörden in der BRD auf keinen Fall länger als acht Wochen Zeit lassen. Solltet ihr dann noch keine Antwort bekommen haben, hakt bei der Behörde nochmals schriftlich nach und kontaktiert ggf. den/die zuständige Landesdatenschutzbeauftragte_n (je nach angefragter Behörde auf Bundes- oder Landesebene, vgl. [[http://www.bfdi.bund.de/DE/AnschriftenUndLinks/AnschriftenUndLinks_node.html|Anschriftenseite des BfDI]]).
== Mit was für einer Antwort kann ich rechnen? ==
Das hängt der Erfahrung nach stark von der angefragten Behörde/der_m jeweiligen Sachbearbeiter_in ab. Zu den drei möglichen Antworten (Negativauskunft, Auskunftsverweigerung, Auskunft) s.u.
Was ihr nie bekommt, sind rohe Datenbankauszüge (was eigentlich fragwürdig ist, denn sie wären in vielen Fällen -- [[DAD|DNA-Datenbank]! -- nötig, um Missbrauchsmöglichkeiten abzuschätzen), und auch nicht die Auszüge, die die Polizei bekommt. Die Prosa, die ihr seht, sollte die Speicheranlässe abdecken. Stammdaten ("Tätowierung am linken Schulterblatt, Italienischkenntnisse") werden häufig nicht mitgeteilt.
== Mir wurde mitgeteilt, dass keine Daten über mich gespeichert sind. Kann ich sicher sein, dass ich bei Negativauskunft wirklich nicht in Polizeidateien auftauche? ==
Leider nicht — erstens machen die Behörden Fehler, zweitens gibt es in unserem Land unglaublich viele Polizeien, die eben nicht nur ihre eigenen Dateien abfragen, sondern auch die der Meldeämter, Bank-Stammdaten, das Ausländerzentralregister usf. Aber: Wenn euch das BKA und euer LKA sagen, sie hätten nichts über euch, dürfen auch die Polizist_innen bei einer Kontrolle -- etwa am Bahnhof, vor der Demo usf -- nichts über euch bekommen. Das hilft schon mal sehr, was willkürliches Filzen, präventive Platzverweise und andere inzwischen legalisierte Formen polizeilicher Menschenrechtseingriffe angeht.
== Mir wurde die Auskunft verweigert – was kann ich jetzt tun? ==
Auskunftsverweigerung bedeutet in der Regel,
- dassein Ermittlungsverfahren gegen euch läuft, das euch nach Ansicht der Polizei nicht bekannt werden soll, weil ihr sonst euer Verhalten ändern würdet und sie nichts mehr zu ermitteln hätten, oder
- dass Polizeipersonal oder Quellen geschützt werden müssen.
Letzteres können [[V-Leute]] oder [[Verdeckte Ermittler]] sein, müssen es aber nicht. In beiden Fällen solltet ihr euch an die Rechtshilfegruppe eures Vertrauens wenden. Je nach Lage kommen verschiedene Reaktionen in Frage, typischerweise wird mensch aber den/die zuständige_n Datenschutzbeauftrage_n einschalten.
== Ich habe eine Auskunft bekommen – was fange ich damit an? ==
Als erstes solltet ihr die aufgelisteten Einträge (Datum, Sachverhalt und je nach Behörde weitere Details) genau prüfen und gucken, was davon zu erwarten (Ermittlungsverfahren, …) war und was nicht. Bei einigen zentral vorgehaltenen Datenbanken (u.a. Gewalttäter Sport) kann es übrigens vorkommen, dass ihr die Antworten von mehreren Stellen (zeitversetzt) bekommt, da diese nach dem Datenbesitzerprinzip nur Auskunft über Einträge geben dürfen, die sie selbst angelegt haben.
Wenn ihr Fragen zu der Auskunft habt, kriegt ihr bei eurer lokalen Rechtshilfe, bei uns (Kontakt siehe [[FrontPage|Eingangsseite]] oder bei [[http://datarecollective.net|data:recollective]] Antworten. Bitte verschlüsselt eure Mails, unterlasst aber trotzdem Angaben, die über die Polizeiauskunft hinausgehen (“das war ich aber gar nicht”). Der Inhalt der Auskunft hingegen ist natürlich ok, denn dort steht eh nur, was mögliche Mitleser_innen eh schon wissen.
Danach könnt ihr die Löschung von Datensätzen beantragen. Sprecht euch dazu gerne mit uns ab. Für Verurteilungen im Politbereich wird die Löschung meist eher schwierig, bei den üblichen Geschichten (Einstellung nach 170 (2), Verfahrensausgang unbekannt) sieht es oft besser aus, denn die Polizei muss dann glaubhaft machen, wie diese Speicherung künftige Straftaten verhindern oder bei ihrer Aufklärung helfen soll.
== Wenn Daten gespeichert sind, kann ich Auskunft über die erhebende Stelle, das Aktenzeichen oder weitere Informationen zu dem Sachverhalt erhalten? ==
Der Auskunftsumfang richtet sich nach den Gesetzen des Landes und der jeweiligen Behörde. Im Zweifel blättern im passenden Gesetz, etwa unter [[RechtsLage]] bzw. bei den [[Datenbanken auf Länderebene|Einzeldarstellungen der Länder]].
Datenbanken der Bundespolizei
<<TableOfContents>>
Die Bundespolizei ist eine der Polizeibehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]].
== Rechtsgrundlage == [[http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/index.html|Gesetz über die Bundespolizei]]
== Nachweissysteme ==
=== Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN) ===
Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner_innen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat.
Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf die Bundespolizei speichern, was sie will, weil sie nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder künftigen Straftaten vorbeugen könnte.
Im Jahr 2009 gab es 280000 Datensätze in der Datenbank (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>); <<BtDS(17/7307)>> gibt für 2011 172899 zur Prävention gespeicherte Datensätze.
Im November 2019 nennt <<BtDS(19/15346)>> 39.4 Millionen Datensätze zu 840000 Personen im BAN.
=== INPOL ===
Die Bundespolizei nimmt über die INPOL-Land-Schnittstelle am [[INPOL]] des BKA teil. Als Hausnummer, auch im Hinblick auf entsprechende Systeme bei den Ländern, nennt <<BtDS(18/12471)>> einen jährliches Supportaufwand von 235000 Euro im Jahr.
=== PIAV ===
Die Bundespolizei ist natürlich auch beim [[PIAV]] dabei.
<<BtDS(19/15346)>> erwähnt in diesem Zusammenhang zwei Datenbestände, nämlich „PIAV Rauschgiftkriminalität“ mit 198 Personen (und 12817 Datensätzen insgesamt) und PIAV Gewaltdelikte/gemeingefährliche Straftaten (1477 Leute/12817 Datensätze).
Das ist höchst kryptisch, denn an sich soll PIAV ja „anwendungsunabhängige Einfacherfassung“ machen – diese Aushebelung der Zweckbindung war ja großes Ziel des Projekts. Die Bundespolizei erklärt dazu aaO etwas kryptisch:
{{{#!blockquote ...bildet das technishce Bindeglied zwischen der Datei der Bundespolizei und der Datei des BKA. Alle anlieferungspflichtigen Daten werden aus dem Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) und der Fallbearbeitungssystem (FBS) in die Datei WSK PAIV-O BPOL übertragen und von dort in die Verbunddatei des BKA gespiegelt. Als technisches Bindeglied zur zentralen Datei des BKA PIAV [Deliktbereich] ermöglicht sie die Datenbereitstellung und -verwaltung und gewährleistet damit die Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung. }}}
– was alles überhaupt nicht so klingt, als würde die BPol demnächst ihre Datenbankgeschichten beim BKA machen wollen…
=== GGFB (Geschützter Grenzfahndungsbestand) ===
"Geschützter Grenzfahndungsbestand" – Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere [[Datenbanken des Zoll|INZOLL]]-System dürfen. Im Jahre 2009 gab es 5000 Datensätze (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>), für 2011 gibt <<BtDS(17/7307)>> 4899 (aber nur aus dem Präventionsbereich; vermutlich sind das hier aber alle).
Im November 2019 gibt <<BtDS(19/15346)>> 7534 Personen im GGFB.
=== TaFaS (Taschendiebstahlsfahndungssystem) ===
Das Taschendiebstahlsfahndungssystem TeFaS scheint eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl darzustellen. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten.
=== EAO Video Bahn ===
2006 (aber noch vor den "Kofferbombern") eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten aus der [[Videoüberwachung]] speichert speichert. Das Bundeministerium des Innern räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre.
=== PIKUS ===
"Polizeiliches Informations-, Kommunikations-, und Unterstützungssystem", seit 2005. Dies scheint eine Art "Führungsinformationssystem" zu sein, in dem alle möglichen Fälle gespeichert werden, damit die Sekretärinnen ihren Chefs dreidimensionale Tortengrafiken zaubern können. Zu dem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert, aber nach einem Jahr anonymisiert. 2009 waren nach <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>> 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität zu tun hatten, ist nicht bekannt.
== Vorgangsverwaltungen ==
2004 startete die BPol zunächst mit einem eigenen Systemen (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB). Hierfür gab es laut <<BtDS(17/8544)>> sogar eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die dann offenbar locker auf @rtus übertragen wurde.
Inzwischen hat die Bundespolizei (<<BtDS(18/12906)>> nennt den 1.1.2006 als Fertigstellungstermin, der Betrieb startete im Juni 2015 haben) auf das teils auch auf Länderebene genutzte @rtus-System der Firma Dataport umgestellt.
In ihm werden Personen gespeichert, die z.B. an Bahnhöfen auffallen, Speicherfirst ist zwischen 1 und 5 Jahren, "regelmäßig 2 Jahre". Im Jahre 2009 gab es 4.8 Millionen Datensätze (<<BtDS(16/13563)>>).
Im November 2019 nennt <<BtDS(19/15346)>> 3.27 Millionen Vorgänge und 3.09 Personen als in @rtus verwaltet.
Das System wird nach <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> (S. 73) zentral im Rechenzentrum der Bundespolizeidirektion (Koblenz) betrieben, wobei lokale BP-Dienststellen ihre Daten zunächst unabhängig voneinander füllen und sich auch selbst um Löschungen u.ä. kümmern sollen (@rtus-Bund). Es gibt offenbar noch ein gemeinsam genutzes System namens @rtus-Zentral, das "deutlich weniger Daten" (BfDI) speichern und der "Recherche" dienen soll. Das ''klingt'' nach dem Unterbau des BAN. TODO: Ist das so?
Um mal eine Hausnummer für die direkten Kosten eines solchen Systems zu nennen: <<BtDS(18/12906)>> nennt 605000 Euro jährliche Supportkosten für 2013.
=== Elektronische Kriminalakte ===
Offenbar verschieden von @rtus ist ein 2011 noch im Aufbau befindliches System zur Verwaltung einer elektronischen Kriminalakte. Im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. TB des BfDI (2011))>>, 7.3.3 (S. 90f) heißt es dazu:
{{{#!blockquote Mit den Verfahren „@rtus“ (vgl. 21. TB Nr. 5.3.1) und „Bundespolizeiaktennachweis“ (vgl. 20. TB Nr. 5.3.2) werden zudem Dateien bei der Bundespolizei betrieben, deren Aufgaben und Zwecke sich zum Teil mit denen der eKA überschneiden. Dies kann zu Mehrfachspeicherungen personenbezogener Daten führen. Die Ausgestaltung der elektronischen Kriminalakte macht es daher erforderlich, darüber nachzudenken, ob andere Datenbestände hinfällig werden und damit gelöscht werden können und wie Missbrauch vermieden werden kann, wenn nun sehr viel mehr Bundespolizisten mit einem Mausklick und einigen zusätzlichen Angaben Zugriff auf fast alle in der elektronischen Kriminalakte enthaltenen Daten erhalten. [...] Ein besonderer Mehrwert der elektronischen Kriminalakte wird von der Bundespolizei zudem darin gesehen, dass die neue Datei ein Eingabefeld zu Informationen über die Persönlichkeit des Betroffenen enthält. }}}
Im November 2019 gibt <<BtDS(19/15346)>> an, in der eKA der Bundespolizei seien 250000 Personen gespeichert, was wohl bedeutet, dass die BPol so viele Kriminalakten führt.
== Fallbearbeitung ==
Nach einigen anderweitigen Versuchen (die Bundespolizei nutzte z.B. zeitweise auch [[IBVS]]) hat die BPol nach <<BtDS(17/8544)>> spätestens 2012 auch rsCase am Laufen.
=== ERA (Ermittlung, Recherche und Analyse) ===
"Ermittlung, Recherche und Analyse" ist eine in <<BtDS(16/13563)>> (2009) erwähnte "Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten".
Die Datenbank wurde 2007 eingerichtet, 2008 in den „Wirkbetrieb“ genommen, und im Jahr 2009 gab es schon 13000 Datensätze (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>).
<<BtDS(19/15346)>> nennt für November 2019 18.5 Millionen Datensätze zu 370000 Personen und 10000 Organisationen. Die große Zahl der Datensätze ließe sich noch durch Funkzellenabfragen erklären, aber wie eine Drittelmillion Menschen die Aufmerksamkeit der Bundespolizei brauchen könnte (die Speicherung soll ja zur Verhütung von Straftaten dienen) ist schwer vorstellbar.
== Aufgaben der Bundespolizei ==
Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz. Er wurde umbenannt, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert. Ihm wurden von der Schleierfahndung über Ermittlungen, Observationen und Lauschangriffen eine Reihe bedenklicher Eingriffsbefugnisse zugestanden.
=== Aufgaben der Bundespolizei auf dem Gelände der Deutschen Bahn ===
Die Aufgaben der Bundespolizei auf den Bahnanlagen (Bahnhöfe, Gleisanlagen, Versorgungseinrichtungen, aber auch Bahnumfeld) lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Abwehr von Gefahren, die vom Betrieb der Eisenbahnen ausgehen (also Abwehr von Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen;
- Überwachung der öffentlichen Ordnung mittels Übertragung des Hausrechts. Die Übertragung des Hausrechts rechtfertigt sich jedoch nur aus Sondersituationen bis zum Eintreffen der zuständigen Stellen.
- Verfolgung von Zuwiderhandlungen auf dem gesamten Bahngelände und dessen Umfeld im Zuge des "ersten Angriffs"
Dabei nutzt sie die [[Videoüberwachung]] der Deutschen Bahn.
=== Rechtliche Problematiken durch die Aufgaben der BP bei Bahn ===
Im Zusammenhang mit dem Einsatz [[Private Datenbanken|privater Sicherheitsdienste]] ist zudem umstritten, ob das Hausrecht der Bahn AG auch privatrechtlicher oder rein öffentlich-rechtlicher Natur ist; das Bundesbahnvermögen war als nichtrechtliches Sondervermögen des Bundes hoheitsrechtlich verankert, wird aber jetzt privatrechtlich ausgeübt (vgl. Bueß 1997: 199f); jedenfalls spart die Bahn AG nach eigenen Angaben mit der Übertragung des Hausrechts an die BP jährlich allein 240 Millionen Mark an Personalkosten ein.
Diese Aufgabenbeschreibung der Bundespolizei stellt somit zunächst eine Verknüpfung von staatlicher Strafverfolgung und Hausrecht dar, wird aber durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erweitert. Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei schafft die Möglichkeit, bereits "niedrigschwellig", also vor Auftreten einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, einzuschreiten. Mit dem Bundespolizeigesetz wird der BP auch die Aufgabe übertragen, zur "Verhütung von Straftaten", also [[Prävention|präventiv]], einzugreifen. Dieser [[Prävention]]sauftrag stellt damit die Grundlage für die Bundespolizei dar, jenseits strafrechtlicher Relevanz zur Steigerung des "subjektiven Sicherheitsgefühls" tätig zu werden. Hier liegt auch die zentrale Verknüpfung mit den zahlreichen Gefahrenabwehrverordnungen, [[Prävention]]sratsmodellen und Sicherheitspartnerschaften, die sich auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]]- und kommunaler Ebene etabliert haben.
Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei und damit dessen Zuständigkeit für z.B. den noch immer als Straftatbestand gehandelten [[http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html|§ 265a StGB]] (Beförderungserschleichung durch ein Verkehrsmittel, sog. "Schwarzfahren"). Im Kern stellt die Übertragung von Ordnungs- und betriebswirtschaftlich gewollten Aufgaben an die Bundespolizei einen klassischen Fall der Sozialisierung von Verlusten und Privatisierung von Gewinnen dar.
=== Weitere Infos ===
Die Aufgaben der BP auf dem Bahngelände : [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.gov/informationen-zum-preistraeger-der-kategorie-behoerden-und-verwaltung?set_language=en|Das 3-S Konzept der Deutschen Bahn]]
== Die Bundespolizei auf Europäischer Ebene == Auf europäischer Ebene hat die Bundespolizei Zugriff auf [[Europol]] und [[SIS]] bzw [[SIS II]]. Daneben arbeitet die Bundespolizei mittels [[FRONTEX]] aktiv auf europäischer Ebene mit anderen Grenzbehörden und Gendarmerien der [[Datenbanken EU|EU]] zusammen.
BundesdatenschutzgesetzKommentar
Aufgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist der Schutz des Einzelnen vor Persönlichkeitsverletzender Verwendung seiner personenbezogenen Daten, in Bereichen die keiner expliziten gesetzlichen Regelung unterliegen. D. h. die Vielzahl bestehender gesetzlicher Regelungen zur Datenerhebung, Speicherung und Verwertung z. B. in Sozialgesetzgebung, Ausländergesetzgebung usw. gehen dem BDSG vor. Dem BDSG vorangestellt sind weiterdem die Landesdatenschutz der Bundesländer soweit diese bestehen.
gleich geht´s weiter...
Steuer-Id
Die Steuer-Id ist eine eindeutige Kennzeichnung aller Bürger der BRD (die nach ständiger Rechtssprechung verfassungswidrig ist.
Sie wird verwaltet durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Grund § 139b der Abgabenordnung (AO), siehe auch [[http://www.identifikationsmerkmal.de|www.identifikationsmerkmal.de]].
TODO: Rechtsgrundlage, Vorschläge zur Verwendung im Repressionsbereich.
TitelIndex
##language:de ##master-page:TitleIndex ##master-date:2001-11-30 14:37:40 Hier ist ein Index von allen Seiten in diesem Wiki.
Siehe auch:
- WortIndex -- ein Index aller in Seitentiteln vorkommender Teilworte
- AktuelleÄnderungen
<<TitleIndex>>
Sozialgeheimnis
=== Sozialgeheimnis?! === Grundsätzlich gilt für alle Menschen ein so genanntes ''"Sozialgeheimnis"'' nach § 35 SGB I, d.h. die betreffenden [[Sozialdaten]] dürfen von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Daher ist von den entsprechenden Stellen, d.h.
- Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Leistungsträger,
- Datenstelle der Träger der Deutschen Rentenversicherung,
- gemeinsame Servicestellen,
- Integrationsfachdienste,
- die Künstlersozialkasse,
- die Deutsche Post AG, soweit sie mit der Berechnung oder Auszahlung von Sozialleistungen betraut ist,
- Behörden der Zollverwaltung, soweit sie Aufgaben nach SchwarzArbG und § 66 SGB X durchführen,
- die Versicherungsämter und Gemeindebehörden,
- anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen und
- Stellen, die Aufgaben nach § 67 c Abs. 3 SGB X wahrnehmen, sicherzustellen, dass solche Daten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergeben werden. Insbesondere ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten nur unter den Voraussetzungen des 2. Kapitels des SGB X zulässig. Verstöße dagegen werden ggf. als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Leider ist das "Sozialgeheimnis" durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen (§§ 68 ff. SGB X) kaum mehr als wirkungsvolles Instrument zum Schutz persönlicher Daten zu gebrauchen. Die ausgiebigen Zugriffs- bzw. Übermittlungsbefugnisse an diverse staatliche Repressionsbehörden sind auszugsweise in der folgenden Tabelle dargestellt:
|| '''Stelle''' || '''Anlass der Übermittlung, Aufgaben der Stelle''' || '''Rechtsgrundlagen, Erläuterungen, Einschränkungen''' || || Ausländerbehörde || Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse nach dem Ausländergesetz bzw. Aufenthaltsgesetz || § 76 Abs 1 und 2 des AuslG bzw AufenthG, § 1 AsylBLG, § 71 Abs. 2 und 2a SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit; lediglich Einschränkung bei der Übermittlung von besonders schutzwürdigen Sozialdaten (Gesundheitsdaten) nach § 71 Abs. 2 S. 2 SGB X || ||<rowspan=3> Behörden zum "Schutz der inneren und äußeren Sicherheit" || Abwendung geplanter Straftaten || § 138 StGB, § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || zulässige Rasterfahndung nach Bundes- oder Landesrecht || Polizeigesetze des Bundes und der Länder, § 68 Abs. 3 SGB X; nur: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, frühere und derzeitige Anschrift, derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt, Namen und Anschriften der früheren und des derzeitigen Arbeitgebers, Staats- und Religionsangehörigkeit sowie erbrachte oder demnächst zu erbringende Geldleistungen; keine Anwendung der Zulässigkeitsprüfung nach § 67d Abs. 2 SGB X || || Aufgaben der "inneren und äußeren Sicherheit"; aufgabenbezogene Ermittlungen || § 68 Abs. 1 SGB X, §§ 72, 73 SGB X; nur: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschrift, derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt sowie Namen und Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber, wenn das Ersuchen nicht länger als sechs Monate zurückliegt; aber auch dann eigentlich nur, wenn sich die ersuchende Stelle diese Angaben auf andere Weise nicht beschaffen kann || ||<rowspan=4> Finanzamt || Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche von mindestens 600 EUR außerhalb des Bereichs der Leistungsträger || § 68 Abs. 1 SGB X; nur: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschrift, derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt sowie Namen und Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber, wenn das Ersuchen nicht länger als sechs Monate zurückliegt; aber auch dann eigentlich nur, wenn sich die ersuchende Stelle diese Angaben auf andere Weise nicht beschaffen kann || || Sicherung des Steueraufkommens || §§ 93, 97, 105, 111 Abs. 1 und 5 AO sowie § 116 AO, § 71 Abs. 1 Nr. 3 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || Daten ausländischer Unternehmen, die aufgrund bilateraler Regierungsvereinbarungen über die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Ausführung von Werksverträgen tätig werden || § 93a AO, § 71 Abs. 1 Nr. 3 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || Steuerfahndungsstellen zur steuerlichen Ermittlung von Steuerstraftaten und -ordungswidrigkeiten || z.B. § 399 Abs 1 AO, § 161 StPO; siehe Staatsanwaltschaft || || Gemeindebehörde || Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Leistungen der Sozialhilfe || §§ 12 und 28 SGB I, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || ||<rowspan=10> Gerichte || Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Vorenthaltungen der Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitsentgelt oder Insolvenzverfahren || § 266a StGB, § 69 Abs. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || Zur Erfüllung der Aufgaben der Polizeibehörde, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte || § 69 Abs. 1 SGB X; nur: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschrift, derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt sowie Namen und Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber, wenn das Ersuchen nicht länger als sechs Monate zurückliegt; aber auch dann eigentlich nur, wenn sich die ersuchende Stelle diese Angaben auf andere Weise nicht beschaffen kann || || Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem rechtswidrig begünstigendem Verwaltungsakt || § 45 SGB X, § 69 Abs. 1 Nr. 2 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || Ermittungsverfahren im Zusammenhang mit Betrugsangelegenheiten eines Leistungserbringers || §§ 12 und 18 ff. SGB I, § 69 Abs. 1 Nr. 2 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || Gerichtliches Verfahren oder Vollstreckungsverfahren wegen eines gesetzlichen oder vertraglichen Unterhaltsanspruchs oder eines an seine Stelle getretenen Erstattungsanspruch bzw. Verfahren wegen eines Versorgungsausgleichs || § 53b FGG, § 844 Abs. 2 BGB, § 74 Nr. 1 a und b SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit; bei einem anhängigen Verfahren besteht nur ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Gericht, nicht jedoch gegenüber beteiligten Dritten || || Abgabe der Drittschuldnererklärung im Rahmen von § 840 ZPO || § 71 Abs. 1 Satz 2 SGB X; Vorlage des Gerichtsbescheides oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 ZPO als Voraussetzung notwenig; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit; ferner sind Name und Anschrift des/der anderen Gläubiger sowie Rechtsgrund und Betrag anzugeben und der entsprechende Pfändungsbeschluss genau zu beschreiben; im Stadium der Vorpfändung oder gar im Vorfeld einer Pfändung ist eine Sozialdatenübermittlung jedoch unzulässig || || Abwehr einer geplanten Straftat || § 138 StGB, § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder einer Straftat von erheblicher Bedeutung || § 12 Abs. 1 und 2 StGB, § 73 Abs. 1 SGB X; richterliche Anordnung erforderlich; Wenn das Übermittlungsersuchen eindeutig begründet ist, dürfen die erforderlichen Sozialdaten mit Ausnahme von medizinischen oder der unter ein Berufsgeheimnis fallenden Daten übermittelt werden. (vgl. § 76 Abs. 1 SGB X) || || Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen einer anderen Straftat (Vergehen) ohne erhebliche Bedeutung || § 73 Abs. 2 SGB X; richterliche Anordnung erforderlich; Die Datenübermittlung beschränkt sich auf die in § 72 Abs. 1 Satz 2 SGB X genannten Angaben und über erbrachte oder demnächst zu erbringende Geldleistungen. || || Durchführung eines mit der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe nach dem SGB zusammenhängenden Verfahren || § 69 Abs. 1 Nr. 2 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || ||<rowspan=2> Gerichtsvollzieher || Vollstreckung im Sozialbereich || § 12 SGB I, § 66 SGB X, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit, aber nur bei Vollstreckungbegehren im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung eines Leistungsträgers || || Abgabe der Drittschuldnererklärung im Rahmen von § 840 ZPO || § 71 Abs. 1 Satz 2 SGB X; Vorlage des Gerichtsbescheides oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 ZPO als Voraussetzung notwenig; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit; ferner sind Name und Anschrift des/der anderen Gläubiger sowie Rechtsgrund und Betrag anzugeben und der entsprechende Pfändungsbeschluss genau zu beschreiben; im Stadium der Vorpfändung oder gar im Vorfeld einer Pfändung ist eine Sozialdatenübermittlung jedoch unzulässig || || Justizvollzugsanstalt || Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften und Gerichte || § 68 Abs. 1 SGB X; nur: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschrift, derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt sowie Namen und Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber, wenn das Ersuchen nicht länger als sechs Monate zurückliegt; aber auch dann eigentlich nur, wenn sich die ersuchende Stelle diese Angaben auf andere Weise nicht beschaffen kann || ||<rowspan=7> Polizei || Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder einer Straftat von erheblicher Bedeutung || § 12 Abs. 1 und 2 StGB, § 73 Abs. 1 SGB X; Voraussetzung: richterliche Anordnung; nur wenn das Übermittlungsersuchen eindeutig begründet ist, dürfen die erforderlichen Sozialdaten übermittelt werden mit Ausnahme von medizinischen und den unter ein Berufsgeheimnis fallenden Daten (vgl. § 76 Abs. 1 SGB X) || || Strafverfahren wegen einer anderen Straftat (Vergehen) ohne erhebliche Bedeutung || § 73 Abs. 2 SGB X; Voraussetzung: richterliche Anordnung; Datenübermittlung beschränkt sich auf die in § 72 Abs. 1 S. 2 SGB X genannten Angaben und über erbrachte oder demnächst zu erbringende Geldleistungen; ohne richterliche Anordnung sind die Voraussetzungen des § 68 SGB X zu prüfen || || Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften und Gerichte || § 68 Abs. 1 SGB X; nur: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschrift, derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt sowie Namen und Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber, wenn das Ersuchen nicht länger als sechs Monate zurückliegt; aber auch dann eigentlich nur, wenn sich die ersuchende Stelle diese Angaben auf andere Weise nicht beschaffen kann || || Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitnehmeranteilen, Arbeitsentgelt oder Insolvenzverfahren || § 266a StGB, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || Abwendung geplanter Straftaten || § 138 StGB, §§ 68, 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB X sowie §§ 72,73 SGB X; alle Sozialdaten, soweit die Übermittlung erforderlich ist "für die Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten" || || Ermittlungsverfahren wegen einem rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakt || § 45 SGB X, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || Ermittlungsverfahren in Betrugsangelegenheiten eines Leistungserbringers || § 12, 18 ff. SGB I, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || ||<rowspan=4> Staatsanwaltschaft || Pfändungen || §§ 54 ff. SGB I, § 67b Abs 1 SGB X; der Betroffene muss im Einzelfall schriftlich in die Übermittlung eingewilligt haben || || Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder einer Straftat von erheblicher Bedeutung || § 12 Abs. 1 und 2 StGB, § 73 Abs. 1 SGB X; Voraussetzung: richterliche Anordnung; nur wenn das Übermittlungsersuchen eindeutig begründet ist, dürfen die erforderlichen Sozialdaten übermittelt werden mit Ausnahme von medizinischen und den unter ein Berufsgeheimnis fallenden Daten (vgl. § 76 Abs. 1 SGB X) || || Strafverfahren wegen einer anderen Straftat (Vergehen) ohne erhebliche Bedeutung || § 73 Abs. 2 SGB X; Voraussetzung: richterliche Anordnung; Datenübermittlung beschränkt sich auf die in § 72 Abs. 1 S. 2 SGB X genannten Angaben und über erbrachte oder demnächst zu erbringende Geldleistungen; ohne richterliche Anordnung sind die Voraussetzungen des § 68 SGB X zu prüfen || || ... || ... || ||<rowspan=3> Zollverwaltung || Sicherung des Steueraufkommens || §§ 93, 97, 105, 111 Abs. 1 und 5 AO sowie § 116 AO, § 71 Abs. 1 Nr. 3 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || Bekämpfung illegaler Beschäftigung; Ordungswidrigkeiten; Prüfung des rechtmäßigen Leistungsbezuges; Vollstreckung im Sozialbereich || § 35 SGB I, § 28a SGB IV, § 107 Abs. 1 SGB IV, § 306 SGB V, § 66 SGB X, § 98 Abs. 2 SGB X, § 307 Abs. 1 SGB III, § 69 Abs 1 Nr. 1 SGB X, § 67e SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit || || Verfolgung von Ordungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) || § 306 SGB V, § 71 Abs. 1 Nr. 6 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit ||
Datenbanken auf Länderebene
<<TableOfContents>>
= Datenbanken auf Länderebene =
Auch nach dem Föderalismuskompromiss ist Polizei in der BRD nach wie vor in erster Linie Ländersache – insbesondere kommt der Großteil dessen, was das BKA verarbeitet, auf verschiedenen Wegen aus Länderdatenbanken.
Auf den folgenden Länderseiten gibt es jeweils Abschnitte zur Rechtslage, zu Auskunftssystemen und Vorgangsverwaltungen, zu den Systemen der Landesämter für Verfassungsschutz und schließlich zu Anekdoten aus den Ländern (die, die es nicht nach [[Irre Geschichten]] geschafft haben).
- [[Datenbanken Baden-Württemberg]]
- [[Datenbanken Bayern]]
- [[Datenbanken Berlin]]
- [[Datenbanken Brandenburg]]
- [[Datenbanken Bremen]]
- [[Datenbanken Hamburg]]
- [[Datenbanken Hessen]]
- [[Datenbanken Mecklenburg-Vorpommern]]
- [[Datenbanken Niedersachsen]]
- [[Datenbanken NRW]]
- [[Datenbanken Rheinland-Pfalz]]
- [[Datenbanken Saarland]]
- [[Datenbanken Sachsen]]
- [[Datenbanken Sachsen-Anhalt]]
- [[Datenbanken Schleswig-Holstein]]
- [[Datenbanken Thüringen]]
''Es wäre besonders schön, wenn sich Leute fänden, die einzelne Länder übernehmen könnten und sich drum kümmern, dass die Infos aktuell sind und bleiben. Wer sowas machen will: Tut es einfach...''
== Allgemeines zu den Länderdatenbanken ==
=== Polizeien ===
Alle Länder haben für die Polizei ein Nachweissystem, also eine Datei, in der Straftäter, Verdächtige und "Gefährder" gespeichert werden. Beginnend in den 1990er Jahren haben die Polizeien die alten schreibmaschinenbasierten Verfahren (z.B. Anzeigenaufnahme) durch EDV-Verfahren ersetzt ("[[Vorgangsverwaltung]]"). Mehr dazu unter [[Länderübergreifende Software]].
Für Kriminalität besonderer oder länderübergreifender Bedeutung (was sehr großzügig definiert wird) werden Daten weiter in Verbunddateien innerhalb von [[INPOL]] übertragen; lesend greifen die Landesbehörden auch auf INPOL-Zentraldateien. Auf das Informations System [[IS]] von [[Europol]] haben die LKAs der Länder und befugte Spezialabteilungen für [[Staatsschutz]] und [[OK]] der lokalen Polizeibehörden direkten Zugriff. Zudem können die Polizeien der Länder auf [[SIS]] zugreifen und im Rahmen des [[Vertrag von Prüm]] Ermittlungsdaten austauschen.
=== Polizeigesetze ===
Soweit sie nicht im Strafverfahren auftritt, wird die Arbeit der Polizei von Landesgesetzen geregelt. Diese unterscheiden sich in Eingriffsbefugnissen, wobei die jeweils zuletzt verabschiedeten Gesetze die schärfsten Einschränkungen von Bürgerrechten vorsehen und andere Länder im Laufe der Zeit nachziehen. Die Polizeigesetze heißen dann und wann auch "Sicherheits- und Ordnungsgesetz" oder ähnlich. Vgl. [[Polizeigesetze]].
=== Verfassungsschutz ===
Die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) speisen Daten zusammen mit den Geheimdiensten des Bundes in die Nachweisdatei [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]]. Daneben haben die Geheimdienste wohl noch eigene Amtsdateien, aber dazu ist nicht viel bekannt.
=== Antiterrordatei ===
Auf die [["Anti-Terror-Datenbank"]] haben neben den [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeibehörden]] und den [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] des Bundes alle [[LKA]]s und [[LfV]]s Zugriff.
Global
= Global (INPOL) =
Eine "Auswertedatei", die 2001 vor wegen der begleitenden polizeilichen Gewaltexzesse innerhalb der globalisierungskritischen Bewegung immer noch berüchtigten EU-Gipfel in Göteborg angelegt wurde. In der Einrichtungsanordnung ist die Rede von Erkenntnissen, die dem Erkennen von Zusammenhängen in Bezug auf Ereignisse, Institutionen bzw. Gruppierungen sowie Personen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktionen und anderen Straftaten militanter Globalisierungsgegner dienen können.
11/2001 sollen 1160 Personen erfasst gewesen sein.
Es handelt(e) sich um eine Amtsdatei. Ihr Status ist 2006 unbekannt. Vgl. auch [[IgaSt]].
== Links ==
- [[http://web.archive.org/web/20040315005510/http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node119.html|Der BfD dazu]]
RFID
= RFID =
== Radio Frequency IDentification ==
Ein RFID-Chip (oder Tag) besteht aus einem klitzekleinen Chip mit Drähten, die eine Antenne. Die Chips sind in Gegenstände, Etiketten oder Verpackungen eingebaut und brauchen keine eigene Batterie. Sie funktionieren per Funk (für Physik-Fans: per Induktion): Ein Lesegerät, häufig auch "Antenne" genannt, sendet einen Funk-Impuls und der Schnüffelchip sendet eine auf ihm gespeicherter Daten zurück.
== Staatliche Anwendungen ==
Im [[ePass]] (dem elektronischen Reisepasse) und im [[E-Perso]] (elektronischer Personalausweis) befindet sich jeweils ein RFID-Chip zum automatischen auslesen. Die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] testet momentan am Frankfurter Flughafen das automatische Auslesen der Reisepässe unter der Bezeichnung Easy Pass. Dabei werden nach einem [[http://www.stern.de/politik/deutschland/bundespolizei-testet-easy-pass-automat-kontrolliert-reisende-am-flughafen-1515191.html|Stern-Artikel]] die Daten auch automatisch mit dem Fahndungsbestand (d.h. [[SIS]], [[INPOL]] und andere) abgeglichen.
== Weitere Infos ==
- [[http://www.foebud.org/rfid/faq-frequently-asked-questions-zu-rfid/|FAQ des foebud zum RFID-Chip]]
- [[http://www.fiff.de/publikationen/broschueren/rfid.pdf|Broschüre des FifF zum RFID-Chip]] (pdf)
- [[http://datenschmutz.de/gc/rfid.txt| Artikel in der Rote Hilfe Zeitung zum RFID-Chip]]
Kontodaten
<<TableOfContents>> = Kontodaten =
Repressionsbehörden können auf Konten Inhaber_innen zuordnen sowie herausfinden, welche Konten eine Person unterhält ("Stammdaten"). Das Verfahren wird über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (WikiPedia:BaFin) abgewickelt. Ursprünglich zur Abwehr von Terrorismus und Geldwäsche eingeführt, wird es längst auch etwa von Finanz- oder Sozialämtern eingesetzt.
Vgl. [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]].
== Rechtsgrundlage ==
Nach [[http://bundesrecht.juris.de/kredwg/__24c.html|§24c Kreditwesengesetz]] hat jedes Kreditinstitut eine Datei der Konten seiner Kunden zu führen (mit Name, Anschrift und Geburtsdatum). Dabei ist zu gewährleisten, dass darauf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (WikiPedia:BaFin) für eigene oder fremde Zwecke (z.B. gemäß § 5 Abs. 3 GeldwäscheG für das Bundeskriminalamt), jederzeit automatisiert diese Daten abrufen kann (ohne dass das Kreditinstitut selbst davon Kenntnis erlangen darf).
Zur datenschutzrechtlichen Verantworung sagt das Gesetz: "Die Bundesanstalt prüft die Zulässigkeit der Übermittlung nur, soweit hierzu besonderer Anlass besteht. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die ersuchende Stelle." Abfragen werden für 18 Monate protokolliert
Eher überraschenderweise hat das WikiPedia:Bundesverfassungsgericht am [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070613_1bvr155003.html|13.6.2007 entschieden]], dass große Teile dieser Regelungen in grundrechtlich in Ordnung gehen. Es sei normenklar, nicht alles, was Strafverfolgungsbehörden dürfen, müsse in der [[http://bundesrecht.juris.de/stpo/|StPO]] stehen. Zur Verhältnismäßigkeit sagt das Gericht, dass die Alternative eine Vielzahl von Einzelanfragen sei und die seien wohl kein milderes Mittel, da ja dann alle Banken von den Verdachtsmomenten erführen. Die Kontostammdaten hätten zudem "bei isolierter Betrachtung keine besondere Persönlichkeitsrelevanz", während die Verfolgung von Steuer- oder Sozialbetrug herausgehobene Werte seien.
== Inhalt der Kontodaten ==
Der Kontenabruf erfolgt über spezielle Tabellen (oder Views), die aus den gesamten von der Bank zu einer Person gespeicherten Daten herausfiltern:
- Namen des Inhabers und Zugriffsberechtigter incl. Adressen
- Kontonummer
- Datum von Eröffnung und Auflösung
Die Speicherfrist nach Auflösung des Kontos beträgt drei Jahre.
== Anzahl Abfragen ==
=== Anzahl der Abfragen von Polizei und Staatsanwaltschaft ===
Abfragen der Repressionsbehörden (Zusammenstellung u.a. durch eineN fleißigeN Wikipedia-Autor``In, vgl. auch [[http://www.neues-deutschland.de/artikel/219267.immer-mehr-kontoabfragen.html|ND vom 22.2.2012]]):
|| || 2004 || 2005 || 2006 || 2011 || || Polizei || 26.212||38.675 || 47.805 || 69675 || || Staatsanwaltschaften||3.038|| 7.494 ||12.861 || 25997 ||
=== Abfragen von Finanzämter und Sozialbehörden ===
Auch [[Datenbanken Finanzamt|Finanz]]- und [[Datenbanken Sozialamt|Sozialämter]] haben über die WikiPedia:BaFin-Schnittstelle Zugriff auf die Kontostammdaten und machen davon fleißig Gebrauch. Im Jahre 2010 gab es 58.000 Abfragen.
Auf Grund der Änderungen in § 93 und § 93 b AO (mit Wirkung ab 1.4.2005 durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003, BGBl. I 2003, S. 2928, 2931; zuletzt geändert durch UnternehmenssteuerreformG 2008 vom 6.7.2007; BGBl. 2007, 1888, 1999) kann jetzt auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt - es löste ab 1.1.2006 das Bundesamt für Finanzen ab) direkt und ebenfalls ohne Kenntnis der Kreditinstitute von einem heimlichen Zugriff auf diese Datei nach § 24 c KWG ihre Abrufe tätigen. Finanzbehörden und Gemeinden (soweit sie Realsteuern verwalten) können nach § 93 Abs. 7 AO über das BZSt diese Daten aus der § 24 c KWG-Datei abrufen. (nach http://wiki.piratenpartei.de/Was_%C3%BCber_uns_gespeichert_wird#Kontodaten).
=== Kritik an der exponentiellen Steigerung der Abfragen durch den BfDI ===
Der [[Datenschutzbeauftragten|BfD]] kritisiert in einer [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4728|PM von 2011]] die inflationäre Steigerung der Abfragen von [[Datenbanken Finanzamt|Finanzämtern]], [[Datenbanken Sozialamt|Sozialbehörden]] und Strafverfolgungsbehörden. Im Jahre 2005 haben die Finanz- und Sozialämter 9000 Abfragen getätigt, im Jahre 2010 dann 58000. Das Verfahren, das zur Bekämpfung von "Terrorismus und Geldwäsche" eingeführt worden sei, werde "ohne konkreten Anhaltspunkt" genutzt und auch die Straftverfolgungsbehörden würden ohne konkreten Tatverdacht auf die Daten zugreifen. Peter Schaar plädiert daher dafür, die Zugriffe auf konkrete Verdachtsfällr für Steuerhinterziehung, Sozialhilfemissbrauch und Straftaten von erheblicher Bedeutung zu beschränken. ''Anmerkung: Die Tatbestandsinflation geht aber auch am BfDI nicht vorbei, denn Steuerhinterziehung oder Sozialbetrug findet er inzwischen auch verhältnismäßig.''
== Auskunftsrecht ==
Interessante Frage. 1 BvR 1550/03 vom 13.6.2007 sagt, eine ''Benachrichtigungspflicht'' richte sich nach den Regeln der nutzenden Behörde.
Ob die BAFin auskunftspflichtig wg. der Übermittlungen ist, müsste mal probiert werden (TODO).
== MLA-Anfragen ==
International werden zur Stammdatenabfrage gerne MLA-Verträge ("Mutal legal assistence") genutzt; dabei räumen sich Staaten gegenseitig Rechte für die Ermittlungsbehörden des jeweils anderen Staates ein. Ein Beispiel erläutert statewathch.org in [[http://www.statewatch.org/news/2011/mar/07netherlands-usa-swift-mla.htm|SWIFT data and MLA treaty]] (3/2011).
== Tadelnde Erwähnung beim Big Brother Award 2002 ==
[[http://www.bigbrotherawards.de/2002/.blamed?set_language=de|Tadelnde Erwähnung beim Big Brother Award 2002 ]]
== Kontobewegungen ==
=== Polizeien, Justiz ===
Kontobewegungen sind von der Kontendatenabfrage zunächst nicht betroffen. Im Bereich der Abfragen von Kontostand und -bewegungen existiert eine große Zahl von Regelungen; z.B. haben Steuerbehörden erhebliche Rechte ("Auskunftsersuchen" nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93.html|§93 Abgabenordnung]]). Die Polizei hat jedoch offenbar keine speziellen Rechte. Umgekehrt genießen Banken keinen strafrechtlichen Schutz, ihre MitarbeiterInnen haben also ''vor Gericht'' Aussagepflicht.
Angesichts der Routine, mit der Gerichte Kontoauszüge auch von inländischen Banken per Hausdurchsuchung zu beschaffen versuchen (z.B. 1 Ws 385/06 OLG Koblenz 1. Strafsenat (2006)) liegt die Vermutung nahe, dass sich die Polizei derzeit noch eher selten Kontobewegungsdaten direkt von den Banken besorgt.
Der tatsächliche Zugriff auf Bankdaten von Polizeiseite dürfte vermutlich immer noch laufen wie in einem Urteil des 7. Senats des BFH von 1997 beschrieben:
{{{#!blockquote Im Rahmen eines [...] Steuerstrafverfahrens hatte der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts erwirkt, durch den die Durchsuchung der Geschäftsräume der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin), einer Bank, angeordnet worden ist. Die Antragstellerin hat von der in diesem Beschluß vorgesehenen Abwendungsbefugnis Gebrauch gemacht und Auskunft erteilt. }}}
Also: Das Gericht stempelt einen Zettel, auf dem steht: "Her mit den Daten, oder wir holen sie uns" (in dem Verfahren fand die Bank das unfreundlich, zumal es um Steuergeschichten ging, und wollte die Daten lieber behalten, unterlag aber in dem Prozess).
Die Fassung dieser Textbausteine aus den 2020er Jahren ist:
{{{#!blockquote Wenn Sie eine Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume und Beschlagnahme von Unterlagen vermelden wollen, bitte ich, die erbetenen Daten/Unterlagen zu der hiesigen Vorgangsnummer xxxx an das Kommissariat xxxx zu übersenden. }}}
Es sind Fälle bekannt, in denen so schweres Geschütz schon zur Schätzung der Höhe von Tagessätzen aufgefahren wurde; Routine ist das aber nicht.
Nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8a.html|§8a BverfSchG]] und vielfach auch Landesgesetzen zum Verfassungsschutz (vgl. z.B. [[http://www.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/4000/13_4524_d.pdf| §5a LVSG, geändert 2005]]) können Geheimdienste auf Daten zu Kontobewegungen zugreifen. Auf Bundesebene kam diese Befugnis als Teil des Ottokatalogs ("Terrorismusbekämpfungsgesetz").
Im Rahmen von [[Rasterfahndung]]en werden regelmäßig Finanztransaktionsdaten in großen Mengen ausgewertet, wenn auch vermutlich nicht viele, die direkt Konten betreffen. Ein schönes Beispiel lieferten die Landesermittlungen gegen die Opfer des NSU-Terrors, die nach <<Doclink(2012-breg-bosporusrastert.pdf,Auskunft der Bundesregierung)>> in 80 Einzelmaßnahmen 13000000 Daten aus Kartenbezahlungen einbezogen.
=== Geheimdienste ===
Auf die Kontobewegungen nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8a.html|§8a BverfSchG]] wurde laut [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Nachrichtendienste-hoerten-2009-mehr-ab-1156145.html|Heise-Newsticker]] das [[Datenbanken der Dienste#PKGr|PKGr]] über 18 Anfragen des BfV an Banken im Jahre 2009 informiert (02-09 insgesamt 84). Nicht dabei sind allerdings die Anfragen der Landesämter für Verfassungsschutz, die auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länderebene]] kontrolliert werden.
=== Via TFTP ===
Nach Artikel 10 des [[SWIFT|TFTP-Abkommen]]s können Polizeibehörden (und einige weitere) versuchen, in den USA Überweisungsdaten mit Nexus im Terrorbereich zu bekommen. In den USA werden Überweisungsdaten geheimgehaltener geographischer Bestimmung (vermutlich also primär ein Ende im islamisch geprägten Raum) für fünf Jahre gespeichert.
Eurojust
= Eurojust =
== Rechtsgrundlage ==
[[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/fight_against_terrorism/l33188_de.htm| europa.eu: Beschluss über die Errichtung von Eurojust]]
== Begriffserklärung ==
Eurojust oder Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit ist die Justizbehörde der [[Datenbanken EU|Europäischen Union]] mit Sitz in Den Haag. Eurojust hat den Status einer [[Datenbanken EU|EU]]-Agentur und koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll sie die Arbeit der nationalen Justizbehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität im allgemeinen koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften|Justiz]]- und [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeibehörden]] fördern. Arbeitsbereiche sind unter anderem die Bekämpfung von TerroristInnen und Bereiche der [[OK]], wie die Bekämpfung und [[Prävention]] des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, des Menschenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche.
== Zweck von Eurojust ==
Zur Verstärkung der Bekämpfung der "schweren organisierten Kriminalität" wurde auf dem EU-Gipfel von Tampere die Einrichtung einer zentralen, ständigen Auskunfts-, Dokumenatations- und Clearingstelle eurojust als justitziellem Gegenpart zu [[Europol]] beschlossen. Über Eurojust soll die Kooperation der nationalen [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften|Staatsanwaltschaften]] sichergestellt werden. Seit dem Vertrag von Nizza ist Eurojust auch primärrechtlich in Art. 31 EUV verankert. Längerfristiges Ziel im operativen Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen ist die Weiterentwicklung von Eurojust hin zu einer Eurpäischen Staatsanwaltschaft. Zunächst soll die Aufgabe der Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaften bzw. der Union beschränkt sein.
== Kontrolle von Eurojust ==
Eurojust wird durch einen [[JSB|Joint Supervisory Body]] oder Gemeinsame Kontrollinstanz kontrolliert.
Infos zur Kontrollinstanz beim Europäischen Datenschutzbeauftragten: [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/lang/de/EDPS/Dataprotection/Glossary/pid/77|www.edps.europa.eu]]
== Eurojust im Lissabon-Vertrag ==
Inzwischen wurde das Vorhaben in den Ergänzungsvertrag zum [[Lissabon-Vertrag]] den AEU Vertrag eingestellt und zwar in:
DRITTER TEIL AEU-VERTRAG, DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION, TITEL III DIE FREIZÜGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR, KAPITEL 4 JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN, Artikel 69h ff
== Webseite von Eurojust ==
[[http://www.eurojust.europa.eu/index.htm|www.eurojust.europa.eu]]
Datenschmutz.de
##language:de #pragma section-numbers off
Dieses Wiki versucht, ein wenig Transparenz in den Sumpf von [[Datenbanken]] zu bringen, in denen die Polizei, Staatsanwaltschaften, Geheimdienste unsere Daten speichern und speichern lassen.
== Auskunftsersuchen ==
Wir betreiben einen <<Rellink(/cgi-bin/auskunft,Auskunftsgenerator)>>, der PDFs für Auskunftsersuchen für (vor allem deutsche) Behörden produziert. Mehr dazu auch unter [[RechtsLage/Auskunftsrecht]].
== Datenbanken ==
- [[Überblick]] (Rechtslage, [[Hersteller]], [[Überwachungstechnik]], [[Irre Geschichten|Skandale]], ...)
- [[Datenbanken auf Länderebene]] (LKAs, lokale Polizeibehörden)
- [[Datenbanken der Bundespolizeien]] (BKA, Bundespolizei, ...)
- [[Datenbanken der Dienste]] (Verfassungsschutz, BND, ...)
- [[Datenbanken EU]] (Europol, Schengener Informationssystem, ...)
- [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften]] (Bundeszentralregister, ...)
Die Repressionsbehörden greifen entweder mit spezieller gesetzlicher Grundlage oder im Wege der Sicherstellung/Beschlagnahme auf eine Vielzahl von Datenbanken zu, die von Dritten geführt werden:
- [[Datenbanken anderer Behörden]] (ELENA, Arge, ...)
- [[Privat-Öffentliche Datenbanken]] (Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdaten, ...)
- [[Private Datenbanken]] (Schufa, Google, ...)
Wir können leider noch nicht mal den Vorgängen innerhalb der BRD folgen, so dass zu [[Datenbanken Drittstaaten]] allenfalls grobe Hämmer hier reinkommen. Dennoch sind Beiträge gern gesehen.
== Weiteres Infomaterial ==
In der Kolumne ''Get Connected'' der Zeitung der Roten Hilfe publizieren wir grob zu Themen aus dem Bereich dieses Wikis. Auf dieser Seite bieten wir ein <<Rellink(/gc/,Archiv)>> der meisten bisher erschienenen Artikel.
Außerdem gibt es noch VeranstaltungsMaterial (evtl. recyclebare Folien etc.) für Vorträge, Seminare, etc. Insbesondere könnt ihr uns bundesweit (normalerweise gegen Fahrtkosten und ggf. Pennplatz) für Veranstaltungen mit diesem Kram buchen.
== Meta-Kram ==
- ToDo (Quellen zur Auswertung, Vorschläge zur Struktur, etc)
- OrgaKram (Gruppen-Interna)
=== Editieren ===
Die meisten Seiten hier sind von euch editierbar, der Link dazu befindet sich in der Sidebar. Um Spammern das Leben etwas schwerer zu machen, erlauben wir das Editieren nur über SSL. Wenn ihr das also über eine URL anseht, die mit http beginnt, könnt ihr nicht editieren. Um das zu können, ersetzt das http in der Adresszeile eures Browsers durch https.
Wir bitten Leute, die mehr tun wollen, als nur ein paar Tippfehler zu korrigieren, einen Blick auf [[EditierenViaSSL|unsere Wünsche an AutorInnen]] zu werfen.
=== Kontakt ===
datenschutzgruppe [at] rote-hilfe.de -- bitte verschlüsselt eure Mails wenn irgend möglich.
Wir haben einen neuen PGP-Schlüssel. Details dazu (incl. Unterschrift) findet ihr in unserer [[https://datenschmutz.de/pgp-transition.txt|Übergangserklärung]]. Unseren [[https://datenschmutz.de/li/datenschmutz.asc|neuen PGP-Schlüssel]] findet ihr natürlich auch auf den Keyservern.
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ZufallsSeite
##language:de ##master-page:RandomPage ##master-date:2001-11-30 14:37:40 Hier ist eine Liste von 25 zufälligen Seiten: <<RandomPage(25)>>
MobilPol
Mobil``Pol ist ein einer [[https://www.bdk.de/lv/hamburg/presseerklaerung-it-strukturdesaster-bei-der-polizei-hamburg/|BDK-Pressemitteillung von 2020]] erwähnt als:
{{{#!blockquote Die bereits auf der Cebit 2016 vorgestellte Polizei-App, mit welcher auf handelsüblichen Smartphones und Tablets in einer gesicherten Nutzerumgebung vertraulich gechattet, Dateien und Anhänge einem definierten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden soll, steckt seit Jahren unausgereift in der Pilotierung fest. Die den Polizistinnen und Polizisten der Stadt seit Jahren versprochenen App-basierten, mobilen Abfragemöglichkeiten polizeilicher Auskunftssysteme wie POLAS, ZEVIS und EWO, mobiler Pass- und Fingerabdrucküberprüfungen und ein tauglicher Messengerdienst, werden wohl noch lange auf sich warten lassen. }}}
Dass die sowas überhaupt wollen, lässt ihm Hinblick auf einen eklatanten Mangel an bürgerrechtlichen Instinkten tief blicken.
Eine besorgte Frage drängt sich auf: Sind es vielleicht doch die Aufsichtsbehörden, die hier übermäßige Exzesse verhindern, oder ist es doch nur – wie der BDK insinuiert – die übliche Unfähigkeit?
Bertelsmann-Stiftung
<<TableOfContents>> = Bertelsmann-Stiftung =
Die Bertelsmann-Stiftung ist eine der größten Neoliberalen Think Tanks in Europa mit zweifelhafter [[http://www.anti-bertelsmann.de/2009/gutachten2.html|Gemeinnützigkeit]].
== Lobbyismus in Europa ==
Gerade in [[Datenbanken EU]] versucht sie durch Lobbyismus massiv Einfluss meist zum Nutzen des Bertelsmannkonzerns zu nehmen. Sie nutzt dabei aus, dass es innerhalb der bürokratischen Struktur ist es besonders Einfach den Einfluss gelten zu machen, so wurde der [[Lissabon-Vertrag]] zum größten Teil von der Bertelsmann-Stiftung verfasst.
== Innere (Un)sicherheit ==
Im Gegensatz zur Einflussnahe auf die Wirtschaftspolitik ist das Agieren der Bertelsmann-Stiftung im Bereich Innerer (Un)sicherheit weniger bekannt. Sie bemüht sich u.a. darum mit Miltärexpert_innen, Geheimdienstler_innen und Politiker_innen Ideen für die Innere (Un)sicherheit zu entwickeln.
[[http://euro-police.noblogs.org/2008/01/bertelsmann-lobbyist-f-r-europ-ische-innen-und-au-enpolitik/| Anti-B Redebeitrag]] Redebeitrag auf der Demonstration gegen den "11. Europäischen Polizeikongreß"
[[http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_4689.htm| PM Bertelsmann-Stiftung ]] Terrorismus-Bekämpfung nicht nur national sondern europaweit koordinieren
[[http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-2086D6B7-A61BA540/bst/hs.xsl/nachrichten_4855.htm| PM Bertelsmann-Stiftung ]] Die Terrorabwehr in Deutschland weist weiterhin Lücken auf
== Weitere Links == [[http://www.anti-bertelsmann.de| Anti-Bertelsmann Webseite]]
Überwachungstechnik
<<TableOfContents>>
= Überwachungstechnik =
Der Schwerpunkt dieser Seiten liegt zwar auf Datenbanken und nicht auf der Akquise von Material, aber ganz ausblenden wollen wir das Thema der technischen Hilfsmittel nicht, zumal ja Datenbanken nicht unabhängig von den Methoden der Datensammlung bestehen.
Neben den hier diskutierten Hilfsmitteln zu Überwachung und Observation gibt es noch die klassischen Methoden verdeckter Informationsbeschaffung wie [[Observation]], [[Verdeckte Ermittler]] und [[V-Leute]]. Technisches zur Telekommunikationsüberwachung ist ausgegliedert nach LawfulInterception ("Abhören") bzw. [[TK-Verkehrsdaten]].
== Vorbemerkung ==
Vorsicht vor Paranoia: 99.99% der "komischen Dinge", die Computer oder Telefone so tun, haben nichts mit gezielter Überwachung zu tun. Dennoch ist ohne verlässliche Ende-zu-Ende-Verschüsselung mit gegenseitiger Authentifikation (z.B. PGP mit ordentlichem Schlüsselmanagement) nicht davon auszugehen, dass bei Telekommunikation Vertraulichkeit herrscht.
== Lawful Interception ==
Das Abhören von Telekommunikation läuft unter dem schönen Begriff LawfulInterception -- siehe dort.
Zu Vorratsdatenspeicherung, Funkzellenabfrage, stiller SMS und ähnlichem siehe [[TK-Verkehrsdaten]].
== Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff) ==
Der "Große Lauschangriff" hat in der Repressionspraxis eine weitaus geringere Relevanz als die politische Aufmerksamkeit (verglichen mit anderen Repressionstechnologien) das vermuten lässt. [[http://www.bmj.de/files/-/1319/Bericht%20Wohnraumüberwachung_270906.pdf|Das BMJ berichtet]] für 2006 (nach dem etwas beschränkenden BVerfG-Beschluss) von 7 überwachten Objekten mit 27 Betroffenen. Bayern ist dabei effizient: 13 Tage abhören kostet dort 45.24, in NRW kosten 16 Tage rund 50000 Euro.
Zahlen von 2006/07 bietet [[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/103/1610300.pdf|BT-Drucksache 16/10300]].
Rechtsgrundlage im Strafrecht ist §100c StPO, der relativ hohe Hürden setzt;
im Politbereich erlaubt wie immer das 129a-Konstrukt großzügige Eingriffe.
Wohl dank der Prosa über den Schutz des "Kernbereichs der persönlichen
Lebensgestaltung", der bei den Maßnahmen geschützt bleiben muss, halten
sich die Berhörden derzeit noch weitgehend zurück. Dies ist um so
bemerkenswerter, als §100c auch die Rechtsgrundlage für die allseits
befürchtete Raumüberwachung mit Mobiltelefonen wäre.
Auch diverse Landesgesetze erlauben den großen Lauschangriff zur "Gefahrenabwehr", so etwa §23 PolG Baden-Württemberg, das ihn zur "Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person" erlaubt. Wie weit solche Befugnisse wirklich eingesetzt werden, ist nicht bekannt.
=== Wanzen ===
Zur Aufzeichnung von Geräuschen in Räumen werden verschiedene Geräte eingesetzt, im einfachsten Fall ein schlichtes Mikrofon mit Sender; da diese allerdings mit verschiedenen "Wanzendetektoren" relativ einfach zu lokalsieren sind, werden zunehmend Geräte eingesetzt, die die Signale zunächst aufzeichnen und dann komprimiert übertragen.
In Heidelberg wurde 2011 eine Art Handy-Wanze im dortigen Fachschaftenbüro (der Studivertretung) gefunden, welche dort vermutlich vom [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittler]] Simon Bromma angebracht wurde (vgl. [[http://peter-nowak-journalist.de/2011/06/09/%C2%BBdu-fahrst-zu-oft-nach-heidelberg%C2%AB/|Du fährst zu oft nach Heidelberg]] von Peter Nowak). Dieser Einsatz allerdings dürfte sich nicht auf Regelungen zur Wohnraumüberwachung gesstützt haben, da der Raum eben kein Wohnraum war; im Strafverfahren wäre hier §100f StPO einschlägig gewesen, da Bromma zur Gefahrenabwehr eingesetzt war, wird sich die Polizei auf §22 (1) PolG berufen.
- [[http://www.expertenwissen.eu/bedienungsanleitungen/minisender.pdf|Beschreibung und Bedienungsanleitung eines Wanzendedektors der Firma alarm.de]]
- Zahlreiche Bauformen und Varianten von Wanzen finden sich im <<Doclink(2011-elaman-katalog.pdf,Elaman-Katalog von 2011)>>
=== Mobiltelefone als Wanzen ===
Da Mobilelefone bereits mit Mikrofon und Sender ausgestattet sind, können sie relativ leicht als Wanzen eingesetzt werden. Dies wird etwa im [[http://www.heise.de/newsticker/Polizei-nutzt-Handys-als-Wanzen--/meldung/92713|Heise-Newsticker 2007]] diskutiert. Zumindest die Polizeien des Bundes der BRD haben das aber nach [[http://dip.bundestag.de/btd/16/060/1606079.pdf|Bundestags-Drucksache 16/6079]] (2008) bisher nicht getan.
Ein Grund für die Zurückhaltung dürfte sein, dass der Teufel dabei im Detail liegt und in aller Regel die Software des Telefons in zum Teil nichttrivialer Weise manipuliert werden muss. Wenn allerdings Wohnraumüberwachung populärer wird, dürften entsprechende Lösungen von privater Seite wenigstens für verbreitere Telefone verfügbar werden. Insbesondere ist zu bedenken, dass moderne Telefone Wochen und Monate von Umgebungsgeräuschen aufzeichnen und speichern und diese Daten ggf. auf Bestellung übermitteln können.
Aber nochmal: Es gibt keine Belege, dass sowas in der BRD überhaupt gemacht wurde, eine verbreitete Praxis ist es jedenfalls nicht.
- [[http://datenschmutz.de/gc/cellphones.pdf|Rote Hilfe Zeitung über die Überwachungsmöglichkeiten durch Handys]] (pdf)
== Akustische Überwachung außerhalb von Wohnungen ==
Außerhalb von Wohnungen erlaubt im Strafverfahren §100f die verdeckte Tonaufzeichnung grob unter den Bedingungen des Telefonabhörens. Nicht Beschuldigte dürfen im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsabwägung in Mitleidenschaft gezogen werden. Entsprechende Regelungen finden sich in vielen Polizeigesetzen zur Gefahrenabwehr (z.B. §22 PolG BaWü).
Ein besonders widerwärtiges Gerät zum Abhören in dieser Weise findet sich im <<Doclink(2011-elaman-katalog.pdf,2011 geleakten Spitzelkatalog von Elaman)>> auf PDF-Seite 19 ("Model 6309 Audio Scope System"); es erlaubt durch eine Art inverser Wellenfeldsynthese, auf einzelne Schallquellen zu "zoomen", ggf. auch im Nachhinein.
=== Direktes Abhören von GSM-Verbindungen ===
Die Verschlüsselung auf der Luftschnittstelle von GSM kann inzwischen als gebrochen angesehen werden. Bei legaler Überwachung dürfte das keine Rolle spielen, da die Sicherheitsbehörden problemlos eine Telefonüberwachung mittels [[LawfulInterception]] einleiten können.
Bei halblegalen bis illegalen Überwachungen allerdings schon. So tauchen inzwischen kommerzielle Lösungen auf, die -- wohl vor allem für Private oder Geheimdienste außerhalb ihrer Jurisdiktion -- das Abhören von GSM-Telefonaten über die Luftschnittstelle erlauben; Ein [[http://ftp.ccc.de/documentation/sigint/enfopol-2002/Telco_Surveillance_Systems/IMSi%20Catcher/GSM%20Abh%f6ranlage.pdf|Whitepaper zu einem solchen Gerät]] der Firma [[http://www.alarm.de|alarm.de]] wurde 2002 noch für 200000 Dollar verkauft. Inzwischen sind weit billigere Lösungen verfügbar.
== Stille SMS ==
Stille WikiPedia:SMS sind Kurzmitteilungen die vom Handy nicht angezeigt werden und so unbemerkt [[TK-Verkehrsdaten]] erzeugt werden, welche von der Polizei beim Mobilfunkprovider abgefragt werden können.
vgl [[TK-Verkehrsdaten#Stille_SMS]]
== GPS Peilsender == [[http://www.mini-gts-peilsender.de/|Mini Peilsender]] werden für jederman/frau verkauft, d.h. auch zum Überwachen von untreuen Lebenspartnern. Die Position wird per GPS bestimmt und per SMS mitgeteilt. Da das Senden von SMS nicht unbemerkt bleibt, lässt sich so etwas durch einen Wanzendetektor finden. Vgl. [[http://howto.wired.com/wiki/Check_Your_Car_for_a_GPS_Tracker|Check Your Car for a GPS Tracker]]
Das Programm zur [[Observation]] mit Hilfe eines GPS-Peilsenders heißt [[Patras]] und wird von der [[Bundespolizei]], [[BKA]], [[Zoll]] und den [[LKA]]s der Länder verwendet. Zumindestens geht das aus einem Hack der [[http://dl.nn-crew.cc/|NoName Crew]] hervor, welche laut [[http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,773189,00.html|Spiegel]] Juli 2011 den Server des Zolls für die Observation per GPS gehackt hatte. Danach laden sich das die Observierer (d.h. MEKs) der Polizei das Programm auf einem Laptop und mit Hilfe einer festen GPRS-Verbindung werden die Daten über einen zentralen Server übertragen. Die Peilsender selber senden die Daten mit Hilfe von SMS über ein [[PAIP]] (Police Applications Intercommunication Protocol), das PAIP wird auch bei Wanzen und ähnlichem zur Übertragung verwendet (vgl [[http://de.indymedia.org/2011/07/311418.shtml|Indymedia]])
== IMSI-Catcher ==
IMSI-Catcher imitieren eine Funkzelle mit starker Sendeleistung, so dass die Handys in der Nähe sich bei dieser Funkzelle melden. Der IMSI-Catcher kann so die IMSIs (d.h. die eindeutige Nummer der SIM-Karte) der sich in einem gewissen Umkreis zum IMSI-Catcher befindenen Handys ermitteln.
vgl [[IMSI-Catcher]]
== WLAN-Catcher ==
In <<BtDS(17/8544)>> erwähnt die Bundesregierung, das BKA habe zwischen 2007 und 2011 16 Mal einen "WLAN-Catcher" eingesetzt (die anderen Bundesbehörden haben sich sowas nicht aufschwatzen lassen). Zu dessen Zweck führt die Regierung aus:
{{{#!blockquote Ein WLAN-Catcher erfasst die über ein WLAN geführte Kommunikation einschließlich der anfallenden verbindungsbegleitenden Daten. [...] Für die Ermittlung des WLAN-Namens (Service Set Identifier -- SSID) für Zwecke der Strafverfolgung können die allgemeinen Befugnisregelungen der §§ 161 und 163 StPO heran- gezogen werden. }}}
Es ist nicht wirklich klar, was das BKA da gekauft hat. Vorstellbar wäre ein Gerät, das eine WLAN-Verbindung anbietet (vielleicht mit einer SSID "Free WLAN" oder so, wie sie von privatrechtlichen Bösewichtern gerne an Flughäfen eingesetzt werden) und hofft, ein Rechner würde sich automatisch damit assoziieren, um dann abzuhören, was die Maschine zu sagen hat. Dagegen würde aber die Prosa zur SSID sprechen.
Denkbar wäre auch, dass das BKA versucht, existierende Funkzellen zu überbrüllen, um Rechner auf ihren Access Point zu zwingen und so abzuhören, was die Maschine so kommuniziert. Das allerdings ist sehr wacklig, funktioniert mit verschlüsselten Netzwerken nur, wenn der Rechner sehr unvorsichtig konfiguriert ist und hat ohnehin wohl wenig Wert, weil ja entsprechende Daten in der Regel vom Provider abgegriffen werden können.
In Summe liegt die Vermutung nahe, dass jemand dem Staat stark überteuerte Mobilrechner andreht.
== Kameras am Arbeitsplatz == Die am Arbeitsplatz eingesetzten Kameras sind Mini-Kameras und senden ähnlich wie Wanzen per Funk ihre Aufzeichnungen. Sie lassen sich daher auch mit einem Wanzendetektor aufspüren. Kameras, die über eine interne Speicherkarte verfügen, lassen sich auf Grund der Reflektion des Objektivs der Kamera aufspüren (Allerdings nur für Geübte).
[[http://www.shop-alarm.de/ALONMA_Detector_und_Linsenfinder_zur_Ortung_versteckter_Kameras.html|Produktbeschreibung eines professionellen Kameradetektors]]
== Kameras vor der Haustür == Aus den Akten von etlichen [[129a Verfahren]] geht hervor, dass Kameras vor den Hauseingängen angebracht wurden. Inwieweit es sich dabei um Mini-Kameras oder um Kameras in benachbarten Wohnungen handelt, geht aus den Akten nicht hervor. Mini-Kameras lassen sich in der Regel auch durch Wanzendetektoren aufspüren. Desweiteren gibt es noch die Methode mit Hilfe eines Spiegel nach einem Objektiv zu suchen, da Kameras zumindestens ein Mini-Objektiv haben müssen. Im Juli 2011 haben laut [[http://de.indymedia.org/2011/07/311409.shtml|Indymedia]] (mit Fotos) Bewohner neben eines ehemaligen Besetzten Hauses in Berlin, welches vor kurzem geräumt wurde, Kameras in den Dachfenstern der gegenüberliegenden Schule entdeckt.
== Kameras in der Wohnung ==
Nach dem neuen [[BKA]]-Gesetz, darf das [[BKA]] auch Kameras in Wohnungen installieren. In [[Belgien]] ist das anscheinend schon länger erlaubt, denn die haben 2011 eine Kamera hinter der Lüftung in ihrer Küche gefunden. Auf [[http://ovl.indymedia.org/news/2011/05/31487.php|Indymedia Belgien]] wird beschrieben, wie sie aussieht und wo sie angebracht wurde.
== Hubschrauber mit Kameras ==
Laut dem [[http://linksunten.tachanka.org/de/system/files/data/2010/12/1693129053.pdf|Polizeibericht 2010]] können, die an den Aufklärungshubschraubern befestigten Kameras, schon aus mehreren 100 m Höhe Potrait-Aufnahmen anfertigen. Bei Dunkelheit werden Nachtsichtkameras oder Infrarotkameras verwendet. Letztere messen die Wärmestrahlung des Körpers, können daher nur Menschen mit einer gewissen Körperstatur identifizieren. Dafür können sie allerdings auch durch Büsche sehen. Nachtbildkameras verstärken dagegen das vorhandene Licht, bei wirklicher Dunkelheit sind sie daher nutzlos. In einer Stadt mit Straßenbeleuchtung sind sie dagegen recht wirkungsvoll. Allerdings sind Hubschrauber nicht unsichtbar, so dass es sinnvoll ist ab und zu nach oben zu schauen. Wenn dieses auch im Alltag gehäuft auftritt, könnte es sein, dass sie Dich auf dem Kieker haben.
== Observation mit Kleinflugzeugen == Laut einem [[http://www.lvz-online.de/nachrichten/mitteldeutschland/streit-um-geheimbericht-zu-neonazi-trio--verbindungen-zu-saechsischer-bloodhonour-sektion/r-mitteldeutschland-a-121683.html|Artikel in der Leipziger Volkszeitung]] hat das [[BfV]] ein Kleinflugzeug zum Auffinden von untergetauchten Neonazis eingesetzt. Es ist anzunehmen, dass der VS bei Linken schon bei geringerem Anlass Kleinflugzeuge zur Unterstützung der Observation einsetzt. Das perfide ist das es auch genug Hobbyflieger gibt und die Flugzeuge somit erstmal nicht auffallen.
== Drohnen mit Kameras ==
Nach [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34202/1.html|Telepolis]] benutzt die Polizei von [[Datenbanken Sachsen|Sachsen]] seit 2011 offiziell Drohnen mit Kameras zur Aufklärung ([[Neusprech]] für Überwachung). Mehrere Länder testen sie seit ein paar Jahren und auch in Berlin sind sie schon gesichtet worden. Sie schließen ein Lücke zwischen Hubschraubern und [[Observation|Observierern]] auf der Erde. Ende 2011 hat die Bundesregierung laut [[http://euro-police.noblogs.org/2011/12/bald-drohnen-uber-deutschen-dachern/|euro-police]] einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Deutschen Bundestag vorgestellt, welche in Zukunft Drohnen zur Observation erlaubt.
== Staatstrojaner ==
<<Anchor(Bundestrojaner)>>Trojaner sind Programme, die gegen
den Willen des/r Besitzer_in auf einem Rechner laufen.
Staatstrojaner (offiziell gerne durch Begriffe wie "Onlinedurchsuchung"
oder "Quellen-TKÜ" kaschiert) sind Programme, die staatliche Stellen
(die "Bedarfsträger" der LawfulInterception) auf den Rechner bringen, um
diesen in gewissem Umfang zu kontrollieren.
vgl [[Staatstrojaner]]
== RFID Chips ==
Ein Mini-Sender von der Größe von ein paar Millimetern, zusammen mit dem Sender hat das Platz auf einer Chipkarte. Ein [[RFID]]-Chip besitzt keine eigene Energiequelle, sondern bezieht seine Energie aus dem Sender, der mit ihm in Kontakt tritt (Genau beschrieben wird das auf der [[http://www.foebud.org/rfid|Spezialseite des Foebuds]] zum [[RFID]]-Chip). Der [[E-Perso]] ist mit einem [[RFID]]-Chip ausgerüstet.
== Öffentliche Überwachungskameras ==
Die Polizei kann [[Videoüberwachung]] im öffentlichen und halböffentlichen Raum (wie Bahnhöfe, Züge, Straßenbahnen, Busse) zum Auswerten nach Straftaten, aber auch zum Finden und Verfolgen von Verdächtigen benutzen und zum Identifizieren von Nutzern von Prepaid-Handys.
vgl [[Videoüberwachung]]
== Einschreiben und Pakete == Ohne Kontrolle können die [[Geheimdienste]] ebenfalls auf die Datenbank der Post (siehe [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8a.html|§ 8a BverfSchG]]zugreifen, wo gespeichert ist wann, wo und an wen ein Einschreiben oder Paket abgeschickt wird.
== Google-Datenbank ==
Google sammelt laut einem [[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,665613,00.html|Spiegel-Artikel:]] mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Seit Dezember 2009 werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert".
vgl [[Private Datenbanken#Anfragen_bei_google]]
== Daten der Deutsche Bahn ==
Die DB bietet den Sicherheitsbehörden etliche Überwachungsmöglichkeiten, vgl [[Private Datenbanken#Deutsche Bahn]].
== Vorratsdatenspeicherung ==
Nach einer [[EU]]-Richtlinie werden alle Telekommunikationsanbieter der EU verpflichtet sämtliche Verkehrsdaten 6 Monate bis 2 Jahre zu speichern.
vgl [[Vorratsdatenspeicherung]]
== Handy-Funkzellen Datenbanken ==
Bei der Funkzellenauswertung werden "örtlich und zeitlich hinreichend genau bestimmte" Daten der Mobilfunkanbieter an die Polizei übertragen. Die Rechtsgrundlage wurde gemeinsam mit der für die Vorratsdatenspeicherung geschaffen ([[[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100g.html|§100g]] (2) StPO). Für alle so eingegrenzten Verbindungen werden mindestens Kommunikationspartner, Anfang und Ende der Verbindung, verwendete Endgeräte und Funkzelle übertragen.
vgl [[TK-Verkehrsdaten#Funkzellenauswertung]]
== Weiterführende Links ==
- [[http://bundesrecht.juris.de/tk_v_2005/BJNR313600005.html| Telekommunikations-Überwachungsverordnung - TKÜV ]] Gesetzliche Verordnung, wie die Telekomunikationsüberwachung auszusehen hat.
- [[http://www.gliif.org/LI_standards/TIIT-v1.0.0.0.pdf|Transport of Intercepted IP Traffic]], genaue Beschreibung, wie die Schnittstelle zur Überwachung von Mobilfunk und Internet für die Sicherheitsbehörden realisiert werden muss.
- [[http://www.nadir.org/nadir/archiv/Repression/abhoerratgeber/abhoerratgeber.html|Der kleine Abhörratgeber]], ein Buch aus den 90-zigern ein wenig veraltet, aber teilweise noch brauchbar
- [[http://www.datenspuren.de/2005/vortraege/GSM%20Abhoeren%20Datenspuren.pdf|Abhörvortrag]] Vortrag von Frank Rieger über Mobilfunküberwachung (pdf)
- [[http://einstellung.so36.net/files/glitza_observation_2002.pdf|Glitza, Klaus-Henning: Observation - Praxisleitfaden für private und behördliche Ermittlungen, Boorberg Verlag 2002 (16 MB)]] Leitfaden für klassische Überwachung (mit Hinweisen zum Testen ob mensch überwacht wird)
- [[http://www.heise.de/tr/artikel/Mein-Job-beim-Big-Brother-964053.html|Heise-Artikel: Mein Job bei Big Brother]] Ein Insider verrät, wie die Abhör-Industrie und ihre Auftraggeber im arabischen Raum ticken. *[[http://ftp.ccc.de/congress/2001/mp3/vortraege/tag2/saal2/28-s2-1300-IMSI-Catcher.mp3|CCC-Vortrag zu IMS-Catchern]], älterer Vortrag über IMSI-Catcher aus dem Jahre 2001 (mpeg3)
- [[http://www.shop-alarm.de|Alarm Shop]] Zum Stöbern was es sonst noch alles für fiese Sachen zur Überwachung gibt
- [[http://www.datenschutz.de/themen/?catchid=25100&score=1|Artikel zum Schlagwort Technologien]], zusammengestellt vom virtuellen Datenschutzbüro
- [[http://www.datenschutz.de/themen/?catchid=22115&score=1|Artikel zum Thema Telekommunikation]], zusammengestellt vom virtuellen Datenschutzbüro
- [[http://www.gipfelsoli.org/rcms_repos/Antirepression/COMPUTERSICHERHEIT-HANDBUCH-1.2.pdf|Handbuch der Computersicherheit]]
- [[http://datenspuren.c3d2.de/|Kongresswebseite "Datenspuren" des CCC ]] mit Beschreibungen der Vorträge und Links zu den Audiomitschnitten
- [[http://mandalka.name/privatsphaere_im_internet/|Infos über die Privatsphäre im Internet]]
- [[http://www.gulli.com/news/bundestrojaner-ein-2009-09-22|gulli.com: Interview mit einem Programmierer von Trojanern für Repressionsbehörden]]
- [[http://www.selbstdatenschutz.info|www.selbstdatenschutz.info]]
- [[http://www.jungewelt.de/2011/12-24/036.php| Junge-Welt: Jahresrückblick 2011]], Heute: Überwachungstechnik. Trojaner, IMSI-Catcher und »stille SMS« helfen, den Widerstand klein zu halten. Deutsche Technologie wird weltweit eingesetzt
[[VeranstaltungsMaterial|Weiter Skripte zur Technik finden sich unter Veranstaltungsmaterial]]
Gewalttäter Sport
<<bkamig()>>
Die Verbunddatei Gewalttäter Sport ist Teil von [[INPOL]] und wird für Bundes- und Landespolizeien betrieben vom [[Datenbanken BKA|BKA]].
Die <<Doclink(2013-bka-erra-gewaltsport.pdf,Errichtungsanordnung in der Fassung von 2013)>> liegt vor (TODO: Auswerten):
Sie wurde im Jan 2001 eingerichtet, enthielt 2006 rund 10000 Datensätze, 2009
dann 11245 (<<BtDS(16/13563)>>), 2012 13032 (<<BtDS(17/9003)>>) und ist
mithin die populärste der Gewalttäter X-Dateien (vgl.
[[Gewalttäter Links]] und [[INPOL]]).
Im Fokus stehen vor allem aktive Fans ("Ultras"), aber auch klassische
Hooligans, weswegen die Datei dann und wann auch unter "Hooligan-Datei"
läuft.
Die Datei war 2006f Gegenstand eines recht spektakulären Prozesses (vgl. [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verwaltungsgerichte-Hooligan-Datei-rechtswidrig-195824.html|heise.de: Hooligan-Datei rechtswidrig]]), in dem das Konstrukt der Verbunddateien insgesamt wackelte. Der Prozess wurde schließlich in fast letzter Minute durch einen Eilbeschluss des Bundesrates obsolet.
Weitere Infos (z.B., dass 2005 über 400 Ausschreibungen allein vom Bundespolizeiamt Köln kamen) im <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, 5.3.2 (S. 73).
Stark bizarr war, dass auch während der Corona-Spielpause und der folgenden fanlosen Spiele weiter fleißig in die Gewalttäter Sport gespeichert wurde ([[https://www.monika-lazar.de/fileadmin/user_upload/dokumente/schriftlichefragen/AW_SF12_januar2021.pdf|Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar Januar 2021]] and das Bundesinnenministerium):
| 2020-04 | 163 | | 2020-05 | 74 | | 2020-06 | 108 | | 2020-07 | 70 | | 2020-08 | 159 | | 2020-09 | 65 | | 2020-10 | 70 | | 2020-11 | 81 | | 2020-12 | 46 |
Der LfD Hessen schreibt in seinem <<Doclink(2006-LfDHessen-TB35.pdf,35. TB (2006))>>, S. 68, aus Hessen seien damals 300 Einträge gekommen. Er hat damals die Einträge von 102 Personen kontrolliert, die keine Kriminalakten hatten und nichts beanstandet:
{{{#!blockquote Jedenfalls war bei keinem der Betroffenen ausschließlich eine Personalienfeststellung Anlass der Datenspeicherung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass von hessischen Polizeibehörden keine leichtfertigen oder unverhältnismäßigen Speicherungen in der Datei "Gewalttäter Sport" festzustellen waren. }}} Der LfD war damit leider bereits mit Platzverweisen und Ingewahrsamnahmen (mithin also rein polizeilichen Maßnahmen) als Speicheranlässe zufrieden, zumal ihm "die szenenkundigen Beamten der Polizeidirektion Süd" jeweils glaubhaft machen konnten, sie hätten mit den jeweiligen Maßnahmen garantiert schlimme Gewalttaten verhindert. So einfach kann es sein.
<<BtDS(17/7307)>> gibt für Oktober 2011 17377 Einträge in der Gewalttäter Sport aus dem Präventionsbereich.
<<BtDS(17/8260)>> (Antwort 13) behauptet, im Jahr 2011 seien keine Daten aus Gewalttäter Sport ins Ausland übermittelt worden.
<<BtDS(17/9003)>> gibt für den 9.3.2012 13032 gespeicherte Personen. Gespeichert sind u.a. 2318 Stadionverbote für 2134 Personen, die ziemlich direkt vom DFB (der aber 2994 Stadionverbote ausgesprochen hat; nicht für alle findet das BKA einen Vorwand zur Speicherung) in die Datei gelangen (S. 7f). Offizell geht diese Liste zwar an verschiedene Polizeien und inbesondere ans Bundespolizeipräsidium, nicht jedoch ans BKA (wg. Föderalismusbarock).
<<BtDS(17/9003)>> erwähnt weiter die Möglichkeit zur Speicherung von Fotos; 2012 wurde diese Möglichkeit erst für 46 Personen genutzt; allerdings sind 6897 (also über 50%) der Personen ED-behandelt, so dass ein umfangreicher Datensatz mit Fotos und Fingerabdrücken in der Datei Erkennungsdienst vorliegt.
<<BtDS(17/9003)>> dementiert weiter, dass der DFB Zugang zu Informationen aus Gewalttäter Sport hat oder dass entsprechende Daten an ihn übermittelt werden (das wäre damals rechtslogisch auch schwierig gewesen, da die DFB-Kooperation fragloch rein präventiven Charakter hat und das damals für das BKA als Bundesamt schwieriger gewesen wäre als inzwischen).
Es gibt einen „Ausschuss Sport und Sicherheit“ NASS, in desen Rahmen sich DFB und Polizei koordinieren. Auch dort sollen keine Gewalttäter Sport-Daten fließen.
Zweckbindung
Die Zweckbindung ist ein Grundprinizipien des [[DatenSchutz|Datenschutz]]. Im Wesentlichen können Daten nur für einen bestimmten Zweck erhoben und verarbeitet werden und müssen gelöscht werden, wenn sie zur Erfüllung dieses Zwecks nicht mehr notwendig sind.
Polizeidaten werden in aller Regel zur Aufklärung (ggf. auch künftiger) Straftaten bzw. zur Abwehr von Gefahren erfasst und verarbeitet. Bei einem so breiten Zweck gebietet die Verhältnismäßigkeit, dass die Polizeien sich schon etwas anstrengen müssen, den Zweck zu konkretisieren. Der Arbeitstitel hierzu ist „Gefahrenprognose”, ein auf etwas, das als Tatsache verkaufbar ist basierendes Konstrukt, dass die Eignung der gespeicherten Daten für diesen Zweck glaubhaft machen muss (vgl. auch <<Rellink(/gc/html/loeschen.html,„Vorbeugung und Aufklärung”)>>, RHZ 1/17).
Besonders hübsche Prosa zum Thema hat die [[EU]]-Kommission in
ihrem
[[http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/docs/com_2010_385_de.pdf|Bericht zum Informationsmanagement in der EU (2010)]]
an das Parlament hervorgebracht:
{{{#!blockquote
Die meisten der oben dargestellten Instrumente haben eine einzige Zweckbestimmung: bei EURODAC geht es um eine verbesserte Funktionsweise des Dublin-Systems; mit API sollen die Grenzkontrollen verbessert werden; die schwedische Initiative dient der Verbesserung strafrechtlicher Ermittlungen und polizeilicher Erkenntnisgewinnungsverfahren; das Übereinkommen Neapel II dient der Verhinderung, Aufdeckung, Verfolgung und Sanktionierung des Zollbetrugs; beim ZIS geht es um die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerwiegender Verstöße gegen die nationalen Gesetze durch eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden; ECRIS, FIU und ARO sollen den grenzübergreifenden Datenaustausch in bestimmten Bereichen rationalisieren, und der Prüm- Beschluss, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, TFTP und PNR dienen der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität. SIS, SIS II und VIS sind die wichtigsten Ausnahmen: Die ursprüngliche Zweckbestimmung des VIS war der grenzübergreifende Austausch von Visadaten, was später auf die Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität ausgedehnt wurde. SIS und SIS II sollen ein hohes Sicherheitsniveau im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gewährleisten und den Personenverkehr anhand der über dieses System ausgetauschten Informationen erleichtern. Mit Ausnahme dieser zentralisierten Informationssysteme ist die Zweckbindung anscheinend ein Hauptmerkmal des Informationsmanagements auf EU-Ebene. }}}
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Irre Geschichten
<<TableOfContents>>
= Geschichten aus dem Orwell-Universum =
Viele Horrorgeschichten finden sich auf den Seiten zu einzelnen Datenbanken. Hier nur ein paar Geschichten, die nicht recht auf einzelne Seiten passen wollen.
== Manche sind gleicher ==
<<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB LfD BaWü)>>, 2.1, 2.2.3: Zwei Studis, zwei Cops. Cops nehmen einen Studi mit, hindern den anderen daran, das zu filmen. Der festgenommene Studi wird wegen Beleidigung verklagt, ein Polizist wegen Nötigung. Beide werden rechtskräftig verwarnt. Der Polzist kriegt keine Speicherung, der Studi schon, aber nicht etwa wegen Beleidigung, sondern wegen Widerstand, Speicherfrist fünf Jahre.
Dass der Polizist der Speicherung entging, ist nicht untypisch. <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB LfD BaWü)>>, 2.1, 2.2.4 berichtet, von 415 vom Innenministerium ausgewählten Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte in Ba``Wü zwischen 2006 und 2008 führten 275 nicht zu einer POLAS-Speicherung, wobei nur 61 davon irgendwas wie "kein Tatverdacht" ergaben.
Dieses Muster lässt sich noch mit dem Stereotyp der Polizei als Männerverein kombinieren; wiederum <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB LfD BaWü)>>, 2.1, 2.2.4 bietet noch die Story eines Polizisten, der seine Dienstgruppenführerin sexuell belästigt hatte. Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen eine Geldbuße eingestellt, es gab auch ein Disziplinarverfahren. Eine Speicherung all dessen erfolgte nicht, weil, so der Dienstellenleiter laut LfD, dem betreffenden "sein Fehlverhalten deutlich gemacht" worden sei und mithin keine Wiederholungsgefahr bestehe. Außerdem, jetzt festhalten, habe "die Beamtin die Annäherungsversuche nicht von Anfang an entschieden und deutlich zurückgewiesen" (nach LfD).
Wie der LfD a.a.O. so schön sagt: So viel Sorgfalt bei der Prüfung der Speichernotwendigkeit wünscht mensch sich sonst auch.
== Risiken und Nebenwirkungen ==
Im <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. TB LfD BaWü (2007)>> wird die Geschichte von A, einem Azubi bei einer Stadt in Baden-Württemberg, erzählt. Er möchte das "Karlsruher Verfassungsgespräch" besuchen, eine Veranstaltung des Bundesverfassungsgerichts, zu der mensch sich unter Vorlage des Personalausweises anmelden muss. Die Bundespolizei gleicht diese Daten mit [[INPOL]] ab, was einen Datensatz liefert, weshalb sie sich an die Behörden von BaWü wendet und von dort weitere Treffer aus [[POLAS]]-BW bekommt -- sämtlich eingestellte Ermittlungsverfahren.
Der heftigste Vorwurf war der einer versuchten schweren Körperverletzung sechs Jahre zuvor. A hatte, kaum 18, eine Tüte Altpapier auf den Hof geworfen. Diese war neben einer Nachbarin gelandet, mit der A ohnehin im Streit lag, und diese hatte daraufhin Absicht unterstellt und A angezeigt.
Dieser Ablauf war so nicht aus der Datenbank zu ersehen, und so äußerte die Bundespolizei in einem Gespräch mit der Stadt "Sicherheitsbedenken" gegen A. Einer der städtischen Mitarbeiter glaubt sich zu erinnern, A als städtischen Beschäftigten zu kennen und verifiziert das mit der Personalabteilung, gegenüber der er erwähnt, die Bundespolizei habe Sicherheitsbedenken geäußert.
Die Bundespolizei zieht die Bedenken zwar zurück, doch jetzt lädt das Personalamt A vor und lehnt schließlich die Weiterbeschäftigung von A ab, weil er angesichts der Sicherheitsbedenken nicht als künftiger Beamter tragbar ist.
== Löcher ==
Auch aufrechte Staatsbürger, die glauben, die Polizei werde schon nichts Unrechtes mit ihren Daten tun und alles sei gut, solange sie Rechtes tue, könnten ins Schlummern kommen angesichts der Geschichte, in der ein Studi bei eBay eine Platte ersteigert, etwas undelete macht und, schwupps, megabyteweise Daten der Polizei in der Hand hat. Wer mehr Details hat als auf S. 57f des [[http://www.lda.brandenburg.de/media/1666/tb_2005.pdf|TB 2004/05 des LfD Brandenburg]], möge sie hier ergänzen.
Extrem unbesorgter Umgang mit den Daten der Überwachgunsopfer zeigte sich auch z.B. beim Staatstrojaner, als die erste eingesetzte Software noch nicht mal Audioschnitt beherrschte (vgl. [[Staatstrojaner#DigiTask-Skandal]]) oder auch der im 28. TB des LfDI Saarland (2019) berichtete Umgang mit durch Bodycams erhobenen Daten:
{{{#!blockquote Das Ergebnis der Prüfung von Body-Cam-Aufzeichnungen im öffentlich-zugänglichen Bereich zeigt auf, dass schon bei der Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen erhebliche Defizite zu Tage getreten sind. In vielen Fällen konnte nicht mehr festgestellt werden von welchem Polizeibeamten die Aufnahmen getätigt wurden. Speicherfristen wurden nicht eingehalten und in erheblichem Maß überschritten, Datenexporte waren zum Teil nicht nachvollziehbar. (S. 135) }}}
== Erfundene Vorwürfe ==
Ein irrer Raser drängelt auf der Autobahn wie Sau und zeigt den vor ihm fahrenden schließlich wegen Nötigung an, weil er die linke Spur nicht schnell genug freigegeben hat. Die bayrische Polizei legte noch einen drauf und speicherte den Angezeigten unter der Rubrik "Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs -- infolge Alkohol", obwohl es überhaupt keine Anzeichen für irgendeine Rolle von Alkohol gab. Später wanderte der Betroffene aus, und die Polizei hatte nichts besseres zu tun, als die Daten an das Gastland weiterzugeben. In einem netten Gespräch mit dessen Behörden durfte er sich dann peinliche Fragen nach seinem Verhältnis zu Fahren im Suff anhören... ([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21|21. TB LfD Bayern, Kap. 7]])
== Geschäftspartner und/oder Helene Fischer auschecken ==
Im Rahmen des Skandals um den Freizeitpark am Nürburgring tritt ein ehemaliger Polizist von seinem Landtagsmandat zurück, weil er [[Datenbanken Rheinland-Pfalz#N.2BAPw-rburgring-Abfragen|eine ehemalige Kollegin dazu gebracht haben soll, "Geschäftspartner" in POLIS-RP auszuchecken]].
Das ganze erinnert ein eine [[Datenbanken Baden-Württemberg#parteicheck|Geschichte aus Mannheim]] -- nur, dass bei der Nürburggeschichte wirklich alle Beteiligten exakt das Klischee eines mafiösen Staatssicherheitsstaats erfüllen.
Von ähnlicher Neugier erzählt der [[LfD Bayern im 21. TB, 7.19]] (2005): Ein Polizeibeamter fragte da die Meldeamts-Daten einer Mieterin ab, ein anderer hat eine Mieterin bei ZEVIS ausgecheckt, weil sie ihn wegen irgendwas verklagt hatte und er mit Hinweisen auf irgendwelche Fahrzeuge ihren Antrag auf Prozesskostenbeihilfe angreifen wollte. Eine weitere ZEVIS-Anfrage hatte ein anderer Beamter vorgenommen, und zwar quasi als kleinen Dienst für einen Freund, dem er dann mitteilen konnte, wo das Kfz einer Bekannten angemeldet war. Warum der Freund das wissen wollte, ist nicht überliefert...
Erleichtert werden solche Nachforschungen durch den Umstand, dass Abfragen in vielen Datenbanken -- so auch POLIS-BW -- nur stichprobenweise protokolliert wurden. So bedauert der LfD Ba``Wü in seinem <<Doclink(2004-LfDBaWue-TB25.pdf, 25. TB (2004))>>, 2.1/4.1, er habe im im Nachhinein nicht klären können, ob der Umstand, dass eine Trunkenheitsfahrt einer geschiedenen Frau drei Tage nach der Tat in den Unterlagen ihres Sorgerechtsprozesses auftauchte, mit dem Umstand zusammenhing, dass ihr geschiedener Mann neben einem (mit der Sache nicht weiter befassten) Polizisten wohnte.
Dass auch vollständiges Logging nicht viel weiterhilft, solange der Korpsgeist bei der Polizei ungebrochen ist, zeigte sich überdeutlich 2019 in Hessen. Auch, als bei einer Überprüfung der Nutzung von Polizeidatenbanken im Gefolge von Nazi-Drohbriefen aus Polizeikreisen herauskam, dass fast 100 Polizist_innen allein an einem Abend ein Schlagersternchen ausgecheckt hatten, hatte das für die Täter_innen keine Konsequenzen: [[Datenbanken Hessen#Nazis_bei_der_Polizei_und_Helene_Fischer]].
== Peinliche Durchsuchungen ==
Ein Mann war verdächtig, als Türsteher einer Disko an einer Schlägerei teilgenommen zu haben; die Ermittlungen haben schnell ergeben, dass er es nicht gewesen sein kann. Trotz Einstellung nach 170(2) blieb er gespeichert. Später hat ihn eine Zivilstreife angehalten und nach Datenlage durchsucht -- vor den Augen des Chefs. ([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21|21. TB LfD Bayern, Kap. 7]])
== Begehrlichkeiten ==
Wenn Daten erstmal da sind, kommen immer mehr Leute drauf, dass sie sie kennen wollen. Der Appetit kommt beim Essen, weshalb auch die üblichen Beschwichtigungen des Typs "...werden aber ausschließlich genutzt für" wertlos sind.
Der Klassiker sind hier "[[Sicherheitsüberprüfung]]en" von Unternehmen, die schwarze Sherrifs einstellen -- eigentlich handelt es sich dabei um Zuverlässigkeitsprüfungen, denn richtige Sicherheitsüberprüfungen sind nur vorgesehen, wenn der Staat sie anordnet. In Sachsen [[Datenbanken Sachsen#sheriffs|bekamen sie eine Weile gleich automatisch Auszüge aus den dortigen Polizeidatenbanken]], was der dortige LfD natürlich abstellte. Daraufhin gingen die Unternehmen dazu über, Bewerber``Innen nur dann einzustellen, wenn sie ein Auskunftsersuchen unterschrieben. Darüber berichtet etwa der LfD Hessen in seinem [[http://www.fh-giessen-friedberg.de/zaftda/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,5/Itemid,9/|35. TB (2006)]], S. 74. Sein Urteil, "dass der Betroffene im Rahmen einer Selbstauskunft gezwungen wird, seinem künftigen Arbeitgeber solche Informationen zu offenbaren, widerspricht dem datenschutzrechtlichen Grundgedanken, der dem Informationsrecht zugrunde liegt." Leider wäre der einzige Weg, sowas abzustellen, die polizeiliche Datensammlung einzustellen.
Leider hilft aber gar nicht, denn bereits 2007 musste der LfD Ba``Wü in seinem <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. TB)>>, 1.2.1.5, festestellen, dass diese Sorte illegalen Tuns "Standard" geworden sei: Ordner und Helfer bei Radweltmeisterschaft in Stuttgart 2007, Hotelpersonal bei Ratstagungen während der EU-Präsidentschaft der BRD. Bereits seit Oktober 2004 Routinechecks beim Fremdpersonal bei der Bundesbank in Stuttgart. Andere LKAen haben allerdings abgelehnt, nicht jedoch das in Berlin (<<Doclink(2008-LfDBerlin-Bericht30.pdf,30. TB LfD Berlin)>>, 2/3.1.7), was der rot-rote Senat irrerweise auch noch ok findet, absurderweise unter Hinweis auf die Freiwilligkeit -- was von dieser zu halten ist sollte der LfD etwa aus den [[DAD#freiwillig|bayrischen Erfahrungen mit der DAD]] wissen.
Aber die Polizei macht natürlich selbst solche Sachen: Im
<<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB)>>, 2.1, 2.2.2 berichtet der LfD BaWü, dass die Polizei seines Landes von RechtreferendarInnen, die bai ihr hospitieren wollen, die Einwilligung in
eine datenbankgestützte Überprüfung verlangt hat. Klar hat auch hier
der LfD interveniert, aber wenn die Daten halt erstmal da sind...
== Breite Datenschleuderei == Wie Auskünfte so laufen (auch wenn es in dem Fall noch um Karteikarten geht), berichtet der [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_2_4|BW LfD 1997]]. Im Groben hat der [[Staatsschutz]] auf eine Anfrage im Zusammenhang mit einer Anti-Abschiebungsdemo in Hessen nicht nur an die anfragende Stelle, sondern auch an die hessischen und baden-württembergischen LKAs geantwortet, die betreffende habe mehrmals an Pershing-Sitzblockaden in den 80en teilgenommen. Dies, obwohl die betreffenden Daten längst hätten gelöscht sein müssen und es (durch Streichung) auch waren -- und die Speicherung nach dem Mutlangen-Urteil ohnehin höchst fragwürdig gewesen wäre.
== Kleine Auskünfte unter Freunden == Ebenfalls im [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_3_2|97er-Bericht des BW LfD]] wird die Geschichte einer Frau erzählt, die bei der Reorganisation einer Behörde die Arschkarte zog und dann auch noch sicherheitsüberprüft wurde. Hintergrund: Ein [[Staatsschutz]]-Mitarbeiter hatte privaten Kontakt zu einem Kollegen der Frau und hat durchblicken lassen, sie sei als (ehemaliges) Mitglied der autonomen Szene bekannt, der Kollege ist zum Chef gelaufen. All das (inkl. Sicherheitsüberprüfung) war natürlich illegal.
== Strafaktionen ==
Nachdem sich der LfD Schleswig-Holstein (dort als unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, ULD, organisiert) kritisch über ein neues Polizeigesetz geäußert hat, bekam es zwei Mal Besuch vom Landesrechnungshof. [[http://www.datenschutzzentrum.de/presse/20060519-rechnungshof.htm|Die Ergebnisse]] waren absehbar: Der Rechnungshof empfahl Personalabbau und Einschränkung der Kompetenzen. Das ist zwar nur indirekt datenbankbezogen, aber trotzdem nicht überraschend.
== Geprüfte Würschtlbrater ==
Der <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> berichtet zur Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006:
''Unter Beteiligung der Polizei und des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder sowie des Bundesnachrichtendienstes wurden mit Einwilligung der Betroffenen insgesamt 148351 Datensätze auf die Zuverlässigkeit der davon Betroffenen überprüft. Zu 2055 Personen wurde eine ablehnende Empfehlung gegenüber dem OK FIFA WM 2006 ausgesprochen.''
Er liefert dabei auch eine schöne Illustration der Inflation von Menschenrechtsverletzungen durch Gewöhnung:
''Die Bundesregierung hat die Zuverlässigkeitsprüfungen und deren Umfang mit dem einmaligen und herausragenden Ereignis der Fußball-WM 2006 begründet. Die bayerische Landespolizei hat jedoch inzwischen anlässlich des Papstbesuches in Bayern mit Unterstützung des BKA ebenfalls eine -- allerdings rein polizeiliche -- Zuverlässigkeitsüberprüfung der zu akkreditierenden Personen durchgeführt. In den Datenabgleich wurden dabei dieselben polizeilichen Dateien einbezogen, wie anlässlich der Fußball-WM.''
== Kontakte zur Bundesregierung als Sicherheitsrisiko ==
Im <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> (S. 84) wird berichtet, das Bundesministerium für Wirtschaft habe Anträge auf Sicherheitsüberprüfung von Privatfirmen blind an die jeweiligen Behörden weitergeleitet. So hätten Firmen Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeiter_innen mit Begründungen "Kontakte zur Bundesregierung" oder auch "Service in der Telekommunikation" verlangt und -- bekommen.
== Schwerer Schaden nach Kirchenaustritt ==
Im <<Doclink(2006-LfDHessen-TB35.pdf,35. TB LfD Hessen (2006))>> (S. 65) findet sich folgende Perle (bei der es zwar nicht um Polizeidaten geht, aber trotzdem):
{{{#!blockquote Ein Frankfurter Einwohner hat sich an mich gewandt und angeführt, das Frankfurter Amtsgericht habe ihm schweren Schaden zugefügt. Es habe dem Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in Frankfurt am Main eine Mitteilung über seinen Kirchenaustritt gemacht und dabei hinzugefügt, dass, seit wann und mit wem er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht. Der Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in Frankfurt am Main habe diese Information an die Kirchengemeinde seines Heimatdorfes weitergegeben. Da er aus einer sehr dörflichen Gegend stamme, wisse nun sein ganzes Heimatdorf und seine Familie von seiner gleichgeschlechtlichen Ausrichtung. Seine Familie habe mit ihm gebrochen. In seinem Heimatdorf werde er wie ein Aussätziger behandelt. }}}
== Wo ein Trog ist ==
...kommen die Schweine – diese Weisheit erweist sich bei Datensammlungen immer wieder. Ein besonders unglückliches Beispiel erwähnt der BfDI in seinem 28. TB (2019):
{{{#!blockquote
Zur ganzheitlichen Bekämpfung von extremistischen und terroristischen Organisationen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit dem sog. Haber-Diwell-Erlass aus dem Jahr 2017 auch den Bereich der staatlichen Leistungsgewährung als relevant für die innere Sicherheit eingestuft. Bei den ins Auge gefassten Leistungen handelt es sich beispielsweise um Förderprogramme mit jugend-, bildungs-, entwicklungs-, umwelt- oder integrationspolitischer Ziel setzung. Um eine missbräuchliche Inanspruchnahme dieser Leistungen durch verfassungsfeindliche Organisationen zu verhindern, sollen die Bundesministerien Anfragen zum Vorliegen von möglichen verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen an das BfV richten. }}}
Mit anderen Worten: Wer vom BfDI Geld für ein Antifa-Projekt bekommt, kann das auch gleich den Freunden des BfV aus dem Nazispektrum stecken.
Etwas erschreckenderweise hat der BfDI daran vor allem auszusetzen, dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt und mahnt deren Schaffung an.
== Rebel without a cause ==
2021 führt die Gesellschaft für Freiheitsrechte [[https://freiheitsrechte.org/polizeidatenbanken/|ein Verfahren]], weil das BKA einem Mann zwar die Arbeit als Ordner bei Musikfestivals aufgrund von Einträgen in seinen Datenbanken verweigert, ihm aber nicht nur nicht sagt, auf welchen Daten diese Verweigerung basiert, sondern noch nicht einmal, wer diese Daten gespeichert hat und daher auskunftsverpflichtet wäre. Gegenüber Kafkas Prozess kommt hier sozusagen eine weitere Schicht hinzu.
In dem Verfahren soll 2022 eine Meinung vom Europäischen Gerichtshof kommen; leider wird offenbar nicht die dystopische Praxis der [[Sicherheitsüberprüfung#Zuverlässigkeitsprüfung|Zuverlässigkeitsprüfung]] für sich angegriffen.
== 98.5% illegal ==
2023 berichtet der [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]], dass das BKA 98.5% seiner Fingerabdrücke ganz offensichtlich illegal gespeichert hatte.
Die Geschichte: In [[INPOL]]-Z werden die Erkennungsdienstlichen (ED) Behandlungen der Länder zentral und für alle suchbar gespeichert, also inbesondere das Äquivalent von Fahndungsfotos und, noch schlimmer, Fingerabdrücke, die ja jederzeit und breit zu Verfolgung führen können. Diese „E-Gruppen“ müssen die Länder löschen, wenn sie die zugrundeliegenden Vorwürfe gegen die Speicheropfer löschen. Allerdings kann das BKA behaupten, es (also „die deutsche Polizei“) brauche die Daten weiter, weil das Speicheropfer ziemlich sicher demnächst eine Straftat begehen wird, bei deren Aufkärung die ED-Daten total praktisch sein werden.
Das hat das BKA im Grobe durchweg gemacht, so dass nach und nach 4.5 Millionen Fingerabdruck-Datensätze zusammengekommen sind. Als der BfDI die „Negativprognosen“ einforderte, also tatsächliche Hinweise auf die bevorstehenden Straftaten, sah sich das BKA genötigt, alle diese Daten zu löschen – bis auf 70'000, für die sie zum Zeitpunkt des BfDI-Berichts noch nach Ausreden fürs Weiterspeichern gesucht haben. Nehmen wir maximal großzügig an, dass das BKA für alle 70'000 solche Ausreden finden wird: damit waren immer noch 98.5% der Daten illegal beim BKA.
== Ehrliche Worte ==
Nach den Morden in der Redaktion von Charlie Hebdo formulierte der EU-Antiterror-Koordinator Gilles de Kerchove im Bürgerrechtsausschuss des EU-Parlaments LIBE (Sitzung vom 27.1.2015) mit Blick auf die Durchsetzung der EU-[[PNR]]-Pläne in seltener Ehrlichkeit: "Never let a serious crisis go to waste."
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Interpol
<<TableOfContents>>
= Interpol =
Interpol ist die Kurzbezeichnung für Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO) bzw. "The International Criminal Police Organization – Interpol". Es ist im Wesentlichen ein Informationsaustauschpunkt für die Polizeien von Einzelstaaten, die über Kontaktstellen (National Control Bureau, NCB) mti der Zentrale in Lyon sprechen. Die NCB für die BRD sitzt beim [[Datenbanken BKA|BKA]]. Interpol wurde 1923 in Wien gegründet.
== Aufgaben von Interpol ==
Die Aufgabe von Interpol ist offiziell die Unterstützung der Repressionsbehörden der 190 (Stand 2013) Mitgliedstaaten -- da das fast alle sind, die es so gibt, ist klar, dass da viel dabei ist, gegen das selbst das BKA noch mild und freiheitsliebend ist.
Zu diesem Zweck unterhält Interpol Datenbanken u.a. über gesuchte Personen, abhanden gekommene Pässe oder gestohlene Autos und Kunstwerke.
Interpol hat von Beginn an Ausschreibungen für gesuchte Personen verbreitet, zunächst vor allem in einer Art Zeitschrift, später dann über Telex und Funk. Die Ausschreibungen wurden nach dem zweiten Weltkrieg ausdifferenziert (Rot: Festnahme zur Auslieferung, Blau: Weitere Informationen, Geld: Ortung vermisster Personen usf.).
== Geschichte ==
Interpols erste Versuche mit Elektronik gehen in das Jahr 1935 zurück, als sie ein "radio network" eingerichtet haben, das vermutlich Ausschreibungen mit irgendwas Telexähnlichem verbretet hat.
Bereits 1982 hat sich Interpol eine Art Datenschutzaufsicht eingerichtet; dies ist auch unter Berücksichtung der Rolle von Interpol als Laden, der im Wesentlichen nur Informationen hin- und herschiebt, erstaunlich früh. Diese Datenschutzkommission wurde 2003 in CCF umbenannt (vgl. unten).
Nach Behördenmaßstäben ebenfalls recht früh fängt Interpol 1990 mit E-Mail-Kommunikation zwischen den Einzelbehörden und dem Generalsekretariat an (allerdings auf Basis von X.400 und nicht dem Internet). 1992 konnten die nationalen Behörden schon im Dialogbetrieb im Interpol-Computer suchen, 2002 haben sie diesen Diaglogbetrieb auf übliche Web-Technologien umgestellt.
1998 wurden die bis dahin offenbar recht ungeplant wuchternden Datenbanken zu etwas zusammengefasst, das im Folgenden ICIS (Interpol Criminal Information System) genannt wurde.
2005 geht ein System namens MIND/FIND online: "allows frontline officers to connect directly to INTERPOL's systems". Es handelt sich also vermutlich um irgendeine VPN-Geschichte..
(Alle Daten nach [[http://www.interpol.int/About-INTERPOL/History|Interpol-Geschichte]]).
== Datenschutz ==
Zur offiziellen Wahrung der Grundrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Interpol gibt es seit ca. 1984 auch eine [[http://www.interpol.int/Public/ccf/default.asp|Datenschutzkommission bei Interpol]] (CCF).
Seit 2003 ist die offizielle Bezeichnung Kommission für die Kontrolle der Interpol-Dateien. Die Komission hat gegenüber Interpol eine "beratende Funktion" und ist für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen über eventuelle Datenspeicherungen bei Interpol zuständig. Zudem gibt die Kommission jährlich einen mehr oder minder aufschlussreichen Rechenschaftsbericht heraus.
Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern; 2014 sind das z.B. die Datenschutzbeauftragten von Irland und Mauritius, ein emeritierter Rechtsprofessor aus Frankreich, ein Mitarbeiter der Kanadischen Datenschutzbehörde als IT-Experte und jemand von der türkischen Nationalpolizei als Experte für die "internationale Polizeikooperation".
- [[http://www.bfdi.bund.de/cln_134/DE/EuropaUndInternationales/PolZusarb/Artikel/Interpol.html?nn=409530|BfDI zu Interpol]]
=== Auskunftsrecht ===
Auch Interpol hat sich im Laufe der Nullerjahre ein Auskunftsrecht gegeben, das durch die CCF wahrgenommen wird. Es gibt dazu [[http://www.interpol.int/Media/Files/Legal-material/Reference-Documents/Rules-on-the-Control-of-Information-and-access-to-INTERPOL%27s-Files-RCI|Regeln]], die im Groben auf folgendes rauslaufen:
- Die CCF begutachtet Anfragen von Einzelpersonen oder ihren Anwält_innen zu über sie gespeicherten Informationen, und das kostet auch nichts
- Die CCF sieht dann nach, ob eventuell gespeicherte Information auch den Bestimmungen entspricht.
- Sollte sie finden, dass etwas passieren muss, schreibt sie dem Interpol-Generalsekretariat
- Wenn die Quelle(n) zustimmt/zustimmen, darf die Kommission der anfragenden Partei die Informationen übermitteln (Artikel 11).
Insbesondere gibt es keine wirklichen Regeln, wie eine Auskunftsverweigerung aussieht; offenbar dürfte die CCF genau wie [[Europol]] lügen.
Angesichts der Zusammensetzung und der rechtlichen Stellung wundert kaum, dass eine <<Doclink(2013-fti-interpol.pdf,Expertise von 2013)>> die CCF als wenig effektiv einschätzt. Insbesondere fehlen demnach der CCF:
{{{#!blockquote (i) adversarial proceedings with a disclosure process; (ii) oral hearings in appropriate cases; (iii) binding, reasoned decisions, which should be published; and (iv) a right to challenge adverse decisions. }}}
-- also eigentlich alles, was eine effektive Datenschutzaufsicht ausmacht.
== Datenbanken von Interpol ==
- Fusion -- 13000 verdächtigte "Terroristen".
- Nominal data -- eine Art Kriminalaktennachweis, enthält 175000 (2009) Records von Beschuldigten, Vermissten, nicht identifizierten Leichen, etc. Die Datenbank enthält in irgendeiner Form Fotos und Fingerabdrücke; vor allem scheint beliebig Freitext ("criminal history") gespeichert zu werden.
- [[http://www.interpol.int/Public/Forensic/dna/default.aspInterpol| DNA-Datenbank]] -- enthielt 2009 gerade mal 83000 Records.
- Daktyloskopische Fingerabdrücke -- 2009 gab es 86000 Datensätze
- [[http://www.interpol.int/Public/News/2006/AlessandroPansa20061103.asp|SLTD]] (Stolen or lost travel documents) -- eingerichtet 2002, versucht SLTD offenbar die Komplettabdeckung. Jedenfalls waren 2006 schon 13 Millionen Einträge aus 118 Staaten in der Datenbank. 2015 waren es bereits 54 Millionen Einträge aus 170 Ländern.
- Stolen Administrative Documents -- eine Ergänzung zu SLTD, bei dem es nicht um personenbezogene Dokumente geht (sondern etwa um Fahrzeugpapiere); 2009 knapp 200000 Einträge
- Child Abuse Image Database (ICAID) -- offenbar zum Bildabgleich von Kinerpornographie
- [[http://www.interpol.int/Public/Vehicle/Default.asp|Stolen Motor Vehicles]] -- 2008 waren 4.6 Millionen Einträge in dieser Datenbank, Interpol verkündet stolz, 2007 6000 Treffer pro Monat gehabt zu haben, während sie 2008 31000 Kfz wiedergefunden haben wollen.
- Stolen Works of Art -- Kunstfahndung war mal ein Schwerpunkt von Interpol (und immer noch verweist [[SIS|Schengen]] auf Interpol, wenn es um sowas geht). In ihrer Datenbank hatten sie 2009 33000 Einträge.
- Eine Datenbank gefälschter Kreditkarten o.ä.
Die [[https://www.interpol.int/Public/ICPO/LegalMaterials/constitution/accessdatabase/Default.asp|Regeln für den Zugriff auf diese Datenbanken]] sind eher knapp (TODO: Zusammenfassen)
=== i-link ===
Das ist sozusagen das SIS von Interpol, die Datenbank mit Ausschreibungen (in Interpol-Sprache: Notices). Seit 2009 werden diese Notices im Rahmen von i-link direkt von den Mitgliedsstaaten in eine Datenbank geschrieben und bekommen erstmal einen Flag, sie seien unbestätigt (sie sind aber schon sichtbar). Nach einer Prüfung durch das Generalsekretariat auf Verträglichkeit mit den Interpol-Statuten wird der Flag entfernt (vgl. <<Doclink(2013-fti-interpol.pdf,Improving Interpol)>>, PDF-S. 15).
Die Erfolgsgeschichte von i-link (2002: 1277, 2088: 3126, 2012: 8132 Neuausschreibungen zur Gefangennahme) zeigt schön, dass Verfahren durchaus relevant sind und dass eine Vernetzung eben durchaus zu tieferen Eingriffen in Menschenrechte führt.
== Abkommen Europol-Interpol ==
Ein [[http://www.interpol.int/public/ICPO/LegalMaterials/cooperation/agreements/Europol2001.asp|Kooperationsabkommen zwischen INTERPOL und Europol]] regelt den Datenaustausch zwischen den beiden Behörden. TODO: Zusammenfassen
=== Quellen ===
- <<Doclink(2001-interpol-DNA-handbuch.pdf,DNA-Handbuch)>>
- <<Doclink(2009-interpol-DB-factsheet.pdf,Knappes Factsheet zu Interpol-Datenbanken)>>
- [[http://www.interpol.int/Public/ICPO/corefunctions/databases.asp|Infos von Interpol über ihre Datenbanken]]
== Verbindungsbeamte ==
Die Mitgliedsstaaten schicken [[Verbindungsbeamte]] zu Interpol, die BRD hat momentan 12 [[Verbindungsbeamte]] bei Interpol. Zudem findet reger Austausch innerhalb der Interpol-Staaten durch Verbindungsbeamte statt. Beim [[BKA]] gibt es momentan 10 Verbindungsbeamte aus anderen Staaten, die Nationalität wird allerdings nicht bekannt gegeben. Es kann sich daher auch um [[Verbindungsbeamte]] von Folterstaaten handeln.
== Skandale ==
=== Wenig Berührungsängste mit Folter ===
Ein [[http://jungle-world.com/artikel/2005/50/16573.html|Junge World-Artikel von 2005]] erzählt, für Dieter Schenk sei ein Grund für sein Ausscheiden aus dem [[Datenbanken BKA|BKA]] gewesen, wie kritiklos in den 80er und 90er Jahren deutschen Beamte im Rahmen von Interpol mit Polizisten kooperierten, in denen weit mehr gefoltert wird.
=== Politische Red Notices ===
Ein <<Doclink(2013-fti-Interpol,Bericht von Fair Trials International)>> von 2013 beschreibt (ab PDF-Seite 24) eine Vielzahl von Ausschreibungen zur Auslieferung ("Red Notices") mit klar politischem Hintergrund, die durch Interpol verteilt wurden. Beispiele sind zwölf Kurden, die seit 20 Jahren im Exil in Schweden lebten und plötzlich durch den Iran verfolgt wurden, zwei Kurden, die in der BRD Asyl erhalten hatten und dann von der Türkei ausgeschrieben wurden, einen weiteren eingebürgerten Deutschen, der gleich zwei Wochen in polnischer Gefangenschaft saß, ein tschetschenischer Aktivist, dem russische Behörden Mord an einer Person vorwerfen, die zwischendurch höchst lebendig aufgetreten ist, und so fort.
BankenDeutscherLänder
Nicht mehr verwenden. Restrukturiert in [[Datenbanken BRD]].
Datenbanken der Dienste
<<TableOfContents>>
= Datenbanken der deutschen Geheimdienste =
== Verfassungsschutz und Nachrichtendienste ==
Die Geheimdienste heißen in Deutschland euphemistisch Nachrichtendienste bzw. Verfassungsschutz. Der Bundesnachrichtendienst ist dabei für die Auslandsspionage zuständig (zumindestens ursprünglich; nach 9/11 ist das ein wenig aufgeweicht worden). Der Verfassungsschutz ist für die Inlandsspionage, d.h. offiziell ist er für die Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen zuständig. Auf Grund des Föderalismus gibt es in der BRD neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln, in jedem [[Datenbanken auf Länderebene|Bundesland]] auch ein eigenenes Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. analoge Behörden.
<<Iimage(2006schnueffel.jpg,Geheimdienstler beim Abhören,1)>>
== Rechtslage ==
=== Gesetze ===
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/|Verfassungsschutzgesetz]] -- Gesetz für das Bundesamt für Verfassungsschutz
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/index.html|G10 Gesetz]] -- regelt die Eingriffsrechte zum Briefe öffnen und Abhören
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/bndg/index.html|BND-Gesetz]] -- Gesetz für den Bundesnachrichtendienst
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/madg/index.html|MAD-Gesetz]] -- Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst
- [[Datenbanken auf Länderebene| Verfassungsschutzgesetze der Länder]]
=== Rechtliches zum Verhältnis Bund und Länder beim VS ===
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nur im [[Benehmen]] mit dem Landesamt für Verfassungsschutzes des Wohnortes des Betroffenen Daten sammelt, andere Ländesämter nur im Einvernehmen. Das [[Benehmen]] herstellen ist dabei nur eine juristische Floskel, wogegen das Einvernehmen klare Begrenzungen für andere Landesbehörden auferlegt. Dieses ist genau geregelt im [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/|Verfassungsschutzgesetz]] und in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]].
== Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ==
Offiziell gibt es die [[/NADIS|NADIS]] Datenbank und die behördeneigenen Amtsdateien. Dazu kann das BfV dank des [[Otto-Katalog]]s (siehe [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8a.html|§8a BverfSchG]]) und Erweiterungen durch das [[Schäuble-Katalog|TBEG]] im wesentlichen alle [[Datenbanken]] von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines nutzen (d.h. es sind inoffizielle Datenbanken des BfV). Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis.
Rollengemäß kümmern sich die Leute vom VS wenig um Datenschutz. Hier ein Zitat aus dem <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, 5.5.2 (S. 76f):
{{{#!blockquote Die Observation ist eine Methode zur heimlichen Informationsbeschaffung über Personen, Objekte und Ereignisse (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz BVerfSchG). Ausgeführt werden die Observationsmaßnahmen durch mobile Observationsteams (sog. Observationstrupps) im Auftrag der jeweiligen Fachabteilungen des BfV.
Bei der Kontrolle habe ich festgestellt, dass eine Datei ohne die gesetzlich vorgeschriebene Dateianordnung (vgl. § 14 Abs. 1 BVerfSchG) geführt worden ist. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten in Dateien entgegen gesetzlichen Vorgaben und der geltenden Dateianordnung gespeichert worden. Im Kontrolltermin hat das BfV die umgehende Beseitigung dieser Mängel zugesagt. Insofern habe ich von einer förmlichen Beanstandung abgesehen. }}}
=== Projektdatei "Gewaltbereite Linksextremisten" ===
In <<BtDS(17/4833)>> wird eine Projektdatei "Gewaltbereite Linksextremisten" erwähnt, <<BtDS(17/5136)>> schlägt ergänzend das Kürzel „GBL” vor.. Alle Details sind, logisch, VS-NfD. Laut [[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,766666,00.html|Spiegel vom 6.06.2011]] sind in der Datenbank 767 Personen gespeichert.
=== Amtsdateien zur "Rechtsextremismus" ===
In <<BtDS(17/8263)>> (S. 20) erwähnt die Bundesregierung eine ganze Reihe von Amtsdateien zur Bekämpfung des "Rechtsextremismus", die "personen- und sachbezogene Informationen" enthalten. Details sind Verschlusssache-NfD, da ihr Bekanntwerden nach Ansicht von VS und Regierung die Arbeitsfähigkeit des VS gefährden würde.
=== Neonazi-Verbund-Datei ===
Wegen des [NSU-Skandal]]s 2011-2012 wurde als vermeintliche Gegenmaßnahme zur Vermeidung solcher Skandale in Zukunft eine Nazi-Verbunddatei initiert, nach derselben gesetzlichen Grundlage wie die [["Anti-Terror-Datei"]] initiert. Kritiker meinen dagegen, dass die Datei vom eigentlichen Ursachen (Rassismus, Vorurteile bei den Sicherheitsbehörden) ablenkt und nicht hilft. (vgl [[http://www.zeit.de/news/2011-11/16/kriminalitaet-schaar-neue-neonazi-datei-waere-aktionismus-16081402|zeit]])
=== Skandale ===
Die Skandale des BfV sind unendlich, deswegen nur exemplarische Beispiele
==== Datenschutz als Schutzbehauptung wegen Beweisvernichtung ====
Im Zuge des [[NSU-Skandal]]s (eine Neonazi-bande zog über 10 Jahre mordend durchs Land) hat das BfV kurz ńachdem die Nazi-Zelle im November 2011 zufällig entarnt wurde, Akten zur Observation des Umfeldes aus vermeintlichen Datenschutzgründen geschreddert. Der damalige Chef des BfV Heinz Fromm trat deswegen zurück, insbesondere weil versucht wurde, ihm die Aktion zu verheimlichen. Der Datenschutzbehauptung hat der BfDI massiv widersprochen, da dieses seiner Meinung datenschutzrechtlich schwachsinn ist ([[https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=3420|BfDI Forum]]). == Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) ==
=== Islamismus-Datenbanken ===
Laut einer [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2770.pdf|Drucksache 16/2770 des niedersächsischen Landtags]] werden bundesweit von den Geheimdiensten zwei Datenbank für den Bereich Islamismus betrieben. Eine heißt BLB - Bundesdatei „Bundeslagebilddatei islamistischer Terrorismus“ und die andere Mujahedin-Datei.
=== IMSI-Catcher ===
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf seit dem [[Otto-Katalog]] [[IMSI-Catcher]] zur '''Bestimmung des Aufenthaltes von Mobiltelefonen''' einsetzen. Diese wurden nach einem [[http://www.taz.de/!78238/|taz Artikel vom 16.09.2011]] vom BfV auch am 19 Februar in Dresden während der Gegenproteste gegen den Naziaufmarsch eingesetzt (vgl [[Datenbanken Sachsen]]). Der Einsatz war nach Auffassung des [[BfDI]] Peter Schaar rechtswidrig, entsprechende Beanstandungen wurden allerdings vom BfV ignoriert, weswegen er einen vertraulichen Brief an den Innenausschuss des Bundestages geschickt hat, der dann an die taz geleakt wurde.
=== Strategische Kontrolle (E-Mail/Webforen Rasterfahndung anhand von Suchbegriffen) ===
Die Geheimdienste filzen eMails, Webforen und weitere Telekommunikation nach verdächtigen Wörtern, wie "Bombe" oder "Atom", was verharmlosend als "Strategische Beschränkungen" im G10-Gesetz bezeichnet wird. Auf Grund dessen wurden allein im Jahre 2011 über 37 Millionen E-Mails bzw. Datenverbindungen näher geprüft, von denen dann ca. 280 einen irgendwie gearteten Anfangsverdacht ergaben (vgl. [[http://www.heise.de/tp/blogs/8/151497|heise vom 25.02.2012]] oder <<BtDS(17/8639)>>).
== Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) ==
Informationen zu von den Landesämtern für Verfassungsschutz unterhaltenen Datenbanken -- soweit verfügbar -- finden sich in den Landesbeschreibungen unter [[Datenbanken auf Länderebene]], bekannt ist z.B. eine Analysedatenbank in [[Schleswig-Holstein]]. [[/NADIS|NADIS]] wird als gemeinsame Datenbank von allen benutzt.
== BND ==
Neben [[/NADIS|NADIS]] verfügt der BND laut einem [[http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995|Ct-Artikel]] ein eigenes Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen werden kann.
''Anmerkung: Insgesamt klingt das stark so, als käme die Auskunft aus Gebrasel von Geheimdienstlern eher bescheidener technischer Kompetenz.''
Wenig überraschend hat der BND endlose Probleme mit Löschfristen. Im <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, S. 80, wird dazu ausgeführt,
{{{#!blockquote Wie ich bedauerlicherweise bei einer zwischenzeitlich durchgeführten weiteren Kontrolle einer Datei beim BND feststellen musste, sind als Folge eines schwerwiegenden Datenschutzverstoßes neue Altdatenbestände entstanden (vgl. Nr. 5.7.6), die in dem bisherigen Lösungskonzept nicht berücksichtigt waren. So sind bei vielen Datensätzen die gesetzlich vorgegebenen Prüffristen nicht nur nicht eingehalten, sondern wegen fehlender Sachkenntnis der eingesetzten Bearbeiter pauschal, d. h. ohne Einzelfallprüfung, um jeweils ein Jahr verlängert worden (vgl. a. a. O.). Aufgrund dieses von mir beanstandeten Verstoßes habe ich den BND aufgefordert, ein aktualisiertes Altdatenbereinigungskonzept vorzulegen, durch das derartige Mängel in der Zukunft ausgeschlossen werden. Dies hat der BND zugesagt; bis Redaktionsschluss lag aber noch kein neues Konzept vor. }}}
== MAD ==
Der MAD (Militärische Abschirmdienst) nutzt auch [[/NADIS|NADIS]].
Das seit 2005 laufende MAD-Dokumentenmanagementsystem EXA 21 erlaubt ebenfalls Recherche, und natürlich auch nach Personen, wobei allerdings technische Maßnahmen dafür sorgen sollen, dass nur recherchiert werden darf, was dem MAD-Auftrag entspricht. Das soll nach Darstellung in <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> (S. 77) durch "elektronische Markierung" passieren, die von "zuständigen Bearbeitern" vorgenommen werden. Natürlich hat dieses haarsträubende Verfahren -- der BfDI berichtet -- auf Anhieb nicht funktioniert.
<<BtDS(17/8263)>> (S. 22) berichtet, die personenbezogenen Einträge in EXA 21 beträfen zu 90% Personen aus dem Nazi-Spektrum.
<<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, S. 77, berichtet weiter von Plänen, eine Computerunterstützung von Sicherheitsüberprüfungen mit dem Arbeitstitel PGS21 zu errichten.
<<BtDS(17/8263)>> (S. 22) aus dem Jahr 2012 nennt noch ein Anfang 2011 in Betrieb gegangenes "Analysesystem Extremismus-/Terrorismusabwehr" (fürwahr ideologieschwangere Namen), das sich zu 90% mit Nazis beschäftigen soll.
== Gemeinsame Datenbanken ==
=== Verbunddatei der Geheimdienste NADIS ===
Die gemeinsame Verbundatenbank der Geheimdienste heißt [[/NADIS|NADIS]]. In ihr stehen (noch) nur die Personen oder Gruppendaten und die entsprechenden Aktenzeichen für die Sachakten bei den jeweiligen Geheimdiensten.
=== "Anti-Terror"-Datei" ===
Die erste gemeinsame Datei von Geheimdiensten und der Polizeibehörden von [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Ländern]], die [["Anti-Terror-Datenbank"]]
=== Gemeinsames EU Aufklärungszentrum SitCen ===
Innerhalb der [[EU]] tauschen die Geheimdienste mit der [[EU]]-Kommission auf niedrigster Geheimhaltungsstufe Informationen durch das gemeinsame Aufklärungszentrum [[SitCen]] aus.
=== SIS Auschreibungen zur verdeckten Beobachtung ===
Das BfV, der BND und der MAD dürfen seit dem [[Schäuble-Katalog]] (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__17.html|§ 17 BVerfSchG]] Personen zur verdeckten Beobachtung in die [[SIS]]-Datenbank der [[EU]] einstellen.
== Kontrolle der Geheimdienste ==
=== PKGr ===
Offiziell werden die Geheimdienste durch das PKGr (Parlamentarische Kontrollgremium) der Parlamente kontrolliert. Nur sind die Kompentenzen der Mitglieder trotz Geheimhaltungspflicht bei weiten nicht ausreichend, um eine wirkliche Kontrolle zu gewährleisten. Gesetzlich geregelt wird die Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium Gesetz (PKGrG), die Befugnisse des PKGr stehen in [[http://www.gesetze-im-internet.de/pkgrg/__5.html|§ 5 PKGrG]].
Vgl [[http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarisches_Kontrollgremium|Wikipedia-Artikel zum PKGr]]
=== G10 Komission ===
Für die Einzelfallkontrolle bei Grundrechten ist die G10-Kommission zu ständig. Sie kontrolliert offiziell, ob die Grunrdechtseingriffe (Abhören, Briefkontrolle, ...) dem gesetzlichen Rahmen entsprechend. Real ist die Kontrolle so wirkungslos wie beim PKGr. Offiziell hat auch jeder Einwohner der BRD das Recht sich an die G10-Komission zu wenden, falls er Grundrechtsverletzungen durch die Geheimdienste vermutet. Geregelt wird die Kontrolle durch [[http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/__15.html| §15]] des G10 Gesetzes.
== Auskunftsrecht ==
Das Auskunftsrecht wird durch [[Datenbanken der Dienste#§15 BVerfSchG|§15 BVerfSchG]] geregelt. Bei den Bundesbehörden ist das Auskunftsrecht daran gekoppelt, dass der/die Auskunftsersuchende einen konkreten Sachverhalt angibt. Genauer spezifiziert wird [[Datenbanken der Dienste#§15 BVerfSchG|§15 BVerfSchG]] durch die Entscheidung des [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20001010_1bvr058690.html|BVerfG vom 10.10.2000]]. (Siehe auch [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsrecht]] )
=== §15 BVerfSchG ===
Der [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__15.html|§ 15 Verfassungsschutzgesetz]] regelt, dass nur Auskunft erteilt wird, wenn der Auskunftverlangende einen konkreten Sachverhalt angibt und ein besonderes Interesse an der Auskunft naheliegt. Desweiteren kann die Auskunft bei Gefährdung der Inneren Sicherheit, des Geheimdienstes oder [[V-Leute]]n unterbleiben.
De facto hat der Bundesverfassungsschutz nach unserer Kenntnis nie auch nur eine einzige Auskunft über das von den Anfragenden selbst gelieferte hinaus gegeben -- die Behörde hält sich für weit über allen Gesetzen stehend.
== Weiterführende Links und Infos ==
[[Datenbanken der Dienste/WDR_Feature_VS | WDR Feature zum Verfassungsschutz]] mit dem Fall Ulrich Schmöker, dem Celler Loch und anderen VS-Skandalen
[[http://alternativlos.cdn.as250.net/alternativlos-8.mp3|Alternativlos-Sendung über Geheimdienste]] Betrachtung der Geheimdienste von der amüsierten Seite.
CategoryHomepage
Datenbanken Bundesagentur für Arbeit
= Bundesagentur für Arbeit =
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterhält etliche Datenbanken, die auch für Repressionsbehörden von Interesse sind. ''TODO: Regelungen? Beispiele?''
- [[Arbeitslosendatenbank]]
- [[Jobbörse]]
Für die [[Sozialdaten]] in den diversen Dateien der BA gilt eigentlich das [[Sozialgeheimnis]], welches diesen Namen jedoch schon längst nicht mehr verdient. Repressions- und andere Behörden können sich durch Auskunfts- bzw. Übermittlungsersuchen (vgl. §§ 68-77 SGB X) an die entsprechenden Stellen die Informationen leicht beschaffen.
== zPDV ==
In zPDV werden die Stammdaten ("Kundendaten") der erwerbssuchenden bzw. erwerbslosen Menschen (bzw. jenen, die es mal waren) zentral erfasst und es existieren Querverweise zu weiteren fachspezifischen Datenbanken ("Fachdatensätze"). Es gibt diverse Eingabefelder u.a. für folgende Datenkategorien:
- Allgemeines: (Kategorie/Reiter)
- Kundennummer, RV-Nummer, Steuer-ID (sind u.a. bedeutende Such- und Verknüpfungsschlüssel)
- Nachname, Vorname, Titel, Vorsatzwort, letzter Name
- Geboren/Alter (Geburtsdatum), Geburtsname, Geburtsort
- Familienstand, Nationalität, Geschlecht
- Status, Zuweisung (Ja/Nein), Anzahl abhängiger Datensätze, Betreuer/Gesetzl. Vertreter in Personendatensätzen, Wichtiger Gläubiger (Ja/Nein), Ist Rechtsbeistand (Ja/Nein)
- Kontakt: (Kategorie)
- Wohnsitz, Zusatz, Bemerkung
- Festnetz, Privat/Firma, Bemerkung
- Fachdatensätze: (Kategorie)
- Leistung: coLei/COLIBRI/A2LL/Zerberus Insg/Zerberus Sonst
- Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Verfahren, Prozess-ID (BG-Nr.), OrgZ, Laufende Leistung (Ja/Nein)
- VerBIS
- Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Dienststelle/Trägerschaft (z.B. in der Form "Nummer SGBII Jobcenter XYZ")
- Zusätzliche Fachdatenzähler: (Kategorie)
- MAZ (Anzahl)
- eAkte (Ja/Nein)
- ATV (Ja/Nein)
- coLeiPC (Ja/Nein)
- ELENA-BA (Anzahl)
- Kommunikation: (Kategorie/Reiter)
- Anschriften (Kategorie)
- Art, Adresse, Zusatz, Bemerkung (z.B. 2. Wohnsitz), Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
- Kommunikationswege (Kategorie)
- E-Mail (Ja/Nein), Fax (Ja/Nein), Festnetz, Homepage (Ja/Nein), Mobil (SMS) (Ja/Nein)
- Rangfolge
- Finanzielles: (Kategorie/Reiter)
- Zahlungsverbindung
- Verwendungszweck (z.B. Normalzahlung), Art (z.B. Bankverbindung)
- BIC, BLZ, Geldinstitut, IBAN, Konto-Nr.
- Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
- Inhaber, Bemerkung
- Vertretung: (Kategorie/Reiter)
- Markt: (Kategorie/Reiter)
- Leistung: (Kategorie/Reiter)
- Förderung: (Kategorie/Reiter)
== VerBIS (z.Z. Version VB P12.0.0.372 im Einsatz) ==
Ein wichtiger Schlüssel in VerBIS ist die Kundenummer, über welche u.a. die Verknüpfung zu zPDV erfolgt. Außerdem gibt es eine "Kundenhistorie" (Format bzw. Felder: Datum/Typ/Betreff/Text), die relevante "Ereignisse" abbildet. Beispielsweise wird detailreich erfasst, wann sich der "Kunde" im Jobcenter angemeldet/registriert d.h. vorgesprochen hat.
=== Beispiele/Meldungen ===
- "Status: Für diesen Bewerber wurden noch keine Informationen zum Migrationshintergrund hinterlegt. Bitte erfassen Sie die Daten in zPDV."
== CoLei - Computerunterstütze Leistungsgewährung ==
Die Anwendung ''CoLei-ElBa'' (Elektronische Berechnungsassistenten) dient der Berechnung von Ansprüchen/Leistungen und deren Dokumentation. Über eine Serie von Eingabemasken (Grunddaten, Entgelte, Vorbezug, Arbeitszeit) werden viele personenbezogenen Daten der Betroffenen erfasst, z.B. Zeiten des Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis, das Ende des letzten Versicherungszeitraums, Zeiten mit gleichzeitig mehreren (parallelen) versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, maßgebliche Entgelte, unbillige Härte etc. Über die Kundennummer, Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Aktenzeichen des Antrags erfolgt eine Zuordnung bzw. Suche der erfassten Informationen.
Es existieren ein Benutzerberechtigungskonzept und entsprechende Zugriffsmatrizen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-09-2009-coLei-BBerechtigungskonzept.html
== Weitere Links ==
- [[http://www.anonym-surfen.com/kein-datenschutz-fuer-arbeitslose/| Kein Datenschutz für Arbeitslose ]]
SlideShowHandOutTemplate
##master-page:SlideShowHandOutTemplate ##master-date:Unknown-Date #format wiki #language en #pragma section-numbers on
(!) Print this page in <<Action(print,print mode)>> to get handouts.
these are just samples, use YOUR pages in the include statements.
<<Include(HelpOnSlideShows/000 Introduction)>>
<<Include(HelpOnSlideShows/100 Creating the slides)>>
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ProjectTemplate
Please edit system and help pages ONLY in the master wiki!
For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
IMPORTANT NOTE:
When you use this page as a template for creating your project page:
* please remove all lines starting with two hashes (##)
* except the acl line, please keep that, but remove one hash, so it reads #acl ...
* fix the acl line so it has the correct page instead of the sample Project/...Group
##acl Project/AdminGroup:admin,read,write,delete,revert Project/ReadWriteGroup:read,write Project/ReadGroup:read ##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #format wiki #language en
Zusammenarbeit der Zollbehörden
Die [[Datenbanken des Zoll|Zoll]]-Behörden tauschen, wie die anderen Polizeibehörden, auf [[Datenbanken EU|EU]]-Ebene Daten aus.
= Dezentraler Datenaustausch =
== Rechtsgrundlage ==
- [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st16/st16638.de09.pdf|Ratsdokument 16638/09 von 2009]] regelt die Praktiken im Bereich des Datenaustausches zwischen den Zollbehörden der EU.
- [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/police_customs_cooperation/l33051_de.htm|Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Neapel II)]]
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/zisg/index.html|ZISG]] Gesetz zu dem Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/zisag/index.html|ZISAG]] Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich,
== Zentrale Koordinierungsstelle ==
Es sollen "Nationale Zentrale Koordinierungsstellen" (ZKS) für den dezentralen Datenaustausch bei den [[Zoll]]-Behörden der [[EU]]-Länder eingerichtet werden. Diese wurde wohl ein wenig nach dem Vorbild der [[SIRENE]]n entworfen . Das Ratsdoukument beschreibt einen etliche Aufgaben wofür die ZKS zuständig sein soll. U.a. soll das ZKS "Unterstützung bei der Strafverfolgung" und Kontakt zu Dienststellen, die den [[Vertrag von Prüm]] umsetzen sowie den nationalen [[Europol]]-Büros und den [[SIRENE]]n bieten.
Die ZKS sollen sich bei den jeweiligen nationaler Datenbanken (z. B. Datenbanken über zollrechtliche Zuwiderhandlungen, Register der Wirtschaftssubjekte/wirtschaftlichen Einheiten, Import-/Export-Datenbanken)" bedienen können, nach Möglichkeit auch durch direkten Zugriff.
= Zentraler Datenaustausch =
== Europol und Eurojust ==
Die [[Zoll]]-Behörden schicken [[Verbindungsbeamte]] zu [[Europol]] und tauschen Daten über [[Europol]] und [[Eurojust]] auf europäischer Ebene aus.
== Zentrale Datenbank CIS und FIDE ==
Vgl. [[CIS und FIDE]].
== ICS2 ==
Das EU Advance Cargo Information System (ICS2) soll ab 2021 eine Art [[PNR]] für Waren sein; ein [[http://www.statewatch.org/news/2019/mar/eu-customs-interop.htm|Statewatch-Artikel von 2019]] berichtet weiter, dass eine Kopplung dieses Systems mit den [[Datenbanken EU|JHA-Datenbanken der EU]] eifrig diskutiert wird.
== Kontrolle von CIS durch JSA == Die datenschutzrechtliche Kontrolle hat eine [[Datenbanken EU#Joint_Supervisory_Bodys_.28JSB.29_oder_Gemeinsame_Kontroll_Instanz_.28GKI.29|Joint Supervisory Authority]] (JSA).
Infos zum JSA auf der Webseite des Europäischen Datenschutzbeauftragten: [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/EDPS/Dataprotection/Glossary/pid/79|www.edps.europa.eu]]
Datenbanken des Bundesverwaltungsamts
<<TableOfContents>>
= Datenbanken des Bundesverwaltungsamts =
Das Bundesverwaltungsamt unterhält etliche Datenbanken, die nicht primär für Zwecke der Repression eingerichtet wurden, von Polizeien und Geheimdiensten aber mehr oder minder regelmäßig dazu genutzt werden (vgl. [[Datenbanken anderer Behörden]]; ganz vorne dabei bei der Verwässung der Zweckbindung ist traditionell das vom BVA geführte [[AZR|Ausländerzentralregister]]). Zudem ist das Bundesverwaltungsamt Sitz des geplanten [[#Gemeinsames Abhörzentrums|Gemeinsamen Abhörzentrums]] der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundespolizeien]].
== Das Bundesverwaltungsamt als nachgeordnete Behörde des BMI ==
Das [[http://www.bva.bund.de/DE/Home/home-node.html|Bundesverwaltungsamt]] ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnesinnenministeriums und versteht sich als "zentraler Dienstleister des Bundes". Das ist zwar Mumpitz, aber trotzdem wird dort einiges an Bürokratie abgewickelt, u.a. die BAföG-Darlehen oder die Zeiterfassung für Bundesbedienstete.
Am BVA sitzt auch die [[http://www.bit.bund.de/|Bundesstelle für Informationstechnik]], die sich der "Professionalisierung, Standardisierung und Zentralisierung" der EDV des Bundes verpflichtet sieht. Aus dieser Ecke kommen auch die katastrophalen "Entwicklungsmodelle", die EDV-Projekte reihenweise scheitern lassen ("V-Modell XT"); insofern tut die BIT wirklich viel für die bürgerlichen Freiheiten.
== Datenbanken ==
- [[AZR]]
- [[EStA]]
- [[STADA]]
- Deutsche Kontaktstelle für [[VIS]]
- [[Visadatei]]
- [[Nationales Waffenregister]]
== Gemeinsames Abhörzentrum ==
Das gemeinsame Abhörzentrum der "Bedarfsträger" (vgl. LawfulInterception) soll am Bundesverwaltungsamt angesiedelt werden.
=== Offizieller Name Zentralstelle für Kommunikationstechnologien ===
Offiziell heißt das Abhörzentrum in Neusprech Zentralstelle für Kommunikationstechnologien (ZfK). In der 2009 in Köln für zehn Millionen Euro eingerichtete zentralen Abhörstelle sollen die Telekommunikationsüberwachungungen vieler Bundesbehörden, welche durch die [[Abhörschnittstelle]] realisiert werden, zusammengefasst werden. Die Gemeinsame Abhörzentrale besteht aus einem Kompetenzzentrum (CC TKÜ) in Berlin und einem Servicezentrum (SC TKÜ) in Köln und Berlin. Das CC TKÜ ist für die strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung der Kommunikationsüberwachung zuständig.
[[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schoenrechnung-bei-Schaeubles-Abhoerzentrum-beklagt-208363.html|Der Bundesrechnungshof kritisiert]] die Pläne: Es gebe keine Vorteile, bei der Wirtschaftlichkeinsberechnung habe das BVA die Parameter "so lange geändert, bis sich das gewünschte Ergebnis zugunsten des Bündelungsmodells errechnen ließ".
Der frühere Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte neben der relativ unstrittigen Zusammenlegung der polizeilichen Behörden ([[Datenbanken BKA|BKA]], [[Datenbanken der Bundespolizei|BPol]], [[Datenbanken des Zoll|ZKA]]) ab 2013 zusätzlich die Mitwirkung des [[Datenbanken der Dienste|Verfassungsschutzes]] an dem Zentrum vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde vom nachfolgenden [[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676332,00.html|Innenminister De Maizière gestoppt]]. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält damit keinen Zugang zu den Überwachungseinrichtungen von Bundespolizei und BKA.
Staatstrojaner
<<TableOfContents>>
Ein Staatstrojaner ist ein Spionage-Programm, welches heimlich auf dem Rechner des Betroffenen von den Sicherheitsbehörden installiert wird, um dessen Computeraktivitäten auszuspionieren.
= Geschichte =
Die Diskussion über Staatstrojaner begann mit der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes in [[NRW]], das Einbrüche in Rechner unter recht liberalen Voraussetzung erlaubte. Das Bundesverfassungsgericht verwarf diese großzügige Regelung mit [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html|Urteil vom 27.2.2008 (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07)]]. Das Urteil machte durch die Definition eines "Grundrecht[s] auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" fast Rechtsgeschichte, doch erlaubte es gleich einige Verletzungen des frisch geschaffenen Grundrechts.
Damit konnte im Rahmen der Novellierung des BKA-Gesetzes 2008 (<<Rellink(/gc/bkag.pdf,RHZ-Artikel dazu)>>) das BKA in §20k die Befugnis zum Einbrechen in Rechner erhalten. Einige Ländergesetze haben diesen Schritt nachvollzogen. Sowohl [[BKA]] als auch [[Länder]] dürfen den Staatstrojaner nur zur Gefahrenabwehr -- also bei Unverdächtigen -- einsetzen, nicht aber im Strafverfahren -- also bei Personen, bei denen zumindest ein Anfangsverdacht besteht. Dies mag merkwürdig erscheinen, entspricht aber der eigentlichen Rechtskonstruktion.
Tatsächlich beriefen sich bis 2012 jedoch alle öffentlich bekannten Trojanereinsätze auf Eingriffsbefugnisse aus der LawfulInterception (d.h. Überwachung der Kommunikation des Rechners und nicht von Inhalten auf dem Rechner selbst). Das war natürlich Propaganda und flog auf vgl. unten beim [[#DigiTask-Skandal]].
Wie weit die Befugnis zur eigentlichen "Onlinedurchsuchung" nach §20k tatsächlich schon eingesetzt wurde oder wird ist vorläufig unklar. In der Logik der Geheimpolizei verweigert die Regierung in <<BtDS(17/6079)>> (2011) die Auskunft zur Frage, wie weit sie bereits eingesetzt wurde (vgl. auch [[http://www.golem.de/1106/84298.html|golem.de: "Regierung verweigert Informationen..."]]).
In einem <<Doclink(2012-bfdi-trojaner.pdf,BfDI-Bericht zum Digitask-Skandal)>> steht dazu:
{{{#!blockquote Tatsächlich habe das BKA dieses Modul [des Digitask-Trojaners, nämlich zur Onlinedurchschung nach §20k] niemals abgerufen [...] Für Maßnahmen der Onlinedurchsuchung setze das BKA ohnehin eine andere Software ein" (S. 12). }}}
Damit dürfte feststehen, dass das [[BKA]] sich auch im unbegrenzten Zugriff auf Privatrechner übt.
Zur Frage, wie der Staatstrojaner auf die Maschinen gelangt, formuliert der [[BfDI]]-Digitask-Bericht, das Betreten von Wohnungen zur Installation würde gegen Art. 13 Abs. 2 GG verstoßen, und er habe keine entsprechenden Fälle feststellen können. Auch die Methode, den Trojaner bei einer offenen Maßnahme heimlich aufzuspielen (so dokumentiert in [[http://ijure.org/wp/archives/727|Patrick Schladt: Einer der Trojaner des CCC...]]) hält der BfDI für unverträglich mit StPO und Grundgesetz.
Infolge der katastrophalen Evaluationsergebnisse für den Trojaner des BKA-Hauslieferanten Digitask beschließt das BKA, selbst einen "gesetzeskonformen" Trojaner zu entwickeln und richtet, im Groben nur dafür, ein "Kompetenzzentrum Informationstechniche Überwachung" ("CC ITÜ") ein.
Im Januar 2013 sickert ein <<Doclink(2012-bund-trojanersachstand.pdf,Bericht zum Sachstand)>> (vgl. auch [[https://netzpolitik.org/2013/geheimes-dokument-bundeskriminalamt-kauft-international-bekannten-staatstrojaner-finfisherfinspy-von-gamma/|netzpolitik.org dazu]]) in Sachen CC ITÜ durch, der frecherweise als VS-NfD eingestuft war. Aus ihm geht hervor, dass sich bis 10/2012 lediglich Beteiligungen aus Bayern, Hessen und vom Zollkriminalamt -- mithin also aus den schwärzesten Datenschutzhöllen der Republik -- an dem BKA-Projekt beteiligt hatten. Der Trojaner soll bis Ende 2014 fertig sein, die Eigenschaften dabei durch eine "Standardisierte Leistungsbeschreibung" beschrieben werden, wobei etwa das "Verschlüsselungsverfahren, der Schlüsselaustausch oder technische Maßnahmen zur Gewährleistung, dass ausschließlich laufende Kommunikation erfasst wird" (S. 3) spezifiziert sein sollen. Dieses Dokument ist, soweit bekannt, keinen unabhängigen und kompetenten Personen offiziell zugänglich.
Der Sachstandsbericht verkündet außerdem, das BKA habe "für den Fall eines erforderlichen Einsatzes ein kommerzielles Produkt der Firma Elaman/Gamma beschafft" (S. 4), als den FinFisher. Mehr zu diesem Hoflieferanten der Diktatoren dieser Welt unter [[Hersteller]] -- das BKA ist da in der allerbesten Gesellschaft.
2020 veröffentlichte das BMJ den [[https://www.heise.de/downloads/18/3/0/2/5/1/1/5/Uebersicht_TKUE_2019.pdf_jsessionid_BFFE11C37E1F166C1094DA87B3F7996D.2_cid393.pdf|Bericht zu Maßnahmen nach §100a StPO]] und behauptete, der Staatstrojaner sei 2019 satte 380 Mal zum Einsatz gekommen, was angesichts der Digitask-Erfahrungen extrem erschien, und schon deswegen unplausibel war, weil etwa das kleine Bremen Bremen 94 Mal Staatstrojaner beantragt haben und damit in 11 Fällen durchgekommen sein will, während sich das üblicherweise autoritäre Maßstäbe setzenden Bayern gerade mal 3 beantragte Versuche (und 3 Erfolge) berichtete.
Es stellte sich heraus ([[https://www.heise.de/news/Falsch-angekreuzt-Justiz-rudert-bei-Staatstrojaner-Statistik-zurueck-5019148.html|Heise online 2020-01-08]]):
{{{#!blockquote Die gemeldeten Fälle seien überprüft worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass ein Dezernent "die Bögen offenbar missinterpretiert hat. Wir haben im Ergebnis keine Umsetzung." Auch in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen teilten Staatsanwaltschaften mit, sie hätten tatsächlich keine solchen Überwachungen veranlasst. Die hessischen und sächsischen Justizressorts äußerten erhebliche Zweifel an den Zahlen und wollten eine Revision veranlassen. Aus dem Saarland hieß es, es handele sich um eine "fehlerhafte statistische Erfassung". Die dortigen Zuständigen hatten zunächst 12 Anordnungen gemeldet, von denen 24 durchgeführt worden seien, was keinen Sinn ergibt. }}}
Die großen Erfolgszahlen wären auch insoweit bemerkenswert gewesen, als das BKA 2021 einräumte, es habe seinen für ca. 5 Millionen Euro entwickelten eigenen Staatstrojaner zwischen 2017 und 2020 nicht in einem einzigen Verfahren mit Erfolg einsetzen können ([[https://www.heise.de/news/BKA-hat-Bundestrojaner-seit-2017-kein-einziges-Mal-erfolgreich-eingesetzt-5062346.html|heise online dazu]]). Das ist bemerkenswert, weil das BKA Ermittlungskompetenzen eben in den Bereichen hat, mit denen die Menschenrechtsverletzung hauptsächlich begründet wurde, „Terrorismus“ und „organisiserte Kriminalität“ (was immer das dann auch sein mag).
Im August 2022 urteilt das fürs BKA zuständige VG Wiesbaden (6 K 924/21.WI), dass eine IFG-Auskunft zum finfisher-Trojaner viel zu stark geschwärzt war. Damit ist klar, dass im BKA-Etat 325.666 Euro für den Trojaner auftauchen (die Arbeitszeit, die mit dem Ding verspielt wurde, wird das wohl nicht dabei sein).
== Staatstrojaner zur Lawful Interception ("Quellen-TKÜ") ==
In der zweiten Hälfte der 2000er Jahre setzten verschiedene Polizeibehörden Staatstrojaner unter dem Vorwand der Überwachung der Telekommunikation ein. Ziel war wohl vor allem die proprietäre VoIP-Software Skype, was der Operation angesichts einer vermutlich authentischen [[http://cryptome.org/isp-spy/skype-spy.pdf|Anleitung von Skype für "Bedarfsträger"]] zusätzlichen Vorwands-Hautgout gibt.
Zur (propagandistisch interessanten) Frage der Abhörschnittstelle von Skype vgl. auch [[http://ijure.org/wp/archives/808|Ulf Buermeyer: Skype dürfte eine Abhörschnittstelle bieten]] sowie die Aussage des BfDI <<Doclink(2012-bfdi-trojaner.pdf,seinem Bericht zum Digitask-Skandal)>> 2012, Italien hätte mit Skype einen Vertrag zur LawfulInterception. Wie auch ein [[http://www.internet-law.de/2011/10/die-quellen-tku.html|Blogeintrag des Anwaltes Thomas Stadler]] erläutert, würde damit insbesondere jeder Angriff mit dem Ziel, Skype-Gespräche abzuhören, unverhältnismäßig. Dementsprechend leugnet auch die niedersächsische Regierung in [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/4501-5000/16-4545.pdf|Landtagsdrucksache 16/4545]] (2012) die Fähigkeit von Skype selbst, eine Abhörschnittstelle bereitzustellen.
Die Anordnung der Maßnahmen erfolgt nach §100a/b StPO (vgl. LawfulInterception). Allerdings können diese Normen eigentlich lediglich Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit (Art. 10 Abs. 1 GG) rechtfertigen, nicht aber in die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, wie etwa der Richter Ulf Buermeyer in [[http://ijure.org/wp/archives/756|"Quellen-TKÜ – ein kleines Einmaleins"]] darlegt.
Da nicht zu erkennen ist, wie ein Trojaner auf einen Rechner gebracht werden und dort laufen kann, ohne Integrität und Vertraulichkeit es Gesamtsystems zu verletzen, hat die [[http://www.humanistische-union.de/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/instrumente-zeigen-humanistische-union-fordert-stopp-der-onlineueberwachung-und-offenlegung-aller-ue/|Humanistische Union im Oktober 2011 erklärt]], sämtliche Anordnungen und ihre Umsetzungen in der vom CCC bekannt gemachten Form einer "Quellen-TKÜ" rechtswidrig und strafbar seien.
= Zahlen =
Über die Trojaner-Einsätze nach StPO muss die Regierung jährlich berichten; Anfang der der 2020er Jahre sind das eignige Dutzend pro Jahr, die zu vielleicht 2/3 erfolgreich sind. Da inzwischen diverse Ländergesetze ihren Polizeien Trojanereinsatz mit anderen Rechtsgrundlagen erlauben, könnten die wahren Zahlen etwas höher liegen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Ländergesetze meist eher als Submissionsgeste gegenüber der Polizei erlassen wurden und der präventive Einsatz von Staatstrojanern sehr überschaubar ist.
- 2021: 55 Versuche, 33 erfolgreich; 35 (23 erfolgreich) waren „Quellen-TKÜ“, 20 (9 erfolgreich) „Online-Durchsuchung“ ([[https://www.bundesjustizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2023/20230822.html?nn=39384|Erklärung des BMJ]])
- 2020: 50 Versuche, 22 erfolgreich. Besonders unterhaltsam: das Bundesamt für Justiz hat [[https://netzpolitik.org/2022/justizstatistik-2020-polizei-setzt-staatstrojaner-alle-zwei-wochen-ein/|die Auskunft völlig vermurkst]]
- 2019: 52 Versuche, 15 erfolgreich ([[https://netzpolitik.org/2021/justizstatistik-2019-polizei-nutzt-staatstrojaner-vor-allem-bei-erpressung-und-drogen/|Netzpolitik vom 18.2.2021]])
= DigiTask-Skandal =
In einer [[http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner|Pressemitteilung vom Oktober 2011]], berichtet der CCC, ihm sei der Binärcode eines Trojaners zugespielt wurde. Der CCC hat die Software analysiert und einerseits festgestellt, dass der Trojaner nicht nur Web-Browser und IM-Programme per Screenshot ausspäht und Code zum Zugriff auf das Rechner-Mikrofon enthält, sondern auch das Nachladen beliebigen weiteren Codes unterstützt. Dies alles war gegen jeglichen Zugriff praktisch nicht gesichert.
Der Trojaner sei von der Firma [[Hersteller#Digitask|Digitask]] gekauft worden. Hinweise auf fallspezifische Anpassungen ergaben sich nicht.
Das Bundesinnenministerium dementierte zunächst, Ausgangsort des Trojaners zu sein ([[http://www.faz.net/aktuell/politik/nach-enttarnung-des-staatstrojaners-innenministerium-trojaner-nicht-eingesetzt-11487583.html|FAZ-Bericht vom 9.10.2011]]).
Nach und nach gaben dann etliche Bundesländer den Einsatz des Trojaners durch ihre LKA zu, etwa [[Bayern]], [[Baden-Württemberg]], [[Niedersachsen]], [[Brandenburg]], [[Hessen]], [[Rheinland-Pfalz]], [[NRW]] und [[Schleswig-Holstein]] (vgl [[http://blog.fefe.de/?ts=b06d8be5|fefes Blog]]).
Eine [[http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/35235/2128673/pol-hb-nr-0418-informationen-zum-einsatz-einer-bundestrojaner-software/|Pressemitteilung der Polizei in Bremen (12.10.2011)]] räumt ein, der Trojaner sei 2007 in einem [[129a Verfahren]] verwendet haben.
[[http://www.heise.de/tp/blogs/8/150615|Peter Mühlbauer berichtet am 12.10.2012 auf telepolis]] weiter, der Digitask-Trojaner sei auch in [[Österreich]] und der [[Schweiz]] im Einsatz gewesen. Weiter gibt er an, deutsche Behörden hätten ihn in Vefahren gegen eine Online-Apotheke und gegen Betrug beim Online-Verkauf eingesetzt.
Im Februar 2012 hat der BfDI einen <<Doclink(2012-bfdi-trojaner.pdf,Bericht zum Digitask-Skandal)>> vorgelegt (vgl. [[http://linksunten.tachanka.org/de/node/54960|linksunten.indymedia.org von 2012]] zu dessen etwas obskurem Weg an die Öffentlichkeit), der leider aufgrund von Geheimhaltungsrechten des BKA stark unvollständig ist. Auch lag nicht einmal dem BfDI der Quellcode des Digitask-Trojaners vor, und da die Mehrzahl der Einbrüche im Auftrag von Länder-Staatsanwaltschaften nach StPO vorgenommen wurden, waren sie nicht Gegenstand der Untersuchung. Dennoch gibt der Bericht einige Einsichten, etwa:
(1) Das BKA hat 23 Einbrüche verübt, davon vier in Amtshilfe (für Hessen und Rheinland-Pfalz, in Verfahren wg. Drogen, Diebstahl und Raub). Von den BKA-eigenen Einbrüchen waren 11 und damit die Mehrheit gegen Menschen gerichtet, gegen die kein hinreichender Anfangsverdacht bestand ("zur Gefahrenabwehr"). Das Zollkriminalamt hat 16 Einbrüche vorgenommen, davon 12 für die Zollfahndungsämter. Von den ZKA-Einbrüchen fanden nur drei zur Gefahrenabwehr statt, die anderen nach StPO, und es ging bei allen um Skype. Die Bundespolizei hat nur einen Einbruch vornehmen lassen, und zwar vom Bayrischen Landeskriminalamt in einem Fall von "Menschenhandel" (§97 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz).
(2) Für die Einbrüche ist eine BKA-Abteilung namens KI 25 zuständig, die die Bedarfsträger "berät". Über den Modus Operandi der Einbrüche will das BKA nichts berichtet wissen (wahrscheinlich ist ihnen die [[http://ijure.org/wp/archives/727|Amtshilfe des Zolls]] peinlich).
(3) Die strafrechtlichen Maßnahmen orientierten sich in der Tat an §100a/b StPO; es ging bei den Verfahren um §129 (wohl etwas konstruiert, sie waren hinter Phishern her), §129b (no surprises), §89a ("staatsgefährdende Gewalttat", der Gedanke an Anti-Bundeswehr-Aktionen liegt nicht fern) und §263 (Betrug) StGB sowie zwei Mal §29a BtMG (also Drogenkisten). Bei der Gefahrenabwehr (Befugnis nach §20l BKAG (Abhören), ''nicht'' §20k (Einbruch)) waren es "Hinweise auf Gefahrenlagen aus dem Phänomenbereich des internationalen Terrorismus". Die ZKA-Verfahren gingen um Schmuggel von Arzneimitteln, Zigaretten und anderen Drogen.
(4) Es wurden Tonaufzeichnungen von Gesprächen (nicht aber eigenständig vom Raum-Mikrofon) sowie Mitschnitte von Chats gespeichert. Screenshots hat der BfDI weder beim BKA noch beim ZKA gefunden.
(5) Zitat aus dem Bericht (es geht um ein Ermittlungsverfahren in einer BTM-Kiste des BKA):
{{{#!blockquote Anhand der von uns eingesehenen schriftlichen Aufzeichnungen der Gespräche fanden sich u.a. folgende Zusammenfassungen zu Gesprächen zwischen dem Beschuldigten und seiner Freundin in Südamerika:
- "kurzes erotisches Gespräch...", 20.11.09, 14:31:54
- "Gespräch übers Wetter und initime Angelegenheiten", 20.11.2009, 15:43:24
- "..Liebesbeteuerungen...", 4.12.2009, 15:46:31; weiterer Wortlaut: "...Danach Sexgespräch (Anm. Übers. Ab 15:52:20 bis 16:01:00 finden offensichtlich Selbstbefriedigungshandlungen statt)...", "...weiter privat über Liebe..."
Die Tondateien zu diesen Gesprächen lagen noch vor. Das BKA führte aus, die Staatsanwaltschaft habe verfügt, die Dateien nicht zu löschen. Begründet wurde dies damit, dass eine Teillöschung technisch nicht möglich gewesen sei. }}}
(6) Nur bei sieben der 12 Einbrüche im Auftrag der ZFÄ hat der Trojaner am Ende auch Daten geliefert. Bei keinem der drei Verfahren zur Gefahrenabwehr durch das [[ZKA]] hat der Trojaner Daten geliefert.
(7) Das Nachladen von Software durch die von staatlicher Seite aufgebrachte Malware war integraler Bestandteil der Einbrüche des BKA. Zitat:
{{{#!blockquote
[Nach einer durch konventionelle TKÜ gelieferten Systemübersicht] wird [von
DigiTask] eine Software ohne Aufzeichnungsfunktion geliefert. Diese hat nur die Nachladefunktion und eine Funktion zur Auflistung der Software des infizierten Rechners. Mit einem ebenfalls von DigiTask
bezogenen Programm werden die IP-Adresse eines externen Proxy-Systems
und ggf. die sogenannte U-Nummer [...] als Identifizierungsmerkmal in
die Binärdatei eingefügt. [...] Anschließend wird diese erste
Komponente der Überwachungssoftware auf den bzw. die Zielrechner
aufgebracht. [...] Nach der Rückmeldung des Zielrechners mit seiner
MAC-Adresse [..] prüft das BKA per Fernzugriff die Softwarekonfiguration
des Zielrechners [...] Anschließend wird Software mit den eigentlichen
Überwachungsfunktionen [...] in Form eines Updates nachgeladen.
}}}
Das ZKA hingegen hat gleich einen Trojaner mit Vollüberwachung aufgebracht.
(8) Die Prüfung des BfDI war erstaunlich oberflächlich. Immerhin hat er sich die Mühe gemacht, die vom CCC angegebenen Schlüssel bzw. Kennungen in der BKA-Software zu identifizieren. Zur Möglichkeit der Aufzeichnung von Raumgesprächen sagt der BfDI nur:
{{{#!blockquote Ich habe die Funktionsweise der Quellen-TKÜ-Software mit Skype kurz getestet. Hinweise darauf, dass die Überwachungssoftware zur Überwachung von Raumgesprächen bei nicht aktivier Skype-Kommunikation erfolgen kann, haben sich bei der Prüfung nicht ergeben. }}}
(9) Auch der BfDI ist entsetzt über die erkennbare technische Stümperei sowie über die Wurstigkeit der Behörden, die nicht mal den Versuch unternommen haben, die Software zu auditieren oder auditieren zu lassen.
= Trojaner-Einsätze durch Landesbehörden =
== Niedersachsen ==
[[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/4501-5000/16-4545.pdf|Landtagsdrucksache 16/4116 aus Niedersachsen]] beschreibt drei Trojanereinsätze zum Angriff auf Skype mittels einer Angriffssoftware der Firma Syborg.
== Berlin ==
Laut einer [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5256|Meldung des Virtuellen Datenschutzbüros vom 2.2.12]] hat Berlin für 280000 Euro Einbruchs- und Spähsoftware von Syborg gekauft (vermutlich "Hermes"). In dem Artikel wird Innensenator Henkel Folgendes in den Mund gelegt:
{{{#!blockquote Die Software soll heimlich auf dem Rechner des Nutzers installiert werden und könne alles aufzeichnen, was auf dem Gerät gemacht werde. Mit dem Gesetz zur Quellentelekommunikationsüberwachung soll dies möglich sein. }}}
Wenn Henkel irgendetwas in der Art gesagt haben sollte, hat er klar dokumentiert, dass er selbst überhaupt nicht versteht, wo der Trick bei der Propaganda von Quellen-TKÜ wäre.
Melderegister
<<TableOfContents>> = Melderegister =
Die Melderegister werden in Deutschland bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden geführt. In fast allen Bundesländern ist die Gemeinde selbst die Meldebehörde im rechtlichen Sinn. Derzeit werden die deutschen Melderegister von 5.283 dezentralen Einwohnermeldeämtern verwaltet.
== Rechtsgrundlage ==
[[https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html|Bundesmeldegesetz]]. Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für das Meldewesen an den Bund übergegangen, vorher hatte es das Melderechtsrahmengesetz (MMRG) plus Landesregelungen gegeben.
Weiter werden behördliche Zugriffsrechte im [[htjtps://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pa_g_1986/gesamt.pdf|Passgesetz]] (§22a) bzw. im [[https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pauswg/gesamt.pdf|Personalausweisgesetz]] (§25) geregelt.
== Inhalt ==
Gespeichert wird nach §3 BMG mindestens
- Name, Geschlecht, Geburtstag und -ort, Staatsanghörigkeiten
- Sterbetag und -ort
- gegenwärtige und frühere Anschriften incl. Nebenwohnsitze
- Datum des Ein- und Auszugs,
- Familienstand incl. ggf. Datum der Eheschließung,
- ggf. Stiefeltern bei Kindern
- Religion
- ggf. einige Daten zu gesetzlicher Vertreter_innen, Ehegatt_innen, Kindern,
- Daten des Personalausweises
- Auskunfts- und Übermittlungssperren (vgl. unten)
- Infos zu Wahlberechtigungen
- Steuerklasse, Freibeträge usf., Steuernummer
- ggf. Passversagungsgründe,
- ggf. waffenrechliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
- ggf. [[AZR]]-Nummer
== Übermittlung ==
Alle Behörden nach Bedarf (§34 BMG), dann aber durch Basisdaten. Weitere Daten können nach Verhältnismäßigkeitsabwägung (Abs. 3) übertragen werden.
Seit den Post-Amri-Verschärfungen von 2017 dürfen die Polizeien und Geheimdienste jederzeit im Melderegister recherchieren und insbesondere auch die biometrischen Bilder abrufen; richtig funktionieren sollte das 2021. NB: Das sind immer noch Recherchen mit Namen nach Bildern. Recherchen von Bildern nach Namen sind immer noch ausgeschlossen – außer natürlich, die Polizei adoptiert das Bild. <<BtDS(20/5781)>> (2022) berichtet, im [[KAN]] des BKA hätten sich 3 564 613 Fotos aus Amtshilfeverfahren angesammelt; da dürften ordentlich viele aus dem Melderegister dabei sein.
In der Realität funktionierte das offenbar nur in Ausnahmefällen und jedenfalls bei weitem nicht für alle der zu diesem Zeitpunkt rund 5000 Meldebehörden. Im Mai 2021 genehmgite die Regierung den Ländern im Rahmen des (eigentlich damit nicht zusammenhängenden) eId-Gesetzes, Zentralregister für Passbilder und gescannte Unterschriften anzulegen ([[https://netzpolitik.org/2021/eid-gesetz-laender-sollen-zentralisierte-biometriedatenbanken-errichten-koennen/|netzpolitik.org dazu]])
Auch 2023 funktioniert der automatische Abruf offenbar immer noch nur in zwei Bundesländern; das jedenfalls [[https://www.heise.de/news/Meldebehoerden-sollen-Zugriff-der-Polizei-auf-Passfotos-jederzeit-sicherstellen-8204533.html|behauptet heise online am 29.3.2023]] in der Berichterstattung zu einem weiteren Ausweismodernisierungsgesetz.
== Auskunftsrecht ==
Nach §8 MMRG erteilt die zuständige Meldebehörde Auskunft; bis zum „Omnibusgesetz“ (Umsetzung der DSGVO) 2019 waren die meisten Übermittlungen vom Auskunftsrecht ausgeschlossen, inzwischen besteht auch für diese Auskunftspflicht. Im Prinzip müssen Übermittlungen an Polizei und Co für mindestens ein Jahr gespeichert werden. §8 (5): Daten, die die Meldebehörde von Geheimdiensten bekommen hat, werden nur mit ihrem Einverständnis rausgerückt.
Zuvor war, wie der LfDI Hamburg in seinem 28. TB (2019) feststellt (S. 29f), dürfen dabei Übertragungen an Polizeien und Geheimdienste nicht beim Melderegister protokolliert werden (wurden sie zwar in den Nordländern trotzdem, aber das wurde dann abgestellt). Das heißt, dass leider ein Auskunftsersuchen beim Melderegister (das wir auch nicht unterstützen, weil es so viele Meldebehörden gibt) keine Möglichkeit ist, Zugriffe der Polizei etwa auf die biometrischen Fotos zu registrieren.
== Sonstiges ==
- [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 4.3.4: Zur Praxis der Übermittlung von Passfotos zur Fahrerfeststellung in Hessen (nach §2b (2) Hess. PAuswG).
- [[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb28/kap04_1.htm|28. TB ULD S-H]]: In Schleswig-Holstein wird die Übertragung der Registerdaten an die Polizei zentral durch einen Dienstleister erledigt, der Spiegel der Meldedaten hat. Der ULD zählt ca. 15 Kategorien von Murks auf, der dabei passiert, z.B. wurden offenbar Suchkriterien stark erweitert, so dass regelmäßig viel zu viele Datensätze übertragen wurden, es wurden auch immer komplette Datensätze übertragen, also nicht etwa nur die Adresse, wenn das ausgereicht hätte.
- <<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>, 8.9 berichtet von einer Verknüfung der Meldedaten mit Daten aus [[ZEVIS]], um einen Menschen zu finden, der eine Nummer wie DD-D-irgendwas hat und in der Nähe eines Tatorts wohnt. Ging natürlich um Kinderschänderei, aber so Kram dürfte mehr oder weniger ständige Praxis sein/werden.
== Verknüpfung auf EU-Ebene ==
Auf [[Datenbanken EU|EU]]-Ebene gibt es die Idee alle Melderegister miteinander zu verbinden. Das ganze nennt sich [[RISER]] (Registry Information Service on European Residents).
== Auskunft an Dritte ==
Gehört zwar eigentlich nicht hierher, aber trotzdem: [[http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html#BJNR108410013BJNG000701116|Unterabschnitt 2 des Bundesmeldegesetzes]] beschäftigt sich mit Aukünften aus dem Melderegister an nichtstaatliche Stellen; das war historisch insbesondere von Werbetreibenden genutzt worden, und einer der größeren Skandale, in die der radikalautoritäre Hans-Peter Uhl verwickelt war, bezog sich auf das Einschmuggeln von Datenhandel-Regelungen während der 2012er-Meldegesetz-Verschärfung in letzter Sekunde ([[https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Peter_Uhl#Reform_des_Melderechts_und_Adressdatenhandel|Zusammenfassung in der Wikipedia]]).
Während der Omnibusgesetz-Überarbeitung wurden die diesbezüglichen Bürgerrechte sprürbar gestärkt; die Gruppenauskunft nach §46 ist jetzt nur mehr möglich, wenn sie „im öffentlichen Interesse“ liegt (wozu leider offenbar auch die Bundeswehr gezählt wird, die mittels Gruppenauskünften regelmäßig Jugendliche fürs Töten werben möchte).
Mit öffentlichem Interesse in diesem Sinn kann ausgewählt werden nach Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ein- und Auszugsdatum sowie Famlienstand.
Diese Übermittlungen können erschwert werden durch einen Sperrvermerk nach §51 BMG; dafür müssen die Betroffenen aber glaubhaftmachen, dass „durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann“, was zumindest schwierig ist. Mit so einem Sperrvermerk fragt die Behörde vor einer Übertragung nach (oder lässt sie ganz).
Analog können Menschen im Knast, in Pflegeeinrichtungen oder in der Reha nach §52 BMG einen bedingten Sperrvermerk einrichten lassen; die Meldebehörde muss dann vor einer Übertragung prüfen, ob „ine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann”.
== Skandale ==
=== Salamitaktik bei biometrischen Bildern ===
Als im Gefolge von 9/11 biometrische Bilder in den Personalausweis kamen, hieß es anfänglich, diese würden nur auf dem Ausweis gespeichert und nur ausgelesen, um Maschinen die Prüfung der Identität zu ermöglichen. Bis das Gesetz fertig war, wurden die Bilder bereits in den Melderegistern gespeichert, 2010 war dann der Zugriff der Polizei für Strafverfolgung und Prävention erlaubt, 2017 dann durchgehender Zugriff auf die Daten für Polizei und Geheimdienste. Natürlich hat das trotz Gesetz noch lange nicht funktioniert, weshalb 2021 dann die Übertragung der Fotos in zentrale Datenbanken auf Länderebene legalisiert wurde – ein atemberaubender Weg von „nur lokal zur Identitätskontrolle“ zu „zentraler Speicherung mit breiter Nutzungsmöglichkeit“.
2020 hat die deutsche Regierung beschlossen, ab 2021 [[https://www.datenschmutz.de/gc/fingerperser.html|Personalausweise nur noch mit Fingerabdruck]] auszugeben. Natürlich mit Fingerabdrücken lokal und nur zum Identitätsabgleich…
AktuelleÄnderungen
##language:de ##master-page:RecentChanges ##master-date:2003-11-29 11:51:58 ||<tablewidth="100%" #FFFFA0> <<RandomQuote(WikiTipOfTheDay)>>||
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ZStV
<<TableOfContents>>
Das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensverzeichnis ZStV ist eine der [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften]].
= Inhalt und Bestand =
Beim ZStV handelt es sich um eine länderübergreifende (bundesweite), 1999 in Betrieb genommene Datenbank. Sie wird seit 2007 vom Bundesministerium der Justiz geführt. In ihr erfasst werden alle Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften und die in diesem Rahmen anfallenden Daten zur Person des Beschuldigten, zu Tatvorwurf und Tatzeiten, ermittelnde Polizeibehörde, Erledigung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens ([[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__492.html|§ 492 StPO]]).
2008 [[http://web.archive.org/web/20110308200315/http://www.bundesjustizamt.de:80/cln_049/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/ZStV/ZStV__node.html|sagt das BMJ]], es schätze, dass pro Jahr 6 Millionen Mitteilungen (also: Speicherungen) hereinkommen und diese im Mittel 5 Jahre gespeichert bleiben. Damit hätten sie 30 Millionen Einträge zu behandeln. Aus diesem Bestand wurden täglich 30000 Auskünfte an die Zugriffsberechtigten gegeben.
= Gesetzliche Grundlage = Die Rechtsgrundlagen sind [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNG004600311|§ 492-495 StPO]] sowie die [[https://www.gesetze-im-internet.de/zstvbetrv/|Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensverzeichnisses]].
== Zugriffsberechtigte == An das Register angeschlossen sind natürlich die Staatsanwaltschaften sowie die Polizeien des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]]. Weiter verfügen Finanzbehörden, Waffenbehörden, Steuer- und Zollfahndungsdienststellen, soweit diese im Einzelfall repressiv tätig sind, und alle [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] der BRD über Zugriffrechte. Mittlerweile werden die Daten auch über [[Eurojust]] an befreundete Staaten verteilt.
Die Auskünfte werden in der Regel „automatisiert“, d.h. über ein Datennetz von den Zugriffsberechtigten selbst, eingeholt (für Eurojust dürfte das aber eher nicht gelten – weiß wer Genaueres?).
= Datenschutz =
== Fristen ==
In Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, erfolgt die Löschung bei gleichzeitiger sofortiger Eintragung der Urteilsdaten in das [[Bundeszentralregister]]. Wird der_die Beschuldigte freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, sind sie Daten nach zwei Jahren zu löschen. Wird in dieser Zeit jedoch ein weiteres Verfahren eröffnet, bleiben die alten Daten bis zur Löschung auch der neueren erhalten (§ 493 StPO bzw. [[RechtsLage#Sonderfall%20Zuspeicherung]]).
== Speicherfristen bei Eingestellten Verfahren ==
In einem dramatischen Urteil hat das KG Berlin, 4. Strafsenat, 1999 festgestellt (1552 E GSTA 3/99 - 4 VAs 10/99, 1552 E GStA 3/99, 4 VAs 10/99), dass [[Eingestellte Verfahren|eingestellte Verfahren]] in ZStV (damals noch AStA) bis zum Ende der Verjährungsfrist eingestellt bleiben müssen, mindestens jedenfalls fünf Jahre.
Angesichts der frivolen Verfahren, von denen mensch häufig noch nicht mal erfährt, ist das natürlich eine Katastrophe, über die nur hinwegtrösten kann, dass das ZStV wohl von der Polizei im Feld (also etwa bei Personalienkontrollen) in der Regel nicht abgefragt wird. Angesichts der dennoch weiten Streuung dieser Daten muss sich das KG Berlin aber schon fragen lassen, ob die permanente Verletzung der Zweckbindung nicht doch schwerer wiegt als das Risiko, dass die Staatsanwaltschaften ihre Akten nicht wiederfindet.
== Auskunftsersuchen == Der [[Datenschutzbeauftragten|Bundesdatenschutzbeauftragte]] (BfDI) hat klar formuliert, dass Auskünfte über Eintragungen nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__495.html|§ 495 Strafprozessordnung]] (StPO) auf Antrag zu erteilen sind. Nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__495.html|§ 495 StPO]] entscheidet jedoch das Bundeszentralregister im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, die die Datensätze geliefert hat, über die Erteilung einer [[AuskunftErsuchen|Aukunfts]]. Dass diese die Ansichten des BfD nicht immer teilen, steht zu befürchten.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) und die ZStV-Betreiber haben vor Jahren Zirkus gemacht bei der Erteilung von Negativauskünften („wir haben nichts“). Ins Feld geführt wurde, eine solcherart praktizierte Auskunftserteilung ermögliche eine Ausforschung des Registers. Deshalb sei es nötig, Auskünfte generell nur über abgeschlossene oder dem Beschuldigten bereits bekannt gewordene Ermittlungsverfahren zu erteilen.
Diese Befürchtung lässt sich zwar nicht durch Fakten belegen und auch das ZStV, das hierzu eigens eine Statistik führt, hat bisher keine konkrete Ausforschungsgefahr festgestellt; eine Umfrage ergab aber trotzdem, dass einige Staatsanwaltschaften wegen der genannten Bedenken dem zentralen Register keine Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität melden.
Vgl. [[/AuskunftsPraxis]]
ZEVIS
ZEVIS ist das Zentrale Verkehrs-Informationssystem, geführt vom [[http://www.kba.de|Kraftfahrt-Bundesamt]] in Flensburg.
Der Datenaustausch mit [[INPOL]] ist legal und wird praktiziert. Geführt vom Kraftfahrtbundesamt, beantwortet [[http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/zevis/zevis1.htm|70000 Anfragen pro Tag]]. Speichert Informationen über 54 Millionen Kfz und 5.3 Millionen Anhänger (kein Scheiß) sowie die "Flensburger Punkte".
Unser Generator für [[AuskunftErsuchen]] berücksichtigt ZEVIS nicht; vgl. dazu http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/VZR/Auskunft/vzr__auskunft__node.html
Gefährder
Als „Gefährder” stuft die Polizei Personen ein, die sie zur Prävention („erheblicher”) Straftaten überwachen oder anders sanktionieren will Der Begriff wurde von der AG Kripo (den Leitern von [[BKA]] und [[LKA]]s) im Jahre 2004 aus dem Fußballbereich in den Politbereich übertragen. Die Begriffsbildung ist im Rahmen der fortschreitenden Vorverlegung von Grundrechtseingrifen und anderem polizeilichen Handeln in den Bereich üblichen, nicht strafbaren Lebens zu sehen.
== Gefährderansprache ==
Bei der Gefährderansprache handelt es sich um ein konfrontatives Gespräch der Polizei, mit einem als Gefährder definierten Adressaten. Diesem soll verdeutlicht werden, dass die Behörden sein Verhalten sorgfältig beobachten und man entschlossen ist, gegebenenfalls entschiedene Maßnahmen gegen weiteres Fehlverhalten zu ergreifen. Die Gefährderansprache wird nach [[http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Gef%C3%A4hrderansprache|Krimpedia]] als eigenständiger Begriff weder in den Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der [[Länder]], noch in der Strafprozessordnung (StPO) aufgeführt. Mangels spezieller Befugnisnormen wird die Gefährderansprache regelmäßig auf polizeiliche Generalklauseln gestützt (z.B. §8 PolG [[NRW]]). Strittig ist, ob die Gefährderansprache in das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit des Adressaten eingreift (Artikel 2 Absatz I GG), denn dann bedurfte es gemäß des Vorbehalts des Gesetzes einer rechtlichen Grundlage. Die herrschende Meinung vertritt die Ansicht, dass Gefährderansprachen keinen Eingriff in die [[Grundrechte]] darstellen, da sie weder konkrete Ver- noch Gebote enthalten. Bei den Ansprachen handelt es sich demnach um Realakte gem. § 35 Abs. I Satz 1 VwVfG (VG Berlin 1 A 102.00 und 124.00, Beschluss vom 28. April 2004 & VG Göttingen, 1 A 1014/02, Urteil vom 27. Januar 2004). Gefährderansprachen dürfen jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern können sich nur an solche Personen richten, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es sich bei den Adressaten um Personen handelt, die zukünftig polizeilich in Erscheinung treten könnten.
== Kritik ==
- Zur Inflation der Gefährder nach dem Weihnachtsmarktsanschlag 2016 hat Heiner Busch 2017 [[http://www.grundrechtekomitee.de/node/837|eine Abhandlung fürs Grundrechtekomitee]] geschrieben.
- Die Humanistische Union hat sich 2009 ausführlich [[http://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/hefte/nummer/nummer_detail/back/mitteilungen-207/article/der-gefaehrder-begriff-ein-thema-fuer-die-humanistische-union/|mit dem Gefährder-Begriff auseinandersetzt]].
- Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bemängelt das ehlen von spezialgesetzlichen Ermächtigungen für die Einstufung von „Gefährdern" ([[http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2008/Gefaehrder.pdf|Analyse von 2008]])
- Das Fehlen effektiven Rechtsschutzes wird in einem [[http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/%5Ces-existiert-kein-rechtsschutz%5C/|taz-Interview mit einem Ex-Staatsschätzer]] im Sommer 2010 bemängelt.
== Keine offizielle Benachrichtugung ==
Nach <<BtDS(17/5136)>> ist eine Benachrichtigung von als „Gefährder” eingestuften Personen nicht vorgesehen. Als eine Art Begründung wird angeführt, dass die Begroffenen in der Regel ein AuskunftErsuchen stellen würden.
FADU
"Falsche und authentische Dokumente", ein parallel zu [[EURODAC]] entwickeltes Datenbanksystem innerhalb des Generalsekretariats des Rats für Justiz und Inneres. Hier wurden Bilder gespeichert und ausgetauscht, offenbar vor allem zur Kontrolle von Migration.
Vermutlich ein totes Projekt, erwähnt in http://no-racism.net/print/57/, aber kaum neueren oder EU-Veröffentlichungen.
[[Datenbanken EU]]
Schläfer
Im Rahmen der Rasterfahndung nach 9/11 haben die Landeskriminalämter [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html|laut Bundesverfassungsgericht]] 31988 Datensätze in [[INPOL]] gespeichert (Kriterien: männlich, Alter 18 bis 40 Jahre, Student oder ehemaliger Student, islamische Religionszugehörigkeit, Geburtsland oder Nationalität bestimmter, im Einzelnen benannter Länder mit überwiegend islamischer Bevölkerung).
Diese landeten in der Verbunddatei „Schläfer“. Das zitierte Urteil gibt auch Aufschluss über die abgefragten Daten. Aus dem [[AZR]] etwa wurde Name; Geburtsname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Geburtsland; Staatsangehörigkeit; zuständiges Ausländeramt; Datum Einreise; Status; andere Namen; Aliasnamen für alle männlichen Gespeicherten mit Geburtsdatum zwischen 01.10.1960 und 01.10.1983 abgefragt, Die Unis gaben Name; Geburtsname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Geburtsland; Staatsangehörigkeit; Wohnort; Straße; Hausnr.; evtl. 2. Wohnsitz; Religion; Studienfachrichtung; Datum der Immatrikulation, Datum der Exmatrikulation für alle Männer mit Geburtsdatum zwischen 01.10.1960 und 01.10.1983 und Immatrikulation zwischen 01.01.1996 und 01.10.2001 an die Polizei weiter.
Die Daten wurden mit den Beständen des BKA abgeglichen, in den dabei entstehenden Dateien sollen etliche 100000 Personen gespeichert worden sein.
Die Verbunddateien sollen Mitte 2003 gelöscht worden sein. Ob sämtliche in diesem Zusammenhang in INPOL aufgenommene Daten gelöscht wurden, ist indes unklar. Die Rasterfahnung erbrachte kein relevantes Ergebnis.
Nebenbei zur Rasterfahndung: Das zitierte Urteil geht auch kurz auf die Erhebung selbst ein, allerdings nur für NRW: Um die von dort gelieferten Daten zu gewinnen, kamen 4.669.224 Datensätze von den Einwohnermeldeämtern (es ist etwas unklar, wie diese vorselektiert wurden, denn natürlich sind das weder alle Daten der 396 Meldeämter in NRW noch die der dort gemeldeten Ausländer_innen oder so), 474.517 von den Hochschulen (das dürften alle damals immatrikulierten Studis gewesen sein, in NRW liegt die Studizahl immer um die halbe Million rum) und 89.980 aus dem [[AZR]]. Aus diesen Daten wurden 11004 Menschen gerastert, wobei bei 1185 davon später noch festgestellt wurde, dass sie den Rasterkriterien doch nicht entsprechen.
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Videoüberwachung
<<TableOfContents>>
= Videoüberwachung =
{{http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/58/%C3%9Cberwachungskamera_01.jpg/220px-%C3%9Cberwachungskamera_01.jpg}} Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten durch optisch-elektronische Einrichtungen, optischen Raumüberwachungsanlagen (Videoüberwachungsanlage). Häufig steht diese Form der [[Überwachungstechnik]] in Verbindung mit der Aufzeichnung und Analyse der gewonnenen audiovisuellen Daten . Nicht selten werden Computer zur automatischen Analyse der Daten herangezogen (wie z.B. beim [[INDECT]]-Projelt der [[Datenbanken EU|EU]]), so dass dieser Bereich heute eng mit der Informatik verknüpft ist. Die Weiterverarbeitungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig, etwa zur automatischen Nummernschilderkennung im Straßenverkehr.
== Private Videoüberwachung ==
Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch [[http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__6b.html|§ 6b Bundesdatenschutzgesetz]] (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist.
=== Nutzung der privaten Überwachung zum Fesstellen von SIM-Karten Nutzern ===
In einem gelaekten <<Doclink(2011-stamuc-leitfaden.pdf,Leitfaden der StA München von 2011)>> wird empfohlen, die Videoüberwachung von Tankstellen zu benutzen um unter falschen Namen angemeldete Prepaid Handybenutzer zu identifizieren. Denn bei der Einlösung des Prepaid-Gutscheines wird registriert, wo der Gutschein gekauft wurde und an Hand der Überwachungskamera-Bilder lässt sich dann auch der Käufer feststellen.
== Staatliche Videoüberwachung ==
Spezielle Kompetenzen der Polizei werden in den [[Datenbanken auf Länderebene|Landespolizeigesetzen]] geregelt. In den letzten Jahren haben viele Landesparlamente entsprechende Änderungen verabschiedet, um ihrer Polizei den Einsatz von Videotechnik zu erlauben (So etwa § 15 a PolG [[Datenbanken NRW|NRW]]). Hierzu sind aber hohe Hürden zu überwinden. Damit soll verhindert werden, dass die Kriminalität in andere Gebiete verdrängt wird. Real tut es das gerade beim ehemaligen Pilotprojekt im Ravensberger Park in Bielefeld, wie aus einer [[http://www.foebud.org/video/video-pressemit2|Stellungnahme des FoeBud]] hervorgeht.
Die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] darf nach dem [http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/index.html|Gesetz über die Bundespolizei] Videoüberwachung nutzen. Nach dem [[http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/index.html|BKA-Gesetz]] darf das [[Datenbanken BKA|Bundeskriminalamt]] auch in Privatwohnungen Videoüberwachung anwenden.
=== Videoüberwachung bei Demonstrationen ===
Häufig werden Demonstrationen [[Prävention|präventiv]] abgefilmt. Laut einem Urteil des Verwaltungsgericht Münster und des Berliner Verwaltungsgericht widerspricht das allerdings dem [[http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/index.html|Versammlungsgesetz]]. Allerdings versuchen viele Bundesländer in den Neufassungen der Versammlungsgesetze für die einzelnen Länder, welche nach der Föderalismusreform möglich sind, die präventive Überwachung von Demos durchzusetzen.
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verdachtsunabhaengige-Videoueberwachung-von-Demos-in-Berlin-rechtswidrig-1046103.html|Telepolis-Newsticker:]] Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin ist rechtswidrig
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweiter-Anlauf-fuer-umstrittene-Video-Aufzeichnung-von-Demonstrationen-904802.html|Heise-Newsticker: ]] Zweiter Anlauf für umstrittene Video-Aufzeichnung von Demonstrationen
=== Videoüberwachung der Bundespolizei bei der DB ===
Zwischen der Deutschen Bahn und der [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] wurde Nutzungsvertrag geschlossen, dass die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] die Videodaten der Bahn nutzen kann. Die DB überspielt dabei die Videoaufnahmen in eine der Bundespolizei zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellten Datenbank. Diese Daten werden seit 2006 (Kofferbomber) einen Monat auf Vorrat gespeichert.
Dabei muss der Einsatz selbsttätiger Videoaufgeräte gemäß [[http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__27.html|§ 27 Satz 2 BPolG]] erkennbar sein. D.h. jeder muss ohne Weiteres erkennen können, dass er sich im Einzugsbereich hoheitlich betriebener Videoüberwachung befindet. Daher muss die Bundespolizei als verantwortliche Stelle auf entsprechenden Hinweistafeln ausgewiesen werden (laut [[http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/InnereSicherheit/Bundespolizei/Artikel/VideoueberwachungBahnhoefe.html?nn=409638|BfDI]]).
''Anmerkung: Dieses widerpricht allerdings der [[#Quellen|Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage]] der Linken, wo diese noch nicht mal sagen wollte, welche Bahnhöfe überwacht werden, scheint so als ob die Bundesregierung das Bundepolizeigesetz nicht richtig gelesen hat.'' ;)
== Kritik ==
Durch Videoüberwachung wird ein allgemeines gesellschaftliches Klima des Verdachts, das Konformismus im öffentlichen Raum erzeugt. Die Wirksamkeit der Videoüberwachung zur Steigerung der Sicherheit ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen, sondern sie führt eher zur Verlagerung von Kriminalitätsschwerpunkten.
=== Kritik von Bettina Sokol ===
Bettina Sokol (ehemalige [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragte]] von [[Datenbanken NRW|NRW]]):
''In einem ganz anderen Zusammenhang stehen wiederum Videoüberwachungssysteme, die auf öffentlichen Plätzen installiert sind und beispielsweise mit um 360° drehbaren Kameras und ferngesteuerter Zoom-Technik gestochen scharfe Portraits von Passantinnen und Passanten liefern und aufzeichnen können. Solche Beobachtungssysteme existieren bereits, wenn auch nicht von der Polizei installiert, der dies rechtlich verwehrt ist. Am Düsseldorfer Hauptbahnhof beispielsweise entsteht seit Mitte November 1998 - vorsichtig ausgedrückt - eine gewisse Gemengelage. Die Deutsche Bahn AG - ein Privatunternehmen und damit außerhalb der Zuständigkeitsbereiche der Landesdatenschutzbeauftragten - hat ein derartiges Überwachungssystem im Bahnhof und auf dem Bahnhofsvorplatz eingerichtet. Nach Presseberichten beobachten 72 Kameras rund um die Uhr das Geschehen, das auf 16 Monitoren in der "3-S-Zentrale" landet.
Der Bahnhofsvorplatz ist bahneigenes Gelände, die Kameras können ihr Sichtfeld allerdings auch auf den angrenzenden öffentlichen Straßenraum erstrecken. Die Bahn weist zwar generell durch Aufkleber an Türen und auf den Bahnsteigen auf die Videoüberwachung hin, stellt in der Überwachungszentrale jedoch ebenfalls einen Arbeitsplatz den Sicherheitsbehörden zur Verfügung. Nach einer ersten Auskunft des Polizeipräsidiums wird dieser Arbeitsplatz vornehmlich vom Bundesgrenzschutz genutzt, aber gelegentlich auch von der Polizei. ''
Quelle: [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.gov/informationen-zum-preistraeger-der-kategorie-behoerden-und-verwaltung?set_language=en|Das 3-S Konzept der Deutschen Bahn]]
== Automatisierte Gesichtserkennung bei Videoüberwachung ==
Im Jahre 2006 startete das [[Datenbanken BKA|BKA]] einen Testversuch der automatisierten Gesichtserkenneung. Dieser Testversuch war nach [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-2D-Foto-Fahndung-ist-nicht-einsatzfaehig-150068.html|Heise-Online]] allerdings nicht so erfolgreich.
== Big Brother Awards ==
=== Videoüberwachung ===
Für die Videoüberwachung allgemein gab es 2005 einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2005/.tec|Big Brother Award]].
=== Innenminister von NRW ===
Fritz Behrens bekam als ehemaliger SPD Innenminister von [[Datenbanken NRW|NRW]] 2006 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2002/.local|Big Brother Award]], weil er trotz negativer wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Nutzen der Videoüberwachung, diese im Polizeigesetz verankert hat.
=== Deutsche Bahn ===
Hartmut Mehdorn wurde 2006 für die Videoüberwachung im Bereich der Deutschen Bahn mit dem [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.gov|Big Brother Award]] ausgezeichnet. Momentan gibt es an 300 Bahnhöfen der Deutschen Bahn Videoüberwachung.
== Quellen ==
- [[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/027/1702750.pdf|Anfrage der Linken 2010 wegen Videoüberwachung durch die Bundespolizei und das BKA]]
- 2011 urteilt das [[http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=19421&article_id=97760&_psmand=126|VG Hannover (10 A 5452/10; PM)]], etliche der 70 Überwachungskameras der Polizei in Hannover seien nicht im Einklang mit den Regelungen des Niedersächsischen SOG, das im Präventionsbereich nur offene Überwachung vorsieht. Kameras etwa auf hohen Häusen seien damit nicht vereinbar. Das Urteil war Jul 2011 noch nicht rechtskräftig.
== Weitere Infos ==
- [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13928/1.html| Telepolis-Artikel:]] Verdrängen statt Vorbeugen
- [[http://www.foebud.org/video| Foebud-Themenseite: ]] Videoüberwachung
Rentenversicherung
= Rentenversicherung =
Die Rentenversicherung ist Teil der staatlichen [[Datenbanken anderer Behörden|Behörden]], welche im Bedarfsfall Auskunft an die Sicherheitsbehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] geben. Formale Zugriffsrechte der Polizei sind nicht bekannt. Auskunftsrechte der Betroffenen richten sich i.A. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB); hier insb. § 83 SGB X.
An sich sind die Rentenversicherungsdaten insbesondere im präventiven/geheimpolizeilichen Bereich höchst interessant; aus ihnen gehen etwa Erwerbsbiographien (mithin Qualifikationen) oder Streikbeteiligungen hervor.
== Rentenversicherungsdaten ==
Für den Rentenbescheid speichert die Rentenversicherung die Einzahlungen während des Arbeitslebens.
=== Datenzulieferung vom Zoll ===
<<BtDS(17/8544)>>, S. 22, beschreibt, wie Daten aus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (vgl. [[Datenbanken des Zoll]]) "zur weiteren Bearbeitung (Prüfung, Schadensberechnung, Erteilung von Beitragsbescheiden) übermittelt" werden.
== ELENA ==
ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Das System sollte dazu dienen, die bisher vom Arbeitgeber auf Papier erstellten Gehaltsbescheinigungen in Verfahren vor [[Datenbanken Sozialamt|Sozialbehörden]] elektronisch zur Verfügung zu stellen. Es war im Rahmen der Hartz-Reformen von der Schröder-Regierung auf den Weg gebracht worden in der Erwartung, den Unternehmern rund 500 Millionen Euro pro Jahr zu sparen.
Das Verfahren war seit 2010 mehr oder minder am Laufen, war aber von Datenschutz- wie auch von Unternehmerseite auf starke Kritik gestoßen, nicht zuletzt, weil der Umfang der zu übertragenden Datensätze gigantisch war -- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-beschliesst-Aus-fuer-Elena-1347406.html|Heise online, 21.9.20122]] erwähnt 700 Millionen Datensätze in Elena während der ja noch relativ kurzen Laufzeit. Es wurde deswegen im Sommer 2011 eingestellt. Die Daten wurden jedoch von den meisten Arbeitgebern noch bis zur Aufhebung des Gesetzes am 01.01.2012 weiterhin an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt und dort gespeichert.
Am 16.4.2012 berichtet der BfDI in [[http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2012/09_AlleELENADatenSindGeloescht.html|der Pressemitteilung "Alle ELENA-Daten sind gelöscht!"]], er habe sich überzeugt, die während ELENA gesammelten personenbezogenen Daten seien zumindest an den Stellen gelöscht, an denen sie gesammelt wurden.
=== Gesetzesgrundlage ===
Die gesetzliche Grundlage des ELENA-Verfahrens waren die im Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2009 beschlossenen Regelungen zur Änderung der §§ 95ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung nach dem ELENA-Verfahren zu erstatten ([[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__97.html|§ 97 SGB IV]]). Eine Meldepflicht besteht nur nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html|§ 8a SGB IV]] erzielt werden.
Inzwischen sind die entsprechenden Regelungen aufgehoben; es gibt dazu auch ein Gesetz über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes, das Anfang Dezember 2011 in Kraft trat.
=== Herunterfahren von ELENA ===
Im Juli 2011 verkündeten dann die zuständigen Ministerien eine Einstellung von ELENA, vorgeblich, weil die digitale Signatur keine Verbreitung findet und daher der Datenschutz nicht gewährleistet sei. Dass das Virtuelle Datenschutzbüro in [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5011|seiner Presemitteilung zur ELENA-Einstellung]] diesen offentlichlichen Humbug zu rationalisieren versucht, ist unterhaltsam.
Ein [[http://www.unwatched.org/20110719_Einstellung_ELENAs_ist_bloss_ein_Ablenkungsmanoever|Beitrag auf unwatched.org vom 19.7.2011]] kritisiert, diese Einstellung von ELENA stelle lediglich ein Ablenkungsmanöver dar. Denn ELENA werde zwar abgeschafft, doch die zuständigen Minister hätten gleichzeitig die Erarbeitung eines neuen Konzepts für ein „einfaches und unbürokratischeres Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ angekündigt. Dabei werde das massenhafte Sammeln und Verknüpfen von Daten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine tragende Rolle spielen, wodurch sich am Grundkonzept des Verfahrens nichts ändern werde.
Im September 2011 wird die Absprache der Ministerien vom Kabinett abgesegnet. Der [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-beschliesst-Aus-fuer-Elena-1347406.html|Heise-Artikel dazu]] nennt als Eckpunkte:
- Das ELENA-Einstellungsgesetz soll rasch durchs Parlament gebracht werden, bevor im Januar 2012 "Phase 2" von ELENA die Abrufbarkeit der Daten mit sich bringen würde.
- In weniger als 24 Monaten hat ELENA ca. 700 Millionen Datensätze gesammelt. Diese sollen, ebenso wie alle, während der Restlaufzeit noch anfallen, erst Anfang 2012 gelöscht werden.
- Die Investitionen in ELENA sollen in ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" fließen, das "neue Wege zum Datenaustausch" "erforschen" soll.
=== Big Brother Award für ELENA ===
2008 hat der damalige Wirtschaftsminister Michael Glos den [[http://www.bigbrotherawards.de/2008/.pol?set_language=de|Big Brother Award]] für ELENA bekommen.
=== Weitere Infos ===
- [[http://www.bfdi.bund.de/cln_134/DE/Schwerpunkte/ELENA/Artikel/HaeufigeFragenZuELENA.html|FAQ vom BfDI]] zu ELENA
KAN
<<bkamig()>>
Der KAN („Kriminalaktennachweis”) ist traditionell Herzstück der [[INPOL]]-Sytems des BKA und speichert für einige Millionen Menschen vor allem Vorwürfe, die mal in Strafverfahren aktuell waren. Er wurde 1983 eingerichtet.
<<Doclink(2013-bka-kanerrao.pdf,Errichtungsanordnung Stand 2013)>>. Zu Vergleichszwecken haben wir auch die <<Doclink(2006-bka-kanea.pdf,Errichtungsanordnung Stand 2006)>>
= Inhalt =
Der Kriminalaktennachweis war in der Anlage ein reines Aktennachweissystem, also ein Verzeichnis von Akten, die über eine Person verfügbar sind, zusammen mit Angaben zu den Fundstellen (also z.B. Ort, Zeit, Vorwurf). Dazu gab und gibt es [[PHW]]s.
Der KAN ist eine Verbunddatei, die Daten werden also von Landespolizeien angeliefert und auch wieder von diesen abgerufen. Das soll stattfinden für schwere Straftaten und Straftaten von länderübergreifender Bedeutung. Letzteres umfasst regelmäßig alles, was die Polizei für politisch motiviert hält.
Der KAN verwies zunächst auf papierne Unterlagen, und hatte sich, von den PHWs abgesehen, auf Sachverhalte zu beschränken, die entsprechend dokumentiert waren (das hat natürlich oft nicht geklappt).
== Aus der Einrichtungsanordnung ==
Der KAN dient
-
dem Nachweis von Kriminalakten, die beim Bund und bei den Ländern in Fällen schwerer oder überregional bedeutsamer Straftaten über Beschuldigte oder sonst tatverdächtige Personen angelegt sind, -
der Abbildung des kriminellen Werdegangs der jeweiligen Person, in dem auch alle bei anderen Polizeidienststellen über den Beschuldigten oder Tatverdächtigen geführte Kriminalakten aufgenommen werden, die für sich genommen nicht die KAN-Zugangskriterien erfüllen, wenn mindestens eine Straftat die Zugangskriterien zum KAN erfüllt.
Der KAN kann Daten enthalten, die als solche selbst nicht ohne Weiteres die KAN-Zugangskriterien erfüllen, jedoch aufgrund einer Bewertung (Prognose) ergeben, dass diese zur Verhütung von Straftaten von länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung beitragen können"
== Anzahl Datensätze ==
- Oktober 2006 3.5 Millionen Datensätze
- Juni 2009 4.3 Millionen (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>).
- Oktober 2011 2501880 aus dem Präventionsbereich (!); <<BtDS(17/7307)>>
-
- Februar 2023: 6 656 307 biometrische Gesichtsbilder von 4 623 612 Personen. Im Jahr 2022: 1 477 600 neu gespeichert, 395 505 gelöscht; davon 3 091 694 aus ED-Behandlungen und 3 564 613 aus „Amtshilfeverfahren“, also vermutlich vor allem dem [[Melderegister]] (<<BtDS(20/5781)>>)
= Kritik =
Im <<Doclink(2015-BfDI-tb25.pdf,25. TB)>> (2015) schreibt die BfDI (Abschnitt 5.13.1, S. 89f) einiges Aufschlussreiche über Zweck und Beschränkungen von Kriminalakten. Insbesondere fordert sie, dass eine Speicherung im KAN zwingend die Eingabe und Speicherung sowohl von Rechtsgrundlage und Negativprognose (vgl. [[RechtsLage]]) verlangt. Mensch darf gespannt sein, wie sich das BKA dem entziehen wird.
JSB
<<TableOfContents>>
Joint Supervisory Bodies bzw. Gemeinsame Kontrollinstanzen (GKI) waren Konstrukte zur Datenschutzaufsicht bei verschiedenen EU-Institutionen, bevor es mit der Einrichtung des EDPS bzw. des EDPB (vgl. [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragte]]) tragfähige Institutionen auf EU-Ebene gab.
Typischerweise waren sie sowohl für die technische Kontrolle der Datenbanken als auch für die Durchsetzung individueller Rechte auf Datenschutz zuständig.
Die JSBs bestehen jeweils aus Vertreter``Innen der nationalen [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbehörden]] der Mitgliedsstaaten, zumeist
jeweils zwei aus jedem Staat.
Diese treffen sich einige wenige Male pro Jahr. Schon aus dieser
Konstellation ist erahnbar, dass die GKIs als solche relativ
zahnlos sind; entsprechend kommen die wesentlichen Informationen über
Skandale aus Kontrollen nationaler Behörden.
Laut [[http://www.rav.de/publikationen/infobriefe/infobrief-104-2010/im-gleichschritt-mit-der-sicherheit/|RAV-Infobrief 104 (2010)]] existierte Ende der Nullerjahre zur Koordnierung der Aufgaben der JSBs ein einziges Sekretariat mit ganzen drei Mitarbeiter``Innen.
= Einzelne Kontrollinstanzen =
== JSA von SIS ==
Vgl. [[SIS#Datenschutz|JSA von SIS]]
== JSB des Zolls ==
Der JSB of Custom sollte für die Kontrolle des geplanten Zollinformationssystems ([[CIS und FIDE]]) zuständig sein.
== JSB von Eurojust ==
Der JSB of [[Eurojust]] kontrollierte die Aktivitäten von [[Eurojust]], um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem [[Eurojust]]-Beschluss durchgeführt wird. Die Kontrollinstanz hört auch Beschwerden im Hinblick auf die Verweigerung von Auskunftsrechten.
== Der JSB von Europol ==
Die Kontrolle von Europol ist mit <<Verordnung(2016/794)>> auf den EPS übergegangen.
Zuvor unterhielt der JSB von [[Europol]] Arbeitsgruppen, etwa zu [[Errichtungsanordnungen]] für Analysedateien ([[AWF]]) oder dem Datenaustausch mit Drittstaaten.
Dazu war er für individuelle [[Europol#Beschwerdemöglichkeit beim JSB|Beschwerden]] bei [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsverweigerung]] nach einem [[AuskunftErsuchen|Auskunftsersuchen]] oder bei sonstiger individueller Verletzung des [[DatenSchutz|Datenschutzes]] zuständig.
=== Beschwerdeausschuss des JSB von Europol ===
Der Europol-JSB unterhielt einen eigenen Beschwerdeausschuss, der über individuelle Beschwerden von Personen denen nur unzureichend oder gar nicht [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunft]] erteilt wurde. Dabei kann der Beschwerdeausschuss sich nur mit 2/3 Drittel Mehrheit über Entscheidungen von [[Europol]] hinwegsetzen. Das JSB hat bis 2009 über sieben Beschwerden entschieden. Der Blick in die [[http://europoljsb.consilium.europa.eu/appeals-committee/appeals-committee---decisions.aspx?lang=de|Entscheidungen zu Beschwerden]] gibt einen Eindruck über die Kontrollmöglichkeiten des Beschwerdeausschuss des JSB.
=== Schnelle Löschung ===
Die Beschwerde Nr. 06/01 hat ein Brite bei [[Europol]] Auskunft verlangt, nachdem er berufliche und persönliche Nachteile durch Bekanntmachung seiner Europol-Speicherung in einer Europol-Sitzung bekommen hatte. Die Antwort auf das Auskunftsersuchen des Briten war das Übliche: Europol habe keinerlei ihn betreffende Daten, die gemäß Artikel 19 des Europol-Übereinkommens zu Beauskunften seien. Nachdem er seine Beschwerde bei der JSB eingereicht hatte, wurde Europol verpflichtet erneut Auskunft zu erteilen. Die erneute Auskunft ergab, dass Europol nichts über ihn gespeichert hätte. Europol hatte die Daten zwischenzeitlich schlicht und ergreifend gelöscht, der JSB hatte keine Möglichkeit, die Daten und somit die Beweise sicherzustellen. So war es dem Beschwerdeführer nicht mehr möglich auf dem zivilgerichtlichen Weg Schadensersatz zu verlangen (was im UK ein bischen leichter und finanziell großzügiger ist als in der BRD).
=== Auskunftsverweigerung a la Francaise ===
In der Beschwerde 04/01 wendet sich ein Franzose an den französischen Datenschutzbeauftragten, damit er indirekt über ihn Auskunft von Europol bekommt. Als Begründung gibt er u.a. an, dass er Schikanen durch die Verwaltungsbehörden erlebt hat und im französischen Strafregister (Bulletin de Casier judiciaire national) keine Eintragung über ihn enthalten seien. Der Franzose bekam von Europol die Auskunft, dass nach dem Europol-Übereinkommen in Verbindung mit den französischen Rechtsvorschriften es nicht möglich sei, weitergehende Informationen zu übermitteln. Nach dem Einreichen der Beschwerde beim JSB durch den Franzosen, verteidigt sich Europol folgendermaßen: Die Antwort sei, auf Grund des [[indirekten Auskunftsrechts|indirektes Auskunftsrecht]] in Frankreich, in Rücksprache mit dem französischen Datenschutzbeauftragten getätigt worden. Die Beschwerdekomission entscheidet deswegen, dass die Antwort von Europol rechtsmäßig war.
Data Mining
<<TableOfContents>>
= Data Mining =
== Data Mining als Teilbereich der KI ==
WikiPedia:Data-Mining ist ein Teilbereich der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Informartik. WikiPedia:Data_Mining ist ein vereinfachter Begriff für Knowledge Discovery in Databases (KDD). D.h. KDD ist der Versuch aus vorhandenen Datenmassen in Datenbanken Erkenntnisse zu bekommen. Bei nicht als Datenbanken vorliegenden Texten wird dabei zuerst [[http://wissensexploration.de/textmining-vs-datamining.php|Text Mining]] betrieben.
Bei Zahlendaten ist dieses nicht anderes als ein numerisches Verfahren, d.h. mathematische Funktionen werden durch Polynome angenähert, also eine kompliziertere Version der linearen Regression.
Bei nicht numerischen Daten versucht Data-Mining ebenfalls die Daten durch eine Funktion zu approproximieren. Diese ist dann allerdings keine analytische Funktion, sondern eine abstrahierte Funktion. Diese abstrahierte Funktion wird als vorhandenes Muster in den Daten bezeichnet, welches in der Regel zu einem diskreten Wert führt.
Zum Finden der Muster oder Funktionen gibt es verschiedene Verfahren, welche je nach vorhandenen Daten ausgewählt werden müssen. Zum Finden des Musters oder der Funktion werden Methoden des [[http://wissensexploration.de/datamining-kdd-machine-learning.php|Maschinelles Lernen]] verwendet. Dabei finden bei Data-Mining nur Methoden des induktiven Maschinellen Lernens Anwendung (deduktives Maschinelles Lernen wird für Automatisierungen verwendet).
== Vorgehensweise ==
Teilweise werden zuerst verschiedene [[Datenbanken]] zu einer zusammengeführt, dieses wird WikiPedia:Datawarehouse genannt. Als nächstes werden die Daten von Fehlern bereinigt. Dann werden aus den Datensätzen sogenannte Trainingsdaten ausgewählt. Dieses ist ein heikler Punkt, da bei falscher Auswahl der Trainingsdaten es zur Überanpassung und somit fehlerhaften Ergebnissen führen kann. Dann wird eine der Methoden des Data-Mining ausgewählt um die abstrahierte Funktion oder das Muster zu finden, wobei hier das Problem ist die passende Methode auszuwählen. Dafür bedarf es theoretisch die genaue Kenntnis der Methoden. Anschließend wird die gefundene Funktion mit Testdaten, die ebenfalls aus den Datensätzen stammen, überprüft und notfalls verbessert.
== Einige Methoden des Data-Mining ==
=== Klassifizierung ===
Bei der WikiPedia:Statistical_classification wird versucht in den vorhandenen Daten allgemeinen Strukturen zu finden, so dass Rückschlüsse neuen Daten gezogen werden können, d.h. es wird eine Abbildungsfunktion auf einen diskreten Wert (Klasse) oder einen numerischen Funktionswert gesucht. Methoden der Klassfizierung sind u.a. Nearest Neigbour Methode, Entscheidungsbäume und Neuronale Netze.
==== K-Nearest Neighbor Methode ==== Die WikiPedia:K-nearest_neighbor_algorithm wird auch als Lazy Learning bezeichnet, d.h. von allem vorhandenen Datensätzen werden K-Datensätzen gesucht, die den neuen Daten am ähnlichsten sind. Dabei werden bei nicht numerischen Daten abstrahierte Abstände verwendet. Die gesuchten Werte des neuen Datensatzes werden dann mit Gewichtung 1/Abstand aus den nächsten K-Datensätzen bestimmt.
==== Entscheidungsbäume ====
Beim [[Lernen aus Entscheidungsbäumen]] (WikiPedia:Decision_tree_learning) werden die Daten in einem abstrakten Baum dargestellt, wobei jede Verästelung eine Entscheidung darstellt. Es wird dabei von der Wurzel angefangen und bei jeder Verästelung wird ein Attribut abgefragt und die nächste Verästelung ausgewählt. Diese Prozedur wird so lange fortgesetzt, bis das Baumende erreicht ist. Da es verschieden Möglichkeiten für die Bäume gibt wird per Algorithmus versucht den Kürzesten und Optimalsten (d.h. mit dem kleinsten Fehler) zu finden. [[Lernen aus Entscheidungsbäumen]] ist eines der am häufigsten benutzten Verfahren beim Data Mining.
==== Naive Bayes ====
Bei Naive_Bayes_classifier wird vereinfacht (d.h. naiv) angenommen, dass alle Attribute der Datensätze mit einer von einander unabhängigen Wahrscheinlichkeit ein Klasse oder einen Funktionswert ergeben (D.h. die Wahrscheinlichkeit mit der jeweils islamischer Glauben, technischer Studiengang, ... einen Terroristen ausmacht). So kann das Bayes Theorem in einer vereinfachten Version verwendet werden )Wenn diese vereinfachende Annahme nicht gemacht würde, wären die Ergebnisse nur durch erheblichen rechnerischen Aufwand zu erzielen). Die Werte für die unabhänig angenommenen Wahrscheinlichkeiten lassen sich dann mit Hilfe der Trainingsdaten und dem Bayes Theorem berechnen.
==== Künstliche Neuronale Netze ====
Mit neuronalen Netzen (WikiPedia:Artificial_neural_networks)versucht man laut einer [[http://www.ai.wu.ac.at/~koch/courses/wuw/archive/inf-sem-ws-00/nentwich/index.htm#413|Seminararbeit an der Wiener Uni]] die Vorgänge im menschlichen Gehirn nachzubilden. Das Wissen zur Lösung einer Aufgabe wird in den Neuronen (den Knoten) eines Netzes abgelegt, zwischen denen dann Verbindungen (links) hergestellt werden. Die Knoten entsprechen dabei einem Neuron des menschlichen Gehirns, die Kanten stellen Verbindungen zwischen Neuronen im menschlichen Gehirn dar. Es ist dem Entscheidungsbaumverfahren sehr ähnlich allerdings erweitert es seine Parameter selbstständig, um genauere Schlüsse zu ziehen.
=== Assoziationsregeln === Beim WikiPedia:Association_rule_learning werden die gegenseitige Abhängigkeit von Attributen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsrechnung bestimmt. (wie z.B. dicke Jacke, Selbstmordattentäter)
=== Clustering ===
WikiPedia:Cluster_analysis ist das Einteilen der Datensätze in verschiedene Mengen (d.h. Clustern) mit ähnlichen Eigenschaften.
==== k-means Clustering ==== Beim k-means Clustering werden die Daten in eine vorher festgelegt Anzahl von Clustern (nämlich k) eingeteilt.
==== Hierachisches Clustering ==== Beim Hierachischen Clustern wird zuerst jeder Datensatz als ein Cluster angenommen um dann suksessiv die Anzahl der Cluster zu verkleinern.
=== Regression ===
Die WikiPedia:Regression_analysis wird mit Hilfe von numerischen Methoden eine mehrdimensionale Funktion für die Daten approximiert.
== Anwendungen von Data-Mining ==
=== SPAM Erkennung ===
Spam_(electronic) Erkennungsprogramm verwenden Data-Mining, dabei wird [[http://de.wikipedia.org/wiki/Bayes-Klassifikator#Beispiel|Naive Bayes]] verwendet. SPAM-Erkennung ist ein gutes Beispiel für das was Data Mining kann und was nicht. Es ist kein Problem für einen Menschen Mails in Spam und Nicht-Spam einzuteilen, Merkmale die in allen Spams vorkommen rauszufinden ist dagegen schwieriger. Bei Anwendung von Data Mining zur SPAM-Erkennung wurde entdeckt, dass die meisten SPAM-Mails die Zeichenfolge FF0000 enthielten, da wäre manuell niemand drauf gekommen, es ist aber logisch da es in WikiPedia:HTML zur Erzeugung von roter Schrift dient.
=== Scooring ===
Beim [[Private Datenbanken#Scoring_Datenbanken|Scooring]] werden Entscheidungsbäume und andere Methoden der Klassifizierung verwendet um die Menschen in kredit- und nicht kreditwürdig einzuteilen.
=== Operative Fallanalyse ===
Zur Unterstützung der [[operativen Fallanalyse]] werden Data-Mining Programme verwendet. In der BRD werden dafür meist, die bei der Polizei vorhandenen Daten und Vekehrsdaten verwendet.
'''vgl [[Länderübergreifende Software#Data-Mining_Software]]'''
=== Vorratsdatenspeicherung ===
Es gibt laut [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/ETSI-legt-Standards-zum-Data-Mining-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fest-178769.html|Heise-Newsticker]] eine WikiPedia:ETSI Richtlinie, die die Anwendung von Data Mining auf die [[Vorratsdatenspeicherung]] regelt. In einem [[http://derstandard.at/1297216314225/WebStandard-Interview-Wir-steuern-einem-Paranoiastaat-entgegen|Interview mit dem Standard]] kritisiert der Obmann der [[Österreich|österreichischen]] Bürgerrechtsorganisation [[http://www.argedaten.at/|Arge-Daten]], das die Anwendung von Data Mining auf die Vorratsdatenspeicherung dazu führen würde das wir uns als Bürger immer öfter für unsere Taten rechtfertigen müssen, aber nicht weil sie illegal sind, sondern bloß weil sie einem verdächtigen Muster entsprechen würden.
=== Überwachung von Beschäftigen ===
Laut einem [[https://archiv.foebud.org/bba/docs/bba_ts021023_lischka_kundeDiebUndCDU-Waehler.html|Tagespiegelartikel]] vom Oktober 2002 werden Data Mining Tools des Stinnes-Tochterunternehmen Logware verwendet um aufspüren, welcher Angestellte an der Kasse unterschlägt. Alle Vorgänge wie Mitarbeiterkauf, Korrektur, Umtausch, Storno, Rückgabe, Öffnung der Kassenschublade werden an eine [[Datenbank]] übermittelt und zu Kassierprofilen verdichtet. Wer von diesen abweicht, macht sich verdächtig. Die Ketten Edeka, Kaufhof und Toom würden das Programm bereits einsetzen.
=== Verbrechensvorhersage (Predictive Policing) ===
Die Polizei in Chicago hat die Daten von Verbrechensmeldungen mit Wetterdaten, geographischen Daten, Verkehrsaufkommen verknüpft und somit Tatort und Tatzeit von möglichen Verbrechen vorhergesehen. Laut einem [[http://www.schneier.com/blog/archives/2007/08/police_data_min.html|Blog-Artikel]] von 2007 des Computer-Sicherheitsexperten WikiPedia:Bruce_Schneier ist das ein Beispiel für eine sinnvolle Anwendung von Data Mining durch die Polizei. Wogegen in einem [[http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-08/predictive-policing/komplettansicht|Zeit-Artikel]] von 2011 die Gefahr gesehen wird, dass durch diese Verbrechensvorhersagen ein "diffuses Gefühl des Beobachtetseins" enstehen könnte, weil man befürchtet, verdächtigt zu werden, nur weil man aus irgendeinem Grund in Gebieten mit hoher Kriminalitätswahrscheinlichkeit unterwegs ist. Dann meidet man diese Gebiete künftig möglicherweise lieber, selbst wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Dazu müsse man nicht einmal wissen, ob ein Gebiet wirklich ein Ort häufiger Verbrechen ist – für das subjektive Empfinden reiche es, wenn man nur glaubt, an einem solchen Ort zu sein.
=== Total Information Awarness Program ===
Im Zuge der Terror-Hysterie nach dem 9/11 Anschlag auf das World Trade Center, starteten die amerikanischen Sicherheitsbehörden das TIA-Programm. Bekannt wurde es 2002 und im Jahre 2003 auf Grund von öffentlicher Proteste dann beendet. Laut einem [[http://www.schneier.com/essay-163.html|Artikel]] von WikiPedia:Bruce_Schneier werden zahlreiche andere Data-Mining Projekte von den [[USA|amerikanischen]] Sicherheitsbehörden weiterbetrieben.
=== INDECT ===
Im Rahmen der [[Datenbanken EU|EU]] gibt es ein Projekt namens [[INDECT]] indem alle Datenbanken, alle durch [[Überwachungstechnik]] aufgezeichneten Daten und durch Software Agenten im Netz gefundenen Daten mit Hilfe von Data-Mining geplante Verbrechen vorhergesehen werden sollen.
== Kritik ==
Von Data Mining wird laut der [[http://www.ai.wu.ac.at/~koch/courses/wuw/archive/inf-sem-ws-00/nentwich/index.htm#A|Kritik in einer Seminarbeit an der Wiener Uni]] häufig geglaubt, es diene dazu, Zusammenhänge automatisch zu entdecken, an die bisher noch nicht einmal jemand gedacht hat, und Fragen zu beantworten, die nicht einmal noch jemand gestellt hat. Diesem wird dort wiedersprochen. "Schlaue" Data Mining Tools können danach kein profundes Know How ersetzen.
In einem [[http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/DocE38A2F6DD0A734EB789AAD27EDE6F9A35ATplEcommonScontent.html|FAZ-Artikel über Data-Mining]] von [[http://frank.geekheim.de|Frank Rieger]] wird die Problematik von Data-Minig sehr anschaulich beschrieben:
{{{#!blockquote Die Profile sind nützlich, um uns gezielt zum Kauf von mehr nutzlosem Tand oder interessanteren Büchern zu verleiten, uns effizienter zu verwalten und zukünftiges Verhalten zu prognostizieren. Und um Menschen unter präventive Überwachung zu stellen, deren Profil sich bedenklich dem von Straftätern nähert. Dabei geht es nicht um hundertprozentige Präzision der Vorhersage. Wahrscheinlichkeiten, Neigungen, Tendenzen, Zugehörigkeit zu Kohorten sind die Währungen der algorithmischen Orakel. }}}
''Anmerkung: Bei falscher zielgruppenorientierter Werbung ist das für den Beworbenen erstmal lustig oder auch nur nervig. Bei negativen [[Private Datenbanken#Scoring_Datenbanken|Scooring]] der Kreditwürdigkeit ist das ärgerlich, bei der falscher Verdächtigung von der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizei]] kann es dann allerdings richtig unangenehm werden.''
=== Problematik bei der Anwendung im Polizei-Bereich ===
In einem [[http://www.nytimes.com/2006/05/16/opinion/16farley.html|Artikel der New York Times vom 16.5.2006]] kritisiert Jonathan Farley, dass graphentheoretische Methoden (d.h. die Analyse von Telekommunikationsnetzen) zur Identifikation von Terroristen ungeeignet seien, einerseits weil, wie im [[http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine-Welt-Ph%C3%A4nomen|kleine Welt-Experiment]] von Stephan Milgram gezeigt, andererseits weil "Schläfer" ohnehin ganz normale Kommunikationsprofile haben.
Zu ähnlichen Schlüssen ist der [[USA|US-amerikanische]] National Research Council nach einem [[http://news.cnet.com/8301-13578_3-10059987-38.html?part=rss&subj=news&tag=2547-1_3-0-20|Artikel von Cnet news]] gekommen:
{{{#!blockquote But the authors conclude the type of data mining that government bureaucrats would like to do--perhaps inspired by watching too many episodes of the Fox series 24--can't work. "If it were possible to automatically find the digital tracks of terrorists and automatically monitor only the communications of terrorists, public policy choices in this domain would be much simpler. But it is not possible to do so." }}}
Krytographieguru WikiPedia:Bruce_Schneier kritisiert in einem [[http://www.wired.com/politics/security/commentary/securitymatters/2006/03/70357|Wired-Artikel von 2006]], die zu erwartende Zahl falscher Positiver sei groß. Terroristen-Plots seien nicht so simpel, wie z.B. die Identifizierung von gestolenen Kreditkarten, welche sich gut durch Data-Mining identifizieren ließen:
{{{#!blockquote Terrorist plots are different. There is no well-defined profile and attacks are very rare. Taken together, these facts mean that data-mining systems won't uncover any terrorist plots until they are very accurate, and that even very accurate systems will be so flooded with false alarms that they will be useless. }}}
''Anmerkung: Gerade im Sicherheitsbereich, wenn [[Länderübergreifende Software#Data-Mining_Software|Data-Mining Software bei der Polizei]] dazu benutzt wird aus polizeiliche Datenbanken neue Erkenntnisse zu gewinnen, kann es dazu führen, dass nicht mehr ergebnissoffen in alle Richtungen ermittelt wird. Bei einem Serientäter kann es so ersten zu Problem für die Allgemeinheit werden, da so der oder die Täter_in nicht gefunden wird und zweitens kann es für die eventuell Falschverdächtigten zu den üblichen Nachteilen führen. Ganz problematisch wird es allerdings, wenn geglaubt wird mittels Data Mining Prognosen über zukünftige Straftäter anstellen zu können.''
=== Data Mining bei der Anti-Terror-Datei ===
In einem [[http://www.heise.de/tp/artikel/37/37967/1.html|Telepolis-Artikel]] zur Klage vorm Bundesverfassungsgericht wegen der [["Anti-Terror-Datenbank"]] wird beschrieben wie durch Data Mining aus einer zur Unrecht in der Datenbank gelandeten Person ein Verdächtiger wird.
== Weitere Infos ==
- [[http://www.hs-weingarten.de/~ertel/index.php?page=buch-ki|Grundkurs Künstliche Intelligenz von Wolfgang Ertel, Vieweg-Verlag]] -- bietet eine einfache und theoretisch fundierte Einführung in Künstliche Intelligenz; es gibt auch ein Kapitel zu Data Mining
- [[http://www.ai.wu.ac.at/~koch/courses/wuw/archive/inf-sem-ws-00/nentwich/index.htm| Seminararbeit zu Data-Mining]] -- bietet eine Übersicht
- [[http://dbs.informatik.uni-halle.de/Lehre/KDD_SS09_web/dm_skript.pdf|Data-Mining Skript zu einer Vorlesung in Halle]] (pdf)
- <<Rellink(/gc/html/datamining.html,Artikel in der RHZ zu Data Mining)>>
- [[http://www.datenminen.net|Blog zur Kritik von Data Mining]]
eu-LISA
eu-LISA ist eine von der EU-Kommission betriebene Behörde für die großen IT-Systeme der EU im Bereich und Repression und Überwachung, etwa [[SIS]], [[VIS]], [[EURODAC]] oder [[EEC]]. Eine Übersicht über die betriebenen Datenbanken liefert LISA selbst bei https://www.eulisa.europa.eu/activities/large-scale-it-systems.
Mit den Plänen für [[SIS II]] kam auch eine Diskussion über eine Professionalisierung des Betriebs der Computersysteme im Repressionsbereich auf. Die Pläne konkretisierten sich zur Vorstellung gener "Agentur für große IT-Systeme" (Agency for Large Scale IT Systems).
Die Agentur wurde 2011 verabschiedet <<Ratsdokument(10827/1/11)>>. Die Regulierung sieht vor, dass die Agentur in Tallin sitzt, die Arbeit aber im wesentlichen in Straßburg gemacht wird. Ebenfalls aus der SIS II-Gesetzgebung übernommen ist der Spiegel der Systeme in Sankt Johann im Pongau.
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Datenbanken Sachsen-Anhalt
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-DSUGSTpIVZ|Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetz Sachsen-Anhalt]] (DSUG LSA; das füllt die Variablen der JI-RL)
- [[https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-DSGVOAGSTpIVZ|Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt]] (DSAG-LSA; das füllt die Variablen der DSGVO und auch bei paar Sachen aus der JI-RL)
- [[http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=SOG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true|Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt]] (SOG LSA)
- [[https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-VerfSchutzGST2006V12IVZ|Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt]]
- Bis 2020: [[http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true|Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA) ]]
= Auskunftssysteme der Polizei =
TODO Recherchieren
DITRALIS enthält 62000 Fotos und Personenbeschreibungen von Leuten, die in den letzten fünf Jahren ED-behandelt wurden. Ersetzt älteres System, das nur an einzelnen Stellen verwendet werden konnte. Kosten: 1 ME
= Vorgangsbearbeitung = IVOPOL [[http://www.heise.de/newsticker/data/anw-06.03.02-010/|Heise dazu]]
= Verfassungsschutz = [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]], wie alle VS-Behörden
= Skandale =
Datenbanken Berlin
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/15e9/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=3&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ASOGBE2006rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint|Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln)]]
- [[http://gesetze.berlin.de/?typ=reference&y=100&g=BlnLfVG|Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin (VSG Bln)]]
- [[http://gesetze.berlin.de/?typ=reference&y=100&g=BlnDSG|Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (BlnDSG)]]
Infos des LKA zur Auskunft: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/artikel.90228.php
= Auskunftssysteme der Polizei =
== POLIKS ==
Ein altes System namens ISVB, Informationssystem Verbrechensbekämpfung Berlin, wurde zum 30.03.2005 durch '''POLIKS''' (das auch in Bremen zum Einsatz kommt) abgelöst ([[http://www.presseportal.de/showbin.htx?id=38716&type=document&action=download&attname=Hintergrundbericht_Berliner.pdf|Näheres zu POLIKS]]). Das neue System ist eine [[http://www.gedas.de/gedasag/germany/company/de/press/2005/Pressemitteilung_31_03_2005.html|Entwicklung der Software-Firma gedas]]. POLIKS wird im [[http://www.lit.berlin.de/|IT-Dienstleistungszentrum Berlin ]] betrieben.
Der Tätigkeitsbericht des LfD von 2005 beschreibt die Zusammensetzung von POLIKS wie folgt: {{{#!blockquote POLIKS besteht aus drei Dateien: dem Vorgangsbearbeitungs-, dem Informationssystem und der elektronischen kriminalpolizeilichen Personenakte.
Mit dem Vorgangsbearbeitungssystem erfolgt die geschäftsmäßige Bearbeitung eines polizeilich relevanten Ereignisses von der Erkenntniserlangung über die Vervollständigung und Verifikation bis hin zur Dokumentation. Dabei sind die besonderen Umstände, die Vorgeschichte und die Folgen bis zur Abgabe an eine außerpolizeiliche Stelle oder zur Archivierung zu dokumentieren.
Das Informationssystem dient den Dienstkräften im Bereich des Vollzugsdienstes der Berliner Polizei zur Information. Mit seiner Hilfe sollen Schnellauskünfte zu Personen, Sachen, Institutionen und Vorgängen durch gezielte Anfragen bzw. Recherchen ermöglicht werden. Das System soll den Beamten in ihrer eigenen Aufgabenwahrnehmung ebenso dienen wie schnelle und zuverlässige Auskünfte zum Vorteil des Bürgers ermöglichen, um dessen Interessen schnellstmöglich wahrnehmen bzw. bei Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß beschränken zu können.
Die elektronische kriminalpolizeiliche Personenakte ist eine Dokumentensammlung zur sachgerechten Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf den Gebieten der Verfolgung von Straftaten sowie der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr. Dabei soll sie insbesondere das Erkennen von Tatzusammenhängen und die Aufklärung von Sachverhalten, die Feststellung von Tatverdächtigen und die Unterstützung der Personenidentifizierung und die Erlangung von Hinweisen für das polizeitaktische Vorgehen sowie die Eigensicherung ermöglichen. }}}
Im <<Doclink(2008-LfDBerlin-Bericht30.pdf,30. TB LfD Berlin)>> (1.3.2) wird das Logging von POLIKS-Anfragen diskutiert. Der Kram klingt etwas konfus, denn es gibt offenbar zwei Logs, in dessen einem Anfragen landen sollen, die "keinem datenschutzrechtlichen Kontrollinteresse unterliegen".
Microsoft gibt die Berliner Polizei [[http://download.microsoft.com/download/5/0/1/5010cca4-4db5-48dc-a45d-c26a73542353/CS_final2_PolizeiB_110504.pdf|als Referenzkunden]] an (wobei das System serverseitig wohl wesentlich auf J2EE basiert). Die Zugriffskontrolle selbst geht dann (<<Doclink(2008-LfDBerlin-Bericht30.pdf,30. TB LfD Berlin)>>, 1.3.2) durch Zuweisung von Rechten im Microsoft Active Directory, wobei es offenbar im Wesentlichen fünf Berechtigungsstufen gibt.
Federführung bei [[Poliks]] reklamiert T-Systems für sich. Die geben an, das System habe 17000 Nutzer und würde (2008) "über 300000 Transaktionen" pro Tag abarbeiten. Im Datenblatt gibt T-Systems weiter Schnittstellen zu [[INPOL]], [[AZR]], [[ZEVIS]], dem [[Melderegister]], BIDAVIS (ein erkennungsdienstliches System -- weiß wer was dazu?), CASA (Fallbearbeitung?) sowie einem "Datawarehouse" (d.h. [[Data Mining]] ) an.
Zur Natur dieser Schnitstellen führt dr <<Doclink(2008-LfDBerlin-Bericht30.pdf,30. TB LfD Berlin)>> (1.3.2) aus, sie erfolgten "meist mit gesichertem Webservice, in einigen Fällen per File-Transfer, selten auch nur in Papierform."
Die Berliner Polizei führt zwecks "Erkennen von Personen- und Sachzusammenhängen, der Dokumentation polizeilichen Handelns und der Unterstützung, Koordination und Anregung von Ermittlungen" eine '''Auswertedatenbank "Polizeilicher [[Staatsschutz]]"''' (<<Doclink(2008-LfDBerlin-Bericht30.pdf,30. TB LfD Berlin)>>, 2/3.1.6). Als Aussonderungsprüffrist genehmigt sich der [[Staatsschutz]] 10 Jahre (bei Kindern (!) 2, bei Jugendlichen und Personen über 70 Jahre 5). "Gespeichert werden die Daten von Beschuldigten und Tatverdächtigen, von Personen, deren Daten bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen (§ 24 ASOG) oder durch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nach §§ 25, 26 ASOG erhoben wurden, sowie bestimmter anderer Personen wie z.B. Zeugen, Hinweisgeber und andere Auskunftspersonen... Selbst innerhalb der polizeilichen Abteilung [[Staatsschutz]] bestehen keine generellen, sondern abgestufte Zugriffsrechte auf die Datei." (30. TB, aaO). Wie diese Abstufung aussieht, ist unklar.
== Stadtweite Veranstaltungsdatenbank (VDB) ==
Im Rahmen eines Auskunftsersuchens kam ans Licht, dass Berlin eine Datei betreibt, in der umfangreiche Details zu Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen gespeichert werden; insbesondere werden Informationen zu Anmelder_innen für drei Jahre lang gespeichert. Eine schöne Beurteilung findet sich in einem [[https://netzpolitik.org/2014/polizeiliche-vorratsspeicherung-von-versammlungen-in-berlin/|Artikel von 2014 bei Netzpolitik.org]].
Die <<Doclink(2004-berlin-vdberrao.pdf,Errichtungsanordnung von 2004)>> ist immerhin vorbildlich insoweit sie ein vollständiges SQL-Schema der Datenbank enhält. Ansonsten regelt sie, '''Zweck''' der Datei sei
{{{#!blockquote
- Planung von Einsatzkräften,
- Erfassung von Abschlussmeldungen
- Erstellung von Führungsdokumenten, Übersichten, Lagebildern und Statistiken,
- Gefährungsbewertung zukünftiger Veranstaltungen }}}
zur „stadtweiten Erfassung, Bearbeitung und Auswertung” von allerlei
öffentlichen Ereignissen, auch über Demos hinaus.
Die Abgrenzung von einer Vorgangsverwaltung ist dabei nicht klar;
andererseits gab 2004 vermutlich noch keine
in diesem Umfang funktionierende Vorgangsverwaltung in Berlin.
'''Gespeichert werden''' neben Einsatzleiter_innen u.ä. insbesondere:
{{{#!blockquote
- Einzelanmelder von Veranstaltungen und Versammlungen
- Personen des öffentlichen Lebens (national/international), die an angemeldeten Veranstaltungen öffentlich sichtbar teilnehmen }}}
– woraufhin mensch letzteren nur empfehlen kann, das Vermummungsverbot zu ignorieren.
'''Speicherfrist''' ist zu Einsatzkräften und „VIPs” ein Monat nach Ende der Veranstaltungen (was für eine Vorgangsverwaltung noch akzeptabel wäre). „Anmelderdaten für LKA 572 und PPr St LZ 12” hingegen sollen 3 Jahre vorgehalten werden. Immerhin sind diese Daten nicht für Streifenbeamte sichtbar, aber offenbar gerade für den Sumpf von Staatsschutz und Versammlungsbehörde, wo sie maximal toxisch wirken. Immerhin scheint bei der Datenbank nicht grundsätzlich die Speicherfrist aller Einträge bei Zuspeicherung neu anzulaufen.
Beobachtungen zum Schema:
- Der „Veranstalter” steht in der Tabelle ''vdb2''; es scheint, dass ''vid'' effektiv ein Fremdschlüssel in die ''vdb''-Tabelle ist. Der Umstand, dass das Feld nicht als solcher deklariert ist, lässt hoffen, dass die ''vdb''-Einträge wirklich nach einem Monat gelöscht werden. Umgekehrt ist ''vid'' ein Primärschlüssel. Wenn das so gestrickt ist, gibt es zu jedem ''vdb''-Eintrag höchstens einen ''vdb2''-Eintrag, und die Aufteilung ''könnte'' tatsächlich die unterschiedlichen Löschfristen der Felder reflektieren. Dann allerdings ist höchst fragwürdig, dass Daten wie Quelle, Gefährdungshinweise, Bemerkungen (sic!), VIPs und „Tel. Erreichbarkeit Veranstalter” in der Drei-Jahres-Tabelle liegen.
- Die Veranstalter-Info wird unstrukturiert gespeichert, also mit Name, Anschrift, „ggf. Tel''''''Nr” in einem Feld. Entsprechend dürfte das Feld mit irgendwelchen Wildcards durchsucht werden (und dürfte regelmäßig noch allerlei weitere launige Info enthalten).
- Gleiches gilt für das Feld mit den „VIPs” – davon gibt es nur eins pro Veranstaltung, und entsprechend gibt es keine Grenzen für das, was die Polizei da so reinschreibt. Insbesondere ist auf diese Weise natürlich eine separate Löschung einzelner Betroffener zumindest schwierig.
- „Thema” der Veranstaltung und die Aufzugstrecke sind Freitexte; dazu kommt dann noch strukturiert „Örtlichkeit” und x- und y-Koordinaten. Es wäre erstaunlich, wenn in so einem System nicht haufenweise Inkonsistentenzen auftreten würden. Das sind aber ohnehin nur 1-Monats-Daten.
- Über die Nutzung des Feldes „busy” mit der Erklärung „In Bearbeitung bis” in der Haupt-Tabelle denkt mensch besser nicht nach.
== Sportgewalt Berlin ==
Unter dem Titel "Sportgewalt Berlin" betreibt auch die Berliner Polizei eine Art [[SKB-Datenbank]]. In einer Serie von Anfragen hat die Piratenfraktion in Berlin 2014/2015 etwas Licht in die Sache gebracht: [[http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-13545.pdf|LT-Drs 17/13545]], [[http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15310.pdf|LT-Drs 17/15310]], [[http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15311.pdf|LT-Drs 17/15311]].
Demnach besteht die Datei seit 1998 und enthielt 2014 rund 1500 (2015: 1600) Personen, weit überwiegend zu Personen aus Berlin. Bemerkenswerterweise sind für 1. FC Union und BFC Dynamo jeweils rund genauso viele Fans gespeichert wie für Hertha BSC, nämlich je fast 500. Auch hier sind einige versprengte Eishockeyfans enthalten, und als Berliner Besonderheit 13 Fans von MKS Pogon Stettin – im Hinblick auf die Angemessenheit etwa dieser Speicherung wäre es interessant herauszukriegen, ob es etwa regelmäßige Fußballspiele zwischen Berliner Vereinen und Stettiner Vereinen gibt. Als Zweck gibt LT-Drs 17/15311 an,
{{{#!blockquote landesweit zentral Ermittlungen sowie vorbeugende Maßnahmen im Bereich der Straftaten, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen, durchzuführen. }}}
Explizit behauptet LT-Drs 17/15311, die Speicherung habe keine keine Konsequenzen für den Besuch von Sportveranstaltungen. Wer Stadionverbot bekommt, sollte da also mal nachfassen.
Speicheranlässe sind wie in dem Geschäft üblich polizeiliche Einschätzungen, eine Person sei „Gefährder”; insbesondere reicht nach LT-Drs 17/13545:
{{{#!blockquote Gefahrverursacherinnen und Gefahrverursacher nach 13 ASOG, Personen, gegen die Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen zur Verhinderung anlassbezogener Straftaten angeordnet wurden [...] }}}
– was insbesondere im Hinblick auf die Personalienfeststellung in dieser Offenheit eher starker Tobak ist.
Die Daten werden auch während Einsätzen vor Ort abgefragt, aber, so versichert LT-Drs 17/13545, nur durch Mitarbeiter_innen von LKA 712.
Erwartbarerweise ist das Ding technisch laut Lt-Drs 17/15311 ein MS Access-Murks; Die Antwort auf Frage 13 aaO („mehrere Laptops für den mobilen Einsatz, auf denen die Datei ... verfügbar ist”) lässt befürchten, dass der Datenbestand regelmäßig physikalisch auf verschiedene Geräte kopiert wird.
Nachdem die Berliner Polizei den Einblick in die Errichtungsanordnung der Datei [[https://netzpolitik.org/2015/ifg-ablehnung-des-tages-bekanntwerden-der-dateistruktur-von-sportgewalt-berlin-kann-innere-sicherheit-gefaehrden/|zunächst verweigert]] hatte, war der Anfrager für Kosten in Höhe von 2,00 Euro dann doch erfolgreich: [[https://fragdenstaat.de/files/foi/34027/ifg_polpbln_20150602_anlage.pdf|Errichtungsanordnung vom 11.04.2006]]
== Auskünfte == Zu der Steigerung der Auskunftsanträge in den 1990er Jahren wird in einem frechen Papier des Innensenats (Drucksache 13/2267, http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/80/Spannungsbericht.pdf?1171031187) folgendes ausgeführt:
{{{#!blockquote Die von der Polizei zu bearbeitenden Anträge auf Datenauskunft und Datenlöschung haben seit 1980 kontinuierlich zugenommen: 1980: 65 Anträge, 1990: 285 Anträge, 1991: 372 Anträge, 1992: 326 Anträge, 1993: 789 Anträge, 1994: 482 Anträge und 1995: 515 Anträge
Die ungewöhnliche Steigerung im Jahr 1993 dürfte auf ein Datenschutzscheckheft des Berliner Datenschutzbeauftragten zurückzuführen sein, dem fertig vorformulierte Anträge zu entnehmen waren.
Angesichts dieser Zahlen überrascht die Auskunft aus [[http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15310.pdf|LT-Drs 17/15310]] (2015), es habe 2013 keine und 2014 nur 101 Auskunftsersuchen gegeben, die sich „auf die Datei Sportgewalt Berlin beziehen” (vgl. oben). Ist das wirklich so zu interpretieren, dass sie diese Datei sonst nicht beauskunftet haben?
Die Bearbeitung eines Antrags auf Datenauskunft verursacht etwa 6 Stunden Arbeitsaufwand, für die Bearbeitung eines Datenlöschungs- bzw. -vernichtungsantrags müssen etwa 15 Arbeitsstunden aufgewendet werden. Für die Bearbeitung derartiger Anträge müssen innerhalb der Polizeibehörde bis zu 25 Dienststellen beteiligt werden, da personenbezogene Daten nicht nur zentral, sondern auch dezentral verarbeitet werden. Das bedeutet, daß jede datenverarbeitende Fachdienststelle prüfen muß, ob ein Antragsteller dort erfaßt ist und die Daten gegebenenfalls gelöscht werden können. Alle diese Arbeiten müssen von Vollzugsbeamten erledigt werden. Die Entscheidung, ob Daten geheimhaltungsbedürftig sind, ob eine weitere Speicherung erforderlich ist oder ob zu erwarten ist, daß ein Betroffener erneut kriminalpolizeilich in Erscheinung treten wird, muß in jedem Einzelfall auf Grund einer kriminalistisch-kriminologischen Prognose und unter Berücksichtigung kriminalistischer Arbeitsmethoden getroffen werden. Diese Entscheidung kann nicht auf Hilfskräfte übertragen werden. }}}
Aktuelle Zahlen sind leider nicht bekannt.
== Weiteres ==
In einem [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/60432|Artikel über Poliks]] wird über Schwierigkeiten beim Datenaustausch zwischen Asta (vgl. [[Staatsanwaltschaften]]) und Poliks berichtet. Laut <<Doclink(2008-LfDBerlin-Bericht30.pdf,30. TB LfD Berlin)>>, 1.2.3 setzt die Berliner Staatsanwaltschaft mittlerweile auf ein System namens MODESTA (Zusammenhang mit [[MESTA]]?), das bereits elektronische Akten enthält und mit POLIKS, BZR, ZStV usf. Daten austauscht.
Die Kopplung zwischen Polizei und Meldebehörde ist laut <<Doclink(2008-LfDBerlin-Bericht30.pdf,30. TB LfD Berlin)>>, 2/4.1.4 in Berlin (für Passdaten) nur "halbautomatisch", was offenbar meint, die Polizei brauche für die Recherche die Passnummer (und kann also nicht umgekehrt etwa nach Namen, Augenfarbe, besonderen Kennzeichen oder gar gegen die Fotos suchen).
= Vorgangsbearbeitung der Polizei =
[[Poliks]] scheint ein integriertes System zu sein (ansonsten hätte es ISVB wohl nicht ablösen können). Könnte wer aus Berlin mal eine [[IFG]]-Anfrage ans Innenministerium stellen? Datenschutzrechtlich ist eine Zusammenlegung von Auskunftssystem und Vorgangsbearbeitung wohl jedenfalls kritisch.
= Technisches =
Berlin hat sich 2012 auch einen [[Staatstrojaner]] der Firma Syborg zugelegt.
= Verfassungsschutz =
== Datenbanken der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Abteilung II) ==
[[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]], wie alle VS-Behörden
Laut Drucksache 17 / 10 058 (Januar 2012) verfügt der VS Berlin "nicht über ein Dokumentenmanagementsystem und führt auch keine elektronischen Sachakten". Es gibt aber eine 2006 eingeführte "Amtsdatenbank", wobei der Zugriff auf die dort gespeicherten Daten angeblich Beschränkungen unterliegt. Angeblich ist "die Möglichkeit einer Volltextsuche technisch ausgeschlossen", was zumindest aus Sicht eines Datenbankadministrators nicht schlüssig scheint.
== Auskünfte ==
Der VS Berlin erteilt immerhin Auskünfte, auch wenn es erfahrungsgemäß viel Geduld braucht (Antwortzeiten von einem Jahr sind wohl nicht ungewöhnlich). Als Grundlage der Speicherung wird "§§5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. 11 Abs. 1 Nr. 1 VSG Bln" angegeben (wenn wer mal was anderes sieht: Bitte hier vermerken); technische Details (etwa: Welche Datenbanken, wer hat Zugriff?) werden nicht gegeben.
Inhaltlich werden Teilnahmen an Aktionen beauskunftet, z.T. auch welche, bei denen wohl kein Polizeikontakt stattfand bzw. die kaum als Aktionen zu werten sind (denkbar wäre da etwa BUKO); der VS hat es also offenbar immerhin nicht als geheimhaltungswürdig angesehen, dass er vor Ort recherchiert. Dazu kommen typischerweise Daten der Ordungsbehörde (also: Anmelder_in von Kundgebungen und/oder Infoständen); solche Meldungen hat schon im letzten Jahrtausend der LfD BaWü gerügt ([[https://www.datenschmutz.de/li/docs/1996-lfdbawue-tb17.pdf|17. TB (1996)]], S. 43).
Der VS Berlin schließt wohl recht durchweg mit:
{{{#!blockquote Weitergehende Auskünfte können Ihnen nicht erteilt werden. Einer weitergehenden Auskunft steht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Geheimhaltung der Tätigkeit der Berliner Verfassungsschutzbehörde und ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse Dritter gemäß §31 Absatz 2 Satz 1 VSG Bln entgegen. }}}
Es folgen dan noch mehrfache Berufungen auf §31 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 sowie auf §31 Abs. 1 Satz 2 VSG Berlin. Wer da mal was anderes sieht, könnte auch hier Bescheid sagen.
Über die Untätigkeit des Berliner VS bezüglich Auskunftsersuchen von Betroffenen und die anschließende parlamentarische "Nachbereitung" der "Missstände" wurde ausführlich bei Netzpolitik.org berichtet:
- [[https://netzpolitik.org/2012/unfahig-untatig-und-uberflussig-der-verfassungsschutz-nicht-nur-in-berlin/|Unfähig, untätig und überflüssig – der “Verfassungsschutz” (nicht nur) in Berlin]]
- [[https://netzpolitik.org/2013/auskunftsersuchen-beim-berliner-verfassungsschutz-acht-monate-sind-nicht-vollig-ungewohnlich/|Auskunftsersuchen beim Berliner “Verfassungsschutz”: Acht Monate sind “nicht völlig ungewöhnlich”]] Das entsprechende Protokoll des parlamentarischen Ausschuss kann [[http://www.parlament-berlin.de/ados/17/VerfSch/protokoll/vfs17-013-ip.pdf|hier]] nachgelesen werden.
= Skandale =
== „Warten Sie acht Monate“ ==
Im Jahr 2022 verschickt das LKA bei Auskunftsersuchen ganz offiziell die trockene Information, <<Doclink(2022-polizeiberlin-vertroestung.pdf, eine Auskunft könne schon mal acht Monate dauern)>>. Das setzt Maßstäbe in Sachen AuskunftErsuchen#Verzögerungen und ist sportlich schon im Hinblick darauf, dass die DSGVO für Nicht-Polizeien Fristen von einem Monat vorsieht…
== Kriminalitätsschwerpunkt ISVB ==
2003 bezeichnete der LfD das ISVB als [[http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/03/teil4_1.htm|"Kriminalitätsschwerpunkt"]], weil es beliebig zur privaten Recherche der MitarbeiterInnen genutzt wurde -- in einem Fall hat ein solcher Missbrauch auch mal zu 100 Tagessätzen geführt.
== POLIKS-Defekte ==
Es traten bei der Einführung von POLIKS zahlreiche Schwierigkeiten auf, die sowohl der Berliner Datenschutzbeauftragte ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/58128|heise-Meldung dazu]]), als auch die Benutzer ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/58366|heise zum Thema]], [[http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/32840/index.html|Erklärung der Berliner Polizei]]) bemängeln.
2005 führen diese Schwierigkeiten zur [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66872|Ablehnung von POLIKS]] durch Brandenburg, was natürlich im Hinblick auf die nach wie vor angestrebte Länderfusion bitter ist. Der zitierte Artikel nennt auch Kosten von 73 Millionen Euro für das System.
== Kein Personal für Löschung und Auskunft ==
In seinem <<Doclink(2008-LfDBerlin-Bericht30.pdf,30. TB (2008))>>, 2/3.1.5 berichtet der LfD Berlin von der Aussage der Polizei, Einzelfallprüfungen bei der Löschung von Fällen könnten aus Kapazitätsgründen nicht vorgenommen werden, da es um 40000 Fälle pro Jahr gehe. Diese Auskunft zeugt von kräftigem Selbstbewusstsein, da sämtliche Gerichtsurteile immer darauf abheben, eine Speicherung, speziell bei Einstellungen nach 170 (2), sei immer an einer Einzelfallprüfung gebunden. Die Einlassung erfolgt auf einen Fall hin, in dem jemand bei der Polizei "Beobachtungen" berichten wollte und daraufhin mit zwei Speicherungen nach 170 (2) konfrontiert worden war; diese wurden nach zweimaliger Intervention des LfD gelöscht.
== NSU-Vorratsdaten nicht gesperrt ==
Wie viele andere Behörden in der BRD auch, wurde das LKA Berlin nach der Schredder-Orgie des VS 2013 verpflichtet, potenziell NSU-relevante Daten nicht zu löschen, damit Untersuchungsausschüsse und ähnliche Gremien noch draufschauen können. Klar war dabei natürlich, dass Daten, die anderweitig hätten gelöscht werden müssen, auch nur noch für diese Zwecke genutzt werden dürfen.
Ende 2019 [[https://netzpolitik.org/2019/berliner-polizei-bunkert-illegal-daten/|stellt die LfDI Berlin fest]], dass das LKA das komplett falsch gemacht hat: Nicht nur haben sie aus Poliks gar nichts mehr gelöscht (also auch z.B. nichts mehr zu Ladendiebstahl, und das ist realistisch kein Zusammenhang zum NSU zu erwarten), sondern haben die so erhaltenen Daten auch einfach im Hauptbestand belassen. Dies führt zu einer Beanstandung, was dann die Mittel der LfDI auch ausschöpft.
== Nazi-Drohbriefe aus LKA-Datenbanken ==
Anfaang 2018 erhalten verschiedene linke Projekte in Berlin Post von einer Nazigruppe namens „Zentrum für politische Korrektheit“, in der mit offensichlich aus Polizeicomputern stammenden Daten 45 Personen bedroht. Es gibt zwar später einen Strafbefehl gegen einen unbekannten Polizisten, der Vorgang als solcher bleibt ungeklärt ([[https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2018-Web.pdf|Bericht der LfDI Berlin für 2018]], Abschnitt 3.1).
Im Rahmen der Untersuchung dieses Falles kommt heraus, dass die Zugriffe auf Poliks völlig unzureichend protokolliert werden. Dennoch wurden 2018 14 Strafanträge (BDSG-alt) und fünf Bußgeldverfahren (BDSG-neu) gegen MitarbeiterInnen der Polizei eingeleitet, weil diese private Interessen mit Poliks-Abfragen befriedigten. [[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Aufsichtsruege-Berliner-Polizei-hortet-Daten-und-verletzt-Loeschfristen-4621665.html| Heise online, 20.12.2019]]).
== Polizeidatenbanken vs. Personal ==
In einem Disziplinarverfahren gegen einen Polizisten hat die Berliner Polizei offenbar irgendwann vor 2015 eine Poliks-Anfrage über diesen laufen lassen. Im März 2015 hat der Betroffene Auskunft über diese Anfrage verlangt, was die Polizei ablehnte; sie führte aber aus, bei einer eigenen Prüfung der Protokolldaten habe es keine rechtswidrigen Abfragen in dieser Sache gefunden.
Das fand der Betroffene hochgradig unplausibel, und er hat deshalb Anfang 2018 einen IFG-Antrag gestellt, um Einsicht in diese Auswertung zu nehmen. Erwartbarerweise lehnte die Polizei das ab, und zwar unter Verweis auf Namen von Beamt_innen in diesen Daten (wie üblich wurde nicht erklärt, warum die nicht kurz geschwärzt werden könnten).
Dagegen klagte der Betroffene und bekam schließlich Anfang 2022 vor dem OVG Berlin Recht; die Akteneinsicht hätte nur bei „schwerwiegenden Nachteilen für das Wohl von Bund oder Bundesland oder bei einer Gefahr für das Gemeinwohl“ verweigert werden können, und nichts davon habe vorgelegen ([[https://openjur.de/u/2382823.html|Urteil]]).
Wie weit Poliks in Disziplinarverfahren eingesetzt wurde, ist damit zwar noch nicht klar – aber immerhin ist bestätigt, dass die Polizei schon wieder Geheimschutzinteressen rechtswidrig über Grundrechte gestellt hat und so aller Wahrscheinlichkeit nach einen Skandal vertuschen wollte.
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##master-page:HelpTemplate ##master-date:2008-06-08 17:00:56 #format wiki #language de == Vorlage für Hilfe-Seiten == Text.
=== Beispiel === {{{ xxx }}}
=== Anzeige === xxx
SIENA
SIENA („Secure Information Exchange Network Application”) ist (konzeptionell) ein abgeschottetes Netzwerk, das zur Kommunikation nationaler Behörden mit [[Europol]] eingerichtet wurde. Inzwischen ist seine Nutzung zum Austausch von Polizeidaten unterhalb der Europol-Schwelle abgesegnet. in der BRD ist der Zugangspunkt zu SIENA beim BKA; es ist unklar, wie weit dieses SIENA-Nachrichten an andere Polizeien durchreicht.
Insbesondere gibt es die Möglichkeit eines „broadcasts”; die Idee ist offenbar, dass eine nationale Polizei eine Anfrage an alle SIENA-Teilnehmer schickt und diese dann nach Gutdünken die Daten z.B. durch ihre Rechner laufen lässt.
Der <<Doclink(2012-unisys-eprisreport.pdf,EPRIS-Report (2012))>> wirkt allerdings eher, als sei SIENA mehr eine Art Webmail-Server bei Europol:
{{{#!blockquote Also, the technical integration of the tool must be encouraged. It is now mostly delayed due to its web based form. Finally, the step-by-step automation of sub-processes related to the exchange of information to support efficient and secure query responses in a (semi-) automated manner should take place as currently most of SIENA related activities/processes are manually driven. }}}
= Rechtsgrundlage =
vgl. [[Europol]]. Insbesondere einschlägig ist Artikel 9, Absatz 3 (d) <<Doclink(2009-europol-rat.pdf,Europol-Ratsbeschluss)>>:
{{{#!blockquote [Die Leute, die Kontakt zwischen Europol und den nationalen Behörden halten, sollen]
assist in the exchange of information from their national units with the liaison officers of other Member States under their responsibility in accordance with national law. Such bilateral exchanges may also cover crimes outwith the competence of Europol, as far as allowed by national law. }}}
= Zahlen =
<<Ratsdokument(COM(2012) 735)>> nennt 222000 über SIENA ausgetauschte Nachrichten für 2011, davon 53%, die mit Europol geteilt wurden.
Datenbanken Schleswig-Holstein
<<TableOfContents>>
Übersichten über halbwegs aktuelle EDV gibts in [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf|Landtagsdrucksache 18/5067]] (2016) und zum Vergleich [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] (2013).
= Rechtsgrundlagen = Nach [[https://dejure.org/gesetze/StPO/500.html|§ 500 Absatz 2 Satz 1]] i.V.m. [[https://dejure.org/gesetze/StPO/483.html|§ 483 Absatz 3]], [[https://dejure.org/gesetze/StPO/484.html|§ 484 Absatz 4]], [[https://dejure.org/gesetze/StPO/485.html|§ 485 Satz 4 StPO]] ist in Schleswig-Holstein [[https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true|LVwG-SH]], insbesondere [[https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwGSHV37P177|§ 177 Absatz 4 LVwG-SH]] anzuwenden und damit die allermeisten Regelungen des [[https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true|LDSG-SH]] anzuwenden. Ansprüche auf Auskünfte und Informationen zu den Datenspeicherungen richten sich insbesondere nach [[https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-DSGSH2018pP33|§ 33 LDSG-SH]].
- [[https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true|Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein LVwG-SH]] (regelt in SH auch die Polizei)
- [[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true|LDSG S-H]]
- Eine Perle aus dem Verordnungsbereich ist ein <<Doclink(1996-sh-artusloesch.pdf,Löschkonzept für @rtus)>> von 1996, das sicher längst obsolet ist, aber interessante Einblicke in die Literaturgattung unter den strengen Blicken des ULD gibt. Dieses etwas seltsame Dokument wurde tatsächlich fortgeschrieben und ist im Jahr 2022 zu diesem hier mutiert: <<Doclink(2022-sh-artus-loeschkonzept.pdf,Aktualisiertes Löschkonzept für @rtus)>>.
[[https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/|Die einschlägigen Landesgesetze auf der Webseite des ULD]]
= Vorgangsbearbeitung = Das Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) @rtus, entwickelt von Dataport AöR, ist seit April 2004 das primäre System in Schleswig-Holstein, in dem fast alles abgespeichert wird, was die Polizei so tut und macht. Ähnliche Systeme desselben Anbieters werden von der [[Bundespolizei]], dem Land Bremen und anderen Bundesländern eingesetzt. Es gibt für Schleswig-Holstein eine Errichtungsanordnung vom 17.09.2013 (1) und vom 17.03.2016 (2).
Zu jedem Vorgang, jeder Strafanzeige, jeder Ermittlungstätigkeit gibt es eine Vorgangsnummer der Form Vg/123456/2022. Die Ziffern werden jedes Jahr neu vergeben und werden aufsteigend vergeben, je später im Jahr, desto größer die Nummer, um etwa 70.000 pro Monat (2.300/Tag) werden sie größer, wodurch bis Mitte Februar die Vorgangsnummern fünfstellig sind. Wer in der ersten Januar-Woche einen Vorgang angelegt bekommt, dürfte eine vierstellige Nummer erhalten, noch kürzere Vorgangsnummern gibt es wohl nur bis zum Mittag des Neujahrtags.
Stand 13.12.2013 sollen 350.000 Datensätze zu 315.000 Personen aufgrund von "Gefahrenabwahr", teilweise im "Berichtswesen" gespeichert gewesen sein, "die Straf- und OWI-Vorgänge herausgerechnet". Weitere 990.551 Datensätze konnten hier nicht eindeutig der Gefahrenabwehr zugeordnet/abgeordnet werden. (1)
Stand 26.01.2017 waren darin gespeichert:(2)
- 1.218.219 Personen in „Berichtswesen”,
- 391.336 „in Gefahrenabwehr”,
- 4.194.268 „in Straftat” (auch unbekannte)
Es ist unklar, was Gefahrenabwehr und Straftat in einer Vorgangsverwaltung tun, und schon gar, wie es zu vier Millionen Straftäter_innen in einem Land mit 3 Millionen Einwohner_innen kommt. Die plausible Annahme ist, dass die Zahlen über @rtus zugängliche Untermengen von BKA-Dateine (KAN käme mit 4e6 ganz gut hin) widerspiegeln.
Dataport selbst spricht von rund 7500 Anwendern der Vorgangsverwaltung in 563 Dienststellen (3), während (2) keine Zahlen nennt, da es ein „differenziertes mit dem Datenschutz abgestimmtes Berechtigungskonzept” gebe. Für dieses System war komplett neue IT-Technik notwendig. Ein Blick in die Vergangenheit zur Anzahl der Nutzer: Stand 06.10.2000 waren erst 112 Dienststellen an 49 Dienstorten mit 1.056 COMPAS-PCs für die 1972 eingeführte (Vorgänger-)Software INPOL-aktuell ausgestattet und es war geplant bis 2004 2900 neue Arbeitsplätze einzurichten; für COMPAS schulte man bis 06.10.2000 3800 Mitarbeiter 5 Tage lang. (4)
Das Datenbankschema von Artus wird nicht veröffentlicht, da es „einen Leitzordner” umfasse. Diese Kapitulation vor der Komplexität privater Softwareentwicklung ist natürlich extrem bedenklich, da ja die konkrete Benennung der gespeicherten Datentypen eine der wenigen generellen Sicherungen und Prüfmöglichkeiten bezüglich eines nicht völlig menschenrechswidrigen Einsatzes der Datenbanken sind.
In S-H werden danach täglich 2500 neue Vorgänge erfasst, das System verwaltet rund 1.9 Millionen Vorgänge (was bei Annahme von Gleichgewicht eine mittlere Speicherdauer von zwei Jahren bedingt; das klingt nach Maßstäben von [[Vorgangsverwaltung]]en nicht unplausibel.
Ein <<Doclink(1996-sh-artusloesch.pdf,Löschkonzept für @rtus)>> von 1996 gibt ein paar Einblicke in das, was eine Vorgangsverwaltung wohl so tut, auch wenn sich das Alter in etwas kuriosen Formulierungen („Als Datenträger kommen sowohl herkömmliche Schreibunterlagen als auch elektronische oder elektromagnietische Speichermedien in Betracht“).
= ELDIS =
Das Einsatz-, Leit-, Dispo- sitions- und Informationssystem (ELDIS) der Regional-Leitstellen und des Lage- und Führungs-Zentrums ist eine Sachbearbeitungs-Software u. a. zur Abwicklung von Einsätzen, Koordinierung und Führung von Einsatzkräften und Einsatzmitteln, Einsatz-Dokumentation. Eine Errichtungsanordnung vom 17.06.2009 liegt dem zugrunde. (1),(2).
Nach (1) sind dort 2.014.275 Einsatzberichte (Stand 13.12.2013), die nicht nach Gefahrenabwehr und anderen Anlässen getrennt werden können gespeichert, nach (2) können 649 Personen darauf zugreifen. (Stand 25.01.2017)
= Kriminal-Akten-Nachweis (KAN) elektronische Kriminal-Akte (eKA) = Der "Kriminal-Akten-Nachweis (eKA)" dient der Speicherung von Personen aus Strafermittlungsverfahren, die einer Straftat verdächtig sind und bei denen nach Ausführung und Schwere der Tat oder nach der Persönlichkeit des Verdächtigen die Gefahr der Wiederholung besteht. (1) Dem liegt eine Errichtungsanordnung vom 19.2.2010 zugrunde. (1) Gespeichert sind hier
- 70.000 Datensätze (Stand 13.12.2013) (1)
- 48.000 Personen (Stand 13.12.2013) (1)
- 38.000 Personen (Stand 26.01.2017) (2) Jeder @rtus-Nutzer kann auch hierauf zugreifen.
Die [[elektronische Kriminalakte]] bzw. der [[https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalaktennachweis|Kriminalaktennachweis]] scheint ein Bundesländer- und sogar Staaten-übergreifendes System mit deutlich mehr gespeicherten Personen und Datensätzen zu sein. Womöglich ist hier gemeint, für wie viele davon Schleswig-Holstein "verantwortlich" ist.
Der Echt-Betrieb der elektronischen Kriminalakte begann am 01.10.2007 (Erlass vom 01.10.2007; Bl. 139 f. in (6)). Mit Datum 27.11.2007 ergingen "Ergänzende Hinweise für die Erstellung und die Führung von Kriminalakten" (Bl. 199 ff. d. A.). Sie traten sofort in Kraft. Gleichzeitig traten die bis dahin geltenden Hinweise vom 01.08.2005 außer Kraft (Bl. 200 d. A.). Mit sofortiger Wirkung trat die Richtlinie für den Kriminal-Akten-Nachweis (KAN) vom 26.06.2008 in Kraft (Bl. 274 ff. in (6)). Am 04.11.2008 erließ das beklagte Land die Richtlinie für das Anlegen sowie die Führung und Nutzung einer elektronischen Kriminalakte (eKA-Richtlinie). Die Richtlinie trat sofort in Kraft (Bl. 181 ff. d. A.). Die Richtlinien für die Führung Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen (KpS-Richtlinien, Erlass IV LKA - 112 - 38.00) vom 15.08.1994 galten womöglich noch parallel (Bl. 360 ff. d. A.).
= Quellen =
(1) [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]]
(2) [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf|Landtagsdrucksache 18/5067]]
(3) [[http://www.dataport.de/ueber-uns/publikationen/Seiten/datareport-2011-2/2011-2-artus.aspx|datareport 2/2011]]
(4) [[https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl15/drucks/0400/drucksache-15-0457.pdf|Landtags-Drucksache 15/457 6. Oktober 2000]]
(5) [[https://www.iww.de/quellenmaterial/id/82953|Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein: Urteil vom 07.12.2011 – 6 Sa 573/10]]
(6) beigezogenen Akte ArbG Kiel 5 Ca 500b/10
- [[http://www.dataport.de/dataport/leistungen/anwendungsverfahren/a-z/artus/start.html|Allgemeine @rtus Informationen von dataport]] (html)
- [[http://www.dataport.de/dataport/publikationen/datareport/0404/datareport-0404-pdf.pdf|@rtus im internen Hausblatt der dataport]] (pdf, 1.6 MB)
= Auskunftssysteme der Polizei =
S-H hatte früher eine Eigenenwicklung namens '''PED''', und ist Mitte der Nullerjahre auf INPOL-Land (vgl [[POLAS]]) migriert (vgl. gegen Ende dieses Abschnitts).
Im Jahr 2016 listet [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf|Landtagsdrucksache 18/5067]] allerdings nur noch „Kriminalaktennachweis (eKA) auf; von ihrer Zweckbestimmung, ihrem Umfang her (70000 Datensätze, zu 50000 Personen) wie auch von den Feldern her ist dies offensichtlich entweder eine Weiterentwicklung oder ein Ersatz für das alte INPOL-Land.
Neben dem Üblichen (Sachverhalt, Personalien, Pointer auf ED- und DNA-Daten, Verfahrensausgänge, wenn der Polizei genehm, Haftdaten) enthält der S-H Kriminalaktennachweis auch Personalien „von Mittätern” sowie „Freitext, aus dem sich die Erforderlichkeit der Datenspeicherung ergibt”. Bei letzterem handelt es sich offenbar um die berühmte Negativprognose. Glücklicherweise dürften sich da normalerweise nur Floskeln finden, denn an sich ist es schon eine verwegene Idee, die amtlichen Verschwörungstheorien zur Verderbtheit der Menschen im Online-Zugriff zu halten. Schließlich gibt es noch „angehängte Dokumente”, die dann wohl die elektronische Kriminalakte ausmachen (vgl. unten).
Nach [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf|Landtagsdrucksache 18/5067]] standen am 26.1.2017 37750 (irgendwann 2013: 48367) Personen im KAN.
Dazu werden noch etliche weitere Sammlungen landesweit betrieben; dazu gehört die [[#Staatsschutz-Datei]] sowie Sammlungen zu Fußballfans, Sexualstraftätern und ähnlichen, die in rsCase gehalten werden und drum bei [[#Fallbearbeitung]] stehen (aber da eigentlich nicht hingehören).
Unschön weiter eine Zahl kleinerer Spezialdateien, die bei einzelnen Polizeidirektionen geführt werden; so hat Flensburg eine Vermisstendatei für aus „Fachkliniken/Einrichtungen” ausgerückte Menschen, Lübeck, Bad Segeberg und andere „Jugendkriminalität”, etliche andere „Intensivtäter”-Dateien und Kiel sogar eine „Täterübersicht PMK”. Wer in Schleswig-Holstein wohnt, ist herzlich eingeladen, zusätzlich zu unseren Auskunftsersuchen auch noch bei den PDen anzufragen und uns zu erzählen, was dabei so rauskommt.
Eine aufschlussreiche Darstellung der Verhältnisse Mitte der Nullerjahre – als gleichzeitg das alte Auskunfssystem PED durch INPOL-Land ersetzt wurde und die Vorgangsverwaltung @rtus ausgerollt werden sollte – findet sich auf Seiten 14f der [[http://web.archive.org/web/20040518051117/http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf|Polizei-Zeitung SH 4/2003]].
== Staatsschutz-Datei ==
Es gab die Datei „Innere Sicherheit Schleswig-Holstein“ (ISSH und Warndatei rechts“ beim LKA. Die [[Errichtungsanordnung]] dazu wurden laut [[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap04_2.htm#425|31. Tb ULD, 4.2]] erst vier Jahre nach in Betriebnahme erstellt.
[[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf|Landtagsdrucksache 18/5067]] erwähnt die Datei auch noch für 2016 und verweigert Auskünfte zum Umfang. Nicht staatsgefährdend ist immerhin die Veröffentlichung des Zwecks der Datei:
{{{#!blockquote „Aufklärung und Verhinderung von politisch motivierten Straftaten, Feststellung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Abwehr von im Einzelfall bevorstehnden Gefahren. Verwaltung der Personenakten gemäß Richtline. }}}
– dies ist Jargon für „was dem Staatsschutz so einfällt”. Beunruhigend, aber nicht ganz klar ist der Punkt zu „Verwaltung der Personenakten”. Offenbar werden „Akten” aber nicht direkt in der Datenbank abgelet, denn als Felder werden genannt:
{{{#!blockquote Sachverhaltsdaten, [...Grundpersonalien...], Fundstelle, Prüf-/Löschdatum, Aktensachgebiet, Bemerkungen, Institution i.V.m. Sachverhaltsdaten, Objekte i.V.m. Sachverhaltsdaten, Sachen i.V.m. Sachverhaltsdaten }}}
(er Kram hat aber ziemlich offensichtlich nicht funktioniert. [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf|Landtagsdrucksache 18/5067]] gibt an, das die Datei eingestellt ist.
Kiel betrieb laut [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] seit 2010 auch eine eine „Täterübersicht PMK”. 2017 war diese offenbar aufgelöst (in 18/5067 heißt die aufgelöste Datei aber „Täterübersicht PHM”). Details zu Motivation, Praxis und Ende dieses Gebildes sind nicht bekannt.
== Spezialdateien einzelner PDen ==
Unschön weiter eine Zahl kleinerer Spezialdateien, die bei einzelnen Polizeidirektionen geführt werden und dann auch nur von Mitarbeiter_innen der jeweiligen PDen genutzt werden können. Sie werden aber vom LKA beauskunftet, ein separates Auskunftsersuchen ist nicht nötig ([[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf|Landtagsdrucksache 18/5067]], Antwort 3b).
Die folgenden Dateien sind zumeist in [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] (2013) erwähnt. Weitere Informationen kommen aus [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf|Landtagsdrucksache 18/5067]] (2017).
So hat Flensburg eine Vermisstendatei für aus „Fachkliniken/Einrichtungen” ausgerückte Menschen. Am 25.1.2017 enthielt sie 484 Personen (können wirklich so viele Leute ausgerückt sein?), die von 30 Personen genutzt wird. Die niedrige Nutzer_innenzahl wirft die Frage auf, wie das Ding eigentlich genutzt werden soll – ein Fahndungssystem ist es ja offenbar nicht, sonst müsste es ja auch für Streifenbeamte zugänglich sein.
Lübeck, Bad Segeberg und andere betreiben Dateien zu „Jugendkriminalität”.
Einige PDen in S-H haben „Intensivtäter”-Dateien.
= Fallbearbeitung =
[[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] listet etliche „Strukturverfahren”, die auf Merlin (das ist in Wirklichkeit rsCase von rola, vgl. [[Hersteller#rola]]) basieren sollen. Themen der „Strukturverfahren” sind dann „Rockerkriminalität”, die unvermeidliche Sexualstraftäterdatei (die hier als „Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter” firmiert; Laut 18/5067 8 Zugriffsberechtigte Beamte bei 400 gespeicherten Personen) oder, genauso unvermeidlich, Fußballkram. Amüsant in dem Zusammenhang auch „WED”, mit dem die Kieler offenbar predictive policing („Verhinderung weiterer Wohnungseinbruchsdiebstähle”) betreiben wollen – das kann angesichts 60 gespeicherter Fälle, die 107 Personen (vermutlich vor allem die Geschädigten) betreffen, nur ganz großartig werden.
Da es bei der Anfrage, aus deren Antwort diese Erkenntnisse stammen, nur um Gefahrenabwehr ging, ist zu vermuten, dass die Polizei im Bereich Strafverfolgung noch weitere Dateien betreibt.
Wie wohl üblich, betreibt die Polizei S-H zusammen mit Merlin/rsCase noch Analyst's Notebook, eine Software, die hübsche Bilder mit vielen Pfeilen malen und – wohl nützlicher – Geodaten rendern kann.
Zuvor sollte die Fallbearbeitung offenbar als Teil von @rtus durchgeführt werden. [[http://www.dataport.de/ueber-uns/publikationen/Seiten/datareport-2011-2/2011-2-artus.aspx|datareport 2/2011]] berichtete, dass @artus Recherche seit 2010 eingesetzt wird, rund 4000 Beamt_innen darauf Zugriff haben und im ersten Jahr gegen 100000 Anfragen daran gestellt wurden. Zur Umsetzung habe man mit "750 Tabellen, 278 Katalogtabellen und 6246 verschiedenen hinterlegten Attributen" hantiert.
Die [[http://web.archive.org/web/20040518051117/http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf|Polizei-Zeitung SH 4/2003]] (S. 14)
erwähnt, dass CRIME „aus Hamburg” „bereits bei 3 Dienststellen in isolierten Netzen eingesetzt” werde.
Es ist scheint, als sei da nicht viel draus geworden.
== Einzelne „Strukturverfahren” ==
[[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] hat ein „Strukturverfahren Rocker”, in dem 2013 1078 Personen gespeichert waren, am 25.1.2017 dann schon 1927. Damit beschäftigen sich immerhin 95 Beamt_innen.
Drucksache 18/1163 erwähnt „WED”, mit dem das LKA offenbar etwas wie predictive policing („Verhinderung weiterer Wohnungseinbruchsdiebstähle”) betreiben wollen. 2012 waren das 60 gespeicherte Fälle, die 107 Personen (vermutlich vor allem die Geschädigten) betreffen. Für den 26.1.2017 gibt [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/5000/drucksache-18-5067.pdf|Landtagsdrucksache 18/5067]] dann schon 1134 gespeicherte Personen. 18/5067 sagt, dass damit 13 Personen arbeiten.
Bei allem Zweifel an predictive policing scheint der Polizei das zuzusagen, denn 2016 wurden ähnliche Systeme in Ratzeburg (166 Personen) und Bad Segeberg (347 Personen) eingerichtet. Erstaunlich ist, dass in Ratzeburg statt 13 wie in Kiel und 21 wie in BSE satte 500 Personen die Datei nutzen. Es ist unklar, woher der Unterschied kommt.
= Elektronische Kriminalakte =
S-H hat seit 2007 eine [[Elektronische Kriminalakte]]. Ein paar nicht
allzu erschöpfende Informationen dazzu gibts in einem
[[http://www.iww.de/quellenmaterial/id/82953|Einstellungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.2.2012, 6 Sa 573/10]].
= Skandale =
== LKA verlangt Herausgabe des GPS-Peilsenders ==
Im März 2007 fand ein Antifa aus Bad Oldeslohe einen [[Überwachungstechnik|GPS-Peilsender]] an seinem Auto. Sein Anwalt schrieb auf Grund dessen alle Sicherheitsbehörden an und fragte ob er von ihnen stamme. Alle Behörden verneinten die Antwort. Im Juni 2007 gab es dann bei dem Antifa im Rahmen des [[129a Verfahren]]s in Bad Oldeslohe eine Hausdurchsuchung. Einen Monat später fiel dem LKA ein, dass der Peilsender ihm gehört und verlangte die Rückgabe. Diesem kam der Antifa nicht nach, weswegen das LKA eine zivilgerichtlich gegen den Antifa vorging. Vom Gericht wurde die Herausgabe allerdings verneint, da der LKA seinen Anspruch nicht beweisen konnte.
[[http://rotehilfegreifswald.blogsport.de/2008/05/30/lka-muss-auf-peilsender-verzichten-peinliche-klage-gescheitert/|Rote Hilfe Greifswald: LKA muß auf Peilsender verzichten – peinliche Klage gescheitert]]
Observation
<<TableOfContents>>
= Observation =
Eine Observation (v. lat. observare „beobachten“) ist das unauffällige, systematische Beobachten einer Person, von Sachen und Objekten zur Beschaffung von Beweisen, Ermittlungshinweisen und grundlegenden oder ergänzenden Erkenntnissen für weitere Maßnahmen. Personenbezogene Überwachungsmaßnahmen werden üblicherweise von staatlichen Diensten ([[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizei]], [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]]) eingesetzt, können aber auch der Kontrolle von Arbeitnehmern in Unternehmen dienen. Teilweise werden dabei zusätzlich technische Hilfsmittel, wie [[Überwachungstechnik#GPS_Peilsender|GPS-Peilsender]] oder [[Überwachungstechnik#Stille_SMS|Stille SMS]] eingesetzt.
== Rechtsgrundlage ==
Nach der Strafprozessordnung darf nach [[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__163f.html|§ 163 f]] wenn eine Person verdächtigt wird eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen zu haben. Technische Hilfsmittel, wie Kameras oder Mobilfunkordnung stehen in [[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100h.html|$100 h StPO]] und [[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100i.html|§100 i StPO]].
Daneben es in den [[Polizeigesetze]] von [[Bundespolizeien|Bund]] und [[Länderpolizeien|Länder]] die Möglichkeit der [[Prävention|präventiven]] Observation zu Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung.
Ebenso dürfen die [[Geheimdienste]] auch Obseravtionen durchführen. Das [[BfV]] darf z.B. nach [[http://bundesrecht.juris.de/bverfschg/__8.html|§ 8 BVerfschG]] observieren und dabei technische Hilfsmittel benutzen. Die einzige Kontrolle besteht in der Unterrichtung des [[PKGr|Parlamentarischen Kontrollgremiums]].
== Durchführung der Observation ==
Professionelle Observationen werden nicht von einer Person, sondern einem Team mit Spezialisten getätigt. Bei der Polizei von [[Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] heißen die Spezialeinheiten meist MEK ([[http://de.wikipedia.org/wiki/Mobiles_Einsatzkommando|Mobiles Einsatz Kommando]]). Es gibt aber auch Observationsteams bei den [[Geheimdienste]]n. Während der Observation beobachtet oder verfolgt eine Person, die sogenannte A-Person, direkt das Objekt (d.h. die zu observierende Person). Die anderen des Teams befinden sich in Funkkontakt in einem gewissen Umkreis von der A-Person. Damit es nicht zu auffällt, wechselt die A-Person ab und zu. Nach Auffassung einer [[http://media.de.indymedia.org/media/2011/06//310342.pdf|Broschüre zum Thema Observation]] (pdf) sind die meisten Observierer männlich, unauffällig und zwischen 25-40 Jahre. Häufig werden die Eingänge des Wohnsitz des Objektes mit Hilfe von [[Videoüberwachung|Kameras]], oft auch in einer angemieteten konspirativen Wohnung, überwacht. Falls es keine entsprechende Wohnung gibt, werden auch mal bewohnte Wohnungen benutzt. Falls eine Observation über europäische Grenzen hinweg verläuft, werden die [[Verbindungsbeamte]]n der entsprechenden Staaten bei [[Europol]] kontaktiert und über diese die Genehmigung und Koordination geregelt.
== Tips zum Feststellen der Observation ==
Auf der Webseite der [[http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/observiert.html|Projektwerkstatt]] gibt es folgende Tips zum Feststellen von Observationen:
{{{#!blockquote
Manchmal hast du vielleicht das Gefühl, du wirst observiert oder du mußt es einfach herauskriegen, weil du was »Illegales« (wer macht denn hier die Gesetze!!) machen willst. Es gibt da Indizien, die für eine Observierung deiner Person sprechen:
- Wenn du mit dem Auto losfährst, und hinter oder vor dir fährt kurze Zeit später auch eines los.
- Du gehst in die Kneipe, und regelmäßig kommt kurz nach dir einer rein und setzt sich so, daß er dich im Blick hat.
- Du bist praktisch nie länger allein (auf der abendleeren Straße, usw.).
- Du siehst Leute, von denen du denkst: »Mensch, wenn das keine Bullen sind! « (Vorsicht, nicht Paranoia kriegen!)
- Du siehst Autos, die dich an Zivilenwagen erinnern, insbesondere solche mit einer Tarnantenne; oder Autos mit Leuten drin, die dumm den Tag da absitzen.
Alle bisher angeführten Situationen beweisen für sich gar nichts! Achte doch in den nächsten Tagen mal auf sowas. Dann kriegst du ein Gefühl dafür, was »normal« ist (vorausgesetzt, du wirst grad nicht observiert), wenn's sich dann mal ändert... Mit Aufwand deinerseits kannst du versuchen zu beweisen, daß du observiert wirst.
* Hör dir den Funk an, am besten mit hereingeschobener Antenne. Wenn sie »krümeln«, hörst du auf alle Fälle, daß Bewegung in den Funk kommt, wenn du zum Beispiel zum Zigarettenholen einmal um den Block läufst.
* Achte auf Tarnantennen an Autos um dich herum.
* Fahre kleine Straßen, fährt dir wer hinterher?
* Parke mal ein, parkt da noch wer unauffällig? Und wer fährt dann an dir vorbei? (Antenne?)
* Du kannst auch bewußt gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen (bei Rot über die Ampel, verboten abbiegen), macht dir's jemand nach?
* Eine ganz gute Möglichkeit (wenn ihr zu zweit in einem Auto sitzt) ist das Autonummern-Aufschreiben. Du notierst die Nummern von allen Autos, die du siehst; weiche, die vor dir fahren, die dich überholen, die dir entgegenkommen, die aus Seitenstraßen kommen usw. Dabei fährst du kreuz und so weiter durch die Stadt. Später guckst du, welche Nummern immer wieder auftauchen. (Ein ganz alter, aber guter Hut!)
Du wirst also observiert! letzt überlegst du bestimmt, was du machen sollst. Das hängt natürlich davon ab, was du ohnehin vorhattest. Wenn du arbeiten gehen wolltest, oder zu deiner langjährigen Freundin oder zur BI - also zu etwas, was die Bullen eh schon wissen, kannst du das auch machen; sollen sie nicht wissen, was du machen wolltest, kannst du's entweder lassen, einen Lesetag einlegen, schwimmen gehen o. ä. oder -du kannst sie abhängen!
- Mit deinem eigenen Auto geht das schlecht!
- Viel besser ist es, zu Fuß durch die Kaufhäuser der Innenstadt zu laufen, in die U-Bahn einsteigen und kurz vor der Abfahrt wieder raus (apropos U-Bahn: wenn ihr in dieselbe steigt, fahren Spitzel zu den nächsten U-Bahnhöfen im Auto und einer oder zwei steigen mit ein), auch mal Bus oder Taxi nehmen; laßt euch da doch was einfallen.
- Toll ist auch, wenn ihr mit dem Fahrrad loszieht. Für's Auto seid ihr zu langsam, für Fußgänger zu schnell,- durch Grünanlagen kann kein Auto hinterher und Treppen hoch auch nicht.
- Für's Motorrad gilt das gleiche, pri mal Ein paar mal rum um die Ecken, da kommt kein PKW mehr hinterher.
Noch eine wichtige Information: Wenn ihr die Fisel wirklich abgehängt habt, fahren diese meist zu Plätzen, an denen ihr häufiger seid, z.B, eurer Wohnung, der Wohnung eurer Freunde usw.! Fahr also dahin nicht so schnell zurück, sonst war die ganze Mühe vorher umsonst!
}}}
== Erfahrungen mit Obseravtion ==
=== Stürmung einer konspirativen Wohnung ===
Einen offensiven Umgang mit Observation haben Anfang der 80-ziger BewohnerInnen einer linken WG in [[Bremen]] getätigt. Nachdem sie beobachtet hatten, dass in eine gegenüberliegende Wohnung etliche Metallkisten reingetragen wurden, haben sie sich durch einen Trick Einlass verschafft und das Equipment auf die Strasse geschmissen.
vgl [[Datenbanken Bremen#Der_Fall_Graudenzer_Strasse]]
=== Erfahrungen einer Kletteraktivistin ===
Eine Kletteraktivistin aus [[Niedersachsen]], die häufig durch spektakuläre Kletteraktionen den Castortransport mehrere Stunden blockiert hat, wurde 2006 deswegen vor dem Castortransport mehrere [[Prävention|präventiv]] Wochen vom MEK observiert. Danach wurde sie vermutlich häufiger (heimlich und rechtswidrig) observiert, zuletzt wurde es beim Castortransport nach Lubmin 2011 bekannt. Auf ihrer [[http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/ueberwachung.html|Webseite]] beschreibt sie die Erfahrungen, die sie damit gemacht hat. Ein Auszug aus einem [[http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/Auszug-ueberwachung06-verhaeltnis.pdf|Obseravtionsprotokoll]] ergibt folgendes:
{{{#!blockquote Am Samstag 11.12.2006, 10:32 Uhr, verließ L. Ihre Wohnung Am Kreideberg 19 und begab sich zum Cafe Anna und Arthur, wo sie sich bis 11:15 aufhielt. Nach Verlassen des Cafes stieg sie noch in der Katzenstraße in den PKW. In diesem Fahrzeug befanden sich eine unbekannte weibliche Person sowie zwei unbekannte männliche Personen. Das Fahrzeug fuhr zum LIDL Parkplatz in der Feldstr. (Rotes Feld), wo sich die Fahrzeuginsassen zu einer dort befindlichen größeren Menschenmenge begaben. Um 11:41 begab sich die Gruppe wieder zum Fahrzeug. Dieses fuhr zunächst stadtauswärts auf die B 216 Richtung Dahlenburg, bog dann auf die Kreisstrasse Richtung Neetze/Bleckede. Im Bereich Niendorf geriet das Fahrzeug um 12:15 Uhr außer Kontrolle, der Verbleib ist nicht bekannt. }}}
=== Erfahrungen beim mg-verfahren ===
Auf dem [[http://annalist.noblogs.org/post/2007/11/27/spatzen-im-winter/|Blog Annalist]], der Lebensgefährtin eines vom [[129a Verfahren]]-Betroffenen wegen der mg, stehen mehere Erlebnisberichte mit Observationen, einer davon ist der folgende:
{{{#!blockquote
Auf dem Weg zur Kita, um mit unserer Tochter zum Eltern-Kind-Turnen zu gehen, unternahm Andrej noch einen kurzen Abstecher zum Büro der telegraph-Redaktion. Die Straßenbahnfahrt hatte (durch den Abstecher) eine etwas chaotische Streckenführung. Auf dem Rückweg vom telegraph begegnete er nach dem Umsteigen in die Tramline 8 (Greifswalder/Mollstraße) einem jungen Mann zum zweiten Mal, der ihn knapp eine halbe Stunde zuvor schon in der Tramline 4 Richtung Weißensee, auf dem Hinweg, begleitet hatte. Für alle NichtberlinerInnen: um aus dieser Fahrtrichtung in die besagte Linie 8 zu wechseln, hätte er mindestens dreimal umgesteigen müssen – in einer halben Stunde nur sehr sportlich zu schaffen. Der ungeschickt zugestiegene mutmaßliche Beamte war aber nicht der einzige mit eher offensiver Vorstellung vom Überwachen. Ein anderer, der ebenfalls in der Straßenbahn saß und Andrej begleitete, hatte Kopfhörer auf und murmelte beim Aussteigen den Namen der Haltestelle in seinen Kragen "Rosa-Luxemburg-Platz". Kein Wort vorher und keins hinterher – für eine normale Telefonkommunikation ziemlich einsilbig. Mal angenommen, dass es Teil einer ordnungsgemäßen Observation ist, dass die jeweiligen Beamten ab und an ihren Standort an die Zentrale oder die KollegInnen durchgeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass im Handbuch vorgesehen ist, dass das in der Bahn neben der Zielperson stattfindet, und nicht etwa beim Aussteigen? }}}
=== Observation wegen Unistreik Terrorismus ===
In einem Standard-Artikel wird beschrieben, wie sich die Observation auf wegen Terrorismus (vgl [[129a Verfahren]]) verhaftete Studierende in [[Österreich]] ausgewirkt hat.
{{{#!blockquote
"Repression wird zu Eigenrepression", sagt sie, "weil es nicht direkt sichtbar da ist, wie wenn die Polizei prügelt, sondern weil die Gedanken- und Meinungsfreiheit unsichtbar genommen wird." }}}
Quelle: [[http://derstandard.at/1285200232067/Mistkuebel-Anschlag-Studieren-und-studiert-werden|Standard: Studieren und studiert werden]]
== Weitere Infos ==
-
[[http://einstellung.so36.net/files/glitza_observation_2002.pdf|Glitza, Klaus-Henning: Observation - Praxisleitfaden für private und behördliche Ermittlungen, Boorberg Verlag 2002 (16 MB)]] Leitfaden für klassische Überwachung (mit Hinweisen zum Testen ob mensch überwacht wird)
-
[[http://media.de.indymedia.org/media/2011/06//310342.pdf|Maßnahmen von Michael Schmidt / Andrea Müller (pdf-File) ]] Broschüre zum Thema Observation und möglichen Gegenmaßnahmen
FehlendePersönlicheSeite
Please edit system and help pages ONLY in the master wiki!
For more information, please see MoinMoin:MoinDev/Translation.
##master-page:MissingHomePage ##master-date:2006-01-01 23:22:26 #acl -All:write Default #format wiki #language de Sie haben Ihre persönliche Seite im Wiki offenbar noch nicht angelegt.
Eine persönliche "Homepage" ist eine gute Stelle, um Daten ''über sich selbst'' zu veröffentlichen, wie z.B.:
- wer Sie sind, was Sie machen, was Sie mögen oder nicht mögen
- Ihre Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder andere Kontaktdaten
- ein Bild von Ihnen
Sie können auch Dinge ''für sich selbst'' dort speichern (und evtl. auch für andere Leute), wie z.B.:
- Ihre Lieblings-Links
- Ihre Liste mit noch zu erledigenden Dingen
- Ihre Notizen
Bitte beachten Sie, dass Ihre persönliche Seite üblicherweise ''öffentlich'' ist, jeder kann sie lesen und beschreiben (und dies ist eine gute Sache, sehen Sie es als Kommunikationsmittel mit Ihnen). Aber Sie können auch geschützte Unterseiten darunter anlegen (Aktion ''Meine Seiten''), daher ist eine Zugangsbeschränkung zu einigen Ihrer Seiten kein Problem.
<<Action(edit,Meine persönliche Seite jetzt anlegen!,template=HomepageVorlage)>>
Der Name Ihrer persönlichen Seite entspricht Ihrem Anmeldenamen (Login) im Wiki, lautet in der Regel also "!VornameNachname".
Wenn Sie jetzt Ihre persönliche Seite nicht einrichten wollen, folgen Sie einfach einem anderen Link, z.B. zum WegWeiser.
Datenbanken NRW
<<TableOfContents>>
== Rechtsgrundlagen ==
- [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=205&bes_id=5173&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=polg|Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG-NRW)]]
- [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2060&bes_id=4245&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ordnungsbeh%F6rdengesetz|Ordnungsbehördengesetz NRW]] (OBG)
- [[https://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/ges/nwvsg/cont/nwvsg.htm&mode=gesamt&page=1|Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NRW )]]
- [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3520071121100436275|Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW )]]
== Auskunftssysteme der Polizei ==
Die Systeme werden in NRW vom [[http://www.zpd.nrw.de/|"Landesamt für Zentrale Polizeitechnische Dienste" (LZPD)]] mit Sitz in Duisburg betreut.
=== POLAS ===
Früher betrieb NRW Eigenentwicklungen unter Namen wie CEBI oder PIKAS. Mittlerweile setzt auch NRW auf POLAS, vgl. [[Länderübergreifende Software]]. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden.
=== ViVA ===
Das Vorgangsbearbeitungssystem ViVA (Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft) soll die IT-Verfahren POLAS NRW (ab 2/2017) und das Vorgangsbearbeitungssystem IGVP (ab 2018) ablösen und unter einer einheitlichen Oberfläche vereinen. ViVA ist in den Datenverbund INPOL eingebunden. ViVA soll das zentrale Werkzeug von etwa 46.000 Polizeibeschäftigten werden.
[[https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4664.pdf|Aktueller Stand aus dem Landtag NRW Januar 2017]]
=== Sexualstraftäter-Datei ===
Wie üblich wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet. [[http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/10-01-10/index.php|Eine Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums von 2010]] erklärt, sie sei im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet worden. Es gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement" bereitzustellen. Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, was inbesondere auch "Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug," sowie zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse" einschließe.
Wer Zugriff auf die Datenbank hat, ist unklar. Beschlossen ist aber, dass die Daten bei Umzügen der Gespeicherten an die "beteiligten Behörden" an den Zielorten fließen.
TODO: Kriegt man was über das Ding aus der NRW-Parlamentsdoku raus?
=== Staatsschutzdatei ===
Nach einem [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2056&bes_id=3265&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=polizei#det0|Erlass des NRW-Innenministerium vom 3.5.2004]] zur Aufgabenbeschreibung des Staatsschutzes, führen die [[Staatsschutz]]-Abteilungen eigene Datensammlungen unter den Titeln "Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen Staatsschutz (KpS-ST)" und "Organisationsakten Staatsschutz (OA ST)" (Artikel 7). Datenschutzrechtliche Verantwortung und Auskunftspflicht sind unklar.
=== SKB-Datenbanken ===
Auch in NRW gibt es [[SKB-Datenbank]]en für "Szenekundige Beamte" mit Weisheiten zu Fußballfans. 2015 waren darin laut [[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10462.pdf|NRW-Landtagsdrucksache 16/10462]] Daten von 6500 Personen gespeichert.
Wie früher in Baden-Württemberg (vgl. [[Baden-Württemberg#SKB-Datei]]), werden in NRW die SKB-Dateien auf der Ebene von Polizeipräsidien geführt, fröhlich ignorierend, dass der LfD BaWü 2010 ziemlich schockiert war über den Murks, der dort lief und durchgesetzt hat, dass sich künftig das LKA darum kümmert. Das hat insbesondere zur Folge, dass das LKA Daten aus den SKB-Dateien ''nicht'' beauskunftet. Auf der anderen Seite sind die Daten wohl auch nur den mit Fußballgeschichten betrauten (eben den "szenekundigen") Beamten zugänglich (in Hamburg allerdings gibts dann doch noch einen Haufen andere, u.a. dort auch der "Kriminaldauerdienst"; vgl. [[Datenbanken Hamburg#SKB-Datenbank]].
[[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10462.pdf|NRW-Landtagsdrucksache 16/10462]] führt zur Funktion der SKB-Dateien aus:
{{{#!blockquote Die Erkenntnisse der sogenannten SKB-Datei dienen demgegenüber insbesondere den für die jeweilige Szene zuständigen szenenkundigen Beamtinnen und Beamten als Arbeitsdatei und speziell zur Vorbereitung und Durchführung verwaltungsgerichtsfester präventiv polizeilicher Maßnahmen, zur Verhinderung anlassbezogener Sicherheitsstörungen sowie der konsequenten Strafverfolgung. }}}
-- was im Wesentlichen dem entspricht, was für angegeben wird [[Datenbanken Baden-Württemberg#SKB-Datenbank|SKB BaWü]], eben das ganze Spektrum von Gefährderansprachen bis Stadionverboten.
2016 zeigte sich das das Innenministerium in NRW ganz von der autoritären Seite, weil es die Beauskunftung der Verfahrensverzeichnisse der SKB-Dateien (bzw. des Musterverfahrensverzeichnisses, nach dem die gestrickt sind) verweigerte, weil es „Rückschlüsse auf polizeiliche Techniken und Taktiken” zulasse [[https://fragdenstaat.de/anfrage/errichtungsanordnung-skb-dateien-nrw/|Dokumentation bei fragdenstaat.de]].
Ein [[https://www.cilip.de/2016/01/20/datensammlungen-ueber-fussballfans-keine-kontrolle-ueber-den-wildwuchs/|schöner Artikel zu NRW-SKB]] erschien 2016 im CILIP-Blog.
=== Weiterleitung an Europol und SIS ===
Die Weiterleitung von Daten an ausländische Staaten ist in [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1531822551613462964&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=167231,30#jurabs_2| § 27]] Polizeigesetz NRW geregelt. In diesem steht, dass das Innenministerium eine Verordnung zur genaueren Spezifizierung erläßt. Dieses Verordung heißt PolDÜV. Nach [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1175782432601820988&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=3484958,3|§ 1]] PolDÜV und [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=3484958,5|§ 3]] PolDÜV leiten die Polizeibehörden Daten an das Schengener Informationssystem [[SIS]] mit Unterstützung von LKA und [[http://www.zpd.nrw.de/|LPZD]] weiter. An [[Europol]] und [[Eurojust]] dürfen nur das LKA und das LPZD Daten weiterleiten.
== Vorgangsbearbeitung ==
NRW setzt auf die bayrische [[IGVP]]-Entwicklung, vgl. [[Länderübergreifende Software]]. Betrieben wird das System ebenfalls vom [[http://www.zpd.nrw.de/|LZPD]].
[[http://www.polizei-nrw.de/streife/Archiv/Monatsausgaben%202004/#faq8|Die offizielle Mitarbeiterzeitung der NRW-Polizei zu IGVP]].
Im [[IGVP]] ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert, von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das [[IGVP]] anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).
Ein [[http://www.dpolg-nrw-kv.de/info/z1240871101.php|Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft von 2009]] beschreibt ein haarsträubendes Verfahren:
{{{#!blockquote Ein in IGVP erstellter Vorgang wird nach Findus gespiegelt und dann in Findus die jeweilige Sofortmeldung gefertigt. Dabei bleiben Daten auf der Strecke, werden einfach nicht oder anders übernommen. Für den jeweiligen Bereich muss der Sachbearbeiter sehr kreativ sein, um eine lupenreine Sofortmeldung zu erzeugen. }}}
Wenn diese Leute da etwas nicht völlig missverstanden haben, muss sich der [[LfDI]] natürlich die Frage gefallen lassen, wie er so etwas dulden kann -- es ist offensichtlich, dass eine automatische Übertragung von Daten aus einer Vorgangsverwaltung in ein "Recherchesystem" schon wegen der [[Zweckbindung]] nicht datenschutzkonform (oder auch nur sinnvoll) sein kann.
Im Oktober 2010 war das Programm laut [[http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/PC-Probleme-bei-der-Polizei-id3810399.html|WAZ]] auf Grund eines Updates nur begrenzt einsatzfähig. Auch auf Grund dessen soll [[IGVP]] in Zukunft durch [[Poliks]] ersetzt werden (vgl [[http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Umstellung_auf_POLIKS|GdP PM]]).
== Fallanalysesysteme ==
=== Findus ===
Eine [[http://www.im.nrw.de/pe/pm2001/pm2001/news_841.htm|Pressemitteilung des NRW-Innenministeriums von 2002]] erwähnt ein "Recherchesystem" namens FINDUS zur Unterstützung [[operativen Fallanalyse]]:
{{{#!blockquote Das moderne und komplexe Recherchesystem "FINDUS" war zuletzt bei der Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen erfolgreich. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die elektronische Fahndung abgeschlossen. "Hessen beginnt in diesen Tagen erst mit der Rasterfahndung - ein Jahr nach den terroristischen Anschlägen in den USA", sagte Behrens. Im Alltag hat sich das System beim Aufspüren von Falldaten bisher bestens bewährt. Es ist in allen Kreispolizeibehörden und beim Landeskriminalamt im Einsatz. }}}
=== rsCase === Seit 2007 wird zusätzlich zu Findus nach einer [[http://www.rola.com/pressemeldungen/rsCASE-NRW.html|Pressemitteilung von rola aus dem Jahr 2007]] noch rsCASE verwendet (vgl. [[Hersteller#rola]]).
=== Strategische Fahnung ===
Das PolG NRW sieht seit ca. 2018 die "Strategische Fahnung" vor; dabei handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung von Menschenrechten in einer begrenzten Region für (bis zu) 28 Tage, die der Polizei erlaubt, nach Gutdünken alle Menschen zu kontrollieren und (in gewissem Rahmen) zu filzen, um Gefahren abzuwehren.
In ihrem 25. TB (2020) berichtet die LfDI von einer Aktion dieser Art zur Abwehr von Einbrüchen. Die Polizei hat 5000 Personen und 2000 Fahrzeuge durchsucht. Ergebnis: Null (S. 82). Die LfDI:
{{{#!blockquote Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Ergebnis katastrophal: Die Daten tausender Personen sind polizeilich verarbeitet worden, ohne dass diese hierzu einen Anlass gegeben hätten. }}}
Es soll 2019 44 solche Aktionen gegeben haben (aaO, S. 83).
== Verfassungsschutz ==
Benutzt [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] und behördeneigene Amtsdateien (vgl. § 10 VSG NRW; u.a. zur Mitwirkungs- und Nachberichtspflicht für Aufenthalts-, Luftverkehrs-, Hafensicherheits- sowie Atomgesetz), wie z.B. eine so genannte „Personen-Informations-Datei“.
Eine "elektronische Sachakte" wurde mit der 2006 verabschiedeten Änderung des § 8 VSG NRW eingeführt. Die Volltextsuche nach personenbezogenen Daten ist darin angeblich nur zu Auskunftszwecken zulässig.
== Weiteres ==
=== Polizeigesetzänderung 2010 ===
Nachdem sich der ehemalige Inneminister Wolf zu Beginn seiner Amtszeit durch die Online-Durchsuchung und somit bei der Aushebelung von Grundrechten hervor getan hat, hat er gegen Ende einer Amtszeit, vermutlich auf Druck seiner liberalen Parteifreunde, ein im Vergleich zu anderen Bundesländer ''relativ'' harmlose Polizeigesetzverschärfung verabschiedet (die SPD hatte es in einer [[http://www.spd-fraktion.landtag.nrw.de/spdinternet/www/startseite/Presse/Pressearchiv/AnzeigePressemitteilung.jsp?oid=11788|PM]] als unzureichend zur Bekämpfung der neuen Formen der Kriminalität angesehen)
[[http://www.lto.de/de/html/nachrichten/275/Der-Kampf-um-die-innere-Sicherheit-geht-weiter/|Legal-Tribune:]]Der Kampf um die innere Sicherheit geht weiter
== Skandale ==
=== Rosa Liste ===
2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann.
[[http://de.indymedia.org/2005/05/117191.shtml| Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle]]
=== Rasterfahndung ===
Die LfD berichtet im [[http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf|17. Tätigkeitsbericht]], dass im Zuge der 9/11-[[Rasterfahndung]] aus 5 Millionen Datensätzen aus dem [[AZR]], Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte damals natürlich noch ''niemand'' wissen. Das entsprechende Urteil kam erst 2006.
=== Big Brother Award für Fritz Behrens === Der ehemalige SPD-Innenminister bekam 2006 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2002/.local|Big Brother Award]], weil er trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse, die [[Videoüberwachung]] im Polizeigesetz durchgesetzt hat.
=== Illegale Weiterleitung an INPOL ===
Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die [[INPOL]]-Speicherung (Verbunddatei [[APIS]]) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der [[LfDI]] erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten).
=== Gesinnungstest NRW ===
Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für Ausländer``Innen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte.
[[http://astamuenster.wordpress.com/2009/10/29/gesinnungstest-geht-weiter-innenminister-feiert-im-landtag/| Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest ]]
=== Datenschutzbeauftragte verlässt NRW ===
Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil der damalige FDP-Innenminister Ingo Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat.
[[http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/sokol-hat-nrw-verlassen/| foebud zu der Personalie]]
=== Ex-Innenminister Wolfs Onlinedurchsuchung ===
Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung.
- [[http://rabe.supersized.org/archives/656-NRWs-FDP-Innenminister-vergibt-an-Verfassungsschutz-neue-Lizenzen.html|Infos zur durch Verfassungsklage gescheiterten "Reform" der einschlägigen Gesetze]]
- [[http://www.im.nrw.de/sch/652.htm|Erläuterungen des Innenmisters zur "Waffengleichheit"]]
- [[http://www.burks.de/burksblog/online-durchsuchung-chronologie| Chronolgie der Online-Durchsuchung]]
=== Lotta nicht extremistisch ===
Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die [[http://projekte.free.de/lotta/|antifaschistische Zeitung Lotta]] erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah.
[[http://unrastwildcat.blogsport.de/2009/06/12/lotta-antifaschistische-zeitung-aus-nrw-klagt-erfolgreich-gegen-den-verfassungsschutz-nrw/|Unrast-Blog über Klage gegen LfV ]]
=== Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht ===
Ende Oktober 2009 wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden. Dieses Problem ist unter dem Vorzeichen "Löschung technisch nicht möglich" auch im Rahmen der Staatstrojaner-Affäre ans Licht gekommen.
[[http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/der-loeschknopf-fehlt/|taz-Artikel dazu]]
=== Innenminister propagiert Vorratsdatenspeicherung === Der Innenminister Ralf Jäger setzt sich trotz anders lautenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Juni 2011 massiv für die [[Vorratsdatenspeicherung]] ein und wird deswegen vom Koaltionbspartner kritisiert.
[[http://www.ruhrbarone.de/nrw-grune-gegen-anlasslose-vorratsdatenspeicherung|Ruhrbarone:NRW Grüne gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung]]
=== DNA-Abnahme von Opfern eines Naziangriffes ===
Im Sommer 2011 wurden Opfern eines Naziangriffes in Dortmund laut [[http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Linke-kritisiert-Polizei-nach-Nazi-Uebergriffen-in-Dortmund-id4992637.html|WAZ]] nach Anzeige des Vorfalles bei der Polizei [[DNA]]-Proben abgenommen. Der Grund soll gewesen sein, dass sie im Verdacht standen Anti-Nazi-Aufkleber verklebt zu haben. (''Ob das mit richterlicher Genehmigung geschah oder ob die Betroffenen ihre Rechte nicht kannten, geht aus dem Artikel nicht hervor. Weiss jemand mehr ?'')https://www.datenschmutz.de/moin/Datenbanken%20der%20Dienste
=== Weiterhin bizarres Auskunftsverhalten === Eine zeitlang hat das LKA versucht die Auskunftspflicht zu umgehen, indem es nur Auskunft über die selbst eingegebenen Daten gegeben hat. Dieses Verhalten schien das LKA anscheinend inzwischen abgeschaltet zu haben. (vgl [[http://auskunftsersuchen.info/category/lka-nordrhein-westfalen/|auskunftsersuchen.info/category/lka-nordrhein-westfalen/]]) Nach einem Auskunftsersuchen eines Berliner Piraten, welcher lange in NRW gelebt hatte, scheint das LKA die Praxis fortzuführen. So bekam er von dort die Antwort, dass soweit personenbezogene Daten von Ihm bei einer anderen Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eventuell gespeichert seien, entziehe sich die Auskunft hierüber folglich deren Befugnis (siehe [[http://ennolenze.de/auskunftsersuchen/804/|ennolenze.de/auskunftsersuchen/804/]]). Überraschenderweise bekam er dann noch einen Brief vom der Polizei Bochum, dass das LKA NRW hat sein Ersuchen zuständigkeitshalber an weitergeleitet hätte.
Otto-Katalog
= Otto-Katalog bzw Terrorismusbekämpfungsgesetz =
Die Ausweitung der Befugnisse der [[Geheimdienste]] und der [[Bundespolizeien]] in der BRD (nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York) durch zwei Sicherheitspakete des damaligen Bundesinnenminister WikiPedia:Otto_Schily wurden in der Presse in als Otto-Kataloge bezeichnet.
== Die Befugnisse ==
Die [[Geheimdienste]] dürfen seit dem Otto-Katalog bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikations-Dienstleistern ''im Einzelfall'' jederzeit Daten abfragen und Auskünfte einholen. Zudem haben sie das REcht auf das [[AZR]] Ausländerzentralregister zuzugreifen.
Die [[Bundespolizei]] darf seitdem jeden in ihrem Bereich kontrollieren. [[IMSI-Catcher]] sind seit dem Otto-Katalog für Polizei und Geheimdienste erlaubt. Die [[Biometrie]] im [[ePass]] und [[E-Perso]] wurde ebenfalls durch den Otto-Katalog eingeführt.
== Erweiterung durch TBEG 2007 ==
2007 wurde der befristete Otto-Katalog durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz bzw [[Schäuble-Katalog]] verlängert und erweitert. 2011 einigte sich die schwarz/gelbe Koalition die Gesetze insgesamt nochmal um vier Jahre zu verlängern. Einziges Zugeständnis an die Bürgerrechte ist eine Evaluierung durch eine Regierungskomission.
== Weitere Infos ==
[[http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Innere-Sicherheit/sicherheitspaket2a.html| ag-friedensforschung zum Otto-Katalog]]
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SWIFT
<<TableOfContents>>
Großzügig ausgewählte Daten über internationale Überweisungen werden im Rahmen des US-TFTP (WikiPedia:Terrorist_Finance_Tracking_Program) Abkommen der [[Datenbanken EU|EU]] an das US-Department of Treasury weitergegeben, wo sie zu geheimdienstlich ausgewertet und gespeichert werden (vgl. [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]]).
Das für eine Weile in diesem Zusammenhang gebrauchte Schlagwort SWIFT bezieht sich auf einen Dienstleister, der die überwiegende Zahl internationaler Überweisungen abwickelt.
Auch verschiedene EU-Instanzen hätten gerne Zugriff auf möglichst viele Überweisungsdaten.
Zugriff auf Überweisungsdaten ist strikt zu trennen von [[Kontodaten]], die im Wesentlichen im freien Zugriff der Obrigkeit stehen.
== TFTP (USA) ==
Der <<Doclink(2010-eu-overview.pdf,IT-Überblick der EU-Kommission 2010)>> berichtet diese folgendes über SWIFT bzw TFTP:
{{{#!blockquote The purpose of the EU-US TFTP Agreement is to prevent, investigate, detect or prosecute terrorism or its financing. It obliges designated providers of financial messaging services to transfer to the US Treasury, on the basis of specific geographical threat assessments and tailored requests, sets of financial messaging data containing, inter alia, the name, account number, address and identification number of the originator and recipient(s) of financial transactions. The Treasury may only search such data for the purpose of the TFTP and only if it has a reason to believe that an identified person has a nexus to terrorism or its financing. [[Data Mining]] and the transfer of data relating to transactions within the Single Euro Payment Area are prohibited. The US provides to EU Member States, [[Europol]] and [[Eurojust]] any ‘lead information’ concerning potential terrorist plots in the [[Datenbanken EU|EU]] and will help the EU establish its own system equivalent to the TFTP. }}}
Dass hier nicht von SWIFT die Rede ist, hat seine Richtigkeit, denn SWIFT hat kein Monopol auf die Abwicklung internationaler Überweisungen, immerhin aber eine klare Spitzenstellung (laut [[http://www.unwatched.org/20110316_SWIFT_Europaparlament_fuehlt_sich_betrogen|unwatched.net vom 16.3.2011]] hat SWIFT einen Marktanteil von 80%).
=== Rechtslage ===
Jahrelang lieferte SWIFT seine Daten ohne jede (europäische) Rechtsgrundlage an die USA. Das [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st11/st11222.de10.pdf|TFTP-Abkommen]] von 2010 zwischen [[Datenbanken EU|EU]] und USA sorgt inzwischen für eine Verrechtlichung.
Das Abkommen enthält eine breite Terrorismusdefinition (Art. 2: "Personen [, die...] Infrastruktur gefährden [...] mit dem Ziel [...] eine Regierung oder internationale Organisation durch Einschüchterung, Ausübung von Zwang oder Nötigung zu einer Handlung oder Unterlassung zu gefährden"), die den Zweck nicht nennenswert beschränkt und etwa auch eine Repression von Gewerkschaftsarbeit zulässt.
Artikel 4 beschreibt, wie von US-Seite Daten von Finanzdienstleistern bestellt werden, und zwar "so eng wie möglich gefasst [...], um die Menge der angeforderten Daten auf ein Minimum zu beschränken". Was klingt, als würden hier quasi Durchsuchungsanordnungen in ganz bestimmten Fällen übermittelt, ist in der Realität eine Art Abo auf bestimmte Daten (vgl. [[#Datenschutz]]). Diese Anordnungen gehen parallel an den Finanzdienstleister und Europol, worauf der Dienstleister sich schon vorbereitet und nach einem OK von Europol losüberträgt. In der Realität wird permanent übertragen, das beschriebene Verfahren ist also eine Charade.
Die Speicherfrist wird in Artikel 6 festgelegt; dabei darf die US-Seite alle Daten erstmal fünf Jahre speichern, erst danach müssen ggf. zu Repressionszewecken weiter verwendbare Informationen "extrahiert" werden ("zu Strafverfolgungszwecken") und der Rest gelöscht. Es ist die Rede von jährlichen Überprüfungen des Zwecks jeder Speicherung und die US-Seite, was allein schon angesichts der offensichtlich in Frage stehenden Volumnia lächerlich ist.
Artikel 9 sieht vor, dass die USA "Erkenntnisse", die sie aus TFTP-Daten erhalten, an nationale Behörden, Europol oder Eurojust zurückgeben muss. Umgekehrt können diese Behörden Anfragen bei der US-Seite stellen, ob die TFTP-Daten etwas zu bestimmten Organisationen oder Personen hergeben.
Artikel 11 kodifiziert bereits Absichten, eine vergleichbare Monstrosität auf EU-Ebene einzuführen und dann mit dem US-System zu verknüpfen.
Artikel 14 fordert eine Webseite auf US-Seite, die "detaillierte Informationen über das TFTP und seinen Zweck" liefern soll. TODO: Welche ist das?
Unglaublich Artikel 15; dort steht unter dem Titel "Recht auf Auskunft":
{{{#!blockquote Jede Person hat das Recht, frei und ungehindert und ohne unzumutbare Verzögerung auf Antrag in angemessenen Abständen über ihre Datenschutzbehörde in der Europäischen Union zumindest eine Bestätigung darüber zu erhalten, dass alle erforderlichen Überprüfungen durchgeführt wurden, um sicherzustellen, dass ihre Datenschutzrechte gemäß diesem Abkommen geachtet wurden und dass insbesondere keine gegen dieses Abkommen verstoßende Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten stattgefunden hat. }}}
=== Umfang der weitergeleiteten Daten ===
Weitergeleitet werden wohl komplette Überweisungsdatensätze (also Sender, Empfänger, Betrag, Zweck, Datum). Der "Sepa-Standard", der ab 2013 verpflichtend werden soll, soll auch Adressen enthalten. Diese können bis zu fünf Jahren gespeichert werden, Betroffene werden nicht informiert.
Innereuropäische Überweisungen sollten von dem Abkommen eigentlich nicht erfasst werden. Die [[http://www.ftd.de/politik/international/:swift-vertrag-us-einblick-in-europaeische-bankdaten-unterschaetzt/60005765.html|Financial Times Deutschland berichtet am 1.2.2011]] allerdings ("US-Einblick in europäische Bankdaten unterschätzt"), dass dieser Schutz nur Sepa-Transaktionen betrifft; Transaktionen, die über das ältere Swiftnet-Fin laufen, können unabhängig von den Geographie von den USA untersucht werden.
Auch nur grobe Zahlen zum Ausmaß der Übermittlungen (d.h. Zahl der Datensätze) sind nicht bekannt; TFTP umschwebt ein Vorhang von EU SECRET-Einstufungen.
Im Kern des Abkommens, den Artikel 4-Abfragen, fordern die USA derzeit jeweils für einen Monat die Daten für einen kompletten Monat ab, wobei lediglich geographische Kriterien angesetzt werden. Zu diesem Verfahren steht in der [[http://europoljsb.consilium.europa.eu/media/205081/tftp%20public%20statement%20-%20final%20-%20march%202012.pdf|zensierten Fassung des JSB-Berichts für 2012]]):
{{{#!blockquote Europol receives one request each month on average. Each request normally covers a period of one month in terms of time-span. The requests when seen as a group therefore essentially cover a continuous time-period.
To be clear, this means that one consequence of the Agreement, as it is currently being implemented, is that data relating to certain financial transactions are provided by the designated provider to the US for a time frame containing every single day of the year, year on year. }}}
Mit anderen Worten gibt es allenfalls einen Filter nach bestimmten, unbekannten Kriterien, nie aber Anfragen, die mit konkreten Ermittlungen zu tun hätten.
Im Europol-Bericht [[http://www.statewatch.org/news/2011/apr/eu-europol-report-on-implementation-tftp-agreement.pdf|Europol Activities in Relation to the TFTP Agreement]], (Apr 2011) werden noch Zahlen zu Artikel 9 (US-Behörden geben von sich aus TFTP-Daten an EU-Behörden) und Artikel 10 (EU-Behörden fragen in USA nach) genannt (S. 7). Die diesbezüglichen Daten sind noch überschaubar; In den ersten sechs Monaten TFTP haben die USA 84 Übermittlungen in die EU geschickt, davon 9 über Europol und von diesen wiederum 6 im ersten Monat.
Umgekehrt scheinen die EU-Behörden auf den Geschmack der Überweisungsdaten zu kommen: Von insgesamt 20 Artikel-10-Anfragen von Europol in die USA 8/10 bis 3/11 fanden allein 10 im letzten Monat statt. Zusätzlich gab es eine unbekannte Art von Anfragen von anderen EU-Behörden nach TFTP-Daten.
Der Kommissionsbericht für 3/2014 bis 12/2015 ist <<Ratsdokument(2017/31)>> und setzt neue Maßstäbe für Informationsfreiheit; es gibt keine Auskünfte über die Zahl der Anträge, eventuell mal abgelehnte Anträge, gar nichts (es sei denn, mensch wollte „Europol is accomplishing its verification tasks in full compliance with Article 4 on the basis of detailed and regularly updated supporting documentation received from the Treasury.” als Aussage in der Richtung gelten lassen). Der Bericht lässt den sicheren Schluss zu, dass mit dem Abebben der öffentlichen Aufmerksamkeit de facto keine kritische Aufsicht bei TFTP stattfinden. Selbst [[http://www.statewatch.org/news/2017/jan/eu-com-tftp-pnr-reports-prel.pdf|die Pressemitteilung zum Bericht]] enthält noch vergleichsweise viel Information. Es bleibt aber auch hier bei hohlem Gemunkel des Typs „generating 8,998 investigative leads provided to Member States and Europol as compared to 3,929 leads in the previous reporting period.” Vorsichtshalber unterbleibt die Information, wie viele Verurteilungen in rechststaatlich akzeptablen Verfahren daraus resultierten (wir tippen: 0).
=== Datenschutz ===
Für den Datenschutz beim EU-Beitrag zu TFTP ist ausgerechnet [[Europol]] zuständig, das da wirklich wenig Kompetenzen anzubieten hat. Zudem kann sich [[Europol]] an die USA wenden, um dort bereits übermittelte Daten durchsuchen zu lassen. Dementsprechend hat Europol 2010 ''nicht einen'' Antrag auf Übermittlung von SWIFT-Daten zurückgewiesen (vgl. [[http://www.bfdi.bund.de/cln_134/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/PMGKIzuSWIFT.html?nn=408908|Pressemitteilung der JSB zu SWIFT]]). Bis März 2012 hat sich dran nichts geändert, Europol hat nicht einen Antrag zurückgewiesen, wie BfDI Schaar der FTD berichtete ([[http://www.ftd.de/politik/international/:swift-abkommen-usa-kommen-zu-leicht-an-europaeische-bankdaten/70014477.html|FTD 27.3.2012: "USA kommen zu leicht an europäische Bankdaten"]); der Artikel berichtet auch von einem "Datenleck", das US-Behörden wochenlang Zugriff auf intraeuropäische Bankdaten gegeben hat.
Der Europol-JSB berichtet regelmäßig über die Lage, nur sind die Berichte "EU SECRET". Stark zensierte Fassungen werden veröffentlicht:
- [[http://europoljsb.consilium.europa.eu/media/111009/terrorist%20finance%20tracking%20program%20(tftp)%20inspection%20report%20-%20public%20version.pdf|JSB-Bericht März 2011]]
- [[http://europoljsb.consilium.europa.eu/media/205081/tftp%20public%20statement%20-%20final%20-%20march%202012.pdf|JSB-Bericht März 2012]]
Auskunftsrecht besteht nach einer [[http://www.datenschutz.de/feature/detail/?featid=11|Stellungnahme des BfDI zu SWIFT]] über die nationalen Datenschutzbehörden, die Anfragen an die US-Behörden weiterleiten (diese dürfen aber natürlich, ganz Geheimpolizei, die Auskunft verweigern).
=== Kritik ===
[[http://www.internet-law.de/2010/09/wie-bedenklich-ist-das-swift-abkommen-wirklich.html|Internet-Law: 14.9.10, Wie bedenklich ist das SWIFT-Abkommen wirklich?]] kritisiert, das US-Abkommen missachte die Datensparsamkeit, da es SWIFT technisch nicht möglich sei, einzelne Datensätze zu übermitteln. Daher würden regelmäßig Sammeldateien übermittelt. Die kleinste Einheit, die Swift liefern könne, sind die Banktransferdaten für ein ganzes Land für einen bestimmten Zeitraum
Wie der [[http://euobserver.com/22/32010|EU observer am 17.03.2011 berichtet]] ("Court only option against Swift agreement, says MEP"), kritisiert Grüne Europaabgeordnete Jan Philip Albrecht das [[Data Mining]], das die USA offenbar auf den Daten laufen lassen als grundgesetzwidrig.
Kaum überraschend zeigt sich 2019, dass [[https://www.heise.de/newsticker/meldung/SWIFT-Abkommen-USA-speichern-Bankdaten-teils-laenger-als-geplant-4513263.html|die USA die Daten nach Ablauf der Speicherfrist nicht löschen]]. Weder Europol noch die Bundesregierung zeigen sonderlich viel Besorgnis darüber.
=== Weiteres ===
- Europols Darstellung von TFTP gegenüber dem EU-Parlament: [[http://www.statewatch.org/news/2011/apr/eu-europol-report-on-implementation-tftp-agreement.pdf|Europol Activities in Relation to the TFTP Agreement]], 8.4.2011
- [[http://www.datenschutz.de/feature/detail/?featid=11|BfDI über SWIFT]]
- [[http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/swift-interimsabkommen-in-kraft/|www.datenschutzbeauftragter-info.de über SWIFT]]
- [http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-usa-swift-2nd-bruguiere-report.pdf|2. Bruguiere-Bericht] -- enthält Beispiele für die angebliche Unverzichtbarkeit des TFTP (WikiPedia:Jean-Louis_Bruguière ist eine bekannter [[Datenbanken Frankreich|französischer]] Terror-Ermittlungsrichter).
== TFTP EU-Ebene: TFTS ==
Die EU plant ein eigenes System, doch ist dazu noch nichts in trockenen Tüchern; die Rede ist 2011 von einem TFTS ("Terrorist Finance Tracking System", [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-will-Bankdaten-zur-Terrorbekaempfung-auswerten-1278780.html|heise.de dazu, 7/2011]]).
Mindestens seit Bekanntwerden der SWIFT-Lauscherei sollen "Erkenntnisse" aus TFTP an Europol zurückfließen und dort sogar schon in AWFs gespeichert worden sein, denn im [[http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/ReportGKIzuSWFT.pdf?__blob=publicationFile|im 2011er Kontrollbericht des Europol-JSB zu TFTP]] steht (S.6, Punkt 4) die Forderung nach einer Löschung eines Teils solcher Daten.
[[http://statewatch.org/news/2016/may/eu-europol-ct-centre-report-8881-16.pdf|Ratsdokument 8881/16 (2016)]] berichtet:
{{{#!blockquote
- More than 22.000 intelligence leads have been provided by the TFTP since 2010, 15.572 leads (from this overall number) were generated in 2015 up to April 2016;
- A significant amount of exchanges within TFTP concerns the aspect of travelling fighters (Syria/Iraq/IS), 5.416 leads (25% of the overall number of leads) are specific to this phenonmenon }}}
Das Abschnorcheln von Überweisungsdaten durch US-Behörden und ihre Weiterleitung an Europol hat also dramatisch zugenommen, seit die öffentliche Aufmerksamkeit nachgelassen hat.
== Geschichte ==
Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA übermittelte SWIFT nach eigenen Angaben vertrauliche Daten über Finanztransaktionen an US-amerikanische Behörden. In Presseberichten ist von 20 Millionen übermittelter Bankdaten pro Jahr die Rede. Die US-amerikanische Regierung ist unmittelbar nach den Anschlägen über CIA, FBI, Finanzministerium und US-Notenbank an die SWIFT-Führung herangetreten. Diese folgte der Aufforderung freiwillig. Dabei war das 25-köpfige SWIFT-Direktorium sowie ein Kontrollgremium, dem auch ein Mitglied der Deutschen Bundesbank angehörte, von den Vorgängen informiert.
Wie die dpa (TODO: Wann?) berichtete, habe SWIFT versucht, eine Genehmigung für die Datenweitergabe zu erhalten, die befragten Zentralbanken hätten darauf jedoch nicht reagiert. In der New York Times, welche die Vorgänge aufdeckte, wurde angezweifelt, dass die Vorgehensweise legal war.So sieht etwa das zivilgesellschaftliche Netzwerk „Aktion Finanzplatz Schweiz“ in der Weitergabe der Daten einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Die Bush-Regierung rechtfertigte das Vorgehen mit dem Krieg gegen den Terror.
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich bekam SWIFT für die Weitergabe der Daten den Big Brother Award ([[http://www.bigbrotherawards.de/2006/.com|FOebuD-Infos zur 2006er Preisverleihung]])
Ende Juli 2009 beschlossen die [[EU]]-Außenminister, Terrorfahndern der Vereinigten Staaten einen Zugriff auf europäische Kontodaten zu ermöglichen. Sie beauftragten die Europäische Kommission mit der Aushandlung eines Abkommens. Das Abkommen wurde vom Europäischen Parlament am 11. Februar 2010 zunächst mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Mit Beschluss vom 24. März 2010 erhielt die Europäische Kommission ein vorläufiges Mandat zu erneuten Verhandlungen. Am 28. Juni 2010 unterzeichneten die Parteien schließlich ein Abkommen, das nach einem Kompromiss auch die Wünsche des Europäischen Parlaments berücksichtigt. So soll die Weiterleitung der Daten an die [[USA]] von einem [[Europol]]-Mitarbeiter kontrolliert werden. Nach Auskunft des [[SWIFT#Kritik des JSB an SWIFT|JSB]] vom Früjahr 2011 findet diese Kontrolle nicht statt, da alle Gesuche der [[USA]] genehmigt werden, auch wenn sie nicht den Anforderungen genügen.
Anfang 2011 [[http://www.statewatch.org/news/2011/feb/eu-council-germany-europol-usa-tftp-6266-11.pdf|beschwert sich die deutsche Delegation]] beim europäischen Rat über Intransparenz, Geheimhaltungswahn und fehlende Kontrolle bei TFTP. Da sie weder von der Komission, noch von [[Europol]] oder dem Bundesinnenministerium Auskunft bekamen: ''Germany is deeply concerned about this information policy. Repeatedly sidestepping questions or not answering them at all will raise further questions and add to growing scepticism.''
Am 1.3.2011 legt die JSB von Europol [[http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/ReportGKIzuSWFT.pdf?__blob=publicationFile|einen Kontrollbericht zum europäischen Beitrag zu TFTP]] vor.
Leider ist praktisch alle Information geheim (irrerweise als "Top Secret" eingestuft). Offenbar werden aber dramatische
Missstände aufgedeckt.
In einer
[[http://www.bfdi.bund.de/cln_134/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/PMGKIzuSWIFT.html?nn=408908|Pressemitteilung der JSB zu SWIFT]] wird diplomatisch formuliert:
{{{#!blockquote Die mit der Überprüfung beauftragte Arbeitsgruppe stellte fest, dass einige datenschutzrechtliche Anforderungen nicht eingehalten wurden. Das wichtigste Ergebnis der Überprüfung war, dass die bei Europol eingegangenen schriftlichen Anträge nicht spezifisch genug waren, um eine Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung zu ermöglichen. Es wurde festgestellt, dass die Anträge der USA zu allgemein und zu abstrakt waren, um die korrekte Bewertung der Notwendigkeit der beantragten Datenübermittlungen zu ermöglichen. Dessen ungeachtet genehmigte Europol jeden eingegangenen Antrag. (...) Europol hat darauf hingewiesen, dass mündliche Informationen eine Rolle bei der Überprüfung jeder Anfrage spielen. Diese Informationen werden bestimmten Europol-Bediensteten unter der Bedingung gegeben, dass keine Aufzeichnungen gemacht werden. }}}
In der Folge [[http://www.unwatched.org/20110316_SWIFT_Europaparlament_fuehlt_sich_betrogen|berichtet unwatched.org am 16.3.2011]] ("SWIFT: Europa-Parlament fühlt sich betrogen") von wachsendem Unmut im Europaparlament angesichts der Ergebnisse des Kontrollberichts, zumal offenbar kaum Anfragen in erkennbarem Zusammenhang mit Dingen stehen, die für die MEPs als Terrorismus durchgehen.
Am 19.3. berichtet die niederländische Zeitung NRC Handelsblad ([[http://www.statewatch.org/news/2011/mar/07netherlands-usa-swift-mla.htm|statewatch dazu]], "SWIFT data and MLA treaty"), zwischen 2001 und 2009 hätten die USA unter Vermittlung der niederländischen Regierung an allen Parlementen (diesen war typischerweise noch nicht mal klar, dass die Daten physisch in den Niederlanden und nicht in Belgien sind) vorbei große Mengen Daten aus dem SWIFT-Rechenzentrum in den Niederlanden abgezogen.
== Noch auswerten ==
- [[http://www.statewatch.org/news/2011/mar/eu-com-swift-review-sec-438-11.pdf|Kommissions-Review von 4/2011]]
AuskunftErsuchen
<<TableOfContents>>
Per Auskunftsersuchen kann Mensch bei den meisten Behörden erfahren, welche Daten sie über die eigene Person gespeichert haben.
= Rechtliche Grundlage =
Mehr zu den Hintergründen der Auskunftspflicht erfahrt ihr in [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Rechtslage]].
= Auskunftsgenerator = Wir haben ein kleines Programm geschrieben, mit dem ihr bequem Auskunftsersuchen an alle möglichen „Sicherheitsorgane” stellen könnt. Wir bemühen uns, weitere Stellen abzudecken und freuen uns dabei über Hilfe.
- [[https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft|Auskunftsgenerator über sichere Leitung]] (empfohlen, aber siehe unten)
- [[http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft|Auskunftsgenerator über „normale” Leitung]]
Wir empfehlen verschlüsselte Verbindungen (siehe [[VerSchlüsselung]]) zu dem Programm, da bei seiner Benutzung Daten von euch durchs Netz gehen (können; der Kram funktioniert aber auch, wenn ihr sie nicht eingebt, ihr müsst sie dann halt per Hand nachtragen).
= Änderungshinweise =
Bitte schickt Änderungshinweise an datenschutzgruppe@rote-hilfe.de (vgl. [[https://datenschmutz.de/wer.html|Wer?]]). Wir sehen zwar idR, wenn wer hier was hinschreibt, aber ziemlich oft müssen wir Rückfragen stellen, und das hat hier traditionell nicht funktioniert.
Faxnummern fehlerhaft (wer kann aushelfen?) insbesondere für:
- Generalzolldirektion Bonn
- Polizeipräsidium des Landesbrandenburg
- Polizei Bremen LKA
- Amt für Verfassungsschutz Thüringen
Faxnummern fehlen (wer kann aushelfen?) insbesondere für:
- Bundesverwaltungsamt Köln - 022899358-2810 (ungetestet)
- Polizeipräsident in Berlin LKA
- Landeskriminalamt Saarland
= Ausweisfragen =
Ausgerechnet die datenschutzfeindlichsten Läden haben unter dem Vorwand, die persönlichen Daten schützen zu wollen, für Auskünfte aller Art, beglaubigte oder bestätigte Ausweiskopien verlangt ([[https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?2757-Auskunftsersuchen-Kosten-frr-Ausweis-Beglaubigung|etwas mehr dazu im Forum des BfDI]]). Inzwischen hat das etwas nachgelassen; vgl. die Fußnoten im Generator.
Da die Auskünfte unentgeltlich sein sollen, Beglaubigungen aber idR kostenpflichtig sind, sind diverse LKÄ und das BKA darauf gekommen, dass Ausweise auch einfach von lokalen Polizeien „bestätigt” werden können. Ein immer wiederkehrendes Problem ist, dass die Polizeien das tatsächlich nicht tun ''müssen''. Wer allerdings hinreichend hartnäckig ist und das Schreiben der jeweiligen Behörde dabei hat, bekommt nach unseren Erfahrungen am Ende doch immer den Stempel.
''Zum ZKA und deren Handhabung von Ausweiskopien gibt es diese nette Geschichte: http://kritikresistenz.blogsport.de/2012/05/06/vielmehr-handelt-es-sich-bei-dem-geschilderten-versehen-um-eine-einmalige-angelegenheit-die/''
So ca. 2017 ist übrigens das BKA zum weitaus sinnvolleren Verfahren eines Einschreibens mit Übergabe übergegangen. Wir können nur hoffen, dass die anderen Behörden allmählich auch lernen.
Bei den “normalen” Ausweiskopien könnt ihr verschiedenen Kram schwärzen. [[https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4610dak.pdf|Landtagsdrucksache 74610 aus Sachsen-Anhalt]] sagt z.B.
{{{#!blockquote Für die Recherchen in den Dateisystemen der Polizei sind Name, Vorname, Geburtstag und Geburtsort des Betroffenen erforderlich. Für die Gewährleistung der Zustellung der Auskunft an den berechtigten Betroffenen wird darüber hinaus die Meldeadresse auf der Rückseite des Personalausweises benötigt. Zum Nachweis der Authentizität von Vorder- und Rückseite bedarf es darüber hinaus des maschinenlesbaren Namens auf der Rückseite der Ausweiskopie. Alle weiteren Angaben können geschwärzt werden. }}}
und reflektiert damit so etwa die gemeinsame Politik der verschiedenen Behörden. Die Bundespolizei will allerdings die Unterschrift sehen.
= Verzögerungen =
Im Laufe des Jahres 2016 sind entweder die Prozeduren komplizierter geworden – oder die Zahl der Auskunftsersuchen hat sehr deutlich zugenommen. In <<BtDS(19/307)>> gibt das BKA die Zahl von „Zwischenbescheiden” als Maß für übermäßig verzögerte Verfahren; das waren 2017 386 bei 3208 erfolgten Auskünften; das würde also etwa 10% stark verzögerte Auskünfte bedeuten. Nach Rückmeldungen, die wir (DSG) bekommen, dürften allerdings beleibe nicht alle verzögerten Anfragen auch zwischenbeschieden werden.
Maßstäbe hat hier 2022 Berlin gesetzt, das freimütig bekannte, [[Datenbanken Berlin#A.2BIB4-Warten_Sie_acht_Monate.2BIBw-|acht Monate brauchen zu wollen]].
Wie auch immer, uns erreichten zunehmend Beschwerden über lange Bearbeitungszeiten (es gab schon mal die Größenordnung halbes Jahr; Ende 2017 hatten wir mehrere Fälle, bei denen sich das BKA mehr als drei Monate Zeit gelassen hat). Zwischenzeitlich ist es besser geworden, aber wir haben auch im Oktober 2020 mal eine Bearbeitungszeit von 11 Monaten gesehen.
Nun ist Transparenz eine Säule des Datenschutzes, und so sind Auskunftsersuchen nicht irgendein Bürgerrechts-Klimbim, das hinten runter fallen darf. Insofern sollte mensch da nicht ''zu'' viel Geduld walten lassen.
Einschlägig ist §75 VwGO („Verwaltungsgerichtsordnung”) mit dem Wortlaut:
{{{#!blockquote Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären. }}}
Die Auskunft ist technisch eine „Vornahme eines Verwaltungsakts”; nach der Norm könnt ihr also realistisch nach ungefähr drei Monaten mit dem Verwaltungsgericht drohen. Das kann etwa so aussehen:
{{{#!blockquote (Briefkopf wie im Auskunftsersuchen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Darf ich Sie an mein Schreiben vom DD.MM.YYYY erinnern, in dem ich um Aufkunft über durch Ihre Behörde zu meiner Person gespeicherte Daten ersuchte?
Da mittlerweile knapp/rund/gut XX Monate vergangen sind, bitte ich zumindest um Mitteilung einer Schätzung, wann ich mit einer Auskunft rechnen kann.
Bitte ersparen Sie sich und mir den Gang zum Verwaltungsgericht; die Voraussetzungen nach §75 VwGO sind ja inzwischen erfüllt.
(Unterschrift) }}}
Wenn das nichts hilft, rührt euch bei uns; mensch muss dann eben zum Verwaltungsgericht gehen, wozu erstmal kein_e Anwält_in nötig ist, wohl aber das Hinterlegen von größenordnungsmäßig 400 Euro bei Gericht. Zur Not können wir da aushelfen, aber ihr solltet das eh nur machen, wenn der Fall eindeutig ist, und dann dürftet ihr auch gewinnen (und die Polizei zahlt das Gericht). Wie auch immer: sprecht euch bitte mit uns ab, ''bevor'' ihr irgendwas bei Gericht macht (wenn ihr unsere Unterstützung haben wollt).
= Zahlen =
In <<BtDS(18/7115)>> (2015, PDF-Seite 14) berichtet die Regierung, wie viele Auskünfte einige Bundesbehörden in den letzten Jahren beantwortet haben. Auf Rückfrage (Anfrage vom 23.12.2015, Dokumentnummer?) verriet sie partiell auch, wie viele Auskunftsersuchen wegen der Hürden (vgl. z.B. [[#Ausweisfragen]]) unbeantwortet blieben; die entsprechenden Zahlen sind unten mit (+x) eingetragen („in Bearbeitung” ist nicht in der Tabelle; die Auskunft des VS ist erwartbar konfus und verwirrend).
Fortgeführt für 2016/2017 werden die Zahlen in <<BtDS(19/307)>>. <<BtDS(19/490)>> [[https://dserver.bundestag.de/btd/19/004/1900490.pdf|PDF]]
Die wesentlichen Ergebnisse sind zusammengefasst:
|| '''Jahr''' || '''BPol''' || ''' BKA''' || '''SIS''' || '''B-VS''' || || 2011 || 300 || ? || 627 || 107 (+23?) || || 2012 || 405 || ? || 584 || 192 (+62?) || || 2013 || 591 (+35) || ? || 624 || 226 (+74?) || || 2014 || 863 (+249) || 1847 (+2000? ) || 521 || 262 (+79?) || || 2015 || 807 (+539) || 1432 (+2500?) || ? || 434 (+115?)|| || 2016 || 757 || 2142 || ? || 213 || || 2017 || 1168 || 3208 || ? || 248 ||
Der Anfragen-Spike beim VS im Jahr 2015 war der Effekt einer [[https://netzpolitik.org/2015/selbstauskunft-beim-verfassungsschutz-anfordern-ich-habe-netzpolitik-org-gelesen/|netzpolitik.org-Kampagne]], die der VS souverän aussaß. Da die Anfrage für 2016/17 Anfrang 2018 beantwortet wurde, sind die Zahlen für 2017 nicht ganz vollständig; die Größenordnung lässt ein Vergleich der Zahlen für 2015 für BPol (807 vs. 859) und BKA (1432 vs. 1572) aus <<BtDS(18/7115)>> und <<BtDS(19/307)>>. ahnen.
2018 wurde nicht nach den durch den Beglaubigungszwang „verlorenen” Auskunftsersuchen gefragt, weshalb die entsprechenden Angaben in der Tabelle fehlen; zumindest das BKA hat allerdings 2016 seine Auskunftspolitik geändert und ist auf Übergabe-Einschreiben umgeschwenkt, was den Zuwachs an beantworteten Auskunftsersuchen im Jahr 2017 wohl erklären mag – er mag aber auch mit dem Skandal um die zurückgerufenen G20-Akkreditierungen zusammenhängen.
= Schnelllöschungen =
In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Dauert eine Negativauskunft länger (mehrere Wochen bis Monate), dürfte typischerweise etwas gespeichert gewesen sein, dessen Speicherung die Behörden bei der Prüfung vor der Auskunft für rechtswidrig (oder aus ihrer Sicht „nicht mehr notwendig”) befunden haben.
Für solche Praktiken gibt es zahlreiche Belege. Sie sind vom [[BfDI]] im Hinblick auf den [[BfV]] schon in seinem [[http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/16TB_95_96.pdf|16. TB (1995/96)]] (gegen Ende des Abschnitts 14.1) gerügt worden:
{{{#!blockquote Bereits in meinem 15. TB (Nr. 26.11) habe ich über die Praxis des BfV berichtet, unzulässig gespeicherte Daten eines Betroffenen zu löschen, wenn dieser einen Antrag auf Auskunft über von ihm gespeicherte Daten stellt. Dem Betroffenen wurde dann mitgeteilt, daß keine Daten über ihn gespeichert sind, was nach deren Löschung dann ja auch zutrifft. }}}
Der Blog Monsters of Göttingen [[http://monstersofgoe.de/2011/11/07/nichts-genaues-weiss-man-nicht-auch-goettinger-polizeidirektion-ueberwachte-journalisten/|berichtet 2011]] über einen Fall, in dem die Polizei zwei Einträge in NIVADIS lieber löschten als sie zu beauskunften.
In Berlin ist ein Fall von „Schnelllöschung” auch aktenkundig geworden. Auf einem <<Doclink(2011-berlin-loeschung.pdf,Schriftstück von 2011)>> hat ein Beamter dazu handschriftlich „Schnelllö. OWi [...] mit LKA 571 abgesprochen” notiert, ein Begleitschreiben kennzeichnet das als Versuch, Murks (wenn nicht Schlimmeres) bei einer vorherigen Auskunft zu vertuschen.
In Berlin wurden, möglicherweise in Folge dieses kleinen Skandals, zumindest um 2016 herum, tatsächlich Daten beauskunftet, die im Rahmen der Auskunft gelöscht wurden.
Auch vom LKA Hamburg gab es im Herbst 2019 Antworten zurück, auf denen Daten aufgeführt waren, die im Rahmen der Anfrage überprüft und anschließend gelöscht wurden.
= Archiv der Auskünfte =
Die Tatsäche eines Auskunftsersuchens und die anschließende Beauskunftung wird beim behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde gespeichert. Es ist uns zwar kein Fall bekannt geworden, in dem diese Datenspur irgendwie ins operative polizeiliche Handeln gelangt wäre (d.h.: wenn ihr irgendwann mal von einem/r PolizistIn damit konfrontiert werdet, dass ihr ein Auskuntsersuchen gestellt habt, ist das ein Skandal erster Klasse, und zumindest wir würden davon gerne sofort erfahren).
Dennoch gilt natürlich auch hier, dass nur nicht gespeicherte Daten sichere Daten sind. Insofern sollten auch für diese Daten, gerade wenn sie im Rechner gehalten werden, strikte Löschfristen eingehalten werden. Für das BKA ist aus <<BtDS(19/307)>> bekannt, dass Auskunftsverfahren zwei Jahre lang vorgehalten werden (umgekehrt: nach dieser Frist hat wohl Anfechten irgendeiner Art nicht mehr arg viel Sinn).
= Weitere Musterbriefe =
- https://selbstauskunft.net ist ein wenig wie unser Dienst, kann aber gleich faxen.
- [[http://www.datenschutzzentrum.de/selbstdatenschutz/checkheft/|Datenschutzzentrum]] (TODO: Link updaten)
- [[http://www.edsb.ch/d/doku/musterbriefe/index.htm/|Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte der Schweiz]] (Warnung: Google-Javascript-Wüste)
- [[https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/Datenscheckheft/index.html| Musterbriefe der LfDI NRW für Polizei, Behörden und Privatfirmen ]] (TODO: Link updaten)
- Speziell für die Datenerfassung durch Funkzellenauswertung durch die Polizei [[Sachsen]] gibt es einen Musterbrief von den Grünen:[[https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/themen/innenpolitik/handyueberwachung-am-19-februar-2011-in-der-dresdner-suedvorstadt-138000-datensaetze-sind-auch-sie-erfasst-verlangen-sie-auskunft-und-loeschung-musterformulare-hier/|gruene-fraktion-sachsen.de]]. Und bei [[http://www.dresden-nazifrei.com/repression/319-auskunftsersuchen-an-die-staatsanwaltschaft-dresden-antwortschreiben|Dresden Nazifrei]] gibt es ebenfalls Musterbriefe.
- Wer vermutet, dass US-Behörden mehr über sie haben: http://getmyfbifile.com/ (auch für DSS, CIA, USMS, DIA, USSS und CID).
= Erfahrungen =
== Person A == Ich habe zwar nur Erfahrungen aus 2 Anfragen, möchte diese aber doch exemplarisch hier darstellen. Die Auskünft bei zwei Landeskriminialämtern wurden nach ca. 4 Wochen erteilt. Jedoch ohne Anforderung einer Ausweiskopie oder Zusendung per Einschreiben. Dafür waren die Auskünfte auch sehr dürftig. Sie beeinhalteten nur die Information, das etwas gespeichert wurde und auf welcher Grundlage. Keinenfalls Kopien der Akten oder ähnliches. Besonders verwunderlich war, daß mir in einem der Schreiben gesagt wurde, das die Daten jetzt endlich gelöscht wurden, obwohl dies schon geschehen hätte sein müsste, wie auch indirekt aus dem Brief hervorgeht. Ich denke es macht in einigen Fällen Sinn die Nachfragen zu wiederholen.
Ich denke es wäre hilfreich die Formulare soweit abzuändern, daß dem Sachbearbeitern bewußt wird, das man keine bloße Auskunft sondern richtige Akteneinsicht wünscht.
''[Das Problem dabei ist, dass Auskunftsrecht aus Datenbanken und Akteneinsichtsrecht zwei verschiedene Dinge sind -- aus gutem Grund (nämlich weil sie beliebig recherchierbar, verbreitbar und reproduzierbar sind) hat man auf seine Daten mehr Anspruch, wenn sie in EDV-Anlagen liegen. Akteneinsicht müsste so oder so separat beantragt werden. Das etwas zu erleichtern ist sicher auch ein gutes Projekt, aber wohl keines, das wir angehen werden -- Red.]''
== Person B == Ich habe bei zwei Ämtern für [[Verfassungsschutz]] und einem [[LKA]] eine Anfrage gestellt. Die Auskünfte wurden auch alle erteilt, mit der Auskunft, dass keine Daten über mich gespeichert sein. Was mir aber etwas aufstieß war folgender Absatz in der Antwort des Niedersächsischen Verfassungsschutzes:
{{{#!blockquote Nur vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Name möglicherweise in einer hier geführten Sachakte, einer hier vorhandenen Publikation oder einer ähnlichen Unterlage (wie dieses z.B. bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder der zeitgeschichte und bei Persoenen, die Diskussionsthema oder Agitationsziel extremistischer Organisationen waren oder sind, der Fall sein kann) aufgeführt ist. }}}
Bei einer konkreten Vermutung soll ich mich mit einem bestimmten Verdacht noch einmal an die Behörde wenden, um den Arbeitsaufwand gering zu halten.
== Person C == Zwei Anfragen (LKA / VS in [[Niedersachsen]]) brachten ähnliche Erfahrungen wie bei 2 - kein Ausweis o.ä. wurde gefordert. Dafür brauchte der VS auch fast vier Monate. Die Polizei hat nur einen Auszug aus [[POLAS]] wiedergegeben und dass bei einer Polizeistelle eine Kriminalakte geführt werde. Der VS hat angegeben, dass Daten gespeichert sind und eine grobe Einordnung Bereich Anti-Ra, Anti-Fa gegeben. Interessanterweise wurde darauf verwiesen, dass eine weitere Auskunft nicht Möglich sei, weil sonst Quellen gefährdet werden würde - ich könne mich aber an den Datenschutzbeauftragen wenden. Mal sehen. Schön auch, dass die Polizei nach eigenen Angaben die Daten nicht weitergegeben habe - der [[Datenbanken der Dienste|VS]] aber sich indirekt auf die Auskunft der Polizei bezogen hat...
== Person D == '''Bundeskriminalamt''' <<BR>> Meine Anfrage war nach Daten in [[INPOL]], „Anti-Terror-Datei” und sonstiges relevanten Datenbanken. Drei Tage nach der Anfrage kam von [[BKA]] die Anforderung einer beglaubigten oder „polizeilich bestätigten” Ausweiskopie. Nach ca. 2 Wochen kam die Auskunft, daß keine Daten in [[INPOL]] gespeichert sind. Auch in ''den eigenen Dateien und Aktensammlungen des Bundeskriminalamtes sind keine Daten bzw. Unterlagen'' vorhanden. Schön zu wissen, daß das [[BKA]] neben [[INPOL]] auch noch eigene Datensammlungen hat.<<BR>>
'''Landesamt für Verfassungsschutz [[Hessen]]'''<<BR>> Anfrage war nach [[NADIS]] und LARGO. Nach zwei Wochen bekam ich die Auskunft, daß keine Daten über mich gespeichert sind. Eine Ausweiskopie wurde nicht gefordert.<<BR>>
'''Landeskriminalamt Hessen'''<<BR>> Anfrage beim LKA [[Hessen]] nach Daten in [[POLAS]]-HE und ComVor. Es wurde eine eigenhändig unterschriebene Anfrage angefordert, da ich vergessen hatte, zu unterschreiben. Ausweiskopie wurde nicht gefordert.
Es hat 4 Monate gedauert bis die Auskunft kam über in [[POLAS]]-HE gespeicherte Daten, nämlich gar keine. Für die Daten aus ComVor sei das PTLV (Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung) zuständig. Anfrage beim PTLV kam nach 2 Wochen zurück mit dem Hinweis, das LKA sei zuständig. Nach Telefonat wurde mir Klärung der Zuständigkeit zugesichert und Auskunft in 2-3 Wochen. 6 Wochen später immer noch keine Auskunft. Nach nochmaligem Telefonat wurde mir mitgeteilt, eine Anfrage für ComVor sei ungewöhnlich und es müsse intern erst entschieden werden, wie mit solchen Anfragen verfahren werde. Habe angekündigt, in 6 Wochen nochmal anzurufen. Werde dann neue Erkenntnisse mitteilen.
''Ha! Exzellent. Nicht schlecht, dass sie da mal mit ihren [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsverwaltungen]] ins Schleudern kommen. Sollten sie da weiter zicken, ist das sofort ein Fall für den LfD. Etliche LfDs äugen ohnehin schon länger skeptisch auf die Vorgangsverwaltungen, weil sich darin immer mehr Daten finden und niemand richtig hinschaut. Der Kram ist dazu meisten auf haarsträubenden Windows-Hacks aufgebaut, was zwar einerseits die Auskunft deutlich erschwert, andererseits aber natürlich horröse Konsequenzen in Sicherheitsfragen hat -- ich wäre verblüfft, wenn das Russian Business Network nicht längst Abzüge der Vorgangsverwaltungen etlicher Landespolizeien hätte... Keep us posted -- D.''
'''''Update 1''''': Endlich kam eine Antwort. Aus der werde ich allerdings so auf Anhieb noch nicht ganz schlau. Ich vermute man will mir sagen, daß ich keine Auskunft über ComVor-Daten erhalte. Ich zitiere mal:<<BR>> „Soweit sich Ihre Anfrage auf Daten bezieht, die in ComVor gespeichert sein könnten, ist mitzuteilen, dass es sich bei ComVor '''nicht''' um eine Anwendung im Sinne eines Auskunfts- und Recherchesystems zur Informationsgewinnung (wie [[POLAS]]-HE) handelt, sondern um ein rein polizeiinternes [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsbearbeitung]] und -verwaltungsinstrument gemäß § 20 Abs. 8 HSOG.”<<BR>> Das ist schon etwas seltsam. Ich könnte mich nicht daran erinnern, daß das HSOG „polizeiinterne [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsbearbeitung]]- und -verwaltungsinstrumente” von der Auskunftspflicht ausschließt. Ich werde mir wenn ich Zeit habe das HSOG nochmal anschauen und über mein weiteres Vorgehen nachdenken. Tipps oder Anregungen dazu, oder welche Möglichkeiten überhaupt bestehen, nehme ich natürlich sehr gerne entgegen.<<BR>> '''''Update 2''''': Ich habe die Sache dem Hessischen Datenschutzbeauftragten zugetragen. Dieser hat sich mittlerweile an das LKA gewandt, denn es kam vom LKA die Nachricht, daß er sich eingeschaltet hat und die Eingabe des HDSB geprüft wird.<<BR>> '''''Update 3''''': Ich habe nun Antwort vom Hessischen Datenschutzbeauftragten erhalten. Das LKA hat nun wohl eine Regelung bezüglich der Zuständigkeit gefunden, damit die Leute nicht erst unnützerweise ans PTLV verwiesen werden. In der Hauptsache, das Auskunftsverhalten nämlich, ist man sich dort wohl immer noch nicht sicher, wie man zukünftig verfahren soll. Was meinen persönlichen Fall betrifft: Man hat wohl, um erstmal nicht weiter belästigt zu werden, vorhandene Daten aus ComVor gelöscht. Das LKA bat den HDSB mir mitzuteilen, daß keine Daten in ComVor gespeichert sind. Das Schreiben legt wie gesagt nahe, daß es irgendwelche Daten gab. Ich finde das äußert unbefriedigend, denn ich frage mich, was das wohl für Daten sind, die man zwar partout nicht herausrücken will, aber wohl unwichtig genug sind, um sie zu löschen.
== Person E == '''Landeskriminalamt [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden Württemberg]]'''<<BR>> Es wurde keine Ausweiskopie gefordert und eine Antwort per Übergabe-Einschreiben geschickt.<<BR>> Das dort Daten über mich herum liegen war mir schon vorher bekannt. Jetzt ist es nur so, dass diese Daten längst hinfällig sind, weil das entsprechende Verfahren vor 3,5 Jahren eingestellt wurde. Jetzt würde mich natürlich interessieren was für Paragraphen ich denen an den Kopf schmeißen muss, damit die den Kram nicht erst Anfang 2010 (Frist zur Überprüfung der Löschung dieser Daten) löschen. Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß §38 PolG BW zum Zwecke der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten.<<BR>> Außerdem meinten die, dass sie gemäß §45 PolG BW keine Auskunft über die Herkunft der Daten geben müssen.<<BR>>
''Auskunft zur Herkunft der Daten: Da haben sie leider recht, aber wir fanden bei der Abfassung der Briefe, dass mensch das trotzdem fordern sollte. Na ja.''
''Zur Speicherung [[Eingestellte Verfahren|eingestellter Verfahren]]: Ein Dauerbrenner. Wir werden mal was längeres dazu schreiben, aber die Kurzfassung ist, dass die Polizei da einiges darf und leider oft eine Einzelfallprüfung nötig ist. Im Groben müsste mensch nachweisen, dass die Speicherung nicht zur Vorbeugung von Straftaten eingesetzt werden kann. Das ist bei Einstellung aus Mangel an Beweisen sicher nicht so, bei Einstellung wegen Geringfügigkeit möglicherweise usf.''
''Aber vielleicht ist der Kram demnächst eh hinfällig, im neuen PolG in Ba''''''Wü will sich der Innenminster die Speicherung auch von Freigesprochenen für ein paar Jahre erlauben...''
'''[[Datenbanken der Staatsanwaltschaften|Bundesamt für Justiz]]'''<<BR>> Hat den Eingang bestätigt und brauchen wohl noch etwas für die Bearbeitung der Angelegenheit.
'''[[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]]'''<<BR>> Wollen eine beglaubigte Kopie des Personalausweises/Passes
'''[[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizeipräsidium]]'''<<BR>> Wollen eine Kopie des Personalausweises/Passes
'''[[Datenbanken BKA|Bundeskriminalamt]]'''<<BR>> Wollen eine beglaubigte Kopie des Personalausweises/Passes
== Person F == Hab nach 3 Tagen ein Schreiben des LKA bekommen, wonach zur Sachbearbeitung meines Antrags mehrere Dienststellen eingebunden werden müssen, sodass es etwas Zeit beanspruchen kann. Das ist merkwürdig, da das LKA eigentlich nichts über mich haben dürfte, d.h. keine Vorstrafen/laufende Verfahren usw. Ich werde hier weiterschreiben, sobald sich etwas ergibt.
Wohne in [[Datenbanken NRW|NRW]], habe folgende Antworten erhalten:
Verfassungsschutz NRW: keine Daten gespeichert [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften|Bundesamt für Justiz]]: Bearbeitung läuft, nach Abschluß kommt Bericht [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]]: wollen beglaubigte Personalausweiskopie [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]]: wollen Personalausweiskopie (ohne Beglaubigung) [[Datenbanken BKA|Bundeskriminalamt]]: beglaubigte Personalausweiskopie oder polizeilich bestätigte Kopie (waren die einzigen, die freundlicherweise auf die kostenlose polizeiliche Bestätigung hingewiesen haben)
Wenn nichts weiter dabei steht wurde die Auskunft ohne Personalausweiskopie (o.ä.) erteilt, ansonsten läuft die Sache noch, da ich mich noch um die Kopien kümmern muß.
== Person G ==
Ich habe Auskunftsersuchen an alle verfügbaren Stellen, außer EU-[[Datenbanken Austria|Österreich]] und [[Datenbanken Schweiz|Schweiz]], gestellt (da ja [[SIS]] und [[Vertrag von Prüm|Prüm]] schon bei [[Datenbanken EU|EU]]-BRD dabei ist).<<BR>> Eine tabellarische Übersicht über meine Erfahrungen gibt es hier: http://auskunftsersuchen.info/verlaufsubersicht/ <<BR>> Den ausführlichen Verlauf habe ich hier gebloggt: [[http://auskunftsersuchen.info/|auskunftersuchen.info]] <<BR>>
== Person H == Anträge schon ein paar Jahre alt, aber vielleicht trotzdem interessant: Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg: Nichts gespeichert, allerdings solle ich doch nähere Auskünfte über Ereignisse machen, weil der Aufwand sonst zu groß sei (gemäß §23 Absatz 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz)
Polizei [[Datenbanken Hamburg|Hamburg]]: Nichts gespeichert. Es stellte sich allerdings heraus, dass Daten, die vom LKA Hamburg an das [[Datenbanken BKA|BKA]] weitergegeben wurden, beim [[Datenbanken BKA|BKA]] gespeichert waren. Ich habe mich darüber beim Datenschutzbeauftragten beschwert, der mir daraufhin mitteilte, das LKA [[Datenbanken Hamburg|Hamburg]] habe nun die Löschung der Daten beim [[Datenbanken BKA|BKA]] beantragt.
[[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]]: Nichts gespeichert, ich wurde allerdings darauf hingewiesen, dass ich doch noch bei anderen Behörden nachfragen sollte...
[[Datenbanken BKA|BKA]]: Wollte eine beglaubigte Kopie haben. Als Antwort wurde dann Einträge in [[INPOL]], in der Verbunddatei [[KAN|Kriminalaktennachweis]] und Erkennungsdienst genannt sowie in der Verbunddatei „Innere Sicherheit”. Einem Antrag auf Löschung daraufhin wurde nach Rücksprache mit der Polizei [[Datenbanken Hamburg|Hamburg]] und dem [[Datenbanken Bayern|Bayern]]. LKA angeblich entsprochen.
LKA [[Datenbanken Bayern|Bayern]]: Es wurde eine beglaubigte Kopie verlangt. Zudem wurde ich aufgefordert, doch Ereignisse oder Verfahren anzugeben. In meiner Antwort (mit Kopie) habe ich das abgewiesen und nannte sämtliche mir bekannten Dateien, die für mich hätten relevant sein können. Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass über mich Daten in zwei Kriminalakten sowie eine Erkennungsdienstliche Behandlung vorliegen würden. Die Ereignisse seien auch in der Staatsschutzdatei gespeichert. Zudem wurden noch anderweitige Dinge im „Integrationsverfahren Polizei ([[IGVP]])” (Anmerkung: siehe auch [[Länderübergreifende Software]]) gespeichert, u.a. die Anmeldung von Infotischen und Mitteilung einer laufenden Alarmanlage (Ereignisse waren zu diesem Zeitpunkt bis zu 6 Jahre alt). Dem Löschantrag wurde entsprochen, was die [[ED]]-Behandlung und den Kriminalaktennachweis betrifft. Auf die Staatschutzdatei und die [[IGVP]] wurde keinen Bezug genommen, obwohl ich diese in meinem Löschantrag nicht ausgenommen hatte.
== Person I == Über die Erfahrungen mit einem Auskunftsersuchen an das [[BKA]] und dessen Geheimniskrämerei wird hier berichtet: [[http://datarecollective.net/node/39|Begründungszusammenhänge]]
Die ganze kafkaeske Geschichte inklusive Klage beim Verwaltungsgericht wird übrigens hier beschrieben: https://netzpolitik.org/2014/informationelle-fremdbestimmung-kampf-gegen-eintrag-in-polizeidatenbank-wegen-demonstration-freiheit-statt-angst/
== Person J ==
Antwort des VS [[Niedersachsen]] auf die Anfrage eines Mitglied der Grünen Jugend. [[http://jan-wienken.de/2012/07/ergebnisse-der-anfrage-an-den-verfassungsschutz/|jan-wienken.de/2012/07/ergebnisse-der-anfrage-an-den-verfassungsschutz/]]
== Person K ==
Person K hat im Frühjahr 21 hier automatisch erstellte Auskunftsersuchen gestellt. Die Antworten stehen auf seinem Blog: [[http://blog.weezerle.de/2012/02/04/selbsttest-selbstauskunft/|blog.weezerle.de/2012/02/04/selbsttest-selbstauskunft]]
== Person L ==
Ein ehemaliges Mitglied des Vorstands der Pareteijugendorganisation solid von der Linken hat dieses als Grund für sein Auskunftsersuchen beim [[BfV]] angegeben und als Antwort folgendes bekommen:
''Gemäß § 15 Abs. 1 BVerfSchG erteilt das BfV dem Betroffenen auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Insoweit ist der Auskunftsanspruch von vorneherein gesetzlich beschränkt. Als Sachverhalt haben Sie auf Ihre frühere Mitgliedschaft im BundessprecherInnenrat Linksjugend ['solid] hingewiesen. Sie erhalten hiermit die Gelegenheit, bis zum 21. September 2012 zu weiteren Sachverhalten Angaben im Sinne des § 15 Abs. 1 BVerfSchG nachzureichen und dadurch ihren Auskunftsanspruch zu erweitern ''
Quellle: http://fepix.wordpress.com/2012/09/03/nice-try/
== Person M ==
'''Justizamt:''' Übersicht über laufende und eingestellte Verfahren.
'''Bundespolizei:''' Daten gespeichert, unter anderem ED-Daten von einer von der Bundespolizei selber als rechtswidrig anerkannten ED-Behandlung.
'''LKA Hessen:''' Hat Daten gespeichert, unter anderem Personenbeschreibungsdaten aus der (rechtswidrigen) ed-Behandlung.
'''LKA NRW:''' Hat einen Datensatz gespeichert. Darauf hingewiesen, dass das Verfahren eingestellt wurde. LKA NRW bestätigt das und die Löschung des Datensatzes. LKA NRW weigert sich beharrlich, das Schreiben an weitere Polizeibhörden in NRW die was eingestellt haben könnten ins INPOL, weiter zu leiten.
'''Polizeipräsidium am Heimatort ([[NRW]]):''' Hat verschiedene Datensätze gespeichert, auch willkürliche Personalienfeststellungen ohne jeden Vorwurf und absurde Vorwürfe und eine „Loseblattsammlung” (was auch immer drin ist).
'''[[LKA]] [[Niedersachsen]]:''' Hat Datensatz gespeichert, leitet weiter an eine Polizeibehörde. Die hat Daten, darunter auch Personalienfeststellungen, Platzverweise, Gefährderansprachen. Aufforderung zur Löschung wegen Verfahrenseinstellung. Antwort: Antrag wird abgelehnt, das Recht der Algemeinheit zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr überwiegt die persönlichen Rechte. Widerspruch eingelegt, Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet - Behörde und Datenschutzbeauftrager bestehen auf Rechtmäßigkeit der Speicherung. Nur Klage möglich.
'''[[BKA]]:''' Eindeutig das beste. Hat einen Datensatz aus Hessen, der in Hessen längst gelöscht ist - löschen wollen sie ihn nicht, weil da ist Hessen zuständig (die den Datensatz aber längst nicht mehr haben). Außerdem eine Kriminalakte, Einträge in der Verbunddatei Innere Sicherheit, im Automatisierten Fingerabdruck Identifizierungs System, in der Datei erkennungsdienst, im Kriminalaktennachweis und INPOL. Auf die Aufforderung die Daten aus der ed-Behandlung zu löschen, antworten sie, dass das nur geht, wenn die speichernde Behörde ihren Anspruch auf die Daten aufgibt und eine krimalpolizeiliche Prognose keinen Anlass gibt sie weiter zu speichern. Sie werfen vor mit verschiedenen Straftaten in Erscheinung getreten zu sein (wurden alle eingestellt) - deshalb werden die Daten nicht gelöscht. Das sie rechtswidrig erhoben wurden und sie sie also gar nicht hätten haben dürfen, spielt keine Rolle. Widerspruch eingelegt. Nach zwei Jahren Schreiben vom Bundesdatenschutzbeauftragten, dass ed-Daten gelöscht. Keine Bestätigung vom BKA.
Über die verschiedenen Erfahrungen, gerade auch mit Löschantragen wird gibt es verschiedene Artikel auf [[http://datenschutz.nirgendwo.info||datenschutz.nirgendwo.info]]
== Person N ==
Neben den bereits aufgeführten wollten Folgende eine Kopie des Persos: <<BR>> [[LKA]] [[Bayern]]<<BR>> [[LKA]] [[Berlin]]<<BR>> Polizeipräsidium Land [[Brandenburg]]<<BR>> Accumio Finance Services GmbH<<BR>> Bürgel Wirtschaftsinformation<<BR>> <<BR>> Sowie Folgende eine beglauligte Kopie (durch Polizei oder Amt):<<BR>> [[LKA]] [[Thüringen]]<<BR>> BKA<<BR>> <<BR>>
== Person O ==
Das [[LfV]] [[Brandenburg]] hat bei einer Person u.a. den Besuch einer Weihnachtsparty in einem linken Zentrum gespeichert:
http://vsgeschichten.tumblr.com/
http://potsdamvibes.wordpress.com/2013/12/19/interview-mit-dem-betreiber-des-blogs-geschichten-um-den-verfassungsschutz/
== Person P ==
Das [[LfV]] [[Baden-Württemberg]] hat ohne Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt und Darlegung eines besonderen Interesses, was beides eigentlich gem. § 13 I 1 LVSG notwendig wäre, einer Person Auskunft erteilt unter Hinweis auf den Ermessensspielraum, der dem [[LfV]] zusteht. Die Auskunft beinhaltete jedoch, dass bisher nichts über diese Person gespeichert ist. Es lohnt sich jedenfalls auch in [[Baden-Württemberg]], beim Verfassungsschutz anzufragen.
''Welchen Anfragetext hast du verwendet? Wenn der zumindest in dem Sinn funktioniert hat, spricht sicher nichts dagegen, dass wir ihn verwenden. Schick ihn doch bitte an datenschutzgruppe@rote-hilfe.de. -- DSG''
== Person Q ==
Polizei Hamburg und Verfassungsschutz NRW wollten (unbeglaubigte) Kopien vom Perso
== Person R ==
Das LKA Thüringen hat für mein Auskunftsersuchen (Nov. 2017) nur eine unbeglaubigte Kopie des Personalsausweis' verlangt und im Schreiben darauf hingewiesen, dass man irrelevante Teile schwärzen kann.
== Person S ==
Zoll und Verteidigungsministerium erteilen erst Auskunft, wenn ich mein "Ersuchen konkretisiere" und angebe "in welchem Zusammenhang und an welcher Dienststelle" Daten von mir erhoben wurden, bzw. zu "welcher Zollbehörde ich in welcher Weise Kontakt" hatte. Verteidigungsministerium besteht übrigens auf einen Nachweis der Adresse (durch etwa Personalausweis-Kopie, Reisepass reicht nicht).
== Person T == Mehrere Auskunftsersuchen Anfang 2021 gestellt.
Bundesamt für Justiz - Zentrales Verfahrensregister: Auskunft kam innerhalb von etwa drei Wochen, keine beglaubigte Ausweiskopie nötig.
LKA Mecklenburg-Vorpommern: Auskunft kam innerhalb von etwa drei Wochen, keine beglaubigte Ausweiskopie nötig.
LKA Schleswig-Holstein: Auskunft kam innerhalb von etwa drei Wochen, keine beglaubigte Ausweiskopie nötig.
Bundespolizei: Auskunft kam innerhalb von etwa drei Wochen, keine beglaubigte Ausweiskopie nötig.
== Person U ==
4 Auskunftsersuche Mitte 2021 gestellt:
LKA Sachsen: Antwort dauerte ca. 4 bis 5 Wochen. Haben keine Daten gespeichert. Machen mich aber darauf aufmerksam das sie mir keine Auskunft erteilen müssen wenn mein Ersuchen ".. die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der sächsischen Polizei, die öffentliche Sicherheit oder Rechtsgüter Dritter gefährdet würden.." Hinterlässt mindestens ein Geschmäckle.
Verfassungsschutz Sachsen: Antwort nach gut 3 Wochen. Haben keine Daten gespeichert und senden mir meine Ausweiskopie zurück mit der Info das keine Kopie angefertigt wurde.
Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt: Antwort nach gut 3 Wochen. Haben "keine Daten ... strukturiert gespeichert..". Bitten mich darum wenn mir "konkrete Sachverhalte" bekannt sind diese zu benennen um eine weitere Prüfung vorzunehmen. Der Satz mit "strukturierte Daten" verunsichert ein wenig.
LKA Sachsen-Anhalt: Hat mir nach gut 8 Wochen noch nicht geantwortet. Nicht mal eine Zwischenmeldung
Frage: Wäre es sinnvoll nochmal da hinzuschreiben um zu erfragen wie weit die Bearbeitung ist? Welche Möglichkeiten habe ich wenn ich keine Antwort erhalte? Mich mit den Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen?
== Person V == 2021 habe ich durch eine Akteneinsicht in einem Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, die mich verletzt hatten, erfahren, dass die Polizei umfangreich ermittelt hat, was gegen mich vorliegt. Das LKA beschrieb in Prosa alle 25 Vorgänge, in denen ich irgendwie als Unschuldiger auftauchte, und zwar als Zeuge, als Opfer, als Anmelder von Demonstrationen, als Auskunftsperson, als Hinweisgeber. Strafrechtlich lag nichts gegen mich vor. Das weckte meine Neugier, was die Polizei alles aufgrund welcher Rechtsgrundlage über mich gespeichert hat. Ich fragte detaillierter nach und nutze auch den hiesigen Auskunftsgenerator, um Anfragen an weitere Behörden zu stellen, was diese über mich gespeichert haben. [[Beispiel Auskunftsbegehren Löschbegehren Person V|Weiter]]
= Translations =
We are trying to get Right of Access provide generators in languages other than German. Here, we want to collect translations of the introductory text (and similar material) until it is embedded into real generators.
- [[/en|English]]
- [[/ro|Romanian]]
= Diskussion =
Da es immer wieder dazu kommt, dass die Behörden unzulässig gespeicherte Daten einfach löschen anstatt dazu Auskunft zu erteilen, schlage ich vor, einen entsprechenden Passus in alle Briefvorlagen aufzunehmen: „Sollte sich im Rahmen der Auskunftserteilung ergeben, dass Daten zu meiner Person unzulässig gespeichert sind, so sind diese Daten für eine eventuelle gerichtliche Überprüfung zunächst zu sperren und es ist darüber Auskunft zu erteilen.”
''Klingt eigentlich nicht schlecht, aber wir fürchten, dass es keine Rechtsgrundlage für diese Kiste gibt. Die Behörden werden sagen, dass du keine Ansprüche auf Daten anmelden kannst, die sie rechtlich nicht mehr haben. Reizvoll wäre, einen Auskunftsanspruch auf die zu Kontrollzwecken gespeicherten Archivdaten anmelden zu können (denn Löschungen werden zu Protokollzwecken gespeichert). Wer sowas durchklagen will, möge sich an uns wenden.''
= Quelltext =
Wer nachsehen will, was hier hinter den Kulissen abläuft, kann den <<Doclink(auskunft.py,Quelltext des Generators)>> haben. Bevor ihr eigene Projekte in der Richtung macht, sollten wir aber reden, denn das ursprüngliche Designziel („alles in einer Datei”) ist jetzt nicht mehr so relevant, und so könnten wir über eine Parametrisierung nachdenken („alles in einer Datei und einem Verzeichnis”).
TerroristInnen
= TerroristInnen =
Terrorist_innen sind offiziell Personen die für die Erreichung politischer Ziele Methoden anwenden, die in der Lage ist die die Bevölkerung erheblich einzuschüchtern. Es wird auch von assymetrischem Krieg gesprochen.
== Rechtliches ==
In der BRD werden Terrorist_innen mit einem [[129a Verfahren|129a und b Verfahren]] überzogen und kommen in die [["Anti-Terror-Datenbank"]].
== Terrorismus aus Sicht der Sicherheitsbehörden ==
In Staaten in denen es keinen wirklichen Terrorismus gibt, weiten die Experten auf diesem Gebiet, den Begriff auf Lappalien aus, um nicht eine Umschulung machen zu müssen. Unterstützt werden sie dabei von den Hardliner aus der Politik, die so eine politische Auseinandersetzung um umstrittene Themen vermeiden wollen.
== Weitere Infos ==
- [[http://annalist.noblogs.org/post/2010/04/30/neu-noch-mehr-terror/|annalist: Noch mehr Terror]] -- zu Europol und Zeitungsberichterstattung über Terrorismus
- [[http://www.hu-marburg.de/homepage/debatte/info.php?id=1070#text|hu-marburg: Verbrauch und Mißbrauch des Terrorismusbegriffs ]]
Private Datenbanken
<<TableOfContents>> = Private Datenbanken =
Die Sicherheitsbehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] und insbesondere die [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] greifen im Bedarfsfall (und dieses nicht nur bei [[129a Verfahren]] ) gerne auf Datensammlungen von Unternehmen zu.
== Scoring Datenbanken ==
Ein Kreditscore (von engl. to score -punkten, score - Punktestand) ist laut der Webseite [[http://www.ilex-recht.de/2008/bankrecht-wie-funktioniert-scoring.html|ilex-recht.de]] ein Zahlenwert auf Basis einer statistischen Analyse, der die Kreditwürdigkeit einer Person repräsentiert. Mit Kreditscoring versuchen Unternehmen die Kreditwürdigkeit von Kunden oder Partnerunternehmen nach einem vorgegebenen Verfahren mehr oder weniger automatisiert zu ermitteln. Es ist sozusagen ein vereinfachtes [[Data Mining]].
Auf Basis von Kreditnehmer-Merkmalen wie „Kunde seit“, „Wohnort“, „Beruf“, „Sicherheiten“ werden Punkte vergeben, diese gewichtet und dann zu einer einzelnen Bonitäts-Note zusammengefasst, um mit diesem Gesamtscore die Kreditvergabe zu erleichtern. Ist die Bonität ausreichend, kann ein Kredit gewährt werden. Dabei sind die Scorings reichlich fehleranfällig wie etliche Skandale (siehe z.B. [[http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,548454,00.html|Spiegel-Artikel]]) zeigen.
=== Schufa ===
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) bietet ihren Kunden seit 1997 zusammen mit der Bonitätsauskunft über einzelne Verbraucher einen Scorewert auf Basis der bei ihr gespeicherten Daten an. Das ist ein Wert von 1 bis 1.000, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird - so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. Jeder Verbraucher kann bei der Schufa die Scoreübermittlung zu seiner Person untersagen.
=== Infoscore === Infoscore ist das Scooring-Unternehmen von [[#arvato]].
=== World-Check ===
Besonders eklig ist World-Check von Thomson-Reuters; der Laden geriert sich als privater Geheimdienst und scort so etwas wie staatstreue. [[https://www.vice.com/en_uk/article/pak7wb/exclusive-secret-blacklist-marking-innocents-as-terrorists-continues-to-grow|„Thomson Reuters' World-Check apologised and compensated...”]] (VICE, 2017-10-18) berichtet zu World-Check unter anderem:
{{{#!blockquote
- Animal rights activists have been profiled on a "terror" list.
- Trade Unionists were secretly profiled in practices that the TUC says has "echoes of the blacklisting scandal".
- Experts and MPs are warning that loopholes in the new data-protection bill could make the database exempt from oversight.
- Mortgage lenders are using the database, meaning being profiled on it could be even more disruptive than previously thought.
- A Trade Union has slammed the Information Commissioner for turning a "blind eye". }}}
(all das passierte im UK; die Aktivitäten von Thomson-Reuter in der BRD sind uns nicht bekannt).
== Kundendaten oder CRM ==
Customer-Relationship-Management, kurz CRM (dt. Kundenbeziehungsmanagement) oder Kundenpflege, bezeichnet die Ausrichtung eines Unternehmens auf ihre Kunden, was konkret eine Erfassung des Kaufverhaltens der Kunden in einer Datenbank heißt . Da in vielen Branchen (z. B. Telekommunikation, Versandhandel) die Beziehungen zwischen Unternehmen und Kunden langfristig ausgerichtet sind, soll so mittels CRM der Profit gesteigert werden. Zum Teil werden dabei auch [[Data Mining]]-Techniken angewand.
=== Amazon ===
amazon.de ist laut der Webseite [[https://www.datenschutz-ist-buergerrecht.de/auskunftsersuchen-amazon|Datenschutz ist Bürgerrecht]] einer der größten deutschen Internetversandhändler mit dem Schwerpunkt auf Büchern, CDs, DVDs. Amazon speichert alle Suchbewegungen seiner Kunden um somit personenbezogene Angebote per Mail an die Kunden zu verschicken. Durch den Einsatz von Cookies ist man „permanent“ bei der Nutzung der Website identifizierbar. Somit wird auch das gelegentliche „rumstöbern“ dokumentiert und zur Bildung von Kundenprofilen genutzt. Die Speicherung der Daten erfolgt in den USA, daher gelten auch schwächere datenschutzrechtliche Bestimmungen.
=== Ebay ===
Ebay speichert laut der Webseite [[http://www.daten-speicherung.de/index.php/bussgeldverfahren-gegen-datenkrake-ebay-eingeleitet/| Daten-Speicherung]] das Surfverhalten („Navigationsverhalten“) jedes Nutzers auf unbegrenzte Zeit in identifizierbarer Form auf und weiß daher, für welche Produkte sich jeder Nutzer im Laufe seines Lebens interessiert hat.
=== Payback-Systeme ===
In 61% aller Haushalte liegt laut der Webseite[[https://www.datenschutz-ist-buergerrecht.de/node/361|Datenschutz ist Bürgerrecht]] eine Paybackkarte, damit sind rund 30 Millionen Karten momentan im Umlauf. Mit ihrem Netzwerk an Partnerunternehmen werden zahlreiche alltägliche Einkaufsprozesse abgedeckt (Tankstelle, Supermarkt, Drogerie etc) und somit entstehen personenbezogene Einkaufsprofile die tausende Daten jahrelang beinhalten. Es kann damit herausgefunden werden wer, wann, wo mit welchen anderen Artikeln zusammen bspw. Klopapier der Marke Hakle, dreilagig in blau gekauft hat. Diese Informationen werden im Netzwerk der Partnerunternehmen zur genauen Zielgruppenansprache genutzt und werden damit breit für direkte Werbung ausgetauscht. Im Ergebnis werden Kundinnen und Kunden ausspioniert und mit ungewollter Werbung überschüttet.
=== Marriott Hotelkette ===
Die Mariott-Hotelkette bekam 2007 einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2007/.cop?set_language=de| Big Brother Award]] für das ausführliche Sammeln von persönlichen vorlieben der Gäste in einer Datenbank.
=== arvato === Arvato (Tochterunternehmen von [[Berteslmann-Stiftung|Bertelsmann]] ist laut der Webseite [[https://www.datenschutz-ist-buergerrecht.de/node/358|Datenschutz ist Bürgerrecht]] eines der größten Dienstleistungs- und Medienunternehmen weltweit. Mit zahlreichen Tochterunternehmen werden alle möglichen Daten aus eigenen Kundenbeziehungen, durch das Kundenmanagement für andere Unternehmen und über den Zukauf von Daten generiert. Das Spektrum reicht vom klassischen Scoring durch die Firma Infoscore bis hin zum Direkt-Marketing der Tochterfirma AZ Direct.
=== paypal ===
Die Datenschutzbestimmungen des Internet-Bezahldiensts Paypal sind laut der Webseite [[http://www.daten-speicherung.de/index.php/anonym-mit-paypal-zahlen/| Daten-Speicherung]]: Unter anderem behält sich Paypal vor, in weitem Umfang Kunden- und Transaktionsdaten nicht nur unbefristet in den USA zu speichern, sondern auch an internationale Behörden, Auskunfteien und Adresshändler zu übermitteln. Geschäftssitz ist Luxemburg, so dass Paypal mit deutschem Datenschutzrecht und Aufsichtsbehörden nicht zu fassen ist. Trotzdem ist Paypal weltweit das verbreitetste Zahlungssystem.
=== Deutsche Bahn ===
Bahncard-Besitzer, die Punkte sammeln, ermöglichen der Bahn zu speichern, wann und wohin sie gefahren sind (Zumindestens bei zuggebundenen Fahrkarten, bei zugungebundenen Fahrkarten gibt es nur eine ungefähre Einschätzung). Die Bahncard 100 war (oder ist immer noch) mit einem [[RFID]]-Chip ausgestattet. So konnte die Bahn feststellen, welche ICs oder ICEs von Bahncard 100 Besitzern benutzt wurden. Dafür gab es dann 2007 auch einen [[https://www.bigbrotherawards.de/2007/.com|Big Brother Award]].
==== Bahncard ====
Bahncard-Besitzer, die Punkte sammeln, ermöglichen der Bahn zu speichern, wann und wohin sie gefahren sind (Zumindestens bei zuggebundenen Fahrkarten, bei zugungebundenen Fahrkarten gibt es nur eine ungefähre Einschätzung). Diese Daten können von den Sicherheitsbehörden abgefragt werden, falls sie den oder die Bahncardbesitzer für verdächtig halten. Die Bahncard 100 war (oder ist immer noch) mit einem [[RFID]]-Chip ausgestattet. So konnte die Bahn feststellen, welche ICs oder ICEs von Bahncard 100 Besitzern benutzt wurden. Dafür gab es dann 2007 auch einen [[https://www.bigbrotherawards.de/2007/.com|Big Brother Award]]. Inwieweit es für verdächtige Personen, die nur eine Bahncard 25 oder 50 besitzen, eine Spezialanfertigung ebenfalls mit RFID-Chip gibt, ist nicht bekannt.
==== e-Ticket ====
Das e-Ticket (d.h. Handy Ticket) wird nach [[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/29/leitfaden-fr-lauscher/|lawblog]] zum Feststellen der Daten sämtlicher Funkzellen, die der Nutzer durchfahren hat, benutzt.
==== Videoüberwachung ====
Die größeren Bahnhöfe sind standardmäßig mit [[Videoüberwachung]] augestattet. Dafür gab es 2006 für die Deutschen Bahn einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.gov|Big Brother Award]]. Zwischen Bundespolizei und Deutscher Bahn gibt es einen Nutzungsvertrag, so dass die Bundespolizei die Videoüberwachung jederzeit nutzen kann.
vgl [[Videoüberwachung#Videoüberwachung der Bundespolizei bei der DB]]
=== Google ===
Google speichert mit Hilfe von WikiPedia:Cookies und WikiPedia:IP Adressen, wer wann und wonach gesucht hat. Desweiteren ermöglichen die Zusatzfunktionen, wie Google Ads oder Google Analytics Ausforschungen auch außerhalb der Benutzung von Google. Die Sicherheitsbehörden greifen gerne auf diese Datensammlung zu.
Schutzmaßnahmen:
vgl [[Überwachungstechnik#Google-Datenbank]]
=== Mailanbieter ===
==== GMX ====
GMX bekam im Jahre 2000 den Big Brother Award. In der [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.comm|Laudatio]] wird erwähnt, dass GMX die Dienstleistung kostenloser E-Mail mit zielgruppenspezifischer Werbung finanziert. Wer GMX nutzen möchte, bezahlt daher das Angebot mit Angaben nicht nur zum Wohnort sondern auch zum Familienstand, der Ausbildung, dem beruflichen Status usw. GMX erstellt daraus nach eigenen Angaben anonyme Nutzerprofile. Dieses Data-Mining dürfte sich im Rahmen des Datenschutzes bewegen, sei aber unerfreulich.
=== Soziale Netzwerke ===
Grundsätzlich stellst Du als Benutzer laut der Webseite [[https://www.datenschutz-ist-buergerrecht.de/was-geschieht-mit-deinen-daten/unterwegs-im-netz/soziale-netzwerke|Datenschutz ist Bürgerrecht]] zwei Arten von Informationen zur Verfügung. Zum einen persönliche Angaben, die Du bewusst angibst, und zum anderen Nutzungsdaten, die aus den Aktionen auf der Webseite herausgelesen werden. All diese Daten werden danach nicht nur von Bekannten gelesen, sondern werden auch von anderen Leuten und Institutionen genutzt. Auch kann es bei sozialen Netzwerken immer wieder zu Sicherheitslücken kommen. Hierdurch gelangen die in den Sozialen Netzwerken gespeicherten Daten ungewollt in die Hände Dritter.
==== facebook ====
facebook ist insbesondere beim [[ULD]] [[Schleswig-Holstein]] in der Kritik (neben sonstigen Datenschutzproblemen), weil facebook durch den like-me-Button auch Profile von Personen erstellt, die nicht Mitglied bei facebook sind. Deswegen hat der ULD angekündigt Webseitenbetreiber mit Sitz in Schleswig-Holstein zu verpflichten auf den Like-Button zu verzichten. Bei einem Treffen mit dem Cheflobbyisten von facebook wurde laut [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5077|PM des ULD vom 7.09.2011]] kein Kompromiss erziehlt. Wogegen bei einem Treffen mit dem Bundesinnenminister ein Kompromiss erzielt wurde, indem facebook eine freiwillige Selbstverpflichtung eingeht. Der Bundesinnenminister ist für die Datenschutzkontrolle laut einer [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5078|PM des ULD vom 8.09.2011]] nicht zuständig und kann daher auch nicht solche Vereinbarungen treffen.
== Telekommunikationsdienstleister ==
Telekommunikationsdienstleister speichern [[TK-Verkehrsdaten]] (d.h. wer telefoniert mit wem und wie lange und von wo (Funkzelle bei Handys) zum technischen Betrieb und zur Abrechnung. Daneben sind sie noch gezwungen eine [[Abhörschnittstelle]] für die Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.
vgl [[TK-Verkehrsdaten]]
== Banken ==
Banken speichern laut der Webseite [[http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/bankgeheimnis.htm|Finanztip]] Kontonummern, Ein- und Ausgänge, speziell EC-Karten Abhebungen und Bezahlungen zur Kontrolle für den Kontoinhaber_in. Daneben müssen die Banken die [[Kontodaten]] für die WikiPedia:BaFin bereithalten. Diese gibt sie wiederum an [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizei]] und [[Datenbanken Sozialamt|Sozialämter]] weiter.
vgl [[Kontodaten]]
== Private Sicherheitsfirmen ==
Private Sicherheitsfirmen vermehren sich exponentiell. Teilweise werden dies von den Ordnungsämtern, bei zweifelhafter Rechtsgrundlage, eingesetzt. Inwieweit sie Daten mit der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizei]] austauschen ist meist nicht bekannt. Volker Eick meint in einem [[[[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.gov/informationen-zum-preistraeger-der-kategorie-behoerden-und-verwaltung|Artikel]] zu den Datenschutzrechtlichen Aspekten, dass anders als die Polizei private Sicherheitsdienste nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Sie unterliegen auch keinen Einschränkungen beim Einsatz von z.B. Überwachungskameras. In der Praxis würde ein reger Datenaustausch zwischen Privaten und Polizei statt stattfinden, nicht zuletzt durch personelle Verbindungen im Rahmen sog. "Old Boy Networks" zwischen ehemaligen Polizisten und ihren alten Kollegen. In einem [[http://www.trend.infopartisan.net/trd0804/050804.html|Artikel der Onlinezeitschrift trend von 2004]] werden etliche Datenschutzverletzungen von privaten Sicherheitsdiensten, insbesonder die freimütige Weitergabe von Daten durch die Polizei, aufgelistet.
=== Links zu Artikeln über Private Securitys ===
- [[http://www.trend.infopartisan.net/trd0804/050804.html| trend:]] Die private Stadtsicherheit
- [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33209/1.html|Telepolis-Artikel: ]] Sicherheit im Privaten Raum
- [[http://de.indymedia.org/2010/12/297053.shtml|Indy-Artikel:]] (Öfftl.) Private Sicherheit vs. Bürgerrechte
- [[http://de.indymedia.org/2010/09/289134.shtml|Indy-Artikel:]] Rechtswidriges PPP in Plauen
- [[http://de.indymedia.org/2004/12/100646.shtml|Indy-Artikel:]] Staat und Sicherheitswirtschaft
- [[http://de.indymedia.org/2009/03/243284.shtml|Indy-Artikel:]] Provinzpresse zu Studiproteste
- [[http://de.indymedia.org/2007/10/197854.shtml|Indy-Artikel:]] Solidarität mit dem Streikenden Bahnpersonal
=== Private Terrordatenbank ===
Laut [[http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/World-Check|Krimpedia]] gibt es eine private Datenbank World-Check in der Informationen zu derzeit ca. 400.000 Personen gespeichert sind. Die Datenbank wird von der in London ansässigen Firma „Global Objectives“ betrieben, die 2000 von dem Südafrikaner David Leppan gegründet wurde. Neben Banken und Unternehmen zählen auch etwa 300 [[Geheimdienste]] zu den Kunden der Firma, die in der Datenbank auch detaillierte Informationen (Finanzströme, Reiseaktivitäten) zu ca. 30.000 vermeintlichen TerroristInnen abrufen können. Damit zählt World-Check zur größten privaten "Terrorismus-Datenbank". Die in der Datenbank gespeicherten Informationen werden von einem internationalen Team aus ca. 450 ExpertInnen unterschiedlicher Professionen und Fachgebiete erstellt. Als mögliche Einsatzbereiche für die Datensammlung werden neben der Terrorismusprävention und -bekämpfung auf der [[http://www.world-check.com|Webseite des Unternehmens]] auch das Vorgehen gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und Drogenhandel benannt.
== Anfragen der Polizei ==
=== Rechtslage ===
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens können Daten privater sichergestellt (dabei stimmt die private Stelle der Auslieferung an die Polizei zu) oder, mit i.d.R. gerichtlicher Anordnung, beschlagnahmt (wenn der Eigentümer die Daten der Polizei nicht freiwillig gibt) werden. Daten verhalten sich hier aus StPO-Sicht wie Dinge.
Außerhalb des Strafverfahrens sehen inzwischen etliche Landes-[[Polizeigesetze]] spezielle Kompetenzen zur Nutzung privater Daten im [[Prävention]]sbereich vor.
Bundesweit sieht [[http://bundesrecht.juris.de/tmg/__14.html|§ 14 Telemediengesetz]] ein Zugriffsrecht auf Bestandsdaten für [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien]] und [[Geheimdienste]] vor, und zwar sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr. Bestandsdaten sind dabei Daten, die für die "Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses" zwischen Nutzer`In und Provider "erforderlich sind". Dazu gehören also insbesondere Dinge wie Login und Passwort, aber auch Kontoverbindungen und Klarnamen.
In der Praxis unterhalten größere "Internetfirmen" extra Kontaktstellen für die Behörden, die häufig ziemlich unbürokratisch Auskunft geben. Statistiken dazu gibt es nicht viele.
=== Anfragen bei google ===
Laut [[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,770886,00.html|Spiegel]] vom Juni 2011 gab es bei google im zweiten Halbjahr von 2010 insgesamt 768 Anfragen über Google-Anwender von Deutschen Behörden. Drei Vierteln dieser Anfragen kam laut Spiegel der Konzern ganz oder teilweise nach. Die vom Spiegel erwähnten [[http://www.google.com/transparencyreport/governmentrequests/userdata/|Statistiken zu Regierungsanfragen sind auf der Google-Seite]] zu finden, die allerdings nach Eigenauskunft unvollständig sind. Dennoch mögen die 1500 Anfragen (die u.U. jeweils zahlreiche Einzelnutzer betroffen haben können), die Google demnach 2010 aus der BRD erhalten hat, eine Vorstellung vom Umfang geben. Google will davon im zweiten Halbjahr 24% abgelehnt haben.
=== Anfragen bei Sozialen Netzwerken ===
Laut einer [[http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=1993|Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linke von 2011]] nutzen [[BKA]], [[Bundespolizei]] (BPol) und [[Zoll]] fallbezogen u.a. offen zugängliche Informationen aus sozialen Netzwerken und dort wird auch verdeckt ermittelt. Von Mitte 2009 bis Mitte 2011 hat das [[BKA]] 6 verdeckte Ermittler in Netzwerken eingesetzt und viermal von den Sozialen Netzwerken Informationen aus nicht-öffentlichen Profilen bekommen (vgl [[http://annalist.noblogs.org/post/2011/07/15/polizei-in-sozialen-netzwerken/#comment-29880|annalist]]).
=== Die Erfahrungen von Rechtsanwälten ===
Thomas Stadler:
{{{#!blockquote Seit vielen Jahren liefern Provider und Portalbetreiber den Ermittlungsbehörden oftmals ohne großen Widerstand alle möglichen Daten auf Anfrage hin. Das Spektrum reicht von Bestandsdaten bis hin zu konkreten Kommunikationsinhalten. Oft genug werden hierbei durch die Behörden auch die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet. In vielen Fällen genügt faktisch ein Fax einer Polizeidienststelle oder KPI mit einer “Auskunftsanfrage” und die Behörden bekommen die gewünschten Daten auf dem Silbertablett. }}}
Quelle: [[http://www.internet-law.de/2011/01/daten-auf-dem-silbertablett.html|www.internet-law.de]]
Udo Vetter:
{{{#!blockquote Praktisch alle großen Anbieter arbeiten mit den deutschen Behörden zusammen, auch wenn sie (offiziell) gar keinen Sitz in Deutschland oder der EU haben. Wer also denkt, seine Daten bei Google, Facebook oder Twitter seien schon irgendwie vor dem Zugriff deutscher Behörden geschützt, irrt. Ich habe noch nie erlebt, dass einer der Global Player im Web 2.0 einen deutschen Gerichtsbeschluss ignoriert oder sich ihm widersetzt hat. Wie auch – den Verantwortlichen des Anbieters drohen Ordnungsgelder und Zwangshaft. Wohlgemerkt, wir reden über richterlich angeordnete Maßnahmen. Unter diesem Level gibt es aber noch die einfachen Anfragen der Polizei, welche Person hinter einem Account steht. Diese Anfragen sind zahlenmäßig viel häufiger. Denn die Polizei fragt mittlerweile schon fast routinemäßig und inflationär Bestandsdaten ab, wenn sie eine Anzeige mit Internetbezug auf den Tisch bekommt. Die meisten Internetanbieter haben für die Polizei sogar eigene Faxanschlüsse geschaltet. Um die Auskunft zu erhalten, genügt dann ein einfaches Musterschreiben des Polizeibeamten. Die Begründung tendiert regelmäßig gegen Null (“Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrug”, “üble Nachrede/Beleidigung”). Aber die Auskunft wird, so jedenfalls meine Erfahrung, anstandslos erteilt. Wenn man die Provider kritisieren möchte, dann an diesem Punkt. }}}
Quelle: [[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/01/09/stapelweise-gerichtsbeschlusse/|www.lawblog.de]]
== Durchsuchung von offenen Quellen ==
Nach einem [[http://www.wired.com/dangerroom/2009/10/exclusive-us-spies-buy-stake-in-twitter-blog-monitoring-firm/|Artikel der Zeitschrift wired]] von 2009 benutzt der CIA Crawler der Firma [[http://www.iqt.org/|In-Q-tel]] um im Netz Twitter, Facebook, Blogs und andere Soziale Medien nach verdächtigen Inhalten zu durchsuchen. In dem Artikel wird das Problem gesehen, dass die Crawleer dazu benutzt werden könnten, missliebige politische Inhalte und Gruppierungen aufzuspüren. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2011 wird behauptet, dass BKA, BPol und Zoll keine [[Data Mining]]-Software zur Verarbeitung von Daten aus Sozialen Netzwerken benutzen. Und es wird erläutert, dass für Polizeibehörden des Bundes und Nachrichtendienste bestimmte Vorschriften dabei gelten. Was nach der [[http://annalist.noblogs.org/post/2011/07/15/polizei-in-sozialen-netzwerken/|Interpretation des Blogs annalist]] wohl bedeutet, dass Letztere sehr wohl [[Data Mining]] betreiben würden. Zu Einsatz von Data Mining Tools auf offene Quellen von sozialen Netzwerken der Polizei Thüringen gibt es eine [[http://haskala.de/2011/08/15/nutzung-sozialer-netzwerke-zu-fahndungszwecken/|Anfrage der Linken]] aus Thüringen, wobei die Antwort noch aussteht (September 2011).
Europol
<<TableOfContents>>
<<Iimage(2010-EuropolOpenDoors.jpg,Open Doors bei Europol,True)>> Europol gehört zur ehemaligen dritten Säule der EU, der polizeilich-justiziellen Zusammenarbeit in [[Datenbanken EU|Europa]].
= Aufgaben von Europol =
Die Hauptaufgabe von Europol ist vor allem die Sammlung und Auswertung von Daten von Personen, die nach Glauben von Europol und den nationalen Polizeien MitgliederInnen von mafiösen Strukturen oder TerroristInnnen (dazu gehören nach Europol auch radikale TierschützerInnen) seien. Bei Europol sind ca. 70 AnalytikerI``nnen angestellt, die die Hauptauswertung der Daten von Analysenprojekten zu Phänomenbereichen vornehmen. Die Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten erfolgt durch sogenannte [[Verbindungsbeamte]], die dafür sogenannte Verbindungsbüros im Europol-Gebäude unterhalten. Für seine Hauptaufgabe die Vernetzung der europäische Polizeibehörden betreibt Europol zwei [[Datenbanken|Datenbanksysteme]] :
-
Auf das Europol-Informationssystem [[EIS]] können alle nationalen Stellen in den Mitgliedstaaten zugreifen können. In der BRD haben befugte Beamte der anderen Polizeibehörden unmittelbar Zugriff zu EIS. Daneben wird EIS auch durch Daten von Drittstaaten und [[Interpol]]) gespeist.
-
Die Analysedatenbanken ([[AWF]]s) enthalten Teildatenbanken für konkrete Fälle, so genannte Einzefallanalysen, oder auch die längerfristige Beobachtung von Phänomenen, wie z.B. islamischer Terrorismus, radikale Tierschützer
Innen und anarchistische TerroristInnen. Bei der Phänomenbeobachtung werden die Ergebnisse allen Zentralstellen der Mitgliedstaaten und den einspeisenden lokalen Abteilungen der Polizeibehörden ([[OK]], [[Staatsschutz]]) mitgeteilt. Bei Einzelfallanalysen werden grundsätzlich nur die betroffenen Mitgliedstaaten und einspeisenden Abteilungen der lokalen Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten informiert. Die Analyseergebnisse enthalten allerdings auch Personendaten und sind nicht rein kriminologischer Natur.
= Rechtliche Grundlagen =
Ursprünglich war Europol durch die <<Doclink(C316Europol.pdf,Europol-Konvention von 1995)>> (EPK) geregelt, auf die unten noch des öfteren verwiesen wird.
Im Hinblick auf den [[Lissabon-Vertrag]] wurde die Konvention ersetzt durch den <<Doclink(europol_rat.pdf, Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol))>>.
Dieser wiederum wurde 2016 durch <<Verordnung(2016/794)>> ersetzt.
Bemerkenswert an allen diesen Dokumenten ist das Gewicht, das Datenbanken in ihnen erhalten.
Grundlegend dabei ist [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/88.html|Artikel 88 AEU-Vertrag]], der Existenz und Zweck von Europol grundlegend regelt.
Die Regeln zum Austausch von Daten mit Drittparteien werden in einem <<Doclink(2009-europol-datenaustausch.pdf, Ratsbeschluss von 2009)>> geregelt.
Angesichts der geheimpolizeilichen Tendenzen von Europol lohnt vielleicht ein Blick in die <<Doclink(2009-europol-geheimschutz.pdf,Geheimschutz-Regeln von Europol)>>.
Im Juni 2022 trat eine weitere Verschärfung der Europol-Verordung in Kraft, die so offensichtlich Rechtsstaatsprinzipien verletzt, dass der EDPS selbst im September 2022 zum EU-Gerichtshof geht, um zwei besonders üble Paragraphen kassiert zu bekommen ([[https://edps.europa.eu/system/files/2022-09/EDPS-2022-23-EDPS-request%20to%20annul%20two%20new%20Europol%20provisions_EN.pdf|Mehr beim EDPS]).
Im November 2023 kündigte die Kommission den nächsten Europol-bezogenen Grundrechtsabbau an, dieses Mal als Teil der Abwehr von Flüchtenden: <<Ratsdokument(2016/794)>>.
Die wesentlichen und aktuellen Dokument sollten sich beim [[https://edri.org/our-work/resist-europol-document-pool/|Dokumentenpool von Resist Europol]] finden.
== Europol-Gesetz ==
In der BRD tritt zu den unmittelbar gültigen Verordnungen das Europol-Gesetz (formal: [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/index.html|Gesetz zur Umsetzung des Ratbeschlusse von 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts]]), das ansonsten noch regelt, dass das [[BKA]] nationale Stelle (für den Datenaustausch) und Behörde für die Auskunft ist und der [[BfDI]] die nationale Kontrollinstanz ist.
= Datenbanken von Europol =
== Vorgehensweise zum Datenaustausch der Polizeien mit Europol ==
In der Zeitung Streife <<FootNote([[http://www.polizei-nrw.de/streife/stepone/data/downloads/0e/00/00/Streife0704.pdf|Die offizielle NRW Polizei-Zeitung Streife]] mit einem Bericht eines Verbindungsbeamten über Europol, pdf-File)>> von 2004 schreibt ein ehemaliger [[Verbindungsbeamte]] aus [[NRW]] ganz offen, wie die normalen Kriminalbeamten aus [[NRW]] Europol am besten nutzen können. Die Straftaten sollten dabei einen gewissen Bezug zur OK aufweisen, aber das würde nicht so eng gesehen. Desweiteren müssten sie schon unter den Bereich Schwerkriminalität fallen und mindestens für zwei [[EU]]-Staaten relevant sein. Sie müssten sich dann an die Verbindungsstelle beim [[LKA]] [[NRW]] wenden um darüber eine Anfrage an das Deutsche Verbindungsbüro bei Europol anzuregen. Desweiteren betont er, dass es wichtig sei, dass die Analysedateien ständig mit neuen Daten gefüttert werden. Es sei daher wichtig, dass jede [[OK]]-Abteilung in [[NRW]] Analyseberichte nach Europol schicken.
== Informationssystem (IS, EIS) ==
Siehe [[EIS]].
== Analysedateien (AWF) ==
Siehe [[AWF]].
== Check the Web/EU IRU==
Offenbar irgendeine Sorte von Wiki o.ä., in dem "offene Quellen" im Internet gemeinsam gesammelt werden sollten, die "mit Terrorismus in Zusammenhang gebracht werden könnten" (vgl 4. Tätigkeitsbericht des [[JSB]]).
[[http://euobserver.com/9/24162|EU observer]] berichtet, dass der Zweck von Check the Web sei Redundanzen zu vermeiden: ''If you see that a website is [already being] checked by another country, you can save energy.''
In einem [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europol-startet-ueberwachungsprojekt-Check-the-Web-176554.html|Heise-Newsticker-Beitrag über Check the Web]] heißt es, die Plattform solle die Koordination und Arbeitsteilung bei der Auswertung von Online-Auftritten terroristischer Gruppierungen durch Experten sowie den Informationsaustausch über islamistische Websites verbessern. Unter den Experten aus der BRD, die an Check the Web mitarbeiten, befinden sich auch Mitarbeiter``Innen der Verfassungsschutzbehörden ([[http://euro-police.noblogs.org/2010/10/analyse-europol-und-internationaler-datentausch/|euro-police 10/2010]]).
Laut [[http://www.datenschutz.hessen.de/tb38k02.htm#entry3159|38. TB Hessen]] (2010) soll Check the Web aus rechtlichen Gründen in eine Analysedatei überführt werden
<<BtDS(18/6699)>> (11/2015; S. 4) nennt mit Stand 29. Oktober 2015 zum Inhalt:
{{{#!blockquote 647 Autoren (Propagandisten), 133 (terroristische) Organisationen, 256 Medienstellen, 3 834 Erklärungen, 4 148 Publikationen und 4 059 Audio-/Video-Dateien }}}
Als Quelle wird u.a. das „Gemeinsame Internetzentrum” des BKA genannt.
Im März 2017 berichtet CILIP 112 („alles anti-terror”, [[http://www.statewatch.org/analyses/no-314-europol-iru-policing-internet.pdf|online englisch bei statewatch]]), dass Check the Web nach den Charlie Hebdo-Attacken um eine Lösch-Einheit ergänzt wurde und danach als EU IRU („Internet Referral Unit”) firmiert. Die Lösch-Einheit funktioniert demnach, indem Europol Mails an die Hoster schickt, diese auf unliebsames Material aufmerksam macht und ihnen die Löschung „empfiehlt”. A.a.O. wird auch auf EUCO 18/15 (23.04.2015) verwiesen im Hinblick darauf, dass der Rat das Mandat der IRU bei der Gelegenheit noch vom üblichen „Terrorismus/Extremismus”-Quatsch auf „Internet content used by traffickers to attract migrants and refugees” erweitert hat.
Bemerkenswert an IRU ist, dass die Zensurpolitiken privatisiert sind; auch nach eigenen Anaben orientiert sich die IRU bei den Löschwünschen an den Terms of Service der Plattformbetreiber.
<<Ratsdokument(14260/16)>> nennt Zahlen von 2015-10/2017: 15421 Löschersuchen auf 31 Plattformen, 88.9% der „Empfehlungen” wurde nachgekommen.
== Europe Bomb Database ==
2009 hat Europol eine "Europe Bomb Database" ausgeschrieben, was immer das sein mag. Grundsätzlich mag sich ein Blick auf die [[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=procurement|Ausschreibungen von Europol auf der Europol-Webseite]] lohnen.
== ECCP (in Planung) ==
Die [[National and EU-Cybercrime Platforms]] soll in Zukunft Internetkriminalität in der EU gemeinsam bekämpfen und von Europol koordiniert werden.
= Zur Verfüngung gestellte Infrastruktur zum EU-Datenaustausch =
== Informationsaustauschsystem InfoEx ==
InfoEx ist laut [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht von 2008]] eine Anwendung zum Datenaustausch im Rahmen des [[Vertrag von Prüm|Vertrags von Prüm]] und der [[Schwedische Initiative|Schwedischen Initiative]] zwischen den Einzelstaaten für die Europol und die technische Schnittstelle zur Verfügung stellt. Die technische Realisierung von Info-Ex geschieht durch das [[sTesta]] Netzwerk, soll aber nach Angaben des Europol-Jahresberichtes von 2008 in Zukunft durch [[SIENA]] (Secure Information Exchange Network Application) ersetzt werden.
In zitierten Jahresbericht von 2008 sind die Werte von 2000-2008 grafisch aufgetragen. Danach steigt die Zahl der Abfragen kontinuierlich an (im Jahre 2008 ca 280000), wogegen die Anzahl von initierter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten eine Sättigung zu von ca 8000 zu erreichen scheint.
= Organisation von Europol =
== Immunität ==
Sämtliche Mitarbeiter``Innen (auch die [[Verbindungsbeamte]]) genießen nach Artikel 51 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] auf Grund des Protokolles über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Immunität.
== Verwaltungsrat ==
Der Verwaltungsrat, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in den die Kommission einen Vertreter mit Beobachterstatus entsendet. Der Verwaltungsrat wirkt unter anderem an der Festlegung der vorrangigen Ziele von Europol mit, legt die Rechte und Pflichten der [[Verbindungsbeamte]]n einstimmig fest, bestimmt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten, genehmigt die [[Errichtungsanordnungen]] zu den [[AWF]]s und prüft die Probleme, auf die ihn der [[JSB]] (bzw. ab 2018 der EDPS) aufmerksam macht. In der BRD werden die deutschen Vertreter``Innen für vom Bundesinnenminister ernannt ([[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__7.html|§ 7 Europol-Gesetz]]).
== Direktor == Der Direktor, der nach Stellungnahme des Verwaltungsrates einstimmig vom Rat der [[EU]] für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt wird, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist. Der Direktor wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die vom Rat der [[EU]] ebenfalls für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt werden, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist
Quelle: [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/police_customs_cooperation/l14005b_de.htm|europa.eu]]
== Verbindungsbeamte ELOS ==
Die Mitgliedsstaaten von Europol entsenden nach Artikel 9 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] jeweils [[Verbindungsbeamte]] zu Europol, die ELOS (Europol-Liaison Officers) genannt werden. Im Jahre 2008 arbeiteten rund 622 Menschen für Europol. Davon waren 124 [[Verbindungsbeamte]]. Die [[Verbindungsbeamte]]n stammen nicht nur aus den jeweiligen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Auch [[Drittstaaten]], wie Australien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Island, Norwegen, Russland, [[Schweiz]], die [[USA]] und [[Interpol]] entsenden zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedstaaten einen oder mehrere [[Verbindungsbeamte]]. Die Verbindungsbeamte aus der EU sind dabei neben der Koordinierung der Dateneingabe und Abfrage aus dem Mitgliedsland auch für die zwischenstaatliche Koordinierung wie grenzüberschreitender [[Observation]] und andere [[Maßnahmen]] zuständig. Die BRD schickt [[Verbindungsbeamte]] vom [[BKA]], vom [[Zoll]], der [[Bundespolizei]] und einigen [[LKA]]s. Die Verbindungsbeamt``Innen besitzen eigene Verbindungsbüros im Europol-Gebäude.
== AnalytikerInnen ==
AnalytikerInnen die hauptverantwortlichen für die Analysedateien ([[AWF]]). Momentan sind ca 70 AnalytikerInnen bei Europol beschäftigt. Laut einem Artikel der österreichischen Fachzeitschrift die Kriminalisten<<FootNote([[http://www.diekriminalisten.at/krb/show_art.asp?id=719|Die Kriminalisten]] -- Einsatz in Den Haag)>> setzen sich die AnalytikerInnen aus Kriminalbeamten, Militärangehörigen und ehemaligen Angestellten von Privatfirmen zusammen. AnalytikerInnen sind das, was in den amerikanischen Krimis meist Profiler genannt wird. Nur sind sie in der Regel keine Psycholgen und verlassen sich auch nicht auf den 6-Sinn von Psychologen, sondern eher auf das Computer-Orakel namens [[Data Mining]]
== ExpertInnen ==
Experten/innen oder comptetent authorities, wie sie in den Europol Jahresberichten<<FootNote([[http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publications|Publikationen von Europol, insbesondere Jahresberichte]])>> genannt werden, stammen von den Sicherheitsbehörden der Mitgliedsländer und sind an die Verbindungsbüros angegliedert. Bei den meisten Staaten stammen die Experten/innen von [[Polizei]], [[Zoll]] und Miltärpolizei. Die BRD schickt dagegen auch Experten/innen des [[BfV]] und der [[LfV]] nach Den Haag. Laut <<BtDS(17/3143)>> war der Verfassungsschutz 2010 nur am [[#Check the Web|Check the Web]] beteiligt.
== Gemeinsame Ermittlungsgruppen ==
[[Europol]] kann nach Artikel 6 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] in unterstützender Funktion an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, einschließlich an jenen, die gemäß Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen, gemäß Artikel 13 des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder gemäß Artikel 24 des Übereinkommens vom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen eingesetzt werden, sofern diese Gruppen Ermittlungen im Zusammenhang mit Straftaten führen, für die Europol gemäß Artikel 4 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] zuständig ist. Nach dem Vorwort zum [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] dienen die gemeinsamen Ermittlungsruppenen dazu, dass Europol auch ermitteln kann, wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte für mafiöse Strukturen vorliegen. Um dieses rechtlich zu ermöglichen, genießen die Europol-Beamte in diesem Fall keine Immunität.
= Kontrolle von Europol =
== Kontrolle durch das Parlament ==
Nach Artikel 88 des [[http://de.wikipedia.org/wiki/AEUV|AEU-Vertrages]] soll die Kontrolle von Europol auch durch das EU-Parlament gewährleistet werden. Bis jetzt (Anfang 2011) gibt es dafür nur Pläne und keine Umsetzung<<FootNote([[http://euro-police.noblogs.org/2010/12/kontrolle-der-tatigkeiten-von-europol/|Euro-Police-Blog: Kontrolle der Tätigkeiten von Europol]])>>
== Die Kontrolle durch die nationalen Datenschutzbeauftragten ==
Die nationalen [[Datenschutzbeauftragten]] dürfen nach Art. 33 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschlusses zur Errichtung von Europol]] prüfen, ob Datenübermittlungen und -abrufe ihrer Behörden in Ordnung waren und dürfen dazu bei den nationalen [[Verbindungsbeamte]]n vorbeischauen. In der BRD teilen sich [[BfDI]] und [[LfDI]]s die Kontrolle. Der [[BfDI]] kontrolliert die Übermittlung an Europol und die [[LfDI]]s die Übermittlung der lokalen Polizeibehörden an die Europol-Schnittstellen Datenbank gemäß [[#Europol-Gesetz|§ 3 Europol-Gesetz]] beim [[BKA]].
== Gemeinsame Kontroll Instanz (GKI) oder Joint Supervisory Body (JSB) ==
Nach Artikel 34 [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] hatte auch Europol einen aus Vertreter_innen der Aufsichtsbehörden in den Mitgliedsstaaten gebildeten Ausschuss zur Überwachung des Datenschutzes; siehe [[JSB]].
Seit 2018 liegt die Datenschutzaufsicht beim EDPS.
= Auskunftsrecht =
Das Auskunftsrecht ist einer der Punkte, an denen eine tendenziell geheimpolizeiliche Note von Europol besonders spürbar wird. Zwar gibt es grundsätzlich ein [[Auskunftsrecht]] (, das sich einerseits "kostenlos" und andererseits an nationalstaatlichen Regelungen orientiert sein soll). Allerdings können "unmittelbar betroffene Mitgliedsstaaten" unter nicht ganz klaren Voraussetzungen Einspruch gegen die Auskunft einlegen . Die Auskunft unterbleibt dann ''ohne Hinweis auf den Einspruch'', und die Antwort von Europol darf keinen Hinweis enthalten, dass gespeichert wird.
Ein Beispiel mit BRD-Bezug vom 1. März 2011: [[http://europoljsb.consilium.europa.eu/media/130319/10-03%20%20final%20decision%20a.pdf|Final Decision des JSB zu Mr. A]]
2008 hat es nach Auskunft der damaligen Aufsicht 135 Auskunftsersuchen gegeben.
Vgl. auch [[Europol/AuskunftsPraxis]].
= Geschichte =
Vgl. im lesenswerten [[http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2007/178/pdf/report1504.pdf|Wolfgang Wagner: Halt Europol]].
= Kritik =
Kritisiert wurde EUROPOL nach einem [[http://www.rosalux.de/cms/fileadmin/rls_uploads/pdfs/rls-papers-Heilig.pdf|Papier der Rosa Luxenburg Stiftung (pdf)]] in den vergangenen Jahren besonders wegen der Führung einer Verdächtigen-Datei durch die [[AWF]]s, da der Unterhalt dieser Dateien das Prinzip der Unschuldsvermutung umkehrt. Des Weiteren werden fehlende Transparenz, mangelnde Öffentlichkeit und die unzureichende demokratische und parlamentarische Kontrolle von EUROPOL beklagt. Über die Aufgaben der Behörde entscheiden die Mitgliedsstaaten eigenständig, das EP wird aus Kontrolle und Mitentscheidung raus gehalten. Weder hat das EP die Möglichkeit eine Aussprache über den jährlichen Tätigkeitsbericht der Behörde zu verlangen, noch kann es den Direktor vor den zuständigen Parlamentsausschuss zitieren. Zum dritten wird bemängelt, dass die Aufgabenzuweisung an EUROPOL zu ungenau undunpräzise sei, z. B. bei dem Begriff der „Terrorismusbekämpfung“. In dem [[Lissabon-Vertrag]] ist eine Beteiligung des EP vorgesehen, nur wurde dieses bis jetzt (2011) noch nicht umgesetzt.
= Weiteres =
== Kooperation mit FRONTEX, Eurojust und anderen EU-Institutionen ==
Europol kann nach Artikel Artikel 22 des [[#Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol|Ratsbeschluss zur Errichtung von Europol]] Daten mit [[Eurojust]], dem Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung ([[OLAF]]), der Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ([[FRONTEX]]), der Europäische Polizeiakademie ([[EPA]]), der Europäische Zentralbank und Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ([[EBDD]]) austauschen. Dafür muss sie ein Abkommen schließen, welches vom Verwaltungsrat genehmigt werden muss und von dem zuvor eine Stellungnahme des [[JSB]] eingeholt werden muss.
== Beteiligung am EU-Rahmenforschungsprogramm ==
Im Rahmen des 7. [[Datenbanken EU#Forschungs-Rahmenprogramme|EU-Rahmenforschungsprogramms]] hat die EU 1.4 Milliarden Euro für "sicherheitsrelevante" Forschung reserviert. In diesem Rahmen ist Europol an verschiedenen Projekten beteiligt. (vgl [[Datenbanken EU]])
== EU-weite Verdeckte Ermittler im Rahmen von Europol ==
Nach [[http://euro-police.noblogs.org/2011/02/cross-border-spying-on-euro-anarchists/|Information des polizeikritischen Blog Euro-Police]] war Europol über den Einsatz des [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittler]] [[http://www.powerbase.info/index.php/Mark_Kennedy|Marc Kennedy]] aus [[Datenbanken UK|UK]] informiert und wusste auch den echten Namen Marc Stone. Laut [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis vom 23.2.2011]] unterhält Europol zudem mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von [[V-Leute|V-Leuten]] und [[Verdeckte Ermittler]] unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche [[Datenbanken BKA|BKA]] und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]], koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG). Vermutlich geschah der Spitzelaustausch in diesem Rahmen. Die Bundesregierung behauptet allerdings in einer antwort auf eine Anfrage der Linken, dass Europol nicht an ECG beteiligt sei (vgl [[Datenbanken EU#ECG]]).
== Unkontrollierte Weitergabe von SWIFT-Daten an die USA durch Europol ==
Das im Sommer 2010 verabschiedete [[SWIFT]]-Abkommen (korrekt TFTP Agreement) sah vor, dass die Anfragen über Überweisungen ins [[EU]]-Ausland von den [[USA]] an [[SWIFT]] von [[Europol]] kontrolliert werden sollte. Nach einer Inspektion durch den [[JSB]] (der sich zu emanzipieren anfängt) scheint diese Kontrolle nicht vorhanden zu sein, da [[Europol]] kritiklos alle Anfragen genehmigt hat, obwohl sie nicht den Anforderungen entsprachen. Der Linken Abgeordnete Andrej Hunko fordert deswegen den Rücktritt des Europol Direktors <<FootNote([[http://www.scharf-links.de/44.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=15231&tx_ttnews[cat]=25&cHash=be4e0e38ca|Scharf-Links: Das SWIFT Abkommen suspendieren - Europol-Direktor Wainwright muss zurücktreten!]])>>
== Für den Europol-Direktor besteht Datenschutz nur aus Geheimschutz ==
In einem [[http://euro-police.noblogs.org/2011/03/europol-chief-sees-new-roles-for-agency/|europolice-Artikel vom März 2011]] behauptet der amtierende Direktor von Europol, dass bei Europol sehr viel Wert auf Datenschutz gelegt würde. Er slber hätte sehr viel Erfahrung mit Datenschutz, da er vorher 10 Jahre beim britischen Geheimdienst MI5 gearbeitet hätte. Er scheint dabei nicht zu wissen, dass es bei DatenSchutz nicht nur um Geheimschutz, sondern auch um die Verfügungsgewalt und das Wissen der Betroffenen um die persönlichen Daten geht.
“We are unique in the EU as an agency in the ability to collect so much personal data about the private lives of so many citizens in Europe,” he says. This “exceptional responsibility” has never been compromised in the history of the organization. In terms of protecting personal data, “it’s the most robust regime I’ve ever been associated with,” he says.
== Europol-Daten im öffentlichen Home-NAS ==
Im November 2016 [[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Europol-Daten-waren-im-Internet-frei-verfuegbar-3522779.html|berichtet heise.de]] ([[http://zembla.vara.nl/nieuws/terrorisme-dossiers-van-europol-uitgelekt|niederländische Originalquelle]]), dass „54 Ermittlungsakten” im Umfang von rund 700 Seiten ins öffentliche Internet gelangt sind, weil eine Mitarbeiterin die Daten mit nach Hause genommen und dort auf ihrem NAS gespeichert hat. Für dieses wiederum war die Funktion, Daten zu veröffentlichen aktiviert.
== „Fähigkeiten kaum genutzt” ==
Die Einschätzung, dass bei Europol vieles nicht recht funktioniert, weil die nationalen Polizeibehörden weder Europol noch ihre europäischen Partner nicht recht leiden können und ihnen jedenfalls nicht trauen, wird in <<Doclink(2012-unisys-eprisreport.pdf,der EPRIS-Studie von 2012)>> bestätigt. Die Gutachter schreiben auf S. 10:
{{{#!blockquote Experiences of the last ten years have shown that the assumption that existing systems are used to their full potential should be not taken for granted. Interviews in this study confirmed previous findings that a large majority of EU Member States greatly underuse the capacities of the Europol and Interpol information system and the EU Customs File Identification Database (FIDE). This is not due to legal constraints, but to a lack of motivation and national capacity to provide information which may be of use to other EU Member States. }}}
== Datenaustausch mit allerlei zweifelhaften Regimes ==
In einer [[http://www.statewatch.org/news/2017/oct/eu-com-security-union-anti-terror-package-new-measuesl-prel.pdf|Pressemitteilung aus dem Oktober 2017]] lobt ausgerechnet Kommissionschef Juncker (in dessen Zeit als Regierungschef in Luxemburg False-Flag Anschläge auf Strommasten und Flughäfen durch die fürstlichen Sicherheitsbehörden fallen):
{{{#!blockquote [The EU commission is proposing to enhance] Europol's cooperation with third countries by presenting, before the end of the year, recommendations to the Council to authorise the opening of negotiations for agreements between the EU and Algeria, Egypt, Israel, Jordan, Lebanon, Morocco, Tunisia and Turkey on the transfer of personal data between Europol and these countries to prevent and combat terrorism and serious crimes. }}}
Alles lupenreine Demokratien, in deren Händen mensch ganz dringend die Spekulationen aus den [[AWF]]s haben will, klar.
2019 gingen diese Gespräche munter weiter: [[https://www.middleeasteye.net/news/exclusive-eu-talks-egypt-and-other-states-over-police-data-sharing|Middleeasteye.net vom 24.2.2019]].
== A data black hole ==
Der Guardian [[https://www.theguardian.com/world/2022/jan/10/a-data-black-hole-europol-ordered-to-delete-vast-store-of-personal-data|berichtet 2022]], dass der EDPS eine „Große Datenarche“ mit sportlichen vier ohne Rechtsgrundlage gespeicherten Petabyte bei Europol gefunden hat und deren Löschung angeordnet hat. Europol weigert sich mit der interessanten Argumentation:
{{{#!blockquote [The] Europol regulation was not intended by the legislator as a requirement which is impossible to be met by the data controller [ie Europol] in practice. }}}
– die Behörde versucht also gar nicht, die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens in Abrede zu stellen und argumentiert stattdessen, sie müsse das Recht brechen.
Die ganze Geschichte kam übrigens infolge eines Auskunftsersuchens ans Licht, das Europol ziemlich so verschleppt hat, wie das auch mit hier generierten Anfragen die Regel ist.
= Links =
- [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/tecs.htm|Cilip-Artikel von 1998 zu Europol]]
- [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/police_customs_cooperation/l14005b_de.htm|EU-Info zu Europol]]
- [[http://heise-online.mobi/news/Bruessel-will-die-Befugnisse-von-Europol-deutlich-ausdehnen-635958.html|Heise zum Ratsbeschluss]]
- [[http://www.datenschutzzentrum.de/faq/europol.htm|ULD Schleswig-Holstein zu Europol]]
= Referenzen =
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Datenbanken Sachsen
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18193|Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz]]
- [[https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18195|Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz]]
- [[https://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/SaechsVSG_Stand_31_12_2013.pdf|Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz -- SächsVSG)]]
= Auskunftssysteme der Polizei =
== PASS ==
Das [[Länderübergreifende Software#Verdächtigenkarteien_und_Nachweissysteme|Nachweisssystem]] in Sachsen heißt PASS (Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen).
Der [[LfDI]] stuft PASS als Verbundsystem ein (d.h. das LKA betreibt es als "Service" für die Polizeien in Sachsen). Sowas ist aber im Polizeigesetz von Sachsen eigentlich nicht vorgesehen. Der Innenminister ignoriert einen diesbezüglichen Hinweis des [[LfDI]]. Der verzichtet dennoch auf eine weitere Beanstandung, weil das System für die Polizei so wichtig ist und der Landtag ja eh jedes Gesetz abnicken würde (was der [[LfDI]] nicht ganz mit diesen Worten schreibt).
vgl <<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. Tätigkeitsbericht LfD Sachsen (2009))>>
== Operative Fallbearbeitung ==
Das Programm zur [[operativen Fallanalyse]] bzw [[Data Mining]] heißt in Sachsen laut [[http://www.faz.net/artikel/C30833/polizeiliche-datengier-teheran-damaskus-minsk-dresden-30446733.html|FAZ-Artikel]] schlicht elektronisches Fall-Analyse-System; ein [[http://www.mdr.de/nachrichten/8746615.html|MDR-Artikel zur OBI-Auswertung]] nennt das System EFAS.
Mehr Infos zu EFAS finden sich in dieser kleinen Anfrage: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6326&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1
== Vorgangsbearbeitung IVO ==
Laut [[http://www.akdatenbanken.de/joomla/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=35&Itemid=29| Ak Datenbanken in Sachsen]] dient das integrierte Vorgangsbearbeitungssystem IVO als zentrales Verfahren der Erfassung, Speicherung, Weiterverarbeitung und Auswertung polizeilich relevanter Daten im Freistaat Sachsen. Es dient dem vollständigen Nachweis vollzugspolizeilichen Handelns, unterstützt und vereinheitlicht die polizeiliche Vorgangsbearbeitung und die Steuerung polizeilicher Ermittlungsvorgänge auf Landesebene.
=== Verknüpfung mit anderen Datenbanken ===
Über Schnittstellen finden regelmäßig selektive Datenübermittlungen unter anderem zum Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) sowie das Informationssystem der Polizei des Bundes und der Länder ([[INPOL]]) statt. Darüber hinaus wird über IVO die Abrufbarkeit weiterer Datenbanken gewährleistet, die nicht zu polizeilichen Zwecken der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten angelegt wurden: dem kommunalen [[Melderegister]] und dem Ausländerzentralregister und der Visadatei ([[AZR]]/VISA).
=== Speicherdauer ===
Im Gesetz heißt es (§ 43 Abs. 3 Sächsisches Polizeigesetz): “Die Dauer der Speicherung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Für automatisierte Dateien sind Termine festzulegen, an denen spätestens überprüft werden muss, ob die suchfähige Speicherung von Daten weiterhin erforderlich ist.” Die Staatsregierung führt in Beantwortung der kleinen Anfrage aus: „Höchstens 24 Monate nach Abschluss des Vorgangs im IVO. Bei Übermittlung an das Polizeiliche Auskunftssystem PASS gibt es andere Löschfristen.“ Eine Speicherung weit über einen Zeitraum von 2 Jahren ist offensichtlich möglich. Die Speicherdauer ist von der Einschätzung der Polizei abhängig, wann der Vorgang abgeschlossen ist.
=== Zugriffsberechtigte ===
Gegenwärtig sind für das IT-Verfahren 12.572 Personen zugriffsberechtigt.
= Verfassungsschutz =
[[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]], wie alle VS-Behörden
= Skandale =
== Illegale Weitergabe von der Polizei an Private Sicherheitsdienste ==
Der [[LfDI]] Sachsen berichtet in seinem Tätigkeitsbericht von 2005, dass private Sicherheitsdienste seit Dezember 2002 in mindestens 556 bekannten Fällen personenbezogene Daten von sächsischen Polizeidienststellen übermittelt bekamen. Obwohl selbst im öffentlichen Dienst das Führungszeugnis (also der Auszug aus dem [[Bundeszentralregister]]) reichen muss. Die Praxis wurde in dieser Form nach Intervention des [[LfDI]] gestoppt, wurde aber teils auf der Basis "freiwilliger" Auskunftsersuchen fortgeführt.
[[http://www.fh-giessen-friedberg.de/zaftda/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,30/Itemid,9/|12. Tätigkeitsbericht des LfDI (2005)]]
== Polizei gibt Auskunfts über Kontaktpersonen ans Ordnungsamt ==
2009 fragt ein Ordnungsamt bei der Polizei nach Informationen über einen Anmelder einer Veranstaltung und bekommt sie incl. Daten zu seinem "Umfeld". Treudoof fragt das Ordnungsamt, ob diese Daten in der Verbotsverfügung auftauchen dürfen. Irrerweise findet der LfDI die Datenübermittlung auch noch ok; Daten über Leute aus seinem Umfeld dürfen aber nicht in der Verfügung sein, um sie vor dem Anmelder zu schützen.
<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. Tätigkeitsbericht LfDI Sachsen (2009))>>
== Nutzlose DNA Massenabgabe ==
Eine DNA-Reihenuntersuchung mit 14000 Opfern war komplett nutzlos. Der Fall wurde schließlich mit Datenbank-Hilfe gelöst, wobei [[ZEVIS]] und die Meldedaten verknüpft wurden ("Fahrzeuge mit Kennzeichen DD-D-irgendwas, die von Leuten gefahren werden, die in der Nähe des Tatorts wohnen").
<<Doclink(2009-LfDSachsen-Bericht14.pdf,14. TB LfD Sachsen (2009))>>
== Ein MdL landet im PASS == Ein sächsischer Landtagsabgeordneter der Grünen hatte sich eingemischt, nachdem er gesehen hatte, wie eine Frau von PolizistInnen außerhalb des Sichtfeldes gebracht wurde und er Angst hatte, dass die Frau misshandelt werden könnte. Die PolizistInnen zeigten ihn daraufhin wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt an. Dieses Verfahren wurde wegen eines entlastenden Videos eingestellt. Dennoch stand weiterhin in PASS die Sichtweise der Polizei. [[http://web.archive.org/web/20110927170117/http://www.akdatenbanken.de/joomla/|Ak Datenbanken: Widerstand gegen die Staatsgewalt – oder Wie sich die Polizei ihre Feindbilder selber bastelt]]
== Extremismusklausel ==
Die Sächsiche Landesregierung hatte im Jahre 2010 zur Voraussetzung für die Zahlung von Fördermitteln für Demokratieprojekte gemacht, dass der Zuwendungsempfänger für die Verfassungstreue seiner Partner bürgt und über sie Informationen beim Verfassungsschutz einholt (sogenannte ExtremistInnen Klausel). Auf Grund von zahlreichen Protesten aus der Öffentlichkeit ändert die Regierung dieses in ein Bekenntnis zur Demokratie um, obwohl der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt hatte, dass Bekenntnisse zum Grundgesetz nur bei Einbürgerungen und Verbeamtungen verlangt werden dürfen.
[[http://www.lafontaines-linke.de/2011/02/einseitige-foerderung-extremismus-klausel-sachsen-schroeder/ |Lafontaines-Linke: Einseitige Förderung]]
== § 129 Verfahren gegen Antifas ==
Nach der Protesten gegen den Naziaufmarsch 2011 in Dresden wurde das Büro des Dresdner Bündnis gegen Nazis durchsucht wegen eines [[129a Verfahren|129 Verfahrens]] durchsucht. Offensichtlich hatte die Polizei bei der [[Observation]] laut eines [[http://de.indymedia.org/2011/02/301139.shtml|Indy-Artikels]]eine Saniübung mit terroristischen Aktionen verwechselt. Im Zuge dieses Verfahrens wurden [[Überwachungstechnik#Funkzellenauswertung]] am 18 und 19 Februar 2011 getätigt, wobei es laut [[http://www.sachsens-demokratie.net/?p=116|Sachsens Demokratie]] 800.000 Verkehrsdaten und 40.000 Telefonnummern ermittelt wurden. Am 12. April und 02. Mai 2011 kam es in Brandenburg, Sachsen und speziell in Dresden laut der [[http://hundertneunundzwanzigev.blogsport.de/2011/08/18/129-fuern-arsch/#more-30|Soli-Seite]] zu weiterens Hausdurchsuchungen gegen Linke aus verschiedenen politischen Zusammenhängen. Polizei und Staatsanwaltschaft werfen ihnen unter anderem „schweren Landfriedensbruch“ (§125a), „Aufruf zu Straftaten“ (§111), Sachbeschädigung (§303), Körperverletzung (§223) und „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129 StGB) vor. Zunächst liefen die Ermittlungen unter identischem Aktenzeichen, zwischenzeitlich wurden sie wohl offiziell getrennt, können aber jederzeit wieder zusammengeführt werden. Am 10 August wurde dann eine Hausdurchsuchung beim Jenaer Jugenpfarrer in Thüringen durchgeführt und gegen ihn auch wegen Mitgliedsschaft in der kriminellen Vereinigung ermittelt. Dieses führte zu breiten Protesten bis zu einem [[http://jg-stadtmitte.de/2011/08/18/offener-brief-des-jenaer-oberburgermeisters-dr-albrecht-schroter-an-den-sachsischen-ministerprasidenten-herrn-stanislaw-tillich/|offenem Brief]] des Jenaer SPD-Bürgermeisters an den Sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich. Welchen dieser laut [[http://www.sachsens-demokratie.net/?p=207|Sachsens Demokratie]] durch die Staatsanwaltschaft beantworten ließ.
== Funkzellenauswertung dient für Bagatellverfahren == Die Daten einer [[Überwachungstechnik#Handy-Funkzellen_Datenbanken|Funkzellenabfrage]] nach einer Anti-Nazi Demonstration in Dresden im Februar 2011, welche für die Ermittlung wegen dem [[#§ 129 Verfahren gegen Antifas]] erlangt wurden, wurden von der Dresdener Polizei in anderen harmlosen Verfahren zweckentfremdet. Offizielle wurden die Daten laut [[http://www.sachsens-demokratie.net/?p=116|Sachsens Demokratie]] zur Ermittlung von Landfriedensbruch übergeben. Laut [[http://taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/mal-eben-ausgespaeht/|taz]] wurden die Daten allerdings auch für Verstöße gegen das Versammlungsgesetz benutzt. Ausgewertet wurden die Daten mit einem Fallanalyse-Programm namens [[#Operative Fallbearbeitung|EFAS]]. Ende Okober kam durch eine [[http://www.johannes-lichdi.de/pm+M5137675e3a0.html|Antwort auf eine Anfrage]] von dem MdL Johannes Lidchi heraus, dass die Polizei trotz der Beanstandung durch den [[LfDI]] 12.000 weitere Anschlussteilnehmer der bei Funkzellenabfrage registrierten SIM-Karten ermittelt hat.
== Massenabfragen nach Brandanschlag ==
Nach einem Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr im April 2009 hat die sächsische Polizei 162000 Belege von der Baumarktkette Obi übernommen (TODO: Hat Obi die freiwillig rausgegeben oder auf Gerichtsbeschluss?). Der diese Zahl nennende [[http://www.taz.de/Datensammelwut-der-Dresdner-Polizei/!75257/|taz-Artikel vom 27.7.2011]] macht aber nicht klar, was dann damit gemacht wurde.
Die im Rahmen dieses Verfahrens ebenfalls ausgewerteten 1.120.535 Verbindungsdatensätze aus einer [[Überwachungstechnik#Handy-Funkzellen_Datenbanken|Funkzellenauswertung]] sollen jedenfalls aus Tatortnähe (dafür aber über mehrere Tage) stammen. Aus diesen hat das LKA nach unklaren Kriterien 250 Personen zur Bestandsdatenabfrage ausgesucht. Ein Provider hat allerdings offenbar gleich mit der Funkzellenabfrage alle erwähnten Bestandsdaten mitgeliefert (82.665 Personen).
TODO: Anfrage aus Parlamentsdoku in Sachsen raussuchen und sehen, ob das mehr hergibt als der taz-Artikel: http://www.landtag.sachsen.de/de/suche/suchen.do
Weiteres dazu:
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bericht-Saechsische-Polizei-wertet-massenhaft-Daten-aus-1264926.html|Heise-Newsticker vom 22.06.11:Sächsische Polizei wertet massenhaft Daten aus]]
- [[http://www.mdr.de/nachrichten/8746615.html|Infos dazu vom MDR]]
== BTM-Einträge nach Durchsuchung ==
Etliche (mindestens 8) Betroffene der Stürmung des Rotebaum-Zentrums im Zuge des [[#§ 129 Verfahren gegen Antifas]] nach der 2011-Nazidemo waren danach in der [[#Vorgangsbearbeitung IVO]] mit etwas wie einem BTM (Betäubungsmittel) [[PHW]] markiert, da bei der Stürmung ca. 6 g Haschisch gefunden wurden, die keiner Person zuzuordnen gewesen waren. ''Quelle ?''
== Errichtungsanordnung ist Verschlusssache ==
Unglaublicherweise musste MdL Johannes Lichdi 2011 klagen, um die [[Errichtungsanordnung]] für die [[#Vorgangsbearbeitung IVO]] zu bekommen ([[http://www.johannes-lichdi.de/pm+M5748529fdf2.html|PE von Lichdi dazu]]). Das ist um so bizarrer, als die Errichtungsanordnungen in aller Regel im Wesentlichen etwas wie "wir dürfen alles" aussagen (vgl. z.B. [[FIT]]) für eine Errichtungsanordnung auf Bundesebene, die das [[BKA]] übrigens anstandslos rausgerückt hat).
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Quellen
= Gesetze und Parlamente =
Mittlerweile publiziert fast jedes Parlament Dokumentation, was es so treibt; dazu gibts am Netz umfangreiche Gesetzessammlungen, etliche davon öffentlich zugänglich. Auf dieser Seite sollen die nützlicheren gesammelt werden.
== EU-Ebene ==
[[http://eur-lex.europa.eu/RECH_menu.do?ihmlang=en|EU-Gesetzgebung]] -- besonders nützlich die Suche nach "natural number". Für Volltextsuche funktioniert Google meist besser.
[[http://register.consilium.europa.eu/servlet/driver?typ=&page=Simple&lang=EN&cmsid=638|Ratsdokumente]] der diversen Ministerzusammenkünfte auf EU-Ebene. Dabei ist leider viel in irgendeiner Weise nichtöffentlich.
(Sorry wg. der oberflächlichen Links, aber beide Seiten wurden von Leuten gemacht, die HTTP nicht verstanden haben; wer Zeit hat, kann ja mal sehen, wohin man ohne Session noch kommt).
== Bund ==
[[http://www.bundesrat.de/cln_116/nn_8336/DE/parlamentsmaterial/berat-vorg/suche-beratungsvorgaenge-node.html|Bundesrats-Drucksachen]] (gäbs aber wohl auch über DIP).
Das [[http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html|Bundesrecht]] ist bei juris vom BMJ finanziert umsonst online zu kriegen.
[[http://www.bfdi.bund.de/|Bundesdatenschutzbeauftragter]], genauer gesagt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
== Länder (BRD) ==
- [[http://www.landtag-bw.de/dokumente/parlamentsdokumentation/index.asp|Landtag Baden-Württemberg]]
- [[http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-A91214A5/landtag/x/-/www1/441.htm|Landtag Bayern]]
- [[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Dokumentenarchiv/Parlamentspapiere/suche_nrw.jsp|Landtag NRW]]
- [[http://www.fh-giessen-friedberg.de/zaftda/|Zentralarchiv der Berichte der Datenschutzbeauftragten]]
= Weiteres =
- [[http://www.datenschutzzentrum.de/|Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz SH]] -- Thilo (Weichert) ist ''nicht'' allein zu Hause. Einer der profiliersten Datenschützer der Republik.
- [[http://www.cilip.de/|Bürgerrechte und Polizei]] -- das klassische Blatt zum Thema "Bürger beobachten die Polizei"
- [[http://www.nadir.org/nadir/initiativ/linksrhein/dokus/innen/inpol/|Polizeiliche Online-Informationssysteme]] -- stark angestaubt, aber immer noch interessant.
CRIME
= Die Fallbearbeitung CRIME =
Crime ist ein [[Fallbearbeitung|Fallbearbeitungssystem]], das aus der öffentlichen Software-Entwicklung kommt.
Kernstück ist Crime-Standard, welches als Basis für alle Anwendungsfälle eingesetzt wird. Darüber hinaus sind Module wie Crime-BAO (für Sonderlagen, Großschadenslagen, Terrorismusfälle), Crime-TÜ (für die Protokollierung und Auswertung der Kommunikationsüberwachung) und Crime-PAST (zur Unterstützung in Personenauskunftsstellen) Bestandteile von Crime.
Crime wurde seit 2003 zunächst in Hamburg und Hessen als Untersystem von POLAS entwickelt. Im weiteren Verlauf traten die Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und das [[Datenbanken des Zoll|Zollkriminalamt]] als Teilnehmer der "Pflegegemeinschaft Crime" (was ein Name!) bei, in deren Rahmen CRIME weiterentwickelt wird. Die PG Crime hat ein Budget von rund einer halben Million Euro im Jahr.
WikiKurs
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= MoinMoin-Wiki - eine Einführung =
Dieser Wiki-Vortrag richtet sich an Wiki-Einsteiger und soll Ihnen die ersten Schritte erleichtern.
Er wird von der MoinMoin-Community entwickelt und zur freien Verfügung unter GPL-Lizenz veröffentlicht.
(!) Änderungen / Updates / Korrekturen bitte direkt auf dem [[MoinMaster:|MoinMaster Wiki]] einpflegen.
== Inhalt ==
- [[/01 Was ist ein MoinMoin-Wiki?]]
- [[/02 Finden von Informationen]]
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SyncJobTemplate
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== Parameters ==
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remotePrefix:: TestBed/
localPrefix:: FooBarWikiContents/
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pageMatch:: My.*
pageList:: PageOne,PageTwo,Testpage
groupList:: Syncgroup
direction:: down
== Log == ...
IS
#REDIRECT EIS
WikiKursHandOut
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##master-page:WikiCourseHandOut ##master-date:2007-12-04 07:40:05 #acl -All:write Default #format wiki #language de #pragma section-numbers off
<<Include(^WikiKurs/.*)>>
Rasterfahndung
= Rasterfahndung =
Die Rasterfahndung ist letztlich ein vereinfachtes [[Data Mining]] (ohne Mathematik) -- man lässt Rechner in möglichst umfangreichen Datenmengen nach kriminologisch vordefinierten Mustern suchen. Beim [[Data Mining]] wird dagegen versucht aus den vorhandenen Datensätzen unbekannte Muster zu Finden um nach diesen dann in den neuen Datensätze zu suchen.
Historisch war eigentlich nur die erste Rasterfahndung (gegen die RAF) ein wirklicher Erfolg. Ein herausragender Fehlschlag des Rasterfahndens waren die Rasterfahndungen nach Nineeleven, die zwar großen Aufwand machten und speziell an den Hochschulen viele Nichtdeutsche massiv beunruhigten, aber kein Ergebnis lieferten.
<<BtDS(17/11130)>> erwähnt, im Zeitraum zwischen 2007 und 2012 hätten die Bundesbehörden lediglich eine einzige Rasterfahndung durchgeführt. Dabei war BKA vor dem Hintergrund einer Vergewaltigung eines Kindes aktiv geworden.
Im Zuge des von den Behörden als "Dönermorde" bezeichneten Terrors des Nationalsozialistischen Untergrunds haben Landesbehörden des öfteren unter Rückgriff auf die Rasterfahndungsparagraphen §§98ab Daten abgeglichen. Eine <<Doclink(2012-breg-bosporus-raster.pdf|schriftliche Antwort der Bundesregierung)>> nennt 80 Anordnungen, bei denen stolze 13 Millionen Bezahltransaktionen (d.h. Kredit- und EC-Karten), 300000 Hotelmeldungen und 1000000 Datensätze von Autovermietungen ausgewertet wurden. Wie bekannt, hatte dieser Eingriff in die Privatsphärer hunderttausender Menschen absolut keinen Nutzen.
== Weitere Infos ==
- [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/9/9704/1.html| Telepolis-Artikel]] -- Christiane Schulzki-Haddouti über die Post-9/11 Rasterfahndung, d.h. die Suche nach vermeintlichen Schläfern
- [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/11/11516/1.html| Telepolis-Artikel ]] -- Ralf Grötker über Rasterfahndung und Data-Mining
== Skandale ==
==== Falsche Verdächtigung bei der RAF-Rasterfahndung ====
Nachdem die Polizei im Rahmen der Rasterfahndung gegen RAF-Mitglieder nach Personen suchte, die in Wohnsilos wohnen, keine Familie sind, ihre Miete bar zahlen und ihr Telefon nicht selbst angemeldet haben, stürmte die GSG 9 die Wohnung eines Rentners, dem seine Tochter ein Telefon geschenkt hatte (siehe [[http://www.achelpoehler.de/rasterfahndung.htm| www.achelpoehler.de]])
Datenbanken Bremen
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.116884.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d|Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (BremDSGVOAG)]]
- [[https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.160496.de&asl=bremen02.c.732.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d|Bremisches Polizeigesetz (BremPolG)]]
- [[https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.134165.de&asl=bremen02.c.732.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d|Bremisches Verfassungsschutzgesetz (BremVerfSchG)]]
Kurioserweise hatte Bremen 2018-2020 kein gültiges Polizeigesetz ([[https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/polizeigesetz-bremen-100.html|butenundbinnen vom 20.8.2018]]). Praktische Auswirkungen sind uns nicht bekannt.
= Nachweissystem =
Die Polizei Bremen verwendete 2002, die ursprünglich vom [[BKA]] als Inpol-Land entwickelte Software [[POLAS]]. vgl [[https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/jahresbericht_25.pdf|25. Tätigkeitsbericht des LfD HB von 2002]]
Inzwischen scheint es so zu sein, dass ISA-Web, analog zu [[Poliks]] in [[Berlin]], [[Vorgangsverwaltung]] und [[Nachweissystem]] vereint. vgl [[https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/jahresbericht_27.pdf|27. Tätigkeitsbericht LfDI Bremen 2004, Inhaltsübersicht]].
= Fallbearbeitung =
Laut [[https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/jahresbericht_31.pdf|31. Tätigkeitsbericht LfD Bremen]] (2008; Kapitel 9), gibt es in Bremen PIER für die [[operativen Fallanalyse|operative Fallbearbeitung]] bzw [[Data Mining]]. PIER steht dabei für Polizeiliche Information Ermittlung Recherche. Dieses Verfahren soll der Polizei Bremen bei komplexen Ermittlungen zur Seite stehen und insbesondere Beziehungen zwischen verschiedenen Personengruppen visualisieren.
= Vorgangsbearbeitung @rtus =
Die [[Vorgangsbearbeitung]] ist @rtus ([[https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/35.%20Jahresbericht%20Datenschutz.pdf|35. Tätigkeitsbericht LfDI Bremen]], 2012), welches ISA-Web ([[https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/jahresbericht_27.pdf|27. Tätigkeitsbericht LfDI Bremen]], 2004) 2014 abgelöst hat.
= Verfassungsschutz =
[[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]], wie alle [[Geheimdienste]].
= Weiteres =
== Mehr Unabhängigkeit für den Datenschutz ==
Im Oktober 2010 hat die Bremische Bürgerschaft eine Gesetzesänderung beschlossen, die dem [[Datenschutzbeauftragten|LfDI]] mehr Unabhängigkeit gewährt. Dort wird dem LfDI insbesondere Unabhängigkeit vor dem Gericht und Unabhängigkeit bei personellen Entscheidungen gewährt:
''Normierung der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Landesbeauftragten für den Datenschutz über Aussagegenehmigung und Aktenvorlage bei Gericht für sich, seine Dienstvorgänger, Beschäftigten und ehemaligen Beschäftigten.''
''Normierung der maßgeblichen Entscheidungsbefugnis des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Stellenbesetzungen sowie maßgeblichen personalrechtlichen Entscheidungen.''
= Skandale =
== Der Fall Graudenzer Strasse ==
1981 wurde eine vom Verfassungsschutz bezogene Wohnung (gegenüber einer linken WG in der Graudenzer Straße liegend) gestürmt, das technische Equipment des Bremer Verfassungsschutz zerstört und VS-Materialen wie Dienstausweise und Namenslisten geklaut und veröffentlicht werden konnten. Die observierten WG-BewohnerInnen benutzen dabei einen einfachen Trick, sie klingelten beim Hausbesitzer und sagten, dass sie mal schnell mit den KollegInnen sprechen müssten.
[[http://www.info.libertad.de/blogs/7/204|libertad :]]Verfassungsschutz abschaffen! Neue und alte Geschichten aus Berlin, Bremen und Bottrop
[[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14346619.html| Spiegel: ]] In Bremen wurden Verfassungsschützer von ihren "Zielpersonen" verjagt -- jüngste Panne in einer ganzen Serie.
Das juristische Nachspiel war dagegen ein Armutszeugnis des Rechtsstaates, denn obwohl die Observierung rechtswidrig war, gewährt der Staat kein Selbstverteidigungsrecht gegen rechtswidrige Maßnahmen des Staates.
[[http://www.dearchiv.de/php/dok.php?archiv=amg&brett=CHR097&fn=UNWEHR.C82&menu=brdrec|Weser Kurier:]] Neun Monate auf Bewährung im Fall Graudenzer Straße: "NOTWEHRRECHT HAT GRENZEN" / "OBSERVATION WAR RECHTENS"
== Murat Kurnaz in Guantanamo wegen LfV ==
Der in Bremen aufgewachsene Türke WikiPedia:Murat_Kurnaz ist u.a. wegen Auskünften von [[V-Leute]]n des [[LfV]] in Guantanomo gelandet. Diese hatten falsche Äußerungen über seine Absichten getätigt, um ihm zu schaden. Beim anschließenden Untersuchungsausschuss des Bundestages wurden aber vermutlich weitere Akten hinzugefügt, um davon abzulenken, dass die Freiheitsberaubung auf Grund von verleumderischer [[V-Leute]] geschah. So tauchten dann auf einmal Akten von angeblichen Abhörprotokollen auf, die die [[Gefährder]]-Annahme von Murat Kunrnaz damals rechtfertigen sollten.
[[http://www.netzeitung.de/deutschland/562331.html|Netzzeitung: Verfassungsschutz sortiert Akten vor]]
== Daten von Bremer Uni SeminarteilnehmerInnen beim BKA ==
Im Rahmen der Hausdurchsuchungen vor dem G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm wegen eines [[129a Verfahren]] sind auch die Teilnehmerlisten eines Seminars an der Bremer Uni, welches einer der Beschuldigten dort veranstaltete, beschlagnahmt worden.
[[http://www.dielinke-bremen.de/nc/politik/aktuell/detail/archiv/2008/mai/browse/2/zurueck/archiv/artikel/daten-von-razzien-vor-g8-gipfel-loeschen/|Die Linke Bremen ]] Daten von Razzien vor G8-Gipfel löschen
== Bremer Polizisten nutzen die Datenbanken für private Zwecke ==
Mehre Polizisten hatten 2007 die Polizeidatenbanken für private Zwecke benutzt. Disziplinarische Konsequenzen blieben aus.
[[http://www.taz.de/1/nord/bremen/artikel/?dig=2008/03/31/a0185&src=UA&cHash=e3312f1c2e| taz-Nord:]] Polizei sieht Datenschutz locker
== LfV wirbt Samba-TrommlerInnen als V-Leute an ==
Das [[LfV]] Bremen hat 2011 vier MitgliederInnen einer Samba-Trommelgruppe versucht als [[V-Leute]] anzuwerben, da ihre Personalien nach Protesten gegen einen Naziaufmarsch aufgenommen wurden. Die Samba-Gruppe hat deswegen im Bremer Flughafen, wo auch das LfV seine Büroräume hat, dagegen öffentlicht protestiert.
[[http://www.taz.de/1/nord/bremen/artikel/1/wenn-der-geheimdienst-wirbt/|taz vom 12.07.2011: Wenn der Geheimdienst wirbt]]
IFG
= Informationsfreiheitsgesetz =
Die Informationsfreiheitssgesetze sollen die Behörden transparenter machen. Seit der Einführung der Informationsfreiheitsgesetze sind die [[Datenschutzbeauftragten]] auch für die Informationfreiheit zuständig.
== Rechtsgrundlage ==
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/index.html|IFG]] für den Bund
== Begriffserklärung ==
Auf der Webseite der Datenschutzbeauftragten wird Informationsfreiheit folgendermaßen erklärt:
Informationsfreiheit bedeutet, dass alle Interessierten grundsätzlich ohne Begründung Zugang zu allen Informationen haben, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Durch diese Transparenz werden die Möglichkeiten einer politischen und gesellschaftlichen Mitgestaltung sowie der bürgerschaftlichen Kontrolle staatlichen Handelns erheblich gestärkt. Unterlagen, die schutzbedürftige personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder geheimhaltungsbedürftige öffentliche Informationen beinhalten, sind von dem Recht auf Informationszugang ausgenommen. Während zahlreiche europäische Staaten sowie die [[USA]], Kanada, Australien und Neuseeland teilweise bereits auf eine lange Tradition der Informationsfreiheit zurückblicken können, ist ein solches Rechtsbewusstsein in der Bundesrepublik Deutschland gerade erst im Entstehen. Erst seit kurzer Zeit verfügen die Länder [[Berlin]], [[Brandenburg]], [[Bremen]], [[Hamburg]], MeckVop, [[NRW]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Saarland]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Schleswig-Holstein]] und der Freistaat Thüringen über entsprechende Regelungen. Am 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft treten, das den Zugang zu Informationen bei Bundesbehörden ermöglicht. Das von der [[EU]] auf den Weg gebrachte Umweltinformationsrecht hat bereits zu Beginn der neunziger Jahre das Amtsgeheimnis aus dem Behördenalltag verdrängt. Es gewährt Zugang zu behördlichen Informationen über die Umwelt. Am 1. Januar 2007 ist das Informationsweiterverwendungsgesetz in Kraft getreten. Das Verbraucherinformationsgesetz vom 5. November 2007 trat am 1. Mai 2008 in Kraft.
Quelle: [[http://www.datenschutz.de/themen/?catchid=16100&score=1|datenschutz.de]] mit Links zu den Gesetzen
Hersteller
<<TableOfContents>>
Vgl. auch [[http://buggedplanet.info/index.php?title=Main_Page|Bugged Planet]] und http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Wer_mit_%C3%9Cberwachung_Geld_verdient.
= Hersteller von Software für Polizei und Geheimdienste =
Die Sicherheitsindustrie ([[Neusprech]] für Überwachungsindustrie) ist ein lukratives Geschäftsfeld.
Der sicherheits-industrielle Komplex besteht neben den Unternehmen selbst aus Angehörigen des Bundesministerium des Innern, [[Polizeiverbände]]n und den Behörden selbst -- er zeigt sich z.B. deutlich bei Veranstaltungen wie dem [[Europäischen Polizeikongress]].
Zu diesem Dickicht gehört, dass technische Kompetenz keine Voraussetzung für Entscheidungen ist. Politische Minen, Verteilungskämpfe und Korruption tun ein Übriges. Die Hersteller versprechen oft das Blaue vom Himmel und kriegen nur wenig eingelöst. Schlimm genug allerdings, was dann doch klappt, und noch erschreckender, was sich die diversen Obrigkeiten gerne kaufen würden.
Die Auflistung ist unvollständig und bedarf einer laufenden Ergänzung und Korrektur.
Einige Hersteller liefern im <<Doclink(2011-issworld-programm.pdf,Programm der ISS World MEA 2011)>> (pdf) schöne Selbstbezichtigungen, wenn sie beschreiben, was sie den westasiatischen Potentaten an Unterdrückungstechnologie so alles andienen. (TODO: die interessanteren und seriöseren Anbieter rausfiltern und in die Liste unten einarbeiten).
Eine schöne Übersicht über die verheerenden Einflüsse, die die EU-Kommission durch das Secure Societies-Forschungsprogramm (immerhin 1.7 Mrd Euro) hat, haben 2017 Statewatch und das Transnational Institute vorgelegt: [[http://www.statewatch.org/marketforces/|Market Forces]].
== Digitask ==
Die Firma [[http://www.digitask.de/|Digitask]] hat den
2011 analysierten und von Bund und vielen Ländern genutzen
[[Staatstrojaner]] vor allem zum Angriff auf VoIP verkauft.
Mehr zum Programm und seinen haarsträubenden Mängeln auf
http://www.0zapftis.info.
Digitask hat 2010 auch drei Server zum Mitschnitt des kompletten IP-Verkehrs der in Nürnberg stehenden Server des schweizerischen "Revolutionären Aufbaus" an deutsche Behörden geliefert und dafür etliche 1000 Euro pro Monat kassiert. Dieser Vorgang ist nicht nur aufgrund der Selbstbedienungsmentalität von Digitask bemerkenswert; für eine solche Überwachung gibt es auch keine Rechtsgrundlage, schon gar nicht, wie im vorliegenden Fall, im Wege der Rechtshilfe für die Behörden aus der Schweiz.
== Eurocommand GmbH == Entwickelt und vertreibt z.B. das Führungsunterstützungssystem CommandX. Diese Stabssoftware wurde in Hamburg 2017 eingeführt und erstmals als Einsatzführungssoftware eingesetzt zum G20-Gipfel. Es ersetzt das LaGIS.
== Siemens ==
Fujitsu Siemens stand als Lieferant von Hard- und Software für [[INPOL]]-Alt am Anfang der Entwicklung polizeilicher EDV in der BRD und ist immer noch "Hoflieferant" der BRD-Behörden.
Die "Siemens Homeland Security Suite" ist offenbar in der [[Schweiz]] im Einsatz. Im [[http://euobserver.com/24/30197|EU Observer vom 3.6.2010]] ist weiter zu lesen ("EU company admits blame for sale of phone-snooping gadgets to Iran"), dass Siemens auch die Lieferung von Überwachungsausrüstung an den Iran eingegesteht.
Siemens liefert nach <<BtDS(17/8102)>> (Antwort 15, PDF-Seite 24) biometrische Zugangskontrollsysteme für Repressionsbehörden des Bundes.
== Cognos ==
Die Firma COGNOS wird im Zusammenhang mit einer Datawarehouse-Komponente von [[INPOL]]-neu in Wolfgang Stieler: "Ärger um NIVADIS", [[http://www.heise.de/ct/03/25/060|c't 25/2003, S. 60]] erwähnt.
== Gedas ==
Die VW-Tochter Gedas hat [[Poliks]] der [[Datenbanken Berlin|Berliner]] Polizei (mit-) entwickelt.
== Bundesdruckerei ==
Die Bundesdruckerei versucht sich im Rahmen ihrer Entwicklungen [[ePass]] und [[E-Perso]] an "Workflows" mit "Entry" oder "Arrest" am Ende. Natürlich sind sie dabei eifrig am Hantieren mit [[Biometrie]].
== IBM ==
IBM hat eine Untergliederung mit dem Titel "Sicherheit und Justiz". In diesem Rahmen wird/wurde Software entwickelt zu robuster Namenserkennung, Bildabgleich, Analyse von [[Videoüberwachung]], Erschließung von Textdaten incl. multilingualem Tagging, Query Expansion etc.
IBM lieferte auch Systeme für den Betrieb des Zentralen [[SIS]], das 2011 auf AIX und Websphere MQ lief.
<<BtDS(17/8544)>> erwähnt, dass das BKA 2010 das IBM-System Info``Sphere Global Name Analytics beschafft, aber dann nicht eingesetzt hat, was allein an Lizenzkosten eben mal rund 86 kEuro Subvention an IBM bedeutete.
<<BtDS(17/11130)>> erwähnt, dass das BKA, Bundespolizei und Verfassungsschutz (dieser schon seit 1994!) die Software "Analyst's Notebook" (wohl eine Art GUI zur Visualisierung von zu Repressionszwecken vorgesehenen Daten) einsetzen. Mit der Übernahme des Entwicklers i2 ist nun IBM Lieferant. Etwas pikant dabei, dass das BKA Analyst's Notebook bei Schulungen in Weißrussland vorgeführt hat.
== SPSS ==
Auch SPSS versucht, [[http://www.spss.com/de/predictive_analytics/index.htm|"Predictive Analytics"]] an die öffentliche Hand zu bringen und war damit nach eigener Auskunft bereits bei etlichen deutschen Polizeien (etwa [[Datenbanken Hessen|Hessen]], [[Hamburg]] und BaWü) schon erfolgreich.
== IABG ==
[[http://www.iabg.de|IABG]] ist ein privatisierter Laden, der aus dem Umfeld der Bundeswehr kommt. Im Rahmen von integrierten Systemen bieten sie wohl vor allem Command & Control-Software an.
== empolis ==
[[http://www.empolis.com|Empolis]] gehörte mal zur [[Bertelsmann-Stiftung|Bertelsmann]]-Tochter arvato, wurde aber inzwischen verkauft. Dabei handelt es sich wohl auch um eine Analyse- und [[Data Mining]]-Anwendung, die auch multilinguale Texterkennung und -mining können soll und als Business Intelligence-Anwendung verkauft wird.
Der Kundenliste (11/2009) nach zu urteilen, haben sie bei Polizeien noch kein Glück gehabt, vermutlich weil sie sich bei dem Old-School Lobbyismus der [[Polizeiverbände]] nicht so durchsetzen konnten. Sie treiben sich aber auf allerlei Messen und dem alljährlich von der Zeitschrift Behördenspiegel ausgerichteten [[Europäischen Polizeikongress]] herum.
== BAE Systems == [[http://www.baesystems.com/|BAE systems]] ist im Rahmen der "Sicherheits"forschung im siebten Rahmenprogramm der [[EU]] am SCIIMS-Projekt zur Entwicklung einer Management-Plattform für "Verbrechen und Migration" beteiligt (vgl. [[http://neoconopticon.wordpress.com/2010/03/02/bae-sciims-project/|neoconopticon-Blog vom 2.3.2010]], "BAE Systems awarded EU contract to develop organised crime database")
== Speech Technology Center == [[http://www.speechpro.com/|Speech Technology Center]] ist eine russische Firma, die allerlei Repressionstechnologie rund um Stimmerkennung herstellt, so etwa die erste polizeiliche Voiceprint-Datenbank der Welt in [[Datenbanken Drittstaaten#Mexiko|Mexiko]] (2010) oder automatische Transskriptionssysteme.
== Unisys ==
WikiPedia:Unisys hat Polizei und Militär zum Kerngeschäft erklärt. Vor allem auf [[Datenbanken EU|EU]]-Ebene wird gern bei Unisys gekauft. Beispiele:
- Die Rechnersysteme von [[Europol]] werden zu guten Stücken von Unisys gestellt.
- Die Schnittstelle zwischen der [[DNA]]-Datenbank des FBI (CODIS) und dem [[Vertrag von Prüm|Prüm]]-System wird von Unisys entwickelt (vgl. <<Ratsdokument(8505/09]>>)
- Nach <<Doclink(2007-unisys-eucaris.pdf,Eigendarstellung von Unisys)>> hat die Firma [[EUCARIS]] sozusagen im Alleingang gerettet.
- Ein [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/74093|Artikel von Stefan Kermpl auf heise.de]] (2006) erwähnt noch Unisys-Engagement bei [[SIS II]] und [[VIS]], und zwar offenbar vor allem den Biometriekomponenten. Im Fokus des Artikel stehen Versuche von Unisys, Regierungen mit Nebenvorteilen zur Einführung biometriebasierter Identifikationssysteme zu verleiten.
In [[http://www.cilip.de/ausgabe/i-91.htm|CILIP 91]] (2009) ist eine längere Abhandlung über das Engagement von Unisys im Repressionsbereich erschienen.
== ESRI ==
Eigentlich bekannt als Hersteller von GIS-Software für die zivile Verwaltung, dient sich [[http://www.esri.co.uk/|ESRI]] mit einem Programm namens <<Doclink(esri_crimeanalyst.pdf,CrimeAnalyst)>> (2008) auch der Polizei an. Es wird zumindest in [[UK]] von der Polizei eingesetzt. Das Ganze gehtwohl über reine GIS-Funktionalität hinaus und versucht sich an Profiling.
== rola ==
[[http://www.rola.com/|rola Security Solutions]] stellt die [[Vorgangsverwaltung]] rsCase (die sie auch gerne unter dem Label "Data Mining" verkaufen) her. Sie ist in [[Datenbanken Bayern|Bayern]] unter dem Namen Easy im Einsatz, läuft aber auch in [[NRW]] als CASE und in [[Schleswig-Holstein]] als MERLIN (vgl [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33509/1.html|"Gemauschel bei Polizeiprojekten", Telepolis vom 23.10.2010]]). Ebenfalls wird die Software von rola beim [[BKA]] und bei der Bundespolizei eingesetzt (z.B. <<BtDS(17/8544)>>, S. 20 (2012)).
Auch [[Europol]]s Analysis Work Files sind im Wesentlichen eine Anpassung von rsCase.
Im Rahmen von rsCase (und dessen Nachfolger rsFrame) werden allerlei Analysekomponenten angeboten, etwa für Text Mining (was z.B. Named Entity Recognition machen soll). Zudem bietet Rola auch allerlei Klickibunti-Programme (iBase, "Analyst's Workstation", "Analyst's Notebook", letztere wohl als Wiederverkäufer von i2 und nach dessen Übernahme durch IBM vielleicht auch nicht mehr) an, deren Zweck es ist Zusammenhänge und Netzwerke visuell darzustellen.
== SAP ==
SAP versucht, mit "Lösungen für die innere Sicherheit" in dem Wachstumsmarkt Fuß zu fassen.
Das primäre Angebot heißt "SAP Investigative Case Management for Public Sector" und scheint eine weitere Vorgangsverwaltung mit einfachen Mining-Möglichkeiten zu sein; offenbar versucht SAP auch, aus den Wirtschaftsverwaltungen in den operativen und dispositiven Bereich zu drängen ("Durch den Zugriff auf Informationen aus Personalverwaltung, Haushaltsmanagement und Logistik erhalten Sie eine ganzheitliche, vollständige und jederzeit aktuelle Sicht auf die Organisation", so ein Werbeflyer von 2008, der auch ansonsten Instinkt für Datenschutz -- Stichwort Zweckbindung -- komplett vermissen lässt).
== Steria ==
[[http://www.soprasteria.com/en|Sopra Steria]] -- "Steria is one of the top five European IT companies in the public sector, providing services to over fifty ministries".
Die Tochter [[http://www.soprasteria.de/|Sopra Steria Consulting]] (ehem. Mummert Consulting, ehem. Steria Mummert) hat auf der Basis von SuSE [[Niedersachsen|Niedersächsische]] [[Vorgangsverwaltung]] Nivadis implementiert.
Steria Mummert ist Top-Kontraktor bei [[SIS II]]; jedenfalls bekommen sie einen großen Teil der Flak für das Chaos in der Umgebung.
SteriaFIT ist eine "Lösung" zum Management und zur Übertragung von [[Biometrie|Fingerabdrücken]], die offenbar Bilder und Formeln verbindet und zwischen den verschiedenen Systemen überträgt. Steria gibt 2008 an, das System laufe bei Interpol und den Einwanderungsbehörden von über 20 Staaten. Offenbar gibt es proprietäre Übertragungsformate, aber auch schlichte Internet-Mail. Es gibt Erweiterungen für Cellphones und Webserver.
== Oracle ==
Trotz eher überschaubarer Workloads und nicht allzu großer Komplexität der zugrundeliegenden Daten ist Oracle Platzhirsch in den Backends der Polizeisysteme. Symptomatisch ist hier folgende Aussage aus <<BtDS(17/8544)>>, S. 21, bezüglich der Fall- und Vorgangsbearbeitungen der Bundespolizeien:
{{{#!blockquote Mit Ausnahme des Verfahrens FISH liegt allen Anwendungen das Datenbank- system der Firma Oracle zugrunde. Für FISH kommt das Datenbanksystem ADABAS der Firma Software AG zum Einsatz. }}}
Dabei ist zu bedenken, dass Oracle in aller Regel "im Paket drin ist"; wie weit Oracle gezielt bei Repressionsbehörden Marketing betreibt, wäre eine interessante Recherche.
== T-Systems ==
Als Großauftragnehmer im öffentlichen Bereich ist T-Systems immer wieder dabei; so hat T-Systems den ersten Versuch von [[INPOL]]-Neu entwickelt (bevor sie von KPMG ausgebootet wurden).
Nach <<BtDS(17/8544)>>, S. 20, war T-System Auftragsnehmer für INZOLL (vgl. [[Datenbanken des Zoll]]).
== Atos Origin ==
[[http://www.atosorigin.com/|Atos Origin]] hat eine eigene [[http://www.atosorigin.com/en-us/services/industries/public_sector/default.htm|Abteilung Public Sector]], die u.a. allerlei Entwicklung für diverse Militärapparate vornimmt. Im engeren Repressionsbereich ist Atos offenbar Hauptkontraktor für [[SIS]] (warum [[SIS II]] nicht an Atos ging, wäre eine interessante Frage).
ATOS ist laut <<BtDS(18/12906)>> auch Hauptkontraktor von [[Datenbanken gegen MigrantInnen#MARIS|MARIS]] (der Vorgangsverwaltung des BAMF).
== Red Hat ==
Repressionsbehörden migrieren zunehmend weg von proprietären Unixen.
In [[Niedersachsen]] hat die Polizei früh auf Linux gesetzt, inzwischen ist
Red Hat dominierend bei der Ablösung der alten Systeme. So laufen 2011
etwa mindestens die [[SIS]]-Spiegel in [[Belgien]], [[Bulgarien]], der [[Schweiz]], [[Estland]],
[[Slowenien]] und der [[Slowakei]] unter RHEL 5.X. Das [[BKA]] hat wohl Pläne zur
Migration von den alten HP-UX-Systemen.
== Orange ==
Orange Business Services stellt 2011 die Infrastruktur von [[SISNET]] zur Verfügung. Die Firma konnte zumindest zeitweise mitlesen, was die einzelnen [[SIRENE]]n so miteinander zu reden hatten. TODO: Link, Details.
== EBS Elektronik GmbH ==
Eine Elektronikfirma mit Sitz in München, die die [[Überwachungstechnik#GPS-Peilsender|GPS-Peilsender]] für den [[Zoll]] und die [[Bundespolizei]] und vermutlich noch weitere liefern. Webseite: http://www.ebs-electronic.com
== Cognitec ==
Liefert nach <<BtDS(17/8102)>> (Antwort 15, PDF-Seite 24) den Bildabgleich für die Fotosuche in [[INPOL]].
== DotNetFabrik ==
Liefert nach <<BtDS(17/8102)>> (Antwort 15, PDF-Seite 24) irgendeine Software zum Abgleich von Kindesmisshandlungsbildern.
== DigitEV ==
Liefert nach <<BtDS(17/8102)>> (Antwort 15, PDF-Seite 24) irgendeine Software zum Abgleich von Videos von Kindesmisshandlungen.
== L1 Identity Solutions ==
Liefert nach <<BtDS(17/8102)>> (Antwort 15, PDF-Seite 24) Bildabgleichsoftware für ein System namens EasyPASS (das wohl einfach Live-Kamerabilder mit den digital gespeicherten Gesichtsfotos abgleicht; eine Speicherung findet nach Auskunft der Regierung nicht statt).
== SIM Security & Electronic System ==
Wollte laut <<BtDS(17/8102)>> (Antwort 15, PDF-Seite 24) Bundesbehörden eine Software "Road Eye" andrehen, die vermutlich versprach, in Überwachungsvideos Personen zu finden. Das hat aber offenbar nicht gut funktioniert ("Die Software erwies sich für den geplanten Einsatzzweck jedoch als ungeeignet").
== ERA Solutions ==
Hat laut eines <<Doclink(2012-bfdi-trojaner.pdf,Berichts des BfDI zum Digitask-Trojaner)>> (2012) bis 2007 Staatstrojaner an das Zollkriminalamt geliefert (und wurde dann von Digitask ausgebootet).
== Dataport ==
<<BtDS(17/8544)>>, S. 20 (2012) gibt an, Dataport sei der Hersteller der von der Bundespolizei und einigen Ländern eingesetzen Vorgangsverarbeitung @artus.
== GFaI ==
Die "Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik" hat nach <<BtDS(17/8544)>>, S. 20 (2012) für das Kriminaltechnische Institut des BKA Vorgangsverarbeitungen namens KISS und FISH programmiert.
== Novotec ==
Novotec [[http://www.novotec.de/projekte.html|gesteht freimütig]] die Verdatung der chinesischen Polizei.
== Syborg ==
Laut [[http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/4501-5000/16-4545.pdf|niedersächsischer Landtagsdrucksache 16/4116]] hagen niedersächsische Polizeibehörden 2009-2011 Angriffs-Software der Firma Syborg für Einbrüche in Rechner Verdächtiger genutzt, jeweils unter dem Titel "Quellen-TKÜ" (vgl. [[Staatstrojaner]]).
Nach <<BtDS(17/11130)>> schreibt Syborg auch eine Software namens "Hermes", zur "Bearbeitung und Auswertung von Telekommunikationsüberwachungen"; vermutlich ist das so eine Art Audioschnipselverwaltung mit ein paar Metadaten (Zeit, Gesprächspartner, Notizen). Vgl. auch die haarsträubende Geschichte mit dem nicht löschbaren Telefonsex beim 2012er Bericht zum [[Staatstrojaner]].
Laut [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5256|einer Meldung beim Virtuellen Datenschutzbüro vom 2.2.2012]] hat auch Berlin bei Syborg Software zum Ausspähen in Computer eingekauft; 280000 Euro sind geflossen.
== TEMIS ==
[[http://www.temis.com/home|TEMIS]] ist eine französische Firma, die vor allem im Bereich der maschinellen Sprachverarbeitung aktiv ist und da schon allerlei Deals an Land gezogen hat. Offenbar versuchen sich jetzt auch etliche Behörden an "Text Mining", so etwa nach Aussage der Bundesregierung (<<BtDS(17/11130)>>) Europol.
== Human IT ==
Human IT verkauft diversen Bundespolizeien ein Programm namens INFOZOOM zur "Filterung von Daten in Tabellenform". <<BtDS(17/11130)>> berichtet weiter, das BKA setze diese Tabellenfilterung auch mal "zur Gefahrenabwehr" ein, während die Bundespolizei damit nur ihre Kriminalstatistik macht.
E-Perso
= Elektronischer Personalausweis =
Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis für deutsche Staatsbürger. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.
== Rechtsgrundlage ==
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
[[http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/index.html|Personalausweisgesetz]]
== Was wird gespeichert ==
Welche Angaben der Personalausweis enthalten muss und enthalten darf, bestimmt [[http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__5.html|§ 5 des Personalausweisgesetzes]]. Abs. 2 regelt die klar sichtbaren Angaben, Abs. 4 die Angaben der maschinenlesbaren Zone (d.h. einfach lesbar durch Computer) und Abs. 5 die Angaben auf dem [[RFID]]-Chip (d.h. per Funk in kurzen Abstand auslesbare Daten). Nach [[http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__26.html|§ 26 Abs. 2 PAuswG]] werden die noch freiwilligen Fingerabdrücke (im Gegegnsatz zum elektronischen Reisepass [[ePass]]) bei der Personalausweisbehörde spätestens gelöscht, sobald der Ausweis ausgehändigt wurde, und anders als bei der geplanten [[Elektronische Gesundheitskarte|Elektronischen Gesundheitskarte]] wird nach Abs. 4 keine zentrale Datei der [[biometrischen Daten]] angelegt.
== Personalausweisregister ==
Bei den Personalausweisbehörden wird nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__23.html|§ 23 PAuswG]] ein Personalausweisregister geführt. In diesem werden neben den Grundaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, ...) auch das biometriefähige Lichtbild gespeichert. Desweiteren wird nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6.html|§ 6 PAuswG]] gespeichert ob es eine Ausreisebschränkung für den/die Passinhaber_in gibt.
=== Übermittlung der Daten ===
Die allgemeinen Gesetzegrundlage für dei Datenübermittlung aus dem Personalausweisregister regelt [[http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__24.html|§24 PAuswG]]. Der Paragraph sagt, das ein Zugriff möglich ist, falls die anderen Behörden es auf Grund eines Gesetzes dürfen. D.h. real bei den Sicherheitsbehörden immer.
=== Automatisierter Datenabruf ===
Die Polizeibehörden von [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] (und die Ordnungsbehörden) können auf das Lichtbild nach [[http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__25.html|§ 25 PAuswG]] im [[#Personalausweisregister|Personalausweisregister]] automatisiert (offiziell nur in dringenden Fällen) zugreifen. Dieses Lichtbild kann für automatisierte Gesichtserkennung mittels [[Videoüberwachung]] benutzt werden (auch wenn das momentan nicht sonderlich funktioniert).
== RFID-Chip im ePerso ==
Der [[RFID]]-Chip im ePerso ermöglicht ein automatisiertes und teils unbemerktes Auslesen der im [[RFID]]-Chip gespeicherten Personendaten (Name, Geburtstag, Wohnort, Photo, freiwillige Fingerabdruck) aus einer realtiv kurzen Entfernung mit einem Lesegerät.
== Umbenennung von ePerso in nPA neuer Personalausweis ==
Der elektronische Personalausweis wurde Ende 2009 wohl umbenannt. Da es gegen die elektronische, also eigentlich die biometrische Version des Ausweisdokuments einige Vorbehalte bei denen, die damit identifiziert werden sollten, den Bürger.
[[http://neusprech.org/neuer-personalausweis-npa/|neusprech.org: ]] Neuer Personalausweis
== Weiter Infos ==
- [[http://dasalte.ccc.de/epass/|CCC-Kampagnenseite zum E-Perso]]
- [[http://datenschmutz.de/gc/persos.txt|Artikel in der Rote Hilfe Zeitung zum E-Perso]]
Datenbanken USA
Die USA betreiben ein dichtes Netz von Datenbanken mit allenfalls minimaler Aufsicht. Da es weiterhin enge Kooperationen mit allerlei Polizeien und Geheimdiensten in EU und BRD gibt, ist im Zweifel fast unvermeidlich, dass praktisch ungeschützte Daten aus den USA hierher zurückfließen.
Leider ist es für Europäer_innen derzeit fast aussichtlos, Auskunft über in den USA gespeicherte Daten zu erhalten. Abgesehen von „vermeidet es, Daten bei US-Behörden loszuwerden“ ist da wenig zu raten – und das heißt de facto, nicht in die USA einzureisen und auch nicht etwa im Flugzeug dort umzusteigen (PNR). Na ja. Ist eh besser fürs Klima.
= DNA Datenbank = In den USA betreibt das FBI als [[DNA]]-Datenbank [[http://www.fbi.gov/hq/lab/html/codis1.htm|CODIS]], mit dem [[Datenbanken EU|EU]]-Staaten nach dem [[Vertrag von Prüm]] Daten austauschen ([[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st08/st08505.en09.pdf|Ratsdokument 8505/09]] erwähnt eine Schnittstelle). Zudem gibt es laut [[http://www.nachdenkseiten.de/?p=3228|Nachdenkseiten]] seit 2008 ein Prüm ähnliches bilaterales Abkommen mit der BRD.
= PNR =
Die USA sammelt Fluggastdaten ([[PNR]]) von Flügen innerhalb der USA, Flüge aus der [[Datenbanken EU|EU]] in die USA werden durch das [[PNR]]-Abkommen an die USA weitergegeben
= SWIFT =
Die USA haben Zugriff auf die Daten der Firma [[SWIFT]], welche Überweisungen ins europäische Ausland praktiziert. Soweit diese Daten in der EU anfallen, werden sie via [[Europol]] in die USA verschoben.
= MATRIX =
Die USA nannten ein Überwachungsprojekt mittels [[Data Mining]], welches Polizeidatenbanken und [[Private Datenbanken]] verwendet, nicht ohne Humor MATRIX (Multistate Anti-TeRrorism Information eXchange). Das Projekt wurde offiziell 2005 beendet, läuft aber nach Auffasung der amerikanischen Bürgerrechtsorganiosation ACLU unter anderem Namen weiter ([[http://www.aclu.org/technology-and-liberty/feature-matrix|ACLU Feature on MATRIX]]).
= IBIS/EBSP =
2022 kommt [[https://www.statewatch.org/media/3407/usa-dhs-ibis-ebsp-marketing-brochure-7-22.pdf|ein Dokument]] an die Öffentlichkeit, in der die US-Behörden ausländischen Behörden in instantanen Abgleich von Biometrie für 270 Millionen Personen anbietet, wenn diese wiederum die US-Behörden in ihren Biometriesystemen suchen lassen. Mit Matches, so versprechen die USA, käme die Info, ob es sich vielleicht um Terroristen handeln könnte, ob die Leute wegen Sexual- oder anderer schwerer Straftaten oder wegen Migration verurteilt wurden und ähnliches mehr.
Angeblich läuft zu diesem Zeitpunkt der Austausch mit dem UK bereits. Die US-Behörden scheinen aktiv an einer Ausweitung in die EU hinein zu arbeiten ([[https://www.statewatch.org/news/2022/july/usa-offers-foreign-states-access-to-1-1-billion-biometric-encounters-in-return-for-reciprocal-database-access/|Statewatch-Meldung vom Juli 2022]]).
= Weiteres =
[[http://en.wikipedia.org/wiki/Category:Law_enforcement_databases_in_the_United_States| Wikipedia Kategorie Datenbanken USA]]
== Austausch von Verdeckten Ermittlern mit der EU ==
Nachdem Anfang 2011 heraus kam, dass es einen sehr erfolgreichen Austausch von [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittlern]] innerhalb der [[Datenbanken EU|EU]], kam danach auch der Verdacht auf, dass es auch einen Austausch mit den Staaten gab. Laut [[https://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/2.ht|Telepolis]] gab es eine verdeckte FBI-Ermittlerin, die Kontakt zu Aktivisten der G8-Proteste in Gleneagles aufnehmen wollte.
== GPS-Peilsender ==
Die Obama-Administration plante 2011, den Einsatz von [[Überwachungstechnik#GPS_Peilsender|GPS-Peilsendern]] auch ohne richterliche Genehmigung zu ermöglichen. Dabei wurden vorher auch schon GPS-Peilsender relativ willkürlich angebracht. Bei einem amerikanischen Studenten geschah dies nur, weil er einen Vater hatte, der eine muslimischer Geistlicher war, bei anderen wegen einer vermuteten Mitarbeit in der Tierrechtsszene.
[[http://www.wired.com/threatlevel/2011/05/gps/|Battle Brews Over FBI’s Warrantless GPS Tracking]]
== Data Protection Review Court ==
Um nervice EU-Gerichte (vgl. die Schrems-Urteile) loszuwerden, hat die US-Regierung im Oktober 2022 eine Art Geheimgericht eingerichtet, das Klagen von EU-Bürger_innen über Datenverarbeitung in den USA behandeln soll. Aus [[https://portside.org/2024-01-21/inside-bidens-secret-surveillance-court|Portside-Artikel vom Januar 2024]]:
{{{#!blockquote The court never officially opened for business, at least not publicly.
[...of the judges,] four have deep-rooted experience with classified information from their previous careers in the NSA, the National Security Council and the Department of Justice.
[...]
Critics argue that it’s nearly impossible to tell if the process works: Europeans in the DPRC can’t represent themselves, aren’t shown the underlying decision, and can’t look at the results. And whatever the decision is, it can’t be appealed. }}}
Netto sieht es stark nach einem weiteren dysfunktionalen Feigenblatt aus, das EU-Kommission und US-Regierung ausgedacht haben, um aus dem Schrems-Urteilen keine Konsequenzen ziehen zu müssen; es dürfte also wenig Sinn haben, auf diese Einrichtung zu hoffen, um Datenschutzprobleme in den USA zu behandeln, schon gar nicht, soweit diese staatlicherweise bestehen.
MESTA
<<TableOfContents>> = MESTA =
MESTA ("Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation") ist eine [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsverwaltung]] der [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften|Staatsanwaltschaften]] verschiedener Länder.
Es wurde 1997 pilotiert, 1999 in den Regelbetrieb genommen und läuft mittlerweile mindestens in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein- Westfalen und Berlin (vgl. <<BtDS(19/15346)>>).
== Rechtsgrundlage ==
Für MESTA gibt es aus Schleswig-Holstein eine <<Doclink(mesta-errichtung.html,Errichtungsanordnung)>> und dessen Grundlage, das [[https://www.gesetze-im-internet.de/statregg/BJNR130010998.html|StARegG]] (Statistikregistergesetz) In anderen Ländern dürften die Regelungen ähnlich, wenn auch weniger detailliert aussehen.
== Daten ==
MESTA ist in erster Linie als Vorgangsverwaltung angelegt, d.h. viel dreht sich um das Ausfüllen von Formularen, um Dokumente zu generieren und den "Lebenszyklus" eines Falls zu begleiten.
Dabei fallen natürlich großen Mengen personenbezogener Daten an ("Anzeigende, Beschuldigte/Betroffene, Geschädigte, Nebenkläger, Zeugen, Leichen, Asservatengeber/-empfänger, gesetzliche Vertreter und Zustellungsbevollmächtigte"). Diese sind natürlich recherchierbar, nach Herstellerangaben auch über "Kölner Phonetik".
== Zugriffrechte ==
Zugriff auf die Daten haben nach Herstellerangaben (s.u.) die Justizverwaltungen der beteiligten Länder an ca. 8000 Arbeitsplätzen.
Etwas konkreter sieht die bekannte Errichtungsanordnung vor, die "Daten aller Beschuldigten aus einem Ermittlungs- und Strafverfahren sowie der Betroffenen in Bußgeldverfahren" seien auf jeden Fall zu speichern, und nach Bedarf und bei Katalogstraftaten auch die Dritter, bis ein Tatverdächtiger ermittelt ist. Nett ist in diesem Zusammenhang Punkt 4.4.: "In Ermittlungsverfahren, denen offenkundig haltlose Vorwürfe zugrunde liegen, werden ausschließlich die Daten des oder der Anzeigenden gespeichert."
Gespeichert werden (jedenfalls in S-H) die üblichen Personendaten plus Beruf, Geburtsname der Mutter, besondere Kennzeichen und "Berechtigungen", was Führerscheine und ähnliches meint. Dazu kommen Verfahrensdaten, also insbesondere der Tatvorwurf, Asservate und Daten zur Vollstreckung.
Dazu kommen offenbar zunehmend umfangreichere Teile der Ermittlungsakten bis hin zur kompletten Akte. Diese werden durch Stichwortsuchen erschlossen. 2007 war das aber noch in der Pilotphase.
Die Daten sind nach Errichtungsanordnung über Aktenzeichen oder über Personen-Stammdaten (es ist zu bezweifeln, dass alle Teile des Datensatzes bekannt sein müssen, zumal der Hersteller phonetische Suche verspricht).
== Übermittlung an die Polizei ==
Daten aus MESTA werden mit der Eintragung an die Polizei übermittelt. Bei Abschluss des Verfahrens geht ein weiterer Datensatz mit den entsprechenden Infos an die Polizei. Wie der [[http://www.lda.brandenburg.de/media/1666/tb_2005.pdf|TB 2004/05 des LfD Brandenburg]] (S. 85) richtig anmerkt, mag letzteres ein gewisser Vorteil sein, weil es die Zahl der "Ausgang unbekannt"-Einträge in den polizeilichen Auskunftssystem reduzieren könnte. Dieser Hoffnung schließt sich auch der hessische LfD in seinem <<Doclink(2006-LfDHessen-TB35.pdf,35. TB (2006))>> (S. 64) an. Emprirische Belege für positive Wirkungen sind indes nicht bekannt.
Die Polizei soll keinen Online-Zugriff auf die MESTA-Daten haben.
== Übermittlung von der Polizei ==
Eine Recherchemöglichkeit aus MESTA heraus in verschiedenen Polizeidatenbanken war offenbar immer ein großer Wunsch; die Anbindung an die Fallbearbeitungen beim BKA („INPOL-Fall“) wurde jedoch aufgegeben; <<BtDS(19/15346)>> sagt weiter, dass zumindest der Zugriff auf Verbunddaten und (später?) das PIAV bis Ende 2020 möglich sein soll.
== Löschfristen ==
Die Löschfristen richten sich in S-H nach dem StARegG; das sind normalerweise 5 Jahre, für Jugendliche drei, nach Erledigung des Verfahrens. Wenn das Verfahren mit Haftstrafen endet, wird bis mindestens ein Jahr nach der Freilassung gespeichert. Dazu werden Daten, die wegen Aufbewahrungsfristen aufgehoben werden müssen, nach entsprechender Maßgabe weitergespeichert, sollen aber dann nur noch "aufbewahrt" werden. Dass "Aufbewahrung" bei MESTA Suchbarbarkeit einschließt, erzählt der Rechtsanwalt Thomas Wings in [[http://hoechststrafe.dorkawings.de/2011/10/bloss-gestellt-und-arger-geerntet/|einem Blogeintrag von 2011]]: In einem Prozess hatte die Staatsanwältin längst aus dem Zentralregister gelöschte Verfahren aus dem Hut gezaubert. Dabei wurden als Aufbewahrungsfrist 30 Jahre genannt (TODO: aus welchen Normen ergibt sich diese Zeit?). Die betreffende Staatsanwältin wurde zwar für diese Nutzung von MESTA gerüffelt, sonstige Konsequenzen wurden aber offenbar nicht gezogen.
Wie üblich ist für die Löschfrist die letzte Zuspeicherung relevant (siehe auch [[RechtsLage]].
== Hersteller ==
[[http://www.dataport.de/dataport/leistungen/anwendungsverfahren/a-z/mesta/mesta-start.html|MESTA]] wurde von der Firma [[http://www.dataport.de/|Dataport]] entwickelt, die später analoge Systeme unter dem Titel @rtus für die Polizeien geliefert hat. In einer früheren Version der anfangs zitierten Seite gab die Firma an, das System basiere auf "Oracle, SQL-Server, Informix" sowie "WINNT, WIN2000, LINUX, SUN SOLARIS" und sei geschrieben in "Uniface, C, Visual-Basic, XML, XSLT, .NET". Wem das nach horröser Frickelei klingt, mag richtig liegen.
Inzwischen soll das System auf J2EE basieren.
Jedenfalls in [[Datenbanken Brandenburg|Brandenburg]] wird an sechs Standorten ein Server betrieben; die verschiedenen Server replizieren offenbar untereinander die Stammdaten.
== Weitere Quellen ==
- [[http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb27/k6p3.htm| Datenschutzbeauftragter Hessen:]] -- wohlwollende Beurteilung des LfD Hessen aus der Frühzeit.
- [[http://www.jurpc.de/aufsatz/20080056.htm|Rückblick ]] aus Sicht des Brandenburger Generalstaatsanwalts
- [[http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/28664/2008-01-16-jb-statistik.html| PM der Stadt Hamburg: ]] -- Ein "Statistik-Modul" hat MESTA auch; allerdings scheint es dann und wann Probleme zu bereiten.
- NJW 1996, 2984 -- ein Artikel, der die Motivation der Gesetzgebung in S-H diskutiert und bejammert, dass andere Länder nichts dergleichen planen.
- [[http://www.tagesspiegel.de/berlin/justiz-wartet-auf-die-elektronische-akte/1067332.html|Tagesspiegel 13.10.2007]] -- elektronische Akte der Berliner Justiz (Modesta)
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CECIS
= CECIS =
Im Fall einer Katastrophe können die Behörden des betroffenen [[EU]] Staates ein Hilfeersuchen an das Beobachtungs- und Informationszentrum (Monitoring and Information Centre, MIC) richten, das dieses sofort an die nationaler Ansprechpartner in den [[EU]]-Statten weiterleitet. Im Jahre 2004 wurde zudem ein Kommunikations- und Informationssystem (CECIS) eingerichtet werden, das einen noch effizienteren Informationsaustausch im [[Katastrophenschutz|Katastrophenfall]] ermöglichen soll.
== Geschichte und Zweck der Datenbank ==
Im Fall einer Katastrophe oder eines Terroranschlages sollen verlässliche und ausführliche Informationen über die auf europäischer Ebene für Hilfsmaßnahmen verfügbaren Mittel und Fähigkeiten einen rationelleren Einsatz ermöglichen. Im Jahr 2003 wurde der [[EU]]-Militärausschuss beauftragt, eine [[Datenbank]] der militärischen Mittel und Fähigkeiten zum Schutz der Zivilbevölkerung vor den Folgen von Terroranschlägen einschließlich chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Anschläge einzurichten. Im Jahre 2004 hat die Komission die [[EU]]-Staaten aufgefordert die Daten über ihre zivile [[Katastrophenschutz]]-Infrastruktur zu übermitteln um festzustellen welche Zivilschutzfähigkeiten für die Unterstützung von durch einen schweren Terroranschlag betroffenen Staate auf europäischer Ebene zur Verfügung stehen und diese in die CECIS-[[Datenbank]] eingespeist. Die CECIS-Datenbank ist über das [[sTesta]]-Netzwerk mit den nationalen Ansprechpartnern zum [[Katastrophenschutz]] vernetzt.
== Quellen ==
[[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/fight_against_terrorism/l33220_de.htm|MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT von 2004]] (html) -- Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung bei der Terrorismusbekämpfung
[[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/fight_against_terrorism/l28003_de.htm|europa.eu: Verfahren der Zusammenarbeit für den Katastrophenschutz]] (html) -- Zusammenstellung der Rechtsakte
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FRONTEX
<<TableOfContents>> = FRONTEX =
{{http://www.indymedia.ie/cache/imagecache/local/attachments/jun2008/460_0___30_0_0_0_0_0_frontex6.jpg}}
== Die europäische Grenzpolizei FRONTEX ==
Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (kurz FRONTEX aus dem Französischen für Frontières extérieures) ist eine Gemeinschaftsagentur der Europäischen Union mit Sitz in Warschau. Sie ist zuständig für die Zusammenarbeit der Grenzbeamten an den Außengrenzen der [[EU]]. In der BRD ist die [[Bundespolizei]] an FRONTEX beteiligt, in anderen Staaten, die zum Teil ans Verteidigungsministerium angegliederten Miltärpolizeien, wie die Gendarmerie in [[Frankreich]]. FRONTEX wurde im Jahr 2004 durch die Verordnung (EG) 2007/2004 des Rates der Europäischen Union vom 26. Oktober 2004 errichtet. FRONTEX gehört zur ehemaligen zweiten Säule der [[EU]], der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, und steht somit auch nach Inkrafttreten des [[Lissabon-Vertrag]]s nicht unter vollständiger Kontrolle des [[EU]]-Parlamentes.
== Rechtsgrundlagen ==
[[http://europa.eu/agencies/community_agencies/frontex/index_de.htm|Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX)]]
== FRONTEX als Teil der Europäischen Sicherheitsarchitektur ==
FRONTEX ist Teil der neuen [[Datenbanken EU|europäischen Sicherheitsarchitektur]] und ebenso wie die militarisierte Außenpolitik schreitet deren Aufbau schneller voran, als der Aufbau politischer Institutionen, die zu ihrer Kontrolle im Stande wären. FRONTEX wurde geschaffen durch eine Verordnung der Innenminister, also Teile der nationalen Exekutiven, die auf EU-Ebene legislative Funktionen wahrnehmen. Das EU-Parlament erhält lediglich "Berichte" der Agentur und kann über das Budget eine eingeschränkte Kontrolle ausüben. Die nationalen Gerichte und Parlamente hingegen haben keine Kontrolle.
So können die Innenminister auf europäischer Ebene Vorstellungen durchsetzen, die auf nationaler Ebene nicht realisierbar wären. Durch die Kooperation zwischen FRONTEX, [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] und [[Europol]] werden nachrichtendienstliche und polizeiliche Tätigkeiten koordiniert, die operative Arbeit erfolgt im Rückgriff auf militärisches Gerät und Gendarmerie-Einheiten. Dies wird durch die Notwendigkeit begründet, dass die Binnengrenzen abgeschafft wären, jedoch sollen auch an diesen die Sonderbefugnisse für Beamte in FRONTEX-Einsätzen gelten. Folgt man der Definition der [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]], gehören zu den Binnengrenzen auch die grenzüberschreitenden Transportwege, Bahnstrecken und Straßen.
[[http://www.imi-online.de/2007.php?id=1530| IMI-Analyse ]] FRONTEX geht in die Offensive
== NFPOC — National Frontex Point of Contact ==
Zur Erleichterung der Zusammenarbeit wurde in den Mitgliedstaaten jeweils ein National Frontex Point of Contact (NFPOC) und ein zentraler Kontaktpunkt (Central Frontex Point of Contact (CFPOC)), vermutlich nachdem Vorbild der [[SIRENE]]n, eingerichtet. Die NFPOCs sind überwiegend bei den Innenministerien bzw. der Grenzpolizei angesiedelt.
== CIRAM ==
Das Common Integrated Risk Analysis Model CIRAM, übersetzt Gemeinsames integriertes Risikosanalysemodell, ist ein Modell zur Kontrolle der Migrationsströme an den Außengrenzen der EU.
Das Modell wurde 2002 von einer EU-Expertengruppe entwickelt und erstmals von dem 2003 in Helsinki gegründeten mit der Risikoanalyse beauftragten Risk Analysis Centre (RAC) angewendet. Ab Mai 2005 wurde diese Aufgabe auf die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) übertragen. 2006 erfolgte eine Überarbeitung des Modelles an dem auch Experten der deutschen [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei ]] beteiligt waren.
== Weitere Links ==
- [[http://frontex.antira.info/| FRONTEX Watch-Blog|]]
- [[http://www.frontex.europa.eu/faq/| Offizielles FRONTEX FAQ der EU]]
- [[http://www.imi-online.de/download/FRONTEX-Broschuere.pdf|FRONTEX Broschüre der IMI]]
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=== Glossary === Term:: Definition
=== Drawing === {{drawing:mytest}}
Datenbanken Thüringen
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolAufG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true|Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (ThürPAG)]]
- [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=OBG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true|Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG)]]
- [[http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/gesetze_vo/19.pdf|Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG)]]
- [[http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/gesetze_vo/18.pdf|Hinweise zum Thüringer Datenschutzgesetz]]
- [[https://www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz/ueber_uns/rechtsgrundlagen/thuervsg/|Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVSG)]]
= Auskunftssysteme der Polizei = XXX recherchieren XXX
= Vorgangsbearbeitung =
Es wird das bayrische [[IGVP]] eingesetzt. Diese Daten werden laut einer [[http://haskala.de/2012/11/13/ua-13-11-201/|Aussage eines Verfassungsschützers im Untersuchungsausschuss]] zum [[NSU-Skandal]] regelmäßig vom [[Staatsschutz]] dem [[LfV]] übergeben.
= Fallbearbeitung =
Die [[Fallbearbeitung]] scheint nach [[http://haskala.de/2012/11/13/ua-13-11-201/|Aussage eines Verfassungsschützers]] im NSU Untersuchungsausschuss [[FINDUS]] zu sein.
= Verfassungsschutz =
Benutzt [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]], wie alle VS-Behörden.
= Skandale =
== Keine Teilnahme an Gedenkfeier wegen Erfassung in INPOL ==
Wie aus einer Erfassung in [[INPOL]] Platzverweise werden, erzählt an einem Beispiel aus Weimar/Buchenwald vgl http://de.indymedia.org/2006/02/139776.shtml. Zu widersprechen ist der Seite aber im Hinblick auf „Geheimdatei” – zwar wird aus dem Bericht nicht klar, ob die Polizei sich auf [[Gewalttäter Links]] oder auf LiMo-[[PHW]]s im [[KAN]] berufen wollte – geheim sind sie nicht. Was sie auch nicht besser macht.
== Polizei will Begründung für Auskunftersuchen ==
In den Jahren um 2010 herum war die Thüringer Polizei bundesweit die einzige, die regelmäßig versucht, bei der Auskunftserteilung Zicken zu machen und fragt, weswegen mensch eigentlich Auskunft haben will. Der damalige LfD in Thüringen fand das wenig beunruhigend, obwohl natürlich auch die Polizei in Thüringen kein Recht hatte, Gründe zu erfragen.
Euf entsprechende Ansinnen kann mensch problemlos schroff reagieren ("Meine Gründe habe ich bereits in der Anfrage angegeben") oder etwas freundlicher, etwa wie [[http://auskunftsersuchen.info/2011/02/03/die-antworten-der-letzten-woche/| auf auskunfsersuchen.info]] beschrieben.
== Neonazis mittels V-Leute vom LfV subventioniert ==
Ende der 90er Jahre führte das Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen mit nicht unbeträchtlichem finanziellen Aufwand zahlreiche [[V-Leute]] in der rechtsextremen Szene. Einer davon, Tino Brandt, war im Thüringer Heimatschutz Anführer einer Gruppe, aus der 1998 nach einigen geplanten Sprengstoffanschlägen ein Trio in den rechtsterroristischen Untergrund abtauchte. Diese ermordeten in den folgenden dreizehn Jahre acht türkischen bzw. griechischen Männern, eine Polizistin in Heilbronn (Das [[DAD#Phantom_von_Heilbronn|Phantom vom Heilbronn]]) und mehrere Banküberfälle(vgl [[http://www.welt.de/politik/deutschland/article13715153/Die-moegliche-Verbindung-der-Taeter-zum-Geheimdienst.html|welt]] und [[http://www.berliner-zeitung.de/politik/thueringen-der-verfassungsschutz-subventionierte-die-neonaziszene,10808018,11142588.html|berliner zeitung]]). Der beim Abtauchen des Nazi-Trios verantwortliche Verfassungsschutzpräsident Helmut Roewer wurde 2000 entlassen und publiziert inzwischen selbst im rechtsextremen Grazer Ares-Verlag (vgl [[http://derstandard.at/1319183018480/Graz-Thueringer-Ex-Geheimdienst-Chef-publizierte-bei-rechtem-Verlag|standard]]).
=== Weitere Informationen zum NSU-Skandal ===
Die Thüringer Fraktion die Linke hat eine Chronologie des Verfassungsschutzskandales veröffentlicht: [[http://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/nazi-terror/Chronologie/20111219_Chronik%20NSU.pdf| Chronologie von Verfassungsschutz und NSU]]
Eine Sammlung von Dokumenten zum [[NSU-Skandal]] gibt es auf der Webseite der Thüringer Linken: [[http://www.die-linke-thl.de/nc/themen/themen_a_z/i_o/nazi_terror/|Die Linke, Thema Naziterror]]
SISY
(muss recherchiert werden)
DORIS
<<bkamig()>>
Das Dokumentations-, Recherche- und Informationssystem (DORIS) ist eine Zentraldatei (d.h. BKA sammelt und verteilt Informationen an die Landespolizei) des [[Datenbanken BKA|BKA]].
<<BtDS(17/4833)>> sagt dazu: „Staatsschutzdienststellen sowie Staatsanwaltschaften liefern Informationen im Sinne der Datei [es geht im Kontext um linke Politaktivist_innen] auf konventionellem Wege an. Das BKA speichert die im Rahmen seiner Zuständigkeit gewonnenen relevanten Daten”; außerdem hätten Behörden außerhalb des BKA „keine Zugriffe auf diese Datei” (warum es dann keine Amtsdatei ist, ist unklar).
<<BtDS(19/15346)>> nennt für November 2019 2082 Datensätze in der Datei, aber keine Personen.
129a Verfahren
<<TableOfContents>> = Verfahren nach §129a =
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist der Begriff, unter dem der im Strafgesetzbuch (StGB) dargelegte Straftatbestand „Bildung terroristischer Vereinigungen“ allgemein bekannt ist. Der Straftatbestand wurde 1976 im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus in das StGB aufgenommen und führte den Begriff „Terroristische Vereinigung“ als Rechtsbegriff ein. § 129a StGB ist Bestandteil eines als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde
== Rechtsgrundlagen ==
=== §129a StGB ===
Der [[http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.html|§129a StGB]] ist der Terrorismusparagraph, er bestraft auch Personen, welche eine terroristische Vereinigung unterstützen.
=== §129b StGB ===
Auf Grund der Anschläge auf das World Trade Center wurde der §129 umd den [[http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129b.html|§129b StGB]] erweitert, für Personen die in einem anderen Land terroristische Aktivitäten unterstützen. Der Paragraph ist noch umstrittener als der 129a, weil sich die Justiz hierzulande auf Aussagen von ausländischen Sicherheitsorganen verlassen muss. D.h. viele der Erkenntnisse könnten auch unter Folter erlangt worden sein. Der §129b bezieht sich auf die Unterstützung von Vereinigungen die nur Straftaten im Ausland und nicht in der BRD begehen. Ob eine Vereinigung unter den Paragraphen 129b fällt, wird vom Bundesjustizministerium entschieden. Es ensteht so eine Aufweichung der Gewaltenteilung. Des weiteren ist es problematisch, dass je nach politischer Wetterlage eine Vereinigung als Befreiungsbewegung oder als terroristische Organisation wahrgenommen wird.
=== §129 StGB ===
Wenn der §129a nicht geht, wird der §129 (kriminelle Vereinigung) genommen, welcher immer noch recht breite Ausforschungsmöglichkeiten bietet. Bei einem [[Ermittlungsverfahren]] nach §129 ist nicht die Generalstaatsanwaltschaft, sondern die lokale [[Staatsanwaltschaft]] beim Landgericht zuständig.
== Der Paragraph als Ausforschungsmittel ==
Weniger als drei Prozent der Ermittlungsverfahren, die in den 1990er Jahren auf Grund des § 129a eingeleitet wurden, endeten mit einem gerichtlichen Urteil. Die eingestellten restlichen 97 Prozent waren für den [[Staatsschutz]] keineswegs nutzlos, denn der § 129a eröffnet eine Fülle von Möglichkeiten zur Überwachung großer Personengruppen mittels [[Überwachungstechnik]] auch ohne wikliche Anhaltspunkte. Die gesammelten Daten verbleiben dann nach der Einstellung des Verfahrens in der Regel in [[INPOL]] und auf jedenfall in [[NADIS]]. Viele der ehemaligen Verdächtigen der eingestellten Verfahren sind dann auch beim nächsten 129a-Verfahren wieder mit dabei. So geschehen bei einigen Beschuldigten des [[#Hakenkrallen Verfahren|Hakenkrallen-Verfahrens]], die beim [[#Autonome Gruppen|Autonome Gruppen-Verfahren]] dann wieder beschuldigt wurden.
== Skandal-Verfahren ==
=== Hakenkrallen Verfahren ===
Wegen Hakenkralle gegen den Zugverkehr wurde in den 90-zigern gegen mehrere bekannte Anti-AKW Aktivist_innen ein 129a-Verfahren eingeleitet, welches dann bald eingestellt wurde.
- [[http://de.indymedia.org/2003/10/64215.shtml| Indymedia-Artikel: ]]Goldene Hakenkralle auf der roten Flora in HH
- [[http://www.nadir.org/nadir/initiativ/gold/|Initiative Gold, Dokumentation auf nadir]]
=== Autonome Gruppen === Kurz vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm wurden etliche Hausdurchsuchungen in [[Berlin]], [[Bremen]] und in [[Hamburg]] wegen einer angeblichen terroristischen Vereinigung ''Autonomen Gruppe gegen den G8-Gipfel'' von [[Staatsanwaltschaft|Bundesanwaltschaft]] durchgeführt. Dafür bekam die Bundesanwältin 2007 einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2007/.gov|Big Brother Award]]. Das Verfahren wurde im Herbst 2008 eingestellt.
- [[http://de.indymedia.org/2007/05/176376.shtml|Indymedia-Artikel:]] Autonome in Bewegung
- [[http://autox.nadir.org/buch/akten.html| Aktenauswertung]] von dem Verfahren
- [[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,564875,00.html| Spiegel-Artikel]] Justiz gegen Linksradikale
=== mg-Verfahren === Anfang des Jahrtausend tauchten zum erstenmal Bekennerschreiben der [[http://de.wikipedia.org/wiki/Militante_gruppe_(mg)|mg]] (militanten gruppe) nach Brandanschlägen in [[Berlin]] auf. Daraufhin wurden etliche 129a-Verfahren gegen die unterschiedlichsten Personen ohne wirkliche Anhaltspunkte aus [[Berlin]] eingeleitet. Im Nachhinein wurden die meisten Verfahren vom BGH als rechtswidrig beanstandet.
Drei Personen wurden vom Berliner Kammergericht im Oktober 2009 der Mitgliedschaft der mg zu drei und drei einhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie 2007 in der Nähe waren, wo jemand versucht hatte ein Bundeswehrfahrzeug anzuzünden. Die Revision wurde im Mai 2011 vom BGH abgelehnt (vgl. [[http://einstellung.so36.net/de/1835|Einstellungsbündniss]]).
Der Soziologe [[http://de.wikipedia.org/wiki/Andrej_Holm|Andrej Holm]] wurde zusammen mit den drei anderen Personen verhaftet, weil ihm unterstellt wurde der intellektuelle Kopf zu sein, da in den Bekennerschreiben Worte auftauchten, die er häufig in wissenschaftlichen Artikeln verwendete. Das Verfahren gegen Andrej Holm wurde im [[http://annalist.noblogs.org/post/2010/07/11/einstellung/|Sommer 2010 einstellt]].
- [[http://www.einstellung.so36.net|Webseite der Soli-Gruppe zum mg-Verfahren]] (mit einer ausführlichen Sammlung von Presseartikel)
=== §278-Verfahren gegen Tierrechtler in Felix Austria === Auf [[Datenbanken Austria|Östreichisch]] heißt der 129a-Paragraph, §278a. Etliche Tierechtsaktivisten sind deswegen seit 2008 angeklagt. Dabei war auch eine [[Verdeckte Ermittler|verdeckte Ermittlerin]] im Einsatz, die mit einem der Hauptangeklagten eine Beziehung hatte. Beweise gab es aber trotz dieser weitgehenden Ausforschung nicht. Die Angeklagten wurden im Mai 2011 freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat allerdings Revision angekündigt.
- [[http://antirep2008.org/|Webseite der Soligruppe]]
=== Terrorismusverfahren wegen Unistreik in Österreich ===
Im Sommer 2010 wurden vier KunststudentInnen in [[Österreich]] wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung nach [[http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=11&paid=278b|§278]] verhaftet. Zur Last geworfen wurde ihnen, dass sie angeblich die Redelsführer beim Unistreik gewesen seien und Mülltonnen vor einem Arbeitsamt angezündet hätten. Da das nicht tragbar war wurden sie nach 7 Wochen wieder auf freien Fuß gesetzt, es wird aber weiterehin jetzt nach [[http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=11&paid=277|§277]] ("verbrecherischem Komplott") ermittelt. Auch bei der liberalen Öffentlichkeit hat dieses zum Umdenken über Polizeibefugnissen geführt. So entdeckte auch Peter Sloterdjik seine kritische Ader wieder. Im Februar 2011 wurde gegen die Vier ein neuer Verdacht gefunden, da die PolizistInnen während der Hausdurchsuchung ein Video einer Abschiebung gefunden hatte. Denn das Video der Abschiebung wird von den Ermittlern durchgehend als „Observation“ bezeichnet, die vermuten lasse, dass die Beschuldigten offensichtlich Verhinderungen von Abschiebungen, möglicherweise aber auch Häftlingsbefreiungen planen würden.
-
[[http://fm4.orf.at/stories/1676765/|ORF: Über die Kriminalisierung von Protest am Beispiel von #unibrennt.]]
-
[[http://derstandard.at/1282273508951/Die-Uni-Bewegung-wird-kriminalisiert|Standard:Philosoph Peter Sloterdijk erklärt sich solidarisch mit den Verdächtigen - Diese orten Willkür bei den Behörden]]
-
[[http://www.datum.at/0211/stories/alarmstufe-rot/| www.datum.at: Weil sie eine Abschiebung gefilmt haben, sollen vier Wiener Studenten eine Terrororganisation sein]]
=== §129b-Verfahren gegen Kurdische Kommunisten ===
Mitglieder der Kurdischen DHKP-C wurden im Dezember 2010 nach 129b in Düsseldorf zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt.
- [[http://attacmedien.wordpress.com/2009/06/16/129b-verfahren-in-d-dorf/|Attac-Medien:]] 129b-Verfahren in D-Dorf
- [[http://www.no129.info/|Webseite der Soligruppe]]
=== Tarnac 9 ===
Im November 2008 werden etliche MitgliederInnen einer Kommune in [[Frankreich]], wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhaftet. Der Grund für die Verhaftung waren mehrere Sabotageakte am Schienennetz und weil der Staatsschutz vermutet, dass die AutorInnen von ''"Der kommende Aufstand"'' aus Tarnac stammen. Nach mehreren Monaten Gefängnis wurde dann auch der vermeintlich Hauptverdächtige freigelassen, da es keine Beweise gab.
- [[http://tarnac9.noblogs.org|Deutsche Soli-Seite für Tarnac 9]]
=== § 129 Verfahren gegen Antifas === Die [[Staatsanwaltschaft]] [[Sachsen]] hat am 19 Februar 2011 eine Hausdurchsuchung im [[http://www.dresden-nazifrei.com/index.php?option=com_content&view=article&id=187%3Asoli&catid=43%3Aphantom&lang=en|Bündnisbüro Dresden Nazufrei]] angeordnet, wegen eines §129 Verfahrens. Der Grund für das §129 Verfahren soll eine angeblich bundesweit vernetzte Antifa-Sportgruppe sein, die koordiniert Nazis verprügelt. Im Zuge dessen wurden auch Massen-[[Überwachungstechnik#Handy-Funkzellen_Datenbanken]] während der Gegenproteste zum Naziaufmarsch am 19.02 durchgeführt. Am 12. April und 02. Mai 2011 kam es dann in Brandenburg, Sachsen und besonders in Dresden zu weiteren Hausdurchsuchungen gegen Linke aus verschiedenen politischen Zusammenhängen. Der Skandalhöhepunkt war dann die Hausdurchsuchung am 10.08.2011 bei einem ehemaligen Dissidenten-Pfarrer und jetzigen Pfarrer der [[http://jg-stadtmitte.de/2011/08/11/stellungnahme-der-soligruppe-der-jg-stadtmitte/#more-754|Jugendgemeinde Jena]] ohne das Inneministerium in [[Thüringen]] zu verständigen.
- [[http://hundertneunundzwanzigev.blogsport.de/2011/08/23/neunzehn-vierundachtzig-orwell-meets-dresden-2/#more-34| 129Neunzehn vierundachtzig – Orwell meets Dresden, Artikel im Gefangeneninfo vom August 2011 der Soli-Gruppe]]
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FIT
Der „Fundstellennachweis islamischer Terrorismus“ war eine Verbunddatei innerhalb von [[INPOL]], der die „präventiven personenbezogenen Erkenntnisse des Bundes und der Länder im Phänomenbereich des islamischen Terrorismus vernetzt“ (<<Doclink(2006-bundestag-1602875.pdf,BT-Drucksache 16/2875)>>).
2009 ist die Datei gelöscht (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>).
== Rechtsgrundlage ==
Errichtungsanordnung: http://www.datenschmutz.de/li/docs/FIT_anordnung.pdf
== Inhalt ==
Im September 2006 enthielt die Datenbank rund 14000 Datensätze.
== Weiteres ==
Die deutsche Innenministerkonferenz denkt im Oktober 2004 über einen Nachfolger der FIT nach: [[http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/3_20Konferenzen/3.2_20Innenminister-Konferenz/3.2.5_20Beschl_C3_BCsse_20und_20Berichte/3.2.5.3_20Sitzung_20vom_2019.11.2004/NI/Anlage_20zu_20Nr._208,property=Dokument.pdf|Innenministerkonferenz Möglichkeiten zur Schaffung von gemeinsamen Dateien von Polizeien und Nachrichtendiensten im Bereich der Terrorismusbekämpfung]]
Dass der MDR von einer „streng geheime[n] Bund-Länder Datei“ [[http://web.archive.org/web/20040406083156/http://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/1309287.html|spricht]], verrät die Unkenntnis der Redakteure von den Verhältnissen -- da FIT als Verbunddatei betrieben wird, sind die Daten im Prinzip beliebig weit gestreut.
AZR
<<TableOfContents>> = Ausländerzentralregister (AZR) =
Das '''Ausländerzentralregister''' ist eine der [[Datenbanken gegen MigrantInnen]]. Es enthält Personalien, Wohnsitze, Aufenthaltsverfügungen sowie weitere Daten von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die sich nicht nur vorübergehend (die Grenze verläuft irgendwo bei drei Monaten) in der BRD aufhalten oder aufgehalten haben (Aussonderungsprüffrist sind 10 Jahre) sowie Daten von Menschen, die mit Visum in die BRD eingereist sind.
Es wird vom [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts|Bundesverwaltungsamt]] (BVA) in Köln für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betrieben ([[https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/azr_node.html|BVA über AZR]]).
Einträge im AZR sind über [[INPOL]] recherchierbar.
Das AZR hat seine Wurzeln in der Ausländerzentralkartei, die deutsche Behörden (mit einer Unterbrechung 1945 bis 1953) seit 1938 führen. Schon 1967 wurde die für damalige Verhältnisse riesige Datensammlung in Rechner überführt, lange vor vergleichbaren Entwicklungen im Polizeisektor, der sich erst in den 1970er-Jahren Richtung EDV bewegte.
Das Bundesverwaltungsamt bekam 2006 für das AZR den Big Brother Award für sein Lebenswerk; die [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.life|Laudatio von Thilo Weichert]] ist eine lesenswerte Einführung in die Materie.
Die Leute, die das AZR betreiben, betreiben auch ein separates, zentrales Register für „Drittstaaten-Ausländervereine“, die speziell beobachtet werden, um rechtzeitig „Verbotsgründe aus Art. 9 Abs. 2 GG sowie die spezifischen Verbotsgründe aus § 14 Abs. 2 Vereinsgesetz“ zu finden (Zitate aus [[https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/A/auslaendervereinsregister.html|BVA zum AVR 2021]]).
Diese Praxis wurde bereits seit langem als rechtswidrig und willkürlich eingeschätzt. 2022 schloss sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages dieser Einschätzung an. Das Innenministerium kündigte an, den entsprechenden Erlass (vom Burschenschaftler Manfred Kanther zu veranworten) aus dem Jahr 1994 überprüfen zu wollen ([[https://netzpolitik.org/2022/bka-und-verfassungsschutz-anlasslose-uebermittlung-kurdischer-vereinsdaten-ist-rechtswidrig/|netzpolitik.org am 19.7.2022]]).
== Rechtsgrundlage ==
Das AZR hat seine Wurzeln in der unter der Nazi-Regierung in den späten 1930er Jahren erlassenen Ausländerpolizeiverordnung. Die spätere Datei wurde im Wesentlichen ohne Rechtsgrundlage betrieben, was 1983 vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde. Dennoch wurde das System munter weiterbetrieben, bis 1994 das Ausländerzentralregistergesetz AZRG einen Rechtsrahmen schuf. Dieser Rechtsrahmen wurde wiederum 2008 [[http://www.heise.de/newsticker/Deutsche-Auslaenderdatei-diskriminiert-Europaeer--/meldung/120610|vom EuGH als gegen Gemeinschaftsrecht verstoßend]] beurteilt, weil er der Freizügigkeit innerhalb der EU nicht Rechnung trug. 2012 rang sich der Gesetzgeber eine von starken Vorbehalten der Behörden gezeichnete Revision des AZRG ab, die die Speicherung und Nutzung von Daten von EU-Bürger_innen etwas einschränkte.
Das Ergebnis ist das [[http://www.gesetze-im-internet.de/azrg|Gesetz über das Ausländerzentralregister]]. Im Vergleich zu analogen Dateien fallen zahlreiche eher haarsträubende Regelungen auf, so etwa eine „Gruppenauskunft”, über die regelmäßig eine „Mehrzahl von Ausländern” (§12) abgefragt werden kann, sowie mindestens 11 Paragraphen, die Datenübermittlungen an eine große Zahl öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen erlauben.
Siehe auch die GFF-Studie [[https://freiheitsrechte.org/home/wp-content/uploads/2022/01/Studie_Auslaenderzentralregister.pdf|Das Ausländerzentralregister – eine Datensammlung außer Kontrolle]].
== Inhalt des AZR ==
Laut Angaben des Bundesverwaltungsamts enthielt das AZR:
||1999||11 Millionen|| ||2010||20.4 Millionen|| ||2015||26 Millionen||
personenbezogene Datensätze. Auch im Jahr 2023 nennt das BVA auf https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/azr_node.html immer noch die 26 Millionen; das dürfte aber nicht die reale Entwicklung der Datenbank spiegeln, sondern eher die Sorgfalt bei der Pflege der Webseiten.
Das bringt das BVA zur Einschätzung, es handele sich um "eines der ganz großen automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland, mit einer Systemstabilität und -sicherheit, die keinen Vergleich zu scheuen braucht" ([[http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/AZR/azr-inhalt.html|BVA zu AZR 2015]]).
Nach [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.life|Schätzung des LfD von Schleswig-Holstein]] bezogen sich diese 2006 auf über 10 Millionen Personen.
Eine schöne Übersicht über die gespeicherten Kategorien von Daten findet sich bei https://www.verwaltungsdaten-informationsplattform.de/SharedDocs/Register/Auslaenderzentralregister.html.
Zusätzlich zum primären Speicherungsgrund (längerer Aufenthalt in der BRD) zählt §2 (2) AZR in derzeit 14 Fallgruppen zahlreiche Tatbestände aufgezählt, die eine Speicherung auch für Menschen rechtfertigen, auch wenn die Personen sich gar nicht mehr in der BRD befinden, etwa:
- Asylantrag gestellt (vermutlich enthält das AZR also einen Teil von [[EURODAC]]
- Hat einen Aufenthaltstitel irgendeiner Art beantragt (unabhängig vom Erfolg)
- Bestehen von „öffentlich-rechtlichen Geldforderungen”
- Im Groben Formulierungen nach Artikel 96 bis 99 SDÜ (vgl. [[SIS]]), so dass vermutlich eine Ausschreibung in SIS auch einen Eintrag im AZR nach sich zieht.
- Politische Betätigung, die von der §129 StGB-Familie abgedeckt wird, Planung von "staatsgefährdenden Gewalttaten"
- Betäubungsmittelgeschichten, Fluchthilfe
- Wurde abgeschoben
- Falscher Volksdeutscher („Feststellung der Aussiedlereigenschaft [...] abgelehnt oder zurückgenommen”)
- An oder durch die BRD ausgeliefert
- Einbürgerung abgelehnt
- War Flüchtling („ohne den erforderlichen Pass [...] bei der Einreise nicht zurückgewiesen” wegen politischer Verfolgung)
EU-Bürger_innen haben einen etwas kleineren Katalog; interessanterweise ist aber der schlichte Aufenthalt auch für sie noch Speichergrund; dafür ist für sie, soweit sie ihre Freizügigkeit nicht verwirkt haben, die Datenübertragung relativ stark eingeschränkt.
§3 AZR regelt, dass zu Personen gespeichert werden kann:
- Die AZR-Nummer
- Speichergrund (Tatbestand nach §2)
- Grundpersonalien plus Aliase etc, Daten zu Identitätsdokumenten
- Foto
- ausländerrechtlicher Status, Entscheidungen dazu
- Familienstand, letzter Wohnort "im Herkunftsland", "freiwillig" Religionszugehörigkeit, Daten zu Ehepartner_innen
- Angaben zu Wohorten, Ein- und Ausreisen
- Hinweise/Angaben zu weiteren behördlichen Entscheidungen (z.B. BA für Arbeit, Polizeien)
- Quellen (meldende Behörde, Aktenzeichen dort)
- Hinweise auf Begründungstexte
- Sterbedatum
Für EU-Bürger_innen wird ein schmalerer Datensatz gespeichert; insbesondere entfällt das Foto.
Die Daten werden üblicherweise von den meisten teilnehmenden Behörden direkt im AZR gespeichert (§7 AZRG). Das BAMF hat keine Verpflichtung, die Richtigkeit oder Zulässigkeit dieser Speicherungen zu prüfen (§8 AZRG).
Forderungen, das AZR solle auch Fingerabdrücke enthalten, wie sie nichtdeutschen Menschen inzwischen regelmäßig abgenommen werden (vgl. etwa [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/90908|Heise online-Artikel von 2007]]), bekamen neuen Schwung, nachdem der "Elektronische Aufenthaltstitel", eine dem elektronischen Personalausweis ähnliche Identifikation für AusländerInnen, jetzt zwingend Fingerabdrücke speichert. Immerhin hält der BfDI nicht viel von der Aufnahme dieser Daten ins AZR (Erklärung im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. TB (2011))>>, 8.2.2, S. 97f).
== Telnehmende Behörden ==
Zur Anlieferung ins AZR sind nach §6 AZRG verpflichtet:
- Die Ausländerbehörden, Staatsangehörigkeitsbehörden und Behörden für Spätaussiedler
- Die Grenzbehörden
- Das BAMF
- Alle Polizeien
- Staatsanwaltschaften und Gerichte
- Verfassungsschutz
In den meisten Fällen gibt es dabei Opportunitätserwägungen; so dürfen insbesondere die VS-Behörden nach Gutdünken operieren, und Polizeien dürfen Ermittlungen geheimhalten.
Lesend auf das AZR greifen nach Auskunft der BVA "mehr als 8500 Partnerbehörden" (2015; 2007: 6500) „mit weit über 100.000 Nutzern” zu ([[http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/AZR/azr-inhalt.html|BVA 2015]]). 2021 [[https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/azr_node.html|spricht das BVA]] immer noch von „weit über 100.000 Nutzerinnen und Nutzern“, aber inzwischen von 14.000 „Partnerbehörden und Organisationen“. Dabei sind 2016 rund 32 Millionen Anfragen („Geschäftsvorfälle” in der Sprache des BVA) -- etwa eine pro Sekunde -- gestellt worden. 2021 spricht das BVA von „bis zu 100 Millionen Geschäftsvorfällen“.
Insbesondere kann praktisch alle Polizei-EDV mehr oder minder direkt in AZR suchen. Weitere Behörden, deren Zugriff explizit geregelt ist (§§15-21, 25-27 AZRG):
- Luftsicherheitsbehörden
- atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
- oberste Bundes- und Landesbehörden
- Bundesagentur für Arbeit (Grunddaten, Aufenthaltsstatus und diesbezügliche Entscheidungen)
- Zollverwaltung (in Sachen Arbeitsmigration)
- Träger von Sozialhilfe bzw. Asylbwerberleistungen (wie BA Arbeit)
- Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
- Visabehörden (Außenministerium, Botschaften, Konsulate usf)
- Die obersten Stellen des Bundes und der Länder (damit diese planen können)
- Nichtöffentliche Stellen mit „humanitären oder sozialen Aufgaben” etwa zur Familienzusammenführung, in Vormundschafts- und Unterhaltsangelegenheiten (Grunddaten, Foto, aktenführende Behörde, Umzüge, Übermittlungssperren, Sterbedatum); diese dürfen einen ggf. erhaltenen Aufenthaltsort nur mit Zustimmung des Betroffenen an Dritte weitergeben.
- Behörden anderer Staaten, internationale Organisationen (das ist in §26 AZRG durch einige Verweise auf das BDSG erstaunlich kurz abgehandelt. Details zur tatsächlichen Praxis wären willkommen.
- Beliebige nichtöffentliche Stellen in Vollstreckungssachen oder gerichtliche bzw. behördliche Aufforderungen; idR muss der Betroffene vor der Übermittlung gehört werden
- AZR-Daten werden ohne Namen ein Mal pro Jahr und zusätzlich bei Bedarf an das statistische Bundesamt geschickt, das sie nach Gutdünken an die Landesämter weitergeben darf.
Es wäre vermutlich einfacher gewesen, aufzuzählen, welche Behörden keinen Zugriff auf das AZR haben. Möglicherweise hat der Gesetzgeber diesen Weg nicht gewählt, weil so sichtbar geworden wäre, dass im Groben nur die Landesämter für Archäologie und die Oberschulämter das AZR nicht lesen können.
Gesucht werden kann nach Grundpersonalien, AZR-Nummer oder Angaben zu Ausweisen bzw. Aufenthaltstiteln.. Beeindruckendes Extragimmick: "Bei Zweifeln an der Identität des Ausländers kann, außer bei Unionsbürgern, das Ersuchen auch nur mit Lichtbild gestellt werden" (§10 (2) AZRG). Aufschluss zu technischen Details zur Bildsuche wären willkommen.
== Gruppenauskunft ==
§12 AZRG erlaubt explizit, Anfragen zu stellen, die eine „Mehrzahl” von Menschen betrifft; entsprechende Regelungen gibt es nach unserer Kenntnis in keinem anderen Gesetz zur Errichtung von Datenbanken im Repressionssektor. Die Gruppenauskunft soll dienen zur „Abwehr von Gefahren für die öffentliches Sicherheit” (etc), also nach Gutdünken der Polizeien, zur „zur Verfolgung eines Verbrechens oder einer anderen erheblichen Straftat” (mit einer milden Einschränkung auf gewohnheitsmäßiges oder bandenmäßiges Begehen etwa analog zur DNA-Analyse) oder für was immer der BND so tut. Entsprechend ist Gruppenauskunft beschränkt auf Polizeien, Geheimdienste und die Justiz.
Laut <<BtDR(19/32508)>> und <<BtDS(18/10585)>> halten sich die Gruppenanfragen vorläufig noch in engen Grenzen: 2014 bis 2016 hat es gar keine gegeben, 2018-2020 dann schon je drei ans BKA und die Bundespolizei sowie eine an den BND.
== Suchvermerke ==
Das AZR dient auch als informelles Fahndungsinstrument. Das BKA oder Geheimdienste können weitgehend voraussetzungslos (insbesondere ohne Beteiligung von Gerichten und ohne erkennbare Rechtsschutzmöglichkeiten für die Opfer) „Suchvermerke” (§5 AZRG) vornehmen. Die ausschreibende Behörde wird dann von jeder Speicherung oder Abfrage in Kenntnis gesetzt.
== Übermittlungssperren ==
Zu den besonders perfiden Aspekten des AZR zählt, dass die Daten weit gestreut werden, insbesondere an Polizeien, aber auch an die BA für Arbeit, die Geheimdienste, Visabehörden, das rote Kreuz usf. Dazu treten Behörden anderer Staaten (§26 AZR).
Zumindest gegen Übertragungen an nichtstaatliche Stellen sowie Behörden anderer Staaten können Betroffene vielleicht etwas tun. §5 AZR sieht vor, dass auf Antrag beim BAMF eine Übermittlungssperre eingerichtet werden kann, wenn der/die Betroffene „glaubhaft macht, daß durch eine Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, an Behörden anderer Staaten oder an zwischenstaatliche Stellen seine schutzwürdigen Interessen oder die einer anderen Person beeinträchtigt werden können.”
Wir haben keine Erfahrungen, was als „Interessen” anerkannt wird; es wäre interessant, vom BAMF bestätigt zu bekommen, dass informationelle Selbstbestimmung kein schutzwürdiges Interesse darstellt.
Gegen den alltäglichen Eingriff die Menschenrechte der Gespeicherten helfen die Übermittlungssperren aber ohnehin nicht: Wenn nicht ein „überwiegendes öffentliches Interesse” (§4 (2)) besteht (also der Betroffene etwa Geheimagent eine befreundeten Staates oder rechtsmotivierter Diktator ist), wirken sie nicht gegen Übermittlungen an Behörden der BRD, und wenn ein „überwiegendes öffentliches Interesse” an der Übermittlung (§4 (3)) besteht (was z.B. bei politischer Betätigung immer der Fall sein dürfte) wird auch trotz Sperre übermittelt.
== Datenschutz ==
Nach §13 AZRG werden alle Zugriffe auf das AZR geloggt und sollen bei Auskünften auch mitgeteilt werden.
Das Auskunftsrecht aus dem AZR ist in §34 geregelt, und glücklicherweise erteilt das BAMF Auskunft über alle gespeicherten Daten unabhängig von deren Quelle. Auskunft über Daten von Geheimdiensten und Polizeien oder Übermittlungen an diese bedürfen aber der Zustimmung dieser. Andererseits müssen bei Verweigerung der Auskunft die üblichen Verweigerungsgründe (Erfüllung der Aufgaben bla Gefährdung der öffentlichen Sicherheit blabla überwiegendes Interesse von Dritten) konstruiert werden. Das kann übrigens auch das BAMF selbst tun, wenn es Auskunft verweigern will.
Vor der DSGVO hatte das BVA ein extra-ätzendes Auskunftsverfahren. Das ist trotz fast rechtsstaatlich aussehender [[https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/S/AZR/azr_selbstauskunft_datenschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=1|Artikel 13-Erklärung]] auch nicht viel besser geworden; entweder fahrt ihr nach Köln oder ihr besorgt euch eine Beglaubigung: https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/auskunft/auskunft_node.html – wegen dieses Ärgers fehlt das AZR auch im Auskunftsgenerator.
Die Speicherfrist im AZR richtet sich im Prinzip nach der kürzesten Frist der jeweils einliefernden Behörden; in der Praxis dürften Daten immer mindestens zehn Jahre nach dem Erlöschen des Speichergrundes (etwa durch Tod, Aus- oder Abreise) gespeichert bleiben. Eine Ausnahme sind Einbürgerungen, bei denen (§36 (2) AZRG) sofort gelöscht werden muss.
== Skandale ==
=== EU-Recht ist wurst ===
Im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. TB des BfDI (2011))>> wird berichtet (8.2.1, S. 97), das EuGH-Urteil C-524/06 vom 16.12.2008, nach dem das volle AZR-Programm die Rechte von EU-BürgerInnen massiv verletzt, sei vom Bundesverwaltungsamt insbesondere im "automatisierten Abrufverfahren und damit für einen Großteil der Abrufe" ignoriert worden; es seien auch bestehende Suchvermerke nicht gelöscht worden, was das AZR weiter als Sonderinstrument gegen straffällige AusländerInnen wirken lässt. Der BfDI leitet daraus ab, im (damals) laufenden Gesetzgebungsverfahren zu einer Überarbeitung der AZR-Regularien sei
{{{#!blockquote sowohl de[r] Umfang der im AZR gespeicherten Daten zu Unionsbürgern deutlich zu reduzieren als auch die Übermittlung dieser Daten ausschließlich zu aufenthaltsrechtlichen Zwecken und nur an die in diesem Bereich zuständigen Behörden zuzulassen. }}}
Die Bundesregierung ließ sich Zeit mit der Umsetzung und vergurkte einen ersten Anlauf. 2012 kam dann eine Änderung des AZRG, das zwischen Freizügigkeitsberechnigten und -nichtberechtigten unterscheidet. Da aus dem AZR eifrig in andere Dateien übertragen wurde und wird, ergab sich dann das Problem, nach einer Einbürgerung all diese dann unzulässigen Speicherungen zu löschen. Eine Lösung lag ausweislich <<Doclink(2015-bfdi-tb.pdf, 25. TB BfDI (2015))>> (S. 107) auch 2014 noch nicht vor.
=== „Linksextremisten“ finden ===
[[https://freiheitsrechte.org/home/wp-content/uploads/2022/01/Studie_Auslaenderzentralregister.pdf|Das Ausländerzentralregister – eine Datensammlung außer Kontrolle]] erzählt am Anfang von Abschnitt IV unter Verweis [[https://taz.de/Gorillas-und-das-LKA/!5807985/|auf einen taz-Artikel]] folgene Geschichte:
{{{#!blockquote Kürzlich rückten etwa die Kuriere des Lieferdienstes Gorillas in den Fokus des Berliner Landeskriminalamtes. Mehrfach wurden die streikenden Gorillas-Fahrer Ziel von Observierungsmaßnahmen, nach Auskunft eines Polizeisprechers aufgrund möglicher Verbindungen zur „linksextremistischen Szene“. Ein derart vages Aufklärungsinteresse würde dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 AZRG nach ausreichen, um zu der migrantisch geprägten Gruppe der streikenden Kuriere Daten aus dem Ausländerzentralregister abzurufen und mehr über sie und ihr Umfeld zu erfahren.
}}}
== Weiteres ==
- [[http://infoladen.de/koeln/azr/materialien.html|Detaillierte AZR-Infos aus dem Kölner Infoladen]]
- [[http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf|17. Tätigkeitsbericht LfD NRW]]: Aus dem AZR gingen 5 Millionen Datensätze zur Post-9/11-Rasterfahndung ans BKA (vgl. auch [[Datenbanken NRW#Rasterfahndung]])
- Bereits 1986 [[https://www.nadir.org/nadir/initiativ/id-verlag/BuchTexte/Zorn/Zorn47.html#4|erklärten die Revolutionären Zellen]] nach einem Anschlag auf das AZR: „On-line mit dem gesamten Exekutiv- und Verwaltungsapparat, ohne Auskunftssperren, ohne Löschfristen, gewinnt das AZR als vollkommen unlimitiertes Zweitdepot all dieser institutionellen Datenbänke eine immens strategische Bedeutung.”
Datenschutzbeauftragten
<<TableOfContents>>
= Grundsätzliches =
Der Begriff „Datenschutzbeauftragte“ (im Folgenden in der Regel BfD) hat zwei sehr verschiedene Bedeutungen, und es ist schon fast böser Wille, dass das gleiche Wort für beide verwendet wird.
== Behördliche BfDs ==
Behördliche oder betriebliche Datenschutzbeauftragte nach Art. 37ff
DSGVO bzw. Art. 32ff der JI-RL sind Personen, die von den jeweiligen
Leitungen ernannt werden Ihre Aufgaben werden in Art 34ff umschrieben;
die Kurzfassung ist: „Behördliche BfDs sind dafür da, dass sich Chefs und andere Mitarbeiter_innen nicht um Datenschutz kümmern müssen”. In der Tat gilt es zumindest im Arbeitsrecht als ausgemacht, dass betriebliche BfDs als ausführende Organe der Unternehmensseite keine
Vertrauenspersonen für die Mitarbeitenden sind.
Zumindest vor der DSGVO waren behördliche Bf``Ds recht häufig Leute, die aufs Abstellgleis geschoben wurden. Alternativ haben auch externe Firmen oder Dienststellen (z.B. ZENDAS für die Unis in Baden-Württemberg) diesen Job gemacht. Im letzteren Fall gab es zwar durchaus Kompetenzen im Datenschutz, die Einrichtungen hüteten sich aber, allzu forsch für Datenschutz einzutreten, da immer das Damoklesschwert des Auftragsentzugs über ihnen schwebte. Die Entwicklung unter Vorzeichen der DSGVO bleibt abzuwarten.
Im Bereich der Polizeidatenbanken habt ihr beim AuskunftErsuchen in der Regel mit den behördlichen Bf``Ds zu tun; diese bearbeiten die Anfrage, laufen hinter den jeweiligen Dienststellen her und formulieren am Ende den Brief. Sie sind dabei fast immer mehr auf der Seite der Behörde als auf der Seite des Datenschutzes.
== Aufsichtsbehörden ==
Die Landes- oder Bundesbeauftragten für Datenschutz (LfD, BfDI) sind die Aufsichtsbehörden nach Kapitel VI DSR (oder analog Kapitel IV der DSGVO außerhalb des Repressionsbereichs). Dies sind Stellen, die zwar normalerweise drastisch unterbesetzt sind und inzwischen gerne mit eher autoritär gesinnten Personen besetzt werden, aber dennoch im Wesentlichen dem Datenschutz verpflichtet sind. Selbst Menschen wie Andrea Voßhoff, die 2014 als Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung BfDI wurde, entwickelte im Amt relativ schnell Rudimente bürgerrechtlicher Instinkte. Ein mahnendes Gegenbeispiel war Jörg Klingbeil als baden-württembergischer LfD, der während seiner ganzen Amtszeit 2008-2016 nie das autoritäre Erbe seiner Arbeit im Innenministerium hatte ablegen können.
Beschwerden bei ihnen können durchaus sinnvoll sein und führen dann und wann auch tatsächlich zu Abhilfe bei groben Misständen. Wunder sind von ihnen natürlich nicht zu erwarten – die, für ihre Verhaltnisse, „nukleare“ Option, nach Artikel 47 (2c) DSR ein EDV-Vefahren kurzerhand zu verbieten, haben sie (auch nach analogen Vorläufernormen) praktisch nie genutzt. Rügen in den Berichten haben aber gelegentlich doch Wirkungen.
= Bundesbeauftragte für Datenschutz =
Die [[http://www.bfdi.bund.de|Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]] (BfDI) ist für die Datenschutzaufsicht bei Bundesbehörden und anderen auf nationaler Ebene operierenden Entietäten (etwa Telekommunikationsunternehmen oder der Bahn) ebenso zuständig wie seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes [[IFG]] des Bundes 2006 für die Informationsfreiheit in diesem Rahmen.
Seit 1.1.2016 ist die BfDI eine unabhängige oberste Bundesbehörde; zuvor war sie trotz langjähriger Kritik auch europäischer Stellen (vgl. unten) Teil ausgerechnet des konsequent bürgerrechtsfeindlichen Innenministeriums.
Im <<Doclink(2015-BfDI-tb25.pdf,25. TB (2015))>> diskutiert die BfDI selbst die neuen Regelungen; darin beklagt sie unter anderem, dass die BRD hier (wie üblich, wenn es um Menschenrechte geht) nur die „unabdingbaren Mindestanforderungen, die das europäische Recht aufstellt“ erfüllt. Neben einer angemessenen materiellen Ausstattung fehlt ihr auch die Möglichkeit zur Einrichtung von Außenstellen oder etwa die Möglichkeit, bei schweren Verstößen Bußgelder im Telekombereich zu verhängen.
Tief blicken lässt auch der Bericht der BfDI, der Regierungsentwurf habe ursprünglich eine Pflicht vorgesehen, ihre Stellungnahmen bei Gericht oder im Gesetzgebungsprozess mit der Bundesregierung abzustimmen. Immerhin das ist im Gesetzgebungsprozess abgebogen worden.
== BfDI in der Praxis ==
=== Der Fall Gössner ===
Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den Bundes-VS von [[http://www.ilmr.de/2008/11/18/geheimdienstliche-langzeit-beobachtung-von-rolf-gossner-mit-sofortiger-wirkung-eingestellt|Rolf Gössner]] eingestellt (oder so ähnlich; der Fall selbst ging noch endlos weiter, aber das ist eine andere Sache). Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut [[http://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-schlapphuete-sehen-rot-612872.html|Stern vom 7.03.2008]] hatte der BfDI die Beobachtung nicht beanstandet.
Entgegen häufiger anwaltlicher Einschätzung ist also die Beurteilung eines Sachverhalts durch xfDs nicht immer ein sicherer Indikator für ein späteres Urteil.
=== Rügen aus der EU ===
Im März 2011 [[http://www.unwatched.org/20110327_Kritik_an_Abhaengigkeit_deutscher_Datenchutzbehoerden|kritisiert die EU-Justizkommissarin]] zum wiederholten Mal die BRD, weil die xfDs dort zu nah an der Exekutive stehen – im (typischen) Fall des BfDI war die Behörde gar Teil des konstant auf Bürgerrechtsabbau drängenden Innenministeriums.
Der EuGH hat dann 2010, 2012 und 2014 drei Urteile (nacheinander gegen die BRD, Österreich und Ungarn) gefällt, die jeweils die Datenschutzbehörden der jeweiligen Länder für unzureichend befanden. Beim 2010er-Urteil wieselte sich die Regierung noch raus, erst nach dem 2012er-Urteil bequemte sich die Regierung, den menschenrechtlichen Appellen der EU-Gerichtsbarkeit nachzukommen. Das Ergebnis war ein Gesetz, das die BfDI zu einer (wenn auch der bei weitem kleinsten) obersten Bundesbehörde macht.
Die Geschichte wird auch Sicht der BfDI in ihrem <<Doclink(2015-BfDI-tb25.pdf,25. TB (2016))>>, 2.4, behandelt.
= Datenschutzbeauftragte der Länder =
Die Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI, auch Landesdatenschutzbeauftragte) überwachen und beraten die öffentlichen Stellen der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] in Fragen des Datenschutzes (in den meisten Ländern sind sie auch für den nichtöffentlichen Bereich zuständig). Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung sind sie (auf dem Papier) unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.
== Problematik der mangelnde Unabhängigkeit ==
Traditionell waren die meisten Landesbehörden für Datenschutz den Innenministerien angegliedert, womit die die Unabhängigkeit bei den Sachbearbeiter_innen in der Regel nur auf dem Papier stand. Dennoch wuchsen viele Lf``Ds in ihren Ämtern.
Es waren etliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs nötig, bis sich die Länder bewegt haben – Schleswig-Holstein gebührt Lob, weil es mit seinem ULD in der Hinsicht als einziges Land von Anfang an das Richtigte getan hat.
Die entsprechenden Gesetzesänderungen liefen in der Regel in den Jahren zwischen 2009 und 2014, so etwa in [Berlin]] 2010 ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzaufsicht-in-Berlin-wird-unabhaengig-1192890.html|heise dazu]]) und in Rheinland-Pfalz 2011 ([[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4810|datenschutz.de dazu]]).
== Personal ==
Das [[http://www.xamit-leistungen.de/downloads/XamitDatenschutzbarometer2011.pdf|Datenschutzbarometer 2011]] der Xamit GmbH gab einen Überblick über den Personalstand der verschiedenen LfDs. Dabei ist zu bedenken, dass zur Kontrolle der Repressions-EDV nur ein Bruchteil dieser Kapazität genutzt werden kann. In Klammern jeweils Zahlen für 2010; die Quelle gibt noch Anmerkungen, die hier unterschlagen sind..
||Bundesland || Stellen öffentlicher Bereich 2011 (2010)|| ||Baden-Württemberg || 17,0 (17,0 )|| ||Bayern || 26,0 (26,0)|| ||Berlin || 22,8 (22,8 )|| ||Brandenburg || 14,7 (-)|| ||Bremen || k. A. (k. A.)|| ||Hamburg || 8,9 (8,9 )|| ||Hessen || 24,5 (24,5)|| ||Mecklenburg-Vorpommern || 10,0 (13,0)|| ||Niedersachsen || 6,0 (-)|| ||Nordrhein-Westfalen || 21,75 (29,3 )|| ||Rheinland-Pfalz || 13,7 (9,4 )|| ||Saarland || 10,0 (-)|| ||Sachsen || 14,7 (14,7 )|| ||Sachsen-Anhalt || 15,0 (15,0)|| ||Schleswig-Holstein || 13,0 (13,5)|| ||Thüringen || 13,0 (13,0)|| ||Gesamt gemeldet || 231,5||
== Webseiten der LfDIs ==
Übericht: [[http://datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden.html|Links zu den LfDIs]]
Archiv der Berichte: [[https://www.zaftda.de/|ZAfTDa]].
- [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/|LfD BaWü]]
- [[http://www.datenschutz-bayern.de/|Bayrischer Datenschutzbeauftragter]]
- [[http://www.datenschutz-berlin.de/|Berliner Datenschutzbeauftragter]]
- [[http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=5lbm1.c.60066.de&template=start_lda|Brandenburgischer Datenschutzbeauftragter]]
- [[https://www.datenschutz.bremen.de/|Bremer Datenschutzbeauftragte]]
- [[http://www.landtag.sachsen.de/en/index.aspx|Sächsischer Datenschutzbeauftragter]]
- [[http://www.datenschutz.hessen.de/|Hessischer Datenschutzbeauftragter]]
- [[http://www.lfd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=12908&_psmand=48|Niedersächsicher Datenschutzbeauftragter]]
- [[https://www.ldi.nrw.de/|Datenschutzbeauftragter NRW]]
- [[http://www.datenschutz.rlp.de/de/|Datenschutzbeauftragter RLP]]
- [[http://www.thueringen.de/datenschutz/|Datenschutzbeauftragter Thüringen]]
- [[http://www.datenschutzzentrum.de/|Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein]]
- [[http://www.bfdi.bund.de/nn_531524/DE/AnschriftenUndLinks/Landesdatenschutzbeauftragte/AnschriftenLandesdatenschutzbeauftragte.html|Links auf die LfDs]]
= Datenschutzaufsicht auf EU-Ebene =
== EDPS ==
Der [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/|Europäische Datenschutzbeauftragte]] (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist nach <<Richtline(45/2001)>> (2018 in Überarbeitung im Hinblick auf die DSGVO) eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union und soll die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.
Der [[https://edps.europa.eu/sites/edp/files/publication/18-03-15_annual_report_2017_en.pdf|Jahresbericht von 2017]] gibt einen Einblick in seine Arbeit an kurz vor dem Inkrafttreten der DSGVO. Als die drei Säulen der Arbeit stehen dort:
{{{#!blockquote
- Supervision: We monitor the processing of personal data by the EU administration and ensure that they comply with data protection rules. Our tasks range from prior checking processing operations likely to present specific risks, to handling complaints and conducting inquiries.
- Consultation: We advise the European Commission, the European Parliament and the Council on proposals for new legislation and other issues related to data protection.
- Cooperation: We work with national data protection authorities (DPAs) to promote consistent data protection across the EU. Our main platform for cooperation with DPAs is the Article 29 Working Party (WP29). }}}
Der EDPS beaufsichtigt insbesondere die „großen Datenbanken” der EU ([[VIS]], [[SIS]], [[CIS]], [[EURODAC]], [[IMI]]). Seit 1.5.2017 ist der EDPS auch für die Datenschutzaufsicht bei [[Europol]] zuständig.
In diesem Zusammenhang können sich auch Einzelpersonen an den EDPS wenden, soweit es um Datenschutz bei den EU-Institutionen geht. Wir haben keine Erfahrung damit, ob das im Umgang mit z.B. Europol eine gute Idee ist oder nicht und freuen uns über Erfahrungsberichte. Im Bericht für 2017 berichtet der EDPS von 141 Eingaben von Einzelpersonen (2016: 173; 2015: 143; in den zehn Jahren zuvor eher um 100 pro Jahr). Erstaunlicherweise tauchen in der Aufschlüsselung nach betroffenen Institutionen Europol und LISA nur jeweils ein Mal auf (aber die Aufschlüsselung ist offensichtlich unvollständig).
Ein Beispiel für „consultation“ wird in Abschnitt 4.3.3 des 2017er Berichts gegeben: Dabei hat die Kommission einen Verordnungsentwurf zu einer Verrechtlichung von [[LISA]] vorgelegt und dort gleich zwei kleine Bomben für künftigen Abbau von Datenschutz gelegt. Einerseits wurde auf „Interoperabilität“ der großen Systeme gedrungen (was zumindest mal die Zweckbindung in Frage stellt), andererseits die Möglichkeit, die jeweiligen nationalen Komponenten der Systeme ebenfalls bei LISA anzusiedeln. Dem EDPS ist diese Deregulierung durch die Hintertür aufgefallen, und er hat (in relativ deutlichen Worten) Alarm geschlagen.
== EDPB ==
Das European Data Protection Board (deutsch: Europäischer Datenschutzausschuss) wird durch Artikel 68ff DSGVO geregelt. In ihn entsendet die oberste DSGVO-Aufsichtsbehörde jedes Landes eine_n Vertreter_in (gewünscht sind „Leiter [...] oder ihren jeweiligen Vertretern“). Dazu tritt der EDPS. Die Kommission darf zuschauen, aber nicht mitstimmen.
Art. 70 DSGVO zählt ca. 20 Aufgaben auf, von denen die meisten eher auf „Bereitstellung von Leitlinien” und „Förderung von” oder die Details der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen hinauslaufen. Ganz groß ist auch noch „Abgabe einer Stellungnahme“.
So bleibt insbesondere die Feststellung der „Angemessenheit des Datenschutzniveaus“, nach der weitgehend unkontrolliert Daten in Drittstaaten fließen dürfen, bei der EU-Kommission (Art. 36 DSR), und wenigstens bisher wogen Opportunitätserwägungen dabei immer stärker als Opinions von Hippie-Behörden (ganz drastisch vorgeführt beim „privacy shield“).
Im Repressionsbereich gibt Art. 51 DSR dem Ausschuss einen überschaubareren Satz von Quatschkompetenzen („Förderung von Schulungsprogrammen”).
In Summe ist nicht zu erwarten, dass das EDPB politische Wirkung entfalten wird.
== Artikel 29-Gruppe („WP29”) ==
Eine nach Artikel 29 der (von der DSGVO ersetzten) Datenschutzrichtline 94/46/EC vorgesehen Arbeitsgruppe, in der Vertreter der nationalen Datenschutzbehörden, des EDPS und der EU-Kommission zusammensitzen und sich über Datenschutzfragen beraten. Wird in der DSGVO durch das [[#EDPB]] ersetzt.
== Artikel 31-Kommission ==
Eine nach Artikel 31 der (von der DSGVO ersetzten) Datenschutzrichtline 94/46/EC vorgesehen Kommission, die von den Regierungen der Mitgliedsstaaten besetzt wird und insbesondere den Segen gab, dass Drittstaaten ein „ausrichendes Datenschutzniveau“ haben und also Daten aus der EU frei dorthin fließen können.
== JSB für Europol und SIS ==
Für supranationale Organisationen, wie [[Europol]] und [[Eurojust]] ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig, dafür gibt es Joint Supervisory Bodys ([[JSB]]s). Die noch weniger Einfluss haben als die normalen Datenschutzbeauftragten. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeiter_innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten.
[[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/pid/79|Liste der JSBs auf der Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten]]
= Datenschutzbeauftragte in anderen EU-Ländern =
== Dänemark ==
[[http://www.datatilsynet.dk/|Dänischer Datenschutzbeauftragter]]
== Finnland ==
[[http://www.om.fi/1548.htm|Finnischer Datenschutzbeauftragter]]
== Frankreich ==
Die [[http://fr.wikipedia.org/wiki/CNIL|Commission nationale de l'informatique et des libertés]] gibt es seit 1978, das zu Grunde liegende Gesetz ist [[http://fr.wikipedia.org/wiki/Loi_relative_%C3%A0_l%27informatique,_aux_fichiers_et_aux_libert%C3%A9s_du_6_janvier_1978|Loi relative à l'informatique, aux fichiers et aux libertés du 6 janvier 1978]]. Auskunft über gespeicherte Daten bei der Französischen Polizei gibt es laut [[http://www.cnil.fr/vos-libertes/vos-droits/vos-droits-en-questions/|CNIL Webseite]] nur [[indirektes Auskunftsrecht|indirekt]] durch den Französichen Datenschutzbeauftragten. Dieses wird zum Problem bei europäischen Datenbanken wie [[SIS]] und [[Europol]], wenn dort auch Daten von der Französischen Polizei eingegeben wurden (Die Rechte zur Polizeikontrolle des CNIL wurden laut [[http://fr.wikipedia.org/wiki/CNIL#La_CNIL_en_question|Wikipedia Frankreich]] seit 2007 auch eingeschränkt, es gab deswegen eine Besetzung des CNIL um darauf Aufmerksam zu machen).
[[http://www.cnil.fr/|Französischer Datenschutzbeauftragter]]
== Niederlande ==
College Bescherming Persoonsgegevens
[[http://www.cbpweb.nl| Niederländischer Datenschutzbeauftragter]]
== UK ==
In [[Datenbanken UK|UK]] ist das Information_Commissioner's_Office für den Datenschutz zuständig. Sie ist eine nationale Behörde, welche direkt dem Parlament berichtet. Sie wird vom Justiz Ministerium finanziert. Sie ist zuständig für England, Wales und Nordirland. Für Schottland ist sie mit Einschränkungen zuständig. Die Rechtsgrundlage ist der WikiPedia:Data_Protection_Act_1998. Das Gesetz und die Kompentenzen des Britischen Datenschutzbeauftragten genügen sogar nach Auffassung der EU-Komission nicht der Europäischen Datenschutzrichtlinie (siehe [[http://www.unwatched.org/20110222_EU-Kommission_kritisiert_britisches_Datenschutzgesetz|unwatched.org]]).
[[http://www.dataprotection.gov.uk/|Britischer Datenschutzbeauftragter]]
== Schweiz ==
Der [[Datenbanken Schweiz|Schweizerische]] Datenschutzbeauftragte:
[[http://www.edoeb.admin.ch/|Schweizer Datenschutzbeauftragter]]
== Österreich == Die Datenschutzkommission (DSK) ist die für den Datenschutz in [[Datenbanken Austria|Österreich]] zuständige Stelle. Sie ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Wegen ihrer mangelnden Unabhängigkeit steht sie unter Kritik von Bürgerrechtsorganisationen.
[[http://www.dsk.gv.at/|Webseite der österreichischen Datenschutzkommission]]
== Spanien ==
In [[Datenbanken Spanien|Spanien]] gibt es einen nationalen Datenschutzbeauftragten ( [[http://es.wikipedia.org/wiki/Agencia_Espnola_de_Proteccion_de_Datos|Agencia Espanola de Proteccion de Datos]] ) und daneben noch Datenschutzbeauftragte für die autonomen Provinzen Katalonien, und das Baskenland.
[[https://www.agpd.es/portalwebAGPD/index-ides-idphp.php|Spanischer Datenschutzbeauftragter]]
[[http://www.apdcat.net/ca/index.php|Katalonischer Datenschutzbeauftragter]]
[[http://www.avpd.euskadi.net/s04-5213/es/|Baskischer Datenschutzbeauftragter]]
== Weitere Datenschutzbeauftragte in Europa ==
Eine Liste mit allen nationalen Datenschutzbeauftragten in Europa befindet sich auf der Webseite des Hessischen LfDI:
[[http://www.datenschutz.hessen.de/adr_eur.htm#entry1907|Datenschutzbeauftragte in Europa]]
EStA
Das Register '''Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten''' ist eine der [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts]] in Köln.
Das Register sammelt alle von einschlägigen BRD-Behörden (davon gab es laut [[http://www.bva.bund.de/nn_490478/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/RegisterEStA/Register__EStA-node.html|BVA-Info]] im Jahr 2011 fast 600) getroffenen Entscheidungen zu Fragen der Staatsangehörigkeit seit 2007.
== Rechtsgrundlage ==
§ 33 [[http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html|Staatsangehörigkeitsgesetz]]
Das ist extrem dünn; der BfDI bemängelt im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. TB (2011)>> (8.4., S 98f), es fehlten unter anderem
- vorläufige Modalitäten zur datenschutzgerechten Einrichtung von Freitextfeldern in IT-Eingabemasken,
- Arbeitshinweise an die betreffenden BVA-Mitarbeiter für den Umgang mit dem Register EStA,
- Löschungsfristen für gespeicherte staatsangehörigkeitsrechtliche Entscheidungen und für Daten der Zugriffsprotokollierung,
- Auslegung und Handhabung des § 33 Absatz 2 Nr. 1 StAG (Aufnahme von Ordens- oder Künstlername) sowie die
- Speicherung von Auflagen.
== Inhalt ==
Nach §33 Staatsangehörigkeitsgesetz speichert ESta:
- Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift zum Zeitpunkt der Entscheidung
- Die Aberkennbarkeit der Staatsangehörigkeit nach §29 Staatsangehörigkeitsgesetz (doppelte Staatsbürgerschaft und sowas)
- Art der Wirksamkeit und Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung oder Urkunde oder des Verlustes der Staatsangehörigkeit,
- Bezeichnung, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde, die die Entscheidung getroffen hat.
- Ominöse Freitextfelder (laut <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. TB des BfDI (2011)>> (8.4., S. 98f); das Gesetz sagt von denen nichts) zu:
- Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsurkunden,
- Entscheidungen zum gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit,
- Entscheidungen zu Erwerb, Bestand und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, die nach dem 31. Dezember 1960 und vor dem 28. August 2007 getroffen worden sind.
Die Behörden, die solche Entscheidungen treffen, übermitteln diese über das TESTA-Netzwerk an das BVA.
== Fragen und Antworten ==
„Könnte es möglich sein, daß das Register EStA im zusammenhang mit dem ESTA Formular steht, welches zur Einreise in die USA benötigt wird?“ – Nein. Das US-System wird von den USA für die USA betrieben, EStA ist ein deutsches System. In der Tat betreibt aber die EU ab 2023 ein eigenes ESTA (großes T)-System im Zusammenhang mit dem [[EES]]. Das allerdings läuft bei LISA, nicht beim BVA.
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EUCARIS
= European Car Information System =
In [[http://www.eucaris.net/|EUCARIS]] (European Car Information System - Europaweites KFZ-Register) werden die Daten der zugelassenen KfZ, deren Halter und alle Führerscheinbesitzer ausgetauscht.
Für Deutschland werden aus dem [[http://www.kba.de/|Kraftfahrtbundesamt]] die Daten aus den
- Zentralen Fahrzeugregister,
- Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem
- Verkehrszentralregister,
für die Teilnehmerländer bereitgestellt.
- <<Doclink(2007-unisys-eucaris.pdf,Propagandamaterial vom Hersteller Unisys)>>
EU-PNR
Die Anschläge von Paris 2015 und Brüssel Anfang 2016 hatten insoweit Erfolg, als das EU-Parlament seinen unter [[#Geschichte]] diskutierten langjährigen Widerstand gegen die von verschiedenen LIBE-Mitgliedern immer wieder als menschenrechtsverletzend und unnötig bezeichneten Pläne zu einem eigenen EU-PNR-System aufgab.
Ziel des Systems ist, von Fluggesellschaften erhobene Daten („Passenger Name Records”, z.B. Diätpräferenzen, Zahlungsmodalitäten usf) für viele Jahre zu speichern und durch Geheimdienste und Polizeien auszuwerten. Es folgt damit [[PNR]]-Systemen in USA und weiteren Staaten, die schon seit den frühen 2000er Jahren aus der EU mit solchen Daten beliefert wurden.
= Rechtsgrundlage =
Die <<Ratsdokument(EU 2016/681)>> war von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen.
Dies ist im Frühjahr 2017 durch das Fluggastdatengesetz passiert; die Bundestagsabgeordneten hatten offenbar keine verfassungsrechtlichen Bedenken, obwohl das strukturell verwandte Abkommen mit Kanada laut EuGH die Grundrechte der Bürger_innen recht weitgehend verletzt.
Bis jemand Zeit hat, sich das neue Gesetz anzusehen, dürfte die folgende Übersicht über einen früheren Entwurf das beschreiben, was das Parlament dann schließlich abgesegnet hat.
- Mitgliedsstaaten richten (gemeinsame oder getrennte) "Passenger Information Units" (PIU) ein, die die Daten von den Fluglinien über Flüge in oder aus nicht-AFSJ-Staaten von oder aus den nationalen Flughäfen sammelt, speichert, analyisert und die Analyseergebnisse an andere PIUs weitergibt. Auch pure Zwischenlandungen werden verarbeitet.
- Die Fluglinien "pushen" ihren kompletten Datensatz an die PIUs, jeweils 24 bis 48 Stunden vor dem Start und nochmal nachdem das Gate geschlossen wurde. Wenn sie wollen, können PIUs auch Bedrohungen erfinden und dann zu beliebigen Zeiten von ein Fluglinien "pullen".
- Die PIUs sollen die Daten beackern und mit nationalen Datenbanken abgleichen, um Menschen zu finden, die von den Repressionsorganen genauer untersucht werden sollen, weil sie ''irgendetwas'' ("involved in") zu tun haben könnten mit "Terrorismus" oder "serious crime" sowie im Kriterien zu erarbeiten, die die Identifikation solcher Menschen erlauben.
- Die PIUs dürfen in überschaubarer Menge ("duly reasoned") PNR-Daten von anderen PIUs anfordern. Sie dürfen Analyseergebnisse fallweise an nationale Behörden übertragen und sollen PNR-Daten an andere PIUs weitergeben, wenn sie meinen, sie gingen diese etwas an.
- Die PIUs dürfen PNR-Daten fallweise ins Ausland weitergeben.
- Die Speicherfirst für die vollen PNR-Daten ist fünf Jahre, wobei aber bei Menschen, bei denen die PIU nichts findet, nach 30 Tagen Daten, die für die Kommission eine Identifkation ermöglichen (Namen, Adressen, Kontaktinformationen, Freitext, API-Daten), "maskiert" werden sollen. Diese "maskierten" Daten sollen nur einer "beschränkten Zahl" von MitarbeiterInnen zugänglich sein, deanonymisieren können soll nur der Chef der PIU. Personenbezogene Daten können drei Jahre gespeichert werden, um falsch positive Fälle bei späterem Antreffen schneller zu erkennen.
Der PNR selbst sieht nach 2011/0023 so aus (entspricht weitgehend dem in die USA übertragenen Datensatz):
- PNR record locator
- Date of reservation/issue of ticket
- Date(s) of intended travel
- Name(s)
- Address and contact information (telephone number, e-mail address)
- All forms of payment information, including billing address
- Complete travel itinerary for specific PNR
- Frequent flyer information
- Travel agency/travel agent
- Travel status of passenger, including confirmations, check-in status, no show or go show information
- Split/divided PNR information
- General remarks (including all available information on unaccompanied minors under 18 years, such as name and gender of the minor, age, language(s) spoken, name and contact details of guardian on departure and relationship to the minor, name and contact details of guardian on arrival and relationship to the minor, departure and arrival agent)
- Ticketing field information, including ticket number, date of ticket issuance and one-way tickets, Automated Ticket Fare Quote fields
- Seat number and other seat information
- Code share information
- All baggage information
- Number and other names of travellers on PNR
- Any Advance Passenger Information (API) data collected
- All historical changes to the PNR listed in numbers 1 to 18
Die Kommission sieht das als "fully in line with the overall objective of creating a European area of freedom, security and justice" (S. 8) -- dabei ist ihr kaum zu widersprechen.
Daneben gibt es Pläne für ein [[Entry-Exit-System]] für (biometrische) Flugastdaten in und aus Drittländer, welches die [[Datenbanken EU|EU]]-Komission ganz offen als Mittel zur Detektion von illegaler [[Datenbanken gegen MigrantInnen|Migration]] vorschlägt. Diese würde allerdings EU-Bürger``Innen nach gegenwärtigem Planungsstand nicht betreffen.
== Drei Nutzungsarten ==
Der [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0492:FIN:EN:PDF|global approach to transfers of Passenger Name Record (PNR) data to third countries der EU-Kommission (COM(2010 492 final)]] ist recht offen bezüglich der geheimpolizeilichen Ausrichtung der PNR-Auswertung. Er unterscheidet folgende Nutzungsarten:
- re-active -- Gespeicherte Daten werden zur Aufklärung oder Verfolgung geschehener Verbrechen oder zum "unravelling of networks" (also: Wer sind die KlimaaktivistInnen, die nach Kopenhagen unterwegs waren?) verwendet
- real time -- PNR-Daten werden mit anderen Datenbanken abgeglichen oder nach "predetermined fact-based risk indicators" durchsucht in der Hoffnung, Bösewichter zu finden, während diese unterwegs sind.
- pro-acitve -- "use for trend analysis and creation of fact-based travel and general behaviour patterns, which can then be used in real time use", also zur Ableitung von Regeln, die unerwünschte Menschen charakterisieren.
Kurz: Man könnte es sich nicht ausdenken.
Die EU hat 2019 auch mal eine [[http://www.statewatch.org/news/2019/jan/eu-oj-list-of-authorities-access-to-pnr-6-6-18.pdf|Liste der Behörden]] veröffentlicht, die in den Mitgliedsstaaten auf die PNR-Daten zugreifen dürfen.
= Geheimdienste =
Nach Regelungen aus dem Ottokatalog dürfen die [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] Fluglinien und Reeder nach ihren Passagieren befragen, was letztlich auch eine Art PNR-Verfahren (allerdings auf kleiner Flamme) ist. Laut [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Nachrichtendienste-hoerten-2009-mehr-ab-1156145.html|Heise-Newsticker]] bekam das [[Datenbanken der Dienste#PKGr|PKGr]] die Information über vier Anfragen des [[Datenbanken der Dienste#Bundesamt_f.2BAPw-r_Verfassungsschutz_.28BfV.29|BfV]] an Fluglinien im Jahre 2009.
= Geschichte =
Die „gemeinsame” Vorgeschichte von PNR-Austausch und EU-PNR findet sich unter [[PNR#Geschichte]]. Hier geht es ab 2017 mit PNR-Verarbeitung in der EU weiter, Neues kommt unten dran.
Anfang 2017 schickt das BMI einen [[http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-fluggastendatengesetz.pdf|Gesetzentwurf zur Umsetzung]]
von <<Ratsdokument(EU 2016/681)>> auf den parlamentarischen Weg ([[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-bringt-Vorratsspeicherung-von-Fluggastdaten-auf-den-Weg-3627489.html|heise online dazu]]).
Die Ansage ist, dass die Systeme ab Mai 2018 laufen sollen.
= „Ergebnisse”/Skandale =
Solange (2017) es noch kein EU-weites PNR-System gibt, bezieht sich dieser Abschnitt auf Folgen von PNR-Systemen, in die EU-Daten geflossen sind.
== "Düsseldorfer Zelle" ==
Drei Personen (zwei aus Marokko, eine Iranischstämmiger), die 2011
in Düsseldorf festgenommen wurden, weil sie mit Grillanzünder,
Wasserstoffperoxid und Zitronensäure hantierten und dafür zur "Düsseldorfer
Zelle" erklärt wurden ([[http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/international/deutschland_einmal_mehr_im_visier_der_kaida_1.10444890.html"|NZZ]] dazu),
sollen laut Innenminister Friedrich aufgrund von PNR-Auswertungen in
den USA "identifiziert" worden sein ([[http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/international/friedrich_passagierdaten_duesseldorfer_terrorzelle_1.10492454.html|NZZ]] dazu).
Angesichts dieser mindestens dreifach verschachtelten Propagandaaktion [[http://blog.fefe.de/?ts=b33d165b|kommentierte Fefe auf seinem Blog]]:
{{{#!blockquote Mich ärgert ja nicht so sehr, dass die uns zu manipulieren versuchen, sondern dass sie es so offensichtlich und platt tun. Haben die kein Selbstwertgefühl, dass die solchen Pfusch abliefern? }}}
== Chinesen ohne Pass und andere Superverbrecher ==
[[http://www.statewatch.org/news/2008/jun/eu-pnr-uk-hol-report.pdf|Untersuchungsbericht des britischen House of Lords von 2008]] (PDF-Seite 37) werden, wenn auch wie üblich extrem wolkig, ein paar "Fälle" beschrieben, in denen PNR-Daten angeblich eine wichtige Rolle gespielt haben sollen:
- Chinesen ohne Papiere: "einige" von denen wurden mit gefälschten Papieren verhaftet
- Bei einem Versuch auf einer Fährlinie nach Frankreich wurden zwei Tabakschmuggler, ein bereits verurteilter Sexualstraftäter, ein von der Polizei von Kent Verdächtigter sowie drei Menschen, die vielleicht Menschen schmuggeln gewollt haben könnten, "identifiziert"
- Ein Passagier wurde als möglicher Drogenschmuggler gedatamint, und siehe da, er hatte 25 kg Dope dabei
- Ein Mordverdächtiger konnte durch Verbindung von PNR-Daten eines bekannten Komplizen im Ausland lokalisiert werden
- Irgendwie sollen auch Leute aufgespürt worden sein, die geschluckte Drogen schmuggeln wollten
- Irgendwie soll auch eine "significant number" von Fluchthelfern/Menschenschmugglern identifiziert worden sein.
Die Chutzpe der Sicherheitsmafia, mit solchen Nummern (die zudem meist auch mit normalen Grenzkontrollen funktioniert hätten und ohnehin als kleineres Über durchgehen würden) eine Monstrosität wie PNR-Verarbeitung begründen zu wollen (bei der es ja angeblich um Terror und Schwerkriminalität geht), ist schon fast beeindruckend.
= Weiteres =
- Eine gute Übersicht über den bisherigen Verlauf der EU-PNR-Planungen gibt das [[http://www.statewatch.org/eu-pnrobservatory.htm|PNR Observatory von statewatch]]
GASIM
Das GASIM („Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration“) ist ein Informations- und Kooperationszentrum mit dem Ziel, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Migration sowie ihrer Begleit- und Folgekriminalität zu intensivieren. An ihm sind [[BKA]], [[Bundespolizei]], [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] auch das [[Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge|Bundesamt für Migration]].
== Kritik vom BfDI ==
Der [[BfDI]] kritisiert im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/23TB_09_10.pdf|23. TB]] (2011), Abschnitt 7.1.5 dass zwischen den Behörden personenbezogene Daten ausgetauscht würden, obwohl die Behörden unterschiedliche Befugnisse hätten und das GASIM im Wesentlichen nur „strategische“ Funktionen erfüllen soll:
{{{#!blockquote So habe ich z. B. festgestellt, dass der BND in dem unter seiner Geschäftsführung tagenden Forum 4 zahlreiche operativ-taktische Hinweise an alle Kooperationsbehörden mit der Bitte um Übermittlung eigener Erkenntnisse zu den Vorgängen bekannt gegeben hatte. Es handelte sich dabei um personenbezogene Erkenntnisse und Informationen, die der BND aus der Beobachtung des Phänomenbereichs „illegale Migration“ im Ausland gewonnen hatte. }}}
Im Folgenden kritisiert der BfDI (mit freundlicheren Worten), dass auf diese Weise das BAMF zur Datenquelle und zum Exekutivorgan von Geheimdiensten wird.
Verbindungsbeamte
<<TableOfContents>>
= VerbindungsbeamtInnen =
Das [[BKA]], die [[Bundespolizei]] und der [[Zoll]] setzen Verbindungsbeamte ein. Daneben verwenden noch weitere Behörden, Verbindungsbeamte, wie beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ([[BAMF]]).
== Verbindungsbeamte beim BKA ==
Zu [[Europol]] in Den Haag sind ständig mindestens sechs BKA-Verbindungsbeamte abgeordnet und zum [[Interpol]]-Generalsekretariat in Lyon mindestens zwölf (Stand 2007). Desweiteren gibt es auf Grund von bilateraler Abkommen in über sechzig weiteren Staaten Verbindungsbeamte. Sie sind in den Botschaften stationiert und genießen außerhalb Europas Diplomatenstatus. Die genauen Aufgaben der Verbindungsbeamten werden vom Bundeskriminalamt in einer nicht öffentlichen Richtlinie festgelegt.
=== Offizielle Aufgaben der Verbindungsbeamten ===
Die Aufgaben der Verbindungsbeamten sind nach offizieller [[BKA]]-Darstellung folgende:
- Anwesenheit bei Vernehmungen von Tatverdächtigen und Zeugen, bei Durchsuchungen und anderen Ermittlungsmaßnahmen
- Auswertung aufgefundener oder überlassener Unterlagen
- Mitwirkung bei Fahndungen und polizeilichen Rechtshilfeangelegenheiten
- Informationsgewinnung und Informationsaustausch vor allem zur Unterstützung deutschen Ermittlungsverfahren
- Betreuung und Unterstützung deutscher Beamter bei Dienstreisen in den Empfangsstaat in Angelegenheiten des polizeilichen
- Informationsaustausches und der Ausführung internationaler Rechtshilfeersuchen der Polizeibehörden
- Unterstützung der für die Bekämpfung des jeweiligen Kriminalitätsbereiches zuständigen Behörde des Empfangsstaates bei deren eigenen Ermittlungsverfahren mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland
- Allgemeine Beratung der Sicherheitsbehörden der genannten Länder in Angelegenheiten der Kriminalitätsbekämpfung *Kontakt zur [[Interpol]]-Stelle des Empfangsstaates (Nationales Zentralbüro der IKPO-Interpol NZB) Teilnahme an Konferenzen und Fachtagungen im Empfangsstaat oder in der Region, für die sie zuständig sind
- Beratung von deutschen und ggf. fremden Auslandsvertretungen über Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung, zum Beispiel modi operandi illegaler Einreisen
- Kontakt zu den Verbindungsbeamten anderer Staaten im Empfangsstaat
=== Mangelnde Berücksichtigung der Menschenrechte ===
Dieter Schenk kritisiert, dass [[BKA]]-Richtlinien wird nicht explizit auf die Einhaltung von Menschenrechten durch die Verbindungsbeamten selbst eingegangen, wie ihnen auch – soweit bekannt – keine Verhaltensmaßregeln auferlegt sind, wenn der Gaststaat Menschenrechte verletzt.
== Ausländische Verbindungsbeamte in Deutschland == Ausländischen Verbindungsbeamten aus Folterstaaten sind auch beim [[BKA]] in Wiesbaden, Berlin und Meckenheim. Sie nehmen an Lagebesprechungen teil und erhalten unter der Hand so manche Akte. Der DatenSchutz kann so durch die Verbindungsbeamte ausgehebelt werden.
=== Mangelnde Transparenz === Es ist anscheind nicht öffentlich, welche Verbindungsbeamte aus welchen Staaten beim BKA akkrediert sind.
== Verbindungsbeamte bei der Bundespolizei ==
Die [[Bundespolizei]] hat grenzpolizeiliche VerbindungsbeamtInnen in den Botschaften (2006: 19) stationiert. An Friedensmissionen der UN oder an Einsätzen im Rahmen des "Krisenmanagements" der [[EU]] waren Anfang dieses Jahres 246 deutsche PolizistInnen (mehrheitlich [[Bundespolizei]]) beteiligt. Für letztere, also für die polizeiliche Komponente der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, kann die BRD im Zuge des "rapid deployment" gegenwärtig 90 BeamtInnen (davon 60 aus der [[Bundespolizei]]) innerhalb eines Monats aufbieten. Hinzu kommen die von der [[EU]]-Grenzschutzagentur [[Frontex]] koordinierten Einsätze von Unterstützungs- oder Soforteinsatzteams an den Außengrenzen der Union.
== Verbindungsbeamte beim Zoll ==
Neben der Polizei nimmt die Bundeszollverwaltung ebenfalls Verbindungsbeamte für sich in Anspruch. Es gibt neben Verbindungsbeamten bei [[Europol]] (Den Haag) oder der Weltzollorganisation ([[WZO]], Brüssel) auch Verbindungsbeamte des [[Zoll]]s, die in anderen Staaten bei Zoll- und Polizeieinheiten eingesetzt sind.
== Quellen ==
- [[http://de.wikipedia.org/wiki/Verbindungsbeamter_(Deutschland)|Wikipedia-Artikel über Verbindungsbeamte]]
- [[http://www.amnesty-polizei.de/2011/01/jemand-muss-das-schweigen-brechen-uber-die-zusammenarbeit-des-bka-mit-folterstaaten/|Dieter Schenk , Jemand muss das Schweigen brechern. Über die Zusammenarbeit des BKA mit Folterstaaten , Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2010]]
- [[http://www.linksnet.de/de/artikel/24081|Cilip: Entgrenzung der Bundespolizei]]
- [[http://www.bka.de/profil/verbindungsbeamte.html|Offizielle Seite des BKAs zu Verbindungsbeamten]]
Neoliberalismus
<<TableOfContents>>
= Neoliberalismus =
Unter Neoliberalismus werden meist die Ideen von WikiPedia:Milton_Friedman verstanden, der der Meinung war der Kapitalismus würde am besten funktionieren, wenn es keinerlei staatlichen Einfluss gäbe. Er war der Meinung, dass sich ohne staatlichen Einfluss die freien Kräfte des Marktes am besten entfalten. Menschliche Eigenschaften, wie Neid, Missgunst, Eifersucht, Symphatie und Antiphatie spielen nach seiner Meinung keine Rolle im Wirtschaftsleben. Somit berücksichtigt er weder Korruption noch Wirtschaftskriminalität in seiner Theorie, auch Monopole tut er nur als Nebensächlichkeit ab. Was zu den Schwächen der Theorie führt.
== Durchsetzung des Neoliberalismus als herrschende Ideologie ==
Bis in die 70-ziger praktizierten alle westlichen Staaten eine mehr oder minder keynesianische Wirtschaftspolitik. Da sie aber teils nicht korrekt angewand wurde (immer Staatsverschuldung, statt antizyklisch) setzte sich Milton Friedmans Theorie bei in der Real-Politik immer mehr duch. Angefangen in [[UK]] durch den Wahlsieg von Margret Thatcher und danach in den USA durch Ronald Reagan. Nach der Zusammenbruch des Real-Existierenden Kommunismus 1989 (und somit dem Wegfall eines Gegenmodells), bekam der Neoliberalismus auch in anderen [[EU]]-Staaten zu Zuspruch. In der BRD geschah dieses maßgeblich durch den Lobbyismus der [[Bertelsmann-Stiftung]], aber auch anderer Lobbyisten wie der Neuen Sozialen Marktwirschaft (''Anmerkung:die Bezeichnung ist echtes [[Neusprech]]'').
== Innere Sicherheit und Neoliberalismus ==
Vom staatlichen Rückzug im Zuge des Neoliberalismus sind die staatlichen Sicherheitsinstitutionen ausgenommen. Verursacht auch dadurch, dass der staatliche Rückzug und die Propagierung des Egoismus zu einer Entsolidariserung und somit zu einer Zunahme der Kriminalität geführt hat. Gerade in Großbrittannien ist dieses besonders ausgeprägt, so dass die Situation dort unter der folgenden Aussage zusammegefasst wird:
''The free economy and the strong state''
Diese Tendenz lässt sich auch für die Bundesrepublik feststellen. Die „Liberalisierung“ des Strafrechts und der staatlichen Kontrolle aus den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik ist längst von einer deutlichen „Aufrüstung“ von Polizei des [[Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] und den [[Geheimdiensten]] abgelöst worden. Am sichtbarsten ist diese Entwicklung auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts und dem des Ausbaus der Sicherungsverwahrung abzulesen. Desweiteren hat sich ,analog zur Rüstungsindustrie, ein großer Industriezweig entwickelt, der quasi durch den Ausbau des Überwachungsstaates alimentiert wird (vgl [[Hersteller]]).
== Weitere Infos ==
- [[http://www.perlentaucher.de/autoren/10340/Milton_Friedman.html|Milton Friedman, Kapitalismus und Freiheit]]
- [[http://de.wikipedia.org/wiki/Neoliberalismus|Deutschprachiger Wikipedia-Artikel zu Neoliberalismus]]
- [[http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-2867/mag_steinke.pdf|Neoliberalismus und Gewerkschaften in Großbritannien unter Margaret Thatcher]] (pdf)
- [[http://www.antifa.de/cms/content/view/133/70/| Antifa:Neoliberalismus unter Pinochet]]
Schäuble-Katalog
= Schäuble-Katalog bzw Terrorismusergänzungbekämpfungsgesetz =
Schäuble-Katalog, werden in Anlehnung an die Bezeichnung [[Otto-Katalog]] seines Vorgängers, die Grundrechteeinschränkungen von Wolfgang Schäuble durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) und die [["Anti-Terror-Datei"]] bezeichnet.
<<Iimage(2009-schaeuble-oktopus.jpg,Schäuble-Oktopus)>>
== Befugnisse des TBEG ==
Der Zugriff der [[Geheimdienste]] auf [[Kontodaten|Kontobewegungen]], Postdienstleister und Telekommunikationsdienstleister nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8a.html|§ 8 BVerfSchG]] wurde vereinfacht. Zudem wurde im Rahmen dessen die Zugriffsmöglichkeit der Geheimdienste und Einspeisung von Ausschreibungen zu verdeckten Beobachtung nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__17.html|§ 17 BVerfSchG]] auf das Schengener Informations System ([[SIS]]) ermöglicht.
== Zunächst Befristung auf 5 Jahre bis 2012, weitere Verlängerung bis 2016 ==
Das Gesetz wurde zunächst auf 5 Jahre befristet und würde 2012 auslaufen. Nach der anfänglichen Weigerung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP der Verlängerung des TBEG zuzustimmen, ist sie laut [[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,771260,00.html|Spiegel]] vom Juni 2011 dann doch eingeknickt. Zwar sollen die Gesetze nicht unbefristet, wie vom CSU Innenminister Hans-Peter Friedrich gefordert, verlängert werden. Dafür werden sie um weitere vier Jahre verlängert und der Zugriff auf Postdienstleister wird, mangels Nachfrage, abgeschafft. Es soll zudem eine Regierungskommission unter Federführung von Innen- und Justizministerium eingerichtet werden. Das Gremium soll laut Spiegel überprüfen, wie sich die Befugnisse der Dienste und der Polizei nach dem 11. September 2001 entwickelt und möglicherweise vermischt haben.
== Weitere Infos ==
[[http://www.bfdi.bund.de/cln_134/DE/Schwerpunkte/Terrorismusbekaempfung/Artikel/TBEG.html|BfDI zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz]] [[http://www.heise.de/ct/artikel/Von-der-Anti-Terror-Gesetzgebung-ueber-die-Anti-Terror-Datei-zum-Schaeuble-Katalog-302578.html|ct-Artikel: Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum "Schäuble-Katalog"]]
LocalBadContent
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SIS II
SIS II war der Arbeitstitel einer unendlich verzögerten Überarbeitung des Schengener Informationssystems [[SIS]]. Nachdem das Ding seit 2013 das „primäre” SIS ist, haben wir die entsprechende Seite eben zu [[SIS]] umgezogen. Vgl. auch [[SIS-alt]].
RED
RED, die „Rechtsextremismus“-Datei, ist eine Gemeinsame Datei der verschiedenen Staatssichereitsbehörden (Verfassungsschutz, politische Polizeien), die nach dem NSU-Skandal eingerichtet wurde. Sie ist das Äquivalent zur gegen Ausländer_innen gerichteten [["Anti-Terror-Datenbank"]], nur eben in dem Bereich, den der VS „Rechtsextremismus“ nennt.
Wegen der Parallelität steht alles übrige zur RED bei [["Anti-Terror-Datenbank"]].
AnvändarInställningar
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Funkzellendatenbank
Seit 2019 betreibt das BKA ein Computersystem, in das (vermutlich vor allem) Länderpolizeien die Ergebnisse von [[TK-Verkehrsdaten#Funkzellenauswertung|Funkzellen]]-Abfragen einspeisen (können?) und das dann offenbar allerlei Analysen darüber ermöglicht. Bekannt wurde die Existenz dieses Systems durch den [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]].
Wofür das wirklich genutzt wird, ist nicht ganz klar; auch der BfDI musste mehrfach nachfragen, bevor das BKA sich irgendwie zur Existenz des Systems äußerte.
= Rechtsgrundlage =
Keine. In den Worten von [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] (S. 91):
{{{#!blockquote Mangels ausreichender Rechtsgrundlage verstoßen die Datenspeicherung und der Datenabgleich in der betriebenen Datenbank gegen den Gesetzesvorbehalt und sind damit nicht rechtmäßig. Ich habe sie als solche beanstandet. }}}
= Zweck =
Unklar. Vermutlich erlaubt das System, Kommunikationsprofile zu erstellen, wahrscheinlich gibt es auch eine einfache Schnittstelle zur Auflösung von [[TK-Verkehrsdaten#Bestandsdaten]]. Aber da das BKA mit dem Ding im rechtsfreien Raum operiert: Wer weiß? Vielleicht verknüft das System ja sogar Datensätze zwischen verschiedenen Funkzellenabfragen?
= Zahlen =
Der [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] gibt für Ende 2022 rund 100 Millionen Datensätze an.
Staatsschutz
= Staatsschutz =
Der Staatsschutz ist eine Abteilung der Polizei des [[Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]], ebenso wie z.B. die Abteilung für Kapitalverbrechen oder Jugendkriminalität. Sie ist offiziell für die Aufklärung von Straftaten mit politischen Hintergrund zuständig. Staatschutzabteilungen gibt es bei den [[LKA]]s und den Polizeibehörden der Großstädte. Die Staatschutzabteilung des [[BKA]]s ist aus historischen Gründen in Meckenheim bei Bonn angesiedelt, da Bonn mal Bundeshauptstadt war.
== Unterschied zum Verfassungsschutz ==
Im Gegensatz zum [[Verfassungsschutz]] soll der Staatsschutz keine vermeintlich verfassungsfeindlichen Bestrebungen beobachten, sondern nur dann eingreifen, wenn politische Straftaten geplant oder begangen wurden. Allerdings ermöglichen die präventiven Befugnisse der Polizei die Beobachtung und Observation von politisch missliebigen Organisationen schon recht früh, zumal es in der BRD keine unabhängige [[Polizeikommission]] gibt und damit allenfalls rudimentär Kontrolle stattfindet.
== Kritik von LfDI wegen Aufgabenanmaßung ==
Der [[LfDI]] BaWü weist den Staatsschutz bei seiner Überprüfung der Auschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationsystem [[SIS]] diskret auf die Unterschiede zwischen Staats- und Verfassungsschutz hin:
In etlichen der geprüften Fälle war nach den Anordnungen bzw. Antragsbegründungen überdies zweifelhaft, ob die Voraussetzungen von Artikel 99 Abs. 2 SDÜ (''Anmerkung, d.h. polizeiliche Beobachtung'') vorlagen. Der verständliche Wunsch, auch einzelne Erkenntnisse darüber zu erlangen, mit wem sich der Betroffene trifft und wo er unterwegs ist, um auf diese Weise ein Bewegungsbild zu erstellen und - ähnlich wie der Verfassungsschutz - vernetzte Strukturen extremistischer Gruppierungen zu erkennen, kann für die Polizei nicht die auf konkrete Anhaltspunkte gestützte Prognose ersetzen, ob der Betroffene voraussichtlich - gegebenenfalls sogar in erheblichem Umfang - außergewöhnlich schwere Straftaten begehen wird. Hier scheint eine gewisse Überlappung mit der Tätigkeit des Verfassungsschutzes vorzuliegen, weil (auch) das Hauptaugenmerk des polizeilichen Staatsschutzes offenbar darauf gerichtet ist, extremistische Strukturen - insbesondere unter Verwendung verdeckter Methoden - noch weit im Vorfeld von konkreten, strafrechtlich relevanten und auf bestimmte Personen beziehbaren Gefahren aufzuhellen. Diese Aufgabe der Informationsgewinnung über verfassungsfeindliche Strukturen hat der Gesetzgeber indessen, vor allem soweit nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz kommen, dem Verfassungsschutz zugewiesen (vgl. z. B. § 3 Abs. 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes).
Quelle: [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_1_1|27 Teilbericht LfDI BaWü von 2006]]
Datenbanken anderer Behörden
= Datenbanken Staatlicher Behörden =
Eine Vielzahl staatlicher Behörden von Gemeinde bis Finanzamt speichert Daten von euch. All diese Daten sind repressionsrelevant und somit interessant für die Sicherheitsbehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]], nicht nur bei der [[Rasterfahndung]] und [[129a Verfahren]], sondern vielfach auch im Normalbetrieb durch [[ZugriffAuf|Zugriffsrechte der Polizei]] oder einfache Sicherstellung bzw. Beschlagnahme. Desweiteren werden die Daten einiger Behörden im Rahmen des [[Zensus2011]] zusammengeführt.
== Einzeldateien ==
- [[Arbeitslosendatenbank]]
- [[AZR|Ausländerzentralregister]]
- [[Datenbanken gegen MigrantInnen#MARIS|MARIS]] (Migration Asyl Re
IntegrationsSystem) - [[Jobbörse]] der BA für Arbeit
- [[Melderegister]]
- [[Steuer-Id]]
- [[Toll Collect]]
- [[Visadatei]]
- [[ZEVIS]] ("Flensburger Datei")
=== Mal recherchieren ===
- ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) bzw. bis das läuft ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) der Vermessungsämter [polizeilicher Zugriff unklar]
- Das [[http://www.zivit.de/DE/Home/home_node.html|ZIVIT]] hat wohl einiges am Start, das auch für Repressionsbehörden interessant ist (der Zoll nutzt z.B. KOBRA).
== Zusammenstellungen ==
Weniger relevante Dateien sind evtl. nicht unter Einzeldateien aufgeführt. Die Zusammenstellungen sollten ein wenig als Kategorienseiten funktionieren, d.h. Einzeldateien sollten zurücklinken auf die relevanten Zusammenstellungen (nach Amt und/oder Zweck).
- [[Datenbanken gegen MigrantInnen]]
- [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts]]
- [[Datenbanken Sozialamt]]
- [[Datenbanken Finanzamt]]
- [[Datenbanken der Justizvollzugebehörden]]
- [[Datenbanken Bundesagentur für Arbeit]]
- [[Rentenversicherung]] (ELENA)
- [[Datenbanken Studentenwerk]]
- [[Datenbanken Gesundheitsamt]]
- [[Datenbanken für Schüler]]
- [[Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]]
- [[Datenbanken Bundeswehr]]
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"Anti-Terror-Datenbank"
<<TableOfContents>>
Die ATD ist eine gemeinsame Datei der deutschen Polizeien des [[Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]], den [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]]. Sie ist eine Nachweisdatei, d.h. sie enthält Verweise auf die Datenbestände der beteiligten Behörden. Sie ist angesiedelt beim [[BKA]].
Analog zur ATD betreibt das BKA die [[RED]] mit weitgehend identischer Funktionalität. Sie soll aber gegen den Bereich „Rechtsextremismus” (womit die Regierung wohl Nazi-Umtriebe meint) gerichtet sein.
Eine (inzwischen etwas angestaubte, aber im Wesentlichen noch zutreffende) [[https://datenschmutz.de/gc/html/atd.html|Einführung in die ATD]] erschien in der RHZ 1/2007.
= Rechtsgrundlage =
[[http://www.gesetze-im-internet.de/atdg/index.html|Anti-Terror-Datei Gesetz]]; es wurde vom BVerfG in Teilen als verfassungswidrig befunden ([[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/04/rs20130424_1bvr121507.html|- 1 BvR 1215/07 -]]) und – frecherweise – daraufhin 2014 weiter verschärft. Dieser Artikel ist noch nicht überall auf dem Stand der Verschärfung.
Das ATDG wurde als Teil des [[http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3409.pdf|Gemeinsame Dateien-Gesetz]]es GDG beschlossen, das weitere ähnliche Dateien ohne weitere parlamentarische Beratung erlaubt. Für die analog zur ATD gestrickte Rechtsextremismusdatei [[RED]] gab es allerdings trotzdem nochmal ein Extragesetz.
= Organisatorisches =
Konzeptionell ist die ATD eine Sammlung einschlägiger (also auf Terrorismus zur Ausländer_innen bezogener) Daten aus den Einzelbehörden Die eingespeicherten Daten bleiben quasi im Besitz der speichernden Behörde -- nur sie kann sie z.B. löschen oder berichtigen. Das lässt ein amüsantes Behördenhopping erwarten, wenn man erstmal in der ATD gelandet ist.
== Zugriffsberechtigte ==
Daten eingeben und abrufen dürfen das [[BKA]], die [[Bundespolizei]], die [[LKA]]s, das [[BfV]] und die [[LfV]]s der Ländern, der [[MAD]], der [[BND]] und das [[Zoll]]kriminalamt. Der [[http://www.gesetze-im-internet.de/atdg/__1.html|§1, Abs. 2 ATDG]] sieht vor, dass auch andere Polizeibehörden Zugriff bekommen können. Dieses bezieht sich das vor allem auf die [[Staatsschutz]]-Leute, für die die Innenminister der Länder ein Wort eingelegt hatten.
Laut [[http://dip.bundestag.de/btd/16/028/1602877.pdf|Bundestags-Drucksache 16/2877]] (2006) haben weder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (mithin dürften auch keine Datensätze aus dem [[AZR]] direkt in die ATD kommen) noch das Bundesamt für [[Katastrophenschutz]] Zugriff auf die Datenbank. Ebenfalls gibt es keine Kopplung mit Internationalen Datenbanken (wie etwa [[SIS]] oder [[Europol]]).
Sehr wohl allerdings wird die ATD im Visumverfahren verwendet, wenn das Bundesverwaltungsamt (als Träger der [[Visadatei#Visa-Warndatei|Visa-Warndatei]]) annimmt, dass bei Einlader_innen oder Eingeladenen etwas zu finden sein könnte ([[http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__72a.html|§72a AufenthaltG]]).
[[http://www.gesetze-im-internet.de/atdg/__5.html|§ 5 ATDG]] regelt die Zugriffsrechte der teilnehmenden Behörden. Danach sind die [[#Erweiterte Grunddaten|erweiterten Grunddaten]] grundsätzlich nur mit Einverständnis der speichernden Behörde einzusehen, aber es gibt einen Ausnahmeparagraphen, so dass davon in Eilfällen abgesehen werden kann. Laut der ATD-Evaluation machen die Behörden nicht viel Gebrauch von der Eilfall-Regelung. Dies hängt vermutlich insbesondere mit den „Zentren” ([[https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsames_Extremismus-_und_Terrorismusabwehrzentrum|GETZ]], [[https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsames_Terrorismusabwehrzentrum|GTAZ]]) zusammen, in deren Rahmen die Mitarbeiter_innen lieber gleich zu den Kolleg_innen gehen.
== Verdeckte und beschränkte Speicherung ==
Als Zugeständnis an die Geheimdienste, die der Polizei nur ungern Einblick in ihre „Erkenntnisse“ geben wollten, haben die beteiligten Behörden nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/atdg/__4.html|§ 4 ATDG]] das Recht, Personen oder Angaben zu Organisationen verdeckt zu speichern. Bei solchen Speicherungen sehen die abfragenden Behörden einen Treffer nicht. Stattdessen wird die einsspeisende Behörde benachrichtigt, und diese kann dann Kontakt zur abfragenden Behörde aufnehmen.
Aus einem ähnlichen Kalkül heraus ist mit geeigneten Begründungen auch eine „beschränkte“ Speicherung möglich, bei der zwar die Person, nicht aber alle „Erkenntnisse“ an die ATD gegeben werden.
Obwohl um beides im Vorfeld intensiv vor allem zwischen BKA und Geheimdienstleuten gerungen worden war, wird es in der Praxis wohl nicht viel genutzt. Zumindest über die [[RED]] berichtet der LfDI Rheinland-Pfalz in seinem 27. TB (2018), zum Prüfzeitpunkt seien niemand verdeckt oder auch nur beschränkt gespeichert gewesen (S. 30).
== Kosten der ATD ==
Kosten laut Bundestagsbeschluss: Rund 15 Millionen Euro einmalig, rund 6 Millionen Euro pro Jahr. Der [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/85247|Heise-Newsticker]] berichtet, das [[BKA]] habe 72 "Datenbankspezialisten" für die ATD eingestellt. Genaueres zu den angefallenen Kosten steht in einem [[http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995|Ct-Artikel]].
= Inhalt =
Gespeichert werden nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/atdg/__2.html|§ 2 ATDG]] solche Personen, gegen die ein [[129a Verfahren|§129a oder §129b]] eingeleitet worden ist oder die Kontaktperson von Terrorverdächtigen sind. Zudem werden Daten gesammelt von Personen, die "rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religöser Belange anwenden oder [...] unterstützen" ''oder in Verbindung mit ihnen stehen'' (!). Schließlich sollen auch Vereinigungen, Firmen, Internetseiten, Mailadressen usf. gespeichert werden, die in diesem Gebiet nützlich sein können.
== Struktur der Datensätze ==
Zu einer Person soll nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/atdg/__3.html|§ 3 ATDG]] folgendes gespeichert werden:
=== Grundaten ===
- Namen (incl. Aliasnamen )
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Herkunftsland
- Staatsangehörigkeiten (auch ehemalige)
- Anschriften (auch ehemalige)
- besondere Kennzeichen
- Sprachen
- Dialekte
- Lichtbilder
- eine Bezeichnung der Fallgruppe
- Passnummern o.ä.
=== Erweiterte Grunddaten ===
- Telefonnummern, Mailadressen u.ä
- Bankkontakte
- genutzte Fahrzeuge
- Familienstand
- "Volkszugehörigkeit" (!)
- Religionszugehörigkeit (amüsanterweise ausgerechnet hier eingeschränkt auf "wo nötig")
- "besondere Fertigkeiten" (z.B. chemische Kenntnisse usf.)
- Schulabschluss
- Angaben zu (auch weit zurückliegenden) Tätigkeiten, die eine Sicherheitsüberprüfung voraussetzen
- "Angaben zur Gefährlichkeit"
- Führerschein, Flugschein
- besuchte Orte (!)
- Kontaktpersonen
- konkrete Angaben zu Organisation(en), der/denen die Person angehören soll
- Datum der letzten Zuspeicherung
- Freitext (!)
- Bei Organisationen "Angaben zur Identifizierung"; dabei scheint alles erlaubt zu sein, hier dürfte es also weitere Freitextfelder geben.
- Natürlich werden bei den Daten die Herkunft sowie Aktenzeichen weiterführender Informationen vermerkt.
Nach dieser Auflistung ist klar, dass es sich hier ''nicht'' um eine reine Indexdatei handelt. Tatsächlich geht dieser Datenbestand weit über das hinaus, was übliche Ermittlungsdatenbanken enthalten (dürfen). Besonders bedenklich erscheinen natürlich die Freitextfelder, mit denen erfahrungsgemäß beliebiger Schindluder getrieben wird. Zurück in die große Zeit deutscher Geheimpolizeien verweist natürlich auch das Feld zur "Volkszugehörigkeit".
Drastisch sind die Verfügungen zu Kontakt- und Verbindungspersonen; daran haben auch die geringen Anpassungen aus der Novellierung 2014 nichts geändert. Es ist völlig unklar, wer dabei alles erfasst werden kann. Ganz offenbar hat die Regierung hier dem Konglomerat von politischer Polizei und Diensten einen Freibrief gegeben, Daten z.B. von Asylberatungsstellen und ihren Mitarbeiter``Innen zu speichern. Immerhin wurde gegenüber der ersten Entwurf des Gesetzes präzisiert, dass ein flüchtiger oder zufälliger Kontakt reiche nicht zur Speicherung ausreiche.
Andererseits: Laut 27. TB des LfDI Rheinland-Pfalz (2018) waren zumindest in der an Nazis gerichteten [[RED]] ''überhaupt keine'' Kontaktpersonen gespeichert (S. 30).
Das BVerfG hat ([[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/04/rs20130424_1bvr121507.html|- 1 BvR 1215/07 -]]) „Inverssuchen” zur „Verdachtsgewinnung” beanstandet – dabei konnten (und können im Wesentlichen auch nach neuem Recht) die Behörden in den erweiterten Grunddaten ohne Personenbezug recherchieren und Personendaten bekommen. Das BVerfG hat gefordert, dass bei solchen Suchen nur Verweise auf Fundstellen, nicht aber auf Personen herauskommen dürfen.
Die frechste Reaktion des Gesetzgebers auf die Einwände des BVerfG war allerdings die Einführung von §6a zu Projektdateien. Dazu kann eine Behörde für eine „gegenständlich abgrenzbare und auf bestimmte Zeiträume bezogene Aufgabe” die ohnehin geringen Nutzungsbeschränkungen der ATD ignorieren, um das volle Programm zu fahren, etwa die Bildung von „Zusammenhängen zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen, der Ausschluss von unbedeutenden Informationen und Erkenntnissen, die Zuordnung eingehender Informationen zu bekannten Sachverhalten sowie die statistische Auswertung der gespeicherten Daten” (Abs. 5). Dazu dürfen auch „räumliche und sonstige Beziehungen” eingesetzt werden. Projektdateien werden vom Ministerium eingerichtet und können dann erstmal vier Jahre betrieben werden, wobei in aller Regel abgehörte Daten eine Rolle spielen dürften und darum auch die G10-Kommission abnicken muss. Wenig überraschenderweise hat das BVerfG den §6a 2020 dann auch wieder als verfassungswidrig beurteilt.
Die ATD-Projektdateien realisieren alles, wovor Bürgerrechtler_innen im Hinblick auf behördliche Computernutzung schon immer gewarnt haben, von beliebiger Verknüpfung bis zur Bildung von Bewegungsprofilen. Wieder kann mensch nur hoffen, dass die Leute, die das dann implementieren und nutzen, unfähig sind.
Der LfD BaWü berichtet in seinem <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. Tätigkeitsbericht)>> (2007), dass das [[BKA]] hauptsächlich Daten aus der [[INPOL]]-Teildatenbank [[Datenbank Innere Sicherheit|Innere Sicherheit]] in die ATD eingespeist hätte.
Im <<Doclink(2011-BfDI-TB23,23. Tätigkeitsbericht des BfDI (2011))>> (7.1.2, S. 83) wird auf eine weitere Schwierigkeit der Zusammenführung verschiedener Datenbestände hingewiesen, nämlich die Abbildung von Nutzungssperren:
{{{#!blockquote
Entgegen den im ATDG normierten gesetzlichen Voraussetzungen hat das BfV
sämtliche Daten, die durch heimliche Telekommunikationsüberwachungen erhoben worden
sind und daher besonders gekennzeichnet werden müssen,
ungekennzeichnet in der ATD gespeichert. Folge: Die an
deren ATD-Behörden haben diese Daten ungekennzeichnet weiter verwendet. Ohne die Kennzeichnung ist für
Niemanden mehr erkennbar, dass es sich um gesetzlich besonders geschützte Daten handelt, die nur unter
besonderen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen. Das System des BfV, das die Daten aus den Quelldateien in die
ATD überträgt, sah keine derartige Kennzeichnung vor.
Hiervon war eine Vielzahl von Daten betroffen.
}}}
== Zahlen ==
[[http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/innere-sicherheit/97925.asp|BKA-Chef Zierke sprach]] bei der Eröffnung im März 2007 von 13000 Personen und 15000 Datensätzen in der ATD, zu 75% bezogen auf im Ausland lebende Personen oder sich befindliche Dinge. Zu diesem Zeitpunkt waren offenbar keine "erweiterten Grunddaten" gespeichert.
<<BtDS(17/8260)>> gibt folgende Zahlen zu Personendatensätzen in der ATD:
|| 1.12.2009 || 18714 || || 1.12.2010 || 18413 || || 4.1.2012 || 17892 ||
= Datenschutz =
== Auskunftsrecht ==
Das Auskunftrecht richtet sich nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/atdg/__10.html|§ 10 ATDG]] Absatz 2:
{{{#!blockquote (2) Über die nicht verdeckt gespeicherten Daten erteilt das Bundeskriminalamt die Auskunft nach § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes im Einvernehmen mit der Behörde, die die datenschutzrechtliche Verantwortung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 trägt und die Zulässigkeit der Auskunftserteilung nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften prüft. Die Auskunft zu verdeckt gespeicherten Daten richtet sich nach den für die Behörde, die die Daten eingegeben hat, geltenden Rechtsvorschriften. }}}
D.h. um Auskunft über eventuelle [[#Verdeckte Speicherungen|Verdeckte Speicherungen]] herauszubekommen, müssen alle 40 Behörden angeschrieben werden. Grundsätzlich dürfte es angesichts der Generaleinstufung der Daten als Verschlusssache mit mindestens VS-geheim schwierig werden, irgendwas aus den Behörden rauszubekommen.
Im [[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb30/kap04_2.htm|30. Tätitigkeitsbericht des ULD SH]] wird zum Auskunftsrecht ausgeführt:
{{{#!blockquote Für die Antiterrordatei ist in der Praxis ein mangelhaftes Auskunftsverfahren zu den verdeckt gespeicherten Daten geplant. Die aktuelle Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte stellt immer wieder heraus, dass der Auskunftsanspruch für die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen von grundlegender Bedeutung ist. Jede Bürgerin und jeder Bürger muss grundsätzlich in Erfahrung bringen können, bei welcher Stelle welche Daten über sie beziehungsweise ihn gespeichert sind. Schon die Regelung des Antiterrordateigesetzes ist insofern eine Zumutung: „Die Auskunft zu verdeckt gespeicherten Daten richtet sich nach den für die Behörde, die die Daten eingegeben hat, geltenden Rechtsvorschriften“. Die Betroffenen sollen einen Hinweis auf diese Regelung und eine Adressenliste der beteiligten Stellen erhalten, um dort jeweils die Auskunft einzeln zu beantragen. Die Bürgerinnen und Bürger haben unter Umständen keine leise Ahnung, welche der zur Zeit mehr als 40 beteiligten Stellen Daten über sie gespeichert haben. Sie sind so gezwungen, mehr als 40 Anträge zu stellen. Im Zweifel sind ebenso viele Widerspruchs- und Klageverfahren „ins Blaue hinein“ nötig, ohne die Erfolgsaussichten ansatzweise vorher abschätzen zu können. Dieses Auskunftsverfahren ist weder mit den Grundrechten noch mit der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes zu vereinbaren. }}}
== Protokollierung ==
Bei der ATD soll jeder Zugriff protokolliert werden, und zwar mit Angabe zum Grund der Anfrage. Die protokollierten Abfragen sollen vom [[BfDI]] kontrolliert werden.
== Speicherfristen ==
Für die ATD selbst sind keine Speicherfristen vorgesehen. Die Daten sollen gelöscht werden, wenn die Speicherfrist bei den einspeisenden Behörden abgelaufen ist. Angesichts vieler Erfahrungen ist nicht damit zu rechnen, dass das funktionieren wird (d.h. die Antiterrordatei hat das Zeug, zu einem gewaltigen Datenfriedhof für allerlei Daten von LKAs zu werden -- bei INPOL etwa gibt es ja noch eigene Speicherfristen, so dass Gammeldaten dort früher oder später auffallen).
== Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten ==
Das Besondere an der ATD ist die Nonchalance, mit der die Regierung zugibt, hier das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten aufzuheben. So heißt es im neuen [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__22a.html|§22a Verfassungsschutzgesetz]]:
{{{#!blockquote Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann für die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, den Polizeibehörden des Bundes und der Länder und dem Zollkriminalamt eine gemeinsame Datei errichten. }}}
In diesem Zusammenhang besonders dramatisch ist, dass das Gesetz nicht vorschreibt, rechtswidrig (etwa durch Folter) gewonnene Erkenntnisse der Geheimdienste seien nicht speicherungsfähig. Es mag nach den Skandalen, die das [[BKA]] in Nahost verursacht hat (z.B. WikiPedia:Khalid_El-Masri), mehr eine akademische Frage sein, aber offensichtlich kann die ATD auch als Informationssäuberungsmaschine dienen.
== Der LfD BaWü zur ATD ==
TODO: An den entsprechenden Stellen einarbeiten
Im [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm|28. TB des LfD BaWÜ]] (2007) wird zu Schwierigkeiten bei der Kontrolle ausgeführt:
{{{#!blockquote das Landeskriminalamt wies uns in seiner Stellungnahme zu unserem Kontrollbericht darauf hin, dass die in der Antiterrordatei gespeicherten Daten "in ihrer Gesamtheit" als geheim zu haltend Verschlusssache (VS-geheim) eingestuft seien; dies beziehe sich nach bundesweiter Absprache auch auf statistische Daten wie die Anzahl eingespeicherter Personendaten oder auch auf die Aufschlüsselung von gespeicherten Personen nach den im Antiterrordateigesetz (§ 2) genannten Fallgruppen. }}}
Der LfD durfte aber immerhin sagen, er habe keine skandalösen Zustände in den Stuttgarter ATD-Liaisonen vorgefunden, es sei aber "unter Zeitdruck" vor allem von der Polizei sehr großzügig eingespeichert worden. Und klar, es ergaben sich auch Fälle wie dieser:
{{{#!blockquote Bei einem als "Hauptperson" eingespeicherten Betroffenen war beispielsweise einem in den Akten befindlichen Strafurteil zu entnehmen, dass er selbst nach Meinung des polizeilichen Sachbearbeiters "keineswegs in irgendwelchen islamistischen Hintergrund verstrickt" war; das Gericht schloss sich dieser Auffassung an. }}}
Weiter berichtet der LfDI BaWü von gespeicherten Kontaktpersonen, die nur gespeichert wurde, weil sie mit einer zur polzeilichen Beobachtung ausgeschriebenen Person irgendwann angetroffen wurde.
Demgegenüber war der LfD BaWü mit der Speicherfreude des [[LfV]] zufrieden, was angesichts der Skepsis der Dienste gegenüber der ATD nicht überraschen dürfte.
[[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/100/1610007.pdf|In einer Antwort]] (BTD 16/10007) auf eine kleine Anfrage von Grünen gibt die Regierung an, die ATD habe am 28.5.2008 17745 personenbezogene Datensätze enthalten, von denen aber verschiedene auf ein und dieselbe Person bezogen sein können. Weitere Auskünfte lehnt die Regierung ab.
<<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. TB LfD BaWü)>>, 2.1.1.2: Insgesamt gab es 2007 wohl noch überschaubar viele Speicherungen, da der [[LfDI]] [[BaWü]] noch 10% der von seinem [[LKA]] und [[LfV]] eingespeicherten Datensätze untersuchen konnte. Erwartungsgemäß waren Hauptpersonen fantasiert (inkl. Fälle, bei denen auch für die Polizei ein "islamistischer Hintergrund nicht erkennbar" war sowie Opfer von schon vor Jahren eingestellten [[129a Verfahren]]). Kontaktpersonen waren erwartungsgemäß aus Antreffensmeldungen, wie sie etwa bei der Ausschreibung zur verdeckten Beobachtung entstehen, generiert. Der [[LfDI]] war mit mit den Speicherungen des [[LfV]] zufriedener als mit denen des [[LKA]].
== BfDI zur ATD ==
Der [[BfDI]] kritisiert in seinem <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht (2011))>> (7.1.2, S. 83), dass die Bewertung, wann eine Kontaktperson als „dolos“ im Sinne des ATDG einzustufen sei, vom [[BfV]] sehr locker gesehen werde. „Dolos“ markiert dabei Personen, bei denen die Behörden "tatsächliche Anhaltspunkte" für die Kenntnis von der Planung oder Begehung einer terroristischen Straftat sehen. Das [[BfV]] meint, dass nachrichtendienstliches Erfahrungswissen ausreichen würde, um jemand als dolos einzustufen zu können. Dieses kritisiert der BfDI, da wegen der damit verbundenen erheblichen Grundrechtseingriffe, konkrete Tatsachen für die Einstufung als dolos erforderlich seien müssten.
Ein schöner Verriss insbesondere der Novellierung des ATDG liefert die BfDI im <<Doclink(2015-BfDI-tb25.pdf, 25. TB (2014))>>, Abschnitt 5.2. Ein paar Highlights daraus:
{{{#!blockquote Meines Erachtens entspricht der Gesetzentwurf nicht den Vorgaben, die das Gericht in Bezug auf die Änderungen des ATDG erlassen hat. [...]
Kritisch zu bewerten ist insbesondere der erfasste Personenkreis. Obgleich das Bundesverfassungsgericht die in § 2 Satz 1 Nummer 3 ATDG normierte Definition der Kontaktpersonen als verfassungswidrig bewertet hat, taucht diese in dem beschlossenen Gesetzentwurf - wenn auch an anderer Stelle - unverändert wieder auf.
Erstaunlich und zu kritisieren ist zudem, dass die Bundesregierung unter Hinweis auf ihren Bericht zur Evaluierung des ATDG vom 7. März 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12665) eine gänzlich neue, gravierende Befugniserweiterung (betreffend Analysen und Recherchen) vorgenommen hat [...] Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung jedoch auf diese beschränkte Hinweisfunktion gestützt. Ohne diese Funktionsbeschränkung hätte das Gericht nicht nur Teile des ATDG, sondern u. U. das gesamte Gesetz als verfassungswidrig bewertet. [...] Wünsche von Dateinutzern begründen keine verfassungsrechtliche Erforderlichkeit.[...]
Kritisch sehe ich auch den Evaluierungsbericht der Bundesregierung. Denn zu einer wirksamen Evaluierung gehört auch die Prüfung und Beurteilung der Folgen bzw. Auswirkungen der Gesetzesregelungen auf die Grundrechte, insbesondere der unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger. }}}
Für Verhältnisse der BfDI ist dies ein (allerdings auch verdienter) Totalverriss.
= Geschichte der Anti-Terrordatei = Die Verfechter eines autoritären Staates hatten, als sie 2001 Morgenluft witterten, wohl nicht damit gerechnet, wie schwer sie sich untereinander würden einigen können. Bereits der vorparlamentarische Prozess war außerordentlich kompliziert, da auch innerhalb der neoliberalen Law-And-Order-Fraktion erheblich Interessensgegensätze bestehen und etwa in der Frage der Einspeisung von Geheimdienstdaten plötzlich Bürgerrechtler``Innen und Geheimdienste gemeinsame Interessen hatten (denn die Dienste fürchteten um ihre Top-Secret-Daten, die eben nicht jedem Straßenpolizisten zugänglich sein sollten).
Das ATD kam schließlich nach vielen
Interventionen von Innenministern (und auch des Bundesrats, z.B. ist
[[http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0601-700/672-1-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/672-1-06.pdf|Bundesrats-Drucksache 672/1/06]] recht aufschlussreich) zustande.
Die verabschiedete Fassung, samt regierungsoffizieller Begründung, findet sich in <<BtDS(16/2950)>>.
Die Datei wurde am 30.3.2007 freigeschaltet. Angesichts des offensichtlichen Verfassungsbruchs wurde gleich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Am 24.4.2013 entschied der Kirchhof-Senat des BVerfG ([[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/04/rs20130424_1bvr121507.html|- 1 BvR 1215/07 -]], dass das Gesetz in Einzelheiten haarsträubend ist, doch „in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar” ist, die nämlich die Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizei, wenn auch „nur ausnahmsweise” zulässt.
Immerhin war des Gericht mit den komplett willküroffenen Regelungen zu Unterstützer_innen und Kontaktpersonen und etlichen anderen Punkten so unglücklich (Zusammenfassung z.B. bei [[http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-urteil-1-bvr-1215-07-antiterrordatei-nachrichtendienst-polizei-trennungsprinzip/|Legal Tribune Online]]); dass sie dem Gesetzgeber aufgab, das Gesetz bis 2015 notdürftig Verfassungskonform zu machen.
Dem kam die Regierung tatsächlich nach und beschloss am 8.4.2014 zunächst im Kabinett das ATDG-Änderungsgesetz (im Parlament dann <<BtDS(18/1565)>>), das einige, im Effekt minimale, Beschränkungen der Datei vornimmt. Ob damit auch nur die minimalen Forderungen des BVerfG erfüllt sind, ist jedenfalls umstritten. Dafür gibt es neu einen §6a „Erweiterte Datennutzung”, der die Einrichtung von Projektdateien auf Zuruf mit noch weiteren Speicher- und Analysemöglichkeiten legalisiert (dazu kommen wir 2020 wieder).
Entsprechend urteilt ein [[http://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/aktuell/|Vorgänge]]-Artikel von 2015 (Michael Plöse: Warum die ATDG-Novelle..., [[http://www.humanistische-union.de/nc/publikationen/vorgaenge/online_artikel/online_artikel_detail/back/vorgaenge-206207/article/was-karlsruhe-nicht-verbietet-macht-berlin-nur-dreister/|Teil 2]], [[http://www.humanistische-union.de/nc/publikationen/vorgaenge/online_artikel/online_artikel_detail/back/vorgaenge-208/article/warum-die-atdg-novelle-mit-der-sicherheitsverfassung-des-grundgesetzes-unvereinbar-ist/|Teil 2]]):
{{{#!blockquote [Der Regierungsentwurf zum ATDG-ÄG kann] kaum mehr nur als eine Enttäuschung bezeichnet werden – er ist vielmehr eine dreiste Provokation des Karlsruher Verfassungskompromisses }}}
Das hinderte das Parlament natürlich nicht daran, den Kram mit allenfalls kosmetischen Korrekturen durchzuwinken. Wie viel da im Argen liegt, zeigte sich etwa in der 3. Lesung im Bundestag ([[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18060.pdf|PlPr 18/60]], PDF-Seite 106), als sich der IM-Staatssekretär Günter Krings nicht entblödete, die Neufassung mit der Gewährung weiterer Befugnisse für die Obrigkeit zu begründen:
{{{#!blockquote Eine weitaus frühere Entdeckung des rechtsextremistischen Terrortrios NSU wäre möglich gewesen, wenn es eine Datei mit einer Suchfunktion nach aktuellen technischen Standards gegeben hätte. Deshalb haben wir die Analysefähigkeit der Dateien erweitert. }}}
– und Krings meint hier wohl nicht die Hoffnung, der Polizei hätten die geheimdienstlichen Aktivitäten rund um den NSU in so einer Datei auffällen können...
Zur offensichtlichen Feststellung von Ulla Jelpke:
{{{#!blockquote Nicht einmal die offensichtlichsten Verfas- sungsverstöße werden kaschiert. Die Linke lehnt diesen Gesetzentwurf ab, weil er zur Bekämpfung des Terrors nichts beiträgt, aber den Grundrechten weitere Ketten anlegt. }}}
notiert das Plenarprotokoll nur: „Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Irene Mihalic”.
Das Änderungsgesetz trat pünktlich zum 1.1.2015 in Kraft.
Die BfDI kommentiert dies mit einem heftigen Verriss in ihrem <<Doclink(2015-BfDI-tb25.pdf,25. TB (2015))>>, Abschnitt 5.2: „ein (erneuter?) Fall für das Bundesverfassungsgericht”.
In seinem 28. TB (2019) stellt der BfDI zudem fest:
{{{#!blockquote Beide führten nicht zu Beanstandungen. Wie sich allerdings vor allem bei der ATD zeigte, tauschten die beteiligten Behörden die wesentlichen Informationen außerhalb dieser Datei aus. Insbesondere wurde das BKA durch Informationen anderer Behörden außerhalb der ATD über Sachverhalte informiert, an die sich dann eigene Ermittlungen anschlossen. Vor diesem Hintergrund tragen diese gemeinsamen Dateien aus meiner Sicht letztlich nicht zu einer effektiveren Aufgabenerledigung des BKA bei. (S. 52f) }}}
Die Nutzlosigkeit der gemeinsamen Dateien für das, was das BKA eigentlich tun soll, ist zwar eine eher schwache Kritik; angesichts der Bindung polizeilicher EDV an die Verhältnismäßigkeit ist allerdings umgekehrt die mangelnde Notwendigkeit eigentlich ein Todesurteil für das Verfahren. Eigentlich.
2020 hat das BVerfG in [[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/11/rs20201110_1bvr321415.html|- 1 BvR 3214/15 -]] entschieden, dass das in §6a der 2014er-Version vorgesehen Data Mining natürlich grob verfassungswidrig ist; zumindest eine „hinreichend konkretisierte Gefahr“ (präventiv) bzw. „konkrete und verdichtete Umstände als Tatsachenbasis“ (repressiv) brauche es. Leider ist der gesamte Tonfall des Urteils der Größe des potenziellen menschenrechtlichen Gesamtschadens nicht ganz angemessen. Vielleicht weiß ja auch das BVerfG, dass niemand den Kram verwenden will...
= Links =
- [[http://www.heise.de/ct/artikel/Von-der-Anti-Terror-Gesetzgebung-ueber-die-Anti-Terror-Datei-zum-Schaeuble-Katalog-302578.html|c't: Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum "Schäuble-Katalog"]]
- <<BtDS(16/2875)>> im Vorfeld der Anti-Terror-Datei-Gesetzgebung. Die Regierung äußert sich hier zu ihrer Auffassung von der Rechtslage bei der Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten
INPOL-Alt
= INPOL-Alt =
INPOL-Alt ist die alte Fassung der [[INPOL]]-Datenbanken des BKA (vgl. [[Datenbanken BKA]]). Da sie einerseits strukturell deutlich verschiedenen ist von der aktuellen Fassung, andererseits aber historisch die Entwicklung der Datenbanken der Repressionsorgane wesentlich bestimmt hat und sich darüber hinaus auch im heutigen INPOL noch deutliche Spuren hinterlassen von INPOL-Alt zeigen, lassen wir die ''nicht mehr aktuell''en Infos hier trotzdem stehen.
Zur Geschichte von INPOL vgl. den [[INPOL|Hauptartikel zu INPOL]].
INPOL-alt bestand aus gegen fünfzig Dateien, darunter Personenfahndung, Sachfahndung, Kriminalaktennachweis (KAN), Haftdatei, Erkennungsdienstliche Datei (5 Millionen Records), DNA-Analyse-Datei.
Der KAN war Herzstück des "operativen" Bereichs, enthielt aber auch schon recht zweifelhafte Daten -- so wurden, zumindest in Datensätzen aus Bayern, gerne liberal mit Personenbezogenen Hinweisen wie "geisteskrank" gespeichert operiert ("zum Selbstschutz der Beamten").
== Spezialdateien innerhalb von INPOL-alt ==
Eine Auswahl von Dateien, die größtenteils auch heute noch innerhalb von INPOL-Neu existieren
- COD (Computergestütztes Literatur-Dokumentationssystem)
- GOLEM (Großspeicher-orientierte Listenmethode zur Dokumentation und Literaturbeschaffung)
- PISA (Personenbezogene Info Sammlung = Be''''''Fas; Zielfahndung, Häftlingsüberwachung / Alibi-Überprüfung)
- LISA (PISA-Ergänzung durch Länder)
- SSD (Straftaten Straftäter Datei; Personen, Straftaten und Opfer)
- DIEBSTAHLSDATEI (Gestohlene/verlorene Gegenstände inkl. Daten des Eigentümers)
- HAFTDATEI (Haftort, Haftantritt, Entlassung) -- wurde [[http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/03/teil4_1.htm|offenbar nicht immer schnell genug aktualisiert]], weswegen auch schon mal jemand als noch im Knast geführt wurde, der schon zwei Wochen draußen war.
- FDR (Falldatei Rauschgift -- wurde laut http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_1 bei ''jedem'' Drogendelikt, also auch schlichtem Besitz, gefüttert; hier wird auch erwähnt, dass 1997 von 51000 Personen aus dem Land Datensätze in FDR waren, wovon 33000 wegen nur eines einzigen Verdachts aufgenommen wurden)
- PIOS: Personen, Institutionen, Objekte und Sachen. Hier konzentrierten sich die SpuDok-Schrecklichkeiten, etwa in 2000 Records über Landfriedensbruch (wobei die Polizei meist nicht über Ermittlungsverfahren hinaus gekommen ist). Teil von PIOS war
- APIS, "Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit" mit ca. 50.000 Personen vor allem aus dem linken Dunstkreis. Die Rechtsnachfolge von APIS hat heute die [[Datenbank Innere Sicherheit]] angetreten.
- TESCH (Terrorismus- und extremismusbezogene Schriften)
- FISH (Forensisches Informationssystem Handschriften)
- FARS (Daktyloskopie, Sonogramme, Graphologie)
Speziell in Dateien für Links-, Rechts-, und Ausländer''''''Innenkriminalität wurden gerne Spudok-ähnliche Daten (Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und Personalienfeststellungen) registriert. Vgl. http://www.diezeit.de/2001/37/Politik/200137_bka.html Diese Daten waren im "offenen Bereich", d.h. waren für alle Polizist''''''Innen zugänglich.
=== Verknüpfungen nach außen ===
Inpol war in häufig recht zweifelhafter Weise verknüpft u.a. mit [[AZR]], BZR, EUCARIS, FARS, FINAS, KBA, NADIS, RAKK, SIS, SSD, ZEVIS, den Daten der Meldebehörden und mehr. Zu den Details der diversen Kanäle ist nichts bekannt -- sie dürften wenigstens damals größtenteils nicht im Regelbetrieb zulässig gewesen sein.
== Weiteres ==
http://www.datenschutzzentrum.de/somak/somak99/sa99rub.htm -- Das alte INPOL-System soll 1998 740000 Personenfahndungen enthalten haben, davon ca. 70% Abschiebungen. 3 Millionen Kriminalakten, 2.4 Millionen Fingerabdruckblätter.
== Links ==
- [[http://ig.cs.tu-berlin.de/oldstatic/s2002/0435l547/inpol.pdf|Eine schöne Arbeit aus den Spättagen von INPOL-Alt]]
FIU.net
Dient dem Austausch von Financial Intelligent Units innerhalb der [[EU]]. Zur deutschen Financial Intelligence Unit vgl [[Datenbanken des Zoll]].
== Die EU-Kommission über FIU ==
Die [[EU]]-Kommission erläutert die FIU.net folgendermaßen:
Finanzinformationen (Financial Intelligence Units - FIU) zum Zwecke der Bekämpfung der Geldwäsche und später des Terrorismus an50. FIU werden gewöhnlich innerhalb von Strafverfolgungsbehörden, Justizbehörden oder aber Verwaltungseinheiten eingerichtet, die an Finanzbehörden berichten. Sie tauschen mit ihren EU-Partnerstellen notwendige Finanz oder Strafverfolgungsdaten einschließlich der Einzelheiten von Finanztransaktionen aus; dies gilt nicht für Fälle, in denen die Weitergabe dieser Daten im Vergleich zu den Interessen natürlicher oder juristischer Personen unverhältnismäßig wäre. Die zum Zweck der Analyse oder Untersuchung der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellten Informationen können auch für strafrechtliche Ermittlungen oder die strafrechtliche Verfolgung herangezogen werden, es sei denn, der bereitstellende Mitgliedstaat untersagt eine solche Verwendung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten muss im Einklang stehen mit dem Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates, dem Übereinkommen 108 des Europarats und der Empfehlung für die Polizei. 2002 führten mehrere Mitgliedstaaten FIU.net ein, eine dezentrale Anwendung, mit der die Daten zwischen den FIU ausgetauscht werden können, und die sich auf das [[sTesta]]-Netzwerk der Kommission stützt. Diese Initiative zählt 20 FIU als Mitglieder. Derzeit wird darüber diskutiert, [[SIENA]], die sichere Anwendung von [[Europol]], als Grundlage für das FIU.net zu verwenden. Nach Prüfung der Einhaltung der FIU-Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten ermächtigte der Rat die FIU in der dritten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche, verdächtige Transaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen, zu analysieren und zu verbreiten. Im Rahmen ihres Aktionsplans für Finanzdienstleistungen überprüft die Kommission seit 2009 die Umsetzung der dritten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Quelle: [[http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/docs/com_2010_385_de.pdf|Übersicht der EU-Komission zum Informationsmanagement in der EU]] (pdf)
== Webseite ==
[[http://www.fiu.net/|www.fiu.net]]
TK-Verkehrsdaten
<<TableOfContents>>
Telekommunikationsunternehmen speichern "Verkehrsdaten" inklusive personenbezogener Daten zunächst zu Abrechnungszwecken. Die Polizeien von [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] und die [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] haben Zugriff auf diese Daten.
Unter dem Stichwort [[Vorratsdatenspeicherung]] werden solche Daten speziell für Repressionszwecke gespeichert. Sie ist derzeit ausgesetzt, die Verkehrsdatenabfrage als solche bleibt aber in Kraft.
Zu den Verkehrsdaten gehören unter anderem die Zeit und Dauer einer Kommunikation, genutzte Dienste (z.B. Fax oder Sprache), die Kommunikationspartner (z.B. Telefonnummern, Mailadressen oder IP-Adressen) sowie ggf. (rechtlich nicht ganz systematisch) Gerätekennungen (derzeit vor allem die IMEIs von Mobiltelefonen). Besonders drastisch ist, dass bei Mobiltelefonen auch Ortskennungen (die Funkzelle, die eine Ortsbestimmung auf 100m bis einige Kilometer erlaubt) als Verkehrsdaten behandelt werden.
= Rechtsgrundlage =
Zentral in diesem Bereich ist das [[https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/|Telekommunikationsgesetz TKG]]; dazu tritt seit 2021 das [[https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/|TTDSG]] mit einigen Datenschutzaspekten, die vorher im TKG waren.
Leider hat der Gesetzgeber bei der TKG-Novellierung von 2021 die Paragraphen munter durcheinandergewürfelt (vielleicht nicht ganz von ungefähr, denn speziell der 113-alt ist mehrfach vom BVerfG kassiert worden; offiziell war der Grund für die Verwürfelung eine Anpassung an den Europäischen Kodex für Elektronische Kommunikation EKEK). Auf dieser Seite sind Nummern aus dem alten TKG mit "-alt" bezeichnet (und dürfen gerne erneuert werden).
Was Verkehrsdaten sind, wird an vielen Stellen leicht unterschiedlich definiert, so in §96-alt TKG, §113a-alt TKG (derzeit ausgesetzt), §3-alt TKG und in §100g StPO; dieser Wildwuchs deutet bereits auf die heiße Nadel hin, mit der hier gestrickt wird.
Speicherung und Zugriff regeln im Wesentlichen §§113-alt und §96-alt Für Strafverfahren wird das durch [[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100g.html|§100g]] und [[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100h.html|§100h]] ausgestaltet. Im [[Prävention]]sbereich sind dafür die Gesetze der [[Datenbanken auf Länderebene|Polizeien der Länder]] zuständig ( wie z.B. §23a PolG Ba``Wü: Weitgehend beliebige Personen zur "vorbeugenden Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten"; dazu ist dort ein Katalog angegeben).
Im Oktober 2011 wurde das TKG novelliert (<<BtDS(17/5707)>>). Die Novelle war u.a. notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die mit der Vorratsdatenspeicherung eingeführten Passagen für nichtig erklärt hatte. Ursprünglich hätte eine explizite Beschränkung der Speicherfrist für Verkehrsdaten auf drei Monate im Gesetz stehen sollen, doch hat die Regierung die entsprechende Passage gestrichen. Auf der positiven Seite würde so ersatzweise das BDSG einschlägig, wodurch vermutlich der Großteil der bestehenden Verkehrsdatenspeicherung würde.
Vor allem bei Flatrates, für die Verbindungen ja eigentlich irrelevant sind, kommt eine Speicherung der Verkehrsdaten für Abrechungszwecke nicht in Betracht. Teils werden noch Daten gespeichert, um technische Probleme klären zu können, doch ist hier die Speicherung allenfalls auf wenige Tage zu beschränken. Die Praxis sieht hier deutlich anders aus, wie etwa 2011 in einem [[http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-09/vorratsdaten-funkzellen-speicherung|Artikel der ZEIT]] ausgeführt wurde.
Die Auskunftspflicht für Verkehrsdaten ist zwar verwandt mit der derzeit ausgesetzten [[Vorratsdatenspeicherung]], aber nicht von der Aussetzung betroffen. Durch Flatrates und den Verzicht auf Einspruchsmöglichkeiten kann mensch aber dafür sorgen, dass die Telekomunikationsdienstleister die betreffenden Daten schnell löschen müssen (woraufhin natürlich auch [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizei]] und [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften|Staatsanwaltschaften]] keinen Zugriff mehr haben). Real wird aber auch bei Flatrates gespeichert, wie 2011 öffentlich wurde (vgl
Nach dem [[Otto-Katalog]] gibt es auch Zugriffsrechte für die [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]]. Dieses sind für das Bundesamt für Verfassungsschutz [[BfV]] ist der Zugriff nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8.html|§ 8]] Bundesverfassungsschutz geregelt, für den [[BND]] nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bndg/__2.html| § 2 Absatz (1)]] BND-Gesetz und für den [[MAD]] nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/madg/__4.html| § 4]] MAD-Gesetz geregelt.
Bestandsdaten (also die Zuordnung von Namen, Nummern, Mail-Adressen, Passwörter usf.) sind nach [[http://bundesrecht.juris.de/tmg/__14.html|§ 14 Telemediengesetz]] bzw. §§112-alt f TKG für praktisch alle Zwecke für praktisch alle Behörden zugänglich; hier wirkt die Bundesnetzagentur als Broker zwischen Bedarfsträgern und Telekommunikationsunternehmen.
Grenzwertig Verkehrsdaten betrifft noch §100i StPO; hierbei geht es u.a. um die Ortung von Mobiltelefonen in Echtzeit; vgl. [[Überwachungstechnik#IMSI-Catcher]].
= Funkzellenauswertung =
Mit Funkzellenauswertung wird meist die Nutzung der Klausel zu "örtlich und zeitlich hinreichend bestimmt" aus §100g bezeichnet. Dabei werden alle in einer Funkzelle angefallenen Verkehrsdaten zwischen zwei Zeitpunkten aus der Datenbank des Netzbetreibers in die Rechner der Polizei übrtragen.
Damit kann die Polizei feststellen, welche Telefone in der fraglichen Zeit innerhalb der Funkzelle Verbindungen (SMS, Telefonie, IP) hatten. Telefone, die nur idle waren (oder ganz aus) tauchen nicht auf (daher auch die Notwendigkeit für stille SMS).
Die bei der FZA übertragenen Verkehrsdaten entsprechen dem oben umrissenen. Damit sind Lokalisierungen auf 100m (in Innenstädten) bis einige km (auf dem Land) möglich. Genauere Ortung wäre durch Triangulation und Timing Advance möglich, doch werden solche Daten bei der Verkehrsdatenspeicherung nicht erfasst (<<BtDS(17/6724)>>, Antwort zu 43 a,b,c).
Entsprechend ist natürlich Unsinn, wenn [[http://www.123recht.net/article.asp?a=30658&ccheck=1|ein Artikel bei 123recht]] berichtet, die Polizei habe den "Holzklotzattentäter" über sein Telefon auf einen "Brückenbereich" geortet.
''TODO: War das wirklich FZA oder einfach eine Verkehrsdatenabfrage für die Anschlüsse des Verdächtigen und Moshammers? Beim Mordfall Mooshammer soll der Täter laut [[http://www.focus.de/digital/handy/polizeiarbeit-elektronische-dna_aid_227108.html|Focus]] gefunden worden sein, weil sein Handy sich zu gleichen Zeit, wie das von Mooshammer, von Münchner Bahnhof nach Grünwald bewegt hat.''
Funkzellenauswertungen sind erschreckend häufig. Für Bundesbehörden gibt die Regierung in <<BtDS(17/8544)>> an, das BKA habe 2006-2012 zwischen 50 und 100 FZAen durchgeführt, 2011 seien vom Generalbundesanwalt neun Funkzellenabfragen angeordnet worden, u.a. im Zusammenhang mit den Brandflaschen im Berliner ÖPNV. MAD und BND machen keine FZA, VS und Zoll sind konspirativ und geheim.
Weitere Quellen:
- In [[http://www.kriminalistik.de/archiv/Kriminalistik_2009_05_data.htm|Kriminalistik 05/2009]] hat eine BKA-Mitarbeterin einen (kostenpflichtigen) Artikel zu FZA im Moshammer-Fall verfasst, der inbesondere bestreitet, es müsse Hinweise geben, Verdächtige hätten telefoniert, bevor eine FZA angeordnet werden kann
- In [[http://www.kriminalistik.de/archiv/Kriminalistik_2009_07_data.htm|Kriminalistik 07/2009]] widerspricht ein Staatsanwalt (wenig überraschenderweise, denn die BKA-Position ist natürlich haarsträubend)
- [[http://www.heise.de/tp/blogs/5/151252|"Außer Kontrolle", telepolis 19.1.2012]], Twister diskutiert FZA ohne VDS.
- [[http://netzpolitik.org/2012/neue-verkehrsdaten-von-malte-spitz-vorratsdatenspeicherung-geht-auch-ohne-gesetz-weiter/|netzpolitik.org: Neue Verkehrsdaten von Malte Spitz]]: Ein Grünen-Politiker bekommt Verkehrsdaten-Auskünfte von der Telekom, die belegen, wie die VDS-Infrakstuktur weiterläuft.
= Bestandsdaten =
Von Verkehrsdaten zu unterscheiden sind Bestandsdaten. In den Verkehrdaten sind in der Regel nur Anschlusskennungen (Telefonnummern, Mailadressen, IP-Adressen usf) enthalten (in dem Sinn sind sie pseudonym). Bestandsdaten weisen diesen Anschlusskennungen Identitäten zu. Sie werden in §§111 TKG genauer bestimmt; wer geschäftsmäßig Telekommunikation erbringt, muss die umschriebenen Daten erfassen, ob er sie nun braucht oder nicht. Die Regierung schätzte bei der Abfassung des TKG 2004, dass diese Pflicht rund 400000 Stellen betrifft.
§173 (§112-alt) TKG beschreibt ein automatisiertes Verfahren zur Abfrage der Daten durch alle möglichen Behörden zu allen möglichen Zwecken -- natürlich auch zur Gefahrenabwehr. In [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html|1 BvR 1299/05]] wird die Bundesregierung mit folgenden Zahlen zum Ausmaß entsprechender Anfragen zitiert:
|| Anfang 1990er || 2001 || 2005 || 2008 || || 350.000 bis 500.000 || 1.5 Mio || 3.4 Mio || 4.2 Mio ||
Aus den 4.2 Millionen Anfragen 2008 kamen 26.6 Millionen Auskünfte; vermutlich umfassen diese Zahlen Vorwärtsauskünfte (also: welche Nummern gehören zu einem Namen). Insgesamt 1000 Behörden seien berechtigt gewesen, und 120 Unternehmen nahmen am automatisierten Verfahren teil.
Für 2022 [[https://netzpolitik.org/2023/bestandsdatenauskunft-2022-behoerden-fragen-sekuendlich-wem-eine-telefonnummer-gehoert/|berichtet netzpolitik]], es habe 22.7 Millionen behördliche Auflösungen von Telefonnummern gegeben. Dazu kamen 289'551 Vorwärtsauskünfte und eine unbekannte Zahl von IP- und Mail-Auflösungen.
Im [[https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Taetigkeitsberichte/2023/taetigkeitsberichttk20222023.pdf|TB 2022/2023 der Bundesnetzagentur]] heißt es ohne jede Scham (PDF-S. 232):
{{{#blockquote Im Jahr 2017 wurden noch 12,75 Mio. Ersuchen über das AAV bei der Bundes netzagentur beauskunftet. Im Jahr 2022 waren es bereits 23 Millionen. Das entspricht einem Zuwachs von rund 80 % seit dem Jahr 2017. Die Gesamtzahl an Ersuchen im Jahr 2017 wurde in 2023 bereits zum Halbjahr über schritten. Bei gleichbleibender Nutzung des AAV würden somit für das Jahr 2023 annähernd 26 Mio. Ersuchen über das AAV beantwortet werden. }}}
In §174 (§113-alt) TKG wird noch ein manuelles Verfahren beschrieben, mit dem die Behörden Daten von Stellen abrufen kann, die nicht am automatisierten Verfahren teilnehmen, sowie weitere Daten von denen, die das tun. Solche Daten können insbesondere PINs und PUKs sein, aber auch Kontoverbindungen, "Partnernummern" und vieles mehr.
[[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html|1 BvR 1299/05]] (2012) rügte die Voraussetzungslosigkeit der Abfragen, befand aber die Horrorshow als schon akzeptabel für die hehren Ziele von Staatssicherheit und Eigentumsgarantie.
= Rechtspraxis =
§100g StPO schränkt die Abfrage von Verkehrsdaten nach Deliktgruppen und Verhältnismäßigkeit ein. Auch ist ein richterlicher Beschluss zum Zugriff nötig (das ist beim Einsatz zur Gefahrenabwehr meist nicht so). Dieser [[Richtervorbehalt]] ist zwar [[Richtervorbehalt#Wirkungslosigkeit|nicht viel wert]], dann und wann kommt es aber doch zu einer gewissenhafteren Prüfung.
In einem <<Doclink(2011-LfDSachsen-funkzellen.pdf,Bericht an den sächsischen Landtag)>> hat der LfD Sachsen etliche Entscheidungen zur Nutzung von Verkehrsdaten zusammengefasst. Aus ihnen gehen einige Leitlinien hervor, die eine Vorstellung vom Einsatz der Vorratsdaten unter Annahme eines funktionierenden Richtervorbehalts geben.
So muss zunächst plausibel sein, dass überhaupt Verkehrsdaten angefallen sind. So hielt das LG Magdeburg 2005 eine Funkzellenabfrage bei einem Banküberfall u.a. deshalb für rechtswidrig (25 Qs 117/05), weil nicht plausibel ist, dass jemand während eines Banküberfalls telefoniert. Demgegenüber fand das LG Oldenburg, beim Holzklotz-Fall (5 Ks 8/08) könnten während der Abfragezeit zwischen 17 und 22 Uhr angesichts heutiger Telefonnutzung durchaus Verkehrsdaten angefallen sein. Dazu kam, dass beim Bankraub ein relativ geringes Vergehen viele Unbeteiligte (die Bank war in der Innenstadt) betroffen sein würden, während die Holzklotz-Funkzellen rund um eine Autobahn lagen und es um Mord ging (das LG Oldenburg hat aber dennoch von "noch rechtmäßig" geredet). Das LG Rottweil wiederum fand eine FZA bei einem Einbruch bei einem Telefonladen in Ordnung, vor allem, weil es zur Abfragezeit (4:30 bis 5 Uhr) nicht mit vielen unbeteiligten Verbindungen rechnete.
§100g fordert auch, ohne FZA müsse die Aufklärung unmöglich oder erheblich erschwert sein. Auf dieser Basis kassierte das LG Rostock eine FZA 2007 (18 Qs 97/07), da die Polizei die FZA zwei Tage nach einem Kupferdiebstahl beantragt hatte und offenbar noch nicht einmal die weit weniger eingriffsintensive Befragung von Altmetallhändlern in der Umgebung versucht hat.
Das AG Köln hat 2003 (506 Gs 222-229/03) eine Abfrage von Verbindungen nach IMEIs gänzlich abgelehnt, weil das Gesetz eine Geräteüberwachung derzeit nicht vorsieht.
[[http://www.gulli.com/news/hamburg-streit-um-mobilfunkdatenauswertung-2011-04-21|Ein Gulli-Artikel vom April 2011]] berichtet über zahlreiche Anträge zur FZA in Fällen von Autobrandstiftungen, die von Gerichten offenbar recht regelmäßig abgelehnt werden, das nicht anzunehmen sei, dass die Täter_innen während ihrer Taten telefonierten.
Die Wertlosigkeit des [[Richtervorbehalt]]s und die Behauptung, eine gewissenhafte Prüfung finde allenfalls dann und wann statt, wird auch illustriert durch die massenhafte Funkzellenabfrage zur Aufklärung von Autobrandstiftungen ([[http://netzpolitik.org/2012/massenhafte-funkzellenabfrage-jetzt-auch-in-berlin-was-vorratsdatenspeicherung-wirklich-bedeutet/|netzpolitik.org-Artikel 19.1.2012]]).
== Speicherfrist ==
Im Prinzip muss sich die Speicherung von Verkehrsdaten aus dem Zweck ergeben; das ist im vorliegenden Fall Fehleranalyse und Abrechnung. Als angemessen für Fehleranalyse wird generell maximal eine Woche eingeschätzt, eher kürzer. Speicherung für Abrechnungszwecke sollte sich nach der Einspruchsfrist richten, soweit die gespeicherten Daten für den Tarif relevant sind.
In einem <<Doclink(2011-stamuc-leitfaden.pdf,Leitfaden der StA München von 2011)>> werden folgende Speicherfristen genannt:
- T-Mobile D1 -- 1 – 30 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor; 31 – 180 Tage: T-Mobile-Rufnummern: 80 Tage abgehend, Prepaidkunden: 180 Tage, Serviceprovider: 180 Tage
- Vodafone Festnetzbereich (Integration von Arcor) -- 92 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor
- E-Plus -- 90 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor
- Telefonica O2 -- 1 – 7 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor; 8-30 Tage: Es liegen nur noch abrechnungsrelevante Daten vor. Eingehende Anrufe liegen nur vor, sofern sie von einem Fremdnetz kamen; rkehrsdaten von Serviceprovidern liegen vor
- Deutsche Telekom AG (DTAG) -- 0 Tage: Ankommende Verkehrsdaten werden nicht gespeichert; 3 Tage: Abgehende Verkehrsdaten liegen vollständig vor (auch Flatrate); 4 – 80 Tage: Speicherung ist abhängig vom Kundenwunsch.
- BT Germany: 180 Tage: netzübergreifend beide Richtungen, ankommende Verbindungen können unvollständig sein
- Die Netzbetreiber speichern auch weiter die Funkzellen; für übliche Tarife ist das eigentlich völlig unverständlich. Speicherdauern rechen dabei von 7 Tagen für eingehende Anrufe bei Vodafone bis 182 Tage bei O2 ausgehend
- Die Speicherung von IP-Adressen beim Netzzugang reicht von keiner Speicherung bis zu 4 Tagen
- Diverse Diensteanbieter offerieren ihre IP-Datenbanken den Sicherheitsbehörden für bis zu 90 Tage
= Stille SMS =
Zur Erzeugung von Verkehrsdaten nutzen Bedarfsträger Stille WikiPedia:SMS (im Jargon gerne "Ortungspulse" genannt), also Kurzmitteilungen, die Telefone nicht anzeigen. Sie waren ursprünglich für Wartungszwecke gedacht. In UMTS-Netzen wird analog der "Blind Call" eingesetzt.
Bei stillen SMS wird ausgenutzt, dass bei Mobilverbindungen die Funkzelle gespeichert wird (lokal wird auch der Timing Advance d.h. die Sendezeit zwischen Endgerät und Antenne und somit die Entfernung zur Funkzelle gespeichert). Damit hinterlässt jede Nutzung eines Mobiltelefons eine Ortsangabe. Ohne Verbindungen ("idle mode") weiß das Netz von einem Telefon nur die Location Area; deren Größe schwankt zwischen einigen Dutzend und einigen tausend Quadratkilometern. Eine stille SMS versetzt das Telefon hingegen kurz in den dedicated mode, so dass die Position auf die Funkzelle genau bekannt wird; im Prinzip ist durch Bestimmung des timing advance auch noch genauere Positionierung denkbar, doch scheint das in der BRD derzeit noch nicht realisiert zu sein.
In <<BtDS(15/1448)>> (Antwort der Regierung auf eine Anfrage der damals oppositionellen FDP von 2008) stellt die damalige Regierung dar, stille SMS seien im Zusammenhang mit einer Telekommunikationsüberwachung durch [[http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html|§ 100a]] und [[http://dejure.org/gesetze/StPO/100b.html|§ 100b StPO]] abgedeckt; damit wäre ihr Einsatz aber wenigstens rechtslogisch auch auf "schwere" Kriminalität beschränkt.
Die [[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2905.pdf|Landtagsdrucksache 15/2905 aus NRW]] gibt eine Vorstellung vom Ausmaß der Nutzung stiller SMS zu Ortungszwecken. Danach wurden 2010 alleine in NRW in fast 800 Ermittlungsverfahren rund 2500 Mobiltelefone mit stillen SMS beschickt, was insgesamt sportliche 255784 stille SMS ergab. Die zeitliche Entwicklung der Zahl versendeter stiller SMSen sah wie folgt aus:
|| 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || || 156203 || 252975 || 291884 || 320811 || 255784 ||
Für Bundesbehörden hat die Regierung in <<BtDS(17/8102)>> (Antwort 14, PDF-Seite 24) folgende Angaben gemacht:
|| Jahr || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || || BKA || 33046 || 89416 || 45446 || 38074 || 96314 || || Verf-schutz || ? || 52404 || 124541 || 68561 || 107852 || || Zollbehören || 84772 || 96023 || 159647 || 147264 || 236617 ||
Bundespolizei und MAD haben sinnvolle Auskünfte verweigert. Beim MAD könnte das als Inkompetenz durchgehen, die Bundespolizei verwendet stille SMS fast sicher noch deutlich intensiver als die Zollbehörden; vermutlich waren sie selbst zu erschreckt über das Ausmaß, um ehrlich zu antworten.
Die große Zahl stiller SMS zeigt schön, warum technische Überwachungssysteme etwas qualitativ anderes sind als Befugnisse menschlicher Beamter -- in diesem Umfang wäre mit Menschen einfach keine Überwachung möglich, und die Leichtigkeit computerunterstützter Überwachung senkt natürlich auch die Schwellen.
Ebenfalls in [[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2905.pdf|Landtagsdrucksache 15/2905 aus NRW]] steht als Paradefall für den Einsatz stiller SMS:
{{{#!blockquote Über den wiederholten Versand von Ortungsimpulsen auf die Mobilfunkgeräte des sehr konspirativ handelnden Täters konnten insgesamt 16 Marihuana-Plantagen ermittelt sowie der Täter lokalisiert und festgenommen werden. }}}
Den Einsatz im Politbereich dementiert die Rot-Grüne Regierung mit dem lapidaren Hinweis, "Straftaten nach dem Versammlungsgesetz erfüllen weder die Voraussetzungen des § 100a StPO noch die des § 100g Absatz 1 StPO." Dass dies sächsische Behörden nicht am Einsatz etwa der Funkzellenabfrage gehindert hat, stört das Innenministerium in Düsseldorf offenbar nicht.
Zur Selbstdiagnose eines Angriffs mit stiller SMS. So ist es z.B. möglich Aktivitäten des Handys durch einen Lautsprecher festzustellen, wenn das Handy dort in der Nähe liegt. vgl. [[http://media.de.indymedia.org/media/2011/06//310342.pdf|Schmidt, Müller: "Maßnahmen gegen Observation" (2011)]].
- [[http://books.google.com/books?vid=ISBN9783834803979&hl=de|Grundkurs mobile Kommunikationssysteme, Kapitel 1.7]] (wieso gibt es Geräusche im Lautsprecher beim Senden und Empfangen des Handys)
- [[Silentodos|http://mo.co.za/open/silentdos.pdf]] Wie lassen sich Stumme SMS erzeugen
- [[http://datenschmutz.de/gc/cellphones.pdf|Vortrag zu Mobiltelefonen in der Überwachung]]
- [[http://www.taz.de/Handyueberwachung-per-Kurzmitteilung/!84747/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter|taz vom 2.01.2012, Handyüberwachung per Kurzmitteilung]]
= Weitere Zahlen =
Ein Gutachten zu den Erfahrungen mit dem Verkehrsdaten-Zugriff erschien im Jahr 2008 als [[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608434.pdf|BtD 16/8434]] (pdf).
Nach [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Nachrichtendienste-hoerten-2009-mehr-ab-1156145.html|Heise-Newsticker ]] wurde das [[Datenbanken der Dienste#PKGR|PKGr]] für 2009 über 55 Anfragen zu Verkehrsdaten von [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] des Bundes an Telekomunikationsdienstleister informiert (02-09 insgesamt 244). Die Anfragen der Landesämter für Verfassungsschutz werden allerdings von den entsprechenden [[Datenbanken der Dienste#PKGR|PKGr]], sofern vorhanden, auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länderebene]] behandelt und tauchen somit bei der Statistik nicht auf.
Google betreibt eine [[http://www.google.com/transparencyreport/governmentrequests/userdata/|Webseite zum Umfang der Bestandsdatenabfragen]] von staatlicher Seite; 2010 berichten sie über rund 1500 Abfragen aus der BRD, räumen aber die Unvollständigkeit der Daten ein und geben keine Auskunft, wie viele Nutzer``Innen betroffen waren (vgl [[Private Datenbanken#Anfragen_bei_google]]).
Auch Twitter gibt halbjährlich etwas heraus, das "Transparenzreport" heißt ([[https://support.twitter.com/articles/20170002#|Ausgabe 1/2012]]) und "user information requests" sowie Löschersuchen von staatlicher Seite aufführen.. Für das erste Halbjahr 2012 gibt Twitter an, keine Informationen an die BRD-Obrigkeit weitergegeben zu haben.
Zur Nutzung von Verkehrsdaten zur Gefahrenabwehr (also nicht nach StPO, sondern nach Landesgesetzen) geben normalerweise Landesdokumente Auskunft. Beispielsweise berichtet [[http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7077_D.pdf|Landtagsdrucksache 15/7077 aus Baden-Württemberg]] für 2014, es habe 736 Maßnahmen nach §23a (Erhebung von Verkehrsdaten) gegeben, 733 davon zur Ortung von (etwa altersdementen) Personen in Notfällen und deren von der Polizei unterstelltem Eigeninteresse. In den restlichen drei Fällen -- ein Mann mit Sohn, eine Mutter mit Säugling, eine Jugendliche, die aus einem Heim durchgebrannt ist -- wurden richtig Verkehrsdaten erhoben, zwei Mal mit richterlicher Anordnung, einmal nach Gefahr in Verzug. Die Ortung selbst wird in BaWü seit einer grün-roten Gesetzesänderung 2012 nicht mehr extern kontrolliert.
2024 hat die Ampel-Koalition die zuvor schon stark eingeschränkte Transparenz bezüglich des Ausmaßes von Verkehrsdaten-Abfragen ganz geschliffen ([[https://www.heise.de/news/Stille-SMS-Co-Regierung-erklaert-heimliche-Ueberwachung-komplett-fuer-geheim-9674437.html|Heise online vom 3.4.2024]].
= Skandale =
== Sachsen-Sumpf ==
2011 kamen etliche große Funkzellenabfragen der sächsischen Polizeien teilweise ans Licht. Nach wie vor weitgehend ungeklärt ist eine Untersuchung im Zusammenhang mit Brandanschlägen auf Bundeswehrfahrzeuge, in deren Rahmen Kassendaten von Obi-Märkten mit Funkzellenabfragen kombiniert wurden oder werden sollten.
Demgegenüber wurden massive Grundrechtseingriffe im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Nazi-Aufmärsche vom 13.2. und 19.2.2011 relativ gut untersucht. Dazu existiert ein <<Doclink(2011-lfdsachsen-funkzellen.pdf,Bericht des sächsischen LfD)>> sowie diverse Landtagsabfragen.
Daraus ergibt sich folgendes Bild:
=== 129-Verfahren des LKA ===
Hier geht es um die "Bildung einer kriminellen Organisation" -- nachdem der BGH im Vorjahr ein paar [[129a Verfahren]] hatte platzen lassen, weil kein Terrorismus erkennbar war, hatte das LKA einen Gang runtergeschaltet auf [[[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__129.html|§129 StPO]]; Ziel der Organisation wäre wohl Körperverletzung an Nazis gewesen.
Im Rahmen des Verfahrens gab es 5 FZAen rund um den 13.~und 19.2.2011, darunter eine über 48 Stunden und eine über 12 Stunden für die ganze Dresdener Südvorstadt. Das Gericht hat eine Anordnung abgezeichnet, die die StA vorher unverändert von der Polizei übernommen hat. Zur Zeit der LfD-Untersuchung waren das 896972 Datensätze mit 257858 Rufnummern, die zu 40732 Bestandsdatenanfragen führten. Auch nach der Rüge des LfD hat das LKA munter weitergewerkt und hatte ausweislich <<Doclink(2011-landtagsachsen-lichdi.pdf,Landtags-Drucksache 5/7298)>> zum 7.11.2011 atemberaubende 923167 Verkehrs-Records und daraus 54782 Namen.
Zur Sache kamen vom sächsischen Innenministerium haarsträubende Aussagen: Es seien zu nicht relevanten Verkehrsdaten keine Bestandsdaten erhoben worden -- also sollen alle 40000 Namen was mit der kriminellen Organisation zu tun haben. Auch behauptet das Ministerium, aus den Verkehrsdaten sei nicht ersichtlich, wer mit wem geredet hat -- dies muss entweder als unglaublich inkompetent oder unglaublich frech gewertet werden.
Das LKA verfügte offenbar weiter über keinerlei Vorstellung, was sinnvoll mit den Daten anzufangen sei. Seine Ermittlungsstrategie bestand darin, bei der "kleinsten Funkzelle" "anzufangen" und immer größere Funkzellen zu "bearbeiten", was wohl als "Bestandsdaten für alles abfragen, was irgendwie verdächtig aussieht". Unklar bleibt, was "verdächtig" sein soll oder welchen Sinn -- über schlichten Terror und offenen Hass auf AntifaschistInnen hinaus -- dieser Murks hätte haben sollen.
Im Rahmen des 129er-Verfahrens wurden auch IMSI-Catcher auf zwei bekannte Karten losgelassen, also ihre Lokalisierungfunktion genutzt.
Am 17.4.2013 [[http://falk.linkeblogs.de/?p=781|erklärte das Landgericht Dresden diese Funkzellenabfrage für nicht gut begründet]] (15 Qs 34/12) und die ganze Maßnahme daher für rechtswidrig.
=== Landfriedensbruch-Verfahren der PD Dresden ===
Die PD Dresden hat nach dem 19.2.2011 die "`Soko 19/2"' gebildet. Aus ihr wurden FZAen für 14 "Tatorte" mit recht genauen Zeiten generiert. Die PD Dresden hatte recht schnell 138630 Datensätze von 65645 Anschlüssen, aus denen 379 Personen für Bestandsdatenabfrage ermittelt wurden. Auch die PD Dresden hat die Mahnung des [[LfDI]] ignoriert und weitergemacht. Zum 7.11.2011 waren 153266 Datensätze aus Verkehrsdaten, 445 aus Bestandsdaten vorhanden (<<Doclink(2011-landtagsachsen-lichdi.pdf,Landtags-Drucksache 5/7298)>>).
Was genau die Polizei gemacht hat, um 99.5 der Anschlüsse als unverdächtig zu identifizieren, ist unklar. Vermutlich haben sie einfach ein paar Knöpfe auf ihrer Software ("eFAS") gedrückt, und was die tun, ist Geschäftsgeheimnis der privaten Hersteller.
Die Daten wurden auch für § 45 Verfahren wg. Versammlungsgesetz verwendet. Das war dann selbst der Staatsanwaltschaft zu viel, und sie hat die Polizei gebeten, das doch zu lassen. Auch hat die Polizei wohl Daten in Verfahren wegen Verwendung von Kennzeichen, Sachbeschädigung und Beleidigung eingesetzt, was der [[LfDI]] beanstandet hat.
Fast unglaublich ist, dass das LKA noch seine Datensätze aus dem [[129a Verfahren|129-Verfahren]] an die Soko 19/2 übergeben hat. Dafür hat der [[LfDI]] dann eine Rüge ausgesprochen. Die "Gewalttaten" der Anti-Nazi-AktivistInnen identifiziert der LfDI aber durchaus als Anlassstraftaten. Er baut bei seiner Kritik leider vor allem Zeugnisverweigerungsrechte und Religionsfreiheit.
Absurditäten am Rande: Die PD Dresden hat behauptet, sie habe nicht vorhersehen können, dass so viele Daten zurückkommen. Sie hat auch von "mehrere[n] tausend potenziell als Tatverdächtige in Frage kommende[n] Personen" schwadroniert. Klasse weiter die Behauptung, "die Heimlichkeit einer verdeckten polizeilichen Maßnahme und ein unmittelbar einhergehender Einschüchterungseffekt" gingen nicht zusammen. Ganz offensichtlich haben die Leute in Dresden nur sehr vage Vorstellungen von dem, was dieser Staat seinen Bürger_innen für ihre Gefolgschaft anbietet.
Eine teilweise Erklärung für diesen eklatanten Bruch ohnehin schon grundrechtsverletzenden Rechts liefert ein [[http://www.taz.de/Generalstaatsanwalt-ueber-Funkzellenabfrage/!84669/|Interview mit dem sächsischen Generalstaatsanwalt Fleischmann]] in der taz vom 30.12.2011. Dieser meint darin, die Funkzellenabfrage "bei Großveranstaltungen hat sich erschöpft". Dennoch wäre "auch mit dem jetzigen Kenntnisstand ... der Einsatz verhältnismäßig" -- zusammen also etwa "die FZA ist zwar kein geeignetes Mittel, aber durchaus verhälnismäßig", was juristisch etwa der Aussage "es ist farblos, aber knallbunt" entspricht. Weiter führt Fleischmann aus, eine Paradeanwendung der Verkehrsdatenauswertung sei der Baumaschinendiebstahl; dass ihm das als Straftat erheblicher Bedeutung (wie in [[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100g.html|§100h]] erwähnt) erscheint, ist wohl symbolisch für das Rechtsempfinden eines Mannes, der ein paar Zeilen weiter Sitzblockaden zu Straftaten macht.
== FZA gegen Wagensport ==
Im Januar 2012 kommt der massenhafte Einsatz von Funkzellenabfragen vor allem bei Verfahren wegen Autobrandstiftung in Berlin ans Licht.
Der [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Polizei-rasterte-millionenfach-Handy-Daten-1419950.html|heise.de-Artikel "Berliner Polizei rasterte millionenfach Handy-Daten"]] zitiert Angaben, die Margarete Koppers von der Berliner Polizei vor dem Berliner Innenausschuss gemacht haben soll. Danach seien einschlägige Anordnungen in 357 Verfahren ergangen, mit denen 4.2 Millionen Verbindungsdaten erfasst worden seien. Von diesen seien Anfang 2012 noch 1.7 Millionen bei der Polizei gewesen. Über Bestandsdatenabfragen wird leider nichts berichtet, wohl aber über Koppers' geradezu halsbrecherische Einlassung, zur "Ergreifung von Straftätern sollen die Abfragen bislang nicht in entscheidendem Maße beigetragen haben" -- mit anderen Worten waren alle Maßnahmen offenbar unverhältnismäßig. Um so bemerkenswerter ist vor diesem Hintergrund die Aussage von Innensenator Henkel, alles sei "streng nach Recht und Gesetz abgelaufen", denn eineR von beiden muss nun unrecht haben.
EURODAC
EURODAC ist eine der von der [[Datenbanken EU|EU]] betriebenen [[Datenbanken gegen MigrantInnen]]. Mit ihrer Hilfe sollen seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von folgenden Personen europaweit verglichen werden.:
- Asylbewerber_innen (Kategorie 1; Speicherfrist 10 Jahre)
- Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2; Speicherfirst 18 Monate) und
- innerhalb der EU aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3; können erfasst und abgeglichen werden, sollen aber nicht dauerhaft gespeichert werden)
Das System besteht ähnlich wie das Schengener Informations System [[SIS]] aus einer Zentral-Datenbank (EURODAC Central Unit) und ihren jeweiligen nationalen Spiegelen (EURODAC National Units).
Die Daten sollen den Einwanderungsbehörden zur Verfügung stehen, damit Flüchtlinge in der EU nicht mehr als einen Asylantrag stellen können. Außerdem sollen die Fingerabdrücke eine Abschiebung aufgegriffener Flüchtlinge in die Länder erlauben, in denen sie zunächst aufgeriffen wurden (wie von Dublin II verlangt). Ab 20.7.2015 greifen auch diverse Polizeibehörden (insbesondere auch Europol) sowie Staatsanwaltschaften auf die Daten zu; Zweck dabei ist dann Strafverfolgung (wie üblich zunächst "Terror" und "schwere" Kriminalität).
Laut <<BtDS(20/5781)>> gab es dabei im Jahr 2022 satte 115 587 Treffer mit Fingerabdrücken von deutschen Behörden (aber das werden wohl größtenteils Abfragen im Zusammenhang mit Migrationskontrolle gewesen sein).
= Funktionsweise =
Der Plan wird im <<Doclink(2007-eurodacsv-bericht.pdf,1. Bericht der Eurodac-Kontrollgruppe)>> wie folgt dargestellt:
- Zunächst wird von allen Opfern, vor allem also allen Asylbewerber_innen über 14, Fingerabdrücke genommen
- Die Fingerabdrücke werden werden über [[TESTA]] zum Eurodac-Zentralsystem geschickt (das inzwischen bei [[LISA]] betrieben wird).
- Dort werden sie automatisch mit („AFIS“; vgl. auch [[Biometrie]]) mit den bestehenden Fingerabdrücken abgeglichen.
- Wenn die Fingerabdrücke bekannt sind, bekommt die Nationale Kontaktstelle („NAP“) den EURODAC-Datensatz, insbesondere also den erfassenden Staat, den erfassten Fingerabdruck, das Geschlecht bei Erfassung undeine Fallnummer.
- Im Falle von Übereinstimmung sollen über einen weiteren Kanal („DubliNet“) weitere Daten zum gefundenen Opfer übertragen, insbesondere Name, Geburtsdatum, bekannte Adressen und Daten ihrer Angehörigen.
= Rechtsgrundlagen =
- Aktuell: <<Ratsdokument(603/2013)>> vom Juni 2013
- [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/l33081_de.htm|europa.eu: Übersicht über die Rechtsakte zu EURODAC]]
- <<Doclink(2009-rat-eurodac.pdf,EURODAC-Verordnung)>> (pdf) -- Synopse von Änderungen 2009
In einem Bericht von 2011 (<<Ratsdokument(18885/11)>>) weist der EDPS auf die Verpflichtung hin, Menschen vor Ablauf der normalen Speicherfrist aus EURODAC zu entfernen, wenn der Speichergrund entfällt (z.B. wenn Kategorie 1-Menschen anerkannt werden). Er berichtet weiter, in vielen Staaten bewegten sich Löschungen im einstelligen Bereich – bei allen Aushöhlungen des Asylrechts doch ein klarer Hinweis, dass die Behörden hier nicht löschen, wenn sie müssten. Im Rahmen der Verschärfung 2015 haben die Regierungen den Löschzwang abgeschafft. Es soll jetzt auch offiziell noch drei Jahre nach der Anerkennung gespeichert werden.
Am gleichen Ort beklagt der EDPS, dass die Behörden die Opfer der Speicherung praktisch nicht über die Speicherung oder Möglichkeiten von Löschung oder Berichtigung informieren.
Für die Perpektive lesenswert ist auch [[http://www.statewatch.org/news/2015/may/eu-com-guidelines-on-obligation-to-take-fingerprints-swd-150-15.pdf|Staff Working Document SWD(2015) 150]], in dem beklagt wird, dass manche Mitgliedsstaaten Flüchtlinge (im Papier ganz wunderbar "data-subject" genannt, "Daten-Untertan"), die ihre Fingerabdrücke nicht freiwillig abgeben, weder mit Gewalt zwingen noch einsperren. Zur Lösung dieses "Problems" werden 10 Punkte genannt, die von Einsperren über Drohung mit Schnellabschiebung bis zu Gewalt reichen; dabei haben sich die Bürokraten folgende Perle abgerungen:
{{{#!blockquote It is suggested that if the initial counselling does not succeed, the Member State may consider resorting, in full respect of the principle of proportionality and the EU Charter of Fundamental Rights, to coercion as a last resort. }}}
Im Rahmen der Einführung Gemeinsamen Europäischen Abschiebesystems GEAS hat das Parlament auch die EURODAC-Verordnung nochmal verschärft. Highlights (vgl. [[https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240410IPR20334/eurodac-better-identification-of-asylum-seekers-and-irregular-migrants][PM des EU-Parlaments]]):
- Jetzt auch mit Gesichtsbildern.
- Ab 2024 wird ab 6 Jahren Lebensalter gespeichert (vorher ab 14); wohlgemerkt: Auch von den Sechsjährigen werden PolizistInnen die Biometrie mit Gewalt erfassen.
- EURODAC hat jetzt [[PHW]]s.
- EU-PolizistInnen nehmen jetzt auch Menschen mit temporären Schutzstatus ihre Fingerabdrücke ab.
== Zugriff durch Sicherheitsbehörden ==
Seit der Neuregelung von EURODAC zum 20.7.2015 haben nun auch offiziell „Sicherheitsbehörden“ Zugriff auf die Datenbestände (vorläufig auf einige Tatbestände beschränkt, und nur, wenn nationale Systeme, [[Vertrag von Prüm|Prüm]] und [[VIS]] nichts geliefert haben). Die BfDI betont im <<Doclink(2015-bfdi-tb.pdf, 25. TB (2015))>> (S. 105), dass die Regierungen dies entgegen dem Rat des einschlägigen Datenschutz-Beirats und der Artikel 29-Gruppe durchgedrückt haben.
In einem [[http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Ergebnispapiere_Zusammenfassungen_Hintergrundpapiere/Hintergrundpapier_Eurodac_2015.pdf|Papier von 2015]] bemerkt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Neuregelung laufe darauf hinaus, dass „eine besonders vulnerable Gruppe – im Gegensatz zur sonstigen Bevölkerung – wie Straftäter behandelt und entsprechend stigmatisiert wird.“ Noch nicht mal die Nützlichkeit des Menschenrechtsabbau sei im Gesetzgebungsprozes belegt worden, zumal nur die Niederlande Zahlen vorgelegt haben (134 Fälle in fünf Jahren mit einem großen Anteil von Eigentumsdeslikten, die ja gegenwärtig explizit ausgenommen sind; letzeres zitiert nach [[http://www.tagesspiegel.de/politik/eurodac-menschenrechtler-sehen-eu-datenbank-kritisch/12050674.html|Tagesspiegel vom 14.7.2015]]).
Weitere knackige Zitate zum Thema enthält ein [[http://www.statewatch.org/analyses/no-303-eurodac-lea-access.pdf|Statewatch-Briefing von 2017]]:
{{{#!blockquote National law enforcement authorities and Europol have had access to the system since July 2015, following changes agreed in June 2013 that were strongly opposed by the European Data Protection Supervisor (“not convinced” it was proportionate or necessary), the Meijers Committee of experts in international law (“the proposal… breaches fundamental rights”), the Joint Supervisory Body of Europol (“no evidence… to prove such access is necessary”) and the UNHCR (it risks “putting persons seeking international protection at risk of stigmatisation”). }}}
Das Briefing fährt fort mit dem Hinweis, dass dieser schwere Menschenrechtseingriff nach den [[http://www.eulisa.europa.eu/Publications/Reports/Eurodac%20-%202015%20Statistics.pdf|EURODAC-Statistiken für 2015]] kaum mehr war als Symbolpolitik:
{{{#!blockquote Law enforcement access has so far been minimal – statistics covering July to December 2015 show that that authorities from just five states (Austria, Denmark, Finland, France and the Netherlands) made a total of 95 requests for data. }}}
Das [[http://www.statewatch.org/analyses/no-303-eurodac-lea-access.pdf|Statewatch-Briefing von 2017]] ist auch lesenswert, um eine Vorstellung zu kriegen, wie leicht sich Regierungen tun, Bürgerrechtsabbau zu fordern, zumal, wenn es „nur um Ausländer“ geht. So haben immerhin 16 Mitgliedsstaaten eine Verlängerung der EURODAC-Speicherfristen verlangt, und statewatch fand:
{{{#!blockquote The reasons offered for why this extension is necessary range from the banal to the laughable: five Member States argued that “cases are often complex and investigation takes long time,” while one noted: “the extension will increase the probability of getting a hit because the system will contain more data.”
Only one delegation took the time to recall a basic data protection principle: “the extension should be governed by the principle of proportionality (not more than what is strictly necessary).” }}}
In dieses Bild blindwütigen Bürgerrechtsabbau durch inkompetente und uninteressierte Regimes passt auch folgendes Zitat aus dem Bericht (<<Ratsdokument(14099/16)>>; wenn es das da nicht gibt: [[http://statewatch.org/news/2016/dec/eu-council-lea-access-to-eurodac-14099-16.pdf|14099/16 bei statewatch]]):
{{{#!blockquote Even though a number of Member States’ authorities are not yet connected to the system [14 of the 23 that responded to the questionnaire] and therefore do not have practical experience with requesting access, many of them consider that the procedure is too complex, cumbersome, time- and human resources-consuming and therefore not attractive (14 MS). }}}
In der Umsetzujng wird das durch eine „Abfrage-Kaskade“ umgesetzt (so zumindest der LfDI BaWü in seinem 35. TB von 2019, S. 49). Dabei sollen die Polizeien erst national Fingerabdruck-Dateien abfragen ([[AFIS]]), dann [[Prüm]], dann [[VIS]], und erst dann EURODAC. Das scheint abschreckend genug zu sein, dass aus BaWü 2018 nur 16 EURODAC-Abgleiche von Repressionsbehörden kamen.
= Zahlen =
<<BtDS(20/5781)>> nennt für 2022-12-31 6 528 908 Datensätze in EURODAC (mithin etwas mehr als ein Zehntel der Fingerabdrücke, die inzwischen für legale Grenzübertritte in [[VIS]] gespeichert sind).
Zum [[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809762.pdf|Stand 31.8.2016]] sind 4.895.639 Datensätze zu Personen in EURODAC gespeichert.
Der [[http://statewatch.org/news/2016/dec/eu-lisa-eurodac-report-2014.pdf|2014er Jahresbericht zu EURODAC]] von LISA nennt für Ende 2014 2.7 Millionen Datensätze.
Der [[http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-com-eurodac-annual-report-com-415-10.pdf|EURODAC-Jahresbericht für 2009]] (vorgelegt von der Kommission) gibt folgendes Bild:
- ca. 350000 eingespeicherte Datensätze (etwa konstant gegenüber 2008), davon waren
- ca. 240000 Asylbewerber_innen (+8%).
Bei Daten von ''illegalen'' Grenzeintritten (Kategorie 2) hat sich der Schwerpunkt von [[Italien]] und [[Spanien]] nach [[Griechenland]] verschoben, wobei sich die Gesamtzahl halbiert hat. Die BRD hat 2009 noch 19 Personen beim illegalen Grenzübertritt erwischt.
Bei den Fingerabdrücken waren fast 8% der eingereichten Fingerabdrücke unbrauchbar und wurden deshalb nicht gespeichert. Zudem haben die Betreiber haben keine Vorstellung, wie viele Doppelanträge sie wirklich finden, weil mehrfache Einlieferungen von Fingerabdrücken vorkommen. Dieses kommt daher, weil z.B. Griechenland im Mittel 36 Tage braucht, um Fingerabdrücke von der Kategorie 2 Personen (illegale Einreisende) in die Datenbank einzugeben und es deswegen 1000 illegal Eingereiste doppelt eingegeben wurden.
In einer [[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1357|Pressemitteilung zu Zahlen für 2008]] spricht die Kommission von ca. 400000 neuen Datensätzen, räumt aber nur im Vergleich dazu doch eher bescheidene 75000 Abfragen ein. Es dürfen wohl Zweifel angemeldet werden, ob tatsächlich substanziell viele Menschen gespeichert wurden, ohne vorher abgefragt worden zu sein.
In seinem 35. TB (2019) berichtet der LfDI Baden-Württemberg (S. 49), die Landespolizei dort habe 2018 lediglich 16 Fingerabdruck-Abgleiche in EURODAC vorgenommen; mithin darf die Nutzung jedenfalls von Seiten der deutschen Polizei wohl eher verhalten sein.
= Datenschutz =
Das Zentralsystem von EURODAC wird beaufsichtigt vom Europäischen Beauftragten für Datenschutz [[Datenschuttzbeauftragten|EDPS]], die nationalen Spiegel von den nationalen [[Datenschutzbeauftragten]]. Es gibt ein paar Mal im Jahr (laut <<Doclink(2015-bfdi-tb, 25. TB BfDI (2015))>>, S. 105f mindestens zwei Mal im Jahr) Treffen der befassten Behörden, aus denen dann und wann Rechenschaftsberichte hervorgehen.
[[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/lang/de/Eurodac|Europäischer Datenschutzbeauftragter zu EURODAC]]
Ein ganz besonders herziges Stück Menschenrechtsprosa hat die Europäische Agentur für Grundrechte (Fundamental Rights Agency, FRA) vorgelegt. In [[http://www.statewatch.org/news/2017/jan/fra-opinion-06-2016-eurodac.pdf|einem Gutachten zu EURODAC und Grundrechte von 2017]] steht u.a. allen Ernstes Zeug wie:
{{{#!blockquote To achieve [dignity for women and girls], Article 2 of the proposed recast Eurodac Regulation should require that biometric data are not only taken in a child-friendly and a child-sensitive manner but also in a gender-sensitive manner. Furthermore, a general safeguard underlining that fingerprints and facial images must be taken in full respect of human dignity should be inserted in Article 2 (5).
[...]
To avoid the negative consequences of a possible mismatch after a certain period has elapsed, fingerprints of children younger than 14 years should only be automatically compared for a maximum of five years. Following this period, dactyloscopic experts should only carry out manually such comparisons to avoid disadvantages for the child. }}}
Die FRA findet es auch im Rest des Gutachtens nicht in sich, den ganzen Kram mal als grundsätzlich menschenrechtsverletzend zu identifizieren.
= Sonstiges =
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/33690/|Heise-Newsticker 2003 zum Start von EURODAC]]
- Ein [[http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml|WSWS-Artikel zum EU-Migrationsregime]] von 2002 bettet EURODAC aus trotzkistischer Perspektive in einen größeren Zusammenhang ein
= Skandale =
== Blinder Abgleich ==
Franco A. war Teil der Bundeswehr-Nazi-Connection. Als er eine alte Nazi-Waffe auf einer Toilette des Wiener Flughafens abholen wollte, hat ihn die österreichische Polizei verhaftet, und deutsche Behörden begannen die Ermittlungen. Dabei kommen sie recht bald darauf, dass Franco A. in die Rolle eines syrischen Flüchtlings namens David Benjamin geschlüpft ist und als solcher Asyl in der BRD beantragt hat.
Der im Hinblick auf EURODAC bemerkenswerte Teil dieser Geschichte: Die deutsche Polizei kann das eigentlich nur bemerkt haben, als sie Franco A.s Fingerabdrücke mit EURODAC abgeglichen hat. Dass so ein Abgleich sogar bei einer offensichtlichen Nazi-Geschichte stattfindet, deutet stark darauf schließen, dass die Polizei praktisch grundsätzlich ihre Fingerabdrücke mit EURODAC abgleicht, und es wäre ein Wunder, wenn sie das nicht auch regelmäßig für Tatortspuren machen würde (Nebeneffekt: wegen der deutlich höheren Aufklärungs- und Falschpositivenquote würden bei gleicher Delinquenz Menschen im Asylverfahren deutlich krimineller erscheinen als andere).
Zur ganzen Geschichte von Franco A. vgl. [[https://taz.de/Rechtsextreme-Netzwerke-in-Deutschland/!5767295|vgl. taz vom 16.5.2021]].
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INPOL
<<bkamig()>>
Als INPOL bezeichnet das BKA gerne kollektiv [[Datenbanken BKA|seine Datenbanken]] (siehe dort).
Zu verschiedenen Zeiten wurden Untergruppen oder gar eigene Systeme mit Bindestrichnamen bezeichnet, z.B.
- INPOL-Z -- dabei handelt es sich um die Teildatenbanken KAN, Erkennungsdienst, Personenfahndung, in denen, wenn alles mit rechten Dingen zugehen würde, alle drinstehen müssten, die überhaupt vom BKA erfasst sind.
- INPOL-Fall -- eine [[Fallbearbeitung]] des BKA, inzwischen wohl zur datenschutzrechtlichen Beruhigung nicht mehr so genannt
- INPOL-Land -- ein öfter mal gehörter Begriff, der wohl mal alles mögliche von Verbunddateien bis zu bei LKÄn laufenden Eigenentwicklungen bezeichnet hat.
INPOL hat eine lange Geschichte, aus der wir in [[INPOL-Alt]] erzählen.
Polizeiverbände
<<TableOfContents>>
= Polizeiverbände =
== GdP ==
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist eine deutsche Gewerkschaft, die sich für die Belange von Beschäftigten der Polizei einsetzt und dem DGB angehört. Die GdP versteht sich aber offenkundig nicht nur als Gewerkschaft, sondern zugleich als Berufsorganisation. Damit nimmt sie eine Sonderstellung unter den DGB-Gewerkschaften ein. Jenseits ihrer eigentlichen gewerkschaftlichen Aufgabe als Vertretung der Arbeitnehmerinteressen verfolgt die GdP, wie eine Fachorganisation, mit großem Nachdruck gesellschaftliche und politische Ziele im Sinn polizeilicher Präsenz und Aktivität. Bedeutende Themen sind unter anderem: Kriminalpolitik, Bekämpfung von Kriminalitätsursachen, Verkehrspolitik, Verschärfung von Überwachung und Kontrolle, Entwicklung des Strafrechts, Organisation und Aufgaben der Polizei.
[[http://www.gdp.de/|Webseite GdP]]
=== Kritik an der GdP ===
Kritische GdP-MitgliederInnen stört es, dass die GdP ständig als sicherheitspolitische Scharfmacherorganisation auftritt und somit zum Teil [[Neoliberalismus|neoliberale]] Positionen vertritt. Denn diese Aktivitäten, haben auch laut internen KritkerInnen nichts mit gewerkschaftlicher Tätigkeit zu tun und widersprechen den Positionen des DGBs als Kritiker des [[Neoliberalismus]].
Quelle: [[http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Gewerkschaft der Polizei|Wikipedia Diskussion über den GdP-Artikel]]
== DPolG ==
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund ist eine deutsche Gewerkschaft, die sich mit den Belangen von PolizistInnen befasst. Sitz der DPolG ist Berlin. Gleichzeitig vertritt die DPolG die Mitgliederinteresse auch im landes- und bundesweiten Rahmen beispielsweise bei Polizeibeamten betreffenden Gesetzesänderungen.
[[http://www.dpolg.de/|Webseite DPolG]]
=== Kritik an der DPolG ===
==== Beschwörung von Linksterrorismus ====
Der amtierende Vorsitzende der DPolG hat 2009 kurz vor der Bundestagswahl vor einem neuen Linksterrorismus gewarnt. Dieses nach Aussage eines linken Polizisten bei nüchterner Betrachtung ein Räuberpistole und dient nur dem Ausbau der Befugnisse der Polizei.
[[http://linkeblogs.de/stoerti/2009/08/22/rauberpistolen-von-bild-und-polg-neue-raf/|Räuberpistolen von Bild und PolG: Neue RAF]]
''Anmerkung: Rainer Wendt hatte damals den bundesweiten Einsatz von [[Verdeckte Ermittler |verdeckten Ermittlern]] gefordert. Die Verdienst der Verdeckten Ermitller für die Innere Sicherheit traten 2011 durch die Aufdeckung von WikiPedia:Mark_Kennedy und andere zu Tage. ''
==== Nähe zu Rechtspopulisten ====
Der amtierende Vorsitzende der DPOLG Rainer Wendt ([[NRW]]) steht wegen seinen markigen Äußerungen besonders in der Kritik. Desweiteren besteht keine Berührungsangst zu frauenfeindlichen und islamophoben Verlagen und Zeitungen. Nach Protestveranstaltungen gegen den alljählichen Naziaufmarsch in Dresden ([[Sachsen]]) im Februar 2011, forderte er in der rassistischen und islamophoben Zeitung die Junge Freiheit den Rücktritt von Wolfgang Thierse (SPD) als Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Denn dieser hatte es gewagt, die sächsiche Polizei zu kritisieren (siehe [[http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/debatte/kommentare/polizeigewerkschaft-und-junge-freiheit/|Mut gegen rechte Gewalt]]).
== BDK ==
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), gegründet 1968 in [[NRW]] von Günter Tausch und Willi Knop, ist der gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und aller in der Kriminalitätsbekämpfung tätigen Polizeiangehörigen.
[[http://www.bdk.de/der-bdk|Webseite BDK]]
=== BDK als Auftragbeschaffer ===
Auf einen Artikel von Telepolis wird kritisiert, dass der BDK eine Sicherheitspartnerschaft mit einigen IT-Unternehmen eingegangen ist und so diesen Unternehmen bevorzugt öffentliche Aufträge verschafft werden. Gerade weil im Sicherheitsbereich häufig auf öffentliche Ausschreibungen auf Grund von Sicherheitsinteressen verzichtet wird, ist das Gemauschel vorprogrammiert.
[[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33509/1.html |Telepolis: Gemauschel bei Polizeiprojekten?]]
== Kritische Polizisten ==
Die Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal), auch „Die Kritischen“ oder „BAG“, ist ein von Polizeibeamten gegründeter Berufsverband. Er setzt seine Schwerpunkte auf Themen wie Menschenrechte und Bürgerrechte und der unabhängigen Kontrolle durch eine [[Polizeikommission]] ein. Er hat somit eine Ausnahmestellung unter den [[Neoliberalismus|neoliberalen]] Law und Order Polizeiverbänden inne.
Der Verein wurde am 18. Januar 1987 in Bonn gegründet. Hintergrund waren die Erfahrungen der am 7./8. Juni 1986 gewalttätig verlaufenen Demonstrationen um das Kernkraftwerk Brokdorf und der Ereignisse während eines Polizeieinsatzes in [[Hamburg]] anlässlich einer Demonstration auf dem Heiligengeistfeld, auch bekannt als Hamburger Kessel.
Anfang 2001 bekam die BAG finanzielle Probleme wegen eines verlorenen Prozesses wegen zwei Unterlassungsklagen des [[Berlin|Berliner]] Polizeipräsidenten. Dadurch kam es auch zu internen Auseinandersetzungen. Einige Mitglieder der BAG traten 2001 der Humanistischen Union (HU) bei; einige ehemalige Mitglieder wirken in einer Polizeigruppe bei [[http://www.amnesty-polizei.de|amnesty international]] mit. Das zwischen 2001 und 2004 schwebende Insolvenzverfahren wurde im August 2004 durch einen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg als Insolvenzgericht beendet; die BAG Kritischer Polizistinnen und Polizisten hat seidem wieder normalen Verbandsstatus.
[[http://www.kritische-polizisten.de|Websete Kritische Polizisten]]
== Law und Order Politik der Polizeiverbände ==
Alle drei Polizeiverbände setzen sich massiv für eine Law- und Order Politik ein, die die Grundlagen unserer Demokratie aushebelt. Nach dem ehemaligen [[Hamburg|Hamburger]] Innensenator Harmuth Wrocklage machen sich die Polizeiverbände zu Nutze, dass die Revolverpresse (aber auch seriöse Zeitungen) auf Exklusivinfos von der Polizei angewiesen sind und sie diese bei nicht polizeifreundlicher Berichterstattung nicht bekommen. Daher werden meist unkritisch die neuesten Law und Order Forderungen und PM der Polizeiverbände übernommen.
[[http://www.amnesty-polizei.de/2009/02/hartmuth-wrocklage-polizei-im-wandel-ist-eine-demokratisierung-der-polizei-moglich/|Polizei im Wandel ist eine Demokratisierung möglich]]
== Verhältnis der Polizeiverbände untereinander ==
Die BDK und DPolG auf der einen und die GdP auf der anderen Seite, stehen in einem gewissen Konkurrenzverhältnis. Insbesondere da die GdP traditionell eher der SPD und die anderen eher der CDU nahe stehen. Sie wirken teilweise wie kleine sich ständig kappelnde Kinder, nur wenn es gegen linke DemonstrantInnen oder sonstige Feinde geht, stehen sie einträchtig auf der Matte.
[[http://www.bdk.de/lv/niedersachsen/aktuelles/geschmacklose-diffamierungen-der-dpolg-und-des-bdk-durch-den-spd-abgeordneten-bachmann-braunschweig|BDK: Geschmacklose Diffamierungen der DPolG und des BDK durch den SPD-Abgeordneten Bachmann (Braunschweig)]]
[[http://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/news210_DE|GdP:Der größte Erfolg der DPolG!!!]]
[[http://www.cop2cop.de/2008/10/23/emporung-uber-chef-der-polizei-gewerkschaft-gdp/|Cop2Cop: Empörung über Chef der Polizei-Gewerkschaft (GdP)]]
Datenbanken Spanien
= Datenbanken Spanien =
Spanien ist eines der [[Datenbanken EU|EU]]-Staaten mit denen die [[Datenbanken der Bundespolizeien|Deutsche Polizei]] u.a. im Rahmen von [[Europol]] und [[SIS]] Daten austauscht.
== Datenschutzgesetz LOPD ==
[[http://es.wikipedia.org/wiki/LOPD|Wikipedia: Ley Orgánica de Protección de Datos de Carácter Personal de España]]
== Polizei ==
In early 2004, the National Police Corps (Cuerpo Nacional de Policía) and the Civil Guard (Guardia Civil) reportedly started using a new software program, SINTEL, that enables them to directly tap into telephonic communications without the need to get prior court authorization. SINTEL, which was designed by an October 2001 secret agreement, works in real time. In addition to recording the content of the communication, the software also provides the identity of both callers and the place from which they are calling.
Quellle: [[https://www.privacyinternational.org/article/phr2006-kingdom-spain|Privay International über Spanien]]
== Inlandsgeheimdienst CNI ==
The draft National Defence Law, published on March 31, 2005, seeks to expand the scope of activities by the National Intelligence Centre (Centro Nacional de Inteligencia, or CNI), by directing it to "contribute . . . in obtaining, evaluating and interpreting the necessary information to prevent and avoid any risk or threat that affects the independence and integrity of Spain, national interests and the stability of the State of law and its institutions" (Article 26). The Law was finalized on November 17, 2005. The words "risk or threat" alter the wording of the decree that established the CNI, which envisaged its scope as preventing and avoiding "danger, threat or aggression against," which cannot be interpreted as widely. Experts cited in El País newspaper suggested that "risk that affects the integrity of Spain" is so ambiguous as to be liable to be interpreted as giving the intelligence service a role in countering political proposals such as the so-called Plan Ibarretxe, proposed by the lehendakari (head of the Basque government) to change the status of the Basque autonomous region.
Quellle: [[https://www.privacyinternational.org/article/phr2006-kingdom-spain|Privay International über Spanien]]
== Datenschutzkontrolle ==
Für die Datenschutzkontrolle ist in Spanien die [[http://es.wikipedia.org/wiki/Agencia_Espanola_de_Proteccion_de_Datos|Agencia Espanola de Proteccion de Datos]] zuständig. Daneben haben die Autonomen Provinzen, wie Katalonien und das Baskenland, noch ihre eigenen Datenschutzbeauftragten.
[[https://www.agpd.es/portalwebAGPD/index-ides-idphp.php|Spanischer Datenschutzbeauftragter]]
[[http://www.apdcat.net/ca/index.php|Katalonischer Datenschutzbeauftragter]]
[[http://www.avpd.euskadi.net/s04-5213/es/|Baskischer Datenschutzbeauftragter]]
== Skandale ==
== Geheime Datenbank ==
Im Dezember 2004 hatten AktivistInnen aus Katalonien entdeckt, dass sie Einträge in einer Datenbank der Brigada Provincial de Información der National Polizei. Die AktivistInnen hatten keine Einträge im Strafregister, galten aber als Kontaktpersonen von Personen, die beschuldigt waren Moltov-Cocktails gegen eine Polizei in Saints geworfen zu haben. Daher bekamen sie Zugang zu den Daten, in welchem sich auch Fotos von ihnen während politischer Protesveranstaltungen befanden. Die Polizei behauptet dagegen, dass die Datenspeicherung legal sei, da sie im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren geschehen sei.
[[http://www.klinamen.org/noticias/12-activistas-de-barcelona-denuncian-que-la-policia-les-incluye-en-un-fichero-ilegal|12 activistas de Barcelona denuncian que la policía les incluye en un fichero ilegal]]
== Weitere Infos ==
In einem, allerding auf Katalonisch geschriebenen Dokument, werden die Datenbanken der Spanischen Polizei behandelt:
[[http://www.apdcat.net/media/218.pdf| Aspectes penals i policials de la protecció de dades ]] (pdf)
V-Leute
<<TableOfContents>>
= V-Leute =
== Begriffserklärung ==
V-Person (vormals V-Mann, abgekürzt VP genannt, auch V-Leute, in Österreich auch Konfident), bezeichnet eine Verbindungs-Person oder Vertrauens-Person, die als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert er unerkannt etwa in politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalitätsverdächtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu. Er ist nicht zu verwechseln mit dem [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittler]], der ein Polizeibeamter oder Beamter eines [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienstes]] ist.
== Bekannte V-Leute ==
In den Fokus der Medien gerieten V-Leute des deutschen Verfassungsschutzes im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens durch zahlreiche Enttarnungen von V-Leuten in Führungspositionen der NPD. Bekannt als V-Mann wurde außerdem Klaus Steinmetz, dem es gelang, Kontakt zur Kommandoebene der RAF zu bekommen.
=== Ulrich Schmücker ===
Schmücker wurde in Folge seiner Tätigkeit als V-Mann ermordet, die Ermittlungen und der nachfolgende Prozess gelten als Justizskandal, da die Tatwaffe in der Archivatenkammern des Berliner Verfassungsschutzes gefunden wurde. Nach Aussagen der Mutter von Schmücker wurde er zwar ständig vom Verfassungsschutz belästigt, hat aber dem Werben als V-Mann zu arbeiten nicht nachgegeben. Nach ihrer Meinung wurde er deswegen vom Verfassungsschutz ermordet.
=== Peter Urbach ===
Urbach spielte eine bis heute nicht vollständig aufgeklärte Rolle bei der Entstehung der terroristischen Rote Armee Fraktion, außerdem besorgte er eine Bombe für einen Anschlag auf das jüdische Gemeindehaus durch die Tupamaros West-Berlin 1968. Er erhielt nach seiner Enttarnung eine neue Identität im Ausland.
=== Verena Becker ===
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker war offiziell erst nach ihrer Verurteilung Informantin für das [[BfV]]. Wegen des relativ milden Strafmaßes, welches sie für Taten bekommen hat, wird dieses von etlichen Personen bezweifelt (vgl [[http://www.taz.de/!65946/|taz]]). Michael Buback, der Sohn von der RAF getöteten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, hat Anfang des Jahrtausend angefangen nachzuforschen und dabei viele Ungereimtheiten entdeckt. Diese hat er in einem Buch zusammengestellt (vgl [[http://www.trueten.de/archives/7040-Michael-Bubacks-Weg-vom-Staatsvertrauen-zur-Erkenntnis-boeser-Hintergruende.html|trueten]]).
== Skandale ==
=== Erfundener V-Mann ===
[[http://wolfwetzel.wordpress.com|Wolf Wetzel]] vermutet nach der Durchsicht seiner Akten im Jahre, welche er bekommen hatte, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass er in den 90-zigern überwacht wurde, einen erfundenen V-Mann. Deswegen klagt er gegen die BRD und bekommt 2009 vor Gericht Recht<<FootNote([[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31283/1.html|Telepolis-Artikel]]Von geschwätzigen Berufsrevolutionären und geschwärzten Akten)>> === Berliner Sozialforum Skandal ===
Alle Sitzungen des [[http://www.soziales-berlin.de/sfb/?p=26|Berliner Sozialforums]] wurde vom [[Datenbanken der Dienste|Bundesamt für Verfassungsschutz]] und vom [[Datenbanken Berlin|Berliner Verfassungsschutz]] mittels V-Leuten überwacht. Dieses kam durch einen Spiegel-Artikel raus.<<FootNote([[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-47209101.html|Spiegel-Artikel ]] Kreuzberger Mischung)>>
=== Überwachung der Grünen Berlins mit V-Leuten === 1987 erfuhr die Alternative Liste (d.h. die Grünen Berlins) durch einen anonymen Brief, dass das LfV sie bis dato umfassend, auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten, ausgeforscht hatte<<FootNote([[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13496382.html| Spiegel-Artikel]] Alles Gelogen)>>
=== V-Mann des Bayrischen LfV spioniert FDP aus ===
Bei der Nachlassverwaltung eines langjährig politisch aktiven Münchners im Oktober 2011, stießen die vermeintlichen Genossen des Herrn auf Tonbänder auf denen detaillierste Berichte von Demos und Versammlungen aufgezeichnet wurden. U.a. tauchten in den Berichten des V-Mannes Namen wie die der heutigen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die des früheren Münchner Bürgermeisters und Verfassungsrichters Klaus Hahnzog (SPD) oder der grünen Fraktionsvorsitzenden im bayerischen Landtag, Margarete Bause, auf (vgl[[http://www.heise.de/tp/artikel/35/35798/1.html|heise]]).
== Referenzen ==
WikiWikiWeb
##language:en The [[Wiki:FrontPage|first ever wiki site]] was founded in 1994 as an automated supplement to the Wiki:PortlandPatternRepository. The site was immediately popular within the pattern community, largely due to the newness of the internet and a good slate of Wiki:InvitedAuthors. The site was, and remains, dedicated to Wiki:PeopleProjectsAndPatterns.
Wiki:WardCunningham created the site and the WikiWikiWeb machinery that operates it. He chose wiki-wiki as an alliterative substitute for quick and thereby avoided naming this stuff quick-web. An early page, Wiki:WikiWikiHyperCard, traces wiki ideas back to a Wiki:HyperCard stack he wrote in the late 80's.
See also one of these links:
- http://www.c2.com/cgi/wiki or Wiki:FrontPage
- get some answers on the Wiki:WikiWikiWebFaq
- get to know more about the Wiki:WikiHistory
- [[http://news.mpr.org/programs/futuretense/daily_rafiles/20011220.ram|Ward Cunningham Radio Interview]]
BadContent
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EPRIS
Das European Police Records Index System (EPRIS) soll/sollte ein System zum direkten gegenseitigen Zugriff auf Kriminalakten der Polizeien der [[EU]]-Staaten untereinander werden. Seine Einrichtung wird im Stockholm-Program von 2009 anvisiert.
Nach einer Studie von UNISYS, die die Wünsche der Behörden einsammelte und merkte, dass die EU-Sekurokraten ohnehin schon mehr Computerkram beschlossen haben, als die Polizeien implementieren oder gar verstehen können, wurde der Plan erster Klasse beerdigt; die Kommission stellte die Beerdigung und die Erkenntnis, dass der Grundrechteabbau schneller ging als die Polizeien folgen konnten unter die Überschrift „European Information Exchange Model (EIXM)”.
Zentrales Zitat aus <<Ratsdokument(COM(2012) 735)>>:
{{{#!blockquote No new EU-level law enforcement databases or information exchange instruments are therefore needed at this stage. However, the existing EU instruments could and should be better implemented, and the exchanges should be organised more consistently. }}}
Aber wie es ist in diesem Geschäft: Zombies können nicht tief genug beerdigt werden. Im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] (S. 63) wird von „EPRIS-ADEP“ berichtet, dessen Idee sei,
{{{#!blockquote bestimmte personenbezogene Daten nach einheitlichen Regelungen mit dezentral gespeicherten Datenbeständen in standardisierter Form abzugleichen }}}
– ohne, dass dazu irgendeine Rechtsgrundlage geschaffen worden sei. Ob das mehr ist als irgendeine Industriesubvention aus Horizon-2020-Beständen, ist Stand 2023 unklar.
= Geschichte =
2011 diskutiert die Bundesregierung in <<BtDS(17/4833)>> (Antwort zu 9), die Kommission versuche, die deutschen Pläne für eine EU-weite Datenbank von [[Gefährder]]n via EPRIS abzubiegen. Dort ist insbesondere das Eingeständnis, dass die Bundesregierung der Einschätzung der Kommission widerspricht, gegen Gefährder müsste ein Ermittlungsverfahren mal eingeleitet worden sein. In <<BtDS(17/5136)>> wiederholt die Regierung:
{{{#!blockquote Die Bundesregierung hat sich nachdrücklich gegen diesen Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen. Aus ihrer Sicht sollten zwei getrennte Machbarkeitsstudien durchgeführt werden. Erst bei diesem Verfahrensschritt kann zuverlässig geklärt werden, ob und in welchem Umfang es tatsächlich inhaltliche Überschneidungen und übereinstimmende Zielrichtungen bei den beiden Vorhaben gibt. Jedenfalls sollten zunächst gesondert die jeweiligen Voraussetzungen einer Datenverarbeitung, etwaige Zugriffsrechte, notwendige Datenschutzregelungen und Rechtsgrundlagen für den Datenaustausch geprüft werden. }}}
2012 wurde von Unisys (vgl. [[Hersteller]]) eine immerhin 130-seitige <<Doclink(2012-unisys-eprisreport.pdf,Studie zu EPRIS)>> vorgelegt, die vermutlich der geforderten Machbarkeitsstudie entspricht. Unisys macht darin „Business Cases” auf, deren wichtigster wäre: „Hardening/verifying a suspicion based on information from other EU Member States (strengthen the case/find additional proof).”
Während sich Unisys erwartungsgemäß nicht um Bürgerrechte sorgt, hat es die Wünsche der Behörden eingesammelt. Hier ist, was die Behörden der Mitgliedsstaaten geantwortet haben (S. 13 in der Studie):
||Wunsch|| #Staaten|| ||Find relevant background information on the suspect/criminal organisation for further investigation, link with other crimes, criminal history, previous convictions… || 19|| ||Link suspects/criminal organisations with other objects (vehicles, telephone number, e-mail, weapons, drivers licence, …) || 12|| ||Confirm the identity of a suspect ||8|| ||Find information on similar cases in other EU MS (e.g. bank robbery by unknown persons but looks like x with use of object y and z) ||8|| ||Confirmation of the identity of a suspect (in the field) ||3|| ||Find information on companies and their presence in non-police databases (e.g. to control if they pay VAT, are registered, …) ||2||
Entsprechend gibt der Bericht die Wünsche der Behörden zu den Datentypen, die sie gerne sehen würden:
||Photo/facial recognition ||22 Member States|| ||Gender ||23 Member States|| ||Alias ||21 Member States|| ||Residence or known address ||20 Member States|| ||Nationality ||19 Member States|| ||Place of birth ||18 Member States|| ||Surname at birth ||18 Member States|| ||Scars, marks and tattoos ||21 Member States|| ||Fingerprint image ||16 Member States|| ||Fingerprint template ||12 Member States|| ||DNA ||11 Member States|| ||Palm prints ||11 Member States|| ||Type of offence ||23 Member States|| ||Date of offence ||23 Member States|| ||Vehicle registration data ||22 Member States|| ||Firearm information ||19 Member States|| ||Criminal records (prior convictions) ||19 Member States|| ||Place of crime scene ||18 Member States|| ||Type of drugs ||16 Member States|| ||Telephone number ||16 Member States||
Auch den Unisys-Leuten ist natürlich nicht entgangen, dass es insbesondere für DNA und Fingerabdrücke ja schon Prüm gibt/geben sollte; ob die Behörden, die das gewünscht haben, das auch wussten, ist nicht überliefert. Umgekehrt gab es immerhin Behörden, die das soweit verstanden hatten:
{{{#!blockquote It was stated that EPRIS should be not an identification system, but a system to find out whether there is a police record on an individual in another Member State. (p.16) }}}
Dabei hätten sie gerne „automated cross checks”, d.h., bei allen Einträgen in nationale Systme wird eine EPRIS-Anfrage gestellt und Signal gegeben, wenn (etwa) Name/Geburtsdatum irgendwo anders auftaucht.
An Personen wollen praktisch alle Behörden Verdächtige, „Täter” (d.h. von der Polizei für schuldig gehaltene) und Verurteilte, schon weniger eine EU-weite Haftdatei und immer noch mehr als die Hälfte Kontaktpersonen speichern. Immerhin hat sich bei Zeugen und Opfern keine Mehrheit gefunden.
Eine knappe Mehrheit will immerhin eine Beschränkung auf bestimmte Delikte (S.. 20), z.B. „wofür es Gefängnis geben kann”, „Mindeststrafe 1 Jahr”.
Bemerkenswert vielleicht auch Tabelle 11, in der die Staaten ihre Wünsche zu den Zugrifsmodalitäten äußern. Immerhin 12 hätten gerne Direktzugriff für Streifenbeamte; das ist bemerkenswert, denn es lässt ja vermuten, dass zumindest ein paar davon schon über mobile Terminals wenigstens für ihre nationalen Systeme verfügen.
Fazit der Nutzerbefragen: Hit/No-Hit (wie bei Prüm) würde sie nicht glücklich machen; es soll einen Straftatenkatalog geben, aber Datenaustausch soll explizit lang vor Verurteilungen losgehen (S. 23).
Generell wird Ton und Qualität der Studie vielleicht ganz gut von folgendem vollhohlen Zahlenspiel illustriert:
{{{#!blockquote The total number of investigating officers throughout the EU is substantial. Eurostat statistics show that the total number of police officers amounts to almost 1.7 million officers in 2008 (an average of approximately 60.000 officers per Member State). }}}
– wer den Sinn dieses Mittelwerts über Malta, die BRD und Luxemburg erklären kann, darf Consulter werden.
Die Kommission hat aus der Studie dann geschlossen, was diese wohl zumindest im Subtext auch mitteilen wollte (auch wenn sie recht detailliert ein SIS-ähnliches System für EPRIS untersucht hat). <<Ratsdokument(COM(2012) 735)>>: stellt fest, dass es kein neues System braucht, sondern erstmal der existierende Irrsinn ordentlich genutzt werden soll (vgl. Zitat oben). Dazu werden dann eine große Zahl von bullet points genannt, was die Kommission tun wird und wozu die Mitgliedsstaaten „eingeladen werden”.
2022 [[https://netzpolitik.org/2022/vollendete-tatsachen-bka-setzt-europaeisches-polizeiregister-durch/|berichtet netzpolitik.org]] davon, wie BKA und Fraunhofer über viele Jahre hinweg versucht haben, EPRIS durchzurücken und hoffen, das Ding 2027 an den Start zu kriegen.
Polizeigesetze
= Polizeigesetze der Länder =
Das Recht der Polizei als selbstständig ("[[Prävention|präventiv]]", "Bekämpfung von Kriminalität") handelnde Institution ist in Deutschland grundsätzlch [[Ländersache]] ([[BKA]] und [[Bundespolizei]] sind in diesem Sinne Warzen am Föderalismus). Sie werden durch Landesgesetze geregelt, die sich in den meisten Punkten ähneln. Trotzdem gibt es einige Unterschiede in Bezug auf Befugnissen und deren Kontrolle, typischerweise, weil die Schritte zum überall stattfindenden Grundrechteabbau zu verschiedenen Zeiten gemacht werden: die Gesetze werden im Schnitt alle zehn Jahre novelliert und setzen dann die Abbauschritte des vorigen Jahrzents durch und dann noch ein, zwei neue Punkte oben drauf.
Der Bund regelt (vor allem in der [[StPO]]) die Rolle der Polizei als Hilfsorgan der [[Staatsanwaltschaften]], also in der "Verfolgung von Kriminalität". Dass es viele Parallelen zwischen [[Prävention|präventiven]] (landesrechtlichen) und repressiven (bundesrechtlichen) Kompetenzen gibt, dürfte Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Grundrechtsumsetzungen in der jeweiligen Gesetzgebung rechtfertigen (wenn es noch Rechtfertigung über die bloßen Tatbestände hinaus bedürfte).
[Anmerkung: Die Gesetze ändern sich dann und wann; Links auf die jeweiligen Gesetzt gibts insbesondere auch auf den Länderseiten, und die dürften idR besser gepflegt sein; im Zweifel also lieber dort gucken]
{{http://gipfelsoli.org/rcms_repos/Misc/Ingewahrsam/178750.gif}}
== Baden-Württemberg ==
Polizeigesetz BaWü (PolG) :
[[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true| Polizeigesetz BaWü]]
== Bayern ==
Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der Polizei [[Bayern]] (PAG); Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
[[http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_rahmen.htm| Polizeiaufgabengesetz Bayerns]]
[[http://by.juris.de/by/gesamt/LstrVG_BY.htm| Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LstVG)]]
== Berlin ==
Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes [[Berlin]]
[[http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/abteilungiii/vorschriften/081103_asog.pdf|Berliner Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln.)]] (pdf)
[[http://www.umwelt-online.de/recht/anlasi/sicher/bln/sog_ges.htm| ASOG Berlin ]] (html)
== Brandenburg ==
[[Brandenburg|Brandenburgisches]] Polizeigesetz (BbgPolG)
[[http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.43239.de| Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG)]] (html)
== Bremen ==
[[Bremen|Bremer]] Polizeigesetz
[[http://www.datenschutz-bremen.de/pdf/inneres.pdf| Bremer Polizeigesetz]] (pdf)
== Hamburg ==
[[Hamburg|Hamburger]] Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG)
[[http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-SOGHArahmen&st=lr|Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG)]] (html)
Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei
[[http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-PolDVGHAV1P12&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr| Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei]] (html)
== Hessen ==
[[Hesen|Hessisches]] Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
[[http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/790/page/bshesprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-SOGHErahmen%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=138&doc.part=R&doc.price=0.0¶mfromHL=true#focuspoint| Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung]] (html)
== Mecklenburg Vorpommern ==
Sicherheits- und Ordnungsgesetz MeckVop (SOG M-V)
[[http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/im/_Service/Publikationen/index.jsp?&publikid=356| Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Mecklenburg-Vorpommern]] (html)
== Niedersachsen ==
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
[[http://www.schure.de/2101110/ndssog.htm| Polizeigesetz von Niedersachsen]] (html)
== NRW ==
Nordrhein-Westfälisches Polizeigesetz (PolG [[NRW]])
[[http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz5173/5173.pdf| Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen]] (pdf)
== Rheinland-Pfalz ==
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) [[Rheinland-Pfalz]]
[[http://rlp.juris.de/rlp/PolG_RP_P87.htm| Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) Rheinland-Pfalz]] (html)
== Saarland ==
[[Saarland|Saarländisches]] Polizeigesetz (SpolG):
[[http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/2012-1.pdf|Saarländisches Polizeigesetz (SpolG)]] (pdf)
== Sachsen ==
[[Sachsen|Sächsisches]] Polizeigesetz (SächsPolG):
[[http://www.polizeirecht-sachsen.de| Kommentiertes Polizeigesetz Sachsen]]
== Sachsen-Anhalt ==
[[Sachsen-Anhalt|Sachsen-Anhaltisches]] Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG LSA)
[[http://www.rechtliches.de/LSA/info_SOG_LSA.html| Sachsen-Anhaltisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG LSA)]] (html)
== Schleswig-Holstein ==
[[Schleswig-Holstein|Schleswig-Holsteinisches]] Landesverwaltungsgesetz (LvwG)
[[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2181/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-VwGSHV8G37%3Ajuris-lr00&documentnumber=4&numberofresults=4&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-VwGSHpP163| Schleswig-Holsteinisches Landesverwaltungsgesetz (LvwG)]] (html)
== Thüringen ==
Polizeiaufgabengesetz [[Thüringen|Thüringens]]
[[http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/rechtsgrundlagen/thuerpag.pdf| Polizeiaufgabengesetz Thüringens]] (pdf)
POLAS
<<TableOfContents>>
= POLAS =
(POLizeiAuskunftsSystem) ist der Quasistandard bei den Auskunftssystemen der [[Datenbanken auf Länderebene|Landespolizeien]] der BRD. POLAS bietet die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Schengener Informationssystem ([[SIS]]) einzuholen, sowie Direktanfragen an das Zentrale Verkehrsinformationssystem ([[ZEVIS]]) und an das Ausländerzentralregister ([[AZR]]) zu stellen.
Eine brauchbare Übersicht über aktuelle Praktiken rund um POLAS (mit speziellem Blick auf Baden-Württemberg) bietet [[http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/58907/Transferarbeit2015_Kathke.pdf|Kathke (2015)]].
== Geschichte ==
POLAS ist eine Weiterentwicklung des ursprünglich vom [[BKA]] für die [[Länder]] betriebenen INPOL-Land von [[Hamburg]], [[Hessen]] und [[Baden-Württemberg]] im Rahmen des gemeinsamen INPOL-Land-POLAS-Competence-Center (IPCC). vgl [[http://de.wikipedia.org/wiki/INPOL-Land-POLAS-Competence-Center|Wikipedia:IPCC]]
== Inhalt der Daten ==
- Nachname, Geburtsname, Vornamen, Spitzname, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeiten, Geschlecht
- Haftdaten (Aufnahmedatum, Entlassung, Dauer der Strafe etc.), kriminalaktenführende Dienststelle
- Personenbeschreibung (incl. körperlicher Merkmale und besonderem Aussehen) die im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung für Zwecke des Erkennungsdienstes erhoben werden durfte ([[ED-Daten]]).
- Personengebundene Hinweise [[PHW]] (gewalttätig, bewaffnet, BtM-Konsument, BtM-Konsument Konsument harter Drogen, Sexualtäter, geisteskrank, Fluchtgefahr, Ausbrecher, Prostitution, Dieb, Betrüger, Scheckkartenfälscher, Straftäter rechts motiviert, Straftäter links motiviert, Straftäter politisch krimineller Ausländer, Gewalttäter Sport, Ansteckungsgefahr) g * Falldaten zu begangenen Straftaten
== Verknüpfung von POLAS und INPOL ==
Bei den Anfragen der Beamten, die über Funk ablaufen, sprechen die Beamten in [[Hamburg]] zwar auch von einer "POLAS-Abfrage", aber das System oder der Begriff scheint für einen größeren Bereich verwendet zu werden. Zumindestens werden jedenfalls in BaWü die Abfragen regelmäßig simultan bei POLAS-BW, [[INPOL]] (also vermutlich dem dortigen [[KAN]]) und [[SIS]] gestellt, wie aus dem 28. Teilbericht des [[LfDI]] BaWü hervorgeht.
<<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. TB LfD BaWü)>> (pdf) Kapitel 2.1/3
== Technics ==
Das Innenministerium informiert(e) auf http://www.im.nrw.de/sch/151.htm relativ freimütig über die Technik:
{{{#!wiki note "Das Computernetz POLAS verbindet landesweit 26 000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen der nordrhein-westfälischen Polizei. Durch moderne Web-Technik sind Datenauskünfte an jedem PC möglich. Polizeibeamte können so an allen vernetzten Arbeitsplätzen mit POLAS schneller und effektiver ermitteln als bisher. Sie können sich schneller über aktuelle Fahndungsdaten informieren. Beispielsweise über gefährliche, gesuchte Personen oder gestohlene Fahrzeuge. (..) Die Internet-Technologie von POLAS ist auf einem Zentral-Rechner in Duisburg gespeichert. Notwendige Änderungen können dort eingegeben werden und sind sofort im ganzen Land verfügbar. Die Landesregierung hat für die Gesamtentwicklung von POLAS 2,6 Millionen Euro investiert. POLAS ist auf die zukünftigen Bedürfnisse der Polizei zugeschnitten. So kann es sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene mit benachbarten polizeilichen Fahndungs- und Auskunftssystemen verknüpft werden. Die Software ist zudem ausbaufähig und veränderbar. Technisch ist es möglich, Daten über drahtlose Verbindungen des Polizeinetzes abzufragen. Das neue Verfahren löst das System PIKAS (Polizeiliches Informations-, Kommunikations- und Auswertesystem) ab, das vor über 28 Jahren in NRW eingeführt wurde. Die Großrechnertechnik der 70er Jahre war schwer zu warten und musste bei Ausfällen kostspielig repariert werden. Die 2 000 speziellen Datenstationen für Fahndungsauskünfte konnten nur besonders geschulte Mitarbeiter nutzen. Diese mussten die Abfragen telefonisch oder über Funk beantworten." }}}
== Skandale ==
=== TODO ===
Dieser [[http://de.indymedia.org/2006/02/140159.shtml|Indymedia-Artikel]] aus [[Hessen]] über kreative Verwendung des POLAS illustriert, weswegen man sehen sollte, was die Polizei so gespeichert hat.
=== POLAS und die PKS ===
In seinem <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB (2008)>> berichtet der LfDI BaWü in Kapitel 2 von Konsequenzen aus Nutzung von POLAS zur Erstellung der Polizeiliche Kriminalitäts-Statistik (PKS). Damit die Statistik am Schluss stimmt, muss logischerweise jede Menge Kram reingeschrieben werden, der gemäß der eigentlichen Zweckbestimmung von POLAS (Aufklärung und Prävention von Straftaten) nicht gespeichert werden dürften. Die entsprechenden Eintragungen sind dann mit einer Löschfrist von 13 Monaten versehen. Dass hier [[Zweckbindung]] und (weil der Kram offenbar durchaus suchbar ist) Verhältnismäßigkeit völlig vor die Hunde gehen, war der Polizei wenigstens 2008 gleichgültig. Der LfDI nennet auch einen konkreten Fall, der gut illustriert, was für irre Folgen die Missachtung elementarer Grundsätze des Datenschutzes hat: Jemand hisst eine BRD-Fahne mit einer Banane drauf, der Staatsanwalt prüft und findet, das sei keine Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole; trotzdem taucht er nun bei allen möglichen Suchen in POLAS BaWü auf.
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PHW
= PHW =
Die personenbezogenen (manchmal auch personenengebundene) Hinweise (PHW) sind eine Art Tags in Polizeidatenbanken. Zunächst zur „Eigensicherung der Polizei“ eingeführt („Bewaffnet und gefährlich“), geht ihr Einsatz inzwischen weit darüber hinaus. So wurden schon Gefährderansprachen aus PHWs wie „linksmotivierter Gewalttäter“ gemacht, und natürlich kann, wer einen Betäubungsmittel-PHW hat, sich bei jedem Polizeikontakt auf eine Durchsuchung gefasst machen.
PHWs gab es in der Geschichte deutscher Polizeidatenbanken in großer Zahl, und sie waren immer wieder Gegenstand größerer oder kleinerer Skandale. Neben "gewalttätig" oder "bewaffnet" gab oder gibt es Sachen wie "linksextermistische motivierter Gewalttäter", "psychisch krank" bzw. "psychisch auffällig" bzw. "geisteskrank", typischerweise ohne Grundlage abgesehen von polizeilichen Einschätzungen, "Landfahrer" (heute: HwAo, häufig wechsender Aufenthaltsorg), "BTM-Konsument" und/oder "DROG", gerne auch ohne einschlägige Delikte usf.
Eine [[http://zentralrat.sintiundroma.de/download/6809|Kurzexpertise zu Antiziganismus und Polizei von Markus End (2017)]] zeigt auf S. 21 die Kontinuität rassistischen Einsatzes von PHWs durch Zitate (anonym bleibender) Polizeibeamter: „Mal ehrlich: man hat HWAO erfunden, weil Landfahrer verboten wurde“ und „Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel“.
== Rechtslage ==
Beispiele für PHWs im 1997er INPOL waren nach dem damaligen [[http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__7.html|§ 7 Abs. 3 BKAG]]:
BEWA, Bewaffnet; GEWA, Gewalttätig; AUSB, Ausbrecher; ANST, Ansteckungsgefahr; GEKR, Geisteskrank; BTMK, BtM-Konsument; FREI, Freitodgefahr; PROS, Prostitution.
und nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__8.html|§ 8 Abs. 2 BKAG]]:
VEMO, Straftäter verbotener militanter Organisation/Vereinigung/Partei/ Gruppe; REMO, Straftäter rechtsmotiviert; LIMO, Straftäter linksmotiviert; AUMO, Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität; EXPL, Explosivstoffgefahr; SEXT, Sexualtäter; HWAO, Häufig wechselnder Aufenthaltsort; § 7 oder § 8 BKAG, je nach Fallkonstellation: BEWA, Bewaffnet; GEWA, Gewalttätig; AUSB, Ausbrecher; FREI, Freitodgefahr.
Später wurden die PHW-Listen meist in den Errichtungsanordnungen festgehalten. Was nach deren faktischer Abschaffung durch [[PIAV]] passieren wird, ist noch unklar.
In [[INPOL]] muss ein PHW seit 2005 immer mit einer Speicherung in einer der Dateien Personenfahndung, Erkennungsdienst oder [[KAN]] verbunden sein (<<BtDS(17/8260)>>, Antworten 6 und 9). Die Regelung entstand offenbar, nachdem zuvor freihändig vergebene PHWs die Löschungen der anlassgebenden Einträge überlebten -- was z.B. bei DROG recht handfeste Konsequenzen hatte. Bei der Umstellung wurden allerdings schon vorhandene PHWs nicht an die anlassgebenden Einträge gebunden; es werden also noch lange alte PHWs rumliegen.
Für Baden-Württembergs Nachweissystem POLAS werden in [[http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/5000/15_5841_D.pdf|LtDS 15/5841]] folgende zusätzliche PHW angegeben: Konsument harter Drogen, Fluchtgefahr, Land- oder Stadtstreicher, Mehrfach- und Intensivtäter Gewaltkriminalität und Wechselt häufig Aufenthaltsort.
== Zahlen ==
Nach <<BtDS(17/8260)>> (Anwort 6) gab es etwa zu "Straftäter linksmotiviert" im Januar 2012 7642 Personen in [[INPOL]]. Davon mussten über 3000 Altfälle sein, die seit über sieben Jahren gespeichert waren (die etwas komplizierte Erklärung ist in Antwort 6a aaO). <<BtDS(17/8263)>> (S. 32) gibt für den 3.1.2012 18902 Personen mit PHW Straftäter rechtsmotiviert.
== Weiteres ==
=== PHW psychisch auffällig gibt es nur in Bremen ===
Der PHW "psychisch auffällig" wird laut [[http://www.datenschutz-bremen.de/pdf/jahresbericht_31_kap9.pdf|31. Jahresbericht LfDI Bremen (2008)]] (pdf) bundesweit nur im Land [[Bremen]] nach der Dienstanweisung über polizeiliche Maßnahmen gegenüber psychisch auffälligen Personen aus dem Jahre 2003 vergeben. In dieser Dienstanweisung wird geregelt, dass der PHW „psychisch auffällig“ im Vorfeld der Feststellung einer psychischen Krankheit vergeben werden kann. Somit bedarf es für diesen Eintrag in dem polizeilichen Informationssystem in [[Bremen]] keiner Feststellung einer psychischen Erkrankung durch den Arzt. Die LfDI hat Beschwerden von Betroffenen geprüft und festgsetllt, dass die Vergabe des PHW „psychisch auffällig“ im jeweiligen Einzelfall nicht genau verifizierbar sei. Mit Blick auf die bundesweit durchaus übliche Vergabe eines PHW „psychisch krank“ nach ärztlicher Feststellung hat die [[LfDI]] den inzwischen Rot-Grün regierten Senat angeregt, den PHW „psychisch auffällig“ abzuschaffen und den PHW „psychisch krank“ einzuführen.
Zensus2011
<<TableOfContents>> = Zensus2011 =
Im Rahmen des Zensus werden u.a. etliche Datenbanken von [[Datenbanken anderer Behörden|Behörden]] aus dem Nichtrepressionsbereich zusammen geführt.
Eine <<Rellink(gc/rhzensus.pdf,Einführung in den Zensus aus Antirepressionssicht)>> ist in RHZ 2/2011 erschienen.
== Rechtsgrundlagen ==
- [[http://bundesrecht.juris.de/zensg_2011/index.html|ZensG 2011]] -- regelt den Ablauf der eigentlichen Zählung
- [[http://bundesrecht.juris.de/zensvorbg_2011/index.html|Zensusvorbereitungsgesetz 2011]] -- regelt die Bildung des vorläufigen Anschriften- und Gebäuderegisters
- [[http://bundesrecht.juris.de/bstatg_1987/index.html|Bundesstatistikgesetz]] -- regelt u.a. Auskunftspflichten, aber auch die Vierjahresfrist für die Verwendung von Adressen zur Bildung blockseitenorientierten Auswertungen
== Was wird gezählt ==
Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die
Zusammenführung der Datensammlungen des [[Melderegister]]s
([[http://bundesrecht.juris.de/zensg_2011/__3.html|§ 4 ZensG]]) und der
[[Datenbanken Bundesagentur für Arbeit|Bundesagentur für Arbeit]]
([[http://bundesrecht.juris.de/zensg_2011/__4.html|§ 4 ZensG]]). Diese werden
gespeichert und mit Hilfe von vereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und
mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt.
Dazu wurden bereits 2010 von EigentümerInnen, Hausverwaltungen oder ggf. MieterInnen detaillierte Angaben zu
Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen erfragt.
Im Mai 2011 werden etwa 7 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich
persönlich befragt ("Haushaltestichprobe"), wo u.a. die Religionzugehörigkeit
und die Herkunftsländer der Vorfahren abgefragt werden; dazu wird in
"Sonderbereichen" (Wohnheime, Knäste, Reha-Einrichtungen) mit einem
kleineren Fragenkatalog vollerfasst.
Die Daten werden durchweg personalisiert erhoben. Das Gesetz schreibt vor, der Personenbezug müsse nach der Zusammenführung, spätestens aber bis 2015, entfernt werden.
== Weiteres ==
=== Einflußnahme von Sicherheitsbehörden ===
In einem Vortrag am 27. CCC ([[http://mirror.fem-net.de/CCC/27C3/mp4-h264-HQ/27c3-4111-de-eins_zwei_drei_alle_sind_dabei.mp4|h264-Mitschnitt, 836M]]) wird berichtet, Mitarbeiter_innen von Statistikämtern hätten die Frage nach der Weltanschauung (insbesondere den islamischen Strömungen) auf eine Einflussnahme der Staatssicherheitsbehörden zurückgeführt.
Darauf verweisen auch Anne Roth und Daniel Leisegang in [[http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2011/maerz/zensus-2011-volkszaehlung-im-verborgenen|"Zensus 2011: Volkszählung im Verborgenen" (Blätter für deutsche und internationale Politik, 3/2011)]].
Im Hinblick auf Begehrlichkeiten der Repressionsbehörden ist auch eine Geschichte aus dem <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. TB des BfDI (2011))>> (8.1.2, S. 99) interessant. Dabei hat sich die Polizei Daten der Außenhandelsstatistik per Durchsuchungsbeschluss vom Statistischen Bundesamt besorgt. Auch wenn das Landgericht Mannheim im weiteren Verlauf (Beschluss 22 Qs 7/06 vom 18.7.2007) festgestellt hat, der Zugriff auf die Statistikdaten sei rechtswidrig gewesen, bleibt dennoch festzuhalten, dass das Statistische Bundesamt offenbar nicht sehr zuverlässig ist im hüten des Statistikgeheimnisses, denn die Daten sind ja zunächst aus dem "abgeschotteten Bereich" rausgekommen.
=== Big Brother Award ===
Für den Zensus 2011 bekam Prof. Dr. Prof. Dr. Gert G. Wagner als Vorsitzender der Zensuskommission stellvertretend für alle Beteiligten am Zenus 2011 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2011/.gov|Big Brother Award]] des Jahres 2010.
== Weitere Infos ==
- [[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volksz%C3%A4hlung| Ak Vorratsdatenspeicherung über den Zensus]]
- [[http://zensus11.de/| Fake Zensus 2011 Seite]]
- [[https://www.datenschutzzentrum.de/zensus/faq.html|FAQ des ULD zum Zensus]]
- [[http://www.freie-radios.net/39550| Raidosendungen mit Michael Eberling vom AK Zensus]]
BKA-Aktennachweis
<<bkamig()>>
Der BKA-Aktennachweis ist eine INPOL-Zentraldatei (vgl. [[Datenbanken BKA]]), die Daten zu Personen enthält, die in Kriminalakten des BKA auftauchen.
= Rechtsgrundlage =
<<Doclink(2013-bka-bkaanerrao.pdf,Errichtungsanordnung Stand 2013)>>
= Inhalt =
Der BKA-AN ist parallel zum [[KAN]] gestrickt; der Unterschied ist, dass letzterer Daten der Landespolizeien zu deren Nutzung enthält („Verbunddatei”), während das BKA-AN Daten des BKA zur Nutzung durch die Landespolizeien enthält („Zentraldatei”).
Der BKA-AN spielt eine besondere Rolle, weil er inzwischen die [[elektronische Kriminalakte]] des BKA implementiert – er ist also längst kein „Nachweis” mehr.
Im <<Doclink(2015-BfDI-tb25.pdf,25. TB)>> (2015) moniert die BfDI, dass das BKA doch bitte den Speichergrund – das muss in der Regel eine Negativprognose sein, also eine auf Tatsachen gestützte Argumentation, warum gegen den_die Gespeicherte_n in Zukunft ein Verfahren zu führen sein wird – zwischend im BKA-AN mitspeichern soll.
= Umfang =
Erstaunlich ist, dass das BKA größenordnungsmäßig genauso viele Menschen in ihren Akten hat wie die Landespolizeien (die ihren Kram in der Verbunddatei [[KAN]] speichern):
2006: 2.4 Millionen Datensätze 2009: 2.2 Millionen Datensätze
SlideTemplate
#pragma section-numbers off <<Navigation(slides)>> = Title =
...
Bundestagspolizei
Der Bundestag unterhält eine eigene Polizeitruppe, die zwar wohl keine nennenswerte eiene EDV nutzt, wohl aber [[Datenbanken BKA|Datenbestände des BKA]] sowie das [[BZR]] abfragt, etwa bei der Einlasskontrolle und bei der Vergabe von Hausausweisen (vgl. 28. TB BfDI (2019)).
= Rechtsgrundlage =
Keine. Sagt jedenfalls der BfDI 2019. Grundrechtlich eher unbesorgte Menschen wie der zu diesem Zeitpunkt amtierende Bundestagspräsident Schäuble hätten gerne ihr Hausrecht als hinreichend angesehen. Schäuble hat sich aber auf eine Beanstandung des BfDI hin immerhin bemüßigt gesehen, ein entsprechendes Gesetz in Auftrag zu geben (statt, was ja auch möglich gewesen wäre, die rechts- und jedenfalls möglicherweise auch zweckwidrige Nutzung polizeilicher Datenbanken einzustellen).
IRENE
Datenbank von OLAF, offenbar vor allem gegen Wirtschaftskriminalität gerichtet; wahrscheinlich eines der vielen toten EU-Datenprojekte.
Haarsträubende Technologie (Ask``Sam und MS-Access) und Chaos sind schön beschrieben in einem <<Doclink(IRENE_Freetext.pdf,"Deliverable")>> eines der schrecklichen Projekte, die im EU-Sumpf so blühen.
Vgl. [[Datenbanken EU]].
National and EU-Cybercrime Platforms
= National and EU-Cybercrime Platform =
Die National and [[EU]]-Cybercrime Platform oder European Cyber Crime Platform (ECCP) ist eine Datenbank für den Austausch der Polizeien im Rahmen der [[EU]].
== Information der EU-Kommission ==
Die ECCP ist eine [[Datenbank]] welche die Zusammenarbeit bei illegalen Internetaktivitäten zwischen den [[EU]]-Staaten koordinieren soll. Die technische Infrastruktur und Koordinierung soll dabei von [[Europol]] geleistet werden.
Die [[EU]]-Kommission erläutert die ECCP folgendermaßen:
2008 forderte die französische Ratspräsidentschaft die Mitgliedstaaten auf, nationale Plattformen gegen Cyber-Kriminalität einzurichten und regte [[Europol]] an, eine europäische Plattform gegen Cyber-Kriminalität zum Zwecke der Sammlung, Analyse und des Austauschs von Informationen über Internet-Straftaten einzurichten58. Die Bürger können ihren nationalen Plattformen Fälle von rechtswidrigem Inhalt oder Verhalten melden, die sie im Internet entdeckt haben. Die von [[Europol]] verwaltete Europäische Cybercrime-Plattform (ECCP) dient als Informationsknotenpunkt, wo Analysen durchgeführt und mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden Informationen über Internet-Kriminalität, die unter das Mandat von Europol fällt, ausgetauscht werden59. Fast alle Mitgliedstaaten haben nationale Meldeplattformen eingerichtet. Europol arbeitet derzeit an der technischen Einrichtung der ECCP und wird möglicherweise bald seine [[SIENA]]-Anwendung dazu einsetzen, den Datenaustausch mit den nationalen Plattformen zu verbessern. Insoweit der Datenaustausch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch [[Europol]] einschließt, gelten die einschlägigen Bestimmungen des [[Europol]]-Beschlusses (Beschluss 2009/371/JI des Rates), die Verordnung (EG) Nr. 45/2001, das Übereinkommen 108 des Europarats, das Zusatzprotokoll 181 und die Empfehlung für die Polizei. Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates regelt den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den Mitgliedstaaten und [[Europol]]. Da diesbezüglich kein Rechtsinstrument geschaffen wurde, gibt es keinen förmlichen Überprüfungsmechanismus für Cybercrime-Meldeplattformen. Allerdings deckt [[Europol]] diesen wichtigen Bereich ab und wird in Zukunft in seinem dem Rat zur Genehmigung und dem Europäischen Parlament zur Kenntnisnahme vorgelegten Jahresbericht über die Tätigkeit der ECCP berichten.
Quelle: [[http://ec.europa.eu/home-affairs/news/intro/docs/com_2010_385_de.pdf|Übersicht der EU-Komission zum Informationsmanagement in der EU]] (pdf)
Sozialdaten
''Sozialdaten'' sind gemäß § 67 SGB X Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 35 Abs. 4 SGB I den Sozialdaten gleichgestellt.
Datenbanken des Zoll
<<TableOfContents>>
Der Zoll ist eine der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundesbehörden]] mit polizeilichen Befugnissen. Da er beim Bundesfinanzministerium angegliedert ist, gibt es allerdings gewisse Spannungsverhältnisse.
= Rechtsgrundlagen =
Im engeren Repressionsbereich [[http://www.gesetze-im-internet.de/zfdg.2021/index.html|Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter]] (alias Zollfahndungsdienstgesetz, ZFdG)
Dazu kommen zahlreiche Aufgaben, die der Zoll im Rahmen diverser marktradikaler „Reformen“ von anderen Behörden übernommen hat, so z.B. arbeitsrechtliche Kontrolle.
Für die relativ neue FIU ist es das [[http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/index.html|Geldwäschegesetz GwG]].
= Nachweissysteme =
Neben eigenen Datenbanken benutzt der Zoll die unter [[Datenbanken BKA]]. abgehandelten Systeme, insbesondere die Finanzermittlungsdatei Fedok.
== INZOLL == Informations- und Auskunftssystem des Zolls, wird beim Zollkriminalamt in Köln geführt.
Eingerichtet 1980, wurde bis mindestens 1996 nur mit BDSG als Rechtsgrundlage betrieben (mit anderen Worten illegal, was der BfD damals auch rügte). Zu diesem Zeitpunkt enthielt die Datei rund 1000000 Sachverhalte und 500000 Datensätze zu Personen und Firmen.
Speicherfrist war damals regelmäßig 10 Jahre, und zwar auch für schlichte Ordnungswidrigkeiten, nur in Ausnahmefällen (Verwarnungen) 3 Jahre; gespeichert werden auch Amtshilfeersuchen ausländischer Behörden (von denen natürlich in der Regel keine Meldung über etwaige Einstellungen kommt). Mittlerweile gibt der Zoll Löschfristen von "6 Monaten bis 10 Jahren" an.
Zugriff haben diverse Stellen des Zolls, die Oberfinanzdirektionen (21) und das Bundesministerium der Finanzen (das die Aufsicht über den Zoll führt). Seit dem 1.3.2005 haben auch Staatsanwaltschafen direkt auf INZOLL Zugriff.
Der [[BfDI]] berichtet in seinem <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, 5.4.2 (S. 75) von einem Anhörungsverfahren zu INZOLL-Neu, einem System, das u.a. zur "Aufdeckung noch unbekannter Straftaten" dienen soll und INZOLL generell parallel zu INPOL ausrichten soll. Da die aktuelle Errichtungsanordnung von INZOLL gerade von 2006 stammt, ist davon auszugehen, dass das laufende System unter dieser Flagge eingeführt wurde.
<<BtDS(17/8544)>> bezeichnet INZOLL auch als [[Fallbearbeitung]], was vermuten lässt, dass INZOLL auch allerlei "weiche" Daten enthält, also Daten, die innerhalb von Ermittlungsverfahren einfach mal so erhoben werden.
<<BtDS(17/8544)>> gibt an, INZOLL sei eine Entwicklung von T-Systems.
<<BtDS(17/7307)>> gibt für den 1.10.2011 allein 21458 Datensätze in INZOLL die zur "Gefahrenabwehr" gespeichert werden.
== EURIS ==
"Erfassungs- und Recherchesystem der Informationssachgebiete" -- speichert offenbar "offen" zugängliche Information zur Unterstützung der Zollfahnder.
== COLUMBUS ==
Eine 2003 eingerichtete Datei, die offenbar vor allem gegen Zigarettenschmuggel arbeiten soll ("Aufklärung, Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten auf dem Gebiet der Verbrauchssteuerhinterziehung und -hehlerei,"). <<BtDS(17/7307)>> gibt für den 1.10.2011 8895 Datensätze aller Art in dieser Datei, wie viele davon Personen betreffen, ist nicht klar.
== CRIME-Anwendungen des ZKA ==
Das ZKA lässt eine Instanz der Fallbearbeitung [[CRIME]] laufen. Darauf setzen insbesondere folgende Einzel"anwendungen" auf:
- MAR/YACHT-INFO -- Bekämpfung des Schmuggels über das Meer (romantisch, nein?)
- CARGO-INFO -- Auswertedatei zur Erstellung von Analysen im Luftfracht- Luftpost- und Kurierverkehr
- BALKAN-INFO -- "Erstellung zollspezifischer Analysen mit Bezug zur Balkanroute"; dies scheint ein Spezialgebiet des Zolls zu sein, er brüstet sich, diese Datei als "Zentralstelle" "im Auftrag der Weltzollorganisation" zu führen.
Laut <<BtDS(17/7307)>> waren 10/2011 im gesamten CRIME des Zoll 12747 Datensätze; wie viele davon Menschen betrafen, ist nicht bekannt.
== Weiteres Spezialdatenbanken des Zolls ==
Das ZKA betreibt etliche Spezialdateien, die wohl im politischen Bereich nur selten relevant werden dürften. Dazu gehören u.a.:
- VHG (Verdachts-Hinweise Geldwäsche), Sammelt Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz. Unklar ist hier die Arbeitsteilung im Hinblick auf die BKA-Zentraldatei FIU ist.
- KOBRA -- Ermittlung von Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz; das System läuft beim [[http://www.zivit.de|ZIVIT]]
- BAROCK-W -- Erkenntnisse über organisierte Kriminalität
- SAMBA -- "Sammlung aller Meldungen und Berichte Außenwirtschaft". Es ist unklar, ob das mehr ist als ein annotierter Pressespiegel.
= FIU =
Seit ca. 2020 aus dem ZKA ausgegliedert ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder FIU (Financial Intelligence Unit). Sie soll Gewinne aus Straftaten verfolgen („Geldwäsche“), vor allem aber „Terrorismusfinanzierung“ aufdecken und dann an Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
Im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/30TB_21.pdf?__blob=publicationFile&v=13|30. TB des BfDI für 2020]] wird berichtet (S. 87), dass die FIU recht liberal in [[VIS]] sucht. Das tun sie offenbar so routinemäßig, dass sie auch dann VIS abfragen, wenn die Leute, nach denen sie suchen offensichtlich keine Visa brauchen und insofern gar keine Matches zu erwarten sind. Das steht in gewisser Spannung mit der gesetzlichen Forderung, dass die VIS-Daten nur dann eingesetzt werden sollen, wenn anders nichts zu wollen ist. Ähnlich wurden aus VIS gewonnene Daten ohne ersichtliche Rechtsgrundlage an andere Behörden (und zudem in Drittstaaten) weitergegeben.
= Vorgangsverarbeitung =
Im Zollbereich betreiben die Abteilungen Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter ein System, das in <<BtDS(17/8544)>> als Vorgangsverarbeitung klassifiziert wird. Es handelt sich um eine Eigenentwicklung unter dem Titel "Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit", ProFiS. Nach Auskunft aaO ist das ein horröser Hack, der ein (vermutlich vom bis 2004 für den FKS-Bereich zuständigen Arbeitsamt geerbtes) MS-Access-Frontend mit einem Oracle-Backend kombiniert.
<<BtDS(17/8544)>> beschreibt auf S. 22 weiter das Modul "Erhebungshilfe FKS", mit dem Daten aus FKS zur Weitergabe an die Rentenversicherung aufbereitet werden. Über Rückflüsse werden keine Angaben gemacht.
= Fallberarbeitung =
<<BtDS(17/8544)>> bezeichnet INZOLL auch als Fallbearbeitung.
= Mehr zum Zoll =
Zollverwaltung, häufig auch „der Zoll“, ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen; daneben kann es noch je nach Staat zu besonderen Aufgaben kommen, wie beispielsweise in Deutschland und Österreich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
== Das Zollkriminalamt ==
Das Zollkriminalamt (ZKA) existiert als Bundesbehörde im Fachbereich des Bundesministeriums der Finanzen seit Juli 1992. Es ist die Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes (bestehend aus dem Zollkriminalamt und 8 Zollfahndungsämtern mit 24 Außenstellen) und darüber hinaus eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der deutschen Bundeszollverwaltung. Sein Vorgänger war das 1952 errichtete Zollkriminalinstitut.
== Zusammenarbeit auf EU-Ebene ==
Auch im Zollbereich fließen Daten auf EU-Ebene mittlerweile munter im Rahmen der [[Zusammenarbeit der Zollbehörden]].
== Guerillakampf gegen Datenschutz ==
Aus Sicht von datenschmutz.de tut sich der Zoll seit vielen Jahren hervor durch Versuche, das Auskunftsrecht zu sabotieren. Zunächst haben sie über viele Jahre stur beglaubigte Kopien von Ausweisdokumenten verlangt. Im Rahmen der DSGVO-Einführung (wobei diese <<Rellink(gc/html/dsneu.html,für den Zoll gar nicht gilt)>>) haben sie dafür wohl auf die Mütze bekommen.
Zum Ausgleich haben sie dann angefangen, statt Auskünften blöde Briefe zu verschicken, die erstmal fast so aussehen, als könnten sie eine Rechtsgrundlage haben, etwa in der Art „Für eine gezielte Suche in unserem Datenbestand und zur Beschleunigung des Verfahrens behötige ich konkretere Hinweise zu den Daten, die bei uns vorhanden sein könnten.“
Das war natürlich eine dreiste Frechheit, wenn auch insofern vielleicht DSGVO-rechtfertigbar, als die DSGVO auch allerlei verstaubte Aktenordner auskunftspflichtig machen kann (je nach Details). Dennoch kommt der Handel „Wir sagen dir, was wir über dich haben, wenn du uns noch etwas mehr verrätst“ natürlich nicht in Frage.
Etliche Nutzer_innen des Auskunftsgenerators (und vielleicht auch andere, aber die haben uns nicht Bescheid gesagt) haben sich damit an den BfDI gewandt, der das 2021 gerügt gerügt hat. In den Schreiben hat er klar gestellt:
{{{#!blockquote Zudem scheidet auch eine erstmalige Präzisierungsbitte aus, wenn die betroffene Person in ihrem Auskunftsantrag bereits ausdrücklich deutlich macht, dass sie keine Präzsisierung vornehmen will. }}}
Wir sind schon neugierig auf das nächste Manöver der Verantwortlichen beim Zoll. Sollte jemand, der_die das hier liest, die Möglichkeit haben, diesen eine Datenschutzschulung anzudienen: Bitte tun Sie das.
Natürlich hat auch die 2021-Rüge das ZKA nicht wirklich zivilisiert, und so gab es 2023 eine Fortsetzung ([[https://freiheitsfoo.de/2023/03/28/auskunftsersuchen-bfdi-weist-bmvg-und-zoll-zurecht/|bei freiheitsfoo erzählt]]). Der BfDI hat demnach im Februar 2023 mit großer Zuversicht erklärt:
{{{#!blockquote Die GZD hat in diesem Zuge erklärt, in Zukunft in Fällen, in denen die Präzisierung des Auskunftsbegehrens gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung von vornherein ausgeschlossen wird, auf eine dahingehende Bitte zu verzichten. }}}
Schaun mer mal.
== Big Brother Award für den Zoll ==
Der Zoll bekam 2011 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2011-en/.lab1|Big Brother Award]], weil er außenhandelbetreibende Unternehmen rechtswidrig dazu aufgefordert hat, die Daten seiner Geschäftspartner und Angestellten mit der [[Terrorlisten#EU-Terrorliste|EU-Antiterrorliste]] abzugleichen.
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Datenbanken Sozialamt
Die Sozialämter unterhalten zahlreiche Datenbanken, deren Verwendung durch Polizeibehörden denkbar ist.
TODO: Konkrete Regelungen? Nachgewiesene Zugriffe?
TODO: [[https://www.datenschutz.de/themen/?catchid=24100&score=1|Virtuelles Datenschutzbüro zu Daten bei Sozialberhörden]] im Hinblick auf repressionsrelevantes Material auswerten.
elektronische Kriminalakte
<<bkamig()>>
Als „elektronische Kriminalakte” läuft im Polizeijargon die Speicherung von allerlei, gerne auch rein, spekulativen Material in maschinenlesbarer Form. Eine frühe Diskussion der eKA erschien in der RHZ 1/2014 im Artikel <<Rellink(/gc/html/durchblick.html,Duchblick verloren)>>, eine genauere Betrachtung der Verhältnisse beim BKA in RHZ 4/16 (<<Rellink(/gc/html/fusstritte.html, Fußtritte als Chance)>>).
== Grundlagen ==
Die Strafprozessordnung erwähnt an vielen Stellen "Akten"; der Gesetzgeber hat dabei an Konvolute von Papier und vielleicht noch Tonbänder gedacht, die all die Beweismittel sammeln, mit denen die Polizei ihren Fall machen möchte. Wir sprechen dabei hier von
- "Kriminalakte", sofern diese Sammlungen direkt auf Personen bezogen sind, ohne dass die Polizei einen Fall hätte,
- "Ermittlungsakte", sofern die Polizei einen Fall gemacht hat, und
- "Prozessakte", sofern ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde.
Die Dokumententypen gehen normalerweise auseinander hervor. Rechtlich werden sie nur in Ausnahmefällen unterschiedlich behandelt. Da aus Bürgerrechtssicht die Kiminalakte am wehsten tut -- die Polizei legt sie nach Gutdünken an über wen sie will, und sie ist im Vergleich zu Prozessakten praktisch Eigentum des "tiefen Staats" -- reden wir hier vor allem über sie (als "eKA").
Der <<Doclink(2015-BfDI-tb25.pdf,25. TB)>> der BfDI (2015) diskutiert in Abschnitt 5.13.1:
{{{#!blockquote Kriminalakten dienen der vorbeugenden Gefahrenabwehr und der so genannten Strafverfolgungsvorsorge. Sie dürfen nicht mit den für die Staatsanwaltschaften und das Gericht geführten Strafakten verwechselt werden. Sie sollen der Polizei unter anderem ermöglichen, zu einzelnen Personen Informationen für die Zukunft vorzuhalten und es ihr erleichtern, künftige Kriminalfälle zu lösen.
Speicherungen, die rein vorsorglich für die Zukunft getroffen werden, unterliegen besonderen Anforderungen. Solche personenbezogenen Daten kann das BKA nicht aufgrund der gesetzlichen Generalklausel speichern [...] [w]ill es mehr als nur die sog. Grunddaten speichern (insb. Name, Geburtsdatum, Tatzeit, Tatort und Tatvorwurf), muss es auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage eine sogenannte Negativprognose aufstellen.
Neben der Strafverfolgungsvorsorge existiert eine weitere Funktion von Kriminalakten: Unterstützende Ermittlungen des BKA beginnen regelmäßig damit, dass es Meldungen über Sachverhalte erhält, denen es als Zentralstelle des Bundes mit einer konkreten Sachbearbeitung nachgehen muss, ohne selbst die Ermittlungen zu führen. Dies betrifft etwa Fälle, in denen eine ausländische Polizeibehörde über eine geplante Straftat berichtet oder darum bittet, dass die Polizeibehörden des Bundes und der Länder sie bei konkreten Ermittlungen unterstützen. }}}
== Rechtslage ==
Kriminalakten unterliegen ''nicht'' dem Auskunftsrecht des Datenschutzes, solange sie analog geführt werden; die Strafprozessordnung regelt demgegenüber ein (ziemlich windelweiches) Einsichtsrecht in Prozessakten für Anwält_innen (und §147 (7) potenziell auch für das Opfer), das allerdings erst greift, wenn das Material bei Gericht gelandet ist. Weitere Einsichtsmöglichkeiten existieren, sind aber in jedem Fall sehr aufwändig und bedürfen fast immer anwaltlichen Beistands.
Dies sollte sich ändern, sobald die Daten in in EDV-Systemen sind. So
richtig schlüssige Erfahrungen damit haben wird.
Angesichts der weitgehend unregulierten Natur der Kriminalakten käme
aber an sich einer engmaschigen Aufsicht eine besondere Bedeutung zu.
Für [[INPOL]] beim BKA existierte bis zum Ende noch nicht einmal eine
glaubhafte Errichtungsanordnung für die elektronische Kriminalakte.
Das VG Aachen hat im Urteil [[http://openjur.de/u/141984.html|6 K 1979/08 vom 15.6.2009]] viel über "suchbare Speicherung" von "Kriminalakten" geschrieben. Dem Kontext nach bleibt zweifelhaft, ob damit in der Tat eine wirklich eKA gemeint war oder nicht vielmehr auf "tote" Dokumente verweisende Einträge im NRW-Nachweissystem.
== Zahlen ==
Im <<Doclink(2015-BfDI-tb25.pdf,25. TB)>> der BfDI (2015) berichtet sie, das BKA führe 3.6 Millionen eigene Kriminalakten, davon bereits 1 Million in elektronischer Form. Die BKA-Kriminalakten liegen im [[BKA-Aktennachweis]]; auch das [[KAN]] lässt nach Auskunft des BKA die Speicherung von Kriminalakten zu; das dürfen, der Natur des KAN als Verbunddatei entsprechend, dann wohl Kriminalakten der Länder sein.
== Systeme ==
Gerne eingesetzt generell zur Führung von elektronischen Akten in der öffenlichen Verwaltung wird die [[http://www.egov-suite.com/sitemap.html|eGov-Suite]] der österreichischen Firma Fabasoft, die zumindest in Bayern auch bei der Polizei läuft.
Ein [[http://www.egovernment-computing.de/fachanwendungen/articles/308976/|PR-Artikel von 2011]] berichtet darüber. Die Einphasung und die Migration der Dokumente sei im Rahmen eines Projekts "Elektronisches Kriminalaktenarchiv“ (EKAA) ab Juni 2005 erfolgt. Ein Prototyp 2006 hatte dann schon eine "Anbindung" an die bayrische Vorgangsverwaltung IGVP sowie an die Scan-Standardsoftware [[http://www.kofax.com/document-capture-software/|Kofax Capture]]. Das System soll seit November 2008 aktiv sein und die Daten aus der alten Dokumentenverwaltung ("DokV") komplett enthalten. 2011 sollen 80000 von insgesamt 420000 bestehenden Kriminalakten in das System übernommen worden sein. Die Planung damals war, das System allen 30000 bayrischen Polizist_innen zur Verfügung zu stellen; über Zugriffskontrolle oder Recherchemöglichkeiten redet das PR-Stück nicht.
Politisch interessant ist die Einführung der elektronischen Kriminalakte in Niedersachsen. Dort hatte um 2006 herum Fabasoft wie in Bayern einen Coup gelandet ([[http://www.egovernment-computing.de/projekte/articles/147500/|PR-Stück von 2007]]) und hätte für "alle geeigneten Dienststellen des Landes" (also weit über die Polizei hinaus) das Dokumentenmanagement übernehmen sollen. Die gegenüber Bayern nötigen Anpassungen ("Bildung von Geschäftszeichen sowie [...] Arbeitsschritte im Workflowprozess") lassen ahnen, welche Probleme solche Systeme lösen sollen.
Die Mc``Allister-Regierung wollte dann nach einem [[http://www.egovernment-computing.de/fachanwendungen/articles/388656/|PR-Stück von 2012]] Fabasoft nach einer fünfjährigen Pilotphase rauskegeln und das Dokumentenmanagement einem Hack auf der Basis von Microsoft Sharepoint (Share.Docs von PDV-Systeme aus Erfurt) machen. So oder so hat die Microsoft-Lobby offenbar in der folgenden Regierung Weil wieder an Boden verloren, denn 2013 verlängert diese die Zusammenarbeit mit Fabasoft. Ausgerechnet das Justizministerium hängt jedoch weiter an Sharepoint; wenn dieser Beschluss auch für die Staatsanwaltschaften gelten sollte, ist das für die Polizei bestimmt unterhaltsam.
2011 baute die Bundespolizei ein eKA-System auf; mehr unter [[Datenbanken der Bundespolizei#Elektronische_Kriminalakte]]. Im Bezug auf diese Arbeiten benennt der BfDI in seinem [[https://www.datenschmutz.de/li/docs/2011-BfDI-TB23.pdf|23. TB (2011)]] (S. 90f) ein Grundproblem der eKAen überall: Es werden nämlich bereits Nachweis- und Analysesystem betrieben, "deren Aufgaben und Zwecke sich zum Teil mit denen der eKA überschneiden. Dies kann zu Mehrfachspeicherungen personenbezogener Daten führen." Der BfDI regt an, diese anderen Datenbestände zu löschen. Andererseits hat er auch keinen Vorschlag, "wie Missbrauch vermieden werden kann, wenn nun sehr viel mehr Bundespolizisten mit einem Mausklick und einigen zusätzlichen Angaben Zugriff auf fast alle in der elektronischen Kriminalakte enthaltenen Daten erhalten."
In Schleswig-Holstein wurde die elektronische Akte 2007 eingeführt. Einigen Aufschluss über da, was dabei passiert gibt der [[http://www.iww.de/quellenmaterial/id/82953|Einstellungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.2.2012, 6 Sa 573/10]]. Dort wird ausführlich aus der eKA-Richtlinie für Schleswig-Holstein zitiert; als Zwecke werden genannt:
{{{#!blockquote
- Erkenntnisse für die Bewertung und Abwehr von Gefahren bereitzuhalten,
- Ermittlungen zur Aufklärung von Sachverhalten, insbesondere von Straftaten und die Feststellung von Verdächtigen zu unterstützen.
- Informationen für die Gefahrerforschung zur Verfügung zu stellen,
- Informationen zu Personen-, Tat- und Ereigniszusammenhängen bereitzuhalten,
- Ermittlungsansätze für die Festnahme oder Ingewahrsamnahme gesuchter Personen zu liefern,
- Hinweise für das taktische Vorgehen und Eigensicherung der Polizei vorzuhalten,
- Personenidentifizierungen zu unterstützen,
- Erkenntnisse bereit zu halten, die zur Fertigung einer negativen Sozialprognose herangezogen werden können (z. B. zur Durchführung eines DNA-Verfahrens). }}}
Gespeichert werden demnach weiter auch "Betroffene von Maßnahmen der Gefahrenabwehr"; als Prüffristen werden die üblichen 5/10 Jahre angeboten. Leider ist zum konkreten Inhalt der eKA nichts zu erkennen.
Die BfDI berichtet in ihrem <<Doclink(2015-bfdi-tb.pdf,25. TB (2015))>> (S. 89), das BKA führe 1 Million seiner Kriminalakten elektronisch (von insgesamt 3.6 Mio).
EIS
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<<TableOfContents>>
Die Indexdatei im Verbundsystem von [[Europol]] heißt Informations System (IS), wird heute aber meist EIS abgekürzt.
Auf sie haben alle nationalen Koordinations-Stellen der [[EU]], teilweise schon direkt, Zugriff. Offizieller Sinn von Europol-IS ist es Verbindungen zwischen den Daten aus den Mitgliedsstaaten zu finden um die bi- und multilatere Zusammenarbeit von Polizeibehörden in der [[EU]] zu vermitteln.
= Grundsätzliches zu EIS =
Das Informationssystem bekommt Daten von nationalen Polizeien, von Analysendateien [[AWF]] von [[Europol]] und auch teilweise auch von Drittstaaten. Zugriff haben [[Europol]]-Beamte und die nationalen Polizeien. In der BRD haben, nach einer [[#Anfrage der Linken|Antwort auf eine Anfrage der Linken]], berechtigte MitgliederInnen der Polizeibehörden direkten Zugriff zu IS über das verschlüsselte Netzwerk der [[Staatsanwaltschaften]]. Die berechtigten MitgliederInnen bestimmen das [[BKA]], der [[Zoll]], die [[Bundespolizei]] und die Polizeien der [[Länder]] selbstständig.
= Rechtsgrundlage =
== Artikel 11 des Ratsbeschluss zu Europol ==
[[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32009D0371:DE:NOT|Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)]]:
{{{#!blockquote Artikel 11
Europol-Informationssystem
(1) Europol unterhält das Europol-Informationssystem.
(2) Europol gewährleistet, dass die Bestimmungen dieses Beschlusses für den Betrieb des Europol-Informationssystems eingehalten werden. Europol ist für das reibungslose Funktionieren des Europol-Informationssystems in technischer und betrieblicher Hinsicht verantwortlich und trifft insbesondere alle notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die in den Artikeln 20, 29, 31 und 35 genannten Maßnahmen in Bezug auf das Europol-Informationssystem ordnungsgemäß durchgeführt werden.
(3) In den Mitgliedstaaten ist die nationale Stelle für die Kommunikation mit dem Europol-Informationssystem verantwortlich. Sie ist insbesondere für die in Artikel 35 genannten Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats genutzten Datenverarbeitungsanlagen, für die Überprüfung gemäß Artikel 20 und, soweit nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Verfahren dieses Mitgliedstaats erforderlich, in sonstiger Hinsicht für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Beschlusses zuständig.
}}}
== Europol Gesetz ==
Das Europol-Gesetz regelt die nationalen Ausführungen
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__2.html| § 2 Gemeinsame Vorschriften für das Europol-Informationssystem und die Analysedateien ]]
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__3.html| § 3 Europol-Informationssystem]]
= Inhalt =
Nach dem Artikel 12 des Beschluss des Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) werden im EIS Daten über Personen erfasst, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die [[Europol]] zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind oder die verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die [[Europol]] zuständig ist. Zuständig ist [[Europol]] für alle Delikte die grenzüberschreitend sind und einen gewissen Bezug zu Organisierter Kriminalität (OK) oder Terrorismus bzw (d.h. allgemeine [[Staatsschutz]]-Delikte) ausweisen. vgl [[AWF]]
== Datenmodell ==
Die 2009er-Europol-Verordnung sah als EIS-Datenmodell vor:
- Name und Vorname, gegebenenfalls Aliasnamen;
- Geburtsdatum und Geburtsort;
- Staatsangehörigkeit;
- Geschlecht;
- andere zur Identitätsfeststellung geeignete Merkmale wie objektive und unveränderliche körperliche Merkmale. Des Weiteren dürfen folgende Daten in dem Informationssystem gespeichert werden:
- Straftaten, Tatvorwürfe, Tatzeiten und Tatorte;
- Tatmittel, die verwendet wurden oder verwendet werden könnten;
- die aktenführenden Dienststellen und deren Aktenzeichen;
- Verdacht der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung;
- Verurteilungen, soweit sie Straftaten betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich von Europol fallen;
- die Angabe von Europol oder der nationalen Stelle, die die Daten eingegeben hat.
TODO: auf aktuelle Verordnung bringen.
= Details zum EIS =
== Zugriffsberechtigte ==
Zugriff auf die in EIS gespeicherten Daten haben die nationalen Stellen , die [[Verbindungsbeamte]]n, der Direktor und die stellvertretenden Direktoren sowie ermächtigte [[Europol]]-MitarbeiterInnen. In der BRD sind dies zusätzlich zum [[BKA]] auch ermächtigte Beamte des [[Zoll]]s, der [[Bundespolizei]] und der [[Länder]], die über das sichere Netz der [[Staatsanwaltschaften]] auf IS zugreifen können. Die ermächtigten Beamten bestimmt laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine [[#Anfrage der Linken|Anfrage der Linken von 2010]], jede Organisation selbsständig. Bei Datenbank-Abfragen innerhalb von [[Europol]] sollen mindestens 10% der Abfragen aufgezeichnet werden. Die BRD muss nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__3.html|§ 3 Europol-Gesetz]] jeden zehnten Abruf protokollieren. Die datenschutzrechtliche Verantwortung (d.h. insbesondere Löschung) trägt die einspeisenden Behörden ([[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__6.html|§6 Europol Gesetz]]).
== Vorgehen bei Datenbankabfragen ==
In einem [[http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/international/neuer_tatendrang_bei_europol_1.4387047.html|NZZ-Artikel]] ist ein Beispiel beschrieben, wie die Zusammenarbeit mittels EIS synchronisiert wird:
{{{#!blockquote Eine Polizeistelle im Land X ist im Rahmen einer Ermittlung auf einen Namen und eine Mobiltelefonnummer gestossen. Sie will wissen, ob Name und Nummer schon früher einmal bei einem [[Ermittlungsverfahren]] oder in der [[Zoll]]-Fahndung aufgetaucht sind. Über die nationale Anlaufstelle werden die Daten nach Den Haag übermittelt, wo sie von den Verbindungsbeamten mit den [[Europol]]-[[Datenbanken]] abgeglichen werden. Sofern ein Treffer erzielt wird, erhalten die Verbindungsbeamten nun aber nicht ganze Dossiers, sondern lediglich den Hinweis, die anfragende Stelle solle mit einem bestimmten Code Kontakt aufnehmen zu einer Dienststelle im Land Y. Der Rest spielt sich dann wieder im bilateralen Verfahren ab. Die Auskünfte – wie auch bereits das Einspeisen – unterliegen den Datenschutzbestimmungen des betreffenden Landes und den Vorgaben der [[EU]]. }}}
== Schnittstellen zu Behörden der Einzelstaaten ==
Europol spricht von einer "mobile office capability", es gibt also offenbar eine mehr oder minder öffentlich zugängliche Schnittstellen zu Europol-IS von den Mitgliedsstaaten. In der BRD wird diese nach einer [[#Anfrage der Linken|Anfrage der Linken]] durch das verschlüsselte Netzwerk der Staatsanwaltschaften realisiert über das die befugten Beamten der Polizeibehörden über die IS-Schnittstelle beim BKA direkt auf IS zugreifen können. Das [[BKA]] und andere nationale Kontaktstellen sind über das [[SIENA]]-Netzwerk mit Europol verbunden.
== Attachments ==
Im [[#Jahrebericht von 2008|Jahresbericht von 2008]] erwähnt Europol Erweiterungen von EIS. Danach können seit 2008 Attachments die an die Datensätze angehängt werden. Dabei scheint es sich um Freitext, Fotos oder ähnliches zu handeln. Desweiteren werden die Datensätze automatisch übersetzt und es gibt eine Suchfunktion für das Freitexfeld.
== Zahlen ==
Im Jahre 2008 gab es laut [[#Jahresbericht von 2008|Jahresbericht von 2008]] ca 124000 Anfragen im Europol-IS, das zu dem Zeitpunkt ca 88000 Datensätze enthielt. Die Wachstumsrate ist beeindruckend, denn Anfang 2007 enthielt das Informationssystem gerade mal 35000 Datensätze.
Laut <<BtDS(17/14474)>> (2013) umfasste der "deutsche Datenbestand" 30.666 Datensätze (Stand: 31.3.2013). Insgesamter Datenbestand: 182.118 Personen und Objekte; Zugewiesene Themenbereiche: Drogenhandel (34%), Geldfälschung (14%), Raub (12%), Illegale Einwanderung (12%), Betrug (7%). deutsche Suchanfragen an das EIS im ersten Quartal 2013: 8609 Suchanfragen
[[http://statewatch.org/news/2016/may/eu-europol-ct-centre-report-8881-16.pdf|Ratsdokument 8881/16 (2016)]] führt aus, das EIS kenne 4044 „foreign travelling fighters” (womit da Syrien-Rückkehrer gemeint sein dürften), die von 27 unterschiedlichen Stellen gemeldet wurden, darunter insbesondere auch vom FBI (das damit dann wohl auch als lesender Nutzer feststehen dürfte).
=== Direkte Dateneingabe ===
Die direkte Übertragung von Daten aus nationalen Systemen ins EIS kam nur lansam in die Gänge. Vorreiter waren hier:
- BRD (11/2005)
- Niederlande (9/2006)
- Dänemark (3/2007)
- Spanien (11/2007)
- Belgien (12/2007)
- vier weitere 2008.
2005 war war noch geplant gewesen, dass bereits 2006 alle Staaten direkt ihre Daten in Europol eingeben können (http://www.europol.europa.eu/index.asp?page=publar2005#INFOSYS).
= Weiteres =
- [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Europol Jahresbericht 2008]] (pdf)
- [[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/029/1702948.pdf|Anfrage der Linken zu Europol Datenaustausch von 2010, BTD 17/2948]] (pdf)
- [[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704833.pdf|BT-Ducksache 17/4833]] bestätigt nochmal, dass BKA, LKAen, Bundespolizei und Zoll insbesondere auch Staatsschutzdaten über Europol-IS mit anderen Staaten austauschen.
SKB-Datenbank
SKB-Datenbanken, ausgeschrieben „Szenekundige Beamte”, werden von vielen Bundesländern unterhalten, um relativ breit und tief Daten gegen Fußballfans und andere menschen zu sammeln, die im Sportbereich polizeiauffällig geworden sind; vor allem Ultras stehen dabei im Fokus.
[[https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/51040/f%c3%bchren-auch-in-hamburg-szenekundige-beamte-in-der-fu%c3%9fballfanszene-eine-personendatenbank-.pdf|Bürgerschaftsanfrage 21/2701]] (2016) behauptet, es gebe entsprechende Dateien in zumindest in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin, NRW, Niedersachsen, Sachsen, Hessen.
Die konkrete Ausgestaltung ist wohl jeweils etwas verschieden. Zumeist versucht die Polizei, die Dateien lokal anzusiedeln und sie so der Auskunftspflicht zu entziehen (vgl. [[Datenbanken NRW#SKB-Datenbank]]). In Baden-Württemberg allerdings hat der LfD diesem Trick 2010 eine Ende gemacht ([[Datenbanken Baden-Württemberg#SKB-Datenbank]]).
Typisch ist jedenfalls, dass in SKB-Datenbanken besonders gerne Personen gespeichert werden, gegen die die Polizei noch nicht einmal Ermittlungsverfahren hinbekommt.
Einschlägige Abschnitte auf Länderseiten:
- [[Datenbanken Baden-Württemberg#SKB-Datenbank]]
- [[Datenbanken Berlin#Sportgewalt Berlin]]
- [[Datenbanken Hamburg#SKB-Datenbank]]
- [[Datenbanken NRW#SKB-Datenbanken]]
- [[Datenbanken Niedersachsen#SKB-Datei]] (mit Verweis auf ein desaströses OVG-Urteil, das allerlei Löschverlangen zurückweist)
Datenbanken gegen MigrantInnen
<<TableOfContents>>
= Bundesweite Datenbanken zur Migrationskontrolle =
Auch wenn ihr eigentlicher Zweck die Kontrolle und Verwaltung von Nichtdeutschen ist, stehen die meisten der folgenden Datenbanken stehen auch den Polizeibehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] zur Verfügung.
Zum Datenaustausch in der Verwaltung Nichtdeutscher hat das [[http://www.bamf.de|BAMF]] das XML-basierte Austauschformat [[http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/ITDienstleistungen/Xauslaender/xauslaender-node.html|XAusländer]] definiert. Die Spezifikationen sind im [[https://www.xrepository.de/|XRepository]] hinterlegt und dienen in erster Linie dazu, die Kommunikation zwischen den Fachverfahren verschiedener Hersteller formal zu beschreiben. Die aktuelle Version wird im [[https://www.bundesanzeiger.de/|Bundesanzeiger des Inneren]] regelmäßig veröffentlicht und so zur Verwendung freigegeben. Registrierte Softwarehersteller erhalten sie vorab.
== AZR (Ausländerzentralregister) == Das '''Ausländerzentralregister''' ([[AZR]]) wird vom BAMF geführt und vom [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts|Bundesverwaltungsamt]] betrieben. Es speichert die Daten aller Ausländer, selbst von EU-Bürgern.
== MARIS ==
Die Vorgangsverwaltung im Asylbereich wird vom [[Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge|Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]] betrieben, und ist als solches Nachfolger von ASYLON ab. MARIS enthält die Daten sämtlicher AsylbewerberInnen in der BRD.
Zu MARIS schreibt Bund-Online:
''Mit der Einführung des Dokumenten- und Workflowmanagementsystems MARiS (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) verwaltet das Bundesamt die Asylverfahren elektronisch, d.h. alle Daten und Dokumente stehen digital zur Verfügung. Die Vorteile dieses Systems liegen in der Vereinfachung und Beschleunigung der Aktenbearbeitung und der gestiegenen Qualität durch Automatisierung in einzelnen Abläufen. Damit liegen die Voraussetzungen vor, parallele und identische Geschäftsprozesse zum Thema Asyl in anderen Behörden zu vereinheitlichen. In einem Pilotverfahren (MARiS-Online) sollen mit einzelnen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten die Daten und Dokumente elektronisch ausgetauscht werden. MARiS-Online hat das Ziel, Erkenntniswerte zum Einsatz der virtuellen Poststelle zu liefern.Das Zeitfenster dafür ist bis zum 1. Quartal 2007 vorgesehen. Das Parallelprojekt XAusländer, das federführend von der Ausländerbehörde München seit 15.06.05 betrieben wird, hat den Auftrag alle ausländerrechtlichen Daten in dem Datenaustauschformat XML zu definieren und bestehende Standards wie XMeld, XJustiz oder XDOMEA zu berücksichtigen. Da beide Projekte in enger Abhängigkeit stehen und das Gesamtziel sicherer elektronischer Datenaustausch mit dem allgemein gültigen Austauschformat XML verfolgen, werden sie Teilziele und Ergebnisse miteinander abstimmen.''
Die Webseite, auf der das mal war, http://www.wms.bundonline.bund.de/lang_de/nn_2068/Content/60__dienstleistungen/10__dienstleistungsuebersich/dienstleistungsuebersicht__a__bis__z__catalog,lv2=172358.html, ist mittlerweile down und nicht beim Internet Achive archiviert, Bundonline scheint nichts mehr zu MARIS zu haben, auch das BAMF selbst hält sich eher [[https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1504426&lv2=1364186|bedeckt]].
Nach Angaben einer Mitarbeiterin wird MARIS – entgegen dem, was mensch von einer Dokumentenverwaltung erwarten könnte – zumindest in NRW nicht von den lokalen Ausländerbehörden verwendet.
Nach <BtDS(18/12471)>> hatte MARIS 2017 13000 Client-Maschinen.
== InGe (Integrationsgeschäftsdatei) ==
Dazu steht in <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, 7.1.2 (S. 95):
In §§ 43, 44, 44a AufenthG, § 9 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz sowie § 11 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU werden erstmals Integrationskurse für alle Zuwanderer (Ausländer, Spätaussiedler und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates) einheitlich gesetzlich geregelt (vgl. 20. TB Nr. 6.1.2 und 6.1.2.2). Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde durch das Zuwanderungsgesetz (§ 75 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz AufenthG) die Aufgabe übertragen, die Durchführung von Integrationskursen zu koordinieren und zu steuern. Dabei ergeben sich Schnittstellen zu den beteiligten Ausländerbehörden (ABH), dem Bundesverwaltungsamt (BVA) und zu Kursträgern, die im Auftrag des Bundesamtes die Integrationskurse durchführen. Daher hat das Bundesamt zur Erledigung seiner Aufgaben eine IT-unterstützte "Integrationsgeschäftsdatei (InGe)" entwickelt. Bei dieser Datei, seit 1. Januar 2005 im Echtbetrieb, handelt es sich um ein Datenverwaltungs- und Informationssystem zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Pflege und Anzeige von Daten über die Teilnehmer von Integrationskursen.
Eine Nutzung für Repressionszwecke ist zwar denkbar, Näheres, etwa zu erfolgten oder möglichen Zugriffen, ist aber nicht bekannt. Wahrscheinlicher scheint, dass umgekehrt das BA MF aus der Datei Aufträge für Migrationskontrollbehörden erstellt. TODO: Rauskriegen, wie die erwähnten "Schnittstellen" aussehen.
== VISA Warndatei ==
Eine primär gegen die inländischen Helfer_innen der Ausländer_innen gerichtete Datei, die ca. 2013 online gehen soll; siehe [[Visadatei]].
== Das GASIM ==
Siehe [[GASIM]] – Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration
= Dateien auf Länderebene =
Länder und Kommunen unterhalten offenbar zahlreiche lokale Dateien, von denen wir gerne mehr wissen würden. Bekannt ist etwa eine Datei in [[Datenbanken Hamburg|Hamburg]] (vgl. [[http://www.hamburg.de/contentblob/254734/data/taetigkeitsbericht-20-jahr-2004-2005.pdf|20. TB LfD Hamburg]], S. 85), auf die auch die Polizei zugreift.
= Datenbanken auf EU-Ebene =
Auf [[Datenbanken EU|EU]]-Ebene gibt es etliche Datenbanken, die MigrantInnen betreffen.
- [[SIS]] (bzw. [[SIS II]]) -- Schengener Informationssystem (Fahndungsdaten), zum großen Teil MigrantInnen
- [[EURODAC]] -- Fingerabdrücke von allen AsylbewerberInnen
- [[Entry-Exit-System]] -- Fluggastdaten von Nicht-EU Bürgern bei Ein- und Ausreise aus der EU (in Planung)
- [[VIS]] -- Visadatenbank
Katastrophenschutz
= Katastrophenschutz =
Im Rahmen der [[EU]] wird versucht, Infrastrukturen aufzubauen, die im Katastrophenfall die Hilfe besser koordinieren sollen. Dabei geht es in erster Linie um den Aufbau eines Lagezentrums (MIC) und der Datenbank [[CECIS]].
== Idee ==
Das Innenministerium NRW beschreibt die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz folgendermaßen (vgl [[http://www.im.nrw.de/inn/553.htm|im.nrw.de]]):
{{{#!blockquote Ein Land, welches von einer Katastrophe betroffen ist, jedoch nicht über die Möglichkeiten verfügt, diese allein zu bewältigen, kann über das MIC Hilfe anfordern. Das MIC tritt mit den einzelnen Mitgliedstaaten in Kontakt, um zu ermitteln, welche Hilfeleistungen dem hilfesuchenden Staat angeboten werden können. Auf dieser Grundlage entscheidet das betroffene Land, welche Art von Hilfe es benötigt. Darüber hinaus leistet das MIC technische Unterstützung, zum Beispiel durch ein satellitengestütztes Überwachungssystem. }}}
== Kritik ==
Die Informationstelle Militarisierung (IMI) wird [[http://www.imi-online.de/2011.php?id=2272|kritisiert in einer Analyse in AUSDRUCK April 2011]], der Katastrophenschutz diene der Ausweitung der zivil-militärische Zusammenarbeit und fördere somit den Einsatz des Militärs im Innern. Die Einrichtung des Lagezentrums MIC würde dabei eher an die Einrichtung an Feldherrenhügel als an Hilfeleistungen erinnern. Der Sinn einer sicheren Kommunikationsstruktur sei, brisante Informationen zu kontrollieren, zumal solche, die das Überleben ganzer Bevölkerungsgruppen betreffen. Insofern dürften die MIC-Lagezentren eher dem Machterhalt als wirklicher Hilfe dienen.
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- [[WikiCourse/BasicIntroductionHandOut]]
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- CategoryCategory
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templates:
- HelpTemplate
- HomepageTemplate
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- SlideShowTemplate
- SlideTemplate
Datenbanken EU
Zur Einführung in die DV auf EU-Ebene taugen immer noch zwei Folgen der Datenschmutz-Rubrik Get Connected von 2010: [[http://datenschmutz.de/gc/html/eudb.html|Teil 1]], [[http://datenschmutz.de/gc/html/eudb2.html|Teil 2]]. Viel dazu findet sich auch in der [[http://digit.gipfelsoli.org/|Artikelsammlung von Matthias Monroy]].
<<TableOfContents>>
= Zentrale Datenbanken =
- [[SIS]] (vgl. auch [[SIS-alt]] für jede Menge Geschichte, Zahlen und Anekdoten) -- Schengener Informationssystem (Fahndungsdaten für Personen und Sachen, verdeckte und offenene Ausschreibungen)
- [[Europol]] (Datenbanken des Europäischen Polizeiamtes Europol, allen voran das „EU-weite [[KAN]]-Äquivalent [[EIS]])
- [[EURODAC]] -- Fingerabdrücke von allen Asylbewerber_innen
- [[VIS]] -- Visadatenbank
- SSI – „Single Search Interface”, im <<Doclink(2016-hlexperts-report3.pdf,3. Bericht der expert group on information systems)>> diskutierter Plan, eine einheitliche Suchschnittstelle zu den großen Datenbanken (SIS, VIS, EIS) zu schaffen. Dazu soll auch ein noch nicht näher benannter „Shared biometric matching service” kommen, um Fingerabdrücke, DNA-Spuren und Fotos abgleichen zu können
- [[CIS und FIDE]] -- Datenbanken für den Zoll mit Zugriffsmöglichkeiten von Europol und Eurojust
- [[EU-PNR]] -- Speicherung von Fluggastdaten (vgl. auch unten zum Transfer von [[PNR]] in Drittstaaten]]
- [[Entry-Exit-System]] oder EES -- Fluggastdaten von Nicht-EU Bürgern bei Ein- und Ausreise aus der EU (in Aufbau)
- [[Eurojust]] -- Gemeinsame Datenbank der Staatsanwaltschaften
- [[SitCen]] -- Datenbanken des europäischen Geheimdienstes WikiPedia:Joint_Situation_Centre
- [[FRONTEX]] -- Datenbanken der europäischen Grenzschutzagentur
- Auch die EU gibt eine [[Terrorlisten|Terrorliste]] heraus
- [[OLAF]] Datenbanken der Anti-Korruptionsbehörde der EU-Komission
Seit 2016 findet unter dem Schlagwort „Interoperabilität“ auf EU-Ebene eine groß angelegte Debatte statt um ein Niederreißen der Grenzen zwischen diesen Systemen. Geballte Informationen dazu im [[http://www.statewatch.org/interoperability/eu-big-brother-database.htm|Statewatch Observatory zur Interoperability]]
= Denzentralisierte Informationssysteme =
Die EU reguliert bzw. mandatiert verschiedene Systeme zum Austausch verschiedener Daten zwischen verschiedenen Repressions- und Präventionsorganen der Nationalstaaten. Ein etwas in die Jahre gekommenes Schlagwort dazu ist „Prinzip der Verfügbarkeit”. Generelle Überlegungen von offizieller Seite finden sich etwa in <<Ratsdokument(16637/09)>> (2009).
- [[Vertrag von Prüm]] -- Regelung für den vereinfachteren bilateralen Austausch von DNA-Daten und Nachweisakten zwischen einigen EU-Staaten (derzeit 10 und Norwegen)
- [[ECRIS]] -- European Criminal Records Information System (EU-weites [[Bundeszentralregister]])
- [[EPRIS]] -- European Police Records Index System; eine Art europaweiter [[KAN|Kriminal Akten Nachweis]] (in Planung)
- [[API]] Flugastdaten von Einreisenden aus Drittstaaten in die EU
- [[VISION]] -- VISA Austausch bei Verdacht auf Terrororismus und Organisierte Kriminialität
- [[Zusammenarbeit der Zollbehörden]] im Rahmen des Neapel II-Vertrages
- [[FIU.net]] Kontodaten- und Kontobewegungs- Austausch um Terrorismusfinanzierungsprogramme zu entdecken (für Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften)
- [[Schwedische Initiative]] zeitlich befristeter Datenaustausch von Ermittlungsdaten (DNA, Nachweisakten, ... ) zwischen den nationalen Polizeibehörden, d.h. eine Art EU-weit gültiger Vertrag von Prüm (in Planung)
- [[ARO]] -- Asset Recovery Offices cooperation, Austausch von Bankkonten, KFZ-Kennzeichen bei Ermittlungen, teil der Schwedischen Initiative (in Planung)
- [[National and EU-Cybercrime Platforms]]
= Datenbanken der EU für den Nicht-Repressionsbereich =
- [[RISER]] -- EU-weites [[Melderegister]] (Pilotphase)
- [[EUCARIS]] -- EU-weites Kraftfahrzeugbundesamt
- [[CECIS]] -- Datenbank Infrastruktur zum [[Katastrophenschutz]]
= Verträge zum Bi- oder Multilateralen Datenaustausch =
- [[EU-SEC II]] Datenaustausch über Verbindungsbeamte bei Großereignissen (WM, G8, ... )
- [[PNR]] Fluggastdatenweitergabe an die USA, Australien und Kanada
- [[SWIFT]] offiziell heißt das EU-US TFTP-Agreement und ist ein Abkommen für die Weitergabe von Daten über internationale Überweisungen aus der EU an die USA
= Infrastruktur =
- [[SIRENE]] -- Die Sirenen verwalten den nationalen Spiegel von [[SIS]], in der BRD ist die Sirene beim [[BKA]] angegliedert
- [[SIENA]] – Infrastruktur zum Austausch von Polizeidaten
= Rechtsgrundlagen =
Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen der EU-[[Datenbanken]] und Austauschsysteme gibt es auf der Webseite der EU:
[[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/jl0040_de.htm|Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht]]
== Vor dem Lissabon Vertrag außerhalb der EU ==
Vor dem Vertrag von Lissabon wurde über die EU gerne von drei Säulen (vgl [[http://de.wikipedia.org/wiki/Drei_S%C3%A4ulen_der_Europ%C3%A4ischen_Union|Wikipedia-Artikel zu den drei Säulen der EU]]) räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression (d.h. die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)) . Das hat bedeutet, dass im Rahmer der Repression der EU-Rat (d.h. die Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten) alleine (d.h. ohne das EU-Parlament) über den Bereich entscheiden konnten (bis auf [[SIS|Schengen]]).
Interessanterweise wurde Schengen vor allem in der ersten Säule verortet (wg. Binnenmarkt).Das war teilweise unbequem, weil in der ersten Säule (im Gegensatz zu den anderen) im Prinzip die [[Datenbanken EU#EU-Datenschutzrichtlinie|EU-Datenschutzrichtlinie]] (die überall in nationalem Recht reflektiert sein sollte) gegolten hätte, und so wurde vielfach laviert. Generell wird in den Vereinbarungen häufig auf nationales Recht verwiesen; mit wachsender Routine gibts aber immer mehr gemeinsame Regelungen.
== Seit dem Lissabon Vertrag als Teil der EU ==
Inzwischen gilt der [[Lissabon-Vertrag]], mit dem die Säulenkonstruktion im Wesentlichen wegfällt. Auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit muss inzwischen vom EU-Parlament abgesegnet werden. Das EU-Parlament kann aber weiterhin keine eigenen Gesetze einbringen. [[Europol]] gilt aber trotz der Eingliederung der dritten Säule in die EU weiterhin eine supranationale Organisation.
Auch für den Datenschutz ist inzwischen das EU-Parlament mit verantwortlich, dieses steht in [[Datenbanken EU#Artikel 16 AEUV|Artikel 16]] des [[http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Arbeitsweise_der_Europ%C3%A4ischen_Union|AEU Vertrages]] (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Auch die EU-Grundrechtecharta, auf die aus der Lissabon-Schlussakte verwiesen wird, definiert in Art. 8 ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Leider haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und seine Freunde bislang nicht sehr datenschutzfreundlich entschieden, so dass diese Rechtsgarantien (etwa im Hinblick auf die haarsträubenden Regelungen zu [[SIS]] und den [[Europol]]-Datenbanken) nicht viel Wert sein mögen und sicher irgendwo in den 400 Seiten Vertragswerk ([[Lissabon-Vertrag]] + AEU Vertrag) eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden steht.
=== Artikel 16 AEUV ===
{{{#!blockquote Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht. }}}
Das ist für EU-Verhältnisse ziemlich viel und wird von Seiten der BRD-Datenschützer``Innen für für Polizei und Justiz als bindend verstanden, wie der LfDI Hessen in seinem [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB]] (2.3) meint.
[[http://www.flegel-g.de/lissabon/Protokoll21.html|Zusatzprotokolle 21]] und [[http://www.flegel-g.de/lissabon/Protokoll22.html|22]] zum [[Lissabon-Vertrag]] verlangen für eine Gültigkeit dieser Normen in Dänemark, Irland und UK spezielle Vereinbarungen.
== EU-Datenschutzrichtline ==
Seit 1995 ist die <<Doclink(2002-eurat-dsrichtlinie.pdf,EU-Datenschutzrichtlinie)>> zu beachten (d.h. in nationales oder passendes EU-Recht umzusetzen).
Am 25.5.2018 wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (<<Ratsdokument(2016/679/OJ)>>) EU-weit unmittelbar geltendes Recht. Relativ brauchbare Hintergründe dazu liefert u.a. [[https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzgrundverordnung|der zugehörige Wikipedia-Artikel]].
= Datenschutzkontrolle =
== Europäischer Datenschutzbeauftragter ==
Der Europäische [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragte]] (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Damit der Europäische Datenschutzbeauftragte seiner Aufgabe als unabhängige Kontrollbehörde nachkommen kann, wurde sein Amt durch die EG-Verordnung 45/2001 unabhängig und weisungsfrei gestaltet. Er ist keinem EU-Organ und keiner anderen EU-Einrichtung unterstellt und genießt dieselbe Immunität wie die Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs. Für supranationale Organisationen, wie [[Europol]] ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig.
Was für ein furchtbarer Speichellecker und zahnloser Waschlappen der EDPS ist, wird ganz schön deutlich im <<Doclink(2016-hlexperts-report3.pdf,3. Bericht der expert group on information systems)>>. Gerade haben die „Experten” Datenschutz mit „Common Repositories” und einheitlichen Biometrie- und Auskunftsdiensten über die (zumindest nach Datenschutzbarock ja auch guten Gründen getrennten) verschiedenen Datenbanken in der EU hinweg abgeräumt, da trägt der EDPS vor, und statt zu sagen, dass Rechtsstaat und Datenschutz bedeutet, dass eben nicht alles gemacht wird, was die Polizei irgendwie für nützlich hält, kommt dann Gerede wie (S. 5f)
{{{#!blockquote [...] the objectives — to do more with less, data minimisation and data quality — can be common with data protection. Data protection and data flows are not polar opposites and modern data protection could be a win-win for both data controllers and data protection authorities. [...]
Systems set up for different purposes and made available to different officials can resemble silos, which can limit the purposes for which data are processed, but might be bad for efficiency and cooperation. Yet the need for better exploitation of data should respect in practice all data protection principles.
Interoperability should be about making sure that the right people can get the right data at the right time, subject to the necessary checks and balances. [...]
The EDPS was ready to work with the group to prepare a better future, where EU databases for border management and for law enforcement better embed a modern set of core data protection principles. For example, interpreting the data minimisation principle as allowing, or encouraging, the merging of data from several databases may [MAY! au weia!] represent a misunderstanding of this concept. }}}
Bei solch tapferen Vertretern der Bürger_innenrechte mag mensch beruhigt schlafen gehen.
== JSB bzw. GKI ==
Als Ersatz für richtige [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragten]] haben [[Europol]], [[Eurojust]] und [[SIS]] so genannte [[JSB]]s (Joint Supervisory Bodies; deutsch: Gemeinsame Kontrollinstanz, GKI) oder Authorities, in denen je zwei Vertreter''''''Innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen. Diese sind für die allgemeine Kontrolle und individuelle Beschwerden zuständig. Der EDPS pflegt (hoffentlich) eine [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/pid/79|Liste der JSBs]]
= Geschichtliches =
Vgl. [[/Geschichte]]
= Die Behörde für die großen IT-Systeme (LISA) =
Siehe [[eu-LISA]].
= Die Rolle der BRD =
Wenn etwa bei [[Vorratsdatenspeicherung]] und beim [[E-Perso]] die Berliner Regierung so tut als würde sie von Brüssel unter Druck gesetzt, stimmt das nicht. Denn die Vorgaben in Brüssel werden durch die nationalen Regierungen (EU-Rat) in die Kommission eingebracht, zumeist von [[Frankreich]], dem [[UK]] oder der BRD. Von deutscher Seite geschieht das meist noch durch massiven Lobbyismus der [[Bertelsmann-Stiftung]]. So auch im Bereich der Inneren Sicherheit (Innere Sicherheit ist [[Neusprech]] für Repression). Dies zeigt sich etwa in der Entwicklung zum [[Vertrag von Prüm]] und der [[Future Group]]. [[http://www.statewatch.org/news/2010/may/eu-prum-info-exchange-implementation-5904-rev1-10.pdf|Ratsmitteilung 5904 1 10]] (pdf, S. 5) zeigt, dass noch 2010 die Biometrie-Experten für das [[Vertrag von Prüm|Prüm-System]] unter einer [[BKA]]-Mailadresse erreichbar waren.
Drastisch ist auch die geplante der Speicherung von potentiellen "Troublemakern" in dem Fahndungssystem [[SIS]], einer Idee der deutschen Regierungen seit den Gipfeln von Göteborg und Genua im Jahre 2001. Eine schöne Abhandlung darüber steht in der [[http://www.statewatch.org/analyses/no-93-troublemakers-apr-10.pdf|Analyse 93 der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch]], die auf den bemerkenswerten Umstand verweist, dass auch nach fast zehn Jahren Lobbying außer der BRD nur Dänemark das Konstrukt von ''zukünftigen'' "Gewalttätern" überhaupt in Rechtsform gebracht haben und die BRD immer noch allein steht in deren datenbankmäßiger Erfassung. Der Stand 2009 ist in <<Ratsdokument(5450/09)>> niedergelegt.
Der Dissens zwischen Bundesregierung und fast allen anderen Machthabern innerhalb der EU zeigt sich auch an den Machbarkeitsstudien zu EPRIS und der [[Gefährder]]-Datei; vgl. [[EPRIS#Gefahrder|Geschichte von EPRIS]].
TODO: Troublemaker/Gefährder-Datei als Extra-Thema ausgliedern
= Forschungs-Rahmenprogramme =
Im Rahmen ihrer Forschungsrahmenprogramme legt die EU inzwischen regelmäßig auch Förderprogramme für so genannte Sicherheitsforschung auf. Dabei geht es um [[Katastrophenschutz]], Schutz vor Massenpaniken bei Großereignissen, Migrationskontrolle, Computergestützte Auswertung der [[Videoüberwachung]] und vieles weitere.
Für das FP7 zeigt ein [[http://www.eurosfaire.prd.fr/7pc/doc/1245938184_security_research_2009.pdf|Katalog von Projekten im Sicherheitsbereich]] der EU-Kommission das Spektrum der geförderten Vorhaben -- und auch, wie die Programme häufig nur schlecht getarnte Industriesubvention sind.
Die Informationsstelle Militarisierung in Tübingen weist dabei auf die Verbindungen zum Militärisch-Industriellen Komplex hin: ("[[http://www.imi-online.de/2010.php?id=2081|Rüstung durch die Hintertür: Das EU-Sicherheitsforschungsprogramm]]").
== INDECT ==
Mit dem Projekt [[INDECT]] sollen alle Datenbanken und sonstigen gewonnenen Erkenntnisse der europäischen Sicherheitsbehörden mittels [[Data Mining]] zur Vorhersage von Verbrechen verknüpft werden. INDECT war eines der ersten EU-"Sicherheitsforschungs"-Projekte, die größere öffentliche Aufmerksamkeit erhielten, unter anderem aufgrund eines <<Doclink(2008-indect-werbevideo.ogv,vom Projekt selbst produzierten Werbevideos)>> (Warnung: 40 MB), das schon fast denunziatorisch die Überwachungsfantasien der Macher darstellte.
== SAMURAI ==
SAMURAI Suspicious and Abnormal behaviour Monitoring Using a netwoRk of cAmeras & sensors for sItuation awareness enhancement
Intelligente [[Videoüberwachung]] in Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentern.
== ODYSSEAY ==
ODYSSEAY Strategic Pan-European Ballistics Intelligence Platform for Combating Organised Crime and Terrorism
Eine Art EU-weite Datensammlung zum Waffenschmuggel, dabei sollen auf die Daten auch [[Data Mining]] Programme angewendet werden.
== AMASS ==
AMASS Autonomous Maritime Surveillance System
Automatische Detektion von Flüchtlingsbooten koordininiert von Carl Zeiss.
== Godiac ==
Godiac ist ein internationalem Forschungsvorhaben unter Leitung der schwedischen Polizei mit, das sich „Good practice for dialogue and communication as strategic principles for political manifestations in Europe“ nennt. Das Ziel ist es Demonstrationstaktiken zu erforschen und es steht unter der Leitungs [[Schweden]]s. Deutschland ist [[Niedersachsen]] durch zwei MitarbeiterInnen des Sozialwissenschaftlichen Dienst der niedersächsischen Polizei und durch die Deutsche Hochschule für Polizei in Münster ([[NRW]]) an dem Projekt beteiligt. Erste Feldforschungen fanden bei den Castor-Transporten 2010 in Niedersachsen statt.
[[http://monsters.blogsport.de/2011/05/04/niedersachsen-erforscht-demos/|Monsters: Niedersachsen erforscht Demos, 4.05.2011]]
= Wahrscheinlich tote Projekte =
In der EU blüht das Projektwesen -- irgendwer kriegt ein "Projekt", labt sich ein paar Jahre an den Fleischtöpfen und zieht dann weiter. Wir glauben, dass die folgenden Datenbanken nicht mehr wirklich betrieben werden. Wer Gegenteiliges weiß: Dies ist ein Wiki.
- [[FADU]]
- [[IRENE]]
= Informelle Initiativen =
== CoPPra ==
Eine von der belgischen EU-Präsidentschaft ins Leben gerufene Initiative, die das Ziel hatte, durch offenbar eher konventionalle Polizeiarbeit „Radikalisierungsprozesse” aufzudecken. Dabei ist von Deutscher Seite die Polizei NRW beteiligt. Laut [[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD15/1867&quelle=alle|NRW-Landtagsdrucksache 15/1867]] (2011) sei diese da nur so mit reingerutscht, da ein Beamter des Innenministeriums NRW zum Entstehungzeitpunkt in den Europarat abgeordnet gewesen wäre.
[[http://police-eu2010.be/mu-eu2010/en/projects-1/coppra/|Offizielle CoPPra Webseite]]
== OPC ==
OPC (Observatory for the Prevention of Crime) im Stockholm-Programm 2010 vorgeschlagene Institution up an Observatory for the Prevention of Crime (OPC), "the tasks of which will be to collect, analyse and disseminate knowledge on crime (including statistics) and crime prevention"
Das OPC soll ein "Instrument zum Beobachten von Radikalisierungsprozessen innerhalb der EU sein. Das [[http://www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-info-gathering-uardicalisation-8570-10.pdf|Ratsdokument 8570/10]] schlägt dazu ein "Instrument" vor, mit dem die Mitgliedsstaaten, [[Europol]], [[Eurojust]] und der EU-Geheimdienst [[SitCen]] Informationen über Menschen austauschen sollen, von denen sie glauben, sie wollten TerroristInnen werden. In der Fassung von 2010 klingt das recht nebulös, so dass unklar ist, was da eigentlich geplant ist.
== Remote Forensic Software User Group ==
Die Remote Forensic Software User Group ist eine im Jahre 2008 gegründete Gruppe. Anlaß ihrer Gründung war laut [[http://www.jungewelt.de/2011/11-14/047.php|Junger Welt vom November 2011]] die Promotion für deutsche [[Staatstrojaner]] auf internationalem Parkett: Zu Beginn firmierte der Polizeizusammenschluß sogar noch als [[Hersteller#DigiTask|DigiTask]] User Group. Beteiligt sind neben dem [[BKA]] [[Belgien]], die [[Niederlande]], [[Österreich]] und die [[Schweiz]] und die Bundesländer BaWü und [[Bayern]].
== ECG ==
Die European Cooperation Group on Undercover Activities" (ECG) ist ein informeller Zusammenschluss von den meisten EU-Staaten (ausgenommen Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta und Zypern) und weiteren europäischen Ländern zur Koordinierung von europaweiten Einsätzen von [[Verdeckte Ermittler|Verdeckte Ermittler]]. Die ECG existiert laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken seit 2001. Die Treffen werden einmal jährlich in einem ECG-Mitgliedstaat abgehalten. Internationale Organisationen wie [[Interpol]] oder [[Europol]] seien wie "privatrechtliche Organisationen" nicht beteiligt.
[[http://www.heise.de/tp/artikel/34/34733/1.html| Telopolis: Spitzel aller Länder, 13.05.2011]]
[[http://www.andrej-hunko.de/presse/531-den-internationalen-spitzelstammtisch-aufloesen|PM Andrej Hunko: Den internationalen Süpitzelstammtisch auflösen]]
HändelseStatistik
##language:sv ##master-page:EventStats ##master-date:2002-03-05 10:00:32 Följande diagram är baserade på händelsestatistik i händelseloggen:
- /TräffAntal
- /AnvändarAgenter
- /SidStorlek
LawfulInterception
<<TableOfContents>>
= Lawful Interception =
Lawful interception (LI) ist das legale Mitschneiden von Internet- oder Telefonverkehr durch "Bedarfsträger" (z.B. Polizeien, [[Datenbanke der Dienste|Geheimdienste]], [[Zoll]] usf) zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder Aufklärung. In der Regel spricht man von LI nur, wenn Kommunikationsinhalte erfasst werden. [[TK-Verkehrsdaten]], also Daten zu Ort, Zeit und Partnern einer Telekommunikation, sind weniger gut geschützt und werden noch weit ausgiebiger genutzt.
Vgl. auch [[Überwachungstechnik|Überwachungstechnik]]; dort geht es vor allem um Überwachung außerhalb des Telekommunikationsbereichs.
== Standard durch ETSI ==
Die WikiPedia:ETSI (European Telecommunications Standards Institute) ist eine europäische Behörde, welche für alle möglichen technischen Anwendungen im Bereich der Telekommuniaktion Standards festlegt. Für die [[Abhörschnittstelle]] der europäischen Sicherheitsbehörden legt die WikiPedia:ETSI ebenfalls einheitliche Standards fest. Der Standard zum Abhören ist durch RFC 2804 IETF klassifiziert. Dieses wurde in einem [[Datenbanken EU|EU]]-Ratspapier von 1995 vereinbart. Seit dem 1.1.2005 die müssen auch die Internet- und Emailanbieter die Überwachungs-infrastruktur, wie im [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/52954|Heise-Newsticker]] steht, bereitstellen.
- [[http://www.gliif.org/LI_standards/TIIT-v1.0.0.0.pdf|TIIT 1.0.0]] -- Die technische Beschreibung des ETSI Standards zum Abhören (pdf)
- [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996G1104:EN:HTML| EU-Ratspapier von 1995 ]] -- Beschluss zur Einrichtung eines gemeinsamen Standards
- [[http://www.blackhat.com/presentations/bh-usa-03/bh-us-03-baloo.pdf|Blackhat Präsentation vom Juli 2003 zur Lawfull Interception und dem ETSI-Standard]] (pdf)
Inzwischen gibt es den Europäischen Durchsuchungsbefehl, der die verschiedenen europäischen Polizeien zu gegenseitiger Amtshilfe beim Abhören verpflichtet. Damit müssen die Polizeien auch die Schnüffelergebnisse der jeweils anderen lesen können. Dazu bastelt die ETSI etwas, das freundlich SMILE (Smart Handover Interface between Law Enforcement Agencies) heißt. [[https://digit.site36.net/2017/03/23/project-smile-interface-for-european-telecommunications-interception/|Infos dazu von Matthias Monroy]].
== Überwachungsarten ==
=== Telefonüberwachung ===
Das übliche Abhören von Telefonen wird im Strafverfahren durch §100a/b geregelt und setzt in der Regel schwere Straftaten voraus (129a zählt aber natürlich). Die Maßnahmen müssen gerichtlich angeordnet werden.
Abgehört wird in aller Regel an den großen Vermittlungsstellen der Telekommunikationsunternehmen (im Mobilfunk an den MSCs). Die dort sitzenden Rechner werden aus der Ferne von den Bedarfsträgern bedient, die abgehörten Gespräche normalerweise asynchron (also gesammelt) an die Polizei übertragen. Das System ist so gebaut, dass die Telekoms nicht erfahren (sollen), wer abgehört wird.
Im digitalen Telefonnetz (also mittlerweile durchgehend) gibt es durch Abhören
kein Knacken, Rauschen oder Echo -- entsprechende Effekte haben also andere
Gründe (umgekehrt bedeutet ihre Abwesenheit natürlich keine Vertraulichkeit).
So richtig gut funktionieren die Abhörschnittstellen aber wohl selbst im digitalen Zeitalter nicht immer. So berichtet [[http://annalist.noblogs.org/post/2007/10/03/sicherheitsknoten/|annalist]] im Zusammenhang mit dem [[129a Verfahren#mg-Verfahren|mg-Verfahren]]:
{{{#!blockquote [Andrej Holm] ruft sich selbst von einem Festnetztelefon an, und erreicht statt seines Handys meine Mailbox. Er ruft daraufhin mich vom selben Festnetztelefon an mit der Bitte, sein Handy anzurufen, was ich auch mache. Und erreiche meine eigene Mailbox, mit der Aufforderung, meine Mailbox-PIN einzugeben, was sonst nur geschieht, wenn ich sie von einem anderen Telefon als meinem Handy anrufe. }}}
=== Überwachung in Internetverbindungen ===
Internetprovider sind verpflichtet eine [[Abhörschnittstelle]] für die Sicherheitsbehörden anzulegen. Diese erlaubt insbesondere die Ausleitung von Internetverkehr nach "Anschluss" (also unabhängig von einer konkret zugewiesenen IP-Adresse) und Dienst.
In einem [[http://www.kuechenradio.org/wp/?p=624|Küchenradio-Interview]] hatte der Ex-Terrorverdächtige Soziologe [[129a Verfahren#mg-Verfahren|Andrej Holm]] erzählt, dass ihre Internetverbindung auf einmal langsamer wurde, nachdem wahrscheinlich mit dem Mitlesen begonnen wurde. ETSI-Black Boxes sollten eigentlich keinen derartigen Effekt bewirken, insofern kann diese Beobachtung als ungeklärt gelten.
In einem [[http://www.sueddeutsche.de/politik/iran-ueberwachung-made-in-germany-1.115367|Artikel in der Süddeutschen Zeitung von 2009]] über die Überwachung der Dissidenten im [[Iran]] wird die Technologie zum Überwachen des Internetverkehrs beschrieben. Dort werden IP-Pakete auch aktiv manipuliert. Die ETSI-Black-Bosen, die in der BRD eingesetzt werden, können das nicht. Das System wurde von Siemens entwickelt.
=== Quellen-TKÜ ===
"Quellen-Telekommunikationsüberwachung" ist ein Propagandabegriff des Sicherheits-Industriellen Komplexes, der suggerieren soll, das heimliche Einbrechen in Rechner der Bürger sei eigentlich nichts anderes als das bekannte heimliche Abhören.
Diese Suggestion ist rechtlich wie technisch Unfug und wurde nur ersonnen, um das [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html|Verfassungsgerichtsurteils 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07]] (27.2.2008) zu umgehen, das eigentlich staatliche Computersabotage stark beschränkt hat.
Material zu Staatstrojanern, unter welcher Flagge auch immer, gehört nach [[Staatstrojaner]].
=== Weiteres ===
==== Stille SMS und Funkzellenauswertung ====
vgl [[TK-Verkehrsdaten#Stille_SMS]] und [[TK-Verkehrsdaten#Funkzellenauswertung]]
==== Direktes Abhören von GSM-Verbindungen ====
Die Verschlüsselung auf der Luftschnittstelle von WikiPedia:GSM kann inzwischen als gebrochen angesehen werden, gehört aber nicht zu Lawful Interception, sondern zur Grauzone der [[Überwachungstechnik]].
vgl [[Überwachungstechnik#Direktes Abhören von GSM-Verbindungen]]
== Statistik zum Abhören ==
[[http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1629916/DE/Themen/Justizstatistik/Telekommunikationsueberwachung/Telekommunikationsueberwachung__node.html?__nnn=true|Schöne Daten]] gibts derzeit (2011) beim Bundesjustizamt. Für den Fall, dass sich das bewegen sollte, mal google nach "Die Telefonüberwachungsstatistik enthält die Anzahl der nach den Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen" fragen. TODO: Den Kram mal auswerten und aufbereiten.
2003: Aus der [[http://dip.bundestag.de/btd/15/040/1504011.pdf|Drucksache 15/4011]] des Bundestages (S. 5) geht hervor: Für polizeiliche Überwachungsmaßnahmen (incl. Staatsschutz): Verwendung in 4276 Verfahren, bei denen 24501 Einzelanordnungen neu erlassen und 4937 verlängert wurden (2002: 26177 Anordnungen insgesamt). Betroffen waren 34317 Kennungen (2002: 30478). Der Löwenanteil davon (28314) waren Mobiltelefone. Betroffen waren 10439 Personen.
Aus dem Politbereich waren 19 Verfahren mit Abhören im Bereich Friedens- und Hochverrat, 115 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, und 260 Straftaten nach Ausländer- und Asylgesetz. Der größte Teil der Verfahren (2664) war im Bereich Betäubungsmittel (BTM).
Überwachungen durch Verfassungsschutz oder BND sind hier natürlich nicht enthalten.
Der LfD Ba-Wü spricht [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2005/tb-2.htm|2005]] davon, die Zahl der überwachten Anschlüsse sei von 3730 im Jahr 1994 auf 19896 im Jahre 2001 gestiegen. Dabei habe es nur in 17% der Fälle mit Telefonüberwachung Ermittlungserfolge gegeben, die auf die Ursache der Überwachung bezogen waren.
Christiane Schulzki-Haddouti spricht von [[http://www.heise.de/ct/03/12/048/default.shtml|31 Millionen]] abgehörten Gesprächen für 2002, diesmal in 3981 Anordnungen im Festnetz und 17888 Anordnungen im Mobilnetz. Diese Angaben müssen sich nicht ausschließen, da zu einer Maßnahme mehrere Anordnungen gehören können.
Zu 2005 gibt [[http://dip.bundestag.de/btd/16/030/1603054.pdf|BT-Drucksache 16/3054]] Auskunft: 4925 Verfahren mit 12606 Betroffenen, 49226 Kennungen (etwa +25% gegenüber 2004). Bei Mail Anstieg von 63 auf 279 (+342%), bei Internetzugängen von 92 auf 193 (+110%). Ein politischer Hintergrund dürfte bei etwa 300 (ca. 6%) zu vermuten sein.
Eine Vorstellung, wie sich die Zahl der Verfahren in Betroffene und Gespräche übersetzt, geben [[http://www.heise.de/newsticker/1-1-Millionen-Telefonate-in-Berlin-abgehoert--/meldung/134735|Zahlen aus Berlin]]: Dort hatte es 2008 157 Verfahren mit Lawful Interception gegegen, in deren Gefolge 1052 Anschlüsse von 511 Personen überwacht wurden. Ingesamt wurden 1.1 Millionen Telefonate abgehört. Die Zahl von 7000 Gesprächen pro Verfahren scheint etwas hoch, dürfte aber die Größenordnung treffen. Mit denen Zahlen von 2005 wären dann bundesweit mehr als 40000000 abgehörte Gespräche zu erwarten, was ganz gut zu Schulzki-Haddoutis Schätzung oben passt.
<<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> zählt die Anordnungen:
||2003||24441|| ||2004||29018|| ||2005||35015||
=== Statistik des BMJ zum Abhören ===
[[http://www.bmj.bund.de/enid/82ce200cb5fc066479a43879d3a90106,0/Statistiken/Telefonueberwachung_z2.html|Statistiken vom BMJ zum Telefonabhören]]
operativen Fallanalyse
= operativen Fallanalyse =
Der Begriff Operative Fallanalyse wurde gewählt, um zu verdeutlichen, dass sich die darunter zu verstehenden Methoden auf den einzelnen Kriminalfall beziehen und bei der operativen Fallbearbeitung unterstützend wirken sollen: „Im Bereich der deutschen und der internationalen Verbrechensbekämpfung Bei [[Interpol]] und [[Europol]] existierten bereits die Begriffe „Kriminalitätsanalyse“ (im Sinne der „strategischen Kriminalitätsanalyse“) sowie „operative Kriminalitätsanalyse“. Bei ersterer geht es vor allem um die Analyse von Kriminalitätsphänomenen und Kriminalitätsentwicklungen, die über den Einzelfall hinaus reichen. Bei letzterer geht es vor allem um die Analyse von Großverfahren (beispielsweise im Bereich der Wirtschaftskriminalität). Deshalb wurde zur Abgrenzung davon für die im Folgenden beschriebenen verschiedenen Arbeitsmethoden, die alle dem besseren Verständnis des einzelnen Kriminalitätsfalles dienen, der Oberbegriff „Operative Fallanalyse (OFA)“ gewählt.“
Der Begriff der „Operativen Fallanalyse“ vereinigt als Oberbegriff die verschiedenen fallanalytischen Methoden (z.B. Fallanalyse, Täterprofilerstellung) und computerunterstützte Werkzeuge (z.B. [[ESPE]], [[ViCLAS]], [[Länderübergreifende Software|Data Mining Software]]) unter sich. „Operative Fallanalyse“ ist auch zugleich die Bezeichnung für die Organisationseinheiten bei den [[LKA]]s (Ausnahme [[Bayern]], dort dem Polizeipräsidium München angegliedert) und dem Bundeskriminalamt ([[BKA]]), welche die fallanalytischen Verfahren anwenden.
'''vgl [[http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Operative_Fallanalyse|Krimpedia:Operative Fallanalyse]]'''
IBVS
= Informationssystem zur Bearbeitung von Sicherheitsüberprüfungsakten =
Beim IBVS handelt es sich um ein "Aktenverwaltungssystem für die Bearbeitung und Verwaltung von Sicherheitsüberprüfungsvorgängen", bei dem "Stammdaten der zu überprüfenden Personen werden nebst Metadaten zu den Sicherheitsüberprüfungen in einer Datenbank zentral verwaltet" werden (http://www.cio.bund.de/DE/IT-Angebot/EfA-Systeme/IBVS/ibvs_node.html, mit Datum von 2008).
Es wird vermutlich von allen "Geheimschutzbeauftragten" von Behörden verwendet, die glauben, so etwas zu brauchen. Überprüft würden folglich nur Personen, die für solche Behörden arbeiten. Die IBVS-Bestände scheinen dabei laut <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> auf recht kleiner Ebene verwaltet zu werden:
{{{#!blockquote Für die Sicherheitsüberprüfungen bedeutet dies, dass dem Geheimschutzbeauftragten nur Daten zu den von ihm betreuten sicherheitsüberprüften Mitarbeitern mitgeteilt werden dürfen. Im kontrollierten [Bundespolizei-] Präsidium war es jedoch gängige Praxis, Sammelverfügungen an alle Bereiche unabhängig von deren konkreter Betroffenheit zu übersenden. }}}
== Technisches ==
Der Bund-CIO führt für 2008 aus, das System habe damals aus einer "veralteten und störanfälligen Access97 Anwendung" bestanden. Das ist konsistent mit der Auskunft aus <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, die Bundespolizei habe Sicherheitsüberprüfungen auf einem "nicht vernetzten Personalcomputer (PC) mittels der Datei IBVS". Das alles dürfte so zu interpretieren sein, dass IBVS damals jeweils lokal verwendet wurde und evtl. verwaltete Daten manuell aus anderen Quellen eingepflegt wurden.
Der [[http://www.cio.bund.de/DE/IT-Angebot/EfA-Systeme/IBVS/ibvs_node.html|Bundes-CIO plante 2008]] folgende Architektur für ein Nachfolgesystem:
{{{#!blockquote Anwendung in der Client-/Servervariante läuft auf Basis Linux SLES 10.x, MySQL DB als zentrales Datenbanksystem. Die Anbindung an die Datenbank erfolgt über JDBC. Auf Seiten der Anwendung ist eine JAVA VM (aktuelle Vorgabe im BMI 1.4.2_07) notwendig.
In der reinen Clientversion (Einzelplatzlösung) ist es möglich Datenbank und Anwendung gemeinsam auf dem Zielsystem zu installieren. }}}
Wie im zweiten Fall die Daten aktuell gehalten werden wollen, ist nicht erkennbar.
OK
= Organisierte Kriminalität (OK) =
Als Organisierte Kriminalität werden nicht nur mafiose Strukturen a la der Pate bezeichnet, sondern alle die in einer Gruppe die kriminelle Ziele systematisch verfolgen. D.h vor allem Drogenkriminalität. In Flautezeiten des Terrorismus dient die OK zur Rechtfertigung des Ausbaus polizeilichder Befugnisse.
== Heiner Busch zu OK ==
Heiner Busch hate Anfang der 1990-ziger folgende Thesen zur OK und Ausweitung der Befugnisse der Polizei aufgestellt:
{{{#!wiki note Was taugt der Begriff organisierte Kriminalität, insbesondere wenn er so wenig differenziert und so breiig ist, wie bei Stümper/ Sielaft7. Geht es an, so völlig unterschiedliche Dinge in einen Topf zu werfen, wie: die übliche Bandenkriminalität, illegale Märkte (Drogen, Waffen, Autos, Kunstwerke, Sondermüll), Korruption und Eröffnung von Spielräumen für schmutzige Geschäfte durch staatliche Politik, Parallelgesellschaften wie sie unter dem Begriff "organized crime" diskutiert werden, wo die Parallelgesellschaft die staatlichen Institutionen und die offizielle Gesellschaft dominieren? Die Debatte um OK hat auch nach zehn Jahren noch den Charakter einer Sicherheitskampagne, bei der es darum geht, durch den Verweis auf angebliche und reale Gefahren geplante oder bereits betriebene Methoden zu legitimieren. So wie der Terrorismus der 70er Jahre die Etablierung der Informationstechnik in der Polizei legitimierte, so rechtfertigt die Debatte um OK und Drogenhandel seit Anfang der 80er Jahre neben dem weiteren Ausbau der Datenverarbeitung den verstärkten Einsatz und die Verrechtlichung verdeckter Methoden. Die Folgerungen stehen schon längst fest. Wer diskutieren will, mache sich zum Gehilfen der kriminellen Bosse, bewusst - oder wie Raith sagt - unbewusst. }}} Quelle: [[http://www.nadir.org/nadir/initiativ/sanis/archiv/europol/kap_18.htm|Heiner Busch, Mit welchen Mitteln gegen "organisierte Kriminalität" - Das ist die Frage]]
Länderübergreifende Software
<<TableOfContents>>
= Gemeinsam genutzte Software =
Ursprünglich hatten die Landespolizeien für ihre Nachweissysteme Eigenentwicklungen in Auftrag gegeben -- oder sie ließen ihre Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung vom BKA mitverarbeiten. [[POLAS]] war dann Ende der 1990er Jahre eine erste Kooperation zwischen verschiedenen Landespolizeien.
Inzwischen sind etliche Hersteller auf den Plan getreten, die die Polizeien mit einer Art "Standardsoftware" zu versorgen versprichen. Diese Tendenz ist unter anderem deshalb beunruhigend, weil sich auf diese Weise ein Feature Creep, ein quasi marktwirtschaftlicher Zwang, Polizei-EDV mit immer neuen Funktionen auszustatten, ergeben hat.
So gibt es neben den klassischen Nachweissystemen, die elektronische Akte [[Vorgangsverwaltung]] und [[Fallbearbeitung]]s-Software zur Analyse.
Diese Seite versucht, einige der populäreren Softwarepakete aufzulisten.
== Nachweissysteme ==
=== Software für Nachweissysteme ===
- Das Softwaresystem [[POLAS]] wird von den meisten Ländern als Verdächtigenkartei inzwischen verwendet.
- In [[Datenbanken Berlin|Berlin]] wird [[Poliks]] verwendet (Poliks ist ein integriertes System, d.h. sowohl Nachweis als auch Vorgangverwaltung)
- [[Bremen]] verwendet ISA-Web, welches wie [[Poliks]] auch eine Vorgangsbearbeitung beinhaltet
== Vorgangsverwaltungen ==
[[Vorgangsverwaltung]]en dienen der gesamten Erfassung der täglichen Arbeit.
- [[ComVor]], Ein System zur Vorgangsverwaltung, das inzwischen in vielen Ländern läuft.
- [[IGVP]] wird von [[Datenbanken Bayern|Bayern]], [[Datenbanken NRW|NRW]] und [[Datenbanken Thüringen|Thüringen]] verwendet.
== Fallbearbeitungen ==
[[Fallbearbeitung]]s-Software dient der Analyse von Daten mittels [[Data Mining]] zum vermeintlichen finden von Tätern.
- [[CRIME]] ist eine in öffentlicher Obhut entwickelte Fallbearbeitung, die in vielen Ländern und z.B. auch beim Zoll eingesetzt wird.
- rsCase ist ein Software-Paket zur "praktische[n] Arbeit im Bereich operativer Ermittlungen von Behörden" und unterstützt "vernetzte Fallbearbeitung, Auswertung und weltweites Incident Reporting" ([[http://www.rola.com/mod2/produkte_namen/rscase.html|Produktbeschreibung]]), das von [[http://www.rola.com/|rola Security Systems]] für verschiedene Landespolizeien und das [[BKA]] angepasst wurde. In [[Datenbanken Bayern|Bayern]] heißt das entsprechende System z.B. EASY, in [[Datenbanken Schleswig-Holstein|Schleswig Holstein]] Merlin und in [[NRW]] CASE. Auch wenn es gerne als [[Data Mining]] System angepriesen wird, sind die Fähigkeiten noch nicht besonders weitreichend. Das verkleinert die Problematik, die durch solche Programme entsteht, allerdings nicht. Da die Fehleranfälligkeit bei schlechter Programmierung noch größer ist. Laut [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33509/1.html|Telepolis]] geht die Vergabepraxis für die Programme nicht besonders koscher ab. Rola bekommt anscheinend die meisten Ausfträge, weil sie gute Beziehungen zum [[BDK]] (Bund Deutscher Kriminalbeamter) pflegt und öffentliche Ausschreibungen aus Sicherheitsgründen vermieden werden ([[http://www.heise.de/ct/artikel/IT-Systeme-der-Polizei-Fahndung-Ermittlung-Analyse-301375.html|siehe auch ct-Artikel]].) Desweiteren gibt es nach einem [[http://www.heise.de/tp/artikel/37/37967/1.html|Telepolis Artikel vom 8.11.2012]] direkte Schnittstellen zur [["Anti-Terror-Datenbank"]], welche so das [[Data Mining]] über das Trennungsverbot hinweg ermöglicht und dieses somit digital ausgehebelt.
- [[http://www.spss.com/de/predictive_analytics/index.htm|SPSS]] ist ein aufgebohrtes Statistik-Programm, welches von der [[Datenbanken Hessen|Hessischen Polizei]] und vermutlich noch weiteren [[Datenbanken auf Länderebene|Ländern]] verwendet wird.
== Sexualstraftäterdateien == Viele [[Länder]] haben meist aus populistischen Gründen Datenbanken für entlassene ehemalige Sexualstraftäter eingeführt. Diese sehen vor, dass das relevante Umfeld auch außerhalb der Polizei zwecks [[Prävention]] informiert wird.
=== Dateien der Länder ===
- [[Bayern]] verwendet laut [[http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/HEADS_in_Bayern|Krimpedia]] HEADS, wobei die Datenbank von rola entwickelt wurde.
- In [[Hessen]] heißt das laut[[http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Zentralstelle_zur_%C3%9Cberwachung_r%C3%BCckfallgef%C3%A4hrdeter_Sexualt%C3%A4ter_(Z%C3%9CRS)_beim_Hessischen_Landeskriminalamt|Krimpedia]] Argus.
- In [[NRW]] wird dieses unter dem Namen Kurs NRW betrieben
Weitere Programme der Länder: [[http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Zentralstelle_zur_%C3%9Cberwachung_r%C3%BCckfallgef%C3%A4hrdeter_Sexualt%C3%A4ter_(Z%C3%9CRS)beim_Hessischen_Landeskriminalamt#Programme_zur.C3.9Cberwachung_entlassener_Straft.C3.A4tern_in_anderen_Bundesl.C3.A4ndern|Krimpedia zu den Sexualstrafäterdateien der Bundesländer]]
HjælpSkabelon
##language:da ##master-page:HelpTemplate ##master-date:2002-02-13 21:46:50 == Skabelon for hjælpesider == Tekst.
=== Eksempel === {{{ xxx }}}
=== Resultat === xxx
LAPOS
<<bkamig()>>
Die [[Datenkbanken BKA|BKA-Datenbank]] „Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten” (LAPOS) ist in <<BtDS(18/4752)>> erwähnt als zur "Erhebung von Daten zur Lagedarstellung politisch motivierter Kriminalität" eingerichtet. Sie besteht seit 2001. De facto dürfte das BKA darin Daten zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und primär aus dem linken Spektrum kommenden Demonstrationen sammeln. <<BtDS(19/15346)>> sagt zu ihrem Zweck:
{{{#!blockquote Die Datei dient dazu, die aus dem nationalen und internationalen Bereich übermittelten Informationen anonymisiert zu sammeln, auszuwerten und hierüber Nachweis zu führen, diese inhaltlich für Zwecke der Lagedarstellung und -analyse zu erschließen und diese zur weiteren Verarbeitung zu steuern. }}}
Wir haben nicht den Schimmer einer Ahnung, was das konkret bedeutet. <<BtDS(19/15346)>> gibt jedenfalls konsequenterweise an, es gebe zwar fast 600000 Datenwätze in der Datei, aber keine Personen.
In <<BtDS(18/4752)>> heißt es zum Stichwort „anonymisiert”, die Datei enthalte „außer der Geschlechtszugehörigkeit und des Alters des bzw. der Tatvedächtigen keinerlei personenbezogene Daten.”
Laut <<BtDS(18/5312)>> (S. 6) haben nur Leute aus der BKA-Abteilung Polizeilicher Staatsschutz Zugriff auf die Datei; nach der traditionellen BKA-Logik würde es sich also um eine Amtsdatei handeln.
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Personenliste Links
<<bkamig()>>
<<TableOfContents>>
Das BKA ist der Schrittmacher im Bereich repressiver Datenbanken weit über die BRD hinaus. Neben einer großen Zahl eigener Datenbanken (als "[[INPOL]]" bekannt) betreibt das BKA auch die [["Anti-Terror-Datenbank"]] und fungiert als Kontaktstelle und Antreiber für [[Datenbanken EU|Polizei-EDV auf EU-Ebene]].
Mehr zum BKA als Institution auf [[Datenbanken BKA/Apparat]].
== Rechtsgrundlage ==
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/index.html|BKA-Gesetz]], insbes. §11
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/index.html|StPO]], insbesondere §§483ff
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html|Bundesdatenschutzgesetz]]
- <<Doclink(2010-bundesrat-bkavo.pdf,Verordnung für die Dateien nach dem BKA-Gesetz)>> (speziell für vom BKA betriebene Verbunddateien, vgl. [[#Verbunddateien-Verordnung]]
== Nachweissysteme ==
Das BKA bezeichnet seine Nachweissysteme gerne kollektiv als polizeiliches Informationssystem ([[INPOL]]); an ihm sind angeschlossen das BKA selbst, die Landeskriminalämter, sonstige Polizeibehörden der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]], die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]], Dienststellen der [[Datenbanken des Zoll|Zollverwaltung]] -- soweit sie grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen -- und das Zollkrimialamt beteiligt.
Das ist insoweit relevant, weil sich daraus eine Aufteilung der in INPOL enhaltenen Datenbestände ergibt, nämlich in
- Verbunddateien -- hier speichern und löschen die Teilnehmer in eigener Verantwortung für alle anderen Teilnehmer, das BKA fungiert in erster Linie als Systemadministrator
- Zentraldateien -- hier speichert das [[Datenbanken BKA|BKA]] selbst eigene und fremde Daten, die anderen Teilnehmer können je nach Bedarfslage lesen
- Amtsdateien -- Daten, die nur dem [[Datenbanken BKA|BKA]] gehören und die den anderen Teilnehmern in der Regel nicht zugänglich sind.
An irgendeiner Stelle (spätestens <<BtDS(16/2875)>>, 2006) hat das BKA angefangen, den Begriff INPOL-Z auf die drei Dateien KAN, Erkennungsdienst und Personenfahndung anzuwenden. Insbesondere ''sollten'' keine Personen in INPOL stehen, die nicht in einer der drei Dateien stehen (was allerdings auch 2012 noch nicht so ist).
Beim Gebrauch des Wortes "Datei" in diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass wohl tatsächlich alle Daten in ''einer'' physikalischen Datenbank vorhanden sind und nur logisch in die verschiedenen Bereiche aufgeteilt sind.
Übersichten über vom BKA betriebene Datenbanken geben fast schon regelmäßig Antworten auf Bundestagsanfragen der PDL:
- 2006: <<BtDS(16/2875)>>
- 2009: <<BtDS(16/13563)>>
- 2010: <<BtDS(17/2803)>>
- 2011: <<BtDS(17/7307)>> (Das BKA gibt hier nur Zahlen zur Gefahrenabwehr, so dass die Zahlen bei manchen Dateien nicht vergleichbar sind)
- 2013: <<BtDS(17/14810)>>
=== Einzeldateien ===
INPOL ist aufgeteilt in zahlreiche Teildatenbanken, die jeweils eigene [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] haben und zum Teil -- z.B. [[ViCLAS]] -- auch ganz eigene Infrastruktur mitbringen. Wir versuchen hier, einen Überblick die länger bestehenden Datenbanken zu geben.
-
Verbunddatei KAN: [[KAN]] ist der Kriminalaktennachweis, das Herzstück der Datenbank und zwischenzeitlich deutlich mehr als nur ein Nachweissystem
-
Verbunddatei Datenbank Innere Sicherheit: [[Datenbank Innere Sicherheit]] ehem. APIS, jetzt dann und wann auch unter dem Kürzel IFIS laufend; die Datei über Staatsfeinde ist der große Klassiker von INPOL.
-
Verbunddatei bzw. Zentraldatei AFIS: [[AFIS]], d.h. Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem
-
Verbunddatei DAD: [[DAD]], d.h. DNS-Auskunftsdatei oder "Gendatenbank"
-
Verbunddatei FIT: [[FIT]], d.h. Fundstellennachweis islamischer Terrorismus
-
Verbunddatei ViCLAS: [[ViCLAS]], Violent Crime Analysis System, eine [[Data Mining]]-Anwendung, die das BKA aus Kanada gekauft hat
-
Verbunddatei APOK: Aufklärung/vorbeugende Bekämpfung im Bereich organisierte Kriminalität (Okt 2006: 280000 Datensätze, 2009: 270000, 2011: 58947 Personen zur Gefahrenabwehr)
-
Verbunddatei APR: Aufklärung/Verhütung von Straftaten im BtmG-Bereich (Okt 2006: 550000 Datensätze)
-
Verbunddatei Datenbank für digitalisierte Fingerabdrücke-A: digitalisierte Fingerabdrücke von allen Asylbewerber
Innen und möglicherweise anderen AusländerInnen; vgl. auch [[EURODAC]], geliefert vom BAMF. Juni 2009: 266000 Datensätze, Oktober 2011: 244757 Datensätze aus dem Präventionsbereich -
Verbunddatei "Datenbank für digitalisierte Finger- und Handflächenabdrücke-P": digitale Biometrie von Händen und Fingern, die von Polizeien und Zoll aufgenommen wurden. [[AFIS]] speichert demgegenüber offenbar nur die extrahierten Merkmale. 2006 zusammen mit den Daten von Ausländer``Innen ca. 1.3 Millionen Datensätze, 2009 2.2 Millionen, 2011 2495780 aus dem Präventionsbereich
-
Verbunddatei DOMESCH ("Dokumente/Menschenhandel/Schleusung): 2001 eingerichtet zur Bekämpfung von "Schleusungs- und Dokumentenkriminalität" (Okt 2006: 1200000 Einträge -- diese Zahl ist wohl nur zu erklären, wenn man vermutet, dass gestohlen gemeldete Reisedokumente o.ä. hier gespeichert sind). Okt 2011 sind 240926 Personen gespeichert.
-
Verbunddatei ERKENNUNGSDIENST: [[ERKENNUNGSDIENST]] ist eine Sammlung aller Erkennungsdientslicher Behandlungen
-
Verbunddatei FDR: [[FDR]] "Falldatei Rauschgift"
-
Verbunddatei Auswertung Rauschgift: siehe unter [[FDR]]
-
Verbunddatei FUSION: "Bekämpfung der Rockerkriminalität" (no shit!). Eingerichtet nicht etwa 1960, sondern 2000. Kam 2006 auf knapp 40000 Datensätze, 2009 dann auf 58000. 2011 waren 30354 Datensätze zur Prävention gespeichert.
-
Verbunddatei Fedok: 2000 zur Unterstütztung Finanzermittlungen bei BKA und [[Zoll]] eingerichtet. 2009 7000 Datensätze; 2011 152 zur Prävention gespeicherte Personen.
-
Verbunddatei [[Gewalttäter Links]] ("Limo")
-
Verbunddatei Aumo: "Gewalttäter politisch motivierte Ausländerkriminalität", eingerichtet Jan 2001, enthielt 2006 lächerliche 300 Datensätze, 2009 nur noch 154 (<<BtDS(16/13563)>>), 2011 dann 257 aus dem Präventionsbereich; offenbar operieren die Polizeien in dem Bereich bevorzugt mit der Zentraldatei DABIS; 2019 hatte die Polizei hier 3939 Personen gespeichert (<<BtDS(19/15346)>>).
-
Verbunddatei "Gewalttäter rechts", eingerichtet Jan 2001, enthielt 2006 rund 1800 Datensätze, 2009 noch 1300, 2011 1013 im Präventionsbereich, Anfang 2012 nach <<BtDS(17/8263)>> 929 Personen. <<BtDS(17/8263)>> gibt darüber hinaus auf S. 33 eine Übersicht der "Fahndungen" in der Datei, die einen Höchststand im Jahr 2005 (2573 Personen) erkennen lassen. <<BtDS(19/15346)>> hat für 2019 dann wieder 19703 Personen.
-
Verbunddatei "Gewalttäter politisch motivierte Kriminalität nicht zuzuordnen". Klingt komisch, gibts aber seit 2019 und datte da bereits 859 Personen (<<BtDS(19/15346)>>).
-
Verbunddatei "Gewalttäter politisch motivierte Kriminalität religiöse Ideologie". Eine 2019 begonnene Auskopplung aus der AUMO, startete bereits mit 1954 Personen.
-
Verbunddatei Kinderporno: Eingerichtet 1995, Juni 2009 satte 477000 Datensätze, 2011 73099 Datensätze im Präventionsbereich
-
Verbunddatei Gewalttäter Sport: siehe [[Gewalttäter Sport|eigene Seite]]
-
Verbunddatei Gewalttäter Personenschutz. Das geht nicht etwa gegen Security-Unternehmer, sondern soll Straftaten gegen "gefährdete Personen" vorbeugen. Eingerichtet 2004, 2011 mit 94 Einträgen aus dem Präventionsbereich.
-
Verbunddatei HAFTDATEI: Verzeichnis der Personen, die sich in "behördlichem Gewahrsam" befinden sollen, seit 1993. 2006 waren etwa 100000 Datensätze enthalten, 2009 500000, 2011 251015 im Präventionsbereich (was auch immer "Prävention" bei der Haftdatei bedeuten soll). Um die Haftdatei gab es vor allem Skandale wegen verzögerter Löschung mit denkbar katastrophalen Folgen.
-
Verbunddatei KINDERPORNOGRAFIE: enthielt 2006 rund 320000 Einträge. Interessant mag diese Datei sein, weil auch Menschen, die sich für anonyme Kommunikation im Netz einsetzen, dort landen könnten (z.B. Betrieb von TOR-Servern oder Freenet-Knoten)
-
Verbunddatei NSIS-PERSONENFAHNDUNG: effektiv ein Spiegel der entsprechenden Daten aus [[SIS]], 2006 ca. 1.3 Millionen Datensätze; 2009 angeblich insgesamt nur ca. 110000, 2011 mit Personenbezug 908773 (dabei sind alle SIS-Fallgruppen offenbar unter "Prävention" subsumiert worden...). Warum 2011 nur eine Auswahl der SIS-Einträge enthalten gemeldet wurde, ist unklar.
-
Verbunddatei NSIS-SACHFAHDNUNG: effektiv ein Spiegel der entsprechenden Daten aus [[SIS]], 2006 ca. 15.5 Millionen Datensätze; 2009 nur 4.3 Millionen. Wie bei NSIS-PERSONENFAHNDUNG ist unklar, warum ein Großteil der SIS-Daten wegfällt.
-
Verbunddatei PERSONENFAHNDUNG: Fahndung nach Personen zur Festnahme, Ingewahrsamnahme, Aufenthaltsermittlung, polizeilichen Beobachtung; dazu Überwachung bei Führungsaufsicht (Bewährungsauflagen!) und nach zollrechtlichen Bestimmungen. 2006 ca. 900000 Datensätze (vermutlich größtenteils aus Führungsaufsicht), 2009 4.4 Millionen Datensätze; 2011 3975584 im Präventionsbereich
-
Verbunddatei SACHFAHNDUNG: seit 1985, 2006 waren 10.6 Millionen Datensätze gespeichert (gibt es da keine Speicherfrist?), 2009 17 Millionen.
-
Verbunddatei DEO ("DOK Europa Ost"), "Aufklärung und Verhütung von Straftaten überörtlich agierender osteuropäischer Täter im Bereich der Eigentumskriminalität". 2011 mit 80057 zur Gefahrenabwehr gespeicherten Personen.
-
Verbunddatei Falschgeld, eingerichtet 2001; 2011 49281 zur Prävention gespeicherte Personen
-
Verbunddatei FUZ ("Fälschung unbarer Zahlugnsmittel"). Eingerichtet 2004, 2011 14004 Datensätze aus dem Präventionsbereich
-
Verbunddatei Geldwäsche-Datei. Eingerichtet 2006 zur Verfolgung von Fällen, in denen §§261, 129a,b tangiert sind. 2011 mit 17804 Datensätzen aus dem Präventionsbereich
-
Verbunddatei IuK (Informations- und Kommunikationskriminalität). Errichtet 2007, 2011 17804 Datensätze im Präventionsbereich
-
Verbunddatei KfZ ("internationale Kfz-Kriminalität", also wohl Autodiebstahl). Errichtet 2000, 2011 4545 Datensätze aus dem Präventionsbereich
-
Verbunddatei Korruption. Errichtet 1997, 2011 4781 Datensätze aus dem Präventionsbereich
-
Verbunddatei SÄM-ÜT ("Straftaten gegen ältere Menschen - überörtliche Tätere"). Das richtet sich offenbar gegen Haustürbetrüger von schwerwiegender oder bundesweiter Bedeutung. Eingerichtet 2007, 2011 14499 Datensätze aus dem Präventionsbereich
-
Verbunddatei VermiUTot ("Vermisste und unbekannte Tote"). Errichtet 1983, 2011 immerhin 14660 Einträge zur Gefahrenabwehr (für die unbekannten Toten?)
-
Verbunddatei WiKri ("Wirtschaftskriminalität"). Errichtet 1997, 2011 mit 2587 Einträgen aus dem Präventionsbereich
-
Verbunddatei "ST TRIO": Eingerichtet 2011 zur Verfolgung der zuvor als "Dönermorde" verharmlosten Nazimorde. Zunächst erwähnt in <<BtDS(17/8263)>>.
-
ehemalige Verbunddatei [[Schläfer]] zur Abwicklung der Post 9/11-Rasterfahndung
-
Zentraldatei [[DORIS]] („Dokumentations-, Recherche- und Informationssystem”)
-
Zentraldatei [[PMK-links-Z]]
-
Zentraldatei PMK-rechts-Z ("Erkenntnisse" des BKA zu Nazis zur Verwendung in den Ländern); 2011 610 Personen, nach <<BtDS(17/8263)>> Anfang 2012 681 Personen
-
Zentraldatei PMK Finanz-Z ("Bekämpfung der Finanzierung der politisch motivierten Kriminalität"). 2009 eingerichtete Datei, die 2011 gerade mal 124 Personen enthielt.
-
Zentraldatei Spionage/Tec-Z ("Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität aus den Bereich Spionage, illegaler Technologie- und Warentransfer, Proliferation und ABC-Kriminalität" -- steht so in <<BtDS(17/7307)>>, samt "politisch motiviert"). Eingerichtet 2008, hatte 2011 2106 Einträge.
-
Zentraldatei EGE-Ausland-Z ("Entführungen, Geiselnahmen und herausragende Erpressungen im Ausland). 2010 eingerichtet (der Anlass ist nicht bekannt), hatte 2011 8 Datensätze zur Gefahrenabwehr gespeichert.
-
Zentraldatei GS ("Gewalt- und Schwerkriminalität"). Eingerichtet 1989, 2011 mit 4784 Einträgen aus dem Präventionsbereich
-
Zentraldatei G8: Sammlung und Auswertung von Informationen zur Bekämpfung des Widerstands gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm. Eingerichtet 2006, im Oktober 2006 gerade mal 162 Datensätze. 2009 wieder gelöscht.
-
ehemalige Zentraldatei IgaSt: Sammlung und Auswertung zur Bekämpfung des Widerstands gegen "Globalisierung". Eingerichtet 2003, eingestellt 2011
-
Zentraldatei ABC: Kriminalität, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen und ihrer Herstellung stehen könnten (2006: 4000 Einträge, 2009: 4000)
-
Zentraldatei [[BKA-Aktennachweis]]: Nachweis der Kriminalakten bei BKA, quasi die Zentralversion von KAN (2006: 2.4 Millionen Datensätze; 2009: 2.2. Millionen)
-
Zentraldatei DABIS: eingerichtet 2002, dient der "Bekämpfung islamistischen Terrorismus. 2006 Nachweis von 22000 Personen und knapp 4000 (!) Organisationen; 2009 9000 Personen, 3000 Organisationen.
-
Zentraldatei DAREX: Seit 2003 bestehende Auswertedatei zur Verfolgung der Verbreitung aus politischen Gründen zensierter Medien (von Handschriften bis DVDs), offenbar spezifisch gegen Faschokram. 2009 4200 Datensätze. Anfang 2012 849 Personen (<<BtDS(17/8263)>>), Ende 2019 1563 Datensätze, aber laut <<BtDS(19/15346)>> keine Personen.
-
Zentraldatei MDB-DAREX: Eine seit 2015 bestehende Begleitung von DAREX (MDB könnte „Mediendatenbank“ sein?), in der offenbar die Medien selbst gehalten werden („Bereitstellung von Publikationsinhalten“, <<BtDS(19/15346)>>). Ende 2019 3741 Einträge; woher bei der vermuteten Funktion die 170 Personen kommen, die sich darunter befinden sollen, bleibt unklar.
-
Zentraldatei MDB-Links: „Bereitstellung von Publikationsinhalten mit direkten oder indirekten [sic] Bezug zur politisch motivierten Kriminalität (PMK-links)“ (<<BtDS(19/15346)>>). Ende 2019 2773 Einträge, dabei im Gegensatz zu den Angaben für MDB-DAREX keine Personen.
-
Zentraldatei FIU-Datei: Sammlung und Auswertung von Meldungen nach dem [[http://bundesrecht.juris.de/gwg/index.html|Geldwäschegesetz]].
-
Zentraldatei InTE-Z: Bekämpfung des "internationalen Terrorismus", 2006 sind knapp 8000 "Objekte" und 17000 "Beziehungen" gespeichert, 2009 13700 Datensätze insgesamt, 2011 dann 17070 Records allein zur Gefahrenabwehr
-
Zentraldatei LANDESVERRAT: Erst 2006 eingerichtet, als längst niemand mehr Geld aus Moskau bekommen hat. Startete aber schon mit 180000 Datensätzen, 2009 70000 Objekte, 12300 Personen und 7300 Vorgänge, 2011 2845 Datensätze zur Gefahrenabwehr
-
Zentraldatei PERSONENLISTE ST-32: Übersicht über "aktuelle [[Gefährder]]" im bereich des "islamistischen Terrorismus". 2006 eingerichtet, Juni 2009 432 Personen; November 2019 621 Personen (<<BtDS(19/15346)>>).
-
Zentraldatei Personenliste PMAK/Völkerstrafrecht; in der Zweckerklärung in <<BtDS(19/15346)>> ist das schon deutlicher angesagt: Leute „im Bereich der politisch motivierten Kriminalität Ausländer zu dokumentieren.“ Daber. November 2019 nur 70 Leute, und das, obwohl die Datei schon seit 2013 betrieben wird.
-
Zentraldatei TATMITTELMELDEDIENST: Sammlung von Daten über Sprengstoff- und Branddelikte seit 1998, 2009 54000 Objekte, 7700 Personen.
-
Zentraldatei TC: Sammlung und Auswertung zu Proliferation und illegalem Technologietransfer seit 1988; 2009 14600 Objekte, 880 Personen, 1800 Vorgänge.
-
Zentraldatei ReKa: "Rechtsextremistische Kameradschaften". 2001 eingerichtet, Juni 2009 magere 241 Einträge; wenn die BKA-Datenhaltung hier die Realität wiedergäbe, wärs natürlich nicht schlecht. <<BtDS(17/8263)>> (2012; S. 23) berichtet, die Datei sei gelöscht worden, nachdem sich in den "letzten Jahren des Bestehens" "aufgrund des Fehlens entsprechender Erkenntnisse der Bestand der Datei" deutlich reduziert habe -- nun, das rechte Auge...
-
Zentraldatei Bilddatenbank Kinderpornographie: Eingerichtet 2002, Juni 2009 7500 Datensätze
-
Zentraldatei Operation Baleno: Eingerichtet 2006 zur "Verbreitung von Kinderpornographie im Internet", Juni 2009 69 Datensätze; analoge Zentraldateien zu "Operation Candyman", "Operation Falcon", "Operation Icebreaker", "Operation Marktplatz", "OperationNieve", in vergleichbarem Umfang, größtenteils wieder gelöscht.
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Zentraldatei [[LAPOS]] -- Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten
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Ermittlungsdatei (?) "GED TRIO": Eingerichtet 2011 zur Verfolgung der zuvor als "Dönermorde" verharmlosten Nazimorde. Zunächst erwähnt in <<BtDS(17/8263)>>.Vermutlich bezieht sich die zuvor nicht bekannte Bezeichnung "Ermittlungsdatei" auf die neue Vorgangsverwaltungssoftware des BKA von rola.
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Amtsdatei PMK-rechts-S ("Erkenntnisse" des BKA zu Nazis zur Verwendung in eignen Verfahren)
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Amtsdateien "Internationaler Terrorismus -- Gefahrenabwehrsachverhalte" und "Internationaler Terrorismus -- Gefahrenermittlungssachverhalte". Ende 2011 eingerichtete Dateien, in die das BKA offenbar eigene Terrorgeschichten speichern will. Die Abwehrdatei startete mit 1105 Datensätzen, der Umfang der Ermittlungsdatei ist nicht klar (tauchte zum ersten Mal in <<BtDS(17/7307)>> auf).
Noch etwa 15 weitere Zentraldateien mit teilweise eher abseitigen Zwecken oder Namen ("Operation Icebreaker", eine Datei zu offenen Haftbefehlen in der "Region Thailand"; "Angie" über die Weiterveräußerung gestohlener Navigationsgeräte) existierten 2006. Darunter sind auch TANFOGLIO zum Umbau von Schreckschusspistolen zu scharfen Wafen oder CAMOUFLAGE generell zum Umbau von Waffen. Der Wildwuchs deutet auf konfligierende Bürokratien innerhalb der EU-Polizeibehörden hin. Auch hier dürfte sich inzwischen eine Absetzbewegung in Richtung der schwächer regulierten Fallbearbeitungen ergeben haben.
<<BtDS(19/15346)>> nennt etliche weitere Zentraldateien, die vermutlich größtenteils kurzlebig sein werden. So etwa die „Analysedatei KhAD“ mit 250 Menschen und 23 Organisationen, die in Afghanistan in politische Morde verwickelt sein sollen, die „Auswertung ISA Reise“, die schon seit 2012 Reisebewegungen von Islamist_innen verfolgen soll (mit 6 Einträgen wohl nicht sehr erfolgreich), die Zentraldatei „MDB-AIMI“, die seit 2015 „Publikationsinhalte mit direktem oder indirektem Bezug zum islamischen Terrorismus“ sammelt (und dabei immerhin fast 1000 Leute speichert).
Dazu kommen fast 100 Amtsdateien, in die sich das BKA nur ungern reingucken lässt. Ihre Zwecke umfassen von Mord und Totschlag über [[129a Verfahren|§129, §129a, §129b]], Schleusung, Nineeleven, Rauschgift, Geldwäsche, Untreue, Menschenhandel, Menschenraub, Kreditbetrug, Kindesmissbrauch, Personenschutz bis hin zu Urheberrecht und Anlagebetrug alles, was man sich so vorstellen kann. Der Datenumfang bewegt sich zwischen einigen wenigen und einigen tausend Einträgen, ihre Lebensdauer ist typischerweise kurz (einige Jahre), auch wenn eine 129a-Amtsdatei unbekannten Namens immerhin schon seit 1995 am Start ist. Eine bekannte Amtsdatei war [[Global]] zur Beobachtung von Globalisierungkritiker_innen.
== Fallbearbeitung ==
<<BtDS(17/8544)>> nennt als Fallbeabeitungen "INPOL-Fall" und rsCase (vgl. [[Länderübergreifende Software]], beim BKA auch bCase oder b-case genannt; seit 2005). Die Regierung erläutert nicht das Verhältnis der beiden Systeme (abgesehen davon, dass rsCase auf INPOL-Fall über BLOS zugreift und ggf. Daten über BLDS zurückliefert), insbesondere nicht, ob die Regelung, das BKA solle keine Daten zu Personen speichern, die nicht in INPOL-Z stehen, auch für rsCase durchgesetzt wird. Es scheint, dass einfach ein bestimmter Satz von Dateien (2012: EGE Ausland-S, EGE Ausland-Z, IntTe-Gefahrenabwehrsachverhalte, IntTE-Gefahrenermittlungssachverhalte, IntTE-S, IntTE-Z, PMK-Finanz-Z, PMK-links-S, PMK-links-Z, PMK-rechts-S, PMK-rechts-Z, Spionage/Tec-S, Spionage-Tec-Z) auf der technischen Basis von rsCase betrieben werden.
<<BtDS(17/11130)>> gibt an, die "Analysesoftware" Analyst's Notebook könne aus bCase exportierte Daten lesen.
INPOL-Fall dürfte sich aus den alten Strafverfolgungsdateien bzw. dem Fallbereich von INPOL entwickelt haben; <<BtDS(17/8544)>> beschreibt (S. 26), das BKA selbst habe das Programm 2002 (also wohl im Zuge der Migration weg vom alten INPOL) aus der Länder-Fallbearbeitung Crime (Hamburg, Hessen) geforkt, habe sich aber inzwischen weit weg von Crime entwickelt.
INPOL-Fall bedient auch die Fallbearbeitung der Bundespolizei (<<BtDS(17/8544)>>, S. 21).
Das BKA führt INPOL-Fall in seiner Eigenschaft als Strafverfolgungsbehörde, was u.a. durch die Berufung auf §483 StPO (und nicht in erster Linie das BKAG) angezeigt wird wird. Laut <<BtDS(16/2875)>> können diese als Verbunddateien (also von Landespolizeien fütter- und abfragbar) geführt werden, müssen es aber natürlich nicht. Die Theorie hinter diesen Dateien ist grundsätzlich, dass das BKA dann und wann für Staatsanwaltschaften tätig ist und Daten, die mit dieser Tätigkeit in Verbindung stehen, auch irgendwo liegen müssen. Mit dem Abschluss des entsprechenden Strafverfahrens werden die Strafverfahrensdateien gelöscht; ob es Regelungen zu einer Migration von für Gefahrenabwehr oder Aufklärung künftiger Straftaten geeignet scheinender (also weiterspeicherbarer) Daten gibt, ist nicht bekannt.
<<BtDS(17/4833)>> berichtet in diesem Zusammenhang von einer "Strafverfahrensdatei PMK-links-S" (Antwort auf 11.). Die Regierung erklärt: "Das BKA speichert die im Rahmen seiner Zuständigkeit gewonnenen Daten in der Datei 'PMK-links-S'. Andere Polizeidienststellen, bei denen Spuren und Hinweise eingehen, liefern die Daten auf konventionellem Wege an".
Ebenfalls in den Bereich der Fallbearbeitung gehört eine Software namens Netwitness, die in <<BtDS(17/8544)>> (S. 27) als 2009 vom BKA erworben erwähnt wird. Sie dient zur Analyse von Mitschnitten von Netzwerkverkehr.
== Vorgangsverarbeitung ==
<<BtDS(17/8544)>> (S. 20) gibt an, das BKA verwende eine Eigenentwicklung als VBS. Das ist ausweislich 28. TB BfDI (der im übrigen die Tatsache der Eigenentwicklung lobt, da Datenschutz-Vorgaben so vergleichsweise schnell umgesetzt werden konnten) auch 2019 noch so. Dort (S. 55f) bemängelt der BfDI auch, dass VBS nicht hinreichend zwischen tatsächlicher Vorgangsbearbeitung, Verbrechensbekämpfung und Dokumentation unterscheidet. Er erwähnt insbesondere eine Funktion „Dateienrundlauf“, die nicht nur über Daten im VBS recherchiert, sondern auch noch über etliche weitere Bestände wie INPOL oder das BZR.
Der BfDI kommentiert das sehr explizit „Das VBS darf deshalb nicht als umfassendes Recherchesystem genutzt werden“ – und es wäre schön, wenn sich das auch bei den Landespolizeien herumsprechen würde.
Bemerkenswert an dem BfDI-Bericht ist noch, dass offenbar große Teile der Vorgangsabwicklung schlicht im Dateisystem liegen („Ein Großteil des Schriftverkehrs und der Vermerke sind lediglich als Dateien in den Gruppenlaufwerken gespeichert“). Wie das in der Realität aussieht und wie die Dateien wieder verschwinden sollen, wenn sie nicht mehr gespeichert werden dürfen, will mensch sich nicht vorstellen (weshalb der BfDI auch diese Praxis beanstandet hat).
Weiter führt er aaO an, dass das BKA kriminaltaktische Anfragen (KTA) der Länder im VBS speichert; Personen werden also dort einfach nur dehalb gehalten, weil irgendwer sich mal beim BKA über sie erkundigt hat. Der BfDI dazu: „Es ist zweifelhaft, was damit genau dokumentiert werden soll.”
Wie üblich bei Vorgangsverwaltungen fand der BfDI auch Wildwuchs bei den Speicherfristen. Offenbar hat das BKA dazu noch weniger Regelungen als die den Bereich ebenfalls gerne chaotisierenden Länder (vgl. [[Vorgangsverwaltung#Speicherfristen]].
Darüber hinaus werden für das Kriminaltechnische Institut noch genannt das Kriminaltechnisches Informationssystem (KISS) und Forensisches Informationssystem Handschriften (FISH), hergestellt von einer Firma namens GFaI (Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik). Beide Verfahren wurden auch schon mal als Teile von INPOL geführt. Sie haben jedoch offenbar keine Kopplung mit dem Rest der BKA-EDV (<<BtDS(17/8544)>>, S. 21).
== Weitere beim BKA angesiedelte EDV ==
- [["Anti-Terror-Datenbank"]]
- Das BKA betreibt das deutsche N-[[SIS]] und ist Kontaktstelle für ein- und ausgehende Anfragen an SIS ("[[SIRENE]]")
- Das BKA ist die nationale Kontaktbehörde zu [[Europol]]
- Das BKA führt inzwischen auch [[Elektronische Kriminalakte]]n
=== BLOS und BLDS ===
BLOS (Bund-Länder-Online-Schnittstelle, Hochladen) und BLDS (Bund-Länder-Datei-Schnittstelle, Runterladen) sind Protokolle zum Datenaustausch zwischen INPOL-Fall und Länderpolizeien. <<BtDS(17/8544)>> definiert (S. 25):
{{{#!blockquote Die BLDS erlaubt es den Inpol-Teilnehmern, im jeweiligen Landesbestand vorliegende, verbundrelevante Daten oder im Zusammenhang mit Großschadenslagen gewonnene Daten automatisiert an Inpol-Fall zu übertragen. Die BLDS-Schnittstelle kann durch jeden Inpol-Teilnehmer nach entsprechendem Freigabeverfahren genutzt werden.
Über die BLOS können Recherchen aus einem Fremdsystem an Inpol-Fall gestellt und das Ergebnis der Anfrage von Inpol-Fall an das Fremdsystem zurückübermittelt werden. Der Umfang der Nutzung wird durch den jeweiligen Inpol-Teilnehmer entsprechend der für ihn eingerichteten Rechte bestimmt. }}}
BLDS ist ein Erbe der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006, BLOS wurde 2007 in Betrieb genommen.
Allerdings haben die Länder offenbar die Investition fürs Anflanschen entsprechender Schnittstellen an ihre EDV gescheut. Jedenfalls berichtet <<BtDS(18/8533)>> (2016), lediglich Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein nutzten die Möglichkeit zum digitalen Austausch, während die anderen Länder weiter „manuell“ erfassten (also wohl: Abtippen).
=== ZaRD === Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen. Zunächst eine "menschliche Netzstreife" mit deutlichem Fokus auf Pornografie und verwandte Verbrechen -- nach Kinderpornografie an zweiter Stelle waren bei den Verdachtsmeldungen laut [[http://md.hudora.de/jura/ZaRD/ZaRD-Zahlen2001.pdf|Zahlen von 2001]] aber immerhin schon "Staatschutzdelikte" mit 8.2% bzw. 89 Meldungen.
Ganz offensichtlich konzentriert sich ZaRD aber auf halbwegs öffentliche Quellen (Usenet, IRC, WWW, Filesharing in dieser Reihenfolge). Angesichts der im Vergleich zu den tatsächlichen einschlägigen Delikten winzigen Zahl von 1086 Meldungen fragt mensch sich allerdings, was die Leute tun und wonach sie suchen. Immerhin lassen etwa die [[http://www.artikel5.de/artikel/bka-2000.html|Vorträge bei einer Infoveranstaltung des BKA zur Kriminalität im Internet im Februar 2000]] schon ahnen, dass die ZaRD-Leute Größeres vorhatten.
Im September 2004 kündigt das BKA an ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/51185|Heise-Newsticker dazu]]), auch hier mit Datenbanktechnik Doppelermittlungen vermeiden zu wollen -- die Datenbank soll mit [[Zoll]], [[Bundespolizei]] und [[LKA]]s geteilt werden.
=== Honeypots ===
Das BKA hat mehrfach eingestanden, die eigenen Webseiten als Honeypots eingesetzt zu haben. Dabei wurden Inhalte, die die BKA-Leute nach "kriminalistischen Erfahrung" für Zielpersonen relevant hielten ins Netz gestellt und dann versucht, über die IP-Adressen der Seitenbesucher``Innen zu bestimmen -- Ermittlungspraxis dieser Art ist sicher ein Grund für das Bestehen des BKA auf der [[Vorratsdatenspeicherung]], denn bei einigen Verfahren hat das mit dem Auflösen der Adressen nicht furchtbar gut geklappt.
Diese Praktiken kamen zuerst im Rahmen des Verfahrens gegen die "militante gruppe" ans Tageslicht. [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Honeypot-www-bka-de-209903.html|heise-Online vom 27.3.2009: "BKA-Honeypot www.bka.de"]] beschreibt dabei das Verfahren, in dem ein Verweis auf eine BKA-Seite in die interim eingeschleust wurde. Erfreulicherweise konnte das BKA die meisten der 417 daraufhin erbeuteten IP-Adressen nicht auflösen, lediglich (ausgerechnet) die Telekom lieferte 120 Namen, die, so musste das BKA eingestehen, allesamt irrelevant waren.
Angesichts der so dokumentierten Streubreite ist eigentlich schon klar, dass das nicht geht, und tatsächlich "verbot" das Innenministerium dem BKA entsprechende Methoden (vgl. [[http://heise.de/-208339|heise.de 21.3.2009: "Innenministerium stoppt Überwachung der BKA-Seite"]]) aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in das Telekommunikationsgeheimnis. Warum das Innenministerium erst nach dem Bekanntwerden solcher Methoden zu solchen Schlüssen kam, ist nicht bekannt.
Bei der Untersuchung der behördlichen Verstrickung in die Aktivitäten der NSU kamen weitere BKA-Einsätze von Honeypots ans Tageslicht; vgl. [[http://www.gulli.com/news/19608-bka-nutzte-mehr-honeypots-als-bekannt-2012-09-07|gulli.com 7.9.2012: "BKA nutzte mehr Honeypots als bekannt"]].
== Rechtliche Einzelfragen ==
=== Die Verbunddateien-Verordnung ===
Die <<Doclink(2010-bundesrat-bkavo.pdf,Verordnung für die Dateien nach dem BKA-Gesetz)>> wurde 2010 vom Bundesrat verabschiedet, nachdem durch etliche Instanzen hindurch ein rechtwidriger Betrieb der INPOL-Verbunddateien -- konkret der [[Gewalttäter Sport]] -- gerichtlich moniert worden war und bereits eine Löschung im Raum stand. Leider war die gerichtliche Kritik im Groben lediglich, die Länder müssten selbst eine Rechtsgrundlage für eine gemeinsame Datenhaltung schaffen; das könne aus Gründen föderativen Barocks nicht das BKAG alleine leisten (mehr dazu in einem [[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/06/eine-schublade-fur-jeden-von-uns/|Lawblog-Artikel vom 6.6.2010]]). Menschenrechtsfragen spielten keine Rolle.
Die Verordnung ist ein Beispiel, warum rein legalistisches Vorgehen nicht weit führt, wiederholt sie doch blind die Regelungen aus dem BKAG. Auch der [[BfDI]] zeigt sich in seinem <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht 2011)>> (S. 87) enttäuscht:
{{{#!blockquote Leider wurde die Chance vertan, die zu speichernden Datenarten auf das erforderliche Maß zu beschränken. Mit den Verordnungsregelungen wurde der durch die §§ 8, 9 BKA-Gesetz gesteckte gesetzliche Rahmen vollständig ausgeschöpft. So bin ich mit meiner Forderung, den Satz an „Grunddaten“ zu erfassten Personen zu beschränken, nicht durchgedrungen. Meine Anregung, in dem Verordnungstext die Regelung des § 8 Absatz 5 BKAG zu „sonstigen Personen“ weiter zu konkretisieren, ist ebenso nicht aufgegriffen worden. }}}
Ein [[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/06/eine-schublade-fur-jeden-von-uns/|Artikel auf Lawblog vom 6.6.2010]] weist noch auf folgenden Aspekt hin:
{{{#!blockquote ...wenn eventuelle Straftaten sowohl in Düsseldorf als auch in Hamburg begangen werden und irgendein Zusammenhang besteht (zum Beispiel, weil Verdächtige miteinander telefonieren, mailen oder gar eine Ländergrenze überqueren). Bemerkenswert ist auch, dass die Straftaten nicht länderübergreifend und von erheblicher Bedeutung sein müssen. Nein, in der Verordnung steht ein “oder”. Mit anderen Worten: Es sind auch Dateien für Bagatellen, leichte und mittlere Kriminalität denkbar – “politische” Delikte selbstverständlich eingeschlossen. }}}
=== Zuverlässigkeitsüberprüfungen ===
Im Gegensatz zu "Sicherheitsüberprüfungen", die rechtlich geregelt von Geheimschutzbeauftragten und Geheimdiensten durchgeführt werden und noch aus der Kommunistenhysterie des kalten Krieges stammen, sind "Zuverlässigkeitsprüfungen" eine Erfindung der Post-9/11-Hysterie. Erfunden wurden sie für die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2006 und sollten angeblich auf diese beschränkt bleiben. Wenig überraschend ist die ZÜ inzwischen von einmaliger Grundrechtsverletzung zu einem "Standardinstrument" (so der BfDI 2011 in seinem <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht)>>, S. 88) geworden (z.B. NATO-Jubiläum 2009, Ski-WM 2011).
Bei der ZÜ müssen Menschen, die bei Großveranstaltungen arbeiten wollen (von Journalist_innen bis Würstlbrater_innen), freiwillig das Einverständnis geben, ihre Daten mit den BKA-Datenbanken abzugleichen. Das Spannungsfeld zwischen "müssen" und "freiwillig" macht schon klar, dass das Verfahren eigentlich nicht haltbar ist. Das hat auch das VG Wiesbaden am 6.10.2010 (6 K 280/10.WI) festgestellt.
Im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. Tätigkeitsbericht des BfDI 2011)>>, 7.2.3 (S. 88) wird daraus (leider) abgeleitet, statt eines grundsätzlichen Verbotes bedürfe es einer "normenklaren Rechtsgrundlage, die die Voraussetzungen und Begrenzungen eines solchen Verfahrens regelt".
=== Speicherung von Unbeteiligen ===
Bei Straftaten von erheblicher Bedeutung können nach dem BKA-Gesetz auch Daten von sogenannten Kontakt- und Begeleitpersonen gespeichert werden. Schon [[INPOL-Alt]] enthielt Daten von Personen, gegen die kein Ermittlungsverfahren lief. Im [[http://www.bfd.bund.de/information/tb9798/kap11/11_09.html|17. Tätigkeitsbericht des BfDI]] (1998) steht dazu Folgendes:
{{{#!blockquote In der Projektgruppe INPOL-neu gab es in Anlehnung an die bisherige INPOL-Praxis Überlegungen, auch personenbezogene Daten von nicht beschuldigten und nicht verdächtigen Personen im Rahmen der INPOL-Neukonzeption zu speichern. Das können Daten von Personen sein, die z. B. im Zusammenhang mit der Beschlagnahme eines Notizbuches gefunden werden, die sich nicht auf die beschuldigte oder verdächtige Person beziehen, jedoch auch prima facie nicht eindeutig als irrelevant bewertet werden können. }}}
Die [[#Verbunddateien-Verordnung]] hat das weiter verrechtlicht.
=== Auftrags-DV für die Länder ===
Ein pikanter Aspekt der vom BKA immer wieder betriebenen Zentralisierung der polizeilichen DV ist die Auftrags-DV des BKA für einige Länder im Rahmen von INPOL-Land. Dabei ließen in der Vergangenheit einige Länder ihre Nachweissysteme auf [[BKA]]-Rechnern laufen, was damals verschiedentlich für datenschutzrechtlich bedenklich gehalten wurde. Inzwischen ist der Betrieb von Nachweissystemen so einfach und billig, dass das wohl nicht mehr gemacht wird.
Die Auftrags-DV (bei der das Landes-''System'' beim BKA lief) ist natürlich etwas ganz anderes als die Speicherung in Verbund- und Zentraldateien (bei denen das BKA ''für'' die Länder speichert).
=== Zuständigkeit der BKA-EDV ===
Da Polizeidinge in der BRD zunächst Ländersache ist, sind an eine Speicherung beim BKA an sich spezielle Anforderungen zu stellen, es muss also ein über die normale Polizeiarbeit hinausgehender Zweck verfolgt werden. Die Standardformulierung ist, das BKA werde zuständig, wenn es sich um Straftaten von länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung (oder ihre Abwehr) handelt. In der Praxis speichert das BKA aber natürlich Bagtelldelikte -- schöne Beispiele sind da [[Datenbanken Baden-Württemberg#Geschichten_von_PAD|alte Kamellen aus PAD]], bei denen etwa um 1996 in der Landstadt Balingen 66% der Speicherungen im Landessystem BKA-würdig gewesen sein sollen (u.a. Klau von Kirschbaumholz im Wert von 100 Mark).
Während solche Speicherungen damals wie heute unrechtmäßig waren, können auch Trivialdelikte nach ständiger Rechtsprechung in BKA-Systemen liegen, wenn diese "gewohnheitsmäßig" begangen werden oder die Polizeien länderübergreifende Zusammenhänge wittern.
Das BKA darf weiter auch Kontaktpersonen speichern (vgl. [[#Speicherung von Unbetiligten]]).
=== Freitexte, Anlagen ===
INPOL beherrscht mittlerweile Freitexte und Anlagen zu Datensätzen, was zumindest in Arbeits- und Falldateien auch genutzt wird. Auch wenn Freitexte vielleicht manchmal nicht indiziert werden, erlauben solche Möglichkeiten natürlich die Aushebelung von Beschränkungen der speicherbaren Merkmale, wie sie in Errichtungsanordnungen festgelegt werden. Im <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> (S. 67f) steht dazu folgendes:
{{{#!blockquote Arbeits- und Falldateien setzen sich aus einzelnen Objekten zusammen (z. B. "Sachen", "Personen", "Ereignis"), an die jeweils auch Bilder oder importierte Textdateien wie z. B. Vernehmungsprotokolle angehängt werden können. Alle Informationsobjekte einer Datei lassen sich zudem über beliebige Beziehungen verknüpfen und erlauben eine entsprechende Auswertung der dabei gewonnenen Erkenntnisse. }}}
Der [[BfDI]] ließ sich damals vom Innenministerium versichern, in Anhängen seien "nur Daten zu Personen enthalten, zu denen nach Maßgabe des [[BKA]]-Gesetzes ein Personendatensatz angelegt wurde", "anderweitige personenbezogene Daten" würden daraus entfernt. Dies scheint allein angesichts des dabei anfallenden Arbeitsaufwands schwer vorstellbar.
Es dürfen "Lichtbilder nur zu Beschuldigten, Verdächtigen und 'sonstigen Personen' im Sinne von § 8 Abs. 5 BKA-Gesetz"" gespeichert werden. Der BfDI ist weiter besorgt über die Inflation von Freitextfeldern.
=== Berechtigungssystem ===
Die Anlage von INPOL-Neu war, alle Daten in einer großen Datenbank zu halten ("anwendungsunabhängige Einfacherfassung"). Die Zugriffskontrolle erfolgt über Zugriffsbeschränkungen auf einzelne Tabellen. Auf welcher Ebene Rollen und damit "Berechtigungsbereiche" in der Datenbank vergeben werden (einzelne Beamte, Dienststellen, Programmschnittstellen) ist nicht bekannt.
Das BKA spricht von einem "komplexen Berechtigungssystem", d.h. es gibt einige Bereiche auf die alle Polizist_innen Zugriff haben und andere Bereiche auf die nur die mit Ermittlungen beschäftigten Kriminalbeamt_innen Zugriff haben.
Bekannte Berechtigungsbereiche sind nach [[http://chaosradio.ccc.de/media/ds/ds082.pdf|Datenschleuder 82]]:
- Grundbereich: Personen-, Sachfahnung, [[ED-Daten|ED-Behandelte]], Haftdaten, [[PHW]]s und Personenbeschreibungen, [[KAN]]. Auf diesen niedrigst priorisierten Bereich haben alle Nutzer_innen (d.h. sämtliche Polizeibeamt_innen der BRD) Zugriff auf diese Daten; schon dies umfasst haarsträubende Einschätzungen wie "linksmotivierter Gewalttäter".
- Fallbereich: Ex-[[PIOS]]-Daten, Fallanwendungen mit Ausnahme Organisierte Kriminalität ([[OK]]), Geldwäsche, "Innere Sicherheit"
- "Organisierte Kriminalität" ([[OK]]), "Geldwäsche" und "Innere Sicherheit": Analog Fallbereich, nur eben auf die genannten Felder bezogen.
- Temporäre Fallanwendungen: Offenbar für Sonderkommissionen und ähnliches gedacht, um diesen weitergehende Rechte auf bestimmte Untermengen der Daten geben zu können.
== Geschichte ==
INPOL wurde 1972 die zentrale Datenbank des BKA (vgl. [[Datenbanken BKA]]) genannt; inzwischen werden kurzerhand die Datenhaltungen des BKA insgeamt als INPOL ("Polizeiliches Informationssystem") bezeichnet.
Das System kam im Rahmen einer Großreform des BKA durch den damaligen [[BKA]]-Chef und technophilen Sonnenstaats-Theoretiker Horst Herold, mit der der SPD-Mann den, freundlich gesagt, altbackenen und technophoben Nachfolgeapparats des Reichssicherheitshauptamts zu einer Art kleinen großen Bruder umgestalten wollten.
Im Laufe des Ausbaus der Überwachungsgesellschaft während der 70er und 80er Jahre wurden das System mit immer neuen Aufgaben betraut, es entstand eine unüberschaubare Menge von Einzel- und Unterdateien, die niemand mehr recht durchschaute. Erschwerend kam hinzu, dass das System auf dem proprietären Betriebssystem BS-1000 von Siemens anfing und zwar noch auf den Nachfolger BS-2000 portiert werden konnte, ein Umstieg auf zeitgemäßere Systeme aber ohnehin erheblichen Aufwand verursacht hätte.
So wurde 1990 das Projekt INPOL-neu zum kompletten Umbau auf den Weg gebracht. Als wichtigstes neues Prinzip sollte INPOL-neu die "anwendungsunabhängige Einfacherfassung" im Gegensatz zur anwendungsbezogenen, potenziell mehrfachen Erfassung von INPOL-alt bringen.
Im Jahr 2000 hätte das alles bei Kosten von knapp 20 Millionen Mark fertig sein sollen, doch wurde da nichts draus, wohl vor allem wegen des bei öffentlicher Softwareentwicklung üblichen Wasserkopfs von Bürokratie in Verbindung mit den Reibungsverlusten beim Outsourcing (die Entwicklung wurde vor allem von Debis betrieben).
Nachdem über die 90er Jahre hinweg der damalige Generalkontraktor Debis (zunächst eine Tochter von Daimler, dann von T-Systems) schon gegen 100 Millionen Mark verbrannt hatte, war der damalige Bundesinnenminister [[Otto-Katalog|Otto Schily]] im Juli 2001 zu einer Inspektion hereingerauscht. Weil vergessen worden war, ein paar Indizes über die Datenbank laufen zu lassen, war das Antwortverhalten katastrophal, und es wurde laut [[http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9834/1.html|Heise-Newsticker]] die Unternehmensberatung KPMG geholt. Die vergessenen Indizes waren indessen zu einer nach einem [[http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0109/0109038a.html|Bundestagprotokoll]] zu einer Haupt- und Staatsaktion geworden.
Die KPMG verriss in einem Gutachten das dem Vernehmen nach eigentlich schon ganz ordentlich laufende System, so dass die Arbeit eingestampft und das Projekt unter Federführung der KPMG selbst neu aufgesetzt wurde. Die KPMG-Leute schmissen alle anspruchsvollen Elemente aus INPOL-neu raus, importierten die alten Daten in eine Oracle-Datenbank, übernahmen ein paar Elemente aus der Landesentwicklung [[POLAS]] und bekamen die [[http://www.gpec.de/pressemitteilung/01b1f493ed13d1816.html|laut PM]] die Inbetriebnahme zum 16.8.2003 hin.
Mehr zum alten INPOL unter [[INPOL-Alt]].
== Operativ und Dispositiv ==
Das ursprüngliche INPOL-neu sollte "[[operativen Fallbearbeitung|operative]]" (Erkenntnisabfragen und Co) und "dispositive" (Analyse, "[[Prävention]]") Elemente integrieren ([[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node125.html|BFD TB2001/02]]). Im Zuge des Projektneustarts wurden die dispositiven Elemente zunächst gestrichen und werden erst nach und nach implementiert.
"Operativ" sind dabei anfragen wie: "Was liegt gegen Herrn X vor?" oder "Kennen wir das Fahrzeug mit der Nummer Y". Anfragen an den dispositiven Teil von INPOL hätten dann sein können: "Welcher Zusammenhang besteht zwischen Herrn X und dem Fahrzeug mit der Nummer Y?" Das ursprüngliche INPOL-Neu enthielt eine recht komplexe [[WikiPedia:Ontology_(information_science)|Ontologie]], um solche Anfragen bearbeiten zu können.
Über den gegenwärtigen Stand der Umsetzung ist nichts Gewisses bekannt,
klar ist, dass die KPMG bei der Übergabe die Nachrüstung entsprechender
Funktionen zugesagt hat.
== Technik ==
INPOL wird weiterentwickelt, offenbar u.a. um die zwischenzeitlich aufgegebenen dispositiven Elemente nachzurüsten, aber gewiss auch zur weiteren Integration [[Biometrie|biometrischer]] Daten. Bekannt ist u.a. der Einsatz der Report und Analysesoftware [[http://www.innovations-report.de/profile/cognos/referenz.php|COGNOS]] ausgestattet.
INPOL lief von Beginn an auf einem Cluster von HP-UX-Systemen; das BKA möchte aber dem Vernehmen nach davon wegmigrieren.
== Skandale ==
Weitere Skandale finden sich auf den von [[INPOL]] aus verlinkten Seiten zu INPOL-Einzeldateien, z.B. [[AFIS]], [[FDR]] usf.
=== Viele AusländerInnen rechtswidrig in KAN und SIS ===
Im <<Doclink(2004-LfDBaWue-TB25.pdf,25. Tätigkeitsbericht des LfD BaWü)>>, 2.1/2 wird von
einer Untersuchung von Ausschreibungen von AusländerInnen aus BaWü berichtet,
die in [[SIS]] oder in [[KAN]] zur Fahndung ausgeschrieben wurden.
Dabei kam unter anderem heraus:
- Zu vielen der Ausschreibungen zur Festnahme gab es keinen richterlichen Haftbefehl
- Ausschreibende Behörden hatten häufig keine Speicherfristen angegeben, die eingebenden Behörden hatten dann einfach völlig absurde 10 Jahre eingetragen
=== BKA hilft NATO gegen polnische Presse ===
Im Vorfeld des NATO-Jubiläums 2009 hat das BKA nicht nur belgische Datensätze nach Frankreich verschickt, sondern wegen einer [[INPOL]]-Auskunft auch die Akkreditierung eines Mitarbeiters der polnischen Ausgabe von Le Monde Diplomatique sowie eines des Neuen Deutschland verhindert; dabei ging es jedenfalls in zweiterem Fall um irgendwelche halbverschimmelten Ermittlungsverfahren, in ersterem Fall ist die Datengrundlage jedenfalls hier nicht bekannt. Es entspann sich eine umfangreiche Auseinandersetzung, die [[http://www.labournet.de/diskussion/grundrechte/komm/nato09.html|Labournet|Labournet dokumentiert]]. Die Maßnahme selbst wurde [[http://www.vg-wiesbaden.justiz.hessen.de/irj/VG_Wiesbaden_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Wiesbaden_Internet/sub/c71/c71208b9-366d-7b21-79cd-aae2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm|im Oktober 2010 vom Verwaltungsgericht Wiesbaden gerügt]], allerdings nicht, weil das BKA die Daten nicht hätte haben dürfen oder sollen, sondern weil es keine Rechtsgrundlage für die Übertragung an die NATO gab.
=== "Gewalttäter"-Dateien ===
Laut einer in <<Ratsdokument(5450/09)>> dokumentierten Umfrage im Auftrag des EU-Rates von 2009 war die BRD das einzige Land der [[Datenbanken EU|EU]] war, die Datenbanken für "Gewalttäter" (bzw. "Troublemaker") hatte. Schon eine rechtliche Definition des Begriffs gab es nur noch in Dänemark.
Das BKA lässt unterdessen eifrig für entsprechende Kategorien werben, insbesondere im Zusammenhang mit Initiativen zu [[ECRIS]] und [[EPRIS]].
Inzwischen gibt es Dateien für „Gewalttäter“ in allen möglichen Bereichen von Sport bis Links, einschließlich „politisch nicht zuzuordnen“.
=== Staatsschutzdelikte aus Brandenburg komplett ===
Der LfD Brandenburg bemängelt im [[http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=132565&template=themen_e|13. TB (2004/05), Abschnitt 5]], dass sämtliche Straftaten aus dem [[Staatsschutz]]-Bereich in INPOL übernommen werden, selbst wenn die Details nicht den INPOL-Kriterien entsprechen.
=== Big Brother Award 2002: „Gewalttäter“-Dateien ===
Das BKA bekam den Big Brother Award für 2002 für die Errichtung der INPOL-Teildatenbanken LIMO (linksmotivierte Straftaten), REMO (Rechtsmotivierte Straftaten) und AUMO (Ausländermotivierte Straftaten). Vgl. dazu die [[http://www.bigbrotherawards.de/2002/.gov|Laudatio von Rolf Gößner]].
=== Unakkreditierungen beim 2017er G20-Gipfel ===
Noch während G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 hat das BKA aufgrund von gewohnt obskuren Datenbankeinträgen die Akkreditierung von mindestens 30 Journalist_innen aufgrund von „Sicherheitsbedenken” zurückgezogen. Eine Momentaufnahme der für Verhältnisse der BKA-Kritik relativ scharfen Debatte, die sich daraus ergab ist [[https://www.heise.de/newsticker/meldung/G20-Akkreditierungsentzug-Journalistenverbaende-beklagen-Versagen-und-Willkuer-der-Behoerden-3808806.html|dieser heise-online-Artikel vom 21.8.2017]].
== Weiteres ==
- [[http://www.nadir.org/nadir/initiativ/linksrhein/dokus/innen/inpol/index.htm|Eine knapp 20 Jahre alte Übersicht]] über Inpol(alt) und dessen Umgebung.
- [[http://www.bka.de/profil/profil5.html|Infos vom BKA]]
VISION
= VISION =
Artikel 17 (2) der [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:42000A0922(02):EN:HTML|Schengen-Konvention]] sieht vor, dass Mitgliedsstaaten in bestimmten Fällen bei der Vergabe von Visa andere Mitgliedsstaaten konsultieren müssen. Die Details werden in den [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):DE:HTML|Gemeinsamen konsularischen Instruktionen an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen]] (Common Consular Instructions, CCI) geregelt, und zwar vor allem in Annex 5, der, klar, den Bürger``Innen nicht zugemutet werden kann und drum vertraulich ist.
Es dürfte wohl primär um die üblichen Geschichten ("Terror", "OK") gehen. In [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/02/st05/st05148.en02.pdf|Ratsmitteilung 5148/02]] steht z.B.
Although consultation cases are numerically few, the information provided is qualitatively highly significant in security and prevention terms. The very fact that a journey has been made, the reason given for it, the references given in Member States, and so on, if properly processed and exploited, can in themselves help prevent, and in other cases provide guidance in combating terrorism and organised crime [Gähn...].
Allerdings sieht es so aus, als gäbe es auch Regelungen global für bestimmte Länder ([[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:340:0092:01:DE:HTML|Ratsentscheidung 2007/866/EG]]: "bei Visumanträgen von Angehörigen sensitiver Länder") ["Sensitiv" -- au weia, die hatten auch mal bessere Übersetzer``Innen].
Diese Konsultationen sollen über ein "Netzwerk" namens VISION durchgeführt
werden, das aber offenbar nur (mehr?) ein lose formalisierter Datenaustausch
zwischen den Visabehörden ist.
Faktisch wird der VISION-Verkehr bereits seit 2001 über das SISNET abgewickelt
([[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/01/st11/st11286.en01.pdf|Ratsmitteilung 11286/01]]
beklagt sich dabei darüber, dass die BRD die Umstellung nicht rechtzeitig auf
Reihe bekommen hat).
Wie viel dabei in Handbetrieb bzw. mit Office-Murks zusammengepfuscht wird bzw. wurde, mag [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/01/st07/st07146-re01.en01.pdf|Ratsmitteilung 7146/01 von 2001]] ahnen lassen: Statt neu eintippen wird der Versand von Excel-Dateien zur Automatisierung vorgeschlagen.
Auch ansonsten ist der Kram von Horrortechnologien geprägt. Um 2007 herum [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:340:0092:01:DE:HTML|nahm der Rat zur Kenntnis]], dass vom horrösen X.400 auf SMTP umgestellt wurde. Die Spezifikation der Vorgehensweise in dem zitierten Dokument ist übrigens ein schönes Beispiel für die krude Mischung aus Pragmatismus und Bürokratie, die es in dem Bereich gerne gibt (Großartig: "Since there is no common Domain Name Service, it is necessary to add records concerning every remote SMTP server").
Die Umstellung auf SMTP (und vermutlich auch billige PC-Hardware) lief indes nicht ohne Schwierigkeiten: [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:328:0038:01:DE:HTML|Ratsbeschluss 2008/910/EG]] (2008) z.B. spricht von der Notwendigkeit "zu vermeiden, dass das Schengener Konsultationsnetz durch die Übermittlung einer hohen Zahl von Fehlermeldungen überlastet wird" (mensch will sich gar nicht vorstellen, was da hinter der Kulissen passiert ist). 2008/910/EG sieht deshalb u.a. vor: "The Schengen States are required to have a backup system" und "The Schengen States are required to equip their MTA with a preventative peripheral device to compensate any power malfunctions".
RISER
= Registry Information Service on European Residents =
[[http://www.riser.eu.com/|Registry Information Service on European Residents]] ist als europaweiter Zugriffsservice auf alle nationalen Melderegister der [[Datenbanken Einwohnermeldeamt|Einwohnermeldeämter]] angelegt.
== Pilotphase ==
In der Pilotphase 2005-06 zunächst mit Österreich und der BRD gestartet. 2009 sind Daten aus "Deutschland, Estland, Irland, Litauen, Österreich, Schweden, Schweiz, Ungarn, Italien und Großbritannien" verfügbar (haha -- die ursprüngliche Planung hatte EU-weite Abdeckung bis 2006 vorgesehen).
Anschubfinanzierung kam vom EU-Projekt [[http://www.bit.ac.at/eten/index.htm|eTen]], das "Verwaltungsleistungen" ins Netz bringen wollte.
== Betreiber ==
RISER wird von der Berliner Firma RISER ID Services GmbH betrieben. Das Verhältnis dieses offenbar rein privatrechtlichen Unternehmens zu den Meldebehörden, die es offenbar angeschoben haben, müsste mal recherchiert werden.
== Leistungen von RISER ==
Inzwischen erklärt RISER seine Dienstleistung [[http://www.riserid.eu/de/unser-dienst/|so]]:
- Sie geben Ihre europaweiten Anfragen im Kundenportal ein.
- RISER qualifiziert Ihre Daten vor. Ihre Anfragen werden abhängig von der seitens der Meldebehörde verwendeten Suchlogik aufbereitet.
- RISER sendet Ihre Anfrage in optimierter Form an die jeweilige Meldebehörde. Die Meldebehörde bearbeitet daraufhin Ihre Anfrage.
- RISER führt eine manuelle Nachbereitung negativer Ergebnisse durch. Dadurch ergibt sich eine verbesserte Trefferquote.
- Sie holen das Ergebnis Ihrer Anfrage im Kundenportal elektronisch ab.
Das Ergebnis besteht aus Namen und Adressen; Anfragen sind 2009 offenbar nicht sehr spezifisch möglich (im Groben Adressbereich, evtl. noch Geburtsdatum und Geschlecht).
== Weiteres ==
- RISER wurde [[https://www.european-privacy-seal.eu/awarded-seals/de-110023|2011 von Europrise datenschutzgesiegelt]]. Das ist nicht nur wieder irgendein Alibi-Laden, sondern wird z.B. vom [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4809|ULD anerkannt]]. Das dürfte ein Licht werfen auf die sonstigen Praktiken im Adresshandelgeschäft, aber auch auf die engen Grenzen des Datenschutzes nach Gesetzeslage -- der soll ja dem Geschäft gerade helfen.
- <<Doclink(RiserUserGuide.pdf,User Guide von 2009)>>
- [[https://riser.psi.de/|Deutsche Pilotseite]]
- [[http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=254482&tmp=91791|Futurezone]]
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/52363|Heise-Newsticker]] über RISER
- [[http://www.datenschutzzentrum.de/riser/projekt.htm]]
PMK-links-Z
<<bkamig()>>
PMK-links-Z ist eine Zentraldatei (d.h. BKA sammelt Daten für die Länder) innerhalb von [[INPOL]]. "PMK" steht dabei für "Politisch motivierte Kriminalität"). Sie ergänzt die Verbunddatei (d.h. Daten von Ländern für Länder und Bund) [[Gewalttäter Links]]. Für eigene Verfahren führt das BKA noch die Datei [[PMK-links-S]].
<<TableOfContents>>
== Rechtslage ==
Per Informationsfreiheits-Anfrage (https://fragdenstaat.de/files/foi/603/ifg_bka_pmk-links_eao.pdf) wurde die <<Doclink(2008-bka-pmklinks-eao.pdf,Errichtungsanordnung der PMK-links-Z)>> befreit.
<<BtDS(17/8530)>> führt weiter aus, die Datei solle "insbesondere das Erkennen von relevanten Personen, Organisationen und Strukturen" im linksradikalen Umfeld ermöglichen (4b); dabei wird "relevant" <<BtDS(17/5136)>> definiert als:
{{{#!blockquote Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn
- sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs ein- nimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere sol- che im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder
- es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Be- schuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a StPO, handelt. }}}
Offenbar wird aus der PMK-links-Z auch die [["Anti-Terror-Datenbank"]] beschickt, was merkwürdig ist, da letztere ja eigentlich eher Menschen aus dem Ausland im Fadenkreuz hat. Jedenfalls gibt <<BtDS(17/8530)>> als Grund für die Einführung von rsCase an, die "Anlieferung von Daten an die ATD" sei so erleichtern (Antwort 4e).
== Zahlen ==
|| 2010 || 1398 || <<BtDS(17/8530)>>, Frage 5 || || 10/2011 || 1710 || <<BtDS(17/7307)>> || || Ende 2012 || 2900 || <<BtDS(17/8530)>>, Frage 5 || || 8/2013 || 1723 || <<BtDS(17/14753)>>, Frage 2 g) || || 5/2015 || 331 || <<BtDS(18/5040)>>, Frage 23 ||
Der rasche Anstieg von 2010 auf 2011 wird von der Regierung in <<BtDS(17/8530)>> (2012) durch den Umstand erklärt "dass es sich um eine relativ junge Datei handelt, die noch im Aufbau begriffen ist". Die Abnahme in 2014/2015 hängt mit der Kontrolle durch den BfDI zusammen, nachdem dieser "gravierende" Rechtsverstöße festgestellt hatte.
== Technik ==
Laut <<BtDS(17/8530)>> setzt PMK-links-Z auf "b.case" auf, der BKA-Anpassung von rolas [[rsCase]].
TODO: <<BtDS(17/7687)>>
TODO: Prüfbericht des BfDI zur PMK-links-Z, wo gravierende Grundrechtsverstöße aufgezeigt sind; siehe https://fragdenstaat.de/files/foi/25343/KontrollberichtBfDIPMK_links_Zgeschwrzt1.pdf
== Weblinks ==
[[https://netzpolitik.org/2014/hilfloser-datenschutz-ein-plaedoyer-fuer-einen-radikalen-datenschutz/|Artikel bei Netzpolitik.org vom 1. August 2014]]
[[https://netzpolitik.org/2014/informationelle-fremdbestimmung-kampf-gegen-eintrag-in-polizeidatenbank-wegen-demonstration-freiheit-statt-angst/|Artikel bei Netzpolitik.org vom 29. Juli 2014]]
Jobbörse
Die [[Datenbanken Bundesagentur für Arbeit|Bundesagentur für Arbeit]] unterhält eine Datenbank, in der Unternehmen Arbeitskräftebedarf anmelden. Für die Stellen bekommen sie entsprechende Personendaten von Arbeitssuchenden.
== Missbrauch der Jobbörse zur Datensammlung ==
2009 kam heraus, dass mehrere Unternehmen falsche Stellenangebote in die Datenbank gestellt hatten, um an die Daten der Arbeitssuchenden heranzukommen: [[http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,660325,00.html|SpOn: Datensammler unterwandern Online-Stellenbörse]]
Lissabon-Vertrag
<<TableOfContents>>
= Lissabon Vertrag =
Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Im Vertrag von Lissabon sind die wesentlichen Elemente des EU-Verfassungsvertrags, der 2005 in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war, enthalten. Der rechtliche Unterschied zum Verfassungsvertrag bedeutet allerdings, dass keine supranationale Organisation geschaffen wurde, sondern weiterhin ein Verbund von Staaten besteht. Dieses bedeutet, dass weiterhin die nationalen Verfassungen, Vorrangstellung vor dem Lissabon-Vertrag besitzen, wie auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2009 festgestellt hatte (vgl [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html|PM des BVerfG zu Lissabon]]).
== Rechtsgrundlage ==
- [[http://dejure.org/gesetze/EU|Der Vertrag von Lissabon]] (html-Übersicht)
- [[http://dejure.org/gesetze/AEUV|Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)]] (html-Übersicht)
- [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:083:0389:0403:DE:PDF|Charta der Grundrechte]] (pdf)
- [[http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:306:SOM:DE:HTML|Ferner 37 Protokolle, 2 Anhänge und 65 Erklärungen]] (html-Übersicht)
== Auflösung des Säulenmodells ==
Nach dem vorherigen Vertragswerk basierte das politische System der EU auf sogenannten „drei Säulen“:
- den Europäischen Gemeinschaften (Wirtschaftspolitik und ursprünglich [[SIS]]),
- der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (z.B. [[FRONTEX]])
- der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (wie z.B. [[Europol]]). Durch den Vertrag von Lissabon wurden die „drei Säulen“ aufgelöst und der frühere Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde erweitert und in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umgenannt.
== Die Veränderungen im Detail ==
=== Schaffung des Hohen Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ===
Vor dem Lissabon-Vertrag wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik durch den Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, bestehend aus den AußenministerInnen der Mitgliedstaaten, vertreten. Dieser wurde aufgeteilt in einen Rat für Allgemeine Angelegenheiten und einen Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten setzt sich weiterhin aus den AußenministerInnen der [[EU]]-Staaten zusammen, wogegen der Außenministerrats vom Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik vertreten wird. Der/die Hohe/er Vertreter/in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist zugleich AußenkommissarIn und eines VizepräsidentIn der [[EU]] Kommission. Das [[EU]]-Parlament kann Der/die Hohe/er Vertreter/in für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und somit die GASP nur über das Finanzbudget kontrollieren. vgl [[http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/lisbon_treaty/ai0009_de.htm|europa.eu]]
=== Schaffung eines ständigen Präsidenten des Europäischen Rates ===
Mit dem Lissabon-Vertrag wurde das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates geschaffen, der vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt wird und einmal wiedergewählt werden kann. Im Falle einer Verhinderung oder einer schweren Verfehlung kann der Europäische Rat ihn im Wege des gleichen Verfahrens von seinem Amt entbinden (vgl [[http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/lisbon_treaty/ai0007_de.htm|europa.eu]]). Der Präsident ist von seinen Ausfgaben und Machtbefugnissen eher mit dem Deutschen Bundespräsidenten zu vergleichen, aus demokratischer Sicht ist er daher unproblematisch im Gegensatz zur Hohen Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
=== Polizeilich justizielle Zusammenarbeit ===
In [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/82.html|Artikel 82 Absatz 1]] AEU Vertrag wird die gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und die Angleichung der Rechtsvorschriften festgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat entscheiden über die Richtlinien dafür nach [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/83.html|Artikel 83]] AEU Vertrag.
=== Datenschutz ===
Der Datenschutz wird in [[http://dejure.org/gesetze/AEUV/16.html|Artikel 16]] AEU Vertrag behandelt. Danach beschließen EU-Parlament und Rat die entsprechenden Regeln zum Datenschutz für die Wirtschaft und die Polizei und Justiz. Die Regelungen für den Datenschutz für die GASP wird dagegen nur vom Rat beschlossen, nach [[http://dejure.org/gesetze/EU/39.html|Artikel 39]] Lissabon-Vertrag. Der [[LfDI]] von [[Hessen]] meint in seinem 38. Teilbericht zum Lissabon-Vertrag, dass nach des [[#Urteil des BVerfG zum Lissabon Vertrag|Urteils des BVerfG zum Lissabon Vertrag]] auch auf europarechtlicher Grundlage in den durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht eingedrungen werden darf. Insofern könne man von einem „Vorrang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung vor dem AEUV“ sprechen. (vgl [[http://www.datenschutz.hessen.de/tb38k02.htm|38. TB]])
== Urteil des BVerfG zum Lissabon Vertrag ==
- [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html|Urteil des BVerfG zum Lissabon-Vertrag von 2009]]
== Wikipedia-Artikel zu Lissabon ==
- [[http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon|WikiPedia-Artikel:Lissabon-Vertrag]]
- [[http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Europ%C3%A4ische_Union|Wikipedia-Artikel:EUV]]
- [[http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Arbeitsweise_der_Europ%C3%A4ischen_Union|Wikipedia-Artikel:AEU-Vertrag]]
- [[http://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Grundrechte_der_Europ%C3%A4ischen_Union|Wikipedia-Artikel:Charta der Grundrechte der EU]]
== Weitere Infos ==
- [[http://imi-online.de/2007.php?id=1635|Sonderseite der IMI zu Lissabon]]
- [[http://www.attac.de/aktuell/lissabon|Attac-Seite zu Lissabon]]
- [[http://www.datenschutz.hessen.de/europa.htm|Seite LfDI Hessen zu Datenschutz in Europa seit dem Lissabon-Vertrag]]
- [[http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/lisbon_treaty/ai0022_de.htm|europa.eu zu Lissabon und Polizei und Justiz]]
- [[http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/displayFtu.do?language=de&id=73&ftuId=FTU_4.12.8.html|europa.eu zu Datenschutz und Lissabon]]
DatenSchutz
<<TableOfContents>>
Datenschutz bezeichnet hier den Schutz personenbezogener Daten in Computersystemen; die Einschränkung auf „in Computersystemen“ resultiert aus der gegenüber physisch gebundenen Daten um Größenordnungen höheren Gefahr der Reproduktion und Verknüpfung. Nicht personenbezogene Daten auf der anderen Seite verdienen aus unserer Sicht keinen wesentlichen Schutz; im Gegenteil, möglichst weitgehender Zugang zu derartigen Daten ist normalerweise hilfreich für Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Einzuräumen ist aber, dass eine Grauzone zunehmend personenbeziehbarer Daten besteht.
Mehr zum Datenschutz-Verständnis der Betreiber dieses Wikis findet sich in <<Rellink(gc/html/burger.html,get connected 3/14)>>.
Auf europäischer Ebene wird der deutsche Datenschutz in der Gesetzgebung zu „data protection“, jenseits von Brüssel wird eher von „privacy“ (Schutz der Privatsphäre), „data privacy“ oder „information privacy“ gesprochen.
= Grundlegende Urteile =
Das Datenschutzrecht in der BRD ist noch nicht alt. Anfang der 70er Jahre führten erste Länder Datenschutzgesetze ein, doch so richtig los ging es eigentlich erst 1983 mit dem <<Doclink(1983-volkszaehlungsurteil.pdf,Volkzählungsurteil)>> des Bundesverfassungsgerichts, das im Groben feststellte, dass ein Staat, dessen Bürger_innen nicht zu jederzeit wissen, was wer über sie speichert, keine funktionierende Demokratie mehr sein kann. Der_die Bürger_in hat dann nämlich keine Möglichkeit mehr, die Konsequenzen einer Handlung oder Äußerung zu übersehen und wird daher Handlungen und Äußerungen nach vorauseilenden Opportunitätskriterien organisieren.
Das Bundesverfassungsgericht leitet direkt aus der hochrangingen Menschenwürde (Art. 1 GG) das '''Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung''' („Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“) ab. Wie in alle Grundrechte darf natürlich auch in dieses auf Grundlage eines Gesetzes eingegegriffen werden.
Während die informationelle Selbstbestimmung über Daten redet, die dritte über Bürger_innen verarbeiten, hat das Bundesverfassungsgericht 2008 eine Erweiterung auf Daten, die Menschen über sich selbst speichern, vorgenommen: Das „Grundrecht auf digitale Intimsphäre“ aus [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html|BVerfGE 120, 274]]. Das Urteil erging im Rahmen einer Klage gegen ein staatliches Einbruchsrecht in die EDV ihrer Untertanen („Bundestrojaner“) und schränkt dieses immerhin milde ein.
Dass der Datenschutz seine Richtungen von Gerichten bekommt, ist sehr typisch. Die Gesetzgebung im Datenschutzbereich ist normalerweise schreinrestriktiv, d.h., Normen haben fast immer die Form „X ist verboten, außer jemand hat einen guten Grund, es doch zu tun“ bzw. „Die Betroffenen haben Rechte X, Y und Z, außer die speichernde Instanz hat gute Gründe, sie ihnen zu versagen“. Die Einordnung, was die guten Gründe sind, wird fast durchweg von Gerichten vorgenommen, und so ist Datenschutz ein Gebiet, in dem „Richterrecht“ für deutsche Verhältnisse stark dominiert (die Rede ist auch oft von „Case Law“ oder „Kasuistik“).
= Prinzipien =
Wegen der Schwäche der Datenschutzgesetze leiten sich die Prinzipien des Datenschutzes recht direkt aus den grundlegenden Urteilen bzw. den Grundrechten ab. Diese lassen sich in vielerlei Weisen definieren, die folgenden Konzepte tauchen jedoch eigentlich immer auf und folgen im Wesentlichen aus Grundrechts- und Verhältnismäßigkeitserwägungen:
Datensparsamkeit:: Daten dürfen nur dann erhoben und gespeichert werden, wenn sie zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe (des "Zwecks") notwendig, geeignet, und angemssen sind. Beispiel: Zweck dieser Webseite ist die Aufklärung über staatliche Eingriffe in informationelle Grundrechte. Um diesen Zweck zu erfüllen, müssen wir nach Bearbeitung der Anfrage nicht die IP-Adressen derer speichern, die diese Seiten lesen (und dürfen es also auch nicht). ''Vielleicht'' könnten wir wissen wollen, was für Betriebssysteme die Leute haben, wenn wir dann die Aufklärungsarbeit danach ausrichten; dann wäre eine Speicherung entsprechender Daten in Ordnung, zumal der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung durch die nur schwach personalisierbaren Daten und einfach zu treffende Gegenmaßnahmen auch gering ist.
Zweckbindung:: Wenn Daten für einen Zweck erhoben wurden, dürfen sie auch nur für diesen Zweck genutzt werden und müssen gelöscht werden, wenn dieser Zweck erfüllt ist. Aus dieser Forderung ergeben sich insbesondere auch Speicherfristen, nach denen in jedem Fall gelöscht werden muss. Beispiel: Während der Bearbeitung einer Anfrage hat unsere Server-Software natürlich zeitweise eure IP-Adresse, denn sonst könnte sie nicht die Antworten an euer Endgerät schicken; Speicherzweck ist also die Zustellung von Datenpaketen. Diese IP-Adresse darf aber nicht verwendet werden, um etwa einen Portscan auf eurer IP durchzuführen oder auch je nach IP angepasste Werbung einzublenden – beides hat nichts mit der Zustellung der Datenpakete zu tun.
Transparenz:: Wer personenbezogene Daten speichert, muss die Gespeicherten davon in Kenntnis setzen (was natürlich implizit geschehen kann; wer eine Webseite aufruft, weiß (na ja, sollte wissen), dass der Server dann die IP-Adresse und allerlei Browser-Kennungen, Cookies und ähnliches sieht). Die Gespeicherten müssen erfahren können, was gespeichert wird, was mit ihren Daten passiert, wann sie gelöscht werden, und sie haben unter großzügigen Voraussetzungen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung.
Nochmal: Dies sind ''Prinzipien'', von denen dank allerlei Gesetzen abgewichen werden kann und permanent wird wird. Was jedoch bleibt, sind die Kriterien der '''Verhältnismäßigkeit''' aus der Datensparsamkeit: Die Verarbeitung muss für den erklärten Zweck notwendig, geeignet, angemessen sein. Entsprechend ist sie das wesentliche Werkzeug, um konkrete Datenverarbeitung anzugreifen. Am Beispiel von Löschverlangen in Polizeidatenbanken sind diese in <<Rellink(/gc/html/loeschen.html,get connected 1/17)>> diskutiert.
= Siehe auch =
- [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzbeauftragte]]
- [[http://www.datenschutz.de/|Virtuelles Datenschutzbüro]]
OrphanedPages
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##master-page:Unknown-Page ##master-date:Unknown-Date #acl -All:write Default -All:read #format wiki #language en A list of pages that no other page links to: <<OrphanedPages>>
BaWueKommentar
...sprachlos...
NSU-Skandal
= NSU-Skandal =
Am 4. November 2011 hatten sich zwei Bankräuber auf der Flucht in ihrem Wohnmobil (vermutlich) selbst erschossen. Nach und nach stellte sich heraus, dass die beiden untergetauchte Neonazis aus Thüringen waren und (vermutlich) verantwortlich für einen Polizistenmord in Heilbronn und die Ermordung von neun migrantischen Unternehmern verantwortlich waren. Entsprechende Bekennerschreiber wurden von der dritten untergetauchten Person, Beate Zschäpe, an etliche Zeitungen und linke Organisationen verschickt. Dabei nannte sich die Gruppe selber NSU (Nationalsozialistischer Untergrund). Beate Zschäpe hat sich ein par Tage nachdem Selbstmord der Kumpanen gestellt und wurde inhaftiert.
Nach und nach kamen immer mehr Indizien über das totale Versagen von Polizei und Geheimdiensten an die Öffentlichkeit (und eventuelle Verstrickung). Anfang 2012 wurden deshalb mehrere Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern zu dem Thema eingerichtet.
== Weitere Informationen ==
Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistischer_Untergrund
NSUwatch: http://nsu-watch.apabiz.de
NSUleaks: http://nsuleaks.wordpress.com/
Spiegel Themenseite: http://www.spiegel.de/thema/braune_zelle_zwickau/
TierschützerInnen
= TierschützerInnen =
Tierschützer_innen sind Persoen, die sich für die Rechte von Tieren einsetzen. Von den meisten Linken werden sie eher belächelt, nur die Sicherheitsbehörden insbesondere in [[UK]], [[Österreich]] und [[Europol]] halten sie für eine Gefahr.
== EU und animal right extremism ==
In einem Ratspapier steht zu animal rights extremism folgendes:
''... Animal Rights extremism, is a persistent threat in some communities. Government officials and institutions in particular continue to be targeted by terrorist and extremist groups.''
Quelle: [[http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-council-eurojust-europol-frontex-int-sec-9359-10.pdf|The Joint Report by EUROPOL, EUROJUST and FRONTEX on the State of Internal Security in the EU]] (pdf)
[[Europol]] redet direkt von Terrorismus und bezeichnet Tierrechtsaktivisten als single issue terrorism:
''... animal rights extremists, have used methods similar to those of terrorists. Thus, the threat from terrorism persists in the European Union.''
Quelle: [[http://www.europol.europa.eu/publications/EU_Terrorism_Situation_and_Trend_Report_TE-SAT/Tesat2010.pdf|Europol Terrorismus Report 2010]] (pdf)
Die statistischen Auflistung in dem selben Bericht wiederlegt allerdings die Behauptung, da es danach 2007 eins, 2008 fünf und 2009 zwei single issue Anschläge in der gesamten [[EU]] gegeben hat und davon die meisten in [[Frankreich]]. Die Anschläge im Jahre 2008 stammten allerdings noch nicht mal von Tierschützern, sondern nach dem Terrorismus Report von 2009 einer Gruppe, die sich gegen den Import von ausländischen Weinen ausspricht und von einer Fraction Nationaliste Armée Révolutionnaire (FNAR), die auch nur aus einer Person bestanden hätte und Anschläge gegen radar speeds getätigt hätte. Menschen kamen durch diese Attacken nicht zu Schaden (vgl [http://www.europol.europa.eu/publications/EU_Terrorism_Situation_and_Trend_Report_TE-SAT/TESAT2009.pdf|Terrorismus Report 2009]). Und die eine Single Issue Attacke im Jahre 2007 in Portugal war eine Gruppe von GentechnikgegnerInnen, die ein Genmaisfeld in Portugal zerstört hatten (vgl [[http://annalist.noblogs.org/post/2008/08/29/terrorattacke-gegen-maisfeld/|annalist]]).
== Weitere Infos ==
[[http://www.stupidedia.org/stupi/Tiersch%C3%BCtzer|Stupidedia zu Tierschützer]]
Patras
<<TableOfContents>>
= PATRAS =
PATRAS ist ein Programm mir dem der/die [[Observation|OberviererInnen]] den Standort eines [[Überwachungstechnik#GPS_Peilsender|GPS-Peilsenders]] in Echtzeit vom lokalen Laptop verfolgen kann. Verwendet wird es vom [[Zoll]], der [[Bundespolizei]], dem [[BKA]] und vermutlich auch den [[LKA]]s. Öffentlich wurde PATRAS erst durch einen Hack der Gruppe [[http://nn-crew.cc|No Name Crew]].
== Geschichte ==
PATRAS ist von der [[Bundespolizei]] geschrieben worden. Im Jahre 2006 wurde ein erster Entwurf von der Bundespolizei gefertigt und 2007 nach Treffen einer ([[EU|europäischen]]) Expertengruppe angepasst. Geschrieben wurde PATRAS in der Programmiersprache WikiPedia:Delphi.
== Patras Funktionsweise ==
Der GPS-Peilsender ist entweder mit einem zwischengeschalteten Server mit dem Laptop des Observationsteams verbunden oder direkt. Die Verbindung kann über WikiPedia:SMS oder WikiPedia:GPRS realisiert werden. Der GPS-Peilsender sendet dabei default alle 3 Sekunden wenn das Auto fährt, wogegen im Ruhezustand die Sendeleistung reduziert wird. Beim Positionssenden alle 3 Sekunden ist die Battarie nach 90 Stunden aufgebraucht, wogegen im Stand Bye Zustand die Batterie laut Aussage der [[Hersteller#EBS_Elektronik_GmbH|Herstellerfirma]] EBS Elektronik GmbH ([[http://nn-crew.cc/2-NN-Crew%20-%20Leaks/Bundespolizei/BP_PACK_No-Name-Crew/Aktuelles/071207%20GPRSPack%20V2,%20Kurzbeschreibung%20mit%20Preisliste%20Firma%20EBS.pdf|Kurzbeschreibung mit Preisliste.pdf]]) drei Monate hält. Es gibt allerdings die Möglichkeit von mit Hilfe von Patras von außen auf den GPS-Peilsender zuzugreifen und die Anzahl der Positionssendungen zu verändern.
=== Verbindungsprotokolle ===
Die Verbindung mit dem GPS-Peilsender geschieht teilweise über einen Tracking Server und dem mobilen Internet WikiPedia:GPRS. Teilweise auch über WikiPedia:SMS und dem PAIP (Police Applications Intercommunication Protocol). Die Verbindung über das Internet wurde mit einem Server betrieben in dem WikiPedia:XAMPP installiert wurde. XAMPP ist ein Server Komplettpaket zur einfachen Installation für Testzwecke welches keine Sicherheitskonfigurationen enthält. Daher wurde der Server problemlos gehackt (vgl [[http://board.gulli.com/thread/1664286-xampp-focus-bericht-ueber-den-hack-auf-bundespolizei-zoll/|board.gulli.com]]).
=== PAIP ===
Die Spezifikation des verwendeten PAIP (Police Applications Intercommunication Protocols) ist europaweit genormt. PAIP setzt auf die 3. und 4. Schicht des OSI Schichtmodells an (vgl im [[http://dl.nn-crew.cc/2-NN-Crew%20-%20Leaks/Bundespolizei/BP_PACK_No-Name-Crew/PAIP/110105%20PAIP%20Gesamtarchiv%20Firmen.zip|Gesamtarchiv PAIP Firmen.zip]] unter /Spezifikationen/Einfürhrung PAIP/Einführung PAIP Developper Day.pdf). (Das OSI_model unterteilt die einzelnen Aspekte einer Netzverbindung in unterschiedliche Schichten. Ganz unten befindet sich als ertse Schicht die physikalische Ebene, dann die der elementaren Verbindung, wie z.B. Ethernet, dann die Vermittlungsschicht wie z.B. IP-Schicht, dann Transportschicht wie z.B. TCP und danach die Anwendungen). PAIP hat den Sinn die Tracking-Daten [[EU]]-weit zu standardisieren, so dass problemlos Personen mit Hilfe GPS europaweit observiert werden können. Die zweite Schicht wird in diesem Fall durch WikiPedia:SMS realisiert.
=== GPS-Tracking Unit (TU) ===
WikiPedia:GPS_tracking_unit ist das , was umgangssprachlich als GPS-Peilsender bezeichnet wird. Diese besteht aus dem GPS-Empfänger, einem Handy (MNU Mobile-Network-Unit oder Mobilfunk-Datenmodem) und einem kleinen Rechner (MCU Microcontroller-Unit oder Bordrechner). Der Rechner verfügt über einen Flash-Speicher, wo die Daten lokal als sogenannte Logging-Daten gespeichert werden.. Die MCU reagiert auf gewisse Ereignisse (Events), wie z.B. ob das Auto steht oder fährt, aber auch externe Ereignisse wie die Empfangsqualität des GPS-Satelliten. Optional kann ein Peilsender auch über eine Audio-Unit (AUD) verfügen. D.h. es ist an Microphone angeschlossen, welche vermutlich als Wanzen funktionieren. Desweiteren gibt es noch weitere Actor-Sensor-Unit, d.h. Messgeräte. Es gibt z.B. die Möglichkeit die Temperatur zu messen (vgl im [[http://nn-crew.cc/2-NN-Crew%20-%20Leaks/Bundespolizei/BP_PACK_No-Name-Crew/PAIP/110105%20PAIP%20Gesamtarchiv%20Firmen.zip|Gesamtarchiv PAIP Firmen.zip]] unter /Spezifikationen/PAIP Applikations GPSTracking/PAIP Applikations GPS Tracking.Tracking Unit/Ereignis-Management Applikationseinheit GPS Tracking.Tacking Unit.pdf).
=== Service Requestors ===
Service-Requestors sind der Anwender ([[Observation|Observierer]]) oder der Tracking Server. D.h. es ist möglich entweder direkt oder über einen Server eine Verbindung zum Peilsender aufzunehmen. Die Authentifizierung des Service-Requestors geschieht durch Name und Passwort (und das wurde gehackt).
=== User Unit (UU) ===
Der User-Unit ist der Anwendung im Laptop des Observierers. Es besteht die Möglichkeit einer direkten Verbindung mit dem GPS-Peilsender (Tracking Unit) oder über den Server. Bei Verbindung über den Server ist der Anwender (User-Unit) mobil per GPRS mit dem Server verbunden.
=== Tracking Server ===
Die Kommunikation mit dem GPS-Peilsender (GPS-Tracking Unit) kann auch über einen Server erfolgen. Dafür stellt der Server eine Virtual Tracking Unit (VTU) bereit, so dass es auch der Sicht des Anwenders (User Unit) keinen Unterschied macht ob er über den Server mit dem GPS-Peilsender kommuniziert oder direkt. Die Verbindung mit dem Tracking Server funktioniert dabei über das Internet (d.h.TCP/IP).
== Quellen ==
[[http://nn-crew.cc/2-NN-Crew%20-%20Leaks/Bundespolizei/BP_PACK_No-Name-Crew/PAIP/110105%20PAIP%20Gesamtarchiv%20Firmen.zip|Gesamtarchiv PAIP Firmen.zip unter den von der No Name Crew gehackten Daten]]
== To Do ==
Viele Sachen sind unklar, manchmal wird von normaler Internetverbindung gesprochen, dann wieder von PAIP per SMS. So dass nicht so ganz klar ist was gemeint ist. Und bitte keine Bundespolizeitrolle die den Artikel einfach löschen. Das Programm ist nicht Mist, sondern die fehlenden Sicherheitsmaßnahmen.
== Einzelnachweise ==
[[http://nn-crew.cc|Webseite der NN-Crew]]
AWF
<<TableOfContents>>
= Analysedateien (AWF) =
AWFs (Analysis Work Files) sind [[Datenbanken]] bei [[Europol]], die primär für die interne Analyse von einzelnen Fällen oder Phänomenen von [[EU]]-weiter Bedeutung sind, der sogenannten [[operativen Fallanalyse]]. Operative Analyse heißt unter anderem, dass [[Europol]] versucht rauszufinden, welche Personen oder Gruppen zukünftig an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligt sein könnten. Wegen dieser Führung einer Verdächtigenkartei stand Europol von Anfang an unter starker Kritik (cf. [[http://www.rosalux.de/cms/fileadmin/rls_uploads/pdfs/rls-papers-Heilig.pdf | Paper der Rosa Luxenburg Stiftung]]). Dass eine sich als rechtsstaatlich verstehende Polizei überhaupt eingestandenermaßen und ihren eigenen Kriterien Unschuldige in den Fokus nimmt, verrät viel über den Geist, der inzwischen im Sicherheitsestablishment weht.
Eine Analysedatei ist die jeweilige [[Datenbank]] einer Analysegruppe von [[Europol]]. Zu einer Analysegruppe gehören Analytiker_innen und sonstige Beamte von [[Europol]] sowie die [[Verbindungsbeamte]]n und/oder Sachverständige der Mitgliedstaaten an. Nur die Analytiker_innen sind befugt, Daten in eine Analysedatei einzugeben, aber alle anderen Teilnehmer_innen einer Analysegruppe können aus ihr Daten abrufen. Die Analysegruppe veröffentlicht regelmäßig Analyseberichte, welchen den eingebenden Behörden zur Verfügung gestellt werden und auch personenbezogene Daten enthalten.
== Rechtsgrundlage ==
=== Artikel 14 Ratsbeschluss ===
Seit Lissabon ist das Artikel 14 des [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32009D0371:DE:NOT|Beschlusses des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)]]
{{{#!blockquote
Artikel 14
(1) Soweit dies zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist, kann [[Europol]] in Arbeitsdateien zu Analysezwecken Daten über in seine Zuständigkeit fallende Straftaten einschließlich Daten über damit im Zusammenhang stehende Straftaten gemäß Artikel 4 Absatz 3 speichern, ändern und nutzen. Diese Analysedateien können Daten zu folgenden Gruppen von Personen enthalten:
Personen, die nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind; Personen, in deren Fall nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats faktische Anhaltspunkte oder triftige Gründe dafür vorliegen, dass sie Straftaten begehen werden, für die Europol zuständig ist., Personen die bei Ermittlungen in Verbindung mit den betreffenden Straftaten oder bei anschließenden Strafverfahren als Zeugen in Betracht kommen; Personen, die Opfer einer der betreffenden Straftaten waren oder bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Opfer einer solchen Straftat sein könnten; Kontakt- und Begleitpersonen und Personen, die Informationen über die betreffende Straftat liefern können.
Personenbezogene Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie Daten über Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie für die Zwecke der betreffenden Datei unbedingt notwendig sind und wenn diese Daten andere in derselben Datei enthaltene personenbezogene Daten ergänzen. Es ist untersagt, unter Verletzung der oben genannten Zweckbestimmung eine bestimmte Personengruppe allein aufgrund der oben genannten empfindlichen Daten auszuwählen.
Der Rat erlässt nach Anhörung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit die vom Verwaltungsrat nach Anhörung der gemeinsamen Kontrollinstanz erstellten Durchführungsbestimmungen zu den Analysedateien, die insbesondere genaue Angaben über die in diesem Artikel vorgesehenen Arten personenbezogener Daten, über die Sicherheit dieser Daten und über die interne Kontrolle ihrer Verwendung enthalten.
(2) Diese Dateien werden zu Zwecken der Analyse, die als Zusammenstellung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten zwecks Unterstützung der kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu verstehen ist, errichtet. Für jedes Analyseprojekt wird eine Analysegruppe gebildet, in der die folgenden Teilnehmer eng zusammenarbeiten:
a) Analytiker und sonstige Mitglieder des Europol-Personals, die der Direktor benennt;
b) Verbindungsbeamte und/oder Experten der Mitgliedstaaten, von denen die Informationen stammen oder die von der Analyse im Sinne des Absatzes 4 betroffen sind.
Nur die Analytiker sind befugt, Daten in die jeweilige Datei einzugeben und diese Daten zu ändern. Alle Teilnehmer der Analysegruppe können Daten aus der Datei abrufen.
(3) Auf Ersuchen von Europol oder aus eigener Initiative übermitteln die nationalen Stellen vorbehaltlich des Artikels 8 Absatz 5 alle Informationen an Europol, die für die betreffende Analysedatei erforderlich sind. Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten nur, soweit diese auch nach dem jeweiligen nationalen Recht für die Zwecke der Verhütung, Analyse oder Bekämpfung von Straftaten verarbeitet werden dürfen. Die von den benannten zuständigen Behörden kommenden Daten können je nach Dringlichkeit gemäß Artikel 8 Absatz 2 unmittelbar in die Analysedateien aufgenommen werden.
(4) Bei allgemeinen und strategischen Analysen werden sämtliche Mitgliedstaaten über die Verbindungsbeamten und/oder die Experten in vollem Umfang von den Ergebnissen der Arbeiten in Kenntnis gesetzt, insbesondere durch Übermittlung der von Europol erstellten Berichte.
Geht es bei der Analyse um Einzelfälle, die nicht alle Mitgliedstaaten betreffen, und dient sie unmittelbar operativen Zwecken, so nehmen Vertreter der folgenden Mitgliedstaaten daran teil:
a) der Mitgliedstaaten, von denen Informationen stammen, auf die hin die Errichtung der Analysedatei beschlossen worden ist, oder die von den Informationen unmittelbar betroffen sind, sowie der Mitgliedstaaten, die von der Analysegruppe zu einem späteren Zeitpunkt zur Teilnahme aufgefordert werden, weil sie inzwischen ebenfalls betroffen sind;
b) der Mitgliedstaaten, die nach Befragung des Indexsystems gemäß Artikel 15 zu der Ansicht gelangen, dass sie Kenntnis von den Informationen haben müssen, und die dies nach den in Absatz 5 dieses Artikels festgelegten Bedingungen geltend machen.
(5) Der Informationsbedarf kann von den entsprechend ermächtigten Verbindungsbeamten geltend gemacht werden. Jeder Mitgliedstaat benennt und ermächtigt zu diesem Zweck eine begrenzte Anzahl von Verbindungsbeamten. ...
}}}
=== § 2 und § 4 Europol Gesetz ===
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__2.html| § 2 Informations System und Analysdateien ]]
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/europolg/art_2__4.html| § 4 Analysdateien ]]
== Errichtungsanordnungen ==
Für Analysedateien sind nach deutschem Vorbild [[Errichtungsanordnungen]] (opening orders) vorgesehen. Der [[JSB]] darf zu ihnen "Stellungnahmen" abgeben. Diese [[Errichtungsanordnungen]] werden per Formular ausgehandelt. Nach Darstellung in <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf,Europols FAQ zu den Analysedateien)>> (enthält auch ein Beispiel für eine Errichtungsanordnung) ist das Verfahren dazu wenig datenschutzfreundlich. De facto müssen sich die Beamten wohl nur dann die Mühe von Verhältnismäßigkeitsabwägungen machen, wenn sie Dinge "Racial origin", Glaube, Politische Ansichten oder "Sexual life or health" speichern wollen. Dementsprechend äußert sich sogar die [[https://www.datenschutzzentrum.de/faq/europol.htm|Europol-FAQ des ULD Schleswig-Holstein]] eher kritisch zum Kontrollwert der Papiere.
Die [[Errichtungsanordnungen]] werden vom Verwaltungsrat oder genehmigt oder bei "Dringlichkeit" direkt vom Direktor von [[Europol]]. Zusätzlich zu den [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen_und_Verzeichnisse|Errichtungsanordnungen]] gibt es jeweils zwei "Arbeitsdokumente", die beschreiben, was das alles bedeutet (Project Plan) und woher die Daten kommen sollen (Data Collection Plan).
Eine sehr informelle Beschreibung des Vorgehens bei der Erstellung einer AWF aus Sicht eher unbedarfter Polizist_innen erschien in einem [[http://www.diekriminalisten.at/krb/show_art.asp?id=719|Bericht in der österreichischen Zeitschrift "Kirminalpolizei", 12/2003]] .
== Herkunft der Daten für die Analysedateien ==
Die Übermittlung der Daten geschieht nach Artikel 14 Absatz 3 des Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts. Die praktische Ausführung wird in einem in der [[http://www.polizei-nrw.de/streife/stepone/data/downloads/0e/00/00/Streife0704.pdf|NRW-Polizeizeitung Streife (4/2008)]] erschienen Bericht beschrieben. Danach bekommen die Analytiker_innen die Daten von den [[Verbindungsbeamten]] der Mitgliedsstaaten, welche widerum die Daten von den lokalen Spezialabteilungen für Organisierte Kriminalität ([[OK]]) und [[Staatsschutz]] der Polizeibehörden bekommen. Die Polizeibehörden, die den Analysegruppen Daten geliefert haben, bekommen das Analysergebnis von [[Europol]] mitgeteilt.
== Anzahl Analysedateien ==
Im Jahre 2007 gab es 16 Analysedateien (Analysis Work Files,AWF) und im Jahre 2008 18 Analysedateien und im Jahre 2010 21 Analysedateien. Die Analysedateien werden in unterschiedliche Bereiche, wie Drogenhandel, Mord (Verbrechen gegen das Leben), Organisierte Kriminalität und Terrorismus eingeteilt.
||Bereich || 2007 || 2004 || 2003 || ||Drogenhandel ||3 || 4 || 4 || ||"Verbrechen gegen Personen" ||3||3||3|| ||Wirtschaftskriminalität ||2 || 5 || 5 || ||"Organisierte Kiminalität"||4 || 2 || 3 || ||"Terrorismus" ||2 || 2 || 2 || ||Geldfälschung ||2 || 2 || 2 ||
Quellen: Die Zahlen für 2003 und 2004 kommen aus dem [[Europol]] Jahresbericht 2005, Die Daten von 2007 aus dem Jahresbericht von 2007
== Personendaten in den AWFs == Nach offizielen [[EU]]-Angaben stehen folgende Personen in den AWFs
- Personen, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat, für die Europol zuständig ist, verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind
- Personen, nach Maßgabe des nationalen Rechts eines Mitgliedstaates verdächtigt werden, Straftaten zu planen, für die Europol zuständig ist
- Personen, die bei Ermittlungen in Straftaten oder bei Strafverfolgungen als Zeugen in Betracht kommen
- Personen, die Opfer einer Straftat waren oder Opfer einer Straftat werden können
- Kontakt- und Begleitpersonen
- Personen, die Informationen über die betreffenden Straftaten liefern können
== Indexsystem == Für die in den AWFs gespeicherten Daten erstellt [[Europol]] ein Indexsystem. Der Direktor, die stellvertretenden Direktoren, die ordnungsgemäß ermächtigten [[Europol]]-Bediensteten und die [[Verbindungsbeamte]]n dürfen auf das Indexsystem zugreifen.
== Speicherfristen ==
Die Daten dürfen nicht länger als drei Jahre gespeichert werden. [[Europol]] prüft jährlich, ob für die Zwecke der betreffenden Datei eine weitere Speicherung erforderlich ist. Der Direktor von [[Europol]] kann gegebenenfalls beschließen, die Daten weitere drei Jahre lang zu speichern. Der [[JSB]] muss informiert werden, wenn ein Datum durch [[Zuspeicherungen]] länger als fünf Jahre in einem AWF liegt.
Angesichts des quasi-ehrenamtlichen Charakters des [[JSB]] ist nicht vorstellbar, dass die entsprechende Fälle tatsächlich ansehen können.
== Handling Codes für AWFs ==
Datensätze in den Analysedateien haben einen von den speichernden Staaten bestimmten Handling Code:
Ohne Handling Code:: können die Daten an die Analysegruppe und an andere interessierten Mitglieder von [[Europol]] weitergereicht werden. Handling Code Stufe I:: Dürfen die Daten vor Gericht nur mit Zustimmung der speichernden Partei verwendet werden. Handling Code Stufe II:: Die Daten dürfen auch innerhalb der Mitgliedsstaaten von [[Europol]] nur mit Zustimmung der speichernden Partei weitergegeben werden. Handling Code Stufe III:: Hier legt die speichernde Stelle die Weitergabepraxis der Daten per Freitext fest.
Quelle: <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf,"FAQ" zu den Analysedateien)>> (pdf)
== Beispiele für Analysedateien ==
=== HYDRA ===
Hydra ist eine Analysdatei für weltweiten islamistischen Terrorismus.
=== DOLPHIN ===
Siehe [[DOLPHIN]]
=== CHECKPOINT ===
CHECKPOINT soll offiziell Schlepperbanden bekämpfen. Im Ziel stehen dabei offenbar Organisationen wie eine "Pachtou", die angeblich Menschen aus Kurdisch-Irak und Afghanistan in die [[EU]] gebracht haben soll.
=== CYBORG ===
Die seit 2009 existierende Analysedatei Cyborg soll Organisierte Kriminalität im Netz verfolgen.
=== CANNABIS ===
Laut [[http://www.heise.de/tp/artikel/32/32792/1.html|Telepolis]] vom Juni 2010 ist diese AWF in Planung für Cannabishandel und -produktion.
=== Monitor ===
Die AWF Monitor erfasst allerlei Daten zu Bikern. [[http://heise.de/-1707232|c't 14.9.2012: "Europol sammelt Daten über Rocker"]] beschreibt einige der Praktiken, insbesondere auch, wie solche AWFs durch Fragebögen, die an die Teilnehmenden verschickt wurden, befüllt werden sollen.
== Terrorismusberichte ==
Der [[http://www.europol.europa.eu/publications/EU_Terrorism_Situation_and_Trend_Report_TE-SAT/Tesat2010.pdf|Europol Terrorismusreport von 2010]] beschäftigt sich, neben Terrorismus, auch mit Rechten und Linken "Extremist_innen" (right-wing extremism, left-wing extremism; hier ist die Sprache schon verräterisch). Dabei wird z.B. erwähnt, dass die Anzahl abgebrannter Autos in der BRD stark angestiegen sei. Des weiteren wird ANTIFA im angehängten Glossar erklärt.
== Technische Umsetzung ==
Innerhalb von Europol heißt das Programm, welches die AWFs ermöglicht. OASIS, "Overall Analysis System for Intelligence and Support". Dieses war nach Aussagen des [[http://www.europol.europa.eu/publications/Annual_Reports/Annual%20Report%202008.pdf|Jahresberichtes 2008 von Europol]] im Jahre 2007 voll einsatzfähig. Laut dem Jahresbericht ist OASIS ein System, welches verschiedene Software-Anwendungen ermöglicht. Insbesondere auch Text- und [[Data Mining]]. Laute Jahresbericht von 2008 hat Europol für OASIS den Professional Service Award 2008 from the International Association for Law Enforcement Intelligence Analysts (IALEIA) bekommen. Dieser Preis zeichnet Organisationen aus, die den größten Fortschritte in der Benutzung von intelligenten Analysesystemen im Sicherheitsbereich gemacht haben:
the award is given to ‘the organisation making the most significant progress utilising intelligence analytical techniques to support law enforcement objectives’.
== Austausch mit Drittstaaten ==
Der LfDI Hessen seinem [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB (2008)]] Verträge nach dem Dänischen Protokoll, das den Zugriff von Drittstaaten auf Analysedateien erlaubt, und zwar mit Australien, Kroatien, [[USA]], [[Schweiz]] und [[Interpol]]. Im Zuge der Prüfungen kam heraus, dass schon etliche Verträge dieser Art geschlossen waren, ohne dass der [[JSB]] informiert worden wäre.
Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass im Rahmen der Verfahren nach dem dänischen Protokoll Europol Datenschutzberichte zu Drittstaaten erstellt ("Bock zum Gärtner-Prinzip").
Im [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfDI Hessen (2008)]] sind hier Russland und Israel als Fälle mit Nachbesserungsbedarf erwähnt.
== Weitere Infos zu den AWFs ==
- <<Doclink(2009-europol-workfiles.pdf,"FAQ" zu den Analysedateien)>>(pdf)
- [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st15/st15140.de09.pdf|Europol-Regelungen für die AWFs]] (pdf)
- [[http://euro-police.noblogs.org/2010/10/analyse-europol-und-internationaler-datentausch/|Europol und internationaler Datentausch]], (Euro-Police, 7.10.2010)
- Inti Schuber, Europol und der virtuelle Verdacht, Peter Lang Verlag 2008, Seite (speziell S. 105-108 zum Thema der operativen Analyse)
TODO: AWFs sollen zusammengelegt werden: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st06/st06049.en11.pdf
WeiterführendeLinks
<<TableOfContents>> = Weiterführende Links zu Datenschutz und Überwachung = Auf dieser Seite befinden sich Links zu den verschiedensten Blogs, Newsportalen und Organisation, die sich im weitestens Sinne für die Bürger-, Zivil-, und Meschenrechte einsetzen. Links zu sich mit Datenschutz beschäftigen NGOs und zu den Datenschutzbehörden finden sich unter [[DatenSchutz]]
== Internet-Regierung und -struktur ==
- [[http://www.icann.org|Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann)]]
- [[http://www.wgig.org|Working Group on Internet Governance (WGIG)]]
- [[http://www.itu.int/wsis|Uno-Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS)]]
- [[http://www.wgig.org/docs/WGIGREPORT.pdf|Abschlussbericht der UN-Arbeitsgruppe]]
== Blogs zum Thema ==
- [[http://blog.fefe.de| Fefes Blog ]] u.a. auch über Überwachung und andere Polit-Skandale
- [[http://www.annalist.noblogs.org| Anne Roths Blog]] berichtet über die eigenen Erfahrungen mit Überwachung und allgemein über Überwachung
- [[http://blog.kairaven.de/|ravenhorst ]] Blog gegen Überwachung
- [[http://www.daten-speicherung.de/|Blog zur Datenspeicherung]]
- [[http://www.lawblog.de| Blog eines Anwalts]] u.a. kritische Posts zu Überwachungsmaßnahmen
- [[http://www.euro-police.noblogs.org| kritischer blog zu europolice]]
- [[http://www.unwatched.org|www.unwatched.org]] Anti-Überwachungsblog aus [[Österreich]]
- [[https://www.kuketz-blog.de/| Kuketz IT-Security Blog]] Artikel, Microblog und Forum rund um die Themen IT-Sicherheit, Datenschutz und Hacking
== Webseiten mit Artikeln zum Thema ==
- [[http://www.heise.de/tp| Telepolis ]] Das Online-Nachrichtenportal des Heise-Verlages bietet häufig Artikel zum Thema
- [[http://www.gulli.com |Gulli ]] Artikel zu Computer und Innere Unsicherheit
== Aktivist_innengruppen mit Rechtsinfos ==
- [[http://www.projektwerkstatt.de|Projektwerkstatt]]
- [[http://www.G8legalsupport.info| G8 Legalsupport]]
- [[http://www.gipfelsoli.org/Antirepression| Gipfelsoli]]
== Polizeikritik ==
- [[http://www.amnesty-polizei.de| Amnesty Sektion Polizei]]
- [[http://www.kritische-polizisten.de| Kritische Polizisten ]]
- [[http://www.politische-justiz.org| Kritik an der Politischen Justiz aus Göttingen]]
- [[http://www.polizeikontrollstelle.de|Polizeikontrollstelle Brandenburg]]
Elektronische Gesundheitskarte
= Elektronische Gesundheitskarte =
Die elektronische Gesundheitskarte (abgekürzt eGK) sollte ab 1. Januar 2006 die zum 1. Januar 1995 eingeführte Krankenversicherungskarte in Deutschland ersetzen ([[http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__291a.html|§ 291a SGB V]]). Die Einführung hat sich jedoch verzögert. Zurzeit läuft noch die Testphase. Die Kritik an der gesetzlichen Konzeption hält an. Im Unterschied zur bisherigen Krankenversicherungskarte, die „nur“ eine Speicher-Chipkarte war, ist die eGK eine Prozessor-Chipkarte, die erweiterte Möglichkeiten zum Beispiel durch Vorzeigen der digitalen Identität innerhalb der Telematikinfrastruktur eröffnet. Sie kann auch durch private Krankenversicherungen ausgegeben werden.
== Kritik von Datenschützern ==
Datenschützer kritisieren das Fehlen eines transparenten Entwicklungsprozesses, der immer wieder den Sachzwängen des Projekts zum Opfer gefallen ist. Die Gesundheitskarte könne zu einer Aushöhlung der informationellen Selbstbestimmung führen und wecke neue Begehrlichkeiten durch den Zugang zu den Gesundheitsdaten (nicht nur für die [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] u.a. zur Erpressung zum Anwerben von [[V-Leute]]).
== Weitere Infos ==
[[http://www.fifF.de/publikationen/broschueren/|FIff-Broschüren zur Elektronischen Gesundheistkarte]]
Eingestellte Verfahren
<<TableOfContents>>
Die häufigste Ursache von „überraschenden“ Speicherungen in Nachweisdatenbanken sind Verfahren, die ohne Urteil ausgingen, ganz besonders Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft nach §170 (2) StPO, denn bei diesen wissen die Betroffenen häufig noch nicht mal, dass es ein Verfahren gab, und aufgrund von Bestimmungen aus Zeiten, als es noch keine Polizeidatenbanken gab, werden sie auch nicht benachrichtigt.
2009 hatten wir dazu <<Rellink(/gc/html/einstellung.html,einen Übersichtsartikel in der RHZ)>>, 2017 <<Rellink(/gc/html/loeschen.html,eine weitere Einordnung)>> im Hinblick auf die Löschbarkeit solcher Speicherungen.
Eine ebenfalls endlos populäre Variante dieses Themas – Verfahren, deren Augang die Polizei nicht mitkriegt oder nicht mitkriegen will –, hat 2019 der Hessische LfDI in seinem 48. TB (S. 36) wieder mal diskutiert:
{{{#!blockquote Meine Überprüfungen aufgrund von Beschwerden in Einzelfällen ergaben, dass bei einzelnen Datensätzen in POLAS-Hessen zu Straftaten auch Jahre nach der Tatbegehung keine Daten zu Verfahrensausgängen hinterlegt waren. Bei von mir beim Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) initiierten Überprüfungen ist vereinzelt festgestellt worden, dass auch bei den zuständigen Staatsanwaltschaften keine Informationen über die betreffenden Verfahrensausgänge mehr erlangt werden konnten. }}}
Es geht ja auch nur um Menschenrechte, da brauchts keine so große Sorgfalt.
Im 35. TB des LfDI BaWü (2019) berichtet dieser ab S. 53 über eine Stichprobe des polizeilichen Umgangs mit 170 (2)-Einstellungen; dabei hat er von fünf Staatsanwaltschaften zehn Akten von wegen erwiesender Unschuld nach 170 (2) Eingestellten angefordert (was etliche Staatsanwaltschaften nicht ganz verstanden haben). Tatsächlich hatte die Polizei alle Daten, die sie aus den Unschuld-eingestellten Verfahren gelöscht (das waren auch verschiedenen Gründen dann aber statt 50 auch nur 18). Beim „Beifang“, als aus anderen Gründen staatsanwaltschaftlich eingestellten Verfahren mochte der LfDI nicht die Speicherung, sondern nur die Speicherfristen beanstanden.
= Rechtsgrundlagen =
Grundsätzlich können Verfahren von der Staatsanwaltschaft nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html|§170 StPO]] (2) gar nicht erst ans Gericht geleitet werden, etwa, weil gar nichts war, der_die Beschuldigte keine Schuld hat oder es kein Verfolgungsinteresse gibt.
Verfahren können aber auch vom Gericht und/oder Staatsanwaltschaft nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html|§153 StPO]], [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html|§153a StPO]], [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153b.html|§153b StPO]], [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153d.html|§153d StPO]], [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153e.html|§153e StPO]], [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__154.html|§154 StPO]] eingestellt werden; dafür kann es einen ganzen Haufen Motivationen gehen, die zwischen „Freispruch zweiter Klasse“ und „Verurteilung zweiter Klasse“ rangieren.
Nun setzt eine Speicherung in Nachweisdatenbanken voraus, dass die Polizei hinreichend gut begründen kann, warum die gespeicherte Person demnächst eine zur Speicherung verhältnismäßige Straftat begehen wollen könnte („Negativprognose“). Das ist natürlich um so schwieriger, je mehr die Einstellung sagt: „Liebe Bullen: der Fall, den ihr uns da angeschleift habe, ist ein Scheiß.“
Dennoch speichern immer noch Polizeien weitgehend ohne Ansehen des Verfahrensausgangs.
= Nachweisakten bei der Polizei =
"Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unrechtmäßig ist" -- diese in [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__489.html|§489 StPO]], den meisten einschlägigen Landesgesetzen und vielen Urteilen zu lesende Sentenz könnte eigentlich reichen, wenn das mit dem "unrechtmäßig" nicht so kompliziert wäre.
So dass eigentlich alle eingestellten [[Ermittlungsverfahren]] gelöscht werden müssten. Auf jedenfall gilt dieses für Verfahren, die nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html|§170 StPO]] eingestellt worden sind. Obwohl dieses meist nicht automatisch geschieht (außer bei PolizeibeamtInnen). Dagegen ist die Rechtslage bei Verfahren, die nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html|§153 StPO]] eingestellt wurden schon schwieriger. Dieses können weiter gespeichert werden, falls die Vermutung besteht, dass die Person weitere Straftaten begeht.
Denn nach der Einstellung eines Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens ''muss'' die Polizei ''anhand des Urteils'' prüfen, ob ein Tatvorwurf zu löschen ist und darf nur weiterspeichern, wenn ein "Verdacht übrig bleibt" und/oder tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass der/die Betroffene künftig eine Straftat begehen wird. D.h. es geht um die [[Prävention]]. Die Idee dahinter ist, dass die betreffenden Daten in Zukunft für die Aufklärung von Verbrechen oder auch zur [[Prävention]] wichtig sein könnten.
Die Polizei geht dabei in der Regel viel zu restriktiv vor und speichert mehr als sie dürfte. Ein Fall dieser Art ist im [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2005/tb-2.htm|2005er-Bericht]] des [[LfDI]] BaWü unter 4.2 beschrieben.
Konsens besteht mittlerweile, dass es irgendeine Sorte von Negativprognose geben muss. Dass es sich die Behörden damit häufig zuleicht machen, zeigt das Verfassungsgerichtsurteil [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060601_1bvr229303.html|1 BvR 2293/03 von 2006]], das auf einer "sorgfältigen und nicht formelhaften Prüfung" besteht.
Dieses gilt für die [[Datenbanken]] der Polizei die [[Länderübergreifende Software#Verd.2BAOQ-chtigenkarteien_und_Nachweissysteme|Nachweisakten]] der Länderpolizeien, wie z.B. [[POLAS]] und [[INPOL]] vom [[BKA]].
Ein Grundsatzpapier zu eingestellten Verfahren wurde 1994 von den [[LfDI]]s und dem [[BfDI]] erarbeitet:
[[http://www.datenschutz.hessen.de/_old_content/tb23/k31p1.htm|Ein Grundsatzpapier zu eingestellten Verfahren]] (html)
= Staatsanwaltschaft =
Bei den Staatsanwaltschaften verbleiben dagegen alle erledigten Verfahren mindestens zwei Jahre im [[ZStV]], auch nach deren Einstellung. Nur bei rechtkräftig verurteilten Personen werden die Daten ins [[Bundeszentralregister]] verschoben.
= Eingestellte Verfahren als politisches Mittel gegen Oppositionelle =
Im [[Staatsschutz]]-Bereich ist der Einsatz von oft hanebüchenen [[Ermittlungsverfahren]] nicht selten beliebt als informelles und außergesetzliches Bestrafungsinstrument und Ermittlungsinstrument der Polizei. Da ja die Einleitung eines dann oft peinlich endenden Gerichtsverfahren gar nicht angestrebt wird, ist die Einstellung von Verfahren, in dem Fall nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html|§170 StPO]] (Ermittlungen bieten keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung) Regel und nicht Ausnahme. Besonders gemein sind diese natürlich, wenn das Verfahren Konsequenz von willkürliche Gegenanzeigen von Seiten der Polizei sind; diese sind durchaus üblich, wenn etwa Opfer von Polizeigewalt juristische Abhilfe suchen (vgl. auch [[Polizeikommission]]).
In dem Sinn ist das im [[Staatsschutz]]-Bereich ähnlich wie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In diesem Bereich hat das Verfassungsgericht 2002 angedeutet (indem es nämlich nicht weiter beschließen wollte), dass selbst nach einem Freispruch weitergespeichert werden darf, denn die Speicherung eines Verdachts sei etwas ganz anderes als eine Bestrafung, die durch den Freispruch abgelehnt worden sei.
Mehr dazu auch in [[http://www.amnestypolizei.de/mitreden/faqs.html|Polizei FAQ von Amnesty Deutschland]]
= Urteile =
- [[http://lexetius.com/2002,798|BVerfG, Beschluss vom 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 ]] -- selbst nach einem Freispruch kann weitergespeichert werden, denn "die Aufbewahrung polizeilicher Ermittlungsergebnisse und deren weitere Verwendung in der Polizeiarbeit ist etwas substantiell anderes als die gerichtliche Verhängung einer Strafe" (nur: was?), weshalb die [[Unschuldsvermutung]] da nicht zieht.
- VG Frankfurt 5. Kammer, 5 E 1632/96 (3), Urteil vom 28.11.1996 -- der Klassiker jedenfalls im Hinblick auf Hessen und von DatenschützerInnen gern zitiert: Nach 170(2) eingestellte Geschichten dürfen "allenfalls ausnahmsweise und dann auch nur unter strengen Voraussetzungen" gespeichert werden. Mit 153a-Einstellungen ist das viel einfacher.
- [[http://lexetius.com/2003,3593|BVerwG, Urteil vom 22.10.2003 - 6 C 3. 03]] -- das [[BKA]] darf auch bei Einstellungen nach 170(2) StPO weiterspeichern.
- [[http://lexetius.com/2006,1573|BVerfG, Beschluss vom 1.6.2006 - 1 BvR 2293/03]] -- bei Weiterspeicherung nach 170(2)-Einstellung (in dem Fall von ED-Daten) muss in jedem Fall eine sorgfältige und nicht formelhafte Prüfung stattfinden; das gilt nach VG München 17. Kammer, M 17 K 92.1368 (Urtiel vom 24.02.1994) sogar in Bayern.
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof 10. Senat, 10 UE 4135/98, Urteil vom 23.04.2002 -- das [[BKA]] muss nach einem Freispruch löschen, und auch, wenn das Verfahren "nicht nur vorläufig" eingestellt ist. Bei 170(2)-Einstellungen muss die [[Staatsanwaltschaft]] explizit sagen, inwieweit Restverdacht besteht, obwohl sie einstellt, wenn die Polizei speichern will. Bei Einstellung kommt weiterspeicherung überhaupt nur in Frage, wenn ein Restverdacht bleibt, Schuldausschießungsgründe vorliegen oder Strafaufhebungs- oder Strafausschließungsgründe vorliegen.
- VG Meiningen 2. Kammer, 2 K 191/07 Me -- BTM-Geschichte und Schneeballwurf (beide eingestellt nach 170(2)) sind zu löschen, weil Vergehen zu geringfügig und außerdem zu lange her, um eine Negativprognose zu rechtfertigen.
- OLG Frankfurt 3. Strafsenat, 3 VAs 47 - 48/07, 3 VAs 47/07, 3 VAs 48/07, Beschluss vom 17.01.2008 -- Einstellung nach 170, "Tatverdacht ausgeräumt"; das Gericht eiert herum, sagt aber immerhin, dass "Archivierung" kein ausreichender Zweck für die Speicherung "Straftat gegen sexuelle Selbstbestimmung" sei. Der Zweck selbst wird irrerweise im Hinblick auf eine Online-Speicherung nicht bestritten.
- KG Berlin 4. Strafsenat, 1552 E GSTA 3/99 - 4 VAs 10/99, 1552 E GStA 3/99, 4 VAs 10/99, Beschluss vom 06.08.1999 -- die Staatsanwaltschaft muss bei Einstellung sogar weiter speichern (vgl. [[ZStV]]), da die Akten bis zum Ende der Verjährungsfrist aufgehoben werden müssen. Dieser Unsinn (für den Nachweis tuts ja nun wirklich ein Zettelkasten) wurde inzwischen von mehreren Gerichten bestätigt.
- OLG Dresden 2. Strafsenat, 2 VAs 4/02, 2 VAs 0004/02, Beschluss vom 19.05.2003 -- bei all dem muss die StA aber doch auf die informationelle Selbstbestimmung denken und im Einzelfall den Speicherzweck nachweisen (das Gericht verdonnert die StA aber nur zur Prüfung, nicht zur Löschung).
- VGH Baden-Württemberg 1. Senat, 1 S 2054/00, Beschluss vom 20.02.2001 -- Einstellungen mit Verweis auf eine Privatklage begründen auch keinen Löschungsanspruch, vor allem dann nicht, wenn das Opfer der Speicherung des Öfteren "in Erscheinung getreten" ist.
- BVerwG 1. Senat, 1 C 14/95, Urteil vom 09.09.1998 -- es besteht ein Anspruch auf die Bestätigung der Löschung von Daten (was allerdings ziemlich für die Füße ist, weil ja ein weiteres Auskunftsersuchen ohnehin Klarheit bringen könnte).
- VG Frankfurt 5. Kammer, 5 G 1630/96 (3), Urteil vom 27.08.1996 -- wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Speicherung bestehen (und das ist bei 170(2)-Einstellungen nach Meinung etlicher Gerichte der Regelfall), kann die Sperrung der Daten bis zur endgültigen Klärung in Frage kommen.
- VG Stuttgart 3. Kammer, 3 K 1886/08, Beschluss vom 01.08.2008 -- eine Fahrerflucht hätte gelöscht werden müssen, weil nach Einstellung nach 153(1) kaum Wiederholungsgefahr bestand.
- VG Berlin 1. Kammer, 1 A 162.01, Urteil vom 21.12.2005 -- Gericht erkennt, dass die Speicherung eines nach 153(1) eingestellten Verfahrens ein Makel sei und sich ein Rehabilitationsinteresse ergibt, zumal sich der Beschuldigte gegen die Einstellung nicht wehren kann.
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München 10. Senat, 10 C 08.1780, 24.07.2008: Trotz StPO sind Landesgesetze einschlägig. Keine Löschung in einem 170(2)-eingestellten Hehlereifall mit Verweis auf abgehörte Telefongespräche. Bei Ritalinverkloppen und Diebstahl dazu erfinden muss nach sieben Jahren wg. Jugend des Täters abgewogen werden.
- HessVGH, 11 UE 2982/02, Urteil vom 16.12.2004: Endlose Verlängerung der Aussonderungprüffrist eines Delikts mit [[ED-Daten]], um diese zur Verwendung in unverbundenen Verfahren zu weiterspeichern zu können, verletzt die Zweckbindung. Auch ist "Dokumentation einer kriminellen Karriere" kein ausreichender Speichergrund. Zwar darf die Polizei im Groben speichern, was sie will, aber eben nicht beliebig lang.
- VG Augsburg, Au 5 K 07.1212, Urteil vom 28.02.2008: [[ED-Daten]], die für [[Repression|repressive]] Zwecke erhoben wurden, dürfen nachher [[Prävention|präventiv]] umgelabelt werden, auch wenn wg. 170(2) eingestellt wurde, jedenfalls, wenn Tatverdacht fortbesteht.
- VG Köln 20. Kammer, 20 K 1934/06, Urteil vom 14.02.2008: 153a-Einstellungen begründen in der Regel einen Restverdacht, weil hinreichender Tatverdacht und die Zustimmung des Beschuldigten nötig sind. Es müssen also "gewichtige Anhaltspunkte" vorgetragen werden. Ansonsten erlaubt das Gericht der Polizei, bei der Weiterspeicherung das "Gesamtbild" zu würdigen (also nicht die einzelnen Vorwürfe für sich im Hinblick auf eine Löschpflicht zu prüfen) und widerspricht auch nicht der Einschätzung der Polizei, bei "politischen Überzeugungstätern" (hier übrigens ein Nazi) könne grundsätzich von Wiederholungsgefahr ausgegangen werden.
- BVerwG 1. Senat, 1 B 61/88, Urteil vom 06.07.1988, [[ED-Daten]] aus §81b ([[Prävention]]) dürfen auch nach einem Freispruch weitergespeichert werden, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die Daten Ermittlungen bei einer "noch aufzuklärenden strafbaren Handlung" fördern könnten.
- BayVGH, 24. Senat, 24 C 07.1078, Beschluss vom 31.10.2007: Einstellung aus Mangel an Beweisen ist definitiv kein Grund zur Löschung.
- AG Tiergarten, 120 PLs 2396/03, Urteil vom 19.02.2007: In der [[DAD]] muss bei einem Freispruch aus Mangel an Beweisen gelöscht werden.
- VG Lüneburg 3. Kammer, 3 A 116/02, Urteil vom 30.03.2004: Daten, die "nebenbei", etwa bei Kontrollen auf dem Weg zu einer Demo, erhoben werden, dürfen nicht gespeichert werden, wenn ihre Erhebung nicht zu Hinweisen auf unmittelbar bevorstehende revolutionäre Umtriebe geführt hat.
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KategorieHomepage
DE-PNR
[[PNR|Passenger Name Records]] sind umfangreiche Datensätze über Flugpassagiere, die bei den Fluggesellschaften anfallen und von zahlreichen staatlichen Stellen in großen Mengen und für lange Zeiten gespeichert werden.
Die BRD gönnt sich seit 2018 im Rahmen einer [[EU-PNR|EU-weiten Umsetzung]] auch ein eigenes PNR-System, in dem die Daten aller Flugzeugreisenden von und nach Deutschland erfasst werden sollen, Inlandsflüge sind offenbar ausgenommen.
= Konzept = Gemäß der Rechtsgrundlage Fluggastdatengesetz soll die beim [[BKA]] angesiedelte ''Fluggastdatenzentralstelle'' (alias Passenger Information Unit oder PIU) folgende Daten aller Flugreisenden von den Airlines erhalten und 5 Jahre speichern (§2 Abs. 2 FlugDaG):
-
Familienname, Geburtsname, Vornamen und Doktorgrad des Fluggastes,
-
Angaben zum Fluggastdaten-Buchungscode,
-
Datum der Buchung und der Flugscheinausstellung,
-
planmäßiges Abflugdatum oder planmäßige Abflugdaten,
-
Anschrift und Kontaktangaben, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
-
Flugscheindaten, einschließlich Flugscheinnummer, Ausstellungsdatum, einfacher Flug und automatische Tarifanzeige,
-
vollständige Gepäckangaben,
-
etwaige erhobene erweiterte Fluggastdaten ([[API|Advance Passenger Information]]-Daten), einschließlich Art, Nummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum von Identitätsdokumenten, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Tag des Abflugs und der Ankunft, Flughafen des Abflugs und der Ankunft, Uhrzeit des Abflugs und der Ankunft,
-
sonstige Namensangaben,
-
alle Arten von Zahlungsinformationen, einschließlich der Rechnungsanschrift,
-
gesamter Reiseverlauf für bestimmte Fluggastdaten,
-
Angaben zum Vielflieger-Eintrag,
-
Angaben zum Reisebüro und zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter,
-
Reisestatus des Fluggastes mit Angaben über Reisebestätigungen, Eincheckstatus, nicht angetretene Flüge und Fluggäste mit Flugschein aber ohne Reservierung,
-
Angaben über gesplittete und geteilte Fluggastdaten,
-
allgemeine Hinweise, einschließlich aller verfügbaren Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren, wie beispielsweise Namensangaben, Geschlecht, Alter und Sprachen der oder des Minderjährigen, Namensangaben und Kontaktdaten der Begleitperson beim Abflug und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, Namensangaben und Kontaktdaten der abholenden Person und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, begleitende Flughafenmitarbeiterin oder begleitender Flughafenmitarbeiter bei Abflug und Ankunft,
-
Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen,
-
Angaben zum Code-Sharing,
-
Anzahl und Namensangaben von Mitreisenden im Rahmen der Fluggastdaten und
-
alle vormaligen Änderungen der unter den Nummern 1 bis 19 aufgeführten Fluggastdaten.
Die Daten werden für fünf Jahre gespeichert und sollen nach 6 Monaten "maskiert" werden, wobei sie, falls sie gebraucht werden, jederzeit "unmaskiert" werden können, was die Maskierung doch als einen eher schlechten Witz erscheinen lässt. Unklar ist zum aktuellen Zeitpunkt allerdings, ob "maskierte" Daten bei einer Auskunftsanfrage mit beauskunftet werden, solltet ihr Auskunft zu PNR erhalten, die älter als 6 Monate sind, wäre Feedback hilfreich. Die Daten werden vor der Reise systematisch mit den Datenbanken [[INPOL]] und [[SIS]] abgeglichen, um Personen zu finden, die bestimmte Straftaten begangen haben sollen. Was passiert, wenn Reisenden andere, nicht vom FlugDaG umfasste begangene Straftaten begangen haben, bleibt unklar, eigentlich sollte die Software so laufen, dass sie in diesen Fällen nicht anschlägt, was aber nicht zwangsläufig heißen muss, dass sie das auch tut.
Daneben sollen auch sogenannte Muster abgeglichen werden (§4 Abs. 3 FluDaG), die dann nur anhand der Fluggastdaten potentielle Straftäter*innen ermitteln sollen.Stand Oktober 2018 findet dies in der Praxis mangels funktionierender Software, die das kann, noch nicht statt. Im Gesetz wird äußerst halbherzig versucht, mit einem Halbsatz racial profiling zu vermeiden, mit dieser Formulierung ist nur halt wohl schon "hat ein Halal-Menü bestellt" zulässiger Anhaltspunkt für "könnte ein Terrorist sein".
Lesenswert für juristisch interessierte Kreise ist [[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/Fluggastdatenspeicherung/ShareDocs/Dokumente/StellungnahmeRichter.pdf?__blob=publicationFile&v=2|die Stellungnahme des Deutschen Richterbunds (Achtung, Link geht zum BKA)]], denn der hat rechtsstaatliche Bedenken(!) und sieht allerlei Grundrechtsbrüche und Nichteinhaltungen der EU-Richtlinie. An sich nicht überraschend, in dieser Deutlichkeit von diesem Akteur aber schon.
= Umsetzung =
Das Gesetz wurde im Mai 2018 verabschiedet, im August nahm die Fluggastdatenzentralstelle ihren Betrieb auf, im Oktober waren laut der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ganze drei Fluggesellschaften an das System angeschlossen (welche genau, ist Staatsgeheimnis), mittlerweile sind es wahrscheinlich ein paar mehr. Hier freuen wir uns auf Feedback, zu welchen Airlines ihr Positivauskünfte erhaltet.
Eine '''Auskunftsanfrage''' funktioniert über die BKA-Auskunftsanfrage auf der datenschmutz-Auskunftsersuchensseite. Alternativ gibt es ein [[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/Fluggastdatenspeicherung/kontakt/auskunftsersuchen_node.html|eigenes Prozedere auf der BKA-Website]].
'''Leseempfehlung''': <<BtDS(19/4755)>>.
Etwa ein halbes Jahr nach dem Scharfstellen berichtet die Regierung in <<BtDS(19/9536)>>, (April 2019), immerhin 124.5 Leute seien allen beim BVA mit dem Stochern in den PNR-Daten beschäftigt; schließlich sollen 500 Menschen für DE-PNR arbeiten. 11 Airlines liefern schon Daten an, 20 könnten das tun, weitere sollen „in Abhängigkeit der Fortentwicklung des Fluggastdaten-Informationssystems“ angebunden werden. 3.5 Millionen Fluggastdatensätze seien geflossen (einzelne Bewegungen können aber mehrfach gemeldet worden sein), insgesamt sind 1.2 Millionen Menschen Opfer des Systems geworden.
Die DV hat aus den 1.2 Millionen Opfern durch Abgleich mit INPOL und SIS 94098 „technische Treffer“ erhalten, die dann „individuell überprüft“ wurden. Daraus kamen dann 277 „fachlich positive“ Treffer, bei denen dann „z. B. Festnahme, offene Kontrolle, verdeckte Kontrolle“ vorgenommen wurde. Genauere Angaben macht die Regierung nicht (und mensch muss ja schon dankbar sein, dass sie nicht von „verhinderten Terroranschlägen“ murmeln). Dennoch: Dass der Übergriff auf teils recht persönliche Daten von 1.2 Millionen Menschen und die genauere Durchleuchtung von rund 100000 dann nur zu nicht mal 300 Personenkontrollen führt, wirft schon erhebliche Verhältnismäßigkeitsfragen auf.
Nach einigen Auskunftsanfragen lässt sich Stand November 2019 wenig überraschend abschätzen, dass eine Teilnahme am PNR-System je unwahrscheinlicher ist, desto exotischer die Fluggesellschaft ist. Aktuell liefern sämtliche großen deutschen Fluggesellschaften (wobei nicht bekannt ist, ob die drölf Töchter der Lufthansa einzeln gezählt werden, dann wären die 11 genannten schon fast voll), vermutlich noch ein paar aus EU-Nachbarstaaten.
Der BfDI berichtet in seinem 28. TB (2019), inzwischen sei „eine sechsstellige Anzahl von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zusammengekommen“ (S. 51). Das deutet angesichts der tatsächlichen Zahl von Flugbewegungen in der fraglichen Zeit darauf hin, dass auch die großen Gesellschaften wohl kaum vollständig liefern werden.
Am 14.11.2021 [[https://www.welt.de/politik/deutschland/article235033190/Rasterfahndung-bei-Fluggaesten-Kritik-an-Massenspeicherung.html|berichtet die Welt]], im Coronajahr 2020 hätten 70 Fluggesellschaften 104.56 Millionen einschlägige Datensätze an das BKA übermittelt. Diese Zahl ergänzt im Dezember 2022 [[https://www.heise.de/news/Fluggastdaten-Verwaltungsgericht-untersagt-BKA-Himmels-Rasterfahndung-7443833.html|berichtet der heise-Ticker]], um die Trefferquote von 0.082 Promille für „Gefährder“.
Am 22.12.2022 [[https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/verarbeitung-von-fluggastdaten-rechtswidrig|entscheidet das VG Wiesbaden]] (das erste Instanz für alles ist, was mit dem BKA zu tun hat), dass die Verarbeitung nach dem FlugDaG mit der EU-Grundrechtecharta nicht vereinbar sei. Im Prinzip dürften Polizeien PNR zwar schon verarbeiten, aber nur, wenn es „Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen auf bestimmten Flugrouten“ gebe. Die aber habe das BKA nicht beibringen können. Die Konsequenzen bleiben zu dem Zeitpunkt abzuwarten; es gibt noch einen langen Rechtsweg, bevor irgendein Gesetzgeber Konsequenzen ziehen muss.
ComVor
<<TableOfContents>>
= ComVor =
ComVor ist eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsverwaltung]], die in jedem Fall mal in [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden Württemberg]], [[Datenbanken Brandenburg|Brandenburg]], [[Datenbanken Hamburg|Hamburg]] und [[Datenbanken Hessen|Hessen]] eingesetzt wird.
Siehe auch:
- [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66872|Heise Newsticker über ComVor]]
- [[http://www.dataport.de/dataport/themen/polizei/start.html|Infos über ComVor vom Hersteller dataport]].
Danach klingt Com``Vor nach einem ziemlich wüsten Hack auf der Basis von allerlei Microsoft-Murks (Formulare in Word, deren Inhalt nachher irgendwie in MS-SQL-Kram reingefummelt wird).
Datenbanken Bundeswehr
Die Bundeswehr betreibt natürlich jede Menge EDV. Hier soll es nur um Datenbanken gehen, die für Personen außerhalb der Bundeswehr repressionsrelevant sein könnten.
== WEWIS ==
WEWIS sollte alle gemusterten Personen, die noch zum Kriegseinsatz anstehen könnten, enthalten. Enthalten sind zumindest:
- Name, Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift (Übertragung vom Meldeamt?)
- Das zuständige „Karrierezentrum“
- Die Militäreinheit, bei der der_die Betroffene_r Kriegsdienst geleistet hat
- Bundewehr-Personenkennnzahl
Vermutlich sind weiter Lehrgangsteilnahmen etc. enthalten.
Eine <<Doclink(2015-bundeswehr-wewis-ausschreibung.pdf,Ausschreibung von 2015)>> beschreibt wewis als:
{{{#!blockquote WEWIS II ist ein zentralisiertes Verfahren mit virtualisierten Client-Anwendungen unter Nutzung von Citrix und einer Webserviceschicht für den Zugriff auf die Backendsysteme Archiv und das Hostverfahren WEWIS. Die Hauptanwendung ist eine Lotus Notes- und SQL- basierte Vorgangsbearbeitung mit Langzeitarchivierung über eine Schnittstelle zum IBM Content Manager (Archiv). Als Client Betriebssysteme kommen Windows 2008, Windows 7, AIX und Linux SUSE E zum Einsatz. Die Webserviceschicht basiert größtenteils auf HTTP und Java.
Zur Anwendung gehört auch die VBA- basierende Weiterverarbeitung des Posteingangs (Briefe, Akten, E-Mails) und Erstellung des Postausgangs (rechtsgültige Bescheide inkl. Korrespondenz) auf Basis von Word-Dokumentenvorlagen. }}}
Datenbanken Hessen
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=8074311,1|HDSIG]], Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (zuvor [[http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169500,1,20110701|HDSG]])
- [[http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169564,1|Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung]]
- [[https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/cgi-bin/lexsoft/hessenrecht-rv.cgi?templateID=document&chosenIndex=UAN_nv_3470&xid=8089651,2,20180704|Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz (Hessen)]]
- [[http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169414,1,20121010|Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)]]
Spätestens ab 2019 hat das HLKA angefangen, bei Auskunftsersuchen Speicherungen im ComVor nicht mehr direkt zu Beauskunften. Stattdessen schreiben sie etwas wie „zu Ihren Personalien erfolgten Speicherungen durch die Präsidien Niddatal und Edersee”; mensch möge sich dorthin wenden wegen Auskunft. Das deutet auf ein etwas ungewöhnliches Konstrukt hin, in dem das LKA sich nur noch als Auftragsdatenverarbeiter für die lokalen Präsidien versteht. Ob das einen tieferen Hintergrund hat als nur, Arbeit beim Beauskunften zu sparen und den Auskunftsuchenden das Leben schwer zu machen, ist noch unklar.
= Auskunftssysteme der Polizei =
Hessen war einer der Vorreiter der bundesweiten Einführung von POLAS ([[Länderübergreifende Software]]) und dürfte das System jetzt vollständig einsetzen: [[http://www.hessen-egovernment.de/dynasite.cfm?dssid=70&dsmid=0&dspaid=12627|Pressemeldung:17.03.2004 Hessen präsentiert webbasiertes polizeiliches Auskunftssystem POLAS: Erfolgreich in 13 Bundesländern]]
Zuvor (d.h. in den 90ern) HEPOLIS, Hessisches Polizei-Informationssystem.
Für 2018 [[https://www.fr.de/hessen/hessen-beamte-missbrauchen-polizeisystem-infos-ueber-helene-fischer-kommen-zr-12875917.html|berichtet die Frankfurter Rundschau]] von 40000 bis 45000 Personenabfragen der hessischen Polizeidatenbanken.
= Vorgangsbearbeitung =
Com``Vor ([[Länderübergreifende Software]]). [[http://www.hessen-egovernment.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI/eGovernment_Internet/med/218/2185010f-d00b-ab01-be59-2644e9169fcc,44444444-4444-4444-4444-444444444444.pdf|Hessens Regierung dazu]].
= Fallbearbeitung =
== Crime ==
Hessen hat gemeinsam mit Hamburg die Fallbearbeitung [[http://www.hessen-egovernment.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI/eGovernment_Internet/med/b08/b085010f-d00b-ab01-be59-2644e9169fcc,44444444-4444-4444-4444-444444444444.pdf|CRIME]] entwickelt. Diese war wenigstens zeitweise auch in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt im Einsatz. DAs zitierte Dokument nennnt 8000 Anwender mit 130 „Anwendungen“ „auch für ad-hoc-Bedarfe“. „Abgleiche, verschiedene Formen der Datenpräsentation, Volltextrecherche und weitere Suchformen sowie die Visualisierung von Beziehungsgeflechten“ sollen zu den Funktionen gehören. Wie sich so eine offensichtlich jedes Datenschutzrecht verletzende Beschreibung in der Einrichtungsanordnung liest, würden wir gerne wissen.
== „hessendata“ ==
Ca. 2017 soll CRIME durch Palantir Gotham ersetzt werden, was etwas seltsam wirkt, da gleichzeitig gerade im Zeichen von PIAV, sich die anderen Länder auf die Konkurrenz von rola (rsCase) geeinigt zu haben scheinen. Der Gesamtprozess mit seinen Seitengrotesken und einem Landtags-Untersuchungsausschuss ist [[https://police-it.org/das-palantir-dossier|bei police-it.org]] dokumentiert.
Der Name Palantir Gotham war, gerade wegen der NSA-Assoziationen, vielleicht etwas viel für das hessische Innenministerum, weshalb das System lokal „Hessendata” genannt wird. In der [[https://www.sueddeutsche.de/digital/palantir-in-deutschland-wo-die-polizei-alles-sieht-1.4173809|Süddeutschen Zeitung vom 18.10.2018]] ist zu lesen, dass die Daten in Palantir aus den Auskunftssystemen des LKA und (vermutlich) den BKA-Verbunddateien kommen und dort mit Daten aus TKÜ, Verbindungsdaten, oder auch in beschlagnahmter EDV erbeuteter Daten verknüpft wird.
Recht spektakulär ist, dass die Rechner, auf denen das System läuft, offenbar durch Palantir selbst betrieben werden; dies zumindest behauptet [[https://police-it.org/der-zweitnutzen-verhinderter-terroranschlaege|ein Beitrag auf police-it.org vom 1.2.2019]].
= Verfassungsschutz =
Das Hessische LfV unterhält (seit etwa 2000) als Ergänzung zu [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]], wie alle VS-Behörden, auch noch [[http://www.datenschutz.hessen.de/Tb31/K08P04.htm|LARGO]], das umfangreichere Datensätze enthalten soll.
Bis 2018 hatte Hessens VS ein relativ liberales Auskunftsrecht, d.h., es wurde in der Regel eine halbwegs brauchbare Auskunft erteilt. Die Schwarz-Grüne Landesregierung hat das Auskunftsrecht dann aber an die autoritären Gepflogenheiten der Geheimdienste in Bayern, Baden-Württemberg und auf Bundesebene angepasst. Auch wenn noch von „pflichtgemäßer Abwägung“ bei der automatischen Ablehnung von Auskunftsverlangen die Rede ist, dürfte das Auskunftsrecht damit weitgehend beerdingt sein.
= Weiteres =
Hessen unterhielt offenbar eine Weile lang eine eigene DNA-Datei. Im August 2004 gab das Innenministerium bekannt, dass sie 30000 Datensätze enthalte und im ersten Halbjahr 2004 zur Aufklärung von 606 Verbrechen geführt habe. Es wäre natürlich auch denkbar, dass der Innenminster hessische Datensätze in [[DAD]] meinte.
Die schöne Übersicht über den elektronischen Repressionsapparat in Kochistan auf http://www.hessen-egovernment.de/irj/eGovernment_Internet?cid=621c854852bbe9e3f25e3998e34514b6 wurde entweder von einem/r mutigen Demokrat/in oder einem Sicherheitsfetischisten mit Realitätsverlust erstellt.
= Skandale =
== Keine Löschung ==
Im <<Doclink(2006-LfDHessen-TB35.pdf,35. TB des LfD (2006))>>, S. 62f findet sich eine hübsche Geschichte zu den in gewohnter Weise unterbliebenen Löschungen von Einträgen nach Einstellungen oder Freisprüchen:
{{{#!blockquote Ein hessischer Sportschütze, der im Besitz einer entsprechenden Genehmigung seiner Waffenscheinbehörde war, erwarb bei einer hessischen Firma eine Schusswaffe. Tags darauf zeigte er bei der Waffenscheinbehörde den Erwerb der Waffe an. Die Waffenscheinbehörde vertrat die Ansicht, der ihm erteilte Berechtigungsschein gelte für die erworbene Waffe nicht. [...] Sie stellte die Waffe vorläufig sicher, schaltete die Polizei ein und erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. [...] Erst das zuständige Amtsgericht [...] lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ab. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. [...] Als der Betroffene etwa ein halbes Jahr später in eine Polizeikontrolle geriet, wurde er nach Überprüfung seiner Personalien nach seiner Empfindung gründlicher kontrolliert als andere Personen. Auf Nachfrage erklärten ihm die Beamten, das sei schon so richtig, schließlich sei er schon einmal wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz polizeilich in Erscheinung getreten. Nun wandte er sich an mich und fragte, ob er die Datenspeicherung der Polizei hinnehmen muss. }}}
Der LfD beantwortete das mit einem klaren Nein.
== Nazis bei der Polizei und Helene Fischer ==
Im August 2019 [[https://www.fr.de/hessen/hessen-beamte-missbrauchen-polizeisystem-infos-ueber-helene-fischer-kommen-zr-12875917.html|berichtet die Frankfurter Rundschau]] über die weit verbreitete Nutzung von Polizeidatenbanken in Hessen für Privatinteressen der Beamt_innen.
Was als Drama anfing – eine Anwältin von NSU-Hinterbliebenen hatte rassistische Drohbriefe eines „NSU 2.0“ an eine Adresse aus dem Polizeicomputer bekommen – entwickelte sich schnell zu einer Farce: Bei einer genaueren Untersuchung stellte sich heraus, dass am Abend eines Konzerts von [[https://de.wikipedia.org/wiki/Helene_Fischer|Helene Fischer]] in Frankfurt sage und schreibe 83 Anfragen über sie an den Polizeicomputer gestellt wurden – die Beamt_innen haben ganz offenbar nicht nur Probleme mit dem ''politischen'' Kompass.
Gänzlich ins Absurde wendete sich die Affäre, als die Polizei, statt ernsthaft gegen die illegale Nutzung vorzugehen, lediglich bei jeder 200. Abfrage ein Popup mit der Bitte um die Angabe eines Grundes für die Anfrage einblenden ließ. Und dann noch nicht mal ernsthafte Maßnahmen ergriff, als ein Beamter in dieses Formular „Mickey Mouse“ eingab.
Tatsächlich muss natürlich für jede Anfrage ein Grund im Log stehen – doch ist das offenbar so formal, dass es ohnehin niemand mehr ernst nimmt.
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<<AbandonedPages>>
Benehmen
= Benehmen =
Benehmen heißt in der Verwendung als juristischer Fachbegriff, dass die andere Partei über das Vorgehen informiert werden muss und dazu eine Stellungnnahme abgeben kann. Im Gegensatz zum Einvernehmen muss beim Benehmen keine Einigkeit hergestellt werden.
== Benehmen beim Verfassungsschutz ==
Wolfgang Nescovic erklärt das Benehmen bei einer Frage auf Abgeordnetenwatch bzgl der [[Geheimdienste]] folgendermaßen.
{{{#!wiki note Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Land Informationen sammeln will, muss es zuvor das Benehmen mit der jeweiligen Landesverfassungsschutzbehörde herstellen (§ 5 Abs. 2 BVerfSchG). Da es kein "bundesunmittelbares" Territorium gibt, ist dies in jedem Fall der eigenständigen Informationsgewinnung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz der Fall. Die Herstellung des Benehmens bedeutet, dass der Landesverfassungsschutzbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme zu geben ist. Die Stellungnahme muss vom Bundesamt bei seiner anschließenden Entscheidung zwar berücksichtigt werden, es ist jedoch nicht an die Einschätzung des jeweiligen Landesamtes gebunden. }}}
Quelle: [[http://moeffju.net/netzsperren/mirror/www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_neskovic-650-6064-3.html|www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_neskovic]]
Datenbanken Rheinland-Pfalz
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/11sd/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=125&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PolGRPrahmen:juris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1|Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz]]
- [[http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/a70/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=95&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-DSGRP2018rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint|Datenschutzgesetz Rheinland-Pfalz]]
- [[http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/VerfSchutzG_RP.htm|Landesverfassungsschutzgesetz Rheinland-Pfalz]] (Suchbegriff LVerfSchG)
Rheinland-Pfalz war beim Staatstrojaner weit vorne – schon 2011 wurde er ins PolG geschrieben ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rheinland-Pfalz-laesst-den-Landestrojaner-von-der-Leine-1178650.html|Heise-Artikel vom Thema (2011)]])
= Auskunftssysteme der Polizei =
== RIVAR ==
Eingesetzt wird das auf dem Microsoft [[http://en.wikipedia.org/wiki/.NET_Framework|.NET Framework]] gebaute System '''RIVAR''' mit den Komponenten '''POLIS.net''' (Polizeiliches Informations- und Fahndungs System) und '''ZEVIS.net''' (Modul zum zentralen Datenbankabruf beim Kraftfahrtbundesamt [[ZEVIS]]) und weiteren. Seit Anfang 2006 wird als Teil von Rivar die Geoinformations-Komponente GEOPOLIS V betrieben. Augenscheinlich ist die Anwendung auf Verkehrsunfälle eingeschränkt. Dennoch ist bemerkenswert, wie nonchalant Daten aus der [[Vorgangsverwaltung]] poladis.net über Zweckgrenzen (siehe RechtsLage) hinweg geschoben werden.
- [[http://www.polizei.rlp.de/index2.htm?/060dienststellen/090polizeitechnik/095it_verfahren/020anwendung/090polis/top.htm|Beschreibung von POLIS durch die Polizei RLP]]
- [[http://www.chip.de/news/c_news_10505745.html|Bericht in der Zeitung Chip über Polis]]) *[[http://www.polizei.rlp.de/internet/med/a33/a3330d79-f28a-9901-f49e-aa1a94839292,22222222-2222-2222-2222-222222222222,isDownload.pdf|Artikel im Polizeikurier über die Geokomponente]]
== KRISTAL ==
In unklarem Zusammenhang zu RIVAR steht das "Kriminalpolizeiliche Recherche und Informationssystem -- Täterorientierte Auswertung, Analyse und Lagedarstellung" ('''KRISTAL''') zur Unterstützung der "Ermittlungen der Polizei im Rahmen vorbeugender Verbrechensbekämpfung und bei der Durchführung von Ermittlungsverfahren", also wohl ein klassisches SpuDok-System. Im Jahre 2008 gab es nach Darstellung im [[http://www.th-mittelhessen.de/zaftda/tb-bundeslaender/doc_download/68-21-tb-lfd-rheinland-pfalz-200507-151764-vom-12122007|21. TB des LfD RLP (2007)]], 5.8 (S. 37) die "Anwendungsbereiche" OK (Offene Kriminaliät) und PMK (Politisch Motivierte Kriminalität), die nebeneinanderher liefen. Der [[LfDI]] berichtet zudem von Plänen zur Erweiterung der Datei für Menschenhandel und Kapitaldelikte.
Weiter berichtet der LfD im 21. TB, dass "automatisiert eine Warnmeldung erzeugt [...] werde, wenn eine Personalie erfasst wird, zu der bereits in einer anderen Datei Informationen vorhanden sind". Die Art der "anderen Dateien" und die technische Umsetzung wird allerdings nicht erläutert. Der [[LfDI]] bemängelt zudem wie üblich das Löschmanagement.
== Datenbank Rückfallgefährdete Straftäter ==
Im <<Doclink(2010-LfDRLP-TF22.pdf,22. TB des LfD)>> wird von der Übernahme des [[Datenbanken Bayern#heads|HEADS-Systems aus Bayern]] berichtet, das "rückfallgefährdete Straftäter" in einem gemeinsamen System von Justiz und Polizei erfassen soll. Im sozialliberalen Rechtsstaat soll aber ''die Zielgruppe erweitert werden, insbesondere um Personen, die gemeingefährliche Verbrechen (mit Gewaltkomponente und Rückfallgefährdung) begangen haben oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie solche Taten begehen werden.'' Das System ist 2009 unter dem Namen "Visier.rlp" angelaufen.
== Zahlen == Der <<Doclink(2010-LfDRLP-TF22.pdf,22. TB des LfD)>> nennt (Tz. 7.10) für die [[INPOL]]-Anbindung POLIS.net 7500 Nutzungsberechtigte, die im Schnitt 7000 Abfragen pro Tag vornehmen.
Vermutlich diese Zahl (7000 Abfragen pro Tag) wird auch in einem [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeidaten-Affaere-fuehrt-zu-Konsequenzen-1036676.html|Heise-Artikel von 2010]] genannt.
Im <<Doclink(2010-LfDRLP-TF22.pdf,22. TB des LfD)>> wird von der Übernahme des [[Datenbanken Bayern#heads|HEADS-Systems aus Bayern]] (Tz. 7.6) berichtet, das "rückfallgefährdete Straftäter" in einem gemeinsamen System von Justiz und Polizei erfassen soll. Im sozialliberalen Rechtsstaat soll aber "die Zielgruppe erweitert werden, insbesondere um Personen, die gemeingefähr- liche Verbrechen (mit Gewaltkomponente und Rückfallgefährdung) begangen haben oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie solche Taten begehen werden." Das System ist 2009 unter dem Namen "Visier.rlp" angelaufen.
= Vorgangsbearbeitung =
Für die [[Vorgangsbearbeitung]] wird ein System namens "POLADIS" eingesetzt. Bei der Implementation war offenbar [[http://www.tecchannel.de/news/themen/business/413798/cebit_poladis_macht_polizei_effizienter/|Accenture]] an Bord (''Anmerkung: Microsoft und Accenture -- arme Polizei...'') und geholfen hat ein Firma namens [[http://www.comlineag.de/index.php?id=175|Comline]].
Eine Vorstellung, wie so eine [[Vorgangsverwaltung]] in der Anwendung aussieht, gibt <<Doclink(vollesrohr_no4.pdf,Volles Rohr)>> (ab Seite 4), eine Publikation der DGB-Gewerkschaft [[GdP]]. Davor übrigens eine durchaus lesenswerte Story, die ahnen lässt, dass es die Programmierer mit Datenschutz nicht so hatten.
Im [[http://www.dpolg-rlp.de/pages/Polizeispiegel/2004/dpolg%200504_rp.pdf|"Polizeispiegel" vom Mai 2004]], einer Publikation der Beamtenbundsgewerkschaft [[DPolG]], ist über Poladis.et zu lesen:
''Ein hochkomplexes System, welches das x-fache an Arbeitszeit bei der [[Vorgangsbearbeitung]] benötigt.''
Im <<Doclink(2010-LfDRLP-TF22.pdf,22. Tätigkeitsbericht des LfDI)>> wird beschrieben, dass Observationsberichte als "Anhänge" in Poladis.net eingefügt werden.
Im <<Doclink(2010-LfDRLP-TF22.pdf,22. TB des LfD)>> wird beschrieben, dass Observationsberichte quasi als "Anhänge" in Poladis.net gehalten werden (Tz 7.7).
= Verfassungsschutz =
Außer [[NADIS]] nichts bekannt.
= Skandale =
== Nürburgring-Abfragen ==
2009 war in Rheinland-Pfalz ein Skandal um einen völlig verplanten Vergnügungspark am Nürburgring in vollem Schwung. Die oppositionelle CDU versuchte, diversen SPD-Menschen Kontakte zu den zweifelhaften Geschäftemachern nachzuweisen, die das Projekt betrieben haben.
Der Abgeordnete Peter Dincher hat eine Polizeibeamtin, die er noch aus seiner Polizeizeit kannte, veranlasst, ihm POLIS-Daten zu verschaffen, der Abgeordnete Michael Billen bediente sich seiner Tochter, die die Ausdrucke angeblich "aus Neugier" mit nach Hause genommen hat.
Dinchen trat in der Folge immerhin zurück, Billen behielt sein Mandat, obwohl der CDU-Fraktionsvorsitzende Baldauf ihn aufgefordert hatte, es aufzugeben. 2010 haben der LfD und der SPD-Innenminister Bruch vereinbart, POLIS-Abfragen enger zu protokollieren, und zwar mit Angabe von Gründen für die Abfragen. Eine Überprüfung des vorhandenen Logs durch den LfD hatte fünf weitere missbräuchliche Abfragen ergeben; ein Mal war das Opfer selbst Polizist, in vier anderen Fällen Angehörige.
Mehr: [[http://www.projekt-datenschutz.de/node/320|Eintrag beim Projekt Datenschutz]], [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ruecktritte-nach-illegalen-Zugriffen-auf-Polizei-Datenbank-871634.html|Heise-Artikel von 2009]], [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeidaten-Affaere-fuehrt-zu-Konsequenzen-1036676.html|Heise-Artikel von 2010 zu den Konsequenzen aus der Affäre]]
MoinMoin
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Datenbanken UK
<<TableOfContents>>
Während des Nordirland-Konfliktes wurde die Überwachung in Großbritannien ohne große Proteste ausgebaut. 1996 war so ein Drittel der Einwohner Nordirlands in irgendeiner Datenbank der Sicherheitsbehörden gespeichert, im Zweifel, weil sie einen Verdächtigen nach der Uhrzeit gefragt hatten. Dieses System der Überwachung wurde nach Beendigung des Konfliktes auf andere Bereiche ausgedehnt. Hilfreich war beim Durchmarsch des Sicherheitsstaates sicher das Fehlen einer formalisierten Verfassung im UK (vgl. [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/6/6759/1.html|„Big Brother zuhause”, Telepolis 26.04.2000]]).
Insofern kamen wesentliche Impulse zur Kontrolle der Behörden auch von der europäischen Gerichtsbarkeit oder unter Verweis auf europäische Reglungen.
= Datenbanken Polizei =
== Domestic Extremist Database ==
Die Datenbank war 2015 in den Schlagzeilen, als ein [[http://www.statewatch.org/news/2015/mar/uk-supreme-court-judgment-catt.pdf Gericht feststellte]], die Speicherung eines 91-jährigen, der am Rande eines Protestes gegen Waffenhandel in Brighton ein paar Skizzen hingeworfen hatte, sei in Ordnung. ([[https://netpol.org/2015/03/03/catt-judgment-supreme-court/|Erklärung der Menschenrechtsorganisation Netpol]]).
== Police National Computer ==
Der WikiPedia:Police_National_Computer ist die zentrale Polizeidatenbank von UK. Speicherberechtigt sind anscheinend alle Sicherheitsbehörden, d.h. auch die Geheimdienste, wie WikiPedia:MI6. Beschränkten Zugriff haben zudem noch andere Behörden, wie z.B. WikiPedia:National_Health_Service. In ihm werden verurteilte und verhaftetet Personen gespeichert und auch zur Fahndung ausgeschriebene Personen. Die Datenbank ist daher mit dem Schengen Fahndungssystem [[SIS]] verknüpft.
== NDNAD (Gendatenbank) ==
Die NDNAD<<FootNote([[http://www.theregister.co.uk/2006/06/08/ndnad_sharing/|Offizielle UK-Infos über die Gendatenbank NDNAD]])>> ist eine zentrale Gendatenbank von Großbritannien. Von 1995-2001 waren 134812 Datensätze in Gendatenbank. Davon waren 95% Trivialkriminalität und nur einige tausend tatsächlich Verurteilte.
Ende 2005 hatte die Datenbank, laut Peter Gill (Forensic Science Service, UK), 3-4 Millionen Datensätze und 500000 Datensätze von Menschen unter 16 Jahren. In der Datenbank werden alle Verbrechen und alle Verdächtigen erfasst, da nach UK-Statistiken angeblich zwei bis acht Prozent der Kleinkriminiellen später schwerkriminell werden. Ein Löschungstermin für die Einträge ist nicht vorgesehen<<FootNote([[http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/17968/1.html|Telepolis]]: Ein weiterer Schritt zu einer umfassenden nationalen Gendatenbank)>>. Von 2004 bis 2006 wurden zudem nach offiziellen Angaben 519 Anfragen aus dem Ausland beantwortet.
2009 enthielt die NDNAD inzwischen 5.6 Millionen Profile, davon 4.9 Millionen von Personen<<FootNote([[http://www.guardian.co.uk/politics/2009/oct/21/dna-database-convictions-fall|Guardian:]] Detections using DNA database fall despite huge rise in profiles)>>. 2009 sind 17.614 der Fälle mit Hilfe von NDNAD gelöst worden<<FootNote([[http://www.metro.co.uk/news/article.html?5m_DNA_records_but_less_success_in_fighting_crime&in_article_id=756096&in_page_id=34|Metro London:]] 5m DNA records but less success in fighting crime)>>, davon immerhin 83 Morde und 184 Vergewaltigungen (und mithin zu 98.5% „Fälle”, die eher unter Trivialkriminalität laufen werden).
Der [[http://www.statewatch.org/news/2018/jan/uk-biometrics-commissioner-ann-rep-2016.pdf|2016er-Bericht des Biometrics Commissioner]] nennt für den 31.12.2016 6530647 DNA-Profile. Dies, nachdem die Datenbank zwischenzeitlich aufgrund europäischer Vorgaben recht deutlich zusammengeschrumpft war – ganz offensichtlich war die Zivilisierung nur von kurzer dauer.
== Fingerabdruckdatenbank ==
Ein System namens IDENT 1 wird von allen polizeiänlichen Strukturen im UK genutzt. Der [[http://www.statewatch.org/news/2018/jan/uk-biometrics-commissioner-ann-rep-2016.pdf|2016er-Bericht des Biometrics Commissioner]] nennt für Dezember 2016 fast 24 Millionen einfache Einträge, die im UK bereits bei Festnahmen angelegt werden (das betrifft also fast die Hälfte der Bevölkerung), während es fast 8 Millionen volle 10-Finger-Datensätze gab. Der Bericht sagt zu solchen Zahlen:
{{{#!blockquote ‘big data’ will change the relationship between the citizen and the state in a country that has sometimes thought of freedom as having a civil realm over which the state has minimal knowledge or control }}}
„sometimes thought” ist eine schöne Formulierung in diesem Zusammenhang.
== Merlin ==
Missing persons and related linked indices ([[http://en.wikipedia.org/wiki/Merlin_(database)|Merlin]] ) ist eine Datenbank für vermisste Personen.
== HOLMES 2 ==
WikiPedia:HOLMES_2 ist eine Datenbank für Schwerkriminalität. Sie wurde von [[Hersteller#Unisys|Unisys]] entwickelt, die auch für [[Europol]] zuständig waren. Finanziert wird sie durch eine WikiPedia:Private_Finance_Initiative (eine Art PPP), was datenschutzrechtlich besonders problematisch sein dürfte. HOLMES_2 scheint auch für [[Data Mining]] verwendet zu werden.
== Crimint ==
WikiPedia:Crimint ist eine Datenbank, die von der Londoner Polizei betrieben wird. In ihr sind 250.000 Personen gespeichert. Neben Verurteilten sind das auch Verdächtige und Protestierer.
== Violent and Sex Offender Register == WikiPedia:Violent_and_Sex_Offender_Register, d.h. eine Sexualstraftäterdatei.
== Videoüberwachung und Bewegungsprofile == Die WikiPedia:Automatic_Number_Plate_Recognition (ANPR) Kameras, welche Nummernschilder von Autos erfassen und speichern, gibt es seit Herbst 2005 landesweit . Bereits jetzt ist Großbritannien das am stärksten überwachte Land der Welt. Ca. 4 Mio. [[Videoüberwachung|Überwachungskameras]] sind dort installiert. Seit den Anschlägen des 11. September hat sich deren Anzahl vervierfacht<<FootNote([[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19741/1.html|Telepolis Artikel: ]] Das Überwachungsnetz wird dichter)>>.
Bewegungsprofile werden u.a. durch die Auswertung von ANPR-Daten von ExtremistInnen erstellt<<FootNote([[http://www.guardian.co.uk/uk/2009/oct/25/police-domestic-extremists-database|Guardian;]]Thousands of activists monitored on network of overlapping databases)>> ("Domestic Extremists" , zu denen etwa sitzblockierende TierschützerInnen gehören).
= Datenschutzkontrolle =
In [[Datenbanken UK|UK]] ist das ICO (Information Commissioner's Office)<<FootNote([[http://www.dataprotection.gov.uk/|Offizielle Webseite des Britischer Datenschutzbeauftragten ICO]])>> für den DatenSchutz zuständig. Sie ist eine nationale Behörde, welche direkt dem Parlament berichtet. Sie wird vom Justiz Ministerium finanziert. Sie ist zuständig für England, Wales und Nordirland. Für Schottland ist sie mit Einschränkungen zuständig. Die Rechtsgrundlage ist der WikiPedia:Data_Protection_Act_1998. Dieses Gesetz ist auch nach der Auffassung der EU-Komission ungenügend, da etliche Artikel der EU-Datenschutzrichtlinie nicht umgesetzt wurden. Zudem ist das ICO nicht unabhängig genug<<FootNote([[http://www.unwatched.org/20110222_EU-Kommission_kritisiert_britisches_Datenschutzgesetz|unwatched.org]]:EU Komission kritisiert britisches Datenschutzgesetz)>>.
= Skandale =
== Verdeckte Ermittler aus UK europaweit ==
Anfang 2011 wurde bekannt, dass mehrere [[Verdeckte Ermittler]] aus UK europaweit die Umweltsszene unterwandert hatten, so auch in der BRD. Insbesondere der [[Verdeckte Ermittler]] Marc Kennedy wurde von mehreren [[Datenbanken auf Länderebene|Bundesländern]] angefordert und hat im Rahmen seiner Legende sexuelle Beziehungen unterhalten und Straftaten begangen. Angestellt war er bei der WikiPedia:ACPO einer privatisierten Organisation der britischen Polizei. Koordiniert wurde das ganze vermutlich im Rahmen von [[Europol]] <<FootNote([[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/2.html|Telepolis:]] Deutsche Polizisten arbeiten für britische "Gesellschaft mit beschränkter Haftung")>>.
= Weitere Infos =
- [[http://www.bigbrotherwatch.org.uk|Big Brother Watch]]
- [[http://www.statewatch.org| Statewatch ]]
- [[http://en.wikipedia.org/wiki/Category:Databases_in_the_United_Kingdom| Wikipedia Kategorie Datenbanken UK]]
BenutzerEinstellungen
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Datenbanken Baden-Württemberg
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true|Polizeigesetz Baden-Wüttemberg]] von 2020
- [[https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3un/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfSchutzGBW2006rahmen&doc.part=X|Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg]]
Ba``Wü hat im 2008er PolG eine Ausschreibung zur gezielten Kontrolle (ähnlich der offenen Beobachtung von nach Artikel 99-Ausschreibungen im [[SIS]]) vorgesehen. Eine solche Ausschreibung verpflichtet die Polizei, die Ausgeschriebenen zu durchsuchen, wenn sie angehalten werden. Bei entsprechenden Speicherungen in [[POLAS]] war dies zwar zuvor schon Praxis, aber immerhin noch ein Gesetzesverstoß.
Jemand hat <<Doclink(2007-bawue-comvoreo.pdf,das Verfahrensverzeichnis für die Vorgangsverwaltung ComVor)>> (in etwa die Errichtungsanordnung) von ComVor befreit -- minus die Passagen, die die Obrigkeit in BaWü für zu heikel für die ungewaschenen Massen hält.
== Anlasslose Speicherung ==
Ba``Wü ist für Zwecke der Datenspeicherung recht spektakulär, weil das Polizeigesetz seit November 2008 praktisch anlasslose Speicherungen ("Verdachtsspeicherung") für zwei Jahre erlaubt, d.h. die Polizei braucht nicht mal mehr irgendwelche künstlichen Ermittlungsverfahren oder so etwas anstrengen, sie speichern einfach, was sie wollen (§38 PolG (2)f).
Der <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB LfD BaWü)>>, 2.1.1.1 spricht in diesem Zusammenhang von der Speicherung von "Fiktion". Es ist derzeit unklar, wie das z.B. mit der Verlängerung von Speicherfristen der Bestandsdaten interagiert.
Im <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. TB (2011))>> (S. 93ff) berichtet der LfD (nach einem Personenwechsel deutlich weichgespült) von ersten Erfahrungen mit diesem "Instrument". Gespeichert wird erwartungsgemäß Kram wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder Beleidigung. Der LfD untersuchte vor allem Speicherungen von Kindern (!) im Alter zwischen 7 und 14. Die Vergeblichkeit solchen Wirkens lässt sich wohl an seiner Kritik ablesen: Es sei nicht immer nachvollziehbar, wieweit die gespeicherten Taten nicht einfach nur "kindtypisches Fehlverhalten" seien (eine Begrifflichkeit aus deiner Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz -- TODO: ist die öffentlich?).
Leider ist dem Bericht nicht zu entnehmen, in welchem Umfang die Polizei Gebrauch von der anlasslosen Speicherung macht, klar wird lediglich, dass die Polizei Chaos hat und die ohnehin nur laschen Vorgaben auch noch recht freihändig handhabt.
= Auskunftssysteme der Polizei =
== POLAS ==
2003 ersetzte BaWü das alternde Nachweissystem PAD durch das anfänglich durch Hamburg entwickelte [[POLAS]] (siehe dort für Betrachtungen zu dessen Struktur); die lokale Anpassung läuft unter dem Namen POLAS-BW.
Im <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. Tätigkeitsbericht des LfD (2011))>> ist von einer "Löschfrist, die zunächst 60 Monate beträgt" die Rede (S. 90). Das ist nach unserer Erfahrung ein frommer Wunsch -- das LKA vergibt jedenfalls im Politbereich sehr gerne Speicherfristen von 10 Jahren und legen auch dann noch Wert auf den ja in der Tat legal korrekten Terminus "Aussonderungsprüffrist".
Der LfD mahnt an der Stelle auch erneut an, die Polizei möge sich mehr drum kümmern, den Ausgang von Verfahren in Erfahrung zu bringen, um dann eifriger zu löschen. Diese Aufforderung zieht sich durch fast alle Tätigkeitsberichte fast aller Datenschutzbeauftragten der letzten 30 Jahre.
Ebenfalls im <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. Tätigkeitsbericht (2011)>> (S. 92) beschreibt der LfD die krude Praxis des LKA BaWü, die Übertragung von Datensätzen nach INPOL an der Person festzumachen. Das Beispiel war eine Person, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt war; solche Tatbestände werden immer nach INPOL übertragen und erhalten Speicherfristen von 20 Jahren. Die Polizei in BaWü hat in der Folge gleich noch einen Verdacht auf Sachbeschädigung (Fahrrad in Tiefgarage) mit nach INPOL gespeichert (das für schwere und länderübergreifende Kriminalität bestimmt ist). Von der Praxis, die Bedeutung einer Straftat an der Person des_r Täter_in festzumachen, änderte auch eine müde Intervention des LfD nichts.
Zu den Herausforderungen eines Datenhaufens wie POLAS-BW für die Archivierung staatlichen Handelns hat Julia Kathke 2015 [[http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/58907/Transferarbeit2015_Kathke.pdf|eine Abschlussarbeit vorgelegt]].
Eine aufschlussreiche Statistik zum Inhalt von POLAS-PW findet sich in [[http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/5000/15_5841_D.pdf|LtDS 15/5841]] (2014), und zwar eine Aufschlüsselung von Kopfzahlen nach PHW:
||Ansteckungsgefahr || 1.368|| ||Ausbrecher || 717|| ||Bewaffnet || 10.217|| ||Betäubungsmittelkonsument || 110.141|| ||Explosivstoffgefahr || 110|| ||Geisteskrank || 2.705|| ||Gewalttätig || 52.191|| ||Rocker || 508|| ||Sexualstraftäter || 21.500|| ||Straftäter linksmotiviert || 1.421|| ||Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität || 674|| ||Straftäter rechtsmotiviert || 2.380|| ||Konsument harter Drogen*) || 45.130|| ||Fluchtgefahr*) || 2.476|| ||Land- oder Stadtstreicher*) || 2.081|| ||Mehrfach- und Intensivtäter Gewaltkriminalität*) || 325 || ||Wechselt häufig Aufenthaltsort*) || 12.350 ||
Die mit Sternchen markierten PHW sind landesspezifisch; dass hier „Landstreicherei” und – vermutlich – „Landfahrer“ (was selbst nur ein Polizeicode für Sinti und Roma ist) wieder aufgewärmt werden, illustriert die besonders Rustikalität der Polizeiarbeit in Baden-Württemberg.
== AD PMK ==
Unabhängig von [[POLAS]] existiert seit 2003 die Datei "Politisch Motivierte Kriminalität", in der 2005 40.000 Personen gespeichert waren ([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_4|27. TB, 2.1.4]]). D.h. statistisch gesehen wurde jeder 250 Einwohner des Landes gespeichert. Zugriff auf die Datenbank haben alle Dienststellen des [[Staatsschutz]]es .
An der AD PMK bemängelt der [[LfDI]] im Jahre 2005 ([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_4|27. TB, 2.1.4]]), dass für Speicherungen zum Teil keine Belege existieren (d.h. Akten zu den Vorwürfen, die zur Speicherung führten existieren nicht mehr). Besonders heikel an der AD PMK ist zudem nach Aufassung des LfD, dass häufig nicht klar ist ob die gespeicherte Person als Täter oder Zeuge gespeichert worden ist. Das betrifft Personen, die einen Ausweis als verloren gemeldet haben, die einen Waffenschein erworben haben, ein Gewerbe angemeldet haben oder ein Freitagsgebet besucht haben. Diese Personen werden dann als ''andere Personen'' in der [[Datenbank]] gespeichert.
Als Beispiele für rechtswidrige Speicherungen berichtet der [[LfDI]] von einem Mann, der wegen häuslicher Gewalt auffiel. In die AD PMK wurde er aufgenommen, weil er aus Marokko kam. Ebenso ein kam ein Gastwirt, der die Sperrstunde verletzt hat, nur wegen seiner türkischer Herkunft in die Datei. Ein Asylbewerber kam wegen des Verstoß gegen die Residenzpflicht in die Datei und ein Mensch türkischer Herkunft nur weil er ein Taxiunternehmen angemeldet hat. Der [[LfDI]] konnte in diesen und in weiteren Fällen den politischer Hintergrund der Taten nicht erkennen.
Der [[Datenschutzbeauftragten|LfDI]] berichtet im <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf, 28. TB (2007)>>, S. 17), die Zahl der gespeicherten Personen sei nach seiner Kritik auf 29.000 geschwunden, insbesondere habe es nur noch 338 (statt zuvor 24000) "andere Personen" gegeben. Weiterhin beklagt der LfDI im aaO, der [[Staatschutz]] verweigere häufig Auskunft aus der AD PMK, und zwar ''nicht'', um
{{{#!blockquote taktisches Vorgehen der Polizei vor Ort geheim zu halten, sondern um nicht offen darzulegen, dass Indizien gespeichert werden." Die "Erfahrung in den einzelnen Szenen belege, dass die Betroffenen nach Kenntnis der polizeilichen Vorgehensweise" ihr Verhalten ändern würden und dadurch die "polizeiliche Aufgabenwahrnehmung erschweren bzw. unmöglich machen" }}}
Der [[LfDI]] sagt zu diesen Zitaten aus seiner Kommunikation mit dem Staatsschutz: "Aus meiner Sicht offenbart diese Erklärung ein geradezu erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei im demokratischen Rechtsstaat." Entsprechend ist die Auskunftsverweigerung für ihn "unzulässig, ja sogar für rechtsmissbräuchlich." Eine Ansicht, der sich vermutlich auch alle Gerichte (mit möglicher Ausnahme baden-württembergischer Verwaltungsgerichte) anschließen werden.
Die Speicherfrist für die AD PMK ist in der Regel drei Jahre, seitdem Tatzeitpunkt. Das LKA hat diese Speicherfrist manipuliert, indem die Frist erst bei der Eingabe der Daten loslief. Auf diese Weise waren 2005 noch Daten einer Castorgegnerin gespeichert, die beim März-2001-Castor aktiv gewesen war.
Kreuzspeicherungen in [[INPOL]] und der AD PMK deuten darauf hin, dass Speicherungen in der AD PMK jedenfalls gelegentlich in [[INPOL]] landen und dort dann bundesweit einsehbar sind.
Im <<Doclink(2011-2011-lfdbawue-tb30.pdf, 30. TB (2011))>>, S. 106ff untersucht der neue LfD Klingbeil die AD PMK erneut und ist ganz entsprechend seiner neuen Linie angetan. Er findet Mitte Oktober 2011 10979 Personen-Datensätze zu 10123 verschiedenen Menschen, von denen 8976 "potenzielle Straftäter" seien, 529 Kontakt- und Begleitpersonen. Nur gegen 312 hat die Polizei wirklich Verfahren eröffnen können, 808 Personen sind als Zeugen gespeichert. Das Faktum, dass 8976 juristisch völlig unschuldige Menschen in den Polizeimühlen stehen, stört Klingbeil offenkundig nicht:
{{{#!blockquote In Einzelfällen ist es zwar immer wieder notwendig zu fragen, ob sich diese Person oder jener Vorgang zu Recht für eine Erfassung in der AD PMK eignet. In der fachlichen Diskussion lässt sich dieses inzwischen leichter klären, selbst wenn meine Beden- ken manchmal nicht ganz ausgeräumt werden können. }}}
Nicht ganz ausgeräumt...
== SKB-Datenbank ==
Auch Baden-Württemberg hat eine [[SKB-Datenbank]], die Fußballfans und Ähnliche der Tiefe einer Falldatei erfassen soll. Im <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB des LfD BaWü (2008))>>, 2.1/2.1 wird sie als Quelle für so genannte Gefährderansprachen (bei denen Personen, gegen die nichts vorliegt, von der Polizei eingeschüchtert werden sollen) genannt. Enthalten sind neben Angaben zur Person auch Fotos, Beschäftigungsverhältnisse ("Angaben zum Arbeitgeber"), Fahrzeug, Stadionverbote, Mitgliedschaften in Fangruppen, Spielteilnahmen, Einschätzung der "Gewalttätigkeit" und, klar, Freitextfelder.
Die Errichtungsanordnung (bzw. hier das Verfahrensverzeichnis) listet konkreter als Zielobjekte "Tatverdächtige, Potentielle Straftäter, Störer, Kontakt- und Begleitpersonen [...], Umfeldpersonen" und befindet sich damit voll im paranoiden Bereich der "Gefahrenabwehr". Verzeichnet sind außerdem "Zeugen, Hinweisgeber oder sonstige Auskunftspersonen" sowie "Andere Personen" und Sachbearbeiter.
Bis 2010 geführt wurde die Datenbank verteilt auf elf Polizeidienststellen geführt. Anfang 2011 sollten die lokalen Datenbanken auf einem zentrales System zusammengefasst werden, um wenigstens rudimentär Datenschutz wie z.B. Auskunftsrecht und Löschung gewährleisten zu können. In seinem <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. TB (2011))>>, S. 105 berichtet der LfD, dass das so umgesetzt wurde:
{{{#!blockquote Dieser Fortschritt in der Qualität der Auskunftserteilung hat allerdings auch zur Folge, dass nun alle zugriffsberechtigten Beschäftigten der Polizei sofort und jederzeit Zugriff auf die auch von anderen Dienststellen gespeicherten Daten haben. }}}
-- wobei der LfD sich fragen lassen muss, warum er nicht Sichtbeschränkungen für einfach abfragende Beamte durchgesetzt hat. Die SKB-Datenbank läuft jetzt bei einer "Landesinformationsstelle Sporteinsätze" auf der Basis der Fallbearbeitung [[CRIME]].
Der 30. TB erwähnt weiter, dass eine Speicherung in Gewalttäter Sport automatisch eine Speicherung in SKB nach sich zieht, nicht jedoch umgekehrt. Schon fast eine Bankrotterklärung ist schließlich folgende Passage (S. 107):
{{{#!blockquote Durch Einbindung meiner Behörde in die Fortentwicklung der SKB-Datenbank konnte ich eine noch weitere Beschränkung erreichen. So wurde zum Beispiel die grundsätzliche Speicherdauer von Personen, gegen die keine Ermittlungsverfahren eingeleitet und die somit unter der Rolle "Potentielle Straftäter" gespeichert werden, von fünf auf drei Jahre reduziert. }}}
Der LfD segnet hier also die Speicherung von Personen ab, gegen die die die Polizei nicht mal ein Ermittlungsverfahren einleiten will (was ja normalerweise kein Problem und jedenfalls im Politbereich verbeitete Praxis ist), und dann auch gleich für drei Jahre.
== PAD (eingestellt) == Seit 1973 geführte und mittlerweile eingestellte Personenauskunfts- und Falldatei des LKA Ba''''''Wü, traditionell ergänzt durch eine "Modus-Operandi"-Datei MOD (die allerdings selten in der öffentlichen Schusslinie war und daher vermutlich eine nutzlose Kriminologenfantasie war).
Im <<Doclink(1996-lfdbawue-tb17.pdf, 17. TB (1996))>> berichtet der LfD:
{{{#!blockquote In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr abfragen. }}}
Im Gegensatz zur generellen Regelung der Löschung der Daten nach fünf Jahren galt beim PAD bis 1992 eine Zehnjahresfrist.
Ein paar der Felder, die in PAD erfasst waren, sind bekannt und dürften so oder ähnlich auch in den Nachfolgesystemen stehen: Geburtsname (PGB), Vorname (PVN), [[PHW]], Löschungstermin (PLD) -- mit P fangen offenbar zur Personentabelle gehörende Felder an), sachbearbeitende Polizeidienststelle (TSD), Tatortgemeinde (TGM), Straftat (TSH), Tatzeit (TTZ), Schaden (TSS) -- mit T fangen offenbar Felder aus der Tatentabelle an --, Kriminalakten führende Dienststelle.
== Ehemalige Staatsschutz-Amtsdatei des LKAs == Noch vor der AD PMK betrieb das [[LKA]] mindestens eine eigene [[Staatsschutz]]-Amts-Datei ([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_2|18. TB LfD (1997)]], 2.2).
= Vorgangsbearbeitung =
Baden-Württemberg betreibt ComVor. Wo und in welcher Verordnung das geregelt ist, wäre mal recht interessant zu wissen.
Zum Ba-Wü ComVor haben wir ein heftig zensiertes <<Doclink(2007-bawue-comvoreo.pdf,das Verfahrensverzeichnis)>>.
Aus Antworten von Auskunftsersuchen geht hrevor, dass ZeugInnen im BaWü-ComVor wohl typischerweise ein Jahr gespeichert werden, Beschuldigte zwischen zwei und fünf Jahren. Dem Speicherzweck entsprechend laufen die Fristen hier typischerweise nicht gemeinsam, sondern die jeweiligen Einträge verschwinden unabhängig von anderen nach der Speicherfrist.
Dazu kommt das [[http://www.lexexakt.de/glossar/labis.php|Lagebildinformationssystem LABIS]]. Dort werden "Vorkommnisberichte" samt persönlicher Daten der Betroffenen für 12 Monate gespeichert, um einfaches [[Data Mining]] zu ermöglichen (häufen sich bestimmte Tattypen irgendwo? Könnte es Zusammenhänge geben)?
= Verfassungsschutz =
Außer [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] nichts bekannt.
Ein nettes Beispiel für die Methoden des [[LfV]] nennt der LfD Ba''''''Wü in seinem <<Doclink(1996-lfdbawue-tb17.pdf,17. TB (1996))>>, S. 43: das Ordnungsamt Stuttgart hat über Jahre Personalien von Anmelder_innen von Infotischen an den VS gemeldet (übrigens auch an den Staatsschutz).
= Skandale =
== Oops, ist schon weg ==
Im [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm|27. Tätigkeitsbericht (2007)]] berichtet der LfD von einem Fall, in dem ein Mann aus dem Enzkreis immer wieder schikanösen Kontrollen ausgesetzt war, ohne dass er auch nur von einem [[Ermittlungsverfahren]] gegen ihn gewusst hätte. Er wendet sich an den LfD, der von der Polizei die Auskunft bekommt, die Daten über den Betreffenden seien gelöscht worden. Es ist ziemlich offensichtlich, dass es der Polizei selbst peinlich war, was sie gespeichert hatte. Diese "Oops-Löschung" ist übrigens bei AuskunftErsuchen nicht selten zu beobachten.
== Tote Vögel in der Vorgangsverwaltung ==
In seinem [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_5_3|27. TB (2007)]] berichtet der LfD, dass ein Mann der in Zeiten der Vogelgrippe einen toten Eichelhäher gemeldet hat, für ein Jahr in der [[Vorgangsbearbeitung]] LABIS gespeichert wurde (zumal, ohne dass der Eichelhäher irgendwas mit Grippe zu tun hatte).
== Die Tübinger „Liste der Auffälligen” ==
Zwar nicht direkt eine Polizeidatenbank, aber nahe genug ist die „Liste der Auffälligen“, in der die Stadt Tübingen 2019 ihr unliebsame Migrant_innen führte. Der Bericht darüber im 35. TB des LfDI Baden-Württember (2019) ist deutlich im Hinblick auf das Rechtsverständnis der damals vom Rechtsgrünen Boris Palmer geführten Stadt:
{{{#!blockquote Nicht nur wurden zum Teil falsche Rechtsgrundlagen angegeben. Soweit zutreffend auf die Vorschrift des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) betreffend die Datenverarbeitung zu anderen Zwecken (§ 5 LDSG) verwiesen wurde, wurde diese falsch wiedergegeben und hinsichtlich ihrer Anwendungsvoraussetzungen unzutreffend bewertet. Was die Sachverhalte angeht, die zur Aufnahme in die Liste führen, blieb unklar, was die Stadt etwa unter „Gefährderanzeigen“ oder „Vorfällen mit Gefährdungspotential“ genau versteht. [...] An einer Stelle wurde angegeben, dass eine Weitergabe der Informationen aus der Liste nicht erfolge, an anderer Stelle heiß es, dass das Integrationsmanagement in den Unterkünften informiert werde. Zur Frage, ob die Betroffenen über ihre Datenschutzrechte informiert wor- den seien, verwies die Stadt auf angebli- che Einschränkungen des Auskunftsrechts „nach Art. 15, Absatz 1 lit. c) und e) [DS- GVO]“, die es so überhaupt nicht gibt. }}}
Der LfDI beschreibt dann von einem Datenschutz-Aktivist_innen wohlbekannten Spiel, bei dem Datenverarbeitende Rückfragen mit Bullshit ausweichen. Schließlich schreibt der LfDI an Palmer selbst, was wenig überraschend nicht weiterhilft:
{{{#!blockquote [Wir erhielten] überraschend nachrichtlich ein Schreiben des Oberbürgermeisters an den [CDU-] Innenminister des Landes, in dem er sich wortreich über uns beschwerte: Wir würden immer nur weitere Fragen stellen, für die Fachleute in seinem Haus sei nicht mehr erkennbar, welche Antworten wir erwarteten, was wir wollten, sei rechtlich nicht zulässig und vom Aufwand nicht zu leisten. Uns wurde unterstellt, indem wir das Vorgehen der Stadt im Hinblick auf die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften prüfen und damit unserem gesetzlichen Auftrag nachkommen, würden wir städtische Mitarbeiter gefährden. }}}
Wieder mal bleibt kein Auge trocken.
== Geschichten von PAD == Vor allem das PAD zu den Zeiten seiner Existenz ein Quell endloser Gram für den LfD und OppostionspolitikerInnen. Ein Zitat von Thomas Oelmayer, innen- und rechtspolitsicher Sprecher der Grünen illustriert das ganz gut: "Die Rechtswidrigkeit der Behördenpraxis ist seit Jahren bekannt, und jedes Jahr wird Abhilfe gelobt. Trotzdem werden Jahr für Jahr dieselben Verstöße gemeldet."
Ein paar Beispiele dazu:
- 1995 ließ ein Mannheimer Polizist sieben Leute über PAD und [[INPOL]] abchecken, um zu sehen, ob sie seiner Partei würdig seien. Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt -- <<Doclink(1996-lfdbawue-tb17.pdf, 17. TB LfD (1996))>>, 2.3
- In PAD gab es um die Jahrhundertwende [[PHW]]s "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) für deutlich über 1000 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt erfasst war. Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen [[PHW]]s wegen Vermerken, wie z.B. Betäubungsmittel-Erwerb am 5. Jan. 1998, aus anderen Bundesländern in der gemeinsamen [[INPOL]]-Datenbank zu den [[PHW]]s. ([[https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/02/23.-T%C3%A4tigkeitsbericht-2002.pdf|23. TB LfD BaWü (2002)]], Abschnitt 1.2)
Das PAD hatte einen so genannten KAN-Marker für besonders schwere Straftaten, d.h.die entsprechende Unterdatei des alten INPOL-Systems. Datensätze mit diesem KAN-Marker wurden automatisch für 10 Jahre gespeichert und eben in die [[INPOL]] Teildatenbank [[KAN]] übertragen. Im April 1996 waren bei 102000 Personen KAN-Marker gesetzt, bei 58000 davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder §100 StPO). Die Polizeidirektion Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die Polizeidirektion Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker gesetzt. Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Der LfD gibt in seinem <<Doclink(1996-lfdbawue-tb17.pdf,17. TB (1996))>>, 2.1, (1996) ein paar prickelnde Beispiele:
- Ein Mann hat zwei Ster Kirschbaumholz im Wert von 100 DM statt beim Auftraggeber bei sich zu Hause abgeladen. Er landete im [[KAN]], Tatvorwurf Hehlerei.
- Vier Anti-Jagd-AktivistInnen, die mit Transpis und Trillis eine Jagd störten, bekamen wegen Nötigung ihren [[KAN]]-Marker.
- Ein Kurierfahrer konnte die Rechnung seiner Tankstelle (590 Mark) nicht bezahlen. 10 Jahre Speicherung wegen Betrugs.
- Ein Bauherr, der Differenzen mit dem Bürgermeister hatte, drohte, zwei Polizeibeamte, die ihn beim Bauen stören wollte, umzufahren. 10 Jahre Speichern wegen Widerstands.
- Eine Person soll im Verlauf von Mietstreitigkeiten den Kellerraum einer anderen Person betreten haben: 10 Jahre Speichern wegen Hausfriedensbruchs.
- Ein Fliesenleger hat schwarz gearbeitet, kam mit einem Auftraggeber in Konflikt und stieg in dessen Wohnung ein, um offensichtlich sein eigenes Arbeitsmaterial zurückzuholen. Das vom Wohnungsbesitzer eingeleitete Verfahren endete mit Einstellung, die Daten blieben 10 Jahre im PAD.
- Zwei Schüler stifteten auf Veranlassung des Vertrauenslehrers einen Mitschüler an, ein Bröckchen Dope zu besorgen. Da Drogentests negativ auffielen und alles darauf hindeutete, dass der Schüler sich einfach wichtig machen wollte, wurde bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dennoch wanderte der Jugendliche für fünf Jahre ins PAD und in den KAN. Ein schlichter Cannabiskonsum führte bei einer erwachsenen Frau zu 10 Jahren PAD und KAN.
== Politisch motivierte Speicherung ==
Die Existenz der "Arbeitsdatei Politisch Motivierte Kriminalität" ist an sich ein Skandal. Der LfD hat in seinem [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_2_2|28. TB (2007), 2.1.2.2]] ein paar besonders pikante Häppchen herausgefischt. Zu einer Tierrechtsaktivistin war damals u.a. gespeichert (die Zitate sind offenbar aus der AD PMK):
- im Januar 2004 vertritt sie ihre Organisation bei einer angemeldeten Kundgebung, bei der "4 Teilnehmer mit Trillerpfeifen ihren Unmut gegen Tierversuche ausdrücken".
- im gleichen Monat meldet sie eine Demonstration vor dem Gebäude einer Pharmafirma an, bei der "5 Teilnehmer Flugblätter verteilt und themenbezogene Transparente gezeigt" haben.
- sie meldet etliche Male eine "Protestkundgebung und Infostand für Informationsfreiheit, Datenschutz, Meinungsfreiheit usw.". In einem Fall bemerkt der [[Staatsschutz]], es würden "5-8 Teilnehmer" erwaretet.
- sie meldet eine öffentliche Versammlung mit 5-8 erwarteten Teilnehmern an, bei der Passanten über das Thema Tierrecht "mit Schwerpunkt Pelzhandel" informiert werden sollen.
Über ein Mitglied von (vermutlich) Greenpeace hat der [[Staatschutz]] z.B. gespeichert:
- Anmeldung von Kundgebung und Infostand gegen "das fortschreitende Verschwinden der Fische aus dem Meer"
- Versammlungsleiterin bei einer Aktion [...] zum Thema "Globale Klimaerwärmung" (incl. Name der Tankstelle).
- Teilnehmerin an einer Demonstration [...] gegen einen Excellox-Transport aus dem Kernkraftwerk in das Wiederaufbereitungslager Sellafield.
- Veranstalterin (FWIW) einer Spontan-Demo [...] zum Thema "Urwaldzerstörung". Es wurden Flugblätter an Passanten verteilt und ein Plakat mit der Aufschrift "Recycling statt Kahlschlag" aufgehängt.
- Teilnehmerin einer Aktion in der Innenstadt vor mehreren Objekten (meist Kaufhäuser) [...] wegen dort angeblich verkauften genmanipulierten Lebensmittel statt. Die Versammlungen waren nicht angemeldet. Es wurden Flugblätter verteilt und mindestens ein Stofftransparent gezeigt.
- Horror im Wortlaut: Die Protestaktion der ... im März 2006 zum Thema "Gegen die Verwendung von Gen-Pflanzen in Lebens- und Futtermitteln" in ... wurde von [der Betreffenden] angemeldet und geleitet. Mit einem Banner, einem ca. 2 m hohen Joghurtglas (Durchmesser von ca. 1,50 m) sowie einer ca. 3 m hohen Milchflasche wurde auf die Versammlung aufmerksam gemacht. Außerdem wurde eine themenbezogene Umfrage durchgeführt und Flugblätter von ... verteilt, auf denen u. a. Gründe gegen Gentechnik aufgeführt waren. ... Außerdem werden die Leser der Flugblätter aufgefordert, ihren Supermarkt zu bitten, nur noch Milchprodukte zu verkaufen, die garantiert ohne Gen-Pflanzen im Tierfutter erzeugt werden
- und so fort, bis hin zu Hinweisen auf einen "überdimensionalen aufblasbaren Jaguar", der bei einer Aktion gezeigt wurde.
== Sprengstoffschmuggel ==
Im <<Doclink(2004-LfDBaWue-TB25.pdf, 25. TB)>> (2.1/4.3) berichtet der LfD vom interessanten Fall eines Menschen, der aus Thailand zurückkehrte und kurz im Verdacht stand, bei der Einfuhr von satten 25 kg Feuerwerkskörpern geholfen zu haben. Das reichte für eine [[ED]]-Behandlung und eine Datenwanderung von [[Datenbanken des Zoll|INZOLL]] zu [[INPOL]] und schließlich über PAD ins POLIS-BW. Der Mensch erfuhr schließlich über einen Freund von den noch gespeicherten Daten und erreichte eine umgehende Löschung.
== Ähnlichkeitssuche ==
Im <<Doclink(2004-LfDBaWue-TB25.pdf, 25. TB)>> (2.2/3) erzählt der LfD, wie eine Frau im Rahmen eines Prozesses Akteneinsicht beantragte und in ihren Akten einen Auszug aus dem ZStV fand. Die Staatsanwaltschaft hatte ganz cool eine "Ähnlichkeitsabfrage" durchführen lassen, um zu sehen, ob gegen diese Frau etwas vorlag und das Ergebnis zu den Akten gelegt hatte. Darin waren dann sieben andere Personen verzeichnet, unter anderem auch eine Mitarbeiterin eines Landratsamts. Gegen sie lief mal ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, das allerdings längst eingestellt war. Die Frau rief die besagte Mitarbeiterin an, die [[Staatsanwaltschaft]] schämte sich zu spät.
== Der Fall Simon Brenner == Ein [[Verdeckte Ermittler|verdeckter Ermittler]] hat im Jahre 2010 mehrere Monate in dem Studentischen Alternativmilieus von Heidelberg ermittelt, so hat er nach eigener Aussage (nach der Entarnung) über etliche Personen Informationen ans LKA geliefert. Vermutlich war Simon Brenner nicht der einzige und es gab noch weitere beamtete Spitzel. Der Innenminister Rech lieferte als Begründung für den Spitzeleindatz eine hahnebüchende Story im Innenausschuss. Nach dem Regierungswechsel zu Rot-Grün im Frühjahr 2011, blieb die angekündigte Aufklärung jedoch aus. Der SPD-Innenminister hat sogar eine Sperrerklärung unterschrieben mit der die Aktenvorlage vorm Verwaltungsgericht, bei welchem gegen den Einsatz geklagt wurde, verhindert wird. vgl [[http://spitzelklage.blogsport.de/2012/01/12/pm-innenministerium-blockiert-juristische-ueberpruefung-des-spitzeleinsatzes-in-heidelberg/|PM der Klagenden]]
=== Weitere Informationen ===
- [[http://linksunten.tachanka.org/de/node/31404|indymedia über simon]]
- [[http://www.sds-heidelberg.de/index.html|Stellungnahme des SDS Heidelberg]]
- [[http://taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/zwei-weitere-spitzel/| TAZ: ]] Zwei weitere Spitzel
- [[http://linksunten.indymedia.org/de/node/34026| Indymedia: ]] Innenminister Heribert Rech liefert groteske ‚Begründung’ für Spitzeleinsätze und vertuscht weiterhin das Ausmaß der Affäre
- [[http://www.trueten.de/permalink/Ertraeumte-Aufsatzbewertung-fuer-den-lieben-kleinen-Schueler-Rech.html|Thomas Trueten Blog:]] Erträumte Aufsatzbewertung für den lieben kleinen Schüler Rech
- [[http://www.rdl.de/index.php?option=com_tag&task=tag&tag=simon-bromma|rdl]] Beiträge zu Simon Bromma (am aktuellsten und vollständigsten)
=== Freiburger Polizei registriert Namen von vorstrafenlosen Demo-Teilnehmern ===
In einem Interview auf WikiPedia:Radio_Dreiecksland schilder ein Freiburger im Jahre 2011, dass er auf Demos von einigen ZivilpolizistInnen immer mit Namen angesprochen wird. Dieses geschieht seitdem er einmal auf eine Demo seine Personalien kontrolliert wurden, es wurde auch zumindestens soweit bekannt, kein Ermittlungsverfahren wegen irgendwelcher Straftaten gegen ihn eingeleitet. Nach seiner Schilderung ist er kein Einzelfall und dieses wird systematisch vom Freiburger Staatsschutz praktiziert (''Anmerkung:Vermutlich auch in Baden-Württemberg ohne Rechtsgrundlage'').
[[http://www.freie-radios.net/39493|Einschüchterungsversuche durch Zivilpolizisten - ein Fall aus Freiburg]] (Link zum mpeg Download)
== 1. Mai Ulm ==
Am 1. Mai 2009 hat die Polizei eine Kundgebung gegen einen Naziaufmarsch in Ulm mit reichlich Gewalt aufgelöst. In der Folge speicherte die Polizei eine unbekannte (große) Zahl von Kundgebungsteilnehmer_innen in ihren eigenen Datenbanken, insbesondere aber 127 von ihnen in der [[Datenbank Innere Sicherheit]] (als Teil von [[INPOL]]). Dies war sogar dem neuen LfD, Jörg Klingbeil, zu viel. Dass er nur insgesamt 50 dieser Fälle für nicht von länderübergreifender Bedeutung hielt (<<Doclink(2011-lfdbawue-tb30, 30. TB LfD BaWü (2011))>>, S. 86ff), lässt Böses für Klingbeils weitere Aktivitäten erwarten.
Einer der in dieser Sache Gespeicherten hatte ein Aufarbeitungs-Projekt mit dem Gemeinderat laufen. Die Stadtverwaltung fragte unglaublicherweise wegen dieser Zusammenarbeit die Polizei und erhielt auch noch Auskunft. Zur Krönung wurde diese Auskunft auch noch im Gemeinderat verlesen. LfD Klingbeil findet, es sei denkbar, so eine Abfrage sei von Gefahrenabwehr gedeckt (er kommt auch aus dem Innenministerium...), nur in dem speziellen Fall nicht, und immerhin fällt auch ihm auf, dass eine Weitergabe an den Gemeinderat doch nicht ganz ok sei.
== Abhören einer Psychologin == Nach der Entführung und Ermordunge einer Frau eines Sparkassendirektors im Jahre 2010 geriet auch die Familie in Verdacht. Deswegen wurde eine Psychologin abgehört und ein [[Überwachungstechnik#Bundestrojaner|Staatstrojaner]] zur Quellen-TKÜ verwendet, die mehrere Verwandte betreute. Die Polizei meint, dass mit der Benachrichtigung der Psychologin alles in Ordnung sei. vgl [http://www.taz.de/!85661/[|taz]]
== "Politisches Bewegungsprofil" eines AKW-Gegners ==
Herbert Würth von der Initiative gegen das AKW in Neckarwestheim wurde über viele Jahre in der AD PMK geführt, gespeichert wurde u.a., wann er Flugblätter verteilt hat -- und natürlich Anmeldungen von Kundgebungen. Im Februar 2015 urteilt der VGH Mannheim, die Speicherung sei rechtwidrig gewesen, weil die Polizei nicht glaubhaft hat machen können, dass Würths Daten zur Vorbeugung oder Aufklärung von Straftaten dienen könnten. ([[http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=2015%2F02%2F24%2Fa0053&cHash=8b1925acc9ab698f03af32945cd0c9f2|taz vom 24.2.2015]], [[http://www.vgh-mannheim.de/pb/,Lde/Landeskriminalamt+Baden_Wuerttemberg_+Speicherung+von+Daten+rechtswidrig/?LISTPAGE=1212860|PE vom VGH]], AZ 1 S 554/13)
Datenbanken Frankreich
<<Iimage(2008-sarkozyregarde.jpg,Sarkozy als Big Brother,True)>>
<<TableOfContents>>
= Datenbanken Frankreich =
Frankreich ist ein [[Datenbanken EU|EU]]-Mitglied und nimmt daher am europaweiten Datenaustausch (etwa im Rahmen von [[Europol]] und [[SIS]]) teil. Traditionell ist die Kontrolle von Polizei und Geheimdiensten nicht sehr ausgeprägt.
In Frankreich war [[VerSchlüsselung|Kryptographie]] im letzten Jahrhundert für Privatpersonen praktisch durchweg verboten. Dass Frankreich bei der [[Vorratsdatenspeicherung]] auch die Email-Passwörter speichern möchte, ist da nur konsequent.
== Police Nationale ==
Die Police Nationale ist neben der Gendarmerie Nationale das wesentliche polizeiliche Exekutivorgane in Frankreich. Sie untersteht dem Innenministerium.
=== STIC ===
Die Datenbank [[http://fr.wikipedia.org/wiki/Système_de_traitement_des_infractions_constatées|STIC]] (Section technique d'investigation criminelle) ist eine Datenbank der Police Nationale. Sie scheint ein Nachweissystem zu sein. In diesem stehen allerdings auch Zeugen, Opfer und teils Freigesprochene. Zugriff haben auf sie Beamte der Police National und der Gendarmerie. Die Speicherfrist ist bei schweren Straftaten 20 Jahre und sonst 5 Jahre.
[[http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/14092/1.html|Telepolis]] berichtet, dass STIC 4.5 Millionen Personen und angeblich 25% fehlerhafte Daten enthält, da z.B. Opfer falsch eingetragen wurden und somit zu Tätern wurden. Zudem war die Datenbank anscheinend zwischen 1995 und 2001 illegal in Betrieb.Das französsische Innenministerium bekam im Jahre 2000 für den illegalen Betrieb der Datenbank STIC den französischen[[http://bigbrotherawards.eu.org/Ministere-de-l-Interieur-fichier.html|Big Brother Award]].
[[http://www.cnil.fr/en-savoir-plus/fichiers-en-fiche/fichier/article/stic-systeme-de-traitement-des-infractions-constatees/|Informationen über STIC auf der Webseite des CNIL]]
=== SALVAC === SALVAC ([[http://fr.wikipedia.org/wiki/Syst%C3%A8me_d%27analyse_des_liens_de_la_violence_associ%C3%A9e_aux_crimes|Analyse et liens de la violence]]) ist vermutlich die [[Data Mining]]-Datenbank der Police Nationale
=== FIJAIT ===
Diese Datenbank ist im Zusammenhang mit Auflagen für den im ETA-Kontext verurteilten und von der BRD an Frankreich ausgelieferten Tomas Kunze ins Gespräch gekommen. Sie dient wohl vor allem zum Tracking freigelassener „Terroristen” und wurde analog zu einer Pädophilen-Datenbank aufgezogen.
Wer dort gespeichert ist, muss seinen Wohnort im Dreimonatstakt bei der französischen Polizei melden und Grenzübertritte von und noch Frankreich zwei Wochen im voraus anmelden; das alles, wohlgemerkt, nach Absitzen der Haftstrafe.
== Gendarmerie ==
Die Gendarmerie übernimmt polizeiliche Aufgaben im ländlichen Raum, während die Police nationale für die Städte zuständig ist. Sie unterstand bis vor kurzem nur dem Verteidigungsministerium, seit 2009 aber auch dem Inneministerium. Traditionell ist sie enstanden als Mittel zur Aufstandsbekäpfung in den Kolonien.
=== JUDEX ===
Das [[http://fr.wikipedia.org/wiki/JUDEX|JUDEX]] (Système judiciaire de documentation et d'exploitation) ist eine Nachweissystem der Gendamerie, d.h. der französischen Militärpolizei. Die Datenbank ist erst seit 2006 offiziell (d.h. es gibt eine [[http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000641943&dateTexte=|Gesetzliche Grundlage]] dafür), vorher gab es keinerlei Auskunfts- und Löschrecht. Dafür bekam die Direktion der Gendarmerie 2006 den französischen [[http://bigbrotherawards.eu.org/Gendarmerie-nationale.html|Big Brother Award]].
=== ANACRIM Analyse criminelle ===
ANACRIM (Analyse criminelle) ist vermutlich die [[Data Mining]] Datenbank der Gendarmerie
== Datenbanken der Police Judicaire (Kripo) ==
=== FNAEG ===
Die Gendatenbank FNAEG (Fichier national des empreintes génétiques) ist eine Datenbank der Police Judicaire. Die Speicherfrist für die Daten sind 40 Jahre bei Verurteilten und sonst 25 Jahre. Laute [[http://www.heise.de/tp/artikel/35/35314/1.html|Telepolis vom 17-08-2011] dürfen seit 2003 genetischen Profile, schon auf bloßen Verdacht hin, von vermeintlichen Gewalttätern, von Personen, die einfacher oder schwerer Diebstähle, der Hehlerei oder Geldwäsche beschuldigt werden, erfasst werden. Auch der genetische Abdruck von Personen, die verdächtigt werden, gegen Gesetze, die für Waffenbesitz gelten, verstoßen zu haben, kann in die genetische Datenbank aufgenommen werden.
[[http://www.cnil.fr/en-savoir-plus/fichiers-en-fiche/fichier/article/fnaeg-fichier-national-des-empreintes-genetiques/| CNIL über FNAEG]]
=== FIJAIS ===
Die Datenbank FIJAIS (Fichier judiciaire automatisé des auteurs d'infractions sexuelles) ist die französische Sexualstraftäterdatei.
[[http://www.cnil.fr/en-savoir-plus/fichiers-en-fiche/fichier/article/fijais-fichier-judiciaire-automatise-des-auteurs-dinfractions-sexuelles/|CNIL über die Datenbank]]
== Datenbanken des DCRI ==
Daneben gibt es seit 2009 anscheinend noch etliche weitere Datenbanken die vom Inlandsgeheimdients DCRI verwaltet werden. Der Inlandsgeheimdienst [[http://fr.wikipedia.org/wiki/Direction_centrale_du_renseignement_int%C3%A9rieur|DCRI]] (Direction centrale du Renseignement intérieur) ist u.a. der Ursprung für die Verhaftung der [[http://tarnac9.noblogs.org/about/|Tarnac 9]], einem französischen [[129a Verfahren]]. Der DCRI wurde 2008 aus dem Direction de la surveillance du territoire und der Direction centrale des renseignements généraux gebildet. Die Datenbanken des DCRI heißen Cristina (pour “Centralisation du renseignement intérieur pour la sécurité du territoire et les intérêts nationaux”) und EDVIGE (oder noname) und sind rechtlich äußerst fraglich. Für die Datenbanken bekam die damalige Innenministerin Michèle Alliot-Marie 2009 den französischen [[http://bigbrotherawards.eu.org/article945.html|Brother Award]]. Die Datenbanken stehen nicht unter der Aufsicht der CNIL, dem französischen [[Datenschutzbeauftragten]], trotzdem dürfen etliche Polizeibeamte darauf zugreifen.
=== CRISTINA ===
Die Datenbank [[http://fr.wikipedia.org/wiki/Cristina_(fichier)|CHRISTINA]] (Centralisation du renseignement intérieur pour la sécurité du territoire et des intérêts nationaux) ist eine Datenbank gegen Spionage und Terrorismus. Sozusagen die [["Anti-Terror-Datenbank"]] Frankreichs.
=== Evidge ===
In [[http://fr.wikipedia.org/wiki/EDVIGE_(fichier)|Edvige]] (Exploitation documentaire et valorisation de l'information générale) stehen Name, Adresse (postalisch und email) Kontaktpersonen von Personen, die verdächtigt sind die öffentliche Sicherheits zu gefährden. Es werden dort Personen ab dem zarten Alter von 13 Jahren gespeichert. Ursprünglich sollte auch die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung, die Ethnie, politische Meinung und Gewerkschaftszugehörigkeit gespeichert werden, dieses wurde allerdings auf Grund von zahlreicher öffentlicher Proteste rausgenommen und sie wurde Ende 2008 im Sinne von [[Neusprech]] in EDVIRSP umbenannt und dann der Entwurf ganz zurückgezogen. Im Jahre 2009 wurde sie dann mit dem Namen Edvige 3.0 (''oder ohne Namen, TODO:das ist nicht so klar'') per Erlass in Betrieb genommen.
Zugang zu den Edvige-Daten haben alle Polizeibeamtne haben, die dem SDIG ("sous-direction de l'information générale de la direction de la sécurité publique") unterstellt sind und "individuell ausgewählt und besonders ermächtigt" sind, sowie besonders befugte Beamte der Polizeipräfekturen und all jene Polizisten und Gendarmen, wenn ihre ausdrückliche Anfrage, die Motivation und Identität der Antragssteller enthalten muss, von ihrem Chef genehmigt wird.
Edvige ist somit eine Art IgaSt für die Franzosen.
=== Weitere Infos ===
[[http://rewriting.net/2008/07/11/a-qui-profite-la-cnil-a-la-dst-aux-rg-et-caetera/|A qui profite la CNIL ? (Edvige, Cristina, la DST, les RG, et caetera)]]
[[http://derstandard.at/3400358|Der Standard:]] Empörung über Erfassung 13-Jähriger in "Datenbank potenzieller Gewalttäter"
[[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28413/1.html|Telepolis: Edvige und ihre neugierigen allwissenden Schwestern]]
[[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Franzoesischer-Entwurf-fuer-Geheimdienstdatenbank-Edvige-modifiziert-206922.html|Heise-Newsticker: Französischer Entwurf für Geheimdienstdatenbank Edvige modifiziert]]
[[http://www.heise.de/newsticker/meldung/EDVIRSP-Unaussprechliche-Datenbank-mit-eingeschraenktem-Recht-auf-Vergessen-207099.html|Heise-Newsticker: Unaussprechliche Datenbank mit eingeschränktem Recht auf Vergessen ]]
[[http://www.unwatched.org/node/1454|unwatched.org: ]]Frankreich: Kein neues EDVIGE!
[[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31454/1.html|Telepolis: ]] Die wundersame Wiederauferstehung einer Scheintoten
[[http://quefaitlapolice.samizdat.net/?p=271| Blog QUE FAIT LA POLICE ?]]
[[http://www.cnil.fr/en/la-cnil/actu-cnil/article/article/de-edvige-i-a-edvige-iii-des-fichiers-de-renseignement-desormais-mieux-encadre/?tx_ttnews[backPid]=91&cHash=7e1f01cd30|CNIL über das wiederauferstandene EDVIGE]]
== AGDREF des Immigrationsministeriums ==
AGDREF (Application de gestion des dossiers des ressortissants étrangers en France) ist die französische Form des AZR, scheint so als ob da auch [[Datenbanken EU|EU]]-BürgerInnen gespeichert sind.
[[http://www.cnil.fr/en-savoir-plus/fichiers-en-fiche/fichier/article/application-de-gestion-des-dossiers-des-ressortissants-etrangers-en-france/|CNIL über die AGDREF Datenbank]]
== Vorratsdatenspeicherung ==
Bei der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geht Frankreich noch weiter als vorgesehen, in dem es zusätzlich auch noch die Speicherung von eMail-Passwörtern und ähnlichem verlangt. Das Gesetz wird deshalb in Frankreich auch als ''Le décret Big Brother'' bezeichnet.
[[http://www.netzpolitik.org/2011/vorratsdaten-in-frankreich-auch-passworter-werden-gespeichert/|Netzpolitik: Vorratsdaten in Frankreich: Auch Passwörter werden gespeichert]]
== Datenschutzkontrolle ==
Die [[Datenschutzbeauftragten|Datenschutzkontrolle]] geschieht in Frankreich eigentlich durch die [[http://fr.wikipedia.org/wiki/Commission_nationale_de_l%27informatique_et_des_libert%C3%A9s|CNIL]] (Commission nationale de l'informatique et des libertés). Eine Auskunft über gespeicherte Daten in den Polizeidatenbanken gibt es nur indirekt über die CNIL.
[[http://www.cnil.fr/vos-libertes/vos-droits/le-droit-dacces-indirect/|Beschreibung des indirekten Auskunftsrecht auf der Webseite des CNIL]]
Es wurde allerdings im Jahre 2009 eine neue Komission zur Polizeidatenbankkontrolle (Le groupe de contrôle des fichiers policiers) gegründet, diese untergräbt teilweise die Arbeit der CNIL noch weiter. Dafür bekam diese Komission 2009 einen französischen [[http://bigbrotherawards.eu.org/article1043.html|Big Brother Award]]. Diese scheint für die Beaufsichtigung der Geheimdienstdatenbanken (auf die die Polizei allerdings zugreifen kann) CRISTINA und Edvige (oder noname) zuständig zu sein.
== Weitere Infos ==
[[http://fr.wikipedia.org/wiki/Fichage_en_France |Fichage en France]] Wikipedia Frankreich-Artikel zu französischen Datenbanken
[[http://www.cnil.fr/vos-libertes/vos-droits/le-droit-dacces-indirect/principaux-fichiers-en-acces-indirect/|Übersicht über Staatliche Datenbanken und die Auskunftsart auf der Webseite des CNIL]]
ViCLAS
<<bkamig()>>
Das Violent Crime Analysis System wird als Verbunddatei innerhalb von [[INPOL]] betrieben, basiert aber auf einer eigenen, von der kanadischen RCMP gepflegten Plattform. Mittels eines 168 Fragen umfassenden Erfassungsbogens sollen die Delikte aus dem Bereich Straftaten gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Vermisstenfälle sinnvoll strukturiert und wiedererkennbar abgebildet werden. Ziel ist, Verbindungen zwischen verschiedenen Vorgängen aufzudecken.
== Rechtsgrundlage ==
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/index.html|BKAG]]
- <<Doclink(ViCLAS_anordnung.pdf,Errichtungsanordnung)>>
== Geschichte ==
ViCLAS ist als erster Versuch des BKA mit [[Data Mining]] (vgl. auch [[operative Fallanalyse]]) bzw Profiling zu werten. Das System läuft auch in vielen weiteren Staaten (u.a. [[Datenbanken Schweiz|Schweiz]], [[UK]], Schweden, [[Belgien]], [[Österreich]], CR, [[Niederlande]]). Es wurde während der ersten Hälfte der 90er Jahre von der [[Kannada|kanadischen]] Staatspolizei WikiPedia:RCMP ([[http://www.rcmp-grc.gc.ca/viclas/viclas_e.htm|Offizielle Webseite RCMP]]) auf der Basis von Erfahrungen mit einem offenbar weniger populären analogen System des [[USA|amerikanischen]] WikiPedia:FBI entwickelt.
Der Einsatz von ViCLAS in der BRD begann 1996 mit einer Instanz in [[Bayern]], die auch laut [http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb19/k5.html#5.3.2|Teilbericht] des [[LfDI]] gleich Anlass zur Sorge gab. Beim [[BKA]] läuft ViCLAS seit 2000.
== Inhalt ==
Gespeichert sind schwere Straftaten inkl. Angaben zu Sozialverhalten des Täters und Merkmalen des Opfers. Die [Erichtungsanordnung]] gibt als Zweck der Datei an:
- Erkenung von Tatzusammenhängen bei Gewaltdelikten
- Täteridentifizierung zun Zusammenführung im Bereich der Schwerkriminalität
- Gewinnung von [[Prävention|Präventionsansätzen]]
- Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung im Bereich Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Verschwundene, "Ansprechen von Kindern und Jugendlichen, wenn ein sexuelles Gewaltmotiv vermutet werden kann".
Man darf allerdings beruhigt davon ausgehen, dass die Erfahrungen mit diesen Bereichen großzügig auf den politischen Bereich übertragen werden. ViCLAS scheint dazu strukturell bedingt kaum zu taugen, es ist offenbar ''kein'' generischer [[Data Mining|Data Miner]], sondern mehr ein Hack auf der Basis der Erfahrungen von ProfilerInnen.
Dazu gibt <<BtDS(17/8544)>> an:
{{{#blockquote Die Datenbank ViCLAS erkennt keine Zusammenhänge zwischen Verbrechen. Sie ist ein Hilfsmittel für besonders geschulte polizeiliche Fallanalytiker. (S. 34) }}}
Gespeichert werden Daten von Beschuldigten und Verdächtigen (soweit "Grund zu der Annahme einer positiven Rückfallprognose besteht", also vermutlich fast immer), von Vermissten, nicht identifizierten Leichen sowie potenzielle und tatsächliche Opfer. Bei letzteren ist in der Regel eine Einwilligung (nach Aufklärung) zur Speicherung nötig, die Einwilligung kann jedoch unterbleiben, wenn "der verfolgte Zweck gefährdet würde" ''(kann das wer erläutern? Meinen die hier Lockvögel?)''. Auch Altfälle können ("retrograd") erfasst werden.
Die Daten werden unterschieden nach Personendaten, Ereignisdaten, Untersuchtungsdaten, Institutionsdaten, Objektdaten, Sachdaten, Beziehungsdaten, Spuren und Hinweisen -- dies ist wohl aus Kanada so vorgegeben.
Im Einzelnen (grundsätzlich wäre es wünschenswert, jeweils die Wertebereiche der Attribute zu kennen. Es ist zu erwarten, dass diese bis auf die Freitextfelder jeweils aus einem kontrollierten Vokabular kommen, zumal die Datenerfassung wohl weitgehend mit Multiple-Choice-Fragen operiert -- andernfalls dürfte das Programm mit dem gewünschten "Linking" verschiedener Fälle heillos überfordert sein):
'''Personendaten''': Neben den üblichen Personendaten wird auch hier eine "Volkszugehörigkeit" als sachdienlich angesehen. Dazu gibt es Angaben zu Beruf und Fertigkeiten, Hinweise auf [[ED-Daten|ED-Behandlung]], Fotos oder Haft, die Aufenthaltsorte der letzten 10 Jahre (ob das in der BRD aus Meldeämtern oder "polizeilichen Erkenntnissen" gespeist wird, ist nicht bekannt), ein Feld "allgemeiner Lebensstil" sowie recht grob umrissene "weitere Hinweise" (offenbar ein Freitextfeld, in dem wie üblich haarsträubende Daten zu erwarten sind). Bei (potenziellen) Opfern soll sich die Speicherung auf im Groben das, was auf dem Personalausweise steht sowie ggf. weitere zur Identifikation geeignete Merkmale sowie die Akten führende Dienststelle beschränken. Opfer, die nicht einwilligen, sollen anonym gespeichert werden.
'''Personenbeschreibung''': Größe, scheinbares Alter, Geschlechte (Einrichtungsanordnung: "nach dem Eindruck des Beschreibers"), "Äußere Erscheinung", Motiv (!), diverse Angaben etwa zu Behinderungen oder Tätowierungen, Sprachfehler etc., "persönliche Verhaltensweisen", "andere Merkmale" -- und wieder ein Freitextfeld
'''Falldaten''': Klassifikation, Sachverhalt, Besonderheiten, Tatort, -zeit, -mittel, Tatablauf, Nachtatverhalten, Absicherungsmaßnahmen, Kurzdarstellung und ein Freitextfeld
'''Untersuchungsdaten''': Dienststelle, Ort, Datum, Obduktionsprotokoll (ist das nur ein Nachweis? Eine strukturierte Repräsentation?), Ergebnisse.
'''Institutionsdaten''': Name, Abkürzung, Art der Institution, Erläuterung dazu, Rechtsform, Ort, Staat, Freitext
'''Objektdaten''': Art, Erläuterung dazu, Namen, Standort, Land, Freitext -- "Objekt" meint hier wohl ein Gebäude o.ä., es wird offenbar nicht davon ausgegangen, dass sich seine Position ändern könnte.
'''Sachdaten''': Art, Erläuterung dazu, Name, KfZ-Beschreibung (Modell, Hersteller, Kennzeichen, Fahrgestellnummer usf.), Herstellungsjahr, Herkunftsbezeichnung, Material, Farbe, Maße, Freitext.
'''Beziehungsdaten''': Art, Bewertung, Zeitliche Einordnung, Freitext.
'''Spuren''': Spurnummer, Bezeichnung, Art, Freitext (wie darauf Data Mining laufen soll, wissen die Götter)
'''Hinweise''': Art, Bezeichnung, Freitext
'''Verwaltungsdaten''': Eingangsdatum, Aktenzeichen, Dienststelle usf. Vermutlich werden die Verwaltungsdaten über n:m-Relation an die Nutzdatensätze gekoppelt.
== Übermittlungen ==
ViCLAS-Daten werden von eigenen Dienststellen abgerufen (die RCMP schreibt, "they had to learn to ask the right questions"). Auf Antrag kann aber jede Polizeidienststelle Zugriff bekommen. Wie verbreitet das ist, ist nicht bekannt -- <<BtDS(17/8544)>> (S. 34) erwähnt z.B. das PP München und das LKA Baden-Württemberg als ViCLAS-Nutzer, und weiter:
{{{#!blockquote Die Erarbeitung von Tatzusammenhängen mit Hilfe der ViCLAS-Datenbank findet in der Regel nicht im BKA sondern bei den Fachdienststellen für Operative Fallanalyse der Länder statt. }}}
Übermittlungen in Papierform finden an verschiedene "Sicherheits"behörden statt.
Elektronische Schnittstellen zu anderen Polizeidatenbanken bestehen laut <<BtDS(17/8544)>> nicht, auch wenn des öfteren die Rede vom Austausch von Daten mit ViCLAS-Instanzen im Ausland ist.
== Speicherfrist ==
Das Übliche: Nach 10 Jahren bei Erwachsenen, nach 5 Jahren bei Jugendlichen wird die Ausonderung geprüft.
Lediglich bei potenziellen Opfern, die ohne ihr Einverständnis gespeichert wurden, beträgt die [[Prüffrist]] fix ein Jahr, es gibt eine harte Obergrenze von drei Jahren bis zu Löschung.
== Einsatz ==
<<BtDS(17/8544)>> gibt an (S. 34), zwischen Februar 2004 und Mai 2010 seien mithilfe des BKA-ViCLAS 619 Tatzusammenhänge erkannt worden, von denen 211 bestätigt worden seien. Weiter seien die NSU-Morde als "ungeklärte Tötungsdelikte mit unklarer Motivlage" in ViCLAS erfasst gewesen und über die Tatwaffe verknüpft gewesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse habe ViCLAS nicht geliefert.
== Zahlen ==
|| '''Jahr''' || '''Zahl der Datensätze''' || '''Quelle''' || || 2011 || 16351 (nur Prävention) || <<BtDS(17/7307)>> ||
== Weiteres ==
[[http://www.rcmp-grc.gc.ca/viclas/viclas_e.htm|Laut RCMP]] ist ViCLAS in Delphi (d.h. modernisiertem Turbo Pascal) geschrieben.
== Links ==
-
http://www.zdnet.de/news/business/0,39023142,2120243,00.htm?l
-
http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_04.html
CIS und FIDE
= CIS und FIDE =
Die [[EU]] betreibt zwei Datenbanksysteme namens CIS (Customs Information System CIS) und FIDE (Customs file identification database) im Rahmen der [[Zusammenarbeit der Zollbehörden]].
== Rechtsgrundlagen ==
- <<Doclink(2009-eu-zollinformationssystem.pdf,Verordnung zur Errichtung eines Zollinformationssystems)>> (pdf)
- Directive 95/46/EC, Regulation (EC) No 45/2001, Regulation (EC) No 45/2001
- [[http://europa.eu/legislation_summaries/customs/l11037_de.htm| europa.eu: Übersicht über die Rechtsakte zur Zollvernetzung]] (html)
== CIS (Customs Information System) ==
Das Customs Information System CIS (auch Zollinformationssystem ZIS) ist Teil des Neapel-II-Prozesses und soll bei der Verhinderung, Durchsuchung und Verfolgung erheblicher Verletzungen nationaler Gesetze im Zollbereich dienen. Verwaltet werden soll die Datenbank von der EU-Komission. Zugriffe sollen von [[Europol]], [[Eurojust]], den [[Zoll]]-, Steuer- und Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten sowie von Kommissionsmitarbeitern erlaubt sein.
Gespeichert werden sollen Daten über Waren, Transportmittel, Unternehmen, Personen, sowie beschlagnahmte Gegenstände. Zu Personen werden Identifikationsdaten (inklusivev Angaben zur Erscheinung), Ausweisdokumente, Wohnorte, "history of violence", den Speichergrund sowie die gewünschte Maßnahme. Die EU erlaubt sich bei CIS explizit Fallbearbeitung (vgl [[Länderübergreifende Software]]).
=== EU-Kommission zu CIS ===
Die EU-Komission beschreibt CIS in einem Bericht an das EU-Parlament folgendermaßen:
Complementing the Naples II Convention, the CIS Convention deploys the Customs Information System (CIS) to assist in preventing, investigating and prosecuting serious violations of national laws by increasing, through the rapid dissemination of information, the effectiveness of cooperation between Member States’ customs administrations.The CIS,managed by the Commission, is a centralised information system accessible via terminals in each Member State and at the Commission, Europol and Eurojust. It comprises personal datawith reference to commodities, means of transport, businesses, persons and goods and cash retained, seized or confiscated. The personal data are names and aliases, date and place of birth, nationality, sex, physical characteristics, identity documents, address, any history ofviolence, the reason for entering the data in CIS, suggested action and the registration of the means of transport. In the case of goods and cash retained, seized or confiscated, onlybiographical data and an address may be entered in CIS. Such information may be used solely for the purposes of sighting, reporting or carrying out particular inspections or specific checkson, or for strategic or operational analyses concerning, persons suspected of breachingnational customs provisions. National customs, taxation, agricultural, public health and policeauthorities, Europol and Eurojust may access CIS data. The processing of personal data must comply with the specific rules established by the CIS Convention and the provisions ofDirective 95/46/EC, Regulation (EC) No 45/2001, Council of Europe Convention 108 and the Police Recommendation. Personal data may only be copied from CIS to other data-processing systems for risk management or operational analyses, which only the analysts designated by Member States may access. Personal data copied from CIS may only be kept for the time necessary to achieve the purpose for which they were copied and for no longer than 10 years.
Quelle: <<Doclink(2010-eu-overview.pdf,Papier der EU-Komission)>> (pdf)
== FIDE(Customs file identification database) ==
FIDE (Customs file identification database)
=== EU-Kommission zu FIDE ===
Die EU-Komission beschreibt CIS in einem Bericht an das EU-Parlament folgendermaßen:
CIS also establishes a Customs file identification database (FIDE) to assist inpreventing, investigating and prosecuting serious violations of national laws. FIDE enables national authorities responsible for conducting customs investigations, when they open an investigation file, to identify other authorities that may have investigated a given person or business. These authorities may enter data in the FIDE from their investigation files, including the biographical data of persons under investigation and the business name, trading name, VAT number and address of businesses under investigation. Data sourced from investigation files where no customs fraud has been detected may be stored for a maximum of three years; those from files where an instance of customs fraud has been detected may be stored for a maximum of six years; and those from files where a conviction or penalty has been handed down may be kept for a maximum of 10 years. CIS and the FIDE use the Common communication network, Common system interface network or secure web access provided by the Commission. The CIS is in force in all Member States. The Commission, in cooperation with Member States, reports each year to the European Parliament and the Council on the operation of CIS.
Quelle: <<Doclink(2010-eu-overview.pdf,Papier der EU-Komission)>> (pdf)
== Datenschutzkontrolle durch JSA ==
Die datenschutzrechtliche Kontrolle für CIS und FIDE soll eine [[JSB]] bzw JSA of customs haben.
Infos zum JSA auf der Webseite des Europäischen Datenschutzbeauftragten: [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/EDPS/Dataprotection/Glossary/pid/79|www.edps.europa.eu]]
INDECT
<<TableOfContents>> = INDECT =
{{http://euro-police.noblogs.org/files/2010/10/indect_fp7-283x150.png}}
== Begriffserläuterung ==
WikiPedia:INDECT ist das Akronym des Projektes Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment (deutsch: Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung), eines von der [[Datenbanken EU|Europäischen Union]] im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms finanzierten Vorhabens, welches alle bestehenden [[Überwachungstechnik|Überwachungstechnologien]] und Datensammlungen der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizei]] und zusätzliche Datensammlungen im Internet mittels [[http://de.wikipedia.org/wiki/Software-Agent|Software Agenten]] mit Hilfe von [[Data Mining]] zu einem universellen Überwachungsinstrument einer erkenntnisgestützten, proaktiven Polizeiarbeit bündeln soll.
== Internen Fortschritts- und Planungsdokumenten von INDECT ==
Die Internen Fortschritts- und Planungsdokumenten von INDECT sind offiziell geheim, wurden aber 2010, wie in einem [[http://euro-police.noblogs.org/2010/09/piratenpartei-veroffentlicht-indect-dokumente-eu-forscht-uberwachungsstaat/|Artikel auf Euro Police]] steht, der Piratenpartei zugespielt. Nach diesem Dokument wurden beispielsweise für das automatische Dedektieren von kriminellen Verhalten durch [[Videoüberwachung]] Polizeibeamte befragt. Nach diesen Ergebnissen werden Algorithmen zur automatischen Erkennung von verdächtigem Verhalten auf Videos entwickelt.
[[http://files.piratenpartei.de/indect|Interne Planungsdokumente auf files.piratenpartei.de]]
=== Merkmale bei der Videoüberwachung ===
==== Fragebögen zum Finden von gefährlichen Merkmalen durch das Fragen von Polizisten ====
Fragebögen zu Merkmalen von verdächtigen Verhalten an Polizisten:
- Wie sehen Taschendiebe/Dealer/Drogenabhängige/verlorene Kinder/Hooligans/Terroristen aus, welche Kleidung tragen sie?
- Woran erkennt man Autodiebstähle, Vandalismus, Bedrohung mit Waffengewalt etc.
- Woran erkennt man Personen, die Hilfe benötigen?
- Welche Bewegungsarten zeichnen gefährliche Situationen in Massenveranstaltungen aus?
==== Bis jetzt gefundene Merkmale von Gefährlichkeit nach den Umfragen ====
Gefährlich ist:
- wer generell: auf der Straße läuft – kämpft – rennt – Falschfahrer ist – zu schnell fährt
- im öffentlichen Nahverkehr: auf dem Fussboden sitzt – zu lange sitzt – Gepäck vergisst
- im Stadion: Flaschen wirft – das Spielfeld betritt – am Flughafen – Gepäck vergisst – zu lange sitzt
== Kritik, die Idee von der kriminaliätsfreien Gesellschaft ==
D.h es geht um die Vision einer Gesellschaft ohne Kriminalität wie sie in dem Roman [[http://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report|Minority Report]] beschrieben wurde. Dabei soll es hier keine menschliche Orakel, wie in dem Roman, sondern Computerorakel geben. Real dürfte es zur massenhaften Verfolgung von Unschuldigen und zur Unterdrückung von unangepassten Verhalten führen.
== Fake und echte Webseite des Projekts ==
- [[http://www.indect-project.eu| Offizielle Projektseite]]
- [[http://www.indectproject.eu| Fake-Projektseite ]]
== Weitere Infos ==
- [[http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-09/indect-ueberwachung|Zeit-Artikel ]] Überwachung Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat
- [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31802/1.html|Telepolis-Artikel]] Allround-System für europäische Homeland Security
- [[http://www.golem.de/0909/70051.html|golem-Artikel]] EU-Projekt soll Techniken für Internetüberwachung entwickeln
PadFragen
Siehe [[Datenbanken Baden-Württemberg]].
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Lernen aus Entscheidungsbäumen
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TilfældigSide
##master-page:RandomPage ##master-date:2002-03-04 22:00:44 ##language:da En liste over 25 tilfældige sider (ud af <<PageCount>> i alt): <<RandomPage(25)>>
StaatanwaltschaftDatenbank
Bei allen Strafverfahren gegen einen bestimmten Beschuldigten werden gem. §§ 492 ff StPO die einleitung des Verfahrens sowie die Verfahrenserledigung und die wichtigsten Daten über den Beschuldigten und die Tat in ein länderübergreifendes staatsanbwaltliches Verfahrensregister (SISY = staatsanwaltliches Informationssystem) eingetragen.
Außerdem treffen die Staatsanwaltschaft bestimme Mitteilungs- und Berichtspflichten nach dem Justizmitteilungsgesetz (JuMiG) vom 18.06,1997. Entsprechende Verwaltungsvorschriften finden sich in der "Anordnung über Mitteilung in Strafsachen" v. 29.04.1998 (MiSta).
Z.B. schreibt das ULD:
Ist die Schreibweise des Namens eines Beschuldigten nicht genau bekannt, so werden aus dem bundeseinheitlichen staatsanwaltschaftlichen Informationssystem (SISY) alle Erkenntnisse über Personen mitgeteilt, deren Namen eine ähnliche Schreibweise aufweisen. Der Empfänger hat die nicht relevanten Daten unverzüglich zu löschen.
Nachdem der Bundestag bereits die Rechtsgrundlagen für die Errichtung eines staatsanwaltschaftlichen Informationssystems auf Bundesebene geschaffen hatte, sind nunmehr die detaillierten Ausprägungen des Systems in Form einer Errichtungsanordnung festgelegt worden. Trotz heftiger
Proteste
der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat man einen sogenannten "Ähnlichenservice" vorgesehen. Ist die Schreibweise des Namens eines Beschuldigten nicht genau bekannt, so werden die gespeicherten Erkenntnisse über Personen mit Namen ähnlicher Schreibweise ebenfalls übermittelt. Dies begegnet datenschutzrechtlichen Bedenken, weil dadurch in erheblichem Umfang personenbezogene Informationen von Menschen übermittelt werden, die mit dem konkret anhängigen Ermittlungsverfahren, für das die Abfrage durchgeführt worden ist, nichts zu tun haben.
Wir haben aber immerhin erreicht, daß diese Daten dann nicht auch noch in der Akte verbleiben, bis deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. In der Errichtungsanordnung wurde vielmehr festgelegt, daß nach erfolgter Identifizierung eines Beschuldigten die ähnlichen, jedoch andere Personen betreffenden Daten zu vernichten sind. War eine Identifizierung nicht möglich, sind alle übermittelten Daten zu vernichten.
Was ist zu tun? Die Staatsanwaltschaften sollten nicht erforderliche Daten, die sie im Rahmen des "Ähnlichenservice" aus SISY erhalten, umgehend löschen.
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ECRIS
<<TableOfContents>>
ECRIS, das European Criminal Records Information System ist die Bezeichnung für die Vernetzung der Strafregister der EU-Staaten; der deutsche Beitrag ist das [[Bundeszentralregister]]. Dabei werden Daten aus den nationalen Strafregistern strukturiert ausgetauscht und ggf. übersetzt.
== Rechtsgrundlage ==
<<Ratsdokument(2009/315/JI)>> vom 26.2.2009. TODO: Auswerten.
== Geschichte ==
Wie so viele [[Datenbanken EU|EU]]-Projekte, hat auch dieses eine lange und große Geschichte von Ankündigungen.
- [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401|2004: Pläne zur Vernetzung von de, es, fr]]
- [[http://www.bmj.de/enid/28e6b6d810941dc38e261360aef64d16,e25e89707265737365617274696b656c5f6964092d0932343735093a096d795f79656172092d0932303036093a096d795f6d6f6e7468092d093036093a095f7472636964092d0932343735/Presse/Pressemitteilungen_58.html|2006: BMJ etwas konkreter]] und mit de, fr, es, be, cz, lu
- Juni 2007: Rahmenbeschluss des Rats (unter Präsidentschaft der BRD, klar) zum Strafnachrichtenaustausch
- 2008-2009: Gesetzgebungsprozess für ECRIS-Einrichtung; [[http://www.bmj.bund.de/enid/0,8b0732706d635f6964092d0935343630093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093130093a095f7472636964092d0935343630/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html|Worte des BMJ]] dazu.
- April 2009: [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:093:0033:0048:EN:PDF|Ratsbeschluss 2009/316/JHA]] zur Einführung von ECRIS; das ist wohl so in etwa die Rechtslage.
- Im [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16484.en09.pdf|Stockholm-Programm von 2009-12]] will der Rat das Ding "as soon as possible (4.2.3), und fordert die Kommission auf, "to assess whether the networking of criminal records makes it possible to prevent offences from being committed (e.g. through checks on access to certain jobs, particularly those relating to children), and extending the exchange of information on supervision measures".
- 2009 kommt dann in der Tat <<Ratsdokument(2009/315/JI)>>, das die Rechtsgrundlage für die Vernetzung liefert.
- In <<BtDS(18/6699)>> (11/2015) bekalgt die Bundesregierung, dass über ECRIS Daten von Angehörigen dritter Staaten „nur gezielt bei konkreten Hinweisen auf einen vorhergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat” ausgetauscht werden, dass es also kein etabliertes Verfahren für Broadcast-Anfragen gibt.
- Die Hysterie nach den Anschlägen von Paris 11/2015 nutzend, fordert die EU-Justizkommissaring Jourova eine Ergänzung von ECRIS für Straftäter aus Drittstaaten, das dann auch Fingerabdrücke enthalten soll (vermutlich weiß sie nichts von [[VIS]]) -- vgl. [[https://www.tagesschau.de/ausland/eu-datenaustausch-101.html|tagesschau.de, 19.1.]].
- <<Ratsdokument(11445/17)>> vom August 2017 bedauert, dass das laufende ECRIS kaum zum Austausch von Daten über Nicht-EU-Bürger (third country nationals, TCN) genutzt wird und schlägt eine Richtlinie mit satten 39 Artikeln vor, um das zu ändern.
Gewalttäter Links
<<bkamig()>>
Eine im Rahmen von [[INPOL]] seit 2001 betriebene Verbunddatei aus der Gewalttäter-X-Familie (vgl. auch [[Gewalttäter Sport]] zur Frage der zeitweiligen Unrechtmäßigkeit von Verbunddateien).
Die Datei wurde eingerichtet im Jan 2001; <<BtDS(17/7307)>> gibt als Zweckbestimmung insbesondere auch die Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit Nuklartransporten.
Nach <<BtDS(16/13563)>> lesen und schreiben [[LKA]]en, [[Staatschutz]]-Abteilungen und auch das [[BKA]].
== Zahlen ==
|| Jahr || #Personen || Quelle || || 2006 || gut 1000 || ? || || 2009 || 1866 || <<BtDS(16/13563)>> || || 2011 || 2285 aus dem Präventionsbereich || <<BtDS(17/7307)>> || || 2011 || 2285 aus dem Präventionsbereich || <<BtDS(17/7307)>> || || 2019 || 11702 || <<BtDS(19/15346)>> ||
<<BtDS(17/7307)>> gibt weiter für 2011 86 Personen, die als "potentiell gewaltbereiter Störer" eingestuft sind. Bemerkenswerterweise haben die anderen Gewalttäter-Dateien die Einstufung "potentiell gewaltbereit" nicht, das scheint es nur unter Linken zu geben.
Die erhabliche Zunahme von Einträgen bis 2019 dürfte insbesondere mit dem Hamburger G20-Gipfel 2017 zusammenhängen.
EventStats
##language:en The following charts are based on the data in the event log:
- /HitCounts
- /UserAgents
Datenbank Innere Sicherheit
<<bkamig()>>
Eine Verbunddatei von [[INPOL]] (vgl. [[Datenbanken BKA]]) zur Speicherung von Daten aus dem Staatssicherheits-Bereich, auch als IFIS bekannt. <<BtDS(16/13563)>> zählt auf, gespeichert werden sollten Daten von:
- Beschuldigten und Verdächtigen (§ 8 Absatz 1 und 2 BKAG),
- Kontakt- und Begleitpersonen von Beschuldigten oder Verdächtigen, soweit dies zur Verhütung oder Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 BKAG),
- sonstigen Personen, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 8 Absatz 5 BKAG),
- Häftlingen (soweit die richterliche Häftlingsüberwachung angeordnet ist),
- Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie Opfer einer künftigen Straftat werden können, soweit dies zur Verhütung oder Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist (grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person, § 8 Absatz 4 BKAG),
- Opfern einer Straftat, soweit sie der Speicherung zugestimmt haben (§§ 4, 4a BKAG),
- Opfern von Tötungsdelikten,
- Deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland eine Straftat begangen haben oder einer Straftat verdächtig sind, die auch im Inland zu einer Speicherung in der Datei geführt hätte, * Personen, die Besuchs-, Post- oder Telefonkontakt zu den unter Spiegelstrich 4 genannten Personen haben, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 Satz 1 BKAG).
Leider sind die wirklich angewandten Regeln, KPMD-PMK (Richtlinien für den kriminalpolizeilichen Meldedienst, politisch motivierte Kriminalität, bis 2001 KPMD-S, „Staatsschutzsachen”) geheim (VS-NfD), was bisherige Versuche, sie per IFG einzusehen, vereitelte. Zum Übergang von KPMD-S auf KPMD-PMK kommentiert <<Doclink(2005-bayern-ltds15_4430.pdf,Landtags-Drucksache 15/4430 aus Bayern)>>:
{{{#!blockquote Durch die Einführung des Definitionssystems, das nun auf dem Begriff „Politisch motivierte Straftat“ mit Unterscheidung in die Phänomenbereiche „links“, „rechts“, „Ausländer“ und „Sonstige/nicht zuzuordnen“ basiert, wurde eine geeignetere Grundlage zur Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Informationsbasis im Bereich Staatsschutz eingerichtet. }}}
Einen Hauch von Transparenz im Hinblick auf die KPMD-PMK vermittelt dabei der [[http://www.thm.de/zaftda/tb-bundeslaender/doc_download/84-tb-lfd-berlin-2003-152|Tätigkeitsbericht des LfD Berlin für 2003]] (PDF-Seite 51), der die Voraussetzungen für eine Speicherung vor 2001 so zitiert:
{{{#!blockquote
- Zuordnung der Straftaten zum Katalog der Staatsschutzdelikte,
- zu anderen Straftaten, sofern wegen der Angriffsrichtung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation der Verdacht besteht, dass mit der Tat Ziele im Sinne von Nr. 1 der KPMD-S [FDGO und Bestand und Sicherheit des Bundes oder der Länder oder Beeinträchtigung der Amtsführung] verfolgt werden,
- Straftatvorwürfe gegen ein Objekt (Person, Institution oder Sache), aus denen sich der Verdacht ergibt, dass der Betroffene Ziele im Sinne von Nr. 1 der KPMD-S verfolgt und keine Erkenntnisse vorliegen, die eine Erfassung wegen des Motivs des Täters ausschließen würden. }}}
– damit hätte also immer nachgewiesen werden müssen, warum eine Castorblockade oder eine Hausbesetzung tatsächlich staatsgefährdend hätten sein sollen. Das ist natürlich auch damals nicht passiert. Statt dann aber den damaligen Datenbestand zu bereinigen, wurde in Nr. 2 KPMD-PMK eine Regelung getroffen, die der LfD Berlin wie folgt zusammenfasst:
{{{#!blockquote [Es sind] insbesondere Straftaten, die in Würdigung der Umstände, der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, meldepflichtig. }}}
Konkreter formuliert die bayerische Staatsregierung in <<Doclink(2005-bayern-ltds15_4430.pdf,Landtags-Drucksache 15/4430 aus Bayern)>> (und bestätigt gleich noch die Einschätzung, dass die Staatsgefährungskriterien aus der KPMD-S vor 2001 auch nicht so eng gesehen wurden):
{{{#!blockquote Hierunter sind auch Straftaten im Zusammenhang mit Protesten gegen die Nutzung der Kernenergie, der Tierhaltung oder der Gentechnologie zu subsumieren. Aus diesem Grunde werden Straftaten im Sinne der schriftlichen Anfrage in aller Regel als politisch motivierte Kriminalität, hier Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, verfolgt. Im Übrigen war bereits vor Einführung des KPMD-PMK zum 01.01.2001 in Abstimmung mit dem BKA bundesweit festgelegt, dass bei Straftaten im Zusammenhang mit Gentechnologie von Staatsschutzdelikten ausgegangen wird. }}}
Was wirklich in der KPMD-PMK steht, bleibt dennoch unklar, aber natürlich auch irrelevant, weil sich die Polizei ohnehin zu genehmigen scheint, was immer sie will (dennoch gibt es regelmäßig erfolgreiche Löschungen aus der Inneren Sicherheit; zumindest das Übermaßverbot bleibt selbst in Staatsschutzsachen auch beim BKA gültig).
Die Datei wurde 1980 als APIS eingerichtet und ist also eine der ältesten Spezialdateien überhaupt.
2006 enthielt sie fast 1.5 Millionen Datensätze (<<BtDS(16/2875)>>), am 10.6.2009 dann 1572915 Datensätze (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>) incl. Sachdaten.
Ende 2011 waren nach <<BtDS(17/7307)>> 86955 Personen erfasst, Anfang 2012 nach <<BtDS(17/8263)>> (S. 21) dann 84374, davon 45196 (also demnach über die Hälfte!) aus dem "Phänomenbereich PMK rechts".
Im November 2019 gibt <<BtDS(19/15346)>> für die IFIS 101744 Personen und 9284 organisationen, die die verschiedenen Polizeien als die innere Sicherheit gefährdend sieht.
Laut <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. TB LfD BaWü)>>, 2.1/1.1 war sie die Hauptquelle für Daten, die das BKA an die [["Anti-Terror-Datenbank"]] geliefert hat.
Vor der Umstellung auf INPOL-neu hieß diese Daten APIS und war für zahlreiche Skandale gut.
== „Relevante Personen” ==
Die IFIS diente schon immer gerne zur Speicherung von „Gefährdern”, Menschen also, die zwar unbequem sind, denen aber mit dem Stafrecht nicht beizukommen ist.
Aktuell kommen zu dieser Kategorie noch „relevante Personen”. Laut <<BtDS(18/10340)>> sind
{{{#!blockquote Mit Stand vom 7. November 2016 sind bundesweit 651 relevante Personen ein- gestuft. Davon entfallen 125 auf PMK -links-, 108 auf PMK -rechts-, 64 auf PMAK und 354 auf den religiös motivierten internationalen Terrorismus. 3. }}}
Dabei war die Wachstumsrate relevanter Personen im Linksbereich 2015/16 genau null, der Schwerpunkt lag klar auf „religiös motiviertem internationalen Terrorismus”.
Mehr zu den Begrifflichkeiten bietet <<BtDS(16/3570)>> sowie <<BtDS(17/5136)>>, die ausführt:
{{{#!blockquote verwiesen. Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn
- sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO) fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder
- es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a StPO, handelt. }}}
Im Hinblick auf „objektiven Hinweise” bzw. „bestimmten Tatsachen” (es ist unklar, ob die Abweichung von dieser Terminologie in 17/5136 etwas bedeutet), die es für die Einstufung als Gefährder bzw. relevante Person braucht, fasst <<BtDS(18/10340)>> die Rechtsprechung – vielleicht als Service für Löschverlangen – so zusammen:
{{{#!blockquote Der Begriff „bestimmte Tatsachen“ entspricht einer vielfach in der Strafprozessordnung (StPO) und den Polizeigesetzen des Bundes und der Ländern genutzten Formulierung im Rahmen von Eingriffstatbeständen. Tatsachen sind konkrete Geschehnisse oder Zustände, die sinnlich wahrnehmbar in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich sind. Durch die Voraussetzung der Tatsachen einerseits und der zusätzlichen Betonung der Bestimmtheit dieser Tatsachen andererseits, wird gewährleistet, dass sich die zu treffende Prognose nicht auf vage Anhaltspunkte, bloße Vermutungen oder Gerüchte, sondern auf eine hinreichend sichere Tatsachenbasis stützt, welche bereits ein gewisses Maß an Konkretisierung und Verdichtung erreicht haben muss. }}}
Die „Kletteraktivistin”, von der in der Drucksache die Rede ist, hat auch eine [[http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/de/rep/ueberwachung.html#relevant|eigene Seite zu ihrer Relevanz]].
= Skandale =
== Aus APIS-Zeiten ==
In [[INPOL-Alt]] hieß der Datenbestand noch "Arbeitsdatei PIOS - Innere Sicherheit" (APIS; das ist von der Bundesregierung in <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>> bestätigt) und war in diesem Zusammenhang für zahlreiche Skandale gut (TODO: ein paar sammeln, google müsste reichen).
Der Datenschutzbeauftragte von Berlin beschreibt in seinem [[http://www.thm.de/zaftda/tb-bundeslaender/doc_download/84-tb-lfd-berlin-2003-152|Tätigkeitsbericht für 2003]] (PDF-Seite 51) die Prüfung eines Falles, bei dem es "um zwei Verfahren aus den Jahren 1997 und 2000 wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Plakat- Entrollen auf dem Vordach einer Gebäudeeingangshalle) und Hausfriedensbruch (Er- klettern des Berliner Fernsehturmes und Versuch, ein Zelt aufzubauen bzw. ein Plakat aufzuhängen)" ging -- Petent war ein ein Robin Wood-Aktivist gewesen. Bemerkenswert die Stellungnahme des Polizeipräsidenten:
{{{#!blockquote
Der Polizeipräsident hat die Meldungen an das BKA damit gerechtfertigt,
dass der Betroffene offensichtlich zu Mitstreitern der
Umweltorganisation Robin Wood gehört [...] In den von Robin Wood
aufgegriffenen Themenfeldern wie Anti-AKW- bzw. Anti-Castor-Protesten
ist es in der Vergangenheit zu Überschneidungen mit der militanten,
linksextremistischen Szene [...] gekommen.
}}}
Die Argumentation ist sozusagen doppelte Gedankenpolizei: Die Speicherung erfolgte, weil das Opfer Sympathisant einer Organisation ist, die ihrerseits mit Staatsfeinden "Überschneidungen" hatte.
An der Speicherung änderte sich trotz Einspruch des LfD nichts:
{{{#!blockquote Anhaltspunkte für eine staatsfeindliche oder gar terroristische Motivation des Betroffenen bei der Begehung der vorliegenden Straftaten waren nicht erkennbar. Der Betroffene wollte mit seinen Aktionen auf angebliche Missstände im Bereich der Castor-Transporte aufmerksam machen bzw. über den Bau eines umweltpolitisch diskutablen Staudamm-Projektes in Spanien informieren.
Der Polizeipräsident hat ohne weitere Begründung erklärt, dass die weitere Speicherung zulässig ist, weil nach Würdigung der Umstände Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen. }}}
Ein ähnlicher Fall der Speicherung von Öko-AktivistInnen aus dieser Zeit wird im [[https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/17_DIB/17__Datenschutz-_und_Informationsfreiheitsbericht.pdf|17. TB des LfD NRW (2003/04)]] (PDF-Seite 90) referiert:
{{{#!blockquote Um auf eine umweltpolitische Forderung aufmerksam zu machen, entrollten fünf Personen auf einer Rheinbrücke ein Transparent. Zu diesem Zweck seilten sich drei von ihnen von der Brücke ab. Ein Vorgang, der einem Beteiligten nicht nur eine Strafanzeige wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz einbrachte, sondern auch eine vom Landeskriminalamt veranlasste Erfassung in der beim Bundeskriminalamt bundesweit geführten Verbunddatei APIS (Arbeitsdatei PIOS-Innere Sicherheit) als politisch motivierter Straftäter. [...]
Auch die nur zwei Wochen später erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen durch die Staatsanwaltschaft änderte nichts an dessen Erfassung in APIS. Hier ist nicht nur ein Betroffener vorschnell mit dem Etikett eines politischen Straftäters versehen worden. Vielmehr offenbarte der Einzelfall gleichzeitig erhebliche organisatorische Mängel, da die zuständige Polizeibehörde einräumen musste, es sei nicht mehr nachzuvollziehen, wann und wie der Sachverhalt an wen mit der Folge der Erfassung in der beim Bundeskriminalamt geführten bundesweiten Datei gemeldet worden sei. }}}
== Reporter von Polizistin über den Haufen gerannt: Sperrung ==
Beim 2017er G20-Gipfel in Hamburg wird der Journalist Florian Boillot zunächst akkreditiert, dann aber aufgrund von Sicherheitsbedenken des BKA doch gesperrt. Hintergrund ist, dass das BKA die Anzeige einer Polizistin wegen Widerstands in der IFIS gespeichert hatte – diese hatte ihn im März 2016 am Rande eines Fascho-Aufmarschs über den Haufen gerannt und war dann aufgebracht, weil er sich nicht schnell genug aus dem Staub gemacht hatte.
Die Speicherung wurde auch nach einem Freispruch im Mai 2017 aufrecht erhalten; das ist nicht ganz untypisch, wenn auch in der Form nicht völlig Routine (wie die Weiterspeicherung nach 170 (2)-Einstellungen).
[[https://blog.ard-hauptstadtstudio.de/vom-fotojournalisten-zum-sicherheitsrisiko/|Die Geschichte im Blog des ARD-Hauptstadtstudios]]
Datenbanken Brandenburg
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzblatt/texte/K23/23-01.htm|Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg(Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)]]
- [[http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpolg_2016|Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG)]]
- [[https://bravors.brandenburg.de/gesetze/obg_2016|Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG)]]
- [[https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgverfschg|Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg(Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)]]
= Auskunftssysteme der Polizei =
Inzwischen ist auch Brandenburg bei [[POLAS]].
Zuvor hat sich das Land offenbar bereits zu Polas-Zeiten ein eigenes Auskunftssystem namens PASS (Polizeiliches Auskunfssystem Straftaten) schreiben lassen.
Brandenburg wäre nicht das Land Schönbohms (gewesen), wenn es nicht eine extra fiese Datenbank vom Spudok-Typ hätte: [[http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=132558&template=themen_e|ASS]], das Auswerte-System Staatsschutz Brandenburg. Der LfD schreibt, das System enthalte Daten, "die lediglich auf Grund bestimmter Merkmale eingestellt werden, ohne dass ihre Relevanz bereits nachweisbar ist". Immerhin ist ASS "zweistufig" gebaut, so dass in einem "Rootsystem" Grunddaten und in "Vorsystemen" einzelne Nutzer Daten "zur Unterstützung laufender Ermittlungsverfahren und Gefahrenabwehrvorgängen" vorhalten können, ohne dass sie in den allgemeinen Datenbestand geraten.
Brandenburg betreibt wohl auch eine Instanz der Sexualstraftäter-Datei HEADS (vgl [[Datenbanken Bayern]]; näheres recherchieren).
= Vorgangsbearbeitung =
[[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66872|Ab 2007]]: ComVor.
Dazu schreibt der LfD in seinem 21. TB (2019) über ein „Einsatzleitsystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ELBOS“ (S. 98); das klingt erstmal nach etwas, das in anderen Ländern die Vorgangsverwaltung mit macht. Wenn jemand Auskünfte daraus bekommt, wären wir neugierig, was die wohl sind.
= Fallbearbeitung =
Weil alle Länder inzwischen rsCase verwenden, wird wohl auch Brandenburg eine Instanz laufen haben. Im 21. TB (2019) berichtet der LfD, er habe auch den Aufbau des PIAV-Bruders [[eFBS]] begleictet.
== KESY ==
Seit 2010 hat die Brandenburger Polizei ein Kennzeichenerfassungssystem, kurz KESY. In seinem 21. TB (2019) schreibt der LfD darüber:
{{{#!blockquote Strafverfolgung nach Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) eingesetzt. Das System umfasst mehrere stationäre Anlagen mit Kameras, die an definierten Standorten in Brandenburg digitalisierte Bilder von Kraftfahrzeugkennzeichen und die rückwärtige Ansicht des Fahrzeugs aufnehmen. Das Verfahren kann im sogenannten Fahndungsmodus betrieben werden, bei dem erfasste Kennzeichen mit einem konkreten Fahndungsbestand abgeglichen, Nichttreffer automatisiert gelöscht und nur sogenannte „Treffer“ für die weitere Bearbeitung gespeichert werden. Im sogenannten Aufzeichnungsmodus werden dagegen alle Kennzeichen von Fahrzeugen, die eine Erfassungskamera passieren, eingelesen, aufgezeichnet und gespeichert. Diese Datenbestände sind, solange keine Löschung erfolgt, dauerhaft recherchierbar (S. 100)f }}}
Der Aufzeichnungsmodus wird dabei für Ringfahndungen (§111 StPO) und Observationen nach §100h (1) StPO eingesetzt – was von der Argumentation her schon sehr abwegig erscheint, da ja hunderttausende Datensätze anfallen, die mit den Fahndungsmaßnahmen überhaupt nichts zu tun haben; diese Probleme sieht auch der LfD (21. TB, 2019, S. 103).
Bei einer Kontrolle hat er zudem festgestellt, dass die Polizei die Aufzeichnung auch noch ultraexzessiv eingesetzt haben: Allein wegen ein paar Einbrecher_innen wurde insgesamt 23 Monate (!) lang mitgeschnitten und flächendeckend gespeichert. Und offenbar hat die Polizei das System auch sonst gerne aufzeichnen lassen – für längere Aufzeichnungszeiten waren gar keine Anordnungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht zu finden, und es gab auch keine erkennbaren Bemühungen, offensichtlich widerrechtlich gespeicherte Daten zu löschen. Darüber hinaus waren die Zugriffsrechte weit gestreut; die Intervention des LfD hat zu einer Halbierung der Zugriffsberechtigten geführt, was dieser aber immer noch für zu breit hält (21. TB, 2019, S. 104f).
= Verfassungsschutz =
[[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]], wie alle VS-Behörden
Brandenburg hat im bundesweiten Vergleich ein recht liberales Auskunftsrecht.
Der Deutschlandfunk [[http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/282666/|berichtete 2004]], dass der VS Brandenburg ein [[http://www.siebel.com/|Siebel]]-CRM (!) einsetzt, um seine Daten zu halten. Diese Konvergenz privater und staatlicher Schnüffellust ist schon deshalb bedenklich, weil privatem Wissensdurst rechtlich (noch) weit weniger Grenzen gesetzt sind als staatlichem und zumindest mal Begehrlichkeiten geweckt werden. "Sicherheitsbehörden nutzen nur einen Bruchteil der Fähigkeiten, die Privatindustrie nutzt oder nutzen könnte... das macht natürlich auch etwas nachdenklich," sagt etwa NRW VS-Boss Hartwig Möller. Interessanterweise verweist der VS Brandenburg in dieser Sache auf die Öffentlichkeitsarbeit des DLF. Immerhin hat der VS Brandenburg dies akzeptieren können.
= Skandale =
== Anonymisieren für blutige Anfänger_innen ==
Reizvoll ist eine [[http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=136161&template=themen_e|Geschichte aus dem 2003er Tätigkeitsbericht]] des LfD, nach der die Polizei Daten in PASS, die sie eigentlich hätte löschen sollen, einfach nur "anonymisierte", in dem sie Name und Vorname überschrieb, nicht aber Geburtsdatum und Wohnort.
== Frei drehendes Kennzeichenscanning ==
Brandenburg hat etliche Verkehrskameras, die zumindest in der zweiten Hälfte der 2010er Jahre mehr oder minder durchweg alle Kennzeichen mitgeschnitten haben (vgl. KESY oben). Das hat jahrelang offenbar keine_n Polizist_in, Richter_in oder Staatsanwält_in gestört und ist erst hochgegangen, als in 2019 bei Ermittlungen ein Autofahrer vorgeladen wurde, weil er auf einer Straße gefahren sei, und zwar unter Berufung auf die Kennzeichenscanner.
Der LfD berichtet auf 10 Seiten in einem 21. TB von der folgenden Skandalkette, bei der sich die Polizei nicht mal schämte, dem LfD den Einblick in die Daten zu verweigern; vor allem aber zeigte sich, dass die Polizei einfach wild und ohne jeden Respekt für Bürgerrechte aufgrund von untauglichen Rechtsgrundlagen und weit jenseits jeder Notwendigkeit oder auch konkreten Eignung speicherte, und dazu noch zumeist in einem doch eher nebensächlichen Verfahren von, wie es aussieht, einer banalen Einbrecherbande.
Dass sich an dem ernstehenden Datensee auch die Berliner Polizei gütlich tat, ist das Extra-Apercu.
SeitenGröße
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SitCen
= SitCen oder Joint Situation Center =
Der Joint Situation Center ist eine Art europäischer Geheimdienst ohne parlamentarische Kontrolle. Es gehört zur ehemaligen zweiten Säule der [[EU]] (Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik) und ist somit auch nach dem [[Lissabon-Vertrag]] zum Teil grundsätzlich von der Kontrolle des EU-Parlamentes ausgenommen. Beim SitCen gibt es zudem keinerlei Rechtsakt zu Legitimierung.
== Aufgaben des SitCen ==
Das SitCen ist eine im Ratssekretariat angesiedelte Lage- und Analyseabteilung. Obwohl von Kommission und Rat sowie den nationalstaatlichen Regierungen dem Begriff „EU-Geheimdienstabteilung“ stets widersprochen wird, werden hier die Informationen nationaler (Auslands-) Geheimdienste zusammengetragen und ausgewertet, um den Generalsekretär/Hohen Vertreter der [[EU]], seine Mitarbeiter sowie die [[EU]]-Sonderbeauftragten durch Erstellung von Informationen zu unterstützen. „Das SitCen beobachtet rund um die Uhr potenzielle oder aktuelle Krisenregionen und schafft durch politisch-strategische Analysen Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen der EU im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)“, so die Antwort auf eine kleine Anfrage im österreichischen Parlament. Ein weiterer Schwerpunkt des SitCen ist die Terrorbekämpfung. Eine Zusammenarbeit des SitCen mit dem Europäischen Polizeiamt [[Europol]] und [[FRONTEX]] wurde vom Rat mehrfach gefordert. Der Austausch mit Europol erfolgt mittlerweile auf der Grundlage eines Kooperationsabkommens, das nicht öffentlich ist, [[FRONTEX]]-Mitarbeiter kooperieren mit dem SitCen bislang auf der Grundlage informeller Treffen, wie gegenüber einer Abgeordneten des Europäischen Parlamentes eingeräumt wurde.
Quelle: [[http://frontex.antira.info/glossar/|Frontex Glossar]]
== Geschichte ==
Ausgetauscht werden in der Regel nur Dokumente der untersten Vertraulichkeitsstufe. Ins Leben gerufen wurde das Lagezentrum als außenpolitischer Frühwarndienst bereits 1999 von Javier Solana, dem ehemaligen "Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik". Einen formalen Rechtsakt gab es nie. Dennoch wurden seitdem seine Kompetenzen ständig erweitert.
Seit 2005 befasst sich das Lagezentrum mit der Terrorismusbekämpfung und der organisierten Kriminalität (OK). Erst kürzlich wurde es mit der "Kapazität zur permanenten Lageüberwachung" sowie mit dem "Gemeinsamen Lagezentrum und der Krisenzentrale" der [[EU]]-Kommission fusioniert. Die Hauptaufgabe seiner rund 110 Mitarbeiter besteht offiziell darin, Informationen von [[Geheimdienste|Geheimdiensten]] und [[Bundespolizeien|Polizeien]] der Mitgliedsstaaten sowie von [[Europol]] zu analysieren. Außerdem werden Presseinformationen sowie Berichte von Mitgliedstaaten und der [[EU]]-Kommission verwendet.
== Keine Kontrolle ==
Das Europäische Parlament kritisiert seit Jahren, dass SitCen ohne parlamentarische Kontrolle agiert.
== Weitere Infos ==
- [[http://euro-police.noblogs.org/2011/02/sitcen-geheimnisvolles-lagezentrum-der-eu|Europolice-Blog: SitCen, Geheimnisvolles Lagezentrum der EU]]
- [[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2010-8361+0+DOC+XML+V0//EN&language=EN|EU-Parlamentsanfrage zu SitCen]]
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VIS
<<TableOfContents>>
VIS ist eine Datenbank der [[Datenbanken EU|EU]], in der die Schengenstaaten Informationen über die von ihnen ausgestellten Visa austauschen, inklusive Fingerabdrücke der Antragsteller (Größenordnung: 20 Millionen Datensätze pro Jahr).
= Rechtsgrundlage =
VIS wird eingerichtet nach <<Doclink(2008-rat-vis.pdf,EU-Verordnung 767/2008)>>, hier bezeichnet als VISV.
Eine <<Doclink(2011-schild-visaverriss.pdf,Stellungnahme zur Visa-Warndatei von Hans-Hermann Schild)>> (Vorsitzender Richter am VG Wiesbaden), bemerkt zur nationalen Umsetzung:
{{{#!blockquote Eine entsprechende nationale Regelung, also mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts: ein normenklares Gesetz, welches den einzelnen normenklar erkennen lässt, wer welche Daten über ihn hat, liegt nicht vor; zumindest habe ich hierzu nichts finden können. }}}
Vgl. auch [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/l14516_de.htm|europa.eu: Übersicht über die Rechtsakte zu VIS]]
== Grundsätzliches zur VIS-Verordnung ==
Grundsätzlich folgt VIS in vielem [[SIS]], insbesondere in der Struktur einer zentralen Datenbank, die national gespiegelt wird (VISV Art. 28). Allerdings scheint es, als sei bei VIS nur ein Übergabepunkt ("NI-VIS", national interface) definiert und die Systeme dahinter je nach Staat unterschiedlich (Art. 28 (4) VISV).
Hinter dem national interface sitzt eine nationale Kontaktstelle analog zu den SIRENEn. Offenbar waren die Erfahrungen mit Murks bei VISION so traumatisierend, dass Art. 26 (5) allerlei eigentlich selbstverständliche Forderungen an die nationalen Kontaktstellen formuliert ("back up and guarantee the continuous functioning").
VIS untersteht der [[Datenbanken EU|EU]]-Kommission (Art. 26 VISV).
== Art der Daten ==
Artikel 5 und 8-14 VISV regeln, welche Daten über die Menschen gespeichert werden sollen:
- Eine Antragsnummer (aus dem Visumsantrag), ggf. Visumnummer
- Statusinformation (Visum beantragt, erteilt, zuückgezogen, verweigert, verlängert)
- Stelle, die den Antrag angenommen bzw. das Visum erteilt, verweigert oder zurückgezogen hat
- ggf. Einlader``In: Name und Adresse
- Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort (I)
- Beruf, Arbeitsstelle (etwa auch: Schule, Uni bei Schüler``Innen und Studis)
- Bei Minderjährigen Namen der Mutter und des Vaters (I)
- Nationalität, aktuell und bei der Geburt (I)
- Ausweispapiere mit Details zu Ausstellung und Gültigkeit (I)
- Visumtyp, Gebiet, für das das Visum gültig ist, Gültigkeit
- Reiseziel und -zweck, geplante Aufenthaltsdauer, Einreisedatum, Ausreisedatum
- Eintrittsort
- Wohnort (I)
- Fotografien (bereits bei der Antragstellung)
- Fingerabdrücke (bereits bei Antragstellung!)
- ggf. Verweigerungsgründe (z.B. gefälschte Papiere, Risiko illegaler Immigration, SIS-Ausschreibung, "[[Terrorlisten]]" usf).
Diese Daten ''müssen'' von den Behörden, die Visa ausstellen, in VIS eingegeben werden, und zwar für alle Mitreisenden (VISV, Art. 8).
Die Details der Fingerabdrücke lässt VISV Art. 9 offen; in der Praxis werden [[https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen-borders-and-visa/visa-information-system_en|nach Auskunft der Kommission]] alle zehn Finger gescannt, wenn sie sie kriegen können (pikanterweise überigens nicht von Regierungsmitgliedern anderer Staaten…).
== Zugriff ==
Zugriff haben sollen nach der EU-Komission die Visa, Asyl und Grenzkontrollbehörden der Länder. D.h in Deutschland dürften dieses die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] und das [[Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge|Bundesamt für Migration]] sein. Ob die europäische Grenzkontrollbehörde [[FRONTEX]] darauf Zugriff hat, ist nicht so klar.
Zugiff haben:
- die Visumbehörden der Mitgliedsstaaten (VISV, Art. 6, wobei Art. 15 noch sagt, welche Felder suchbar sein sollen); wenn VIS mal läuft, wird eine Liste der berechtigten Behörden veröffentlicht.
- die Grenzbehörden (Art. 18), die über Visumsnummer oder Fingerabdruck suchen und reglär Status, Fotos und Gültigkeitsdaten kriegen, aber Wunsch aber auch mehr.
- Polizeien im Schengeninneren (Art. 19); sie werden im Wesentlichen wie Grenzbehörden behandelt, nur, dass nicht vorgeschrieben ist, dass sie drei Jahre nach VIS-Start über Fingerabdrücke zugreifen ''müssen''.
- Asylbehörden suchen auch über Fingerabdrücke oder, wenn "the search with the fingerprints fail", mit fast allem anderen. Sie sollen so rauskriegen, wo jemand eingereist ist und wer den "Fall an der Backe" hat (Art. 21), oder ob es einfache Gründe gibt, das Ayslverfahren gleich abzubrechen (Art. 22). Sie bekommen einfache Daten über eventuelle Visa zurück. Das ganze soll über die nationalen Zentralstellen laufen, es ist also offenbar erstmal nicht dran gedacht, dass die Asylbehörden direkten Zugriff auf VIS haben.
- Staatssicherheitsbehörden und Europol, wie in [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/05/st15/st15142.en05.pdf|Beschlussvorlage 15142/05]] noch gefordert, sind erstmal nicht in der ursprünglich geplanten Form dabei; während viel noch von "innerer Sicherheit" abgedeckt ist, ist die alte "Schwerkriminalität" derzeit nicht abgedeckt.
Speicherfrist (ab letzter Änderung des Datensatzes) in VIS ist fünf Jahre (Art. 23); das ist keine Aussonderungsprüffrist, es muss also gelöscht werden. Ebenfalls gelöscht wird nach Einbürgerung (Art. 25).
VISV kennt umfangreiche Informationspflichten der Behörden gegenüber ihren Opfern (Art. 37: Information über Speicherung, ihren Zweck, das Auskunftsrecht usf). Das Auskunfts- und Berichtigungsrecht steht in Art. 38; merkwürdig ist die Regelung "Each Member State shall record any requests for such access." Was bedeutet das? Warum diese Regelung? An wen Auskunftsersuchen zu stellen sind, ist erstmal unklar, aber der BfDI wäre nach Art. 39 (2) wohl die erste Adresse. Er darf auch eine Kontrolle der Speicherungen aus der BRD vornehmen (Art. 41). Das ganze Ding hingegen soll nicht von einer JSB (wie bei SIS und Europol) begutachtet werden, sondern vom "European Data Protection Supervisor" (Art. 42).
Die Daten in VIS sollen zweckgebunden sein, können aber in andere Systeme kopiert werden (Art. 30), wenn diese den Zweck von VIS erfüllen. Angesichts von Zwecken wie "innere Sicherheit" dürfte das kein Hindernis sein. Auch an Drittstaaten können Daten übermittelt werden (Art. 31), allerdings nur die in der Liste oben mit I markierten Daten.
Zwecks der Datenschutzkontrolle sollen sämtliche Operationen an VIS mit Zweckbestimmung geloggt werden, also insbesondere auch Abfragen. Offenbar wollten die Gesetzesmacher dokumentieren, wie ernst sie es meinen (oder hatten wirklich keine Sorge, dass je wer nachguckt); jedenfalls sollen die Zugriffsprotokolle ein Jahr ''länger'' aufgehoben werden als die betreffenden Daten, was wohl die längste vorgeschriebene Speicherfrist für Log-Dateien überhaupt ist (Art. 34).
Die VISV ist insofern bemerkenswert, als Haftungsregeln in Art. 33 formuliert werden. Die sind zwar in der Regel kaum einklagbar, aber es sieht doch gut aus. Art. 36 betont nochmal, dass Missbrauch von VIS strafbar sein muss. Schade, dass das Papier den Streicherteppich dazu nicht hergibt.
VIS wird physikalisch in Straßburg stehen, mit einem Backup in Sankt Johann im Pongau/Österreich (VISV Art. 27); das deckt sich mit den Plänen für [[SIS II]].
== Geschichte ==
Nach 9/11 wollte der Rat eine Verschärfung der durch den Schengen-Acquis vorgeschriebenen gegenseitigen Konsultation in Visafragen über ein "Netzwerk" namens [[VISION]] (vgl. <<Ratsdokument(5148/02)>>). Dazu sollte eine Visa-Datenbank eingerichtet werden. Genauere Pläne dafür wurden beim Sevilla-Gipfel 2002 geschmiedet, der <<Ratsdokument(2004/512)>> hat dann die VIS-Entwicklung in die Wege geleitet. Nach diesem Beschluss soll sich VIS in seiner Struktur eng an [[SIS]] anlehnen. Näheres zu VIS folgte dann 2005 in <<Ratsdokument(15142/05)>>.
Darin werden u.a. folgende Punkte festgehalten:
- Die [[Staatsschutz]]-Behörden der Mitgliedsstaaten sollen auf jeden Fall Zugriff auf VIS haben.
- [[Europol]] soll Zugriff auf VIS haben.
- Aber natürlich nur, wenn es Anzeichen für Terrorismus gibt. VIS soll erstmal keine "regular crime fighting database" werden.
Zu diesem Zweck sollten Daten zu 20 Millionen Visa-Anträgen pro Jahr gespeichert werden, inklusive Fingerabdrücke. Bei einer Speicherfrist von fünf Jahren rechnete die Kommission mit 70 Millionen Fingerabdrucksätzen, die in VIS vorliegen sollen. Das Nehmen der Fingerabdrücken soll gemäß <<Ratsdokument(15142/05)>> unter Annahme der Unschuld der Opfer geschehen:
{{{#!blockquote individuals whose data are processed in the VIS [...] are to be treated as innocent individuals and not as suspects in a criminal investigation [...]
to lay down effective, proportionate and dissuasive sanctions to be imposed in case of infringement of data protection provisions, including criminal sanctions for particularly serious and intentionally committed infringements, }}}
Dieses soll durch einen jährlichen Audit unterstützt werden.
Parallel wurde am so genannten Schengen Border Code (SBC) gearbeitet, der 2006 als <<Ratsdokument(562/2006)>> verabschiedet wurde. Der SBC ist sozusagen das rechtliche Fundament für eine gemeinsame Grenzpolitik. Seit <<Ratsdokument(81/2009)>> hat die EU 2009 da auch die Verpflichtung reingeschrieben, VIS zu verwenden. Sie erlaubt aber, die Prüfung von Fingerabdrücken in der ersten drei Jahren von VIS mal kurz auszusetzen, wenn die Schlangen zu lang werden und sonst alles im grünen Bereich ist; vermutlich ist das die in Gesetzesform gegossene Erfahrung, dass solche Projekte, wenn sie überhaupt mal laufen, recht massive Kinderkrankheiten zeigen.
2008 verabschiedeten Rat und Parlament dann die <<Doclink(2008-rat-vis.pdf,Verordnung 767/2008)>>, die die Rechtsgrundlage von VIS darstellt.
2009 wird beschlossen, VIS von der [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52009PC0294:DE:HTML|IT-Agentur betreiben zu lassen]], die auch [[SIS]] betreiben soll.
Anlässlich des Innenministertreffens im Dezember 2009 hieß es VIS sollte Dezember 2010 an den Start gehen (vgl [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st16/st16883-re01.de09.pdf|Komissions-Mitteilung]] (S. 26).
Ende 2010 [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st15/st15427.de10.pdf|berichtet die Kommission ans EU-Parlament]] über die Ereignisse 2009 und ist immer noch optimistisch, den Kram 2010-12 an den Start zu kriegen. Offenbar hat die Entwicklung der nationalen Systeme gut geklappt, während beim Zentralen System, vor allem beim Biometrie-Matcher, Probleme auftraten. Insbesondere gingen Integrationstests schief, und zwar so drastisch, dass die Kommission Vertragsstrafen in Höhe von 7.6 ME verhängt hat.
Zur Sitzung der EU-Innenminister im Februar 2011 hat die Kommission die "Fertigstellung" von VIS für den 24.6.2011 (tatsächlich so genau) angekündigt.
Auch daraus wurde nichts, doch [[http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/10/schengen.html|verkündete im Oktober 2011 das Bundesinnenministerium]] schließlich den Start von VIS.
Das allerdings war nur ein Start des "roll-out", und vermutlich funktionierte nicht viel. Jahre später berichtet die BfDI im <<Doclink(2015-bfdi-tb, 25. TB (2015))>>, S. 106, Ende 2015 seien dann auch die Konsulate in Russland und der Ukraine soweit -- ausgerechnet die Länder mit dem höchsten Visaaufkommen fehlten also bisher. Ebendort spricht die BfDI auch Zweifel aus, was den "flächendeckenden" Einsatz von "modernen Techniken und Verfahren zur Sicherstellung eines hohen Datensicherheitsniveaus" angeht.
Ebenfalls im <<Doclink(2015-bfdi-tb, 25. TB BfDI (2015))>>, S. 107 wird angesprochen, dass die Visavergabe häufig über externe Dienstleister erfolgt, also von den Betroffenen nicht direkt bei den Konsulaten betrieben wird, weil das idR zu mühsam und demütigend für Menschen mit Geld ist. Die VIS-Aufsichtsbehörde, findet, dass sie auch dabei auf ausreichenden Datenschutz aufpassen sollen dürfte.
Ein [[https://www.statewatch.org/news/2023/june/schengen-visas-private-contractors-follow-lax-approach-and-enjoy-wide-and-unmonitored-access-to-applicant-data/|Statewatch-Bericht im Juni 2023]] bietet einen weiteren Aspekt der haarigen Datenverarbeitung durch Dienstleister, in dem nämlich immer mehr Staaten fordern, Datenverarbeitung dieser Art habe im Land zu erfolgen:
{{{#!blockquote One concern is that data localization provisions in some countries, such as Russia and China, are increasingly strict and will “start applying to all private companies including external service providers, which are not protected by consular or diplomatic privileges.” The evaluation speculates that the continuation of current data practices could “provide a potential pathway for foreign governments to obtain access to the data of visa applicants to the EU.” }}}
== Zahlen ==
Zum [[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809762.pdf|Stichtag 30. April 2016]] waren im VIS 24.727.407 Antragsdatensätze gespeichert.
Für 2022-12-31 nennt <<BtDS(20/5781)>> 55 471 638 Antragsdatensätze und atemberaubende 49 001 606 Fingerabdrücke. Diese Daten haben BRD-Behörden in fast 2000 Verfahren genutzt.
[[Datenbanken EU]]
Elektronische Kriminalakte
#REDIRECT elektronische Kriminalakte
FDR
<<bkamig()>>
TODO: Eine schöne Quelle zur FDR, die hier dringend ausgewertet werden sollte, ist <<BtDS(18/10590)>>.
Die Falldatei Rauschgift als Teil von [[INPOL]] wurde 1980 (so die Regierung in <<BtDS(18/10590)>>; nach anderen Angaben 1983) eingerichtet und war seitdem immer mal wieder wegen liberaler Speicherung oder schlampiger Löschpraxis im Gespräch.
Im Jahre 2006 enthielt sie rund 0.75 Millionen Datensätze, 2009 dann 1.4
Millionen (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>).
<<BtDS(18/10396)>> hat dann 680000 im Jahr 2015,
<<BtDS(17/7307)>> erwähnt zusätzlich eine "Auswertedatei Rauschgift", die Ende 2011 immerhin 137678 Personen zur "Verhütung und Verfolgung von Straftaten der Rauschgiftkriminalität" speicherte.
== Skandale ==
=== Rechtswidrige Speicherung, unterlassene Löschung 1997 ===
Der LfDI Baden-Württemberg [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_1_1_1|berichtet in seinem Tätigkeitsbericht für 1997]] von folgenden Einträgen in der FDR:
- über einen Ulmer Studenten in der FDR immer noch gespeichert, daß er m September 1990 auf dem Gelände der Universität Ulm einmal Haschisch geraucht haben soll;
- über einen 29 Jahre alten Straßenwart in der FDR immer noch registriert, daß er im Sommer 1990 in Ulm einmal eine Haschischzigarette erworben haben soll;
- über einen 37 Jahre alten Feinmechaniker in der FDR immer noch gespeichert, daß er im Sommer 1992 in Esslingen einmal Haschisch erworben haben soll;
- über einen amerikanischen Soldaten in der FDR immer noch festgehalten, daß er vor mehr als 10 Jahren einmal Haschisch besessen haben soll;
- über eine 35 Jahre alte Hotelfachfrau in der FDR immer noch registriert, daß sie im Oktober 1988 einmal Betäubungsmittel (Heroin) erworben haben soll.
Dass diese Datensätze nicht gelöscht wurden, lag offenbar daran, dass sie aus [[BaWü|PAD]] kamen und dass die entsprechenden PAD-DSe nach einer Umstellung der Speicherfrist gelöscht wurden, ohne an die entsprechend in [[INPOL]] gespeicherten Daten zu denken (vielleicht ist hier die Einfachspeicherung in INPOL-neu doch ein Segen?). Dazu kam, dass Auszüge aus FDR, die das LKA vom BKA bekam, offenbar auch unvollständig waren.
=== Rechtswidrige Speicherung, unterlassene Löschung 2016 ===
In einer <<Doclink(2016-xfds-fdr.pdf,Entschließung der 92. Konferenz der Datenschutzbehörden)>> (2016) berichten die *fDs auch nach 33 Jahren noch von elementaren Defiziten beim Betrieb der FDR:
{{{#!blockquote
- Vielfach haben die Behörden nicht ausreichend geprüft, ob die Voraussetzungen des § 2 BKAG (Straftat von länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung) und des § 8 Abs. 2 BKAG (Negativprognose) vorliegen.
- Verbreitet fehlt es an einer nachvollziehbaren Dokumentation des Vorliegens der gesetzlichen Speicherungsvoraussetzungen.
- Dementsprechend fanden sich in der bundesweit abrufbaren Datei vielfach Speicherungen, die dem Bereich der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. Auch wurden Personen gespeichert, bei denen kein hinreichender polizeilicher Restverdacht festzustellen war.
- Das Ergebnis des jeweiligen Strafverfahrens war bei vielen Einträgen nicht berücksichtigt – entweder aufgrund organisatorischer Mängel oder weil die nach § 482 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) notwendige Mitteilung der Staatsanwaltschaft unterblieb. }}}
Vor der Konsequenz, die FDR als permanenten Schauplatz des Missbrauchs polizeilicher Privilegien einfach stillzulegen – wozu braucht es eine bundesweite Datei zu Konsum und Straßenhandel von bestimmten Sorten von Drogen eigentlich genau? – schrecken die *fDs allerdings zurück.
Eine bemerkenswerte Propagandaleistung vollbringt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang in <<BtDS(18/10590)>>; Auf die Frage, welche Mängel in der FDR festgestellt wurden, verweist sie überspezifisch auf die Auskunft der BfDI, „das Bundeskriminalamt selbst [habe] keine unzulässigen Speicherungen vorgenommen“ – was keine Kunst ist, denn das BKA hat ja nicht viele Drogenbullen, die harmlose Kiffer einsammeln, und um diese ging es in dem Skandal ja. Darüber, dass die Länder in der BKA-Infrastruktur hunderttausende Soeicherungen vorgenommen haben, die noch nicht mal mit der selbst schon skandalösen Rechtslage vereinbar sind, ''muss'' mensch da natürlich nicht reden.
Reizvoll auch die Regierungsauskunft zur Frage, ob die Speicheropfer durch diese illegalen Praktiken vielleicht berufliche Nachteile in Kauf zu nehmen haben: „Die Möglichkeit des negativen Ausgangs einer Zuverlässigkeitsüberprüfung auf grund eines Arbeitsfehlers fälschlich oder rechtswidrig gespeicherten Datensatzes kann im Einzelfall nicht gänzlich ausgeschlossen werden.”
ToDo
= Was im Wiki zu tun wäre... =
Wer etwas tun möchte, kann einfach eine Textsuche nach "TODO" machen -- dabei
kommt reichlich Kram raus, der AnfängerInnen bis ExpertInnen mit reichlich
Arbeit versorgen kann.
Wer sich ernsthaft um eine Geschichte hier drin kümmert, sollte sie hier rausnehmen, um Doppelarbeit zu vermeiden.
== Quellen, die der Auswertung harren == (Hier können auch Links reingepastet werden...)
- Mal etwas mehr zur freihändigen Beschlagnahme von Daten sagen, vgl. z.B. http://www.mdr.de/nachrichten/8746615.html
- Bei [[FIT]] und [[ViCLAS]] Einrichtungsanordnungen auswerten
- http://www.heise.de/ct/06/10/070/
- http://www.bmj.de/enid/28e6b6d810941dc38e261360aef64d16,e25e89707265737365617274696b656c5f6964092d0932343735093a096d795f79656172092d0932303036093a096d795f6d6f6e7468092d093036093a095f7472636964092d0932343735/Presse/Pressemitteilungen_58.html -- das sollte vermutlich sowohl zu [[Datenbanken EU]] als auch zur relevanten nationalen Datenbank (ich bin nicht ganz sicher, welche das ist).
- http://www.heise.de/newsticker/meldung/91086
== Recherchieren ==
- IFG-Ersuchen ans Innenministerium nach den Richtlinien für den kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Kommentar: Die Dokumente sind VS und damit nicht per IFG anfragbar. Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/regelungen-zur-aufstellung-der-bundesregierung-uber-politisch-motivierte-gewalttaten/106294/anhang/printsrv2013_c2fe00irc3530_0013_001_geschwaerzt.pdf
Entry-Exit-System
Das EES soll Grenzübertritte von Nicht-EU Bürgern über viele Jahre speichern. Es ist sozusagen das Gegenstück zu [[VIS]] für visafreie Länder (die VIS-Opfer sollen aber zusätzlich auch im EES erfasst werden, etwa um „overstayer” einheitlich zu erfassen.. Es war schon im Stockholm-Programm von 2010 vorgesehen, galt aber lange Jahre als zu durchgedrehte Vorratsdatenspeicherung.
Seit 2017 wird das System jetzt bei [[EU-LISA]] aufgebaut. [[https://www.statewatch.org/news/2022/november/schengen-border-crossing-times-to-increase-massively-when-new-database-comes-into-use/|Statewatch berichtet 11/2022]], dass das System im Mai 2023 wirklich laufen soll.
Operativer Teil des Plans ist eine Plattform zur Anmeldung, das ETIAS.
Dieser Zeitplan wird zwar im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des LfDI für 2022]] (S. 54) bekräftigt, aber am Schluss ist es doch anders gekommen: [[https://netzpolitik.org/2023/superdatenbank-ees-zum-vierten-mal-verschoben-eu-direktorin-stellt-keine-schadenersatzforderungen-an-frueheren-arbeitgeber/|Netzpolitik.org berichtet im Juni 2023]], dass Reisende wohl bis Sommer 2024 verschont bleiben (und noch von erwartbaren Filzlagen rund ums EES).
= Rechtsgrundlagen =
EES und ETIAS sind geregelt in <<Ratsdokument(EU 2017/2226)>> (im Folgenden EESVO) und <<Ratsdokument(EU 2018/1240)>>. In der BRD sollen zwei Umsetzungesetze hinzukommen, das EES-Durchführungsgesetz EESDG und das ETIAS-Durchführungsgesetz ETIASDG. Diese sind seit Dezember 2022 im parlamentarischen Verfahren; siehe <<BtDS(20/5333)>>.
Interessanterweise ruft Art. 39 EESVO die DSGVO als Rechtsgrundlage auf und nicht, wie mensch angesichts von „Sicherheit“ und Staatsraison in der Zweckbestimmung vielleicht erwarten könnte, die JI-Richtlinie.
== Zweck der Datenspeicherung ==
Zentrales Argument der Befürworter war das Phantasma der „overstayer”, also Personen, die etwa mit Touristen- oder Studi-Visa oder für derartige Zwecke visafrei einreisen und dann nicht zur vorgesehenen Zeit wieder aureisen. Außerdem sollen leichter Einreiseverweigerungen ausgesprochen und durchgesetzt werden können. Dazu kommt hier gleich, was bei [[EURODAC]] noch fast zehn Jahre gedauert hat, nämlich der Einsatz durch Polizei und Geheimdienste. In den Worten von Erwägungsgrund 15 der EESVO
{{{#!blockquote Ziele des EES sollten sein, das Außengrenzenmanagement zu verbessern, irreguläre Einwanderung zu verhindern und die Steuerung der Migrationsströme zu erleichtern. Das EES sollte gegebenenfalls insbesondere zur Identifizierung von Personen beitragen, die die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer des zulässigen Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen. Darüber hinaus sollte das EES zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten beitragen. }}}
Auch wer an die Migrationskontrolle glaubt, sollte zumindest beim Nachsatz höchst skeptisch werden. Artikel 6 EESVO hat das ausbuchstabiert, wobei die Migrationskontrolle in Absatz 1 steht, die nach innen gewandte Repression in Absatz 2. Absatz 3 soll die Daten den wahnsinnigen Vielreisendenprogrammen für unbesorgte Businessmen zugänglich machen (was jetzt wirklich auch per DSGVO-Einwilligung möglich gewesen wäre, wenn schon nicht (1) Lit e (Automatisierung von Grenzkontrollen) als einschlägig gesehen wird).
Im Bereich der Strafverfolgung postuliert die EESVO eine Art Subsidirarität, nach der EES-Daten erst dann abgefragt werden sollen, wenn andere, vor allem nationale, Systeme nicht weitergeführt haben. Dass das so nicht rauskommen wird, macht z.B. die im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/30TB_21.pdf?__blob=publicationFile&v=13|30. TB des BfDI für 2020]] berichtete Erfahrung mit [[VIS]]-Abfragen durch die FIU (cf. [[Datenbanken des Zoll]]) klar:
{{{#!blockquote Es wurden VIS-Recherchen durchgeführt, obwohl die sie betreffenden Personen kein Schengen-Visum benötigten. Dabei wurde nicht hinreichend geprüft und dokumentiert, weshalb davon ausgegangen wurde, dass die Vorgaben des VIS-Zugangsbeschlusses vorlagen. }}}
Im Klartext: Die FIU-Leute haben einfach blind und immer alles „mit Ausländern“ ins VIS gehauen, und dass das eigentlich verboten ist, ist bis zur Kontrolle des BfDI niemandem aufgefallen.
== Gespeicherte Daten ==
Gespeichert werden sollen im Wesentlichen alle Grenzübertritte von Menschen, die nicht Schengen-Bürger sind und nicht ohnehin schon in [[VIS]] erfasst sind; Art. 2 der EESVO definiert die Speicheropfer in schmerzhaftem Detail. Insbesondere werden auch verweigerte Grenzübertritte gespeichert, also Zurückweisungen an der Grenze (mit Ausnahme illegaler Pushbacks, natürlich).
Nach Art 16 sind die Stammdaten der Speicheropfer:
- Nachname (Familienname), Vorname oder Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten,
- Art und Nummer des Reisedokuments oder der Reisedokumente sowie dem aus drei Buchstaben bestehenden Code des ausstellenden Staates;
- dem Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Reisedokuments oder der Reisedokumente;
- ein biometrisches Gesichtsfoto
- biometrische Figerabdrücke einer Hand (ggf. aus [[VIS]] importiert, wenn das Speicheropfer visumpflichtig ist)
- ein Overstayer-Flag, das gesetzt wird, wenn am Ende der berechneten Aufenthaltsdauer keine Ausreise zugespeichert wurde.
- allerlei Status-Info, welche Behörden jeweils gerade welche Entscheidungen zum Aufenthaltsstatus der Opfer getroffen haben.
Dazu kommt bei jedem Grenzübertritt:
- Datum/Uhrzeit des Grenzübertritts
- Grenzübergangsstelle
- Details zur Art eventueller Kurzzeitvisa
Ein bitterer Scherz ist dabei Art. 17 (5):
{{{#!blockquote Die Mitgliedstaaten gewährleisten angemessene Verfahren, die die Würde der Person wahren, falls bei der Abnahme der Fingerabdrücke Schwierigkeiten auftreten. }}}
Noch zur Biometrie: Art 15 (2) erlaubt, die Gesichtsbilder aus dem Pass auszulesen und zu speichern – ein schönes Beispiel für die schleichende Aushebelung von Datenschutzgarantien. Bei der Einführung der biometrischen Bilder hieß es ja noch, diese würden nur zur Bestätigung der Identität genutzt. Immerhin verrät Art. 15 (3), dass die Leute, die das geschrieben haben, noch ein schlechtes Gewissen hatte.
== Fristen ==
Mensch könnte meinen, der Speicherzweck sei erfüllt, wenn die Leute wieder ausgereist sind, und mithin müsste dann gelöscht werden. Das sah allerdings die Autorilla in Kommission, Rat und Parlament anders. Art. 3 sieht vor, dass die Stammdaten bis drei Jahre nach der letzten Einreise gespeichert bleiben, es sei denn, es gibt keinen Ausreisedatensatz; dann sind es fünf Jahre.
Dass das ein fieser Eingriff in die Menschenrechte ist, war auch der Autorilla klar (weshalb sie die Frist für Familienangehörige von Schengenianer_innen auch auf ein Jahr reduzieren). Sie haben dazu in Erwägungsgrund 32 folgenden Bullshit produziert:
{{{#!blockquote Mit dieser dreijährigen Datenspeicherfrist wird die Notwendigkeit häufiger Neuerfassungen reduziert, was allen Reisenden zugutekommen wird, da sich sowohl die durchschnittlich für den Grenzübertritt benötigte Zeit als auch die Wartezeit an Grenzübergangsstellen verkürzen wird. Auch für Reisende, die nur einmal in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen, verringert sich die Wartezeit an Grenzübergangsstellen, da andere bereits im EES erfasste Reisende sich vor Ablauf der dreijährigen Datenspeicherfrist nicht erneut erfassen lassen müssen. Die dreijährige Datenspeicherfrist ist ebenfalls notwendig, damit der Grenzübertritt durch automatisierte Verfahren und durch Self-Service-Systeme erleichtert und beschleunigt werden kann. }}}
Mensch könnte angesichts dieser Bequemlichkeitsargumentation erwarten, dass Speicheropfer auf die Bequemlichkeit verzichten und vorzeitig löschen lassen können. Vermutlich ist niemand überrascht, dass Art. 35 das nicht vorsieht – nur behörden dürfen vorzeitig löschen, wenn es für die Herrschaft angemessen erscheint.
== Übertragungen ==
An sich sollen die EES-Daten nach Art. 40f allenfalls mal kurz in nationalen Systemen gespeichert werden. In Wirklichkeit verrät ein rascher Blick auf Art. 41 EESVO, dass allerlei Übertragungen an Drittstaaten geplant sind: Art. (1) und (5) sagen kurz, dass sie nicht stattfinden sollen, die restlichen umfangreichen Absätze heben dieses Verbot dann wirksam aus.
Tatsächlich zeigt die Erfahrung mit dem VIS ([[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/30TB_21.pdf?__blob=publicationFile&v=13|30. TB des BfDI für 2020]], S. 87), dass noch nicht mal die milden Einschränkungen beachtet werden:
{{{#!blockquote Des Weiteren wurden VIS-Daten an Drittstaaten übermittelt, ohne dass die Voraussetzungen des VIS-Zugangsbeschlusses erfüllt waren. Zudem wurden nicht alle nationalen Übermittlungsvoraussetzungen geprüft, festgestellt und dokumentiert. }}}
== Teilnehmende Behörden ==
Zugang zu den Daten – immer auch Biometrie umfassend – haben (Art. 23ff EESVO)
- Grenzbehörden (die nach persönlichen Daten, Passnummern u.dgl. suchen können und, wenn das zu nichts führt, wird nach Fingerabdrücken und Gesichtsbildern gesucht)
- Visumbehörden (also z.B. Botschaften)
- Einwanderungsbehörden
- „Benannte Behörden“ in Sachen „Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten abzufragen.” In der BRD wird das wohl so aussehen, dass das [[Datenbanken Bundesverwaltungsamt|BVA]] Abfragen für Polizeien und Geheimdienste macht. Details kommen dann wohl in der EESDG.
- [[Europol]]. Natürlich. oh Grusel.
Bemerkenswert Art. 31 (2):
{{{#!blockquote In dringenden Fällen, in denen eine unmittelbar bevorstehende Lebensgefahr, die im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat oder einer anderen schweren Straftat steht, abgewendet werden muss, bearbeitet eine zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 29 Absatz 3 den Antrag unverzüglich und überprüft erst nachträglich, ob alle Vorausset zungen gemäß Artikel 32 erfüllt sind, einschließlich der Frage, ob tatsächlich ein Dringlichkeitsfall gegeben war. }}}
Alle Beschränkungen des Zugangs (etwa Art. 32) wiederholen lediglich die minimalsten Kriterien der Verhältnismäßigkeit. Es wirkt fast, als hätten die AutorInnen des Gesetzes versucht, hiermit die maximalen Rechte festzuschreiben, demit nicht nachher ein Gericht menschenrechtsfreundlichere Regelungen erkennt.
In der BRD sieht der Entwurf des EESDG folgende Behörden als benannt vor:
- die Bundespolizei,
- die sonstigen mit der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben betrauten Behörden,
- das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter,
- die Zollfahndungsämter,
- das Zollkriminalamt,
- die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden,
- die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder,
- der Bundesnachrichtendienst,
- der Militärische Abschirmdienst
Weitere Behörden kann das BMI („Heimatministerium“) benennen. Immerhin muss eine Benennung durch den Bundesrat, so dass immerhin denkbar ist, dass jemand davon erfährt.
Im [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] kritisiert dieser, dass ausgerechnet die Geheimdienste in dieser Liste nicht ganz verhältnismäßig wirken – was wohl unter <<Rellink(gc/burger.html,Elend des bürgerlichen Datenschutzes)>> zu rubrizieren ist
= Technisches und Organisatorisches =
Das EES ist im Wesentlichen gebaut wie [[SIS]] und Freunde auch: [[eu-LISA]] betreibt ein Zentralsystem, das mit EDV-Systemen der nationalen Behörden synchronisisert wird (Art. 5). Hier ist die nationale Kontaktstelle laut EESDG aber das Bundesvewaltungsamt. Der zentrale Abgleich der Daten mit dem [[VIS]] war den Architekten des Systems wichtig. Wer den entsprechenden Art. 8 EESVO liest, muss sich fragen, warum die Systeme überhaupt getrennt aufgesetzt wurden.
Nicht Standardkost ist Artikel 13. Darin wird ein zentral betriebener „Web-Dienst“ postuliert, bei dem erfasste Menschen ihre Reisepläne eingeben können und dann erfahren, ob die Pläne Gesetzeskonform sind oder nicht. Und nicht nur die Betroffenen: In einer Art inversem [[API]] sollen auch Fluggesellschaften u.ä. auf diese Weise den Reisestatus abfragen können, wenn sie Name, Geburtsdatum, Dokumentnummer und Laufzeit des Reisedokuments eingeben.
= Geschichte =
Im [[http://www.statewatch.org/news/2010/jul/eu-com-overview-information-management-com-385-10.pdf|EU Overview Information Management]] von 2010 heißt es zum EES:
{{{#!blockquote Noting that ‘overstayers’ constituted the largest group of irregular migrants in the EU, it suggested the possible introduction of an Entry/Exit System (EES) for third-country nationals entering the EU for short stays of up to three months. This system would record the time and place of entry and length of authorised stay and would transmit automated alerts to the competent authorities identifying individuals as overstayers. Based on biometric data verification, it would deploy the same biometric matching system and operational equipment as that used by SIS II and VIS. The Commission is currently conducting an impact assessment and, as stated in the Stockholm Programme Action Plan, will seek to present a legislative proposal in 2011. }}}
Nach etwas Diskussion (vgl. etwa [[http://www.heise.de/tp/artikel/34/34932/1.html|Telepolis vom 13.05.2011]]) brodelte der Kram dann lange Zeit vor sich hin und galt als Orwell-Monstrum, bis die Migrationshysterie von 2015f das Vorhaben wieder salonfähig machte.
2017 gab es dann eine „politische” Einigung zwischen Rat und Parlament zu einer [[http://www.statewatch.org/news/2017/sep/eu-entry-exit-system-consolidated-text-final-for-approval.pdf|Regelung für das EES]].
Im Oktober 2017 gab das EU-Parlament dazu aber grünes Licht.
In diesem Zusammenhang die die EU auch ein System namens ETIAS eingeführt, im Wesentlichen, um nach US-Vorbild Kreditkartennummern der Einreisenden abzugrasen.
EU-SEC II
= EU-SEC II =
Aufgrund von Absprachen zur bi- und multinationalen Zusammenarbeit von Polizeien innerhalb der [[EU]] tauschen europäische Polizeien vor Großereignissen (Sport, Gipfel) „lagebezogene“ Informationen aus. Das Verfahren ist unter anderem im EU-Programm EU-SEC (jetzt EU-SEC II) festgelegt.
== Informationsaustausch durch Verbindungsbeamte ==
Nach EU-SEC II sollen Polizeien anderer Länder dem austragenden Land unaufgefordert alle notwendigen Informationen mitteilen, die zur Lagebeurteilung nötig sind. Das ganze wird über ein undurchsichtiges Netz von sogenannten [[Verbindungsbeamte]]n organisiert, die mit hohen Kompetenzen (unter anderem Zugang zu nationalen Datenbanken ihres Entsenderlandes) ausgestattet sind und in den jeweiligen Lagezentren (z.B. bei Gipfelprotesten) platziert werden.
=== Beispiel Austausch vorm G8-Gipfel in Heiligendamm ===
Die Zusammenarbeit des [[BKA]] mit ausländischen Polizeistellen geschah während des G8-Gipfels nach den Vorgaben des Leitfadens für die Sicherheit zur Verwendung durch die Polizeibehörden und -dienste von internationalen Veranstaltungen (EU Ratsdokument 12637/3/02 REV 3, ENFO-POL 123 vom 12. November 2002), die eine phasenweise Verdichtung der Informationen entsprechend dem Näherrücken der Veranstaltung vorsehen. Das [[BKA]] hat in der Zeit vom 1. bis 9. Juni 2007 ein "Internationales [[Verbindungsbeamte]]nzentrum" zum Zweck eines beschleunigten Informationsaustausches eingerichtet. Darin waren 17 [[Verbindungsbeamte]] aus zwölf Staaten (USA, [[Frankreich]], [[UK]], Japan, Kanada, Italien, Niederlande, Belgien, [[Österreich]], Schweiz, Schweden und Dänemark) sowie eine Verbindungsbeamtin von [[Europol]] und ein [[Verbindungsbeamte]]r von [[Interpol]] vertreten. Neben dem [[BKA]] hatte auch die [[Bundespolizei]] internationale Verbindungsbeamte in ihren Führungsstäben eingesetzt. Alle darüber hinaus anfallenden bzw. zu verarbeitenden Informationen hat das BKA im Rahmen der Regelorganisation der jeweils zuständigen Organisationseinheiten bearbeitet“
== Quellen ==
- [[http://dip.bundestag.de/btd/16/060/1606039.pdf|Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken]]
- [[http://euro-police.noblogs.org/2010/04/wie-das-bka-daten-tauscht-und-einmal-einen-eintrag-gel-scht-hat/|Wie das BKA Daten tauscht und einmal einen Eintrag gelöscht hat]]
== Offizielle Webseite ==
Die offizielle Webseite von EU SEC II:
[[http://www.eu-secii.org/|www.eu-secii.org]]
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PolizeiDatenbanken
''Diese Seite ist obsolet und nur noch hier, um nicht mutwillig Links zu brechen. Ihre Funktion wird jetzt von [[Überblick]] erfüllt.''
== Die Datenbanken ==
- [[Überblick]]
- [[Datenbanken auf Länderebene]]
- [[Datenbanken der Bundespolizeien]]
- [[Datenbanken EU]] -- die EU-Staaten sind sich zwar häufig nicht recht grün, aber wenn es um die Überwachung der eigenen Bevölkerung und noch mehr das Aussperren anderer Menschen geht, kooperiert man doch gerne.
- [[Datenbanken Drittstaaten]] -- das sind gegenwärtig vor allem Anekdoten, die nebenbei anfallen. Wer sich dabei austoben will, ist dennoch herzlich willkommen; vor allem eine Betrachtung der USA wäre angesichts des regen Exports wichtig.
Schwedische Initiative
= Schwedische Initiative =
Die Schwedische Initiative <<Ratsdokument(2006/960/JI)>> ist ein Projekt zum einfacheren Datenaustausch der nationalen Polizeibehörden in der [[Datenbanken EU|EU]].
== Begrifferläuterung ==
Die [[Datenbanken EU|EU]]-Komission meint dazu:
... the Council adopted in 2006 the Swedish initiative, which streamlines the sharing between Member States of any existing information or criminal intelligence that might be necessary for a criminal investigation or criminal intelligence operation. This instrument is rooted in the policy principle of ‘equivalent access,’ according to which the conditions applicable to cross-border data exchange should be no stricter than those regulating domestic access. The Swedish initiative operates in a decentralised manner and enables the police, customs and any other authority with the power to investigate criminal offences (with the exception of the intelligence services, which typically handle intelligence relating to national or state security) to share information and criminal intelligence with their counterparts across the EU. Member States must designate national contact points to handle urgent requests for information. This measure sets clear time limits for the exchange of information and requires Member States to fill in a form when requesting data. Member States are required to respond to requests for information and intelligence within 8 hours in urgent cases, within one week in non-urgent cases and within two weeks in all other cases. The use of information and intelligence obtained via this instrument is subject to domestic data protection laws, where Member States are not permitted to apply differential treatment to domestically sourced data and those sourced from other Member States. A supplying Member State may, however, set conditions for the use of information or intelligence in other Member States. Personal data must be processed in accordance with national data protection legislation, as well as Council of Europe Convention 108, its Additional Protocol 181 and the Police Recommendation. 12 of the 31 signatories to this measure (including EU Member States, as well as Norway, Iceland, Switzerland and Liechtenstein) have adopted national legislation to implement it; five states regularly fill in the form to request information; but only two states use it on a frequent basis to exchange information. The Commission is to submit its evaluation report to the Council before the end of 2010.
Quelle: [[http://www.statewatch.org/news/2010/jul/eu-com-overview-information-management-com-385-10.pdf|EU Komission]] (pdf)
Verdeckte Ermittler
<<TableOfContents>>
= Verdeckte Ermittler =
== Begriffserklärung ==
Verdeckte Ermittler (engl. undercover agent, abgekürzt: VE) sind Beamte von Strafverfolgungsbehörden, meist [[Bundespolizeien|Polizei]] oder [[Zoll]], die nach außen als Zivilpersonen auftreten, teils auch unter einer auf Dauer angelegten, falschen Identität ermitteln.
Zu unterscheiden sind sie von Informanten sowie von Spitzeln, auch [[V-Leute]] bzw. V-Personen genannt, die Privatpersonen sind, die mit der Vertraulichkeitszusage oder Geheimhaltungszusage einer Staatsanwaltschaft versehen und meist gegen Bezahlung Informationen aus ihrem Umfeld an Ermittlungsbehörden liefern.
== Rechtslage ==
=== Strafprozessordnung === Nach der Strafprozessordnung wird der Einsatz von verdeckten Ermittlern nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__110a.html|§110 a]], [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__110b.html|§110 b]], [[http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__110c.html|§110 c]] geregelt.
=== Polizeigesetze === In den [[Polizeigesetze|Polizeigesetzen]] der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] ist allerdings meist eine Regelung ohne Einbeziehung der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Wenn der Verdeckte Ermittler zur Vorbeugung von Straftaten von erheblicher Bedeutung eingesetzt wird, reicht eine Anordnung durch den Behördenleiter (In [[Bremen]] und im [[Saarland]] muss dass allerdings durch einen Richter genehmnigt werden). D.h. es reicht aus, wenn die Polizei glaubt irgendjemand hätte die Absicht Straftaten zu begehen. Offiziell müssen zwar konkrete Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen werden soll, aber das wird von niemanden kontrolliert. Wenn es keine Straftaten gab erfahren die Betroffenen in der Regel davon nichts.
=== Verfassungsschutzgesetz ===
Der Einsatz von Verdeckten Ermittlern beim [[Datenbanken der Dienste|Verfassungsschutz]] ist nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8.html|§8 VerfSchG]] geregelt.
=== Verdeckte Ermittler aus EU-Staaten in der BRD ===
Möchte ein ausländischer Staat in der Bundesrepublik Deutschland verdeckte Ermittler einsetzen, so stellt dieses Anliegen nach Legal Tribune eine Form von Rechtshilfe dar. Innerhalb der [[Datenbanken EU|Europäischen Union]] (EU) ist hierfür das Europäische Rechtshilfeübereinkommen ([[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/judicial_cooperation_in_criminal_matters/l33108_de.htm|EURhÜbk]]) maßgeblich. Art 14 EURhÜbk bestimmt, dass die verdeckten Ermittlungen nach den Vorschriften desjenigen EU-Staates durchgeführt werden, in dessen Hoheitsgebiet sie stattfinden<<FootNote([[http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2462/polizeispitzel-in-der-linken-szene-undercover-und-im-zwielicht/|Legal Tribune Online]] Polizeispitzel in der linken Szene, Undercover und im Zwielicht)>>. Für die Bundesregierung sah die Rechtslage ein wenig anders, wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der Linken zu Verdeckten Ermittlern hervorgeht<<FootNote([[http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/20171_1704333.pdf|Antwort auf eine Anfrage der Linken]] wegen EU-weiten Verdeckten Ermittlern)>>. In einer weiteren Anfrage zu Verdeckten Ermittlern hat sie sich laute <<FootNote([[http://www.heise.de/tp/druck/mb/artikel/34/34733/1.html|Telepolis, 13.05.2011, Spitzel aller Länder]])>> der Rechtsauffassung in der Legal Tribune angepasst.
== Skandale ==
{{http://media.de.indymedia.org/images/2011/01/298205.png}}
=== Simon Brenner in Heidelberg ===
Ende 2010 wurde bekannt, dass ein Student namens Simon Brenner 9 Monate in dem studentischen Alternativmilieu Heidelbergs tätig war<<FootNote([[http://linksunten.tachanka.org/de/node/32323| Indymedia-Artikel ]] Der Vorbeuge Spitzel)>>. Nach Auffassung der Grünen war der Einsatz rechtswidrig, das Innenministerium von [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden Württemberg]] behauptet das Gegenteil<<FootNote([[http://www.gruene-heidelberg.de/nc/innenseiten/news/news/archive/2011/january/25/article/offene-fragen-zum-einsatz-des-verdeckten-ermittlers-in-heidelberg/|Die Grünen BW zum Spitzeleinsatz in Heidelberg]])>>. Im Mai 2011 steht in der Studentenzeitung Ruprecht, dass Hans-Ulrich Sckerl, Innenpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, das er erhebliche Zweifel hätte, dass der Einsatz Folge tatsächlicher objektiver Ermittlungsergebnisse der Polizei war. Er hätte Hinweise, dass es eine Verabredung der Innenminister der CDU-regierten Länder gab, einen Schwerpunkt ‚Linksextremismus’ in der polizeilichen Observation zu bilden<<FootNote([[http://www.ruprecht.de/nachrichten/archive/2011/may/11/article/brenner-einsatz-weiter-stark-umstritten/|Ruprecht, 10.05.2011, Der Brenner-Einsatz ist weiter umstritten]])>> . Für den Regierungwechsel im Frühjahr 2011 hatte die rot-grüne Landesregierung Aufklärung versprochen. Dieses war im Herbst 2011 immer noch nicht geschehen, so dass der Grünen Abgeordnete Uli Schkerl eine kleine Anfrage dazu gestellt hat. In der Antwort des IM wurden die Fragen zum größten Teil aus Geheimhaltungsgründen nicht beantwortet. vgl [[http://www.rdl.de/index.php?option=com_tag&task=tag&tag=simon-bromma|rdl tag simon bromma]] Der Datenschutzbeauftragte von BaWü hat in seinem TB von Dezember 2011 gemeint, dass der Einsatz rechtmäßig gewesen sei, da keine Komplettausforschung der Linken Szene stattgefunden hätte. Der SPD-Innenminister hat für die Verwaltungsklage im Dezember 2011 eine Sperrerklärung unterschrieben, so dass die Betroffenen ohne Aktenvorlage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Einsatz klagen müssen. vgl [[http://spitzelklage.blogsport.de/2011/12/23/aktionswoche-2/|spitzelklage]]
=== Mark Kennedy aus UK ===
Der [[Datenbanken UK|britische]] Ermittler [[http://www.powerbase.info/index.php/Mark_Kennedy|Mark_Kennedy]] (Deckname Stone) war bei europaweiten Protesten von 2002-2010 vor allem im Umweltbereich mit dabei. So auch bei Protesten in der BRD. Zudem war er ziemlich häufig in [[Datenbanken Berlin|Berlin]]. Ebenfalls eingesetzt war er in [[Datenbanken Hamburg|Hamburg]], [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden Württemberg]] und [[Datenbanken Mecklenburg-Vorpommern|Mecklenburg-Vorpommern]].
Kennedy hatte in der BRD mindestens zwei Verfahren, einmal wegen einer Blockade in Heiligendamm während des G8-Gipfels und dann wegen Anzünden eines Papiercontainers in [[Berlin]] (was "zur Stützung der Legende" dienen sollte). Beide endeten ohne Verurteilung<<FootNote([[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33995/1.html|Telepolis-Artikel: ]] Agent Provocateur außer Kontrolle)>>.
Das [[BKA]] behauptet, Kennedy sei dort bis zu seiner Enttarnung namentlich nicht bekannt gewesen, Einsätze nicht identifizierter VE aus [[UK]] seien aber im Nachhinein Kennedy zuzuordnen. Die Einsätze hier sollen jeweils unter Verantwortung der Landespolizeien (BaWü, MeckVop, [[Berlin]]) stattgefunden haben, mithin also zur Gefahrenabwehr; allerdings dementiert die Berliner Polizei, von etwas gewusst zu haben (obwohl sie selbst eingestandenermaßen VE beim G8 in Gleneagles hatte). Umstritten ist die [[BKA]]-Einschätzung, VEen aus dem Ausland seien in der BRD [[V-Leute|V-Leuten]] gleichgestellt. Es wird vermutet, dass der Einsatz von [[Europol]] koordiniert wurde<<FootNote([[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34241/1.html|Telepolis:]] Mit falschen Papieren gegen "Euro-Anarchisten")>>. Die Berliner Grünen haben inzwischen Anzeige gegen Unbekannt wegen Strafvereitelung im Fall Mark Kennedy erstattet<<FootNote([[http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/gruene-wollen-gegen-britischen-undercover-polizisten-ermitteln-lassen/3925018.html|Tagesspiegel 7.03.2011]]Grüne wollen gegen britischen Undercover-Polizisten ermitteln lassen)>>.
=== Marc Jacobs aus Cardiff ===
Marc Jacobs aus Cardiff war auch in Freiburg in [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden Württemberg]] aktiv. In Cardiff hat er nach Indymedia nicht nur bespitzelt, sondern gezielt Intrigen gesponnen. Er war dort mehrere Jahre bis 2009 aktiv, im Zuge der Aufdeckung des Spitzels Mark Kennedy gab es die Bestätigung für den Spitzel Verdacht<<FootNote([[http://cardiffpr.wordpress.com/2011/01/20/statement-from-cardiff-anarchists-on-police-spy-mark-jacobs/|Indymedia Cardiff: ]] Statement from Cardiff Anarchists on police spy “Mark Jacobs”)>>.
=== Danielle Durand in Austria === Danielle Durand war von 2007 bis 2008 als verdeckte Ermittlerin in der Tierrechtsszene in [[Österreich]] aktiv, die von 2008 bis 2011 nach §278, dem Östereichischen Paragraph [[129a Verfahren|129a]] angeklagt wurden<<FootNote([[http://www.peterpilz.at/kommentar/2224/peter-pilz-tagebuch.htm| Chronologie der Verdeckten Ermittlerin ]] von einem Grünen-Abgeordneten)>>. Das Verfahren endete allerdings im Mai 2011 mit Freispruch.
=== Private Verdeckte Ermittlerin bei Attac Schweiz ===
Bei Attac Schweiz hat 2004 eine Verdeckte Ermittlerin im Auftrag des privaten Sicherheitsunternehmens Securitas sich an der Erstellung eines kritischen Buches über Nestle beteiligt. Dieses geschah vor dem G8-Gipfel in Evian und vermutlich mit Wissen der [[Datenbanken Schweiz|Schweizer Polizei]]. Die strafrechtlichen Ermittlungen deswegen, verliefen alle im Sande<<FootNote([[http://www.attac.de/aktuell/neuigkeiten/detailansicht/datum/2008/06/14/attac-schweiz-im-auftrag-von-nestle-bespitzelt/?no_cache=1&L=2&cHash=f74a93dcc0|Attac Schweiz im Auftrag von Nestlé bespitzelt?]])>>.
=== Kirsti Weiß in Hannover ===
2002 hat sich eine Verdeckte Ermittlerin des Verfassungsschutz von [[Datenbanken Niedersachsen|Niedersachsen]] selbst geoutet, die dort im Asta als Spitzel angesetzt war<<FootNote([[http://de.indymedia.org/2002/08/28324.shtml|Indymedia-Artikel]] Verdeckte Ermittlerin des Verfassungsschutzes in Hannover)>>
=== Kristian Krummbeck in Hamburg ===
Kristian Krummbeck<<FootNote([[http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2004/11/18/a0320|TAZ: Der falsche Trott]])>> hat ein Jahr lang in [[Datenbanken Hamburg|Hamburg]] die Arbeitslosen und Sozialproteste bis zu Attac und Asta unterwandert. Er wurde 2004 entarnt, weil er von einer Person erkannt wurde, die mit ihm Abi gemacht hatte und daher wusste, dass er zur Polizei gegangen ist<<FootNote([[http://www.szene.us/verdeckter-ermittler-in-hamburg-aufgeflogen-,artikel,1429.html|Verdeckter Ermittler in Hamburg aufgeflogen!]])>>.
=== Axel John Phillips in Göttingen ===
Der Verdeckte Ermittler Axel John Phillips hatte von 1999-2001 in Göttingen ([[Niedersachsen]]) an zahlreichen Diskussionsabenden und Aktionen teil genommen und auch bundesweite Anti-Atom-Treffen besucht<<FootNote([[http://aapgoe.so36.net/artikel/repression/spitzel/spitzel.html|Spitzel im AntiAtomPlenum in Göttingen enttarnt]])>>
=== Spätzle-Stasi in BW ===
1992 wurde bekannt, dass in allen Städten [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden Württembergs]] mit Alternativszene Verdeckte Ermittler seit ein paar Jahren eingesetzt wurden. Dieses wurde durch einen Tübinger Verdeckten Ermittler bekannt, der sich selbst enttarnt hatte, nachdem seine Freundin, schwanger geworden war<<FootNote([[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13689920.html|Spiegel Artikel: ]] Spätzle-Stasi)>>.
=== Peter Troeber aus Berlin begeht Straftaten Bonn === 1983 als US-Vizepräsident Bush Krefeld besuchte, kam es im Zusammenhang mit dem Besuch zu schweren Ausschreitungen, Es stellte sich heraus, dass ein V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz [[Datenbanken Berlin|Berlin]] (LfV) einer der aktivsten Mißbraucher der Demonstrationsfreiheit gewesen war<<FootNote([[http://www.klauslederer.de/arbeit/recht_politik/spitzen_des_eisberges/| Klaus Lederer: ]]Aus der Geschichte des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz)>>
== Weitere Infos ==
=== Interview in Schattenblick über VE ===
In einem Interview von Schattenblick wird über Verdeckt Ermittler und der Umgang damit diskutiert, insbesondere wie Misstrauen sich nicht in eine Hexenjagd verwandelt. Dazu wird davor gewarnt, irgendwelche Kritierien zu entwickeln (wie es die Polizei in anderen Bereichen tut), die auf Verdeckte Ermittler schließen lassen<<FootNote([[http://www.schattenblick.de/infopool/politik/report/prin0070.html|Schattenblick: ]] Eurokrake Sicherheit - Matthias Monroy zur Spitzelproblematik)>>.
=== Übersichtsartikel vom Bund für Umwelt und Naturschutz ===
Einen Übersichtsartikel über private und staatliche Spitzel gibt es in einem Artikel vom und für Umwelt und Naturschutz Südlicher Oberrhein<<FootNote([[http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/spitzel-spione-attac-ngo.html|Spitzel, Spione und Co. Die Unterwanderung von Umweltgruppen, Sozialer Bewegung und NGO`s]])>>.
== Referenzen ==
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DAD
<<bkamig()>>
[[DNA]]-Auskunftsdatei, eine Verbunddatei innerhalb von [[INPOL]] (vgl. [[Datenbanken BKA]]) zur Speicherung "genetischer Fingerabdrücke", auch Gendatenbank genannt. Dabei wurden bislang acht Merkmale der [[DNA]] gespeichert. In Zukunft hinsichtlich auf den europäischen Datenaustausch nach dem [[Vertrag von Prüm]] werden zwölf Merkmale angestrebt um falsche Treffer zu vermeiden (vgl [[http://fingerwegvonmeinerdna.blogsport.eu/faq/|fingerwegvonmeinerdna]]).
Eine [[https://datenschmutz.de/gc/html/dad.html|Einführung in die Problematik der DAD]] (txt) ist in der Zeitung der Roten Hilfe 2/2005 erschienen.
Das Gen-ethische Netzwerk hat (teilweise in Kooperation mit datenschmutz.de) das Buch [[http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/files/identitaet_auf_vorrat_2_auflage.pdf|Identität auf Vorrat]] (Volltext) herausgegeben, das einen ausgezeichneten Überblick über die Thematik bietet.
<<TableOfContents>>
== Rechtslage ==
Die [[RechtsLage#Errichtungsanordnungen und Verfahrensverzeichnisse|Errichtungsanordnung]] legt für die Datensätze folgende Felder fest:
- Identifizierungsmuster (die acht Merkmale)
- Name, Geburtsdatum, Geburtsort der zugeordneten Person, alternativ Spurennummer und -bezeichnung für Tatortspuren
- Tatvorwurf incl. nähere Bezeichnung der Straftaten (ob das Freitextfelder umfasst, ist nicht bekannt)
- Aktenzeichen, aktenführende Dienststelle, Herkunft des Datensatzes
- Erfassungsdatum, Aussonderungsprüfdatum
Die Wahrscheinlichkeit, dass bei zwei Menschen die acht kodierten Merkmale gleich sind, liegt laut [[BKA]] bei 1:700.000.000. Die Chance, dass eine untersuchte [[DNA]]-Probe einer falschen Person zugeordnet werden könnte, ist damit äußerst gering, jedoch nicht ausgeschlossen. Allerdings ist einzuräumen, dass diese Chance im Vergleich mit anderen, viel wahrscheinlicheren Verfahrensfehlern tatsächlich verschwindend ist.
Zweckbestimmung der Datei ist offensichtlich der Abgleich von Spuren und Personen (auch untereinander -- das [[BKA]] träumt immer eifrig vom Profilen, und in der Tat ist es ja nicht uninteressant, auf welchen Demos sich die Leute so rumtreiben). Etwas mysteriös ist die Zweckbestimmung der "Gewinnung von Erkenntnissen über polizei- und krimaltaktisches Vorgehen" ([[Errichtungsanordnung]] 2.3). Man könnte das als Freibrief zum [[Data Mining]] lesen.
== Anzahl gespeicherter Daten ==
Die DAD legt ein auch für Überwachungsverhältnisse rasantes Wachstumsverhalten an den Tag:
- April 1998: 0 Datensätze (die Datenbank wird eingerichtet)
- Ende 2000: 72.300 Personendatensätze, 8800 Spurendatensätze.
- Anfang 2002: 150.000 Datensätze.
- November 2002: 236.000 Datensätze.
- Dezember 2004: 386.000 Datensätze (davon 17% Spuren).
- April 2005: über 400.000 Datensätze ([[http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=88159|lt. Zeitungsbericht]]; aus Bayern kamen davon allein 65000, [[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.9|21. TB LfD Bayern]])
- Oktober 2006: 1018815 (<<Doclink(2006-bundestag-1602875.pdf,Bt-DS 16/2875)>>)
- Le Monde Diplomatique Juni 2008 gibt für Anfang 2008 nur 672352 Datensätze an, allerdings ohne Quellenangabe. Selbst für den Fall, dass sich diese Zahl ausschließlich auf Personendatensätze beziehen sollte, würde das auf massive Löschungen schließen lassen. Das ist zwar denkbar, aber nicht allzu glaubhaft.
- November 2009: Die [[http://www.bka.de/profil/faq/dna02.html|BKA-Auskunft]] gibt 820194 Datensätze an, davon 658525 Personen. Wachstumsrate sei ca. 10000/Monat, insgesamt seien seit Bestehen etwa 100000 Datensätze gelöscht und knapp 90000 Treffer erzielt worden (vgl. auch [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-DNA-Analysedatei-enthaelt-ueber-800-000-Datensaetze-872080.html|Heise dazu]]). Damit dürfte die dem Bundestag gegebene Zahl vom Oktober 2006 irgendwas seltsam genommen worden sein.
- Juni 2009: 795.000 Objekte, 795.000 Personen, 2000 Vorgänge (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>)
- Oktober 2011: 738727 Einträge zur Gefahrenabwehr (<<BtDS(17/7307)>>)
- Dezember 2022: 818000 Personen und 397000 Spuren (<<BtDS(20/5781)>>)
== Entwicklungstendenzen ==
Im Dezember 2004 half die DAD den Mord an Rudolf Moshammer aufzuklären. In der Folge forderte die Law-and-Order-Fraktion, die Datenbank "in die Routine des Erkennungsdienstes" einzubauen und mithin die Bedingungen an die Entnahme bezüglich Richtervorbehalt und Tatvorwurf zu lockern oder zu streichen (z.B. http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/188/46142/print.html).
Die folgende Gesetzesverschärfung hielt zwar am Richtervorbehalt fest (siehe aber unten), erweiterte aber den Katalog der Anlassstraftaten von besonder schweren und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu auch weniger schwerwiegenden Straftaten, sofern diese in ihrer Wiederholung einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichkommen.
In seinem <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. TB)>>, 2.1/4 berichtet der LfD Ba``Wü von einer Prüfung einer Stichprobe von 493 Datensätzen, ausgewählt nach Speicherungen aus Baden-Württemberg mit Speichergründen aus eher nicht nach Schwerkriminaliät klingenden Vorwürfen. Nach der Prüfung löscht die Polizei freiwillig 42% der Speicherungen. Der LfD kommentiert:"Es liegt jedenfalls auf der Hand, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung von Tatverdächtigen in dieser sensiblen Datei vielfach nicht ausreichend geprüft wurden. Ob dies in Zukunft geschieht, bleibt offen."
2017 scharren etliche Länderinnenminister mit den Hufen, um die vom Verfassungsgericht aufgerichteten Hürden gegen Verwandtensuche und die Nutzung von DNA-Spuren zum Raten von, nach ministerieller Fantasie “rassischen” Kriterien (Haar-, Haut-, Augenfarbe) niederzureißen. Das gen-ethische Netzwerk hat eine noch [[http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/gen/2017/25-organisationen-fordern-keine-erweiterung-polizeilicher-befugnisse-dna-analyse|recht milde Erklärung]] zu diesen in jeder Hinsicht widerlichen Vorhaben herausgegeben.
== Speicherfirst ==
Die Errichtungsanordnung legt eine Aussonderungsprüffrist von 10 Jahren (5 Jahre bei Jugendlichen) fest -- dies ist nach gängigem Verständnis die maximal zulässige Frist (was angesichts der Bekundung, es solle ohnehin nur bei Schwerkriminalität gespeichert werden, vielleicht noch vertretbar wäre, wenn die Bekundung denn mit den Fakten verträglich wäre). Grundsätzlich wird bei Verurteilten auf keinen Fall gelöscht, solange die Person noch in Haft ist oder noch eine Bewährungsfrist läuft.
Ansonten sollen Daten gelöscht werden, wenn
- der/die Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen worden ist
- das Hauptverfahren gar nicht erst eröffnet wird
- das Verfahren eingestellt wird und aus der Einstellungsbegründung hervorgeht, dass der/die Beschuldigte die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat.
- "kein Grund mehr" besteht, anzunehmen, der/die Beschuldigte könnte nochmal Straftaten erheblicher Bedeutung begehen.
Das ist im Groben die Regelung in anderen Datenbanken, und mithin ist speziell im politischen Bereich nicht davon auszugehen, dass die Prüfung zur Weiterspeicherung jemals negativ ausgehen wird ("die Gesinnung des Angeklagten lässt erwarten, dass er bald wieder plakatieren wird").
Zur Speicherfrist von Spuren sagt die Errichtungsanordnung nichts aus.
== Gerichtsvorbehalt ==
Die Entnahme von Körpermaterial ist immer ein schwerwiegender Grundrechtseingriff. Dazu kommt im Fall von Proben zur genetischen Analyse die Möglichkeit weitergehender Untersuchungen, vor allem aber das Fakt, dass wir alle permanent relativ langlebige DNA-Spuren legen, dass also eine Erfassung in der DAD mit einer de-facto-Umkehr der Unschuldsvermutung einhergehen kann ("Wir haben Ihre Spuren am Hauptbahnhof gefunden, und Sie sind als Unruhestifter bekannt -- jetzt beweisen Sie mal, dass Sie nicht die Schmähschriften ausgelegt haben").
Wohl aus diesem Grund legt §81f fest: "Untersuchungen nach §81e dürfen nur durch den Richter angeordnet werden". Ein Gag an der Sache ist allerdings, dass die ''Entnahme'' des Materials bereits durch StA oder Polizei stattfinden darf, nur die Analyse selbst bräuchte eigentlich einen Gerichtsbeschluss. Als redaktionelles Versehen wird in der Praxis angesehen, dass §81f an sich auch Tatortspuren umfasst; niemand erwartet für diese Beschlüsse, was wohl ein wesentlicher Grund für die Inflation der Verwendung der DAD im Bereich der Trivialkriminalität ist (vgl. unten).
<<Anchor(freiwillig)>>Leider dürfen "freiwillig" abgegebene Proben auch ohne Richterspruch analysiert werden. Wie das "freiwillig" zu interpretieren ist, mag aus [[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.9|Kapitel 7.9 des 21 TB des LfD Bayern (2005)]] hervor: In dieser Zeit haben meist im Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten von der Bayrischen Polizei festgenommene Personen zu 98% (!) innerhalb von 15 Minuten (!) "freiwillig" DNA-Proben abgegeben. Leider gab es keine Folgeuntersuchung, wie die Polizei ein so wahnwitziges Ergebnis erzielt hat.
Wie der [[http://www.hamburg.de/contentblob/254734/data/taetigkeitsbericht-20-jahr-2004-2005.pdf|LfD Hamburg in seinem 20. TB]] anmerkt, dürfen sowohl Tatortspuren als auch "freiwillig" abgegebene DNS-Spuren natürlich in der DAD nicht nur gespeichert, sondern auch abgeglichen werden. Dem widerspricht partiell sein Kollege aus BaWü in seinem <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. TB (2007)>>, 2.1.4. Er findet, auch bei Vorliegen eines Einverständnisses dürfe die Polizei nur speichern, wenn die Voraussetzungen aus §81g Abs. 1 StPO erfüllt sind.
Dennoch kommen, wie der <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. TB LfD BaWü (2007)>> fortfährt (S. 29), rund 90% der Speicherungen "mit Einverständnis" des/der Betroffenen zustande, d.h. die armen Leute haben allen Ernstes unterschrieben, sie hätten nichts gegen eine Speicherung. 90% der personenbezogenen Einträge in der DAD wären demnach ohne richterliche Prüfung zustandegekommen, was den Gerichtsvorbehalt de facto aushebelt.
Das Getöse um seine Abschaffung wäre aber auch schon auch wegen seiner [[Gerichtsvorbehalt#Wirkungslosigkeit|generellen Wirkungslosigkeit]] im Allgemeinen als unsinnig oder allenfalls ein abseitiges Ablenkungsmanöver zu qualifizieren.
== Europäischer Austausch ==
Im Rahmen des [[Vertrag von Prüm|Vertrages von Prüm]] können [[EU|europäische]] Polizeibehörden DNA-Profile von Verdächtigen und Tatorten austauschen.
== Skandale ==
Grundsätzlich skandalös an allen (bekannten) Gendatenbanken ist, dass der mit ihrer Errichtung verbundene dramatische Grundrechtseingriff durchweg mit die bürgerliche Seele besonders heftig bewegender Schwerkriminalität begründet wird, während ihr Einsatz sich durchweg überwiegend gegen Trivialkriminalität richtet. In der BRD sind z.B. verifizierte Tefferfälle [[http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_06.html|weit überwiegend Eigentumsdelikte]].
Dazu tritt die besonders tiefe Eingriffintensität von DNA-Techniken, da alle Menschen ständig Zellen mit ihrer DNA hinterlassen, verbunden mit einer blinden DNA-Gläubigkeit von Polizei und Gerichten. Ein besonders krasses Beispiel [[https://taz.de/Mutter-in-U-Haft/!5941907|findet sich in der taz vom 5.7.2023]]: Ein Mensch sitzt in Hamburg in Untersuchungshaft ''allein'' aufgrund von DNA-Spuren; genau nichts anderes deutet auf ihre Täterschaft hin. Dass hier noch haarsträubender Umgang mit ihrer sozialen Situation als junge Mutter hinzutritt, sorgt immerhin für Öffentlichkeit; viele andere Opfer DNA-gestützter Repression haben nicht mal die.
=== Überwiegend Speicherung von Bagatelldelikten ===
Für die ersten zehn Jahre DAD gab das BKA 2009 in [[http://www.bka.de/profil/faq/dna02.html|seiner FAQ]] folgende Verteilung der (damals knapp 70000) Personentreffer in der DAD an:
||Straftaten gegen das Leben ||816|| ||Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ||1.547|| ||Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit ||913|| ||Straftaten gegen die persönliche Freiheit ||84|| ||Diebstahlsdelikte ||56.058|| ||Raub und Erpressung ||4.748|| ||Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ||252|| ||Gemeingefährliche Straftaten ||554|| ||Betrug/Untreue ||99|| ||Beleidigung ||99|| ||Sachbeschädigung ||314|| ||Strafgesetzbuch ||2.553|| ||Nebengesetze (BtmG, WaffG etc.) ||1.069||
Mithin sind über 80% der Treffer allein Diebstahlsdelikte. Die zur Durchsetzung solcher Gesetze so populären Morde und Vergewaltigungen machen gerade gut 3% der Treffer aus. Und natürlich verrät der Deliktbereich "Strafgesetzbuch" (immerhin der drittwichtigste!) auch große Sorgfalt im Umgang mit heiklen Daten (eine ähnliche Aufstellung findet sich in Le Monde Diplomatique vom Juni 2008).
Gegenüber der in der öffentlichen Diskussion genannten Schwerkriminalität sieht übrigens schon das Gesetz einen ganzen Strauß von Tatbeständen vor, der die DNA-Analye rechtfertigt (§81g StPO). Aber das ist immer noch harmlos im Vergleich zur offenbar (andernfalls würde mit der DAD nicht überwiegend Diebstahl bekämpft) um sich greifenden Praxis, Tatortspuren weitgehend unabhängig von der Schwere der Tat untersuchen und abgleichen zu lassen.
Reizvoll: Auf http://www.bka.de/profil/profil5.html schreibt das BKA von "unkodierten" Teilen der DNA in der Gendatenbank -- offenbar sind da nicht nur Profis am Werk.
2007 untersuchte der LfD Ba``Wü eine Stichprobe von Speicherungen in der DAD aus seinem Bundesland, bei denen die Anlassstraftaten nicht auf Anhieb die Speicherung rechtfertigten. [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm|Das Ergebnis]]: 493 Datensätze wurden untersucht, bei 83 war das Anlassdelikt falsch eingetragen worden, bei 80 konnte die Polizei den LfD überzeugen, die Anlasstat sie im Einzelfall tatsächlich schwerwiegend, bei 33 konnte die Polizei eine andere ausreichend schwere Straftat hochhusten, in 89 Fällen zauberte die Polizei noch ein Einverständnis zur Speicherung hervor. Die restlichen 208 Fälle (also etwa 42%) waren rechtswidrig gespeichert.
Aufschlussreich übrigens auch die Zusammensetzung der erwähnten Stichprobe:
|| Anlassstraftat || Zahl der Datensätze || || Sachbeschädigung || 161 || || strafbarer Eigennutz || 17 || || Widerstand gegen die Staatsgewalt || 216 || || falsche Verdächtigung || 12 || || Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen || 1 || || Entziehung elektrischer Energie || 1 || || unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs || 7 || || Unterschlagung || 78 ||
=== Phantom von Heilbronn ===
Nach jahrelangen Ermittlungen nach einer dubiosen weiblichen Person, die nach den DNA-Untersuchungen höchst professionelle bis total amateurhafte Verbrechen begangen haben sollte, stellte sich heraus, dass die Person nicht existiert. Die DNA stammte von einer Mitarbeiterin einer Wattestäbchenfabrik, welche die Wattestäbchen herstellte, die zur Probenentnahme benutzt wurden (vgl [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30025/1.html|Telepolis: Anreize für das perfekte Verbrechen]])
Ursprünglich hatte die Polizei auf Grund des Profils Sinti und Roma im Verdacht und deswegen willkürlich Strassenkontrollen u.a. bei Sinti und Roma durchgeführt, in deren Gefolge es sogar zu DNA-Analysen kam. Da bei den Kontrollen glücklicherweise, so meint der LfD BaWü in seinem [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2009/tb-2.htm#t2_1_2_3|Tätigkeitsbericht von 2009]] andere Wattestäbchen verwendet wurden, geriet niemand Unschuldiges in Verdacht.
Der Fall wurde 2011 mehr oder minder zufällig aufgeklärt und als Täter stellten sich untergetauchte Neonazis aus Thüringen heraus vgl[[http://www.jungewelt.de/2011/11-11/049.php|junge welt]].
=== DNA-Abgleich erst nach über 6 Monaten ===
Bei einer im November 2010 in [[Schleswig-Holstein]] im Meer gefundenen Leiche, welche offensichtlich Selbstmord begangen hatte, wurde die DNA mit der Vermissten-Datenbank erst nach über einem halben Jahr getätigt.
[[http://www.dk-online.de/Nachrichten/Lokal/Stuhr/1068797-25/story.csp|dk-online: „Wir glauben, dass irgendjemand das ganz doll vermasselt hat“ ]]
== Gendatenbanken der Länder == Hier ist uns nicht viel bekannt. Hessen unterhält auf jeden Fall eine (vgl. [[Datenbanken Hessen]]). In vielen Länder werden die Daten in der [[Vorgangsverwaltung]] gespeichert, so z.B. in der [[IGVP]].
== Weitere Infos ==
- [[http://www.cilip.de/ausgabe/61/dna.htm|Cilip-Artikel: DNA-Analyse und DNA-Datenbanken]]
- [[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/11/03/hinter-der-freiwilligkeit-wartet-der-zwang/|Law Blog: Hinter der Freiwilligkeit wartet der Zwang]]
- [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/2/2526/1.html| Telepolis-Artikel: Gendatenbanken: Wie zuverlässig sind DNA-Analysen?]]
- [[http://einstellung.so36.net/de/prozess/zeitung/artikel/1575|Etwas bleibt immer hängen? DNA-Analysen im mg-Verfahren: Je genauer - desto unklarer]]
Arbeitslosendatenbank
= Arbeitslosendatenbank =
Die [[Datenbanken Bundesagentur für Arbeit|Bundesagentur für Arbeit]] unterhält eine Datenbank, in welcher auch persönliche Details der Arbeitssuchenden nach ALGII zu Wohn-, Vermögens- und Familiverhältnissen, insbesondere der ALGII-Empfänger gespeichert werden.
== Rechtsgrundlage ==
- [[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/|SGBII]] Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
- [[https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf|Arbeitslosengeld II – Die häufigsten Fragen zum Datenschutz beim Arbeitslosengeld II]] (pdf), Broschüre des ULD zu den Rechtsgrundlagen der Datenerhebung
Der [[ULD]] meint in seinem [[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb30/kap04_5.htm|30 Teilbericht, Kapitel 4]], dass Sozialdaten nur erhoben werden dürfen, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Darüber, was fachlich erforderlich ist, würden sich die Leistungsträger aber uneinig sein.
== Erfasste Daten ==
''Haben ... die mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen Vermögen? Bank- und Sparguthaben, Bargeld..., Kraftfahrzeug, Wertpapiere..., Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge..., Wertsachen, Gemälde?" oder "Kann [Ihr Angehöriger] ... Ihrer Einschätzung nach mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit ... nachgehen?''
== Weiteres ==
=== Big Brother Award ===
Nach der Einführung von Hartz IV hatten zuerst sämtliche Sachbearbeiter``Innen Zugang zu sämtlichen Personendaten. Inzwischen ist das Zugangssystem ein wenig datenschutzgerechter. Skandalös bleibt die Speicherung von persönlichen teils intimen Daten. Für die Datenbank gab es 2004 einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2004/.gov|Big Brother Award]]. 2008 hat die [[http://www.bigbrotherawards.de/2008/.reprimands|Big Brother Jury]] festgestellt, dass es immer noch keine grossartigen Besserungen für den DatenSchutz bei Arbeitslosen gibt:
''Geld oder Persönlichkeitsrechte – vor diese Alternative sehen sich Hartz IV-Empfänger nach wie vor gestellt. Wer auf Geld vom Staat angewiesen ist, muss sich im schlimmsten Fall überfallartige Wohnungskontrollen, anonyme Denunziation und monatelange Observation gefallen lassen.''
=== Weitergabe an ein Institut ===
Nach einem Bericht von [[http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ba-gibt-massenhaft-sozialdaten-weiter-90921.php|gegen-hartz.de]] hat die Arge unzulässigerweise Daten an das Institut SOKO weitergegeben. Dieses führt laut Aussage der anrufenden Mitarbeiter eine Umfrage im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durch, worüber die Angerufenen im Vorfeld mit einem Anschreiben informiert worden wären. Viele haben aber nie ein solches Anschreiben erhalten. Die Angerufenen haben zudem zu keinem Zeitpunkt gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder ihrem Jobcenter ein Einverständnis der Weitergabe ihrer Daten an das SOKO-Institut erklärt. Es fehlt im SGB II auch an einer rechtlichen Grundlage zu einer solchen Datenweitergabe ohne ein derartiges Einverständnis.
Datenbanken Bayern
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://www.verfassungsschutz.bayern.de/|Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) > Zugang zum pdf > "Befugnisse Aufgaben Kontrolle" anklicken, dann "Rechtsgrundlagen" und "BayVSG"]]
- [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG?AspxAutoDetectCookieSupport=1|Bayrisches Polizeiaufgabengesetz]]
= Datenbanken bei der Polizei =
== Kriminalaktennachweis ==
Die zentrale Datei in Bayern ist der Kriminalaktennachweis KAN, analog zu den diveresen POLAS-Implementationen in anderen Ländern. Von wirklicher Analogie kann aber wohl nicht gesprochen werden, da das KAN offenbar erheblich mehr Daten pro BürgerIn speichert als das in anderen Ländern üblich ist. Der LfD befindet sich in einem Dauerstreit mit der Staatskanzlei, da diese es nicht einsieht, KAN-Einträge nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen zu löschen und dringend auch Ladendiebstähle für zehn Jahre speichern will.
Sehr reizvoll ist auch, dass sich das Innenministerium gegenüber dem LfD 2005 ([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.1|21. TB, Kap. 7.1]]) freimütig eingelassen hat, der Ausgang von Strafverfahren sei im Rahmen des KAN ohne Belang (wird also regelmäßig nicht gespeichert, was auch in anderen Ländern Praxis ist). Das bedeutet insbesondere, dass die Ansicht von Gerichten auf die Prognose der Polizei (auf die sich die Speicherung im KAN ja stützt) keinen Einfluss hat. Eine wahrhaft kühne Selbsteinschätzung.
== VeRa ==
2022 hat Bayern vom NSA-Kontraktor Palantir eine Software gekauft, die jetzt als „Verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem“ (VeRA) betrieben wird und laut [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] (S. 63) als Vorbild für das „gemeinsame Datenhaus“ in [[PIAV]] gehandelt wird. Das hat ich in [[https://police-it.net/vera-verfahrensuebergreifende-recherche-und-analyse|dieser Darstellung bei police-it]] auch in der Ausschreibung niedergeschlagen.
Die Ausschreibung sah so aus:
{{{#!blockquote Der direkte Zugriff, das Zusammenführen und Auswerten von Daten aus unterschiedlichen Quellen. Das System muss sowohl bereits vorhandene polizeiliche Datenbestände als auch externe Datenquellen verarbeiten können.
Weitere Leistungsinhalte umfassen insbesondere
- den Datenabgleich von internen und externen,
- und von strukturierten und unstrukturierten Datenbeständen,
- das Erkennen von Zusammenhängen innerhalb der Analysesoftware,
- die Durchführung geographischer Auswertungen innerhalb des Systems und
- die Visualisierung von Beziehungszusammenhängen zwischen Objekten und
- den Export (mit Quellenangaben) von Rechercheergebnissen }}}
Das dürfte so in etwa aus dem Marketingmaterial von Palantir abgeschrieben sein. Was davon tatsächlich funktioniert und gemacht wird, ist noch unbekannt.
[[https://www.heise.de/news/Palantir-als-Interimsloesung-Bundesrat-fordert-schnellen-Einsatz-fuer-die-Polizei-10325605.html|Heise online am 24.3.2025]] berichtet, das System sei seit 25.12.2024 „im Echtbetrieb“; es verarbeite Daten aus den bayrischen Analyse-, Fall- und Vorgangsbearbeitungssystemen sowie die polizeiliche e-Mail. Am 21.3.2025 hatte der Bundesrat, absurderweise unter Verweis auf Amokläufe psychisch kranker Menschen (die nun wirklich nicht vorhersehbar sind), das Bundesinnenministerium aufgefordert, die Palantir-Software bundesweit auszurollen, was zumindest das alte (Faeser-) Innenministerium noch ablehnt.
== Weitere Spezialdatenbanken des LKAs ==
Aus Erwähnungen in verschiedenen Tätigkeitsberichten des bayrischen LfD lässt sich auf die (jedenfalls vorübergehende) Existenz vieler weiterer Datenbanken schließen:
- AFB -- Anhaltedatei (Daten aus Polizeikontrollen im Innenstadtbereich)
- AHM -- Kfz-Fahndung-Anhaltemitteilung
- DiPlaZ -- Dienstplangestaltung [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/82125|Heise-Meldung zu DiPlaZ]]
- FIRMA -- Verantwortlichendatei
- OK/OBB -- Erkenntnisdatei
- JUBAN -- delinquente Jugendliche
- PROFU, PRORE/ZU -- Prostitution
- ZEG -- Streifenbericht
- PFAD -- "Personen- und Fall-Auskunftsdatei", offenbar als Teil des KAN geführt.
- POLVA -- polizeilich relevante Veranstaltungen
- AKRI -- gruppentypische Aggressionsdelikte/kriminogene Gruppierungen
- Kontaktbereich, "Ein- und Auslauf"
- ADKV - Arbeitsdatei "Kfz-Verschiebung" zur repressiven und präventiven Bekämpfung vom Handel mit gestohlenen Kfz. Auch Beifahrer sollen 5 Jahre gepeichert werden, egal ob sie irgendwas ahnen ([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.3|21. TB LfD]])
Angesichts dieses Wildwuchses ist nicht überraschend, dass der Datenschutzbeauftragte anmahnte, dass es "unzureichende Festlegungen zur Zweckbestimmung der Datei, Speicherungsdauer der Daten und zum betroffenen Personenkreis" festzustellen gab.
Die SpuDok-Datei "Gewaltbereite Personen aus den Bereichen Rechts- und Linksextremismus, politisch motivierte Skinheads und Ausländergruppen" (OFR-GEPE-S) wurde 1996 aufgehoben (aber vgl. Skandale).
Bayern verfügt auch über ein eigenes [[ViClas]]-System (vgl. [[INPOL]]) sowie über eine eigene Datei zu Prostitution.
Informationssystem der Bayrischen Polizei (IBP, 1996). Status unbekannt.
== Staatsschutzdatei Bayern (SDBY) ==
Die [[Staatsschutz]]-Datei dient offenbar als Rückzugsgebiet für ansonsten zu löschende Daten. In diese Datei kamen offenbar auch Daten von Leuten, die beim WWG 1992 in München wegen Nötigung (Pfeifen und Lärmen) personenkontrolliert wurden, deren Verfahren aber nachher eingestellt wurden.
Natürlich war auch bei der 2002 "Sicherheits"konferenz wieder Zugang. Der [[LfDI]] fand 2005 ([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.4|21. TB, 7.4]]) 500 Menschen mit Si``Ko-Speicherungen, davon 457, die vorher nicht gespeichert waren. Das Innenministerium erklärte auf einen Hinweis des LfD, das könne ja wohl nicht sein, die Speicherungen seien "unerlässlich für das Erkennen und Abbilden von staatsschutzrelevanten möglichen kriminellen Karrieren".
== Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei Sexualstraftäter ==
Die Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei Sexualstraftäter (entwickelt 2006/07) erfasst Menschen, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden und von der Staatsanwaltschaft als rückfallgefährdet eingestuft wurden. Der [[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb22/k3.html|LfD Bayern berichtet]], es gebe Pläne (oder habe sie gegeben), aus der Datei Infos für das Wohnumfeld der Betroffenen zu ziehen.
Zum Betrieb der Datei gibt es mittlerweile eine Zentralstelle Heads beim Polizeipräsidium München. Sie soll u.a. Bewegungsprofile der Gespeicherten erstellen.
[[http://www.heise.de/newsticker/meldung/90016|Heise-Newsticker:]] Bayern stellt Sexualstraftäterdatei vor
== Datenbanken der lokalen Polizeibehörden ==
In Bayern betreibt nicht nur das LKA offiziell datenbankähnliche Systeme, sondern auch allerlei lokale Präsidien. Der LfD berichtet im [[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.3|21. TB, 7.3]] von
- einer Datei zur "systematischen Auswertung von Printmedien im Hinblick auf Anlage- und Kreditvermittlungsbetrug"
- Dateien zur "Unterstützung der Bekämpfung der Jugendkriminalität, insbesondere der Gewalt an Schulen, sowie der Straßenkriminalität" mit Schulschwänzern. In einer solchen fand der LfD z.B. ein 5-jährigen Jungen, dem bei Spielen mit einer Kerze ein Unglück passiert ist und ein 8-jähriger, der auf einer Grasfläche "gezündelt" haben soll.
- GAST-Dateien (Gefahrenabwehr und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten).
Die GAST-Dateien sind besonders bemerkenswert, weil bei ihnen durch Erlass einer "Rahmenerrichtungsanordnung etwas Rechtsstaatlichkeit simuliert werden soll. Einzelne Dateien werden aber lokal geführt. Insbesondere werden dort "polizeilich Tatverdächtige" gespeichert, also einfach Vermutungen der Polizei, ohne dass je auch nur ein Verfahren eröffnet würde. Der LfD findet das schlecht, zumal die Polizei ja genug Alternativen hätte ("Kontaktperson", "Gefährder"). In GAST-Dateien wird regelmäßig 10 Jahre gespeichert, 5 Jahre sind schon kulanter Ausnahmefall.
== Vorgangsbearbeitung ==
Die Situation zur [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsbearbeitung]] in Bayern ist nicht leicht zu durchschauen. Sie hatten mal [[IGVP]] am Start und exportierten das auch nach [[Datenbanken Thüringen|Thüringen]] und [[Datenbanken NRW|NRW]]. Später kam dann das von rola entwickelte rsCase unter dem Namen Easy zum Einsatz, möglicherweise aber auch nur als Komponente für das, was die bayrische Polizei für [[Data Mining]] hält.
Inzwischen läuft das System ziemlich sicher als Polizeiliche Sachbearbeitung/Vorgangsverwaltung (PSV). Im [[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.2|21. TB des LfDI, Kap. 7.2]] stehen dazu folgende Klagen:
- Zu lange Aussonderungsprüffristen (der LfD ist besonders bei Zeug
Innen und ähnlichen besorgt; offenbar speichert die bayrische Polizei regelmäßig 5 Jahre, was für eine Vorgangsverwaltung tatsächlich spektakulär ist, ob ZeugIn oder BeschuldigteR; normal sind hier 6 bis 24 Monate.) - Zu lockere Vergabe von Zugriffsrechten, d.h. Beamte haben regelmäßig Zugang zu Daten, die bei ihnen wirklich nichts verloren haben (Beispiel: Namen der bei der "Si"Ko 2002 in Gewahrsam genommenen Personen).
- Speicherfristen verlängern sich bei "erneuter Sachbearbeitung" in vielen Fällen durchweg um fünf (!) Jahre.
Bei den in PSV verfügbaren Namen der "Si"Ko-DemonstrantInnen war besonders pikant, dass sechs der Gespeicherten durchgeklagt hatten, dass ihre ganze Gewahrsamnahme rechtswidrig war. Es wurde nicht nur an der Speicherung festgehalten (denn die Leute waren ja in Gewahrsam), die Polizei weigerte sich auch, die Speicherungen irgendwie als Artefakte eines Rechtsbruchs ihrerseits zu markieren.
= Verfassungsschutz =
Über [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] hinaus unterhält der Bayrische VS eigene Datei namens IBA, in der insbesondere auch "einfache Mitglieder" "extremistischer Organisationen" gespeichert werden. Der LfD konnte häufig nicht nachvollziehen ([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k8.html#8.3|21. TB, 2005]]), wie der VS zur Einschätzung der Mitgliedschaft kommt. Er war aber erfreut, dass der VS 2004 ein Drittel gegen Aussonderung geprüften Datensätze gelöscht hat und hält das für ein Zeichen ausreichender Prüfung anhaltender Notwendigkeit.
Der VS unterhält auch ein "Dokumentenmanagementsystem" namens DOMEA, das nach VG-Gesetz auch personenbezogene Daten enthalten darf ([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k8.html#8.5|21. TB, Kap. 8.5, 2005]]). Details wären recht.
= Skandale =
Grundsätzlich hat sich Bayern sicher eine unumstrittene Spitzenposition auf dem Feld des Missachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verdient. Ein paar bayrische Geschichten haben auch unter [[Irre Geschichten]] Plätze gefunden.
== Code 901 == Ein [[http://de.indymedia.org/2005/05/117191.shtml|Indymedia]] Artikel sagt, dass in der von Bayern entwickelten und von diversen anderen Ländern eingesetzten Vorgangsverwaltung [[IGVP]] es 2005 noch eine Schlüsselnummer (nämlich 901) für Angaben zum "Aufenthalt von Homosexuellen", zwischen 900 (Überwachung von Plätzen, an denen Prostitution stattfindet) und 902 "Aufenthalt von Dirnen" gab. Da Informationen darüber rechtswidrig sind, wurde der Punkt inzwischen entfernt.
== 500 Schwerkriminelle auf Demo ==
2005 gab es einen [[http://www.taz.de/pt/2005/05/02/a0145.nf/text|kleinen Skandal]], als die Daten von über 500 von 816 am Rande der "Sicherheits"konferenzen 2002/03 in Gewahrsam genommenen Menschen in der [[#Staatsschutzdatei Bayern (SDBY)|SDBY]] auftauchten, darunter auch von 14jährigen Jugendlichen.
== Legalize them ==
Die Datei OFR-GEPE-S war illegal, weil Spudok nur für einzelne Ermittlungsverfahren zulässig ist und OFR-GEPE-S deliktgruppenspezifisch ist. Die Datei wurde in der Konsequenz auf Initiative des Datenschutzbeauftragten 1996 gelöscht. Die Daten fanden sich allerdings später in der SDBY.
== Rent a Datenbankeintrag ==
2005 [[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.3|berichtet der LfD Bayern im 21. TB]], ein US-Bürger sei mit 5 Jahren Speicherfrist in der Autodiebedatei ADKV gespeichert worden, weil er mit einem Mietauto nach Tschechien einreisen wollte, obwohl im Mietvertrag stand, man dürfe damit nicht nach "Eastern Europe" fahren (2005!).
== Missbrauch IGVP durch Polizisten == Aus einem [[http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/927.htm|Urteil des OLG Bamberg (2 Ss OWi 531/10)]] geht hervor, dass unbefugt Abrufe personenbezogener Daten aus einer polizeilichen Vorgangsdatei stattgefunden haben.
== Entwürdigende Kontrollen auf der Straße nach ergebnisloser Hausdurchsuchung wegen Drogen ==
Eine Person die Anfang des Jahrtausend eine ergebnislose Hausdurchsuchung wegen Drogen hatte, wurde seitdem 10-mal von der Straße weg kontrolliert und nackt durchsucht. Der Anwalt des Betroffenen mutmaßt, dass eine Bild von dem Betroffenen (illegal) in der Polizei kursiert. Der Betroffene steht außerdem trotz der Einstellung des Verfahrens wegen Drogenbesitz weiter in der Datenbank. vgl [[http://www.sueddeutsche.de/muenchen/drogenkontrollen-der-muenchner-polizei-eine-nicht-uebliche-kontrolltiefe-1.1349840-2|www.sueddeutsche.de]]
== Hüpfburg filmen: DNA weg, Telefon weg ==
In seinem 29. TB (2019) berichtet der Bayrische LfD von folgendem Fall (S. 24):
An einem belebten Spielplatz macht ein 78-jähriger Mann ein Video einer Hüpfburg, weil er meint, sein Enkel könnte die klasse finden. Eltern holen die Polizei, weil sie fürchten, er könne sexuelle Interessen haben. Die Polizei beschlagnahmt das Telefon als Tatwerkzeug, und auch wenn das Video offensichtlich nur eine Übersichtsaufnahme ist, spielt sie das ganze Programm ab: ED-Behandlung, DNA-Entnahme. Zu letzterer gibt sie eine offensichtlich unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung: sie beruft sich auf repressives StPO statt präventives PolG.
Aber auch das PolG („Abwehr einer konkreten Gefahr“) wäre offensichtlich unzutreffend gewesen: Die Polizei lässt den Mann nämlich einfach wieder gehen; abgesehen vom für ein Monat beschlagnahmten Telefon gibt es auch keine weiteren Rechtsfolgen – bis auf eine Speicherung der ED- und DNA-Daten.
Auf ein Löschersuchen antwortet die Polizei mit deinem stereotypen Verweis auf eine „konkrete Gefahr, dass er weitere Hemmschwellen abbauen und aus ei- ner sexuellen Motivation heraus Kinder fotografieren werde“ – da hat wohl mal wer das Wort „Negativprognose“ gehört, aber klar nicht verstanden, was es bedeutet.
Erst nach Intervention des LfD ist die Polizei bereit, die Daten zu löschen. Folgen für die Täter_innen: Keine.
== Speicherfristen nach Gusto ==
Etwa 2018 hatte der LfD dem Bayrische Innenministerium die Zusage abgerungen, triviale Drogensachen bei Jugendlichen nur noch zwei Jahre zu speichern, was dann in einer Verwaltungsvorschrift umgesetzt wurde.
In seinem 29. TB (2019) berichtet der LfD jedoch, dass in den Polizeien „in beinahe allen Fällen entweder aus mangelnder Kenntnis der neuen Verwaltungsvorschrift oder aus Versehen keine verkürzte Speicherfrist geprüft worden war“ (S. 26). Das hat ihn vermutlich nicht überrascht.
VerSchlüsselung
<<TableOfContents>>
= Verschlüsselung =
== Was ist Verschlüsselung ==
Verschlüsselung nennt man den Vorgang, bei dem ein klar lesbarer Text (Klartext) (oder auch Informationen anderer Art, wie Ton- oder Bildaufzeichnungen) mit Hilfe eines Verschlüsselungsverfahrens (Kryptosystem) in eine „unleserliche“, das heißt nicht einfach interpretierbare Zeichenfolge (Geheimtext) umgewandelt wird. Als entscheidend wichtige Parameter der Verschlüsselung werden hierbei ein (Symmetrische Verschlüsselung)oder auch mehrere Schlüssel (Asymmetrische Verschlüsselung) verwendet.
=== Symmetrische Verschlüsselung ===
Bei symmetrischer Verschlüsselung haben beide Teilnehmer den gleichen geheimen Schlüssel womit der Klartext verschlüsselt wird. Das Problem ist die Geheimhaltung des Schlüssels.
=== Asymmetrische Verschlüsselung ===
Bei asymetrischer Verschlüsselung hat jeder Teilnehmer einen privaten und einen öffentlichen Schlüssel. Der Klartext wird dabei vom Sender mit seinem geheimen Schlüssel und dem öffentlichen des Empfängers verschlüsselt. Dieser kann die Nachricht wiederum durch seinen geheimen und den öffentlichen Schlüssel des Empfängers entschlüsseln.
== Anwendungen ==
=== Festplattenverschlüsselung ===
Mit WikiPedia:VeraCrypt lassen sich Festplatten unter Windows verschlüsseln, unter Linux stehen verschiedene Verschlüsselungsprogramme zur Auswahl. Bei der Installation wird abgefragt ob die Festplattenpartition verschlüsselt werden soll.
==== Festplattenverschlüsselung unter Linux ====
[[https://help.ubuntu.com/community/EncryptedFilesystemHowto3|Ubuntu Hilfeseite zur Festplattenverschlüsselung nach der Installation mit Luks]]
==== Festplattenverschlüsselung unter Windows ====
[[https://veracrypt.codeplex.com/|Offizielle VeraCrypt Webseite]]
=== Verschlüsselung der IP-Pakete ===
WikiPedia:IPsec verschlüsselt direkt die einzelnen WikiPedia:IP Pakete (Die IP-Pakete sind die Basis der Internetverbindung)
=== Verschlüsselung der Funkverbindung vom Handy zur Funkzelle ===
Die Funkverbindung vom Handy zur Funkzelle ist einfach verschlüsselt. Einfach heißt, dass die Verschlüsselung (sie heißt WikiPedia:A5/1) knackbar ist.
=== Verschlüsselung von Internetverbindung ===
WikiPedia:Https, WikiPedia:SSH_File_Transfer_Protocol und WikiPedia:SSH bieten eine Verschlüsselung vom Client(User) zum Server.
=== Tor und andere Anonymisierungsdienste ===
Anonymisierungsdienste, wie WikiPedia:Tor, benutzen mehrfache Verschlüsselung um die Herkunft zu verschleiern. Anschaulich wird immer das Beispiel des Briefumschlages im Briefumschlag verwendet. D.h. der ursprüngliche Brief wird in einen Umschlag mit dem Empfänger und einem Zwischenabsender. Dieser Brief wird wiederum in einen weiteren Umschlag gepackt mit dem Zwischabsender als Empfänger und einem weiteren Zwischenabsender als Absender. Dieses wird vier bis fünf mal wiederholt, bis im äußersten Umschlag der richtige Absender als Absender steht und als Empfänger der erste Zwischenabsender. Technisch realisiert wird das durch mehrfache Verschlüsseleung der WikiPedia:IP-Pakete. Ein Briefumschlag ist so eine Verschlüsselung des IP-Paketes.
[[http://www.torproject.org/|Webseite des Tor-Projects]]
=== eMail Verschlüsselung ===
Die E-Mail-Verschlüsselung funktioniert in dem die Mail vom Absender mit seinem geheimen und dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers verschlüsselt wird. Der Empfänger kann die Mail mit seinem geheimen Schlüssel und dem öffentlichen des Empfängers öffnen. Mathematisch sind die Schlüssel Primzahlen, da die Verschlüsselung mit einer mathematischen Funktion geschieht. (unter [[VeranstaltungsMaterial]] gibt es ein [[http://www.datenschmutz.de/li/PGP/skript.pdf|Skript]] zu PGP und eMail Verschlüsselung)
==== Das Programm GnuPG ====
WikiPedia:GnuPG ist ein frei verfügbares Verschlüsselungsprogramm für eMails.
[[http://www.gnupg.org|Webseite des GnuPG Projects]]
===== GnuPG für Linux =====
Die Beschreibung der GnuPG Installation unter WikiPedia:Ubuntu Linux per Befehlszeile:
[[https://help.ubuntu.com/community/GnuPrivacyGuardHowto|Ubuntu-Hilfeseiten]]
GnuPG Installation unter WikiPedia:Ubuntu per GUI:
[[https://wiki.ubuntu.com/UserDays/01232010/SeahorseGPG|Ubuntu Wiki]]
===== GnuPG für Windows =====
Das Emailprogramm (WikiPedia:Thunderbird) mit GnuPG/Enigmail für den mobilen Einsatz (z.B. mit USB-Stick) unter Windows:
*[[http://portableapps.com/apps/internet/thunderbird_portable|Thunderbird Portable]] einfach auf ein Verzeichnis auf dem USB Stick installieren, und wie [[http://portableapps.com/support/thunderbird_portable#encryption|hier]] vorgehen
Wir haben aus den oben genannten Quellen ein ZIP-Archiv erstellt, das bereits Thunderbird Portable mit GnuPG und Enigmail enthält. [[https://datenschmutz.de/li/ThunderbirdPortable-45.6.0-de_Enigmail_GPG.zip|Hier]] runterladen und auf einem USB-Stick entpacken.
Einige Hinweise: Die Software von Thunderbird kann in der portablen Version aktualisiert werden.
Es ist möglich vorhandenen Daten zu integrieren. Entweder von einer festen oder einer portablen Installation. Die GPG-Schlüssel pubring.gpg und secring.gpg und die Datei trustdb.gpg kommen ins Verzeichnis ThunderbirdPortable\Data\gpg.
Normalerweise kann nur ein E-Mail-Profil in Thunderbird Portable verwaltet werden. Von einem vorhandenen USB-Stick (Thunderbird Portable) das Verzeichnis Data\profile\ kopieren. Von einer Festinstallation das Verzeichnis C:\Users\username\AppData\Roaming\Thunderbird\Profiles???.default\ nach Data\profile\ kopieren.
''Archivanmerkung: Früher mal haben wir das gemacht, was jetzt die Leute von Thunderbird portable machen. Die letzte ('''veraltete''') Fassung von uns lassen wir erstmal noch hier stehen.[[http://www.datenschmutz.de/downloads/Thunderbird_Portable_with_Enigmail+GPG_1.5.0.9_de-de.zip|(veraltete Version, nicht mehr verwenden)]].''
ARO
= ARO =
ARO /Asset Recovery Offices) ist eine [[Datenbank]], welche den Datenaustausch zwischen den Sicherheitsorganen der [[EU]]-Staaten fördern soll.
== Die EU-Kommission über ARO ==
In einem Bericht von 2010 erläutert die Kommission folgendes zu ARO:
2007 griff der Rat eine Initiative von Österreich, Belgien und Finnland auf und nahm ein Instrument zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Vermögensabschöpfungsstellen(Asset Recovery Offices - ARO) bei der Identifizierung und Nachverfolgung von Erträgen aus Straftaten an. Ähnlich wie die [[FIU.net]] kooperieren die ARO dezentral, allerdings ohne Unterstützung einer Online-Plattform. Sie müssen für den Informationsaustausch die [[Schwedische Initiative]] verwenden, die Einzelheiten des untersuchten Eigentums, z.B. Bankkonten, Immobilien und Fahrzeuge nennen sowie Angaben zu den gesuchten natürlichen oder juristischen Personen machen (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beteiligungen oder Informationen über das Unternehmen). Die Verwendung der mit Hilfe dieses Instruments ausgetauschten Informationen unterliegt den nationalen Datenschutzgesetzen; die Mitgliedstaaten dürfen Informationen aus dem Inland und solche aus den anderen Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich behandeln. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten muss das Übereinkommen 108 des Europarats, das Zusatzprotokoll 181 und dieEmpfehlung für die Polizei eingehalten werden. Bisher haben mehr als 20 Mitgliedstaaten ARO eingerichtet. Angesichts der Sensibilität der ausgetauschten Informationen wird diskutiert, beim Datenaustausch zwischen den ARO die [[SIENA]]-Anwendung von [[Europol]] einzusetzen. In einem Pilotprojekt, das im Mai 2010 eingeleitet wurde, haben zwölf ARO begonnen, für den Austausch betreffend das Aufspüren von Vermögenswerten [[SIENA]] zu verwenden.
Quelle: <<Doclink(2010-eu-overview.pdf,Übersicht über das EU-Informationsmanagement von der Kommission)>> (pdf)
Datenbanken Mecklenburg-Vorpommern
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-SOGMV2011rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr|Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V)]]
- [[http://mv.juris.de/mv/gesamt/VerfSchG_MV.htm#VerfSchG_MV_P5|Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V)]]
- [[http://www.verfassungsschutz-mv.de/pages/gesetz_G10_neu.htm|Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes im Lande Mecklenburg-Vorpommern]]
- [[http://www.verfassungsschutz-mv.de/pages/gesetz_DSG_MV.htm|Gesetz zum Schutz des Bürgers beim Umgang mit seinen Daten - Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern - DSG MV -]]
= Auskunftssysteme der Polizei =
Laut [[http://www.microsoft.com/germany/kundenreferenzen/show_cs_detail.asp?file=585866|Microsoft]] wurde das System '''LAPIS''' (Landes-Polizei-Informationssystems) entwickelt, welches ab 2006 landesweit eingesetzt wird. ([[http://www.polizei.mvnet.de/index.php?option=content&task=view&id=263|Pressemeldung zu LAPIS vom 22.10.2004]]). Zentral läuft dabei eine Oracle-Datenbank (ersetzt offenbar einen IBM-Host), das komplette System inklusive Server ist Microsoft-basiert ([[http://download.microsoft.com/download/7/7/f/77f899ec-7327-4e93-bf59-74d17f12a7b4/CS319_PoMP_fin_130405.pdf|Referenz von Microsoft]]).
Soweit zu übersehen, hört die Auskunftskomponente des Systems auf den Namen ANKAN (aber das ist nur ein educated guess).
Der Transport der Daten läuft über ein vom Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern betriebenes, [[http://www.cisco.com/global/DE/solutions/ent/anwenderberichte/ent_berichte/lapis_home.shtml|IP-basiertes]], Netz namens LAVINE, über das z.B. auch das Rechnungswesen des Landes abgewickelt wird. Es [[http://www.cisco.com/global/DE/solutions/ent/anwenderberichte/ent_berichte/lapis_home.shtml|existieren Übergänge]] aus LAVINE ins Internet.
= Vorgangsbearbeitung =
Die [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsverwaltung]] '''EVA''' (Elektronischer Vorgangs-Assistent, "aber auch Einfach Vorgänge Abarbeiten", haha), an der über 4.000 Polizisten in 77 Dienststellen arbeiten, ist als Teil ("Hauptanwendung") von LAPIS konzipiert. Aus EVA besteht direkter Zugriff auf [[INPOL]]-neu, [[AZR]] und [[ZEVIS]].
Als Features von EVA
[[http://www.microtool.de/forum/de/aw_eva.asp|beschrieb der Hersteller microtool]]:
* Maßnahmenunabhängige Grunddatenerfassung
* Automatisiertes Generieren von Standardmaßnahmen zur Vorgangsbearbeitung mit der Möglichkeit der Veränderung oder Erweiterung
* Formularunabhängige Maßnahmebearbeitung
* Vollständigkeitskontrolle der Maßnahmedaten
* Layoutkontrolle der zu druckenden Formulare
* Vorgangshistorie mit Bearbeitungsstand (Vorgangsübergaben, Ermittlungsersuchen,&) und Feldhistorie
* Vorgang übergeben, abschließen, Sammel- und Serienvorgänge
* INPOL-Check zur Personen- und Sachfahndung
* Dienststellen- und/oder landesweite Recherche und Statistik
2006 werden 20000 über EVA bearbeitete Vorgänge berichtet. * Als Extragrusel: VB pride!
Der Rechnungshof M-V geht in seinem [[http://www.lrh-mv.de/Veroeffentlichungen/PDF/JB2005.pdf|Jahresbericht 2005]] (S. 86) davon aus, dass EVA die versprochenen Erfolge noch nicht erreicht hat.
Die Screenshots lassen schließen, dass EVA recht kitzlige Felder wie "Charakterisierung Person" und "erweiterte Personendaten" (bemerkenswerterweise im Gegensatz zu "fallbezogenen Personendaten") enthält. Wie weit so etwas von den "maßnahmenunabhängig" erfassten Grunddaten getrennt ist, ist nicht bekannt, wäre aber im Hinblick auf die Zweckbindung zumindest der spezifisch polizeilichen Daten durchaus spannend.
Reizvoll ebenfalls ein ER-Diagramm zu "Person". Daraus geht hervor, dass zu Personen Fotos gespeichert sein können, "besondere Fähigkeiten", "Phänotypus", "ermittlungsrelevante Besonderheiten" und natürlich PHWs, alles über Tabellen entkoppelt, so dass die Polizei da beliebig viel Quatsch reinschreiben kann. Ein Audit wäre da sicher ein Dorado für Datenschützer``Innen.
= Verfassungsschutz =
Außer [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] nichts bekannt.
= Skandale =
2006 gab es eine Big Brother Award für den Landtag von MV, weil sie das Abhören an öffentliche Plätzen erlaubt haben (das sogenannte Lex-G8-Gipfel, vgl. [[http://www.bigbrotherawards.de/2006/.pol/pol-01|Big Brother Award Laudatio für MV]])
2007 wurde während des G8-Gipfels in Heiligendamm auch der europaweit tätige britische [[Verdeckter Ermittler|Verdeckte Ermittler]] Mark Kennedy, vom LKA MV angefordert (vgl. [[http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ein-spitzel-auf-europatour/| Taz: Ein Spitzel auf Europatour]]).
2010 hat der Datenschutzbeauftragte von MV [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4656|auf massenhaft rechtswidrige Videoüberwachung in Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns]] hingewiesen.
Nationales Waffenregister
Das Nationale Waffenregister wird beim [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts|Bundesverwaltungsamt]] geführt werden.
Nach <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. TB LfD BaWü)>>, S. 81 soll es Ende 2012 in den Wirkbetrieb gehen.
== Rechtsgrundlage ==
TODO
== Gespeicherte Daten ==
- Identifikationsdaten der Waffenhalter_in
- Waffen incl. besondere Angaben dazu
- waffenrechtliche Berechtigung mit Gründen
Offenbar sollen (<<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. TB LfD BaWü)>>, S. 82) genauere Angaben zu den Waffen nicht direkt an der Person hängen ("Ordnungsnummer").
== Teilnehmende Behörden ==
Anliefernde Behörden sind je nach Land unterschiedliche für die Ausstellung von Berechtigungen zuständige Ämter; 2011 waren das nach <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. TB LfD BaWü)>> (S. 82) immer 577 verschiedene. Das "Verfahren" XWaffe wurde entwickelt, um dem Bundesverwaltungsamt eine einheitliche Schnittstelle zu geben.
Zugriff auf die Daten sollen neben den Waffenbehörden selbst alle Polizeien, alle Geheimdienste, die Staatsanwaltschaften und die Zolfahndung haben.
Privat-Öffentliche Datenbanken
= Privat-Öffentliche Datenbanken =
Privat-Öffentliche Datenbanken, sind Datenbanken von Privatfirmen, die per Gesetz gezwungen sind dieses für die [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] und der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] oder ausländischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Das ist inzwischen Standardprozedur; ein [[https://www.europol.europa.eu/sites/default/files/documents/sirius_eu_digital_evidence_report.pdf|Europol SIRIUS-Bericht von 2020]] erwähnt, dass deutsche Behörden 2018 rund 68000 Datenanfragen allein an die größeren Onlinedienste gestellt hat. Unter den untersuchten Firmen haben die europäischen Behörden Facebook (30% der Anfragen), Google (26%) und Apple (24%) bevorzugt. In 2/3 der Fälle haben die Firmen die Daten herausgegeben; vermutlich gab es dafür fast nie eine echte Rechtsgrundlage (vgl. Abschnitt 4.2 des SIRIUS-Berichts); die Firmen waren wohl einfach kooperativ. Ebenfalls bemerkenswert, dass die Behörden noch 2018 Snapchat weitgehend ignoriert haben.
- [[TK-Verkehrsdaten]]
- [[Vorratsdatenspeicherung]]
- [[Kontodaten]]
- [[Abhörschnittstelle]]
- [[PNR|Fluggastdaten (PNR)]]
- [[SWIFT]]
Datenbanken der Justizvollzugebehörden
= Datenbanken der Justizvollzugbehörden =
Verschiedene [[Datenbanken anderer Behörden|Behörden]] im Bereich Justizvollzug unterhalten Datenbanken, die wiederum in irgendeiner Weise mit eben den bekannten Polizeibehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] Daten austauschen.
Details müssten recherchiert werden.
Ein Ansatzpunkt ist [[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k9.html#9.4|Kapitel 9.4 im 21. TB des LfD Bayern]], der eine Zentrale Vollzugsdatei der JVAen in Bayern zum Austausch mit der Haftdatei der Polizei erwähnt.
IGVP
= IGVP =
IGVP ist ein Softwaresystem zur [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsbearbeitung]], welches von [[Datenbanken Bayern|Bayern]], [[Datenbanken NRW|NRW]] und [[Datenbanken Thüringen|Thüringen]] verwendet wird bzw. wurde.
Die [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltung|Vorgangsbearbeitung]] dient der Dokumentation des polizeilichen Alltags und der weiteren Sachbearbeitung.
== Inhalt der Daten == Eine Miniserie zu IGVP erschien in vom Innenministerium NRW herausgebenen Zeitung Streife, welche auf der Webseite der Polizei NRW zu finden ist: [http://www.polizei-nrw.de/streife/stepone/data/downloads/13/00/00/Streife0104.pdf|Streife 1-2/2004] und
[http://www.polizei-nrw.de/streife/stepone/data/downloads/14/00/00/Streife0304.pdf|Streife 3/2004].
In dem Artikel wird behauptet, dass die Daten in einer zentralen Datenbank in Duisburg gespeichert würden und somit grundsätzlich allen IGVP-Anwendern zur Verfügung stehen würden.
=== Dateneintrag-Arten ===
Nach dem Streife-Artikel gibt es folgende Optionen:
- AMZ Anzeige
- ERM Ermittlung
- ESM Einsatzmeldung
- KAZ Kurzanzeige
- MEL Meldung
- NA Nachrichtenaustausch
- VU Verkehrsunfall
=== Personendaten ===
Nach einer [[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-1865.pdf?von=1&bis=0|Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken]] (pdf) in NRW von 2011 werden B-Personen ("Beschuldigt"?), Z-Personen ("Zeugen"?) und J-Personen ("Juristische"?) gespeichert.
''Anmerkung: Bei der Online-Fassung fehlt wohlweislich der Tabellenanhang. Da die Speicherung von Wohnsitzart (obdachlos, Psychiatrie,...) und Bildern bei Zeugen und Betroffenen datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist, wundert das nicht.''
==== B-Personen ====
(Beschuldigte/Betroffene/Beteiligte/Unbekannte Täter):
- KAN Nummer (Nummer der Kriminalakte, sofern vorhanden)
- Akademischer Grad Herr
- Familienname Kaplan
- Geburtsname Kaplan
- Sonstiger Name Kaplan
- Vorname Yasin
- Rufname ----
- Geburtsdatum 24.06.2009
- Geburtsort Muenchen
- Staatsangehörigkeit Deutsch, Slowakisch, Tuerkisch
- Landkreis Starnberg
- Wohnsitzart Wohnung
- PLZ (Postleitzahl) 82131
- Wohnort Gauting
- Gemeindeteil Starnberg
- Straße Ledererstrasse
- Hausnummer 11
- Ergänzung
- Telefon 1 01737491957
- Telefon 2
- Bild
- Freitext
- Sonstige Hinweise
==== Z-Personen ==== (Anzeigenerstatter/Auskunftspersonen/Bevollmächtigte/Geschädigte/Mitteiler/Zeugen)
Bis auf das Freitextfeld dasselbe wie bei B-Personen.
==== J-Personen ====
(Beteiligte/Geschädigte):
- Juristische Form
- Name
- Registriert bei
- Registrier Nr.
- Firmensitzart
- PLZ
- Wohnort
- Gemeindeteil
- Straße
- Hausnummer
- Ergänzung
- Telefon 1
- Telefon 2
- Sonstige Hinweise
=== Keine Löschung, sondern Anonymisierung === Nach der Antwort der Landesregierung NRW auf die oben zitierte kleine Anfrage der Linken werden die Daten nicht gelöscht, sondern nur anonymisiert. D.h. die personenbezogenen Daten werden durch die Wörter „Personendaten gelöscht“ ersetzt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung nicht mehr vorliegen.
=== Keine Protokollierung der Abfragen ===
Laut Landesregierung NRW in der zitierten Antwort auf die kleine Anfrage könne über die Anzahl der Zugriffe kann keine Aussage getroffen werden. In begründeten Fällen sei es jedoch im konkreten Einzelfall möglich, die Datenbankzugriffe auszuwerten, um die abfragende Stelle oder die abfragende Person ermitteln zu können. ''Hä, entweder werden die Abfragen geloggt oder nicht, oder ?''
Abhörschnittstelle
<<TableOfContents>>
= Abhörschnittstelle =
Die Abhörschnittstelle ist eine Schnittstelle zu den Datenbanken der Telekommunikationsdienstleister. Diese ist somit Teil der [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]], welche per Gesetz den [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] und den [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]] und den Sicherheitsbehörden der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] zur Verfügung gestellt werden müssen.
== Schnittstelle zum Abhören ==
Bei der Abhörschnittstelle müssen die Telekommunikationsdienstleister eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, mit denen diese auf deren Datenbanken zugreifen können. Die Datenbanken dienen den Telekommunikationsdienstleistern dabei in erster Linie für den technischen Betrieb und der Abrechnung. Dazu muss es noch eine Schnittstelle für das direkte Abhören der Telefongespräche bzw Mitprotokollieren der gesamten Internetverbindungen geben.
== Schnittstelle für Emailüberwachung ==
Email-Provider mit mehr als 10.000 Mail-Accounts sind ebenfalls gezwungen, eine automatische Schnittstelle zum Mitlesen des gesamten Email-Verkehrs für die Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.
== Rechtsgrundlage ==
Die Abhörschnittstelle ist durch die [[http://www.gesetze-im-internet.de/tk_v_2005/index.html|Telekommunikationsüberwachungsverordnung]] geregelt.
=== TKÜV im Rahmen der EU === Die TKÜV ist kein nationales Gewächs. Sie entspringt dem Geist der in vielen Punkten fast gleichlautenden [[Enfopol]]-Papiere, mit der die Ermittlungsbehörden ihre Überwachungsspielräume auf europäischer Ebene erweitern wollen. Zugleich nimmt sie verschiedene Forderungen der im November anstehenden Cybercrime Konvention der [[Datenbanken EU||EU]] vorweg. Dazu gehört etwa die Verpflichtung, Überwachungsmaßnahmen unverzüglich in die Wege leiten zu können.
== Big Brother Award ==
Für die Telekommunikationsüberwachungsverordnung bekam 2001 der damalige Wirtschaftsminister Werner Müller den [[http://www.bigbrotherawards.de/2001/.comm|Big Brother Award]].
== Abhörzentrale ==
Die Telekommunikationsüberwachung der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]] soll in einer [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts#Gemeinsames_Abh.2BAPY-rzentrum|Gemeinsamen Abhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt]] gebündelt werden.
== Siehe auch ==
- [[LawfulInterception]]
- [[Überwachungstechnik]]
== Weitere Infos ==
- [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/2/2793/1.html|Telepolis-Artikel: ]] Der Internetverkehr muß grundsätzlich überwacht werden
- [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/6/6395/1.html|Telepolis-Artikel: ]] EU-Polizei will ENFOPOL-Ratsbeschluss durchdrücken
- [[http://www.heise.de/ct/artikel/Holzhammermethoden-286364.html| Ct-Artikel: ]] Ausweitung der Überwachung bedroht Internet-Anbieter
Datenbanken Hamburg
<<TableOfContents>>
= Rechtsgrundlagen =
- [[http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/landesamt-fuer-verfassungsschutz/wir-ueber-uns/gesetzliche-grundlagen.html|Hamburgische Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG)]]
- [[http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-DSGHA1990rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs|Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG)]]
- [[http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-SOGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr|Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung]] (SOG)
- [[http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-PolDVGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs|Hamburgisches Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG)]]
= Auskunftssystem der Polizei =
[[POLAS]] (vgl. [[Länderübergreifende Software]])
Im [[http://www.thm.de/zaftda/tb-bundeslaender/doc_download/49-20-tb-lfd-hamburg-200405-184100-vom-12042006|20. TB LfD Hamburg (2004/05)]] (S. 92) wird diskutiert, dass Polizei und VS Zugriff auf die gemeinsame Ausländerdatei PaulaGo (der zentralen Ausländerabteilung und der bezirklichen Ausländerdienststellen) haben wollen, offenbar, da ihnen die [[AZR]]-Daten zu alt und zu schlecht sind. Der LfD machte sich keine Sorgen über die Zweckbindung, solange es um "Terrorismus" ging, erkennt aber schon eine "neue Qualität" beim Einsatz "zur Bekämpfung der allgemeinen Ausländerkriminalität". Die Forderung nach einer Abstufung der Auskünfte nach Deliktgruppe ließ der LfD fallen, nachdem entsprechende AZR-Regelungen zwischenzeitlich verlorgengingen (doch keine "neue Qualität"?).
Inzwischen lesen Polizei und VS automatisiert Daten aus PaulaGo, die Polizei dabei zunächst nur von relativ wenigen Arbeitsplätzen (vgl. [[http://www.thm.de/zaftda/tb-bundeslaender/doc_download/48-21-tb-lfd-hamburg-200607-19606-vom-11042008|21. TB LfD Hamburg (2006/07)]] (16.1, S. 104).
= Vorgangsbearbeitung =
ComVor (vgl. [[Länderübergreifende Software]]); es gibt Hinweise, dass das Ding in Hambug CVI genannt wird.
== Fingerabdrücke ==
In einem [[http://www.abendblatt.de/daten/2005/07/02/454866.html|Bericht im Hamburger Abendblatt]] über die digitale Erfassung von Fingerabdrücken scheint es um ComVor zu beziehen. Reizvoll an der Sache ist nicht zuletzt, dass hier die automatische Übermittlung der ED-Daten mit einigem Stolz betont wird.
== Verdachtsunabhängige Kontrollen ==
Das Hamburgische Sicherheits- und Ordungsgesetz ermöglicht seit 2005 die zeitweilige Auschreibung von Gefahrengebieten (zum Teil ganze Stadtteile) in welchen verdachtsunabhängige Kontrollen, wie in den Bahnhöfen von der Bundespolizei, möglich sind. Die Daten von allen kontrollierten werden mindestens 3 Monate in der [[Vorgangsverwaltung]] ComVor gespeichert.
= Fallbearbeitung =
Zur [[operativen Fallanalyse]] verwendet Hamburg CRIME (vgl. [[Länderübergreifende Software]]).
2016 [[https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/datenhaltung-bei-der-polizei-formell-beanstandet.html|spricht der Haburger LfD eine formelle Beanstandung]] für die in CRIME geführte Datei „Gruppen- und Szenegewalt” aus und fordert die komplette Löschung des Datenbestands. Mehr dazu unter [[#Szenegewalt außer Kontrolle]].
Bürgerschaftsdrucksache 21/4075 spricht davon, dass CRIME-Dateien „für verschiedenste Zwecke, wie der Ermittlungsunterstützung bei herausragenden Ermittlungsverfahren sowie für Verwaltungszwecke eingesetzt werden.”
== Videmo ==
Im Gefolge des G20-Gipfels hat die Polizei eine Datenbank mit Videos und Fotos angelegt, in die nicht nur Daten der Polizei, sondern auch solche besorgter Bürger_innen eingespeichert wurden. So kamen mindestens 17 Terabyte in etwa 32000 Dateien zusammen (Daten aus 28. TB des LfDI von 2019, S. 94).
Die Polizei lässt auf den Daten Geschichtserkennungssoftware laufen und hat allen Ernstes eine Template-Datenbank, in der einzelnen Dateien Gesichts-Ids zugeordnet werden.
Das ist so offensichtlich furchtbar, dass der LfDI im Dezember 2018 die Löschung der Template-Datenbank angeordnet hat. Dagegen hat die Innenbehörde rasch Klage eruoben und hat im Oktober 2019 erstaunlicherweise Erfolg gehabt; das Gericht, offenbar unter erheblichem politischen Druck, sprach dem LfDI kurzerhand die Kompetenz ab, das Verfahren prüfen zu dürfen (28. TB LfDI, 2019, S. 97).
== AURELIA ==
Die Bürgerschaftsdrucksachen 21/4074 und 21/4075 verraten ein paar dürre Dinge über die zur politischen Verfolgung eingerichtete CRIME-Anwendung AURELIA (und insbesondere, dass die Polizei da gerne möglichst viel verheimlicht).
AURELIA, gestartet 1993 nach Solingen und Mölln als eine Datei gegen Nazis, wurde schon 1999 auf politisch missliebige Linke und natürlich Ausländer_innen ausgeweitet und 2001 in die CRIME-Plattform überführt. Formell dient sie zur Bekämpfung ”extremistisch politisch motivierter Kriminalität”.
2016 speichert dis Polizei über 3000 Menschen, sie verrät die Verteilung auf die „Phänomenbereiche” (links/rechts/nichtdeutsch) nicht. Amüsant die Einlassung der Polizei, sie könne eigentlich gar nicht sagen, wer alles in die Datei solle:
{{{#!blockquote In Hamburg ist das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) originär für die Feststellung extremistischer Hintergründe einer Straftat oder einer Person zuständig. }}}
Warum die Datei dann bei der Polizei läuft, wird nicht erklärt.
Die Datei wird vom Staatsschutz (LKA 7) betrieben. Dort hatten 2016 16 Leute Schreibrecht und lediglich 113 Leute (nämlich die Beschäftigten von LKA 7) Leserecht.
In der Datei gibt es eine Volltextsuche. Um so erstaunlicher, dass nach Auskunft der Polizei der LfDI zuletzt 2014 AURELIA unbedenklich gefunden haben soll – im Effekt ist die Datei so zu einem Konglomerat von Freitextfeldern geworden. Auch wenn sie die Polizei damit wahrscheinlich sachlich in den Fuß schießt: Vom Datenschutz her ist Schlimmeres kaum denkbar.
Aussonderungsprüffristen in AURELIA sind fünf Jahre für Beschuldigte wie Geschädigte, drei Jahre für für Verdächtige und ein Jahr für Leute, die die Polizei einfach mal so speichert („Kontakt- und Begleitpersonen” zum Beispiel).
Die Wirkung von AURELIA ist laut Polizei „nicht messbar”.
== SKB-Datenbank ==
Eher im Bereich der Fallanalyse angesiedelt ist die Hamburger [[SKB-Datei]]. Wie üblich ist sie vor allem gegen Fußballfans angesiedelt und enthält Auskünft u.a. zu E-Mail-Adressen und Telefonnummern, Gruppenzugehörigkeiten, Stadionverboten, den Anlässen der Erfassung (also im Wesentlichen, wo die Person so gesehen wurde) und nicht zuletzt Bilddateien ("sofern die Bilder für eine Identifizierung von Beschuldigten/Verdächtigen aufgrund fehlender erkennungsdienstlicher Bilder erforderlich sind beziehungsweise die Identität von Kontakt-/Begleitpersonen nicht feststeht, [[https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/51040|Bürgerschaftsanfrage 16/2701]]).
Hauptquelle zur Hamburger SKB-Datei ist derzeit [[https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/51040|Bürgerschaftsanfrage 16/2701]] (2016). Darin wird u.a. berichtet, es seien 2170 Personen gespeichert, zu rund der Hälfte HSV-Fans und nur knapp 500 Fans von St. Pauli. Ebenfalls erstaunlich, das sie nur 24 Eishockey-Fans beobachten, dafür aber doch immerhin sechs Handballfans. Sogar zwei gefährliche Fans des Retortenclubs TSG Hoffenheim sollen in Hamburgs „Szene” zu beobachten sein.
Von den 2170 gespeicherten Personen sind 600 als Kontaktpersonen gespeichert, 70 als Verdächtige („Personen, die wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts nicht Beschuldigte sind, bei denen aber Tatsachen vorliegen, die auf eine mögliche Täterschaft oder Teilnahme an den der Datei zugrunde liegenden Straftaten schließen lassen.”). „Störer”, also Leute, die die Polizei einfach so nicht mag, dürfte sie speichern, tut sie es aber nach eigener Auskunft nicht.
Die SKB-Datei wird ausweislich [[https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/51040|Bürgerschaftsanfrage 16/2701]] zentral von 12 Leuten der LKA-Abteilung 121 („Spezielle Kriminalität und Sportgewalt”) gepflegt und genutzt. Eine ganze Latte weiterer Abteilungen können aber offenbar auch recht problemlos lesen, so die Jugendkriminalität und, vielleicht eher überraschenderweise, der Kriminaldauerdienst.
Wie groß die Nutzung ist, ist unbekannt. Die Polizei beruft sich frech auf Datenschutz, um da keine Angaben machen zu müssen.
= Protokolldaten von Auskunftsrecht erfasst? =
Aus einem Schreiben von Datenschutz-Polizei@polizei.hamburg.de aus Juli 2022:
So bedurfte es zunächst der rechtlichen Klärung, ob und inwieweit derartige Protokolldaten überhaupt zu beauskunften sind. Denn nach § 57 Abs. 2 BDSG gilt das Auskunftsrecht nicht für „personenbezogene Daten, die nur deshalb verarbeitet werden, weil sie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen oder die ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen“. § 69 Abs. 2 PolDVG enthält eine vergleichbare Vorschrift. Es ist daher rechtlich umstritten, ob Protokolldaten vom Auskunftsrecht nicht umfassend auszuschließen sind. Denn nach § 76 Abs. 3 BDSG sollen Protokolldaten vor allem der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und damit der Datenschutzkontrolle im Sinne des § 57 Abs. 2 BDSG dienen. § 76 Abs. 3 BDSG stellt also eine Verwendungsbeschränkung hinsichtlich Protokolldaten dar. Unklar ist allerdings, für wen diese Verwendungsbeschränkung gilt. Während Stimmen in der Literatur, dem Betroffenen ein Auskunftsrecht wohl auch hinsichtlich Protokolldaten zugestehen (Paal, in: Paal/Pauly, DSGO, BDSG, 3. Aufl., § 76 BDSG, Rn. 7), scheinen die Aufsichtsbehörden Protokolldaten wohl teilweise umfassender vom Auskunftsrecht auszunehmen. Der Leitungsstab hat anlässlich Ihres Auskunftsersuchens daher das Justiziariat um Beratung gebeten.
Ganz allgemein müssen mit datenschutzrechtlichen Auskunftsersuchen unterschiedliche Stellen innerhalb der Polizei befasst werden. So kann regelmäßig nur die Fachlichkeit beurteilen, ob einzelne Informationen von einem Ersuchen auszuschließen wären, zB bei laufenden Ermittlungen.
Aufgrund der genannten Verwendungsbeschränkungen besteht innerhalb der Polizei auf Protokolldaten auch nicht ohne weiteres Zugriff. Die Daten konnten also nicht unmittelbar von Leitungsstab selbst beauskunftet werden. Abhängig vom jeweiligen System, aus dem die Daten stammen, bedürfen diese uU einer Aufbereitung durch die IT, um sie überhaupt lesen zu können. Im Falle von übereinstimmenden Namen, müssen die Protokolldaten daraufhin überprüft werden, ob sie sich auch tatsächlich auf die identische Person beziehen, da es anderenfalls zu einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten kommen könnte.
Neben Ihrem Recht auf Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, haben Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar gegen die Auskunft vorzugehen. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens, besteht die Möglichkeit einer Klage auf Auskunft. Welche Rechtauffassung der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hinsichtlich der Beauskunftung von Protokolldaten vertritt, ist mir leider nicht bekannt.
= Verfassungsschutz =
[[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]], wie alle VS-Behörden
= Skandale =
== Eigenartige Auskunftsprosa ==
2018 hat die Polizei bei Auskunftsersuchen Prosa wie
{{{#!blockquote Unter Hinweis auf die Regelungen von [passende Gesetze], nach denen die Auskunftsverpflichtung für bestimmte Daten nicht gilt bzw. eine Auskunftserteilung in bestimmten Fällen unterbleibt, kann ich ihnen mitteilen, dass keine personenbezogenen Daten zu Ihrer Person vorliegen. }}}
oder ähnlich. ''Vermutlich'' ist das nur ass-covering, weil sie nicht in ihren Papierakten nachsehen wollen und dort ja etwas stehen könnte. Vielleicht aber auch nicht – wer Auskunft aus Hamburg bekommt und sowas sieht, möge sich bitte bei der Datenschutzgruppe (Kontakt am Fuss der Seite) melden.
== Skandalumwitterte Polizei ==
Die Hamburger Polizei ist eine der skandalumwittertesten in ganz Deutschland. Dieses ging bis zu Mafia-Verstrickungen und systematischen rassistischen Misshandlungen (siehe [[http://www.focus.de/politik/deutschland/hamburg-neue-vorwuerfe-im-polizeiskandal_aid_151986.html|HAMBURG: Neue Vorwürfe im Polizeiskandal ]]). Deswegen hatten die Grünen während der rot-grünen Koalition in den 90-zigern durchgesetzt, dass die die erste [[Polizeikommission]] in der BRD durchgesetzt wurde (mit relativ beschränkten Befugnissen). Dieses passte den [[Polizeiverbände]]n [[DPolG]] und [[GdP]] nicht, weswegen sie eine massive Pressekampagne gegen die Polizeikomission und den damaligen Innensenator Hartmuth Wrocklage (ein eher konservativer Sozialdemokrat) gestartet haben. Dieser ist dann zurückgetreten und wurde durch Olaf Scholz ersetzt. Bei der nächsten Wahl hat dann der Rechtspopulist Schill (auch dank der Pressekampagne der DGB-Gewerkschaft [[GdP]]) in die Hamburger Bürgerschaft eingezogen und ist einen Koalition mit der CDU eingegangen. Eine der ersten Amtshandlungen des neuen Innensenators Schill war die Auflösung der Polizeikomission, da sie eine potentielle Misstrauenserklärung an die Polizei wäre. Nachdem Schill auf Grund eines Koks-Skandals zurücktreten musste, gab es nach den nächsten Wahlen die erste Grün-Schwarze Koalition unter Ole van Beust in Hamburg. Da auf Grund der Bundespolitik die meisten kritischen Personen aus der GAL ausgetreten waren, wurde eine erneute Polizeikomission nicht durchgesetzt. Die GAL akzeptierte sogar einen Innenminister Ahlhaus, der in einer rechtslastigen Burschenschaft in Heidelberg Mitglied war. Nachdem Rücktritt Ole van Beusts aus privaten Gründen hat die GAL die Koalition mit Ahlhaus zuerst forgesetzt. Dieses scheiterte aber an der Ignoranz von Alhaus und führte zu Neuwahlen im Februar 2011. Dabei gewann die SPD mit Olaf Scholz als Spitzenkandidat wieder die Mehrheit, eine Verbesserung der Kontrolle der Hamburger Polizei dürfte allerdings nicht zu erwarten sein.
Hartmuth Wrocklage ist inzwischen bei [[http://www.amnesty-polizei.de|AI Polizei]] aktiv.
-
[[http://de.indymedia.org/2006/12/164089.shtml|Indymedia: Die Freiheit millimeterweise zurückgewinnen ]]
-
[[http://www.kritische-polizisten.de/|Kritische Polizisten über Hamburger Innenpolitik]]
-
[[http://www.linksfraktion-hamburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Polizeibroschuere.pdf| Broschüre der Fraktion die Linke zur Hamburger Polizei ]]
== Durchsuchung des FSK 2003 ==
Der Freie Radiosender [[http://www.fsk-hh.org/|Freies Senderkombinat]] wurde im November 2003 durchsucht. Der offizielle Grund war die ungenehmigte Sendung eines Telefongesprächs mit einem Hamburger Polizeisprecher über einen Demo-Polizeieinsatz. Im Jahre 2010 wurde die Durchsuchung vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt.
[[http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/redaktionsrazzia-war-unrecht/|Redaktionsrazzia war Unrecht]]
== Illegale Postdurchsuchung 2007 ==
Im Rahmen des [[129a Verfahren]] vor dem G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm hat die Hamburger Polizei selbsständig die Post nach eventuellen Bekennerschreiben durchsucht. Damit verstießen sie nach einem Urteil des BGHs vom Dezember 2007 gegen die Strafprozessordnung.
[[http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/kontrolle-war-illegal/?cHash=7fd7d87617|BGH-Urteil zu G-8-Briefkontrollen]]
== Hamburger VS sammelt alle Infotisch-Anmelder == Der Hamburger Verfassungsschutz hat sich 2008 von den Bezirksämtern sämtliche Info-Stände in der Stadt melden lassen. Darunter waren bisher Parteien, aber auch Kirchen, Vereine, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen. [[http://de.indymedia.org/2008/11/232671.shtml| Indymedia: Hamburger Verfassungsschutz dreht durch !!]]
== Verdeckte Ermittler*innen auch in Hamburg ==
Der Ende 2010 offenbar gewordene Skandal über den Austausch von [[Verdeckte Ermittler|Verdeckten Ermittlern]] hat zu Tage getragen, dass Undercover Agenten aus [[Datenbanken UK|UK]] auch in Hamburg tätig war en. Auf eine Anfrage der GAL kurz vor der Wahl 2011 hat der CDU Innensenator die Aussage verweigert.
[[http://taz.de/1/nord/artikel/1/spitzel-von-der-insel/|TAZ:]] Geheimermittlungen in Hamburgs linker Szene
Von 2000 bis 2006 war die verdeckte Ermittlerin "Iris Plate" vor allem in der Roten Flora, aber auch im FSK aktiv. Angeblich wurden von ihr keine personenbezogenen Daten erhoben.
[[https://linksunten.tachanka.org/de/node/126532/|Indymedia: Enttarnung 2014]]
Von 2009 bis 2012 war die verdeckte Ermittlerin "Maria Böhmichen" in der linken Szene in Hamburg unterwegs, auch wieder mit zweifelhafter Rechtsgrundlage.
[[https://linksunten.tachanka.org/de/node/151414/|Indymedia: Enttarnung 2015]]
== Videoüberwachung eines Protestcamps von Studis ==
Im Juni 2011 wurde ein, auch von der Polizei als Versammlung eingestuftes, Protestcamp illegal [[Videoüberwachung|dauervideoüberwacht]]. Benutzt wurde dafür eine Kamera, welche normalerweise der Verkehrsüberwachung dient. Laut [[http://www.taz.de/1/nord/hamburg/artikel/1/alles-fest-im-auge/|taz]] wurde die [[Videoüberwachung]] nach Eingang einer Klage vorm Verwaltungsgericht unverzüglich eingestellt.
== Gefährderanprache nach willkürlicher Personalienfeststellung == Wegen einer Autobrandserie in Hamburg hat die Polizei vermehrt nachts junge Männer kontrolliert und danach einen Hausbesuch bei den Kontrollierten gemacht. Das ganze geschah ohne Rechtsgrundlage weswegen es eine [[http://www.bigbrotherawards.de/2012/.reprimands|tadelnde Erwähnung beim Big Brother Award 2012]] gab.
== Vergessener Staatsschutz ==
2014/15 fragt eine Aktivistin beim LKA Hamburg, welche Daten über sie gespeichert sind und bekommt eine Negativauskunft. Das BKA verrät aber umgekehrt, in der Verbunddatei Innere Sicherheit sei ein Datum aus Hamburg gespeichert. Nach Rückfrage beim LKA Hamburg fällt diesem ein, es könne ja tatsächlich auch nochmal bei LKA 713 -- dem Staatsschutz -- anfragen, der prompt auch den fraglichen Eintrag findet.
7/2015: Es ist noch keine Reaktion des LfD dazu bekannt.
== Szenegewalt außer Kontrolle ==
Im Rahmen des Fallanalyse-System CRIME hat die Hamburger Polizei eine Datei „Gruppen- und Szenegewalt” betrieben, die [[https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/datenhaltung-bei-der-polizei-formell-beanstandet.html|2016 vom Haburger LfD formell beanstandet wurde]], weil die Datenbestände vielfach missbräuchlich gespeichert worden waren. Unter anderem hatte der LfD gefunden:
{{{#!blockquote
- Die Datei enthielt Szeneangehörige, für die eine Zuständigkeit der auf die Datei zugriffsberechtigten Stellen schon seit längerem nicht mehr bestand [...] etwa Personen aus den Bereichen Punker, Skinheads, Rocker und russische Aussiedler. Der Verbleib eines großen Teils der Papierakten hierzu war bislang nicht zu klären. [...]
- In der Datei waren zahlreiche Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert, obwohl die gesetzlich festgelegte Speicherdauer überschritten war.
- Schließlich waren auch personenbezogene Daten einer Person gespeichert, die nach Maßgabe der zugrundeliegenden Errichtungsanordnung aufgrund ihres kindlichen Alters gar nicht in die Datei hätte aufgenommen werden dürfen. }}}
Zusammenfassend stellt der LfD fest: ”Der ganze Vorgang lässt nicht nur eine Krise der automatisierten Datenhaltung bei der Polizei befürchten, sondern auch auf eine Krise des Datenschutzes in Hamburg schließen.” Die personalle Ausstattung des LfD reiche vone und hinten nicht aus, um die Polizei hinreichend zu beaufsichtigen.
== Viele Ausrufezeichen ==
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter [[https://www.bdk.de/lv/hamburg/presseerklaerung-it-strukturdesaster-bei-der-polizei-hamburg/|beschwert sicht 2020]] über den Zustand der Hamburger EDV. Mit einer im Hinblick auf die geistig Klarheit des Autors etwas besorgiserregenden Dichte an Ausrufezeichen wünschen er sich Windows 10 statt Windows 7 und breitere Internetzugänge („einfachste Internetabfragen, die mit herkömmlichen Internetzugängen wenigen Sekunden dauern, bei der Polizei Hamburg viele Minuten bis zu einigen Stunden Wartezeit in Anspruch nehmen“). Und dann schimpft er über Tools wie FARMEx, einen Excel-basierten Hack, um Verbindungsdaten auszuwerten, CRIME, das natürlich nicht mit rsCase reden kann, das alle anderen Länder nehmen, und darüber, dass die Beamt``Innen immer noch nicht mit dem Mobiltelefon ihre Auskunftssystem betreiben können (das heißt MobilPol).
Vor allem bemerkenswert: noch 2020 verliert der BDK kein Wort über [[PIAV]]. Hm.
== VS verweigert Auskunft wg. Kampagne ==
2019 gibt es einige Veranstaltungen zu den Machenschaften des Hamburger Verfassungsschutzes, nach denen viele Leute Auskunftsersuchen an den VS Hamburg schreiben. Die große Zahl der Anfragen hat der VS dann zum Anlass genommen, sie recht pauschal als Versuch, in auszuforschen, abzuservieren.
Das führt dann 2020 zu einem Verfahren der Kritischen Jurastudis an der Uni Hamburg gegen den VS ([[https://taz.de/Abgelehntes-Auskunftsbegehren/!5685175/|taz vom 28.5.2020 dazu]]).
== Polizei lässt LfDI auflaufen ==
Im 28. TB des LfDI (2019) ist ab S. 23 eine recht eindrucksvolle Schilderung zur Verachtung der Polizei für den Datenschutz zu lesen. Die Polizei plante nämlich 2018, präventive Videoüberwachung auf dem Hansaplatz laufen zu lassen, was zahlreiche Bürger_innen nicht gefiel. Sie wandten sich an den LfDI, und die Polizei sagte zu, ihm bis Januar 2019 eine Datenschutzkontrolle zu ermöglichen. Und dann gab es ein halbes Jahr nur Vertröstungen. Die Polizei fand es offenbar nicht mal nötig, dem LfDI Bescheid zu sagen, als sie im Juni 2019 mit einem Testbetrieb anfingen. Schließlich gab es Ende September dann doch eine Begehung, die erwartungsgemäß erhebliche Fragen aufwarf – aber das ist nur noch eine Fußnote.
Fallbearbeitung
<<TableOfContents>>
= Fallbearbeitungssysteme =
Mit Fallbearbeitungssystem (FBS) wird ein Typ polizeilicher Software (vgl [[Überblick#Typen]]) bezeichnet, mit der Daten aller Art gespeichert und verarbeitet werden, die im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen stehen. Zweck der Verarbeitung ist nicht, wie bei Auskunftssystemen, die Aufklärung oder Abwehr künftiger Straftaten, oder wie bei [[Vorgangsverwaltung]]en die allgemeine Abwicklung der Polizeiarbeit, sondern die Organisation und Verknüfung von Daten, die im Zusammenhang mit einer konkreten Ermittlung stehen (vgl [[operativen Fallanalyse]]).
Moderne FBSe verarbeiten insbesondere auch Daten aus Vorgangsbearbeitungen, [[Privat-Öffentlichen Datenbanken]], [[Privaten Datenbanken]] und sonstiger durch [[Überwachungstechnik]] (z.B. [[TK-Verkehrsdaten]], [[Stumme SMS]], [[GPS-Peilsender]], Abhörprotokolle usf).
== Geschichte der Fallbearbeitung ==
Die ersten FBSe waren die Software für die [[Rasterfahndung]]en der 70er Jahre. Dabei handelte es sich, allein schon aufgrund der beschränkten Ressourcen, um speziell für den jeweiligen Fall geschriebene bzw. angepasste Software. Schritte hin zu allgemeiner einsetzbarer Software kamen mit dem kanadischen [[ViCLAS]], einem System, das in einem gefährlichen Niemandsland zwischen Auskunftssystem und FBS angesiedelt war und wohl weiter ist: Einerseits fungiert es als Auskunftssystem für allerlei Gewaltkriminalität, andererseits soll es allerhand Verknüpfungen autonom oder unterstützend aufdecken.
Mit [[ViCLAS]] haben die Polizeien vom schönen Wort [[Data Mining]] gehört, das seither die Verkaufsprospekte der Lieferanten von Überwachungswerkzeugen ebenso ziert wie Strategiepapiere der Behörden und warnende Schriften von Datenschützer_innen.
Auch wenn das Wort [[Data Mining]] selbst ein reichlich sinnentleertes WikiPedia:Buzzword geworden ist, sein Bedeutungskern, nämlich durch Betrachtung und Verknüpfung von möglichst viel zunächst unzusammenhängender Information nicht offensichtliche Schlüsse ziehen zu können, bleibt das Versprechen von FBSen und zeigt auch, dass sie alle das DatenSchutz-Gebot der [[Zweckbindung]] verletzen: Wenn sie funktionieren, nutzen sie Daten genau in Weisen, für die sie nicht gedacht waren.
Insofern überrascht es nicht, dass es vor allem die "Fallbereiche" (etwa von [[INPOL]]) waren, die immer für saftige Skandale gut waren.
Seit der unbeschränkten Aufblähung des sicherheits-industriellen Komplexes in den 2000er Jahren gibt es einen Markt für FBS-Standardsoftware, in dem sich in der BRD vor allem die Firma [[Hersteller#rola]] tummelt.
== Datenschutzkontrolle ==
Schon traditionell gibt es für die in FBSen gespeicherten Daten fast keine Kontrollen. Die Polizeien tun hier weitgehend, was sie wollen, zumal in aller Regel keine öffentliche Kontrolle stattfindet. Da der Kreis der Zugriffsberechtigten normalerweise überschaubar ist, ist dies einerseits nicht ganz so dramatisch wie es entsprechender Missbrauch in [[Nachweissystemen]] oder [[Vorgangsverwaltung]]en wäre; andererseits sorgt der kleine Kreis von Mitwisser_innen natürlich auch dafür, dass Konspiration einfacher ist.
== Zahlen ==
[[http://www.dataport.de/ueber-uns/publikationen/Seiten/datareport-2011-2/2011-2-artus.aspx|Datareport 2/2011, "Schweizer Taschenmesser..."]] sagt für die Schleswig-Holsteinische Fallbearbeitung "@rtus Recherche", sie sei mit "750 Tabellen, 278 Katalogtabellen und 6246 verschiedenen hinterlegten Attributen" realisiert (wer informiert spekulieren kann, was die wohl mit "Katalogtabelle" meinen, soll das tun -- könnten das Indizes sein? Woher kommt dieser Begriff?). In S-H sollen gut 4000 Beamte auf das System zugreifen können (gegenüber 7000 für die begleitende Vorgangsverwaltung), die in einem Jahr "100000 Recherchen durchgeführt" haben -- was immer das heißt.
== Beispiel ==
Hier eine kleine Fiktion, was Fallbearbeitungssysteme leisten sollen: Marina Mustermann wird im April gespeichert, weil sie beim Verkleben von Antifa-Aufklebern am Ort X erwischt wurde. Aus Nachweissystemen ist sowas in aller Regel leicht zu löschen, in der Vorgangsverwaltung bleibt es. Im Oktober wird die Nazikneipe 700 m weiter durch Graffitti verschönert, und Ermittler U zieht sich eine Karte hoch mit "allen Vorgängen aus linksmotivierter Kriminalität in 1 km Umkreis". U beantragt daraufhin [[TK-Verkehrsdaten]] für Marina und lässt sich die Standorte und Zeiten ihres Telefons mitplotten. Ein Glück, dass sie das Ding meistens aus hat.
Der PR-Reißer [[http://www.dataport.de/ueber-uns/publikationen/Seiten/datareport-2011-2/2011-2-artus.aspx|Datareport 2/2011, "Schweizer Taschenmesser..."]] bietet folgendes Szenario an:
{{{#!blockquote Ein typisches Szenario: An einer Tankstelle in Itzehoe fährt ein Autofahrer davon, ohne zu bezahlen. Die örtliche Polizei nimmt die entsprechende Anzeige auf. Ein Kennzeichen ist nicht bekannt, allenfalls das Fahrzeugfabrikat und den untersetzten dunklen Typus des Täters hat der Kassierer auf seinem Überwachungsbildschirm erkennen können. Insgesamt eine dürftige Ausgangslage für Ermittlungen. Wenige Tage später ereignet sich in Schleswig ein ähnlicher Vorfall. Diesmal hat jemand das Kennzeichen des Tatwagens gesehen und der Täter kann so ermittelt werden. Dass der Benzindieb auch die Tat in Itzehoe begangen haben könnte, kann die Polizei dank des Programms @rtus Recherche feststellen, das seit Mai 2010 im Einsatz ist. Mit @rtus Recherche lassen sich zum Beispiel Personen, Orte, Deliktarten, Tatwaffen und vieles andere in Zusammenhang setzen und so wertvolle Informationen für die Ermittlungen gewinnen. Durch eine Geoinformationskomponente können Vorgangsdaten auch geografisch eingeordnet und visualisiert werden. Im Fallbeispiel könnte durch die Informationsverknüpfung zum Beispiel festgestellt werden, dass es sich bei dem Itzehoer und dem Schleswiger Täter um dieselbe Person handelt – und so der Itzehoer Fall aufgeklärt werden. }}}
== Versagen bei der NSU ==
Ein [[http://www.internet-law.de/2012/05/auch-eine-massive-rasterfahndung-trug-nicht-zur-aufklarung-der-nsu-morde-bei.html|Blogpost vom Mai 2012]] von Thomas Stadler diskutiert "Ermittlungspannen" bei der Verfolgung des [[http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistischer_Untergrund|NSU]]. In der Fallbearbeitung der zuständigen Soko Bosporus hätten 32 Millionen Datensätze aus Verbindungsdaten, Hotelübernachtungen, Bezahlvorgängen, Autovermietungen und Haftdaten zusammengeführt worden. Mithin hat ein massiver Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung von Millionen Menschen noch nicht mal zu einer richtigen Spur -- vom Stoppen der Terrorserie ganz zu schweigen -- geführt.
== Weitere Infos ==
-
[[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31425/1.html|Telepolis: Schon heute wissen, was morgen sein wird]] -- über Trends im Data Mining für die Sicherheitsbehörden
-
siehe auch [[Länderübergreifende Software]]
Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
= Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge =
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit Sitz in Nürnberg. Sie hieß bis 2004 „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ bekannt und erhielt durch Art. 1 (Aufenthaltsgesetz) des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ihren jetzigen Namen.
== MARIS ==
Die Behörde unterhält das System [[Datenbanken gegen MigrantInnen#MARIS|MARIS]] als Vorgangsverwaltung im Asylbereich.
== AZR ==
Auf das Ausländerzentralregister [[AZR]] beim [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts|Bundesverwaltungsamt]] hat das BMF auch Zugriff um den entsprechenden Asylstatus einzugeben oder zu löschen.
== Lesenswert ==
<<Doclink(2010-bamf-Dienstanweisungen.pdf,Dienstanweisungen Asyl des BMF)>>
Überblick
<<TableOfContents>> = Überblick =
== Typen ==
Polizeien und vergleichbare Behörden unterhalten verschiedenartige Informationssysteme; dabei fällt eine konkrete Installation nicht selten in mehrere Kategorien. Schon im Hinblick auf die Zweckbindung (vgl. DatenSchutz) der gespeicherten Daten lohnt sich aber wenigstens der Versuch, klar zu kriegen, was ein konkretes System eigentlich ist. Auch sind die Kategorien nicht unbedingt in Stein gemeißelt. Anfang der 2010er Jahre werden innerhalb der deutschen Polizeien aber in etwa folgende Kategorien verhandelt:
=== Auskunftssysteme ===
Auch unter »Nachweissysteme« gehandelt.
Das sind die klassischen »Polizeidatenbanken«; hier ist die Vorstellung, dass Beamte, die eine Person antreffen, Antworten auf bestimmte Fragen zu Personen finden, etwa
- Liegt eine Kriminalakte zur Person vor, und wenn ja, wo? (z.B. [[KAN]] beim BKA, diverse POLAS-Installationen der Länder usf.)
- Wird nach dieser Person gefahndet, oder ist sie zur Beobachtung ausgeschrieben? (z.B. [[INPOL]]-Dateien Personenfahndung, Haftdatei, auf Schengen-Ebene [[SIS]])
- Wer hat diese Spur hinterlassen? (z.B. [[DAD]], [[AFIS]], [[EURODAC]])
- Wer ist Bösewicht der Klasse X (z.B. Politisch aktiv, Drogen, Rocker, Schmuggel)? (z.B. [[Gewalttäter Links]], [[IgaSt]] u.v.m)
Auskunftssysteme gibt es in der BRD seit 1973 (vgl. [[INPOL-Alt]]); sie sind meist rechtlich relativ gut geregelt und beaufsichtigt, so dass zumindest ein kleiner Teil der alltäglichen Missbräuche auch auffällt und normalerweise auch zumindest überschaubar ist, was es gibt und was es kann. Angesichts meist noch relativ klar umrissener Zweckbestimmungen können Regelungen aus dem DatenSchutz gegen überbordenden Wildwuchs in Stellung gebracht werden.
=== Vorgangsverwaltungen ===
Auch unter Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) gehandelt.
Dies sind Programmpakete, die die Aufnahme von Anzeigen ebenso unterstützen wie die Dokumentation von Maßnahmen (»Platzverweis erteilt«, »Hilferuf erhalten«) oder die Weitergabe eines Falls an die Staatsanwaltschaft. Vgl. [[Vorgangsverwaltung]].
=== Dokumentenverwaltung ===
Die Polizei sammelt traditionell viel Material in Kriminal- und Ermittlungsakten. Da das Material über Vorgangsverwaltungen und Fallbearbeitungen typischerweise ohnehin schon digital vorliegt, ist der Schritt technisch nicht mehr weit, die komplette Akte elektronisch zu halten. Wir diskutieren das hier unter [[Elektronische Kriminalakte]].
=== Fallbearbeitungssyteme ===
Sowohl Auskunftssysteme als auch Vorgangsverwaltungen hatten immer schon »Fallbereiche« oder ähnliches, Komponenten also, die zur Sammlung und Verknüpfung von Indizien oder Mutmaßungen der Polizei dienten. Klarerweise waren sie schon immer für die saftigsten Skandale gut. Seit einigen Jahren nun werden entsprechende Komponenten als separate Systeme geführt. Vgl. [[Fallbearbeitung]].
== Rechtsgrundlagen ==
- RechtsLage – was würden sie eigentlich dürfen? Gesetzessammlung und Diskussion zur Lage des Rechtsstaats in Bezug auf [[DatenSchutz]].
== Technik und Hersteller ==
- [[Hersteller]] – wer verdient Geld mit dem autoritären Staat?
- [[Überwachungstechnik]]
- LawfulInterception (Abhörtechnik), [[TK-Verkehrsdaten]] (Vorratsdatenspeicherung, Stille SMS …)
== Auswertung ==
Was tun mit all den Daten:
- [[Rasterfahndung]]
- [[Data Mining]]
== Weiteres ==
- [[Quellen]] – Gesetze, Parlamentsdoku, Datenschutzberichte …
- [[Irre Geschichten]] – was so alles passieren kann im verdateten Staat
- WeiterführendeLinks
SpuDok
= Spurendokumentationsdateien (Spudok ) =
Spudok war ein Begriff, der in den 70er Jahren im Umfeld des BKA aufkam und Dateien bezeichnete, in denen verdachtsunabhängig Daten gesammelt wurden, also etwa Listen von Radikalen und Einschätzungen zu ihnen. Klarerweise ist das Anlegen von Dossiers über Menschen, gegen die noch nicht mal eines der windigen Ermittlungsverfahren der politischen Polizei zu konstruieren ist, mit dem Zweckbindungsprinzip des Datenschutzes nicht vereinbar. Entsprechend haben die Dateien, so ihre Existenz und ihr Inhalt öffentlich wurden, immer wieder für Skandale gesorgt, was wohl ein Grund für das Ausphasen des Begriffs ist.
Ein relativ späte Fundestelle für den Begriff ist eine [[http://www.bka.de/pressemitteilungen/2001/pm201001.html|Pressemitteilung des BKA]], in der sie von der Rolle einer Spudok-Datei in der Post-9/11-Rasterfahndung berichtet. Sie diente als Puffer für 12000 Hinweise, die erst bei "Erhärtung" in andere Dateien übernommen wurden; hier klingt das System lebendiger als es das selbst damals war:
{{{#!blockquote Das System Spudok hat sich bereits in der Vergangenheit in vielen, auch umfangreichen Verfahren - insbesondere in der Terrorismusbekämpfung - bewährt und steht den Dienststellen in den Ländern ebenso für die Eingabe und Recherche zur Verfügung wie dem BKA. }}}
Heute werden die Funktionen der damaligen Spudok-Systeme von Fallbearbeitungen (beim BKA INPOL-Fall bzw. die BKA-Anpassung von rsCase) erfüllt -- mit ähnlich gut funktionierendem Grundrechtsschutz.
== Skandale ==
=== Der Göttinger Spudok-Skandal ===
Dieser ist schön dargestellt in einem [[http://www.cilip.de/ausgabe/64/spudok.htm|Artikel von Rolf Gößner in CILIP 64]] (1999). Gößner berichtet, wie Anfang der 1980er Jahre in Terrorismus-Spudok-Dateien beispielsweise 2000 Personen (d.h. knapp 5% der dortigen Bevölkerung) im Wendland erfasst wurden. Interessant war aber natürlich auch die linke Szene Göttingens. Als die Datensammlung ruchbar wurde, hatte der damaligen niedersächsische Innenminister 1985 versprochen, die Daten seien schon 1983 gelöscht worden.
Um so größer die Überraschung, als nach einem Brandanschlag auf ein Arbeitsamt in Göttingen 1998 (also über 15 Jahre nach der angeblichen Löschung), ausweislich Auswahl und Schreibfehlern exakt die alte Spudok-Aufstellung politischer AktivistInnen in Göttingen wieder auftauchte. Ganz schlimm schließlich die komplette Missachtung von Grundrechten durch den 1999er-Innenminister in Niedersachsen, der den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema blockierte und stattdessen verlauten ließ:
{{{#!blockquote Wenn ein ähnlicher Brandanschlag erfolgen sollte, will ich auf das zurückgreifen können, was ich in der Vergangenheit ermittelt habe, damit ich schneller zu Ermittlungserfolgen komme. (Landtag Niedersachsen, Plenarprotokoll v. 17.6.1999, S. 2518) }}}
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ERKENNUNGSDIENST
<<bkamig()>>
Vom [[Datenbanken BKA|BKA]] innerhalb von [[INPOL]] betriebener ''Nachweis'' von Erkennungsdienstlichen ([[ED-Daten|ED]]) Behandlungen (d.h. noch keine [[Biometrie|biometrischen]] Daten; übertragene Fingerabdrücke werden aber z.B. in [[AFIS]] bzw. den Datenbanken für digitalisierte Fingerabdrücke gespeichert, [[DNA]]-Muster werden in der [[DNA]]-Analysedatei [[DAD]] gespeichert).
Inzwischen werden die ED-Daten einfach als „E-Gruppe“ innerhalb von [[INPOL]]-Z verwaltet; das BKA dürfte wohl nicht mehr von einer spezifischen Erkennungsdienst-Datei sprechen.
== Rechtslage ==
<<Doclink(2006-bka-edea.pdf,Errichtungsanordnung von 2006)>>
== Zahlen ==
Nach <<BtDS(16/13563)>> gab es im Juni 2009 5.8 Millionen Datensätze in ERKENNUNGSDIENST (das ist konstant gegenüber 2006); wären das alles BRD-Bürger``Innen, wären rund 7% der Bevölkerung [[ED-Daten|ED]]-behandelt.
Oktober 2011: ERKENNUNGSDIENST hatte 554880 Einträge zur Gefahrenabwehr (<<BtDS(17/7307)>>).
2023 berichtet der [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]], das BKA habe noch 70'000 eigene E-Gruppen. Zuvor hatte es 4.5 Millionen E-Gruppen geschlöscht, die es einfach so von einem Land übernommen hatte.
== Problematik Landes- versus Bundesrecht zum Speichern und Löschen ==
Die ED-Daten werden in der Regel von den [[Datenbanken auf Länderebene|Landespolizeien]] geliefert und gehen damit nach Ansicht des [[Datenbanken BKA|BKA]] in ''seinen'' "Besitz" über. Das ist insbesondere dann relevant, wenn die Landespolizei die Daten (z.B. nach einer erfolgreichen Beanstandung) löscht; das [[BKA]] wird sich in der Regel sperren. Dazu kommt, dass die meisten Länderpolizeien ihre Aussonderungsprüffristen erst auf fünf Jahre hochgeschraubt haben, während das BKA bereits bei zehn Jahren ist. Eine Erläuterung des Verfahrens samt Beurteilung findet sich im [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_3|TB des LfD BaWü von 2007, 2.1.3]]: "[W]as für einen Zweck hat die Löschung im Landessystem, wenn dieselben Daten zum Abruf im bundesweit verfügbaren Polizeisystem [[INPOL]]-Zentral selbst dann weiter vorgehalten werden, wenn offenkundig nur die von dem betreffenden Bundesland eingegebenen Daten Anlass für die Speicherung in [[INPOL]]-Zentral waren?" -- dies insbesondere, da Landesdatenbanken, [[INPOL]] und [[SIS]] mittlerweile routinemäßig parallel abgefragt werden.
Im <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI von 2006)>> (S. 69) setzt sich der [[BfDI]] mit der Problematik auseinander und stellt lapidar fest:
{{{#!blockquote Das [[BKA]] muss [[ED-Daten]] löschen, wenn sie für die Zwecke der anliefernden Stelle nicht mehr erforderlich sind und auch beim BKA keine besonderen Gründe für die fortdauernde Speicherung bestehen. }}}
Er kritisiert daraufhin die BKA-Praxis sowie die zugrundeliegende Theorie eines "gemeinsamen Besitzes" von BKA und anliefernder [[Datenbanken auf Länderebene|Landespolizei]] und spricht ihr jede Rechtsgrundlage ab, was dem BKA offenbar relativ gleichgültig war.
Einen besondere Twist daszu berichtet der LfD BaWü in seinem <<Doclink(2011-lfdbawu-tb30.pdf,30. TB (2011))>>, S. 92: Dabei hat die Polizei in Baden-Württemberg die von ihr selbst veranlasste Speicherung in ERKENNUNGSDIENST zum Anlass genommen, eine Speicherfristverlängerung von drei Jahren zu verordnen.
Das BKA hat diese Problematik über Jahrzehnte ausgesessen. So berichtet der [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]]:
{{{#!blockquote Bei einer aktuellen Überprüfung der Umsetzung meiner diesbezüglichen Vorgaben musste ich feststellen, dass in einigen Fällen die erforderlichen Negativprognosen nicht vorlagen. Hierzu habe ich Stichproben von ausgewählten Fällen geprüft, in denen das BKA von einer Landesbehörde eingestellte und mittlerweile nicht mehr benötigte Daten weitergespeichert hat.
Das BKA teilte mir noch vor der Kontrolle mit, speziell für die ED-Daten in keinem der Fälle eine schriftlich dokumentierte Prognoseentscheidung getroffen zu haben […]
Teilweise beschränkte sich die Negativprognose allerdings auch insoweit auf die Wiederholung des reinen Gesetzeswortlauts. Faktisch fehlt es daher an dokumentierten Prognoseentscheidungen, so dass ich diese Fälle beanstandet habe. }}}
== FastID ==
Die E-Gruppen in INPOL-Z haben immer einen Besitzer, der letztlich über die Löschung entscheidet. Auf Anregung des BfDI wurde ein einfaches Verfahren eingerichtet, mit dem eine Landespolizei Fingerabdrücke übernehmen kann: FastID. Der [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] erklärt das so:
{{{#!blockquote [Mit FastID] kann ein INPOL Teilnehmer sich die in der E-Gruppe gespeicherten Daten aus einer ED-Behandlung „zu Eigen“ machen, indem er lediglich vier Finger einscannt und mit der Fingerabdruck-Datenbank AFIS abgleicht. Im Trefferfall wird nur ein eingeschränkter Datensatz gespeichert, an den dann später die E-Gruppe des „den Besitz aufgebenden“ anderen Landes angehängt wird. }}}
Klingt furchtbar, sorgt aber immerhin dafür, dass das neue Land das Speicheropfer nicht nochmal der entwürdigenden ED-Behandlung unterzieht.
AbandonedPages
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<<AbandonedPages>>
InterWiki
##language:en InterWiki links are a quick way to refer to information in other wikis, without having to remember cryptic URLs. To write an InterWiki link, just use the InterWiki moniker of the foreign wiki, followed by a page name on that wiki. Of course, InterWiki links are not rendered differently when the remote page does not exist, and MoinMoin cannot check whether you followed the rules for WikiName``s of the other wiki. So double-check what you type. See the MeatBall:InterWiki page on MeatBall:MeatballWiki for further details.
List of valid InterWiki names this wiki knows of: <<InterWiki>>
MoinMoin marks the InterWiki links in a way that works for the MeatBall:ColourBlind and also is MeatBall:LynxFriendly by using a little icon with an ALT attribute. If you hover above the icon in a graphical browser, you'll see to which Wiki it refers. If the icon has a border, that indicates that you used an illegal or unknown BadBadBad:InterWiki name (see the list above for valid ones). BTW, the reasoning behind the icon used is based on the idea that a Wiki:WikiWikiWeb is created by a team effort of several people.
SIRENE
<<TableOfContents>> = SIRENE =
== Die Sirenen sind die Verbindungsbüros == Sirene (Sirene - Supplément d'Information Requis a l'Entrée Nationale - Supplementary Information Request at the National Entry) heißen die Verbindungsbüros zwischen den nationalen Polizeisystemen und [[SIS]]. Jeder am Schengen-System beteiligte Staat unterhält ein eigenes SIRENE Büro. In der BRD ist das Sirene-Büro an das [[BKA]] abgegliedert.
== Aufgaben der SIRENEN ==
Die Sirenen betreiben die nationalen Spiegel der Datenbanke des Schengener Informationssystem ([[SIS]]), geben die Ausschreibungen weiter
und streiten ggf. mit anderen Sirenen anderen SchengenStaaten.
Vor allem aber, und daher kommt der
Name, geben sie bei Trefferfällen in SIS die zusätzlichen Infos weiter (Art. 39 und 46 SDÜ, Näheres 126ff SDÜ):
"Die SIRENEN der Vertragsparteien können im Rahmen der nationalen Bestimmungen [...] alle nützlichen Informationen austauschen" (Sirene-Handbuch, 3.2.1).
Beispiele dazu (aus dem Handbuch):
- bei 95er-Ausschreibungen bekommen die anderen Sirenen nur den Haftbefehl bzw. höchste Veruteilung, im Trefferfall schiebt die ausschreibende Sirene dann die anderen Daten an die treffende Sirene.
- Bei 97er-Ausschreibungen übergeben die Sirenen ärztliche Infos.
- Wenn es mit einer "Maßnahme" nicht klappt, kommt die Begründung über die Sirene
Die Sirenen sollen 24/7 besetzt sein und bei einem Treffer innerhalb von 12 Stunden die nötigen Infos beibringen (auch das ist schon hart für Leute, die aufgrund von [[SIS]] eingefahren sind -- in dieser Zeit wissen weder sie noch die Polizei so recht, was eigentlich anliegt).
Das <<Doclink(2003-SIRENE-Handbuch.pdf,SIRENE-Handbuch)>> regelt mit fast unglaublichem Eifer allerlei wilde Fälle. Eine Lektüre lohnt sich, um einen Einblick in das gegenseitige Misstrauen der Polizeien zu gewinnen. Amüsant sind generell die Präzedenzregelungen. So (Handbuch, 3.2.3) schlagen [[SIS]]-Ausschreibungen [[Interpol]]-Auschreibungen (dafür gibts bei [[SIS]] keine gestohlenen Kunstwerke, da ist [[Interpol]] allein für zuständig). Für [[Schengenstaaten]] sind aber parallele Ausschreibungen in [[SIS]] und [[Interpol]] verboten (bzw. müssen Staaten in der [[Interpol]]-Ausschreibung den Schengen-Raum ausnehmen). Umgekehrt sollen Interpol-Zielfahndungen in [[SIS]]stehen.
Ebenfalls lustig Abschnitte 4.1 und 4.2, die verschiedene Prozederes in der Konfliktauflösung in Abhängigkeit der Ausschreibungsgründe beschreiben. In 4.3. wird dann eine wahnsinnige Vereinbarkeitsalgebra für Mehrfachausschreibungen aufgetan. Die führt dann im Konfliktfall zum Transport umfangreicher personenbezogener Daten quer durch Europa, was nach Datenschutz ebenso zweifelhaft ist wie die Regelung nach 4.3.1: "Jede Vertragspartei trifft die geeigneten technischen Vorkeh- rungen, um vor der Eingabe der Ausschreibung in das SIS mögliche Doppelidentitäten festzustellen.".
Für die BRD ist das das BKA; laut [[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610816.pdf|BT-Drucksache 16/10816]] sind allein zur Abdeckung des durch SIS II entstehenden Mehraufwands von "ca. 78%" (wer schreibt sowas eigentlich?) 35 neue Stellen beim BKA nötig. Mithin dürften bei Sirene BRD Ende der Nullerjahre gegen 80 Leute beschäftigt gewesen sein.
== SISNET ==
SISNET ist ein abgeschottetes Netz, dass die Sirene-Büros in den Mitgliedsstaaten verbindet. Darüber wird offenbar gerne gemailt. Ansonsten sagt das Sirene-Handbuch, man soll lieber mehr telefonieren als schreiben/faxen, um Papier zu vermeiden.
Der [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st16/st16417.de09.pdf|SISNET-Haushalt 2010]] sieht Ausgaben von fast 3 Millionen Euro vor, davon 1.4 Millionen für die Anmietung von Leitungen und 660000 für "Gemietete Sicherheitsausrüstung" (Was ist das?). Für immerhin noch eine halbe Million Euro soll Hardware für "Zugangspunkte" gekauft werden. Auffällig ist, dass der Haushalt keine Personalkosten auszuweisen scheint.
== s-TESTA ==
s-TESTA scheint ein irgendwie "gehärtetes" Netz zu sein, über das die Kommunikation für [[SIS II]] (und eigentlich auch schon [[SIS]] 1+) laufen soll. An sich hätte s-TESTA SISNET [[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52007PC0311:DE:HTML|2008 weitgehend ablösen sollen]], aber das ist offenbar nicht passiert.
Bemerkenswert an s-TESTA ist vielleicht noch, dass es der Kommission (statt wie SISNET dem Rat) unterstehen soll und es insofern auch aus dem Kommissionshaushalt bezahlt wird.
- http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml
- http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/libe/20021203/com(2001)0720_de.pdf
== Quellen ==
- <<Doclink(2003-SIRENE-Handbuch.pdf,SIRENE-Handbuch)>> (pdf)