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Herzlich Willkommen im Rechtshilfe Wiki!

Hallo du!

Wie schön, dass du den Weg hierher gefunden hast!

Eine Übersicht zu den Inhalten des RAZ Wikis findest du weiter oben auf der Seite! 

Nice to have you here :) Most of the Wiki is still in German, but we might be able to provide more translation soon. If you do not understand important advice, please do not hesitate to contact us via legal@raz-ev.org. Also, you can find one page with reccurring questions (plus answers) of Non-German & Non-European citizens here

Bei unserem Aktivismus kommen wir immer wieder in Konflikt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Staat, aber auch Unternehmen oder Privatpersonen.

Das Rechtshilfe-Wiki soll einen Raum schaffen, in dem wir wertvolles Wissen und Erfahrungen teilen, um Repressionen nicht einfach ausgeliefert zu sein, sondern diesen aktiv entgegentreten und sie für uns nutzen zu können. Wir nehmen Konsequenzen unseres Handelns in Kauf und vieles ist mit Unsicherheiten behaftet. Doch hier im Wiki können wir etwas Sicherheit für uns schaffen, indem wir uns über rechtliche Fragen und unsere Möglichkeiten zum Umgang mit allen möglichen Situationen austauschen.
Es geht hier aber nicht nur um den Schutz vor Repressionen, sondern auch um die verschiedenen Arten, wie wir Gerichtsprozesse für uns nutzen können: 
Etwa als Bühne, auf der wir uns selbst empowern können. Auf der wir unseren Protest erklären und dadurch weitere Menschen für uns gewinnen können. Auf der wir unseren Protest bisweilen entschlossen weiter führen. 

Dir schwirren Fragen zum gelben Brief im Kopf rum, oder würdest gern verstehen, wie genau ein Strafprozess abläuft? All das und vieles mehr soll hier möglich sein.

Dieses Wiki soll Ressourcen und Antworten bieten. Sobald ihr tatsächlich einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift per Post erhaltet, schickt dies bitte direkt an legal@raz-ev.org und wir kontaktieren euch schnellstmöglich. Dann können wir die nächsten Schritte gemeinsam gehen und du erhältst alles an Infos und Unterstützung (in emotionaler und rechtlicher Hinsicht), die du magst :)

Tritt auch voll gerne unserem RAZ-Infokanal auf Telegram bei, um aktuelle Infos mitzubekommen: https://t.me/+VRtmOKBISYhjMmZi

Verhalten auf dem Wiki

Manches Wissen ist hier bereits zu finden, vor allem aber befindet sich das Wiki gerade noch im Aufbau. Fühl dich also eingeladen, hier mitzuarbeiten und Wissen, Erfahrungswerte, Tipps & Tricks, welche du als hilfreich für Andere erachtest, zu teilen. Da wir diese Plattform alle zusammen und gemeinsam schaffen, nutzen, und pflegen möchten, gibt es eine kleine Bitte zu Beginn:Falls ihr irgendwo etwas lest, das euch nicht korrekt vorkommt, kontaktiert uns direkt über legal@raz-ev.org.

Q&A for Non-German/-European Citizens

Here, you can find some reccurring questions, as well as our answers, about things related to actions when you do not have a German, or an European citizenship.

Please note that the answers provided below are not the ultimate truth and if there is something specific on your mind, please do not hesitate and contact us via legal@raz-ev.org

Could I encounter problems when travelling in the EU or getting a visa for other countries?

As European citizens you enjoy the right of freedom of movement. The foreigners registration office is handling this matter. It has to be aware of your case (that you have been part of a civil disobedient action) first, which is unlikely if you do not inform the embassy when you get arrested (it is your right, but you can refuse). There are limited possibilities to withdraw that right and restrict access to Germany. Even in the case of a criminal conviction, there has to be an actual and sufficiently serious threat that affects a fundamental interest of society. Sentences of up to 30 daily fines or suspended sentences of up to three months are generally irrelevant.
An expulsion and reentry ban can be assumed in the case of a prison sentence. It will last for 2-3 years without probation and scope for Germany only (EU-citizens) and the whole Schengen area (Non EU-citizens). Anyway, it will be difficult to convict you, if you have strong relations here in Germany (e.g. family or other reasons why you need to visit the country often). In case of a reentry ban exceptions can be applied and granted for e.g. conferences etc.

Could I have problems in joining public job applications (teachers, researchers etc.)?

Yes, if it is recorded in your certificate of good conduct, which is different from the criminal record. E.g. if you are sentenced to a fine of 90 daily rates for damage to property will also find this in the criminal record (Bundeszentralregister). However, there will be no entry in the certificate of good conduct which can be issued for renting an apartment or applying for a job, because for this a limit of 90 daily sentences or 3 months imprisonment applies. The person concerned may therefore continue to call himself "not previously convicted", even if he is of course considered by the courts to have a criminal record in any subsequent trials. In the certificate of good conduct, entries get deleted after a certain time. 
Authorities in other European countries will be informed if an arrest warrant is issued (which can be issued in case you don't show up for the trial or an interrogation for example).

What could happen to people, who are publicly employed in Germany (Angestellt im öffentlichen Dienst)?

According to the law, publicly employed people (Angestellte im öffentlichen Dienst) can only be terminated if they are convicted of a crime which is related to their employment (e.g. committing a crime within your working times or committing a fraud at work). There are special rules for officials (Beamte).

What if I do not speak German, but e.g. only English?

In case of arrest, you need to be informed of your rights in a language that you can understand. A translator is summoned by the court for the proceeding.
Never sign anything nor tell them anything.
You are also asked if you want them to inform the embassy about the arrest. You can reject that.
You have the right to two successful calls. Use your first call for EA-Number provided by Scientist Rebellion (030-92109146) - where there is definetely an English-speaking person at the end of the line. We only want to know Who you are! Where you are! And what are you accused of. Never tell anything about the action. It can incriminate you or others.

Actions in Bavaria

If you tell a judge you will be doing actions for 1 week, how likely is it that they put you in prison for 1 month (the maximum) in Bavaria instead of just 1 week? - According to one lawyer we talked to, it depends on which judge is in charge of you and how strict he or she handles it. In principle, it should be inadmissible if after one week there are no further offenses and if it is not necessary anymore to prevent further crimes.

Preventive prison/jail in the sense of preventive custody can already be exercised after the first time of getting arrested if the requirements are met. Preventive prison in the sense of pre-trial detention can be ordered if there is a strong suspicion that a criminal offense has been committed and there is also a special reason for detention: Risk of absconding, risk of collusion or risk of repetition. Mostly this is imposed when the identity is unclear but can also easily applied for foreigners.

U18 & U21: Infos für Minderjährige und Heranwachsende

Auf dieser Seite findest du zuerst wichtige Infos für Protestvorbereitung, dann Infos zur Gewahrsamnahme, Nachbereitung deines Protestes und allem, was danach kommt. Und ganz unten sind dann ausführliche Infos zu weiteren Fragen, die relevant sein können für dich oder deine Eltern, zu finden.

Wenn du jünger als 18 Jahre bist, giltst du als minderjährig. Falls jemand anderes als deine Eltern das Sorgerecht für dich hat, gilt alles, was hier steht, für diese Person. Wenn du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist gilst du als Heranwachsend und nur der Punkt Gerichtsverfahren ist für dich interessant, wenn entschieden wird, dass dein Verfahren nach Jugendstrafrecht geführt wird. Den Rest kannst du dann ignorieren und dich im normalen Wiki umschauen :) 

Auch für minderjährige Menschen ist der Rest vom Wiki natürlich interessantl

Bei weiteren Fragen meldet euch immer per E-Mail bei legal@raz-ev.org!

Wenn du willst, können wir dich auch mit anderen minderjährigen Aktivist*innen zum Austausch vernetzen. Melde dich auch dafür gerne per Mail :)

Vor dem Protest

Es ist sinnvoll, bereits vor dem Protest zu organisieren, dass dich gegebenenfalls andere Leute auch wieder von der Polizeistation oder dem Jugendamt abholen können und die Polizei dich nicht zu deinen Eltern zurück bringt, weil du ohne sie angetroffen wirst. Denn wenn du minderjährig bist, haben deine Eltern das Recht, deinen Aufenthaltsort festzulegen. 

Wenn die Polizei davon ausgeht, dass du ohne das Wissen deiner Eltern unterwegs bist, können sie dich in Gewahrsam nehmen, um dich zu deinen Eltern oder dem Jugendamt zu bringen (sogenannter Obhutsgewahrsam gem. §32 Abs. 2 HSOG). Wahrscheinlich probieren sie es zuerst bei deinen Eltern. Wenn du dich mit deinen Eltern einigermaßen gut du verstehst, bitte sie am besten dir ein Schreiben etwa wie folgt aufzusetzen und zu unterschreiben:

Einverständnis mit eigenständiger Rückkehr 

„Hiermit erkläre ich mich als sorgeberechtigte:r gesetzliche:r Vertreter:in unseres minderjährigen Sohnes / unserer minderjährigen Tochter XY, geb. XX.XX.XX, dass ich einverstanden bin, dass er/sie nach der Freilassung aus einer etwaigen polizeilichen Ingewahrsamnahme alleine nach Hause gehen oder fahren darf.

Unterschrift(en) XY“

Bitte schreibt kein konkretes Protestdatum in die Erlaubnis. 

Falls die Polizei vor Ort dich trotzdem nicht gehen lassen sollte, ruf direkt den EA deiner Bewegung an. Dieser organisiert dir ein:e Rechtsanwält:in und holt dich da raus :)

In Gewahrsam

Kinder (unter 14 Jahren) und Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) dürfen in Gewahrsam genommen werden, wenn sie sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben (§32 Abs.2), um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzuführen. In der Praxis heißt das meistens, dass die Polizei dich trotzdem erst mal mitnimmt. Irgendwann wird dann gefragt, wer noch minderjährig ist. Wenn du deine Personalien angibst, muss die Polizei versuchen deine Erziehungsberechtigen anzurufen, damit sie dich abholen. Ob du ihnen die Telefonnummer gibst und ob du darauf drängst, dass sie tatsächlich benachrichtigt werden (was die Polizei oft doch nicht macht), ist natürlich deine Entscheidung.

Allgemein solltest du natürlich auch die anderen Tipps für die Gewahrsamnahme berücksichtigen.

Auch als minderjährige Person hast du ein Recht auf einen Anruf - du kannst also auch den EA anrufen und sagen, wo du dich befindest. Dann kann dich, wenn du vorher einen Abholschein (siehe vorheriger Abschnitt) von deinen Eltern hinterlassen hast, auch die bevollmächtigte Person mit diesem Zettel von der Polizeiwache abholen. 

Es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, ob Minderjährige einfach gehen dürfen nachdem die Polizei mit den Eltern telefoniert hat. In Freiburg werden Minderjährige z.B. einfach gehen gelassen nach dem Anruf, in Berlin hingegen müssen teilweise die Eltern vorbeikommen.

Es kann sein, dass die Polizei dich in eine Jugendeinrichtung bringt, wenn dich niemensch abholen kann. In einer solchen Einrichtung darfst du nicht eingesperrt werden. Du kannst also von dort einfach gehen, sobald die Polizei weg ist.

In der Praxis gab es sehr unterschiedliche Erfahrungen, wie das mit dem einfach weggehen war: Teilweise einfach, aber manchmal wurden z.B. persönliche Sachen weggeschlossen oder das Abhauen ging erst am nächsten Morgen. 

Versuch auf jeden Fall dem EA die Adresse oder die Stadt der Einrichtung mitzuteilen, damit du eingesammelt werden kannst. 

Es kann geschehen, dass dir die Polizei eine Straftat vorwirft. Das heißt auch, dass es sein kann, dass die Polizei dich verhören will. Sie muss dich davor belehren, dass du die Aussage verweigern darfst (was du auch tun solltest). Da die Polizei sich oft nicht an Regeln hält, verlass dich nicht drauf, dass sie dich belehrt. Bei einer Vernehmung haben deine Eltern als gesetzliche Vertreter ein Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen. Wenn du das möchtest, kannst du also darauf bestehen, dass du mit ihnen vorher telefonieren darfst. Unter-14-jährige dürfen keinem Verhör unterzogen werden. 

Auch Jugendliche können bei schwereren Vorwürfen und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen werden und in einem Jugendknast landen. Dies geht allerdings nicht bei Kindern (aufgrund der Schuldunfähigkeit des Kindes § 20StPO, außerdem gut zu lesen hierfür ist § 126a StPO einstweilige Unterbringung) - also wenn du jünger bist als 14 Jahre.

Nach dem Protest 

Vorladung der Polizei

Vorladungen zur Vernehmung bei der Polizei kommen bei Minderjährigen auch an die Eltern.

Die Eltern haben ein Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen und werden deshalb von solchen Terminen informiert. Sie haben auch das Recht, Anträge im Verfahren zu stellen (§ 67 JGG), können also deine Strategien mitbestimmen. 

Es ist wichtig, zu (er)klären, wie du in einem politischen Strafverfahren vorgehen willst und warum es sinnvoll und richtig ist, die Aussage zu verweigern. 

Setze dich und deine Eltern gerne in Verbindung mit RAZ (legal@raz-ev.org), um gemeinsam über die Strategie zu reden.

Gerichtsverfahren

Für ein Strafverfahren gibt es einige Besonderheiten für Jugendliche (unter 18 Jahren) und Heranwachsende (18-21 Jahre). Jugendliche unter 14 Jahren bekommen kein Strafverfahren, da sie noch nicht strafmündig sind. 

Wenn du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, muss das Gericht gem. § 105 JGG entscheiden, ob es nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht vorgeht. Theoretisch hängt das davon ab, für wie reif euch das Gericht hält und ob das Gericht die vorgeworfene Straftat als jugendtypisch erachtet, praktisch wird meist erst mal Jugendrecht angewandt. Jugendrecht bedeutet zum einen, dass das Verfahren an deinem Wohnort und nicht am Tatort geführt wird. Zum anderen wird in der Regel bei Jugendlichen nicht öffentlich verhandelt. Bei Heranwachsenden ist die Verhandlung in der Regel öffentlich, es kann aber die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Das Gericht hat zudem einen Erziehungsauftrag. Das heißt, dass neben Moralpredigten auch andere Strafen verhängt werden können, z.B. das Schreiben eines Aufsatzes, die Vorgabe bestimmte Orte nicht mehr aufzusuchen, Sozialstunden abzuleisten, ein Anti-Gewalt-Training zu besuchen oder ähnliches. Jugendliche sind zwar ab 14 strafmündig und verurteilbar, aber nicht voll geschäftsfähig. Du kannst selbst keine Verträge abschließen. Die Beauftragung von Anwältis läuft deshalb über deine Erziehungsberechtigten. 

Gerichtskosten müssen bei Anwendung von Jugendstrafrecht oft nicht von den Angeklagten getroffen werden, um diese nicht übermäßig zu belasten. Wenn du ein regelmäßiges Einkommen hast, kann es aber trotzdem dazu kommen.

Strafen im Jugendstrafrecht

Geldstrafen sind bei Jugendlichen erst möglich, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und aufgrund ihrer Reife nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Geldauflagen sind auch sehr selten. Meist gibt es erstmal eine Ermahnung und / oder Sozialstunden oder sonstige Auflagen zur Teilnahme an erzieherischen Trainingskursen im Rahmen von § 9 JGG - Erziehungsmaßregeln. Erziehungsmaßregeln sind 1. die Erteilung von Weisungen, 2. die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen. Gefolgt von § 10 JGG – Weisungen: 
(1) 1 Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. 2 Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. 3 Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen, 
1.    Weisungen zu befolgen, die sich auf den Aufenthaltsort beziehen, 
2.    bei einer Familie oder in einem Heim zu wohnen, 
3.    eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen, 
4.    Arbeitsleistungen zu erbringen, 
5.    sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen, 
6.    an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, 
7.    sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), 
8.    den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen oder 
9.    an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen. 

Bisher wurden bei aktivistischen Verfahren oft Stunden gemeinnütziger Arbeit vom Gericht für die angeklagte Person beschlossen.

Jugendgerichtshilfe 

Die Jugendgerichtshilfe ist noch eine Besonderheit, die aus dem Erziehungsauftrag resultiert: Sie schaltet sich ein, sobald ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft liegt und versucht dann Kontakt zu dir aufzunehmen. Sie soll das Gericht dabei unterstützen und ihm helfen zu beurteilen, welche Strafe bei dir angemessen wäre. Die Jugendgerichtshilfe gibt dem Gericht über alle Gespräche mit dir Auskunft im Rahmen eines Berichts, der in der Verhandlung verlesen wird. Du bist nicht verpflichtet mit ihr zu sprechen.

Bis jetzt haben wir hier gute Erfahrungen gemacht. Du könntest dich aber theoretisch schon selbst belasten. Deshalb achte darauf nicht über rechtlich relevante Details deines Protests zu reden

Am besten redest du viel über deine Motivation. Warum gehst du in den zivilen Widerstand? 

Je nachdem, ob du eher möchtest das Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, kannst du versuchen im Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe einen unselbstständigen oder sehr selbstständigen Eindruck zu hinterlassen. Um unselbstständig zu wirken hilft es, wenn du erzählst, warum du noch von deinen Eltern abhängig bist. Zum Beispiel, wenn du von deinen Eltern Unterhalt bekommst, noch bei ihnen wohnst, noch nicht arbeitest, sondern studierst / zur Schule gehst und so weiter. Diese Aspekte können von der Jugendgerichtshilfe als so genannte “Reifeverzögerungen” ausgelegt werden und begründen, warum für eine heranwachsende Person zwischen 18 und 21 Jahre trotzdem noch Jugendstrafrecht angewendet werden soll. In die Bewertung fließt aber auch dein sonstiges Verhalten während der vermeintlichen Tat und auch in der Verhandlung mit hinein, das Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe ist also nicht der einzige Beurteilungsmaßstab für das Gericht.
 

Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht

Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht unterscheiden sich grundlegend in der Ausrichtung und Zielsetzung der Gesetze. Das Erwachsenenstrafrecht ist vor allem in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und hat vor allem das Ziel einerseits den schuldhaften Täter zu bestrafen und andererseits andere Menschen davon abzuhalten ähnliche Handlungen auszuführen (Prävention). Im Jugendstrafrecht steht dagegen der Erziehungsgedanke im Vordergrund. 

Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. (§ 2 Abs. 1 JGG)

Daraus folgt, dass grundsätzlich andere Mittel als Geld- oder Haftstrafen verhängt werden können, sofern sie der Erziehung der Person dienen und dazu beitragen, dass keine weiteren Straftaten begangen werden. Dazu gehören beispielsweise Aufsätze zu passenden Themen oder Arbeitsstunden. Da Jugendliche in der Regel kaum bis gar kein eigenes Geld haben, sind Geldstrafen ausgeschlossen und Haftstrafen können nur in Ausnahmefällen verhängt werden. 

Für Heranwachsende kann sich die Frage stellen, ob es besser ist nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verhandelt und im Zweifel auch verurteilt zu werden. Aus Sicht der Repressionsvermeidung ist es in der Regel besser, wenn Jugendstrafrecht angewendet wird. Ihr bekommt keine Geldstrafe, sondern stattdessen Auflagen wie z.B. Arbeitsstunden oder sogar nur eine Verwarnung. Es können allerdings auch Gründe gegen das Jugendstrafrecht sprechen:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es unter dem Gesichtspunkt der Repressionsvermeidung in der Regel günstig ist, wenn Jugendstrafrecht angewendet wird, dass aber auch Gründe eher für das Erwachsenenstrafrecht sprechen können. Letztendlich könnt ihr diese Entscheidung ohnehin nur bedingt beeinflussen und am Ende trifft das Gericht eine Entscheidung auf Grundlage des Berichts der Jugendgerichtshilfe und eures Auftritts im Verfahren.

Weitere Fragen

Eintragungen im Erziehungsregister? Auswirkungen?

Hier greift § 60 BZRG:

Eine Jugendstrafe kann auch eine Freiheitsstrafe sein. Allerdings sind diese bei Aktionen des zivilen Ungehorsams als heranwachsende Person sehr, sehr unwahrscheinlich. Diese kommen nämlich erst ins Spiel beim Vorliegen sog. “schädlicher Neigungen” oder gravierenden Gewalttaten. 

Kommen zweite Straftaten doch irgendwann in ein Führungszeugnis bei Jugendlichen?

Straftaten Jugendlicher kommen NIE ins Führungszeugnis. Sie werden nur alle, auch Einstellungen, im Erziehungsregister vermerkt. Darauf hat nur die Justiz Zugriff. Diese Daten sind sehr streng geschützt, da Jugendlichen das spätere Leben nicht wegen Jugendsünden verbaut werden soll. Und auch bei Erwachsenen stehen im Führungszeugnis erstmal nur bestimmte gravierende Taten und Strafen ab 91 Tagessätzen.

Können meine Erziehungsberechtigten für mich bestraft werden? 

Nein. Im Strafrecht trifft die Strafe immer die handelnde Person. Es sei denn, es liegt eine vorsätzliche Anstiftung oder Beihilfe vor. 

Was passiert, wenn meine Eltern sich weigern, mich aus der Gewahrsamnahme abzuholen?

Dies ist tendenziell etwas unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Allgemein hat die Polizei keine Lust, Eltern die Betreuungsarbeit abzunehmen. Grundsätzlich werden Jugendliche in den meisten Städten einfach alleine heimgeschickt, wenn sie nicht selbst- oder fremdgefährdend agieren und die Eltern sie nicht abholen können oder wollen. Wenn Eltern aber ankündigen, das Kind daheim nicht reinzulassen und von diesem nichts mehr wissen zu wollen, dann muss das Jugendamt für eine sichere Unterkunft sorgen und wird informiert.

Wird ab einem bestimmten Punkt das Jugendamt eingeschaltet?

Von jedem Jugendgerichtsverfahren wird die Jugendhilfe im Strafverfahren informiert, die im Jugendamt sitzt. Wenn eine Kindeswohlgefährdung angenommen wird, wird das Jugendamt aktiv. Aber auch dann beginnt alles erstmal mit einem Gespräch mit den Eltern und Auslotung eines Unterstützungsbedarfs. Und in der Regel passiert dann auch nichts mehr, wenn keine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden kann. 

Dürfen Jugendliche über Nacht in der Gesa festgehalten werden?

Kinder und Jugendliche dürfen außerhalb von strafprozessualen Maßnahmen in der Regel nicht in einem Polizeigewahrsam untergebracht werden, insbesondere nicht über Nacht. Können sie nicht sofort einer erziehungsberechtigten Person oder dem Jugendamt zugeführt werden, so sind sie außerhalb eines Polizeigewahrsams zu beaufsichtigen. Sie sind, wenn sie nicht dem Jugendamt überstellt werden, in anderen geeigneten Räumen unter polizeiliche Aufsicht zu stellen. 

Können Lehrer:innen Strafen erhalten, wenn die Schüler:innen der Schulpflicht nicht nachkommen?

Lehrer:innen haben keinen Einfluss darauf, ob Schüler:innen zur Schule kommen, oder nicht, und können dafür nicht belangt werden. Dafür sind die Eltern verantwortlich. Nur bei aktiver Aufforderung und Förderung, nicht zur Schule zu kommen, kann dies disziplinarrechtliche Folgen haben. 
Schulrecht ist im übrigen Ländersache. Schule schwänzen ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, in manchen Ländern auch eine Straftat. Hamburg gehört wohl dazu: https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/ 
Zudem kann die Schule mit Nachsitzen, etc. reagieren und Fehlzeiten im Zeugnis vermerken. 

Kann ich einen Schulverweis bekommen, wenn ich in der Schulzeit an einer Straßenblockade teilnehme?

Grundsätzlich kann bei jedem Verstoß gegen die Schulpflicht schuldisziplinarisch reagiert werden. Für einen Schulausschluss bedarf es allerdings in der Regel in allen Bundesländern einer Fremdgefährdung. Dafür genügt das Schule schwänzen nicht. Die Regel wird wohl Nachsitzen sein.

Wäre es eine aktive Unterstützung von Lehrer:innen, wenn diese einwilligen, dass ich an einer Blockade teilnehme in der Schulzeit?

Ja, das hätte, wenn es rauskäme, für die Lehrperson sicher Konsequenzen - vor allem beamtendisziplinarrechtlich. 

Zivilrechtliche Forderungen?

Grundsätzlich ist es möglich, gegen Minderjährige (erst über 14-Jährige) auch zivilrechtliche Verfahren zu führen und letztlich auch zu vollstrecken. In der Regel werden Minderjährige als prozessunfähig angesehen. Das heißt, dass sie durch ihre Eltern vertreten werden müssen. Auch mit deren Erlaubnis dürfen sich Minderjährige nicht selbst vertreten. Der zivilrechtliche Anspruch richtet sich aber trotzdem allein gegen die:den minderjährige: Aktivist:in und nicht gegen die Eltern. Hierzu gibt es allerdings zwei Ausnahmen. Zivilrechtlicher Anspruch besteht gegen die Eltern, wenn:

  1. Eltern als Mittäter und Beteiligte gesehen werden können (§ 830 BGB).
  2. Bei Haftung des Aufsichtspflichtigen (§ 832 BGB): (1) 1 Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. 2 Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

Wenn einer dieser Punkte bejaht werden kann, was jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt, dann richtet sich ein zivilrechtlicher Anspruch und ggfs. die Klage gegen den Minderjährigen / die Minderjährige und zudem auch seine / ihre Eltern.

Ein rechtskräftiges Urteil und andere Vollstreckungstitel sind 30 Jahre lang vollstreckbar. Das heißt, auch wenn man bei dir jetzt nichts pfänden kann, kann man es auch bis 30 Jahre später noch versuchen und zwangsvollstrecken.

Zu weiteren Fragen zur Vollstreckung von solchen Urteilen melde dich am besten bei RAZ!

 

Unsere Strategie

Die Stärke und Einzigartigkeit unserer Rechtshilfearbeit resultieren aus der ganzheitlichen Verknüpfung einzelner Verfahrensbetreuungen, der strategischen Priorisierung von Rechtsmitteln sowie der Auswahl und Anwendung von Strategien in der Prozessführung.

Wir erarbeiten mit jeder Bewegung und jeder Person, die sich an uns wendet, gemeinsam eine Strategie, die zu den Zielen passt, die im Zuge rechtlicher Auseinandersetzungen für sie erreicht werden sollen.

Strategie für Letzte Generation

Nach dem Protest

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Externe Ressourcen

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